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WAHNBACHTALSPERRENV - Körperschaft des öffentlichen Rechtst rekTT N > ERBAN ts - n 20 D 81 Stellungnahme N r.\ e ingeg. \ i Dez. 2016 Wahnbachtalsperrenverband ■ Sieaelsknippen ■ 53721 Sieabura Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Bauleitplanung-Bauverwaltung Hauptstraße 78 53819 Neunkirchen-Seelscheid Der Geschäftsführer Planungs- u. Bauabteilung Ihr Ansprechpartner: Herr Venzke Funkticn: Fachgebietsleiter Aktenzeichen: Unser Zeichen: PB/TM-Ve Email: [email protected] Tel: 02241/128-117 Fax: 02241/128-119 Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: 07.12.2016 Datum: 08.12.2016 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 N "Sankt-Franziskus-Weg" Offenlage sowie Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Sehr geehrte Damen und Herren, das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N liegt mit einem kleinen Teilbereich innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes der Wahnbachtalsperre. Leitungen oder sons tige Anlagen des Wahnbachtalsperrenverbandes sind durch die Planungen nicht betroffen. Auf die Regelungen der am 14.06.1993 in Kraft getretenen Schutzgebietsverordnung wird in den textlichen Festsetzungen hinreichend hingewiesen. Der Verweis auf die RiStWag und das ATV-DVWK Arbeitsblatt A 142 sind ebenfalls zu begrüßen. Es bestehen keine Bedenken gegen die Planungen. Mit freundlichen Grüßen im Andreas Venzke Vorsteher Landrat a.D. Frithjof Kühn Geschäftsführer Norbert Eckschlag Tel.: 02241/128-0 Fax: 02241/128-109 Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Kto.-Nr. 001 006 360 IBAN: DE 13 3705 0299 0001 0063 60 SWIFT-BIC: COKSDE33 UST-ldNr. DE 123103760 Steuer-Nr.: 220/5989/0815 www.wahnbach.de [email protected] Anlage 2 zu BV/0661/14/1 1

 ·  · 2017-10-20das ATV-DVWK Arbeitsblatt A 142 sind ebenfalls zu begrüßen. ... Ihre E-Mail vom 7. ... 0228/9834-134: E-Mail: ursula.francke(5)

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WAHNBACHTALSPERRENV- Körperschaft des öffentlichen Rechtst

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ERBANts -

n 20D 81

Stellungnahme N r.\

eingeg. \ i Dez. 2016

Wahnbachtalsperrenverband ■ Sieaelsknippen ■ 53721 Sieabura

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Bauleitplanung-Bauverwaltung Hauptstraße 7853819 Neunkirchen-Seelscheid

Der Geschäftsführer

Planungs- u. Bauabteilung Ihr Ansprechpartner: Herr Venzke Funkticn: Fachgebietsleiter Aktenzeichen:Unser Zeichen: PB/TM-Ve Email: [email protected] Tel: 02241/128-117 Fax: 02241/128-119

Ihr Zeichen:Ihre Nachricht: 07.12.2016

Datum: 08.12.2016

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 N "Sankt-Franziskus-Weg"Offenlage sowie Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 84 N liegt mit einem kleinen Teilbereich innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes der Wahnbachtalsperre. Leitungen oder sons­tige Anlagen des Wahnbachtalsperrenverbandes sind durch die Planungen nicht betroffen. Auf die Regelungen der am 14.06.1993 in Kraft getretenen Schutzgebietsverordnung wird in den textlichen Festsetzungen hinreichend hingewiesen. Der Verweis auf die RiStWag und das ATV-DVWK Arbeitsblatt A 142 sind ebenfalls zu begrüßen.Es bestehen keine Bedenken gegen die Planungen.

