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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 3 • Juni 2011 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Wir gratulieren 3 Gebühren für Zweitschriften 3 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4 Meldeordnung 4 Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern 5 Karitative Projekte: Welche Probleme gibt es in Bayern 6 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 8 Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/zahnmedizinische Fachangestellte 9 Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 10 „State of the Art“ in der Parodontologie 11 Die Kompositfüllung von A bis Z 12 Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis 14 Niederbayerische Herbstfortbildung 2011 16 1. Zahnärzte-Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz 18 Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in der prophylaxeorientierten Praxis 20 Qualitätssicherung und Qualitäts- management beim Röntgen 21 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 52. Bayerischer Zahnärztetag 22 3. Fränkischer Zahnärtetag mit Rekordergebnis 23 Benefiz-Golfturnier der BLZK 23 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach, unkompliziert und ab sofort kostenfrei 24 Merkblatt – Ausbildungsverträge 24 Statistik Zwischenprüfung 2010/2011 25 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz 25 Dienstverträge für ZAH/ZFA 25 Vergütung an die Zahnmedizinische Fach- angestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit 25 Checkliste für die/den Praxisinhaber/in bzgl. Azubi 26 REFERAT GOZ 27 VERSCHIEDENES 28 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 29 DAMIT EIN MENSCH LERNEN UND SICH ENTWICKELN KANN, BRAUCHT ER FÜR JEDES KRITISCHE WORT FÜNF WORTE DER ERMUTIGUNG. (Ben Furmann & Tapani Ahola) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 Siehe Seite 8 Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis T ermine: Mittwoch, 27. Juli 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr – ausgebucht! Mittwoch, 21. September 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Refer ent: Dr. med. Sönke Müller, Bammental Siehe Seite 14 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern T ermin: Mittwoch, 28. September 2011 • 16.00 bis ca. 19.00 Uhr Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Moder ation: Dr. Ralf Schlichting, Passau Siehe Seite 5 Herbstfortbildung Personal T ermin: Freitag, 7. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr Ort: Hotel Asam, Straubing Dozentinnen: Marina Nörr-Müller, RDH/BA Tracey Lennemann, Irmgard Marischler, Dora Tarnoki Siehe Seite 16 Herbstfortbildung Zahnärztinnen/Zahnärzte T ermin: Samstag, 8. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr Ort: Hotel Asam, Straubing Dozenten: Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf, Dr. Stefan Fickl Siehe Seite 16

Ausgabe 3 • Juni 2011 Organ des ZBV Niederbayern …...ZBV INFO ZNN 3-2011 5 Am Mittwoch, den 28. September 2011 findet das 3. Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern

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zahnärztliche nachrichten niederbayernAusgabe 3 • Juni 2011

Organ des ZBV Niederbayern und derBezirksstelle Niederbayern der KZVB

INHALTSÜBERSICHTEditorial 2ZBV INFOMitgliederbewegung 3Mitgliedsbeiträge 3Wir gratulieren 3Gebühren für Zweitschriften 3Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4Meldeordnung 4Treffen des Arbeitskreises EndodontieNiederbayern 5Karitative Projekte: Welche Probleme gibt es in Bayern 6

REFERAT FORTBILDUNGFortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2011 8Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/zahnmedizinische Fachangestellte 9Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 10„State of the Art“ in der Parodontologie 11Die Kompositfüllung von A bis Z 12Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis 14Niederbayerische Herbstfortbildung 2011 161. Zahnärzte-Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz 18Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in der prophylaxeorientierten Praxis 20Qualitätssicherung und Qualitäts-management beim Röntgen 21Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe52. Bayerischer Zahnärztetag 223. Fränkischer Zahnärtetag mitRekordergebnis 23Benefiz-Golfturnier der BLZK 23REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONALNeuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach,unkompliziert und ab sofort kostenfrei 24Merkblatt – Ausbildungsverträge 24Statistik Zwischenprüfung 2010/2011 25Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz 25Dienstverträge für ZAH/ZFA 25Vergütung an die Zahnmedizinische Fach-angestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit 25Checkliste für die/den Praxisinhaber/inbzgl. Azubi 26REFERAT GOZ 27VERSCHIEDENES 28BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERNDER KZVB 29

DAMIT EIN MENSCH LERNEN UND SICH ENTWICKELNKANN, BRAUCHT ER FÜR JEDES KRITISCHE WORTFÜNF WORTE DER ERMUTIGUNG.

(Ben Furmann & Tapani Ahola)

Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2011

Siehe Seite 8

Notfallmanagement in der ZahnarztpraxisTermine: Mittwoch, 27. Juli 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr – ausgebucht!

Mittwoch, 21. September 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr

Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern,Am Essigberg 14, Straubing

Referent: Dr. med. Sönke Müller, Bammental

Siehe Seite 14

Arbeitskreis Endodontie NiederbayernTermin: Mittwoch, 28. September 2011 • 16.00 bis ca. 19.00 Uhr

Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern,Am Essigberg 14, Straubing

Moderation: Dr. Ralf Schlichting, Passau

Siehe Seite 5

Herbstfortbildung PersonalTermin: Freitag, 7. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr

Ort: Hotel Asam, Straubing

Dozentinnen: Marina Nörr-Müller, RDH/BA Tracey Lennemann,Irmgard Marischler, Dora Tarnoki

Siehe Seite 16

HerbstfortbildungZahnärztinnen/ZahnärzteTermin: Samstag, 8. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr

Ort: Hotel Asam, Straubing

Dozenten: Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf, Dr. Stefan Fickl

Siehe Seite 16

EDITORIAL

2 ZNN 3-2011

Tempora mutantur (lat.) oder auch: DieZeiten ändern sich und wir ändern unsmit ihnen. Mit diesem uns allen wahr-scheinlich wohl bekannten lateinischenSprichwort lässt sich treffend beschrei-ben, dass in den nächsten Jahren mitgravierenden Strukturveränderungen inden zahnärztlichen Praxen bzw. in derzahnärztlichen Versorgungsstruktur zurechnen ist.

Wieso dies?

Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechts-änderungsgesetz (VÄndG) zum 1.7.2007ist die Zahl der angestellten Zahnärztin-nen und Zahnärzte um fast 30 % im Ver-gleich zum Jahr 2000 angestiegen.Ebenso stieg die Zahl der Zahnärztinnenim selben Zeitraum um über 13 %, dieZahl männlicher Zahnärzte verringertesich um ca. 1,3 % (Quelle BZÄK). DieserTrend wird sich wahrscheinlich fortset-zen, wie an den aktuellen Zahlen derweiblichen Zahnmedizin–Studierendenzu sehen ist. Weiterhin ist statistischoffensichtlich, dass Zahnärztinnen weni-ger bereit sind, das wirtschaftliche Risikoeiner eigenen Praxis zu tragen. Die Grün-de hierfür sind nachvollziehbar. Schwan-gerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,Familienorganisation, alleinerziehendeMütter, aber auch Krankheit, Überbela-stung, Stress, mehr als 60 Stunden–Wochen, Notdienste, Finanzierungsri-siken, überbordende Verwaltungsan-forderungen, Konkurrenzkampf undschwindende wirtschaftliche Perspekti-ven in Zeiten massiver Budgetbelastun-gen stehen einem sicheren Arbeitsplatzmit geregelten Arbeitszeiten, kalkulier-barem Gehalt und einem Anspruch aufnicht unerhebliche soziale Leistungengegenüber. Ebenfalls ungünstig für einefreiberufliche Tätigkeit ist die Tatsache,dass eine Schwangerschaft versiche-rungstechnisch nicht als Krankheit giltund somit Leistungen aus einer Kranken-tagegeld– oder Praxisausfallversicherungin der Regel nicht beansprucht werdenkönnen. Auch sind die Zeiten, in der einPraxisvertreter aus berechtigten Gründenin einer Praxis beschäftigt werden darfbzw. seitens der KZVB genehmigt werdenkann, auf 90 Tage im Jahr beschränkt.Dies erscheint auf den ersten Blick als

ausreichend, im Falle einer längerenschweren Erkrankung oder – auch dieseSituation findet man immer öfter – imFalle einer langandauernden Pflegebe-dürftigkeit eines näheren Angehörigen,z.B. bei Demenz, kann diese Einschrän-kung der Praxisvertretung schnell zueinem gravierenden Problem einer frei-beruflich geführten Praxis werden.

Überörtliche Berufsausübungsgemein-schaften, Zweigpraxen, Teilzulassungenund Spezialisierungen sind möglicheAnsätze, um das hohe Gut einer freibe-ruflichen Tätigkeit zu bewahren, jedochist die Zunahme von Beschäftigungenangestellter Zahnärztinnen und Zahn-ärzte in MVZs und/oder Großpraxendeutlich zu registrieren.

Daraus entstehen berechtigte Forderun-gen selbständig und freiberuflich tätigerZahnärztinnen und Zahnärzte, um einesoziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.

An die Politik und Krankenversicherungs-träger:

– Ausreichende Honorierung und Punkt-wertanpassungen sowie Abschaffungder Budgets, um auch bei Krankheit, imPflegefall oder bei der sozialen Gestal-tung der Familienplanung den Erhaltder wirtschaftlichen Basis einer Praxiszu gewährleisten

– Verhinderung von Existenzängsten.

– Es kann nicht sein, dass uns Zahnärz-ten immer mehr Pflichten und Einbu-ßen auferlegt werden, um die jahrelan-gen Fehler unserer Politiker ab-zufangen. Gleichzeitig liegen für vieleZahnärzte Ansprüche auf soziale Lei-stungen wie sie Beamten, Angestelltenund anderen Berufsgruppen schon seitlangem zur Verfügung stehen, in wei-ter Ferne.

An die Standesorganisationen:

– Lockerung der Verwaltungsrichtliniengerade im Einzelfall, um Härten zu ver-meiden.

– Erleichterungen im Hinblick auf Bei-träge oder Gebühren bei nachgewiese-nen Härten im Krankheits-/Pflegefall.

– Großzügige Vertreterbestimmungen.

– Temporäre Weiterführung von Teilzah-lungen, sofern diese langfristig von

ZA Ernst M. J. Binner2. Vorsitzender ZBV Niederbayern

KZVB BezirksstellenvorsitzenderNiederbayern

den voraussichtlichen Praxiserlösengetragen werden können.

– Betriebswirtschaftliche professionelleBeratung.

An die Versicherungswirtschaft:– Schaffung neuer günstiger Tarife, die

Ausfallszeiten bei längerer Krankheit,in der Elternzeit oder bei der PflegeAngehöriger kompensieren.

Keinesfalls ist es Aufgabe der KZVB,KZBV oder der Kammer, auf Kosten derKollegenschaft Auffangfonds oder inter-ne Versicherungsstrukturen zu installie-ren, die wiederum nur den Staat von sei-nen Verpflichtungen befreit und denZahnärzten neue Belastungen auferlegt.

