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Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer Barrierefreie Kontraste Die wichtige, in ihrer Bedeutung unterschätzte DIN 32975: "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" Die Probleme und Gefahren, die sehbehinderten Menschen im Alltag begegnen, sind weder in der Bevölkerung noch bei Planern und Bauherren angekommen: Sie sind unbekannt oder werden übersehen oder sogar bewusst missachtet. Der vorliegende Aufsatz versucht, hier zu informieren und sensibel zu machen für die Probleme schlechten Sehens. Stand: 05.01.2016 Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer Riegeläckerstr. 8, 71229 Leonberg Tel: 07152/616084; mobil: 0162/9095142

Barrierefreie Kontraste: Die wichtige Barrierefrei-Norm ... · The essay explains, what "barrier-free" means for visually impaired people. It is about three problem complexes. Firstly

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Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer

Barrierefreie Kontraste

Die wichtige, in ihrer Bedeutung unterschätzte DIN 32975: "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum

zur barrierefreien Nutzung"

Die Probleme und Gefahren, die sehbehinderten Menschen im Alltag begegnen, sind weder in der Bevölkerung noch bei Planern und Bauherren angekommen: Sie sind unbekannt oder werden übersehen oder sogar bewusst missachtet. Der vorliegende Aufsatz versucht, hier zu informieren und sensibel zu machen für die Probleme schlechten Sehens.

Stand: 05.01.2016

Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer Riegeläckerstr. 8, 71229 Leonberg

Tel: 07152/616084; mobil: 0162/9095142

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

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Inhalt Seite Abstract ............................................................................................................ 1 1. Barrierefreiheit heißt (auch) Orientierungssicherheit ................................... 2 2. Bauen muss sehbehindertengerechter werden! .......................................... 3 3. Unfalltreppen .............................................................................................. 4 4. Unfalltüren ................................................................................................... 10 5. Unfallhindernisse ......................................................................................... 12 6. Optimale Beschriftung und gut sichtbare Leitsysteme helfen ..................... 13 7. Messung vorhandener und Planung neuer Kontraste ................................. 16

A) Forderungen der Normen ................................................................................ 16 B) Das Problem der Messgröße "Kontrast" .......................................................... 17 C) Kontrastberechnung mit Hilfe von Farbtafeln .................................................. 18 D) Ermittlung vorhandener Kontraste .................................................................. 21 E) Planung von Kontrasten ................................................................................. 23 F) Interessenskonflikte bei hohen und auffälligen Kontrasten.............................. 28 G) Konsequenzen der deutschen Normforderungen ........................................... 29 H) Was tun, wenn ein barrierefreier Kontrast scheinbar nicht möglich ist? .......... 31 I) Grundsatzfrage: Ist der geforderte Minimal-Reflexionsgrad notwendig? .......... 34

8. Ergänzende Aspekte ............................................................................................ 35 Literatur .................................................................................................................... 39 Abstract - The German "barrier-free-standard" DIN 32975 - very important for visually impaired people. The essay explains, what "barrier-free" means for visually impaired people. It is about three problem complexes. Firstly it shows hazards, which are often not recognized and are overlooked by visually impaired people. The accidents can be caused by stairs, by glass doors or by obstacles. The essay shows, what measures are demanded by the German DIN 32975 in order to reduce those dangers. - Secondly it shows, how vision impairment complicates orientation in public space. This fact can discourage visually impaired people to risk an independent movement in public space. Here also the German standard shows the possibilities to improve this situation. - Finally, a simple proximity method is presented. It is able to calculate existing contrasts and to plan future contrasts.

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Barrierefreie Kontraste Die wichtige, in ihrer Bedeutung unterschätzte DIN 32975 1. Barrierefreiheit heißt (auch) Orientierungssicherheit!

Abb. 1 "Barrierefreiheit" - für Rollstuhl- und Rollatornutzer ein logischer Begriff. Was bedeutet er für sehbehinderte Menschen?

Was "Barrierefreiheit" für Rollstuhl- und Rollatornutzer bedeutet, ist dann augenscheinlich, wenn die Barrieren physisch vorhanden sind: Bleibt ein Rollstuhl bei einem zu engen Durchlass hängen oder eine Treppe bzw. Stufe macht das Weiterkommen unmöglich, wird auch von Außenstehenden auf Anhieb erkannt, wo hier "Barrieren" existieren und wie sie beseitigt werden könnten bzw. sollten. Viele Schwierigkeiten, die Rollstuhlnutzern das Leben schwer machen oder sie sogar gefährden, sind allerdings für nicht behinderte Menschen nicht oder nur schwer zu erkennen: - die Unfähigkeit, hoch zu greifen; - Schmerzproblematiken bei unebenen Böden oder beim Überfahren von

Bordsteinkanten; - kleine Türschwellen, die Stolperfallen und Sturzgefahren beinhalten sowie hohe

Schwellen an Balkontüren, die unüberwindbare Hindernisse darstellen - was grundsätzlich vermeidbar ist und heute als technisch überholt bezeichnet werden muss 1;

- Quergefälle von Gehwegen von mehr als 2 % Neigung, das beim Befahren in einem solchen Ausmaß ermüdend ist, dass es für manche Personen zur unüberwindbaren Barriere wird und eine ernst zu nehmende Unfallgefahr darstellt 2.

Trotzdem: Ist von Behinderung oder Barrierefreiheit die Rede, fallen zuerst Rollstuhl- und Rollatornutzer ein. Zumindest ihre elementaren Bedrängnisse sind für Außenstehende sichtbar, während die Gefährdungen und Alltagsprobleme 1 Jocham 2015-1, S. 16; 2015-2, S. 17 2 Kohaupt, Bernhard: Barrierefreie Verkehrs- und Außenanlagen, S. 66

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sehbehinderter Menschen weitgehend unsichtbar sind. Die Schwierigkeiten, die jene überwinden müssen, lassen sich am ehesten mit den Schlüsselbegriffen "Orientierung" und vor allem "Sicherheit" umschreiben. Es kann durchaus passieren, dass bei dieser Aussage mit geringschätzigem Unterton zurückgefragt wird: „Was hat denn schon „Orientierung“ mit „Barrierefreiheit“ zu tun?“ – Antwort auf diese Frage geben - das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das seit 1994 feststellt:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"3; - die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, die seit 2002

Barrierefreiheit für behinderte Menschen fordern und definieren: „Barrierefrei sind bauliche … Anlagen, … wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ 4;

- die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die seit März 2009 in Deutschland rechtsverbindlich ist; sie fordert, „...behinderten Menschen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu sichern ...“5 ;

Ein "Nutzen ohne fremde Hilfe" oder "persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit" ist aber sehbehinderten Menschen nur dann möglich, wenn für sie eine sichere Orientierung gewährleistet ist! "Barrierefreiheit" bereitet immer wieder Schwierigkeiten und führt zu Missverständnissen, wenn sich dieser Begriff auf einen sehbehinderten Menschen bezieht. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind (bzw. wären), damit er sich sicher und selbständig im öffentlichen Raum bewegen kann. Es ist notwendig, dass eben diese Maßnahmen ins Bewusstsein der Bevölkerung gehoben werden. 2. Bauen muss sehbehindertengerechter werden! Im Bereich der Normen und Richtlinien hat sich in jüngster Zeit Entscheidendes verändert: Während die älteren Normen für barrierefreies Bauen nahezu ausschließlich die Probleme von Rollstuhlnutzern bearbeiteten, werden in den Teilen 1 bis 3 der DIN 18040 verstärkt die Probleme anderer Behindertengruppen, auch sehbehinderter Menschen, berücksichtigt. Die Arbeit des Planers ist damit zugegebenermaßen nicht leichter geworden. Das gilt auch im Hinblick auf die rechtliche Situationen: Wenn sich bisher jemand bei einem Sturz auf einer Treppe schwer verletzt hat, war dies im Bewusstsein der Allgemeinheit seine Privatangelegenheit – „Pech gehabt – nicht aufgepasst – selbst schuld“ konnte man als Kommentar zu hören bekommen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Einstellung in nächster Zeit grundlegend ändern dürfte – erste Gerichtsurteile z. B. bei Treppenunfällen liegen bereits vor, bei denen die Verantwortlichen für

3 GG, Art. 3 4 BGG Art. 4 5 UNK, Art. 20

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eine nicht optimal visuell erkennbare Treppengestaltung große Schadenersatzforderungen zu übernehmen hatten6. Dies dürfte sich bei dem zunehmenden "Amerikanismus" - auch in der Rechtssprechung - in naher Zukunft noch deutlich verstärken. 3. Unfalltreppen

Abb. 2 Vergleich: Todesopfer bei Treppen- und Verkehrsunfällen7

Schwer vorstellbar - derzeit kommen mehr Menschen bei Treppenunfällen ums Leben als im Straßenverkehr: 2013 starben auf deutschen Treppen ca. 4000 Menschen, ca. 20 % mehr als bei Verkehrsunfällen (dort: ca. 3300)! Tendenz: Verkehrstote - weiter rückläufig; "Treppentote" - ansteigend8. In relativen Zahlen ausgedrückt wirkt die in Abb. 2 erkennbare Entwicklung besonders dramatisch: In den 15 Jahren zwischen 1998 und 2013 ging die Zahl der Verkehrstoten um 56 % zurück; in der gleichen Zeit nahm die Anzahl der "Treppentoten" um 64 % zu! Unfälle auf Treppen mit Todesfolge ereignen sich insbesondere im hohen Lebensalter. In jüngeren Jahren bei noch stabilem Körperbau ist die Chance, einen derartigen Unfall zu überleben, unverhältnismäßig höher. Schwere Verletzungen mit langwierigen ärztlichen Behandlungen sind jedoch auch bei jüngeren Menschen sehr häufig. So verletzen sich gegenwärtig z. B. allein im gewerblichen Bereich pro Jahr mehr als 40.000 Mitarbeiter so schwer, dass eine mindestens dreitägige Arbeitsunfähigkeit die Folge ist9. Natürlich spielt dort - wie bei allen Unfällen - die Ursache Mensch eine wichtige Rolle. Aber es gibt eben auch beim Bauen und Gestalten von Treppen Aspekte, 6 Böhringer / Stemshorn 2013, S. 7 ff. 7 Grafik: Böhringer 2015, Seite 2. Zugrunde liegende Quellen: ebd., S. 21 - 23, Anhänge 1 - 3 8 Böhringer 2015, S. 1 f. 9 DGUV 2004 - 2014

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die die Sicherheit reduzieren oder erhöhen können. Wesentliche Forderungen in den Normen für barrierefreies Bauen betreffen z. B. - die Gestaltung der Handläufe10, - die Laufgestaltung und Stufenausbildung11 - sowie Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen12. Der letztere Aspekt soll uns hier insbesondere beschäftigen. Nach einer Umfrage stürzen nämlich sehbehinderte Menschen im Vergleich zu gut sehenden Menschen zwei- bis dreimal so häufig auf Treppen und die Verletzungen sind schwerer13. "Ich habe die Treppe nicht gesehen" ist in der Regel die Antwort auf die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Dies lässt einerseits erahnen, dass die gute Sichtbarkeit von Treppen grundsätzlich eine wichtige Rolle bei der Unfallvermeidung spielt (auch für nicht behinderte Menschen), zeigt jedoch andererseits auch die besondere Gefährdung und Schutzbedürftigkeit sehbehinderter Menschen und damit die Wichtigkeit, Treppen nach den gesetzlichen Forderungen (s. Kap. 1) "visuell-barrierefrei" zu gestalten.

Abb. 3 Normgerecht gestaltete Kantenmarkierung: - korrekter Kontrast, - korrekte Maße des Streifens

Es geht beim optimalen Sichtbarmachen von Treppen um die Pflicht zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit: Wer auf einer Treppe ins Straucheln kommt, sollte in Bruchteilen von Sekunden erkennen können, wo er seinen Fuß auf einer Trittstufe sicher absetzen kann, ohne mit dem Absatz noch an der oberen Kante hängen zu bleiben und ohne über die untere Kante abzurutschen. Dies berücksichtigt die Mussvorschrift der DIN 32975: "Bei Fest- und Fahrtreppen sind alle Trittstufen über die volle Breite mit einem 4 cm bis 5 cm breiten Streifen zu kennzeichnen, der an der Stufenkante beginnt. Auf der Stirnseite (Setzstufe) muss die Kennzeichnung beginnend an der Stufenkante 1 cm bis 2 cm breit sein." 14. (Nach einer Untersuchung sollte dieser Streifen allerdings optimalerweise die gleiche Breite aufweisen wie die Markierung der Trittstufe. 15). Gegenüber Tritt- und Setzstufen muss der Streifen einen Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4

10 DIN 18040-1 und -2, Kap. 4.3.6.3 11 ebd., Kap. 4.3.6.2 12 ebd., Kap. 4.3.6.4 13 Böhringer 1999, S. 48 14 DIN 32975, Kap. 4.7; siehe auch DIN 18040-1, Kap. 4.3.6.4 15 Böhringer 2010

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aufweisen; der Reflexionsgrad der helleren Fläche muss mindestens 0,5 betragen16. Sehr wichtig: Auch zwischen der untersten Stufenmarkierung und der unten anschließenden Fläche muss dieser Kontrast vorhanden sein. 17

Abb. 4: "Dynamische Treppenmarkierung": a) Bei der Annäherung an diese abwärts führende Treppe erkennt man zunächst nur den Kontraststreifen der obersten Stufe, …

b) …, der sich plötzlich, geradezu ruckartig, zu einer Fläche verbreitert, …

c) …, um sich im nächsten Augenblick zu einer auffälligen, zebrastreifen-ähnlichen Gestaltung aufzufächern. Dies erzwingt Aufmerksamkeit. Die hier verwendeten Handlaufbeleuchtungen unterstreichen die Abwärtsrichtung und schützen zusätzlich davor, dass die Gefahr der Treppe übersehen wird (vergl. Abb. 5!).

