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ANZEIGEN-PREISLISTE NR. 50 • gültig ab 01.01.2011 www.bunte.de Titelporträt Verlagsangaben Grundpreise und Rabatte Formate und Preise Terminkalender 2011 Terminkalender 2011/Blitzanzeigen Ad - Specials Teilbelegung Online-Werbung/Crossmedia Geschäftsbedingungen Ansprechpartner 10 15 14 9 7 6 5 4 3 2 1

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ANZEIGEN-PREISLISTE NR. 50 • gültig ab 01.01.2011

www.bunte.de

Titelporträt

Verlagsangaben

Grundpreise und Rabatte

Formate und Preise

Terminkalender 2011

Terminkalender 2011/Blitzanzeigen

Ad-Specials

Teilbelegung

Online-Werbung/Crossmedia

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TITELPORTRÄT

LEIDENSCHAFT FÜR MENSCHENNichts interessiert Menschen so sehr wie Menschen. Seit mehrals 60 Jahren ist BUNTE der Garant für hochprofessionelle aktuelle Berichterstattung über die wesentlichen Ereignisse inder deutschen Gesellschaft. Herausgeberin und Chef redakteurinPatricia Riekel: „Wir sind der Seismograph der deutschen Gesell-schaft und ihrer Befindlichkeiten“.

BUNTE verkörpert die unbedingte Leidenschaft für Menschenwie kein anderes Medium und ist damit unangefochtene Nummer 1 auf dem deutschen Medienmarkt; oder – so die Süddeutsche Zeitung – „das Leitmedium der Berliner Republik“.

BUNTE ist Emotion pur. Werbungtreibende profitieren von dieser klaren Positionierung. Mit Emotionen macht BUNTE Produkte zu Marken und Marken zu Stars. Dabei verbindetBUNTE mediale Aufmerksamkeit mit den Möglichkeiten indivi-dueller und interaktiver Kommunikation. Und erreicht damitMenschen, die Lifestyle und Luxus lieben.

BUNTE ist fester Bestandteil einer wachsenden Ereigniskultur in Deutschland: Print, Online und IP-TV-Formate machen dieaktuelle Marke BUNTE zur größten medialen People-PlattformDeutschlands.

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VerlagBUNTE Entertainment Verlag GmbHArabellastraße 2381925 MünchenSenior Brand ManagerYasmin HoffmannT 089. 92 50. 27 84 F 089. 92 50. 30 40E [email protected] GesellBurda Community Network GmbHHubert-Burda-Platz 1, 77652 OffenburgT 0781. 84. 26 71F 0781. 84. 30 27 E [email protected] Armbruster/Isabell PanterBurda Community Network GmbHHubert-Burda-Platz 1, 77652 OffenburgT 0781. 84. 25 21 oder .37 51F 0781. 84. 22 51E [email protected] AG, Offenburg(vormals Dresdner Bank)(BLZ 680 800 30) 7234 120 00 Deutsche Bank, Offenburg (BLZ 664 700 35) 665 000 00ZahlungsbedingungenZahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rech-nungs datum rein netto. Bei Vorauszahlung, diebis zum Erstverkaufstag beim Verlag eingeht, 2 % Skonto, sofern ältere Rechnungen nichtüberfällig sind. Verzugszinsen It. Ziffer 11 derAllg. Geschäfts bedingungen werden in gesetz -licher Höhe be rechnet.Alle Preise sind Nettopreise. Es wird diegesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen.Bankeinzugsverfahren ist möglich.

Garantiert verkaufte Auflage:630.000 ExemplareErscheinungsweisewöchentlich Erstverkaufstag: Donnerstag (Änderung vorbehalten)ErscheinungsortMünchen PZN553342Aktuelle Datenwww.pz-online.de

VERLAGSANGABEN

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JMedienereignisse:STARnetONE, ein Unternehmen der Burda StyleGroup, realisiert populäre Ereignisse wie dennew faces award, die Charity-Night TRIBUTE TO BAMBI und BAMBI selbst, Deutsch-lands größtes gesellschaftliches Ereignis. STAR- netONE inszeniert diese Ereignisse als medien-übergreifende Plattformen und vermarktet sie.

