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Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der BAB A5 / B455 / L3057 Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan im Auftrag von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement L.A.U.B. - Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH Europaallee 6 67657 Kaiserslautern Tel.: 0631 / 303-3000 Fax: 0631 / 303-3033 Kaiserslautern, 10. August 2011 (aktualisiert durch Hessen Mobil Februar 2014)

Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der BAB A5 ... · der Örtlichkeit bemessen und erstreckt sich auf einer Länge von 2,2 km beiderseits der BAB A 5 sowie auf einer Länge

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Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der BAB A5 / B455 / L3057

Erläuterungsbericht zum

landschaftspflegerischen Begleitplan

im Auftrag von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

L.A.U.B. - Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH

Europaallee 6 67657 Kaiserslautern Tel.: 0631 / 303-3000 Fax: 0631 / 303-3033

Kaiserslautern, 10. August 2011

(aktualisiert durch Hessen Mobil Februar 2014)

L.A.U.B. Projekt-Nr. M03/07: Ausbau AS Friedberg, BAB A5 / B455 / L3057, LBP

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ...................................................................................................... 4

2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Unter-suchungsraum .............................................................................................. 5

2.1 Allgemeine Lage des Untersuchungsgebietes ................................................ 5

2.2 Lage im Naturraum ......................................................................................... 6

2.3 Geologie, Boden ............................................................................................. 6

2.4 Wasserhaushalt .............................................................................................. 7

2.5 Klima .............................................................................................................. 8

2.6 Tierwelt / Fauna .............................................................................................. 9

2.7 Biotoptypen .................................................................................................... 14

2.8 Landschaftsbild und Naherholung .................................................................. 17

2.9 Kultur- und Sachgüter .................................................................................... 17

3 Umweltbezogene Schutzausweisungen und sonstige planerische Vorgaben ....................................................................................................... 18

3.1 Schutzgebiete, Vorkommen geschützter Arten und geschützter Biotoptypen ..................................................................................................... 18

3.2 Raumordnung und kommunale Bauleitplanung/Landschaftsplanung ............. 22

4 Bewertung des Bestandes .......................................................................... 25

4.1 Boden ............................................................................................................ 25

4.2 Wasser .......................................................................................................... 25

4.3 Klima ............................................................................................................. 26

4.4 Flora und Fauna ............................................................................................ 26

4.5 Landschaftsbild und landschaftliches Naherholungspotential ......................... 30

4.6 Kultur- und Sachgüter .................................................................................... 30

4.7 Menschliche Gesundheit (Lufthygiene und Lärm) .......................................... 30

5 Auswirkungen des Vorhabens .................................................................... 31

5.1 Schutzgutbezogene Auswirkungen ................................................................ 31

5.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft ............................................................. 36

5.3 Auswirkungen auf die Forstwirtschaft ............................................................. 36

6 Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................. 38

6.1 Allgemeine Beschreibung .............................................................................. 38

6.2 Konflikt-Maßnahmentabelle ........................................................................... 39

6.3 Ökopunktemaßnahmen ................................................................................. 46

6.4 Kosten der landschaftspflegerischen Maßnahmen ......................................... 48

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung nach §6 UVPG..................... 51

7.1 Beschreibung des Vorhabens ........................................................................ 51

7.2 Beschreibung der Ausgangssituation ............................................................. 51

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7.3 Übersicht über die geprüften Varianten und Begründung der Auswahl .......... 52

7.4 Bedarf an Grund und Boden sowie zu erwartende nachteilige Umweltauswirkungen 53

Abbildungen

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes 5

Abbildung 2: Lage im Naturraum / Lage Plangebiet 6

Abbildung 3: Böden im Untersuchungsraum (HLUG 2009) 7

Abbildung 4: Alteiche mit mehreren Spechthöhlen 14

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes 5

Abbildung 2: Lage im Naturraum / Lage Plangebiet 6

Abbildung 3: Böden im Untersuchungsraum (HLUG 2009) 7

Abbildung 4: Alteiche mit mehreren Spechthöhlen 14

Tabellen

Tabelle 1: Liste nachgewiesener Vogelarten .................................................................. 10

Tabelle 2: Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten............................................... 19

Tabelle 3: Bewertung der Biotoptypen ............................................................................ 29

Tabelle 4: Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen ...................................... 39

Tabelle 5: Übersicht vorlaufende Ersatz- (Ökokonto-)maßnahmen ................................ 46

Tabelle 6 Kostenschätzung ........................................................................................... 48

Tabelle 7 Übersicht über Konflikte und Flächenverbrauch ............................................. 53

Anhänge

A1: Bilanzierung gemäß Kompensationsverordnung (KV)

A2: Forstrechtliche Waldbilanz

A3: Kostenschätzung

A4: Artenliste für Gehölzpflanzungen (Vorschläge)

A5: Literaturverzeichnis

A6 Artenschutzrechtliche Prüfung

Sonstige Unterlagen

Unterlage 12.0: Verzeichnis der Maßnahmenblätter

Unterlage 12.1, Blatt 1: Bestands- und Konfliktplan (M 1:2.000)

Unterlage 12.2, Blatt 1-3: Lageplan der landespflegerischen Maßnahmen (M 1:1.000)

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1 Einleitung

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement plant den Ausbau der Anschlussstelle Friedberg an der BAB A 5.

Die Anschlussstelle ist in ihrem derzeitigen Ausbauzustand nicht leistungsfähig. Vor allem in den Verkehrsspitzenzeiten am Morgen und am Nachmittag treten erhebliche Mängel im Ver-kehrsablauf auf. So kommt es regelmäßig zu langen Rückstaus insbesondere aus bzw. in Fahrtrichtung Süden sowie entlang der B 455 und der L 3057. Um eine Verbesserung dieser Situation zu erreichen, ist der Ausbau der Anschlussstelle geplant. Dieser dient der Steigerung der Leistungsfähigkeit der AS sowie der Optimierung der Verkehrsflüsse von und zur A 5, auch im Hinblick auf einen künftigen achtstreifigen Ausbauzustand der A 5 zwischen Nord-westkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg. Dieser ist im Bundesverkehrswege-plan als vordringlicher Bedarf vermerkt.

Der achstreifige Ausbau der A 5 ist Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens. Bei den Planungen zum Ausbau der Anschlussstelle wurde allerdings der künftige achtstreifige Ausbauszustand der BAB A 5 bereits berücksichtigt.

Da der geplante Ausbau der Anschlussstelle Friedberg Eingriffe in Natur und Landschaft ver-ursacht, ist gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen. Darin ist insbesondere darzulegen, welche Eingriffe durch das Vorha-ben entstehen und welche Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Minimierung und ggf. Aus-gleich oder sonstiger Kompensation getroffen werden. Der vorliegende Bericht enthält die hierzu notwendigen Darstellungen, Erläuterungen und Bilanzierungen.

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2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungs-raum

2.1 Allgemeine Lage des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) be-findet sich südwestlich von Friedberg und nordöstlich von Bad Homburg und umfasst ein Ge-biet von ca. 135 ha. Es wurde gem. HVA-StB und den landschaftstrukturellen Gegebenheiten der Örtlichkeit bemessen und erstreckt sich auf einer Länge von 2,2 km beiderseits der BAB A 5 sowie auf einer Länge von 1,8 km entlang der B 455 / L 3057 Friedberg – Bad Homburg im Bereich der Anschlussstelle Friedberg.

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes

Die Erfassung der Biotoptypen erfolgte in einem Umfang von zum Teil über 200 m Abstand zur Trasse. Die obere Naturschutzbehörde hat dies im Rahmen des Abstimmungsgesprächs am 08.03.2011 als ausreichend für den Bestands- und Konfliktplan bewertet.

Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes liegt im Wetteraukreis und gehört zur Stadt Rosbach vor der Höhe. Lediglich ein Streifen im Westen entlang der L 3057 befindet sich im Hochtaunuskreis und gehört zur Stadt Friedrichsdorf (Stadtteil Köppern).

Untersuchungsgebiet

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2.2 Lage im Naturraum

Das Untersuchungsgebiet ist der naturräumlichen Haupteinheitengruppe D41 Taunus (30) zuzuordnen und liegt am äußersten Ostrand der Haupteinheit 300 „Vortaunus“ mit der Unter-einheit 300.3 „Homburger Vortaunus“ und somit am Übergang zum Main-Taunus-Vorland (235). Im Westen und Norden wird die Einheit vom Wintersteiner Taunuskamm (301.4), einer Untereinheit des Hohen Taunus (301), begrenzt.

Der Vortaunus ist in diesem Bereich nur noch als schmaler Streifen ausgebildet. Das Untersu-chungsgebiet zeichnet sich durch ein nur sehr schwach geneigtes Relief aus. Der höchste Punkt befindet sich mit 230 m ü. NN am Nordrand, der tiefste Punkt mit 205 m ü. NN befindet sich im Bereich der Anschlussstelle. Nach Süden steigt das Gelände wieder bis auf 220 m ü. NN an. (HLUG 2009).

Abbildung 2: Lage im Naturraum / Lage Plangebiet

2.3 Geologie, Boden

Das Untersuchungsgebiet liegt im östlichen Teil des Taunus, einem Teil des Rheinischen Schiefergebirges. Dominierend sind pleistozäne Ablagerungen (Quartär) aus Löss und Ton-Schluff, Sand-Kies-Schichten aus dem Tertiär.

Bei den Böden handelt es sich meist um feinsandige, meist steinige Lehmböden. Der heutige Untergrund ist im Miozän u.a. von Ton-Schluff, Sand-Kies, Quarzit und Kalkstein geprägt wor-den. In weiten Teilen des Untersuchungsgebietes ist das Anstehende durch Hangschutt ver-hüllt. Diese Überlagerung erfolgte im Quartär durch Solifluktionsschutt, Lösslehm und Löss. Im Südteil des Untersuchungsgebietes finden sich Bodenformengesellschaften aus

Wetterau

Taunus

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Solifluktionsdecken über kalkfreiem Lockergestein. Im Osten und Nordosten des Gebietes gibt es Solifluktionsdecken über quarzreichem Gestein, die nährstoffarm und ebenfalls sauer sind.

Im Verlauf des Lohgrabens und des Fahrenbachs, am äußersten Nordrand des Gebietes, sind kleinflächig Bodenformengesellschaften aus fluviatilen Ablagerungen (Auengley) vorhanden.

Im Bereich der Ablagerungen über Löss entwickelten sich Parabraunerden oder Kolluvien. Bei den Parabraunerden handelt es sich um relativ fruchtbare Böden, die aber zu Versauerung neigen. Typisch für das Kolluvium ist eine Anhäufung von ungeschichtetem und unsortiertem Gesteinsmaterial. Der Boden besteht aus umgelagertem Lösslehm mit unterschiedlichen Schiefer-, Phyllit-, Sandstein- und Gneisbeimengungen im Unterboden. Die Bodenart ist stets sandiger bis schluffiger Lehm und dabei relativ fruchtbar. Zum Großteil findet daher in diesen Bereichen Ackerbau statt.

Abbildung 3: Böden im Untersuchungsraum (HLUG 2009)

2.4 Wasserhaushalt

Grundwasser

Daten zur Grundwasserneubildungsrate liegen nur für den Bereich Friedrichsdorf-Köppern im Hochtaunuskreis vor.

Nahezu im gesamten Bereich von Köppern liegen die Werte für die potentielle Grundwasser-neubildung bei >200-250 mm/a. Im Bereich des südwestlichen Autobahnohrs sind die Werte

Pseudogley mit Parabraunerde

Parabraunerde aus Löss

Kolluvisole

Auengley

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deutlich niedriger und betragen >100-150 mm/a. Kleinflächig werden entlang der L 3057 auch Werte von >150-200 mm/a sowie von >250-300 mm/a erreicht.

Unmittelbar südlich des Untersuchungsgebietes befindet sich an der L3204 ein Wasserhoch-behälter, ein weiterer Wasserhochbehälter befindet sich etwas weiter nördlich, etwa 400 m östlich der A 5 angrenzend an ein Waldstück.

Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der Trinkwasserschutzzone Zone IIIB. Östlich der A 5 befindet sich ein Heilquellenschutzgebiet der Zone IV, der übrige Bereich gehört zur Zone D des Heilquellenschutzgebietes.

Oberflächengewässer

Am Nordrand des Untersuchungsgebiets verläuft der Fahrenbach. Er entspringt im Wald nordwestlich des Untersuchungsgebietes und verläuft von dort zunächst in südlicher Richtung. Westlich und nordwestlich des Untersuchungsgebietes befinden sich entlang des Fahrenbachs drei Waldteiche, die im Hauptschluss geführt werden. Nach Querung der A 5 am Nordrand des Untersuchungsgebietes fließt der Fahrenbach in nordöstlicher Richtung nach Ober-Rosbach, wo er stellenweise verrohrt ist. Bei Nieder-Wöllstadt mündet er in die Nidda.

In Höhe der Anschlussstelle sowie südlich davon entspringen zwei Gräben, die sich zum Loh-graben vereinigen. Außerhalb des Untersuchungsgebietes fließt der Lohgraben in östlicher Richtung entlang eines Waldrandes und mündet zwischen Okarben und Großkarben in die Nidda.

2.5 Klima

Insbesondere die im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes gelegenen Freilandflächen weisen eine sehr hohe Kaltluftproduktion auf. Der Offenlandbereich östlich der A 5 von Rosbach im Norden bis Burgholzhausen im Süden ist ein hoch aktiver Kaltluftentstehungs-raum. Hierzu gehören auch Teile des Untersuchungsgebietes im Bereich der Anschlussstelle, im Osten entlang der B 455 und im Norden östlich der A 5. Die gleiche Bedeutung kommt den Flächen westlich der A 5 bei Köppern zu.

Die zusammenhängenden Wälder im Nordwesten des Untersuchungsgebietes und auch die Waldflächen im Südteil östlich der Autobahn weisen eine hohe Frischluftproduktion auf. Aus-wirkungen von tages- und jahreszeitlichen Temperaturschwankungen auf angrenzende land-wirtschaftliche Flächen und Siedlungen werden durch Waldflächen gemildert. Kühle und gefilterte Luft versorgt die Wohngebiete in der Umgebung mit Frischluft.

Hinsichtlich einer Klimaeinstufung auf pflanzenphänologischer Grundlage ist das Klima im gesamten Untersuchungsgebiet als mild einzustufen.

(Datengrundlage: LANDSCHAFTSPLAN STADT ROSBACH VOR DER HÖHE, 2002; LANDSCHAFTSPLAN

PLANUNGSVERBAND BALLUNGSRAUM FRANKFURT / RHEIN-MAIN, 2001)

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2.6 Tierwelt / Fauna

Die im Rahmen der Erstellung des vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplans durch-geführten Untersuchungen wurden durch die Ergebnisse der für die artenschutzrechtliche Prü-fung in den Jahren 2011 und 2012 erfolgten Kartierungen aktualisiert.

2.6.1 Fledermäuse

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte durch abendliche Detektorbegehungen im Herbst 2011 und Frühjahr 2012. Des Weiteren wurde eine selektive Suche nach möglichen Quartie-ren durchgeführt.

Im Bereich der AS Friedberg wurde die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, FFH-Anhang IV, RL Hessen stark gefährdet, KOCK & KUGELSCHAFTER 1995) entlang der parallel zur BAB A 5 verlaufenden Waldwege westlich und östlich der Autobahn nachgewiesen. Des wei-teren wurden Rufe von Myotis-Arten entlang des Wassergrabens im Buchenwald östlich der AS Friedberg im Bereich der Unterführung unter der BAB A 5 aufgezeichnet. Es handelt sich dabei u.a. um Rufe der Fransenfledermaus (Myotis nattereri, FFH-Anhang IV, RL Hessen stark gefährdet). Frequenzmaxima, Oszillogrammform und Rufabstände dreier weiterer Fle-dermausrufe im Bereich östlich der Unterführung unter der BAB A 5 bei Rosbach und ein Ruf in der Unterführung deuten auf die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii, FFH Anhang II und IV, RL Hessen stark gefährdet) hin. Eine eindeutige Artbestimmung war jedoch nicht mög-lich (Rufaufzeichnungen aufgrund von Störgeräuschen verrauscht). Die Unterführung hat eine Bedeutung als Wechsel bzw. Verbindungslinie zwischen verschiedenen Teillebensräumen zu beiden Seiten der Autobahn. Quartierhinweise und Nachweiskonzentrationen, die auf Quartie-re hinweisen, konnten jedoch nicht erbracht werden, daher können Aussagen zu Quartier-standorten nicht gemacht werden.

Den Wäldern westlich der Autobahn wird eine hohe Bedeutung und den Waldgebieten östlich der Autobahn, südlich der AS, eine mittlere Bedeutung für die Fledermäuse zugewiesen, die Offenlandflächen haben eine geringe Bedeutung.

