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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: JJ / 30.06.2020 Ausfallentschädigung nach § 56 (1a) IfSG - Kinderbetreuung Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1746 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 3 3. Vorgehensweisen 3 3.1. Kinderbetreuung erfassen 5 3.2. Verdienstausfall ermitteln und erfassen 16 3.3. Entschädigungsprotokoll 17 4. Details 17 4.1. Maximale Entschädigung 2.016 Euro 18 4.2. Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze 18 4.3. SV-Beiträge 19 4.4. SV-Meldung 19 4.5. Lohnsteuerberechnung und -anmeldung 20 4.6. Lohnsteuerbescheinigung und -jahresausgleich 20 4.7. Verbuchung 21 4.8. Korrektur für Vormonate 21 5. Wichtige Informationen

Ausfallentschädigung nach § 56 (1a) IfSG - Agenda KundenDauert die Kinderbetreuung länger als 6 Wochen an, verwenden Sie ab der 7. Woche den Kalenderschlüssel 86 »Entschädigungszahlung

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  • © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: JJ / 30.06.2020

    Ausfallentschädigung nach § 56 (1a) IfSG - Kinderbetreuung

    Inhaltsverzeichnis

    Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1746

    21. Ziel

    22. Voraussetzungen

    33. Vorgehensweisen

    33.1. Kinderbetreuung erfassen

    53.2. Verdienstausfall ermitteln und erfassen

    163.3. Entschädigungsprotokoll

    174. Details

    174.1. Maximale Entschädigung 2.016 Euro

    184.2. Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze

    184.3. SV-Beiträge

    194.4. SV-Meldung

    194.5. Lohnsteuerberechnung und -anmeldung

    204.6. Lohnsteuerbescheinigung und -jahresausgleich

    204.7. Verbuchung

    214.8. Korrektur für Vormonate

    215. Wichtige Informationen

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 2Info für Anwender Nr. 1746

    Ziel1.

    Das Info beschreibt, wie Sie Arbeitnehmer in Agenda LOHN abrechnen, die eineEntschädigungszahlung aufgrund Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1a IfSG beanspruchen.

    Voraussetzungen2.

    Eltern, deren Kind wegen Schließung der Kita oder der Schule betreut werden muss, haben ab dem30. März bis 31. Dezember 2020 einen Anspruch auf eine Entschädigung nach demInfektionsschutzgesetz.

    Anspruchsvoraussetzungen

    § Die Kindertagesstätte oder Schule ist aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen oder eswurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.

    § Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert und auf Hilfeangewiesen.

    § Die Schließung oder das Betretungsverbot fallen nicht in planmäßige Ferienzeiten.

    § Ein Entschädigungsanspruch greift nur, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits nach anderenGrundlagen der Arbeit fernbleiben kann unter Fortzahlung des Entgelts oder einer der Höhenach dem Entgelt entsprechenden Geldleistung. Soweit derartige rechtliche Möglichkeitenbestehen, sind diese vorrangig zu nutzen.

    § Arbeitnehmer gehört zu einem Personenkreis, der grundsätzlich auch Anspruch aufKurzarbeitergeld hätte.

    § Es existiert kein Zeitguthaben oder Resturlaub Vorjahr mehr, welches/welcher für dieKinderbetreuung aufgewendet werden kann.

    Rahmenbedingungen

    § Für den Verdienstausfall besteht ein Anspruch auf Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1aIfSG in Höhe von 67 % des Netto-Verdienstausfalls bis zu einem Höchstbetrag von 2.016 € füreinen vollen Monat.

    § Der Arbeitgeber entrichtet gemäß § 56 Abs. 2 und 5 IfSG in den ersten 6 Wochen SV-Beiträge(Bemessungsgrundlage für die Beiträge: 80 Prozent des ausgefallenen Bruttoverdienstes) undEntschädigungszahlung in Höhe von 67 % des ausgefallenen Nettoverdienst, beides bekommter auf Antrag erstattet.

    § Ab der siebten Woche erhält der Arbeitnehmer gemäß § 56 Abs. 5 IfSG die Entschädigungdirekt von der zuständigen Behörde.

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 3Info für Anwender Nr. 1746

    Vorgehensweisen3.

    Kinderbetreuung erfassen3.1.

    Erfassen Sie den Kalenderschlüssel 85 »Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1aIfSG (Kinderbetreuung)« an den Tagen mit Anspruch auf Entschädigung.

    Dauert die Kinderbetreuung länger als 6 Wochen an, verwenden Sie ab der 7. Woche denKalenderschlüssel 86 »Entschädigungszahlung durch Behörde gem. § 56 Abs. 1a IfSG(Kinderbetreuung)«.

