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Aus der Sitzung des Gemeinderats am 22. Juni 2016 Für die Sitzung entschuldigt war Herr Gemeinderat Göbl, Herr Gemeinderat Klar war ab 19.10 Uhr anwesend. Zuhörerinnen und Zuhörer bis zu 15 Pressevertreter: Herr Römer von der Heilbronner Stimme Am Anfang bat Bürgermeister Steinbrenner alle Anwesenden sich zu erheben um in einer Schweigeminute der verstorbenen Gemeinderätin Frau Ilona Molle-Maier zu gedenken. Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellte vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag, TOP 6, Neubau Hallenbad – Beauftragung Fachingenieure-, auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben um vorher einen Grundsatzbeschluss zu fällen. In der Abstimmung erhielt dieser Antrag 5 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen und war somit abgelehnt. 1. Bürgerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt. 2. Vorstellung Machbarkeitsstudie Neubau Mensa an der Hans-Sauter-Schule Wir verweisen auf die Sitzung vom 23.10.2015. Seinerzeit hat der Gemeinderat den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung + Vorplanung) für eine Erweiterung – Neubau einer Mensa an der Hans-Sauter-Schule an das Architektenbüro Mörlein aus Leingarten vergeben. In der Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Mensa wurden verschiedene Standorte auf dem Schulgelände der Grundschule untersucht. Mögliche Erweiterungen der Bestandsgebäude bis hin zu Neubauten werden in der Studie aufgezeigt. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ist für das Schuljahr 2016/2017 mit 120 Schülern im Mittagsband zu rechnen. Somit ist ein 3 – Schichtbetrieb kaum noch möglich. Mit zusätzlichen Tischen im Flurbereich soll die Situation etwas entzerrt werden. Herr Mörlein wird in der Sitzung die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Beschlussantrag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Machbarkeitsstudie Neubau Mensa an der Hans-Sauter- Schule.

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Aus der Sitzung des Gemeinderats am 22. Juni 2016 Für die Sitzung entschuldigt war Herr Gemeinderat Göbl, Herr Gemeinderat Klar war ab 19.10 Uhr anwesend. Zuhörerinnen und Zuhörer bis zu 15 Pressevertreter: Herr Römer von der Heilbronner Stimme

Am Anfang bat Bürgermeister Steinbrenner alle Anwesenden sich zu erheben um in einer Schweigeminute der verstorbenen Gemeinderätin Frau Ilona Molle-Maier zu gedenken. Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellte vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag, TOP 6, Neubau Hallenbad – Beauftragung Fachingenieure-, auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben um vorher einen Grundsatzbeschluss zu fällen. In der Abstimmung erhielt dieser Antrag 5 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen und war somit abgelehnt. 1. Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt. 2. Vorstellung Machbarkeitsstudie Neubau Mensa an der Hans-Sauter-Schule Wir verweisen auf die Sitzung vom 23.10.2015. Seinerzeit hat der Gemeinderat den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung + Vorplanung) für eine Erweiterung – Neubau einer Mensa an der Hans-Sauter-Schule an das Architektenbüro Mörlein aus Leingarten vergeben. In der Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Mensa wurden verschiedene Standorte auf dem Schulgelände der Grundschule untersucht. Mögliche Erweiterungen der Bestandsgebäude bis hin zu Neubauten werden in der Studie aufgezeigt. Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ist für das Schuljahr 2016/2017 mit 120 Schülern im Mittagsband zu rechnen. Somit ist ein 3 – Schichtbetrieb kaum noch möglich. Mit zusätzlichen Tischen im Flurbereich soll die Situation etwas entzerrt werden. Herr Mörlein wird in der Sitzung die Machbarkeitsstudie vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Beschlussantrag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Machbarkeitsstudie Neubau Mensa an der Hans-Sauter-Schule.

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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Herren Mörlein und Hertle vom

Architekturbüro Mörlein, sowie Herrn Rektor Mair und Frau Konrektorin Rinaldi von der Hans-

Sauter-Schule.

Herr Mörlein stellte anhand einer Power-Point-Präsentation die unterschiedlichen Varianten

vor, die sein Büro erarbeitet hat.

Bürgermeister Steinbrenner ergänzte, dass für die Verwaltung nur die Varianten 3 oder 3.1 in

Frage kommt.

Auf Nachfrage erklärte Rektor Mair, dass die Schülerzahlen wieder gestiegen sind, aktuell sind

ca. 20 Kinder mehr zu betreuen. An Spitzentagen müssen 130 Kinder betreut werden, in der

Mensa jetzt gibt es aber nur 40 Sitzplätze. Weitere Betreuungsmöglichkeiten werden nötig,

da die Schülerzahlen weiter steigen und zu wenige Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Auf Hinweis eines Gemeinderats, eventuell zwei Ganztagestage einzuführen um alles zu

entzerren, antwortete Herr Mair, dass schon jetzt an drei Tagen über 100 Kinder zu betreuen

sind.

Architekt Mörlein erläuterte auf Anfrage, dass das Thema einer möglichen Erweiterung im

Hinterkopf ist, eine anderweitige Nutzung der Mensa wäre denkbar und technisch machbar.

Bürgermeister Steinbrenner bemerkte hierzu, dass die Verwaltung vorschlägt so zu bauen

dass gegebenenfalls aufgestockt werden kann, eine anderweitige Nutzung der Mensa sei auch

bereits angedacht. Allerdings müsse man sich auch nach den Schulbauförderrichtlinien

richten, die Verwaltung wird mit den Varianten 3 und 3.1 beim Schulamt vorsprechen.

Auf weitere verschiedene Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats wies Bürgermeister

Steinbrenner darauf hin, dass es heute nur darum geht, wo die Mensa entstehen kann.

Über Details müsse man sich später unterhalten.

Eine Gemeinderätin meinte, dass das die Umsetzung schnell angegangen werden solle.

Nach der Diskussion nahm der Gemeinderat von der Machbarkeitsstudie Mensa Hans-Sauter-

Schule einstimmig Kenntnis und sprach sich dafür aus, mit der Variante 3 oder 3.1 weiter zu

arbeiten.

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3. Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen

- Erhöhung ab 01.09.2016 –

Seit 01.09.2015 gelten in allen Kindertageseinrichtungen Leingartens einheitlich die nachstehenden Regelungen: 1. Elternbeitrag für den Kindergarten (Ü 3 Jahre) im Regelkindergarten (6 Stunden Öffnungszeit): 100,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind. 76,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren. 50,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren. 16,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren. 2. Elternbeitrag für die Kleinkindbetreuung (U 3 Jahre) bei 6 Stunden Betreuung: 292,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind. 217,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren. 147,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren. 59,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren. Diese Regelungen sind von den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchlichen Kindergartenträgern gemeinsam empfohlen worden. Aufgrund der angestandenen Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst im Jahr 2015 gab es erstmals im Frühjahr 2015 nur für ein Kindergartenjahr (2015/2016) neue Empfehlungen, die vom Gemeinderat Leingarten am 22.05.2015 beschlossen wurden. Noch vor Abschluss der Tarifverhandlungen wurden im Laufe des Jahres 2015 weitere Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 veröffentlicht, die jedoch von der Gemeinde Leingarten nicht mehr umgesetzt wurden. Zwischenzeitlich wurden neue Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten und in Kinderkrippen erarbeitet, die wie folgt lauten:

