95
Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbR PD Dr. med. Dominik Franz Andreas Wenke [email protected] [email protected] Mendelstraße 11 48149 Münster Tel.: 0251-149 824 10 www.dasgesundheitswesen.de BASIS-WEITERBILDUNG K ODIERFACHKRAFT IM DRG-S YSTEM

BASIS-WEITERBILDUNG KODIERFACHKRAFT IM DRG-S · 2 Kodierfachkraft im DRG-System Als approbierte Ärzte mit klinischer Erfahrung waren wir mehr als zehn Jahre als wissenschaftliche

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Kodierfachkraft im DRG-System

Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbRPD Dr. med. Dominik Franz Andreas [email protected] [email protected]ße 11 48149 MünsterTel.: 0251-149 824 10 www.dasgesundheitswesen.de

BASIS-WEITERBILDUNGKODIERFACHKRAFT IM DRG-SYSTEM

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Kodierfachkraft im DRG-System2

Als approbierte Ärzte mit klinischer Erfahrung waren wir mehr als zehn Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiter in der DRG-Research-Gruppe Münster (Leiter: Prof. Dr. medN. Roeder) tätig.In dieser Zeit haben wir neben der operativen Tätigkeit im Medizincontrolling mit vielen Akteuren im Gesundheitswesen das DRG-System aktiv mitgestaltet.Wir sind seit vielen Jahren beratend für Kliniken, Industrieunternehmen und medizinische Fachgesellschaften tätig.Ab dem 1. Januar 2017 sind wir als „Franz und Wenke – Beratung im Gesundheitswesen GbR“ selbständig für Sie aktiv.Gerne unterstützen wir Sie operativ und strategisch in Ihrer Klinik und bieten Ihnen Schulungs- und Coachingmaßnahmen für Sie und Ihre Mitarbeiter an.

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Kodierfachkraft im DRG-System

Eine der wichtigsten Fragen:„Was hatte der Patient?“

8

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Kodierfachkraft im DRG-System

Was bedeutet Kodierung?9

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Kodierfachkraft im DRG-System

Auf den Punkt gebracht…10

Angina pectoris: bei Belastung

Angina pectoris: erstmalig auftretend

Angina de novo Angina mit abnehmender Belastungstoleranz

Crescendoangina Drohender Infarkt

Impending infarction Intermediäres Koronarsyndrom

Graybiel – Syndrom Präinfarkt-Syndrom

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Kodierfachkraft im DRG-System

Die Lösung: standardisierte Kodierung11

Angina pectoris: bei Belastung

Angina pectoris: erstmalig auftretend

Angina de novo

Angina mit abnehmender Belastungstoleranz

Crescendoangina

Drohender Infarkt

Impending infarction

Intermediäres Koronarsyndrom

Graybiel – Syndrom

Präinfarkt-Syndrom

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Kodierfachkraft im DRG-System

Aus vielen Begriffen wird ein ICD-Kode12

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Kodierfachkraft im DRG-System

ICD-10-GM 2018

13

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme

10. RevisionGerman Modification

Version 2018

http://www.dimdi.de/static/de/index.html

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Kodierfachkraft im DRG-System

Die ICD 10 – ein Diagnoseklassifikationssystem14

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Kodierfachkraft im DRG-System

Damit haben wir geklärt

• Warum benötigen wir Diagnosen?• Warum müssen medizinische Klartext-Diagnosen

verschlüsselt werden?• Läuft die Verschlüsselung (Kodierung) immer gleich ab?• Wo finde ich die korrekten Diagnosekodes?• Wer ist für den Katalog der Diagnosekodes verantwortlich?

15

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Kodierfachkraft im DRG-System

Was wir noch nicht geklärt haben:

• Darf ich alles kodieren, was in der Akte steht?

• Ist die Reihenfolge der Kodierung von Diagnosen egal?• Gibt es Regeln für die Kodierung?• Wer ist für die korrekte Kodierung verantwortlich?• Was passiert, wenn ich falsch kodiere?• Was hat das alles mit dem Erlös zu tun?

