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1 Dr. Peter Martin Büro für Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz (www.dr-peter-martin.de) Arbeit im modernen Büro human gestalten Onlineartikel erstellt im Auftrag der Abt. Mitbestimmungsförderung, Referat Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz Auf einen Blick … Arbeit im Büro galt lange als körperlich leichte Arbeit. Heute wissen wir, dass einseiti- ge körperliche Belastungen im Büro durchaus krank machen können. Welche Risi- kofaktoren gibt es und welche körperlichen Beschwerden resultieren daraus? Der tägliche Sitzmarathon im Büro führt zu einseitigen Belastungen, die durch eine ergonomisch günstige Gestaltung der Arbeitsplätze ausgeglichen werden kön- nen. Die Praxis zeigt, dass die Kenntnis dieser Zusammenhänge wichtig ist, um alle weiteren Gestaltungsvorschläge begründen zu können. Ist das Verständnis für eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze vorhanden, dann müssen die späteren Nutzer der Arbeitsplätze ins Boot. Ohne die ergonomisch günstige Einstellung von Tisch und Stuhl sowie die richtige Nutzung, hilft auch das beste Mobiliar nichts. Schließlich müssen die ergonomisch gestalteten Arbeitsplätze richtig im Raum aufgestellt werden. Dabei sind verschiedene ergonomische Grundsätze und Maße zu berücksichtigen. Die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist ein wichtiger Teilaspekt der Bürogestal- tung. Was zu einer ganzheitlichen Sichtweise gehört, wird zum Schluss zusammen- fassend dargestellt. www.boeckler.de – August 07 Copyright © Hans-Böckler-Stiftung

Arbeit im modernen Büro human gestalten - boeckler.de · ne Männer (höhere Werte) und für kleine Frauen (niedrigere Werte). Der optimale Greifraum ist der Bereich, der ohne Anstrengung

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Dr. Peter Martin

Büro für Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz (www.dr-peter-martin.de)

Arbeit im modernen Büro human gestalten

Onlineartikel erstellt im Auftrag der Abt. Mitbestimmungsförderung, Referat Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

Auf einen Blick …

� Arbeit im Büro galt lange als körperlich leichte Arbeit. Heute wissen wir, dass einseiti-ge körperliche Belastungen im Büro durchaus krank machen können. Welche Risi-kofaktoren gibt es und welche körperlichen Beschwerden resultieren daraus?

� Der tägliche Sitzmarathon im Büro führt zu einseitigen Belastungen, die durch eine ergonomisch günstige Gestaltung der Arbeitsplätze ausgeglichen werden kön-nen. Die Praxis zeigt, dass die Kenntnis dieser Zusammenhänge wichtig ist, um alle weiteren Gestaltungsvorschläge begründen zu können.

� Ist das Verständnis für eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze vorhanden, dann müssen die späteren Nutzer der Arbeitsplätze ins Boot. Ohne die ergonomisch günstige Einstellung von Tisch und Stuhl sowie die richtige Nutzung, hilft auch das beste Mobiliar nichts.

� Schließlich müssen die ergonomisch gestalteten Arbeitsplätze richtig im Raum

aufgestellt werden. Dabei sind verschiedene ergonomische Grundsätze und Maße zu berücksichtigen.

� Die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist ein wichtiger Teilaspekt der Bürogestal-tung. Was zu einer ganzheitlichen Sichtweise gehört, wird zum Schluss zusammen-fassend dargestellt.

www.boeckler.de – August 07 Copyright © Hans-Böckler-Stiftung

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Belastungen durch Büroarbeit

Büroarbeit gilt als leichte körperliche Arbeit. Es hat eine Reihe von Jahren gedauert, bis erkannt wurde, dass im Büro gleichwohl besonders häufig Muskel- und Skeletterkrankun-gen auftreten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Reihe von Projekten durchgeführt und entsprechende Erkenntnisse in Fachberichten veröffentlicht. Als Risikofaktoren für muskuloskeletale Beschwerden wurden folgende Belastungen iden-tifiziert: � unzureichende Arbeitsmittel und Möbel (insbesondere von Arbeitstisch und Stuhl)

� ungünstige Positionierung der Hauptarbeitsmittel Tastatur und Bildschirm

� fehlende Systemergonomie (Abstimmung der Arbeitsmittel und Möbel und Anpassung an die Arbeitsumgebung)

� ungünstige Arbeitsaufgabe mit repetitiven Bewegungsabläufen

� zu lange tägliche Arbeitszeit am Bildschirm mit zu wenigen Pausen und geringen Hal-tungswechseln.

Die muskuloskeletalen Belastungs- und Beanspruchungssituation führen dann zu: � schmerzhaften Einschränkungen der Bewegungsfreiheit

� schmerzenden Muskelpartien

� schmerzenden Sehnenansatzstellen und

� Veränderungen des Bewegungsmusters, die die auftretenden Beschwerden verstär-ken können.