In der letzten Vollversammlung derKZVB-Delegierten gab es erste Ansätzezur Lösung dieser Probleme, jedoch mussdiese umfassende Aufgabenstellung erstfundiert seitens der Verwaltung und derunterschiedlichen zahnärztlichen Stan-desgruppierungen erarbeitet werden.Besondere Anforderungen ergeben sichhierbei sicherlich zukünftig auch an dieneuen Referentinnen für die Belange vonZahnärztinnen, denen ich hiermit auchaus Niederbayern viel Erfolg bei IhrerArbeit wünschen darf.

ZNN 3-2011 3

ZBV INFO

Anmeldungen: von:MUDr. Klimova Radka, Deggendorf ErstmeldungZÄ Plank Katharina, Ingolstadt ErstmeldungZÄ Barck Katrin, Postmünster BremenZA Gemeinhardt Georg Dieter Oberpfalz

Abmeldungen: nach:ZA Kaikow Aron, Regensburg Oberpfalz

ZÄ Köklü Melis, Regensburg Oberpfalz

Dr.(MU Budapest) Oroszi Peter Ungarn

ZA Rupperti Stefan Hermann München Stadt u. Land

zum:

70. Geburtstag30.07. Dr. Walter Schnegg,

Schönau

17.08. Dr. Brigitta Schwarzfischer,Landshut

75. Geburtstag13.08. ZA Karl-Heinz Galster,

Pfarrkirchen

80. Geburtstag26.07. ZA Friedrich Schießl,

Spiegelau

Herzlichen Glückwunsch und für dieZukunft alles Gute!

Dr. Peter Maier1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Ernst Binner2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern

Wir gratulierenMitgliederbewegungen

Redaktionsschlussfür die Ausgabe 4/2011ist der 18. August 2011.

Anzeigenschlussist der 22. August 2011.

Die Ausstellung von Zweitschriften vonUrkunden, wie z. B. Zahnarzthelferin-nenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,Röntgenbescheinigung, Teilnahmebe-scheinigungen etc., verursacht zuneh-mend Arbeits- und Kostenaufwand.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Nie-derbayern stellt Zweitschriften nur nochmit Vorauszahlung aus (Überweisung).Von dieser Regelung bleiben die sat-zungsgemäßen Mitglieder des ZBVNiederbayern selbstverständlich auchkünftig ausgenommen. Einzelheitenklären Sie bitte vorab unter Tel.0 94 21/56 86 88-0.

Gebühren fürZweitschriften

Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal2011 war am 01. April 2011 zur Zahlungfällig. Bitte sorgen Sie dafür, dass derBeitrag immer rechtzeitig zum 1. des

Quartals überwiesen wird. Den für Siegültigen Beitrag entnehmen Sie bitteIhrem Beitragsbescheid, der Ihnen perPost zugegangen ist.

Mitgliedsbeiträge

Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern

Gruppe 1A 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5

Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 15,–

Bankverbindung:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eGMünchenKonto 2 743 736, BLZ 300 606 01

Sparkasse Niederbayern-MitteKonto 5900, BLZ 742 500 00

ZBV INFO

4 ZNN 3-2011

Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZKist jedes neue Mitglied eines Zahnärzt-lichen Bezirksverbandes verpflichtet, sichbei diesem zu melden. Es ist ein Melde-bogen auszufüllen, den der Zahnärzt-liche Bezirksverband ausgibt. Dem Mel-debogen sind die Approbationsurkundebzw. die Erlaubnis nach § 13 des Geset-zes über die Ausübung der Zahnheilkun-de, ggf. die Promotionsurkunde und dieFachgebietsanerkennung beizufügen.Alle Urkunden müssen mit einem origi-nalen amtlichen Beglaubigungsvermerkversehen sein.

In ihrem eigenen Interesse erinnern wirauch bereits geführte Mitglieder um

Meldeordnung

Die Mitarbeiterinnen der Dienststellensind für Sie wie folgt telefonisch erreich-bar:

Montag, Dienstag, Donnerstagund Freitag09.00 bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag u. Donnerstag14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

Telefon Zentrale ZBV und KZVB0 94 21/56 86 88-0Fax ZBV und KZVB0 94 21/56 86 88-88

E-Mail ZBV Niederbayern:[email protected]@[email protected]

E-Mail KZVB Bezirksstelle Niederbayern:[email protected]

Ansprechpartner ZBV Niederbayern:

Melanie Schattenkirchner• Vorstandssekretariat• Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung

Telefon 0 94 21/56 86 88-30

Gabi Blaschzok• Mitgliederverwaltung• Meldewesen• Fortbildung

Telefon 0 94 21/56 86 88-50

Brigitte Zimmermann• Helferinnenausbildung• Weiterbildung• Kursverwaltung

Telefon 0 94 21/56 86 88-40

Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayernund der KZVB Bezirksstelle Niederbayern

Ansprechpartner KZVB Bezirksstelle Niederbayern:

Martina Ottl• Assistentengenehmigungen• Zahnarztregister• Zulassungen / Praxisabgaben• Zahnärztlicher Notfalldienst

Telefon 0 94 21/56 86 88-21

Sollte eine Ansprechpartnerin nichterreichbar sein, hilft Ihnen selbstver-ständlich gerne eine Kollegin weiter.

Beachtung der Meldeordnung, da Ände-rungen und Mitteilungen unter Umstän-den Auswirkungen auf Beitragseinstu-fungen und Postzustellungen haben.

So besteht für Mitglieder Anzeigepflichtnach § 3 Abs. 2 der Meldeordnunggegenüber dem Zahnärztlichen Bezirks-verband bei:a) erstmaliger oder erneuter Zulassung

sowie bei jeder sonstigen Aufnahmeder Berufsausübung,

b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheidenaus einer Praxis,

c) sonstiger vorübergehender oder dau-ernder Aufgabe der Berufsausübung,

d) Arbeitsplatzwechsel,

e) Verlegung der Hauptwohnung im Sin-ne des Melderechts, sowohl innerhalbdes Bereichs des ZahnärztlichenBezirksverbandes als auch über dessenGrenze hinweg,

f) Änderung von Name oder Familien-stand, Erwerb einer Promotion.

Weiterhin bitten wir um Mitteilung beiÄnderungen Ihrer Bankdaten. Formularefür Einzugsermächtigungen könnenbeim ZBV angefordert werden.Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gernebeim ZBV Niederbayern Frau GabiBlaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email: [email protected]

ZBV INFO

ZNN 3-2011 5

Am Mittwoch, den 28. September 2011findet das 3. Treffen des ArbeitskreisesEndodontie Niederbayern statt. Räum-lichkeiten und Technik werden wiederumvom ZBV Niederbayern zur Verfügunggestellt.

Wie in den bereits stattgefundenen Tref-fen sollen einerseits neueste Trends,Techniken, Materialien, Kongressberich-te, Literatur etc. aus den BereichenEndodontie vorgestellt und gemeinsamdiskutiert werden. Andererseits soll einwichtiger Schwerpunkt auf unsere tägli-

Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern

che Praxis gelegt werden. Schwierige Fäl-le, Problemfälle aber auch besondersgelungene Fälle sollen im Kollegenkreiserörtert und Lösungsvorschläge erarbei-tet werden, um die tägliche Arbeit zuunterstützen.

Für die Teilnahme am Arbeitskreis wer-den 3 Fortbildungspunkte vergeben.

„Erstteilnehmer“ sind herzlich will-kommen! Aus organisatorischen Grün-den bitten wir jedoch alle Interessen-ten, d.h. auch Teilnehmer der erstenbeiden Treffen, sich beim ZBV Nieder-

bayern schriftlich anzumelden (sieheAnmeldeformular).

Auf das nächste Treffen freut sich

Ihr/Euer Dr. Ralf Schlichting

Verbindliche AnmeldungArbeitskreis Endodontie Niederbayern

Termin: Mittwoch, 28. September 2011, 16.00 – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV NiederbayernAm Essigberg 14, 94315 Straubing(Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center „Apcoa“)

Ammerkung:Bitte bereits interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!

Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 /56 86 88-88

Ort, Datum Praxisstempel / Unterschrift

Name Zahnärztin/Zahnarzt

Name Zahnärztin/Zahnarzt

ZBV INFO

6 ZNN 3-2011

Im Rahmen der IDS 2011 in Köln fandauch eine „Koordinierungskonferenz fürzahnärztliche Hilfsprojekte“ in Deutsch-land und den Entwicklungsländern statt.

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsge-meinschaft Wohnungslosenhilfe (2009)für das Jahr 2008 leben rund 223.000wohnungslose Menschen als Ärmste derArmen am unteren Rand dieser Gesell-schaft, 132.000 sind alleinstehend.Gehäuft liegen bei diesen MenschenBeeinträchtigungen vor, die sich aus Pro-blemlagen wie Einkommensarmut, Ver-schuldung, Arbeitslosigkeit, körperli-chen, seelischen oder suchtbezogenenErkrankungen, Verlust sozialer Bezie-hungen und anhaltender Wohnungslo-sigkeit ergeben. (Bayerische Sozialnach-richten 5/2010).

Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagenturenund Kommunen in Bayern beschreibenimmer komplexer werdende Problemeder Betroffenen. Die zunehmende Spal-tung der Gesellschaft konfrontiert mitt-lerweile die regionalen Fachstellen desLandes-Caritas-Verbandes und der evan-gelischen Diakonie mit ganz neuenGruppen: Verarmte Frauen aus der Mit-telschicht, verarmte pflegebedürftige alteMenschen, aber auch junge Erwachsene,die schon erhebliche soziale Schwierig-keiten haben.

Der Malteser Hilfsdienst Münchenbehandelt in seiner sozial-medizinischenAnlaufstelle für Menschen ohne Kran-kenversicherung und Menschen ohnegültigen Aufenthaltsstatus seit 4. Juli2006 Patientinnen und Patienten, diedringend Hilfe benötigen, diese abernicht finanzieren können. Obdachloseoder Personen, die sich ohne Erlaubnis inDeutschland aufhalten oder die ausanderen Gründen in schwierige Situatio-nen (Insolvenz mit allen Folgen) geratensind, sind oft vom Leben der Mitmen-schen ausgegrenzt, und eine würdigeExistenz ist ihnen nicht möglich.

Hier finden sie einen Arzt, der die Erstun-tersuchung und Notfallversorgung beiplötzlicher Erkrankung, Verletzung oderSchwangerschaft übernimmt. Da viele

Patienten weder eine Praxis noch einKrankenhaus aufsuchen wollen oderkönnen, helfen die Malteser auch unterWahrung der Anonymität. Dies betrifftauch die Beratung bei sozial- und auf-enthaltsrechtlichen Fragestellungen.