Kontakt:Frank PfeifferT 030. 44 03. 78 22F 030. 44 03. 78 79E [email protected]

BUNTE online:Eine Bühne für crossmediale Werbung ist das Internetangebot von BUNTE und www.bunte.de.Gemeinsam mit dem Print-Magazin BUNTE bietet es die Möglichkeit zur medienübergreifen-den Kommunikation in einem erfolgreichen journalis tischen Umfeld.

Kontakt:Anne GerleitManagerin Online-MarketingT 089. 92 50. 38 21F 089. 92 50. 16 60E [email protected]

Technische Angaben:Die aktuellen und verbindlichen technischenAngaben finden Sie unter: www.duon-portal.deAuch zum Download als PDF.

Anlieferung Druckunterlagen:Bitte liefern Sie alle Druckunterlagen digital anüber www.duon-portal.deSupport erhalten Sie unter: [email protected] oder direkt unter T 040. 37 41. 17 50

Anzeigenbuchungen können auch über dasOnline-BuchungsSystem (OBS) übermittelt werden: www.obs.pz-online.de

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*BUNTE-UmsatzrabattDer BUNTE-Umsatzrabatt berücksichtigt alle Aufträge, die gemäß der BUNTE-Anzeigenpreisliste veröffentlicht werden. Ausgenommen sind BUNTEOnline und die technischen Mehrkosten. Wird der BUNTE-Umsatzrabatt zu Grunde gelegt, entfallen alle sonstigen Rabattformen.

SonderrabattNachlass 25 % (ohne zusätzliche Nachlässe aus Mal-, Mengen- und Umsatzstaffel) für Anzeigen, Beilagen, Beihefter und Beikleber (soweit in der Preis listeaufgeführt) für Einzelhändler, Messeveranstalter, Fremdenverkehrsbetriebe, Sanatorien, Hotels und Restaurants sowie für Schaltungen für Bücher, Bild- undTonträger, die im Verlag des Werbungtreibenden erscheinen, sowie Kunst- und Kulturanzeigen (Ausstellung, Museen).

GRUNDPREISE UND RABATTE

3

Preiszone I Preiszone II Ø-Preise1

01.01. – 31.01.2011 01.02. – 31.05. 201101.06. – 31.08.2011 01.09. – 31.12. 2011

Farbanzeigen 1/1 Seite Z 32.300,– Z 33.300,– Z 33.000,–

Nachlässe

Malstaffel Mengenstaffel Umsatzrabatt*ab 3 Anzeigen 2 % ab 3 Seiten 5 % ab 99.900,– f 5 %

ab 6 Anzeigen 4 % ab 6 Seiten 7 % ab 199.800,– f 7 %

ab 9 Anzeigen 6 % ab 9 Seiten 10 % ab 299.700,– f 10 %

ab 12 Anzeigen 8 % ab 12 Seiten 15 % ab 333.000,– f 11 %

ab 18 Anzeigen 10 % ab 18 Seiten 17 % ab 366.300,– f 12 %

ab 24 Anzeigen 12 % ab 24 Seiten 19 % ab 399.600,– f 15 %

ab 48 Anzeigen 15 % ab 499.500,– f 18 %

ab 666.000,– f 20 %

1 Die Ø-Preise sind nicht buchbar.

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1 Die Ø-Preise sind nicht buchbar.* Reproformate plus allseitig 4 mm Beschnitt. Weitere Informationen siehe technische Angaben unter www.duon-portal.de. ** zuzügl. techn. Mehrkosten f 13.500,–

FORMATE UND PREISE

4

Formate und Preise für redaktionell gestaltete Promotion-Anzeigen entnehmen Sie bitte der Broschüre CREATIVE SOLUTIONS.Diese finden Sie online unter www.burda-community-network.com/promotionkosten (auch als PDF zum Download).