16

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Kodierfachkraft im DRG-System

Eine weitere wesentliche Frage:„Was wurde mit dem Patienten gemacht?“

17

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Kodierfachkraft im DRG-System

Und wieder hilft das DIMDI18

http://http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ops/kodesuche/onlinefassungen/opshtml2018/index.htm/

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Kodierfachkraft im DRG-System

Navigation durch den OPS-Katalog19

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Kodierfachkraft im DRG-System

An viele Komponenten ist zu denken!20

Diagnostik Bildgebung Endoskopie

Katheter-untersuchungen Interventionen Operationen

Überwachung Leistungs-komplexe Medikamente

Bestrahlungen Pflege-maßnahmen etc.

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Kodierfachkraft im DRG-System21

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Kodierfachkraft im DRG-System

Hierarchie der Kodierrichtlinien22

Spezielle Kodierrichtlinien

Allgemeine Kodierrichtlinien

Hinweise in den Klassifikationssystemen

(ICD, OPS)

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Kodierfachkraft im DRG-System

Wer trägt die Verantwortung für die Kodierung?

• DKR D001a: „Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes.“Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden, klinischer und DRG-Dokumentation!

• Festlegung der Kodierung in Grauzonenbereichen sollte, wenn nicht schon von der Fachgesellschaft (z.B. im Kodierleitfaden) definiert, hausintern erfolgen!

• Reine Übertragungsarbeit kann delegiert werden

23

Patientenakte ist zentrales Dokument! Vergleichbare Fälle sollten gleich kodiert werden! Dokumentation sollte nicht den Unerfahrensten

überlassen werden!Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Definition Hauptdiagnose

Die Hauptdiagnose ist die Diagnose, die rückblickendbetrachtet hauptsächlich für die Veranlassung der

Krankenhausaufnahme verantwortlich war (Grund der Zuweisung)

24

• nur Erkrankungen berücksichtigen, die bei der Aufnahme auch bestanden haben und mit der Veranlassung der Krankenhaus-aufnahme zusammenhingen (keine Komplikationen, die während des Aufenthaltes entstehen)

• muss nicht der Einweisungs- oder Aufnahmediagnose entsprechen

• Ursache vor Symptom (aber auch Ausnahmen !)Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose

25

Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw.

während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Zur Kodierung von

Symptomen als Nebendiagnose siehe DKR D003 Nebendiagnosen.

Abdominelle BeschwerdenIm Verlauf Diagnose-

stellung „Akute Appendizitis“

HD Abdominelle Beschwerden

HD Akute Appendizitis

?

?

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Kodierfachkraft im DRG-System

Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose26

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition derHauptdiagnose entsprechen

27

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System28

Ausgeschlossene Diagnosen werden nicht verschlüsselt!

• Wird keine verursachende Erkrankung gefunden, so wird das zur Aufnahme führende Symptom als Hauptdiagnose verschlüsselt

• Wird keine spezifische Diagnose gefunden, so kann auf einen ICD-Kode der Gruppe Z03.- Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällenzurückgegriffen werden

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

D008b Verdachtsdiagnosen29

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

D008b Verdachtsdiagnosen30

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Definition Nebendiagnose

• Diagnostische Maßnahme • Therapeutische Maßnahme• Erhöhter Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

• Grunderkrankung• kein einfaches Symptom• Grund für verändertes therapeutisches Vorgehen

31

Krankheiten oder Beschwerden sind als Nebendiagnosen zu kodieren, wenn eine der

folgenden Maßnahmen erforderlich ist:

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Definition der Grauzone

Welcher Mehrverbrauch an Ressourcen rechtfertigt die Kodierung einer Diagnose?

E87.6 Hypokaliämie

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Kodierfachkraft im DRG-System

Nebendiagnosenrelevanz DKR D00333

Klarstellung:Die Weiterführung derhäuslichen Medikation rechtfertigt zur Dokumentation der Erkrankung als Nebendiagnose

Segen oder Übel?

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Kodierfachkraft im DRG-System

„Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie-und andere diagnostische Befunde

werden nicht kodiert,

es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden

Diagnostik“

Die alleinige Kontrolle der abnormen Werte reicht nicht aus!!!

