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BauHandbuch Praxisratgeber zum Planen, Bauen und Sanieren Stand: Juli 2014

BauHandbuch - Neustadt · 2014. 8. 20. · Einrichtungen, Architekten, Ingenieure etc. zu erstellen. Das Handbuch bietet Ihnen gebündelte Fachkompetenz für individuelle und vielfältige

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  • BauHandbuchPraxisratgeber zum Planen, Bauen und Sanieren

    Stand: Juli 2014

  • 2

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Bauinteressenten,

    vor Ihnen liegt die neueste Ausgabe unseres Bauhandbuches. Wir wollen Ihnen damit eine Pla-nungs- und Gestaltungshilfe an die Hand geben, die Ihnen als Wegweiser durch die bevorstehen-den vielfältigen Entscheidungen und Behördengänge dienen soll.

    Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie auf dem Weg zur Realisierung Ihres Bauvorhabens im Land-kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unterstützen. Unsere Zielvorgabe war, ein kompetentes Nachschlagewerk für Bauherren, Hausbesitzer, Endverbraucher, öffentliche Institutionen und Einrichtungen, Architekten, Ingenieure etc. zu erstellen. Das Handbuch bietet Ihnen gebündelte Fachkompetenz für individuelle und vielfältige Lösungen rund um Ihr Projekt. Es gibt Bauwilligen wichtige Informationen zu allen Themen rund ums Bauen und erspart Ihnen somit Zeit und Wege.

    In übersichtlich gegliederter Form finden sich im ersten Abschnitt wichtige allgemeine und recht-liche Informationen mit allen zuständigen Ansprechpartnern. Im zweiten Teil ist das reichhaltige Angebot an erschwinglichen Wohnbauflächen in den Städten und Gemeinden unseres Landkrei-ses dargelegt. Abschließend stellt sich unsere überaus leistungsfähige Wirtschaft als sach- und fachkundiger Partner für Ihr Bauprojekt vor.

    Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die die Auflage dieses Nachschlagewerks tatkräftig und professionell unterstützt haben, den beteiligten Sachgebieten meines Hauses sowie allen Städten und Gemeinden unseres Landkreises. Mein besonderer Dank gilt den Unternehmen, die die Herausgabe dieses Handbuches durch ihre Anzeige wirkungsvoll unterstützt haben.

    Ich wünsche mir, dass dieser Ratgeber vielen zukünftigen Bauherren eine wertvolle Hilfe auf dem Weg zur Verwirklichung ihrer Vorhaben sein wird.

    Ihr

    Helmut WeißLandrat

    Vorwort

  • 3

    Der Landkreis

    Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt

    Der Weg zur Baugenehmigung

    Wohnraumförderung

    Die Energiewende

    Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren

    Energieeffizient bauen und sanieren

    Gewässerschutz

    Bauen für ein ganzes Leben

    Tipps der Abfallwirtschaft

    Rechtsfragen rund um das private Baurecht

    Tipps zum Versicherungsschutz

    Gewerbeflächen

    Wohnbauflächen

    Fördermöglichkeiten der Gemeinden

    Denkmalpflege

    Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege

    Firmenverzeichnis

    Immobilienbörse

    Impressum

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    Inhalt

  • 4

    Der Landkreis

    Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

    Vielfalt als Markenzeichen

    Von Jahr zu Jahr mehr Ausflügler aus den nahege-legenen Ballungsräumen und Touristen aus ganz Deutschland besuchen den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Dank seiner Vielfalt an landschaftlichen und kulinarischen Reizen und eines wachsenden kulturellen Angebots entwickelt sich der Landkreis immer mehr zu einem beliebten Reiseziel. Nicht zu befürchten brauchen Gäste und Einwohner aber lange Autoschlangen und andere Schattenseiten des Tourismus. Denn Fremdenverkehr wird hier mit Augenmaß betrieben. Statt auf Massentourismus setzt man auf die Vielfalt der Angebote und eine umweltfreundliche Vermarktung.