Die Gründe hierfür sind vor allem in physiologisch ungünstigen, statischen Körperhaltun-gen zu sehen, die zu einem Bewegungsmangel am Büroarbeitplatz führen. Nahezu alle Tätigkeiten im Büro- und Verwaltungsbereich werden im Sitzen ausgeübt. Im verarbeiten-den Gewerbe nimmt die Anzahl an reinen Steharbeitsplätzen immer weiter ab. Dies hat gute Gründe: Stehen erfordert, vor allem aufgrund der Beteiligung der großen Muskel-gruppen im Oberschenkel- und Gesäßbereich, einen deutlich höheren Energieaufwand als das Sitzen. Durch die schnellere Ermüdung eignet sich das Stehen weniger gut für Tätigkeiten mit hohen Konzentrationsanforderungen. Längeres Stehen belastet das Hüft-gelenk. Da die Bein-Venen-Muskelpumpe inaktiv ist, entstehen Stauungen des Blutes in den Gefäßen der Beine, wodurch Venenerkrankungen, wie Krampfadern und Thrombo-sen, gefördert werden. Hinzu kommt eine geringere Stabilität des Oberkörpers, so dass sich Stehen als Körperhaltung vor allem für feinmotorische Tätigkeiten wenig eignet. Sit-zen wird im Vergleich zum Stehen von den meisten Personen als wohltuende Entlastung empfunden.

In der Konsequenz wird Sitzen als allgemein akzeptierte Körperhaltung im Bürobereich angesehen. Aufgrund der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers ist lang

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andauerndes Sitzen allerdings auch mit Problemen verbunden: Selbst an einem in allen Belangen nach dem Stand der Technik gestalteten Büroarbeitsplatz wird ständiges Sitzen ohne Haltungswechsel in Abhängigkeit von der Konstitution der jeweils tätigen Person aber früher oder später zu Beeinträchtigungen und Beschwerden führen. Neben der Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen besteht ein weiteres, wesentliches Ziel der er-gonomischen Arbeitsgestaltung daher darin, statische Körperhaltungen zu vermeiden und die Bewegung am Arbeitsplatz zu fördern.

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Menschliche Maße zur Gestaltung des Arbeitsplatzes

Grundlage für die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes sind die Körpermaße der Menschen, insbesondere die stark variierenden Körperhöhen. Auch die Proportionen von Bein- und Rumpflänge können stark variieren, dies betrifft insbesondere die Sitzhöhe, die Sitztiefe, die Reichweite der Arme oder die Länge der Unterschenkel, die bei gleicher Körperhöhe durchaus unterschiedlich sein können. Neben den Körpermaßen und den daraus ableitbaren ergonomischen Arbeitsplatzabmessungen sind die horizontalen Greif- und Arbeitsräume der Menschen auf Tischhöhe, die unterschiedlichen Sehbereiche sowie die Beinfreiräume zu beachten. � Körpermaße

Nehmen wir an, derzeit würden in Deutschland sehr kleine Frauen mit einer Körperhöhe von ca. 140 cm und sehr große Männer mit einer Körperhöhe von ca. 210 cm zu finden sein. Wie sieht dann der ideale Arbeitsplatz aus? Sicher wäre es nicht richtig, den Mittel-wert zu bilden, dann würde die Hälfte der Bevölkerung beispielsweise durch keine Tür mehr gehen können. Ebenso unzweckmäßig ist es, die o.g. kleinsten und größten Er-wachsenen als Grenzwerte zu verwenden, da im unteren und oberen Bereich nur wenige, im mittleren Bereich überproportional viele Körperhöhen von Frauen und Männern zu fin-den sind. Würde von den Extremen ausgehend ein Arbeitsplatz dimensioniert, würde in der Folge die Masse der Bevölkerung beeinträchtigt.

Um diesen Zusammenhängen und dem Umstand der großen Variationsbreite der Kör-permaße des Menschen Rechnung zu tragen, wurde eine Perzentilierung der Maße ein-geführt. Ein Perzentilwert gibt an, wie viel Prozent der Menschen kleiner sind als der je-weils angegebene Wert. Bei deutschen erwachsenen Männern beträgt das 5. Perzentil (P5) der Körperhöhe z.B. 163 cm, d.h. 5 % aller erwachsenen Männer sind kleiner und 95 % sind größer. In der Praxis werden in der Folge das 5. und 95. Perzentil berücksichtigt. Das bedeutet in etwa, dass von der gesamten Variationsbreite der Körperhöhen lediglich rund 1/4 berücksichtigt, aber dennoch 90% der Personen erfasst werden.

Informationen dazu finden sich in DIN EN ISO 9241-5 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Kör-perhaltung“, DIN 33402-1 „Körpermaße des Menschen; Begriffe, Messverfahren“ sowie DIN 33402-2 „Körpermaße des Menschen; Werte“.

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5. Per-zentil

95. Per-zentil

50. Per-zentil

5. Per-zentil

95. Per-zentil

50. Per-zentil

1650 1750 1855

1535 1625 1720

Frauen

Männer

Abb. 1: Verteilung der Körperhöhen bei Frauen und Männern.

In Deutschland sollen die Arbeitsmittel für Benutzer mit einer Körperhöhe von 1535 mm bis 1855 mm geeignet sein. Benutzer mit Körperhöhen, die außerhalb dieses Bereiches liegen, benötigen individuelle Lösungen für ihre Arbeitsmittel.

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95. Perzentil

5. Perzentil

Abb. 2: Die Variationsbreite der Körperhöhen und die daraus resultierende Notwendigkeit,

den Bildschirmtisch in der Höhe zu verstellen, zeigt diese Zeichnung der Körperhöhen

einer 5 Perzentil Frau und eines 95 Perzentil Mannes

Die große Variationsbreite der Körperhö-he der Menschen reicht im Grunde schon aus, um die Forderung nach höhenver-stellbaren Tischen und Stühlen zu be-gründen. Dennoch soll erwähnt werden, dass sich aus den Körpermaßen allein, insbeson-dere aus der Körperhöhe, nicht ein idea-ler Arbeitsplatz ableiten lässt. Denn die Proportionen von Bein- und Rumpflänge können stark variieren, d.h. auch z.B. die Sitzhöhe, Sitztiefe, Reichweite der Arme oder Länge des Unterschenkels sind bei gleicher Körperhöhe durchaus unter-schiedlich.

