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Deutscher Bundestag Drucksache 18/3370 18. Wahlperiode 28.11.2014 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3171 – Dopingbekämpfung in Deutschland – Fortführung der Aufarbeitung und Schlussfolgerungen für die Zukunft Vorbemerkung der Fragesteller Seit August 2013 gibt es den Abschlussbericht der Studie „Doping in Deutsch- land von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ („Doping in Deutschland“), welcher bis heute noch nicht in Gänze veröffentlicht wurde. Die Studie geht auf eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) aus dem Jahr 2008 zur Untersuchung der Strukturen von Dopingpraktiken in Westdeutschland zurück. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben und zwei Forschungsgruppen mit der Durchführung beauftragt. Von der Bundesregierung wurde die Studie mit 550 000 Euro finanziert. Der DOSB hat nach Abschluss der Studie eine unabhängige Beratungskommis- sion „Doping in Deutschland“ unter dem Vorsitz des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Dr. Udo Steiner, einberufen. Diese sogenannte Steiner-Kommission sollte das Präsidium des DOSB dahingehend beraten, welche Konsequenzen aus der Studie „Doping in Deutschland“ gezogen werden sollten. Am 11. Juni 2014 veröffentlichte der DOSB den 74-seitigen Abschluss- bericht auf seiner Homepage (vgl. www.dosb.de/de/leistungssport/anti-doping/ news/detail/news/dosb_veroeffentlicht_bericht_der_steiner_kommission/). Ebenfalls befasst mit der Aufarbeitung des Dopings ist die Evaluierungskom- mission der Freiburger Sportmedizin. Diese unabhängige Gutachterkommis- sion wurde im Jahr 2007 vom damaligen Rektor der Universität Freiburg, Prof. Dr. Wolfgang Jäger, berufen. Anlass waren die Vorwürfe gegenüber Ärzten der Abteilung Rehabilitative und Präventive Sportmedizin des Universitätsklini- kums Freiburg. Ziel der Kommission ist es, die Arbeit der sportmedizinischen Abteilung seit 1970 umfassend aufzuarbeiten. Ein Abschlussbericht wurde bis- lang nicht veröffentlicht, hierzu wird auf die persönliche Erklärung der Vorsit- zenden, Prof. Dr. Letizia Paoli vom 20. Oktober 2014 (vgl. www.dynamic.faz.net/ download/2014/Erkl%C3%A4rungPaoli.pdf), die persönliche Erklärung von Prof. Dr. Gerhard Treutlein vom 23. Oktober 2014 sowie die Presseerklärung des Rektors der Universität Freiburg, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (vgl. www.pr.uni-freiburg.de/pm/2014/pm.2014-10-20.112) verwiesen.

Antwort · 2020. 5. 14. · Deutscher Bundestag Drucksache 18/3370 18. Wahlperiode 28.11.2014 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des

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Deutscher Bundestag Drucksache 18/337018. Wahlperiode 28.11.2014

Antwortder Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3171 –

Dopingbekämpfung in Deutschland – Fortführung der Aufarbeitung und Schlussfolgerungen für die Zukunft

Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Seit August 2013 gibt es den Abschlussbericht der Studie „Doping in Deutsch-land von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ („Doping in Deutschland“), welcher bis heute noch nicht in Gänze veröffentlicht wurde. Die Studie geht auf eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) aus dem Jahr 2008 zur Untersuchung der Strukturen von Dopingpraktiken in Westdeutschland zurück. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben und zwei Forschungsgruppen mit der Durchführung beauftragt. Von der Bundesregierung wurde die Studie mit 550 000 Euro finanziert.

Der DOSB hat nach Abschluss der Studie eine unabhängige Beratungskommis-sion „Doping in Deutschland“ unter dem Vorsitz des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Dr. Udo Steiner, einberufen. Diese sogenannte Steiner-Kommission sollte das Präsidium des DOSB dahingehend beraten, welche Konsequenzen aus der Studie „Doping in Deutschland“ gezogen werden sollten. Am 11. Juni 2014 veröffentlichte der DOSB den 74-seitigen Abschluss-bericht auf seiner Homepage (vgl. www.dosb.de/de/leistungssport/anti-doping/news/detail/news/dosb_veroeffentlicht_bericht_der_steiner_kommission/).

