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Bodenordnungsverfahren Dahmen, M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“
Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den
Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis
0+885, 1. BA
Ausführungsplanung
Vertr.-Nr.: 7292
Stand Oktober 2012
Bearbeiter: Vorhabensträger:
PfaU Dr. Bönsel - M. Runze- Dr. H. Lange GbR
Planung für alternative Umwelt
An der Schule 2
D-18337 Marlow, OT Gresenhorst
Telefon: 038224 - 44 021
Telefax: 038224 – 44 016
E-Mail: [email protected]
http://www.pfau-landschaftsplanung.de
Helmuth Freiherr von Maltzahn
Seestr. 14
17 194 Ulrichshusen
Helmuth Freiherr von
Maltzahn
Bodenordnungsverfahren Dahmen M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“ Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885
Planung für
alternative Umwelt
Inhalt I
Inhalt der Dokumentation
Nr. d. Un-terlage
Bezeichnung Seiten / Blatt / Maßstab
Schriftlicher Teil
1 Erläuterungsbericht 1 - 26
2 Hydraulische Berechnung 1- 32
3 TöB-Stellungnahmen
4 Protokolle
Zeichnerischer Teil
5 Lageplan Blatt 1 / 1:1000
6 Längsschnitt Burgtalgraben 0+544,5 bis 0+885 Längsschnitt Burgtalgraben 0+00 bis 0+544,5
Blatt 2.1 / 1:1000/ 1:100 Blatt 2.2 / 1:1000/ 1:100
7 Regelprofil Erlen und ohne Gehölzbestand Regelprofil Auslenkung Längsschnitt Durchlass von Station 0+178,5 bis 0+166,5
Blatt 3.1 / 1:50 Blatt 3.2 / 1:50 Blatt 3.3 / 1:50
8 Regelquerschnitt Sandfänge Blatt 4 / 1:50
Helmuth Freiherr von
Maltzahn
Bodenordnungsverfahren Dahmen M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“ Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885
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Inhalt II
INHALTSVERZEICHNIS Seite
1 Allgemeine Angaben 4
2 Arbeitsunterlagen 5
3 Standort, Besitz- und Eigentumsverhältnisse 7
4 Zustimmungen und Genehmigungen 9
5 Bestehende wasserwirtschaftliche Anlagen 11
6 Baugrund und Grundwasser 12
7 Hydrologische Verhältnisse und Konzept 13
7.1 Ausgangswassertiefe 13
7.2 Einzugsgebiet 13
7.3 Abflusskonzept 13
7.4 Abflussbildung 14
8 Randbedingungen für Planung und Bau 20
9 Bautechnische Lösung 21
9.1 Burgtalgraben 21
9.2 Landwirtschaftlicher Durchlass 23
9.3 Sandfänge 23
10 Hinweise zur Bauausführung 25
10.1 Baugrund, Gründung und Befahrbarkeit 25
10.2 Profilausbildung 25
10.3 Wasserhaltung 26
Helmuth Freiherr von
Maltzahn
Bodenordnungsverfahren Dahmen M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“ Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885
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Inhalt III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Seite
Abbildung 1: Karte mit der beplanten Grabentrasse ............................................................. 8
Abbildung 2: Abflussschema .............................................................................................. 19
TABELLENVERZEICHNIS Seite
Tabelle 1: Auflistung der TÖB-Beteiligung im Rahmen der AP ........................................... 10
Tabelle 2: Abflussminderungen durch die geplanten Wasserflächen ................................. 16
Tabelle 3: Herleitung der Abflüsse ..................................................................................... 18
Helmuth Freiherr von
Maltzahn
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1 Allgemeine Angaben
Der Burgtalgraben besitzt ein Einzugsgebiet größer 10 km² und fällt deshalb unter die EG-
Wasserrahmenrichtlinie (LAWA-Schlüssel 966174). Deshalb sind die ökologische
Durchgängigkeit und ein guter ökologischer Zustand herbeizuführen.
Entsprechend der Richtlinie zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und
Feuchtlebensräumen wurde für die o.g. Maßnahme im Dezember 2008 der
Zuwendungsbescheid vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt dem
Vorhabensträger Helmuth Freiherr von Maltzahn erteilt.
Die Maßnahme ist mit der Nr. M23-3 Bestandteil des Maßnahmeplans Teil 2 des
Bodenordnungsverfahrens Dahmen. Auf der Basis der Genehmigungsplanung vom April
2010 wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Plangenehmigung am 06.07.2010 erteilt.
Mit dem Ingenieurvertrag Nr. 7292 von 2009 ist die PfaU GbR mit der Planung beauftragt
worden. Hiermit wird die Ausführungsplanung für den Bauabschnitt von der Ausmündung
des Burgtalgrabens in den Malchiner See (Stat. 0+00) bis einschließlich zum Durchlass
unter der Landesstraße L 20 (Stat. 0+885) vorgelegt (Überarbeitung entsprechend
Stellungnahme des StALU, Dez. 43, vom 09.07.2012).