    Der Landkreis im Tourismusverband Steigerwald

    Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim gehört zum Tourismusverband Steigerwald, der aus mehreren kleineren Gebieten besteht. Insgesamt besteht der Tourismusverband Steigerwald aus sechs Landkreisen und konnte im Jahr 2013 stolze 1,75 Millionen Übernachtungen vorweisen.

    Der Landkreis

    Von der Bocksbeutelstraße zum Land der tausend Teiche

    Wohl kaum ein Landkreis in Nordbayern bietet ein so abwechslungsreiches Landschaftsbild wie die Region zwischen dem Gollachgau und dem östlichen Aisch-grund. Während im Westen ausgedehnte Weinberge bei mildem und sonnenreichem Klima der Landschaft bis in den Herbst ein fast mediterranes Flair verleihen, bestimmen weiter östlich im Aischgrund zahllose Tei-che das Landschaftsbild. Mit den Naturparks Steiger-wald und Frankenhöhe besitzt der Kreis nördlich und südlich des Aischtales gleich zwei wertvolle Natur-landschaften. Die sanfte Mittelgebirgslandschaft mit vielen Tälern, Mühlen und Dörfern ist ein beliebtes Erholungsge-biet. Vor allem Radler und Wanderer kommen hier auf ihre Kosten. Auch weil ein dichtes und gut ausgebau-tes Netz von Wander- und Radwegen den Landkreis durchzieht und mit benachbarten Regionen verbindet. Im Jahr 2008 kam mit dem Steigerwald-Panoramaweg zwischen Bad Windsheim und Bamberg ein Wander-weg von überregionaler Bedeutung hinzu, der vom Deutschen Wanderverband schon mehrfach ausge-zeichnet wurde.

    Essen, Trinken und Genießen

    So vielfältig wie die Landschaft, so reich ist auch das kulinarische Angebot des Landkreises. Die Winzer der Region haben sich an der „Mittelfränkischen Bocks-beutelstraße“, in der „Weinwanderwelt“ im Ehegrund und dem „Weinparadies Franken“ zusammenge-schlossen. Bierfreunde kommen an der

  • 5

    Der Landkreis

    „Aischgründer Bierstraße“ auf ihre Kosten. Regionale Spezialitäten warten im Herbst während der „Aisch-gründer Karpfenschmeckerwochen“ und der „Wild-bretwochen“ auf Gourmets.

    Gesundheit, Wellness und „Zeitreisen“ in Bad Windsheim

    Die Kurstadt Bad Windsheim ist schon lange ein gefragtes Ziel in Sachen Gesundheit. Mit der Fran-ken-Therme hat sich die einstige freie Reichsstadt unweit von Rothenburg ob der Tauber auch zu einem Wellness-Zentrum in Bayern entwickelt. Für den in be-heizten Salzsee hat die Franken-Therme im Jahr 2007 den Deutschen Tourismuspreis erhalten. Ebenfalls in Bad Windsheim lädt das Fränkische Freilandmuseum zu Zeitreisen in die Vergangenheit ein. Das international renommierte Museum vermit-telt Leben und Arbeiten seit dem Mittelalter seinen Gästen nicht trocken hinter Vitrinen, sondern span-nend bei zahlreichen Vorführungen in authentischen Gebäuden.

    Kunst, Kultur, Feiern und Feste

    An historischen Zeugnissen mangelt es auch außer-halb der zahlreichen Museen nicht. Schlösser und Burgen, wie das Schloss Schwarzenberg bei Schein-feld oder die Burg Hoheneck bei Ipsheim, und zahlrei-che kunsthistorisch bedeutende Kirchen und Klöster, allen voran das ehemalige Kloster Münchsteinach, sind bekannte Ausflugsziele. Sie bilden häufig auch bei zahlreichen Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen die eindrucksvolle Kulisse. Hinzu kommt eine Vielzahl an traditionellen Festen. Tourismusverband Steigerwald

    Hauptstraße 1 91443 Scheinfeld Tel. 09162 124-24 Fax 09162 124-33 [email protected]

    Der Landkreis

    Ausführliche Informationen zum Landkreis, dem Tourismusverband Steigerwald sowie zu Orten, Unter-künften und Veranstaltungen bietet der Tourismus-verband Steigerwald in Scheinfeld an. Dort ist auch die Buchung von Pauschalangeboten möglich.

