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Integration von Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen Strategien der Ausbildungsförderung aus Sicht des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit Dr. med. Helmut Wallrabenstein Leitender Arzt, Regionalverbund Nord des Ärztlichen Dienstes

Integration von Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen ... · Seite 2 Arbeitslosigkeit und Gesundheit Mehr als 40 % der Arbeitslosengeld-II-Empfänger („Hartz IV“) weisen nach

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Integration von Jugendlichen mit chronischen

Erkrankungen und Behinderungen

Strategien der Ausbildungsförderung

aus Sicht des Ärztlichen Dienstes der

Bundesagentur für Arbeit

Dr. med. Helmut Wallrabenstein Leitender Arzt, Regionalverbund Nord des Ärztlichen Dienstes

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Arbeitslosigkeit und Gesundheit

Mehr als 40 % der Arbeitslosengeld-II-Empfänger („Hartz IV“) weisen nach eigener Einschätzung schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen auf. (Vergleich Erwerbstätige : 19 %)

Mehr als jeder dritte Leistungsbezieher nach SGB II (TK 2006 / AOK 2009: 37 %) weist innerhalb eines Jahres eine ärztlich festgestellte psychiatrische Diagnose auf

Weitgehende Angleichung der Gesundheitssituation von Langzeitarbeitslosen an die von Nichtleistungsempfängern nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Quelle: IAB-Kurzbericht 23/2014, IAB-Forschungsbericht 12/2013

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Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben -

Rehabilitanden

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Austritte von Rehabilitanden aus Fördermaßnahmen

der BA 2013

Insgesamt 84.486 Maßnahmen zur Ersteingliederung, davon:

ca. 20.000 BvB (Berufsvorbereitung)

ca. 10.000 reha-spezifische Ausbildungsmaßnahmen mit

anerkanntem Abschluss - Eingliederungsquote 35%

ca. 10.000 Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich WfbM

ca. 3.600 Eignungsabklärung/Berufsfindung

ca. 2.500 Eingliederungszuschuss für behinderte und

schwerbehinderte Menschen – Eingliederungsquote 75%

Gesamtaufwendungen der BA für Leistungen zur Teilhabe am

Arbeitsleben 2013: 2,43 Mrd. €

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Besonderheit: Lernbehinderung

§ 19 SGB III, Behinderte Menschen: (1) Behindert im Sinne dieses

Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben

teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer

Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur

vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur

Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich

lernbehinderter Menschen.

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Besonderheit: Lernbehinderung

ICD 10: Keine spezifische Diagnose bzw. Definition

F81.0- Lese-/Rechtschreibschwäche

F81.2- Rechenstörung

F81.9- Entwicklungsstörung schulischer Fähigkeiten, nicht

näher bezeichnet

„Es gibt kein eindeutiges Merkmal, das Lernbehinderte als in

sich geschlossene Gruppe von Nicht-Lernbehinderten

unterscheiden lässt. Eine Lernbehinderung ist oft mit

Verhaltensproblemen, Sprachauffälligkeiten oder

Hörbehinderungen verbunden und kann sich sekundär aus

diesen primären Beeinträchtigungen entwickeln“ (Baier, 1982)

BA-Definition: „Langandauernde und umfassende Lern-und

Leistungsschwäche, die zu einer wesentlichen beruflichen

Integrationserschwernis führt“

Oftmals fließende Übergänge zu geistiger oder psychischer

Behinderung

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Rehabilitanden nach Art der Behinderung

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Psychisch 15%

Neurologisch 2%

Lernbehinderung 57%

Geistig 16%

Sehbehinderung 1%

Hörbehinderung 2%

Beh. d. Stütz- u. Beweg.apparates

4%

Organisch 2% Sonstige

Behinderung 1%

Ersteingliederung 2010

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Rehabilitanden nach Art der Behinderung

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Psychisch 31%

Neurologisch 4%

Lernbehinderung 2%

Geistig 3%

Sehbehinderung 3% Hörbehinderung

2%

Stütz- u. Bewegungs-

apparat 41%

Organisch 10%

Sonstige Behinderung

4%

Wiedereingliederung 2010

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Junge Rehabilitanden zwischen Schule und

Erwerbsleben

30% ohne allgemeinen Schulabschluss (Vergleich: 7,3% aller

Schulabgänger)