Mit freundlichen Grüßen im

Andreas Venzke

Vorsteher Landrat a.D. Frithjof Kühn Geschäftsführer Norbert Eckschlag Tel.: 02241/128-0 Fax: 02241/128-109

Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Kto.-Nr. 001 006 360 IBAN: DE 13 3705 0299 0001 0063 60 SWIFT-BIC: COKSDE33

UST-ldNr. DE 123103760 Steuer-Nr.: 220/5989/0815 www.wahnbach.de [email protected]

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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E M _____ b g r vz1 0 .. 14 1 2 0 \ 3 25 0 6 0 1 - 8 1

EINQEG. 13. Dez. 2p,\

Gemeinde Neunklrdj^SeelscheidDie Bürgermeisterin

rhein-sieg-netz

Rhein-Sieg Netz GmbH Bachstraße 3 ■ 53721 Siegburg

Rhein-Sieg Netz GmbH

Bachstraße 3 53721 Siegburg

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Bauleitplanung - Bauverwaltung Frau Katrin Steven Hauptstraße 7853819 Neunkirchen-Seelscheid

Stellungnahme Telefon 02241.95921-0 Telefax 02241.95921-323

[email protected]

Durchwahl -374 Faxwahl -277

Absender Jürgen Fey Datum 08.12.2016

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 S „Sankt-Frankziskus-Weg“Ihre Mail vom 04.05.2016

Sehr geehrte Frau Steven,

gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Bedenken.

Im Plangebiet sind Versorgungsanlagen unserer Gesellschaft vorhanden. Diese sind in Ihrem Bestand zu sichern und zu schützen.

Planungen werden zurzeit ebenfalls nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Rhein-Sieg Netz GmbH

i. A. Dr. Ralph Kusserow i. A. Jürgen Fey

Bankverbindung

Kreissparkasse KölnBLZ 370 502 99Konto 431 378BIC COKSDE33XXXIBAN DE65370502990000431378

Geschäftsführer Dr. Bernd GanserHandelsregister: AG Siegburg HRB 13156 USt-ld-Nr.:DE297440162

Ein Unternehmen der ■ rhenagBnoryioOündal. Soll 1072.

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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10“T i 4 r 20 I 32w n BG I VZ

50 60 81 91

www.gd.nrw.de

LandesbetriebDe-Greiff-Straße 195 D-47803 Krefeld Fon +49(0)21 51 8 97-0 Fax +49(0)21 51 8 97-5 05 [email protected]

Geologischer Dienst NRW - Landesbetrieb - Postfach 10 07 63 ■ D-47707 Krefeld

StellungnahmeGemeinde Neunkirchen-Seelscheid Hauptstr. 7853819 Neunkirchen-Seelscheid

HelabaGirozentraleIBAN: DE31300500000004005617 BIC: WELADEDD

Bearbeiter:Durchwahl:E-Mail:Datum:

Frau Dr. Hantl [email protected] 14. Dezember 2016

Gesch.-Z.: 31.130/9228/2016

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 N „Sankt-Franziskus-Weg“Ihre E-Mail vom 7. Dezember 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o. g. Planungsverfahren ergänze ich das Kapitel B Textliche Festsetzungen (An­lage 2, Stand: 24. NOVEMBER 2016) wie folgt:

Vorsorgender Bodenschutz gemäß § 202 BauGB:

Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver­dichtung, Vernichtung und Vergeudung zu schützen Den Oberboden gilt es getrennt vom übrigen Bodenaushub in Mieten gemäß DIN 18915 zu lagern.

Die Entfernung und Lagerung des Oberbodens gemäß § 202 BauGB sollte in einer trockenen Witterungsperiode erfolgen um witterungsbedingte Verdichtung des Boden­gefüges durch Befahren und Umlagerung zu vermeiden

Weitere Anregungen liegen nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhof m it Buslinie 057, Haltestelle De-Greiff-Straße

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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Planung| Stellungnahme N r.lj

Von:Gesendet:An:Betreff:

Francke, Ursula Dr. <[email protected]> Dienstag, 20. Dezember 2016 10:11 PlanungAufstellung B-Plan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg

Aufstellung B-Plan Nr. 84 N Sankt-Franziskus-Weg Beteiligung TÖB gern. § 4 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 7.12.2016

Sehr geehrte Damen und Flerren,

ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu o.a. Planung.

Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.