Das Ärzteteam der MMM benötigt für dieweitergehende Behandlung Unterstüt-zung durch niedergelassene Fachärzte.Die behandelnden Ärzte und Sprechstun-denhilfen in der Anlaufstelle arbeitenehrenamtlich, jedoch fallen bei denBehandlungen auch Sachkosten an, auchmüssen die Weiterbehandlungen derPatienten durch niedergelassene Ärzteund Zahnärzte finanziert werden. Diag-nostische Maßnahmen, radiologischeUntersuchungen, Material für Zahner-satz, Brillen, Prothesen, aber auch Kran-kenhausaufenthalte kosten oft mehrereTausend Euro, für die in vielen Fällenkeine Sozialansprüche geltend gemachtwerden können.Da das Projekt durch Spenden finanziertwird, ist es auf die Unterstützung nieder-gelassener Ärzte und Zahnärzte ange-wiesen. Je mehr Mediziner gewonnenwerden können, desto leichter kann sichdie Arbeitsbelastung je nach Bereitschaftzur Mitarbeit verteilen. Mit bisher über 3000 Konsultationen desMMM zeigt sich, wie groß der Bedarf anmedizinischer und v.a. auch zahnmedizi-nischer Beratung und Behandlung beidiesen Mitbürgern ist. Über 30% der Pa-tienten sind in Armut geratene Deutsche.

Speziell bei den Migrantenfamilien ist oftUnwissenheit über Mundhygiene, v.a.auch bei den Kindern, ursächlich füreinen desolaten Zahnbefund.

Die Heimat verlassen zu müssen undanderswo auf eine sichere Zukunft zuhoffen, kann viele Gründe haben. Während die Menschen in der Vergan-genheit mehrheitlich aus den ehem. Ost-block-Staaten nach Deutschland kamen,haben sich die Herkunftsländer mittler-weile verlagert: Afghanistan, Irak, Syrien,Nordafrika.Viele junge Flüchtlinge gehören bei-spielsweise einer verfolgten Minderheit

KARITATIVE PROJEKTE: Welche Probleme gibt es in Bayern?

an, sind von Zwangsbeschneidung,Zwangsheirat, Zwangsrekrutierung, Sip-penhaft bedroht, oder sie sind ganz ein-fach allein, ohne Familie oder sonstigeunterstützende Personen und damit inihrer Existenz bedroht.

Für neu eingereiste minderjährigeFlüchtlinge, die die Aufnahmeverfahrenpassiert haben und dann in Jugendhilfe-einrichtungen betreut werden, wird einnur für die Erstausstattung mit Beklei-dung ausreichender Betrag vorgehalten.

Wenn ein Jugendlicher im Sommer ein-gereist ist, stellt sich spätestens im Win-ter die Frage nach wärmender Kleidung.

Ob der/die Jugendliche noch im Wachs-tum ist, ob er oder sie vielleicht mehrereJahre in einer Einrichtung lebt: WeitereGelder stehen nicht zur Verfügung.

Natürlich gibt es auch erhebliche Finan-zierungslücken in der medizinischen undzahnmedizinischen Versorgung der umF(unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).

In einigen Fällen ist die Zahnsubstanzschon im jugendlichen Alter durch Man-gel- und Fehlernährung so schlecht, dassgrößere Behandlungen und zum Teilauch Zahnersatz notwendig werden. Die-se werden bei Jugendlichen, die nochkein festes Aufenthaltsrecht in Deutsch-land haben, häufig nicht finanziert.

Nicht übernommen werden auch kiefer-orthopädische Behandlungen, nicht ein-mal bei gravierenden Fehlstellungen.

Besonders bei traumatisierten Flüchtlin-gen führen zahnmedizinische Eingriffehäufig zu extremem Stress. In solchenFällen wäre die Behandlung in Narkoseoder sediert eine erhebliche Erleichte-rung.

Jedoch werden die Kosten dafür regel-mäßig nicht übernommen.

Ende 2010 waren in Bayern insgesamt ca.800 unbegleitete minderjährige und jun-ge erwachsene Flüchtlinge in Jugendhil-femaßnahmen der DIAKONIE unterge-bracht, davon fast 700 in München undUmland und ca. 120 in Nürnberg.

Während junge Flüchtlinge bis 15 Jahreder Vollzeitschulpflicht unterliegen, wird

ZBV INFO

ZNN 3-2011 7

sechzehn- und siebzehnjährigen Flücht-lingskindern der erstmalige Zutritt zurRegelschule fast immer verwehrt.

Da auch kaum geeignete Berufsschulan-gebote vorgehalten werden, bleiben die-se jungen Flüchtlinge häufig unbeschult.

Leider gibt es nur zwei schulanalogeAngebote in München, in denen eineVorbereitung auf einen externen Haupt-schulabschluss erfolgen kann. Schon dieAlphabetisierung, Deutschkurse, auchHausaufgabenhilfe, Nachhilfeunterrichtund Prüfungsvorbereitung stellen schwerfinanzierbare Probleme dar.

Viele Betriebe scheuen auch davorzurück, junge Flüchtlinge auszubilden.

Wünschenswert wären Ausbildungspa-tenschaften und Fördermaßnahmen

außerhalb der Unterrichtszeit sowie dieGelegenheit zur Ableistung von Schnup-perpraktika in möglichst vielen Ausbil-dungsbetrieben.

Obwohl die jungen Flüchtlinge meisthohe Motivation und Leistungsbereit-schaft aufweisen, gelingt ihnen derZugang zu attraktiven Ausbildungsberu-fen eher selten.

Dabei wären beispielsweise Ausbildungenin Heilberufen häufig die Motivation zueiner freiwilligen Rückkehr ins Heimat-land – nämlich dann, wenn der erlernteBeruf den Menschen dort helfen kannund eine Basis für einen sicheren Lebens-unterhalt dort schafft.

Unter der Schirmherrschaft der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer möchten

wir nun ein „Hilfswerk Zahnmedizin Bay-ern“ begründen, um diesen Randgrup-pen in unserer Gesellschaft zahnmedizi-nisch praktisch und materiell helfen zukönnen.

Die ersten Schritte könnten die bayern-weite zahnärztliche Betreuung der sta-tionären Hilfseinrichtungen der Diako-nie, der Caritas und der Malteser sein.

Darüber hinaus möchten wir in Münchenim Malteser-Haus eine Ein-Stuhl-Praxismit Spenden aus dem Dentalhersteller/-handel installieren, für die Behandler imTime-Sharing auf ehrenamtlicher Basisgesucht werden.

Dr. Martin Schubert

Hilfswerk Zahnmedizin Bayern

Antwort an: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Fax-Nummer: 0 94 21 /56 86 88-88

Name

Straße

PLZ und Ort

Telefonnummer

Faxnummer

E-Mail-Adresse

ZBV

Ich erkläre mich bereit, in meinem Landkreis Patienten

aus den Einrichtungen der Malteser, Caritas, Diakonieggf. auch ehrenamtlich (bei Nicht-Versicherung) zu behandeln

Zusatz nur für München:

Ich erkläre mich bereit, einen halben Tag/Woche mit eigener ZA-Helferin

nichtversicherte Patienten im Malteser-Haus ehrenamtlich zu behandeln

Ich werde

mit einem Monatsbeitrag in Höhe von 10,00 EUR Fördermitglied im„Hilfswerk Zahnmedizin Bayern“ mit satzungsgebundener Verwendung derSpenden *)

Ich spende

Instrumente für die Praxis der Malteser Migranten Medizin (MMM)

Bekleidung

*) Die Gründung des Vereins ist in Vorbereitung. Die Vereinssatzung geht Ihnen inden nächsten Wochen zu.

Datum, Unterschrift

8 ZNN 3-2011

FORTBILDUNG

ZA Walter WanningerReferent für Fortbildung

Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und„Prophylaxe-Basiskurs

– Kursvoraussetzungen –

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

um eine effiziente Kursgestaltung undeinen reibungslosen Kursablauf gewähr-leisten zu können, bitten wir höflich umBeachtung folgender Anmerkungen:

Die Kurse verlangen den Besitz von Vor-kenntnissen seitens der fortzubildendenTeilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe desKurses, die Zahnmedizinische Fachange-stellte mit der Thematik erstmals vertrautzu machen. Vielmehr sollen die bereitsbestehenden Kenntnisse und Fertigkei-ten verbessert, vertieft und bestätigtwerden.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dassdie Fortbildungskurse als Bausteine zurZMF-Weiterbildung anerkannt werdenund deshalb eine Mindestqualifikationvorausgesetzt werden muss.

Unabdingbare Kursvoraussetzungen:• überdurchschnittliches Engagement in

der täglichen Praxis

• überdurchschnittlich gute Noten beider Helferinnen-Abschlussprüfung

• und/oder mehrjährige Berufserfahrung• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fort-

bildung (kein „geschickt“ werden)• Fähigkeit zum selbstständigen und

gründlichen Arbeiten

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prothetische Assistenz“:• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der

Praxis

wünschenswert:• Modellherstellung in der Praxis• mindestens 10-malige Anfertigung von

provisorischenKronen in der Praxis

Zusätzlich unabdingbar für den Kurs„Prophylaxe-Basiskurs“:• Ermöglichung der Umsetzung der er-

lernten Fähigkeiten in einem tragfähigenProphylaxekonzept in der Praxis nachdem Kurs (verhindert Demotivation)

wünschenswert:• mögliche Kandidatinnen zur späteren

ZMF-Ausbildung• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Pro-

phylaxe

Dr. Peter Maier ZA Walter Wanninger1. Vorsitzender Fortbildungsreferent

Fortbildungen des ZBV NiederbayernJahresübersicht 2011 Z

„State of the Art“ in der ParodontologieFreitag, 08.07.2011, 09.00 – 17.00 UhrDozent: Dr. Ralf RösslerZielgruppe: ZahnärzteKursgebühr: € 380,00Kursnummer: M11312

Die Kompositfüllung von A bis ZMittwoch, 13.07.2011, 09.00 – 17.00 UhrDozent: Prof. Dr. Roland FrankenbergerZielgruppe: ZahnärzteKursgebühr: € 380,00Kursnummer: M11313

Kraniofaziale Orthopädie – Wenn dasKaussystem aus den Fugen gerät!Mittwoch, 19.10.2011, 15.00 – 19.00 UhrDozent: Dr. Erich WührZielgruppe: ZahnärzteKursgebühr: € 180,00Kursnummer: M11314

Die optimale Verwaltung derBehandlungsdokumenteMittwoch, 07.12.2011, 15.00 – 19.30 UhrDozenten: Irmgard Marischler,

Ernst BinnerZielgruppe: Zahnärzte, PraxispersonalKursgebühr: € 180,00Kursnummer: M11315

Bitte beachten:Die hier aufgeführten Fortbildungsveran-staltungen werden von der eazf GmbH imAuftrag und auf Rechnung des ZBVNiederbayern organisatorisch betreut. Aus-künfte zu den Fortbildungen sowie Anmel-dung und Rechnungstellung erfolgen überdie eazf GmbH.