Auch beachten – die Kehrseite der Medaille

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Symptome als Nebendiagnose35

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe36

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe37

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

D006e Akute und chronische Krankheiten38

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

D006e Akute und chronische Krankheiten39

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Unspezifische Diagnosen

• „Sonstige“ Diagnosen:– werden verschlüsselt, wenn der genaue Krankheitszustand bekannt

ist, aber kein spezifischerer Schlüssel in der ICD-10 gefunden werden kann (z.B. stabile Angina pectoris I20.8)

– enden häufig mit einer „.8“ im ICD-Kode

• „Nicht näher bezeichnete“ Diagnosen:– werden verschlüsselt, wenn die nötigen Informationen fehlen, um

den Krankheitszustand genauer zu beschreiben (z.B. chronische Niereninsuffizienz, nicht näher bezeichnet N18.9)

– enden häufig mit einer „.9“ im ICD-Kode

Die Verwendung unspezifischer Prozeduren („.x“ oder „.y“) kann in der Regel vermieden werden!

Quelle: DKR

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Kodierfachkraft im DRG-System

Unspezifische Diagnosen

• „Sonstige“ Diagnosen:– werden verschlüsselt, wenn der genaue Krankheitszustand bekannt

ist, aber kein spezifischerer Schlüssel in der ICD-10 gefunden werden kann (z.B. stabile Angina pectoris I20.8)

– enden häufig mit einer „.8“ im ICD-Kode

• „Nicht näher bezeichnete“ Diagnosen:– werden verschlüsselt, wenn die nötigen Informationen fehlen, um

den Krankheitszustand genauer zu beschreiben (z.B. chronische Niereninsuffizienz, nicht näher bezeichnet N18.9)

– enden häufig mit einer „.9“ im ICD-Kode

Die Verwendung unspezifischer Prozeduren („.x“ oder „.y“) kann in der Regel vermieden werden!

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Kodierfachkraft im DRG-System

Von Kreuzen …

… und Sternen

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Kodierfachkraft im DRG-System

Kreuz-Kode (†) Stern-Kode (*)

Primärkode

Kann alleine stehen(ohne Sekundärkode)

Sekundärkode

Kann nur zusammenmit Primärkode stehen

Primär- und Sekundärkodes:

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Kodierfachkraft im DRG-System

Beispiel Diabetes mellitus44

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Kodierfachkraft im DRG-System

Was jetzt auch klar ist:

• Darf ich alles kodieren, was in der Akte steht?• Ist die Reihenfolge der Kodierung von Diagnosen egal?• Gibt es Regeln für die Kodierung?• Wer ist für die korrekte Kodierung verantwortlich?• Was passiert, wenn ich falsch kodiere?• Was hat das alles mit dem Erlös zu tun?

45

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Kodierfachkraft im DRG-System

P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren46

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Kodierfachkraft im DRG-System

P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren47

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Kodierfachkraft im DRG-System

Beispiel Prozedurenkomponenten48

Nephrektomie

thorakoabdominal abdominal

Thoraxdrainageregelhaft

Thoraxdrainage bei akzidenteller

Pleuraeröffnung

Thoraxdrainagewird nicht kodiert Thoraxdrainage wird kodiert

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Kodierfachkraft im DRG-System

P004f Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur49

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Kodierfachkraft im DRG-System

Stationärer Behandlungsfall

Erfassung und Dokumentation

Alles, was wir bisher betrachtet haben, dient der Leistungsbeschreibung

50

ICD OPS Alter Ge-schlecht etc.

Abrechnungsbetrag

HD ND

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Kodierfachkraft im DRG-System

Einfache Beispiele für Erlösgruppen51

KHK Thorax-schmerzKHK

Koronar-angiogr.

1.822 € 2.149 €

Thorax-schmerz

1.388 €

Koronar-angiogr.

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Kodierfachkraft im DRG-System

Alle Pauschalen haben eine Bezeichnung52

KHK Thorax-schmerzKHK

Koronar-angiogr.