17% verfügten über eine anerkannte Schwerbehinderung

1/3 wies eine Multimorbidität auf, aber:

2/3 fühlten sich durch ihr gesundheitliches Handicap in ihrer

Ausbildungsfähigkeit nicht beeinträchtigt

75% befanden sich innerhalb von 5 Jahren nach Schulentlassung

in einer Erwerbstätigkeit

Quelle: Empirische Befunde aus IAB-Panelbefragung von Rehabilitanden 2007 und 2008, IAB-

Forschungsbericht 14/2012

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Die Bundesagentur für Arbeit…

berät

fördert

• Leistungen zum Lebensunterhalt + Sozialversicherungsbeiträge Alg bei Weiterbildung, Alg II, BAB-Reha, ABG, ÜBG

• Reisekosten Fahrkosten (Pendelfahrten, An- und Abreise, Familienheimfahrten, Übernachtungskosten)

• Kraftfahrzeughilfe

• Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten

• Maßnahmekosten u.a. Kosten der Maßnahme, Lernmittel, Prüfungsgebühren

• Im Rahmen von Weiterbildung auch medizinische, psychologische und

pädagogische Hilfen

• Leistungen an Arbeitgeber (u.a. Ausbildungszuschuss, technische Hilfen)

vermittelt

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Welcher Weg ist der Richtige?

Abhängig von

Eignung

Neigung

Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt

Es gibt nicht den einen Weg, der für alle richtig ist!

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individuell

Stabiler Berufswunsch

Integrations- wahrscheinlichkeit

mit der

höchsten

realisierbaren Berufs/Tätigkeit

=

auf Basis des/der

Profiling durchführen

Zielberuf/Zieltätigkeit in der Rehabilitation festlegen Das Profiling ist grundsätzlich auf den Zielberuf, die Zieltätigkeit

auszurichten.

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Flexibilität

Kreativität

Lernbereitschaft

Sorgfalt/ Genauigkeit

Zuverlässigkeit

Berufliche Kompetenzen und Interessen gemäß Zielberuf

Übergreifende Kompetenzen/Persönliche Stärken gemäß Zielberuf

anhand von 4 Kompetenzklassen

Analyse- und Problemlösefähigkeit

Auffassungsfähigkeit/ -gabe

Entscheidungsfähigkeit

Ganzheitliches Denken

Organisationsfähigkeit

Einfühlungsvermögen

Führungsfähigkeit

Kommunikationsfähigkeit

Kundenorientierung

Teamfähigkeit

Belastbarkeit

Eigeninitiative

Motivation/ Leistungsbereitschaft

Selbständiges Arbeiten

Zielstrebigkeit/ Ergebnisorientierung

+

=

„Stärkenprofil“ (Bewerberprofil/VerBIS) Matching & Vermittlung

Profiling/Stärkenanalyse

Methodenkompetenz Sozial-kommunikative Kompetenz

Personale Kompetenz Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz

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Der Ärztliche Dienst steht seinen Auftraggebern in den

Agenturen für Arbeit und den gE/Jobcentern mit beratenden und

gutachterlichen Dienstleistungen zur Verfügung für Frage-und

Problemstellungen bezüglich

der Integration von Jugendlichen (ca. 5% der Aufträge an den ÄD)

und Erwachsenen (ca. 57% der Aufträge) mit gesundheitlichen

Einschränkungen in den Arbeitsmarkt

der Gewährung von Lohnersatzleistungen (Alg 1/2) bei Kunden/-

innen mit gesundheitlichen Einschränkungen

der Feststellung von Erwerbfähigkeit (SGB II)

der Feststellung einer Behinderung i.S. SGB III und IX sowie der

Auswahl bzw. Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am

Arbeitsleben (Reha- ca. 8% der Aufträge)

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Der Ärztliche Dienst….

ist als integraler Bestandteil der BA in deren Geschäftsprozesse

voll miteinbezogen.

arbeitet auf der Grundlage von jährlich neu verhandelten und

abgeschlossenen Zielvereinbarungen

(„Service Level Agreements“)

beschäftigt ca. 350 Ärzte/-innen und ca. 650 nichtärztliche

Mitarbeiterinnen in den 156 Agenturen für Arbeit

wird in seiner Arbeit durch externe Vertragsärzte/-innen unterstützt

bearbeitet jährlich ca. 600.000 Aufträge aus den Rechtskreisen

SGB II und III

wendet ein umfassendes QM-System an und ist nach

DIN ISO-Norm 9001:2008 zertifiziert

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Förderkategorien

Förderkategorie I: Die individuelle Bedarfssituation kann mit den (Regel-) Leistungen

des SGB III (z.B. Förderung der beruflichen Weiterbildung) abgedeckt werden

(§115 SGB III).

