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Arbeitslosengeld II // Regelsatz. Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II müssen Langzeitarbeitslose mit dem allgemeingültigen Regelsatz, in Höhe von 359,00/323,00 Euro pro Monat, zuzüglich der angemessenen Miet- und Heizkosten auskommen. - PowerPoint PPT Presentation
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F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 1
ArbeitslosengeldArbeitslosengeld II // Regelsatz II // Regelsatz
Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II müssen Langzeitarbeitslose mit dem allgemeingültigen Regelsatz, in Höhe von 359,00/323,00 Euro pro Monat, zuzüglich der angemessenen Miet- und Heizkosten auskommen.
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 2
Regelsatz!Regelsatz!
Wie kam der Gesetzgeber auf den Regelsatz in Höhe von 359,00/323,00 Euro pro Monat?
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 3
Berechnung des Regelsatzes!Berechnung des Regelsatzes!
EVS = Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Der Regelsatz von 2005 beruht auf der EVS von 1998
Der Regelsatz von 2006 beruht auf der EVS von 2003
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 4
Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz abgedeckt?abgedeckt?
Alte Bundesländer!„Von 359,00 Euro müssen Sie alle
Ausgaben für Ernährung, Körperpflege, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnissen des täglichen Lebens bestreiten.“
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 5
Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz Welcher Bedarf ist mit dem Regelsatz abgedeckt?abgedeckt?
Dazu gehören „in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben.“ (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 27 Abs.2 SGB XII)
„Ferner müssen Sie nahezu alle Ausgaben für Kleidung und Hausrat außer denen für die Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung bestreiten. Sie sind ab 2005 im Regelsatz enthalten.“
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 6
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
RVS 2004 RS 2005 RS 2006
297,00 € 345,00 € 345,00 €
Abteilung
01 Ernährung 159,37 € 142,54 € 135,48 €
darunter
Nahrungsmittel/Getränke 130,44 € 126,96 € 113,57 €
Tabak 5,52 € 6,24 €
Genussmittel 19,19 €
11 Verzehr außer Haus 9,74 € 10,06 € 8,17 €
03 Bekleidung und Schuhe 8,64 € 34,26 € 34,24 €
darunter
Bekleidung 25,82 € 24,55 €
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Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
03 Bekleidung und Schuhe
darunter
Reinigung, Waschen, Rep. 1.70 € 1,64 €
Schuhe 6,09 € 7,59 €
Schuhreparatur 0,64 € 0,47 €
04 Wohnen, Energie, Wohnungsinstand-
haltung
28,30 € 25,93 € 24,49 €
darunter
Strom 20,74 € 21,75 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 8
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
04 Wohnung...
darunter
Reparaturen
Instandhaltung d. Wohnung 5,19 € 2,74 €
Nur Haushaltsenergie 28,30 €
05 Möbel, Einrichtung, Apparate, Geräte und Ausrüstungen...
18,06 € 27,70 € 24,65 €
darunter
Möbel/Einrichtungsgegenst. 5,95 € 5,19 €
deren Reparatur 0,30 € 0,17 €
Teppiche/Bodenbeläge 1,36 € 1,42 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 9
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
05 Möbel...
Kühl- und Gefriergeräte plus einmalige 1,58 € 1,38 €
Waschmaschinen Beihilfen für 2,10 € 1,53 €
Andere Haushaltsgroßgeräte Möbel u. Hausrat
2,83 € 0,77 €
Reparaturen, an Haushaltsgeräten von höherem Wert
0,72 € 0,59 €
Rest 12,81 € 13,62 €
Beschaffung von Hausrat 18,06 €
06 Gesundheitspflege 6,03 € 13,17 € 12,67 €
darunter
Pharmazeutische Erzeugnisse 6,98 € 5,26 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 10
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
06 Gesundheitspflege
davon mit 6,98 € 5,26 €
davon ohne 2,53 €
Eigenanteile/Gebühren
Andere med. Erzeugnisse 2,05 € 1,68 €
davon mit 1,17 €
davon ohne 0,61 €
Eigenanteile/Gebühren
Therapeutische Mittel 4,14 € 5,57 €
Geräte u. Ausrüstungen
davon Zahnersatz
2,21
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 11
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
07 Verkehr
14,82 € 19,20 € 15,43 €