Noch immer ist gelegentlich die Meinung zu hören, ein Markieren der obersten und untersten Stufe eines Treppenlaufs stelle die optimale Markierung dar. Umfangreiche "Treppentests", bei denen unterschiedlichste Markierungsmuster von sehbehinderten und nicht behinderten Personen im Hinblick auf ihren Sicherheitsgewinn hin beurteilt wurden, widerlegten aber bereits 1999 diese Ansicht18. Auch andere Veröffentlichungen zur Treppensicherheit empfehlen eine Markierung aller Treppenstufen 19. Dies gilt nicht nur für den Innenbereich, sondern hat gerade auch für den Außenbereich eine besondere Bedeutung: Die Beleuchtung wechselt dort stark im Laufe des Tages; die Verschmutzungsgefahr

16 ebd., Kap. 4.2.2; DIN 18040-3, Kap. 3.9. Siehe auch Kapitel 7 des vorliegenden Aufsatzes 17 DIN 18040-1, Kap. 4.3.6.4 18 Böhringer 1999 19 Fischer / Weißgerber: Sicheres Begehen von Treppen, S. 49 f; Stiebich, Anne: Untersuchungen an Treppenmarkierungen, S. 40 f.

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ist hoch; breite Treppenläufe, eingefügte Podeste oder "Sitztreppen20" erschweren die Erkennbarkeit. Die Kennzeichnung aller Stufen macht die (begehbare) Treppenstruktur zweifelsfrei sichtbar und reduziert die Sturzgefahr. Vergleicht man die vor Kurzem gebaute Treppe der Abb. 4 mit einer Treppe der 80er Jahre (s. Abb. 5), könnte man hoffen, dass zwischenzeitlich ein Wandel der Treppen-Baukultur stattgefunden hat.

Abb. 5 Bei der kurzen Treppe im Eingangsbereich einer 1984 erbauten Stadthalle sind zwar inzwischen alle Stufenkanten mit einem Streifen markiert; bis vor kurzem (siehe Foto) galt dies wenigstens für die oberste Kante. Geplant und ursprünglich vorhanden war jedoch keinerlei Markierung. Dies ergab ein irritierendes Bild, das offensichtlich gewollt war: Bei dem von dunklem Pflaster eingerahmten hellen Streifen war nur schwer zu erkennen, dass es sich um einen

Höhenunterschied handelte, denn die vier Ebenen wuchsen optisch zu einer Fläche zusammen. Dies beinhaltete Gefahren, wie man beim Betrachten der Bildecke rechts unten erahnen kann.

Das positive Beispiel von Abb. 4 stellt jedoch nicht den Standard aktueller Treppengestaltungen und Empfehlungen dazu dar. Beim Straßenverkehr ist es gelungen, die Zahl der Todesopfer in beeindruckender Weise zu verringern. Erreicht wurde dies vor allem durch immer hartnäckigere gesetzliche Maßnahmen21. Dagegen geschieht beim Treppenbau genau das Gegenteil. Auffällige Fehler werden begangen und nicht nur geduldet: Bauminister des Bundes und der Länder schlagen sogar hochoffiziell vor, die für Treppen erarbeiteten Sicherheitsnormen zu missachten! So empfiehlt die "Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz" in ihrer aktuellen "Musterliste technischer Baubestimmungen (MLTB)" u. a., dass die Forderungen zu Treppen in der DIN 18040-1 bei Öffentlichen Gebäuden nur bei "notwendigen Treppen" angewendet werden sollen - also z. B. bei wenig genutzten Flucht-Treppenhäusern, in aller Regel aber nicht bei den am stärksten begangenen Treppen im Foyer- und Eingangsbereich. Begründet wird dies damit, dass dem Entwurfsverfasser mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Treppen eröffnet bleiben sollen. Nicht der Sicherheit, sondern dem Zeitgeschmack des Architekten wird also die höhere Priorität zuerkannt! Noch schwerwiegender: Ausgerechnet bei Wohnbereichen, in denen sich ein großer Teil der tödlichen Treppenunfälle ereignet 22, sollen die von der Norm geforderten Sicherheitsaspekte zur Treppengestaltung nicht beachtet werden! So erklärt die MLTB zur DIN 18040-2 (die das Bauen im Hinblick auf barrierefrei zu

20 Böhringer 2013, S. 29 ff. 21 Böhringer 2015, S. 4 22 Statistisches Bundesamt, Todesursachenstatistik

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gestaltende Wohnungen behandelt): Die in dem Abschnitt 4.3.6 niedergelegten Empfehlungen zum barrierefreien Errichten von Treppen seien "von der Einführung ausgenommen" 23. Natürlich ist ästhetische Gestaltung eine Kernaufgabe der Architekten. Die gesetzliche Situation in Deutschland hat sich in den vergangenen 22 Jahren jedoch gravierend geändert: Grundgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze und UN-Konvention (s. Kap. 1) verlangen, dass Planer umfassend Rücksicht auf behinderte Menschen nehmen - u. a. auch auf sehbehinderte Menschen. Architekten müssen sich darauf einstellen und eine Ästhetik entwickeln, die die erforderlichen Kontraste einbezieht. Dies erfordert ein Umdenken, das zugegebenermaßen schwierig, aber zwingend notwendig ist! Erschwert wird diese Wende durch verharmlosende Formulierungen in wichtigen Normen : - Anstatt deutlich zu machen, dass Treppen für sehbehinderte Menschen so

sicher wie möglich zu gestalten sind, wird in DIN 18040-1 und-2 nur erwähnt, dass "die Elemente der Treppe für sehbehinderte Menschen leicht erkennbar" sein müssen 24.

- Die eindeutigen Mussforderungen der DIN 32975, die auf Untersuchungen und Expertenempfehlungen beruhen 25, werden in DIN 18040-1 und 2 zu einem Beispiel degradiert 26.

In DIN 18040-3 wird zunächst festgestellt: "Es gelten die entsprechenden Anforderungen nach DIN 18040-1" und dann ergänzt: "Alle Stufen müssen Markierungen nach DIN 18040-1 aufweisen." 27 Der Kommentar zur Norm fordert "visuell kontrastierende durchgehende Stufenvorderkantenmarkierungen in einer Breite von 4 bis 5 cm auf der Tritt- und 1 bis 2 cm auf der Setzstufe" 28, was also genau der Mussforderung der DIN 32975 entspricht. Im Normtext der DIN 18040-3 wurde der Bespielaspekt der DIN-18040-1-Formulierung jedoch nicht entfernt. Wie bei Öffentlichen Gebäuden und bei barrierefrei zu gestaltenden Wohngebäuden muss daher auch bei Baumaßnahmen im Öffentlichen Raum angenommen werden, dass die detailliert beschriebene und bemaßte Stufenkantenmarkierung der DIN 18040-1 nur als ein Beispiel unter anderen betrachtet wird. Zu befürchten ist, dass daher auch hier weiterhin ungeeignete Treppenmarkierungen eingebaut werden - sogar solche, die nach einer Untersuchung von 1998 29 nicht die Sicherheit, sondern die Unfallhäufigkeit erhöhen (s. Abb. 6)! Es mag sein, dass die Gestaltung der Abb. 6 b ursprünglich als "Rutschschutz" gedacht war. Inzwischen wird sie offensichtlich als empfehlenswerte optische Markierung gesehen . Da sie aber Gefahren beinhaltet, ist sie abzulehnen!

23 MLTB, S. 39 24 DIN 18040-1 und 2, Kap. 4.3.6.4 25 Böhringer 1999 Fischer / Weißgerber: Sicheres Begehen von Treppen, S. 49 f; Stiebich, Anne: Untersuchungen an Treppenmarkierungen, S. 40 f. 26 DIN 18040-1 und 2, Kap. 4.3.6.4 27 DIN 18040-3, Kap. 5.4.4 28 Kommentar zur DIN 18040-3, S. 131 29 Dworschak 1998 und 2000

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Abb. 6 a Nach einer Untersuchung ereignen sich auf Treppen mit einer Stufenmarkierung, die erst einige Zentimeter hinter der Kante beginnt, ca. 13% mehr Unfälle als auf Treppen ohne jede Markierung 30. (Vermutete Ursache - siehe linker Bildrand: Die Stufenkanten sind kaum erkennbar - die Markierung wird als Stufenkante interpretiert - es entstehen "Stolperzentimeter"!)

Abb. 6 b Nach der erwähnten Untersuchung ereignen sich auf Treppen mit derartiger Stufenmarkierung ca. 20% mehr Unfälle als auf Treppen ohne jede Markierung. (Vermutete Ursachen: "Stolperzentimeter" wie bei Abb. 6a; außerdem: Überstehende oder sich lösende Wülste bremsen den Fuß und verursachen ein Straucheln.)

Auch andere Treppenmarkierungen, die keinen Sicherheitsgewinn darstellen, werden in offiziellen Veröffentlichungen zur Nachahmung empfohlen - z. B. eine Treppe, die zwar keine Kantenmarkierung, aber auffällige Kontraste zwischen den sehr hellen Tritt- und den sehr dunklen Setzstufen aufweist 31. Diese Kontraste fallen zwar beim Blick von unten ins Auge. Beim Blick von oben ist aber nur eine homogene helle Fläche zu sehen, die zumindest dann, wenn schlechtes Sehvermögen vorliegt, keine Treppenstufen erkennen lässt. Dabei ereignet sich bekanntlich die Mehrzahl der schweren Treppenunfälle beim Abwärts-Steigen 32, so dass bei der Blickrichtung von oben nach unten die Kanten eindeutig und sicher erkennbar sein sollten! Eine Bestandsertüchtigung vorhandener Treppenanlagen durch Nachrüstung von Kantenmarkierungen ist zwar schwierig, da viele ungeeignete Materialien im Handel angeboten werden 33, aber möglich. Leider stehen z. Zt. noch wenig brauchbare Problemlösungen zur Verfügung. Bewährt hat sich z. B. eine auch im Straßenbereich eingesetzte Markierungsfarbe, die gleich nach dem Auftragen mit

30 Fischer / Weißgerber, S. 22 31 Ebd., S. 122, Bild 4 32 Fischer / Weißgerber, S. 20 f. 33 Böhringer 2015 a, S. 19

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Quarzsand eingestreut wurde. Bei stark frequentierten Treppen wurde sie auf einen bereits vorhandenen mit Epoxidharz, Quarzsand und Polyurethanlack beschichteten Untergrund aufgetragen. Diese Markierung "war auch noch nach mehr als sieben Jahren in einem brauchbaren Zustand" 34. 4. Unfalltüren Größere, voll durchsichtige Glasflächen stellen schwerwiegende Gefahrenstellen dar. Wer sie übersieht und mit vollem Gehtempo dagegen prallt, kann sich erheblich verletzen. Platzwunden, ausgeschlagene Zähne oder Nasenbeinbrüche können die Folge sein und sogar von Schädelbasisbrüchen wird berichtet. Der Unfallhergang scheint stets derselbe zu sein: Jemand geht auf ein - z. B. hell erleuchtetes - Objekt zu und nimmt nicht wahr, dass sich dazwischen durchsichtiges Glas befindet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Mehrzahl der Unfälle bei Menschen mit gutem Sehvermögen ereignen. Klar ist auch aber gleichzeitig, dass sehbehinderte Menschen in besonderem Maße gefährdet sind und häufiger einen derartigen Unfall erleiden.