F66BKoronararterioskleros

e ohne äußerst schwere CC

F49GInvasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem

Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, Alter > 14 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC, ohne komplexe

Diagnose, ohne bestimmten Eingriff

Thorax-schmerz

F74ZThoraxschmerz und

sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten

des Kreislaufsystems

Koronar-angiogr.

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Kodierfachkraft im DRG-System

Auszug aus dem Fallpauschalenkatalog53

DRG Bezeichnung 6)Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Externe VerlegungAbschlag/Tag

(Bewertungsrelation)Erster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

G23A

Appendektomie oder laparoskopi-scheAdhäsiolyseaußer bei Perito-nitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, < 10 Jahre

0,945 4,2 1 0,271 8 0,089 0,103

G23B

Appendektomie oder laparoskopi-scheAdhäsiolyseaußer bei Perito-nitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, > 9 Jahre und < 14 Jahre

0,880 4,2 1 0,309 8 0,074 0,086

G23C

Appendektomie oder laparoskopi-scheAdhäsiolyseaußer bei Perito-nitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, > 13 Jahre

0,772 3,9 1 0,258 8 0,070 0,080

Was ist das???

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Kodierfachkraft im DRG-System

Die Bewertungsrelation

• Die Preise einer DRG-Fallpauschale sind nicht in Euro-Werten im Katalog hinterlegt

• Alternativ sind Bewertungsrelationen als dimensionslose Zahl aufgeführt

• Diese werden jährlich neu kalkuliert• Erlöse entstehen durch Multiplikation der Bewertungsrelationen mit

einem Eurobetrag (Basisfallwert)

54

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Kodierfachkraft im DRG-System

Warum ist das so?55

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Kodierfachkraft im DRG-System

Rechenbeispiel Erlös56

G23CAppendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 13 Jahre, außer bei bösartiger Neubildung

Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Externe VerlegungAbschlag/Tag

(Bewertungsrelation)Erster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

0,799 3,7 1 0,262 7 0,076 0,085

0,799 x 3.005 € = 2.401 €

Innerhalb dieser Grenzen

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Kodierfachkraft im DRG-System

Die Standard-Nomenklatur57

F 72 BInstabile Angina pectoris ohne äußerst

schwere CC

Hauptdiagnosekategorie

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Kodierfachkraft im DRG-System

Beispiele58

Groupereinstellungen für alle Fälle identisch:

• Verweildauer: 5 Tage• Alter: 67 Jahre• Geschlecht: weiblich

M. Parkinson Hinterwand-infarkt Gallenblasen-stein Tibiakopffraktur

G20.20 I21.1 K80.20 S82.18

B67AMDC01

F60BMDC05

H64ZMDC07

I75BMDC08

MDC01: Krankheiten und Störungen des NervensystemsMDC05: Krankheiten und Störungen des KreislaufsystemsMDC07: Erkrankungen von Gallenblase und GallenwegenMDC08: Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe

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Kodierfachkraft im DRG-System

Die Hauptdiagnosekategorie

59

Beginn MDC_Text MDC9 Fehler-DRGs Fehler8 Sonstige DRGs SonstigeA Prä-MDC PräB Krankheiten und Störungen des Nervensystems MDC 01C Krankheiten und Störungen des Auges MDC 02D Krankheiten und Störungen des Ohres, der Nase, des Mundes und des Halses MDC 03E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane MDC 04F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane MDC 06H Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas MDC 07I Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe MDC 08J Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma MDC 09K Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten MDC 10L Krankheiten und Störungen der Harnorgane MDC 11M Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane MDC 12N Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane MDC 13O Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett MDC 14P Neugeborene MDC 15Q Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems MDC 16R Hämatologische und solide Neubildungen MDC 17S HIV MDC 18AT Infektiöse und parasitäre Krankheiten MDC 18BU Psychische Krankheiten und Störungen MDC 19V Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen MDC 20W Polytrauma MDC 21AX Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten MDC 21BY Verbrennungen MDC 22Z Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und andere Inanspruchnahme des Gesundheitswesens MDC 23

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Kodierfachkraft im DRG-System

„Streckenplan“ DRG-Eingruppierung60

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Kodierfachkraft im DRG-System

Gruppierung als mehrstufiger Prozess61

Gruppierungsprozess

MDC

Hauptdiagnose

DRG

NebendiagnosenProzeduren

Alter etc.