Abb. 3: Unterschiedliche Proportionen bei gleicher Körperhöhe

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� Horizontale Greif- und Arbeitsräume

Die Greif- und Arbeitsräume auf einer Tischfläche müssen im Normalfall nach dem 5. Perzentil ausgerichtet werden; der Greifraum entspricht der Distanz Schulter-Greifhand und der Arbeitsraum der Distanz Ellbogen-Greifhand. Den zuvor dargestellten Unter-schieden der Körpermaße entsprechend ist bei Bildschirmarbeit das freie Positionieren aller Arbeitsmittel und -unterlagen zwingend erforderlich, um die Arbeitsfläche körperge-recht einrichten zu können.

Abb. 4: Horizontaler Greif- und Arbeitsraum Der Greifraum entspricht der Distanz Schulter-Greifhand, der Arbeitsraum der Distanz Ellbogen-Greifhand. Die Werte berücksichtigen die 5. Perzentile und gelten somit für klei-ne Männer (höhere Werte) und für kleine Frauen (niedrigere Werte). Der optimale Greifraum ist der Bereich, der ohne Anstrengung erreicht werden kann. Für jeden der beiden Hände gibt es einen optimalen Greifraum. Diese beiden optimalen Greif-räume überschneiden sich in einem engen Bereich vor dem Menschen. Der Arbeitsraum sollte über den Greifraum hinaus nur für Zugriffe genutzt werden, die nicht so häufig vor-genommen werden. Bereiche, die noch über den Arbeitsraum hinausgehen, sollten nur für sehr seltene Zugriffe genutzt werden. Als Auflage für die Handballen vor Eingabemitteln (Tastatur, Maus) ist ein Abstand von 100 mm bis 150 mm von der Vorderkante der Arbeitsfläche vorzusehen.

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� Blickfeld

Die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit einem geeigneten Monitor ist eine Voraussetzung für den ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz. Der Monitor muss in geeigneter Weise aufgestellt werden, d.h. unter Beachtung des Blickfeldes des Menschen. Insbesondere das optimale Blickfeld ist zu berücksichtigen, da in diesem Bereich die visuelle Wahrneh-mung gut funktioniert und bei einer entsprechenden Körperhaltung die Nacken- und Au-genmuskulatur entspannt sind. Auch hier gilt, dass die Menschen die Arbeitsmittel nach ihren Wünschen und insbesondere ihren bevorzugten Sitzhaltungen aufstellen sollen, so dass sie ein permanentes Nachführen des Auges bzw. des Kopfes vermeiden können, da hieraus insbesondere Beschwerden im Nackenbereich resultieren.

15°

60°

35°

15°

60°

35°

Abb. 5.1: Blickfeldgrenzen (Draufsicht)

Der Mensch besitzt ein optimales Blickfeld, in dem er ohne Anstrengungen Sehaufgaben erledigen kann. Im optimalen Blickfeld sollten alle Arbeitsaufgaben erledigt werden, die einen sehr häufigen Blickkontakt erfordern. Das optimale Blickfeld liegt 15° links und rechts von der Hauptsehachse. Das maximale Blickfeld, d.h. der Bereich, den man ohne Kopfbewegung sehen kann, liegt 35° links und rechts von der Hauptsehachse. Sind Ob-jekte nicht sehr häufig, sondern nur häufig zu fixieren, so kann das Objekt außerhalb des optimalen Blickfeldes, d.h. im verbleibenden maximalen Blickfeld, liegen. Dreht man zu-sätzlich den Kopf in eine ergonomisch akzeptable Richtung, so erreicht man das erweiter-te Blickfeld, das bis 60° links und rechts der Hauptsehachse liegt. Objekte, die nicht so häufig betracht werden müssen, können auch außerhalb des maximalen Blickfeldes, d.h. im verbleibenden erweiterten Blickfeld, liegen.

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Die Abbildungen der Blickfeldgrenzen zeigen sehr gut, dass der Monitor möglichst tief stehen sollte (entgegen früher üblichen Angaben). Wird die Blicklinie um ca. 35° aus der Waagerechten abgesenkt, so werden ermüdende und möglicherweise gesundheitsschäd-liche Körperhaltungen vermieden und gute Sehbedingungen erreicht. Der Bildschirm sollte dann so nach hinten geneigt sein (max. 35°), dass die Anzeige senk-recht zur Oberfläche des Bildschirmes betrachtet werden kann.

15°

25°

15°

60°

35°

Abb. 5.2: Blickfeldgrenzen (Seitenansicht)

Die Sehabstände müssen der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollen mindestens 600 mm betragen. Dabei sind die Anforderungen für Zeichengröße, -gestalt und Abstände zu erfüllen. Um belastende Akkommodationsvorgänge zu vermeiden, sind bei Arbeiten, die häufige Blickwechsel zwischen Arbeitsmitteln erfordern, möglichst einheitliche Sehab-stände einzuhalten. Bei Bildschirmen mit größeren Anzeigeflächen (z. B. CRT mit Diago-nalen ab 17˝, LCD mit Diagonalen ab 15˝) oder bei gleichzeitigem Einsatz von mehreren Bildschirmen können bei entsprechenden Zeichengrößen Sehabstände bis 800 mm erforderlich sein.