2.6.2 Vögel

Im Rahmen von fünf morgendlichen Begehungen und einer Nachtbegehung im Zeitraum von Februar bis Juni 2012 wurde im Untersuchungsraum das Vogelarteninventar erfasst. Im Vor-dergrund standen dabei diejenigen Arten, die aufgrund ihres besonderen Schutzstatus eine hohe planerische Relevanz haben (siehe Tabelle).

Die Erfassung der Vogelarten erfolgte entsprechend der Kartieranleitung “Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands” anhand von habituellen und akustischen Merkma-len. Außerdem wurde den Hinweisen orts- und fachkundiger Personen nachgegangen. Soweit möglich wurden nicht nur die Revierzentren (Nistplatz) ermittelt, sondern in einzelnen Fällen auch die Reviergrenzen. Als Revier wurde der Raum definiert, in dem das Brutpaar regelmä-ßig, d.h. bei mehreren Begehungen, anzutreffen war und sein typisches Revierverhalten (Ge-sang) zeigte.

Auch Nahrungsgäste, die nicht im Untersuchungsraum brüteten, wurden registriert.

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Tabelle 1: Nachgewiesene Vogelarten

Artname Wissenschaftlicher Name Status

Häufigkeitsklasse

Amsel Turdus merula B 5

Bachstelze Mocatilla alba B/BV 2

Blaumeise Parus caeruleus B 5

Bluthänfling Carduelis cannabina BV 1

Buchfink Fringilla coelebs B/BV 5

Buntspecht Dendrocopos major BV 3

Dohle Corvus monedula BV 2

Dorngrasmücke Sylvia communis BV 2-3

Eichelhäher Garrulus glandarius BV 2

Elster Pica pica BV/NG 2

Feldlerche Alauda arvensis BV 2

Feldsperling Passer montanus BV 3

Fitis Phylloscopus trochilus B/BV 3

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV 3

Gartengrasmücke Sylvia borin B/BV 3

Gimpel Pyrrhula phyrrula B 2

Girlitz Serinus serinus B 2

Goldammer Emberiza citrinella B 4

Grünfink Carduelis chloris B 2

Grünspecht Picus viridis BV 2

Haubenmeise Parus cristatus BV 1

Haussperling Passer domesticus B 4

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B/BV 2

Heckenbraunelle Prunella modularis BV 2

Hohltaube Columba oenas BV 1

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes

BV 1

Kleiber Sitta europaea B 4

Kleinspecht Dendrocopos minor BV 2

Kohlmeise Parus major B 5

Kuckuck Cuculus canorus BV 1

Mäusebussard Buteo buteo BV 2

Misteldrossel Turdus viscivorus BV 2

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Artname Wissenschaftlicher Name Status

Häufigkeitsklasse

Mittelspecht Dendrocopos medius BV 3

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B/BV 5

Rabenkrähe Corvus corone BV 2

Rauchschwalbe Hirundo rustica B 4

Ringeltaube Columba palumbus BV 2

Rotmilan Milvus milvus NG 1

Schwarzspecht Dryocopus martius BV 2

Schleiereule Tyto alba BV 1

Singdrossel Turdus philomelos BV 4

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus BV 3

Sperber Accipiter nisus NG 1

Star Sturnus vulgaris B 5

Stieglitz Carduelis carduelis BV 2

Sumpfmeise Parus palustris BV 2

Tannenmeise Parus ater BV 3

Turmfalke Falco tunninculus NG 2

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV 2

Turteltaube Streptopelia turtur BV 1

Uhu Bubo bubo NG 1

Waldbaumläufer Certhia familiaris BV 2

Waldkauz Strix aluco BV 1

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix BV 3

Weidenmeise Parus montanus BV 2

Wintergoldhähnchen Regulus regulus BV 2

Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV 4

Zilpzalp Phylloscopus collybita BV 4

Tabellenerläuterung: RL-Status (HGON 2006, BfN 2009) 0: ausgestorben 1: Vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet

V: Vorwarnliste (kein Gefährdungsstatus) Status: BV Brutverdacht B Brutvogel

NG Nahrungsgast

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§ besonders geschützt

§§ streng geschützt

§§§ geschützt nach EG Art Sch VO 338/97

EU-VS-RL: Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union Häufigkeitsklassen (Brutpaare)

1 = 1 2 = 2-5 3 = 6-20 4 = 21-50 5 = >50

2.6.3 Sonstige Säugetiere (ohne Fledermäuse)

Mit den Kleintierlebendfallen konnten Gelbhalsmaus (Apodemus flavicollis), Waldmaus (Apodemus sylvaticus) und Rötelmaus (Clethrionomys glareolus) nachgewiesen werden. Das Artenspektrum umfasst die für die im Untersuchungsraum vorhandenen Biotoptypen zu erwar-tenden Arten. Hinweise auf Feldhamstervorkommen konnten nicht erbracht werden. Der Untersuchungsraum hat aufgrund der vorhandenen Lebensräume und der geringen, nachge-wiesenen Artenzahl für Kleinsäuger eine geringe Bedeutung.

Die streng geschützte Haselmaus (Muscardinus avellanarius) wurde im Untersuchungsraum zum Ausbau der Anschlussstelle Friedberg nicht nachgewiesen, jedoch ist ihr Vorkommen etwa 100 m südlich der Grenze des Untersuchungsraums auf der Ostseite der Autobahn im Zuge der Kartierungen für den geplanten achtstreifigen Ausbau der BAB A 5 zwischen Nord-westkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg dokumentiert.

Da die durch den Ausbau der Anschlussstelle beanspruchten Waldflächen östlich der BAB A 5 durch Schall- und Lichtimmissionen vorbelastet sind und zudem die von der Haselmaus benö-tigten Beeren- und Haselsträucher dort weitgehend fehlen, weisen diese Gebiete nur eine ge-ringe Eignung für die Haselmaus auf.

Zu Vorkommen von Mittel- und Großsäugern wurde zunächst das FA Weilrod befragt, das als Ansprechpartner vor Ort das FA Rosbach angab. Weiterhin wurde die Autobahnmeisterei Frankfurt befragt.

Auf der Ostseite der BAB A 5 weisen Wildschweine enorme Bestandsdichten auf. An weite-ren Arten kommen Rotwild (Westseite), Rehwild, Fuchs, Hase, Steinmarder, Wiesel (Her-melin und Mauswiesel) und Waschbär vor.

2.6.4 Amphibien

Im Fließgewässer nördlich der AS Friedberg westlich der Unterführung unter der BAB A 5 wurden in der Nähe des Pumpwerks eine große Population des Bergmolchs (Ichthyosaura alpestris), Laich des Grasfroschs (Rana temporaria) und Larven des Feuersalamanders (Salamandra salamandra) nachgewiesen. Weiterhin konnten adulte Bergmolche und deren Larven in Gräben und Fahrspuren im Buchenwald westlich der BAB A 5 (Höhe Parkplatz zu Beginn des Waldes) nachgewiesen werden.

In den Wäldern westlich und östlich der BAB A 5 auf Höhe der AS Friedberg und westlich der Autobahnunterführung bei Rosbach konnte die Erdkröte (Bufo bufo) nachgewiesen werden.

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Die Waldgebiete, v.a. im nordwestlichen Teil des Untersuchungsraums, stellen aufgrund ihres feuchten Charakters gute Landhabitate für die Amphibien dar. Entsprechend an die Gewässer angepasste, relativ weit verbreitete Amphibienarten kommen vor. Da anspruchsvollere Arten mit speziellen Ansprüchen (z.B. Kreuzkröte, Wechselkröte) aber nicht vorkommen, wird diesen Flächen ein mittlerer Wert für die Amphibien zugeteilt. Der übrige Untersuchungsraum hat geringe Bedeutung für die Amphibien

2.6.5 Reptilien

Im Untersuchungsraum konnte die Blindschleiche (Anguis fragilis) anhand eines Totfundes auf dem Forstweg nahe des Grabens westlich der Unterführung unter der BAB A 5 nachge-wiesen werden. Die Blindschleiche ist nach BNatSchG und BArtSchG Anlage 1 besonders geschützt. Auf den Roten Listen D und Hessen sowie in den Anhängen der FFH Richtlinie wird sie nicht geführt, die Art ist nicht gefährdet.

Es ist davon auszugehen, dass die Blindschleiche entlang der Wegesränder westlich der BAB A 5 in allen Waldbereichen vorkommt. Weitere Arten wurden nicht nachgewiesen. Aufgrund der geringen Arten- und Individuennachweise hat der Untersuchungsraum eine geringe Be-deutung für Reptilien.

2.6.6 Sonstige Tierartengruppen

Für Insekten, Spinnen und Wasserorganismen ist der Untersuchungsraum aufgrund seiner Habitatstruktur oder deren Ausprägung insgesamt von nachrangiger Bedeutung. Die nachge-wiesenen Arten sind im Einzelnen den entsprechenden Tabellen der artenschutzrechtlichen Prüfung im Anhang zu entnehmen.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist noch ein Höhlenbaum westlich der BAB A 5 (ca. Bau-km 0+760) an einem Waldweg in ca. 35 m Entfernung zur Autobahn (siehe Abbil-dung 4 auf der nächsten Seite). Es handelt sich um eine Eiche, deren Kronenbereich weitge-hend abgestorben ist in deren Stamm sich drei Spechthöhlen befinden, von denen zwei vermutlich nur Initialhöhlen sind.

Auch wenn der Baum stark geschädigt ist und ein Besatz mit Vögeln oder Fledermäusen nicht festgestellt wurde, sollte er als Überhälter erhalten bleiben. Ein Befall mit Cerambyx cerdo (Heldbock) ist möglich, konnte aber nicht bestätigt werden. Im einsehbaren Stammbereich waren keine Schlupflöcher zu erkennen, diese könnten möglicherweise aber auch in den nicht einsehbaren Wipfelregionen zu finden sein.

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Abbildung 4: Alteiche mit mehreren Spechthöhlen

2.7 Biotoptypen

Maßgeblich für die Bewertung der Biotoptypen ist der „Leitfaden für die Erstellung land-schaftspflegerischer Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben in Hessen“ (HESSISCHES

LANDESAMT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN 2009). Dieser orientiert sich an dem Punkt-wertverfahren der Kompensationsverordnung des Landes Hessen (Anlage 2 und 3 KV), wel-ches die Kriterien Arten- und Strukturausstattung, Naturnähe sowie Seltenheit/Gefährdung des Biotoptyps einbezieht.

Im Rahmen der UVS zum 8-streifigen Ausbau der A 5 und der Anschlussstelle Friedberg wurde eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Gelände und auf der Basis von Ortho-Luftbildern im Maßstab 1:5.000 durchgeführt. Die Kartierung fand im Juni 2003 statt und wurde hinsichtlich ihrer Aktualität im Rahmen der Erhebungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung in den Jahren 2011 und 2012 überprüft.

Eine Darstellung der Inhalte der Biotoptypenkartierung enthält die Unterlage 12.1, Bestands- und Konfliktplan, im Maßstab 1:2.000.

01.000 Wälder

Das Untersuchungsgebiet entlang der A 5 wird dominiert von ausgedehnten Waldbeständen.

Im Nordteil handelt es sich dabei in erster Linie um Mesophile Buchenwälder (01.112). Der Bestand östlich der A5 besteht aus Rot-Buchen mit vereinzelten Eichen und Bergahorn. Es herrscht mittleres bis starkes Baumholz vor. Im nördlichen Teil dieses Bestandes stocken vereinzelt alte Eichen (Quercus robur) mit sehr starkem Baumholz. Eine Strauchschicht ist nicht ausgebildet. Die artenarme Bodenvegetation bilden Knäuelgras, Honiggras und Berg-ahorn- sowie Buchensämlinge. Schlehe (Prunus spinosa) und Holunder (Sambucus nigra) bilden den Übergang zur Landschaft. Aufgrund der geringen Flächenausdehnung wurde der Bestand zur Minimierung der Windbruchgefahr im Rahmen der forstlichen Pflege ausgelich-tet.

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Wälder des gleichen Typs finden sich außerdem westlich der A 5. Hier stocken in der 1. Baumschicht ausschließlich Rot-Buchen aus mittlerem bis starkem Baumholz. Eine Kraut- und Strauchschicht sind nicht ausgebildet, vereinzelt findet sich liegendes Totholz. Ein weite-rer Buchenwald stockt südwestlich der A 5 im Anschluss an die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Hier herrscht geringes bis mittleres Baumholz vor. Der 1. Baumschicht sind Stan-genhölzer von Rot-Buche, Esche und Bergahorn unterstellt. Der überwiegende Teil der mesophilen Buchenwälder ist dem Lebensraumtyp 9130 gem. Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen (siehe Unterlage 12.1 Bestands- und Konfliktplan).

Im Süden des Untersuchungsgebietes, beidseits der A 5, an der Anschlussstelle Friedberg und nördlich der L 3057 stocken Eichenmischwälder (01.122). Es herrscht in der 1. Baum-schicht fast nur starkes Baumholz der Eichen vor. In der 2. Baumschicht dominiert die Rot-Buche und wird begleitet von Bergahorn und Vogelkirschen in den Altersstufen Stangenholz bis geringes Baumholz. Die Baumschichten werden von Holunder und Rot-Buchenaufwuchs unterbaut. Die Krautschicht ist eher artenarm.

Westlich der A 5 im Anschluss an einen Waldweg grenzen forstlich überformte Buchen-mischwälder (01.114) an. Sie erstrecken sich fast bis zur Nordgrenze des Untersuchungs-gebiets. Bestandsbildende Baumarten sind Rot-Buche, Eiche, Birke und Fichte. Es handelt sich überwiegend um geringes Baumholz.

Naturferne Laubholzforsten (01.180) sind nur kleinflächig im Gebiet vertreten, so entlang eines Weges im äußersten Nordwesten und am Autobahnohr im Osten des Untersuchungs-gebietes. Die Bestände setzten sich aus mittelalten Fichten, Pappeln und Birken zusammen.

Ein junger Laubmischwald (01.190) befindet sich westlich der A 5 im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes. Die Bestandsbildenden Baumarten Bergahorn, Esche und Erle be-finden sich im Stangenholz bis geringem Baumholzstadium. Der Bestand ist sehr dicht und von starkem Jungwuchs geprägt.

Unter den Nadelbeständen, die flächenmäßig weniger stark vertreten sind als die Laubwäl-der, dominieren Kiefern-Bestände (01.219). Sie erstrecken sich auf der Ostseite im südli-chen Bereich des Untersuchungsgebietes sowie im Bereich des südwestlichen Autobahnohrs. Hier stocken im Randbereich Birken im Stangenholzstadium. Das Alterssta-dium beträgt geringes bis mittleres Baumholz. Östlich der Anschlussstelle Friedberg schließt sich an den Kiefernbestand nach Norden ein älterer Lärchen-Bestand (01.239) an, der eine höhere Durchmischung mit Laubholz, v.a. Ahorn und Buche, aufweist. In der Strauchschicht dominiert v. a. Bergahornjungwuchs.

Waldlichtungen (01.151) finden sich an zwei Stellen auf der Ostseite des Untersuchungs-gebietes. Dabei handelt es sich um ehemalige Wege, die inzwischen nicht mehr genutzt werden.

Ein gut entwickelter, laubholzreicher Waldrand aus Holunder, Schlehe und Vogelkirschen mit Krautsaum (01.153) ist dem Lärchenbestand (01.239) südwestlich des Beinhardshofs im Übergang zur Offenlandschaft vorgelagert.

11.000 / 03.000 Acker und Gärten / Sonderkulturen

Offenlandbereiche erstrecken sich großflächig entlang der B 455 und der L 3057. Dabei handelt es sich überwiegend um intensiv bewirtschaftete Ackerflächen (11.191). Sie lie-gen westlich der Anschlussstelle Friedberg beiderseits der L3057. Östlich der Anschlussstel-

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le finden sich Äcker überwiegend nördlich der Bundesstraße. Hier weisen sie z.T. eine Aus-dehnung bis zur Autobahn auf.

Weiterhin befindet sich im Süden oberhalb der L 3204 ein Garten (11.211) an einem einzeln stehenden Gebäude.

06.000 Grasland im Außenbereich

Südlich der B 455 erstrecken sich angrenzend an den Beinhardshof intensiv genutzte Wei-den (Pferdekoppeln, 06.200). Gegenüber der Einmündung zum Beinhardshof findet sich eine Sonderkultur (Anbau von Sonnenblumen, 03.211). Am Südrand des Gebietes, ober-halb der Böschung zur L 3204 liegt östlich der Autobahn eine extensiv bewirtschaftete Wiese (06.310).