darunter
Fahrräder u.Zubehör 0,59 € 1,09 € 1,68 €
Fremde Verkehrsdienstleistungen
14,23 € 18,11 € 14,03 €
08 Nachrichtenübermittlung
23,02 € 22,37 € 30,25 €
Post- u. Kurierdienstleistung
3,82 € 3,14 €
Telefon/Fax Anrufbeantworter
0,70 € 0,87 €
Internet/Onlinedienste 3,11
Telefon und Fax 17,85 € 23,22 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 12
Analyse des RegelsatzesAnalyse des RegelsatzesAbteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur
24,32 € plus einmalige Beihilfe
39,48 € 39,25 €
darunter
Radio,- Fernsehgeräte 2,48 € 3,14 €
Datenverarbeitung inkl. Software
1,83 € 2,57 €
Sportartikel, Spielwaren und Hobbys
1,90 € 2,53 € 2,29 €
Größere Gebrauchsgüter für Freizeit
1,40 € 3,30 € 2,33 €
Gartenpflege Blumen 3,89 € 3,56 € 3,64 €
Sport-, Freizeitveranstaltungen
1,43 € 4,63 € 6,27 €
Zeitungen/Zeitschriften 7,84 € 10,24 € 7,59 €
Bücher, Broschüren 5,82 € 5,98 € 5,47 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 13
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
09 Freizeit, Unterhaltung, Kultur
Schreibwaren 2,21 € 2,72 €
Sonstiges für Freizeit 2,05 € 2,71 € 2,54 €
Ausleihgebühren 0,60 €
10 Bildungswesen - - -
12 Andere Waren u. Dienstleistungen
16,36 € 20,13 € 26,79 €
darunter
Körperpflege zusammen 14,05 € 17,84 € 24,11 €
darunter
Friseur u. andere Dienstleistung f. Körper 9,90 € 9,92 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 14
Analyse des RegelsatzesAnalyse des Regelsatzes
Abteilung RS 2004 RS 2005 RS 2006
12 Andere Waren und Dienstleistungen
Artikel für Körper 8,04 € 14,19 €
Finanzdienstleistungen 0,77 € 0,36 € 1,02 €
Andere Dienstleistungen 1,54 € 1,82 € 1,66 €
Summe pro Monat 297,00 € 344,80 € 343,25 €Plus einmalige
Beihilfen
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 15
Wie wird der Regelsatz festgesetzt?Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
„Grundlage sind die tatsächlich, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.“
(§ 28 Abs. 3 SGB XII) Genauer:
„zu Grunde zu legen sind die Verbrauchsausgaben der untersten vom Hundert der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach Herausnahme der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe.“
(§ 2 Abs. 3 Regelsatzverordnung – RSVO)
Mit Haushalten sind Ein-Personen-Haushalte gemeint, da der Eckregelsatz der Regelsatz von Alleinstehenden ist. (so auch die Begründung der Bundesregierung zu § 2 RSVO, info also 4/2004,188)
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 16
Wie wird der Regelsatz festgesetzt?Wie wird der Regelsatz festgesetzt?
Die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) stammt aus dem Jahre 2003. Sie ist Grundlage des Regelsatzes ab 2006.
Die EVS besteht aus 53.000 Personen, die auf freiwilliger Basis ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, jeweils ein Viertel der Haushalte für jeweils drei Monate.
Die untersten 20 % der Ein-Personen-Haushalte bestehen aus 2.791 Haushalten. Ihre Verbrauchsausgaben beliefen sich auf
2005 (EVS 1998) 2006 (EVS 2003)
809,57 €
Minus 309,01 €
794,46 €297,72 € Miete /Heizung
500,56 € 496,64 €
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 17
(Quelle: DPWV 2004, 13, hochgerechnet mit der (Quelle: DPWV 2004, 13, hochgerechnet mit der Steigerung des Rentenwerts in Höhe von 7,23 % auf Steigerung des Rentenwerts in Höhe von 7,23 % auf 2005;DPWV 2006, 15)2005;DPWV 2006, 15)
F fDusEH 2007 R. N. D. Präsentation 18
Perversität eines Zahlenwerkes!Perversität eines Zahlenwerkes!
Die Perversität dieses Zahlenwerkes wird erst richtig deutlich, wenn man die Auswirkungen der „Sozialreformen“ (Gesundheit, Rente etc.) berücksichtigt.:
Wie eine 45 jährige langzeitarbeitssuchende Person – mit dem vollen Regelsatz – Rücklagen für ihre, von der Regierung geforderte und notwendige private Altersvorsorge leisten soll, bleibt kein Geheimnis.
Über die zusätzlichen Ausgaben, die auch Langzeitarbeitssuchende zu 100 % haben und als nicht „regelsatzrelevant“ angesehen werden, wird in der Öffentlichkeit kaum diskutiert.
Diese Ausgaben sind z. B. für Zuzahlungen bei einem Krankenhausaufenthalt (10 Euro p. Tg. Für max. 28 Tage), für Zahnersatzleistungen, für Brillen, die Praxisgebühren... zu leisten.