Ebenfalls befasst mit der Aufarbeitung des Dopings ist die Evaluierungskom-mission der Freiburger Sportmedizin. Diese unabhängige Gutachterkommis-sion wurde im Jahr 2007 vom damaligen Rektor der Universität Freiburg, Prof. Dr. Wolfgang Jäger, berufen. Anlass waren die Vorwürfe gegenüber Ärzten der Abteilung Rehabilitative und Präventive Sportmedizin des Universitätsklini-kums Freiburg. Ziel der Kommission ist es, die Arbeit der sportmedizinischen Abteilung seit 1970 umfassend aufzuarbeiten. Ein Abschlussbericht wurde bis-lang nicht veröffentlicht, hierzu wird auf die persönliche Erklärung der Vorsit-zenden, Prof. Dr. Letizia Paoli vom 20. Oktober 2014 (vgl. www.dynamic.faz.net/download/2014/Erkl%C3%A4rungPaoli.pdf), die persönliche Erklärung von Prof. Dr. Gerhard Treutlein vom 23. Oktober 2014 sowie die Presseerklärung des Rektors der Universität Freiburg, Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer (vgl. www.pr.uni-freiburg.de/pm/2014/pm.2014-10-20.112) verwiesen.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

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In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Konsequenzen der Stu-die „Doping in Deutschland“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/683) hat die Bun-desregierung darauf verwiesen, dass die abschließende Bewertung oder Ein-grenzung eines möglicherweise fortbestehenden Forschungsbedarfs noch nicht erfolgen kann. Man wolle u. a. die Abschlussberichte der Steiner-Kommission sowie der Evaluierungskommission der Freiburger Sportmedizin abwarten.

1. Inwieweit bzw. wo wurde die Studie „Doping in Deutschland“ nach Kennt-nis der Bundesregierung bisher veröffentlicht, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die umfassende Veröffentlichung aller gewonnenen Erkenntnisse?

Die inhaltlichen und administrativen Abschlussberichte sowie die Stellung-nahme zum Forschungsprojekt „Doping in Deutschland“ sind unter folgenden Links zu finden:

– www.bisp.de/DE/WissenVermitteln/Aktuelles/Nachrichten/2013/DiD_ Berichte_2013_0508.html,

– www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Aktuelles/Stellungnahme_BISp_DiD _2013_27_08.html.

Eine Publikationsliste der Forschergruppen der Westfälischen Wilhelms-Uni-versität in Münster (WWU Münster) und der Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin) liegt als Anlage 1 dem Antwortschreiben bei.

2. Ist die Bewertung der Studie „Doping in Deutschland“ seitens der Bundes-regierung zwischenzeitlich abgeschlossen?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird diese Bewertung abgeschlos-sen sein?

Nach Vorlage des Abschlussberichts zum Forschungsprojekt „Doping in Deutschland von 1950 bis heute“ ist seitens der Bundesregierung eine interne Auswertung vorgenommen worden. Schwerpunkte dieser Untersuchung bilde-ten dabei die (insbesondere von der Berliner Forschergruppe erhobenen) Vor-würfe gegen einzelne Personen sowie die im Abschlussbericht aufgeführten sachlichen Beanstandungen und die daraus resultierenden Handlungsempfeh-lungen. Darüber hinaus wurde analysiert, ob ein weiterer Forschungsbedarf besteht und mit welcher wissenschaftlichen Methodik einem evtl. bestehenden Forschungsdesiderat nachzukommen ist.

Hierzu wird im Einzelnen auf die Antwort zu den Fragen 3 und 7 verwiesen.

Wegen der in Bezug auf einzelne Personen und den Untersuchungsgegenstand vergleichbaren Forschungsprojekte ist davon auszugehen, dass der bislang noch nicht veröffentlichte Abschlussbericht der „Evaluierungskommission Frei-burger Sportmedizin“ unter der Leitung von Prof. Dr. Letizia Paoli zu weiteren Erkenntnissen für eine umfassende Bewertung der Studie „Doping in Deutsch-land von 1950 bis heute“ führen wird.