Abb. 7 a) Ein Fußgänger mit gutem Sehvermögen erkennt in aller Regel, dass es sich bei dem abgebildeten Element um einen Aufzugsschacht mit großflächigen Glasscheiben handelt. b) Ausschnittvergrößerung: Menschen mit Sehbehinderung (z. B. mit einer Gesichtsfeldeinschränkung) könnten aber vermuten, dass sie - nach der "Engstelle" - geradeaus über den Bahnsteig weitergehen können. Das könnte sehr schmerzhaft werden! (Foto: Warnke, Hamburg)

Es gibt eine große Menge missglückter Beispiele an Glasmarkierungen. Man könnte bei ihnen den Eindruck gewinnen, als hätte man sich darum bemüht, Markierungen zu kreieren, die möglichst unauffällig, nahezu unsichtbar sind, um die "Transparenz" nicht zu gefährden. Man hat dabei übersehen, dass derartige Markierungen für sehbehinderte Menschen praktisch nutzlos sind - und dass damit gegen gültige Gesetze verstoßen wurde (s. Kap. 1)! Ganz allgemein zu beobachten ist, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit mit der Ästhetik und dem Denkmalschutz immer wieder "im Clinch stehen". Dies gilt auch bei Glasmarkierungen. Wenn sie vor Unfällen schützen sollen, dann müssen sie aber "ins Auge springen" und auffällig sein 35. Für Menschen mit 34 Jocham 2014, S. 47 35 Schmidt / Buser, S. 26

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Gesichtsfeldeinschränkungen müssen sie zwei Blickrichtungen berücksichtigen: den Blick geradeaus und den Blick schräg nach unten zum Fußboden. Sie müssen gut sichtbar sein, egal, ob es hinter der Glasscheibe sehr hell oder sehr dunkel ist. Und sie müssen ausreichend groß sein, damit sie nicht übersehen werden. Dies alles berücksichtigt die Normforderung: „Transparente Glaswände, Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen sind mit zwei mindestens 8 cm hohen Sicherheitsmarkierungen in Streifenform bzw. aus einzelnen Elementen (Flächenanteil mindestens 50 % eines Streifens) zu versehen, die über die gesamte Glasbreite reichen, jeweils helle und dunkle Anteile enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen und in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und 120 cm bis 160 cm über Oberkante Fußboden angeordnet werden.“ 36 Der "Leitfaden Barrierefreies Bauen" für Bauaufgaben des Bundes liefert zu dieser Problematik ein gutes Beispiel mit normgerecht zweireihig angeordneten Elementen, bei denen der Fotograf die Funktionsweise der geforderten "Wechselmarkierung" perfekt eingefangen hat: Vor der hellen Wand fallen die schwarzen Ränder der Elemente auf, die allerdings vor den schwarzen Türen völlig unsichtbar sind. Dort machen sich aber die weißen Innen-Quadrate eindeutig bemerkbar! 37 - Es wäre zu wünschen, dass derartig wirkungsvolle, gut sichtbare, normgerechte Glasmarkierungen flächendeckend übernommen werden! - Bedauerlicherweise zeigt ein zweites Bild im gleichen Leitfaden die Gestaltung einer Glastür mit einer kaum sichtbaren, normwidrigen Markierung, die nicht zu akzeptieren ist 38. Es müssen nicht immer langweilige geometrische Elemente sein! Möglich sind z. B. auch …

Abb. 8 a …Bilder von Sportlern (Glaswand einer Turnhalle; Foto: Lersmacher, Köln)

Abb. 8 b …Bilder spielender Kinder (Tür eines Kindergartens; Foto: Lersmacher)

Abb. 8 c … Wiederholungen eines Firmenlogos (Türe zum Bürotrakt eines Herstellers von Betonelementen).

36 DIN 32975, Kap. 4.5 37 Leitfaden Barrierefreies Bauen, S. 104, Bild 2 38 ebd., S. 135, Bild 2

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Die Markierungen mit bildlichen Objekten der Abb. 8 a und 8 b müssen als innovativ und nachahmenswert bezeichnet werden. Ob die zierlichen Elemente die von der Norm geforderte Größenordnung erfüllen, ist anhand der Fotografien nicht festzustellen; vermutet werden könnte allerdings, dass dies nicht der Fall ist ("…mindestens 8 cm hohe Sicherheitsmarkierungen in Streifenform bzw. aus einzelnen Elementen - Flächenanteil mindestens 50 % eines Streifens…" 39) Die Forderung nach der Flächengröße sollte aber aus Sicherheitsgründen beachtet werden. Eine entsprechende Vergrößerung der Elemente ist grundsätzlich realisierbar! DIN 18040 ist bauordnungsrechtlich eingeführt und damit verbindlich anzuwenden. Glasmarkierungen wurden nicht ausgenommen. Es geht dabei um "Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen" 40, um "Klarsicht-Trennwände und Duschtüren" 41 sowie um "Glaswände oder großflächig verglaste Wände." 42 Sichtbare Elemente auf Glas werden in den drei Teilen der DIN 18040 zwar unmissverständlich gefordert; die wesentliche Aussage über die Größe der Markierungen, die in DIN 32975 als eindeutige Mussvorschrift formuliert ist 43, wird allerdings bedauerlicherweise wieder zu einem Beispiel degradiert. Auch hier wäre eine Korrektur bei der nächsten Novellierung dringend notwendig! 5. Unfallhindernisse Gefährliche Hindernisse (z. B. geöffnete Schächte) müssen von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können 44. Sie sind durch stark kontrastierende Absperrungen zu sichern 45. DIN 32975 macht aber gleichzeitig unmissverständlich deutlich, dass ein kontrastreiches Gestalten von Hindernissen, die z. B. in Kopfhöhe in den Raum ragen und zu Verletzungen führen können, nicht ausreicht und nicht mehr akzeptiert wird. Der Bereich der Gefahrenzone mit einer lichten Höhe von weniger als 2,2 m darf laut DIN 32975 „nicht begehbar sein“ 46. So ist z. B. ein ausschließlich optisches Markieren von frei im Raum stehenden Treppen nicht mehr zulässig.

39 DIN 32975, Kap. 4.5 40 DIN 18040-1 und -2, Kap. 4.3.3.5; DIN 18040-3, Kap. 6.1 41 DIN 18040-1, Kap. 5.3.5 42 DIN 18040-1, 4.3.2; DIN 18040-3, Kap. 6.1 43 ebd. 44 DIN 18040-1, Kap. 4.1 45 ebd., Kap. 4.4.1 46 DIN 32975, Kap. 4.7

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Abb. 9 a) Frei im Raum stehende Treppen sind nicht mehr zu akzeptieren. b) Mit etwas Phantasie lässt sich der Raum unter einer Treppe z. B. durch eine künstlerische Installation reizvoll absichern. c) Wie ein Einkaufszentrum zeigt, kann auf dieser oft ungenutzten und verletzungsgefährdeten Fläche auch ein Brunnen gestaltet werden, der dann eine Attraktion für das ganze Haus darstellen kann. 6. Optimale Beschriftung und Leitsysteme helfen Für nicht behinderte Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie überall Informationen mit Hilfe von Schrift oder Piktogramme geboten bekommen. Dies ermöglicht es ihnen, sich auch in fremden Stadtteilen oder unbekannten Gebäudekomplexen zu orientieren. Wer schon einmal versucht hat, sich - ohne die dortigen Schriftzeichen zu kennen - in einer russischen, japanischen oder chinesischen Stadt zurechtzufinden, kann erahnen, welche Probleme sehbehinderte Menschen im eigenen Land haben können, wenn Informationen für sie nicht lesbar sind. Hier fordert die Norm z. B.: "Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein. Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei-Sinne-Prinzip)" 47. Wegeleitsysteme müssen also auch für sehbehinderte Menschen gut erkennbar sein; ebenso z. B. Stockwerksangaben an Treppen und Aufzügen, Raumnummern und Piktogramme in öffentlichen Gebäuden sowie wichtige Beschriftungen im Innen und Außenbereich 48. Werden diese Forderungen umgesetzt, haben sie einen positiven Begleiteffekt: Menschen mit gutem Sehvermögen können diese Informationen besser und aus größeren Entfernungen erkennen - ein typisches Beispiel für die altbekannte Aussage: "Maßnahmen für behinderte Menschen sind Maßnahmen für alle!" Bei der Gestaltung der Schriftzeichen und Abstände müssen die Forderungen der DIN 1450 mit dem Titel "Leserlichkeit" berücksichtigt werden. Diese Norm, die 47 DIN 18040-1, Kap. 4.4.2; DIN 18040-3, Kap. 4.5 48 DIN 32975, Kap. 4.4

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erreichen will, dass "Textinformationen unter verkehrsüblichen Bedingungen leserlich sind", liefert wichtige Grundvoraussetzungen. Ergänzend dazu fordert DIN 32975 folgende Merkmale der zu verwendenden Schriften 49: - Generell Groß-Klein-Schreibweise in halbfett oder in fett; - Schriften und Zeichen stehen mit 90° Aufwinkel auf der üblichen Leserichtung

(keine Kursivschrift und keine Änderung der Leserichtung); - Die Buchstaben berühren sich nicht (d. h. ein Durchschuss ≥ Strichdicke

zwischen den Buchstaben ist gegeben). - Reine Serifenschriften sind nicht anzuwenden. An einigen Buchstaben (in der

Regel i, j, I, m, n, r) können jedoch Serifenabstriche eingesetzt werden. 50 Ausgeschlossen werden sollte, dass sich helle Objekte auf Schriftflächen spiegeln, da sonst ein Lesen u. U. unmöglich ist. Die Schweizer Norm empfiehlt daher Abdeckungen mit entspiegeltem Glas bzw. den Verzicht auf Glasabdeckungen 51. Eine wichtige Voraussetzung im Hinblick auf gute Sichtbarkeit von Schriften ist ein Kontrast von mindestens 0,7 - wobei die hellere Kontrastfläche einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 aufweisen muss (siehe Kap. 7). Eine zweite wichtige Voraussetzung ist die ausreichende Größe der Buchstaben. Die deutsche Norm mit ihren unpraktikabel komplexen mathematisch-physikalischen Berechnungen berücksichtigt einen ohne Frage wichtigen Aspekt: Ist die Schrift an einer Stelle angebracht, an der es relativ dunkel ist, muss sie sehr groß sein. Ist es dagegen sehr hell, kann sie kleiner sein. Eine Planung im Vorfeld einer Baumaßnahme ist mit der von der Norm vorgesehenen Vorgehensweise allerdings praktisch nicht möglich. Die geforderten Leuchtdichtemessungen lassen sich nämlich erst dann durchführen, wenn z. B. ein Flur fertig gestellt ist und Maler- sowie Reinigungsarbeiten abgeschlossen sind. Zu diesem Zeitpunkt sollten aber die Schilder mit den Raumnummern bereits angebracht sein! Die Schweiz arbeitet dagegen mit einfachen "Faustregeln". 2003 wird festgestellt: "Schriftgrösse = 2% der Lesedistanz, d.h. 2 cm pro Meter Lesedistanz." 52. 2009 wurde der Wert erhöht: "Grösse der Schriften und Piktogramme in Abhängigkeit der Lesedistanz: 30 mm pro 1,0 m" 53. Ergänzt wird in beiden Fällen: "Schriftgrösse jedoch mindestens 5 mm." Es ist zu hoffen, dass dieser Zusatz im Zuge einer Novellierung der DIN 32975 ergänzt wird. Er sollte aber auch jetzt schon in Deutschland beherzigt werden! Diese leicht anzuwendenden Näherungsformeln ergeben bei den beiden wichtigsten Standardsituationen nahezu identische Werte zu den deutschen Normwerten 54. Diese Formeln sind also gut geeignet, um z. B. die Schriftgröße von 49 DIN 32975, Kap. 4.4.3 50 DIN 18040-3, Kap. 6.2 51 SN 521 500, Kap. 6.2.1 52 Schmidt / Manser S. 25 53 SN 521 500, Kap. 6.2.1 54 Böhringer 2011, S. 78

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Zimmernummern im Innen- oder Bussteignummern im Außenbereich festzulegen oder um die Größe von Hausnummern zu standardisieren:

Schriftgröße im - gut beleuchteten Innenbereich (ca. 100 lx): 2 cm pro 1 m Leseentfernung - von Straßenlampen beleuchteten Außenraum (ca. 3 lx): 3 cm pro 1 m

Leseentfernung. Zugrunde gelegt werden sollte jeweils die größte sinnvolle Leseentfernung. Diese sollte z. B. bei einem Türschild von der gegenüberliegenden Flurwand aus gemessen werden, bei Hausnummern von der Fahrbahn aus. Anhand einer einfachen Tabelle lässt es sich ablesen, wie groß normgerechte Beschriftungen bei anderen Beleuchtungsstärken sein müssen 55. Neben den geschilderten Textinformationen im Öffentlichen Bereich stellen Leitsysteme im Fußbodenbereich - insbesondere für hochgradig sehbehinderte Menschen - wichtige optische Orientierungshilfen dar. Gestaltet werden sie gemäß DIN 32984, in der Regel mit industriell gefertigten Bodenindikatoren. Diese benötigen daher einen Kontrast von 0,4 zum umgebenden Belag und die hellere Kontrastfläche muss einen Reflexionsgrad von 0,5 aufweisen 56 Diese für den Außenbereich relativ hohen Normanforderungen werden in der Regel mit weißen Bodenindikatoren am ehesten erreicht. Probleme ergaben sich gelegentlich in der Vergangenheit, wenn Bauherr oder Planer eine Fläche im Innen- oder Außenbereich besonders exklusiv gestalten wollten, wenn bei den in der Regel kostspieligen Ausführungen mit Natursteinen auffällige Linien, die nicht von einer künstlerischen Absicht bestimmt waren, unerwünscht waren. Wechsel zu einem anderen Material wurde rigoros abgelehnt. Dabei erwies es sich als schwierig bis unmöglich, die geforderten Kontraste durchzusetzen. Akzeptiert wurden dann z. B. Aufrauungen gegenüber sonst glatter Oberfläche oder

Abb. 10 Rillen, die in die hochwertigen Granitplatten eingefräst wurden, sind zwar mit Hilfe eines Blindenstockes zu ertasten, visuell für sehbehinderte Menschen aber nicht erkennbar. Einfräsungen (s. Abb. 10). Dies kann zwar von blinden Menschen eventuell mit dem Stock ertastet werden, oft aber auch nicht bzw. nicht gut. Vor allem ist visuelle Wahrnehmung durch sehbehinderte Menschen so gut wie ausgeschlossen. Oder es wurden Bemusterungen mit ausgesuchten Natursteinmaterialien zur Auswahl vorgelegt, die alle die Kontrast-Normforderungen nicht erfüllten. U. U. wurde dann festgestellt: Optisch gut Sichtbares ist hier nicht zu realisieren. So sind in der

Vergangenheit Leitsysteme - oft mit hohem finanziellem Aufwand - entstanden, die für sehbehinderte Menschen keine Hilfe bieten und als für sie unbrauchbar bezeichnet werden müssen. 55 Böhringer 2011, S. 78 56 DIN 32984, Kap. 4.2.2; DIN 32984, Kap. 4.3.3.1.; siehe Kap. 7 des vorliegenden Aufsatzes

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Allerdings lassen sich auch Beispiele finden, bei denen es geglückt ist, mit Natursteinen kontrastreiche Leitsysteme zu gestalten (s. Abb. 11).