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    Der Landkreis

    Der Landkreis

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    Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt

    Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt

    In der Bau- und Umweltabteilung am Landratsamt sind im Grunde alle Fachbereiche zusammengefasst, die notwendig sind, um den Bauherren und sein ge-plantes Bauvorhaben umfassend zu betreuen. Soweit die Beteiligung von anderen Fachbehörden, wie z. B. Wasserwirtschaftsamt oder Landwirtschaftsamt, im Genehmigungsverfahren notwendig ist, wird dies ebenfalls vom Landratsamt übernommen. Der Bau-herr hat damit im Landratsamt und dessen Bau- und Umweltabteilung einen zentralen und kompetenten Ansprechpartner.

    Helmut Weiß

    LandratBehördenleiter

    Abteilungsleiter 4

    Dr. Anton AchatzZimmer A 103,

    Tel. 09161 92-400

    Sachgebiet 43Staatl. Bauverwaltung –

    Immissionsschutz, rechtliche Fragen und Verfahrensfragen

    Leiter: Hermann PoppZimmer A 222,

    Tel. 09161 92-430

    Sachgebiet 44Hochbauverwaltung –

    technische Fragen

    Leiter: Armin GackstetterZimmer A 207,

    Tel. 09161 92-442

    Immissions-schutzrechtVollzug Immissionsschutz/Verfahren Martin HerrZimmer A 205, Tel. 09161 92-437Andrea SpindlerZimmer A 205, Tel. 09161 92-439Claudia SchmidtZimmer A 206, Tel. 09161 92-438

    Genehmigungsverfahren für: Intensivtierhaltungen Abfallbetriebe Feuerungsanlagen Ziegeleien Betonwerke Motorsportgelände Windkraftanlagen Biogasanlagen …

    UmweltingenieurArmin GundelZimmer A 203, Tel. 09161 92-481Johannes BaselZimmer A 204, Tel. 09161 92-480Technischer Umweltschutz: Luftreinhaltung Lärmschutz, Störfallvorsorge Strahlenschutz

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    Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt

    Staatliche Bauverwaltung (Bauamt)In baurechtlichen und bautechnischen Fragen (z. B. Bauanträge, Bauvoranfragen, Abbruch, bautechnische Fragen, Bauaufsicht) steht Ihnen das jeweils örtlich zuständige Bauteam zur Verfügung:

    Team B:

    Peter Engelbrecht (Baurecht)

    Zimmer A 221, Tel. 09161 92-431

    Armin Gackstetter (Bautechnik)

    Zi. A207, Tel. 09161 92-442

    Team C:

    Martin Hahnbaum (Baurecht)

    Zimmer A 217, Tel. 09161 92-433

    Armin Krug (Bautechnik)

    Zimmer A 219, Tel. 09161 92-441

    Team A:

    Nadine Stark (Baurecht)

    Zimmer A 220, Tel. 09161 92-432

    Claudia Seiler (Bautechnik)

    Zimmer A 219, Tel. 09161 92-444

    Die Bau- und Umweltabteilung im Landratsamt

    http://www.kreis-nea.de/orgdata.asp?naviid=%7b76B44A64-3767-4FFA-B1FC-56D498AAC088%7d&OrgID=%7b3C8D2E8D-FA47-41B7-A039-2D11FA16BB30%7dhttp://www.kreis-nea.de/orgdata.asp?naviid=%7b76B44A64-3767-4FFA-B1FC-56D498AAC088%7d&OrgID=%7b4A30F2B2-6446-49DC-BE5A-D700312D286A%7dhttp://www.kreis-nea.de/orgdata.asp?naviid=%7b76B44A64-3767-4FFA-B1FC-56D498AAC088%7d&OrgID=%7b20DF03C6-EA6D-4036-B60F-92C83F89267A%7d