3. Zu welchen Ergebnissen ist die Innenrevision gelangt, die die Ausführungen der Studie „Doping in Deutschland“ in Bezug auf das Bundesministerium des Innern (BMI) und BISp überprüfen sollte (vgl. Antwort zu Frage 28 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/683)?

Die Prüfgruppe Innenrevision des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat die im Rahmen der Forschungsergebnisse der HU Berlin erhobenen Vorwürfe im

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Hinblick auf ein etwaiges Fehlverhalten von (ehemaligen) Beschäftigten des BMI oder des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) untersucht. Der interne Prüfbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der in der Studie erhobene zentrale Vorwurf einer systematischen anwendungsorientierten Dopingfor-schung auf Veranlassung oder jedenfalls mit Wissen und Wollen der beteiligten Behörden anhand der im BMI und BISp eingesehenen Akten nicht durch kon-krete Tatsachenfeststellungen belegt werden könne. Rechtliche Schritte seien daher nicht angezeigt.

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Abschlussbe-richt der sogenannten Steiner-Kommission?

Die Bundesregierung sieht sich durch den Abschlussbericht der „Steiner-Kommission“, soweit ihre Zuständigkeit betroffen ist, grundsätzlich in ihrer Anti-Doping-Politik bestärkt und lässt diese Erkenntnisse in die fortlaufende Überprüfung deren Ausrichtung einfließen.

5. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung nach Vorliegen des Ab-schlussberichts der Steiner-Kommission hinsichtlich der Bewertung oder Eingrenzung eines fortbestehenden Forschungsbedarfs über die gesamt-deutsche Dopingvergangenheit für den Zeitraum 1990 bis heute gelangt?

Auf Basis des Abschlussberichtes der „Steiner-Kommission“ ist keine Stellung-nahme zur „Bewertung oder Eingrenzung eines fortbestehenden Forschungs-bedarfs über die gesamtdeutsche Dopingvergangenheit für den Zeitraum 1990 bis heute“ möglich, da dieser Bericht zu der Frage eines fortbestehenden For-schungsbedarfs auf der Grundlage der Studie „Doping in Deutschland“ keine Aussage trifft.

6. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung die Entscheidung des Präsidiums des DOSB vom 10./11. September 2014, den Zeitraum ab 1990 ergänzend zu untersuchen (vgl. www.dosb.de/fileadmin/fm-dosb/downloads/DOSB-Presse/2014/2014-38-DOSB-Presse.pdf)?

Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich auf Grundlage der Erörterung des Abschlussberichts der „Steiner-Kommission“ im Rahmen der Präsidiumssitzung am 10./11. September 2014 dafür ausgespro-chen, den Zeitraum ab 1990 ergänzend untersuchen zu lassen. Der Abschluss-bericht selbst enthält sich einer Einschätzung, ob und inwieweit weiterer For-schungsbedarf besteht. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

7. Inwieweit ist die erneute Ausschreibung eines entsprechenden Forschungs-projekts geplant, und welche finanziellen Mittel sollen dafür bereitgestellt werden?

Am 2. Oktober 2014 haben Mitarbeiter des BISp ein „Kleines Expertenge-spräch“ mit ausgewiesenen wissenschaftlichen Experten zu einem möglichen Folgeprojekt von „Doping Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-sozio-logischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ geführt. Die zentralen Emp-fehlungen der Experten wurden in einem Gemeinsamen Statement zusammen-gefasst (siehe Anlage 2).

Die Experten schätzen ein Teilprojekt analog zu den bisherigen Arbeiten der Forschergruppe der HU Berlin insbesondere wegen der gewählten Methodik der Zeitzeugenbefragung als wenig erfolgversprechend ein. Hingegen wird in An-

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lehnung an die Hauptzielsetzung des Projekts „Doping in Deutschland“ die Ab-leitung von Präventionsmaßnahmen für die Zukunft im Fokus einer wissen-schaftlichen Neubearbeitung des Themas empfohlen. Die Erkenntnisse aus dem Spitzensport sollten dabei als Indikator für die Dopingprävention bzw. für die Prävention des Arzneimittelmissbrauchs im Freizeit- und Breitensport genutzt werden.