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Kodierfachkraft im DRG-System

Bedeutung der Hauptdiagnose(Diagnosis Related System)

62

HauptdiagnoseHerzinsuffizienz

DRG: F62B

Herzinsuffizienz und Schock ohne äußerst schwere CC oder ohne Dialyse, ohne komplizierende Diagnose, ohne

komplizierende Konstellation, >BT

2.931 €

HauptdiagnoseNiereninsuffizienz

DRG: L60D

Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, ohne Dialyse,

ohne äußerst schwere CC

3.047 € MDC 11MDC 05

Patient mit Herzinsuffizienz und Niereninsuffizienz

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Kodierfachkraft im DRG-System

Warum Nebendiagnosen?63

G 23 CAppendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyseaußer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder

schwere CC, Alter > 13 Jahre

Hauptdiagnosekategorie

Ökonomischer DRG-Split PCCL

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Kodierfachkraft im DRG-System

Eigentlich ein einfaches Prinzip64

Bewirken Nebendiagnosen

regelhaft Mehrkosten?

Erlös steigernde Nebendiagnosen

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Kodierfachkraft im DRG-System

Was ist Erlös relevant?65

=

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Kodierfachkraft im DRG-System

Schweregrad:

66

PatientClinicalComplexityLevel

Errechnet sich aus dem PCCL

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Kodierfachkraft im DRG-System

Seit 2016 insgesamt sechs PCCL-Stufen67

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Kodierfachkraft im DRG-System

Beispiele wichtiger Nebendiagnosenkomplexe68

Nebendiagnosen

Innere

Neurologie

Diabetes

Rheumatologie

Pflege

Inkontinenzen

Stomata

Ernährungsstörungen

M.Parkinson

Demenzen

Folgezustände Apoplex

Herzerkrankungen

Niereninsuffizienz

Pneumologie

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Kodierfachkraft im DRG-System

Immer bedenken…

• Nicht alle Nebendiagnosen besitzen die Möglichkeit, den Schweregrad zu heben.• Nicht alle DRGs berücksichtigen den Schweregrad zur Erlösfindung.• In der Regel wirken Nebendiagnosen erst ab einem kumulierten PCCL von 4 Erlös

steigernd (Ausnahmen!)• Nebendiagnosen müssen immer in der Dokumentation der Akte belegt werden.

69

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Kodierfachkraft im DRG-System70

0

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Kodierfachkraft im DRG-System71

2018

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Kodierfachkraft im DRG-System72

Warum sind Alter und Geschlecht wichtig?

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Kodierfachkraft im DRG-System

Altersangaben wichtig

• Grouper arbeitet ohne Altersangabe nicht (Pflichteingabe)• Alter nicht selten Erlös relevantes Kriterium bei der Eingruppierung von Fällen• In der Regel pädiatrische Alterskriterien• Insbesondere große Bedeutung in allen pädiatrisch-klinischen Bereichen• In der Praxis liegt das Alter im Abrechnungssystem bereits vor.• Relevant ist immer das Alter bei Aufnahme!

73

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Kodierfachkraft im DRG-System74

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Kodierfachkraft im DRG-System

Verweildauergrenzen: untere Grenzverweildauer

75

0 €

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

3.000 €

3.500 €

1 6 11

Verweildauer

G-DR

G-Ve

rgüt

ung Untere Grenzverweildauer

Absc

hläg

e ge

mäß

DRG

-Kat

alog

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Kodierfachkraft im DRG-System

Verweildauergrenzen: obere Grenzverweildauer

76

0 €

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

3.000 €

3.500 €

1 6 11

Verweildauer

G-DR

G-Ve

rgüt

ung Obere Grenzverweildauer

Zuschlägegemäß

DRG-Katalog

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Kodierfachkraft im DRG-System