Abb. 11 a In der Mainzer Fußgängerzone "City-Meile" wurde eines der ersten großflächigen Blinden- und Sehbehinderten-Leitsysteme Deutschlands gebaut und in die ornamentale Gestaltung der Flächen integriert. Mit weißen Natursteinen wurden die dunklen Bodenindikatoren eingerahmt und dadurch optimal sichtbar gemacht.

Abb. 11 b Im Leipziger Hauptbahnhof wurden sowohl die Rillenplatten als auch die mit einem Würfelmuster versehenen Abzweigefelder aus Natursteinplatten gefräst und von dunklen Natursteinplatten eingerahmt.

Abb. 11 c Im Berliner Hauptbahnhof wurde dies aufgegriffen und weiterentwickelt. Da der Fußboden dunkel gestaltet wurde, entfiel die Einrahmung.

Es ist zu hoffen, dass bei zukünftigen Leitlinienprojekten die Forderungen der Behindertengleichstellungsgesetze und der UN-Konvention ernst genommen und Lösungen gefunden werden, die sowohl diese gesetzlichen Vorgaben als auch die Forderungen nach Ästhetik erfüllen. 7. Messung vorhandener und Planung neuer Kontraste A) Forderungen der Normen Bereits in der Vergangenheit tauchte in Empfehlungen immer wieder der Hinweis auf, bestimmte Elemente müssten mit Rücksicht auf sehbehinderte Menschen „optisch kontrastierend“ sein 57. Was diese ursprünglich schwammige Formulierung bedeutet, ist nun eindeutig geregelt: Bei Markierungen auf dem Fußboden – z. B. bei Treppen oder bei Bodenindikatoren – ist ein Kontrast von mindestens 0,4 erforderlich, bei Glasmarkierungen oder bei Beschriftungen ein Kontrast von mindestens 0,7. Für Schwarz-Weiß-Darstellungen sind Kontraste von mindestens 0,8 anzustreben. Grundsätzlich gilt dabei, dass die hellere der kontrastgebenden Flächen einen Reflexionsgrad von ρ ≥ mindestens 0,5 57 Beispiele: DIN 18024-1, Kap. 8.1; 8.4; 8.5

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aufweisen muss 58, was näherungsweise einem Hellbezugswert von 50 entspricht 59. Bei den Normen DIN 18040-1 und -2 aus den Jahren 2010 und 2011 findet sich nur der dürftige Hinweis, die "Erfahrungen" würden zeigen, dass K = 0,4 und K = 0,7 für bestimmte Situationen "geeignet" seien. Kein Wort davon, dass es sich um klare Mussbestimmungen einer gültigen Norm handelt! DIN 18040-3, die neueste Norm dieser Reihe aus dem Jahr 2014, verwendet und definiert dagegen die Begriffe "visuell kontrastierend" (K ≥ 0,4) sowie "visuell stark kontrastierend" (K ≥ 0,7) und ergänzt jeweils jenen "Reflexionsgrad von ≥ 0,5 der helleren Fläche" 60. An den betr. Textstellen werden diese Begriffe im Sinne von Mussforderungen eingefügt. Regelmäßig taucht die Frage auf, ob es sich bei diesen Kontrasten um den Einbau- oder den Gebrauchswert handelt. Der Normtext ist relativ eindeutig: "Für die Kennzeichnung von … ist ein Kontrast von mindestens … einzuhalten." 61 Es ist davon auszugehen, dass bei Streitfällen die Normwerte als Gebrauchswerte interpretiert und eingefordert würden. Als notwendig erscheint es daher, dass in Außenbereichen die Kontraste bei nassem und trockenem Boden, bei Sonnenlicht und nächtlicher Straßenbeleuchtung berücksichtigt werden. Empfohlen wird aus diesem Grund, beim Einbau einen höheren Kontrast als die Minimal-Normforderung vorzusehen und z. B. "vorgegebene Kontrastwerte um mindestens 0,1 als eine Beeinträchtigungstoleranz zu überschreiten." 62 B) Das Problem der Messgröße "Kontrast" Mit den genannten Messgrößen von Kontrast und Reflexionsgrad beginnt aber erst die Problematik. Die Frage ist: Wie kann ich diese Werte bei vorhandenen Flächen feststellen oder – was für den Planer noch wichtiger ist: Welche Farben oder welche Natursteine kann ich nehmen, um z. B. einen Kontrast von 0,4 zu erreichen? Was die Norm hier an Mess- und Berechnungsmethoden liefert, ist eigentlich nur von Lichttechnikern zu verstehen und so formuliert, als ob es nur mit sehr kostspieligen Messvorrichtungen und -instrumenten umzusetzen wäre, die üblicherweise nur lichttechnische Institute besitzen. Nun wurde jedoch ein einfaches, in den meisten Fällen ausreichendes Näherungsverfahren entwickelt. Die kompliziert erscheinende Materie um Kontraste lässt sich nämlich auf relativ einfache Weise erklären. Unabhängig davon, ob viel, wenig oder überhaupt kein Licht auf eine Fläche fällt, hat jede Farbe unveränderlich ganz bestimmte, feststehende Materialeigenschaften, die üblicherweise mit den Kriterien Buntton, Helligkeit und Sättigung bezeichnet werden. Für unsere Fragestellung ist nur von Interesse, wie hell eine Farbe ist. Voraussetzung ist allerdings ein Licht, das ungefähr Sonnen-, Glühbirnen- oder Neonröhren-Beleuchtung entspricht. Gut zu beobachten ist z. B., dass bestimmte zur Straßenbeleuchtung verwendete Lampen stark veränderte Farbeindrücke und 58 DIN 32975, Kap. 4.2.2 59 Böhringer 2011, S. 73 60 DIN 18040-3, Kap. 3.9 und 3.10 61 DIN 32975, Kap. 4.2.2 62 Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!, S. 60

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damit erheblich verfälschte Kontraste bewirken können. Mit empfindlichen Messgeräten lässt sich auch feststellen, dass sich z. B. beim Wechsel von einer Glühbirnen- zu einer Neonröhren- Beleuchtung Kontraste ändern. Dies ist aber so gering, dass es für unsere Barrierefrei-Fragestellungen nicht relevant ist. Wenn wir Farbkontraste auf diese Weise untersuchen, kann Unerwartetes auftreten. Im Entwurf der Kontraste-Norm stand noch der Satz: „Rot-Grün-Kombinationen sind unzulässig“ 63. Der Satz wurde dann aber entfernt. Denn die Farben Pastellrot gegen Dunkelgrün oder Pastellgrün gegen Dunkelrot bilden einen hervorragenden Kontrast von ungefähr K = 0,8 64. Dies gilt sogar für jeden Pastellfarbton gegenüber dem extrem dunklen Ton der gleichen Farbe!

Abb. 12: Wenn zwei Farben die gleiche Helligkeit aufweisen, ist ein u. U. auffälliger Farbkontrast kein "barrierefreier Kontrast", da er für farbenblinde Menschen nahezu unsichtbar ist. Dass ein ins Auge springender Farbkontrast - z. B. Orange gegen Hellblau - nicht als barrierefreier Kontrast gilt, ist gewollt: Bei ca. 0,5 % aller Frauen und ca. 8 % aller Männer besteht nämlich eine Farbfehlsichtigkeit, bei der Farben und daher auch Farbkontraste nicht richtig erkannt werden. In Sehbehindertenschulen z. B. finden sich nicht wenige farbenblinde Menschen, die keinerlei Farben, sondern ausschließlich Grauwerte wahrnehmen können. C) Kontrastberechnung mit Hilfe von Farbtafeln Nun hat jeder Architekt, jeder Designer und jeder Malermeister so genannte Farbfächer in der Schublade liegen, mit deren Hilfe einerseits vorhandene Kontraste festgestellt, vor allem aber vorgesehene Kontraste geplant werden können. Bei diesem Näherungsverfahren sollten jedoch grundsätzlich 0,1 Kontrastgrößen zugegeben werden, um eventuelle Fehler auszugleichen. Das ist insofern kein Problem, als nach dem Forschungsprojekt "Kontrastoptimierung" 65, dessen Ergebnisse seit 1994 vorliegen, optimale Kontraste sowohl für sehbehinderte als auch für nicht behinderte Menschen in der Größenordnung von 0,9 liegen 66. Ist ein Kontrast also höher als die Minimal-Normforderung, wird das damit dargestellte Objekt besser erkennbar! 63 DIN 32975-E, Kap. 4.2.4 64 DIN 32975-E, Kap. 4.2.4 65 Orientierungshilfen für Sehbehinderte; Abschlussbericht Kontrastoptimierung, Bonn 1994 66 Lindner 1994, S. 177; Lindner 1996, S. 116

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Farbfächer machen in aller Regel Angaben darüber, wie hell die Farbe eines jeden Farbmusters ist 67.Einige Fabrikate nennen bei jedem Farbmuster den Hellbezugswert (z. B. MD-Color Farbsystem "PROFITEC der Fa. Meffert AG oder die Farbfächer der Fa. Brillux). Hier kann man direkt mit Hilfe der Michelson-Formel den Kontrast berechnen. Werden allerdings die Farben mit der Größe "Helligkeit" bezeichnet (wie z. B. bei RAL DESIGN), müssen diese Werte vor dem Einsetzen in die Michelson-Kontrastformel (die laut Norm zur Kontrastberechnung verwendet werden muss) in Hellbezugswerte umgewandelt werden. Beispiele:

a) Kontraste zwischen Farbflächen des MD-Color-Profitec-Farbfächers Farbe 1: CM 120, Pastellgelb, HW (= Hellbezugswert) 80 Farbe 2: CM 219, helles Rotbraun, HW 18 Kontrast K = (80 - 18) : (80 + 18) = 62 : 98 = 0,63 Ergebnis: Die hellere Kontrastfläche erreicht mit HW = 80 (der mit hoher Übereinstimmung dem Reflexionsgrad ρ = 0,8 entspricht68) die geforderte Helligkeit von ρ ≥ 0,5. Der Kontrast ist mit K = 0,63 "visuell kontrastierend" (K ≥ 0,4) - wobei die Toleranz-Fehlergröße von 0,1 berücksichtigt ist - jedoch noch nicht "visuell stark kontrastierend" (K ≥ 0,7).

Abb. 13: MD COLOR

b) Kontraste zwischen Farbflächen des RAL-D2-DESIGN-Farbfächers

Abb. 14 Um Kontraste zwischen zwei RAL-DESIGN-Farbtönen berechnen zu können, müssen die Helligkeiten L* (bzw. L) in Hellbezugswerte Y* umgerechnet werden. Die Werte werden aber üblicherweise aus der nebenstehenden Tabelle abgelesen, die in jedem RAL-DESIGN-Farbfächer enthalten ist.

67 Schmidt / Buser Kap. 2.2.3 68 Böhringer 2011, S. 73

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Farbe 1: RAL 095 90 50, Pastellgelb, L* = 90, Y* = 76,30 Farbe 2: RAL 140 30 40, Dunkelgrün, L* = 30, Y* = 6,24 Kontrast K = (76,30- 6,24) : (76,30 + 6,24) = 70,06 : 82,54 = 0,85

Abb. 15

Ergebnis: Die hellere Kontrastfläche erreicht mit Y* = 76,30 ≈ ρ = 0,76 die geforderte Helligkeit von ρ ≥ 0,5. Der Kontrast ist mit K = 0,85 "visuell stark kontrastierend" (K ≥ 0,7), wobei die Toleranz-Fehlergröße von 0,1 berücksichtigt ist. Kontraste mit RAL-DESIGN-Farben lassen sich auch - ohne Rechenoperation - an einer Tabelle ablesen (s. Abb. 16):

Abb. 16 Erfassen des Kontrasts zwischen den Farbflächen von Abb. 15: - Helligkeit 90 (siehe

unten) ergibt HW = 76,30 ≈ ρ = 0,76 und damit ρ ≥ 0,5;

- Kombiniert mit der Farbfläche der Helligkeit 30:

- ergibt K = 0,85 (Tabelle entnommen aus 69)

69 Böhringer 2011, S. 126

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c) Kontraste zwischen Farbflächen des RAL-CLASSIC-Farbfächers Farbe 1: RAL 7024 Graphitgrau, Y* = 8,1 Farbe 2: RAL 9005 Tiefschwarz, Y* = 0,9 70 Kontrast K = (8,1 - 0,9) : (8,1 + 0,9) = 7,2 : 9,0 = 0,80

Abb. 17 Ergebnis: Der Kontrast ist mit 0,8 zwar sehr hoch. Die hellere Kontrastfläche erreicht aber mit Y* = 8,1 ≈ ρ = 0,08 bei weitem nicht den geforderten Reflexionsgrad von ρ ≥ 0,5 (bzw. näherungsweise den Hellbezugswert von 50). Es handelt sich daher um keinen barrierefreien Kontrast!