Da bei wechselnden Sitzpositionen die Richtung der Sehachse und mithin auch der Bereich des Gesichtsfeldes variiert, ist immer das Gesamtsystem zu betrachten, nämlich Stuhlverstellung, Tischhöhen- und -flächenverstellung, Tastatur- und Vorlagenhalterverstellung sowie Bildschirmhöhen- und -neigungsverstellung.

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Ergonomie: auch eine Sache der Einstellung

Die Zuordnung von Bildschirmen, Eingabemitteln, Arbeitsvorlagen und zusätzlichen Ar-beitsmitteln muss entsprechend dem Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben erfolgen. Hierbei sind sowohl die visuellen als auch die manuellen Erfordernisse zu berücksichtigen. Es hängt nun ganz von der Arbeitsaufgabe ab, ob der Bildschirm als zentrales Element der Arbeit in der Mitte positioniert wird oder als eher sporadisch genutztes Arbeitsmittel, am Rand des Bürotisches - wichtig ist die zentrale Position des Menschen vor dem Bild-schirm. Hinzu kommen der richtige Sehabstand und die richtige Position des Bildschirms, so dass der Mensch eine natürliche Kopfhaltung einnehmen kann. Es wäre ergonomisch ungünstig, wenn das maximale Blickfeld ausgenutzt würde. Bei empfindlichen Menschen könnten z.B. bereits Probleme auftreten, wenn sich die oberste Textzeile bei einem Textverarbeitungsprogramm in Augenhöhe (Waagerechte) befindet. Wurde früher gefordert, dass der Bildschirm optimal eingestellt ist, wenn sich die oberste Textzeile in Augenhöhe befindet, ist dies heute lediglich das maximal zu akzeptierende Maß. Es ist vielmehr anzustreben, dass sich der Bildschirm im optimalen Blickfeld des Menschen befindet. Dies hängt in der Realität von der Größe des Bildschirms ab, deshalb hier der allgemeine Hinweis: den Bildschirm so tief wie möglich aufstellen. � Einstellung von Standardtisch und Stuhl

Seit den 1990’er Jahren hat die deutsche Büromöbelindustrie auf höheneinstellbare bzw. höhenverstellbare Bürotische umgestellt, gleichwohl dürften sich noch viele Tische mit der nicht verstellbaren Standardhöhe von 720 mm im Einsatz befinden. Für diesen Einsatzbe-reich ist die Einstellung in folgender Weise vorzunehmen: Für den ersten Schritt setzt sich der Beschäftigte auf seinen Stuhl vor den Tisch. Der Stuhl muss dann in der Höhe so eingestellt werden, dass bei senkrecht herabhängenden Oberarmen die Unterarme, die auf dem Tisch liegen, mit den Oberarmen einen rechten Winkel oder mehr bilden. Im zweiten Schritt der Einstellung müssen nun die Füße richtig hoch eingestellt werden. Für die richtige Einstellung benötigt man eine Fußstütze. Die Fußstütze muss in der Höhe so eingestellt werden, dass die Füße aufstehen und die auf dem Sitz liegenden Oberschenkel mit den Unterschenkeln einen rechten Winkel von 90° oder mehr bilden. Es ist nicht unüblich, dass bei korrekter Einstellung 20 - 30% der Men-schen eine Fußstütze benötigen; wobei Frauen eher Fußstützen benötigen als Männer. � Einstellung von verstellbaren Tischen und Stühlen

Zu unterscheiden sind höheneinstellbare Tische und höhenverstellbare Tische. Höheneinstellbare Tische werden entweder so verstellt, dass zwei im Tischfuß befindliche Rohre verschoben und mit Hilfe von Schrauben fixiert werden oder es wird ein Gewinde-teil am Fußende heraus- oder hineingeschraubt - die Tischhöhe lässt sich von 680 bis 750 mm einstellen. Höhenverstellbare Tische können elektrisch oder mit einer Kurbel verstellt werden.

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Bei Verwendung von höheneinstellbaren und höhenverstellbaren Tischen wird die Höhe der Sitzfläche so eingestellt, dass zwischen waagerecht liegenden Oberschenkeln und den Unterschenkeln ein Winkel von ca. 90° entsteht, wobei die Füße fest auf dem Boden stehen. Im zweiten Schritt der Einstellung wird die Tischplatte in der Höhe so ein- bzw. verstellt, dass bei herabhängenden Oberarmen und den auf der Tischplatte aufliegenden Unterar-men zwischen Ober- und Unterarm etwa ein rechter Winkel oder mehr entsteht.

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Abb. 6: Einstellung von Stuhl (1) und Tisch (2)

� Steh-Sitzdynamik

Unter Steh-Sitzdynamik versteht man den dynamischen Wechsel zwischen Stehen und Sitzen, also die Unterbrechung der sitzenden Tätigkeit durch Arbeitsabschnitte, die im Stehen erledigt werden. Die zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen notwendige Bewegung lässt sich durch eine Steh-Sitzdynamik verwirklichen. Ein geeigneter Arbeitsplatz lässt sich optimal durch einen (elektromotorisch leicht) höhenverstellbaren Arbeitstisch erreichen, an dem sowohl im Stehen als auch im Sitzen gearbeitet werden kann. Neben diesen Be-wegungen trägt auch eine sinnvolle Verteilung der Arbeitsaufgaben, die sitzende, stehen-de Tätigkeiten und Bewegung kombiniert (Bildschirmarbeit, unterbrochen durch Telefonie-ren im Stehen, Gang zum Kopierer und Kopieren im Stehen...) zur Prävention bei. Leicht höhenverstellbare Arbeitstische können dann sinnvoll eingesetzt werden, wenn die Nutzer entsprechend sensibilisiert sind. Neben der Verhältnisprävention (Bereitstellen des Stehpultes) ist eine gezielte Verhaltensprävention notwenig (Förderung der Bereit-schaft zur Nutzung des Angebots).