Verweildauergrenzen: „echte“ Erlöspauschale nur innerhalb der Grenzverweildauern

77

0 €

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

3.000 €

3.500 €

1 6 11

Verweildauer

G-DR

G-Ve

rgüt

ung

Zuschlägegemäß

DRG-Katalog

Absc

hläg

e ge

mäß

DRG

-Kat

alog

Fall“pauschale“

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Kodierfachkraft im DRG-System

Grenzverweildauern

• Grenzverweildauern dienen dem „Risikoschutz“ von Kostenträgern (uGVD) und Krankenhäusern (oGVD)

• Echte pauschalierende Vergütung findet sich nur innerhalb der Grenzverweildauern

• Die Grenzverweildauern sind für jede DRG-Pauschale im Fallpauschalenkatalog hinterlegt

• Alle Kennzahlen der DRGs werden jährlich neu kalkuliert

78

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Kodierfachkraft im DRG-System

So sagt es die FPV 201879

Fallpauschalenvereinbarung 2018§1: Abrechnung von Fallpauschalen

Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage einschließlich des im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen ersten Tages mit Abschlag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen.Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnungvon Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden Krankenhaus. Die Höhe des Abschlags je Tag wird ermittelt, indem die für diesen Fall im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert multipliziert wird.Die Zahl der Abschlagstage ist wie folgt zu ermitteln:

Erster Tag mit Abschlag bei unterer Grenzverweildauer + 1- Belegungstage insgesamt (tatsächliche Verweildauer nach Abs. 7)= Zahl der Abschlagstage

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Kodierfachkraft im DRG-System

Rechenbeispiel Erlös VWD = 1 Tag80

G23CAppendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 13 Jahre

Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Externe VerlegungAbschlag/Tag

(Bewertungsrelation)Erster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

0,799 3,7 1 0,262 7 0,076 0,085

0,799 - 1 x 0,262 x 3.005 € = 1.614 €

1+ 1 - 1

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Kodierfachkraft im DRG-System

So sagt es die FPV 201881

Fallpauschalenvereinbarung 2018§1: Abrechnung von Fallpauschalen

Ist die Verweildauer eines Patienten oder einer Patientin länger als die obereGrenzverweildauer, wird für den dafür im Fallpauschalen-Katalog ausgewiese-nen Tag und jeden weiteren Belegungstag des Krankenhausaufenthalts zusätzlich zur Fallpauschale ein tagesbezogenes Entgelt abgerechnet. Dieses wird ermittelt, indem die für diesen Fall im Fallpauschalen-Katalog ausgewie-sene Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert multipliziert wird. Die Zahl der zusätzlich abrechenbaren Belegungstage ist wie folgt zu ermitteln:

Belegungstage insgesamt (tatsächliche Verweildauer nach Abs. 7) + 1- erster Tag mit zusätzlichem Entgelt bei oberer Grenzverweildauer= zusätzlich abrechenbare Belegungstage

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Kodierfachkraft im DRG-System

Rechenbeispiel Erlös VWD = 11 Tage82

G23CAppendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 13 Jahre

Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Externe VerlegungAbschlag/Tag

(Bewertungsrelation)Erster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

0,772 3,9 1 0,258 8 0,070 0,080

0,772 + 4 x 0,070 x 3.005 € = 3.161,26 €

Zuschlagstage:Tage 8, 9, 10, 11 : 4 Tage

11 + 1 - 8

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Kodierfachkraft im DRG-System

Aber da war noch etwas…83

0 €

500 €

1.000 €

1.500 €

2.000 €

2.500 €

3.000 €

3.500 €

1 6 11

Verweildauer

G-DR

G-Ve

rgüt

ung

Und was ist das?