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    Beispiel

    Arbeitnehmer bleibt zur Kinderbetreuung ab dem 21. April bis einschließlich 24. Juli zuhause.Während der Pfingstferien hat die Kita vom 1. bis 14. Juni geschlossen.

    Kalendererfassung April

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 4Info für Anwender Nr. 1746

    Kalendererfassung Juni

    Erfassen Sie in Ferienzeiten den Kalenderschlüssel 22 »Unbezahlter Urlaub«.

    Kalendererfassung Juli

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 5Info für Anwender Nr. 1746

    Verdienstausfall ermitteln und erfassen3.2.

    Für die Abrechnung des Verdienstausfalls verwenden Sie die Brutto-Lohnart 0830 »Entsch. br.Kinderbetr.«. Als Verdienstausfall gilt das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV, das dem Arbeitnehmer beiregelmäßiger Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und SV-Beiträge zusteht (Netto-Arbeitsentgelt).

    LOHN ermittelt das ausgefallene Netto-Arbeitsentgelt automatisch und weist es mit der Lohnart 0831»Entsch. netto Kinderbetreuung« auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge aus.

    HinweisDer Anspruch auf Entschädigung entsteht nur für Zeiten, in denen ein Verdienstausfallausschließlich aufgrund der erforderlichen Kinderbetreuung entstanden ist.Ein Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung könnte daher auch auf arbeitsfreie Tage undWochenenden zutreffen, da an solchen Tagen kein Verdienstausfall entstehen kann.Klären Sie diesen Sachverhalt ggf. mit der zuständigen Behörde.

    Pflichtversicherte Arbeitnehmer3.2.1.

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer (Stundenlohnempfänger) ist aufgrund erforderlicher Kinderbetreuung vom 16. bis29. April 2020 abwesend. Die Ermittlung des Brutto-Verdienstausfalls erfolgt anhand vonArbeitstagen. Der Arbeitnehmer arbeitet von Montag bis Freitag 8 Stunden täglich zu einemStundenlohn von 12 €.

    Ermittlung Ausfallbrutto

    10 Ausfalltage x 8 Stunden x 12,00 € = 960,00 €

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    2. Kalenderschlüssel 85 »Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1a IfSG(Kinderbetreuung)« vom 16.04. – 29.04. erfassen.

    3. Register »Dialog«: .

    4. Ausfallbrutto erfassen: Lohnart 830 »Entsch. br. Kinderbetr.« mit 960,00 €

    HinweisBei Gehaltsempfängern muss das Gehalt zusätzlich um das Ausfallbrutto gemindert werden.

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 6Info für Anwender Nr. 1746

    Im Brutto des jeweiligen Versicherungszweiges wird das Ausfallbrutto mit 80 % berücksichtigt.960,00 € Ausfallbrutto x 80 % = 768,00 €

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 7Info für Anwender Nr. 1746

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

    Freiwillig versicherte Arbeitnehmer3.2.2.

    Bleibt ein freiwillig versicherter Firmenzahler zur Kinderbetreuung zu Hause, muss die freiwilligeVersicherung auf Selbstzahler umgestellt werden. Die Erfassung des Kalenderschlüssels 85»Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1a IfSG (Kinderbetreuung)« ist erst nachÄnderung des Beitragsgruppenschlüssels möglich.

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 8Info für Anwender Nr. 1746

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: SV«

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) ist aufgrund erforderlicher Kinderbetreuung vom 16. bis 29.April 2020 abwesend. Die Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen.

    Ermittlung Ausfallbrutto

    5.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 10 Ausfalltage = 2.272,73 €

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    2. Kalenderschlüssel 85 »Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1a IfSG(Kinderbetreuung)« vom 16.04. - 29.04. erfassen.

    1. Register »Dialog«: .

    3. Ausfallbrutto erfassen:

    § Lohnart 0005 »Gehalt« bzw. Lohnart für Festbezug mit 2.272,73 € mit negativem Vorzeichen

    § Lohnart 0830 »Entsch. br. Kinderbetr.« 2.272,73 € mit positivem Vorzeichen

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 9Info für Anwender Nr. 1746

    Im Brutto des jeweiligen Versicherungszweiges wird das Ausfallbrutto mit 80 % berücksichtigt.2.272,73 € Ausfallbrutto x 80 % = 1.818,18 €.