D) Ermittlung vorhandener Kontraste Es gibt mehrere Möglichkeiten, vorhandene Kontraste festzustellen. 1. Kontraste lassen sich berechnen anhand von Leuchtdichtemessungen, die von

erfahrenen Prüfern aus Betrieben und Institutionen durchgeführt wurden. Diese Vorgehensweise ist dann angebracht, wenn eine Firma Produkte auf den Markt bringt, die wichtige "barrierefreie Kontraste" beinhalten. Entsprechendes gilt auch z. B. dann, wenn gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden muss, ob ein Produkt den vom Hersteller behaupteten "barrierefreien Kontrast" aufweist. Die Forderung, dieses kostspielige Verfahren grundsätzlich anzuwenden 71, erscheint aber überzogen.

2. Für Verkehrsbetriebe oder größere Firmen, die regelmäßig mit "barrierefreien Kontrasten" konfrontiert sind, empfiehlt sich die Anschaffung eines Leuchtdichtemessgerätes. Die Berechnung der Kontraste aus den ermittelten Leuchtdichten nach der Michelson-Formel ist dann relativ problemlos möglich. Das Messverfahren ist aber nicht ganz einfach. Grundvoraussetzung: Die beiden Kontrastflächen müssen bei exakt gleicher Beleuchtung gemessen werden. Dies ist z. B. im Außenbereich bei vorbei ziehenden Wolken nur schwer möglich. Grundsätzlich sollten mehrere Messungen durchgeführt und die daraus berechneten Kontraste gemittelt werden. Notwendig ist die Feststellung des Reflexionsgrades der helleren Kontrastfläche. Nun gab es zumindest in der Vergangenheit Leuchtdichtemessgeräte, die sich auf die Messung von Reflexionsgraden umstellen ließen. Fehlt diese Besonderheit, empfiehlt sich folgende Näherungslösung, die sich bewährt hat: Bei exakt gleichen Beleuchtungsbedingungen wird der Hellbezugswert einerseits der helleren Kontrastfläche, andererseits der Farbtafel "RAL-1023 - Verkehrsgelb" gemessen. Letztere weist einen Hellbezugswert von 52,4 auf, was einem

70 Hellbezugswerte aus: Böhringer 2011, S. 129 ff. 71 Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!, S. 22

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Reflexionsgrad von 0,52 entspricht. Ist die gemessene Leuchtdichte der helleren Kontrastfläche gleich groß oder größer als die gemessene Leuchtdichte der Verkehrsgelb-Farbtafel, kann sie Grundlage für einen "barrierefreien Kontrast" sein. Ist dagegen die gemessene Leuchtdichte der helleren Kontrastfläche geringer als die gemessene Leuchtdichte der Verkehrsgelb-Farbtafel, kann der Kontrast (und sei er noch so hoch) nicht als barrierefrei akzeptiert werden.

3. Firmen weisen gelegentlich den Reflexionsgrad ihres Produkts als eine Materialkonstante aus. Daraus kann ebenfalls der Kontrast mit der Michelson-Formel berechnet werden, falls die Reflexionsgrade der beiden Materialien unter exakt denselben Bedingungen gemessen wurden. Kann dies nicht nachgewiesen werden, ist Vorsicht geboten, da deutliche Fehler nicht ausgeschlossen werden können.

4. Handelt es sich bei den beiden Kontrastflächen um einen Farbauftrag, kann man in aller Regel den "Hellbezugswert" der beiden Farben in Erfahrung bringen, in der Regel über Farbmuster bzw. -fächer der betr. Firma. Näherungsweise lässt sich auch daraus - wieder mit der Michelson-Formel - der Kontrast berechnen.

5. Ist nicht bekannt, um welche Farbe es sich handelt, sind Farb- oder Helligkeitsvergleiche möglich. Dazu drei Beispiele:

Abb. 18 Die Farbtafel der Fa. Waldmann besteht aus einem DIN-A-4-Blatt mit 80 quadratischen Feldern, in deren Mitte jeweils ein Loch ausgestanzt ist. Auf den Feldern sind 8 Farben mit je 10 abgestuften Sättigungsgraden aufgeduckt. Angegeben sind jeweils die Reflexionsgrade für sog. kalte und warme Lichtfarben. Der Kontrast wird mit Hilfe der Michelson-Formel berechnet. 72

Abb. 19 Der NCS-Helligkeitsmesser (bzw. Lightness Meter) enthält 18 Graustufen. Angegeben ist jeweils der Helligkeitswert L, der Reflexionsfaktor Y und die NCS-Bezeichnung für jedes der 18 Graumuster. 73

72 Waldmann; Abbildung entnommen aus Böhringer 2003, S. 143 73 NCS-Helligkeitsmesser

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Besonders gut geeignet für diesen Zweck ist der Farbfächer "RAL D2 DESIGN" aufgrund seiner einfachen und logischen Reihung sowie der hohen Anzahl an 1625 Farbnuancen. Der frühere Name "Farbfinder" für diesen Fächer betonte diese Funktion. Mit den dann ermittelten Hellbezugswerten lässt sich der Kontrast mit der Michelson-Formel näherungsweise berechnen.

Abb. 20 Beispiel: Ermittlung des Kontrasts zwischen einer gelben Türe und ihrer grünen Zarge mit Hilfe eines RAL-DESIGN-Farbfächers ("RAL Farbfinder") - Farbton Gelb 085, Helligkeit 80, Buntheit 85 - Farbton Grün 090, Helligkeit 50, Buntheit 30 L* = 80 entspricht Y* = 56,68 L* = 50 entspricht Y* = 18,42 K = (56,68 - 18,42) : (56,68 + 18,42) = 75,1 : 38,26 = 0,51 Ergebnis: Der Gelbton ist als helle Kontrastfläche ausreichend hell (Y* ≈ 57 entspricht ρ = 0,57 und ist damit ≥ 0,5). Der Kontrast ist mit K = 0,52 "visuell kontrastierend" (K ≥ 0,4), wobei die Toleranz-Fehlergröße von 0,1 berücksichtigt ist.

Die geschilderten Näherungsverfahren (4. und 5.) können im Alltag des Planens und Bauens hilfreich sein. Ihre Genauigkeit reicht allerdings nicht aus, um z. B. ein Gutachten zu erstellen.

E) Planung von Kontrasten 1. Eine Schwäche der DIN 32975 besteht darin, dass sie keine Empfehlungen gibt, wie Kontraste geplant werden können (die Begriffe "planen" bzw. "Planung von Kontrasten" kommen in der DIN 32975 nicht vor). Geschildert wird nur, wie vorhandene Kontraste gemessen werden können. In den Kommentaren zu den Normen DIN 1804-1 und 2 wird dies als schwerwiegender Mangel hervorgehoben: "Die genannte Norm [DIN 32975, d. Verf.] hat für die planenden Berufe insofern wenig Effektivität, als sie von Parametern ausgeht, die den fertigen Zustand zugrundelegen: Es werden fertige Zustände gemessen und in Beziehung gesetzt…" 74 Soll ein bestimmter Kontrast erreicht werden, gingen die Väter der Norm offenbar von der folgenden Vorgehensweise aus: zwei Farbflächen werden als Musterflächen gestaltet. Mit einem Leuchtdichtemessgerät (ggf. von lichttechnischen Firmen oder Instituten bedient)

74 Kommentar zur DIN 18040-1, S. 152; Kommentar zur DIN 18040-2, S. 170;

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wird die Leuchtdichte der beiden Flächen und der Reflexionsgrad der helleren Fläche gemessen. Erweist sich der Kontrast als nicht barrierefrei, muss mit Hilfe neuer Materialien die Musterfläche neu beschickt und erneut lichttechnisch gemessen werden. Dies wird so oft wiederholt, bis ein ausreichender Kontrast gefunden wurde. Es mag Situationen geben, bei denen dieses umständliche und aufwändige Verfahren zum Erfolg führt. Gelegentlich kann allerdings beobachtet werden, dass die Suche aufgegeben wird - u. U. mit der Behauptung, ein barrierefreier Kontrast sei nicht möglich. Wurde dann mit diesem Argument ein nicht barrierefreier Kontrast gestaltet, ist dies sehr zu bedauern. 2. Farbfächer bieten die Chance, Kontraste zu planen. Dies soll anhand eines Beispiels erläutert werden: Ein Architekt habe die Aufgabe, die Farbgebung von Fluren eines großen Komplexes zu bestimmen. Die Wandfarben sollen hell, jedoch etwas getönt sein, die Beschriftung der Zimmernummern soll dazu den von der Norm vorgeschriebenen Kontrast von mindestens 0,7 aufweisen. Er beschließt, die Wände mit Pastellfarben zu streichen. Verwendet er einen Farbfächer, der "Helligkeiten" angibt (z. B. RAL DESIGN), sucht er nach Farbbeispielen, die eine Helligkeit von (mindestens) 80 aufweisen. Ihr Hellbezugswert von 56,68 entspricht ungefähr einem Reflexionsgrad von 0,57 (s. Abb. 14) und erfüllt damit die Normforderung. (Zur Erinnerung: Der Reflexionsgrad der helleren Kontrastfläche muss mindestens 0,5 betragen). Verwendet der Planer einen Farbfächer, der zu jedem Farbbeispiel den Hellbezugswert angibt, sucht er nach Farben, bei denen dieser höher ist als 50. Anhand einfacher Formeln lässt sich für jeden beliebigen Kontrast aus dem Hellbezugswert der einen Kontrastfläche der benötigte Hellbezugswert der anderen Kontrastfläche berechnen. Beispiele:

K = 0,7: Y*1 ≥ 5,7 • Y*2 Y*2 ≥ 0,18 • Y*1 K = 0,8: Y*1 ≥ 9 • Y*2 Y*2 ≥ 0,11 • Y*1

75 (Y*1 bezeichnet dabei die hellere, Y*2 die dunklere Kontrastfläche.)

Wird ein Kontrast von 0,7 verlangt, verwendet man die Formel für einen Kontrast von 0,8 – um die erwähnte Toleranz-Fehlergröße einzukalkulieren. Man multipliziert also in unserem Fall den Hellbezugswert der hellen Farbe (56,68) mit 0,11 und erreicht mit dem Hellbezugswert 6,27 ziemlich exakt die Helligkeit 30 (s. Abb. 14). Dies bedeutet für unser Beispiel: Jede der ca. 150 hellen Farben der Abb. 21 a mit Helligkeit 80 hat zu jeder der ca. 160 dunklen Farben mit Helligkeit 30 den gleichen Kontrastwert.

75 Böhringer 1911, S. 32

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Abb. 21a Wandelt man die Farbaufnahme nach Schwarz-Weiß um, wird dies deutlich. Gleichzeitig erkennt man aber auch, dass es geringfügige Helligkeitsabweichungen gibt. Das rührt daher, dass die Kamera mit ihrer Umwandlung nach Schwarz-Weiß geringfügig anders reagiert als Leuchtdichtemessgeräte. Genau diese Abweichungen müssen mit der Toleranz-Fehlergröße abgesichert werden, um nicht einen Kontrast zu kreieren, der zu niedrig ist.

Abb. 21 b

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Zurück zum oben erwähnten planenden Architekten: Grob überschlagen hat er ca. 25.000 Farbkombinationen mit dem gesuchten barrierefreien Kontrast zur Auswahl. Zieht er statt der hellen Farben auch noch hellere bzw. statt der dunklen auch noch dunklere Farben in Erwägung, lässt sich diese Anzahl nahezu unbegrenzt weiter vergrößern. Die Aussage, die gelegentlich zu hören ist, es sei bei Neubauten so enorm schwierig, normgerechte Kontraste zu gestalten, kann getrost als falsch bezeichnet werden! Wurde z. B. der (helle) Farbton der Wandfläche festgelegt, lassen sich – mit einem Kontrast von 0,7 – Farben einer darauf angebrachten Beschriftung auswählen. Wurde für den Bodenbelag ebenfalls ein heller Farbton gewählt 76, lassen sich – mit einem Kontrast von 0,4 – aus einer breiten Palette von Farben gleicher Helligkeit die Farben der Fußbodenleisten, der Türen oder Türzargen und des Mobiliars aussuchen. Es handelt sich dabei um eine Näherungslösung, die Abweichungen zum exakten Kontrastwert beinhaltet. Um festzustellen, wie groß diese Abweichungen sind, wurden errechnete Kontraste einander gegenübergestellt, die einerseits auf vorliegenden Hellbezugswerten, andererseits auf gemessenen Leuchtdichten beruhen (s. Abb. 22). Verwendet wurden dazu die zehn RAL "Verkehrsfarben". Sie bieten einerseits einen guten Querschnitt durch die Farbpalette (vertreten sind die wichtigsten Farben des Spektrums sowie der Graureihe - mit den Extremen Weiß bzw. Schwarz und zwei Graustufen); andererseits begegnen uns gerade diese Farben ständig im Alltag des Straßenverkehrs. Beim Vergleich der Kontrastberechnungen einerseits aufgrund von Hellbezugswerten 77, andererseits aufgrund von Leuchtdichtemessungen 78 zeigen sich folgende Ergebnisse: - Es gibt sowohl Abweichungen nach oben als auch nach unten. - Ist der aufgrund von Leuchtdichtemessungen berechnete Kontrast höher als

der aufgrund von Hellbezugswerten berechnete (was z. B. bei den Kombinationen Gelb-Blau und Gelb-Grün der Fall ist), kann das dazu führen, dass nicht die von der Norm gerade noch zugelassenen Minimalkontraste, sondern höhere Kontraste realisiert werden. Dies würde dann die Situation für sehbehinderte Menschen verbessern.