Helmuth Freiherr von
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2 Arbeitsunterlagen
Hydrologische Daten
• Wasserstände und Dauerlinie des Malchiner Sees, Messreihe von 1964 – 2007, vom StAUN Rostock im März 2009 übermittelt
• Einzugsgebiet des Burgtalgrabens, vom LUNG am 10.10.12 übermittelt
• Kritische Niedrigwasserabflussspende MqAug90, an Hand eines Regionalisierungsansatzes von 2003, berechnet sowie Einzugsgebiet des Burgtalgrabens, vom StAUN Rostock per E-Mail vom 18.08.09 übermittelt
• Mittlere Abflussspende, an Hand eines aktuellen Regionalisierungsansatzes berechnet, übergeben von StALU am 23.08.12
Projekte
• Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor M 23-3, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, PfAU GbR, April 2010
Stellungnahmen und Protokolle
• Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbands „Obere Peene“ zum BOV Dahmen, LK Güstrow, Demmin und Müritz, Maßnahmeplan Teil II (Ländlicher Wegebau, Öffentliche Dorferneuerung, Tourismusförderung und Renaturierung), 26.02.2010
• Stellungnahme des StALU Mittleres Mecklenburg, Dezernat 43 zur im Juni 2012 vorgelegten Ausführungsplanung BA Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885, vom 09.07.2012
• Stellungnahme des StALU Mittleres Mecklenburg, Dezernat 43 zur im September 2012 vorgelegten überarbeiteten Ausführungsplanung BA Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885, vom 08.10.2012
• Stellungnahme des Straßenbauamtes Güstrow zu Ausführungsdetails BA Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885, vom 30.07.2012
• Besprechungen zur Ausführungsplanung , aufgestellt am 23.05.2012
• Abstimmung zur Ausführungsplanung Durchlass L 20, aufgestellt 18.07.2012
Fachliteratur
• Petschallies: Entwerfen und Berechnen in Wasserbau und Wasserwirtschaft, 1989
• Wendehorst, Bautechnische Zahlentafeln, 34. Auflage, 2012
• Hydrologischer Atlas von Deutschland (HAD), Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.), 1998
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• Hydrologische Gebietsanalysen zur Wiedervernässbarkeit der Niedermoore
Nordostdeutschlands, In: Stoffausträge aus wiedervernässten Niedermooren –
Fachbeiträge auf einem wissenschaftlichen Kolloquium in Güstrow am 25.02.2002,
Schriftenreihe des LUNG. 2003.2, S. 82-91
• Ökosystemmanagement für Niedermoore – Strategien und Verfahren zur
Renaturierung, Reinhold Kratz Hrsg., Ulmer 2001, ISBN 3 – 8001 – 3169 - 2
• Neue Ergebnisse zur Verdunstung von Baggerseen, A. Bauer & Gerd Lüttig, Lehrstuhl
für angewandte Geologie Uni Erlangen, Geo Zentrum Nordbayern, Februar 2009,
www.angewandte-geologie.geol.uni-erlangen.de/vortrag1.htm
• Hydrologie und Wasserwirtschaft, Eine Einführung für Ingenieure, U. Maniak, 3. Aufl., Springer-Verlag 1993
• Ingenieurhydrologie, Vorlesungsskript, FG Geohydraulik und Ingenieurhydrologie, Uni Kassel, heruntergeladen 2012, www.uni-kassel.de/fb14/geohydraulik/Lehre/Hydrologie_/script/IngHydro5.pdf
Regularien, technische Prospekte
• Geokunststoffe in der Geotechnik, Secugrid-Handbuch, 2. Aufl. 2002 • Kanalbauprogramm, Berding Beton, 2010 • Anpassung der Technischen Lieferbedingungen für Wasserbausteine (TLW) an die
neue DIN EN 13383 – Wasserbausteine, BAW-Brief Nr. 1 – März 2004
Baugrundgutachten
• Geotechnischer Bericht für das Bauvorhaben Rothenmoor, Objekt: Flächenaufwertung Umfeld der Ortslage Rothenmoor, Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH, November 2009
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3 Standort, Besitz- und Eigentumsverhältnisse
Das Projektgebiet befindet sich nördlich der Ortslage Rothenmoor im Landkreis Rostock,
Amt Mecklenburgische Schweiz, in der Gemeinde Dahmen südlich des Malchiner Sees.
Der durch das Vorhaben betroffene Burgtalgraben mündet in den Malchiner See.
Erreicht werden kann der Standort beispielsweise über die Landesstraße L 20 von
Malchin nach Dahmen.
Der Standort befindet sich auf überwiegend tiefgründig vermoortem Grünland mit
flurnahem Grundwasserstand.
Die betroffenen Flächen sind bis auf das Flurstück der alten Schmiede im gemeinsamen
Besitz des Vorhabensträgers mit Herrn Skueries, Schlehenberg, Dahmen. Im Rahmen
des BOV, dessen Bestandteil auch diese Baumaßnahme ist, wurde allerdings eine
Entflechtung vorgenommen, so dass nach dem Feststellungsbeschluss der
Vorhabensträger allein Eigentümer sein wird.
Das Flurstück der alten Schmiede (gleich unterhalb der L 20 und rechtsseitig des
Burgtalgrabens) gehört dem Bewohner der Schmiede.
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Abbildung 1: Karte mit der beplanten Grabentrasse
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4 Zustimmungen und Genehmigungen
Die Plangenehmigung wurde in Rahmen des BOV nach Beteiligung der TÖB erteilt.
Einige TÖB wurden am 23.05.12 im Rahmen dieser AP wiederholt angeschrieben, weil
einige Details erst in der AP ersichtlich sind und Schachtscheine ihre Gültigkeit verloren
hatten. In der folgenden Tabelle 1 sind die angeschriebenen TÖB aufgelistet.
Versorgungsträger Stellungnahme
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Postfach Domhof 4/5 19055 Schwerin
- Schreiben vom 18.06.12 - Zeichen: 10-BOV-317-04 - keine Bodendenkmale
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz 19048 Schwerin
- Schreiben vom 25.07.2012 - keine Bedenken - ggf. Auskunftsersuchen beim Munitionsbergungsdienst
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Straßenbauamt Güstrow Krakower Chaussee 2a 18273 Güstrow / Klueß
- Schreiben vom 02.07.2012 - AZ: 4200 - keine Zustimmung zu einem Anstau unterhalb des Durchlasses L 20 und zu einem Substrateinbau im Durchlass - keine Grundwasserspiegelanhebung in der Ortslage Rothenmoor um Folgeschäden an der L 20 sicher auszuschließen
Landkreis Rostock Am Wall 3-5 18273 Güstrow
- Schreiben vom 14.06.12 - Zeichen: 66203-BOV - wasserrechtliche Erlaubnis entbehrlich, da Plangenehmigung bündelnde Wirkung hat
Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ Scheunenweg 8 17153 Stavenhagen
- telefonisch Sandfänge in den Zulaufgräben gefordert
Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ über Stadtwerke Teterow Gasstr. 26 17166 Teterow
- Schreiben vom 11.07.2012 - TWL vorhanden, aber nicht im Baubereich
E.ON edis AG Stavenhagener Str. 42a 17139 Malchin
- Schreiben vom 06.06.12 - Bestandsplan-Auskunft-Nr.: MAL/0426/2012 - Anlagen vorhanden, aber nicht in unmittelbarer Baustellennähe
GDMcom mbH Maximilianallee 4 04129 Leipzig
- Schreiben vom 15.06.2012 - Zeichen: GEN/Loe 07894/12/00 - keine Anlagen
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Versorgungsträger Stellungnahme
50 Hertz Transmission GmbH Regionalzentrum Nord Rostocker Chaussee 18 18273 Güstrow
-Schreiben vom 30.05.12 -Registriernummer B 352 / 1 / 2012 - keine Anlagen
Deutsche Telekom AG T-Com Aus Internet entnommen
- Internetauszug vom 06.07.12 - Referenznummer: 04839215 - im Bereich Durchlass L 20 Kabel
Tabelle 1: Auflistung der TÖB-Beteiligung im Rahmen der AP
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5 Bestehende wasserwirtschaftliche Anlagen
Unter der Landesstraße L 20 ist ein 14,5 m langer Durchlass aus einem 1,28 m breiten
Rechteckprofil und einem aufgesetzten Bogen vorhanden. Die Kämpfer liegen 58 cm über
der Sohle. Das Gewölbe hat einen Stich von 48 cm. Die feste Sohle ist substratfrei. Das
Sohlgefälle beträgt 1,27 %.