FORTBILDUNG

Kursteil I Prophylaxe BasiskursOrt Landshut bzw. StraubingKursgebühr Euro 595,–

Kursteil II Prothetische AssistenzOrt LandshutKursgebühr Euro 395,–

Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung fürZahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte

Termine werden nach Bedarf aufgrundder Anmeldeeingänge festgelegt.

Eingangsvoraussetzungen für beideKurse1. Zahnarzthelferinnenbrief2. Fachkundlicher Nachweis gemäß §

18a (3) der RöV

Anmeldung und InformationZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 StraubingTelefon 0 94 21/56 86 88-0 Fax 0 94 21/56 86 88-88

ANMELDUNG

❑ zum Prophylaxe Basiskurs des ZBV Niederbayern,

gewünscher Kursort: Straubing ❑ Landshut ❑

❑ zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21/56 86 88-88

für Frau geb.

in

Praxisadresse

Tel. Praxis: Tel. Privat:

� Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitendenLeistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreicheKursteilnahme.

Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach §18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei.

Ort/Datum

Unterschrift der Teilnehmerin

Einzugsermächtigung

Ich ermächtige den ZahnärztlichenBezirksverband Niederbayern, dieGebühr von 595,– / 395,– Euro vonmeinem

Konto

BLZ

bei (Bank/Sparkasse)

abzubuchen.

Ort

Datum

Unterschrift des Kontoinhabers/Praxisstempel

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10 ZNN 3-201110

REFERAT FORTBILDUNG

Wie in jedem modernen Beruf heißt esam Ball bleiben, um auch in Zukunftzufrieden zu sein. Dies bedeutet in ers-ter Linie Fortbildung, sei es durch Semi-nare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.Folgende Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildungen nach den Fortbildungs-ordnungen der Bayerische Landeszahn-ärztekammer können derzeit absolviertwerden:

1. Anpassungsfortbildungen für Zahn-medizinische Fachangestellte (ZFA)

1.1 Prophylaxe Basiskurs

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

1.2 Prothetische Assistenz

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 30 Unterrichtsstunden

1.3 Kieferorthopädische Assistenz

Voraussetzungen:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöVDauer:mindestens 60 Unterrichtsstunden

Die Nachweise über die erfolgreicheTeilnahme am freiwilligen Testat zu denKursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzungzur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.

MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte

FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

2. Zahnmedizinische/rProphylaxeassistent/in (ZMP)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-

schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 400 Unterrichtsstunden

3. Zahnmedizinische/rFachassistent/in (ZMF)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-

schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

– Kurse nach Nummer 1.1, 1.2

Dauer:mindestens 700 Unterrichtsstunden

4. Dentalhygieniker/in (DH)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Prophylaxeassis-tent/in (ZMP) oderZahnmedizinische/r Fachassistent/in(ZMF)

– drei Jahre Berufserfahrung als ZMPoder ZMF

– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV– Kurs über Maßnahmen in medizini-

schen Notfällen (16 U-Stunden),nicht älter als zwei Jahre

Dauer:mindestens 800 Unterrichtsstunden

5. Zahnmedizinische/r Verwaltungs-assistent/in (ZMV)

Voraussetzung:– bestandene Abschlussprüfung als

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – ein Jahr Berufserfahrung als ZFA

Dauer:mindestens 350 Unterrichtsstunden

Information über Inhalte und Fortbil-dungsanbieter finden Sie auf derHomepage der Bayerischen Landes-zahnärztekammer, www.blzk.de, unterPraxispersonal, Fortbildung.

Bei einem Notendurchschnitt von mehrals 87 Punkten im Prüfungszeugnis zurZFA können Sie sich rechtzeitig vorBeginn einer Fortbildung um ein Stipen-dium bewerben. Sie dürfen jedoch nochkeine 25 Jahre alt sein.

Bitte fordern Sie die Bewerbungsunter-lagen per e-mail, über die BayerischeLandeszahnärztekammer, [email protected] oder [email protected],Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,an.

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REFERAT FORTBILDUNG

Z

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ZFortbildungvor Ort

für Zahnärztinnen/Zahnärzte/und Zahnärztliches Personal

ausgebucht

REFERAT FORTBILDUNG

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ZKursanmeldung für Notfallmanagement in derZahnarztpraxis

Fax: 0 94 21-56 86 88 88

ausgebucht

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REFERAT FORTBILDUNG

18 ZNN 3-2011

Am Samstag, den 14. Mai fand an derUniversitätszahnklinik Regensburg der 1. Zahnärzte Unternehmertag Nieder-bayern-Oberpfalz statt. Veranstalter die-ser neuen Fortbildungsreihe waren diejeweils zuständigen ZahnärztlichenBezirksverbände – für den ZBV Oberpfalz– Dr. Andreas Hoffmann – 2. Vorsitzen-der des ZBV Oberpfalz und für den ZBVNiederbayern – ZA Walter Wanninger –Fortbildungsreferent des ZBV Niederbay-ern. Rund 120 Kolleginnen und Kollegenwaren dieser Veranstaltung nach Regens-burg gefolgt.

Es startete Herr Ansgar Wimmer von derABZeG, der bayerischen Genossenschaftfür Zahnärzte mit knapp 4000 Mitglie-dern. Sein Thema lautete „Ausgestaltungneuer Praxisstrukturen – Marketingpro-vokationen gegen alte Gewohnheiten.Neues mit Sinn und Bestand“. Herr Wim-mer gab zunächst Hintergrundinforma-tionen über die ABZeG und deren Tätig-keit. Neben der betriebswirtschaftlichenBeratung (Niederlassung, Praxisabgabe,Praxisgutachten, Businesspläne, Investi-tions-und Finanzierungsplanung) bietetdie ABZeG ein Honorarmanagement mitechtem Factoring einschließlich einerInkassozulassung gemäß RDG an; siebesitzt einen Dienstleistungsauftrag zurKFO-Abrechnung seitens der KZVB, berätund unterstützt zur Umsetzung einespraxisinternen QM-Systems, bietet inKooperation mit M&W ihren Mitgliederngünstige Preise im Dentalhandel undkooperiert mit weiteren Unternehmen,um ihren Zahnärzten Zugang zu speziel-len Dienstleistungen und Produkten zuermöglichen.

Im zweiten Teil seines Vortrags ging HerrWimmer auf die Stellung des Zahnarztesals Unternehmer ein, seine Aufgaben undZiele. Als Eigentümer eines Unterneh-mens muss das Ziel einer unternehmeri-schen Tätigkeit ein nachhaltiger Erfolgsowie die Erhaltung des Unternehmenssein. Vor allem die zwei entscheidendenStellgrößen eines betriebswirtschaftli-chen Erfolges – Gewinn und Liquidität –müssen jedem zahnärztlichen Unterneh-

1. Zahnärzte-Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz

mer bekannt und vertraut sein. Effizienz(Taktik, Tagesgeschäft, die Dinge richtigtun) und Effektivität (Strategie, Mehrjah-resplanung, die richtigen Dinge tun) wer-den tagtäglich immer bedeutsamer.

Aber auch bestimmte Trends wie Spezia-lisierung, Mehrbehandler-Praxen, einsteigender Frauenanteil, Honorarbudge-tierung , Arbeitsteilung, neue Gebühren-ordnungen etc. müssen ständig beob-achtet und richtig gewertet werden.Patienten sind emanzipierter gewordenund fordern von uns mehr Service, Qua-lität und Marketing.

In seinem letzten Teil seines Vortrags gabHerr Wimmer an Hand von konkretenBeispielen Antworten auf die veränder-ten Bedingungen: Zusammenschluss von3 Einzelbehandlern zu einer BAG (Kos-tenentwicklung, Gewinnentwicklung,Investitionen, Freizeitgewinn).

Fazit: – Es gibt kein einheitliches Konzept, das

auf alle Fälle passt.– Die Einzelpraxis hat ihre Berechtigung-

nach wie vor.– Das Umfeld ändert sich jedoch erheb-

lich und eine Anpassung auf den Marktwird unerlässlich sein (Standort,Umfeld, Einkommenssituation, Gesund-heitsbewusstsein, Konkurrenzsituationvor Ort).

Die richtige Reaktion darauf macht stra-tegische Effektivität aus!

Im 2. Vortrag referierte Hans-Dieter Klein(www.dent-mit.de) mit dem Thema„Gewinn in der Zahnarztpraxis ist keinZufall – Rezepte, die wirklich wirken“.

Der Diplom Oeconom ist seit über 20 Jah-ren als Dozent und Praxiscoach deutsch-landweit unterwegs. Er veranschaulichtean Hand von realistischen Beispielen, wieZahnarztpraxen dank seines CoachingsProphylaxeumsatz, Privatumsatz undGewinn vor Steuern innerhalb von 4 Jah-ren in einem höheren zweistelligen Pro-zentsatz gesteigert haben. Anhand vonTabellen zeigte Herr Klein die Entwick-lung der Zahnarztdichte und die Vertei-lung des Einkommens der Inhaber nachGrößenklassen in Deutschland auf.Schlagwörter wie Umsatzrenditen, Defi-nition „Einkommen = Umsatz – Kosten“sowie verfügbares Einkommen wurdenerläutert. Herr Klein ging dann auf diesogenannten Empfehlungen ein: Sparenbeim Personal, bei Räumen, bei Investi-tionen und an der privaten Lebensfüh-rung. Jedoch seien diese Empfehlungenwenig hilfreich.

Im Bereich der Prophylaxe sei noch einungeheures „Ruhepotential“ vorhanden,was in vielen Zahnarztpraxen nicht odernur stiefmütterlich genutzt wird.

ZNN 3-2011 19

REFERAT FORTBILDUNG

1. Erkenntnis: Angst vor der Preiserhö-hung hat die Praxis – nicht der Patient.Man müsse eine höhere Qualität anbie-ten, mehr delegieren und noch mehrPatienten-Nutzen schaffen. Zielverein-barungen seien dabei unerlässlich, denn:ohne Ziel ist Erfolg nicht messbar. Es fol-gen der Konzeptions- und Zielbildungs-prozess, konkrete Zielvereinbarungen,ein steter Soll-/Ist-Vergleich und gege-benenfalls Korrekturmaßnahmen.

Das gleiche gilt im konservierendenBereich für die Endo oder dentinadhäsiveRekonstruktion. Eine glaubwürdige Preis-politik und eine realistische kaufmännischeBerechnung seien notwendig. Das Praxis-team muss dem Patienten den Nutzen die-ser höherwertigen Leistung deutlich undimmer wieder vor Augen führen, durcheine erfolgreiche Patientenkommunikati-on. „Der zahnärztliche Experte verkauftnicht, er verordnet“ so Klein. Beispiele füreine behandlungsbegleitende Kommuni-kation durch den Zahnarzt bzw. durch dieZFA folgten. Klein gab in seinem VortragTipps, die jeder Zuhörer am Montag in sei-ner Praxis sofort anwenden und umsetzenkonnte.

