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Mitschrift 19. Dez. 2013

Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 19.12.2013

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 19.12.2013

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Mitschrift(tei lkommentiert)

EslarnerGemeinderatssitzung

vom19. Dez. 2013

Beginn : 1 7.00 UhrEnde : 1 8.50 Uhr

Anwesenheit

-5- ZuhörerInnen

-1 6- Gemeinderatsmitgl ieder

Zwei der noch aktiven Landwirte der CSU-Fraktion (Thomas Kleber, Karl Grießl)kamen entschuldigt später.

Entschuldigt:Albert Gollwitzer (FWG)

11 44220011 33

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Tagesordnung zur Marktgemeinderatssitzungam 1 9. Dezember 201 3 - 1 7.00 Uhrim Sitzungszimmer des Rathauses

1 . Bauanträge

1 . Johann Kleber Anbau an das bestehende Wohnhaus auf demGrundstück Flst.Nr. 41 0 Gem. Gmeinsrieth,Roßtränk 4

2. Markus Kleber Wohnhausneubau mit Abbruch des best.Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 276 Gem.Gmeinsrieth, Passenrieth 2

2. Informationsgebäude Fischerei; Vergaben:

a) Sanitärinstal lationb) Elektroinstal lationc) Schreinerarbeiten Innentüren/Decked) Schreinerarbeiten Fensterelementee) Trockenbauarbeitenf) Fl iesenarbeiteng) Natursteinarbeitenh) Estricharbeiten

3. Tourismus; Beitragsregelung für die Tourismusgemeinschaft Naturparkland

4. Gründung eines Kommunalunternehmens;

a) Information durch Rechtsanwalt Peter Lindt, Rödl & Partner

b) Erlass der Satzung für das Kommunalunternehmen

c) Bestel lung der Verwaltungsratsmitgl ieder des Kommunalunternehmens

d) Beteil igung des Kommunalunternehmens an der Solarpark

Eslarn GmbH u. Co. KG

5. Bekanntgaben

6. Mittei lungen und Anfragen

Die weiteren Tagesordnungspunkte werden in nichtöffentl icher Sitzung beraten.

TOP wurde in dieSitzung im Januar201 4 verschoben, dahier mit demArchitekten noch etwasabgeklärt werdenmuss.

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Einleitend zu dieser Mitschrift aus demöffentl ichen Teil der heutigen Gemeinderats-sitzung dürfen wir gleich einmal bemerken,dass es eine ziemlich harmonische Sitzungs-atmosphäre gab. Neben fünf ZuhörerInnenwar auch wieder der Berichterstatter derRegionalzeitung "Der neue Tag", HerrBeyerlein vor Ort.Der Tagesordnungspunkt Nr. 2 wurdeeinstimmig in die Januarsitzung verschoben,da - wie der Sitzungsleiter Erster Bürger-meister Reiner Gäbl ausführte - diesbzgl. nocheinige Unstimmigkeiten bestehen. Hier sol lendie eingereichten Angebot die ursprünglicheKostenfestsetzung erheblich übersteigen, sodass mit weitaus höheren Kosten für dieRealisierung des Infozentrums gerechnetwerden müsste. Hierzu wil l man - zudem dieAusschreibungs-/ Antragsfrist ?? noch nichtabgelaufen ist, noch einmal mit dem pla-nenden und die Ausschreibung durchfüh-renden Architekten Josef SchönbergerRücksprache nehmen.

1 . Bauanträge

Den beiden für diese Sitzung eingereichtenAnträgen Eslarner BürgerInnen konnte soschnell wie effizient gem. Beschlußvorschlagder Verwaltung einstimmig zugestimmtwerden.Für die unter 1 .2 gemachte Mittei lung über einAbbruchvorhaben wurde einstimmig dieKenntnisnahme ausgesprochen.

2. Fischerei-Infozentrum -Auftragsvergaben

Siehe oben!