PROMOTION

4. Umschlagseite 215 x 289 35.000,– 36.000,– 35.700,–

1/3 Seite neben Editorial 69 x 289 13.500,– 13.900,– 13.800,–

Opening Spread 430 x 289 68.000,– 70.000,– 69.300,–

Cover Gate Fold 4 Seiten 92.200,–** 94.800,–** 94.000,–**

Preise in Euro Preiszone I Preiszone II Ø-Preise1

Druckformat = Reproformat* 01.01. – 31.01.2011 01.02. – 31.05. 2011Größe Breite x Höhe 01.06. – 31.08.2011 01.09. – 31.12. 2011in Seitenteilen Satzspiegel Anschnitt* farbig oder sw farbig oder sw farbig oder sw1/1 192 x 251 215 x 289 32.300,– 33.300,– 33.000,–

2/3 hoch 120 x 251 133 x 289 22.400,– 23.200,– 23.000,–quer 192 x 171 215 x 1861/2 hoch 89 x 251 101 x 289 18.300,– 18.800,– 18.600,–quer 192 x 122 215 x 1381/3 hoch einspaltig 57 x 251 69 x 289

12.700,– 13.100,– 13.000,–quer 192 x 75 215 x 911/4 hoch einspaltig 41 x 251 53 x 289

zweispaltig 89 x 122 101 x 138 9.900,– 10.300,– 10.200,–quer vierspaltig 192 x 55 215 x 71

Anzeigen mit Bunddurchdruck2/1 406 x 251 430 x 289 64.600,– 66.600,– 66.000,–

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TERMINKALENDER 2011

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Pre

is-

zone

IP

reis

zone

IIP

reis

zone

I

Nr. Erstverkaufstag Kalender- Anzeigenschluss-, Rücktritts- Anzeigenschluss- und Rücktrittstermin*woche und Anlieferungstermin für Ad-Specials/Format-Specials

für Druckvorlagen Vorzugs-/Festplatzierungen1 29.12.2010 Mi. 52 08.12.2010 24.11.20102 05.01.2011 Mi. 1 15.12.2010 01.12.20103 13.01.2011 2 22.12.2010 08.12.20104 20.01.2011 3 29.12.2010 15.12.20105 27.01.2011 4 05.01.2011 22.12.20106 03.02.2011 5 12.01.2011 29.12.20107 10.02.2011 6 19.01.2011 05.01.20118 17.02.2011 7 26.01.2011 12.01.20119 24.02.2011 8 02.02.2011 19.01.2011

10 03.03.2011 9 09.02.2011 26.01.201111 10.03.2011 10 16.02.2011 02.02.201112 17.03.2011 11 23.02.2011 09.02.201113 24.03.2011 12 02.03.2011 16.02.201114 31.03.2011 13 09.03.2011 23.02.201115 07.04.2011 14 16.03.2011 02.03.201116 14.04.2011 15 23.03.2011 09.03.201117 20.04.2011 Mi. 16 30.03.2011 16.03.201118 28.04.2011 17 06.04.2011 23.03.201119 05.05.2011 18 13.04.2011 30.03.2011

20 12.05.2011 19 20.04.2011 06.04.201121 19.05.2011 20 27.04.2011 13.04.201122 26.05.2011 21 04.05.2011 20.04.201123 01.06.2011 Mi. 22 11.05.2011 27.04.201124 09.06.2011 23 18.05.2011 04.05.201125 16.06.2011 24 25.05.2011 11.05.201126 22.06.2011 Mi. 25 01.06.2011 18.05.201127 30.06.2011 26 08.06.2011 25.05.201128 07.07.2011 27 15.06.2011 01.06.201129 14.07.2011 28 22.06.2011 08.06.201130 21.07.2011 29 29.06.2011 15.06.201131 28.07.2011 30 06.07.2011 22.06.201132 04.08.2011 31 13.07.2011 29.06.201133 11.08.2011 32 20.07.2011 06.07.201134 18.08.2011 33 27.07.2011 13.07.201135 25.08.2011 34 03.08.2011 20.07.2011

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TERMINKALENDER 2011

BLITZANZEIGEN

Blitzanzeigen: sind sehr kurzfristig disponierbare Schwarzweiß- oder Farb-Anzeigen mit extrem späten Anlieferungsterminen für ausschließlich digitale Druckvorlagen. Es besteht kein Rücktrittsrecht nach Buchung.