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Die Verwaltung ist der Ansicht, dass angesichts der für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu erwartenden Beitragssatzerhöhungen von 6 bis 8 % die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 in einem „Zwischenschritt“ um 3 % erhöht werden sollen, was den veröffentlichten Beitragsempfehlungen für 2016/2017 entspricht. Dies führt dazu, dass dann die erneute Erhöhung für das Jahr 2017/2018 Prozentual geringer ausfallen wird. In Leingarten wird der durch die Elternbeiträge landesweit angestrebte Deckungsgrad von 20 % der tatsächlichen Betriebsausgaben von Kindergärten und Krippen deutlich unterschritten. Dieser betrug im Jahr 2015: 15,4 %, 2014: 15,7 %; 2013: 15,3 % und 2012: 15,9 %. Die Elternbeiräte der Kindergärten haben Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Die Evangelische Kirchengemeinde Großgartach als Träger des Kindergartens Hafnerstraße hat mitgeteilt, dass sie eine schrittweise Erhöhung der Elternbeiträge ebenfalls für sinnvoll erachtet und sich anschließen wird, wenn der Gemeinderat eine Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.2016 beschließt. Weil die Gebühren der übrigen Betreuungsangebote der Gemeinde Leingarten (Betreuung an den Schulen, Ferienbetreuung) an den Kindergarten- bzw. Krippen-Elternbeitrag gekoppelt sind, hat eine Erhöhung der Elternbeiträge auch Auswirkungen auf diese Gebühren. Eine Übersicht über die Gebührenregelung für die Betreuungsangebote in Leingarten nach der jetzt vorgeschlagenen Erhöhung ist beigefügt.

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Beschlussantrag: 1. Der Elternbeitrag für den Kindergarten (6 Stunden) beträgt ab 01. September 2016: 103,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind. 78,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren. 52,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren. 17,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren. 2. Für die Kleinkindbetreuung (Krippe) beträgt der Elternbeitrag bei 6 Stunden Betreuung ab 01. September 2016: 301,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind. 224,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren. 152,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren. 60,-- Euro im Monat für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren.

Nach einer kurzen Diskussion wurde der Beschussantrag der Verwaltung einstimmig angenommen.

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4. Verkehrsuntersuchung 2014

- Beschlüsse zu den vorgeschlagenen Verkehrslenkungsmaßnahmen - Das Büro BS-Ingenieure wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 14.03.2014 beauftragt eine Verkehrsuntersuchung für Leingarten durchzuführen. Nach erfolgter Verkehrszählung und Ausarbeitung von Vorschlägen wurden die Ergebnisse am 13.01.2015 dem Gemeinderat und am 25.02.2015 den Bürgern in Form einer Bürgerversammlung vorgestellt. Das Büro BS-Ingenieure hat danach in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung eine Prioritätenliste der Maßnahmen zusammengestellt die sich in 2 Stufen (Priorität 1 und 2) gliedert. Die Maßnahmenliste wurde in der GR-Sitzung vom 24.07.2015 beschlossen. Am 12.11.2015 wurde dann das Verkehrskonzept in einer Sonderverkehrsschau mit LRA HN, Kreisverkehrswacht Polizeipräsidium HN, Vertretern des GR und der Gemeindeverwaltung besprochen. Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 wurde uns das Protokoll zur Sonderverkehrsschau von der Straßenverkehrsbehörde des LRA HN zugestellt. Nach Rücksprache mit dem Büro BS Ingenieure und nach interner Abstimmung werden folgende Vorschläge zur Beschlussfassung vorgelegt: 1. Südostumfahrung Leingarten Aufgrund einer Kennzeichenerhebung wurde festgestellt, dass täglich von Nord nach Süd oder in umgekehrter Richtung 1 500 Fahrzeuge Leingarten durchfahren. In Ost-West-Richtung sind es wesentlich weniger Fahrzeuge. Die Gemeinde Leingarten will an dem Projekt der Südostumfahrung nach wie vor festhalten. Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird das begrüßt. Beschlussantrag: Sowohl Verkehrsschaukommission als auch Gemeindeverwaltung befürworten nach wie vor die Südostumfahrung als notwendige wichtige verkehrliche Maßnahme. Die Gemeinde Leingarten fordert die Realisierung der Südostumfahrung.

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

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2. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Nordheimer Straße (L 1107), südlich der Sudetenstraße; Nach einem Beschluss des Kreistages kann eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage nur eingerichtet werden, wenn mindestens zwei der folgenden Auswahlkriterien erfüllt sind: Eine hohe Verkehrsbelastung von mindestens 7.000 Fahrzeuge täglich, eine hohe Beanstandungsquote bei mobilen Kontrollen von mindestens 7 %, eine Unfallhäufigkeit von mindestens 5 Unfällen innerhalb der letzten drei Jahre auf dem betroffenen Streckenabschnitt sowie eine besondere Gefahrenlage, die eine permanente Überwachung erfordert. Die Kriterien hinsichtlich der Verkehrsmenge und der Unfallhäufung sind erfüllt, so dass auf Antrag der Gemeinde Leingarten einer stationären Messanlage zugestimmt werden könnte. Nach dem Kreistagsbeschluss liegt die Kostentragung für die Blitzersäule und die Schaffung des Fundamentes bei der Gemeinde. Die Kosten des Messeinschubes trägt der Landkreis. Zusätzliche mobile Messungen im Bereich der Nordheimer Straße wären zu Zeiten möglich, in denen die stationäre Messsäule nicht mit dem Messeinschub bestückt ist. Sollte in der Nordheimer Straße z.B. im Rahmen des Lärmaktionsplans Tempo 30 gefordert werden, wäre der Standort nicht geeignet. Es ist erfahrungsgemäß mit abruptem Abbremsen zu rechnen, was die Gefahr von Auffahrunfällen nach sich ziehen kann und im Hinblick auf Lärmminderung kontraproduktiv wirkt. Beschlussantrag: Die Verwaltung schlägt vor im gesamten Bereich der Nordheimer Straße (L 1105) die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und fordert den Einbau von Flüsterasphalt. Da die L 1105 eine Landesstraße ist, ist für die Maßnahme das Land zuständig. Eine Messanlage (Kosten für die Gemeinde ca. 20.000,-- €) wäre, im Hinblick auf die Lärmminderung kontraproduktiv und wird nicht beantragt. Abstimmung: 16 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme. 3. Knotenpunkt B 293 / K 2153, Signalisierung und zusätzlicher Fahrstreifen in Richtung Heilbronn; Es wurde festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit an diesem Knotenpunkt nur mit Stufe F bewertet werden kann. Mit einer Signalisierung könnte die Leistungsfähigkeit Stufe E erreicht werden. Zur weiteren Verbesserung wäre der Anbau einer zusätzlichen Rechts-Abbiegespur und einer Einfädelspur in die B 293 notwendig. Hierbei könnte eine Leistungsfähigkeit Stufe C erreicht werden. Die Verkehrsschaukommission weist daraufhin, dass die Verbesserung der Leistungsfähigkeit mit Sicherheit eine Verkehrsverlagerung nach sich ziehen würde, da die bessere Anbindung und die reibungslose Einfahrt in die B 293 Verkehr anziehen wird. Eine Signalisierung ist aufgrund der Nähe zur Kreuzung in Richtung Frankenbach nur schwer umzusetzen. Sie geht außerdem enorm zu Lasten der Leistungsfähigkeit. Die Verkehrsplaner regen eine Überprüfung an, ob durch eine zusätzliche Rechtsabbiegespur in Verbindung mit einer Einfädelungsspur eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit erreicht werden könnte. Die Verkehrsschaukommission weist daraufhin, dass dies nicht nur für den Knotenpunkt allein betrachtet werden kann. Es müssen die Wechselwirkungen auf den Knoten B 293/K 2154 in Richtung Frankenbach ebenfalls beleuchtet werden. Eine Signalisierung an dieser Stelle würde aus Sicht der Verkehrsschaukommission mehr Nachteile mit sich bringen als Vorteile. Letztendlich muss niemand hier links abbiegen, da es andere Möglichkeiten gibt von Leingarten aus in Richtung Eppingen zu fahren. Es sind knotenfreie Anschlüsse vorhanden, die ein leichteres Ausfahren auf die B 293 ermöglichen. Beschlussantrag:

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Es wird eine Einfädelspur Richtung Osten gefordert. Abstimmung: einstimmig ja. 4. Heilbronner Straße / Nordheimer Straße, Gehwegüberfahrt im Bereich des Knotenpunktes; Im Rahmen des Verkehrskonzepts wurde angeregt hier einen Poller anzubringen, um das Überfahren des Gehweges zu verhindern. Problematisch ist hier, dass Fahrzeuge, die von Heilbronn kommen und in Richtung Nordheim abbiegen, rechts überholt werden und die Fahrzeuge dann auf den Gehweg auffahren. Vor Ort wird festgestellt, dass der Gehweg in diesem Bereich 2,15 Meter breit ist. Direkt auf Höhe der Hauskante von Hausnummer 91 ist der Gehweg 2,10 Meter breit. Um das Befahren des Gehwegs zu unterbinden, wird vorgeschlagen einen Flexipoller ca. 5 Meter von der Hauskante entfernt, zu positionieren. Es ist dabei das Lichtraumprofil zu beachten. Der Poller ist 50 cm vom Fahrbahnrand entfernt zu setzen. Von Seiten der Verkehrsschaukommission bestehen keine Bedenken, gegen die Anbringung eines Flexipollers. Beschlussantrag: Kenntnisnahme. Der Poller wurde in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde gesetzt. Kenntnisnahme. 5. L 1105, Nordheimer Straße, Ortstafel; Die Gemeinde bittet um Prüfung, ob die Ortstafel vor den Kreisverkehr versetzt werden kann. Begründet wird dies damit, dass auch in anderen Gemeinden die Ortstafel weit von der Wohnbebauung entfernt sitzt. Dies ist nach der Verwaltungsvorschrift nicht zulässig. Die Platzierung der Ortstafeln muss regelkonform erfolgen. Sie ist nur dort aufzustellen, wo erkennbar die Wohnbebauung und die Erschließung der Grundstücke beginnen. Eine Versetzung ist daher leider nicht möglich. Beschlussantrag: Da die Bebauung bereits auf Höhe des Kreisels L 1105/Stuttgarter Straße beginnt, fordert die Gemeinde die Versetzung des Ortsschildes nach Süden. Abstimmung: einstimmig ja.

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6. Zielführung LKW ins Industriegebiet B 293 Nord, verkehrslenkende Maßnahmen für LKW Die Zielführung soll dazu beitragen den Verkehr direkt über die an der B 293 gelegenen Anschlüsse ins Gewerbegebiet zu lenken. Dies soll zu einer Entlastung der innerörtlichen Anbindung des Gewerbegebietes über die Daimlerstraße / Liebigstraße führen. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission fahren die meisten Verkehrsteilnehmer nach Navi. Ein absolutes Durchfahrtsverbot ist nicht realisierbar, allenfalls mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Es ist deshalb zielführender eine Tonnagenbeschränkung bzw. eine Längenbegrenzung für LKW anzuordnen, als ein generelles Durchfahrtsverbot. Verkehrslenkende Maßnahmen sollen nur spärlich eingesetzt werden und nur dort, wo sie auch sinnvoll und zielgerichtet sind. Beschlussantrag: Die Verwaltung geht konform mit der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde, dass ein Durchfahrtsverbot in der Praxis nur schwer umsetzbar ist. Eine Tonnagen- u. oder Längenbeschränkung ist möglich. Nach Ansicht der Verwaltung sind keine Maßnahmen notwendig. Abstimmung: einstimmig ja. 7. Heuchelbergstraße Für den Bereich der Heuchelbergstraße wurde im Verkehrskonzept vorgeschlagen den Kreuzungs-bereich zu einem Minikreisverkehr umzubauen. Zusätzlich wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h angeregt und die Umgestaltung des Straßenraumes durch Vorgabe von Markierungsflächen. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission gibt es rechtlich keine Grundlage, um eine Begrenzung auf 20 km/h anzuordnen. Dies ist nach der StVO nur für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche vorgesehen. Der Minikreisverkehr bietet aus Sicht der Verkehrsschaukommission keine wesentlichen Vorteile gegenüber der jetzigen Situation. Für Fußgänger kann die Querung umso schwieriger werden, weil viele Verkehrsteilnehmer die Rechtslage (z.B. Fußgänger haben Vorrang bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr) nicht bekannt ist. Da sich bislang dort keine Unfälle ereignet haben, gibt es aus Verkehrssicherheitsgründen keine Notwendigkeit zur Umgestaltung. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission wäre ein Kreisverkehr weder für den Fußgängerverkehr noch für den Fahrzeugverkehr vorteilhaft. Die vorgeschlagene Änderung der Vorfahrtsregel rechts vor links würde insbesondere für landwirtschaftlichen Verkehr Nachteile mit sich bringen. Eventuell kann zur Verringerung der Geschwindigkeit vom Sportgelände kommend eine Fahrbahneinengung unabhängig von der Veränderung der Parkierung vorgenommen werden. Damit könnte ein positiver Effekt auf die Geschwindigkeit erzielt werden. Eventuell wäre zu prüfen, ob der linksseitig in Richtung Sportgelände angelegte Gehweg aufgegeben werden kann, da dieser nicht durchgängig angelegt ist. Beschlussantrag: Da es aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit gibt die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu reduzieren und

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ein Minikreisel in diesem Fall keine Vorteile mit sich bringt, als auch dass die Änderung der Vorfahrtsregelung nur Nachteile für den landwirtschaftlichen Verkehr mit sich bringt, schlägt die Verwaltung vor, keine Veränderungen vorzunehmen. Ausschließlich im Bereich der Einmündung Lerchenstraße kann durch eine Fahrbahnverengung eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Den Wegfall des Gehweges im Bereich zw. Kastanienstraße und Schillerstraße sieht die Verwaltung als nicht wünschenswert. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung 8. Karlsruher Straße / Parkstraße, Verbesserung der Querungssituation Bisher gibt es auf Höhe der Schule in der Karlsruher Straße eine Fußgängerunterführung. Diese ist nicht barrierefrei und sanierungsbedürftig und soll daher zurückgebaut werden. Um die Fußgänger und Schüler sicher über die Straße zu führen soll eine Engstelle (z.B. durch Einbau von Lüft-Elementen) geschaffen werden. Um auf Höhe der bisherigen Unterführung auch für ältere Personen eine gute Querungsmöglichkeit zu schaffen, wird eine Fahrbahneinengung begrüßt. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission sollte die Engstelle so angelegt werden, dass die „Nase“ am Fahrbahnrand auf der nordwestlichen Seite (Schießmauer Straße) angebracht wird. Auf Höhe der angedachten Querungsstelle ist die Fahrbahn im Moment 6,50 Meter breit. Die Fahrbahn kann auf 4 Meter Breite reduziert werden. Eine zusätzliche Einengung sollte auf Höhe des Laternenmastens (Beschilderung mit Gefahrenzeichen 136 und Schulweg) vor dem Gebäude Parkstraße 1 erfolgen, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren. Im Bereich der Karlsruher Straße ist bereits in einer Entfernung von 90 Metern ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angelegt. Die Anordnung von Tempo 20 ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es dafür keine Anordnungsgrundlage gibt. Durch die diskutierten Maßnahmen, Einengung und zusätzliche Verkehrsberuhigung durch eine zusätzliche Engstelle, müsste der Schutz der Fußgänger gewährleistet sein. Beschlussantrag: Die Verwaltung beantragt den Rückbau der Unterführung und den Einbau von Querungshilfen sowie einer Engstelle, wie von der Verkehrsschaukommission befürwortet. Abstimmung: einstimmig ja. 9. Eppinger Straße, Abschnitt Brühlstraße / Güldigstraße, Signalisierung, Radschutzstreifen; Im Verkehrskonzept wird angeregt die Schaltzeiten an der Fußgängerampel zu überprüfen. Es wird bemängelt, dass es sehr lange dauert, bis die LSA nach der Anforderung für Fußgänger auf „Grün“ schaltet. Im Bereich zwischen Güldigstraße und Brühlstraße wird im Verkehrskonzept die Markierung