3. Tourismus; Beitragsregelung für dieTourismusgemeinschaft Naturparkland

Hierzu führte der Sitzungsleiter aus, dass diefrüher sog. "1 1 Freunde" nunmehr seitlängerer Zeit unter der Bezeichnung "Touris-

musgemeinschaft Naturparkland" fir-mierenund dies jeder der tei lnehmenden Gemeindennur Vortei le bringe. Die Stadt Vohenstraussstel lt hier im Schloß "Fried-richsburg" kosten-los für al le übrigen tei l-nehmenden Gemein-den Büroräume und eine IT-Ausstattung zurVerfügung. Seit drei Jahren ist hier auch eineausgebildete Tourismus-fachkraft als Halb-tageskraft eingestel lt, welche den Gemein-schaftsgemeinden zu noch bes-serer touris-tischer Akzeptanz verhilft. Heute galt es überdie weitere Finanzierung der Tourismus-gemeinschaft abzustimmen, denn die bisherpro Gemeinde und Jahr zu bezahlenden**2000.-- Euro reichen icht mehr aus, undmüssen auf **3.000.-- Euro pro Ge- meindeund Jahr erhöht werden.Gäbl führte weiter aus, dass der Tourismus inder Region durchaus grosse Chancen bietet,soweit man von einem mehrwöchtigenAufenthalt von Feriengästen abkommen undsich auf Tagesstouristen einstel len würde.Diese sind dann auch bereit bei einer einzigenÜbernachtung mehr Geld für Unterkunft undVerpflegung auszugeben, wie dies bislang beilängerfristiger bleibenden Feriengästen derFall gewesen ist.Einstimmig folgte das Gremium demBeschlußvorschlag der Verwaltung, hier alsMitgl ied künftig mit **3.000.-- Euro pro Jahrdie "Tourismusgemeinschaft Naturparkland"zu unterstützen.

Hier gab es nun um ca. 1 7.20 Uhr eine kurzeUnterbrechung, denn de erwartete Referentder Kanzlei Rödl & Partner, Herr RA Lindt warnoch nicht im Eslarner Rathaus angekommen.Es gab erstmalig seit Einführung desRauchverbots in öffentl ichen Räumen wiedereine "Raucherpause", welche vor demRathaus stattfinden konnte. Dabei gedachtenwir dem 1 995 zu früh verstorbenen ErstenBürgermeister Karl Roth, der es sich - sowurden wir informiert - noch zuraucherfreundlicheren Zeiten dennoch nichtnehmen liess, sich dem Antrag eines

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Marktgemeinderatsmitgl iedes zu widersetzenund dennoch weiterhin während der Ge-meinderatssitzungen im Sitzungszimmer desRathauses zu rauchen.

Um ca. 1 7.30 Uhr war dann der erwarteteRechtsanwalt eingetroffen, doch musste derBerichterstatter der Regionalzeitung wegenanderweitiger Termine die Sitzung verlassen.

4. Gründung einesKommunalunternehmens

Ein Kommunalunternehmen, kurz "KU", istnotwendig - so Gäbl - da es nicht originäreAufgabe einer (bayerischen) Gemeinde ist, alsEnergieversorger tätig zu werden. Ausserdemdient ein solches Konstrukt zumeist dazu, dienotwendigen Kredite für ein Vorhaben erhaltenzu können. Solche Unternehmensgründungenwurden seit Einführung der Möglichkeit Kom-munalunternehmen zu gründen bereits vonvielen Gemeinden erfolgreich genutzt.

Erster Bürgermeister Gäbl betonte, dass manhier in Bezug auf die Marktgemeinde Eslarn(aktuel l) nicht von einem Unternehmen mit(vielen) Gebäuden und viel Personal sprechensollte. Vielmehr wolle man das KU mit nureiner Person gründen, es war aber auch zuhören, dass scheinbar auch "Bauhofleis-tungen" in das KU aufgenommen werdensollen.

a) Information durch Rechtsanwalt PeterLindt, Kanzlei Rödl & Partner, Nürnberg.

Rechtsanwalt Peter Lindt referierte höchstausführl ich und auf die seiner Kanzlei in Vor-gesprächen bereits vorgetragenen Einzelhei-ten hinsichtl ich des 1 1 seitigen Satzungs-entwurfs. Wir erlauben uns, hier nicht al leVortragsbestandtei le wiederzugeben, sondernnur auf diejenigen Dinge zu verweisen, welcheuns in Abweichung von gängigen Satzungs-

konstrukten dieser Art in Bezug auf die spezi-el le Situation der Marktgemeinde Eslarnaufgefal len sind. Grundlegend bezog sich RALindt auf die sog. "Verordnung für Kommunal-unternehmen, KUV", und machte auch Aus-führungen zur Geschichte des rechtl ichenKonstrukts "Kommunalunternehmen".