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Abb. 7: Steh-Sitzdynamik (Fotos Palmberg)

Damit die Steh-Sitzdynamik von den Beschäftigten akzeptiert wird, muss das Stehen komfortabel ermöglicht werden. Ein zu hoher Aufwand, um in die stehende Arbeitsposition zu kommen (beispielsweise durch umständliches Verstellen von Büromöbeln), wird die Steh-Sitzdynamik verhindern. Die Betroffenen sollten darin geschult werden, ihre Tätigkei-ten in solche aufzuteilen, die im Stehen auszuführen sind und solche, die im Sitzen vor-genommen werden müssen. Es müssen neue persönliche Arbeitsstrategien entwickelt werden, um den Haltungswechsel zu unterstützen. Als positiv haben sich zwei bis vier Haltungswechsel in der Stunde erwiesen. Die Mitarbei-ter sollten angehalten sein, statisches Stehen zu vermeiden. Dies erreicht man beispiels-weise durch eine Fußstütze, auf die abwechselnd das eine oder andere Bein aufgestellt werden kann. Die Stehphasen sollten nicht länger als etwa zwanzig bis dreißig Minuten betragen. Während der Sitzphasen ist auf dynamisches Sitzen zu achten.

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Von der richtigen Einstellung zur ergonomischen Aufstellung

Die ergonomische Aufstellung der Büromöbel in einem Raum ist abhängig von verschie-denen Randbedingungen wie freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, Nutzung des Ta-geslichts, konzentrationsförderliche Akustik und vieles mehr. Leider wird die Frage der ergonomischen Aufstellung der Büromöbel derzeit nur unter dem Blickwinkel der Flächenoptimierung betrachtet: es gilt, möglichst viele Menschen auf minimalem Platz unterzubringen. Dies führt häufig zu gesundheitsbeeinträchtigenden Ar-beitsbedingungen, da insbesondere der Lärm am Arbeitsplatz unerträglich wird. Die in alten Regelwerken (z.B. den Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften) zu findenden Flächenangaben für Arbeitsräume werden seit der Novellierung der Arbeitsstättenverord-nung zunehmend negiert. Gleichwohl findet sich in einer Information der Verwaltungsbe-rufsgenossenschaft noch ein Hinweis auf die seit annähernd 30 Jahren bekannten Vorga-ben. � In der Berufsgenossenschaftlichen Information 650 „Bildschirm- und Büroarbeitsplät-

ze“ heißt es: „Bei der Planung von Arbeitsplätzen … kann davon ausgegangen wer-den, dass die Fläche je Arbeitsplatz einschließlich allgemein üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Mittel nicht weniger als 8 m² bis 10 m² betragen wird. In Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und der größeren Störwirkungen im Mittel von nicht weniger als 12 m² bis 15 m² auszugehen. Aus Gründen der Funktionsfähigkeit ergibt sich für Großraumbüros eine Fläche von min-destens 400 m².“

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In der Praxis wird nun auf die Deutsche Norm 4543 „Büroarbeitsplätze, Teil 1 DIN 4543 Teil 1: Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln“ zurückgegriffen. In der Norm werden die Anforderungen an Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln beschrieben. � Die Tischfläche am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz im Büro beträgt grundsätz-

lich 1600 mm x 800 mm oder mehr.

� Die Tischfläche ist bei Benutzung von z.B. Bildschirmen und Tastaturen sowie sonsti-gen Bürogeräten und Arbeitsmitteln entsprechend der Arbeitsaufgabe und des Ar-beitsablaufes erforderlichenfalls zu vergrößern. Die Vergrößerung der Breite und Tiefe sollte vorzugsweise in Schritten von 100 mm erfolgen.

� Die Gesamtarbeitsfläche bei Tischkombinationen darf nicht kleiner sein als 1,28 m² und an keiner Stelle eine geringere Tiefe als 800 mm aufweisen. Bei größerer Tiefe ist die kombinierte Arbeitsfläche entsprechend zu vergrößern. Dabei ist mindestens eine ungeteilte Arbeitsfläche von 800 mm Breite oder mehr vorzusehen.

Abb. 8: Tischfläche (oben), geteilte Arbeitsfläche (unten)

� Die Tiefe der Arbeitsfläche am Bildschirmarbeitsplatz ist abhängig von den erforderli-

chen Sehabständen, den Bautiefen der eingesetzten Geräte, die nicht über die Plat-tenränder hinausragen dürfen, sowie einem ausreichenden Freiraum zur Handauflage vor den Eingabemitteln.

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� Bei Schränken mit Flügeltüren, Auszügen usw. sind Möbelfunktionsflächen vorzuse-hen, die den jeweiligen Tiefen der Flügeltüren, Auszüge usw. entsprechen; diesen ist ein Sicherheitsabstand von 500 mm zuzuschlagen, um die geforderte Benutzerfläche zu erhalten.