Belegung: Gesamt-DruckauflageFormat: Mindestformat 1/1 SeiteAnzeigenschluss: spätestens 5 Arbeitstage vor ErstverkaufstagVorlagentermine: Anlieferung von digitalen Druckvorlagen bis spätestens 4 Arbeitstage vor EVT 12.00 Uhr

ausschließlich über www.duon-portal.de. Anzahl: pro Ausgabe ist eine begrenzte Anzahl von Anzeigen möglich.Platzierung: im „Aktuellen Teil“ ohne vorherige Platzierungszusage.Besonderheiten: Reklamationsansprüche sind bei Farb- und Tonwertschwankungen ausgeschlossen.

Pre

iszo

ne II

Nr. Erstverkaufstag Kalender- Anzeigenschluss-, Rücktritts- Anzeigenschluss- und Rücktrittstermin*woche und Anlieferungstermin für Ad-Specials/Format-Specials

für Druckvorlagen Vorzugs-/Festplatzierungen36 01.09.2011 35 10.08.2011 27.07.201137 08.09.2011 36 17.08.2011 03.08.201138 15.09.2011 37 24.08.2011 10.08.201139 22.09.2011 38 31.08.2011 17.08.201140 29.09.2011 39 07.09.2011 24.08.201141 06.10.2011 40 14.09.2011 31.08.201142 13.10.2011 41 21.09.2011 07.09.201143 20.10.2011 42 28.09.2011 14.09.201144 27.10.2011 43 05.10.2011 21.09.201145 03.11.2011 44 12.10.2011 28.09.201146 10.11.2011 45 19.10.2011 05.10.201147 17.11.2011 46 26.10.2011 12.10.201148 24.11.2011 47 02.11.2011 19.10.201149 01.12.2011 48 09.11.2011 26.10.201150 08.12.2011 49 16.11.2011 02.11.201151 15.12.2011 50 23.11.2011 09.11.201152 22.12.2011 51 30.11.2011 16.11.2011

1/2012 29.12.2011 52 07.12.2011 23.11.2011

* Vorab getätigte Reservierungen müssen bis zu diesen Terminen gebucht sein. Danach verfallen die vorgehaltenen Reservierungen ersatzlos.

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Preise in Euro Preiszone I Preiszone II Ø-Preise1

01.01. – 31.01.2011 01.02. – 31.05.201101.06. – 31.08.2011 01.09. – 31.12.2011

Auflage Abo- Auflage Abo- Auflage Abo-exkl. Abo* Auflage exkl. Abo* Auflage exkl. Abo* Auflage

Beihefterbis 4 Seiten 75,– ‰ 85,– ‰ 79,– ‰ 89,– ‰ 77,– ‰ 87,– ‰bis 8 Seiten 90,– ‰ 105,– ‰ 95,– ‰ 110,– ‰ 93,– ‰ 108,– ‰bis 12 Seiten 105,– ‰ 125,– ‰ 109,– ‰ 129,– ‰ 107,– ‰ 127,– ‰bis 16 Seiten 120,– ‰ 145,– ‰ 124,– ‰ 149,– ‰ 122,– ‰ 147,– ‰bis 20 Seiten 130,– ‰ 160,– ‰ 134,– ‰ 164,– ‰ 132,– ‰ 162,– ‰umfangreicher auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage

Beihefter mit Zusatzproduktbis 4 Seiten 92,– ‰ 107,– ‰ 96,– ‰ 111,– ‰ 94,– ‰ 87,– ‰bis 8 Seiten 107,– ‰ 127,– ‰ 112,– ‰ 132,– ‰ 110,– ‰ 130,– ‰

