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Nennformular für Automobilslalom 2015 Anschrift, Telefon und Fax-Nr. des Veranstalters Automobilclub Babenhausen e.V. im ADAC Hölderlinstraße 8 87727 Babenhausen Tel.:08333 1424 Fax.: Titel der Veranst altung 62. Babenhausener ADAC Automobilslalom Datum: 18.10.2015 Gruppen- und Klasseneinteilungen gem. Ausschreibung des Veranstalters: Gruppe G-Klasse: …..Gruppe F-Klasse:….. Gruppe H-Klasse:….. Gruppe FS ..-Klasse:…… Bitte nicht ausfüllen Vermerke Dokumentenprüfung Nennbestätigung Wagenpass Kfz.-Schein Fahrer-Lizenz Verzichtserklärung Vermerke techn. Prüfung Bewerber Lizenznummer Straße PLZ/Wohnort Sponsor DMSB-Sponsor-Card-Nr. Fahrername geb. am Straße PLZ/Wohnort Telefon/Fax Lizenz-Nr. E-Mail Staatsangehörigkeit Name Doppelstarter Nat. C Nat. C Plus Nat. B Nat. A Int. D Int. C Ich beantrage die Nat. C Lizenz. Die Gebühr von 28,- € (53,- € ohne Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, VFV, PCD) ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten. Jahrg.1998-1999 nur Fzg. mit einem Leistungsgew. von mind. 11kg/kW Fahrzeug/Fabrikat Typ Hubraum ccm Kennzeichen/Wagenpass- Nr. Hersteller Schlüssel-Nr. Typ- Schlüssel- Nr. ABE/EWG- Betriebserl.-Nr. LG-Klasse Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu entrichten. DMSB-Nennformular Automobilslalom (03/2015) - © DMSB - Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen gestattet! 1/4 Wird vom Veranstalter ausgefüllt Nennungseingang am:………………….. START- NR.: Nenngeld: ………. € bar Scheck Bank Versand der Nennungsbestätigung am: ………….... Wertungsgruppe: Klasse vorl. Nennungsschluss: 09.10.20 15 um 24:00 Uhr Nennungsschluss: um 24:00 Uhr

Automobilclub Babenhausen e. V. im ADACac-babenhausen.de/index_htm_files/Nennformular... · Web viewInternationale de l’Automobile ) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts-

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Nennformular für Automobilslalom 2015

Wird vom Veranstalter ausgefüllt

Nennungseingang am:…………………..

START-NR.:

Nenngeld: ………. € |_| bar |_| Scheck |_|Bank

Versand der Nennungsbestätigung am: …………....

Wertungsgruppe:

Klasse

Anschrift, Telefon und Fax-Nr. des Veranstalters

Automobilclub Babenhausen e.V. im ADAC

Hölderlinstraße 8

87727 Babenhausen

Tel.:08333 1424

Fax.:

Titel der Veranstaltung

62. Babenhausener ADAC Automobilslalom

Datum:

18.10.2015

vorl. Nennungsschluss:

09.10.2015

um 24:00 Uhr

Nennungsschluss:

um 24:00 Uhr

Gruppen- und Klasseneinteilungen gem. Ausschreibung des Veranstalters:

Gruppe G-Klasse: …..Gruppe F-Klasse:….. Gruppe H-Klasse:…..

Gruppe FS ..-Klasse:……

Bitte nicht ausfüllen

Vermerke Dokumentenprüfung

Nennbestätigung|_|

Wagenpass|_|

Kfz.-Schein|_|

Fahrer-Lizenz|_|

Verzichtserklärung |_|

Vermerke techn. Prüfung

Bewerber

Lizenznummer

Straße

PLZ/Wohnort

Sponsor

DMSB-Sponsor-Card-Nr.

Fahrername

geb. am

Straße

PLZ/Wohnort

Telefon/Fax

Lizenz-Nr.

E-Mail

Staatsangehörigkeit

Name Doppelstarter

|_| Nat. C

|_| Nat. C Plus

|_| Nat. B

|_| Nat. A

|_| Int. D

|_| Int. C

|_| Ich beantrage die Nat. C Lizenz. Die Gebühr von 28,- € (53,- € ohne Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV,

VFV, PCD) ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten. Jahrg.1998-1999 nur Fzg. mit einem Leistungsgew. von mind. 11kg/kW

Fahrzeug/Fabrikat

Typ

Hubraum

ccm

Kennzeichen/Wagenpass-Nr.

Hersteller Schlüssel-Nr.

Typ-Schlüssel-Nr.

ABE/EWG-Betriebserl.-Nr.

LG-Klasse

(Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld in Höhe von EURO ________ ist in bar als Scheck Nr.: __________ beigefügt / überwiesen (Beleg liegt bei).)Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu entrichten.

|_| Das Nenngeld in Höhe von …... € ist in |_| bar oder als |_| Scheck (Nr. …….. ) beigefügt oder |_| überwiesen

Zutreffendes unbedingt ankreuzen !

|_| Bewerber |_| Fahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges.

|_| Bewerber, Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab.

Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.

Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift ausfüllen und unterschreiben.

Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer)

Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.

Die Teilnehmer versichern, dass

- die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,

- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind,

- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,

- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und

- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.

Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.

Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass

- sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,

- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,

- sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind.

Protest und Berufungsvollmacht

Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.

Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.

Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber

· den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,

· den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,

· der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,

· dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,

· dem Promotor/Serienorganisator,

· dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

· den Straßenbaulastträgern und

· den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, Sportkommissar, lt. Rallyearzt, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro.

Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben.

Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus.

_____________________________________________________________________________________________________________

Ort/DatumName des Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des Fahrers bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s)

Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen, wenn zutreffend: |_| Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen

sondern auch im Namen des anderen Elternteils

|_| bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt.

______________________________________________________________________________________________________________

Name des Bewerbers in Blockschrift und Unterschrift - falls nicht personengleich-

Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers

(Nur erforderlich, wenn Bewerber, Fahrer und Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben)

Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber

· den eigenen Teilnehmern und Helfern,

· den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,

· der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären,

· dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,

· dem Promotor/Serienorganisator,

· dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

· den Straßenbaulastträgern und

· den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.

Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

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Ort/DatumUnterschriftName und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift

DMSB-Nennformular Automobilslalom (03/2015) - © DMSB - Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen gestattet!1/2