- Ist der aufgrund von Leuchtdichtemessungen berechnete Kontrast geringer als der aufgrund von Hellbezugswerten berechnete, ist dies ungünstiger für sehbehinderte Menschen. Bei den Beispielberechnungen beträgt die Abweichung aber nie mehr als 0,1 Kontraststufen, wird also durch die Toleranz-Fehlergröße abgesichert.

76 Dies ist aus energetischen Gründen unbedingt wünschenswert, da große dunkle Flächen eine erheblich höhere Lichtleistung benötigen, um die vorgeschriebene und erforderliche Beleuchtungsstärke eines Raumes zu erreichen! 77 Entnommen dem Tabellenwerk bei Böhringer 2011, S. 129 ff. 78 Böhringer 2011, S. 104

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

27

Kontraste berechnet aufgrund von A) Hellbezugswerten (Böhringer 2011 S. 129 ff.) Y* R

AL 2

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ehrs

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RAL

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6

Verk

ehrs

wei

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RAL

901

7

Verk

ehrs

schw

arz

RAL 1023 Verkehrsgelb 52,4 -0,42 -0,62 -0,66 -0,68 -0,49 -0,27 -0,69 0,25 -0,86 RAL 2009 Verkehrsorange 21,2 0,61 RAL 3020 Verkehrsrot 12,2 0,75 RAL 4006 Verkehrspurpur 10,9 0,78 RAL 5017 Verkehrsblau 9,8 0,80 RAL 6024 Verkehrsgrün 17,8 0,66 RAL 7042 Verkehrsgrau A 30,2 0,48 RAL 7043 Verkehrsgrau B 9,7 0,80 RAL 9016 Verkehrsweiß 86,9 -0,92

B) gemessenen Leuchtdichten / Farbflächen beleuchtet (Böhringer 2011 S. 104) L O

rang

e

Rot

Pur

pur

Blau

Grü

n

Gra

u A

Gra

u B

Wei

ß

Schw

arz

RAL 1023 Verkehrsgelb 7,52 -0,36 -0,58 -0,68 -0,87 -0,65 -0,38 -0,76 0,13 -0,96 RAL 2009 Verkehrsorange 3,51 0,47 RAL 3020 Verkehrsrot 1,99 0,66 RAL 4006 Verkehrspurpur 1,41 0,75 RAL 5017 Verkehrsblau 0,52 0,90 RAL 6024 Verkehrsgrün 1,61 0,72 RAL 7042 Verkehrsgrau A 3,34 0,49 RAL 7043 Verkehrsgrau B 1,01 0,81 RAL 9016 Verkehrsweiß 9,82 -0,97

Differenzen A - B Ora

nge

Rot

Pur

pur

Blau

Grü

n

Gra

u A

Gra

u B

Wei

ß

Schw

arz

RAL 1023 Verkehrsgelb -0,06 -0,04 0,03 0,19 0,15 0,12 0,08 0,12 0,10 RAL 2009 Verkehrsorange 0,13 RAL 3020 Verkehrsrot 0,09 RAL 4006 Verkehrspurpur -0,03 RAL 5017 Verkehrsblau -0,10 RAL 6024 Verkehrsgrün -0,06 RAL 7042 Verkehrsgrau A -0,01 RAL 7043 Verkehrsgrau B -0,01 RAL 9016 Verkehrsweiß 0,05 Abb. 22: Vergleich von Kontrastberechnungen (Hellbezugswerte - Leuchtdichtemessungen)

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

28

Legende zu Abb. 22

Geeignet als hellere Kontrastfarbe, da der Reflexionsgrad größer ist als 0,5

Kontrast nicht zulässig, da der Reflexionsgrad der helleren Kontrastfläche kleiner ist als 0,5.

0,05 Die Kontrastabweichung liegt innerhalb der Fehlertoleranz von 0,1 Kontrastwerten

1,50 Die Kontrastabweichung liegt innerhalb einer Fehlertoleranz von 0,15 Kontrastwerten

1,80 Die Kontrastabweichung liegt außerhalb einer Fehlertoleranz von 0,15 Kontrastwerten

Der aufgrund von Leuchtdichte-Messungen berechnete Kontrast ist höher als jener Kontrast, der aufgrund von Hellbezugswerten berechnet wurde. Er ist damit noch etwas günstiger für sehbehinderte Menschen, als das Messergebnis vermuten lässt.

Der aufgrund von Messungen berechnete Kontrast ist geringer als der aufgrund von Hellbezugswerten berechnete Kontrast - er ist ungünstiger, als das Messergebnis vermuten lässt. Die Abweichung beträgt aber nie mehr als 0,1 Kontraststufen, wird also durch die Toleranz-Fehlergröße abgesichert.

F) Interessenskonflikte bei hohen und auffälligen Kontrasten Zur Erinnerung: Ist ein für sehbehinderte Menschen wichtiger Kontrast höher, als die Norm fordert, stellt dies für sie kein Problem dar, sondern verbessert im Gegenteil die Erkennbarkeit - und damit ihre Sicherheit oder die Möglichkeit, sich selbständig zu orientieren. Auch die Normforderungen sind dann natürlich weiterhin in vollem Umfang erfüllt, denn diese nennen grundsätzlich nur eine Mindestgrenze, nie aber eine Obergrenze eines wichtigen Kontrastes. Das Vorhaben, die für sehbehinderte Menschen wichtigen Kontraste besonders gut sichtbar zu gestalten, kann sich trotzdem als schwierig erweisen und einen Interessenskonflikt auslösen. Bestimmte Planer akzeptieren zwar dann auffällige Kontraste, wenn damit künstlerisch-ästhetische Aspekte betont werden sollen. Sie scheuen sich jedoch davor, das für sehbehinderte Menschen Bedeutsame kontrastreich hervorzuheben. So lässt sich immer wieder beobachten, dass z. B. bei Beschriftungen, bei Leitsystemen im Bodenbereich oder bei Ganzglastüren Kontraste verwendet werden, die weit unter den Normforderungen liegen. Es ist ohne Frage noch eine Herausforderung für die Baukultur, das für diesen Personenkreis Notwendige mit den aktuellen Vorstellungen von Ästhetik in Einklang zu bringen! Rollstuhlnutzer haben noch immer gravierende Probleme mit Barrieren, die mit gutem Willen eigentlich längst beseitigt sein müssten. Sie haben es aber z. B. fertig gebracht, dass ihre Forderungen nach möglichst umfangreicher Einebnung des Straßenraums als innovativ, modern und wünschenswert für alle angesehen werden. Dagegen werden die Forderungen sehbehinderter Menschen nach auffälligen Kontrasten (bei den für sie wichtigen Situationen) noch immer gelegentlich als hässlich und nicht akzeptabel abgelehnt. Zwar stellen deutlich erkennbare Wegeleitsysteme, optimal sichtbare Treppenkantenmarkierungen oder große, kontrastreiche Beschriftungen Verbesserungen für alle Fußgänger dar. Die Lobby sehbehinderter Menschen hat es aber noch nicht geschafft, diese und ähnliche Forderungen als offiziell anerkannte und für die Allgemeinheit wichtige Wünsche durchzusetzen. Hier liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor ihnen!

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

29

G) Konsequenzen der deutschen Normforderungen Die Norm nennt bei ihren Forderungen nur Werte mit einer Dezimale (z. B. K ≥ 0,4 oder ρ ≥ 0,5). Werden nun Werte mit zwei Dezimalen verwendet, dann gilt nach den Rundungsgesetzen der Mathematik z. B.: - K ≥ 0,4 bedeutet K ≥ 0,35 oder - ρ ≥ 0,5 bedeutet ρ ≥ 0,45. Listet man die denkbaren Kombinationen mit den beiden extremsten Kontrastfarben Weiß und Schwarz auf, ist festzustellen, dass es einen schmalen Bereich an Farbhelligkeiten gibt, mit denen keine barrierefreien Kontraste gestaltet werden können (s. Abb. 23):

Abb. 23 Liegt die Helligkeit einer Farbfläche ungefähr zwischen den Werten 65 und 72, lässt sich damit kein barrierefreier Kontrast gestalten: Schwarze Elemente als zweite Farbfläche sind nicht

möglich, da der Reflexionsgrad der Farbfläche kleiner ist als ρ = 0,5 und damit zu gering, um noch als helle Kontrastfläche zu gelten.

Weiße Elemente als zweite Farbfläche sind nicht möglich, da der Kontrast zwischen der Farbfläche und Weiß kleiner würde als K = 0,4.

Farbflächen, die ungefähr die Helligkeit zwischen 65 und 72 aufweisen, kommen im Öffentlichen Bereich relativ häufig vor (Beton, heller Straßenbelag). Wichtig ist es daher, dass für diese Situationen entsprechende Handlungsempfehlungen vorliegen, wie dort gut sichtbare Kontraste gestaltet werden können.

In Abb. 24 läst sich jener schmale Bereich an Farbhelligkeiten ablesen, mit dem keine barrierefreien Kontraste gestaltet werden können: - Flächen mit einem Hellbezugswert Y* von 44 (bzw. einer Helligkeit L* von 72)

sind zu dunkel, um noch als hellere Kontrastfläche zu dienen (erforderlich wäre Y* ≥ 45). Die Kombination mit Weiß als hellere Kontrastfläche ergibt aber nur einen Kontrast von K = 0,33 (erforderlich wäre ein Kontrast von K ≥ 0,35.

- Berücksichtigt man die Toleranz-Fehlergröße von 0,1 Kontrastwerten, vergrößert sich jener problematische Bereich auf Y* = 34 bis 44 bzw. auf L* = 65 bis 72.

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

30

Die Forderungen der deutschen DIN 32975 Abb. 24 Kontrastfarbe

A Kontrastfarbe B (Kontrast zu A)

Kontrastfarbe C (Kontrast zu A) Barrierefreie

Kontraste möglich bzw. nicht möglich

Y* L*

Verkehrs-weiß

Y* = 86,9; K =

Verkehrs-schwarz Y* = 3,8

K =

<<<

<<<

wei

ß

s

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arz

>>>>

>>

2 15,49 0,96

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Kon

tras

twer

ten

4 23,67 0,91 0,03 6 29,41 0,87 0,22 8 33,98 0,83 0,36

10 37,84 0,79 0,45 12 41,22 0,76 0,52 14 44,23 0,72 0,57 16 46,97 0,69 0,62 18 49,50 0,66 0,65 20 51,84 0,63

0,7>

K>0

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isue

ll ko

ntra

stie

rend

0,68 22 54,03 0,60 0,71 24 56,09 0,57 0,73 26 58,04 0,54 0,74 28 59,89 0,51 0,76 30 61,65 0,49 0,78 32 63,34 0,46 0,79 34 64,96 0,44 0,80

B 36 66,52 0,41 0,81 38 68,02 0,39 0,82 40 69,47 0,37 0,83 42 70,87 0,35 0,83 44 72,23 0,33

Kei

n ba

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0,84 C 46 73,55 0,31 0,85

K>0

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k ko

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rend

A

48 74,82 0,29 0,85 50 76,07 0,27 0,86 52 77,28 0,25 0,86 54 78,46 0,23 0,87 56 79,61 0,22 0,87 58 80,74 0,20 0,88 60 81,84 0,18 0,88 62 82,91 0,17 0,88 64 83,97 0,15 0,89 66 85,00 0,14 0,89 68 86,01 0,12 0,89 70 87,00 0,11 0,90 72 87,97 0,09 0,90 74 88,92 0,08 0,90 76 89,86 0,07 0,90

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

31

Erläuterungen zu Abb. 24: - Die drei linken Spalten listen Farbflächen von einem tiefen Schwarz (oben) bis

zu einem grellen Weiß (unten) auf. - In der vierten Spalte wird jeder einzelne Farbton mit RAL "Verkehrsweiß"

kombiniert und der Kontrast zwischen diesen beiden Farbtönen berechnet. - Die fünfte Spalte macht deutlich, in welchen Fällen es sich um visuell

kontrastierende, um stark kontrastierende oder um nicht mehr barrierefreie Kontraste handelt.

- Die sechste und siebte Spalte klären das Entsprechende für Kontraste zu RAL "Verkehrsschwarz".

- In den drei letzten Spalten wird erkennbar, dass es Farbflächen gibt, mit denen keine barrierefreien Kontraste gestaltet werden können.