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eines Radschutzstreifens auf der Fahrbahn vorgeschlagen. Da es sich hier um eine ganz kurze Distanz von ca. 40 m. handelt, die Verkehrsbelastung in diesem Bereich aber sehr hoch ist (ca. 11 000 Fahrzeuge) wäre der positive Effekt aus Sicht der Verkehrsschaukommission gering. Außerdem wären viele Radfahrer bestimmt irritiert, weil der Radschutzstreifen dann nicht weitergeführt wird obwohl sich die Fahrbahn im weiteren Verlauf verengt. Beschlussantrag: Die Schaltzeiten der Ampelanlage wurden geprüft und sind korrekt. Da der Radschutzstreifen nur für wenige Meter weitergeführt werden kann, ist es nicht sinnvoll diese Maßnahme umzusetzen. Es wird kein Antrag auf Veränderung gestellt. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen 10. Eppinger Straße/ Brühlstraße, Missachtung Geradeausfahrverbot; Im Bereich der Eppinger Straße an der Einmündung Brühlstraße wird das Gera- deausfahrgebot häufig missachtet. Vorge- schlagen wird in der Verkehrsuntersuchung die Anbringung von Leitschwellen. Dies wäre für den Winterdienst aber hinderlich. Auch die Anbringung sog. Klemmfixe ist aufgrund der Schleppkurvenberechnung nicht möglich. Eine Rüttelmarkierung wurde diskutiert, aber wieder verworfen. Beim Ortstermin wird festgestellt, dass von der Brücke kommend oberhalb des Zeichens 306 „Vorfahrt“ ein Zusatzzeichen angebracht ist, dass die Zufahrt zur Firma Heckel & Wild darstellt. Das könnte die Fahrzeugführer irritieren. Es ist zu entfernen. Direkt nach den Gleisen ein Piktogramm mit Zeichen 209 „vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ in blauer Ausführung auf der Fahrbahn anzubringen. Beschlussantrag: Kenntnisnahme. Die Beschilderung Zufahrt Fa. Heckel & Stein wurde entfernt. Ein Piktogramm mit Zeichen 209 wurde aufgebracht. Weitere Maßnahmen sind nicht zu treffen.

Kenntnisnahme 11. Eppinger Straße Radverkehrsführung, Querungseinrichtung

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Bislang ist keine durchgehende Radverkehrsführung vorhanden. Es fehlt eine Querungseinrichtung für Radfahrer auf Höhe der Tankstelle. Letztendlich kann eine vernünftige Anbindung nur in Verbindung mit einem Kreisverkehr erfolgen, da sonst zwar eine Radführung rechts der Fahrbahn möglich ist, aber keine ideale Querungsmöglichkeit für die Radfahrer gegeben ist um dann in Richtung Schluchtern weiterzufahren. Eine isolierte Betrachtung ist aus Sicht der Verkehrsschaukommission nicht zielführend. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission kann der Radfahrer im Bereich der Eppinger Straße bis zur Kirchhausener Straße am sichersten auf der Fahrbahn geführt werden, da die Gehwegbreite nicht durchgängig einen gemischt genutzten gemeinsamen Fuß- und Radweg zulässt. Die Anbringung von Radschutzstreifen wäre mit dem Wegfall vorhandener Stellplätze verbunden. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission ist hier die Anbringung von Radschutzstreifen auf einer kurzen Strecke nicht empfehlenswert. Beschlussantrag: Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Verkehrsschaukommission an. Vernünftige, sinnvolle Lösungen, können erst nach Bau eines Kreisverkehrs vollzogen werden. Derzeit keine Veränderung. Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, eine Enthaltung. 12. Eppinger Straße / Dieselstraße / Kirchausener Straße; In diesem Bereich ist langfristig einen Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Es gibt dafür zwei Planungsvarianten, eine mit dem KV auf Höhe Eppinger Straße und eine mit dem KV auf Höhe Einmündung Dieselstraße. Die Verkehrsschaukommission spricht sich für die Variante auf Höhe der Einmündung Dieselstraße aus, da hier die Fußgänger günstiger in Zentrumsnähe geführt werden können. Allerdings wäre für beide Varianten Grundstückserwerb notwendig, der zurzeit von Seiten der Gemeinde nicht realisiert werden kann. Durch den Bau eines Kreisverkehres könnte hier aber eine wesentliche Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger erreicht werden und zudem die Verkehrsströme besser koordiniert werden. Beschlussantrag: Kenntnisnahme.

Kenntnisnahme. 13. Bereich Dieselstraße / Eppinger Straße; In diesem Bereich fehlen ein Gehweg, sowie eine Querungseinrichtung über die Eppinger Straße. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission sollte die Realisierung des KV auf Höhe Einmündung Dieselstraße weiter verfolgt werden, um hier eine gute Gesamtlösung zu erreichen. Beschlussantrag: Kenntnisnahme.

Kenntnisnahme.

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14. Eppinger Straße, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h; Bei der Eppinger Straße handelt es sich um eine ehemals klassifizierte Straße, die zur Gemeindestraße umgewidmet wurde. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde mehrfach über mögliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung diskutiert. „30“ kann nur aus Gründen des Lärmschutzes auf einer längeren Strecke oder punktuell an Gefahrenstellen angeordnet werden. Darüber hinaus kann die Verkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde 30-er Zonen nach den Vorgaben von § 45 Abs.1c StVO anordnen. Die Anordnung von Tempo 30 ist hier nur bei einer baulichen Umgestaltung möglich, da der derzeitige Ausbauzustand keinen 30-er Zonen-Charakter hat. Ob der Rückbau auf dieser langen Strecke erfolgen soll, ist eine politische Entscheidung und muss von der Gemeinde abgewogen werden. Im Rahmen der Umgestaltung sollte geprüft werden, ob Querungsinseln eingebaut werden können, um die Querung für die Fußgänger zu erleichtern. Nach einer baulichen Umgestaltung könnte die Eppingerstraße in die 30 er Zone einbezogen werden. Dies hätte aber auch die Konsequenz, dass dann die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, es sei denn, dies hätte negative Auswirkungen auf den ÖPNV. Steht die Haupterschließungsfunktion im Vordergrund, kann die Eppinger Straße nicht in die 30 er Zone einbezogen werden. Die Verkehrsschaukommission empfiehlt bei der Oberflächengestaltung darauf zu achten, dass Pflasterungen oder farbige Beläge nicht zu Irritationen der Verkehrsteilnehmer führen. Eine bauliche Umgestaltung könnte sich positiv und geschwindigkeitsdämpfend auswirken, auch wenn keine 30- er Zone eingerichtet wird. Beschlussantrag: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde auch die Einrichtung einer 30-er Zone in der Eppinger Straße im Bereich der Einmündung Kirchhausener Straße/Eppinger Straße bis Ortsausgang Schluchtern geprüft. Hierfür liegen auch aus der Bürgerschaft Anträge vor. Die Umgestaltung in eine 30-er Zone ist zur Verkehrssicherheit und Reduzierung des Durchgangsverkehrs durchaus sinnvoll. Das Ingenieurbüro BS hat Pläne hierzu erstellt. Durch Parkflächenmarkierungen, Pflanzkübel, Beruhigungsinseln und entsprechende Oberflächengestaltung soll die Umsetzung erfolgen (siehe beiliegende Pläne). Die Vorfahrtsberechtigung der Eppinger Straße soll weiterhin bestehen bleiben. Die Kosten für den Umbau betragen ca. 45.000,-- €. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der Maßnahme analog der Pläne der Fa. BS Ingenieure. Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung. 15. Heilbronner Straße Ost und Eldoradostraße, Neuordnung für den ruhenden Verkehr und Umgestaltung für Straßenraum; Die Eldoradostraße ist 9 Meter breit und bietet dadurch die Möglichkeit rechts am Fahrbahnrand Parkstände einzuzeichnen. Die Firma Kurz aus Meimsheim fährt hier mit dem Schwerlastverkehr durch. Bei der Einzeichnung von Parkständen ist deshalb Rücksprache mit der Firma zu halten, inwieweit hier Einschränkungen machbar sind. Gleiches gilt für die Heilbronner Straße auch dort könnten Parkstände eingezeichnet werden bzw. Veränderungen vorgenommen werden. Hier ist eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (Kreis) erforderlich. Aus Sicht der Verkehrs- schaukommission besteht kein akuter Regelungsbedarf. Es handelt sich hierbei um eine rein politische Entscheidung. Probleme im Verkehrsablauf sind bisher nicht bekannt.