TIPP:

Unter "Gesetze im WWW" finden eine eine"Versionsgeschichte" sowie einen Hyperl inkzur Textversion dieser Verordnung auf dem"Bayern-Server":http: //www.rechtliches.de/bayern/info_KUV.html

Auch die Marktgemeinde Tännesberg hat einsolches Kommunalunternehmen gegründet.Ein "KU" - so der Referent - ist ein rechtsfähi-ges selbständiges Unternehmen des öffentl i-chen Rechts, welches von der Gemeindegetragen wird. "Getragen" heisst in dieser Hin-sicht, dass die Gemeinde das Haftungskapitalauf- und für die Gründung des KU einbringenmuss. Aus der Fraktionsvorsitzendenver-sammlung gab Gäbl bekannt, dass man sichdort auf die Summe von **25.000.-- Euro, so-wie die Bareinbringung dieser Summe geei-nigt habe. Die Alternative, hier Grundstückeund/ oder Immobil ien einzubringen wäre - soGäbl - mit weiteren, hier vermeidbaren Kostenverbunden gewesen. Grds. - so der Referent -ist für ein KU kein Mindeststammkapital vor-geschrieben.

Ein KU benötigt einen Vorstand und einenVerwaltungsrat, wobei der Vorstand auch nuraus einer Person, der Verwaltungsrat jedochgesetzl ich bestimmt aus mindestens dreiPersonen bestehen muss. Hinsichtl ich einespersonell umfangreicheren Verwaltungsratesbestehen von Gesetzes wegen keinerleiEinschränkungen. Dies bemisst sich immer

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nach dem Unternehmenszweck, welcher inEslarn - so war zu hören - ausschliessl ich zurBeteil igung an der Eslarner Solarpark GmbH &Co. KG gegründet werden soll .

Gäbl interessierte im Zusammenhang mit demVorstand, ob hier auch ein Mitarbeiter derGemeindeverwaltung als Vorstand eingesetztwerden könnte. Der Referent bejahte dies füreine Verwaltungsbeamten der Gemeinde wieauch den Kämmerer, schloss dies aber für denErsten Bürgermeister aus. Es kommt - so derReferent - immer darauf an, wem man dieszutraut und wer sich so etwas selbst zutraut.Die Aussage des Referenten, dass derVorstand auf fünf Jahre bestimmt werdenmuss, veranlasste Marktratsmitgl ied Baumann(CSU) zu der Frage, ob man die Befristungnicht um ein Jahr auf sechs Jahre, also denüblichen Kommunalwahlzyklus erhöhenkönnte. Wie RA Lindt ausführte, hat hier auchder Gesetzgeber mitgedacht, weshalb zwareiner Wiederwahl auf weitere fünf Jahre, nichtjedoch eine anderweitige Verlängerung derAmtsperiode möglich ist.

Vergütung für den Vorstand

Auf eine weitere Anfrage von Marktratsmitgl iedBaumann (CSU), in welcher Höhe die Tätigkeitdes Vorstandes eines KU vergütet werde,reagierte der Referent mit dem Hinweis aufden Unternehmenszweck, und dass im kon-kreten Fall dieses in Eslarn zu gründendenKommunalunternehmens wohl eher von einerNebentätigkeitsvergütung gesprochen werdenkann.

Bald alle geldwerten Dinge im/ als KU?

Im Rahmen weiterer eingefügter Diskussionenwar aber den Anfragen einiger Mitgl ieder desMarktgemeinderatgremiums auch zu ent-

nehmen, dass man auch die Wasserver-sorgung oder die Kläranlage später in diesesKU einbringen könnte/ wolle.

Änderung der KU-Satzung durchGemeinderatsbeschluß jederzeit möglich.

Darauf zielte dann auch eine Anfrage an denReferenten, ob man nach Gründung des KUdie grundgelegte Satzung durch Beschluß desGemeinderatsgremiums ändern und damiteine Ausweitung des Unternehmenszwecksherbeiführen könnte. Dies wurde vomReferenten eindeutig bejaht.Damit weiss man in Eslarn also nun doch,"wohin die Reise gehen soll", denn dieRealisierung eines solchen Vorhabens dürfteden Eslarner BürgerInnen viel leicht dennochbilang ungeahnte Kosten für Personal undweitere Dinge aufbürden können.Heute jedoch wurde - dies sei gleich einmalvorweggenommen - die Satzung einstimmigwie durch den Referenten im Entwurf vor-getragen beschlossen.Marktratsmitgl ied Baumann (CSU) erlaubtesich im Zuge der Erörterungen über das vonder Marktgemeinde Eslarn einzubringendeStammkapital nachzufragen, wo dieses nacheiner grds. möglichen Auflösung des KUverbleiben würde. Der Referent wies daraufhin, dass die Auflösung eines KU einesentsprechenden Beschlusses des Marktge-meinderatgremiums bedarf, und das Stamm-kapital, soweit wirtschaftl ich noch vorhanden,an die Gemeinde zurückfl iessen wird.