Durch den Durchlass fließt der Burgtalgraben, der nach 870 m Strecke in den Malchiner
See ausmündet. Im Burgtalgraben ist ein 12 m langer Durchlass DN 800 als Betonrohr
vorhanden. Er besitzt keine Substratsohle und einen zu kleinen DN (wegen Belichtung).
Der Burgtalgraben ist 0,50 bis 1,60 m tief. Eine Wassertiefe bei MQ von ca. 20 cm wurde
bei drei Begehungen von 2009 bis 2011 festgestellt (ausgenommen die unteren ca. 100
m im Rückstaubereich des Malchiner Sees). Die Sohlbreite variiert von 0,8 bis 2,1 m. Die
Böschungsneigungen variieren um 1:2. In den Graben münden drei kleinere Gräben Nr.
10, 11 und 12 aus und der große Graben Z 600, der derzeit hauptsächlich den Abfluss
aus dem Einzugsgebiet (EZG) ableitet.
An den Burgtalgraben grenzen auf ca. 500 m einseitig und auf etwa 200 m beidseitig
Erlen oder Erlenwald direkt an die MW-Linie, so dass Wurzeln strukturbildend in das
Grabenprofil ragen.
87 m unterhalb des Durchlasses der L 20 befindet sich rechtsseitig der Auslauf einer
Kleinkläranlage. Eine Begehung des Grundstücks, Besichtigung der Kleinkläranlage und
Besprechung mit den Anwohnern ergab, dass die Ablaufleitung von der Kläranlage bis zur
Ausmündung in den Burgtalgraben sehr flach und mit sehr flachem Gefälle verlegt werden
musste, was bereits nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Außerdem
besteht von der Rohrsohle am Wohnhaus bis zur Kleinkläranlage nur eine Höhendifferenz
von 6 cm
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6 Baugrund und Grundwasser
Für das Baugrundgutachten wurden zwei Bohrungen am vorhandenen und zu
ersetzenden Durchlass DN 800 und eine auf dem Grünland unterhalb des Durchlasses
der L 20 und linksseitig des Burgtalgrabens bis über 5 m tief vorgenommen.
Am Durchlass DN 800 wurde unter 50 bis 70 cm dicken Auffüllungen aus Torf und
Sanden tiefgründig Torf angetroffen. Der Grundwasserstand lag 70 bis 90 cm unter
Gelände, was einem Wasserstand von 20 cm im Graben bei den Sondierstellen
entsprechen würde. Diese Wassertiefe wurde auch bei einer Begehung im Mai 2012
festgestellt. Der Abfluss bei den Begehungen hat dem des MQ entsprochen. Ein Rückstau
vom Malchiner See lag nicht vor, weil dieser ein geringeres MW aufweist.
Auf der Grünlandfläche etwa 70 m unterhalb des Durchlasses der L 20 wurden 60 cm
Mudde auf 1,2 m Feinsand und darunter liegend Mergel erbohrt. Eigene Sondierungen im
Burgtalgraben bis 1,0 m tief erbrachten 30 m unterhalb des Durchlasses 1,0 m Feinsand.
Somit stehen an der L 20 oberflächlich Sande an, die in ca. 1 m Tiefe mergelunterlagert
sind. Dessen Empfindlichkeit gegenüber Befahrung und Belastung ist sehr groß, weil
dadurch der Porenwasserdruck in diesem kaum gedränten Boden zur Wirkung kommt,
der ein Bodenfließen bewirkt. Einbaufähig ist dieser Boden nur mit sehr großem Aufwand.
Ansonsten steht auch oberflächlich nicht tragfähiger Torf an, dessen Tragfähigkeit in den
oberen ca. 40 cm durch Vererdung und Vermullung etwas besser ist.
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7 Hydrologische Verhältnisse und Konzept
7.1 Ausgangswassertiefe Der Burgtalgraben mündet in den Malchiner See aus. Das MW des Sees beträgt 0,22 m
HN und das HW (Maximalwert) 1,505 m HN. Aus der Dauerlinie ist ersichtlich, dass das
MW an etwa 205 Tagen im Jahr unterschritten und an etwa 160 d überschritten wird.
7.2 Einzugsgebiet Das Einzugsgebiet (EZG) des nach den Baumaßnahmen an den Burgtalgraben
angeschlossenen Einzugsgebietes wurde aus der topographischen Karte 1:10 000 mit
14,66 km ² ermittelt. Eine Fläche von 0,36 km² wird in den verrohrten Z 600 entwässern
und eine Fläche von 0,73 km² in die geplante Vernässungsfläche am Graben L 651
(linksseitig des Burgtalgrabens). Die Flächensumme von 15,75 km² stimmt fast mit dem
vom LUNG am 10.10.12 übermittelten Wert von 15,44 km² überein. Der Wert vom LUNG
ist maßgeblich. Weil die Abweichung nur unerhebliche 2 % beträgt, bleibt die
Abflussermittlung auf der Basis des selbst ermittelten Wertes.