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Kodierfachkraft im DRG-System

So sagt es die FPV 201884

Fallpauschalenvereinbarung 2018§1: Abrechnung von Fallpauschalen

Im Falle einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus ist von dem verlegendenKrankenhaus ein Abschlag vorzunehmen, wenn die im Fallpauschalen-Katalogausgewiesene mittlere Verweildauer unterschritten wird. Die Höhe des Abschlags je Tag wird ermittelt, indem die bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 11 oder bei belegärztlicher Versorgung in Spalte 13 des Fallpauschalen-Katalogs ausgewiesene Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert multipliziert wird. Die Zahl der Tage, für die ein Abschlag vorzunehmen ist, wird wie folgt ermittelt:

Mittlere Verweildauer nach dem Fallpauschalen-Katalog, kaufmännisch auf dienächste ganze Zahl gerundet - Belegungstage insgesamt (tatsächliche Verweildauer nach § 1 Abs. 7) = Zahl der Abschlagstage

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Kodierfachkraft im DRG-System

Rechenbeispiel Erlös VWD = 3 Tage (verlegt)85

G23CAppendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 13 Jahre

Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Externe VerlegungAbschlag/Tag

(Bewertungsrelation)Erster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

0,799 3,7 1 0,262 7 0,076 0,085

0,799 - 1 x 0,085 x 3.005 € = 2.146 €

4 - 3

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Kodierfachkraft im DRG-System

§ 3 Abs. 2 FPV: Abschläge bei Verlegung 86

Abs. 2: „Im Falle einer Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist von demaufnehmenden Krankenhaus ein Abschlag entsprechend den Vorgaben desAbsatzes 1 vorzunehmen, wenn die im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenemittlere Verweildauer im aufnehmenden Krankenhaus unterschritten wird.Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24Stunden, so ist im aufnehmenden Krankenhaus kein Verlegungsabschlag nachSatz 1 vorzunehmen; bei einer frühzeitigen Entlassung durch das aufnehmendeKrankenhaus ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3, beieiner Weiterverlegung die Abschlagsregelung nach Abs. 1 anzuwenden.“

Haus A ≤ 24 h

Haus A > 24 h

Haus B ohne Verlegungsabschläge

Haus B ggf. mit uGVD-Abschlägen

Haus B ggf. mit Verlegungsabschlägen

Haus B immer ohne uGVD-Abschläge

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Kodierfachkraft im DRG-System87

In der Regel keine Auswirkung auf die Gruppierung (Ausnahmen selten…)

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Kodierfachkraft im DRG-System88

Stationärer Behandlungsfall

Erfassung und Dokumentation

Stamm-daten

DRG-Pauschale

Dia-gnosen

Proze-duren

Bewertungs-relation

Landes-basisfallwertX Erlös=AbschlägeVerlegungen/Kurzlieger

ZuschlägeLanglieger

-

+

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Kodierfachkraft im DRG-System

Damit hätten wir unser Ziel erreicht89

• Kodierung von Diagnosen

• Haupt- und Nebendiagnosen

• Kataloge des DIMDI

• Kodierung von Prozeduren

• Leistungsbeschrei-bungals Erlöstrigger

• Regeln sind unabding-bar

• Allgemeine Kodier-richtlinien für Diagno-sen und Prozeduren

• Vom Fall zum Erlös• Pauschalen haben

Grenzen• Gruppierung im DRG-

System• Der DRG-Katalog• Berechnung von Ent-

gelten

fast…

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Kodierfachkraft im DRG-System

Ein paar Dinge wären noch wichtig

• Fallzusammenführungen nach der Fallpauschalenvereinbarung

• Verlegungen• Verbringungen

90

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Kodierfachkraft im DRG-System

Fallzusammenführungen91

Variante Kriterium 1 Kriterium 2 Ausnahme

1

WA innerhalb der oGVD, bemessennach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des erstenKrankenhausaufenthalts

Identische Basis-DRG Basis-DRG

Ausnahme von der Wiederaufnahme gemäß Fallpauschalenkatalog

2WA innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthalts

Partitionswechsel "A" oder "M" nach "O„ bei identischer MDC

Ausnahme von der Wiederaufnahme gemäß Fallpauschalenkatalog

3

WA wegen einer in den Verantwor-tungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusam-menhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oberenGrenzverweildauer des ersten Aufenthalts

BSG-Urteil wenig klinikfreundlich…

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Kodierfachkraft im DRG-System