Abb. 9: Möbel, Möbelfunktionsflächen und Sicherheitsabstand

� Bei sitzenden Tätigkeiten ist für die Benutzerfläche am persönlich zugewiesenen Ar-beitsplatz (einschließlich Stellfläche für Stühle) eine Mindesttiefe von 1000 mm vorzu-sehen. Bei stehenden Tätigkeiten ist für die Benutzerfläche eine Mindesttiefe von 800 mm vorzusehen.

� Die freie Bewegungsfläche für den persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz muss mind. 1,5 m² betragen. Sie soll an keiner Stelle weniger als 1000 mm breit und weniger als 1000 mm tief sein.

Abb. 10: Arbeitsfläche (links) + Benutzerfläche bzw. freie Bewegungsfläche (rechts)

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� Flächen für Verbindungsgänge zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz müssen mind. 600 mm breit sein.

Abb. 11: Verbindungsgang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz

� Flächen zum Fenster (ggf. Heizung) müssen mind. 500 mm breit sein.

Abb. 12: Freier Zugang zum Fenster (ggf. Heizung)

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� Benutzerflächen am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz dürfen sich überschnei-den.

Abb. 13: Benutzerfläche am Arbeitsplatz überschneidet sich mit jener der Sideboards

� Die Breite der Verkehrswege ist abhängig von der Zahl der Benutzerinnen und Benut-zer, es sind folgende Maße einzuhalten: bis 5 Benutzer 0,805 m; bis 20 Benutzer 0,93 m; bis 100 Benutzer 1,25 m; bis 250 Benutzer 1,75 m; bis 400 Benutzer 2,25 m (Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 17/1,2)

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Von der Ergonomie des Arbeitsplatzes zur Raumgestaltung

Die vorgenannten Hinweise müssen bei der ergonomischen Möblierung eines Raumes berücksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei zunächst einmal die richtige Aufstellung der Bürotische. Bildschirmarbeitsplätze sind ausnahmslos so zu platzieren, dass das Tageslicht von der Seite einfällt (oft erzeugt die Beschreibung der richtigen Position des Bildschirms einige Konfusion, hier einige richtige Varianten: der Bildschirm steht parallel zur Fensterfront; der Bildschirmtisch steht senkrecht zur Fensterfront; die Benutzer sitzen parallel zur Fenster-front. Mit dieser Aufstellung werden unangenehme Reflexe auf der Glasfront des Bildschirms vermieden, dies ist aber nur dann wirklich der Fall, wenn der Bildschirm auch in ausrei-chender Entfernung zur Fensterfront aufgestellt werden kann. (Wobei sich dieses Problem mit der Verbreitung von Flachbildschirmen mit geringeren Reflexionswerten deutlich ab-geschwächt hat.) Die nachfolgenden Abbildungen zeigen verschiedene Tischformen und ihre ergonomisch günstige Aufstellung im Raum:

Abb. 14.1: Ergonomisch günstige Aufstellung des Arbeitsplatzes und des Bildschirms

Abb. 14.2: Ergonomisch günstige Aufstellung des Arbeitsplatzes und des Bildschirms

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Abb. 14.3: Ergonomisch günstige Aufstellung des Arbeitsplatzes und des Bildschirms

Abb. 14.4: Ergonomisch günstige Aufstellung des Arbeitsplatzes und des Bildschirms Auf den Abbildungen sind vor allem sog. Freiformflächen zu sehen, d.h. geschwungene Arbeitsflächen, die auf der einen Seite das Arbeiten am Bildschirm sowie auf der anderen Seite das Arbeiten z.B. mit Schriftstücken in einer ergonomisch günstigen Position erlau-ben. Der Bürostuhl wird entsprechend positioniert, und das bei z.B. schräg aufgestellten Bildschirmen oft zu beobachtende Arbeiten mit verdrehter Wirbelsäule unterbleibt – ein erheblicher Vorteil dieser Tischformen!

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Die folgenden beiden Abbildungen zeigen die Freiformflächen als Arbeitsplatzkombination in sog. Blockaufstellung und in wandorientierter Aufstellung. Es wird anschaulich, welch enormer Platz für einen zusätzlichen Besprechungstisch entsteht. Gleichwohl wird die wandorientierte Aufstellung nur selten verwendet, da sich dann die Tür zumeist im Rü-cken der Menschen befindet - dies wird als unangenehm empfunden.

Abb. 14.1: Ergonomisch günstige Aufstellung einer Arbeitsplatzkombination

Abb. 14.2: Ergonomisch günstige Aufstellung einer Arbeitsplatzkombination

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Ganzheitliche Sichtweise notwendig!

Bei der Planung von Neubau- und Umbaumaßnahmen sind eine ganze Reihe von Ein-flussfaktoren zu berücksichtigen, diese werden hier zusammengefasst dargestellt.

Es geht dabei nicht um die Nennung der vielfältigen Regeln und einzuhaltenden Richtwer-te, das ist an anderen Stellen in dieser Online-Rubrik „Bürogestaltung“ geschehen. Es geht hier vielmehr um die Nennung verschiedener Gestaltungsschwerpunkte, die sich gegenseitig beeinflussen, manchmal sogar miteinander konkurrieren, aber gleichwohl bei der Planung immer zugleich im Blick bleiben müssen – das ist mit ganzheitlicher Sicht-weise gemeint. Wird etwa eine Verbesserung der Kommunikation mit einem für alle Be-schäftigten zu hohen Geräuschpegel erkauft, dann sind die konkurrierenden Ziele nicht ganzheitlich gesehen worden und es gibt ein unbefriedigendes praktisches Ergebnis.