09.000 Ruderalfluren und Brachen

Ruderalfluren und –brachen finden sich kleinflächig über das gesamte Untersuchungsgebiet verstreut. Eine mittlere Wertigkeit weist eine brachgefallene Streuobstwiese mit altem Baumbestand im Südwesten des Gebietes westlich der A 5 und nördlich der L 3204 auf. Kurzlebige Ruderalfluren befinden sich auf Böschungsflächen am Südrand des Gebietes beiderseits der Autobahn und der L 3204. Ausdauernde Ruderalfluren beschränken sich auf unzugängliche Bereiche im östlichen Autobahnohr, auf nördlich davon gelegene „Rest-flächen“ zwischen der B 455 und der A 5 und auf „Restflächen“ zwischen der L 3057 und einem Feldweg. Auch südwestlich der Anschlussstelle sind im Übergangsbereich zwischen Laubwald und Ackerflächen auf einem ehemaligen Feldweg Ruderalfluren anzutreffen. Feld-raine sind aufgrund der intensiven Nutzung und des hohen Waldanteils des Gebietes kaum vorhanden, lediglich entlang eines asphaltierten Parallelweges zur L 3057 befindet sich ein breiterer Rain. Entlang von Bundesstraße und Autobahn erstrecken sich schmale Straßen-ränder, die intensiv gepflegt werden und ein geringes Artenspektrum aufweisen.

02.000 / 04.000 Gehölze (außer Wald)

Die krautige Ruderalflur der Straßenränder tritt häufig im Wechsel mit straßenbegleitenden Gebüschen (02.600) und z.T. auch Einzelbäumen (04.110) auf, so vor allem entlang der Ostseite der Autobahn sowie entlang der B 455. Ansonsten sind Hecken und Gebüsche im Gebiet jedoch kaum vertreten. Standortgerechte Gebüsche (02.200) beschränken sich auf zwei Stellen im Süden an einer extensiven Wiese und einer Streuobstwiesenbrache. An ei-nem Feldweg an der L 3057 wurden Ziergehölze (02.500) angepflanzt. Eine Baumgruppe (04.210) befindet sich im südwestlichen Bereich der Anschlussstelle. Nördlich hiervon befin-det sich im Übergangsbereich zwischen der offenen Feldflur und den Eichenmischwäldern westlich der A 5 ein Feldgehölz (04.600) nahe einem Parkplatz.

05.000 Gewässer

Gewässer sind innerhalb des Untersuchungsgebietes nur in sehr geringem Umfang vorhan-den. Im äußersten Norden verläuft der Fahrenbach (05.214) durch Waldflächen und entlang des Ortsrandes von Rosbach. Im Bereich der Autobahnquerung ist der Bach verrohrt, östlich der Autobahn befindet sich Verbau.

Weiterhin gibt es ein Regenrückhaltebecken (05.345) auf der Nordseite der L 3057 sowie einen periodisch wasserführenden verkrauteten Entwässerungsgraben (05.241) entlang

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der B 455. Etwa in Höhe des Autobahnohrs östlich der A 5 entspringt der Lohgraben. Wäh-rend der nördliche Arm eine naturnahe Struktur aufweist, ist der südliche Zulauf zum Loh-graben eher naturfern ausgeprägt, weist aber eine typische Ruderalflur entlang des Ufers auf.

10.000 Vegetationsarme und kahle Flächen

Des Weiteren gibt es im Untersuchungsgebiet einige vegetationsarme bzw. versiegelte Flächen. Hierzu gehören die Straßen (10.510), insbesondere die A 5, die B 455, die L 3057 und die L 3204. Die meisten Wald- und Feldwege sind geschottert (10.530), nur an einigen wenigen Stellen gibt es bewachsene Wald- bzw. Feldwege (10.620, 10.610). Versiegelte Flächen mit angrenzenden gärtnerisch gestalteten Bereichen (10.510, 10.710, 11.221) be-finden sich am Beinhardshof, im südöstlichen Autobahnohr sowie an einem einzelnen Haus am äußersten Nordostrand des Untersuchungsgebietes.

2.8 Landschaftsbild und Naherholung

Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Taunus und Wetterau. Westlich der A 5 ist es durch große zusammenhängende Waldflächen gekennzeichnet, die zum Naturpark Hochtaunus gehören. Es handelt sich dabei überwiegend um Laubwälder. Nadelwälder fin-den sich ausschließlich südlich der Anschlussstelle und östlich der A5 und umfassen einen ca. 50-150 m breiten Streifen parallel zur A 5. In größerer Entfernung liegen dann wiederum ältere Laubwälder.

Östlich der Autobahn sind die Freiflächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Sie wer-den durch in West-Ost-Richtung verlaufende Bäche und Gräben (z.B. Lohgraben u. a.) ge-gliedert.

Die großflächigen Waldbestände beidseits der A 5 sind grundsätzlich für die Naherholung interessant. Eine Vorbelastung besteht durch die A5 sowie die stark befahrenen B 455 und L 3057, die die Landschaft zerschneiden und somit auch hinsichtlich der Erholungsfunktion beeinträchtigen. Nur wenige Unterführungen ermöglichen eine Querung der Autobahn, so dass die gefahrlose, fußläufige Vernetzung zwischen dem Vortaunus und der Wetterau zu-mindest im Bereich der AS Friedberg nicht möglich ist.

2.9 Kultur- und Sachgüter

Innerhalb des Untersuchungsgebietes gibt es keine archäologischen Denkmäler oder Kultur-denkmäler. Ca. 60-70 m außerhalb des Untersuchungsgebietes liegt südöstlich der An-schlussstelle Friedberg eine vorgeschichtliche Grabhügelgruppe, die nach § 19 HDSchG ein Bodendenkmal darstellt.

Als Sachgüter bzw. Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit sind die Autobahn A 5, die Bun-destrasse B 455 und die Landesstraßen L 3057 und L 3204 aufzuführen.

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3 Umweltbezogene Schutzausweisungen und sonstige planerische Vorga-ben

3.1 Schutzgebiete, Vorkommen geschützter Arten und geschützter Biotopty-pen

3.1.1 Bestehende Schutzgebiete und sonstige Schutzausweisungen nach Bundes- und Landesnaturschutzrecht

NATURA 2000-Gebiete

Im Untersuchungsgebiet selbst und seiner näheren Umgebung liegen keine Natura 2000 Gebiete.

Rund 870 m südlich der Ausbaustrecke im Bereich von Köppern wird die A5 vom Erlenbach gekreuzt, der unter der Kenn-Nr. 5717-305 als FFH-Gebiet „Erlenbach zwischen Neu-Anspach und Nieder-Erlenbach“ markiert ist.

Entfernung und Lage (etwa 870 m entfernt und jenseits der L 3204 als Barriere bzw. jenseits bebauter Grundstücke) schließen aus, dass das Vorhaben Auswirkungen bis in diesen Be-reich haben kann. Dies umso mehr, als es sich nicht um einen Straßenneubau sondern um den Ausbau eines bereits bestehenden Hauptverkehrsknotens handelt. Eine gesonderte Verträglichkeitsuntersuchung wird daher nicht notwendig.

Sonstige Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG

Der Teil des Untersuchungsgebietes, der westlich der A 5 und nördlich der L 3057 liegt, be-fand sich ursprünglich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Osttaunus“. Die Rechtsverordnung zum LSG Osttaunus ist allerdings am 9. März 2008, nach der VO Natura-2000 vom 16.01.08, außer Kraft getreten

Der Teil des Untersuchungsgebietes, der westlich der A 5 liegt, befindet sich innerhalb des Naturparks „Hochtaunus“, der 1962 gegründet wurde. Naturparke sind großräumige Schutzgebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung eignen. Zentrales Anliegen der Naturparke ist es, den Schutz und die Nutzung der Kulturlandschaften zu verbinden.

Ein weiteres Ziel der Naturparke ist es, die Interessen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege vorbildlich mit den Bedürfnissen der Erholungssuchenden wie Wandern, Rad-fahren, Wassersport oder den Besuch von Kulturdenkmälern zu verbinden. Der Naturpark Hochtaunus ist Hessens zweitgrößter Naturpark. Charakteristisch sind die großflächigen Wälder, die von zahlreichen Wanderwegen durchzogen werden.

Weitere Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG befinden sich nicht im Untersuchungsge-biet.

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 13 HAGBNatSchG

Im Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung durch L.A.U.B. im Sommer 2003 bzw. der Nachkartierung im Sommer 2009 ein nach § 30 BNatSchG geschütz-tes Biotop erfasst:

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naturnahe Bereiche fließender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazuge-hörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation

Im Norden des Untersuchungsgebietes weist der Fahrenbach westlich der A 5 eine naturnahe Struktur auf. Der Bereich liegt allerdings außerhalb des Baubereichs und wird durch die Maßnahme nicht tangiert.

Gemäß § 13 Abs. 1 HAGBNatSchG fallen weitere Biotoptypen unter den Pauschalschutz. Im Plangebiet sind dies

Streuobstbestände (im Außenbereich)

Nördlich der L 3204 im Süden des Untersuchungsgebietes befindet sich westlich der A 5 eine Streuobstwiesenbrache vor Verbuschung. Der Bereich wird randlich in An-spruch genommen.

Nördlich der L 3057 am Ortsrand von Köppern liegt eine extensiv bewirtschaftete Streuobstwiese, die durch den Radwegneubau randlich in Anspruch genommen wird.

3.1.2 Vorkommen von nach § 7 Abs.2 Nr.12-14 BNatSchG geschützten Tier- und Pflanzenarten

Streng und besonders geschützte europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH Richtlinie

Im Untersuchungsgebiet sind Vorkommen folgender streng und besonders geschützter Eu-ropäischer Vogelarten und Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie vorhanden:

Wild lebende Vogelarten sind nach BNatSchG unabhängig von Gefährdung und Verbreitung alle pauschal besonders geschützt, einige Arten zusätzlich auch noch streng. Im Ge-biet wurden bei den eigenen Erhebungen insgesamt 58 Vogelarten nachgewiesen, 10 davon sind streng geschützt (nachfolgend fett hervorgehoben):

Tab. 2: Schutzstatus der nachgewiesenen Vogelarten

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name

RL H RL D Erhaltungszustand in Hes-sen (Gesamtbewertung)

Amsel Turdus merula

Bachstelze Motacilla alba

Blaumeise Parus caeruleus

Bluthänfling Carduelis cannabina V V

Buchfink Fringilla coelebs

Buntspecht Dendrocopos major

Dohle Corvus monedula V

Dorngrasmücke Sylvia communis

Eichelhäher Garrulus glandarius

Elster Pica pica

Feldlerche Alauda arvensis V V

Feldsperling Passer montanus V V

Fitis Phylloscopus trochilus

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla

Gartengrasmücke Sylvia borin

Gimpel Pyrrhula phyrrula

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Girlitz Serinus serinus V

Goldammer Emberiza citrinella

Grünfink Carduelis chloris

Grünspecht Picus viridis

Haubenmeise Parus cristatus

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

Haussperling Passer domesticus V V

Heckenbraunelle Prunella modularis

Hohltaube Columba oenas V

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes

Kleiber Sitta europaea

Kleinspecht Dendrocopos minor V

Kohlmeise Parus major

Kuckuck Cuculus canorus V V

Mäusebussard Buteo buteo

Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 V

Misteldrossel Turdus viscivorus

Mittelspecht Dendrocopos medius V

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla

Rabenkrähe Corvus corone corone

Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V

Ringeltaube Columba palumbus

Rotmilan Milvus milvus

Schwarzspecht Dryocopus martius V

Schleiereule Tyto alba V

Singdrossel Turdus philomelos

Sommergold-hähnchen

Regulus ignicapillus

Sperber Accipiter nisus

Star Sturnus vulgaris

Stieglitz Carduelis carduelis V

Sumpfmeise Parus palustris

Tannenmeise Parus ater

Turmfalke Falco tinnunculus

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca

Turteltaube Streptopelia turtur V 3

Uhu Bubo bubo 3

Waldbaumläfer Certia familiaris

Waldkauz Strix aluco

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 3

Weidenmeise Parus montanus

Wintergoldhähnchen Regulus regulus

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

Zilpzalp Phylloscopus collybita

Status nach Roter Liste:

1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, 4 = potenziell gefährdet V = Vorwarnliste, D =Daten mangelhaft, G = Gefährdung anzunehmen

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Bezüglich Arten des Anhangs IV der FFH Richtlinie liegen für folgende Arten Nachweise vor:

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL H RL D

Säugetiere

Fledermäuse

Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2

Status nach Roter Liste: 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, 4 = potenziell gefährdet

V = Vorwarnliste, D =Daten mangelhaft, G = Gefährdung anzunehmen

Eine eventuelle Betroffenheit der nachgewiesenen europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV FFH-Richtlinie wurde in der artenschutzrechtlichen Prüfung (siehe Anhang) un-tersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass unter Beachtung bestimmter Maßnahmen ar-tenschutzrechtliche Verbotstatbestände dem Vorhaben nicht im Wege stehen und unter diesen Voraussetzungen auch keine Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich werden.

Sonstige besonders geschützte Arten

Über die zusätzlich auch noch streng geschützten Arten hinaus kommen folgende nur be-sonders geschützte Tierarten vor:

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL H RL D

Reptilien

Blindschleiche Anguis fragilis Amphibien

Feuersalamander Salamandra salamandra 3

Bergmolch Triturus alpestris V

Erdkröte Bufo bufo V RL = Status nach Roter Liste:

1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, 4 = potenziell gefährdet V = Vorwarnliste, D =Daten mangelhaft, G = Gefährdung anzunehmen

Die weit verbreitete, nicht gefährdete und hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche vielseitige Blindschleiche findet in der Umgebung des Vorhabens ein ausreichendes Angebot geeigne-ter Habitate, so dass eine nachhaltige Beeinträchtigung der Art durch das Vorhaben nicht gegeben.

Die Laichhabitate der Amphibien liegen in ausreichendem Abstand zum Ausbaubereich und werden vorhabensbedingt nicht berührt.

Bezüglich Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie gibt es keine Nachweise über ein Vor-kommen im Untersuchungsraum.

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3.1.3 Sonstige umweltbezogene Schutzgebiete

Wasserschutzgebiete (§29 HWG)

Das gesamte Untersuchungsgebiet liegt innerhalb von bestehenden Trinkwasserschutzge-bieten der Zone III. Des Weiteren ist eine Heilquellenschutzzone D sowie östlich der BAB A 5 eine Heilquellenschutzzone IV (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoin-formation) ausgewiesen.

3.2 Raumordnung und kommunale Bauleitplanung/Landschaftsplanung

3.2.1 Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010

Lediglich ein kleiner Bereich im Westen des Untersuchungsgebietes entlang der L 3057 im Bereich Töngesrode gehört zur Stadt Friedrichsdorf und liegt damit im Planungsgebiet des ehemaligen Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, dessen Rechtnachfol-ger der Regionalverband FrankfurtRheinMain ist. Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main wurde am 15. Dezember 2010 durch die Verbandskammer und am 17. Dezember durch die Regionalversammlung beschlossen.

Abbildung 5: Ausschnitt aus der Hauptkarte zum Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächen-nutzungsplan 2010

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Für das Untersuchungsgebiet sind folgende Planinhalte dargestellt:

Natur und Landschaft

Das gesamte Untersuchungsgebiet liegt mit Ausnahme der A 5, der B 455, der L 3057 und der L 3204 in einem Regionalen Grünzug. Die Funktion der Regionalen Grünzüge darf durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. „Planungen und Vorhaben, die … zu einer Beeinträchtigung … des Wasserhaushalts oder der Freiraumerholung oder zu einer Verän-derung der klimatischen Verhältnisse führen können, sind in den Regionalen Grünzügen nicht zulässig.“ Eingriffe in Regionale Grünzüge sind nur dann zulässig, wenn gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funk-tion den Regionalen Grünzügen zugeordnet werden.

Die Offenlandflächen nördlich der L 3204 stellen Bereiche für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau, der Entwicklung und Gestaltung eines regionalen ökologischen Verbundsys-tems dienen, Vorrang vor entgegenstehenden oder beeinträchtigenden Nutzungsansprü-chen.

Land- und Forstwirtschaft

Bereiche für die Landwirtschaft stellen die Offenlandflächen nördlich von Köppern sowie süd-lich von Rosbach rings um den Beinhardshof dar. Auf diesen Flächen hat die landwirtschaft-liche Bodennutzung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen und soll nachhaltig gesichert werden.

Ebenso sollen die Waldbereiche mit ihren wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funk-tionen nachhaltig gesichert werden. Diese Flächen nehmen im Untersuchungsgebiet die größte Fläche ein. Mit Ausnahme von Flächen nördlich der L 3204, beiderseits der B 455 / L 3057 und nördlich des Beinhardshofs an der A 5 erstrecken sie sich über das gesamte Untersuchungsgebiet. Die Funktion der Waldflächen soll „gewichtet nach ihrer lokal vorherr-schenden Bedeutung durch eine naturnahe oder naturgemäße Bewirtschaftung gestärkt werden“. Die Wälder östlich der A 5 und südlich der Anschlussstelle sind als Vorbehaltsge-biet für Natur und Landschaft, die Wälder nördlich der AS sowie die angrenzenden Streu-obstbestände sogar als Vorranggebiete für Natur und Landschaft markiert.

Verkehr

Die A 5 ist als vierstreifige und die B 455 als zweistreifige Bundesfernstraße im Regionalplan dargestellt. Ein Ausbau der A 5 im Bereich der AS Friedberg ist im Regionalplan Südhessen 2010 als verbindliches, abschließend abgewogenes Ziel zur Ergänzung des Straßennetzes dargestellt.