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Beschlussantrag: Nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger finden keine Schwertransporte über die Heilbronner/Eldoradostraße mehr statt. Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf.

Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, eine Enthaltung. 16. Heilbronner Straße / Nordheimer Straße L 1105, Verlängerung des Bereiches mit 30 km/h; Im Bereich der Heilbronner Straße wurde bereits auf einem Teilabschnitt Tempo 30 angeordnet. Ursächlich dafür war, dass dieser Teilabschnitt als Unfallhäufungsstrecke auffällig war. Für eine Verlängerung des Bereiches gibt es keine rechtliche Grundlage. Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit am KV scheint nicht erforderlich, da die Leistungsfähigkeit heute schon ausreichend ist. Beschlussantrag: Wie bereits unter Punkt 2 aufgeführt beantragt die Verwaltung im gesamten Bereich der Nordheimer Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und das Aufbringen eines Flüsterasphalts zur Lärmminderung.

Abstimmung: einstimmig ja. 17. Beleuchtung Radweg und Eichbotttal und Radweg Bahnhof - Mühle; Hierzu gibt es von Seiten der Verkehrsschaukommission keine Anmerkungen. Beschlussantrag: Kenntnisnahme. Kenntnisnahme 18. Ergänzung / Erweiterung Radroutennetz; Hierzu gibt es von Seiten der Verkehrsschaukommission keine Anmerkungen. Beschlussantrag: Kenntnisnahme

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Abstimmung: Kenntnisnahme. 19. Karlsruher Straße / Parkstraße / Rückbau zur Geschwindigkeitsdämpfung Im Einmündungsbereich Parkstraße / Karlsruher Straße sind die Kurvenradien sehr großzügig dimensioniert. Die Straßenbreite würde es ermöglichen, hier eine Querungshilfe einzubauen. So würde sich die Geschwindigkeit reduzieren, und eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Kinder über den breiten Einmündungstrichter geschaffen. Die Verkehrsbehörde begrüßt die Planung.

Beschlussantrag: Wie bereits unter Punkt 8 aufgeführt wird der Einbau von Querungshilfen im Bereich Parkstraße 1/ Karlsruher Straße und im Bereich der bisherigen Unterführung beantragt. Keine Abstimmung mehr notwendig, siehe Nr. 8 20. Röthestraße; Im Bereich der Röthestraße führt ein landwirtschaftlicher Weg zu den Sportanlagen. Dieser landwirtschaftliche Weg wird häufig von Verkehrsteilnehmern frequentiert die dort unberechtigt fahren. Das Verkehrsgutachten schlägt vor, dort eine Schranke anzubringen, um das unberechtigte Befahren wirksam zu unterbinden. Aus Sicht der Verkehrsschaukommission ist dies eine denkbare Möglichkeit. Es ist jedoch eine politische Entscheidung, ob das Befahren grundsätzlich unterbunden werden soll, oder ob eventuell der bisherige Feldweg so ausgebaut werden soll, dass er als Zufahrtsweg zu den Sportanlagen ausgewiesen werden kann. Beschlussantrag: Das Anbringen einer Schranke im Bereich der Einmündung Röthestraße in den Feldweg ist wegen des landwirtschaftlichen Verkehrs sehr problematisch. Ebenso ist es zu Sehen beim Ausbau des Streckenabschnitts Richtung Freizeitgelände der Kirche. Ein erfolgter Ausbau generiert wesentlich mehr Verkehr. Die Verwaltung sieht momentan keine sinnvolle Änderungsmöglichkeit und schlägt deshalb vor keine weiteren Maßnahmen zu treffen. Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, eine Enthaltung 21. Mühlgasse - Badener Straße; Im Verkehrskonzept wird eine Einbahnstraßenregelung der Mühlgasse im südlichen Abschnitt von Nord nach Süd vorgeschlagen (ab Beginn der Brücke). Außerdem ist die Brücke auf eine Breite von 2,75 Meter Durchfahrtsbreite zu reduzieren, da Brückenschäden nachgewiesen wurden.

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Aus Sicht der Verkehrsschaukommission sollte sich die Einbahnstraßenregelung auch noch auf den gesamten Kurvenbereich nach der Engstelle erstrecken um Wendemanöver zu unterbinden. Im Prinzip müsste ab dem Kurvenbereich zwischen Hausnummer 32 und 34/1 ein Durchfahrtsverbot angeordnet werden mit Zeichen 367 und dem Zusatz „Zufahrt für Anwohner Gebäude 34 frei“. Es wird empfohlen die vorhandenen Parkplätze entlang des Gebäudes zu entfernen und am bisherigen Containerstandort Parkflächen zu schaffen. So werden Wendemanöver in diesem Bereich vermieden. Bei der Verkehrsuntersuchung wurde festgestellt, dass sich durch die Anordnung einer Einbahnstraße das Fahrzeugaufkommen im Bereich der Mühlgasse von derzeit ca. 1 500 Fahrzeugen auf ca. 700 Fahrzeuge halbiert. Diese Fahrzeuge würden sich in die Brunnengasse verlagern.

Beschlussantrag: Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der Brücke schlägt die Verwaltung vor, die Durchfahrts-beschränkung auf 2,75 m zu begrenzen. Eine entsprechende Beschilderung und eine Engstelle sind einzurichten. Zudem müssen im Zuge einer Feststellungklage die Eigentumsverhältnisse der Brücke, hinsichtlich der Sanierungskosten, geklärt werden.

Abstimmung: einstimmig ja.