� Moderierte Beteiligung

Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit erhalten, die Neuplanung oder Änderung be-stehender Büroräume mitzugestalten. Die Bedürfnisse der Beschäftigten müssen systematisch ermittelt und einbezogen werden. Dazu können Fragebogen verteilt, Workshops angeboten oder Einzelgesprä-che geführt werden. Neben dem üblichen Steuerungskreis, sollen (je nach Projekt-komplexität) Beteiligungsgruppen eingerichtet werden. Die Beteiligung erfolgt moderiert, d.h. die Beschäftigten erhalten eine fachliche Beglei-tung, die die Planungsarbeit inhaltlich unterstützt (Organisations- und Raumgestal-tung, Ergonomie usw.) und sozial kompetent steuert.

� Arbeitsorganisation

Das Büro soll die Arbeitsorganisation unterstützen - mit anderen Worten ist vor der Büroraumplanung eine Organisationsanalyse erforderlich – dies gilt in gleicher Weise für Umbauten und Neubauten. Mit Hilfe der Analyse werden die Bedarfe der Abteilun-gen, Arbeitsgruppen usw. ermittelt und auf dieser Basis entschieden, welche Büro-form geeignet erscheint.

Neben den Erfordernissen des Ist-Zustands sollen die Büroräume in der Zukunft den Kooperations- und Kommunikationsbedürfnissen besser Rechnung tragen. Das Büro soll ein Ort sein, um Wissen auszutauschen und zufällige Begegnungen ermöglichen – auch im Sinne der informellen Kommunikation in offenen Bürostrukturen.

Die Büroräume sollen gleichzeitig Möglichkeiten zu konzentriertem Arbeiten bieten, wie z.B. im Kombi-Büro oder in Gruppenbüros mit separaten ruhigen Räumen, die bei Bedarf benutzt werden können (mit Technikanbindung).

Das Mobiliar soll unterschiedlichen Nutzungssituationen gerecht werden und sich ver-gleichsweise leicht umstellen lassen, um an veränderte Abteilungsgrößen, produkt-

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oder projektbezogene Arbeitsgruppen, Gespräche mit internen oder externen Perso-nen angepasst werden zu können.

� Neue Büroraumkonzepte

Wenn neue Büroraumkonzepte eingeführt werden, insbesondere in Verbindung mit Desk-Sharing, muss in erster Linie darauf geachtet werden, dass die Beschäftigten auch weiterhin soziale und arbeitsinhaltliche Kontakte pflegen können. Zu nennen ist hier bspw. alternierende Telearbeit, d.h. arbeiten (an festgelegten Ta-gen) zu Hause oder im Büro. Für die Zeit im Büro sollten sich dann eine begrenzte Anzahl von Beschäftigten eine geeignete Anzahl von Arbeitsplätzen teilen (z.B. ein Zwei-Personen-Büro für 4 Beschäftigte).

Vergleichbare Varianten gelten auch für Beschäftigte, die aus anderen Gründen nicht immer im Büro, sondern außerhalb arbeiten. Auch ihnen sollten Arbeitsplätze mit fachlichem und sozialem Bezug zu anderen Beschäftigten angeboten werden (Home-base-Konzept).

Desk-Sharing-Arbeitsplätze müssen technisch gut ausgestattet sein, d.h. nicht nur über ein Notebook verfügen, sondern auch über einen externen Bildschirm, Tastatur, Headset usw. sowie einen schnellen Zugriff auf “persönliche” Arbeitsunterlagen.

Bei der Mehrfachnutzung von Arbeitsplätzen müssen zudem ausreichende Möglich-keiten zur Unterbringung von zu schützenden Informationen und privaten Utensilien, z.B. in abschließbaren Containern, gegeben sein.

� Kommunikation und Konzentration

Es muss ausreichende Gemeinschaftsflächen für kooperatives Arbeiten und Bespre-chungen geben, damit die Vorteile „offener“ Bürostrukturen tatsächlich wirksam wer-den. Beispielsweise wird die informelle Kommunikation durch Kurzpausenzonen in der Nähe der Arbeitsplätze gut gefördert.

Die Besprechungsräume oder -zonen sind adäquat auszustatten, z.B. mit ausrei-chender Tischfläche und Stühlen, Pinnwand, Flipchart, Projektionsflächen und -geräten.

Andererseits muss der Büroraum konzentriertes Arbeiten erlauben und Störungen von außen, die nicht der notwendigen Kommunikation mit anderen Beschäftigten dienen, minimieren. In diesem Sinne soll (je nach Tätigkeit) zwischen Rückzug und Einbin-dung in Teamarbeit gewählt werden können.

� Kundenorientierung

Büroräume mit dauerhaftem Kundenkontakt sollen Möglichkeiten zum kurzzeitigen

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Rückzug bzw. je nach Tätigkeit auch Möglichkeiten für konzentriertes ungestörtes Ar-beiten bieten.

Kundenorientierung sowie Kommunikation und Kooperation fördern, heißt nicht, den allgemeinen Durchgangsverkehr (etwa zur Kantine o. ä.) an den Büroräumen entlang zu führen, dies ist zu vermeiden.

� Flexibilität

Büroräume sollen mit vertretbarem Aufwand an neue Arbeitsaufgaben, Arbeitsteilun-gen und Kooperationsbeziehungen anzupassen sein; dies kann z.B. durch flexible Wand- bzw. Gliederungssysteme, die sich in ihrer Höhe und Breite an geänderte Be-dürfnisse anpassen lassen, geschehen.