Wasserschutz

Der gesamte Untersuchungsraum mit Ausnahme der Fern- und Landesstraßen stellt einen Bereich für die Grundwassersicherung dar. Bereiche der Grundwassersicherung dienen dem Schutz besonders sensibler (verschmutzungsempfindlicher), ergiebiger Grundwasservor-kommen sowie wenig durch andere Nutzungen beeinträchtigter Einzugsgebiete von Trink-wassergewinnungsanlagen. Der gesamte Bereich um die Anschlussstelle ist als Vorbehaltsgebiet für Trinkwasserschutz markiert.

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3.2.2 Landschaftsplanung

Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes gehört zur Stadt Rosbach vor der Höhe. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans der Stadt Rosbach vor der Höhe (STADT

ROSBACH VOR DER HÖHE, 2002) hält für das Untersuchungsgebiet folgendes fest:

Südlich von Rosbach grenzen landwirtschaftliche Flächen an die Autobahn und an die B 455 im Bereich Beinhardshof. Dabei handelt es sich überwiegend um Flä-chen mit besonderer Eignung für den Ackerbau. Südlich der B 455 besteht eine besondere Eignung für Grünlandnutzung. Insbesondere an der A 5 weisen die landwirtschaftlichen Flächen eine besondere Eignung im Hinblick auf Biotopver-bund und Biotopentwicklungsflächen auf.

Nahezu der gesamte übrige Raum des Untersuchungsgebietes stellt Flächen für die Forstwirtschaft dar. Östlich der A 5 weisen sie eine besondere Eignung im Hinblick auf Biotopverbund und Biotopentwicklungsflächen auf. Teilweise handelt es sich um Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 15 BNatSchG i.V. mit § 7 HAGBNatSchG.

Die Aue des Lohgrabens sowie eine Wiese mit umgebendem Gebüsch nördlich der L 3204 auf der Ostseite der A 5 stellen ökologisch bedeutsame Grünlandflä-chen dar, für die besondere Formen der Pflege oder der Bewirtschaftung sicher-zustellen sind. Bei der Aue des Lohgrabens handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche mit besonderer Eignung im Hinblick auf Biotopverbund und Biotopentwicklungsflächen.

Auch für die Streuobstwiese am Südrand des Untersuchungsgebietes westlich der A 5 sind besondere Formen der Pflege oder der Bewirtschaftung sicherzustellen.

Bestehende Verkehrsflächen, die im Landschaftsplan dargestellt sind, sind die Bundesfernstrassen A 5 und B 455 sowie die Landesstraße L 3204.

Nördlich der B 455 und westlich der A 5 erstreckt sich das Landschaftsschutzge-biet „Osttaunus“. Das LSG ist zwischenzeitlich außer Kraft.

Westlich der A 5 erstreckt sich der Naturpark „Hochtaunus“.

3.2.3 Sonstige Bewertungen und Planungen

Hessische Biotopkartierung

Im Bereich des Untersuchungsgebietes wurden keine Flächen von der Hessischen Biotop-kartierung erfasst (HDLGN, briefl. 31.07.03).

Rechtlich gebundene Kompensationsflächen

Das Feldgehölz westlich des Mitfahrerparkplatzes im NW-Quadranten (HTK, Gemarkung Köppern, Flur 10, Flurstück 72/3) ist als rechtlich gebundene Kompensationsmaßnahme der Stadt Friedberg angepflanzt worden (Naturreg.-Nr. D_AA_000515). Die Fläche ist im Be-standsplan entsprechend gekennzeichnet.

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4 Bewertung des Bestandes

4.1 Boden

Ausgesprochen seltene Bodenformen und Bodenbildungen sind im Gebiet nicht vorhanden. Auch besondere Empfindlichkeiten sind nicht erkennbar.

Die vorherrschende Bodenart im Untersuchungsgebiet ist Lehm. Damit verbunden sind zahl-reiche relativ gute Bodeneigenschaften, wie z.B. eine gute Nährstoffspeicherung und eine vergleichsweise hohe Wasserspeicherung. So liegt die Feldkapazität (= maximale Haftwas-sermenge) im mittleren Bereich ebenso wie die Durchlässigkeit der Böden. Die Wasserver-sorgung der Böden kann als gut bezeichnet werden. Somit ist nahezu das gesamte Untersuchungsgebiet hinsichtlich der Speicher- und Reglerfunktion des Bodens als mittel einzustufen, das Ertragspotenzial dieser Böden als hoch. Am äußersten Westrand des Untersuchungsgebietes steht auf einer kleinen Fläche ein Kolluvium an. Der hier befindliche sandige bis schluffige Lehm weist eine noch bessere Nährstoff- und Wasserspeicherkapazi-tät auf als Parabraunerden, die Speicher- und Reglerfunktion des Bodens ist als hoch einzu-stufen.

Hinsichtlich des Bodenaufbaus und des Bodengefüges ist davon auszugehen, dass außer-halb der bebauten Bereiche der Untergrund weitgehend ungestört ist. Dies trifft insbesondere auf die Laubwaldbereiche zu.

Veränderungen oder gar Beeinträchtigungen der Böden sind dort nur in relativ geringem Maß durch Wechselwirkungen mit der Bepflanzung bzw. durch landwirtschaftliche Bearbei-tung und Bewirtschaftung zu erwarten. Dies ist in folgenden Flächen der Fall:

Auf Ackerflächen sind Veränderungen der natürlichen Bodenprofile und Strukturen durch Bodenbearbeitung zu erwarten.

Innerhalb von Nadelholzwäldern kann es durch die speziellen Eigenschaften der an-fallenden Streu zu einer Bodenversauerung kommen.

Neben einer Schädigung der Böden im engeren Sinn kann es allerdings auch zu Veränderungen der natürlichen Standorteigenschaften kommen, die insbesondere auch die natürliche Flora negativ treffen.

Wegen der unmittelbaren Nähe zur A 5 ist die Belastung des Bodens durch Schadstoffein-träge im Gesamtgebiet als hoch einzustufen. Aufgrund der hohen Speicherfähigkeit des am Westrand gelegenen Kolluviums werden Schadstoffe dort besonders stark angelagert, die Vorbelastung ist hier als sehr hoch zu bewerten.

4.2 Wasser

Grundwasser

Die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters ist im Gesamtgebiet als hoch einzustufen. Sie liegt bei 5-15 l/s (Stadt Rosbach vor der Höhe, 2002). Die Qualität des Grundwasserleiters ist im gesamten Untersuchungsgebiet als gut zu bewerten.

Der Großteil des Untersuchungsgebietes weist eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit auf. Dies betrifft den gesamten südlichen Teil des Untersuchungsgebietes bis in Höhe der

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Anschlussstelle, außerdem im mittleren und nördlichen Teil den Bereich östlich der Auto-bahn.

Eine geringe Empfindlichkeit besteht im Westen des Untersuchungsgebietes entlang der L 3057. Hier puffern die anstehenden Parabraunerden die Schadstoffe ab und verhindern eine Auswaschung ins Grundwasser. Noch geringer ist die Empfindlichkeit im Bereich des Kolluviums, da diese Bodenart ein noch besseres Puffervermögen besitzt. Es handelt sich um eine kleine Fläche im Westen der Anschlussstelle.

Am Nordwestrand des Untersuchungsgebietes in der Aue des Fahrenbachs ist die Empfind-lichkeit des obersten Grundwasserleiters gegenüber Schadstoffeinträgen hoch. Der Grund-wasserflurabstand ist hier gering, der Boden besitzt ein durchschnittliches Puffervermögen.

Oberflächenwasser

Der Fahrenbach im Norden und westlich der A5 weist eine naturnahe bis mäßig veränderte Struktur auf. Im Bereich der Autobahnquerung ist der Bach verrohrt, östlich der Autobahn verläuft er entlang einer Einzelhausbebauung und ist in seiner Struktur als deutlich bis stark verändert (Verbau) einzustufen. Der Fahrenbach ist im gesamten Unersuchungsgebiet in seiner Wasserqualität mäßig belastet (Gewässergüteklasse II).

Der nördliche Arm des Lohgrabens weist östlich der A 5 eine naturnahe bis mäßig veränder-te Struktur auf, östlich der A 5 ist die Struktur dagegen stärker verändert. Der südliche Arm ist als deutlich bis stark verändert einzustufen. Der Lohgraben besitzt die Gewässergüte Il, gilt also als mäßig belastet.

4.3 Klima

Dem überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes kommt eine mittlere klimatische bzw. lufthygienische Ausgleichsfunktion zu. Eine hohe Bedeutung besitzen die Freiflächen im Westteil des Untersuchungsgebietes im Bereich der Stadt Friedrichsdorf-Köppern. Von ho-her Wertigkeit im Hinblick auf den lufthygienischen Austausch und die Frischluftproduktion sind besonders die Waldflächen im Gebiet. Sowohl die Wald- als auch die Freiflächen wei-sen einen engen Siedlungsbezug auf.

Hinsichtlich der Kaltluftproduktion kommt den Freiflächen im Bereich von Köppern eine sehr hohe Bedeutung zu, die übrigen Flächen weisen eine hohe Bedeutung auf. Auf den Offen-landflächen kann sich erwärmte Luft großflächig abkühlen. Die Abflussrichtung der Kaltluft ist orographisch bedingt, richtet sich also nach dem Verlauf der Bäche und Täler. Wichtige Kalt-luftbahnen stellen der Fahrenbach (Kaltluftabfluss in nordöstlicher Richtung) und der Loh-graben (Kaltluftabfluss in südöstlicher Richtung) dar.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur A 5 und B 455 / L 3057 weist das gesamte Untersu-chungsgebiet eine hohe Vorbelastung durch Schadstoffimmissionen auf

4.4 Flora und Fauna

Die kartierten Biotoptypen wurden in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit innerhalb des Natur-haushaltes und hier insbesondere in Bezug auf ihre Wertigkeit für den Arten- und Biotop-

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schutz bewertet. Dabei wurden unter Berücksichtigung der Vorbelastung des gesamten Raumes durch die Autobahn vier Wertstufen gebildet, deren Abstufung in Anlehnung an die Punktebewertung gemäß Kompensationsverordnung entwickelt wurde. Aufgrund der sehr hohen Vorbelastung des Gesamtgebietes durch Lärm und Schadstoffemissionen, die von der A 5 ausgehen, wurden die Biotoptypen zusätzlich um eine Wertstufe abgestuft. Insge-samt lassen sich folgende Wertstufen unterscheiden:

1 = hohe Wertigkeit 2 = mittlere Wertigkeit 3 = geringe Wertigkeit 4 = sehr geringe bzw. fehlende Wertigkeit

Eine hohe Wertigkeit weisen im Untersuchungsgebiet die mesophilen Buchenwälder (01.112) auf. Größere Bestände befinden sich beidseits der A 5, nördlich der B 455 und südlich der Anschlussstelle Friedberg. Es handelt sich dabei um Bestände mittle-ren Alters (Baumholz).

Ebenfalls eine hohe Wertigkeit besitzen der gut entwickelte Waldrand mit Krautsaum (01.153) am Lohgraben, der einem Lärchenbestand vorgelagert ist, sowie ein Feld-gehölz (04.600) westlich der A 5 an einem Parkplatz.

Auch der Fahrenbach (05.214) im äußersten Norden des Untersuchungsgebietes ge-hört zu dieser Wertkategorie. Allerdings ist nur der Abschnitt westlich der A 5 als hochwertig einzustufen, da der Bach östlich der Autobahn Verbauung aufweist. Der Fahrenbach stellt eine wertvolle Achse des Biotopverbundes und der Biotopvernet-zung dar. Er weist eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen und sonstigen Beeinträchtigungen auf. Im Kreuzungsbereich mit der A 5 besteht aller-dings eine erhebliche Barriere.

Bei Flächen mit mittlerer Wertigkeit handelt es sich überwiegend um Waldflächen nordwestlich der Anschlussstelle Friedberg sowie im Süden beiderseits der Auto-bahn. Einen Großteil der Flächen stellen Buchenmischwälder (01.114) dar. Sie liegen auf der Westseite der A 5 nördlich und südlich der Anschlussstelle Friedberg. Eben-falls großflächig vertreten sind Eichenmischwälder (01.122). Sie liegen überwiegend im Süden des Untersuchungsraums östlich der A 5, darüber hinaus auch im Bereich des nordwestlichen Autobahnohrs und am Nordrand des Untersuchungsgebietes. In-nerhalb der Waldgebiete des Untersuchungsgebietes wurden auch Waldlichtungen (01.151) in diese Wertkategorie eingestuft.

Im Offenland weisen zwei standortgerechte Hecken (02.400) aus einheimischen Ar-ten mit vorgelagerten Säumen im Süden eine mittlere Wertigkeit auf. Die an diese Hecken angrenzende extensive Wiese (06.310) bzw. Streuobstwiesenbrache (09.250) sowie eine extensive Streuobstwiese (03.130) und ein Extensivrasen (11.225) nördlich der L 3057 am Ortsrand von Köppern wurden ebenfalls in diese Wertkategorie eingestuft. Verstreut im Gebiet treten ausdauernde Ruderalfluren (09.210) auf, in der Regel wachsen sie auf unzugänglichen Bereichen oder auf „Rest-flächen“.

Biotope geringer Wertigkeit sind überwiegend Nadelwälder. Großflächig vertreten sind hier insbesondere Lärchenbestände (01.239) östlich der A 5, außerdem Kiefern-bestände (01.219) östlich der A 5 und im südwestlichen Autobahnohr. Daneben fin-den sich kleinflächig Fichtenbestände (01.229) sowie junge Nadelholzaufforstungen

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(01.297). Auch naturfern ausgeprägte Laubholzbestände (01.180), die überwiegend aus Stangenholz aufgebaut sind und sich kleinflächig im Norden des Gebietes finden, gehören zu dieser Kategorie.

Im Offenland wurden die straßenbegleitenden Gehölze (02.600) und Entwässerungs-gräben (05.241) entlang der A 5, der B 455 und der L 3057 in diese Wertkategorie eingestuft.

Zu den Flächen sehr geringer Wertigkeit bzw. fehlender Wertigkeit gehören inten-siv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen (11.191), Sonderkulturen und Viehwei-den (06.200). Bewachsene Feld- und Waldwege (10.610, 10.620) sowie kurzlebige Ruderalfluren (09.120) und Feldraine (09.150). Diese sind ebenfalls aufgrund der Vorbelastung durch die Autobahn nur von sehr geringer Wertigkeit für den Natur-haushalt. Auch intensiv genutzte Einzelgärten (11.211), Ziergehölzanpflanzungen (02.500), ein eingezäuntes Regenrückhaltebecken (05.345) sowie die artenarmen Straßenränder (09.160) fallen in diese Wertkategorie. Keine Wertigkeit für den Natur-haushalt weisen nahezu bis völlig versiegelte Wegeflächen (10.510, 10.520), ge-schotterte Bereiche (10.530) sowie Bebauung (10.710) auf.

Eine tierartenbezogene Bewertung von Teilräumen des Untersuchungsgebietes findet sich auf der Unterlage 3 zur artenschutzrechtlichen Prüfung. Eine Übersicht über alle im Gebiet erfassten Biotoptypen und deren Wertigkeit gibt nachstehende Tabelle.