7.3 Abflusskonzept Der Abfluss wird derzeit für das EZG bis Rothenmoor (bis Station 2+300 des
Burgtalgrabens) ausschließlich in den Z 600 geleitet. Dies betrifft 76 % des EZG.
Zukünftig wird der Abfluss bei MQ nahezu vollständig über den Burgtalgraben geführt. Nur
so viel wird am Dükergraben in den Z 600 abgeschlagen, dass der Rest schadensfrei im
Durchlass unter der Landesstraße L 20 abgeführt werden kann. Dieser schadensfreie
Abfluss wurde mit 650 l/s berechnet. Die Bemessung der Abschlagsschwelle erfolgt in
der Ausführungsplanung des betreffenden Bauabschnitts.
Aus dem Abflussschema in Abbildung 2 sind die Abschlagstellen mit Stationierung
ersichtlich.
Oberhalb der vorgenannten Abschlagstelle ist ein Abschlag auf die geplante
Vernässungsfläche rechtsseitig um den ehemaligen Dükergraben zur Verbesserung der
Wasserversorgung bei Abflüssen über 1244 l/s und von maximal 300 l/s geplant. Die
Abschlagstelle ist oberhalb wegen der erforderlichen Sohl- und Wasserspiegellage, damit
Wasser auf die angestaute Wasserfläche fließen kann. Der Abfluss über 650 l/s kann
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nicht weiter oberhalb abgeschlagen werden, weil der Z 600 an den Burgtalgraben
angeschlossen und der Altlauf dort verfüllt wird.
In der Ausführungsplanung des betreffenden Abschnitts wird eine Blende zu bemessen
sein, wo der Abfluss durch einen allseitig begrenzten Querschnitt bei übermäßig
steigendem Wasserspiegel auch nach oben begrenzt wird.
Die abschnittsweise ermittelten und geplanten Abflüsse sowie Zu- und Abschläge sind in
Tabelle 3 für das mit dem Hauptabfluss zu beaufschlagende ökologisch durchgängig zu
machende Hauptgewässer aufgelistet. Berücksichtigt wurde auch eine stärkere
Verdunstung der im EZG befindlichen geplanten Wasserflächen (siehe Tabelle 2).
In den Schwanenteich ist ein Abschlag bei Abflüssen über 635 l/s geplant, weil ein
ständiger Durchfluss zu einem dauerhaften Biomasseaustrag mit organischer Belastung
des Burgtalgrabens führen würde. Über eine Schwelle mit definierter Oberkantenhöhe
wird der Abschlag hervorgerufen. Die Bemessung erfolgt in der Ausführungsplanung des
betreffenden Bauabschnitts.
Der Abschlag in den Schwanenteich beeinflusst den Abfluss im Burgtalgraben nicht.
Hochwasserwellen werden lediglich geringfügig gedämpft.
7.4 Abflussbildung
MQ und MNQ
Die vom StALU im August 2012 zur Verfügung gestellte Abflussspende von 1,67 l / (s
km²) ist sehr klein. So ist bei Petschallies zur Orientierung eine Spanne der
Abflussspenden für Norddeutschland und kleine EZG von 8 bis 10 l / (s km²) angegeben.
In diesem Fall musste starke Grundwasserbeeinflussung mit eingerechnet werden, was
zu dem kleinen Wert beigetragen hat. Die Berücksichtigung eines größeren Wertes ist
zum derzeitigen Kenntnisstand nicht objektiv begründbar und unterbleibt. Für MNQ wurde
eine Abflussspende von 1,12 l / (s km²) 2009 zur Verfügung gestellt.
Wegen der kleinen Abflussspenden wurde der Einfluss der geplanten Wasserflächen auf
den Abfluss im Burgtalgraben über die folgenden Verdunstungsbetrachtungen untersucht:
Das Einzugsgebiet gehört nach dem Hydroklimatischen Atlas Deutschlands (HAD) zum
Einzugsgebiet der Oberen Peene. Dafür ist dort eine klimatische Wasserbilanz (KWB) von
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Bodenordnungsverfahren Dahmen M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“ Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885
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-40 bis 28 mm/a für das Jahr und für das Sommerhalbjahr von -123 mm/a angegeben.
Bei Kratz ist für die Friedländer Große Wiese eine KWB von -100 bis 50 mm/a für das
Jahr und von -150 bis -100 mm für das Sommerhalbjahr angegeben. Die Werte der
beiden Gebiete stimmen also gut überein. Deshalb wird die hierfür dort angegebene
potentielle Evapotranspiration (ETP) für das Sommerhalbjahr von 425 bis 450 mm/a zur
Abschätzung der Sommerverdunstung des vorhandenen Grünlands, auf dem die
Wasserflächen entstehen sollen, herangezogen. Der Mittelwert von 437,5 mm/a wird
verwendet. Für die potentielle Verdunstung freier Wasserflächen (TP) liegt ein Wert von
487,5 mm/a für das Sommerhalbjahr (75 % der jährlichen Gesamtverdunstung) der
Universität Kassel vor, der sich auf Gesamtdeutschland bezieht. Somit ergibt sich eine
Mehrverdunstung durch die Umwandlung von Grünland in Wasserfläche von 50 mm/a im
Sommerhalbjahr (= 487,5 mm/a – 437,5 mm/a).
Durch eine randliche Verschilfung der Wasserflächen erhöht sich die Mehrverdunstung
noch. So wurde von der Uni Erlangen für nordhessische Baggerseen für Schilf in 3-
jährigen Messungen eine um 322 mm/a im Jahr größere pot. Verdunstung als für die
Wasserfläche festgestellt. Mit 75 % des Wertes (= 241 mm/a) wird die Mehrverdunstung
im Sommer berücksichtigt, so dass sich insgesamt ein Mehrbetrag für die Schilfflächen
von 291 mm/a ergibt (= 50 mm/a + 241 mm/a). Die Verschilfung wird mit 30 % der
Wasserflächen berücksichtigt.