Das KU wird nicht fremdkontrolliert/überwacht!

Marktratsmitgl ied Josef I l l ing (CSU) fragtedann noch, ob das KU von der Regierung derOberpfalz in irgendeiner Art und Weise

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kontrol l iert oder überwacht wird.Dazu führte RA Lindt aus, dass ein KU alsrechtl ich selbständiges, von der Gemeindegetrenntes Unternehmen nicht von irgendeinerübergeordneten Stel le "überwacht" oderirgendwie kontrol l iert wird/ werden kann. Dajedoh die, das KU "tragende" Kommune einerRechtsaufsicht unterl iegt, kann diese ggf. beibegründetem Anlass im Rahmen einesDurchgriffs auch Unterlagen des KU/ beim KUprüfen. Die Rechnungsprüfung erfolgt beimKU durch den gemeindl ichen Rechnungsprü-fungsausschuss selbst. Von Gesetzes wegenhat ein KU jedoch einen Jahreswirtschafts-plan, eine fünfjährige Finanzplanungenvorzuhalten, sowie al le sechs Monate einenZwischenbericht und jährl ich einen Jahres-abschluß zu erstel len.

Dank "alter" Kameralistik braucht Eslarnfür das KU externe Hilfe.

Da die Marktgemeinde Eslarn selbst nochnach dem traditionel len Buchführungssystemder sog. "Kameralistik", nicht nach dem, dergewerblichen Unternehmensbuchführung wei-testgehend angeglichenen sog. "Dopik" arbei-tet, benötigt Eslarn - so der Referent - für denJahresabschluß die Fachkompetenz eines Mitgl ieds der steuerberatenden Berufe.Der Jahresabschluß ist gem. HGB entspre-chend einer grossen Kapitalgesellschaft zu er-stel len.

Besonders interessant wurde es auch, als derReferent auf die Rechte und Pfl ichten der bei-den vorgenannten Organe des KU, den Vor-stand und das Verwaltungsratgremium zusprechen kam.Der Vorstand ist rechtl ich u. a. auch dafür zu-ständig, neue MitarbeiterInnen anzustel len.Hier kann er auch von der Vorschrift des § 1 81

BGB befreien.

Vielleicht werden sogar bal schon weitereKUen gegründet.

Sitzungsleiter Erster Bürgermeister Gäbl er-achtete gerade diese mögliche Befreiung alswichtig, da eine solche notwendig wäre wenndie Marktgemeinde Eslarn ein weiteres KU fürdie Wasserversorgung gründen würde, wäh-rend der Referent hier zu Anfang keine für dieMarktgemeinde Eslarn gegebene Relevanzvermutet hatte. Der Vorstand jedenfal ls sol lbeim derzeit ins Auge gefassten KU derMarktgemeinde Eslarn aus (nur) einer Personbestehen.Verfügungen über das Anlagevermögen be-grenzte man konkret auf den Betrag von**5.000.-- Euro, um nicht bei jedweder Verfü-gung den Verwaltungsrat bemühen zu müs-sen. Der Vorstand kann Darlehen aufnehmen,soweit dies konkret im Wirtschaftsplan vorge-sehen ist. Ansonsten ist das Verwaltungsratsgremium entscheidungsbefugt.

Ein anfängliches Missverständnis, dass dieMarktgemeinde Eslarn - so hatte es der Refe-rent aufgefasst und die Marktgemeinde Eslarndann (doch noch) bestätigt - ausser der hier zurealisierenden PV-Anlage keinerlei weiterenPV-Anlagen besitzt, konnte schnell geklärtwerden. Als Unternehmenszweck wurde fest-gelegt, dass das KU sich insbesondere anEinrichtungen für regenerative Energien, auch(anderen) PV-Anlagen beteil igen kann, unddem KU solche PV-Anlagen von dritter Seiteübertragen werden können.