Ich verweise daher die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Overath, Gut Eichthal , 51491 Overath, Tel.: 02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.

M it freundlichen Grüßenim AuftragDr. Ursula FranckeLVR-Amt fü r Bodendenkmalpflege im RheinlandEndenicher Straße 13353115 BonnTel: 0228/9834-134E-Mail: ursula.francke(5)lvr.de

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 18.000 Beschäftigten fü r die 9,6 Millionen Menschen im Rheinland. M it seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 19 Museen und Kultureinrichtungen, drei Heilpädagogischen Netzen, vier Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger fü r Menschen mit Behinderungen und engagiert sich fü r Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität fü r Menschen"ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten Politikerinnen und Politiker aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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(-j LandwirtschaftskammerI Nordrhein-Westfalen

Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis Gartenstraße 11 • 50765 Köln

GemeindeNeunkirchen-Seelscheid Bauamt - Bauleitplanunp- Frau Steven Hauptstr. 7853819 Neunkirchen-Seelscheid

^ t e l lu n g i t a lu n e N r . $

Kreisstelle□ Rhein-Erft-Kreis□ Rhein-Kreis Neuss IHl Rhein-Sieg-KreisMail: [email protected]ße 11, 50765 Köln Tel.: 0221 5340-100, Fax-199www.landwirtschaftskammer.de Unser Zeichen: 25.20.40-SU Auskunft erteilt Herr Muß Durchwahl 0221-5340-103FaxMail

0221-5340-199 Werner.muss@ lwk.nrw.de

BPIan Neunkirchen-Seelscheid Nr. 24 N 03-01-2017.doc

Köln 03.01.2017

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 N „Sankt-Franziskus-Weg“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Steven,

gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 N „Sankt-Franziskus-Weg“ bestehen seitens der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis, keine Bedenken.

Wir gehen davon aus, dass keine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen erforderlich wird. Ansonsten behalten wir uns eine erneute Stellungnahme vor.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008

Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:DZ Bank AGVolksbank Bonn Rhein-Sieg eG Ust.-Id.-Nr. DE 126118293

IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13 IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15 Steuer-Nr. 337/5914/0780

BIC: GENO DE MS XXX BIC: GENO DE D1 BRS

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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KwUimanahme Nr. & |

(S<&?- -M i.

Aggerverband • Sonnenstraße 40 ■ 51645 Gummersbach

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Frau Katrin Steven Postfach 11 2053810 Neunkirchen-Seelscheid

Auskunft erteilt: Durchwahl:Fax:E-Mail:

Liane Nagel 02261/36-1725 02261/368-1725 [email protected]

Bei Antwort bitte angeben:Mein Zeichen: 17-27-hb-gor-nagDatum: 12. Januar 2017

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 N „Sankt-Franziskus-Weg“

E-Mail vom 07.12.2016

Sehr geehrte Frau Steven,

innerhalb des betroffenen Bereiches befinden sich keine Gewässer, eine Betroffenheit des Bereiches Fließgewässer des Aggerverbandes ist somit eventuell nur indirekt, im Zusammenhang mit der geplanten Niederschlagswasserbeseitigung gegeben.Zur zukünftigen Niederschlaqswasserbeseitigunq ergeht folgender Hinweis:Durch die geplante bauliche Verdichtung und weitere Versiegelung von Flächen in dem Plangebiet ergeben sich Änderungen bzw. Anforderungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung.

Es ist zu beachten, dass bei einer Änderung der Entwässerungssituation ggf. bestehende Einleitungserlaubnisse über ein einschlägiges Wasserrechtsverfahren anzupassen sind, wobei sich zulässige Einleitungsmengen an den Anforderungen des Merkblattes BWK M 3/ M 7 orientieren sollten. Letzteres gilt auch für den Neubau von Entwässerungssystemen.

Gemäß der mir vorliegenden Unterlagen entwässert das Plangebiet und ggf. weitere Gebiete mit ca. 620 l/s in einen nahegelegenen Quellbereich. Nach den gültigen technischen Regelwerken und Erkenntnissen kann dies an der Stelle als nicht mehr gewässerverträglich angesehen werden. Eine ggf. erforderliche Regenrückhaltung und. Drosselung bzw. Ableitung der Einleitung nach weiter unterhalb, sollte im Rahmen der Bauleitplanung voruntersucht und berücksichtigt werden.

