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46 AUFGEPASST BEIM DIENSTLEISTERCHECK Wo werden Ihre Kundendaten gespeichert? Wer sich mit dem Gedanken befasst, seinen Kundenservice in die Hände eines professionellen Dienstleisters zu legen, sollte keinesfalls versäumen zu prüfen, ob die eingesetzte Informationstechnologie gerade auch hinsichtlich Datenspeicherung den aktuellen rechtlichen Standards entspricht. Der Schaden könnte sonst groß sein. Es ging durch die Medien: Anfang Ok- tober 2015 hat das Urteil des Europä- ischen Gerichtshofs (EuGH) das bis dato geltende Abkommen für den Datentrans- fer zwischen Europa und den USA Safe Harbor ad absurdum geführt. Jetzt fehlen Alternativen. Auch Regelungen wie EU- Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules sind nach EU-Maßstä- ben nur begrenzt wasserdicht, weil US- Gesetze, wie etwa der Patriot Act oder der Stored Communications Act, den US-Be- hörden Zugriff auf jegliche Nutzerdaten erlauben. Faktisch gilt: Unternehmen dürfen keine personenbezogenen Daten mehr in die USA transferieren. Um das Chaos nicht perfekt zu machen, räumen die europäischen Datenschützer den Un- ternehmen eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016 ein. Danach drohen für den Fall eines rechtswidrigen Umgangs mit personenbezogenen Daten Abmahnungen und Unterlassungsklagen sowie bis zu sechsstellige Bußgelder. Um ganz sicher- zugehen, empfehlen die Datenschutzbe- hörden der deutschen Bundesländer den Unternehmen, Daten nur innerhalb Eu- ropas zu speichern. Die Verunsicherung in vielen Unter- nehmen und Branchen, in denen ein ho- her Anteil an personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet wird, ist groß. Vor allem bei jenen, die sich bis dato auf die Regularien des Safe Harbor-Abkom- mens verlassen haben. Viele besitzen kei- ne vollständige Transparenz über den ge- nauen Verlauf der Datenströme bei ihren Dienstleistern. Zudem betrifft die aktuel- le Rechtsänderung nicht nur das Hosting auf Servern in den USA oder die Nutzung DATENSCHUTZ Foto: © MK-Photo / Fotolia.com

AUFGEPASST BEIM DIENSTLEISTERCHECK Wo werden Ihre€¦ · Gesetze, wie etwa der Patriot Act oder der Stored Communications Act, den US-Be-hörden Zugriff auf jegliche Nutzerdaten

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AUFGEPASST BEIM DIENSTLEISTERCHECK

Wo werden Ihre Kunden daten gespeichert? Wer sich mit dem Gedanken befasst, seinen Kundenservice in die Hände eines professionellen Dienstleisters zu legen, sollte keinesfalls versäumen zu prüfen, ob die eingesetzte Informationstechnologie gerade auch hin sichtlich Datenspeicherung den aktuellen rechtlichen Standards entspricht. Der Schaden könnte sonst groß sein.

Es ging durch die Medien: Anfang Ok-tober 2015 hat das Urteil des Europä-ischen Gerichtshofs (EuGH) das bis dato geltende Abkommen für den Datentrans-fer zwischen Europa und den USA Safe Harbor ad absurdum geführt. Jetzt fehlen Alternativen. Auch Regelungen wie EU- Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules sind nach EU-Maßstä-ben nur begrenzt wasserdicht, weil US- Gesetze, wie etwa der Patriot Act oder der Stored Communications Act, den US-Be-hörden Zugriff auf jegliche Nutzerdaten erlauben. Faktisch gilt: Unternehmen dürfen keine personenbezogenen Daten mehr in die USA transferieren. Um das Chaos nicht perfekt zu machen, räumen die europäischen Datenschützer den Un-ternehmen eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016 ein. Danach drohen für den

Fall eines rechtswidrigen Umgangs mit personenbezogenen Daten Abmahnungen und Unterlassungsklagen sowie bis zu sechsstellige Bußgelder. Um ganz sicher-zugehen, empfehlen die Datenschutzbe-hörden der deutschen Bundesländer den Unternehmen, Daten nur innerhalb Eu-ropas zu speichern.

Die Verunsicherung in vielen Unter-nehmen und Branchen, in denen ein ho-her Anteil an personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet wird, ist groß. Vor allem bei jenen, die sich bis dato auf die Regularien des Safe Harbor-Abkom-mens verlassen haben. Viele besitzen kei-ne vollständige Transparenz über den ge-nauen Verlauf der Datenströme bei ihren Dienstleistern. Zudem betrifft die aktuel-le Rechtsänderung nicht nur das Hosting auf Servern in den USA oder die Nutzung

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von Cloud- Services. Eine besondere He-rausforderung stellt hier das Übermitteln von Daten an eine US-amerikanische Konzernmutter oder ein US-amerikani-sches Tochterunternehmen dar.

IT-Sicherheit prüfenDaher sollten Unternehmen beim Outsourcing ihres Kundenservice neben Parametern, wie Erfahrung, Kapazität, Skalierbarkeit und natürlich Service- Qualität auch das Thema IT-Sicherheit gründlich hinterfragen. So gilt es u. a. zu klären, ob der Dienstleister bereits auf die aktuelle Situation eingestellt ist, die Spei-cherung von Daten ausschließlich inner-halb der EU erfolgt und ob die Daten vor einem Zugriff aus so genannten unsiche-ren Drittländern geschützt sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie sich die Lage be-züglich etwaiger Sub-Dienstleister ver-hält und ob ausreichende Maßnahmen der Informationssicherheit existieren, wie die Verschlüsselung von Inhalten, damit die Daten vor dem Zugriff durch den Dienstleister selbst geschützt sind. Sind diese Punkte erfüllt, können die Daten mit gutem Gefühl transferiert werden.

Ein Unternehmen, das bei Planung und Aufbau seiner neuen IT-Infrastruktur von vornherein konsequent auf höchste Maßstäbe bei Datensicherheit und Daten-schutz gesetzt hat, ist walter services. Der erfahrene Customer Service-Anbieter setzt nicht nur Standards bei der Ser-vice-Qualität, sondern auch bei der IT- Sicherheit: So speichert er Daten von Auftraggebern und deren Kunden aus-schließlich im eigenen Netz, der eigenen

„private Cloud“, und greift allein auf eigene Server im eigenen zertifizierten Rechenzentrum in Karlsruhe zu. „Auf-grund des immensen Volumens an per-sonenbezogenen Daten im Kundenser-vice und Sales-Bereich haben der Schutz und die Sicherheit der Daten von Auf-traggebern und Kunden bei uns schon immer höchste Priorität. Unsere hoch-leistungsfähige IT ist hier auf dem aller-neuesten Stand“, erläutert Dr. Benjamin Helbig, CIO der walter services group, die unternehmerische Weitsicht.

Angesichts der aktuellen Brisanz des Themas bietet walter services nicht nur seinen Geschäftspartnern rechtssichere Customer Services, sondern im Segment der Business Services unter anderen mit Data Storage-Angeboten jetzt auch ande-ren Unternehmen einen „sicheren Ha-fen“. Helbig resümiert: „Datenschutz und Datensicherheit erhalten im Zuge dieser Entwicklungen nochmals eine ganz neue Bedeutung und Tragweite. Unsere Auf-traggeber können sich darauf verlassen, dass ihre Daten bei uns in sicheren Hän-den sind.“

Susanne Reich ←

Susanne Reich Referentin Marketing & Kommunikationwalter services GmbHsusanne.reich@ walterservices.comwww.walterservices.com

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