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    Der Weg zur Baugenehmigung

    A. Verfahren

    Neben den verfahrensfreien Bauvorhaben werden folgende Verfahren unterschieden: Genehmigungsfreistellungsverfahren Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Umfassendes) Baugenehmigungsverfahren

    I. Verfahrensfreie Bauvorhaben

    Die BayBO enthält eine lange Liste von Bauvorhaben, die verfahrensfrei errichtet werden dürfen.In diesen Fällen ist kein Bauantrag erforderlich. Mit dem Vorhaben kann ohne Genehmigung sofort begonnen werden.Verfahrensfrei sind z. B.: Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis zu 75 m3,

    außer im Außenbereich Grenzgaragen bis zu 50 m2, außer im Außenbereich Einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zur

    Unterbringung von Sachen dienende Gebäude bis 100 m2 Grundfläche und 140 m2 überdachter Fläche, auch im Außenbereich

    Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m, außer im Außenbereich

    Trotz Verfahrensfreiheit müssen jedoch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Es kann auch sein, dass ein Vorhaben zwar nach Baurecht ver-fahrensfrei ist, nach anderen Vorschriften aber eine Genehmigung erforderlich wird (z. B. Wasserrecht, Ab-fallrecht, Naturschutzrecht, Straßen- und Wegerecht).Es empfiehlt sich daher im Zweifel immer, kurz beim Landratsamt nachzufragen, ob tatsächlich keine Genehmigung erforderlich ist. Das geht schnell und schafft Rechtssicherheit für den Bauherrn!

    II. Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Be-bauungsplanes, die keine Sonderbauten* sind, sind genehmigungsfrei gestellt, wenn sie den Festsetzun-gen des Bebauungsplanes voll entsprechen und die Erschließung gesichert ist.In diesem Fall sind zwar Unterlagen wie bei einem Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen; eine Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften in einem Genehmigungsverfahren erfolgt jedoch nicht. Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der er-forderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden, es sei denn die Gemeinde teilt dem Bauherrn bereits früher mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.Baubeginn und Aufnahme der Nutzung sind jedoch anzuzeigen. Soweit erforderlich ist mit der Bau-beginnanzeige die Bescheinigung des Standsicher-heitsnachweises und des Brandschutznachweises vorzulegen. Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme sind – soweit erforderlich – die Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen.

    * Siehe IV. Umfassendes Genehmigungsverfahren

    III. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

    Handelt es sich bei der geplanten Baumaßnahme um kein verfahrensfreies Vorhaben [vgl. I.], kein Vorhaben im Genehmigungsfreistellungs-

    verfahren [vgl. II.] und keinen Sonderbau [vgl. IV. Umfassendes Genehmi-

    gungsverfahren],wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt.

    Der Weg zur Baugenehmigung

  • 11

    Der Weg zur Baugenehmigung

    In diesem Fall ist ein Bauantrag erforderlich, die Prü-fung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Baugeneh-migungsverfahren erfolgt jedoch nur eingeschränkt. Mit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2008 (BayBO 2008) wurde das vereinfach-te Verfahren weiter gestrafft, die Baugenehmigung kann damit schneller und für den Bauherrn kosten-günstiger erteilt werden. Gleichzeitig wird die Eigen-verantwortung von Bauherr und Entwurfsverfasser gestärkt.Geprüft wird grundsätzlich nur noch, ob gebaut wer-den darf (Bauplanungsrecht, andere öffentlich-recht-liche Anforderungen, die von der Baugenehmigung miterfasst werden, z. B. Anbauverbote nach Wasser- oder Straßenrecht).Wie gebaut werden darf (Bauordnungsrecht), wird da-gegen nicht mehr von Amts wegen geprüft. Lediglich über gesondert beantragte Abweichungen von bau-ordnungsrechtlichen Vorschriften wird entschieden.Für die Einhaltung der sonstigen bauordnungsrecht-lichen Vorschriften wie z. B. Abstandsflächen- und Stellplatzanforderungen sowie der sonstigen öffent-lich-rechtlichen Anforderungen, die im vereinfachten Verfahren nicht geprüft werden, sind der Bauherr und sein Entwurfsverfasser selbst verantwortlich.Mit dem Bau darf erst nach Vorliegen der Baugeneh-migung begonnen werden. Baubeginn und Aufnahme der Nutzung sind anzuzeigen. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt 4 Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