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5. Neubau Erschließungsstraße im Bereich Bahnhofstraße

- Baubeschluss –

Nachdem die Gemeinde Leingarten nördlich der Heilbronner Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Bahnhofstraße / Kalte Gasse“ Grundstücke erworben hat, kann ein weiterer Teilabschnitt der inneren Erschließung realisiert werden. Der geplante Teilabschnitt umfasst den Neubau eines Stichweges im Bereich der Bahnhofstraße. In diesem Zusammenhang sollen auch die entsprechenden Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden. Im Einfahrtsbereich der Erschließungsstraße sind zusätzlich öffentliche Stellplätze eingeplant. Die Kostenschätzung für die Erschließungsmaßnahme (incl. Honorar) beläuft sich auf rd. 98.000 €. Die Kosten (brutto) setzen sich wie folgt zusammen: Straßenbau 54.000 € Beleuchtung 2.500 € Kanalisation 18.000 € Wasserleitung 13.000 € (netto) Mit der Umsetzung der Maßnahme soll das Ingenieurbüro Dietz beauftragt werden. Hierfür fallen Honorarkosten in Höhe von brutto 10.500 € an. Die Erschließungskosten sind nicht im Haushaltsplan 2016 enthalten. Die Finanzierung erfolgt über den Nachtragshaushalt 2016. Beschlussantrag:

a.) Dem Neubau Erschließungsstraße im Bereich der Bahnhofstraße wird zugestimmt. b.) Mit der Durchführung der Erschließungsmaßnahme wird das Ingenieurbüro Dietz beauftragt. c.) Die Erschließungskosten in Höhe von 98.000 € werden über den Nachtragshaushalt 2016

finanziert.

Ohne Wortmeldung wird dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen.

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6. Neubau Hallenbad - Beauftragung Fachingenieure –

Wir verweisen auf die Gemeinderatssitzung vom 26.02.2016. Seinerzeit hat der Gemeinderat die Bietergemeinschaft Kaufmann, Theilig & Partner zusammen mit der IGP GmbH mit den weiteren Planungen zum Neubau Hallenbad beauftragt. Im weiteren Verlauf der Planungen ist es auch erforderlich die Grundleistungen der Tragwerksplanung abzudecken. Hierfür hat das Architektenbüro Kaufmann, Theilig & Partner das Büro Pfefferkorn Ingenieure GbR aus Stuttgart vorgeschlagen. Die Honorarkosten für die Leistungsphasen 1-4 der Tragwerksplanung betragen brutto 74.634 €. Folgende Fachingenieure wurden zwischenzeitlich beauftragt:

- Gutbrod Bau Physik Ingenieurbüro GmbH, Markgröningen 16.105 € - Schwing & Dr. Neureither, vermessungstechnische Leistungen, Mosbach 8.033 € - Töniges GmbH, Ingenieurgeologische Untersuchungen, Sinsheim 8.028 € - LOVT1 Dipl. Ing. Leutloff, Brandschutznachweis, Erfurt 2.975 € - Hans Ulrich, Sicherheitskoordinator (SiGeKo), Leingarten 14.280 €

Beschlussantrag: Das Büro Pfefferkorn Ingenieure GbR aus Stuttgart wird mit der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 – 4) beauftragt. Hierfür fallen Honorarkosten in Höhe von brutto 74.634 € an.

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelte sich eine rege Diskussion. Ein Gemeinderat äußerte sich, dass er überrascht war, dass seitens der Verwaltung schon Aufträge vergeben wurden. Er hätte sich gewünscht, dass vorher darauf hingewiesen wird. Es sei ihm nicht klar, warum nicht zuerst ein Grundsatzbeschluss gefasst wird. Hierauf antwortete Bürgermeister Steinbrenner, dass das Vorgehen dem üblichen Prozedere bei Bauvorhaben entspreche. Im Gemeinderat muss auf jeden Fall, wenn die notwendigen Daten vorliegen, ein Baubeschluss gefasst werden. Ortsbaumeister Eschelbach ergänzt, dass es notwendig ist, vor einer Beschlussfassung die Grundlagen zu schaffen um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Ein anderer Gemeinderat entgegnet, dass die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats die Durchführung eines Architektenwettbewerbs beschlossen hat. Die Entscheidung fällt dann, wenn die Höhe der Kosten bekannt ist. Auch der nächste Gemeinderat wunderte sich, was die Funktion des Grundsatzbeschlusses sein soll. In der Klausur hatte man sich ausgiebig mit dem Thema befasst und durch die verschiedenen Schritte die schon beschlossen wurden, sei eigentlich deutlich geworden, dass man ein Hallenbad möchte. Ein Gemeinderat sagte, dass diese „scheibchenweise Vergabe“ ihm von Anfang an nicht gefallen haben. Er fragte sich warum man nicht der Bevölkerung die Möglichkeit gibt in die Diskussion mit einzusteigen.

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Der Vorsitzende wies darauf hin, dass das Gremium sich mit 15:2 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, einen Architektenwettbewerb durchzuführen, anschließend mit 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Architekten beauftragt hat und jetzt die weiteren Schritte gemacht werden. Nach einer weiteren kurzen Diskussion wurde der Beschlussantrag der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

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7. Umbau Tennenspielfeld in ein Kunstrasenspielfeld

- Auftragsvergabe Sanitäranlagen – Bürgermeister Steinbrenner informierte das Gremium darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wurde, nachdem lediglich ein Angebot für die Lieferung und Montage der geplanten Sanitäranlagen vorgelegen hat. Es werden nochmals Angebote eingeholt.

8. Restliche EDV-Vernetzung Gemeinschaftsschule - Zustimmung -

Zum Schuljahr 2014 / 2015 startete erstmals die Gemeinschaftsschule mit der Klasse 5. Ein wichtiger Baustein der pädagogischen Arbeit ist dabei der Einsatz von digitalen Medien (z.B. SmartBoard, Notebooks, etc.) sowie die digitale Vernetzung der einzelnen Räume. Hierfür wurden in den Jahren 2014 und 2015 der Westflügel sowie der Physikraum im Ostflügel mit einer entsprechenden Elektro- und Datenverkabelung (Netzwerk) ausgestattet. Diese Verkabelungsarbeiten wurden durch das Elektrounternehmen Scheu aus Heilbronn ausgeführt. In den Sommerferien 2016 soll die EDV – Vernetzung der restlichen Räume in Angriff genommen werden. Hierfür sind im Haushaltsplan 2016 auf der Seite 116 43.000 € eingestellt. Der Haushaltsansatz basiert auf Angebotspreisen der Fa. Scheu. Nachdem die Firma Scheu bereits die EDV – Vernetzung in Teilbereichen der Gemeinschaftsschule und dem Kulturgebäude durchgeführt hat, schlägt sie die Verwaltung aus systembedingten und wirtschaftlichen Gründen vor die Firma Scheu erneut zu beauftragen. Beschlussantrag:

a.) Der restlichen EDV – Vernetzung Gemeinschaftsschule wird zugestimmt. b.) Das Elektrounternehmen Scheu aus Heilbronn wird den Verkabelungsarbeiten beauftragt.

Ergänzend wies Bürgermeister Steinbrenner darauf hin, dass es sich hier um einen Fortführungsauftrag handele. Ohne weitere Wortmeldung wurde der Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig angenommen.