Tab. 3: Bewertung der Biotoptypen

Nr. des Biotop-typs

Bedeutung / wertigkeit

01.000 Wälder

01.112 Mesophiler Buchenwald 1

01.114 Buchenmischwälder (forstlich überformt) 2

01.122 Eichenmischwälder (forstlich überformt) 2

01.151 Waldlichtungen/-wiesen, soweit kein Grünland 2

01.153 Typische voll entwickelte Waldränder, Schwerpunkt Laubholz, gestuft incl. Krautsaum

1

01.180 Naturferne Laubholzforsten nach Kronenschluss 3

01.219 Sonstige Kiefernbestände 3

01.229 Sonstige Fichtenbestände 3

01.239 Sonstige Lärchenbestände 3

01.297 Sonstige Nadelholzaufforstungen vor Kronenschluss 3

02.000 Gebüsche, Hecken Säume

02.200 Trockene bis frische, basenreiche Gebüsche, Hecken und Säume 2

02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölz) 4

02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend, etc.) 3

02.600/ 09.210

Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend, etc)/ Ausdauernde Ruderalfluren meist frische Standorte

3

03.000 Erwerbsgartenbau/Sonderkulturen/Streuobst

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Nr. des Biotop-typs

Bedeutung / wertigkeit

03.130 Streuobstwiese extensiv bewirtschaftet 2

03.211 Erwerbsgartenbau/Sonderkulturen 4

04.000 Einzelbäume, Baumgruppen, Feldgehölze

04.110 Einzelbaum 4

04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbäume 3

04.600 Feldgehölze (Baumhecken), großflächig 1

05.000 Gewässer

05.214 Mäßig schnellfließende Bäche (Mittellauf, keine Flüsse, Güteklasse II und schlechter)

1

05.241 Zumindest an Böschungen verkrautete Entwässerungsgräben 3

05.345 Periodische/temporäre Becken 4

06.000 Grasland im Außenbereich

06.200 Weiden 4

06.310 Frischwiesen, extensiv genutzt 2

09.000 Ruderalfluren und Brachen

09.120 Kurzlebige Ruderalfluren 4

09.150 Feldraine, Wiesenraine, linear 4

09.160 Straßenränder (mit Entwässerungsmulde, Mittelstreifen), intensiv gepflegt, artenarm

4

09.210 Ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte 2

09.250 Streuostwiesenbrache vor Verbuschung 2

10.000 Vegetationsarme und kahle Flächen

10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) 5

10.510/ 10.710/ 11.221

Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt) / gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich

5

10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 5

10.530 Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze 5

10.610 Bewachsene Feldwege 4

10.620 Bewachsene Waldwege 4

10.710 Dachfläche, nicht begrünt 5

11.000 Äcker und Gärten

11.191 Acker, intensiv genutzt 4

11.211 Grabeland, Einzelgärten in der Landschaft 4

11.225 Extensivrasen 2

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4.5 Landschaftsbild und landschaftliches Naherholungspotential

Die älteren Laubwälder (Buchen- und Eichenhochwälder) sind hinsichtlich des Landschafts-bildes grundsätzlich von hoher Bedeutung. Sie vermitteln dem Betrachter den Eindruck na-turnaher Biotope und bilden jahreszeitlich wechselnde Aspekte, die für die landschaftliche Eigenart von besonderer Attraktivität sind. Ähnliches gilt für naturnahe Fließgewässerbiotope (z.B. Lohgraben östlich A 5, Fahrenbach westlich A 5).

Die Nadelwälder weisen dagegen eine geringere Strukturvielfalt auf. Ihnen fehlt auch der jahreszeitliche Aspektwechsel, so dass sie insgesamt von geringerer Bedeutung für die landschaftliche Erscheinung sind.

Die Waldbestände entlang der A5 übernehmen außerdem eine wichtige Sichtschutzfunktion, da sie die Einsehbarkeit der Autobahn mindern.

Hinsichtlich der Naherholung kommt dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung zu. Dies insbesondere aufgrund der starken Verlärmung, die von der A 5, aber auch von der B 455 bzw. L 3057 ausgeht. In der Folge ist eine naturbezogene, stille Erholung nicht bzw. erst bei entsprechendem Abstand zu den Lärmquellen möglich. Erst mit zunehmender Ent-fernung (> ca. 150 m) bieten die Waldbestände eine bessere Abschirmung, womit auch die Qualität hinsichtlich der Naherholung steigt.

Die A 5 bildet zudem eine erhebliche Barriere mit nur wenigen Querungsmöglichkeiten. Der neue Rad- und Gehweg, der künftig parallel zur L 3057/B 455 verläuft, bedingt eine Verbes-serung hinsichtlich der Vernetzung von Friedrichsdorf und Rosbach v.d. Höhe.

4.6 Kultur- und Sachgüter

Hinsichtlich der Sachgüter kommt der Autobahn sowie der Bundesstraße eine hohe Bedeu-tung als überregionale bzw. überörtliche Verkehrsverbindung zu, die Landesstraßen sind von mittlerer Wertigkeit.

4.7 Menschliche Gesundheit (Lufthygiene und Lärm)

Die bestehenden Verkehrstrassen führen bereits heute zu erheblichen Lärm- und auch Staub- und Schadstoffimmissionen im Umfeld. Durch die geplanten Aus- und Umbaumaß-nahmen wird sich dieser Zustand nicht erheblich verändern.

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5 Auswirkungen des Vorhabens

Dieses Vorhaben erfüllt nicht die in Nr. 14.3 bis 14.6 der Anlage 1 zum Gesetz über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) festgelegten Voraussetzun-gen einer UVP-Pflicht bei Straßenbauvorhaben, jedoch wurde die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter erfolgt im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung.

Demnach stellt die dauerhafte, zusätzliche Flächenversiegelung in einem Umfang von ca. 3,5 ha eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der naturschutzrecht-lichen Eingriffsregelung dar. Gleichzeitig unterschreitet dieser Größenwert diejenigen in der Anlage 1 zum UVPG festgesetzten Kriterien zur UVP-Pflicht - z. B. Bau einer vierstreifigen Bundesstraße von fünf Kilometern Länge, womit eine Flächenversiegelung von etwa 7,5 ha einherginge - deutlich, so dass unter Berücksichtigung der erheblichen Vorbelastung des Standortes durch die Anlage und den Betrieb der bestehenden Straßen die durch das Vor-haben verursachten Umweltauswirkungen zusammenfassend als nicht erheblich nachteilig zu bewerten sind und somit in der Gesamteinschätzung keine UVP-Pflicht begründen.

5.1 Schutzgutbezogene Auswirkungen

Boden

KV (Neu-) Versiegelung von Boden

Entlang der gesamten Umbaustrecke kommt es unvermeidlich zur Überbauung bisher un-versiegelter Flächen. Verursacht wird diese im Wesentlichen durch die Umgestaltung der Rampen sowie im Streckenbereich der B 455/L 3057 die Erweiterung der Ein- und Ausfäde-lungsstreifen.

Damit verbunden sind Verluste aller ökologischen Funktionen des Bodens, speziell aber auch der Funktion als Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere und der Versickerungsfähig-keit. Hohe landwirtschaftliche Ertragspotenziale sind auf den Ackerflächen entlang der B 455 bzw. L 3057 betroffen.

Auf unbefestigten Wegen sind durch Verdichtung ebenfalls Störungen und gewisse Funkti-onseinschränkungen unvermeidlich. Gegenüber versiegelten Flächen bleiben aber Boden-funktionen wie bspw. Versickerungsfähigkeit zumindest teilweise auch erhalten.

KBo1 Abgrabungen und Aufschüttungen mit anschließender Wiederbegrünung

Abgrabungen und Aufschüttungen führen (auch ohne anschließende Überbau-ung/Versiegelung) zu Veränderungen des Bodengefüges. In künftig nicht überbauten Flä-chen erscheint durch Wiederandeckung von Oberboden und Begrünung eine Regeneration möglich.

Abgrabungen und Aufschüttungen entstehen entlang der gesamten Ausbaustrecke, in grö-ßerem Umfang im Bereich der neuen Rampe im NO-Quadranten sowie der Regenrückhalte-becken.

KBo2 Störung und Verdichtung durch Bauarbeiten

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Auch ohne Abgrabungen und Aufschüttungen kommt es auf vorübergehend beanspruchten Flächen (Arbeitsstreifen, Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerflächen) zu Störungen und insbesondere Bodenverdichtung.

Es sind von dem Vorhaben keine seltenen und speziellen Bodenbildungen betroffen, so dass die angesprochenen Auswirkungen reversibel sind. Voraussetzung ist aber eine entspre-chende Berücksichtigung bei der Auswahl der Maßnahmen.

Wasserhaushalt

KW1 Inanspruchnahme von Teilabschnitten des Lohgrabens

Im Bereich des nördlichen Regenrückhaltebeckens sowie innerhalb des NW-Quadranten muss anlagebedingt der Lohgraben auf einer Lauflänge von insgesamt rund 215 m verlegt werden.

Das vorhandene Gewässerbett bleibt weitgehend erhalten, fällt aber trocken. In der Folge geht die Biotopfunktion „Fließgewässer“ in dem betroffenen Abschnitt verloren. Die Uferge-hölze am Bestandsgewässer können erhalten werden. Baubegleitende Schutzmaßnahmen sind allerdings notwendig.

Da jeweils ein neues Gewässerbett geschaffen wird, ist die Inanspruchnahme als nur vorü-bergehend zu bewerten. Bei naturnaher Gestaltung und Begrünung kann der neue Lauf die Funktionen des trocken fallenden Gewässers ersetzen.

KW2 Störungen und Sedimenteintrag entlang des Lohgraben während Bauarbeiten

Baubedingt besteht die Gefahr von Störungen und Sedimenteinträgen in den Lohgraben im Bereich des geplanten nördlichen Regenrückhaltebeckens. Hier kann es entlang des an-schließenden Gewässerabschnittes dazu kommen, dass entweder im Zuge von Erdarbeiten oder als Folge von Erosion an offenen Böschungen Erdmaterial in das unmittelbar benach-barte Gewässer eingetragen wird. Da dies im Gegensatz zum natürlichen Sedimenttransport punktuell konzentriert erfolgt, sind Beeinträchtigungen dort vorkommender Pflanzen und Tie-re nicht auszuschließen. Durch entsprechende baubegleitende Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko allerdings auf ein Minimum reduzieren.

Klima / Luft

Erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft sind vorhabensbedingt nicht zu erwarten.

Das Bauvorhaben führt zu keiner signifikanten Zunahme des Verkehrs. Zunahmen der Schall- und Schadstoffimmissionen werden somit vorhabensbedingt ebenfalls nicht verur-sacht.

Auswirkungen auf Arten und Biotope

KBio 1 Verlust von Laubwald

Überwiegend entlang der A 5 und in kleinerem Umfang auch an der L 3057 kommt es zu Verlust von Wald. Es handelt sich dabei um eichen- und buchenreiche Laubwälder unter-schiedlichen Alters. Insgesamt führen die Waldverluste auch zu Verlusten von Lebensräu-

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men daran gebundener Arten. Betroffen sind davon die Avifauna und die Artengruppe der Fledermäuse.

Gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung (siehe Anhang) sind die straßennahen Wälder durch Verkehrslärm, der von der A 5 ausgeht, sehr stark vorbelastet. Das Lebensraumpo-tenzial insbesondere hinsichtlich Fortpflanzungsstätten der Avifauna ist stark eingeschränkt. Dies gilt vor allem für anspruchsvolle, gefährdete Vogelarten mit hoher Störungsempfindlich-keit. Beobachtungen derartiger Arten lagen durchweg außerhalb des Eingriffsbereichs.

Die Waldverluste betreffen somit allenfalls wenig störungsempfindliche Arten, die zudem in der Regel häufig, weit verbreitet und ungefährdet sind (Ubiquisten). Bei Durchführung der Rodungen außerhalb der Vogelbrutperiode können Beeinträchtigungen der lokalen Populati-onen vermieden werden. Mit Hilfe von Gehölzpflanzungen (Gebüsche, Hecken etc.) und Neuanlage von Laubmischwald entstehen Ersatzhabitate, wodurch die Verluste ausgegli-chen werden können. Verbote gem. § 44 BNatSchG treten für die Avifauna nicht ein.

Bei den Fledermäusen spielt der Lärmaspekt keine entscheidende Rolle, da für die Arten-gruppe negative Auswirkungen durch Verkehrslärm nicht belegt sind. Im Zuge der Erfassun-gen wurden keine Quartiere nachgewiesen, die Waldverluste führen aber zu einer Inanspruchnahme von Jagdhabitaten verschiedener Fledermausarten. Betroffen sind die Randbereiche der als Jagdhabitat für Fransen-, Zwerg- und gegebenenfalls Bechsteinfledermaus erfassten Waldbereiche im Süden beidseits der A 5 sowie im Norden östlich der A 5. Die Rodung der randständigen Bäume öffnet zudem den verbleibenden Be-stand, die Abschirmungswirkung gegenüber dem Waldinneren wird reduziert.

Da die nachgewiesenen Fledermausarten im Umfeld des Vorhabens ausreichend weitere Jagdhabitate vorfinden, ist eine Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG für die Fledermäuse nicht gegeben.

KBio 2 Verlust sonstiger Wälder

Hierunter fällt der anlagebedingte Verlust von Kiefern- und Lärchenwälder östlich der A 5 und südlich der Anschlussstelle. Die Verluste werden durch die Anlage des südlichen Regen-rückhaltebeckens sowie durch die Umgestaltung der Rampen im SO-Quadranten verursacht.

Da es sich bei diesen Wäldern um Biotope mit geringer, ökologischer Wertigkeit handelt, sind auch die Auswirkungen auf die Fauna eher von untergeordneter Bedeutung.

KBio 3 Verlust von Waldlichtungen

Durch den Bau des südlichen Regenrückhaltebeckens sowie dessen Zufahrtsweg kommt es zu einem Verlust von Waldlichtungen. Es handelt sich dabei um ehemalige Wege, die heute nicht mehr genutzt werden und der Sukzession unterliegen. KBio 4 Vorübergehende Inanspruchnahme von Wald

Im Südwest-Quadranten wird der vorhandene Kiefernbestand gefällt mit dem Ziel des Um-baus in einen naturnäheren Laubholzbestand. Mit der Fällung wird somit das Ziel einer öko-logischen Aufwertung angestrebt. Da eine Wiederbepflanzung erfolgt, ist die Inanspruchnahme vorübergehend. Die freigestellten Flächen können ferner während der Bauphase als Lagerflächen genutzt werden. Damit kann an anderer Stelle die Einrichtung von Lagerflächen vermieden werden.

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Eine weitere Inanspruchnahme von Wald wird in den Arbeitsbereichen und damit baubedingt verursacht. Da die Flächen nicht überbaut werden, ist nach Abschluss der Bauarbeiten eine Wiederbegrünung z.B. durch Sukzession bzw. Pflanzungen möglich, so dass die Verluste nur vorübergehend sind.

Im NW-Quadranten wird darüber hinaus weiterer Wald in Anspruch genommen. Gefällt wird hier der Bestand bis 25 m Abstand vom künftigen Fahrbahnrand. Dies wird nötig, da für den Bestand aufgrund der randlichen Rodungen im Bau- und Arbeitsfeld die Standsicherheit künftig nicht mehr gewährleistet ist und somit eine erhöhte Unfallgefahr durch auf die Fahr-bahn fallende Bäume besteht.

KBio 5 Störungen von buchenreichen Beständen durch Freistellung am Rand

Gegenüber anderen Wäldern reagieren Buchen relativ empfindlich auf Freistellungen und stärkere Besonnung. Dies betrifft einerseits die Bäume selbst, die mit Rindenschäden reagie-ren können, aber auch die Krautschicht, die in einem geschlossenen Bestand an relativ ge-ringen Lichteinfall angepasst ist.

KBio 6 Gefährdung sonstiger angrenzender Waldbestände

Dies betrifft eine Reihe sonstiger Waldbestände, die unmittelbar an beanspruchte Flächen heranreichen, sowie einen zu erhaltenden Eichenüberhälter (siehe Kap. 2.6.6) etwa in Höhe von Bau-km 0+760 mit ca. 35 m Abstand zum bestehenden westlichen Fahrbahnrand der Autobahn und Anschnitte größerer eichenreicher Waldflächen südlich und nördlich der An-schlussstelle.

Die Freistellung ist insgesamt weniger problematisch, da weniger empfindliche Baumarten betroffen sind. Für die Abschnitte ist in erster Linie ein Neuaufbau des Waldrandes nach Ab-schluss der Arbeiten zu fördern.

KBio 7 ENTFÄLLT

KBio 8 Verlust sonstiger Gehölzbestände

Hierunter fällt der Verlust von Hecken und sonstigen Gehölzbeständen entlang der Ausbau-strecke.

KBio 9 ENTFÄLLT

KBio 10 Inanspruchnahme von Streuobstwiesen

Im Süden der A 5 werden Teilflächen einer Streuobstwiesenbrache in Anspruch genommen. Betroffen ist ein ca. 10 m schmaler Streifen am Ostrand der Brachfläche. Rund 100 m² wer-den durch Wegebau künftig versiegelt bzw. befestigt sein. 400 m² liegen im Arbeitsstreifen bzw. in Böschungsflächen und können somit nach Abschluss der Bauarbeiten wieder be-grünt werden. Die Inanspruchnahme ist für diese Flächenanteile also nur vorübergehend. Die versiegelten Teilflächen müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.

Nördlich der L 3057 am Ortsrand von Köppern wird eine extensiv bewirtschaftete Streuobst-wiese durch den Neubau eines Radweges im Umfang von 400 m² randlich beansprucht. Der

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damit einhergehende Verlust von Einzelbäumen kann durch Neupflanzung entlang des Radweges kompensiert werden

KBio 11 Inanspruchnahme sonstiger Biotope des Offenlandes außerhalb überbauter Bereiche

Hierunter zusammengefasst ist die Inanspruchnahme von Intensivweiden, Ackerflächen, Straßenrändern, Ruderalfluren mit mittlerer bis (sehr) geringer ökologischer Wertigkeit. Be-troffen sind ca. 3,31 ha. Die Inanspruchnahme ist nur vorübergehend, da die betroffenen Flächen in künftig nicht überbauten Bereichen liegen und somit quasi an Ort und Stelle bzw. etwas versetzt wieder hergestellt werden können.