Es ergibt nach der folgenden Rechnung die Mehrverdunstung für MQ (Verminderung der
Mq um diesen Betrag):
0,7 x 50 mm/a + 0,3 x 291 mm/a = 122,3 mm/a / (6 x 30 d) = 0,68 l / (m² d)
Die Mehrverdunstung bei MNQ (Verminderung der maßgeblichen MqAug90) um diesen
Betrag in extrem trockenen Monaten des Sommerhalbjahrs wird mit einem Korrekturfaktor
angepasst. Der Korrekturfaktor wurde aus dem Jahresgang der Verdunstung für das
Sommerhalbjahr, wie er durch Albrecht für die monatlichen Prozentzahlen der alten
Bundesländer angegeben wurde (aus Maniak, Hydrologie und Wasserwirtschaft),
folgendermaßen berechnet:
Verdunstungsanteile des Sommerhalbjahrs:
A 8%, M 16%, J 17%, J 17%, A 15%, S 11% => MW = 14 %
Erhöhungsfaktor für den Maximalwert im Sommerhalbjahr = 17 % / 14 % = 1,2
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Daneben wurde noch ein Korrekturfaktor für ein Extremjahr folgendermaßen hergeleitet:
Aus „Hydrologische Gebietsanalysen zur Wiedervernässbarkeit der Niedermoore“ wurde
die Schwankungsbreite der Monatswerte der PET für Gras des Sommerhalbjahres
(gemessen von 1993 bis 2001) für den Juli am größten mit 80 bis 170 mm/a angegeben.
Daraus wurde ein Korrekturfaktor für Extremjahre von 2,1 (= 170 / 80) abgeleitet.
Für MNQ ergibt sich dann folgendermaßen die Mehrverdunstung:
0,68 l / (m² d) x 1,2 x 2,1 = 1,71 l / (m² d)
Die ausgleichende Wirkung speichernder Wasserkörper auf MNQ wird vernachlässigt,
auch wenn dadurch MNQ geringfügig erhöht wird.
Entsprechend der folgenden Tabelle ergeben sich die Abflussminderungen:
Flächenbeschreibung Station
[km]
Größe
[ha]
Abflussminderung
[l/s]
MQ NQ
Fläche um den
ehemaligen Dükergraben
rechtsseitig des
Burgtalgrabens
1+900 6,2 0,5 1,2
Karpfenteich rechtsseitig
des Burgtalgrabens
1+250 0,4 0,0 0,1
Tabelle 2: Abflussminderungen durch die geplanten Wasserflächen
HQ
Die Hochwasserabflussspende wurde nicht mit einem hydrologischen Verfahren ermittelt,
weil das Abflusskonzept Abschläge bei Überschreitung bestimmter Wasserspiegellagen
bzw. Abflüsse aus dem Burgtalgraben in den Z 600 vorsieht und bisher der Hauptabfluss
über den Z 600 erfolgte. Somit vermindert sich die hydraulische Belastung des Z 600 und
ist kein Nachweis der Wasserspiegellagen erforderlich. Für den Burgtalgraben erhöht sich
Helmuth Freiherr von
Maltzahn
Bodenordnungsverfahren Dahmen M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“ Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885
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September 2012 17
die hydraulische Belastung und werden die Wasserspiegel mit den Restabflüssen
unterhalb der Abschlagstellen berechnet.
Wo der Z 600 wieder in den Burgtalgraben nahe des Malchiner Sees (Station 0+160)
ausmündet, kann der Hochwasserabfluss für einen Rückstau nach oben im Burgtalgraben
von Bedeutung sein. Durch die Verrohrung des Z600 auf 417 m Länge in Beton DN 1000
wird der Hochwasserabfluss nach oben begrenzt. Oberhalb des Einlaufs in die
Rohrleitung ist ein Wasserspiegel von 7,5 m HN gerade noch unschädlich, so dass die
kritische Kellersohlenhöhe des Hauses von 7,5 m HN am Teich bei Station 1+767 nicht
überschritten wird. An der Auslaufstelle der Rohrleitung ist das Gelände 6,00 m HN hoch.
Mit diesen Werten wurden das Wasserspiegelgefälle und die Abflusskapazität der
Rohrleitung als Druckrohrleitung mit 950 l/s berechnet (mit k = 1,5 mm).
Der maximal mögliche Abfluss wurde nach Petschallies für das bisherige EZG des Z 600
folgendermaßen abgeschätzt und wird hier nur informativ aufgeführt:
log c-Wert nach Wundt für 80 % der Nichtüberschreitung = 2,535
m-Wert nach Wundt für 80 % der Nichtüberschreitung = -0,096
EZG = 14,14 km² bis zum Einlauf in die Rohrleitung
c = 10logc = 342,8
HHq = c x EZGm = 265,8 l / (s km²)
HHQ = 265,8 l / (s km²) x14,14 km² = 3758,4 l/s
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Station Bezeichnung EZG
EZG
kumuliert MQ
Vermin-
derung
MQ
Wasser-
lächen
MQ
korr.
MNQ
(MQAug
90)
Vermin-
derung
MNQ
Wasser-
lächen
MNQ
korr. HQ
HQ
Abschlag/
Zufluss
Z600
HQ
korr.