    IV. Umfassendes Baugenehmigungsverfahren

    Eine Baugenehmigung mit umfassender Prüfung wird nur noch bei sogenannten Sonderbauten erteilt.Darunter fallen z. B.: Krankenhäuser Kindergärten, Schulen Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche

    V. Abbruch

    a) Verfahrensfreier AbbruchDie Beseitigung (= vollständiger Abbruch) von folgen-den baulichen Anlagen ist verfahrensfrei möglich: Verfahrensfrei (genehmigungsfrei) errichtete

    bauliche Anlagen Freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3

    („geringe Höhe“) Sonstige bauliche Anlagen mit einer Höhe bis

    zu 10 mIn diesem Fall sind weder Antrag oder Anzeige noch Mitteilung über den Baubeginn notwendig.

    b) Anzeigepflichtiger AbbruchDie Beseitigung (= vollständiger Abbruch) sonstiger baulicher Anlagen – insbesondere von Gebäuden, die an andere angebaut sind – ist mindestens einen Monat vorher der Gemeinde und dem Landratsamt anzuzeigen. Zu diesem Zweck sind eine Abbruch-anzeige und ein Lageplan, der die Lage der abzu-brechenden baulichen Anlage darstellt, vorzulegen.Darüber hinaus ist das Landratsamt mindestens eine Woche vorher über den Beginn der Abbrucharbeiten mit Baubeginnanzeige zu informieren.

    c) Genehmigungspflichtiger AbbruchSobald ein Gebäude nicht vollständig beseitigt wird (= Teilabbruch), ist das Vorhaben baugenehmigungs-pflichtig (siehe III–IV).Die erforderlichen Formulare können im Internet heruntergeladen werden:

    2 www.stmi.bayern.de/service/formulare

    2 www.kreis-nea.de

    Der Weg zur Baugenehmigung

    http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/http://www.kreis-nea.de

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  • 13

    Der Weg zur Baugenehmigung

    B. Der Bauantrag

    Ist das Vorhaben genehmigungspflichtig, muss ein entsprechender Bauantrag eingereicht werden.Der Bauantrag ist schriftlich und in dreifacher Aus-fertigung bei der Gemeinde einzureichen, in der das Baugrundstück liegt. Amtliche Vordrucke sind im Buchhandel, bei Ihrem Planfertiger oder im Internet unter

    2 www.stmi.bayern.de/service/formulare

    2 www.kreis-nea.de

    erhältlich.

    Dem Antrag sind beizufügen: Ein amtlicher Lageplan mit Eigentümerverzeichnis

    und einem beglaubigten Auszug aus dem Kataster-kartenwerk (erhältlich beim Vermessungsamt) im Maßstab 1:1.000. Das Vorhaben ist in eine Kopie des Lageplans einzuzeichnen.

    Die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Häufig ist es erforderlich, die Abstandsflächen in die Grundrisszeichnungen einzutragen.

    Die Baubeschreibung anhand der amtlichen Vordrucke.

    Im Einzelfall weitere Unterlagen wie Entwässe-rungsplan, Freiflächengestaltungsplan, Gelände-schnitte usw.