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 10Info für Anwender Nr. 1746

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 11Info für Anwender Nr. 1746

    HinweisFreiwillig versicherte Selbstzahler haben für das Ausfallbrutto keinen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer muss sich diesen Anteil selbstüber den Entschädigungsantrag von der Behörde erstatten lassen.Die Werte der Lohnart 0201 »AG-Zusch. Freiw./priv PV« und 0205 »AG-Zusch. Freiw./priv KV«sind um den AG-Anteil auf das ausgefallene Arbeitsentgelt reduziert.

    Beitragsherabsetzung

    Während der Zeiten der Kinderbetreuung kann der Arbeitnehmer einen Antrag aufBeitragsherabsetzung stellen. Der Gesamtbeitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungwird dann auf Basis des Entgelts von der Krankenkasse eingezogen.

    HinweisEntscheidet sich der Arbeitnehmer für die Beitragsherabsetzung, ist er das ganze Kalenderjahrdaran gebunden (nicht nur für die Zeiten des Bezugs der Entschädigungsleistung). Wir empfehlendeshalb, den Festbezug mit Ablauf Dezember 2020 anzulegen!

    Beispiel

    Arbeitnehmer beantragt die Beitragsherabsetzung ab April 2020

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge«.

    2. Lohnart »OBMG »Frw.KV AG bez. vom eff. BRT« mit Wert 1,00 erfassen.

    Privat versicherte Arbeitnehmer3.2.3.

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) ist aufgrund erforderlicher Kinderbetreuung vom 6. bis 30.April 2020 abwesend. Die Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen.

    Ermittlung Ausfallbrutto

    7.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 17 Ausfalltage = 5.409,09 €

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    2. Kalenderschlüssel 85 »Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1a IfSG(Kinderbetreuung)« vom 06.04. - 30.04. erfassen.

    3. Register »Dialog«: .

    4. Ausfallbrutto erfassen:

    § Lohnart 0005 »Gehalt« (bzw. LA Arbeitsentgelt) 5.409,09 € mit negativem Vorzeichen

    § Lohnart 0830 »Entsch. br. Kinderbetr.« 5.409,09 € mit positivem Vorzeichen

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 12Info für Anwender Nr. 1746

    Da der Brutto-Verdienstausfall zusammen mit dem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenzeüberschreitet, werden die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen im Verhältnis aufgeteilt.

    HinweisPrivat Versicherte haben für das Ausfallbrutto keinen Anspruch auf einen AG-Zuschuss zurKranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer muss sich diesen Anteil selbst über denEntschädigungsantrag von der Behörde erstatten lassen.

    Die Werte der LA 0201 »AG-Zusch. Freiw./priv PV« und 0205 »AG-Zusch. Freiw./priv KV« sind umden AG-Anteil auf das ausgefallene Arbeitsentgelt reduziert.

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 13Info für Anwender Nr. 1746

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 14Info für Anwender Nr. 1746

    Mitglieder im Versorgungswerk3.2.4.

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) ist aufgrund erforderlicher Kinderbetreuung vom 16. bis 29.April 2020 abwesend. Die Kürzung des Arbeitsentgelts erfolgt anhand von Arbeitstagen.

    Ermittlung Ausfallbrutto

    3.000,00 € / 22 Arbeitstage (April) x 10 Ausfalltage = 1.363,63 €

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    1. Kalenderschlüssel 85 »Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1a IfSG(Kinderbetreuung)« vom 16.04. - 29.04. erfassen.

    2. Register »Dialog«: .

    3. Ausfallbrutto erfassen:

    § Lohnart 0005 »Gehalt« (bzw. LA Arbeitsentgelt) 1.363,63 € mit negativem Vorzeichen

    § Lohnart 0830 »Entsch. br. Kinderbetr.« 1.363,63 € mit positivem Vorzeichen

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 15Info für Anwender Nr. 1746

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 16Info für Anwender Nr. 1746

    HinweisSofern es sich um Selbstzahler handelt, haben Mitglieder des Versorgungswerks keinen Anspruchauf einen RV-AG-Zuschuss auf das Ausfallbrutto. Der Wert auf der Lohnart 800R »AG-ZuschussRV« ist um den AG-Anteil auf das ausgefallene Arbeitsentgelt reduziert.Die während der Kinderbetreuung entgangenen AG-Anteile zur Rentenversicherung desVersorgungswerks bei Selbstzahlern, kann sich der Arbeitnehmer von der zuständigen Behördeerstatten lassen.

    Entschädigungsprotokoll3.3.

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Entschädigungsprotokolle«

    Das Entschädigungsprotokoll mit der Höhe Entschädigungszahlung und den zugehörigen gesetzlichenSV-Anteilen und Umlagen dient Ihnen als Ausfüllhilfe. Die Umlagen stehen zur Information auf demEntschädigungsprotokoll. Diese werden in der Regel nicht erstattet. Das Formular zumErstattungsantrag finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes oderbei der Minijob-Zentrale unter der Überschrift »Wer zahlt die Entschädigungsleistung?«.