Zur Frage eines bestehenden Forschungsbedarfs und der Umsetzungsmöglich-keiten wird das BMI gemeinsam mit dem BISp unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Teilnehmer des Expertengesprächs das Gespräch mit dem DOSB aufnehmen.

8. Wann wird der Evaluierungsbericht des im Jahr 2009 von Bund, Ländern, dem DOSB und der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) unter-zeichneten Nationalen Doping Präventionsplans vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 28 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-tagsdrucksache 18/683)?

Der Evaluierungsbericht liegt seit dem 4. November 2014 vor. Er ist zwischen-zeitlich der Sportministerkonferenz und dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt worden.

9. Sieht die Bundesregierung nach Auswertung der Studie „Doping in Deutschland“ sowie des Abschlussberichts der Steiner-Kommission einen Optimierungsbedarf hinsichtlich geeigneter Präventionsmaßnahmen?

Die Untersuchung der Dopingprävention und daraus folgend etwaiger Optimie-rungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der eigens hierfür durchgeführten Eva-luation des Nationalen Dopingpräventionsplans (NDPP). Hierzu erarbeiten die vier Stakeholder des Nationalen Dopingpräventionsplans derzeit in einem ersten Schritt eine gemeinsame Stellungnahme zur Evaluation. In einem weiteren Schritt wird dann auf der Basis der Evaluation ein Konzept zur Optimierung und Weiterführung des NDPP entwickelt werden.

10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Sinne einer struktu-rellen Dopingprävention, wie sie in dem Bericht der Steiner-Kommission empfohlen wird (vgl. S. 19 Abschlussbericht der Steiner-Kommission)?

Ziel des 2009 in Kraft getretenen NDPP ist u. a. die Durchstrukturierung der auf verschiedenen Systemebenen verantworteten Dopingprävention. Dies ist, wie die Evaluation des NDPP zeigt, z. T. auch bereits gelungen. Mit welchen Maß-nahmen hier noch weitere Verbesserungen erreicht werden können, wird die weitere Entwicklungsarbeit (siehe Antwort zu Frage 9) zeigen.

11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung konkrete Initiativen, wie bei-spielsweise die Internetplattform (www.dopingalarm.de) der ehemaligen Sprinterin Claudia Lepping?

Die Bundesregierung unterstützt seit 2013 die Beratungsstelle des Dopingopfer-hilfevereins e. V. (DOH).

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12. Inwieweit begrüßt die Bundesregierung die Empfehlung an die Sportmedi-zin, die „eigene (Doping-)Geschichte“ aufzuarbeiten und „entsprechende Standesgrundsätze neu und unmissverständlich“ zu formulieren (vgl. S. 23 Abschlussbericht der Steiner-Kommission)?

Es ist grundsätzlich Sache der jeweiligen wissenschaftlichen Fachdisziplinen, über ihre Standesgrundsätze zu befinden und ihre Vergangenheit aufzuarbeiten. Dessen ungeachtet begrüßt die Bundesregierung jeden fundierten Beitrag zur Aufarbeitung von Dopinggeschehen. Das BMI hat die Vorkommnisse in Frei-burg bereits im Jahr 2007 zum Anlass genommen, eine Projektgruppe „Sonder-prüfung Doping“ einzusetzen, und deren Ergebnisse noch im selben Jahr der Öffentlichkeit vorgelegt.

Im Rahmen eines vom BISp geförderten Forschungsprojekts zur „Geschichte der deutschen Sportmedizin“ wird eine historische Aufarbeitung durch Dr. Michael Krüger, WWU Münster, erfolgen. Der Projektzeitraum erstreckt sich vom 1. März 2015 bis zum 31. August 2017.

13. Welche Erkenntnisse und Konsequenzen wurden bzw. sollen im Ergebnis der Studie nach erfolgter umfangreicher juristischer und moralischer Auf-arbeitung von Doping im Sport der DDR aus Sicht der Bundesregierung für Doping in Deutschland gezogen werden?

