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1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Qualitätsoffensive Campingtourismus der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein 1. Informationsveranstaltung am 23.November 2010 in Oldenburg Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses Klaus Goede Leiter des Referats Städtebau- und Ortsplanung, Städtebaurecht im Innenministerium SH

Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung ... · Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 2 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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Innenministeriumdes Landes

Schleswig-Holstein

Qualitätsoffensive Campingtourismus der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein

1. Informationsveranstaltung am 23.November 2010 in Oldenburg

Aspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung und des Begleiterlasses

Klaus Goede

Leiter des Referats Städtebau- und Ortsplanung, Städ tebaurecht im Innenministerium SH

Klaus Goede, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht 2

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Schleswig-HolsteinAspekte der neuen Camping- und Wochenendplatzverordnung

Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung

Was wollen wir erreichen?

� neue Anforderungen des Campingtourismus aufgreifen

� Deregulierung - Schlanke Vorschrift / Streichung von Regelungen

� Erleichterung des Verwaltungshandeln

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Bauplanungsrecht

Bauleitplanung

Baugenehmigung

Planungsansätze

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Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung

Was wird geregelt:� Definitionen

� Campingplatz mit Standplätzen für Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelte

� Wochenendplatz mit Aufstellplätzen für Campinghäuser

� Wohnwagen

� Mobilheimen� Campinghäuser

� Mindest-/Maximal-Standards/Größen: � Standplatz- /Stellflächen für Campingwagen

� Aufstellplätze für Campinghäuser

� Größe von Wohnwagen, Mobilheimen und Campinghäusern� Zufahrten und Fahrgassen

� Brandschutz � keine leicht entflammbaren Materialien

� Freihaltung von Brandgassen� Mindestabstände der Wohnwagen und Zelte untereinander

� Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten etc.

� Löschwassereinrichtungen

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Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung

Was wird geregelt:� Sicherheit

� Rettungswege� Beleuchtung� Lagepläne und Benutzungsordnungen

� Jugendschutz

� Qualitätsstandards� Trinkwasserversorgung� Sanitärausstattungen� Barrierefreiheit� Sonderregelungen für Überkapazitäten

� Begrünung� Landschaftliche Einbindung

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Die neue Camping- und Wochenendplatz-Verordnung

Was ist neu:� Campinghäuser

� Feste Bauten als Alternative zum Mobilheim � max.40m² Grundfläche + 10m² Terrassenfläche� ortsfest aufgestellte Mobilheime gelten als Campinghäuser

� Nicht ortsfest aufgestellte Mobilheime gelten als Wohnwagen� jederzeit auf ihren Rädern mobil s. §3 VO)� bis zu 40m²� < 3, 50m Höhe

� Streichung der Querverweise auf B-Plan-Erfordernisse� Streichung der Campingsaison – B-Plan-Regelung� Errichtung von festen Sanitärgebäuden� Einrichtung gesonderter Standplätze für Mobilheime� Ganzjährige Aufstellung von Wohnwagen

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� CampinghauskonzepteCampWochendPlVO

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� CampinghauskonzepteCampWochendPlVO

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� CampinghauskonzepteCampWochendPlVO

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Bauplanungsrecht

� Campingplätze liegen regelmäßig in der freien Landschaft im Außenbereich

� §35 BauGB – Bauen im Außenbereich

Zulässigkeit von Bauvorhaben im Bauen im Außenbereich ist i.d.R. privilegierter Bebauung vorbehalten –

sonstige Bauvorhaben sind i.d.R. unzulässig (Beeinträchtigung von Belangen, Schutz der freien Landschaft vor Zersiedelung,)

� Bauleitplanung für Campingplätze erforderlich

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Bauplanungsrecht

Bebauungsplan ist regelmäßig erforderlich zur

� Errichtung eines Campingplatzes

o Stellplätze für Wohnwagen

o Aufstellflächen für Campinghäuser

o Stellplätze für Wohnmobile

o Überbaubare Flächen für bauliche Anlagen

o Ggf. Wintercamping

� Errichtung baulicher Anlagen auf Campingplätzen

o Campinghäuser,

o Gemeinschaftseinrichtungen,

o Sanitäreinrichtungen etc.

o Ortfest aufgestellte Mobilheime und Wohnwagen

(auch im Bestand)

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Bauleitplanung

Rahmenbedingungen der Bauleitplanung

� Planungshoheit der Gemeinde

� Flächennutzungsplan - Bebauungsplan

� Ermittlung aller w. Belange - Beteiligungsverfahren

� Koordinierung der Belange

� Konfliktbewältigung - Entwicklung von planerischen Lösungen

� Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander

� Planung im Gemeinwohlinteresse – kein Anspruch auf die Durchführung oder ein best. Ergebnis der Bauleitplanung

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Bauleitplanung

Der vorhabenbezogene B-Plan (§12 BauGB)

– ein flexibles Planungsinstrument ?!

Bestandteile

� v. B-Plan

� Vorhabenplan

� Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

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Bauleitplanung

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Vorhabenplan

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Bauleitplanung

Der vorhabenbezogene B-Plan (§12 BauGB)

Inhalte des v. B-Plan

� Festsetzungen für feste Gebäude

� Stellflächen für Wohnwagen, Zelte (großflächig zusammengefasst),

� Aufstellplätze für Campinghäuser (ggf. ausnahmsweise Zulässigkeit von Stellplätzen für Wohnwagen)

� Haupterschließungswege/Begrünungen

Inhalt des D.-Vertrages/ des Vorhabenplanes

� konkrete Standplatzkonzeption

Bei Änderung der Konzeption im Rahmen der B-Plan-

Festsetzungen nur Änderung des Vertrages

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Vorhabenplan

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Baugenehmigung

� Baugenehmigung für Campingplatz einschl. aller Baulicher Anlagen, Standplätze und Aufstellplätze erf. (§ 19 CampWochendPVO i.V. mit § 67 LBO)

� verfahrensfreie Vorhaben

o Nr.9 : auf Campingplätzen: Zelte, mobile Wohnwagen,

bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind

o Nr.1i : Gebäude < 15m³ für sanitäre Anlagen (wenn im B-Plan ausgewiesen)

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Baugenehmigung

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Konzept- und Planungsansätze

Planungsbausteine Qualitätsoffensive

� Campingplatzkonzepte

� gemeinsame Planungsansätze

Gemeinde und touristische Anbieter

� regionales touristisches Konzept

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� Bausteine Qualitätsoffensive

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