Identische Basis-DRG innerhalb oGVD92

Aufnahme mit OberbauchbeschwerdenDg.: Cholecystolithiasis

DRG: H64Z

H64Z MErkrankungen von Gallenblase und Gallenwegen

Aufenthalt 1

Wiederaufnahme mit identischen Beschwerden

Aufenthalt 2

DRG: H64Z

H64Z MErkrankungen von Gallenblase und Gallenwegen

Basis-DRG H64 identisch

Aufnahme 1 Aufnahme 2

innerhalb oGVD1 Behandlungsfall

außerhalb oGVD2 Behandlungsfälle

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Kodierfachkraft im DRG-System

Vorsicht bei der Berechnung93

DRG Parti-tion

Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere GrenzverweildauerErster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

H64Z M 0,602 5,3 1 0,396 12 0,075

Der erste Tag mit Zuschlag ist nicht die obere Grenzverweildauer!

Diese ist einen Tag kürzer.

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Kodierfachkraft im DRG-System

Partitionswechsel innerhalb 30 Tagen94

Aufnahme mit OberbauchbeschwerdenDg.: Cholecystolithiasis

DRG: H64Z

H64Z MErkrankungen von Gallenblase und Gallenwegen

Aufenthalt 1

Aufnahme zur Cholecystektomie

DRG: H08B

H08B O

Laparoskopische Chole-zystektomie ohne sehr komplexe Diagnose, ohne komplizierende Diagnose

Aufenthalt 2

Aufnahme 1 Aufnahme 2

innerhalb 30 Tagen1 Behandlungsfall

außerhalb 30 Tagen2 Behandlungsfälle

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Kodierfachkraft im DRG-System

perative Partition

ndere Partition

edizinische Partition

Noch einmal: was ist die Partition?95

M

A

O

DRG Parti-tion

Bewertungs-relation bei

Hauptabteilung

MittlereVerweil-dauer 1)

Untere Grenzverweildauer Obere GrenzverweildauerErster Tag mitAbschlag 2), 5)

Bewertungs-relation/Tag

Erster Tag zus.Entgelt 3), 5)

Bewertungs-relation/Tag

G38Z O 7,271 23,1 7 0,613 41 0,222G40Z A 3,585 17,2 5 0,530 33 0,129G72A M 0,393 2,4 1 0,179 5 0,112G72B M 0,352 2,8 1 0,169 6 0,081

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Kodierfachkraft im DRG-System

Fallzusammenlegung bei Rückverlegung

1. Stationärer Aufenthalt KH A

2. Stationärer Aufenthalt KH A

Stationäre Aufnahme

Verle-gung

Wieder-aufnahme

Entlas-sung

Stationärer Aufenthalt KH B

30 Kalendertage ab Verlegung

99

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Kodierfachkraft im DRG-System

Fallzusammenlegung bei Rückverlegung

1. Stationärer Aufenthalt KH A

2. Stationärer Aufenthalt KH A

Stationärer Aufenthalt KH BStationärer Aufenthalt KH A

Bei Rückverlegung innerhalb 30 Tage ab Entlassung Aufenthalte zu einem Fall zusammenführen

Eine DRG KH A für beide Aufenthalte Eine DRG KH B

100

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Kodierfachkraft im DRG-System

Verlegung vs. Verbringung

101

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Kodierfachkraft im DRG-System

Verlegungsdefinition (NRW)

102

Aufenthalt Krankenhaus A

AufenthaltKrankenhaus B

Stationäre Aufnahme

Entlas-sung

StationäreAufnahme

Entlas-sung

Bis einschl. 24 Stunden:

Verlegung

> 24 Stunden:

Keine Verlegung

Zeitl.Abstand

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Kodierfachkraft im DRG-System

Verbringungsdefinition (NRW)

103

Aufenthalt Krankenhaus A

AufenthaltKrankenhaus A

Stationäre Aufnahme

Entlas-sung

Bis einschl. 24 Stunden:

VerbringungA kodiert ICD & OPS von B

> 24 Stunden:

VerlegungA & B rechnen eigene DRG ab

Aufenth.KH B

z. B. zur Koronar-

angiografie