Zudem werden im Vorhabensbereich weitere rund 3,7 ha nach Abschluss der Bauarbeiten mit Landschaftsrasen begrünt und können somit diese Verluste kompensieren. Darüber hin-ausgehende spezielle Maßnahmen sind somit nicht notwendig.

KBio 12 Gefährdung sonstiger Gehölzbestände

Hierunter fallen sonstige Gehölzbestände (außerhalb der Wälder), die an die Bauflächen angrenzen und dadurch einer baubedingten Gefährdung unterliegen. Verletzungen im Wur-zel-, Stamm- und Kronenbereich sind denkbar, die u. U. auch zum Verlust der betreffenden Gehölze führen können. Durch entsprechende baubegleitende Schutzvorkehrungen lassen sich Konflikte allerdings vermeiden.

Gefährdet sind Gehölze entlang der B 455 im SO-Quadranten sowie ein Feldgehölz am be-stehenden Mitfahrerparkplatz im NW-Quadranten.

Landschaftsbild und Erholungspotential

KL Veränderung des Landschaftsbildes

Veränderungen des Landschaftsbildes treten überall dort auf, wo der Straßenraum aufgeweitet oder Wald gerodet wird.

Deutliche Veränderungen entstehen räumlich begrenzt durch Abgrabungen und Aufschüt-tungen, die zum Bau der neuen Rampe im NO-Quadranten benötigt werden. Diese Verände-rung ist dauerhaft. Durch Bepflanzung und Begrünung, wie es das Maßnahmenkonzept vorsieht, kann aber eine landschaftsgerechte Einbindung erreicht werden. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Verkehrsflächen bereits heute den Bereich prägen. Die neue Rampe wird sich in dieses System einreihen. Ferner ist auch von Gewöhnungseffekten auszugehen.

Entlang der L 3057/B 455 kommt als weitere neue Struktur der Rad- und Gehweg zu den vorhandenen Verkehrsflächen hinzu. Eine nachhaltige, negative Veränderung des Land-schaftsbildes wird dadurch aber nicht verursacht, da der gesamte Bereich bereits heute durch die Bundes- und Landesstraße vorgeprägt ist.

Die Waldrodungen erfolgen überwiegend entlang der A 5 und sind somit nur von dort bzw. im Nahbereich wahrnehmbar. In Richtung der umliegenden Ortslagen und der waldfreien Feldflur schirmen die verbleibenden Wälder die Rodungsbereiche auch künftig gut ab. Die rodungsbedingte Landschaftsbildveränderung ist somit nur räumlich begrenzt wirksam und insofern nicht nachhaltig.

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Insgesamt ist festzustellen, dass anlage- und baubedingt Veränderungen des bisherigen Landschaftsbildes entlang der Baustrecke entstehen. Dies ist aber insgesamt als nicht nach-haltig zu bewerten, da der gesamte Raum bereits heute durch Verkehrsflächen geprägt ist.

Menschliche Gesundheit

Zusätzliche Belastungen der menschlichen Gesundheit sind vorhabensbedingt nicht zu er-warten (siehe auch Auswirkungen auf Klima/Luft).

Kultur- und Sachgüter

Weder für die Baudenkmale innerhalb der Ortslage noch die vermuteten Reste einer alten Burganlage auf dem Bergsporn sind Beeinträchtigungen zu erwarten.

5.2 Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen wird auf das nicht vermeidbare Maß minimiert. Dabei kommen landschaftspflegerische Maßnahmen ausschließlich auf im Rahmen des für den Straßenbau nötigen Grunderwerbs erstandenen Restflächen zur Aus-führung. Dazu gehören auch zwei Flächen für Waldneuanlage, die aufgrund ihrer Lage, Grö-ße und/oder ihres Zuschnitts keine effiziente landwirtschaftliche Nutzung zulassen.

5.3 Auswirkungen auf die Forstwirtschaft

Im Zuge des Vorhabens kommt es zu einer forstrechtlich relevanten Rodung mit Umwand-lung in eine andere Nutzungsart von 8,1680 ha. Darin sind auch 460 m² enthalten, die ge-mäß der naturschutzfachlichen Biotoptypenkartierung als Waldwege bzw. Waldlichtungen erfasst wurden, nach § 1 ForstG HE 2002 aber ebenfalls als Wald anzusprechen und damit bei der Ermittlung der forstrechtlichen Rodungsfläche mit einzurechnen sind.

Zur Vorabstimmung des Bauvorhabens wurde am 31.08.2010 ein Gesprächstermin mit Ver-tretern des zuständigen Forstamts Weilrod durchgeführt. Im Zuge einer ergänzenden Orts-begehung am 16.11.2010, ebenfalls unter Teilnahme von Vertretern des Forstamtes Weilrod, wurden die Rodungsbereiche schließlich vor Ort besichtigt und die grundsätzlichen Rah-menbedingungen hinsichtlich einer Rodungsgenehmigung sowie des notwendigen Kompen-sationsumfangs besprochen.

Demnach sind bei der Bilanzierung des forstrechtlichen Rodungsumfangs die Waldbestände innerhalb der Auffahrtsohren (SW-, NW- und SO-Quadrant) in ihrer Gesamtfläche mit einzu-rechnen, somit auch die Bereiche, die außerhalb des Baufeldes sowie der Arbeitsstreifen liegen. Diese verbleibenden Restbestandsflächen können künftig aufgrund der bau- und an-lagebedingten Verkleinerung (Rodung von Randzonen) und der künftig geringen Flächen-ausdehnung nicht mehr als Waldflächen im Sinne des Forstgesetzes anerkannt werden.

Von den Rodungen betroffen sind Buchenwälder, Buchen- und Eichenmischwälder sowie Kiefern- und Lärchenwälder beidseits der A5 sowie in kleinerem Umfang südlich der L 3057 auf Höhe des Ausbaubeginns dieser Landesstraße.

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Die Rodungsflächen wurden computergestützt mit Hilfe eines geographischen Informations-systems (GIS) ermittelt. Dabei erfolgte eine Verschneidung der im Rahmen der naturschutz-fachlichen Biotoptypenkartierung erfassten Flächen mit der technischen Ausbauplanung. Die realen Biotoptypen wurden 2003 auf Grundlage von Orthophotos im Maßstab 1:5.000 im Gelände erfasst und abgegrenzt. Nach Vorlage einer Geländevermessung entlang der Aus-baustrecke wurden die Biotoptypenabgrenzungen an diese angepasst (2009).

Die betroffenen Wälder liegen alle in der Gemarkung Rosbach v.d. Höhe und zählen zum Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Weilrod.

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6 Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

6.1 Allgemeine Beschreibung

Zur Vermeidung von Eingriffen werden Maßnahmen (V) zum Schutz von Habitaten durch Baustelleneinrichtungen und die zeitliche Beschränkung der Räum- und Rodungsarbeiten vorgesehen.

Maßnahmen, die aufgrund artenschutzrechtlicher Belange notwendig sind, sind mit dem Zu-satz „§“ gesondert gekennzeichnet. Sie dienen der Vermeidung artenschutzrechtlicher Ver-botstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG und/oder dem Erhalt der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der streng geschützten Arten sowie der euro-päischen Vogelarten im räumlichen Zusammenhang gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG.

Für die Kompensation der nicht vermeidbaren vorhabensbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (A) geplant. Vorübergehend für Bauzwecke in Anspruch genommene Flächen werden rekultiviert und durch Ansaaten sowie Pflanzungen von Gehölzbeständen und Einzelbäumen begrünt. Darüber hinaus erfolgen Neupflanzungen von Obstbäumen und die Anlage gestufter Waldränder. Die Verluste von Waldflächen werden durch Wiederaufforstungen ausgeglichen. Die neuen durch Verlegung entstehenden Abschnitte des Lohgrabens werden naturnah mit bachbegleitenden Grünstrei-fen gestaltet. Nicht mehr benötigte befestigte Verkehrsflächen werden entsiegeld und zu-rückgebaut.

Maßnahmen, die gleichzeitig auch der Begrünung und gestalterischen Einbindung der Stra-ßentrasse in die Landschaft dienen, sind zusätzlich auch als Gestaltungsmaßnahme ge-kennzeichnet (G).

Bei der Herleitung der Kompensationsmaßnahmen wurden die Rahmenbedingungen der Kompensationsverordnung (KV) eingehalten bzw. abgeprüft, dabei insbesondere die Acker-schonklausel (§ 2 Abs. 3 KV) sowie die Möglichkeiten von Entsiegelungsmaßnahmen (gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 KV).

Sämtliche im Vorhabensbereich geplante Maßnahmen sind im "Verzeichnis der Maßnah-menblätter" (siehe Unterlage 12.0) detailliert beschrieben. Das verbleibende Ausgleichsdefi-zit wird durch den Erwerb von Ökopunkten aus diversen vorlaufenden Ersatzmaßnahmen kompensiert (siehe Zif. 6.3).

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6.2 Konflikt-Maßnahmentabelle

Die nachfolgende Tabelle stellt die Auswirkungen des Bauvorhabens sowie die zur Kompensation vorgesehenen Maßnahmen einander gegenüber.

Tabelle 4: Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

Boden

KV

(Neu-) Versiegelung bislang aktiver Bo-denfläche durch Straßenaus- und -umbau

Gesamte

Baustrecke

30.640 m² 13 A Entsiegelung und Rückbau nicht mehr benötigter Straßen- und Verkehrsflächen mit anschließender Begrünung

Achse A5: 1+260-1+44 li, 1+530-1+640 li, 1+220-1+450 re

10.300 m² Weitere zumutbare Entsiegelungsmöglich-keiten sind im Plangebiet keine gegeben. Die Maßgaben des §2 Abs. 1 Nr. 3 KV wurden berücksichtigt.

Verlust und Beeinträchtigungen der Bo-denfunktionen werden multifunktional über das Naturgut Pflanzen/Biotope kompen-siert

KBo1 Abgrabungen und Aufschüttungen mit anschließender Wiederbegrünung

Achse A5, L3957/B455: Gesamte Baustre-cke, RRBs

Nicht quantifi-zierbar

Begrünung gemäß Maßnahmenplan

Gesamte Baustre-cke

Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen werden multifunktional über das Naturgut Pflanzen/Biotope kompensiert

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Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

KBo2 Störung und Verdich-tung durch Bauarbei-ten

Gesamter Arbeits-bereich außerhalb der Neuversieg-lung und beste-hender Versiegelung

Nicht quantifi-zierbar

Wiederbegrünung gemäß Maßnahmen-plan

Gesamter Arbeits-bereich außerhalb der Neuversieg-lung und beste-hender Versiegelung

Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen werden multifunktional über das Naturgut Pflanzen/Biotope kompensiert

Wasser

KW1 Inanspruchnahme /Trockenlegung von Teilabschnitten des Lohgrabens

- Verlust der Biotop-funktion „Fließge-wässer“ auch als Lebensraum für Fauna

RRB Nord

NW-Quadrant

147 lfdm

+ 68 lfdm

total 215 lfdm

9A/G Naturnahe Gestaltung und Begrünung des verlegten Lohgrabens mit einem bachbeglei-tenden Grünstreifen

Ansaat von Land-schaftsrasen

Gehölzpflanzungen

Baumpflanzungen

Achse A5: 1+460-1+530 re

250 lfdm

3.700 m²

580 m²

12 Stck.

Nach Fertigstellungs- und Entwicklungs-pflege sind die Freiflächen im Grünstreifen durch Mahd oder Mulchen in mehrjähri-gem Abstand vor Verbuschung zu bewah-ren.

Der Grünstreifen dient dem Schutz des Lohgrabens vor potenziellen, randlichen Störeinflüssen infolge der angrenzenden Nutzungen (RRB, Pferdebeweidung).

KW2 Störung und Sedimenteintrag entlang des Lohgra-bens während der Bauarbeiten

RRB Nord

120 lfdm 1 V§ Vermeidung von Zer-störung angrenzender Vegetationsflächen bzw. Lebensräume während der Bauarbei-ten

RRB Nord 120 lfdm Baubegleitend werden Schutzmaßnahmen nach RAS-LP 4, DIN 18920 durchgeführt (z. B. ortsfeste Schutzzäune).

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Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

Arten und Biotope

KBio1 Verlust von Laub-wald

(inkl. der Lebens-raumfunktionen für die Fauna)

Achse A5: 0+145-1+200 li, 1+400-2+249.33 li

1+330-1+450 re, 1+610 – 1+875 re, 2+085-2+113,52

Achse L3057/B455: 1+280-1+456.74 li

52.000 m² 3V§ Zeitliche Beschrän-kung der Rodungs-, Räum- und Aufschütt-arbeiten

Gesamte Baustre-cke

11 A Entwicklung gestufter Waldrandzonen zur Abschirmung von Wäldern mit Lebens-raumfunktion für Fle-dermäuse

Achse A5: 0+110-0+960 li,

700 lfdm

(ca. 1,4 ha)

Durch die Entwicklung einer gestuften Waldrandzone sollen die dahinter liegen-den (potenziellen) Fledermaushabitate besser abgeschirmt werden. Die Maß-nahme dient damit auch der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote.

14A Aufforstung von Laub-mischwald (Buchen-Eichenmischbestand)

Aufforstung v. Auwald

Achse B455/L3057: 0+100-0+350 re, 0+680 – 0+730 re Achse A5: 1+900-2+080 re,

Bad Vilbel

22.200 m²

59.480 m²

siehe forstrechtliche Waldbilanz in Anhang A2

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Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

KBio 2 Verlust sonstiger Wälder

Achse A5:

0+940-1+430 re

0+850-0+970 li

16.700 m²

siehe KBio1

KBio 3 Verlust von Waldlich-tungen

Achse A5: 0+940-0+960 re

400 m² 5A/G Ansaat von Land-schaftsrasen

Hier: im Bereich des RRB Süd

Achse A5: 0+930-1+210 re

600 m² Anteilig von 94.755 m²

KBio 4

Vorübergehende Inanspruchnahme von Wald im Arbeits-streifen, im Bereich des SW-Quadranten (Umbau von Kiefern-bestand ins naturna-hen Laubholz-bestand), im NW-Quadranten (Schaf-fung eines verkehrs-sicherungspflichtig unbedenklichen Bewuchs)

Achse A5: 0+076-0+850 li, 1+420-2+249.33 li, 0+920-1+450 re, 1+620-1+875 re, 2+090-2+113.52 re

Achse B455/L3057: 0+100-0+300 re, 0+680-0+730 re

13.000 m² 4A Rekultivierung ohne Rasenansaat mit an-schließender Sukzes-sion (ohne weitere Pflege) bis zur Wie-derbewaldung

Achse A5: 0+145-1+015 li, 1+420-2+249.33 li, 1+030-1+240 re, 1+300-1+440 re, 1+620-1+875 re

Achse B455/L3057: 0+100-0+350 re,

6.000 m² Die Flächen werden der Sukzession (bis zur Verbuschung) überlassen. Damit können sich die beanspruchten Waldbio-tope an Ort und Stelle wieder entwickeln.

8A/G Pflanzung von flächi-gen Baum-Strauchbeständen (Feldgehölzen)

Achse A5:

südl. + nördl. RHB, Radweg im NW-Quadranten

2.020 m²

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Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

KBio 5 Störungen von bu-chenreichen Bestän-den durch Freistellung am Rand

Achse A5: 1+630-1+875 re

Achse

L3057/B455:

1+300-1+456 li

500 lfdm (ca. 2,5 ha)

10A Gestaltung neu entste-hender, südost- bis westexponierter Wald-ränder bei Buchenbe-ständen und Unterbau bis 50 m Tiefe

Achse A5: 1+630-1+875 re

Achse

L3057/B455:

1+300-1+456 li

500 lfdm (ca. 2,5 ha)

Hinsichtlich der Reichweite der Störungen als auch der notwendigen Anpassungs-maßnahmen wird von einem 50 m breiten Randstreifen ausgegangen.

KBio6 Gefährdung sonsti-ger angrenzender Waldbestände

Achse A5:

0+760 li

1+420-2+249.33 li,

1+035-1+070 re, 1+325-1+420 re, 1+450 re, 1+620-1+875 re, 2+090-2+113.52 re

Achse L3057/B455: 1+280-1+476.74 re

2.630 lfdm 1V§ Vermeidung von Zer-störung angrenzender Vegetationsflächen bzw. Lebensräume während der Bauarbei-ten

Achse A5:

0+760 li

1+420-2+249.33 li,

1+035-1+070 re, 1+325-1+420 re, 1+450 re, 1+620-1+875 re, 2+090-2+113.52 re

Achse L3057/B455: 1+280-1+476.74 re

2.630 lfdm Baubegleitend werden Schutzmaßnahmen nach RAS-LP 4, DIN 18920 durchgeführt (z. B. ortsfeste Schutzzäune).