    Im vereinfachten Genehmigungsverfahren müssen die erforderlichen Nachweise über Statik, Wärme- und Schallschutz sowie vorbeugenden Brandschutz nicht mehr zur Prüfung vorgelegt werden. Sie müssen aber auf der Baustelle vorliegen. Verantwortlich hierfür sind der private Entwurfsverfasser und private Sach-verständige. Bei Sonderbauten ist die Vorlage der bautechnischen Nachweise jedoch weiterhin erforderlich.

    2 www.stmi.bayern.de/service/formulare

    2 www.kreis-nea.de

    C. Die Bauvoranfrage

    Bestehen Zweifel, ob ein Bauvorhaben überhaupt verwirklicht werden kann, empfiehlt es sich, vor der Stellung des eigentlichen Bauantrags einen schrift-lichen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. In diesem Verfahren können dann die konkreten Fragen zur Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden.

    Der positive Vorbescheid gilt 3 Jahre. Solange ist dann Zeit, um einen entsprechenden Bauantrag einzurei-chen. Der Vorteil dabei ist, dass die bereits im Vorbe-scheid geklärten Fragen in der Baugenehmigung ohne nochmalige Prüfung rechtsverbindlich übernommen werden können.

    Weitere Vorteile: Kostspielige Planunterlagen müssen noch nicht

    erstellt werden. Die Gebühr für den Vorbescheid wird in der Regel

    zur Hälfte mit der Baugenehmigungsgebühr ver-rechnet.

    Damit lässt sich auch das Kostenrisiko einer eventu-ellen Ablehnung in Grenzen halten. Die Voranfrage muss in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde eingereicht werden.

    Folgende Unterlagen werden benötigt: Antragsformular (wie beim Bauantrag, hier nur

    Vorbescheid ankreuzen) Lageplan im Maßstab 1:1.000 Baubeschreibung Bauentwurfsskizze Nachbarbeteiligung

    Der Weg zur Baugenehmigung

    http://www.stmi.bayern.de/http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/http://www.kreis-nea.de

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    D. Der Standort des Vorhabens

    Wesentlich ist natürlich auch, wo das geplante Bau-vorhaben entstehen soll. Der Standort entscheidet maßgeblich darüber, ob und wie ein Grundstück be-baut werden darf. Das Baurecht schränkt insoweit die sogenannte Baufreiheit ein. Damit kann grundsätzlich nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im sogenannte Innenbereich gebaut werden.

    Bebauungspläne

    Den Städten und Gemeinden im Landkreis obliegt die sogenannte Planungshoheit. Das heißt, sie können die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadt- oder Gemeindegebiet vorbereiten und fest-legen.Für den Bauherrn entscheidend sind dabei die von den Städten und Gemeinden aufgestellten Bebauungsplä-ne. Bebauungspläne sind – vereinfacht ausgedrückt – Grundstückspläne mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, aus denen sich das konkrete Baurecht für ein Grundstück ergibt. Festgesetzt werden können zum Beispiel Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Industriegebiete, in denen jeweils nur eine bestimmte Art von baulichen Nutzungen zulässig ist.

    Daneben können Bebauungspläne auch regeln: die bebaubare Grundstücksfläche, das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächen-

    größe, Zahl der Vollgeschosse oder maximale Gebäudehöhe),

    die Verkehrsflächen sowie die Baugestaltung (zum Beispiel Dachform,

    Begrünung etc.). Oft ist die Regelungsdichte der Bebauungspläne aber so gewählt, dass noch genügend Gestaltungsspiel-raum für den Bauherrn bleibt. Eingesehen werden können die Bebauungspläne bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Landratsamt.