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9. Neubau Radwegbrücke Leinbachstraße - Auftragsvergabe -

Für den infolge der Verbreiterung der Leinbachbrücke entfallenden Gehweg soll oberstromseitig neben der Straßenüberführung (SÜ) eine Fuß- und Radwegbrücke (FÜ) aus Aluminium erstellt werden. Die neue FÜ wird in einem lichten Abstand von 0,50 m neben der oberstromseitigen Brückenkappe der SÜ erstellt. Die Fahrbahnbreite für den überführten Fuß- und Radweg wird mit 2,50 m gewählt. Die Stützweite der Brücke beträgt 8,50 m. Das Befahren mit KFZ ist wie die Nutzung durch Unterhaltungsfahrzeuge der Gemeinde nicht vorgesehen und wird durch bauliche Elemente (Sperrpfosten) verhindert. Derzeit liegt die Genehmigungsplanung für die wasserrechtliche Zustimmung beim Landratsamt Heilbronn. Somit kann eine Auftragsvergabe nur vorbehaltlich der Freigabe durch die Genehmigungsbehörde erfolgen. Ein Problem bei der Genehmigung der Fuß- und Radwegbrücke könnte die Lage im Überschwemmungsgebiet darstellen. Bei einem HQ100 stellt sich an der Brücke ein Wasserspiegel von 169,18 m+NN ein. Nach DIN 19661-1 ist bei Brücken im Regelfall ein Freibord von 50 cm einzuhalten, sodass die Unterkante der geplanten Brücke bei 169,68 m+NN liegen muss. Um die Brücke nicht zu stark anheben zu müssen, kann die Brücke auch in Bogenform (siehe Brücke SV Schluchtern) ausgeführt werden, wobei dann nur in der Mitte der Brücke ein Freibord von 50 cm eingehalten werden muss. Allerdings wiesen wir das Landratsamt Heilbronn darauf hin, dass der Durchflussquerschnitt der bestehenden Straßenüberführung nach wie vor maßgebend ist. Bei einer Forderung dieses Freibords von 50 cm durch die Genehmigungsbehörde wäre das geplante Brückenbauwerk so nicht mehr möglich. Als Ersatz käme nur noch eine Betonbogenbrücke in Frage. Hierfür müsste der ganze Planungs- und Ausschreibungsprozess bezüglich der Brücke von vorne beginnen. Dies hätte auch großen Einfluss auf die Kostensituation sowie die Bauzeit. Auch wenn alles nach Plan verläuft kann das Brückenbauwerk nicht zeitgleich mit der Brückenverbreiterung realisiert werden. Die Lieferzeit für eine Aluminiumbrücke beträgt derzeit 8 – 10

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Wochen. Hierfür wird in der Übergangszeit die dazu gewonnene Straßenbreite weiter als Gehweg genutzt. Als Absicherung gegen über dem Straßenverkehr wird ein mobiles Leitsystem eingesetzt. Es wurden 2 Firmen aufgefordert ein entsprechende Angebot für die Lieferung und Montage einer Aluminiumbrücke abzugeben. Nach Prüfung der Angebote hat die PML GmbH aus Singen mit einer Angebotssumme von brutto 26.168,10 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Auf dem Gemeindegebiet befinden sich mittlerweile mehrere Brücken aus Aluminium. Im Nachtragshaushalt 2015 sind für die Gesamtbaumaßnahme Brückenverbreiterung, Neubau Fuß- und Radwegbrücke und Anpassungsarbeiten Straßen – und Gehwegflächen 260.000 € eingestellt. Darin sind rd. 160.000 € für den Brückenneubau (Betonbrücke) enthalten. Beschlussantrag: Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt Heilbronn wird die Fa. PML GmbH aus Singen mit der Lieferung und Montage der Fuß- und Radwegbrücke beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf brutto 26.168,10 €.

Ein Gemeinderatsmitglied äußerte sich dahingehend, dass er nicht verstehe, warum jetzt abgestimmt werden soll, obwohl noch keine Genehmigung vom Landratsamt vorliegt. Die Verwaltung antwortete, dass tagtäglich auf diese Genehmigung gewartet wird und der Auftrag erteilt wird, sobald sie der Verwaltung zugestellt wurde. In der Abstimmung erhielt der Beschlussantrag der Verwaltung 13 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen.

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10. Energetische Dachsanierung und Aufstockung Kindergarten Eichbott - Auftragsvergabe Aufzugsanlage –

In der Sitzung am 29.01.2016 hat der Gemeinderat der energetischen Dachsanierung und Aufstockung Kindertagesstätte Eichbott zugestimmt. Zwischenzeitlich wurde auch das Gewerk Aufzugsanlage beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Fa. Otis (Niederlassung Stuttgart) mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 32.373,95 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Die Kosten für die Aufzugsanlage sind nicht im Haushaltsplanansatz 2016 enthalten. Zusätzlich zu dem Angebot werden hierfür noch Elektroarbeiten erforderlich. Die Mehrkosten belaufen sich somit auf rd. 35.000 €. Im Haushaltsplan 2016 sind auf der Seite 336 für die energetische Dachsanierung 840.000 € eingestellt. Mittlerweile ist die Kindertagesstätte in das Kulturgebäude umgezogen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Anfang 2017 geplant. Beschlussantrag:

a) Die Fa. Otis wird mit der Lieferung und Montage der Aufzugsanlage mit einer Angebotssumme von brutto 32.373,95 € beauftragt.

b) Die Mehrkosten in Höhe von 35.000 € werden über den Nachtrag 2016 finanziert.

Nach einer kurzen Diskussion wurde dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen.

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11. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Güldigstraße 40 - Entscheidung über das Einvernehmen -

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Güldigstraße“. Für das Grundstück gelten laut Bebauungsplan folgende Festsetzungen: Grundflächenzahl 0,3, Traufhöhe maximal 6,50 m, Firsthöhe maximal 11,50 m und geneigtes Dach mit einer Dachneigung von 30-40 Grad. Das Grundstück ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Das Baugesuch umfasst den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage in der Güldigstraße. Folgende Befreiungen werden beantragt:

1. Überschreitung der Baugrenze im nördlichen Bereich des Grundstücks mit der Terrasse, Balkon und dem Dachüberstand.

2. Überschreitung der GRZ um 15 m² (8,5%). Begründung des Antragstellers: „Überschreitung der hinteren Baulinie durch Terrasse und den Dachüberstand, damit die Wohnung im Erdgeschoss im hinteren Bereich eine Sitzmöglichkeit bekommt.“ Die Überschreitung der Baugrenze mit der Garage ist zulässig. Lt. Textteil sind oberirdische Garagen und Carports mit einer Grundfläche bis zu 45 m² sowie Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Überschreitungen. Die Grundzüge der Planung werden durch die Verstöße nicht berührt. Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Beschlussantrag: Das Einvernehmen wird erteilt.

Ohne weitere Diskussion wurde dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen.

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12. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau von zwei 8-Familienhäusern mit zwei Tiefgaragen, Eppinger Straße182 - Entscheidung über das Einvernehmen -

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Ob dem Schwaigerner Weg“. Für das Grundstück gelten laut Bebauungsplan folgende Festsetzungen: 2 Vollgeschosse, eine GRZ von 0,4, GFZ von 0,8, offene Bauweise, Dachneigung (max. 45 Grad), Dachaufbauten sind nicht zugelassen. Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von zwei 8 - Familienwohnhäuser mit zwei Tiefgaragen. Folgende Befreiung wird beantragt:

Gauben auf der Dachfläche.

Folgende Begründung des Antragstellers liegt bei: „Um mit mehr Licht die Wohnungen im DG zu versorgen, wurden auf der Dachfläche des Hauses Gauben geplant. Es befinden sich auch Gauben in der Nachbarschaft und beim bestehenden Haus Eppinger Straße 182 (hinter dem wir zwei Häuser bauen).“ Auf die beiliegenden Planunterlagen wird hingewiesen. Der Verstoß gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes kann nur dann zugelassen werden, wenn die Befreiungsvoraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorliegen. Nach des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann eine Befreiung nur erteilt werden, „wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist“. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das geplante Vorhaben keine städtebaulichen Bedenken. Die Abweichung ist unter Würdigung nachbarrechtlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Beschlussantrag: Das Einvernehmen wird erteilt.

Mit 10 Nein-Stimmen und 7 Ja-Stimmen wurde der Beschlussantrag der Verwaltung abgelehnt.