KBio 7 ENTFÄLLT

KBio 8 Verlust sonstiger Gehölzbestände

Achse A5: 1+500-1+600 re, 1+870-2+060 re Achse L3057/B455: 0+240-0+400 re 0+650-0+700 re

3.110 m² 6A/G Pflanzung von Strauchhecken auf Straßennebenflächen

Achse A5:

1+320-1+450 re 1+530-1+570 re

Achse L3057/B455: 0+280-0+370 re

5.275 m²

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Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

7A/G Pflanzung von Laub-bäumen (Hochstäm-me)

Achse A5: 0+300-0+450 li, 1+460-1+670 li, 1+800 - 2+070 li

Achse L3057/B455: 0+811-0+905 re 1+205-1+287 re

80 Stck.

KBio 9 ENTFÄLLT

KBio 10 Inanspruchnahme von Teilflächen von Streuobstwiesen (gesetzlich geschütz-ter Biotop gem. §13 HAGBNatSchG i.V. mit §30BNatSchG)

Achse A5: 0+076.64-0+145 li

Achse L3057/B455: 1+495-1+540 re

900 m² 1V§ Vermeidung von Zer-störung angrenzender Vegetationsflächen bzw. Lebensräume während der Bauarbei-ten

Achse A5:

0+076.64-0+145 li

80 lfdm Baubegleitend werden Schutzmaßnahmen nach RAS LP 4, DIN 18920 durchgeführt

5A/G Ansaat von Land-schaftsrasen

Achse A5:

0+076.64-0+145 li

400 m² Anteilig von 94.755 m²

7A/G Pflanzung von Obst-bäumen

Achse A5: 0+076.64-0+145 li

Achse L3057/B455: 1+495-1+540 re

10 Stck.

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Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Nr. Beschreibung des Eingriffs

Bau-km; Umfang Nr. Beschreibung der Maßnahme

Bau-km Umfang Bemerkungen

1 2 3 4 5 6 7 8 10

KBio 11 Inanspruchnahme sonstiger Biotope des Offenlandes außerhalb überbau-ter Bereiche

(Ruderalfluren, Säu-me, Intensivweiden, Straßenränder)

Achse A5 und L3057/B455: Gesamte Baustre-cke

33.300 m² 5A/G Ansaat Landschaftsra-sen

Hier: auf Straßenne-benflächen, im Bereich der Kabeltrasse, der RRB und sonstiger Flächen im Arbeits-streifen (außerhalb der Waldrandbereiche)

Achse A5 und L3057/B455:

gesamte Baustre-cke

93.755 m² Anteilig von 94.755 m²

KBio12 Gefährdung sonsti-ger Gehölzbestände durch Bauarbeiten

Achse L3057/B455: 1+355-1+460 li

nicht quanti fizierbar

1V§ Vermeidung von Zer-störung angrenzender Vegetationsflächen bzw. Lebensräume während der Bauarbei-ten

Achse L3057/B455: 1+355-1+460 li

Baubegleitend werden Schutzmaßnahmen nach RAS-LP 4, DIN 18920 durchgeführt (z. B. ortsfeste Schutzzäune).

KL Veränderung des Landschaftsbildes durch Straßenerwei-terung, Rodung, Aufschüttungen, Abgrabungen

Gesamte Baustre-

cke

Nicht quantifi-zierbar

Begrünung gemäß Maßnahmenplan

Mit den vorgesehenen Begrünungsmaß-nahmen wird eine weitgehende Einbin-dung in die Landschaft erreicht. Neue, zusätzliche Fernwirkungen der A5 entste-hen aufgrund der abschirmenden Wirkung des verbleibenden Waldbestandes nicht. Hinzu kommt der Gewöhnungseffekt in dem durch Straßen- und Verkehrsflächen bereits vorbelasteten Plangebiet.

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6.3 Ökopunktemaßnahmen:

Mit den vorgesehenen Maßnahmen entlang der Ausbaustrecke können die Beeinträchtigun-gen von Natur und Landschaft im Vorhabensbereich nicht abschließend ausgeglichen wer-den. Dies betrifft insbesondere die Eingriffe in Boden und Vegetation durch Neuversiegelung sowie die unvermeidbaren Waldverluste. Es verbleibt ein Defizit in Höhe von 1.462.628 Wertpunkten (vgl. Anhang Bilanzierung nach Kompensationsverordnung).

Dieses Defizit wird durch den Erwerb von Ökopunkten, die dem Bundesforst aus vorlaufen-den Ersatzmaßnahmen gutgeschrieben wurden, ausgeglichen. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:

Tabelle 5: Übersicht vorlaufende Ersatzmaßnahmen des Bundesforstes

Maßnahme WP

E1a Neuanlage von Erlen-/Eschenwald in der Flur 18, Flurstück 3/0, Gemarkung Ockstadt, Stadt Friedberg

36.000 WP

E1b Nutzungsverzicht Eichelgärten in der Flur 18, Flurstück 2/2 in der Gemarkung Ockstadt, Stadt Friedberg

97.500 WP

E1c Entsiegelung von Panzerrampen (1.172 m²) und Umwandlung in Magerrasen in der Flur 15, Flurstück 4/1 in der Gemarkung Ockstadt, Stadt Friedberg

42.192 WP

E1d Renaturierung Raketenstation Ockstadt in der Flur 15, Flur-stück 4/1 in der Gemarkung Ockstadt, Stadt Friedberg (anteilig)

1.212.748 WP

E1e Nutzungsverzicht Waldteil Nauheimer Eck in der Flur 14, Flur-stück 130/6 in der Gemarkung Ockstadt, Stadt Friedberg

79.480 WP

Summe WP 1.467.920 WP

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Abbildung 6: Vorlaufende Ökokonto-Ersatzmaßnahmen des Bundesforstes

E1a: Flurstück 3/0, Neuanlage von Erlen-/Eschenwald (36.000 WP)

E1b: Flurstück 2/2, Nutzungsverzicht Eichelgärten (97.500 WP)

E1c: Entsiegelung Panzerrampen und Umwandlung in Magerrasen (42.192 WP)

Gesamtmaßnahmen Renaturierung Raketenstation Ockstadt (2.092.748 WP) und Nutzungsverzicht Waldteil Nauheimer Eck (1.008.000 WP)

davon anteilige Zuordnung für Hessen Mobil, A5, AS Friedberg:

E1d: Flurstück 4/1 Renaturierung Raketenstation Ockstadt (1.212.748 WP)

E1e: Flurstück 130/6 Nutzungsverzicht Waldteil Nauheimer Eck (79.480 WP)

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6.4 Kosten der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Tabelle 6: Kostenschätzung

Maßnahmen Nr. LBP

Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis Bezeichnung Menge Ein-heit

Einheitspreis Gesamtpreis Summe

Maßnahmen entlang der A5 bzw. L3057/B455 incl. Böschungen und Rückhaltung

A. Herstellungsarbeiten B. Fertigstellungspflege (und Entwicklungspflege (2. - 3. Jahr))

6A/G Anpflanzung von Strauchhecken

2 j.v. S. 50-80 cm 1 Pflanze je 2,25 qm

5.275 m² 8,00 €/m² 42.200,00 € Fertigstellung und Entwicklung Anpflanzung von Strauchhecken

5.275 m² 5,00 €/m² 26.375,00 € 68.575,00 €

7A/G Liefern und Anpflanzen Laubbäume

Hochstämme 3x ver-pflanzt, StU 18-20 cm

80 Stück 800,00 €/Stück 64.000,00 € Fertigstellung und Entwicklung Pflanzung Laubbäume

Hochstämme 3x verpflanzt, StU 16-18 cm

80 Stück 200,00 €/Stück 16.000,00 € 80.000,00 €

Anpflanzung von Obst (Hochstamm)

10 Stück 150,00 €/Stück 1.500,00 € Fertigstellung und Entwicklung Anpflanzung von Obst (Hoch-stamm)

10 Stück 100,00 €/Stück 1.000,00 € 2.500,00 €

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Maßnahmen Nr. LBP

Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis Bezeichnung Menge Ein-heit

Einheitspreis Gesamtpreis Summe

Maßnahmen entlang der A5 bzw. L3057/B455 incl. Böschungen und Rückhaltung

A. Herstellungsarbeiten B. Fertigstellungspflege (und Entwicklungspflege (2. - 3. Jahr))

8A/G Anpflanzung von Baum-Strauchbeständen

5% Heister 2xv 150-200 cm; 95% 2 j.v. S. 50-80 cm 1 Pflanze je 2,25 qm

2.020 m² 8,00 €/m² 16.160 € Fertigstellung und Entwicklung Anpflanzung von Baumhecken

2.020 m² 5,00 €/m² 10.100,00 € 26.260,00 €

9A/G Anpflanzung von Ufer-gehölzen Heister 2xv 150-200 cm

12 Stck. 50,00 €/Stück 600,00 € Fertigstellung und Entwicklung Anpflanzung von Ufergehölzen Heister

12 Stck. 20,00 €/Stck. 240,00 € 840,00 €

Strauchverbände 2 j.v. S. 50-80 cm 1 Pflanze je 2,25 qm

580 m² 8,00 €/m² 4.640,00 € Strauch-verbände

580 m² 5,00 €/m² 2.900,00 € 7.540,00 €

10A 11A

Gestaltung von Wald-rändern durch Vor- und Unterbau Forstware

39.000 m² 6,00 €/m² 234.000,00 € Pflege 39.000 m² 4,00 €/m² 156.000,00 € 390.000,00 €

14A Wiederaufforstung: Buche / Eiche Auwald

(Forstware)

22.200 59.480

m² m²

6,00 6,00

€/m² €/m²

133.200,00 € 356.880,00 €

Pflege Wieder-aufforstungen gesamt:

81.680

4,00

€/m²

326.720,00 €

814.800,00 €

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Maßnahmen Nr. LBP

Bezeichnung Menge Einheit Einheitspreis Gesamtpreis Bezeichnung Menge Ein-heit

Einheitspreis Gesamtpreis Summe

Maßnahmen entlang der A5 bzw. L3057/B455 incl. Böschungen und Rückhaltung

A. Herstellungsarbeiten B. Fertigstellungspflege (und Entwicklungspflege (2. - 3. Jahr))

5A/G Ansaat von Landschafts-rasen

95.255 m² 1,00 €/m² 95.255,00 € Fertigstellung und Entwicklung Landschaftsra-sen (2x Mahd/a, 3 Jahre)

95.255 m² 1,20 €/m² 114.306,00 € 209.561,00 €

1V Schutz angrenzender Gehölzbestände und Gewässer

2.830 m 5,00 €/m 14.150,00 €

14.150,00 €

Summe 1.614.226,00€

Ökopunkte 1.467.920 WP 0,35 €/WP 513.772,00 €

Gesamtsumme brutto 2.127.998,00 €

L.A.U.B. Projekt-Nr. M03/07: Ausbau AS Friedberg, BAB A5 / B455 / L3057, LBP

51

7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung nach §6 UVPG

7.1 Beschreibung des Vorhabens

Der geplante Ausbau der Anschlussstelle Friedberg im Zuge der A 5 bzw. L 3057/B 455 wird not-wendig, da die Anschlussstelle in ihrem derzeitigen Ausbauzustand nicht leistungsfähig ist. Bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit wird der geplante 8-streifige Ausbau der A 5 bereits berücksichtigt.

7.2 Beschreibung der Ausgangssituation

Naturraum, Geologie, Boden, Wasser, Klima

Das Untersuchungsgebiet liegt am äußersten Ostrand des Homburger Vortaunus und somit am Übergang zum Main-Taunus-Vorland. Im Westen und Norden wird die Einheit vom Wintersteiner Taunuskamm begrenzt. Der Vortaunus ist in diesem Bereich nur noch als schmaler Streifen aus-gebildet. Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch ein nur sehr schwach geneigtes Relief aus.

Den geologischen Untergrund bilden pleistozäne Ablagerung (Quartär) aus Löss und Ton-Schluff, Sand-Kies-Schichten aus dem Tertiär. Darüber bildeten sich meist feinsandige, meist steinige Lehmböden. Der heutige Untergrund ist im Miozän u.a. von Ton-Schluff, Sand-Kies, Quarzit und Kalkstein geprägt worden. In weiten Teilen des Untersuchungsgebietes ist das Anstehende durch Hangschutt verhüllt.

Hinsichtlich Oberflächengewässer verläuft am äußersten Nordrand des Untersuchungsgebietes der Fahrenbach (Gewässer II. Ordnung). Er entspringt im Wald nordwestlich des Untersuchungs-gebietes und verläuft von dort zunächst in südlicher Richtung. Nach Querung der A 5 am Nordrand des Untersuchungsgebietes fließt der Fahrenbach in nordöstlicher Richtung nach Ober-Rosbach, wo er stellenweise verrohrt ist. In Höhe der Anschlussstelle sowie südlich davon entspringen zwei Gräben, die sich zum Lohgraben vereinigen.

Hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse ist im gesamten Plangebiet davon auszugehen, dass die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters ist im Gesamtgebiet als hoch einzustufen. Die Qualität des Grundwasserleiters ist im gesamten Untersuchungsgebiet als gut zu bewerten. Der Großteil des Untersuchungsgebietes weist eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit auf. Eine geringe Emp-findlichkeit besteht im Westen des Untersuchungsgebietes.

Die großflächigen Wälder des Untersuchungsgebietes sind im Hinblick auf die Frischluftproduktion von Bedeutung für das gesamte Gebiet. Den waldfreien Flächen der Feldflur kommt ferner eine Bedeutung als Kaltluftproduktionsflächen zu. Hinsichtlich einer Klimaeinstufung auf pflanzenphäno-logischer Grundlage ist das Klima im gesamten Untersuchungsgebiet als mild einzustufen.

Arten und Biotope

Im Bereich der Anschlussstelle Friedberg und in einem begleitenden Korridor entlang der A 5 bzw. L 3057/B 455 fanden neben flächigen Kartierungen der Lebensraumstrukturen und Biotoptypen vor Ort auf Basis von Luftbildern auch ergänzende Erfassungen von Tiervorkommen statt. Die im Rahmen der Erstellung des vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplans durchgeführten Untersuchungen wurden durch die Ergebnisse der für die Artenschutzrechtliche Prüfung in den Jahren 2011 und 2012 erfolgten Kartierungen aktualisiert.

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Große Teile des Plangebietes beidseits der A 5 sind mit Wald bestockt. Entlang der L 3057 sowie der B 455 sind landwirtschaftliche Flächen vorherrschend.

Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen bemerkenswert sind in erster Linie die Buchen- und Ei-chenbestände. Bei den Erhebungen zur Tierwelt konnten hier Lebensraumfunktionen als Nah-rungshabitate für verschiedene Fledermausarten nachgewiesen werden.

Auch hinsichtlich der Avifauna kommt den Laubwäldern eine Bedeutung zu. Aufgrund der bereits heute vorhandenen extremen Verlärmung entlang der A 5 nutzen die Vogelarten die straßennahen Wälder aber lediglich als Nahrungsraum. Das erfasste Artenspektrum umfasst zum Großteil Ubi-quisten, die wenig störanfällig, allgemein verbreitet und häufig sind. Seltenere Arten wie z.B. ver-schiedene Greifvögel konnten bei Nahrungsflügen über dem Untersuchungsgebiet beobachtet werden.

Sonstige Gehölzbestände wie straßenbegleitende Gebüsche (02.600), Einzelbäume (04.110) sind vor allem entlang der Verkehrsflächen zu finden. Standortgerechte Gebüsche (02.200) und Feld-gehölze (04.600) beschränken sich auf wenige Stellen im Untersuchungsgebiet.

Bei den waldfreien Flächen entlang der A 5 bzw. L 3057/B 455 handelt es sich ganz über wie-gend um Äcker (11.191) sowie um intensiv genutzte Weiden (06.200) im Umfeld des Beinhardshofes. Kleinflächig treten Ruderalfluren und Brachen auf (09.120, 09.150. 09.210, 09.250). Entlang von Bundesstraße und Autobahn erstrecken sich schmale Straßenränder (09.160), die intensiv gepflegt werden und ein geringes Artenspektrum aufweisen.

Als Gewässerbiotope sind der Lohgraben und der Fahrenbach zu erwähnen. Der Fahrenbach (05.214) verläuft im äußersten Norden durch Waldflächen und entlang des Ortsrandes von Rosbach. Im Bereich der Autobahnquerung ist der Bach verrohrt, östlich der Autobahn befindet sich Verbau. Der Lohgraben (05.241) quert die A 5 auf Höhe der Anschlussstelle sowie weiter süd-lich mit einem zweiten Arm. Während der nördliche Arm eine naturnahe Struktur aufweist, ist der südliche Arm eher naturfern ausgeprägt, weist aber eine typische Ruderalflur entlang des Ufers auf.

7.3 Übersicht über die geprüften Varianten und Begründung der Auswahl

Im Zuge der UVS zum 8-streifigen Ausbau der A 5 / Anschlussstelle Friedberg (LAUB 2005) wur-den 4 verschiedene Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft betrachtet. In 2010 erfolgte eine Betrachtung weiterer 5 Varianten (LAUB 2010). Damit wurden insgesamt 9 Varianten betrachtet. Die Ergebnisse des Variantenvergleichs sind im technischen Erläuterungsbe-richt von Durth-Roos (Unterlage 1) im Detail aufgeführt.