Beikleber** bis 10 g bis 20 g bis 10 g bis 20 g bis 10 g bis 20 g- Postkarte/Scheckkarte 40,– ‰ 45,– ‰ 42,– ‰ 47,– ‰ 41,– ‰ 46,– ‰- Booklet/Poster 55,– ‰ 60,– ‰ 65,– ‰ 58,– ‰ 63,– ‰ 68,– ‰ 57,– ‰ 62,– ‰ 67,– ‰- Warenprobe***/Duftetikett 65,– ‰ 70,– ‰ 75,– ‰ 68,– ‰ 73,– ‰ 78,– ‰ 67,– ‰ 72,– ‰ 77,– ‰

Beilagenbis 10 g 70,– ‰ 80,– ‰ 73,– ‰ 83,– ‰ 72,– ‰ 82,– ‰bis 20 g 75,– ‰ 85,– ‰ 79,– ‰ 89,– ‰ 77,– ‰ 87,– ‰bis 30 g 80,– ‰ 90,– ‰ 84,– ‰ 94,– ‰ 82,– ‰ 92,– ‰bis 40 g 85,– ‰ 95,– ‰ 89,– ‰ 99,– ‰ 87,– ‰ 97,– ‰bis 50 g 90,– ‰ 105,– ‰ 94,– ‰ 109,– ‰ 92,– ‰ 107,– ‰pro weitere 10 g zzgl. 6,– ‰ 10,– ‰ 6,– ‰ 10,– ‰ 6,– ‰ 10,– ‰

Beilagen in Ballungsräumen auf Anfrage möglich. Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

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AD-SPECIALS

Teilbelegung nach Nielsengebietenoder Bundesländern möglich.Mindestbelegung: 100.000 Expl.Zuschlag bei Teilauflagen (wenigerals Inland Gesamt): f 30,– ‰

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1 Die Ø-Preise sind nicht buchbar.* Die „Auflage exklusive Abo“ setzt sich aus den Druckauflagen für die Vertriebssparten EV, Lesezirkel, Bordexemplare und Sonstiges zusammen.** Basis ist eine 1/1 Trägeranzeige in Gesamtauflage.*** Bei Warenproben und Gegenständen ab 2,5 mm Dicke fallen Postentgelte an (Preise auf Anfrage).

Beihefter und Beilagen mit mehreren Werbungtreibenden sind nach vorheriger Abstimmung mit dem Verlag möglich. Der Verbundaufschlag auf den Beihefter- bzw. Beilagenpreis beträgt 30%.

Achtung: Vorgezogene Anzeigenschluss- und Rücktrittstermine für Ad-Specials siehe Terminkalender Seite 5-6. Berechnungsgrundlage und Lieferbasis ist dieDruckauflage der bei Auftragsbestätigung vor liegenden IVW-Quartalsmeldung.

Mit der rechtzeitigen Terminabstimmung bzw. Reservierung sichern Sie sich auch bei schwer verfügbaren Ad-Specials den gewünschten Erscheinungstermin. Rufen Sie uns an: Christoph Claus T 0781. 84. 28 66 F 0781. 84. 30 27 E [email protected]

Weitere Informationen zu Ad-Specials in den Objekten von Hubert Burda Media finden Sie unter www.burda-community-network.com.

8

Split-Specials techn. Mehrkosten- Geografischer Split (Mindestformat 1/2 Seite)einfarbig Z 1.300,– Verbreitung von zwei Anzeigen-mehrfarbig Z 7.800,– motiven eines Auftraggebers über

die gewünschten Nielsengebiete.- Mechanischer Split (Mindestformat 1/2 Seite)einfarbig Z 780,– Gleichmäßige Verbreitung von mehrfarbig Z 2.110,– zwei Anzeigenmotiven eines

Auftraggebers über die gesamte Auflage.

Druck-Specials** und weitere Ad-Specials auf Anfrage.

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Gebiet N01 N02 N3A N3B N04 Ost

Ø Auflage 120.000 170.000 120.000 100.000 140.000 70.000

1/1 Seite* 10.100,– 13.000,– 10.100,– 9.200,– 11.200,– 6.900,–

2/3 Seite* 7.600,– 9.700,– 7.600,– 6.400,– 8.400,– 5.700,–

1/2 Seite* 6.700,– 8.100,– 6.700,– 5.200,– 6.600,– 5.400,–

Teilbelegung nach Nielsengebieten ist nur in geraden Heftnummern nach Abstimmung möglich.