Aggerverband - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Sonnenstraße 40 - 51645 Gummersbach Tel.: 02261/36-0 • Fax: 02261/36-80000 • Internetadresse: www.aggerverband.de • E-Mail: [email protected]

Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE853845000000002713 12 • BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE06370502990341 000895 ■ BIC COKSDE33XXX

Sparkasse Wiehl. IBAN DE57384524900000372227 ■ BIC WELADED1WIE

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• Regelmäßige Betreuung• Fachbetrieb gemäß WHG

D-PL-14114-01-00

I Aggerverband Labor akkreditiert nach

I DIN EN ISO/IEC 17025

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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2lö ic . iUiignahme Nr. (, |

Aus Sicht der Abwasserbehandlung teile ich Ihnen mit dass gegen die geplante Aufstellung keine Bedenken bestehen, da die Fläche im aktuellen Netzplan der Kläranlage Neunkirchen enthalten ist.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Hamböcker unter der Telefon-Nr. 02261 / 361143 und Herr Gorres unter der Telefon-Nr. 02261 / 361160 gerne zur Verfügung.

Grüßen

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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: i * * ■ n j iu t i i i t ie A i j i -

R hein-S ieg-Kreis • D er Landrat • Postfach 1551 -53705 Siegburg

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Der Bürgermeister Bauamt Postfach 11 2053810 Neunkirchen-Seelscheid

:rhein-sieg-kreisiDer Landrat

Referat W irtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung - Fachbereich 01 .3 -Beate KlüserZimmer: A 12.05Telefon: 02241 - 13-2327Telefax: 02241 - 13-2430E-Mail: beate.klueser@ rhein-sieg-kreis.de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen01.3-KI.

Datum16.01.2017

Bebauungsplan Nr. 84 N „Sankt-Frankziskus-Weg" Beteiligung gern. § 4 (2) BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zum oben genannten Plan wird wie folgt Stellung genommen:

ImmissionsschutzUm die Auswirkungen der Feuerwache auf die umliegende Wohnbebauung, insbe­sondere auf die angrenzenden Wohnungen entlang des Sankt-Franziskus-Weges, sowie auf die Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite der B 507 zu beurteilen, ist in jedem Fall das Gutachten zu ergänzen/aktualisieren.

AbfallwirtschaftDas Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wahnbachtalsperre des Wahnbachtalsperren­verbandes. Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist nicht zulässig.Das im Rahmen der Baureifmachung der Grundstücke anfallende bauschutthaltige oder organoleptisch auffällige Bodenmaterial (z. B. aus Bodenauffüllungen) ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungswege des abzufahrenden Bodenaushubs sind vor der Abfuhr dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz, Sachgebiet „Gewerbliche Abfallwirtschaft", anzuzeigen. Dazu ist die Entsorgungsanlage anzugeben oder die Wasserrechtliche Erlaubnis (Anzeige) der Einbaustelle vorzulegen.

Schmutz-/NiederschlagswasserbeseitigungGemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 44 Landeswassergesetz soll anfallendes Niederschlagswasser auf erstmals zu bebauenden Grundstücken ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne

Behindertenparkplätze(p befinden sich vor dem

tf I rT - Haupteingang (Zufahrt I Mühlenstraße) und im

Parkliaus P 10 Kreishaus

Dienstgebäude Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg

Tel. (0 22 41) 13-0 Fax (0 22 41) 13 21 79

Internet: http://www.rhein-sieg-kreis.de

Konten der KreiskasseKreissparkasse Köln IBAN: DE94 3705 0299 0001 0077 15

SWIFT-B1C: COKSDE33 Postbank Köln IBAN: DE66 3701 0050 0003 8185 00

SWIFT-BIC: PBNKDEFF

Umsatzsteuer-Ident-Nr.:

DE123 102 775 Steucr-Nr.:

220/5769/0451

Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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Stellungnahme Nr.

Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist und soweit weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften noch wasser­wirtschaftliche Belange entgegenstehen. Der Nachweis der Gemeinwohl­verträglichkeit ist von der Gemeinde zu führen und im weiteren Bauleit­planungsverfahren vorzulegen bzw. vor Beschluss der Bauleitplanung durch den Rat mit dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umweltschutz abzustimmen.Für Versickerungsanlagen bzw. für Einleitungen in Oberflächengewässer sind wasserrechtliche Erlaubnisse beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Technischen Umwelt­schutz zu beantragen.Private Versickerungsanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaub­nisfrei.

Bevölkerungsschutz

Bezüglich der technischen Infrastruktur sind aus Sicht des Brandschutzes grundsätzlich folgende Maßnahmen zu beachten:

Im Bebauungsplan ist die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr zu berück­sichtigen. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde ist an das Plankonzept anzupassen.

Für Gebäude, die mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, müssen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen nach den baurechtlichen Vorgaben angeordnet werden.

Es ist eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Löschwasserversorgung durch die Gemeinde sicherzustellen. Diese ist nach Arbeitsblatt W 405 des DVGW zu bemessen.

Erneuerbare EnergienEs wird angeregt, bei der Aufstellung des Bebauungsplans auch die Energieeffizienz möglicher Baumaßnahmen zu berücksichtigen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom im Baugebiet zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

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Planung

Stellungnahme Nr. g

Von:Gesendet:An:Betreff:

Karrenberg, Jens <[email protected]>Mittwoch, 18. Januar 2017 14:22 PlanungAW: Online-Beteiligung Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 07.12.2016 Bebauungsplan Nr. 84 N "Sankt-Franziskus-Weg"

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus ziviler luftrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Hinweis:

Das Plangebiet liegt im Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen gern. §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Bauwerke dürfen gern. §18a Abs.l LuftVG nicht errichtet werden, wenn dadurchFlugsicherungseinrichtungen gestört werden können (materielles Bauverbot). Ob bei einem Bauvorhaben ggf. eine solche Störwirkung vorliegt, obliegt der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) im Baugenehmigungsverfahren. Eine flugsicherungstechnische Bewertung von Bauvorhaben ist aufgrund der in diesem Planungsstadium fehlenden Angaben (Standortkoordinaten, Bauhöhen usw.) nicht möglich. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Bauten, die auf Basis des Bebauungsplans in Zukunft errichtet werden eine Störwirkung ausgeht und das BAF möglicherweise im Baugenehmigungsverfahren Einwände geltend macht.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Jens Karrenberg

Bezirksregierung Düsseldorf

Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 - Luftverkehr Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf

Tel: 0211/475-4059Fax: 0211/475-3980iens.karrenberg(5)brd. nrw.de

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Anlage 2 zu BV/0661/14/1

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PlanungStellungnahme Nr. cj

An: Hamacher, ElkeBetreff: AW: Online-Beteiligung Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 07.12.2016

Bebauungsplan Nr. 84 N "Sankt-Franziskus-Weg" -korrigierte E-Mail - Absenderadresse-

Von: Hamacher, Elke rmailto:[email protected] Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2017 14:09 An: PlanungBetreff: AW: Online-Beteiligung Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 07.12.2016 Bebauungsplan Nr. 84 N "Sankt- Franziskus-Weg" -korrigierte E-Mail - Absenderadresse-

Sehr geehrte Damen und Herren!Nach derzeitigem Wissensstand des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland sind von dem Vorhaben keine Bau- und Kunstdenkmäler betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

D ip l.-Ing. Elke HamacherGebietsreferentin Bau- und Kunstdenkmalpflege

LVR-Amt fü r Denkm alpflege im RheinlandAbteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege Abtei Brauweiler Ehrenfriedstr. 19 50259 PulheimTel.: +49 (0) 22 34 / 98 54 - 544Fax: +49 (0) 221 / 82 84 - 30 26E-Mail: elke.hamacherQ)lvr.de Web: w w w .lvr.de

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