An dieser Stelle erfolgt daher nur eine kurze Zusammenstellung.

Der naturschutzfachliche Variantenvergleich kommt zu dem Gesamtergebnis, dass in Bezug auf alle betrachteten Schutzgüter die Planungsvariante 3 mit den geringsten Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist und damit auf Rang 1 der Variantenreihung liegt. Variante 1 folgt auf Rang 2, gefolgt von den Varianten 8a (Rang 3) und 9a (Rang 4). Alle anderen Varianten wurden z. T. deutlich schlechter bewertet und werden deshalb ausgeschieden.

Neben dem naturschutzfachlichen Variantenvergleich wurden alle Varianten auch einer Überprü-fung hinsichtlich weiterer Aspekte wie Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit und Verkehrssicherheit so-wie Kostenaufwand unterzogen. Demnach schneiden die Varianten 3 und 8a aufgrund hoher zusätzlicher Kosten während der Bauphase sowie erheblicher Mängel hinsichtlich Übersichtlich-

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keit, Begreifbarkeit und Verkehrssicherheit insgesamt sehr schlecht ab und werden deshalb aus-geschieden.

Somit verbleiben die Varianten 1 und 9a in der engeren Auswahl.

Die Varianten 1 und 9a sind bei gleicher Trassierung nahezu identisch. Variante 9a weist als einzi-gen Unterschied eine zusätzliche direkte Rampe im Nordostquadranten für die Fahrbeziehung von Ost nach Nord auf. Daraus ergibt sich eine insgesamt bessere Leistungsfähigkeit der Variante 9a auch hinsichtlich der allgemein zu erwartenden Zunahme des Verkehrs.

Unter Berücksichtigung aller untersuchten Belange wäre somit Variante 9a die beste Lösung und wurde daher als Vorzugsvariante ausgewählt.

7.4 Bedarf an Grund und Boden sowie zu erwartende nachteilige Umweltauswir-kungen

Tabelle 7: Übersicht über Konflikte und Flächenverbrauch

Konflikt-Nr.

Konflikt Art des Konflik-tes

bau = baubedingt

anl = anlagenbedingt

bet = betriebsbedingt

Umfang (m

2)

KV (Neu-) Versiegelung von Boden anl 30.640 m2

KBo 1 Abgrabungen und Aufschüttungen mit an-schließender Wiederbegrünung

anl Nicht quantifizierbar

KBo 2 Störung und Verdichtung durch Bauarbeiten bau Nicht quantifizierbar

KW 1 Inanspruchnahme von Teilabschnitten des Lohgrabens

anl 215 lfdm

KW 2 Störungen und Sedimenteintrag entlang des Lohgraben während Bauarbeiten

bau 120 lfdm

KBio 1 Verlust von Laubwald einschließlich seiner Habitatfunktionen für die ortsansässige Fauna

anl 52.000m²

KBio 2 Verlust sonstiger Wälder anl 16.700 m²

KBio 3 Verlust von Waldlichtungen anl 400 m²

KBio 4 Vorübergehende Inanspruchnahme von Wald bau 13.000 m2

KBio 5 Störungen von buchenreichen Beständen durch Freistellung am Rand

anl 500 lfdm (2,5 ha)

KBio 6 Gefährdung von angrenzenden Waldbestän-den

anl 2.630 lfdm

KBio 7 ENTFÄLLT

KBio 8 Verlust sonstiger Gehölze anl 3.110 m2

KBio 9 ENTFÄLLT

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Konflikt-Nr.

Konflikt Art des Konflik-tes

bau = baubedingt

anl = anlagenbedingt

bet = betriebsbedingt

Umfang (m

2)

KBio 10 Inanspruchnahme von Teilflächen von Streu-obstwiesen

anl / bau 900 m²

KBio 11 Inanspruchnahme sonstiger Biotope des Of-fenlandes außerhalb überbauter Bereiche

anl /bau ca. 33.300 m²

KBio 12 Gefährdung sonstiger Gehölzbestände bau Nicht quantifizierbar

KL Veränderung des Landschaftsbildes anl Nicht quantifizierbar

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Anhang A1: Bilanzierung gemäß Kompensationsverordnung (KV)

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Biotope WP/qm Erläuterung/Begründung Fläche in m² Fläche x WP/qm1 2 3 4 5 6

BESTAND Sp3 x Sp5

01.112 Mesophiler Buchenwald 64 19.550 1.251.200

01.114 Buchenmischwald (forstlich überformt) 41 6.360 260.760

01.122 Eichenmischwald (forstlich überformt) 41 26.100 1.070.100

01.151 Waldlichtungen/-wiesen 39 790 30.810

01.153 typischer, voll entwickelter Waldrand 59 890 52.510

01.180 naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss 33 14.400 475.200

01.219 Sonstige Kiefernbestände 24 13.760 330.240

01.239 Sonstige Lärchenbestände 27 5.280 142.560

02.200

trockene bis frische, basenreiche, voll entwickelte gebüsche, Hecken,

Säume heimischer Arten 41 200 8.200

02.500 Hecken-/Gebüschpflanzung (Ziergehölze) 23 30 690

02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend) 20 2.790 55.800

03.130 Streuobstwiese, extensiv bewirtschaftet 50 400 20.000

04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 56 790 44.240

05.241 an Böschungen verkrautete Gräben 36 1.200 43.200

05.243 naturfern ausgebaute Gräben 7 30 210

06.200 Weiden (intensiv) 21 8.400 176.400

09.150 Feld- / Wiesenraine, linear (keine Büsche, breiter als ein Meter) 45 1.580 71.100

09.160 Straßenränder, intensiv geflegt, artenarm 13 49.170 639.210

09.210 ausdauernde Ruderalfluren meist frischer Standorte 39 3.370 131.430

09.250 Streuobstwiesenbrache 46 530 24.380

10.510 versiegelte Flächen 3 83.250 249.750

10.520 nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 1.400 4.200

10.530 Schotter-, Kies-, Sandwege, -plätze 6 1.700 10.200

10.610 bewachsene Feldwege 21 120 2.520

10.620 bewachsene Waldwege 21 60 1.260

10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 250 750

11.191 Acker 16 45.800 732.800

BESTAND EXTERNE AUFFORSTUNGSFLÄCHEN GEM. ANHANG 206.320 Intensiv genutzte Frischwiesen 27 12.443 335.961

11.191 Acker, intensiv genutzt 16 47.037 752.592

Summe 347.680 6.918.273

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3

Biotoptyp WP/qm Erläuterung/Begründung Fläche in m² Fläche x WP/qm

1 2 3 4 5 6

PLANUNG (Sp3 +/- Sp 4) x Sp 5

01.122 Eichenmischwald - Bestand 41 2.210 90.610

01.180 naturferne Laubholzforste nach Kronenschluss - Bestand 33 3.300 108.900

01.117/

01.127

Buchen-/Eichenaufforstung vor Kronenschluss, naturnaher

Waldrand 33 22.200 732.600

01.152 Sukzession am Wald 32 6.000 192.000

02.400 Neuanlage von (gestuften) Feldgehölzen 27 400 10.800

02.400 Hecken-, Gebüschpflanzung (heimisch, standortgerecht) 27 2.200 59.400

02.600 Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend) 20 5.275 105.500

04.110 Einzelbaum (heimisch, standortgerecht, Obstbaum) 31 *Überschirmungsfläche 90 x 3 m² (270)* 8.370

04.600 Feldgehölz (Bestand) 56 670 37.520

05.242 naturnah angelegte Gräben 29 600 17.400

06.200 Weiden (intensiv) 21 620 13.020

06.930 naturnahe Grünlandeinsaat (Kabeltrasse) 21 3.900 81.900

06.930 naturnahe Grünlandeinsaat 21 7.190 150.990

09.160 Straßenränder, intensiv geflegt, artenarm 13 83.745 1.088.685

10.510 versiegelte Flächen - Straßen 3 109.800 329.400

10.510 versiegelte Flächen - Geh- und Radweg 3 4.290 12.870

10.520 nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 1.220 3.660

10.530 Schotter-, Kieswege, -plätze (hier: Bankette) 6 15.700 94.200

1600 Schotterwege 6 12.600 75.600

10.610 bewachsene Feldwege 21 50 1.050

10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 230 690

11.191 Acker 16 6.200 99.200

PLANUNG EXTERNE WALDNEUANLAGE GEM. ANHANG 201.137 Neuanlage von Auwald/Bruchwald/Ufergehölzen 36 59.480 2.141.280

anrechenbare Ökopunkte aus vorlaufenden Maßnahmen des

Bundesforstes gem. Abbildung 6 1.467.920

Summe 347.880 6.923.565

WP Bestand 6.918.273

WP Planung 6.923.565

Differenz -5.292

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Anhang A2 Forstrechtliche Waldbilanz

Anlage- und baubedingt kommt es durch den Umbau der AS Friedberg zu Waldrodungen im Umfang von insgesamt 8,1680 ha. Entlang der Ausbaustrecke der L 3057 / B 455 bzw. der A 5 besteht die Möglichkeit der Neuanlage von 2,2200 ha Wald auf folgenden Flurstücken:

Flurstück 73/1 und Teilfläche des Flurstücks 72/3 in der Flur 10 der Gemarkung Köp-pern (im NW-Quadranten): 0,2500 ha

Teilfläche des Flurstücks 5/6 in der Flur 31 der Gemarkung Ober-Rosbach v.d. Höhe (im NO-Quadranten): 1,0100 ha

Teilfläche des Flurstücks 4/7 in der Flur 30 der Gemarkung Ober-Rosbach v.d. Höhe (östlich der A5): 0,9600 ha

Summe 2,2200 ha

Die genannten Flächen werden derzeit ackerbaulich genutzt. Im Rahmen eines Abstim-mungsgesprächs mit dem RP Darmstadt am 08.03.2011 stimmt die obere Landwirtschafts-behörde der geplanten Aufforstung dieser Ackerflächen zu, da es sich im vorliegenden Fall aufgrund des Zuschnitts oder der Lage um wirtschaftlich nicht relevante Flächen handelt. Die geplante Aufforstung widerspricht damit nicht der Ackerschonklausel.

Damit die Aufforstungen auch für die naturschutzfachliche Kompensation angerechnet wer-den können, sollte ein naturnaher Buchen- und Eichenmischbestand angelegt werden. Ent-lang der Außenränder sollten zudem naturnahe Waldränder geschaffen werden.

Als Ausgleich für die verbleibende Rodungsfläche werden gem. nachfolgender Auflistung im Bereich der Niddarenaturierung bei Bad Vilbel auf mehreren Teilflächen insgesamt 5,9480 ha Auwald neu angelegt.

Die detaillierte Auswahl der bei den Aufforstungen zu verwendenden Baum- und Strauchar-ten sowie die künftige Bestandspflege erfolgen in Abstimmung mit den zuständigen Forstäm-tern.

Gegenüberstellung forstrechtlicher Eingriff und Ausgleich

Eingriff Umfang Maßnahmen Umfang

Rodung von Wald 8,1680 ha Eichen-/Buchenaufforstung mit naturnahen Wald-rändern

2,2200 ha

Neuanlage von Auwald/Bruchwald/Ufergehölzen 5,9480 ha

SUMMEr 8,1680 ha

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Anhang A3: Artenliste für Gehölzpflanzungen (Vorschläge)

1. Bäume Bäume 1. Ordnung (Hochstämme 3x verpflanzt, StU 18-20 cm)

Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname

Bäume 1. Ordnung

Acer platanoides Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn

Fraxinus excelsior Gemeine Esche

Tilia cordata Winter-Linde

Tilia platyphyllos Sommer-Linde

2. Baum- und Strauchhecken

2.1 Baumartige Gehölze (Heister, 2x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 150 – 200 cm bzw. 150-175 cm)

Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname

Baumartige Gehölze 1. Ordnung

Acer platanoides Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn

Fraxinus excelsior Gemeine Esche

Quercus robur Stiel-Eiche

Tilia cordata Winter-Linde

Tilia platyphyllos Sommer-Linde

Baumartige Gehölze 2. Ordnung

Acer campestre Feld-Ahorn

Carpinus betulus Hainbuche

Prunus avium Vogel-Kirsche

Prunus padus Trauben-Kirsche

Sorbus aria Mehlbeere

Sorbus aucuparia Eberesche

Sorbus domestica Speierling

Sorbus torminalis Elsbeere

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4

2.2 Sträucher (2x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 50-80 cm)

Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname

Sträucher

Cornus mas Kornelkirsche

Cornus sanguinea Roter Hartriegel

Corylus avellana Hasel

Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn

Euonymus europaea Gemeines Pfaffenhütchen

Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster

Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche

Prunus spinosa Schlehe

Rosa canina Hunds-Rose

Rosa rubiginosa Wein-Rose

Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Viburnum lantana Wolliger Schneeball

3. Ufergehölze

3.1 Baumartige Gehölze (Heister, 2x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 150 – 200 cm) mit ca. 10 % Anteil

Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname

Baumartige Gehölze

Alnus glutinosa Schwarz-Erle

Fraxinus excelsior Gemeine Esche

3.2 Sträucher (2x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 50-80 cm)

Sträucher

Cornus sanguinea Roter Hartriegel

Corylus avellana Hasel

Euonymus europaea Gemeines Pfaffenhütchen

Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster

Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche

Salix caprea Sal-Weide

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5

Sträucher

Salix purpurea Purpur-Weide

Salix viminalis Korb-Weide

Viburnum opulus Wasser-Schneeball

4. Aufforstungen (Forstware)

4.1 Eichen-/Buchenaufforstung mit Waldrand

Wissenschaftlicher Artname Deutscher Artname

Baumarten

Fagus sylvatica Rotbuche

Quercus petraea Trauben-Eiche

Quercus robur Stiel-Eiche

Carpinus betulus Hainbuche

Sorbus aucuparia Eberesche

Sträucher

Corylus avellana Hasel

Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn

Euonymus europaea Gemeines Pfaffenhütchen

Prunus spinosa Schlehe

4.2 Neuanlage von Auwald/Bruchwald/Ufergehölzen

(wie Zif. 3 Ufergehölze)

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Anhang A4: Literaturverzeichnis

Bitz, A & R. Thiele (2004): Artensteckbrief der FFH-Anhang IV-Art: Haselmaus (Muscardinus avellanarius). – In: Gesellschaft Mensch und Natur mbH: Gutachten zur gesamthessischen Situati-on der Haselmaus (Anhang IV der FFH-Richtlinie). – Anlage 2: 1-6.

Bundesamt für Naturschutz (2003): Artensteckbrief und Bewertungsrahmen Cricetus cricetus Feld-hamster. Bonn-Bad Godesberg.

Boye, P. & U. Weinhold (2004): Cricetus cricetus (Linnaeus, 1758). 379- 384. – In: Petersen, B., G. Ellwanger, R. Bless, P. Boye, E. Schröder & A. Ssymank (Bearb.) (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland – Band 2: Wirbeltiere. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/2, 693 S., Bonn – Bad Godesberg

Dietz, M. & M. Simon (2003): Artensteckbrief Fransenfledermaus Myotis nattereri in Hessen – Verbrei-tung, Kenntnisstand, Gefährdung. – Hessisches Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gar-tenbau und Naturschutz (Hrsg.); 7 S., Gießen.

Forschungsinstitut Senckenberg (2005): Artensteckbrief Felis silvestris Schreber, 1777 (Wildkatze). – 5 S., Frankfurt am Main.

Garniel, A., W. D. Daunicht, U. Mierwald & U. Ojowski (2007): Vögel und Verkehrslärm. Quantifizie-rung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 273 S., Kiel – Bonn.

Garniel, A. & U. Mierwald (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum For-schungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“ im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.). 115 S., Kiel – Bonn.

HMULV [Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz] (Hrsg.) 2005: Artensteckbrief: Feldhamster (Cricetus cricetus). – 4 S., Wiesbaden. http://www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=f917f4a5ae899ad41a1e9c0e984e9c2d (Zu-griff: 27.09.2010).

Kock, D. & K. Kugelschafter (Bearb.) (1996): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien und Amphibien Hessens. Teilwerk I: Säugetiere. – Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Na-turschutz (Hrsg.): 7-21. Wiesbaden

LAUB (2005): UVS zur A5 – achtstreifiger Ausbau / Anschlussstelle Friedberg, unveröffentl. Gutach-ten, Mainz

Meinig, H., P. Boye & R. Hutterer (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands – Stand Oktober 2008. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 115-153. Bonn – Bad-Godesberg.

Regierungsversammlung Südhessen (2010): Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungs-plan 2010

Südbeck, P., H.-G. Bauer, M. Boschert, P. Boye & W. Knief (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands – 4. Fassung, Stand 30. November 2007. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 159-227. Bonn – Bad Godesberg.

Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland & Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (1997): Rote Liste der bestandgefährdeten Brutvogelarten Hessens – 8. Fassung (Stand: April 1997). Wiesbaden.

Stadt Rosbach vor der Höhe, 2002: Landschaftsplan der Stadt Rosbach v.d. Höhe