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Aus Europa für Brandenburg und Berlin 1 w EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Infos zur ELER – Förderung in Berlin Aktualisiert zur ELER- Jahrestagung 29.06.2015

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EUROPÄISCHE UNION

Europäischer Landwirtschaftsfonds

für die Entwicklung des

ländlichen Raums

Infos zur ELER – Förderung in BerlinAktualisiert zur ELER-Jahrestagung 29.06.2015

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Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014 (im Text Rot dargestellt)

Investitionen in materielle Vermögenswerte und in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten

Gemäß Art. 17 und 19 der ELER VOEinzelbetriebliche Investitionsförderung und Maßnahmen der Diversifizierung (gemäß EBI-Richtlinie; veröffentlicht im Netz unter www.eler.brandenburg.de; 1. Antragstermin 31.05.2015)

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Dorfentwicklung und -erneuerung

Keine Förderung mit ELER-Mitteln mehr in BerlinUmschichtung der veranschlagten ELER-Mittel

ILE-Richtlinie außer Kraft, dafür soll Förderung nach Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) erfolgen;Modalitäten der Förderung noch nicht vollständig geklärtEntwurf der Richtlinie „Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Berlin“ am 12.05.2015 vorgelegt

Förderung der Dorferneuerung / -entwicklung, Förderung der öffentlichen Freizeit- und TourismusinfrastrukturFörderung kleiner Infrastrukturen

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Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von WäldernGemäß Art. 21 in Verbindung mit Art. 24 und 25 der ELER VOInvestitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes von Waldökosystemen;hier Maßnahmen zum Waldumbau und zur Waldbrandvorbeugung

Erhaltung des natürlichen Erbes

Gemäß Art. 20 der ELER VOErhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen ErbesFörderung nicht mehr im Rahmen der ILE-Richtlinie, sondern über neue Richtlinie „Förderung des natürlichen Erbes…“ (für Brandenburg und Berlin)Aufstockung der veranschlagten Mittel

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Ökologischer Landbau

Gemäß Art. 29 der ELER VOEinführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus

Agrar- , Umwelt- und Klimamaßnahmen

Gemäß Art. 28 der ELER VOZahlungen für Agrar- umwelt- und Klimaverpflichtungen je ha LF (strikte Eingrenzung auf Maßnahmen in bestimmten Gebietskulissen unter Beachtung der Kontrollfähigkeit)

KULAP-Richtlinie bereits in Kraft gesetzt; Beantragung im November 2014 erfolgt;Aufstockung der veranschlagten Mittel

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Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und für benachteiligte Gebiete

Gemäß Art. 30 - 32 der ELER VOZahlung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und für Natura 2000-FlächenRichtlinie AGZ für 2015 liegt vor:•Wegfall des bisherigen Mindestviehbesatzes sowie des Höchstbetrages je Zuwendungsempfänger (damit entfällt auch der Nachweis betriebsnotwendiger AK)•einheitlicher Fördersatz in Höhe von 25 Euro je Hektar Ackerland bzw. Grünland ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha (Achtung Bagatellgrenze: 250 Euro)•Zuwendungsempfänger: aktiver Betriebsinhaber im Sinne Artikel 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013 •Förderung wie bisher ausschließlich für Zuwendungsempfänger mit Betriebssitz in Brandenburg bzw. Berlin und ausschließlich für Flächen in diesen beiden Ländern•Ökologische Vorrangflächen erhalten in der Regel keine AGZ (ausgenommen CC-Landschaftselement und stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur)•Förderprogramm hat neu die Nr. 3315

Aufstockung der veranschlagten Mittel

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Zusammenarbeit

Gemäß Art. 35 der ELER VO

Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ Einzige Möglichkeit einer Länderübergreifenden Zusammenarbeit von (landwirtschaftlichen) Unternehmen Berlins und Brandenburg mit Einrichtungen der Wissenschaft, Forschung und Lehre beider Länder

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Besondere Hinweise

•Abstimmung zwischen den Verwaltungsstellen Berlins und Brandenburgs im Bereich Dorferneuerung/ -entwicklung

•Informationsveranstaltung für und in Berlin für den Herbst 2015 geplant

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Kontaktdaten für Berlin

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Agrarpolitik, Frau Andrea Zerbin; Tel.: 030-9013-2759;e-mail: [email protected])

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I E (Naturschutz, Landschaftsplanung und Forstwesen, Frau Ingrid Cloos-Baier; 030-9025-1640;e-mail: [email protected])

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Andrea ZerbinSenatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Agrarpolitik, Tel.: 030-9013-2759; e-mail: [email protected])