Der langanhaltende Applaus spiegelte dieBegeisterung bei den Zuhörern wider.

Den Abschluss machte Herr Peter Wirthvon der Deutschen Apotheker- und Ärz-te-Bank Düsseldorf mit seinem Thema„Wertpapier Strategie 2011“.

Herr Wirth machte deutlich, dass dieErwartung für 2011 in den USA nach-lässt, wohingegen im Euroland die Stim-mung der Unternehmen und Verbrau-cher seit 2 Jahren kontinuierlich ansteigt.Vor allem der Export mache Eurolandstark – Deutschland liegt an der Spitze.Darüber hinaus helfen tiefe Zinsen derKonjunktur.

Wie sicher ist aber unser Geld?

Das Inflationsgespenst poltert vielerorts,da steigende Rohstoff- und Nahrungs-mittelpreise die Teuerung ankurbeln; v.a.die Schwellenländer seien davon beson-ders betroffen. Dies schürt Ängste beiden Deutschen – eine akute Inflations-angst herrsche in Deutschland; dies seiv.a. historisch bedingt – Hyperinflation1923.

Die Folgen durch die Monetisierung derStaatsschulden habe zwar eine Inflationmit zeitlichem Abstand zur Folge, diesewürde aber langsam und nur leichtansteigend auf uns zukommen.

Als Strategie empfahl Herr Wirth einegewisse Vorsicht vor niedrigverzinslichenStaatsanleihen; die Rendite einer Anlagesollte bei vertretbarem Risiko die Inflati-on mindestens erreichen, um so den rea-len Kapitalerhalt zu gewährleisten; man

solle lieber in Produktivkapital wieAktien, Rohstoffe und Immobilien alsInflationshedge investieren.

Zum Abschluss gingen die Referentennoch gezielt auf Fragen aus dem Audito-rium ein.

Nach knapp 5 Stunden beendete Dr.Hoffmann die durch und durch gelunge-ne Veranstaltung.

Moderne KFO-Praxis sucht

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STELLENMARKT

Prophylaxe-orientierte Praxis sucht zum 1. September 2011 eine

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Anzeigen-schlussfür die

Ausgabe

4/2011

ist der

22. August

20 ZNN 3-2011

REFERAT FORTBILDUNG

Am 8. Juni referierte Frau Tracey Lenne-mann (RDH/BA) in den Räumlichkeitendes ZBV Niederbayern über ein nachhal-tiges Konzept, seine „Ware“ Prophylaxemöglichst erfolgreich an seine Kunden =Patienten zu vermitteln. Kommunikati-on, Motivation und Verkauf sind die Eck-pfeiler dieses Konzeptes. Viele von unsseien der Meinung, unsere Patientenwären nicht bereit, Geld für hochwertigeLeistungen auszugeben, die bis dahinnicht in unserer Praxis angeboten wor-den sind. Aber das ist falsch. „Wenn dunur das tust, was du immer getan hast,wirst Du immer das bekommen, was duimmer bekommen hast“ so die Referen-tin. Also muss ich was ändern – aber wiegehe ich mit Änderungen um?

Der Erfolg braucht Änderungen und die-se benötigen Motivation und eine erfolg-reiche Kommunikation.

Jeder im Team muss motiviert sein; diesspiegelt sich sowohl in der Selbst-Moti-vation wie auch in der Team-Motivationwider; und genauso gibt es eigene Zieleund Team-Ziele.

Dies funktioniert aber nur, wenn ein Praxiskonzept und ein Praxismanage-ment von den Praxisinhabern vorgege-ben sind, an denen sich die Mitarbeite-rinnen orientieren und einbringenkönnen. Wir haben Männer und Frauenals Patienten – und diese sind unter-schiedliche Personalitätstypen; deswe-gen brauchen wir für jeden Personenkreisein unterschiedliches Kommunikations-konzept, auf das diese ansprechen. Unddarauf baut schlussendlich auch unserPraxis-Verkaufskonzept auf. Auch defi-niert Erfolg jeder von uns unterschied-lich. Motivation – die Anstrengung,etwas in unserem Praxisablauf zu ändern,ist wie Zähneputzen: es muss jeden Taggemacht werden! Aber oft sind wirgefangen im Alltag und seinem gewöhn-lichen Ablauf. Nur die Selbstmotivationkann uns wachrütteln, die auf einer auf-bauenden Unzufriedenheit basiert. Wassind unsere Träume, Visionen, Phanta-sien, Wünsche, Ziele? Mit der Zielsetzunghat man einen Zweck geschaffen, für den

Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in der prophylaxeorientierten Praxis

es sich lohnt sich anzustrengen und zuarbeiten. Kreativität, Spaß, Erfolg undZufriedenheit sind die Folgen. Dieses Zielmuss aber schriftlich festgelegt sein,bildlich vorstellbar, realistisch und zeit-lich begrenzt sein. Eine positive Grund-einstellung und eine gewisse Lockerheitkann dabei nicht schaden. Aber oft sindes wieder die alltäglichen Praxisabläufe,die versuchen, uns bei der Umsetzung zustören. Dabei ist eine funktionierendeKommunikation das A und O. Nun mussich herausfinden, was für ein Typ ich bin– extrovertiert, introvertiert, aufgaben-orientiert, Menschen orientiert?

Das Geheimnis des Erfolgs ist, denStandpunkt des anderen zu verstehen.Nun folgt die Teamstrategie, die gemein-sam festgelegt werden muss:Es muss eine Leistung angeboten, Kon-zepte verkauft und Innovationen mit

langfristiger Garantie empfohlen werden.Die Erstellung einer Checkliste für das Pra-xis-Management ist dabei unerlässlich.

Wie muss ein Team aufgestellt sein undwie funktioniert es möglichst ohne„Zickenkrieg“ war ein weiterer Themen-schwerpunkt. Wenn das alles steht, kannman sich selbstbewusst und zielsicher der4. Phase des Erfolgs widmen: der Patien-tenberatung und Patientenmotivationund damit dem Verkauf seiner eigenenDienstleistung, der Prophylaxe. Geld istgenügend da – nur für was es ausgege-ben wird, können wir in unseren Praxentagtäglich mitbestimmen – und eineInvestition in saubere, gesunde undstrahlende Zähne dürfte viele unsererKunden = Patienten überzeugen, auchwenn sich Männer und Frauen unter-schiedlichst für dieselbe Sache begeisternlassen.

ZNN 3-2011 21

REFERAT FORTBILDUNG

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement beim Röntgen

den die gesetzlichen Vorschriften zumEinsatz von Haltertechnik in Verbindungmit Fenstereinblendungen (Kollimator)benannt und praktisch demonstriert.

Der Hauptteil des zweiten Kurstagesbeschäftigte sich mit der praktischenUmsetzung der wichtigsten gesetzlichenVorgaben zum Thema Röntgen: Kon-stanzprüfung und Qualitätssicherung,als fester Bestandteil des QM.

Besprochen wurden die Prüfparameteraller gängigen Röntgeneinrichtungenund deren Dokumentation im Konstanz-Prüfprotokoll. Hierbei wurde auf die spe-ziellen Gegebenheiten des BundeslandesBayern ausführlich eingegangen.

Auf Wunsch der Teilnehmerinnen wurdedas Panoramaschichtgerät (OPG) inkl.

Fernröntgeneinrichtung ausführlich be-handelt. Gerätebedienung und korrektePatientenpositionierung bildeten hier dieSchwerpunkte.

Den Abschluss beider Tage bildete einBlick in die – schon begonnene – Zu-kunft der dentalen Röntgendiagnostik:Eine Echtzeitdemonstration von den faszinierenden Möglichkeiten der denta-len Volumentomografie (DVT) mittelseines Patientendatensatzes in der ent-sprechenden DVT-Diagnostiksoftware.

Für die gelungene Kursatmosphäre sorg-ten nicht zuletzt die betreuenden Mitar-beiterinnen des ZBV, die sich in denklimatisierten Räumlichkeiten sehr für-sorglich um das Wohl aller Beteiligtenkümmerten.

Über die qualitativ-diagnostische Aussa-ge von Röntgenbildern stellt sich jedezahnärztliche Praxis eine wichtige Visi-tenkarte aus.

Am 20. und 21. Mai referierte Dipl. Ing.(FH) Gerald König in den Räumen desZBV Niederbayern in Straubing. Im klei-nen Kreis konnten diese beiden Röntgen-kurstage inhaltlich sehr effektiv undindividuell genutzt werden.

Als Einführung wurden Probleme undLösungswege bei der intraoralen Positio-nierungstechnik behandelt. Nach Diskus-sion der unterschiedlichen Technikenmittels Zahnfilm, Sensor und Speicherfo-lie wurden spezielle Problematiken wiez.B. die Vorgehensweise bei reizempfind-lichen Patienten besprochen.

Insbesondere wurde die komplexe Halb-winkeltechnik – als „Ausweg“ für alleFälle – behandelt. Durch praktischesTraining am Echt-Human-Phantom-schädel konnte die beschriebene Theoriesofort in die Praxis umgesetzt werden.Für das Training der Paralleltechnikstand die Haltertechnik aller bekanntenHersteller – für Film, Sensor und Spei-cherfolie – zur Verfügung.

Großer Wert wurde auf die Darlegung derBeziehungen zwischen Positionierungs-technik, Bildqualität und Strahlenschutzgelegt. Durch das Vermeiden von Dop-pelaufnahmen – ohne diagnostische Fra-gestellung – wird dem Strahlenschutz amPatienten mit der geforderten Bildquali-tät Rechnung getragen. Ergänzend wur-

REFERAT FORTBILDUNG

Fortbildungen/Veranstaltungender Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe

REFERAT FORTBILDUNG

3. Fränkischer Zahnärztetagmit RekordergebnisPressemitteilung des ZBV Oberfranken

Bayreuth – Am 20. und 21. Mai fand in Bayreuth der 3. FränkischeZahnärztetag statt. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Fort-bildungsveranstaltung, die die Zahnärztlichen BezirksverbändeOber-, Mittel- und Unterfranken abwechselnd ausrichten. AllenWidrigkeiten des Gesundheitswesens zum Trotz ist der Fortbil-dungs- und Innovationsdrang in Franken offensichtlich ungebro-chen. Über 1.100 Besucher nutzten die Chance, heimatnah hochka-rätige Referenten zu hören und die mit über 40 Ausstellernglänzend bestückte Dentalausstellung zu besuchen.

Der Festredner, Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch, bekanntesich zu der dringend erforderlichen Novellierung der Gebührenord-nung für Zahnärzte (GOZ) und zur Unterstützung der Region Fran-ken hinsichtlich Forschung und Entwicklung.