Schieberecht müssen wir uns für unvorherseh-bare Situationen vorbehalten.

Platzierungswünsche versuchen wir im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten zu realisieren. Bindende Zusagen sind nicht möglich.

Nachlässe: siehe Seite 3.Anzeigen aus Aufträgen für die Gesamt-ausgaben können für die Rabattierung in denTeilausgaben mitgezählt werden. Eine Umkehrwirkung ist ausgeschlossen.

Anzeigenschluss, Rücktritts- und Vorlagen termine: siehe Seite 5/6.

Druckverfahren: Offset

Druckvorlagen: siehe technische Angaben unter www.duon-portal.de.

Aus vertriebstechnischen Gründen sindgering fügige Abweichungen der Vertriebs-von den Nielsengebieten nicht vollständigauszuschließen.

* Formate der Seitenteile siehe Seite 4.

TEILBELEGUNG

FORMATE UND PREISE

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ONLINE-WERBUNG/CROSSMEDIA

Das breite BUNTE Medien Spektrum bietet eine Vielzahl crossmedialer Potenziale.Neben dem Print- und Online-Magazin eröffnen Live Veranstaltungen wie die BAMBI-Verleihung und innovative Web-TV-Formate eine optimale Multi Channel Kommunikation.

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Quelle: AGOF internet facts 2010 IIVW Messung August 2010)

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Quelle: IVW Messung August 2010

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ONLINE-WERBUNG/CROSSMEDIA

Hier finden Sie die crossmedialen Bausteine von BUNTE. Gerne entwicklen wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungenfür Ihren Kommunikationserfolg. Nehmen Sie den Kontakt zu uns auf.

Print

• Anzeigen• Promotion• Ad-Specials• Abo-Aktionen

Online

• Klassische Media• Redaktionelles/werbliches

Online-Special• Sponsoring Gewinnspiele• Bewegtbildintegration• Newsletter• Interaktive Tools• Bunte.de empfiehlt

Ereignisse

• BAMBI-Verleihung• TRIBUTE TO BAMBI• new faces award

Fashion/Film

LEIDENSCHAFT FÜR MENSCHEN.

Mobile

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• Big Box• Advertorials und Specials

(auch in Kombination mitOnline)

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DER BUNTE.DE HOME-PAGE EVENT – INNOVATIV UND UNÜBERSEHBAR

• Über einen Rahmen um den Presenterauf BUNTE.de ist der Kunde perma-nent sichtbar. Das gesamte Werbemit-tel befindet sich im sofort sichtbarenBereich.

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ONLINE-WERBUNG/CROSSMEDIA

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ONLINE-WERBUNG/CROSSMEDIA

Umfeld/Homepage

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PREISLISTE ONLINEBuchungsmöglichkeiten und Preise

www.interactivemedia.net/de/

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeitschriften

Ziffer 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Wer-bemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten(nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck derVerbreitung. Ziffer 2 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der demWerbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Ver öffentlichungen aufAbruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unteranderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenauf träge zu erteilen, um eine gemeinsameRabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen ein-geräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern dieerste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.Ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlagnicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedzwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat-ten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichenAbnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.Ziffer 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimm-ten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass demAuftrag geber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszu-führen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichenVereinbarung bedarf.Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigenangrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen,wenn- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen

Form unzumutbar ist- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vor- herigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbund-aufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüg-lich mitgeteilt.Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oderanderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Lieferung hat über das DUON-Portal(www.duon-portal.de) zu erfolgen, soweit nicht anders vereinbart. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagenist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben desVerlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlagesfür vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftrags-bestä tigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunter-lagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die verbindlichen technischen Vor-gaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunter lagen im DUON-Portal einhält.Ziffer 9 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leis-tung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatz-veröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des ande-ren Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zuverweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von

Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder- diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellteangemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hatder Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichenMängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auf-trags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab demgesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob ausvertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Beigrober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vor-hersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leiten-de Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesent-liche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schadenbeschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht offen-sichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.Alle gegen den Verlag gerichteten An sprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab demgesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Ziffer 10 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im ein-zelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vor zei-tige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 11 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungs kosten berech-net. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlungzurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an derZahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenab-schlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel vonder Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rech-nungsbeträge abhängig zu machen.Ziffer 12 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrageswerden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehrbeschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffent-lichung und Verbreitung der Anzeige.Ziffer 13a Aus einer Auflagenminderung kann - vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 13b - nach Maßgabe desSatzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wennim Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unter-schritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn undsoweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 1 5 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt.Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in derPreis liste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist,die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprücheausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnisgegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.Ziffer 13b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffent -lichen) Abweichend von Nummer 13a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagen-daten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauf lage)von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren5 v.H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 20 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantiezugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sichfür das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vomVerlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preis liste angegeben wurde. Voraussetzung füreinen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindes-tens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweitnicht bei Auftragser teilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbartwurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschrei-tungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenendeauf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgut-schrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn dieRückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.Ziffer 14 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebo-te die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werdennur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbe-wahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Ver-lag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumtwerden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, diedas zulässige Format DIN A 4 (Gewicht ... g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päck-chen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahmeund Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabeientstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Ziffer 15 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen desöffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonder vermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verla-ges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts-stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers,auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertrags-schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist alsGerichtsstand der Sitz des Ver lages vereinbart.Ziffer 16 Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen undAbrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.Ziffer 17 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vomVerlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigtwerden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht mussinnerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Ziffer 18 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist derschrift liche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unterneh-men im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von min-destens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirt-schaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlageeines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertions-jahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzern rabatte bedür-

fen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur fürdie Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzu-zeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.Ziffer 19 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt.Der Auftrag geber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inserti-on zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag imRahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestim-mungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freige-stellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen beider Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche fürdie Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheber-rechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Ver-breitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf,und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. VorgenannteRechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.Ziffer 20 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidrigerBeschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohlim Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlich keitenbedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vomVerlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Ver-hältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auf lagesteht. (Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zur Anwendung im Anzeigen- und Fremdbeilagenge-schäft unverbindlich empfohlen. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen, abweichende Vereinbarungen zutreffen.)

Zusätzliche Bedingungen des Verlages:a) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot)und Bestätigung der Buchung durch den Verlag in Schriftform (Annahme). Buchung und Bestätigung könnenauch über das OBS Online-Buchungssystem erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de).b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Auf trä-ge über Bei kleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicherBestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrech-nungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mitt-lungsver gütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auchfür laufende Aufträge sofort in Kraft; wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen Bedingungen auchbei laufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Auf trä gen, dieinnerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss ab gewickelt werden sollen. e) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftlicheNachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinnedieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Pro-zent besteht. Der Konzern status ist bei Kapital gesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oderdurch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregister-auszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden.Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der aus-drücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzu-gehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigungder Konzern zugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser-tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftrag geber obliegt es, den Verlag von Ansprü-chen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegenden Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sieRechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Verlag ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einerschriftlichen Zusicherung des Vertriebsleiters oder sonst dafür Ver antwortlichen über die rechtliche Zulässigkeitabhängig zu machen und/oder auf Kosten des Auftraggebers die Werbevorlage von einer sachverständigen Stel-le auf die recht liche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. g) Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen von Größen, Formaten und der Wechsel von Farbennicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftetder Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Wer bungtreibende hat bei unge-nügendem Abdruck dann keine An sprüche. Evtl. entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden. h) Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbar-te Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität eintritt. i) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allge-meiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in frem-den Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient - hat der Verlag Anspruch aufvolle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letztenvier IVW-Quartale verkauften Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungenwird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte Auflage zur tatsäch-lich ausgelieferten Auflage steht. Es erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen undLeistungen von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nichtrechtzeitig ver öffentlichte Anzeigen geleistet.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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