[km]
2+083 Bauanfang oberhalb 1015 1015 17 17 11 11 1511 1511
2+040 70 1085 18 18 12 12 1511 1511
2+020
Abschlag auf
Wasserfläche 30 1115 19 19 12 12 1544 -300 1244
1+943 Abschlag in Z 600 1115 19 19 12 12 1544 -1250 294
1+660
Zufluss von
Wasserfläche 1115 19 -0,5 18 12 -1,2 11 1544 -950 594
1+350 24 1139 19 -0,5 19 -1,2 1570 -950 620
1+253
Abschlag in den
Schwanenteich 14 1153 19 -0,5 19 13 -1,3 12 1585 -1150 435
0+885
Zulauf vom
Schwanenteich und 14 1167 19 -0,5 19 13 -1,3 12 1600 -950 650
0+870
Abschlag in Z 600
möglich 1167 19 -0,5 19 13 -1,3 12 1600 -950 650
0+650
Burgtalgraben
unterh. L 20 221 1388 23 -0,5 23 16 -1,3 14 1840 -950 890
0+414
Burgtalgraben
unterh. L 20 15 1403 23 -0,5 23 16 -1,3 14 1856 -950 906
0+200
Burgtalgraben
unterh. L 20 12 1415 24 -0,5 23 16 -1,3 15 1869 -950 919
0+166 Zufluss vom Z 600 50,5 1465,5 24 -0,5 24 16 -1,3 15 1924 1924
[ha] [l/s]
Tabelle 3: Herleitung der Abflüsse
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Bodenordnungsverfahren Dahmen M 23-3 „Flächenentwicklung im Bereich der Ortslage Rothenmoor“ Bauabschnitt Burgtalgraben von der Ausmündung in den Malchiner See bis zum Durchlass L 20, Stat. 0+00 bis 0+885
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vom Z 600 HQ + 950 l/s
0+00, Malchiner See
0+162
1+253
HQ = 1924 l/s MQ = 25 l/s MNQ = 14 l/s
HQ = 435 l/s MQ = 19 l/s MNQ = 12 l/s
HQ = 650 l/s MQ = 19 l/s MNQ = 12 l/s
0+885, oberhalb Durchlass L 20
vom Schwanenteich HQ + 200 l/s
in den Schwanenteich
HQ - 200 l/s Verdunstung Karpfenteich MNQ -0,1 l/s
1+660
HQ = 594 l/s MQ = 19 l/s MNQ = 11 l/s Zufluss von der
Wasserfläche am Dükergraben HQ 300 l/s
Verdunstung von der Wasserfläche am Dükergraben MQ - 0,5 l/s MNQ – 1,2 l/s
1+943
HQ = 294 l/s MQ = 19 l/s MNQ = 12 l/s
Abschlag in den Z 600
HQ - 950 l/s
2+020
Abschlag auf Wasserfläche Dükergraben
HQ - 300 l/s
HQ = 1244 l/s MQ = 19 l/s MNQ = 12 l/s
2+083, Bauanfang, der Z 600 oberhalb wird hier angeschlossen
HQ = 1511 l/s MQ = 17 l/s MNQ = 11 l/s
Die Abflusserhöhung mit zunehmendem EZG ist berücksichtigt worden.
Abbildung 2: Abflussschema
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8 Randbedingungen für Planung und Bau
Es ist zu berücksichtigen, dass des Straßenbauamt die Erweiterung der Landestraße L 20
um einen Radweg plant, so dass auf 10 m Grabenlänge nach unterhalb eine
Durchlasserweiterung zu erwarten ist. Dieser Bereich darf nicht verbaut werden.
23 m entfernt von der alten Schmiede befindet sich ein unterkellertes Wohnhaus. Die
Kellersohle liegt mit 4,93 m HN ca. 50 cm über der vorhandenen Grabensohle an der
entsprechenden Station. Auch zukünftig darf der Grundwasserspiegel ganzjährig nicht
über die Kellersohle ansteigen. Der Kläranlagenauslauf des Hauses darf nur bei HQ
geringfügig überstaut werden.
Der Grundwasserspiegel in der Ortslage Rothenmoor darf nicht angehoben werden, um
Folgeschäden an der Landesstraße L 20 auszuschließen.
Die hydraulische Kapazität des Straßendurchlasses darf nicht stärker als derzeit in
Anspruch genommen werden, um Zerstörungen am Bauwerk und Straßenkörper sicher
auszuschließen. Der Straßendurchlass bleibt vollständig bestehen. Wasserspiegellagen-
und Sohlanhebungen sind im Straßendurchlass ausgeschlossen.
Der Burgtalgraben muss wie bisher die Entwässerung des angrenzenden Grünlands und
des an den ausmündenden Gräben vorhandenen Ackerlands gewährleisten. Deshalb darf
der Wasserspiegel trotz der Erhöhung der Abflüsse nicht gegenüber dem Ist-Zustand
ansteigen.
Der Unterhaltungsaufwand des Grabens ist möglichst auf Null zu reduzieren.
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9 Bautechnische Lösung
9.1 Burgtalgraben
Der Graben wird zukünftig stärker beaufschlagt als bisher. Zur Vergrößerung der
Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit mit Förderung der Sohldynamik wird die Sohlbreite
von 0,8 bis 2,1 m auf 0,4 m vermindert. Die Sohlhöhe wird unterhalb des Durchlasses der
L 20 geringfügig erhöht, so dass in 30 m Abstand vom Durchlass ein Sohlhochpunkt
resultiert. Dadurch wird die bisher nur auf 5 m unterhalb des Durchlasses vorhandene
Strecke mit Gegengefälle so weit ausgedehnt, dass sich im Durchlass bei MNQ und MQ
um ca. 5 bis 10 cm höhere Wasserstände einstellen werden. Ansonsten würden sich im
Durchlass oberhalb bei MNQ und MQ nur Wassertiefen von 7 bzw. 13 cm einstellen, die
durch die Maßnahme etwa 12 bzw. 18 cm oberhalb betragen werden (siehe hydraul.
Berechnung im Anhang).
Einseitig grenzt ein Erlenbestand auf 500 m mehr oder weniger an die MW-Linie und auf
200 m beidseitig. Das Profil wird am vorhandenen Erlenbestand ausgerichtet, so dass die
in den MQ-Wasserkörper ragenden Wurzeln maximal zur Gewässerstruktur beitragen
können.
Alle 20 m werden Erlenwurzelstümpfe mit Durchmessern von durchschnittlich 60 cm
eingebaut, die zur Struktur und Bettdynamik beitragen und durch eine lokale Einengung
den Wasserspiegel anheben.
Außerdem sind an 13 Stellen, wo kein Erlenbestand an den Graben grenzt,
Profilauslenkungen von 4,00 bis 6,00 m Länge und 1,5 bis 2,5 m Auslenkung vorgesehen.
Auch dadurch wird eine Wasserspiegelanhebung hervorgerufen.
Die Wasserspiegel anhebende Wirkung der Erlenstümpfe und Auslenkungen ist schon in
der hydraulischen Berechnung im Anhang durch niedrige KSt-Werte berücksichtigt
worden.