H) Was tun, wenn ein barrierefreier Kontrast scheinbar nicht möglich ist? Für den Fall, dass bei Bodenindikatoren kein barrierefreier Kontrast möglich ist, stellt die Norm fest: "Wenn der taktile und/oder visuelle Kontrast nicht ausreichend ist …, müssen Begleitstreifen oder gegebenenfalls Begleitflächen zur Erreichung des notwendigen Kontrasts vorgesehen werden." 79 Dazu ein konkretes Beispiel: Auf einem Fußboden der Farbe "Sandgelb" (RAL 1002; Y* = 44) soll ein barrierefreier Leitstreifen verlegt werden, der einen Kontrast von 0,4 zur Bodenfläche aufweist, wobei die Toleranz-Fehlergröße von 0,1 zu berücksichtigen wäre. - Erster Versuch: Kombination mit einem dunklen Kontraststreifen - nicht

möglich, denn "Sandgelb" ist als helle Kontrastfläche zu dunkel. Der Reflexionsgrad ρ müsste mindestens 0,45 und Y* damit mindestens 45 betragen, hat aber nur den Wert 44.

- Zweiter Versuch: Kombination mit einem hellen Kontraststreifen - nicht möglich, denn die Kombination mit RAL Verkehrsweiß, dem hellsten Weiß von RAL CLASSIC, ergibt nur einen Kontrast von 0,33. Er müsste aber mindesten 0,35 erreichen.

Nach dem Näherungsverfahren gibt es also keinen Farbton, mit dem sich ein barrierefreier Kontrast gestalten lässt. Da es sich letztlich nur um Nuancen handelt, die fehlen, wäre es denkbar, dass mit korrekter lichttechnischer Messung sich noch ein barrierefreier Kontrast ergeben könnte. Durchaus vorstellbar wäre es aber auch, dass sich die gemessenen Werte noch weiter von den Normforderungen entfernen. Wie oben erwähnt, bietet die Norm dann die Möglichkeit, neben einen Streifen, der zur Fläche A keinen barrierefreien Kontrast aufweist, einen zweiten Streifen zu legen, der zum ersten Streifen den erforderlichen Kontrast aufweist. Extrem deutlich wäre die Leitfunktion in diesem Fall, wenn ein schwarzer (B) und ein weißer (C) Streifen nebeneinander gestaltet würden, die dann zueinander einen Kontrast von mehr als 0,95 bieten würden. Noch normgerecht wäre aber auch ein unauffälligeres Streifenpaar, z. B. aus den Farben RAL 9018 Papyrusweiß (Y* = 59,6 - D) und RAL 6011 Resedagrün (Y* = 19,5 - E), die zueinander einen Kontrast von 0,51 liefern würden, wobei die Toleranz-Fehlergröße von 0,1 berücksichtigt wäre.

79 DIN 32984, Kap. 4.6; entsprechend: Kap. 4.3.3.1

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

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Abb. 25 a: Optimal auffälliger Leitstreifen in Schwarz-Weiß Abb. 25 b: Leitstreifen mit gerade noch normgerechtem Kontrast zwischen den beiden Streifenelementen D und E Wie Abb. 24 erkennen lässt, ist bei "visuell stark kontrastierend" der Bereich deutlich größer, auf dem sich mit nur einer Kontrastfarbe kein barrierefreier Kontrast gestalten lässt. Die Praxis geht hier aber längst vernünftige Wege:

a) Muss auf einer "lichtgrünen" Fläche (Y* = 44,0) eine barrierefreie Schrift angebracht werden, was weder mit Schwarz noch mit Weiß möglich wäre, kann das Textfeld z. B. weiß grundiert und mit entsprechend dunkler Farbe beschriftet werden.

b) Die Buchstaben können kontrastreich zweifarbig gestaltet werden.

Abb. 26 Wird schwarze Schrift auf einer roten Fläche gewünscht, die als helle Kontrastfläche zu dunkel ist, kann die Schrift weiß eingerahmt werden. Der barrierefreie Kontrast wird dann im Buchstaben selbst erreicht. (Ein etwas breiterer weißer Streifen könnte u. U. den Kontrast noch auffälliger und damit deutlicher machen.)

Bei Treppen müssen die Kantenmarkierungen, die Tritt- und Setzstufen sowie das unten anschließende Podest so gestaltet sein, dass jeweils die Forderungen der Norm erfüllt sind (K ≥ 04; ρhelle Fläche ≥ 04). Bei neu zu planenden Treppen ist dies grundsätzlich leistbar. Unbedingt vermieden werden sollte es dabei, dass zwischen Stufen und unten anschließenden Podesten ein hoher Kontrast gestaltet wird, da sonst die Normforderungen kaum zu erreichen sind 80. Ein Problem kann die Nachrüstung von Stufenkantenmarkierungen auf einer bestehenden Treppe darstellen, denn es ist möglich, dass sich zwischen Trittstufe und Markierungsstrei-fen kein barrierefreier Kontrast erreichen lässt. Man könnte dann geneigt sein, den

80 Gestaltungsvorschlag, der abzulehnen ist, in: Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum S. 82. Die negative Folge bei der Realisierung jener Empfehlung wird sichtbar bei Böhringer/Stemshorn 2013, Abb. 10, S. 16

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

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Markierungsstreifen (ähnlich wie bei den geschilderten Leitstreifen) in Form von zwei zueinander kontrastierenden Farbflächen zu gestalten. Damit aber stellt jene Kontrastlinie im Streifen die visuell auffälligste Linie dar, neben der die eigentlich wichtige Stufenkante in den Hintergrund tritt. Dies ergibt eine derart irritierende Gestaltung, dass sie Gefahren provoziert und daher keinesfalls in Erwägung gezogen werden sollte. Abb. 27 zeigt eine vergleichbare Situation.

Abb. 27 Bei Markierungen mit zwei zueinander kontrastierenden Farben ist der Kontrast zwischen diesen in einem solchen Ausmaß dominant, dass die Stufenkanten (siehe Pfeile) kaum mehr zu erkennen sind.

In diesen Fällen empfiehlt sich eine Markierung mit Schwarz oder Weiß. Obwohl das Leuchtdichtemessgerät bei schwarzen Kontraststreifen einen höheren Kontrast signalisieren würde, erweist es sich in der Regel als die bessere Kompromisslösung, weiße Kontraststreifen zu verwenden. Dies fällt insbesondere bei geringer Beleuchtungsstärke auf (s. Abb. 28).

Abb. 28 a Bei großer Beleuchtungsstärke – wie bei der nebenstehenden Blitzlichtaufnahme – scheint die Kontrastwirkung von Weiß und Schwarz zum mittelgrauen Belag ungefähr gleich deutlich zu sein. Dies aber ist nicht immer der Fall, denn …

Abb. 28 b … bei geringer Beleuchtungsstärke - siehe Aufnahme ohne Blitz - wird der schwarze Kontraststreifen nahezu unsichtbar, während der weiße auch bei sehr wenig Licht noch gut erkennbar bleibt.

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

34

Es wäre zu wünschen, dass jene Empfehlung, die sich aus Abb. 28 b ergibt, bei der nächsten Novellierung in die Norm aufgenommen wird, z. B.: "Ist bei der Nachrüstung von Stufenkantenmarkierungen eine normgerechte Kontrastgestaltung weder mit Weiß noch mit Schwarz zu erreichen, soll Weiß als Markierungsfarbe verwendet werden." I) Grundsatzfrage: Ist der geforderte Minimal-Reflexionsgrad notwendig? Die deutsche Norm verlangt grundsätzlich für alle barrierefreien Kontraste, dass "die hellere der kontrastgebenden Flächen … einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 aufweisen" muss 81, was näherungsweise einem Hellbezugswert von 50 entspricht 82. Wegen einer fälschlicherweise eingefügten Absatz-Lücke, die bei der Korrekturdurchsicht des Normtextes übersehen wurde, hat es zwar den Anschein, als ob diese Forderung nur für K ≥ 0,4 ("visuell kontrastierend") gelten würde. DIN 18040-3 stellt aber klar, dass die Forderung auch für die höheren Kontraste K ≥ 0,7 gilt ("visuell stark kontrastierend") 83. Die Forderung war im Normentwurf noch nicht enthalten 84. In Diskussionen wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob diese zusätzliche Forderung notwendig sei und nicht vielleicht bei der nächsten Novellierung gestrichen werden könnte bzw. sollte. Abb. 29 lässt erkennen, dass beim Wegfall besagter Forderung Kontraste als "barrierefrei" bezeichnet werden müssten, die einen minimalen Helligkeitsunterschied aufweisen, die unauffällig und im Extremfall nicht mehr sichtbar sind - trotz hoher errechneter Kontrastwerte. Dies hat seine Ursache in der mathematischen Funktion der Michelson-Kontrastformel. Bei ihr gilt die Übereinstimmung "Hoher Kontrast = gute Sichtbarkeit" nur in einem begrenzten Bereich. Wie viele physikalische Formeln darf auch diese Formel daher nur in einem bestimmten Definitionsbereich angewandt werden und liefert außerhalb dieses Bereiches unsinnige Werte.

Abb. 29 Liegen dunkle Grauwerte und Schwarz nebeneinander, ergeben sich rein rechnerisch hohe Kontraste, die aber nur noch schlecht bis extrem schlecht wahrnehmbar sind und keinesfalls als "barrierefrei" bezeichnet werden können.

Die folgende Tabelle zeigt noch einen besonders skurrilen Aspekt der Michelson-Formel, wollte man sie nur allein ohne ergänzende Reflexionsgrad-Forderung anwenden: 81 DIN 32975, Kap. 4.2.2 82 Böhringer 2011, S. 73 83 DIN 18040-3, Kap. 3.9 und 3.10 84 DIN 32975, 3. Entwurf, Kap. 4.2.2

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

35

Farbe 1 Y* =

Reflexionsgrad ρ =

Kontrast zu Schwarz (Y* = 3,8) K =

0,1 0,001 0,95 0,3 0,003 0,85 0,5 0,005 0,77 0,7 0,007 0,69 0,9 0,009 0,62 3,8 0,04 0,00 5 0,05 0,14 10 0,10 0,45 15 0,15 0,60 20 0,20 0,68 25 0,25 0,74 30 0,30 0,78 35 0,35 0,80 40 0,40 0,83 45 0,45 0,84 50 0,50 0,86 55 0,55 0,87 60 0,60 0,88 65 0,65 0,89 70 0,70 0,90 75 0,75 0,90 80 0,80 0,91 85 0,85 0,91 90 0,90 0,92

Abb. 30: Skurriler Aspekt der Michelson-Formel außerhalb ihres Definitionsbereiches: Hat Y* den Wert 3,8 (=Schwarz), ergibt sich logischerweise ein Kontrast von 0. Nimmt Y* nun ab (0,9 bis 0,1), d. h. die Schwärze der Farbe wird immer noch schwärzer, dann steigt der Kontrast zu Schwarz wieder bis zu einer mächtigen Größe an, obwohl die beiden schwarzen Flächen visuell wohl kaum mehr unterschieden werden könnten. (Grün: Barrierefreie Kontraste; Rot: Nicht barrierefreie Kontraste aufgrund der Bestimmung, dass die hellere Kontrastfläche einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 bzw. mindestens 0,45 aufweisen muss.)

Fazit: Der in der Norm ergänzte Minimal-Reflexionsgrad ist unbedingt erforderlich, damit die errechneten Kontraste auch dem visuellen Empfinden entsprechen! 8. Ergänzende Aspekte A) Vereinzelt lassen sich bereits positive Auswirkungen der Kontrast-Forderungen

im öffentlichen Bereich feststellen.

Abb. 31 a Während beim älteren Design des deutschen ICE die Türen optisch "versteckt" werden, …

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

36

Abb. 31 b … sind sie beim neueren Design von S-Bahnen und Nahverkehrszügen kontrastreich gegenüber den übrigen Flächen abgesetzt. Sie sind daher - nicht nur für sehbehinderte Menschen - leichter auffindbar.

B) Eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Kontraste ist es, dass die Farben auf

nicht spiegelnden, sondern auf rauen Flächen aufgebracht sind. Würden z. B. auf glatt geschliffenen, spiegelnden Fußböden kontrastreiche Orientierungs-Leitstreifen verlegt, könnte man sie kaum oder überhaupt nicht erkennen.

Abb. 32 Spiegelnde Fußböden erzeugen ein optischen Chaos! Flughafen Düsseldorf. Foto: Prof. Dr. Lindner 85.

C) Die erwähnte Toleranz-Fehlergröße kann dazu führen, dass der tatsächlich

gestaltete Kontrast höher ist als die Norm ihn fordert. Dies ist für sehbehinderte Menschen – und nicht nur für diese – aber nur von Vorteil: Je höher und auffälliger ein wichtiger Kontrast ist, desto sicherer wird er erkannt. Die Behauptung "…sehr hohe Kontraste können als Blendung empfunden werden" 86 muss als falsch zurückgewiesen werden. Dies lässt sich mit einem einfachen Gedankenexperiment belegen:

Abb. 33 a Man denke sich eine grellweiße Fläche mit tiefschwarzen Buchstaben, die von einem Scheinwerfer angestrahlt wird. Man kann sich die Blendwirkung vorstellen.