Arbeitsplätze sollen innerhalb bestehender Büroräume flexibel umgestaltet werden können, um sich an neue Techniken, geänderte Arbeitsaufgaben, Wünsche der Be-schäftigten u.a. anpassen zu lassen, z.B. durch flexible Möbelkonstruktionen, die sich vom Einzelschreibtisch bis zum Mehrflächenarbeitsplatz ausbauen lassen.

Die Art der Beleuchtung und Belüftung muss auf verschiedene Nutzungssituationen ausgerichtet sein.

� Arbeitsplatzgestaltung

Der Büroraum muss der Arbeitsaufgabe entsprechend ausreichend groß gestaltet sein. Der Büroraum soll unterschiedliche Aufstellungen von Büromöbeln zulassen und nicht nur eine vorgegebene Aufstellung erlauben. In diesem Sinne muss auch ausrei-chender Platz für Schränke, Regale und Ablagen zur Verfügung stehen.

Die Bewegungsflächen am Arbeitsplatz müssen ausreichend groß dimensioniert wer-den. Die Büroraumgestaltung soll Bewegungsmangel vorbeugen, indem nicht sämtli-che Arbeitsmittel im Greifbereich untergebracht, sondern Anlässe "eingebaut" werden, um den Arbeitsplatz zu verlassen (Sitzen, Stehen, Gehen). Die Bewegungsfläche soll für einen kombinierten Steh- und Sitzarbeitsplatz ausreichen.

Die Arbeitsfläche muss ausreichend groß sein, um verschiedene Arbeitsmittel wie z.B. Bildschirm, Tastatur, Vorlagen, Vorlagenhalter und Drucker flexibel aufstellen zu kön-nen.

Desk-sharing-Arbeitsplätze sollten über eine einfach einstellbare Steh-Sitz-Dynamik verfügen. Sie lassen sich schnell an die jeweiligen Benutzerinnen und Benutzer an-passen und erlauben arbeiten im Stehen und im Sitzen. Zumindest sollte eine elekt-risch einstellbare Höhenverstellung des Arbeitstisches am Sitzarbeitsplatz möglich sein. Jeder kann in einer Unterweisung oder Einweisung die schnelle Anpassung der Büromöbel an seine Körpermaße einüben.

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� Tageslicht und künstliche Beleuchtung

Eine Sichtverbindung nach außen muss vorhanden und ausreichend groß dimensio-niert sein. Die Einrichtungen zur Minderung der Sonneneinstrahlung und der Direkt- und Reflexblendung am Bildschirmarbeitsplatz sollen das Tageslicht nur partiell min-dern (z.B. Horizontaljalousie außen und Vertikallamellen innen).

Bei unzureichendem Tageslicht muss der Arbeitsplatz beleuchtet werden. Das Ver-hältnis von Allgemeinbeleuchtung und Beleuchtung am Arbeitsplatz muss ausgewo-gen gestaltet sein, in diesem Sinne darf die Architektur der Büroräume oder die In-neneinrichtung die gute Beleuchtung der Arbeitsplätze nicht behindern.

Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss den besonderen Anforderungen an die Beleuch-tung Rechnung getragen werden, d.h. es soll neben einer Allgemeinbeleuchtung (vor-zugsweise direkt/indirekt) auch geeignete Arbeitsplatzleuchten geben.

Bei flexiblen Wandsystemen mit 1/2 oder 3/4 hohen Wänden sollen Oberlichtvergla-sungen verwendet werden, um den Raum optisch zu vergrößern und gut zu belichten.

� Raumklima

Büroräume müssen sich lüften lassen (vorzugsweise durch Fensterlüftung und unter-stützende Lüftungsanlage), um ein subjektiv als angenehm empfundenes Klima zu erzeugen.

Das Raumklima soll möglichst individuell geregelt werden können.

Es sollen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um Pflanzen aufzustellen.

� Schutz vor Lärm

Störender Lärm muss vermieden bzw. ausreichend gedämmt werden.

Die Büroräume sind so zu gestalten, dass störende Telefonate oder Gespräche von anderen Beschäftigten ausreichend abgeschirmt werden.

Die Büroräume müssen ausreichend gegen Fremdgeräusche (Straßenlärm) geschützt werden.

Es sollen schallabsorbierende Decken und schalldämpfende Teppichböden verwen-det werden, um die Schallausbreitung zu behindern und die Akustik zu verbessern.

� Schutz vor Elektrosmog

Wireless-Technologie ermöglicht in Büroräumen den kabellosen Anschluss von Hardware an jedem Platz. Sie erhöhen allerdings die elektromagnetische Strahlung,

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den so genannten Elektrosmog, im Raum. Auch wenn diese unterhalb der (hohen deutschen) Grenzwerte liegt, besteht doch die Gefahr einer Beeinflussung des Wohl-befindens oder der Gesundheit. Die Auswirkungen sind unter Fachleuten umstritten, es liegen noch keine gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Dass elektromagnetische Felder auf den menschlichen Körper, das vegetative Nervensys-tem und andere Steuerungssysteme wirken, ist von Fachleuten mittlerweile aner-kannt. Büroräume sollten deshalb, solange es keine gesicherten Erkenntnisse über die Folgewirkungen gibt, nur zurückhaltend mit Wireless-Technologien ausgestattet werden.