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Aufgaben des MSDD
aktuelle Regelungen in LSA zur Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs
MSDD
Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst zum Schuljahr 2010/11 eingerichtet soll landeseinheitliches Vorgehen beim feststellen
eines sonderpädagogischen Förderbedarfs sichern soll mehr Objektivität sichern verändert die Perspektive bei der Feststellung gibt mehr Verantwortung in die Förderung der
Schule führt Ergebnisse der Langzeitförderung zusammen sorgt für eine notwendige „Außensicht“
MSDD
besteht aus sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften
Kontingent von 320 LWS für MSDD gegenwärtig drei Standorte- LBZ Halberstadt- LBZ Tangerhütte- LBZ Sehen Halle
MSDD
Arbeitsgrundlage:
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung
MSDD
versteht sich als Vernetzungspartner Informationen der Schule außerordentlich
wichtig dennoch muss MSDD auch das betroffene
Kind und dessen Eltern sehen keine Entscheidungsvorbereitung nur auf
Aktenlage
Feststellungsverfahren geregelt in der Verordnung über die sonderpädagogische
Förderung (FöVO) FöVO Anmeldung schriftlich an LVwA (Eltern oder Schule, bis
20.12.) LSchA beauftragt eine FöS, LK mit sonderpädagogischer
Ausbildung erstellt Gutachten (MSDD und LK der Schulen) Gutachten enthält Vielfalt an Aussagen zum Lebens- und
Lernumfeld, zu den Lernleistungsmöglichkeiten und Lernperspektiven bei Beschreibung notwendiger Rahmenbedingungen (päd. Bericht und ergänzende Erhebungen)
Fachkommission ist in besonderen Einzelfällen hinzuziehen LVwA trifft abschließende Entscheidung zum Lern- und Förderort Eltern sind im Gesamtprozess einzubeziehen und haben Recht
auf Mitwirkung Gutachten erhält die beschulende Schule
Sekretariat der Ständigen KonferenzSekretariat der Ständigen Konferenzder Kultusminister der Länderder Kultusminister der Länderin der Bundesrepublik Deutschlandin der Bundesrepublik Deutschland
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994
- orientiert auf eine Kind-Umfeld-Analyse bei der Feststellung des orientiert auf eine Kind-Umfeld-Analyse bei der Feststellung des FörderbedarfsFörderbedarfs
- klärt den Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf in Abgrenzung zur klärt den Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf in Abgrenzung zur BehinderungBehinderung
Bausteine des Feststellungsverfahrens
1. Antragstellung
Bausteine des Feststellungsverfahrens
2. fundierte Erhebungen zum Kind mit Schwierigkeiten in der Bewältigung des Schulalltages
Kind-Umfeld-Situation
Bausteine des Feststellungsverfahrens
3. Entscheidung der Schulbehörde/des LVwA
FeststellungsverfahrenAntragstellung (Schule; Eltern)Antrag geht an MSDDZum Antrag gehören: päd. Bericht der Schule (einschließlich Einbeziehung der Förderschullehrkraft der Schule; Nachweispflicht, dass Schule eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten genutzt hat), ggf. Gutachten anderer Institutionen, intensive Antragsprüfung durch MSDD; ggf. Gespräche und Ergänzungen an der Schule; Entscheidung, ob Antragsablehnung oder Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
Ergänzende Fragen zum Einzelfall, Beantwortung der ergänzenden Fragen durch gemeinsames Wirken von Schulen und MSDD; ggf, Hinzuziehung einer Förderschullehrkraft aus üamA-Bereich zur Zuarbeit über LSchA;Zusammentragen der Aussagen für das Entscheidungsdokument durch MSDD in Zusammenarbeit mit der Schule
Vorlage des Gutachtens (Antragstellung, Beantwortung der ergänzenden Fragen, Entscheidungsdokument) beim LVwALVwA trifft abschließende Entscheidung – erstellt Bescheid
im gegenwärtigen Verständnis
Feststellungsverfahren
Antrag und Antragsbearbeitung
ergänzende FragenVorbereitung
EntscheidungsdokumentEntscheidung LVwA
Auf gutes Gelingen!