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Beteil igungen sind jeweil bei der Rechtsauf-sichtsbehörde - hier dem Landratsamt Neu-stadt/ Wn. - anzuzeigen. Ansonsten geltenauch hier die Grenzen des Kommunalrechtsanlog.

Weisungsbindung

Eine Sache, welche hier der Referent als aktu-el l nicht zutreffend bezeichnete, betrifft den Er-lass von Satzungen und Bescheiden. Dieswäre hier aufgrund einer sog. "Weisungsbin-dung" nur durch eine Rückverständigung mitdem Marktgemeindeeratsgremium möglich.

Verwaltungsrat - Sitzungen etc.

Wir nennen Ihnen hier nur die wichtigsten,viel leicht aber auch interessantesten Punkte.So hat sich das Verwaltungsratsgremium min-destens zweimal jährl ich zu treffen, wobei dieSitzungen nichtöffentl ich sind, also auch dieüblicherweise für jedes Verwaltungsratsmit-gl ied zu bestel lenden VertreterInnen nur dannanwesend sein dürfen, fal ls sie zu dieser Zeit/zu diesem Termin konkret deren Vertretungs-funktion wahrnehmen.

Betriebsgrösse leicht änderbar

Für eine Änderung der Betriebsgrösse des KUEslarn, also z. B. die Umwandlung und Über-tragung von Bauhof, Wasserversorgung Ab-wasserbeseitigung etc. bedarf es einer 2/3Mehrheit im Verwaltungsrat, ausser natürl ichfür einen der Bereiche würde - wie der bereitserwähnten Äusserung des Ersten Bürgermeis-ter u. E. unzweideutig zu entnehmen war - je-weils ein extra Kommunalunternehmen ge-gründet.

Eilbedürftige Beschlüsse des

Vewraltungsrates

Wie heute von Gemeindeseite erwähnt wurde,sol l das Landratsamt Neustadt/ Wn. Beschlüs-se des Verwaltungsrates im sog. "Umlaufver-fahren", also per email , Fax etc. für das KUEslarn nicht erlauben.

Entstehung des KU

Das KU entsteht - so der Referent - einen Tagnach Bekanntmachung der Satzung. Er erach-tete es als schwierig, dass das KU Eslarn nochin diesem Jahr rechtskräftig entstehen könnte,denn dies sei auch noch dem LandratsamtNeustadt/ Wn. anzuzeigen.Bürgermeister Gäbl ergänzte, dass man esnoch schaffen könnte, da man am morgigenTag noch einen Termin im Landratsamt wahrzunehmen habe.Der "Entstehungstermin" wurde auf den01 .01 .201 4 festgelegt.

Es war ein höchst informatives Referat von RAPeter Lindt. Ebenso interessant waren die An-merkungen der Gremiumsmitgl ieder, aus wel-chen man viel bislang Unausgesprocheneserfahren konnte.RA Peter Lindt l iess es sich nicht nehmen, dieangesprochenen Änderungen gleich vor Ortvorzunehmen, und binnen 1 0 Minuten die ge-änderte Satzung frisch gedruckt vorzulegen,damit diese zur Grundlage der bereits gem.Tagesordnung angekündigten Beschlussfassungen dienen konnte.

Der Erlass der Satzung wurde schliessl ich mit1 4:2 Stimmen beschlossen.

Die Bestel lung der sechsVerwaltungsratsmitgl ieder (Der ErsteBürgermeister ist gesetzl ich bestimmt qua AmtMitgl ied des Verwaltungsrates!) erfolgte auf

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Grundlage von Vorschlägen der jeweil igenFraktionsvorsitzenden per Einzelbeschluss.

Georg Zierer jun. (SPD) machte den Anfangund schlug die Marktgemeinderatsmitgl iederBrigitte Wartha und Karl Roth vor.Der Beschluß erfolgte mit 1 5:0 Stimmen undeiner Enthaltung, da sich die Vorgeschlagenender Stimme zu enthalten hatten.

Aus der FWG-Fraktion schlug Eduard Forstersich selbst und Josef Kleber vor.Der Beschluß erfolgte mit 1 4:0 Stimmen undeiner Enthaltung, da sich die Vorgeschlagenender Stimme zu enthalten hatten.

Aus der CSU-Fraktion schlug Kurt BaumannRobert Brenner und Josef I l l ing vor.Der Beschluß erfolgte mit 1 4:0 Stimmen undeiner Enthaltung, da sich die Vorgeschlagenender Stimme zu enthalten hatten.