Dr. Rüdiger Schott, 1. Vorsitzender des ZBV Oberfranken und Dr.Thomas Sommerer, Fortbildungsreferent des ZBV Oberfranken,sehen sich durch die Besucherzahlen in ihrer Forderung bestätigt,die gesetzliche Fortbildungspflicht mit Bepunktungen abzuschaf-fen. Derartige Veranstaltungen zeigten, dass der Berufsstand durchseine Fachkompetenz selbst am besten wisse, was für die Patientengut sei. In seinem Grußwort brandmarkte Schott neben Karies undParodontitis die Gesundheitspolitik als größtes Risiko für die Zah-nerhaltung in Deutschland.

Dr. Reiner Zajitschek 2. Vorsitzender ZBV Oberfranken

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

24 ZNN 3-2011

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal /

Haushalt

Seit einiger Zeit ist der neue Stellen-markt der BLZK unter www.blzk.de/stellenmarkt online. Der BLZK-Serviceunterstützt ab sofort kostenfrei bei derSuche nach Mitarbeitern oder einer Stel-le in der Zahnarztpraxis.

Angebote und Gesuche sind im neuenStellenmarkt in vier Rubriken geteilt:Zahnärzte, Praxisteam, Assistenten undAusbildungsplätze. Alle Anzeigen sindvier Wochen lang online und werdendanach automatisch gelöscht. Jeder dereine E-Mail-Adresse hat, kann den Stel-lenmarkt der BLZK nutzen. Eine Anzeigekann ohne Anmeldung und Passwortaufgebeben werden.

In drei einfachen Schritten ist die Stellen-anzeige fertig: zuerst die Daten fürAnzeige und Kontaktaufnahme in dasWeb-Formular eintippen und abschi-cken. Danach erhält der Inserent eine E-Mail, mit der er seine Anzeige aktivierenund ändern kann. Nach der Aktivierungprüft die BLZK die Anzeige und schaltetsie frei. So bleibt der Stellenmarkt (früher„Kleinanzeigen“) ein qualitativ hochwer-tiger Service, in dem unseriöse Anbieterkeine Plattform finden.

Informationen dazu erteilt der ZBVNiederbayern, Frau Zimmermann, Tel.0 94 21/56 86 88 40.

Dr. Ludwig LeiblReferent für Zahnärztliches Personal

Neuer Stellenmarkt der BLZK:Einfach, unkompliziert und ab sofortkostenfrei

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,bitte beachten Sie, dass die Ausbildungs-verträge vor Beginn der Ausbildungdem ZBV Niederbayern zur Genehmi-gung und Eintragung in die Stammrollevorzulegen sind.

Einreichung beim ZBV Niederbayern:• drei Originalexemplare, von allen Ver-

tragspartnern unterschrieben(bei Minderjährigen beide Elternteile)

• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendar-beitsschutzgesetz(Auszubildende, die bei Beginn derAusbildung das 18. Lebensjahr nochnicht vollendet haben)

• Kopie der Arbeitserlaubnis oder derunbefristeten Aufenthaltsgenehmigung(Auszubildende, die keine deutscheStaatsbürgerschaft besitzen)

Ausbildungszeit:• grundsätzlich exakt drei Jahre

(z.B. 01.09.2011 bis 31.08.2014)

Merkblatt – Ausbildungsverträge

Empfehlungen der BayerischenLandeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto):• 1. Ausbildungsjahr 500,00 €

• 2. Ausbildungsjahr 550,00 €

• 3. Ausbildungsjahr 600,00 €

• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzungmöglich

Vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung:Bei entsprechenden Leistungen inBerufsschule und Praxis kann ein Antragauf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-prüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird diePrüfung an dem unmittelbar der regulä-ren Prüfung vorausgehenden Prüfungs-termin abgelegt.

Als Nachweis der schulischen Leistungenfür die Zulassung zur vorzeitigen Prü-fung ist das Jahreszeugnis der Jahr-gangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand

der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februarmaßgeblich.

Ärztliche Nachuntersuchung:Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetzhat sich der Arbeitgeber ein Jahr nachAufnahme der Beschäftigung dieBescheinigung über die erste Nachunter-suchung vorlegen zu lassen, sofern dieAuszubildende zu Beginn des 2. Ausbil-dungsjahres noch nicht volljährig ist. DieNachuntersuchung darf nicht länger alsdrei Monate zurückliegen. Die Anmel-dung zur Zwischenprüfung ist ohnediese Bescheinigung nicht möglich.Für die Ausbildungszeit wünschen wirviel Erfolg.

Straubing, Februar 2011

Von einer vorzeitigen Auflösungdes Ausbildungsverhältnisses ist derZBV Niederbayern unverzüglich in

Kenntnis zu setzen!

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

2011 Teilnehmerinnen Note 5+6 %

Landshut 51 3 5,88

Passau 52 10 19,23

Straubing 43 5 11,63

146 18 12,33

Statistik Zwischenprüfung 2010/2011

Vergleich zu 2010 Teilnehmerinnen Note 5+6 %

Landshut 49 2 4,08

Passau 35 0 0

Straubing 41 4 9,76

125 6 4,8

Nach § 21 des Berufsbildungsreformge-setzes endet das Berufsausbildungsver-hältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung vor Ablauf der Ausbil-dungszeit, so endet das Ausbildungs-verhältnis mit Bestehen der Ab-schlussprüfung und Aushändigung desNachweises über die bestandene Prü-fung. In diesem Fall ist ab dem folgendenTag anstelle der Ausbildungsvergütungdas Gehalt einer geprüften Helferin im 1.Berufsjahr nach den getroffenen Verein-barungen zu zahlen.

Besteht die Auszubildende die Ab-schlussprüfung nicht, so verlängert sichdas Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlan-gen bis zur nächstmöglichen Wiederho-

lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, essei denn, die Auszubildende erklärt ihrenschriftlichen Verzicht.

Wird die Auszubildende im Anschluss andas Berufsausbildungsverhältnis weiter-beschäftigt, ohne dass hier ausdrücklichetwas vereinbart worden ist, so gilt einArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeitals begründet, das schriftlich durch einenArbeitsvertrag zu regeln ist.Hat der Prüfungsteilnehmer bei nichtbestandener Prüfung in einem Bereichdes schriftlichen Teils der Prüfung oderim praktischen Teil mindestens ausrei-chende Leistung erbracht, so ist aufAntrag des Prüfungsteilnehmers die Prü-fung insoweit nicht zu wiederholen,sofern dieser sich innerhalb von zwei

Jahren – gerechnet vom Tag der Beendi-gung der nicht bestandenen Prüfung an– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.(§ 25 Abs. 2 Satz 1 PrüfungsordnungZahnmedizinische/r Fachangestellte/r).

Die Abschlussprüfung kann insgesamtzweimal wiederholt werden. Nach Been-digung der vereinbarten Ausbildungszeithaben Sie zwei Möglichkeiten, sich aufdie Wiederholungsprüfung vorzuberei-ten.

1. Mit Verlängerung des Ausbildungs-vertrages(auf Antrag der Auszubildenden)

Wenn der Ausbildungsvertrag aufWunsch des Auszubildenden verlängertwird, bleibt die Auszubildende berufs-

Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nachbestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit

Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nurmehr online zur Verfügung. Es werdenkeine gedruckten Verträge beim ZBVmehr vorgehalten.

Die stets aktuellen Verträge sind auf derInternetseite der BLZK unter der Rubrik„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt„Dienstvertrag“ online abrufbar.

Dienstverträgefür ZAH / ZFA

Die Schwangerschaft von zahnmedizini-schen Fachangestellten muss demzuständigen Gewerbeaufsichtsamt ge-meldet werden.Es sind dabei folgende Angaben zumachen:

1. Beginn und Ende der täglichenArbeitszeit

Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz

2. Die gewährten Ruhepausen3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit4. Entlohnungsart

(Stundenlohn, Monatslohn etc.)5. Art der BeschäftigungZuständig für Niederbayern ist das Gewer-beaufsichtsamt Landshut, Gestütstr. 10,84028 Landshut, Tel. 08 71-8 08-01.

ZNN 3-2011 25

REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL

26 ZNN 3-2011

Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi

Einweisung der/des Auszubildendenbei Arbeitsbeginn

- Vorstellung der Kolleginnen und derenArbeitsbereiche

- Besprechung der Arbeits- und Schul-zeiten

- Vorstellung der wichtigsten Funktions-räume

- Hygieneunterweisung: persönlicheHygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,Umgang mit kontaminierten Gegen-ständen (z.B. bei Fußbodenkontakt),Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizen-den Lösungen ect.

- Aufklärung über die Schweigepflicht- Wesentliches aus der Unfallverhü-

tungsvorschrift erläutern- Umgang mit Patienten (korrekte

Ansprache, Begrüßung und Verab-schiedung)

- Vermeidung von Habits- Erläuterung der Arbeitsgebiete der ers-

ten Tage- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung

des Behandlungsplatzes- Einweisung in Verhalten und Mitwir-

kung während der Behandlung

- Einweisung in die Dokumentation(Karteikarte, Reitersystem ect.)

- Instrumentenreinigung unter Aufsicht- Empfehlung eines Merkheftes für

Fachbegriffe, Behandlungsabläufe ect.- Einführung in das BerichtsheftProbezeitSeit dem 01.04.2005 beträgt die maximalzulässige Probezeit für Auszubildende 4Monate. Diese dient der gegenseitigen„Erprobung“. Die Auszubildende soll fürsich überprüfen, ob die Ausbildung ihrenVorstellungen und Neigungen ent-spricht, der Ausbildende sollte hingegenprüfen, ob die Auszubildende in seinTeam passt und ob ihre Fähigkeiten undihr Verhalten Anlass zur Hoffnunggeben, dass sie die Ausbildung erfolg-reich absolvieren wird.

BerichtsheftDie Berichtshefte werden zusammen mitden eingetragenen Verträgen vom ZBVan die Praxen gesandt.Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dassdas Berichtsheft ordnungsgemäß undvollständig von der Auszubildendengeführt wird. Wir müssen Sie darauf hin-weisen, dass die Leistungsinhalte im

Berichtsheft Bestandteil des praktischenTeils der Abschlussprüfung für Zahnme-dizinische Fachangestellte sind. Das Berichtsheft ist bei der Anmeldungzur Prüfung dem Prüfungsausschuss zurEinsicht vorzulegen.

Hepatitisimpfung + G 42Zahnarzthelferinnen/ZahnmedizinischeFachangestellte müssen sich nicht gegenHepatitis B impfen lassen, haben jedocheinen Rechtsanspruch auf die Durchfüh-rung der Impfung.In Zahnarztpraxen ist eine Impfunggegen Hepatitis B bei MitarbeiterwunschPflicht. Zu empfehlen ist eine Impfunggegen Hepatitis A und B mit Doppelimpf-stoff Tinix, der nur unwesentlich teurerals der Impfstoff gegen Hepatitis B ist.Da weder die Krankenkasse noch dieBerufsgenossenschaft für Gesundheits-dienst und Wohlfahrtspflege hierfür dieKosten übernehmen, ist der Arbeitgeberzur Kostenübernahme verpflichtet.Außerdem muss er dem Arbeitnehmer dieMöglichkeit zur Durchführung der Imp-fung anbieten.

(Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )

schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat. Die Aus-bildenden haben den Besuch der Berufs-schule zu gestatten.

2. Ohne Verlängerung des Ausbil-dungsvertrages

Die Wiederholungsprüfung kann auch alsexterner Prüfling (die Prüfung wird vomPrüfling selbst bezahlt) durchgeführtwerden. Die freiwillige Teilnahme amBerufsschulunterricht ist ohne Ausbil-dungsvertrag nicht möglich.

In der Zeit bis zur Prüfung besteht dieMöglichkeit, als ausgelernte, aber nichtgeprüfte Zahnmedizinische Fachange-stellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.

3. Nichtbestandene Röntgenprüfung

Sollten die Auszubildenden lediglich dieRöntgenprüfung nicht bestanden haben,können sie das Röntgenzertifikat durchdie Belegung eines 10-stündigen Rönt-genkurses erlangen. Nähere Auskünfteerteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.

Bayerische LandeszahnärztekammerReferat Zahnärztliches Personal

ZNN 3-2011 27

REFERAT GOZ

Die „neue“ GOZ 2012 – ein betriebswirtschaftliches Desaster?

Seit dem 28. März 2011 liegt der Refe-rentenentwurf mit Begründung zur neu-en GOZ vor.

Am 9. Mai 2011 fand die erste Anhörungim BMG statt, zu der 44 gesundheitspo-litische Verbände (u.a. BZÄK, BDIZ, etc.)geladen waren. Da es sich um eine Ver-ordnung des Gesetzgebers handelt, diedas Bundekabinett beschließt und nurnoch vom Bundestag genehmigt werdenmuss, gab es keine Spielräume für klassi-sche Verhandlungen.

Wir alle sind uns einig, dass der vorlie-gende Referentenentwurf für die gesam-te Zahnärzteschaft nicht akzeptabel ist.

1988 wurde die damalige BuGO-Z ausdem Jahre 1965 mit einer 10%igenAbwertung in die GOZ 88 „übergeleitet“,die jetzt wiederum die „GOZ neu“ abdem 1.1.2012 ablösen soll. Das heißt, wirsprechen nicht von 23, sondern von 46Jahren Stillstand.

Nicht einmal die Inflationsrate oder eineAnpassung an die Grundlohnsummen-steigerung – wie es bei den gesetzlichenKrankenkassen der Fall ist – wurde beider GOZ in der Vergangenheit berück-sichtigt. Nach diesem Stillstand von fasteinem halben Jahrhundert hat die Politikdie einmalige Chance zur Umsetzungeines fach- und präventionsorientiertenVergütungssystem vertan. Der PKV gehtes natürlich nur darum, Kosten zu sen-ken und angesichts ständig steigenderPKV-Beiträge ihren Gewinn zu steigern!

„Dieser vom Bundesgesundheitsministe-rium vorgelegte Entwurf gefährdet unse-re Spitzenposition in der Zahnmedizin“,so Prof. Dr. Dr. Benz, Präsident der Baye-rischen Landeszahnärztekammer. Auchder Wirtschaftsstandort Deutschland lei-de darunter, wenn Innovationen denPatienten aus Kostengründen verwehrtwerden. „Die Zahnmedizin war bislangein Jobmotor. Damit könnte bald Schlusssein. Die Wertschöpfung findet dann imAusland statt“, warnt Prof. Dr. Dr. Benz.

Im Gegensatz zu den Zahnärzten undÄrzten besitzen die Gebührenordnungen

anderer Freiberufler (Steuerberater,Rechtsanwälte, Architekten, Notare etc.)einen gewissen Automatismus, der sie andie allgemeine Preisentwicklung ankop-pelt. Die Honorare dieser Freien Berufeerrechnen sich überwiegend aus einemProzentanteil eines Marktwertes (Steuer-berater -> Betriebsgewinn, Architekt ->Baukosten für die Immobilie, etc.).

Auch ohne Änderung der Honorarord-nung steigen in diesen Freien Berufendie Honorare mit der allgemeinen Inflati-on an.

Noch besser wäre eine Abschaffung desPunktwertes und eine Berechnung direktin Euro.

Aber so ein Meilenstein ist bei den„Nachbesserungen“ sicher nicht zuerwarten.

Vielmehr versucht man auf Bundes- undLänderebene durch Resolutionen Nach-besserungen zu erreichen:– angemessene Erhöhung des Punktwer-

tes– künftige regelmäßige Anpassung des

Punktwertes an die wirtschaftlicheEntwicklung

– Abschaffung der Begründungspflicht– keine Einführung des Zielleistungs-

prinzips

Kaum einer kann sich vorstellen, dasssich Politiker einer Anhebung der Abge-ordneten-Diäten jemals aus gesellschafts-politischen Gründen entzogen hätten.Ich bin auch der Meinung, dass unserEinfluss und unser „standing“ bei derPolitik auf ein Minimum gesunken ist;und da liegt das eigentliche Problem.Deswegen nützen uns öffentliche Pro-teste relativ wenig; ein bisschen vielleichtnoch das lobbyistenmäßige Nachverhan-deln auf den Gängen im politischen Ber-lin. Aber am Ende muss jeder „Basiszahn-arzt“ selbst versuchen, wie er mit dieser„neuen GOZ“ betriebswirtschaftlich inseiner eigenen Praxis überleben kann.

Schlussendlich stellt sich nur noch dieFrage: brauchen wir Zahnärzte noch diePKV?

ZA Walter WanningerReferent für GOZ

28 ZNN 3-2011

VERSCHIEDENES

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dassder Ärztliche Kreisverband Straubing unsangeboten hat, seine Fortbildungen auchin unseren Zahnärztlichen NachrichtenNiederbayern – „ZNN“ – zu veröffentli-chen. Da bei dem vielfältigen Angebotunserer ärztlichen Kollegen einerseits

etliche für Zahnärzte hoch interessanteThemen zu finden sind, aber andererseitseben vieles auch weniger relevanterscheint, sehen wir von einer komplet-ten Auflistung in Druckform ab und ver-weisen lediglich auf die Online-Liste.

Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzte-schaft auch zu nutzen; eine aktuelle Lis-

Fortbildung des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing

te der Fortbildungen sowie Anmeldere-gularien finden Sie im Internet unter:www.aekv-straubing.de

Dr. Peter Maier1. VorsitzenderZBV Niederbayern

Titel:Periimplantitis – Möglichkeiten undGrenzen der Behandlung

Termin: Dienstag, 13. September 2011, 20 Uhr,Dauer: 1,5 bis 2 Stunden

Ort:Hotel Asam Straubing

Referent: Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik

Teilnahmegebühr:ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder45 €

Unterstützt durch:Thommen medical

Das Anmeldeformular finden Sie aufder Homepage des ZF Gäuboden:

www.zf-gaeuboden.de

Anmeldung bitte bis 15. August 2011an Frau Zahnärztin Gisela Sandmann,(Fax-Nr.: 0 94 22-80 68 07).

Fortbildungsveranstaltung des ZF Gäuboden für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Hamburg MesseHalle A1Freitag, 23. SeptemberSamstag, 24. September

Messe DüsseldorfHalle 8aFreitag, 30. SeptemberSamstag, 01. Oktober

Messe MünchenHalle A6Samstag, 08. Oktober

Messe BerlinHalle 21/22Samstag, 05. November

Messe FrankfurtHalle 5.0Freitag, 11. NovemberSamstag, 12. November

Pressekontakt:CCC GmbHTim KisselsKartäuserwall 28e50678 KölnTel.: 02 21/93 18 13-69Fax: 02 21/93 18 13-90E-Mail: [email protected]

Fachdentals 2011

Farbe beeinflusst unser Leben wie kaumein anderer Sinneseindruck. Wir werdenvon Farben emotional angesprochen,vom dunklen Blau des Himmels imGebirge ebenso wie vom Rot des Son-nenuntergangs. Manche Farben regenan, andere beruhigen. Farben werdenverwendet, unser Aussehen zu verbessernund unser Verhalten zu beeinflussen.Für den Zahnarzt ist es eine Herausforde-rung, die richtige Farbe seiner Restaura-tionen zu finden.Farbe steht daher im Mittelpunkt desdiesjährigen Fotowettbewerbs derDGZMK.Nach dem großen Erfolg in den Vorjah-ren wird für den Deutschen Zahnärztetag2011 wieder ein Fotowettbewerb ausge-schrieben. Teilnehmen kann jeder. Einge-reicht werden sollte eine bis maximal drei

Abbildungen im Format 30 x 40 cm,zusätzlich die Bilddatei in einer Größevon ca. 1024 x 768 Pixeln. Ausdruck undDatei sind bitte an das Büro der DGZMKin Düsseldorf zu senden:([email protected]; Liesegangstr. 17a,40211 Düsseldorf.)Wie auch in den Vorjahren stehen wert-volle Sachpreise zur Verfügung. Eine Jurywird die Siegerbilder ermitteln.Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2011.Der diesjährige Fotowettbewerb stehtunter dem Thema „Farbe“, wobei derBildinhalt natürlich nicht auf die Zahn-farbe begrenzt ist.Nehmen Sie teil und zeigen Sie mit Ihrenschönsten Bildern die Farbigkeit unseresLebens!

Dr. W. Bengel, Vizepräsident der DGZMK

Gewinnen Sie mit „Farbe“Fotowettbewerb zum Deutschen Zahnärztetag 2011

ZNN 3-2011 29

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ZA Ernst BinnerBezirksstellenvorsitzender

Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst

� An der Teilnahme am zahnärztlichenNotdienst sind grundsätzlich alleVertragszahnärzte ohne Begrenzungauf ein bestimmtes Lebensalter ver-pflichtet. Die Verpflichtung zumzahnärztlichen Notdienst ist demgemäß eine unabdingbare Verpflich-tung des Zahnarztes für die Dauer sei-ner Kassenzulassung.

� Ist ein zum Notdienst eingeteilterZahnarzt, insbesondere bei Krank-heit verhindert, so hat er selbst füreine geeignete Vertretung zu sorgenund diese Änderung unverzüglichseiner Bezirksstelle mitzuteilen.

� Am Eingang seiner Praxis hat eraußerdem unter Angabe derAnschrift seines Vertreters auf dieVertretung durch einen Aushanghinzuweisen,

� zusätzlich ist dementsprechend auch

der Anrufbeantworter zu besprechen.