Mit den vorgegebenen Abflussspenden wurden Wassertiefen zwischen 10 und 13 cm bei
MNQ und zwischen 14 und 19 cm bei MQ oberhalb des Rückstaubereiches des Malchiner
Sees (Stat. ca. 0+150) und unterhalb des Sohlhochpunktes am Durchlass der L 20 (Stat.
0+850) (die ungünstigsten Bereiche) berechnet (im Anhang). Somit wird die
landschaftsökologische Mindestwassertiefe von 10 cm nach der Berechnung nur
geringfügig überschritten. Durch die herzustellende Sohlverkleinerung mit unregelmäßiger
Kontur und weil eine Sohldynamik zugelassen wird (nur Bettbefestigung in
Erdeinbaubereichen), ist die Ausbildung einer pendelnden Niedrigwasserrinne zu
erwarten, wodurch sich die Wassertiefe noch um ca. 10 cm erhöhen wird. Außerdem
wurden für die derzeitige Grabenmorphologie schon Wassertiefen von ca. 20 cm bei MQ
festgestellt.
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Die Böschungsneigungen sollen zwischen 1:1,5 und 1:2,5 variieren.
Für HQ wird das Profil aufgeweitet. Die Gesamtsohlbreite der Aufweitung beträgt 4,5 bis
2,5 m. Die größere Aufweitung ist vom Durchlass der L 20 bis 107 m unterhalb
vorgesehen, um einen schädlichen Anstau im Durchlass unter der L 20 und an der
Ausmündungsstelle der Kleinkläranlage des Grundstücks unterhalb des Durchlasses
rechtsseitig sowie einen Grundwasserspiegelanstieg über die Kellersohle des Hauses
hinaus zu vermeiden. Damit das HW des zur Bemessung verwendeten HQs an dem
Grundstück bei größeren Abflüssen nicht wesentlich überschritten und die
Wasserspiegellage im Durchlass der L 20 begrenzt wird, erfolgt dort linksseitig eine
Geländeabflachung bis auf die Höhe des berechneten HWs. Dadurch kann ein flächiger
Überlauf in den deutlich tiefer liegenden Z 600 erfolgen.
Zur Begrenzung der Absickerung bei HQ auf das Wohngrundstück, wird in den Bereichen,
wo dass HW höher als die Kellersohle ist, eine Tondichtungsmatte in das Profil eingebaut
und auf der Grundstücksseite bis 20 cm über HW hochgezogen. Die Tondichtungsmatte
wird 30 cm unter dem geplanten Gewässerprofil eingebaut, um ein Austrocknen der
Matten zu vermeiden und aus gewässerökologischen Gründen.
Insgesamt wurden die Aufweitungen so bemessen, dass bei dem verwendeten HQ
höchstens an kurzen Grabenstrecken ein unerheblicher Überstau des Grünlands erfolgt,,
wo keine Anlieger vorhanden sind.
Die Profilaufweitungen sind naturnah herzustellen, also mit unregelmäßiger Sohlhöhe mit
Hügeln und Lunken und leicht abfallend zum MQ-Profil. Eine Versumpfung und
Zuwachsen werden teilweise erfolgen, wenn die Grabenunterhaltung weitgehend
unterlassen wird. Für diesen Fall wird eine Verbreiterung der HQ-Erweiterung um 1,0 m
vorgeschlagen, um die geringere Abflusskapazität zu kompensieren.
Entsprechend der Mäandrierung und dem einzubindenden Erlenbestand wird die Lage
des MQ-Profils eingepasst. Die Sohlhöhe des HQ-Profils ist überwiegend 40 cm über der
des MQ-Profils vorgesehen. Am Wohngrundstück unterhalb der L 20 muss die Sohlhöhe
30 cm über der des MQ-Profils angelegt werden, damit bei größerem Abfluss der freie
Auslauf der Kleinkläranlage gewährleistet ist.
Die Schleppspannungen wurden bei HQ von 6 bis 32 N/m² HQ berechnet. Das gesamte
MQ-Profil wird im Bereich des geplanten Sohlhochpunktes auf 64 m Grabenstrecke mit 20
cm Geröll (abgerundete Steine) vom Ø 1 bis 10 cm mit einem Ungleichförmigkeitsgrad > 5
befestigt, um den Sohlhochpunkt zu sichern, der essentiell für eine knapp ausreichende
Wassertiefe im Durchlass unter der L 20 ist. In die Geröllschicht ist ein Kies-Sand-
Gemisch einzuarbeiten. Ohne die Befestigung wäre das Ausspülen einer (pendelnden)
Niedrigwasserrinne zu erwarten, die zwar in anderen Grabenabschnitten zur Erhöhung
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der Wassertiefe erwünscht ist, aber den Wasserspiegel im Durchlass zu stark absenken
würde. Weil der Durchlass eine feste Sohle hat, kann sich dort keine Niedrigwasserrinne
ausbilden. Ein Substrateinbau auf der Durchlasssohle wird unterlassen, weil dies vom
Straßenbauamt nicht gestattet wurde. Es wird sich auf die Herstellung der
Fischdurchgängigkeit beschränkt. Makrozoobenthos wird deshalb nur eingeschränkt nach
oberhalb wandern.
Im Durchlass unter der L 20 wurde für das HQ nur ein geringer Überstau der Kämpfer von
5 bzw. 12 cm berechnet, so dass der Scheitelbereich als Freiraum den Versatz und eine
Funktion des Durchlasses als Druckrohr vermeidet.
Im sonstigen Profil erhalten nur Erdeinbaubereiche im MQ-Profil eine Geröllbefestigung,
weil der frisch eingebaute Boden sonst bei Extremabflüssen übermäßig erodiert wird.
9.2 Landwirtschaftlicher Durchlass
Der Betonrohrdurchlass DN 800 bei Station 0+170 wird durch einen aus Stahlbeton DN
1400 ersetzt und mit einer Substratsohle versehen. Die Rohrsohle wird 40 cm unter der
Grabensohle angeordnet. Es wurde Stahlbeton ausgewählt, um die Mindestüberdeckung
auf 50 cm begrenzen zu können, weil das umliegende Grünland 70 cm tiefer ansteht. Das
umliegene Grünland ist höhenmäßig bei geringer Steigung an die Überfahrthöhe
anzupassen. Die Überfahrt über den Durchlass wird mit Schotterrasen hergestellt. Ziel ist
es, dass die gesamte Fläche wieder nutzbaren Grasbewuchs erhält.