Förderkategorie II: Die individuelle Bedarfssituation erfordert die Teilnahme an einer

reha-spezifisch ausgestalteten, auf dem Vergabewege beschafften Maßnahme

(insbesondere im Hinblick auf einen zusätzlichen Personaleinsatz und die Qualifikation

des Personals und/ oder einer zeitweisen medizinisch/ psychologischen Begleitung),

die außerhalb einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (wohnortnah) erbracht

wird (§117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III).

Förderkategorie III: Wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung

des Rehabilitationserfolges (zusätzliches Erfordernis einer behinderungsgerechten

Infrastruktur - bauliche und sachliche Ausstattung – sowie ständiger begleitender

Dienste wie u. a. Logopäde, Ergotherapeut, Physiotherapeut) ist die Teilnahme in einer

Einrichtung der beruflichen Rehabilitation unerlässlich (§117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III).

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Bei der Auswahl von Maßnahmen wird von dem

Grundsatz

„So normal wie möglich, so speziell wie nötig“

ausgegangen, dabei stehen

Allgemeine Maßnahmen vor reha-spezifischen Maßnahmen

Betriebliche vor überbetrieblichen Maßnahmen

Wohnortnahe vor stationären Maßnahmen

Auswärtige Unterbringung vor Internat

Das Reha - Stufenkonzept

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Nach der Schulentlassung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Ziel: Ausbildung oder Arbeit

Ablauf in Phasen

• Eignungsanalyse für ein Leistungsprofil

• Grundstufe Festigung der Fähigkeiten für Ausbildungs-

oder Arbeitsmarkt

• Förderstufe Verbesserung der beruflichen

Grundfertigkeiten

• Übergangsqualifizierung Berufswahl getroffen

Ausbildung

• Praktika

Dauer 9-18 Monate

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Ausbildung: Von Fachpraktiker bis Studium

Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich WfbM

Fachpraktikerausbildung („Werkerausbildung“)

(Fach-) schulische Ausbildung

Vollausbildung (z.B. mit IHK-Abschluss)

Studium (im Ausnahme-bzw. Einzelfall)

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Bildungsorte

Betriebe

Örtliche Bildungsträger

Örtliche Bildungsträger mit besonderer Unterstützung

BBW/BFW oder andere Einrichtungen nach § 35 SGB IX

WfbM

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Nach der Ausbildung

1. Arbeitsmarkt ggf. mit Unterstützung

• Begleitung durch den IFD

• Unterstützte Beschäftigung (UB)

• Integrationsmaßnahmen

• Eingliederungszuschuss

2. Arbeitsmarkt

• Integrationsbetriebe

• Integrationsprojekte

Arbeitsbereich einer WfbM

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Fallbeispiel Ersteingliederung

1989 geborener junger Mann, schwere Hörschädigung, CI-Versorgung

Kommunikation überwiegend nur mit Gebärdensprache möglich

Erstes Beratungsgespräch in der Sonderschule 2006 mit Berufswunsch:

IT-Bereich- adäquates intellektuelles Leistungsvermögen vorhanden

2007-2011 Besuch des Rhein-Westf. Berufskollegs mit Förderschwerpunkt Hören

und Kommunikation und Abschluss der Mittleren Reife

2. Beratungsgespräch AA Hamburg (Reha) 2011: Berufswunsch Elektroniker

Einschaltung Integrationsfachdienst mit Akquisition eines Ausbildungsplatzes zum

Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme

Förderung der Ausbildung durch AA Hamburg mit einem Ausbildungszuschuss für

das Unternehmen (Ausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen)

Kostenübernahme für die Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern durch

die AA Hamburg

Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung im Januar 2015 mit Übernahme in ein

Beschäftigungsverhältnis

Zukünftige Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher durch Integrationsamt

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http://www.arbeitsagentur.de/

http://www.planet-beruf.de/

http://www.abi.de/index.htm

http://berufenet.arbeitsagentur.de/b

erufe/index.jsp

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