4. d.) Absichtserklärung

Es folgte die Absichtserklärung zugleich mitder Satzungsvorlage, dem LRA auch dieBeteil igung an der Solarpark Eslarn GmbH &Co. KG anzeigen zu wollen. DerVerwaltungsrat wurde zudem beauftragt sofortnach dessen Konstitutieung die 1 00%-Beteil igung an der Solarpark Eslarn GmbH &Co. KG zu vollziehen. Dieser Beschlusserfolgte mit zwei Gegenstimmen aus demLager der CSU.

5. Bekanntgaben

Aus dem nichtöffentl ichen Teil der Sitzung vom05.1 1 .201 3 gab der geschäftsführendeBeamte der Marktgemeinde Eslarn, HerrVOAR Georg Würfl bekannt, dass demnotariel len Vertrag Nr.1 363/201 3 auf Kauf

einer Grundstückstei lfläche bei derMoosbacher Str. 25 durch Georg Rauchzugestimmt wurde. Vom Salzkontor ?? wurden1 04 t Streusalz eingekauft.

Das Unternehmen MaKomTei GmbH ausWeiherhammer hat mit der MarktgemeindeEslarn einen Durchführungsvertrag über dieRealisierung einer 1 1 34 kWp PV-Anlagegeschlossen. In der nicht öffentl ichen Sitzungwurde auch der Mietvertrag über die für dieRealisierung notwendigen GrundstücksflächenFlStNr. 1 498 und 1 499 geschlossen.Auf Rückfrage von Marktratsmitgl ied Baumann(CSU) ob hier auch bereits die mündlichenZusagen ins Vertragswerk eingearbeitetwurden, gab VOAR Würfl bekannt, dass dieschriftl iche Ausfertigung des Vertragswerksnoch vorgelegt werden wird.

***

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr fürRichtigkeit und/ oder Vollständigkeit!

Erlauben sie uns abschliessend einen kurzenaber deutl ichen Kommentar. Während ein KUfür viele andere Kommunen sicherl ich eine -wie Bürgermeister Gäbl sagen würde"Bereicherung" ist - wird es für dieMarktgemeinde Eslarn sicherl ich ein richtiges"Draufzahlgeschäft für die BürgerInnen". WieSie den bestimmten Verwaltungsratsmit-gl iedern entnehmen können, verwalten sichhier Gemeinderatsmitgl ieder wiederum selbst,wählen nach Konstitutierung des Verwal-tungsrats den Vorstand, und halten dieSitzungen per Gesetz dann nichtöffentl ich ab.Die Eslarner Gemeinderatssitzungen, in denenman schon über drei Jahren - und wohl auchvorher nicht viel relevante Information bekam,sind zukünftig wirkl ich nur noch "just for fun"von Interesse, denn es wird - glauben Sie uns

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IMPRESSUM/ IMPRINT

Herausgeberin: Theresia M. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693

Eslarn.

V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn.

"Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" erscheint seit Anfang

2010 monatlich, und berichtet - je nach vorgefundener Stimmung -

mehr oder weniger unterhaltssam aus den öffentlichen Teilen der

Sitzungen des Eslarner Marktrates.

"Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen" ist Teil des sozialen

Projektes "iSLING™", einer Initiative gegen Antisemitismus,

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im bayerisch-tschechischen

Grenzland. in der bayerisch-tschechischen Region.

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- nicht einmal ein Zeitjahr dauern, dann findetsich al les was in der Gemeinde Eslarn ge-meindl ich Geld bringt, oder womit man dieBürgerInnen "drücken" kann, in dieses oderneue gegründete Kommunalunternehmen auf-genommen.Man stel lt sich die Frage, warum Verwaltungs-ratsmitgl ieder nicht im Rahmen einer Bürger-versammlung quasi "aus dem Volk" bestimmtwerden können.Wil ly Brandt, dessen 1 00ster Geburtstaggestern gefeiert wurde, und der sozusagenauch "Ziehvater" der Eslarner SPD ist, sprachbereits 1 969 von "Mehr Demokratie wagen!"Eslarns SPD-Ortsverein hat dies - zuge-gebenermassen mit Hilfe al ler anderen imMarktgemeinderatsgremium vertretenen Frak-tionen u. E. nahezu "ad absurdum" geführt.

Aber wie sagte dereinst schon der römischeGeschichtsschreiben Tacitus: "Sine ira etstudio!"

***