� Der zeitliche Umfang des Notdiens-tes wird einheitlich auf die Zeit von10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von18:00 bis 19:00 Uhr festgesetzt. Indieser Zeit muss der für den Not-dienst eingeteilte Zahnarzt in seinerPraxis anwesend sein.

� In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis24:00 Uhr) muss seitens des Not-dienstzahnarztes Behandlungsbe-reitschaft bestehen.

� Bei einem Verstoß gegen die Not-dienstpflicht werden disziplinarischeMaßnahmen gegen den betreffen-den Zahnarzt eingeleitet, bei evtl.hieraus resultierender nachhaltigerGefährdung der Sicherstellung desNotdienstes werden entstehende Kos-ten dem betreffenden Zahnarzt inRechnung gestellt.

Der aktuelle Wochenendnotdienstkann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de

Termine für dieZulassungssitzungenfür Zahnärzte 2011

� 06. Juli 2011� 07. September 2011� 12. Oktober 2011� 09. November 2011� 07. Dezember 2011

Da der Zulassungsausschuss an Ladungs-fristen gebunden ist, sind die erforderli-chen Unterlagen spätestens einen Monatvor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-zureichen. Eine Bearbeitung des Antra-ges zum gewünschten Sitzungsterminkann ansonsten nicht erfolgen.Eine rückwirkende Genehmigung/Been-digung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungendurch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellver-tretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.

Assistenten- undNiederlassungsberatung

Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub

Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme anzahnärztlicher Fortbildung oder an einerWehrübung kann sich der Vertragszahn-arzt laut § 32 der Zulassungsverordnungin-nerhalb von zwölf Monaten bis zurDauer von drei Monaten vertreten lassen.Eine Vertragszahnärztin kann sich inunmittelbarem zeitlichen Zusammen-hang mit einer Entbindung bis zu einerDauer von 6 Monaten vertreten lassen.

Dauert die Vertretung länger als eineWoche, so ist sie der Kassenzahnärzt-lichen Vereinigung mitzuteilen. DieserAntrag auf Vertretung ist bei derBezirksstelle Niederbayern rechtzeitiganzufordern. Eine Genehmigung kannrückwirkend nicht ausgesprochen wer-den.

30 ZNN 3-2011

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

Zur Anzeigepflicht der Tätigkeit in ausgelagertenPraxisräumen

Seit 2007 kennt die Zulassungsverord-nung Zahnärzte (ZV-ZÄ) die Möglichkeitder Tätigkeit in sog. ausgelagerten Pra-xisräumen auch im (vertrags)zahnärzt-lichen Bereich. Die einschlägige Rege-lung in § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ sieht in diesemZusammenhang folgendes vor: „Erbringt

der Vertragszahnarzt spezielle Untersu-chungs- und Behandlungsleistungen anweiteren Orten in räumlicher Nähe zumVertragszahnarztsitz (ausgelagerte Pra-xisräume), hat er Ort und Zeitpunkt derAufnahme der Tätigkeit seiner Kassen-zahnärztlichen Vereinigung unverzüg-

lich anzuzeigen.“ Insbesondere derUnterschied zur genehmigungspflichti-gen Zweigpraxis und die Anzeigepflichtsind oft unbekannt. Grundsätzlich hat jeder Vertragszahnarztseine Tätigkeit ausschließlich an seinemsogenannten Vertragszahnarztsitz aus-

Wichtige Informationen zum Notfalldienst

Der Notdiensttausch ist vom notdienst-habenden Zahnarzt selbst zu organisie-ren und der KZVB Bezirksstelle Nieder-bayern, Am Essigberg 14, 94315Straubing, per Fax 09421-56 86 88 88mit dem Notdiensttauschblatt mitzutei-len.

Denken Sie bitte auch daran, dass wirvon allgemeinen Änderungen (Telefon,Adresse usw.) unterrichtet werden, damitauch diese Änderungen auf der Home-page www.notdienst-zahn.de, ww.kzvb.deoder www.zbv-niederbayern.de veröf-fentlicht werden.

Die örtlichen Organe erhalten ab sofortkeine Notdienstliste mehr. Die örtlichenOrgane rufen den aktuellen Notdienstunter www.notdienst-zahn.de – Presse-ab und haben somit immer den offiziel-len Notdienst.

Die Notdienste sind immer 6 Wochen imVoraus auf der Homepage www.not-dienst-zahn.de eingestellt. Ab dem Zeit-punkt der Veröffentlichung des Notdien-stes im Internet sollte ein Tausch nichtmehr erfolgen.

Vergewissern Sie sich bitte vor Ihrem Notdiensteinsatz unter www.notdienst-zahn.de, ob Ihre Angabenkorrekt übernommen und veröffent-licht wurden.

Der zahnärztliche Notfalldienst ist vomzeitlichen Umfang her klar in der blauenVertragsmappe der KZVB geregelt.

An Wochenenden, Feiertagen und Brük-kentagen beginnt der Notfalldienst um0:00 Uhr bis zum endenden eingeteiltenTag 24:00 Uhr.

Präsenzpflicht in der Praxis besteht von10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis19:00 Uhr. In der übrigen Zeit bestehtRufbereitschaft, das heißt, dass die/der zum Notfalldienst eingeteilte Kolle-gin/Kollege, sofern es die Situation erfor-dert, jederzeit bereit sein muss, zubehandeln.

Sprechen Sie Namen von diensthabendenPraxen nur dann auf den Anrufbeant-worter, wenn Sie sich vorher bei dieserPraxis versichert haben, dass der Not-dienst auch korrekt ist, und vergewissernSie sich im Internet über den aktuellenStand.

NotbehandlungenNotfallpatienten sind nach der Behand-lung im Notdienst wieder an ihrenbehandelnden Zahnarzt zurückzuverwei-sen. Im Rahmen des Notdienstes darfeine zahnärztliche Hilfeleistung nichtvon der sofortigen Vorlage des Behand-lungsausweises oder einer Zahlungabhängig gemacht werden. Die Behand-lung im zahnärztlichen Notdienst sollsich nur auf die unbedingt notwendigenzahnärztlichen Hilfeleistungen beschrän-ken. Sie muss jedoch in jedem Falle wei-tergehende Komplikationen abwendenund darf eine adäquate Behandlung amFolgetag nicht unmöglich machen.

KollegialitätDer zahnärztliche Notdienst ist nicht zurAnwerbung neuer Patienten für die eige-ne Praxis zu missbrauchen. Insbesonderesoll eine negative Beurteilung der Vorbe-handlung unterbleiben, da die Umstände

für die stattgefundene Behandlung nichtbekannt sind. Ein Patient, der im Not-dienst erfährt, dass eine Behandlungs-maßnahme des Hauszahnarztes angeb-lich nicht optimal ausgeführt wurde, wirdden Notdienstzahnarzt nicht als Exper-ten schätzen, sondern zukünftig eherauch gegenüber dem Nachbehandlermisstrauisch reagieren. Wir bitten daherum eine seriöse Ausübung des Notdien-stes entsprechend dem zahnärztlichenBerufsethos unter Beachtung der Kolle-gialität.

Behandlung von Patienten ausanderen NotdienstbezirkenAus gegebenem Anlass möchten wirbetonen, dass sich die Pflicht zur Aus-übung des zahnärztlichen Notdienstesnicht regional auf den eigenen Notfall-dienstbezirk beschränkt. Patienten ausNachbezirken dürfen ebenso wie Patien-ten, die sich beispielsweise auf derDurchreise befinden, keinesfalls abge-wiesen werden.

Dr. Rolf-Dieter StrasenBezirksstellenvorsitzender

Dr. Oliver Heilmannstellv. Bezirksstellenvorsitzender

(Quelle: MZU 1/11 – Mit freundlicherGenehmigung der KZVB BezirksstelleUnterfranken)

ZNN 3-2011 31

BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB

ANZEIGENAUFTRAGName/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

1/8 Seite (90 x 64 mm) 80,00 Euro 85,00 Euro 95,00 Euro

90 x 50 mm 69,00 Euro 75,00 Euro 85,00 Euro

1/16 (90 x 32 mm) 48,00 Euro 51,00 Euro 69,00 Euro

1/32 (42 x 32 mm) 30,00 Euro 33,00 Euro 42,00 Euro

Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Bank Kto.-Nr. BLZ

Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.

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Alle Preis zzgl. 19% MwST.

HaasVerlag & MedienagenturSalzbergweg 20, 85368 WangTelefax 0 87 61-72 90 541

✂ZNN – Ausgabe Nr.:

zuüben. Dies ist der Ort mit Straße, Haus-nummer, für den der Zulassungsaus-schuss die Zulassung erteilt hat. Tätig-keiten an anderen Orten sindgrundsätzlich nur im Rahmen der ein-schlägigen Vorschriften zulässig. Als Bei-spiel sei hier eine von der KZV erteilteGenehmigung zum Betrieb einer Zweig-praxis genannt (§ 24 Abs. 3 ZÄ-ZV). Aus-gelagerte Praxisräume zeichnen sichdadurch aus, dass dort, wie die Zulas-sungsverordnung schreibt, spezielleUntersuchungs- und Behandlungslei-stungen angeboten werden. HäufigstesBeispiel sind hier sicherlich Operationen

unter ITN in entsprechend ausgestatte-ten Räumlichkeiten außerhalb der Praxis.Im Unterschied zur Zweigpraxis darf ineinem ausgelagerten Praxisraum keineSprechstunde abgehalten werden. Diesbedeutet, dass der Erstkontakt mit einemdort behandelten Patienten am Vertrags-zahnarztsitz oder auch in der Zweigpra-xis stattfinden muss. Ausgelagerte Praxisräume unterliegenkeiner Genehmigungspflicht. Es bedarfjedoch einer unverzüglichen Anzeigeüber Ort und Zeitpunkt der Aufnahmeder Tätigkeit gegenüber der KZVB.Unverzüglich bedeutet in diesem Zusam-

menhang, ab der Aufnahme der Tätigkeitin den betreffenden Räumen, auch wenndies nur unregelmäßig oder seltenerfolgt. Hintergrund der Regelung ist,dass die zuständige KZV in der Lage seinmuss, die Einhaltung der gesetzlichenVoraussetzungen der Regelung des § 24Abs. 5 ZV-ZÄ zu überwachen. Imschlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen§ 24 Abs. 5 ZV-ZÄ eine Disziplinarmaß-nahme oder gar eine Untersagungsverfü-gung der KZV zur Folge haben. Wirbitten daher um Beachtung der Melde-pflicht.

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern derKZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-0, Telefax 0 94 21/ 56 86 88-88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art rich-ten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag,Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail:[email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestal-tet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas.Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100%Gerhard Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist derBezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen.Erscheinungsweise: alle 2 Monate.

Notdienständerung

Praxis/ABE-Stempel

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KassenzahnärztlicheVereinigung BayernsBezirksstelle NiederbayernAm Essigberg 1494315 Straubing

KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14,94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl

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