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13. Antrag auf Baugenehmigung, Neubau eines Ausstellungsraums, Liebigstraße 3 - Entscheidung über das Einvernehmen –

Das Baugrundstück liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Wasen/Mühlpfad 2001 – Teilplan C: Mühlpfad West“, in Kraft seit 25.09.2003. Im Bebauungsplan festgesetzt ist:

Industriegebiet Grundflächenzahl 0,8 Baumassenzahl 4,0 Gebäude ohne Längenbegrenzung Firsthöhe max. 20 m. Die Bauvorhaben umfasst die Erstellung eines Ausstellungsraums (für Oldtimer) in der Liebigstraße 3. Bei dem geplanten Vorhaben wird die südliche Baugrenze mit dem Baukörper überschritten. Auf die beigefügten Antragsunterlagen wird verwiesen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass durch eine derartige Überschreitung der Baugrenze die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Angrenzeranhörung ist noch nicht abgeschlossen. Sollten bis zur Gemeinderatssitzung Einwendungen eingehen, werden diese nachgereicht und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Beschlussantrag: Das Einvernehmen wird erteilt.

Ohne Wortmeldung und ohne Gegenstimme wurde dieser Beschlussantrag angenommen.

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14. Bekanntgaben a) nichtöffentliche Beschlüsse Die nichtöffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom 16. Juni 2016 bekannt gegeben. b) Spenden

Folgendes Spendenangebot ist bei der Gemeinde Leingarten eingegangen: Für die Kindergärten der Gemeinde Spende der dm-drogerie Markt GmbH & Co KG in Höhe von 2571,42 EUR (zusätzlich 428,88 EUR für den Evang. Kindergarten Hafnertraße). Die Spende wurde dankend angenommen.

c) Übersicht Betriebsergebnis Stadtbahn Die Gemeinderatsmitglieder erhielten eine Übersicht über die jährlichen Betriebsergebnisse der Stadtbahn Eppingen-Heilbronn.

d) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Das Gremium erhielt in Kopie die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich.

e) Sportentwicklungsplanung Die Mitglieder des Gemeinderats erhielten die Präsentation von Herrn Dr. Eckl vom Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung aus der letzten Sitzung.

f) Anmerkungen zum Wohnungsbau Sie erhielten auch die Präsentation von Herrn Robert an der Brügge von der Stadtsiedlung Heilbronn zum Thema Wohnungsbau.

g) Stundenausweitung Hans-Sauter-Schule & Eichbottschule Die Gemeinderatsmitglieder erhielten einen Aktenvermerk zur Anfrage in der letzten Sitzung bezüglich des Themas Stundenausweitung an den Schulen. mündlich teilte Bürgermeister Steinbrenner folgendes mit:

h) Gabelstapler Zum Erwerb eines Gabelstaplers erhielten die Fraktionsvorsitzenden einen Aktenvermerk, hierzu machte er ergänzende Erläuterungen.

i) Zuwendungsbescheid Radweg Bürgermeister Steinbrenner informierte darüber, dass die Gemeinde vom Regierungspräsidium Stuttgart einen Zuwendungsbescheid für den Radweg zwischen der Eppinger Straße und der MÜHLE bekommen hat.

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j) Hochwasser am 08. Juni 2016 / Situation Eichbottgraben

Zum Hochwasser am 08. Juni 2016 gab der Vorsitzende bekannt, dass das neue Rückhaltebecken Richtung Massenbach zu 70 % gefüllt war. Für die Situation in Leingarten hat mit dem Büro Wald und Corbe bereits einen Gesprächstermin gegeben. Diese werden für weitergehende Verbesserungen ein Angebot unterbreiten. Die geplante Maßnahme, den Teich vor dem Kulturgebäude neu abzudichten, wird deshalb jetzt nicht ausgeschrieben um diesen in weitere Schutzmaßnahmen mit einzubeziehen. Er lobte die gute Arbeit der Hausmeister in der Schule und auch der Freiwilligen Feuerwehr Leingarten.

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15. Anfragen

a) Bahnübergang Leinbachstraße Ein Gemeinderat schilderte eine Situation am Bahnübergang Leinbachstraße, bei der offensichtlich die Schranke defekt war. Nach einiger Zeit gingen Fußgänger über den Bahnübergang und sogar Autos haben die geschlossene Schranke umfahren. Dies war ein unerträglicher Zustand und er fragte, ob es nicht ein System gibt um eine Öffnung der Schranken selbst zu veranlassen. Bürgermeister Steinbrenner antwortete, das hierfür die AVG zuständig ist und es mit Sicherheit keinen Notschalter geben wird.

b) Kunststoffbahn im Stadion Der Gemeinderat brachte weiter vor, dass die Kunststoffbahn im Stadion gereinigt wurde. Kurz nach Fertigstellen der Arbeiten dort vom SVL ein Partyzelt aufgestellt und kräftig gefeiert wurde. Der Zeitpunkt für die Reinigung war unglücklich gewählt und die Bahn wurde beschmutzt.

c) Musikbox der Fussballfrauen

Weiter bemerkte der Gemeinderat, dass die Fußballfrauen Sonntag morgens vor ihren Spielen immer laute Musik laufen lassen ohne Rücksicht auf andere.

d) Ampelanlage Eppinger Straße Ein anderer Gemeinderat wies darauf hin, dass die Ampelanlage in der Eppinger Straße nach wie vor nicht richtig funktioniert. Bürgermeister Steinbrenner antwortete, dass das Dach nun aufgeschlagen wurde und er davon ausgeht, dass das Gerüst bald abgebaut werden kann.

e) Kulturgebäude Ein anderer Gemeinderat informierte darüber, dass im Kulturgebäude ein Heizkörper nicht deaktiviert werden kann. Bürgermeister Steinbrenner sagte eine Prüfung zu.

f) Freibad Leingarten Eine Gemeinderätin wollte wissen, wie lange die 10er Karte für das Freibad gültig ist. Kämmerer Seiz erklärte, dass es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, dass die 10-er Karte nur im laufenden Jahr gültig ist, aber aus Kulanzgründen wird sie auch noch im Folgejahr anerkannt. Länger aber nicht.

g) Bauzaun Avia Tankstelle Eine Gemeinderätin hat darauf hingewiesen, dass der Bauzaun bei der Avia-Tankstelle sehr schlecht positioniert ist. Bürgermeister Steinbrenner wird dies weitergeben.

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h) Haltestelle West – Uhr

Die nächste Gemeinderätin wies darauf hin, dass die Uhr an der Haltestelle West, die erst ausgewechselt wurde, wieder kaputt ist. Bürgermeister Steinbrenner wird dies weitergeben.

i) Bauvorhaben an der B 293 Ein Gemeinderat wollte wissen, wer der Bauherr des Bauvorhabens an der B 293 ist. Der Vorsitzende erklärte, dass er es aus dem Stehgreif nicht sicher weiß und dies zudem unter den Datenschutz fällt.

j) Gartengrundstück Ein anderer Gemeinderat erklärte, dass in einem Gartengrundstück Richtung Wasserhochbehälter Katzensteige eine Gartenhütte steht, die eine Satellitenschüssel hat welche mit einem Stromaggregat versorgt wird. Er möchte wissen ob dies zulässig ist. Bürgermeister Steinbrenner sagte die Prüfung zu.

k) Freies W-Lan Weitere erklärte der Gemeinderat, dass es in verschiedenen umliegenden Kommunen bereits freies W-Lan gibt und die Verwaltung prüfen sollte, ob dies für die Unterkünfte der Asylsuchenden in Frage kommt. Bürgermeister Steinbrenner antwortete, dass die Verwaltung sich bereits damit beschäftigt.

l) Gebäude Katholische Kirche Ein anderer Gemeinderat brachte vor, dass er angesprochen wurde, dass das Gebäude gegenüber der Katholischen Kirche gepflegt werden sollte. Der Vorsitzende sicherte die Weiterleitung an den Bauhof zu. In der nichtöffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten einer Grundstücksangelegenheit zu. Verschiedene Bekanntgaben und Anfragen beschlossen den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.