Abb. 33 b Wenn man nun den Kontrast dadurch verringert, dass man die weiße Fläche grau gestaltet, würde dies zwar die Blendwirkung, aber auch die Lesbarkeit verringern.

Abb. 33 c Den Kontrast verringern kann man auch dadurch, dass man die grellweiße Fläche belässt und die schwarze Schrift hellgrau gestaltet. Dadurch würde wieder die Lesbarkeit verringert und gleichzeitig die Blendwirkung vergrößert!

85 Lindner 2003, Beilage S. 14 86 Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!, S. 22

Dietmar Böhringer: Barrierefreie Kontraste: DIN 32975 - eine wichtige Barrierefrei-Norm

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Was blendet, ist zu viel Licht auf einer sehr hellen Fläche, nicht aber der Kontrast! Nicht die Verringerung des Kontrastes verhindert also die Blendung, sondern z. B. die Reduzierung des Scheinwerferstrahls! Dies ist deshalb zu betonen, weil die Gefahr besteht, dass mit jener falschen Begründung sehbehinderten Menschen auffällige, optimal erkennbare Kontraste genommen bzw. vorenthalten werden! Falsch wäre es allerdings, Beschriftungen im Fußgängerbereich auf weißen retroreflektierenden Folien aufzubringen: Diese könnten z. B. bei Sonneneinstrahlung erheblich blenden!

D) In einem wichtigen Handbuch wurde 1996 behauptet, Kontraste müssten nach oben begrenzt werden: bei "Entscheidungsfunktionen", z. B. "Schriften und Piktogrammen", solle der Kontrast nicht größer sein als 0,83; bei "Leitfunktionen", z. B. "Treppenmarkierung" solle der Kontrast nicht größer sein als 0,5 87. Diese Aussage widerspricht den wissenschaftlichen Erkenntnissen (die übrigens zu jenem Zeitpunkt bereits vorlagen): Im Forschungsbericht "Kontrastoptimierung" wird festgestellt, dass die als optimal beurteilten Kontraste im Bereich K > 0,85 (farbige Reize auf unbuntem Hintergrund) bzw. K > 0,91 (unbunte Kontraste) liegen 88. Zitat: "Wünschenswert sind Optimalkontraste, die die Sehbehinderten als für ihre reduzierte Sehleistung ideal empfinden. Diese liegen (auch für Normalsichtige) im Bereich K ≈ 0,9." 89 2012 wird die obige Forderung nochmals aufgegriffen: "Kontraste von … mehr als k = 0,83 können bei sehbehinderten Menschen die Wahrnehmungssicherheit beeinträchtigen…" 90 Um - wegen ähnlicher Zahlenwerte - einem Missverständnis vorzubeugen: Im Forschungsbericht wird empfohlen, K solle größer sein als 0,85 91. Hier dagegen wird gefordert, K dürfe nicht größer sein als 0,83. Diese Aussage muss als falsch abgelehnt werden. Im Gegensatz zu den oben erwähnten Zitaten 92 machen DIN 18040-1 und -2 die richtige Aussage: "Je höher der Leuchtdichtekontrast desto besser ist die Erkennbarkeit." 93 In den Kommentaren zu diesen Normen wird ergänzt: "Je höher die Anforderung an die Sehaufgabe, desto höher ist der erforderliche Kontrast." 94 Und: "So gilt grundsätzlich: Je frequentierter ein Gebäude, desto

87 Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, S. 42 88 Lindner 1994, S. 177 89 Lindner 1996, S. 116 90 Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!, S. 22 91 Lindner 1994, S. 177 92 Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, S. 42; Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!, S. 22 93 DIN 18040-1, 4.4.2, Anmerkung 1; DIN 18040-2, 4.4.2, Absatz 1 94 Kommentar zu DIN 18040-1, S. 151; Kommentar zu DIN 18040-2, S. 170

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höher die Anforderungen an die … Kontraste … der Beschilderung." 95 Von einer Begrenzung des Kontrasts nach oben ist nicht die Rede!

E) Als ein Kernstück des erwähnten Handbuches von 1996 muss die

Zusammenstellung von Farbkombinationen mit Angabe des jeweiligen Kontrastes K (Abb. 72) angesehen werden 96. Man braucht kein Fachmann in Lichttechnik zu sein, um zu erkennen, dass sie nicht stimmen können: Wenn ein Schwarz auf Weiß (23. Farbmuster) den Kontrastwert K = 99 besitzen würde, könnten unmöglich auch Farbkombinationen wie z. B „Gelb auf Lila“ (17. Farbmuster), oder „Schwarz auf Grün“ (28. Farbmuster) den gleich hohen Kontrastwert besitzen. Wenn ein Grau mit einem Farbanteil von 51 % einer rein weißen Fläche gegenübergestellt wird (20. Farbmuster), kann dies unmöglich den gleichen Kontrastwert ergeben, wie wenn statt der weißen Fläche ein Grau mit einem Farbanteil von 10 % verwendet wird.

Die angeblichen K-Werte der erwähnten Abb. 72 werden bei sämtlichen

Zeichnungen im Handbuch, bei denen Kontraste eine Rolle spielen, übernommen. Nachmessungen ausgewählter Farbkombinationen durch Prof. Dr. Lindner, Magdeburg zeigen, in welch erheblichem Maße diese falsch sind: Erläuterungen in Klammern: vk = visuell kontrastierend: K ≥ 0,4 vsk = visuell stark kontrastierend: K ≥ 0,7 a = angeblich

Kontrastbeispiele Werte nach

Abb. 72, S. 111 97 Leuchtdichtekontrast (Nachmessung) 98

Weiß auf Grün (5. Farbmuster) K = 0,99 (a deutlich vsk) K = 0,67 (knapp vsk) Gelb auf Lila (17. Farbmuster) K = 0,99 (a deutlich vsk) K = 0,59 (vk) Weiß auf Blau (8. Farbmuster) K = 0,83 (a deutlich vsk) K = 0,42 (vk) Gelb auf Grün (13. Farbmuster) K = 0,51 (a vk) K = 0,28 (kein

barrierefreier Kontrast) Bedauerlicherweise finden sich Beispiele aus der erwähnten

Farbkombinationen-Tabelle in den aktuellen Kommentaren zu DIN 18040-1 und -2 99.

F) Kontrastermittlungen mit Hilfe von Farbfächern sind bei hinterleuchteten oder

selbst leuchtenden Anzeigen nicht möglich. Hier ist die Verwendung von Leuchtdichtemessgeräten unumgänglich. Ohne Frage gibt es auch weitere Situationen, bei denen eine normgerechte Messung und Berechnung von Kontrasten sinnvoll bzw. erforderlich ist. Ein Bauherr, der z. B. Treppenstufen mit integriertem Markierungsstreifen ausschreibt, sollte offizielle Prüfungszeugnisse verlangen, die einen normgerechten Kontrast zwischen

95 Kommentar zu DIN 18040-1, S. 154 96 Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, Abb. 72, S. 111 97 Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, Abb. 72, S. 111 98 Böhringer 2003, Beilage S. 20 99 Kommentar zu DIN 18040-1, S. 154; Kommentar zu DIN 18040-2, S. 171

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Stufenflächen und Kantenmarkierung bestätigen. Im Alltag des Planens und Bauens gilt es aber unzählige "Kontrastentscheidungen" zu fällen: Schalter / Wand; Türblatt / Zarge; Türblatt / Türgriff; Kleiderhaken / Toilettentür; Wand / Fußboden; Treppenhandlauf / Wand; Stockwerksnummer / Wand; sonstige Beschriftungen. Dass dabei grundsätzlich bei Kontrastermittlungen "die erforderlichen Leuchtdichtemessungen … von erfahrenen Prüfern aus Betrieben und Institutionen durchgeführt werden" müssen, wie gefordert wird 100, erscheint übertrieben und realitätsfremd. Bei der überwiegenden Anzahl von Kontrasten, die auf angestrahlten Flächen entstehen, ist das Näherungsverfahren mit Hilfe von Farbfächern brauchbar und ausreichend.

Literatur: Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht! Hrsg. Pro Retina, Aachen. o. J. (2012) BGG, Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz), unter http://www.gesetze-im-internet.de/bgg/BJNR146800002.html; letzmals abgerufen 28.11.2015 Böhringer, Dietmar: 1999: Mehr Sicherheit für Treppen, in: das bauzentrum 1/99, S. 48-56 (Ergänzung dazu: Mehr Sicherheit für Treppen - Korrektur der „auf den Kopf gestellten“ Zeichnung, in: das bauzentrum 2/99, S. 120) 2003: Barrierefreies Bauen und Gestalten für sehbehinderte Menschen, Wahrnehmung – Orientierung – Sicherheit; Hrsg.: Dietmar Böhringer; Deutscher Hilfsmittelvertrieb gem. GmbH, Hannover 2003, ISBN: 3-934471-29-3 2010: Die Suche nach der optimalen Markierung von Setzstufen, Ergebnisse des „7. Niko-Treppentests“ (unveröffentlichtes Manuskript) 2011: Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten und Beschriftungen, Barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte, Heft 3, 136 Seiten, 57 Fotos, 38 Tabellen; Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart 2011, ISBN: 978-3-8167-8445-6 2013: mit Stemshorn, Axel: Barrierefreie Treppen; http://nullbarriere.de/treppen-barrierefrei.htm; letzmals abgerufen 28.11.2015 2015 a: Barrierefreiheit des ÖPNV für sehbehinderte und blinde Menschen, in: Probleme von mobilitäts- und sensorisch eingeschränkten Menschen im ÖPNV; Hrsg.: Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV); Hamburg 2015 2015 b: Treppen sicher gestalten! Deutschland: Mehr Todesopfer bei Treppenstürzen als bei Verkehrsunfällen; http://nullbarriere.de/treppenstuerze.htm; letzmals abgerufen 28.11.2015 DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berichtsjahre 2004 - 2014; Gewerbliche Berufsgenossenschaften: Meldepflichtige Unfälle nach dem Gegenstand der Abweichung = Treppe; GSTAB=02.01.01 (Mail der DGUV vom 10.11.2015) DIN 1450: Schriften - Leserlichkeit, Beuth-Verlag Berlin, 2013 DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Beuth-Verlag Berlin, Oktober 2010

100 Barrierefrei – und jeder weiß, wo es lang geht!, S. 22

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1996: Physikalischer und physiologischer Kontrast, in: Verbesserung …, S. 115 ff. 2003 Beleuchtung für Sehbehinderte – Physiologische und lichttechnische Grundlagen - Tageslicht und Kunstlicht auf Verkehrsflächen; in: Böhringer 2003, Beilage S. 3 - 16 MLTB, Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen, Fassung Februar 2013, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 2013 NCS-Helligkeitsmesser: http://www.farbkarten-shop.de/Farbstandards/NCS/NCS-Helligkeitsmesser::120.html?gpc_origin=pla&gpc_feed_alias=de&gpc_pid=120&gclid=CjwKEAiA8K20BRDetNv3p6DNhXwSJADSwa3tU-MtGGuwW8nG9p6YR5b5BCoT6FZYu2LeoXgwZ4gLUBoCxZbw_wcB Orientierungshilfen für Sehbehinderte im öffentlichen Bereich durch Verbesserung der visuellen Kontraste, Abschlussbericht Kontrastoptimierung; Bundesministerium für Familie und Senioren, o. O. (Bonn), 1994 Praxisempfehlungen des Forschungsverbundes, in: RAL DESIGN: http://www.ral-farben.de/PRODUKTE-SHOP/RAL-DESIGN-SYSTEM/RAL-D2.html Schmidt / Manser: Schmidt, Eva; Manser, Joe A.: Strassen – Wege – Plätze, Richtlinien «Behindertengerechte Fusswegnetze», Herausgeberin und Bezugsquelle: Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Zürich 2003 Schmidt / Buser: Schmidt, Eva; Buser, Fritz: Planung und Bestimmung visueller Kontraste, Richtlinien; Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Zürich, Vorabzug Juni 2014 SN 521 500: Schweizer Norm, Hindernisfreie Bauten, Zürich 2009 Statistisches Bundesamt: H101 Todesursachenstatistik, Sterbefälle, Gliederungsmerkmale: Jahre, Alter, Geschlecht, ICD-10 W00 - W19: Stürze 2013 (Excel-Datei erhalten von Frau Beckmann vom Statistischen Bundesamt mit Mail vom 04.02.2015) Stiebich, Anne: Untersuchungen an Treppenmarkierungen zur Umsetzbarkeit von Kontrastforderungen der E-DIN 32975, Diplomarbeit an der Fachhochschule Jena, Fachbereich SciTec, Studiengang Augenoptik, 05/2007 UNK: UN-Behindertenrechts-Konvention (Resolution 61/106), Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, http://www.un.org/depts/german/gv-61/band1/ar61106.pdf, letzmals abgerufen 28.11.2015 Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum, Handbuch für Planer und Praktiker …, Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit, Federführung Prof. Dr. rer. nat. habil. Wilfried Echterhoff, Bonn 1996 Waldmann: Herbert Waldmann GmbH & Co. KG, Peter-Henlein-Straße 5, 78056 Villingen-Schwenningen; Tel. 07720/601-0; http://www.waldmann.com/home~8a8181f34757d0b3014757d60ad90008.de.html

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