Die Bundesregierung verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Doping. Eine uneingeschränkte aktive Dopingbekämpfung ist Voraussetzung für jegliche Bundesförderung. In Fortentwicklung dieser Strategie ist auch das Bekenntnis der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien von 2013 zu sehen, die die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Natio-nalen Anti Doping Agentur (NADA) postuliert. Hierzu hat die Bundesregierung auch entsprechende Vorsorge im Haushaltsentwurf 2015 getroffen. Ein weiterer wesentlicher Meilenstein ist der am 12. November 2014 vorgelegte Referenten-entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), des BMI und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (zu finden unter www.bmi.bund.de/ SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/11/entwurf-des-anti-doping-gesetzes- vorgelegt.html).

14. Zu welchen Ergebnissen ist die auf deutschen Vorschlag im April 2013 ein-gerichtete Arbeitsgruppe zum Thema „Chancengleichheit der Athleten“ unter Vorsitz von Dr. Andrea Gotzmann (NADA) bisher gelangt (vgl. S. 36 des Abschlussberichts der Steiner-Kommission)?

Hierzu hat die NADA mitgeteilt, dass an dieser Arbeitsgruppe unter ihrer Lei-tung mittlerweile Experten aus Dänemark, Großbritannien, Österreich, der Schweiz, Rumänien, Ungarn, der Monitoring Group des Europarates sowie dem CEO der INADO (Institute of National Anti-Doping Organisations) mitwirken. Ein erster Zwischenbericht der Arbeitsgruppe mit Empfehlungen und Verbesse-rungsvorschlägen soll voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Monitoring Group (Mai 2015) vorgestellt werden.

15. Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung, um die Harmoni-sierung der Dopingkontrollen auf internationaler Ebene voranzutreiben?

Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist hier von besonderer Bedeutung. Sowohl die Vertreter des BMI als auch der NADA tragen aktiv in den Gremien des Europarates (Monitoring Group, CAHAMA) zur Harmonisierung der Anti-

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Doping-Arbeit bei. Die NADA-Vorstandsvorsitzende wurde im Mai 2014 zur Vorsitzenden der „Advisory Group on Science“ gewählt.

Die deutschen Vertreter setzen sich international für die Vereinheitlichung von Standards gerade auch im Bereich der Dopingkontrollproben und deren Analyse ein, um so den national von der NADA bereits seit Jahren erfüllten Qualitäts-maßstäben auch weltweit Geltung zu verschaffen. Besonders hervorzuheben ist für die biochemische Analytik die verpflichtende Anwendung bestimmter Zu-satzanalysen (u. a. für EPO-stimulierende Stoffe und Wachstumshormone) nach dem ab 1. Januar 2015 geltenden technischen Dokument der WADA „Sport Spe-cific Analysis“ (TDSSA 2015). Auch den Forderungen der NADA nach Strate-gien zur Langzeitlagerung von Dopingkontrollproben und deren systematischer Re-Analyse innerhalb von zehn Jahren wird zukünftig in den WADA-Regelwer-ken Rechnung getragen werden

16. Welche Bedeutung haben aus Sicht der Bundesregierung die Erkenntnisse der Evaluierungskommission der Freiburger Sportmedizin für die weitere Aufarbeitung des Dopings in der Bundesrepublik Deutschland?

Die Erkenntnisse der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ können erst nach Fertigstellung und Vorlage des Abschlussberichts bewertet werden.

17. Inwieweit sieht die Bundesregierung ihrerseits Handlungsbedarf bzw. die Möglichkeit, aktiv zu werden, damit die Evaluierungskommission unter Leitung von Prof. Dr. Letizia Paoli ihre Arbeit ohne politischen und ohne künstlichen Zeitdruck abschließen kann und die bisher erlangten Daten bzw. Erkenntnisse in jedem Fall vor einer Vernichtung bzw. Sperrung ge-schützt werden?

Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 18/3215, S. 21 vom 14. November 2014 verwiesen.

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Stand: Oktober 2013 (lue)

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Stand: Oktober 2013 (lue)

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Stand: Oktober 2013 (lue)

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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333