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Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Vortrag in der Industrie – und Handelskammer Cottbus Herr Müller, 27. November 2015

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Arbeitsmarktzugang für FlüchtlingeVortrag in der Industrie – und Handelskammer Cottbus

Herr Müller, 27. November 2015

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Verantwortlichkeiten

Agentur für Arbeit Jobcenter

Asylbewerberund

Geduldete

Asylberechtigteund

Kontingentflüchtlinge

Agentur für Arbeit Cottbus – Beschäftigung von Flüchtlingen – Vortrag bei der IHK am 27.11.2015

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Ziel der Beratung und Förderung

▬ dauerhafte und auskömmliche Beschäftigung in unseren Unternehmen

▬ Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen

▬ keine unerwünschte Nebenwirkungen

nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen kommen zielgruppenspezifisch u. a. folgende Fördermöglichkeiten in Betracht

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Fördermöglichkeiten BAMF, Agentur für Arbeit

▬ Sprachangebot

o Integrationskurs (v. a. mit Sprachmodul, 6 Monate - BAMF)

o Einstiegs-Sprachkurs (Eintrittsmöglichkeit bis 31.12.,8 Wochen, für Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea – Kapazität: 100.000 bundesweit, 770 AA-Bezirk Cottbus – Agentur für Arbeit)

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Fördermöglichkeiten Agentur für Arbeit, Jobcenter

▬ Unterstützung zur Arbeitsaufnahme

o Vermittlungsbudget (Übersetzungen, Anreise…)

o Eingliederungszuschuss

o Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum, Probearbeit …)

o Maßnahme beim Träger

o Fortbildungen / Weiterbildungen / Umschulungen

ab dem 1. Tag für Asylberechtigte (JC) sowie für Asylbewerber aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea (AA)

ab dem 4. Monat für übrige Asylbewerber und Geduldete (AA)

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Fördermöglichkeiten Agentur für Arbeit, Jobcenter

▬ Unterstützung der Ausbildungsaufnahmeo Berufsorientierungsmaßnahmen (ab 1. Tag)o Einstiegsqualifizierung (ab 1. Tag, zur betriebsnahen

Berufsvorbereitung)o Berufseinstiegsbegleitung (ab 1. Tag)o Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, insbes. für

Asylberechtigte (JC)o Assistierte Ausbildung, insbes. für Asylberechtigte (JC)o ausbildungsbegleitende Hilfen, insbes. für Asylb. (JC)o Berufsausbildungsbeihilfe, insbes. für Asylb. (JC)o Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen,

insbes. für Asylberechtigte (JC) bei Asylbewerbern müssen ggfs. Wartefristen erfüllt sein für Geduldete gibt es ggfs. Sonderregelungen

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Ansatzpunkt: Jeder Mensch hat Potenzial

▬ „Jeder Mensch hat Potenzial“ - auch die Potenziale von Flüchtlingen werden für Arbeitsmarkt und Gesellschaft genutzt

▬ Flüchtlinge werden so früh wie möglich - je nach Qualifikationsprofil - in Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt einbezogen. Ein passives Abwarten bis zum Ende des Asylverfahrens wäre kontraproduktiv.

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Voraussetzungen für Arbeitsmarktzugang

hohe Bleibewahrscheinlichkeit

vorliegende Qualifikationen

notwendige Sprachkenntnisse

hohe Lernmotivation und Arbeitswille

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Hürden

psychosoziale Konsequenzen, Traumatisierung, fehlende Tagesstruktur, Angst vor Behörden

ggf. Residenzpflicht – Wohnsitzauflage nachrangiger Arbeitsmarktzugang kein sofortiger Zugang zu regelfinanzierten Sprachkursen Zugang und Dauer der Anerkennungsverfahren noch nicht ausreichende interkulturelle Öffnung für Flüchtlinge

aller beteiligten Akteure am Arbeitsmarkt

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Geneh-migung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen.