Weil der Durchlass auf Moor gegründet wird, ist neben der Rohrbettung aus steinfreiem
Sand ein Gründungsposter aus Betonrecycling auf Geogitter herzustellen. Zur
Lastverteilung muss die Polstersohle mindestens 2,60 m breitsein, im Querschnitt
gesehen (Lastverteilungswinkel 60 ° vom Rohrfuß).
In Rohrsohle werden 40 cm hoch Lesesteine Ø 5 bis 15 cm eingebaut, damit das
Sohlsubstrat bei Extremabflüssen verbleibt.
9.3 Sandfänge
Oberhalb der Ausmündung der Gräben 10, 11 und 12 in den Burgtalgraben werden nach
der Forderung des WBV Sandfänge durch Grabenverbreiterungen ausgebildet. Weil der
Burgtalgraben kaum noch unterhalten werden soll, werden so Eingriffsmöglichkeiten
geschaffen. Die Sandfänge wurden in Anlehnung an die DIN 19 551, Teil 3 mit einer
Reserve für Stauraum und Verschilfung bemessen (siehe Anhang Hydraulik).
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Die beidseitig geplanten Profilaufweitungen sollten aus gewässerökologischen Gründen
nur wechselseitig geräumt werden. Dadurch kann sich das durch die Maßnahmen
erwartete größere ökologische Potential des Burgtalgrabens zumindest teilweise bis in die
Seitengräben erstrecken bzw. erfolgt eine weitere Aufwertung des Burgtalgrabens, in dem
z.B. Sandfangbereiche als Laichplätze dienen.
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10 Hinweise zur Bauausführung
10.1 Baugrund, Gründung und Befahrbarkeit
Der Baugrund ist überwiegend organogen und teilweise bindig bzw. quasi bindig und
deshalb gering tragfähig. Die Grasnabe und die obere ungestörte vererdete Bodenschicht
können mit leichten Baufahrzeugen oder solchen mit Last verteilenden Einrichtungen wie
Raupen und Kettenbaggern befahren werden. Ansonsten sind Baustraßen anzulegen
oder Baggermatratzen auszulegen.
Auf ausmündende Rohrleitungen und Dränagen ist zu achten. Sie sind erforderlichenfalls
zu reparieren.
Der anfallende Aushub ist nach Abstimmung mit dem Vorhabensträger und der örtlichen
Bauüberwachung auf Land des Vorhabensträgers auszubringen.
10.2 Profilausbildung
Das Grabenprofil ist naturnah in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung
herzustellen. Kanten sind deshalb auszurunden. Die Sohlhöhen des MQ-Profils sollen um
+/- 5 cm um den vorgegebenen Mittelwert auf der Sohlbreite variieren und die der HQ-
Erweiterung um +/- 20 cm auf 1,5 m Sohlbreite variieren. Die Böschungsneigungen 1: n
sind zwischen 1:1,5 und 1:2,5 so zu variieren, dass sich alle 30 bis 60 m n +/- 0,5 ergibt.
Damit der Bodenabtrag begrenzt wird, soll auf Prallhangseiten eine Neigung von 1:2 nicht
überschritten werden.
Die Auslenkungen und Wurzelstubben sind in unregelmäßigen Abständen unter
Einbeziehung vorhandener Strukturelemente bzw. vorhandener Erlen und von deren nach
erforderlichen Fällungen verbleibenden Stubben herzustellen.
Zum Baumerhalt und aus bautechnischen Gründen wird die HQ-Profilerweiterung in
Abschnitten mit beidseitigem Erlenbestand streckenweise so angeordnet, dass Erlen
zwischen dem MQ-Profil und der HQ-Erweiterung bestehen bleiben. Wegen des
hydraulischen Widerstands der Bäume ist dafür die Erweiterung 1,0 m breiter
auszubilden. Die erhaltenswerten Bäume werden mit der örtlichen Bauüberwachung
abgestimmt.
Sollte die Bauausführung erst zum Ende der Vegetationsperiode vorgenommen werden,
ist nach Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung die Geröllbefestigung auch auf
einige Stellen auszudehnen, wo kein Bodeneinbau erfolgte, weil sich keine stabilisierende
Vegetation mehr ansiedeln kann.
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10.3 Wasserhaltung
Gleich unterhalb des Durchlasses der Landesstraße L 20 wird das Wasser aus dem
Burgtalgraben über einen zu bauenden Umflutergraben oder eine Rohrleitung in den
Graben Z 600 abgeschlagen. Auf der ca. 85 m langen Grabenstrecke stünde ein Gefälle
von 1,5 m zur Verfügung. Ein Gefälle von 0,50 m (zur Einsparung von Aushub) bei einer
Sohlbreite von 60 cm wird empfohlen. Der verbleibende Sohlsprung von 1,00 m und der
Prallbereich im Z 600 an der Ausmündungsstelle sind ausreichend zu befestigen.
Die vorgenannte Wasserhaltung bleibt bis zur Fertigstellung des gesamten Bauabschnitts
bestehen.
Der Grabenausbau erfolgt von unten nach oben, damit eine tiefere Vorflut für den jeweils
oberhalb liegenden Bauabschnitt gegeben ist. Etwa bis zur Station 0+120 (bei MW = 0,22
m HN im Malchiner See) wird trotzdem im Graben ein Wasserspiegel anstehen. Ein
Wasserandrang während der Bauarbeiten durch seitliche Zusickerung ist generell nicht
ausgeschlossen. In schon länger bestehenden Trockenperioden wird dies
unwahrscheinlicher.
Ob für den landwirtschaftlichen Durchlass ein Umfluter gebaut werden muss, hängt vom
Zufluss aus den Nebengräben ab, der vorher zu beobachten ist. Auf jeden Fall muss das
Gründungspolster unter Grundwasser eingebaut werden.