    Weitere Bestimmungen zum Antrag:

    § Nach § 56 Abs. 12 IfSG können Arbeitgeber einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe desEntschädigungsbetrags erhalten.

    § Nach § 56 Abs. 11 IfSG muss der Arbeitgeber den Erstattungsantrag innerhalb einer Frist von12 Monaten nach dem Ende der Kinderbetreuung stellen.

    https://blog.minijob-zentrale.de/corona-verdienstausfall-wegen-kinderbetreuung-finanzielle-hilfe-auch-fuer-minijobber/

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 17Info für Anwender Nr. 1746

    Details4.

    Maximale Entschädigung 2.016 Euro4.1.

    Voller Monat

    Die Entschädigung ist auf maximal 2.016 € pro Monat begrenzt. Ob dieser Grenzbetrag überschrittenwurde und eine Deckelung erfolgen muss, prüft Agenda Lohn automatisch. Hierzu wird die maximaleEntschädigung durch das ungekürzte Arbeitsentgelt (nach § 14 SGB IV) geteilt und mit demAusfallbrutto multipliziert.

    Teilmonat

    Bestehen neben der Kinderbetreuung noch weitere unbezahlte Fehlzeiten oder Zeiten mit Kurzarbeit,wird die maximale Entschädigung anteilig gekürzt.

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) ist aufgrund erforderlicher Kinderbetreuung vom 01. bis 30.April 2020 abwesend. Der Arbeitnehmer arbeitet von Montag bis Freitag. EineEntschädigungsleistung während der Ferien vom 06. bis 19. April ist ausgeschlossen.

    Maximale anteilige Entschädigung: 2.016,00 € / 30 x (30 – 10 Fehltage) = 1.344,00 €

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 18Info für Anwender Nr. 1746

    Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze4.2.

    Übersteigt der Brutto-Verdienstausfall zusammen mit anderen SV-Entgelten dieBeitragsbemessungsgrenze, werden die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen im Verhältnisaufgeteilt.

    Beispiel

    Ungekürztes Arbeitsentgelt 7.000,00 €

    Gekürztes Arbeitsentgelt 1.590,91 €

    Brutto-Ausfallentschädigung 5.409,09 €

    Beitragsbemessungsgrenze RV/AV 6.900,00 €

    Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 4.687,50 €

    Ermittlung beitragspflichtiges Entgelt

    Ausfallbrutto: 5.409,09 € x 6.900 € / 7.000,00 € x 80 % 4.265,46 €

    gekürztes Arbeitsentgelt: 1.590,91 € x 6.900 € / 7.000,00 € 1.568,18 €

    RV-/AV-Brutto 5.833,64 €

    Ausfallbrutto: 5.409,09 € x 4.687,50 € / 7.000,00 € x 80 % 2.897,73 €

    gekürztes Arbeitsentgelt: 1.590,91 € x 4.687,50 € / 7.000,00 € 1.065,34 €

    KV-/PV-Brutto 3.963,07 €

    SV-Beiträge4.3.

    Bei der Abrechnung der Verdienstausfall-Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG werden 80 % desBrutto-Verdienstausfalls zur Ermittlung der Beiträge und Umlagen herangezogen. Eine UV-Pflichtbesteht für die Ausfallentschädigung nicht.

    Die SV-Beiträge, die hierbei auf die Entschädigung entfallen, werden zunächst inkl. der Arbeitnehmer-Anteile vom Arbeitgeber getragen und entrichtet.

    Der Arbeitgeber kann sich die Entschädigung und die darauf entfallenden Beiträge durch die jeweiligeBehörde auf Antrag erstatten lassen.

    Beitragsabrechnung

    Die Beiträge die auf den Verdienstausfall entfallen, werden in der Zeile »AG-Anteile« zugeordnet.

    »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Beitragsabrechnung«

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 19Info für Anwender Nr. 1746

    SV-Meldung4.4.

    Im Meldebrutto wird die Brutto-Ausfallentschädigung der Lohnart 830 »Entsch. br. Kinderbetr.« mit80% berücksichtigt, da dies die Grundlage zur Verbeitragung darstellt.

    Nach sechs Wochen des Verdienstausfalls nach § 56 Abs. 1a IfSG muss der Arbeitnehmer mit Grund30 abgemeldet werden. Durch die Erfassung des Kalenderschlüssels 86 »Entschädigungszahlungdurch Behörde gem. § 56 Abs. 1a IfSG (Kinderbetreuung)« wird die Abmeldung zum Vortag desKalenderschlüssels automatisch mit der Monatsberechnung erzeugt.

    Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung endet die Erfassung des Kalenderschlüssels 86. Am Folgetagwird eine Anmeldung mit Grund 10 erstellt.

    HinweisBei sofortmeldepflichtigen Arbeitnehmern muss die Sofortmeldung zur Wiederaufnahme derBeschäftigung über sv.net erstellt werden.

    Beispiel

    § Abmeldung Grund 30 zum 3. Juli

    § Anmeldung Grund 10 zum 25. Juli

    Lohnsteuerberechnung und -anmeldung4.5.

    Bei der Abrechnung der Verdienstausfall-Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG wird fiktiv das volleArbeitsentgelt zur Ermittlung der Lohn-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlags herangezogen.

    Die Entschädigung ist jedoch steuerfrei. Der Steuerabzug auf der Brutto-Netto Abrechnung desArbeitnehmers wird daher lediglich auf Basis des tatsächlichen Brutto berechnet und an das Finanzamtabgeführt (Lohnsteueranmeldung).

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 20Info für Anwender Nr. 1746

    Lohnsteuerbescheinigung und -jahresausgleich4.6.

    Ein Lohnsteuerjahresausgleich oder ein permanenter Lohnsteuerjahresausgleich sind nachAuszahlung einer Entschädigung unzulässig.

    Die Entschädigung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Der Betrag fließt daherin Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Verbuchung4.7.

    Die Lohnart 0831 »Entsch. netto Kinderbetr.« wird auf den Kontotyp 2 »Gehälter« verbucht. Sollten Sieeine andere Verbuchung vornehmen wollen, passen Sie den Kontotyp entsprechend an.

  • Autor: JJ / 30.06.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

    Seite 21Info für Anwender Nr. 1746

    Korrektur für Vormonate4.8.

    Vor Veröffentlichung der Programmversion Juni 2020 (Artikelnummer 972255) haben Sie auf unsereEmpfehlung im Falle der Kinderbetreuung den Kalenderschlüssel 30 »Freistellung mit Fortzahlung desArbeitsentgelts« verwendet.

    Mit Installation der Programmversion Juni 2020 können Sie die Kinderbetreuung vollumfänglichabrechnen. Beachten Sie hierfür das Kapitel »Vorgehensweise«.

    Um Vormonate nachzuberechnen, finden Sie im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

    Beispiel

    Arbeitnehmer Marta Schneider

    Kinderbetreuung 16.04. - 29.04.2020

    »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmeröffnen | Register: Kalender«

    Abrechnungsmonat AprilKalenderschlüssel 30 »Freistellung MITFortzahlung des Arbeitsentgelts«

    Aktueller Abrechnungsmonat Juli 2020

    1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Kalender«

    2. Kalenderschlüssel 30 »Freistellung MIT Fortzahlung des Arbeitsentgelts« durchKalenderschlüssel 85 »Entschädigungszahlung durch Arbeitgeber gem. § 56 Abs. 1a IfSG(Kinderbetreuung)« vom 16.04. - 29.04. ersetzen.

    3. und Ausfallbrutto für April 2020 erfassen:

    § Lohnart 0005 »Gehalt« bzw. Lohnart für Festbezug mit negativem Vorzeichen

    § Lohnart 0830 »Entsch. br. Kinderbetr.« mit positivem Vorzeichen.

    Wichtige Informationen5.

    Nr. 1610 Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld in Agenda LOHN

    Nr. 1744 Ausfallentschädigung nach § 56 (1) Satz 2 IfSG - Quarantäne

    Nr. 1745 Ausfallentschädigung nach § 56 (1) Satz 1 IfSG - Tätigkeitsverbot

    1 Ziel2 Voraussetzungen3 Vorgehensweisen3.1 Kinderbetreuung erfassen3.2 Verdienstausfall ermitteln und erfassen3.2.1 Pflichtversicherte Arbeitnehmer3.2.2 Freiwillig versicherte Arbeitnehmer3.2.3 Privat versicherte Arbeitnehmer3.2.4 Mitglieder im Versorgungswerk

    3.3 Entschädigungsprotokoll

    4 Details4.1 Maximale Entschädigung 2.016 Euro4.2 Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze4.3 SV-Beiträge4.4 SV-Meldung4.5 Lohnsteuerberechnung und -anmeldung4.6 Lohnsteuerbescheinigung und -jahresausgleich4.7 Verbuchung4.8 Korrektur für Vormonate

    5 Wichtige Informationen