Antragstellung bei der Ausländerbehörde auf Erlaubnis einer Beschäftigung mit konkretem Arbeitsplatzangebot

Arbeitsgenehmigung erfordert in der Regel die Zustimmung der BA

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Fristen für den Arbeitsmarktzugang

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1. - 3. Monat Wartefrist (Arbeitsverbot)

4. – 15. Monat nachrangiger Arbeitsmarktzugang (Vorrangprüfung und Prüfung der vergleich-

baren Arbeitsbedingungen durch die BA)

ab 16. Monat Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung

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Rahmenbedingungen für Asylbewerber / Geduldete

▬ Die Zustimmung der BA setzt voraus, dass keine bevorrechtigten AN für diese konkrete Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden soll als vergleichbare inländische AN.

▬ Bestimmte Tätigkeiten dürfen Asylbewerber nach der Warte-frist von 3 Monaten ohne Zustimmung der BA ausüben.

Dazu zählen z.B.

• die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder • eine Beschäftigung als Hochqualifizierter (Bruttojahres-einkommen 48.400 EUR – „Blaue Karte EU“).

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Berufliche Weiterbildung Asylsuchende oder Geduldete

▬ vor Ausbildung und Fortbildung ist die Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen

▬ die Zustimmung der BA entfällt, wenn die Teilnahme an der Maßnahme auf einen staatlich anerkannten Abschluss oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsgang gerichtet ist

▬ das Mindestlohngesetz gilt bei Praktika im Rahmen dieser Förderung nicht, da Bestandteil der Maßnahme

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Praktika

▬ vor der Ausbildung ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) von 6-12 Monaten zur Eignungsfeststellung und Erlangung der Ausbildungsreife möglich; Entscheidung und Finanzierung: Agentur für Arbeit oder Jobcenter; Genehmigung der Ausländerbehörde ist ggfs. erforderlich

▬ eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) ist zur Eignungsfeststellung für i. d. R. max. 6 Wochen möglich; Praktika: genehmigungsfrei, Entscheidung und Finanzierung: Agentur für Arbeit oder Jobcenter

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Kontingentflüchtlinge (Betreuung durch die Jobcenter)

▬ Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgrund einer Übernahmeerklärung des BMI aufgenommen werden.

▬ Sie erhalten sofort mit ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis, die den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

▬ Am 18. Juli 2014 hatte das BMI bereits eine Aufnahme-anordnung erlassen und im Einvernehmen mit den Innen-ministern der Länder das Kontingent für syrische Bürger-kriegsflüchtlinge auf 20.000 erweitert.

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Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge(Betreuung durch die Jobcenter)

▬ Bei Asylberechtigten hat das BAMF das Asylgesuch anerkannt.▬ Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention

sind Verfolgte aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung.

▬ Flüchtlinge mit anerkanntem subsidiärem Schutz sind zwar keine Verfolgte, dürfen aber nicht abgeschoben werden.

▬ Diesen Menschen haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt

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Und …

… was ist bisher in Südbrandenburg

geschehen ?

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Beratung, Förderung, Vermittlung (akt. Sachstand)

1.064 Asylbewerber und Asylanten in Betreuung der Agentur für Arbeit CB und der Jobcenter CB, EE, LDS und OSL,• 12 % (z.T. minimale) Deutschkenntnisse• 88 % so gut wie keine Deutschkenntnisse

799 Einzelberatungen seit September durch die Agentur für Arbeit, davon 626 in den Unterkünften

662 Teilnehmer an achtwöchigen Sprachkursen der Agentur für Arbeit (86 % der Platzkapazität)

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Beratung, Förderung, Vermittlung (akt. Sachstand)

390 Arbeitgeberansprachen wg. Praktikum, Probearbeit, Einstellungen, Ausbildung

42 Praktika, Probearbeit, Fortbildung in Betrieben (Eintritte), u .a.: Bau, Tischlerei, Lagerwirtschaft, Reinigung, Wäscherei, Altenpflege, Friseur, IT

49 Erfolgreiche Vermittlungen in Beschäftigung (Eintritte), u. a.: Hotel, Gaststätte, Reinigung, Imbiss, Elektrobetrieb, Altenpflege, Bestattungsunternehmen, Behörden

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Sollten Sie heute Beratungsbedarf haben …

stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/-innen der Agentur für Arbeit sehr gern zur Verfügung:

Frau Sahanic (Bereichsleiterin CB / SPN) Frau Neubert (Teamleiterin Arbeitgeberservice) Herr Fiedermann (Teamleiter Arbeitsvermittlung)

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Und …

… es gibt noch ganz viel zu tun.

Vielen Dank!

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