    Der Weg zur Baugenehmigung

    Der Weg zur Baugenehmigung

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    Der Weg zur Baugenehmigung

    Der Innenbereich

    Der Innenbereich umfasst die zusammenhängend bebauten Ortsteile. Maßstab für die bauliche Nutzung eines Grundstücks im Innenbereich ist – wenn kein Bebauungsplan im obigen Sinne existiert – die Um-gebungsbebauung. Fügt sich das geplante Vorhaben in die umgebende Bebauung ein, ist die bauliche Nut-zung an dieser Stelle regelmäßig zulässig. Dennoch sind auch hier die bestehenden örtlichen Bauvor-schriften zu beachten, wie z. B. Baugestaltungssat-zungen oder Stellplatzsatzungen der Gemeinden. In den historisch gewachsenen innerörtlichen Bereichen werden auch häufig die Denkmalpflege und die Orts-planung (z. B. Stadtsanierung oder Dorferneuerung) eine gewichtige Rolle spielen.

    Der Außenbereich

    Alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Innenbereich liegen, sind dem Außenbereich zuzuordnen. Dies sind im Grunde alle Bereiche außerhalb der zusammenhängend be-bauten Ortsteile, also die freie Landschaft.Aber auch innerorts kann „Außenbereich“ existieren, wenn die unbebaute Fläche eine entsprechende Größe einnimmt (sogenannter Außenbereich im Innenbereich)!Allgemeiner Grundsatz im Außenbereich ist, dass hier nicht gebaut werden soll, um eine Zersiedlung der freien Landschaft zu vermeiden. Ausnahmen hiervon gelten nur sehr eingeschränkt. Die wichtigste Ausnah-me ist die berufsmäßig betriebene Landwirtschaft.Auch für den Standort des Bauvorhabens gilt: Er-kundigen Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem Landratsamt, ob und wie Ihr Grundstück bebaut werden kann. Diese kurze Übersicht kann und soll nicht auf alle Fragen und Probleme, die zum Thema Bauen bestehen, eine Antwort geben.

    Sie sollte aber eines gezeigt haben: Für (fast) alle Fragen, die sich Ihnen als Bauherr stellen, steht Ihnen in der Bau- und Umweltabteilung am Landratsamt ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Auch für Bereiche, die nicht unmittelbar mit Ihrem Bauvor-haben zu tun haben.

    Also: Fragen Sie uns!

    Der Weg zur Baugenehmigung

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    Im Rahmen der Wohnungsbau- und Umweltpolitik des Bundes und der Länder bestehen vielfältige Möglich-keiten, staatliche Fördergelder zur Durchführung von Baumaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die folgende Übersicht soll einen groben Überblick über die staatlichen Finanzhilfen bei Neubau und Kauf von Wohnraum, bei der Gebäude- und Wohnraum-änderung sowie beim Erhalten und Modernisieren von Wohnraum geben. Anhand dieser Förderpalette können Sie schnell feststellen, für welches Vorhaben grundsätzlich eine staatliche Förderung in Betracht kommt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Wohnraumförderung

    Wohnraumförderung

    Staatliche Förderprogramme 2 Stand Januar 2014

    Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt als Förder-institut für das Wohnungswesen und den Städtebau im Freistaat Bayern bietet im Rahmen staatlicher und eigener Förderprogramme zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung selbst genutzter Wohnungen an. An-tragsberechtigt sind Familien, deren Gesamteinkom-men bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt (z. B. junge Familie mit 2 Kindern ca. 70.000 € Brutto-jahreseinkommen). Das Darlehen ist vor Baubeginn beim Landratsamt zu beantragen!

    I. Bayerisches Wohnungsbauprogramm

    2 Zinsloses Darlehen (0,5 % Zinsen als Verwaltungs-kostenbeitrag), 15 Jahre Bindung

    Der Förderbetrag richtet sich nach Einkommen, Woh-nungsgröße und Bauort und wird im konkreten Einzel-fall in der Höhe gewährt, die zur Erzielung einer auf Dauer tragbaren Belastung erforderlich ist.

    2 Weitere Info unter www.wohnen.bayern.de

    Im Zusammenhang mit einem Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird für jedes vorhandene Kind zusätzlich ein Zuschuss von 2.500 € gewährt.

    Ansprechpartner:

    Jürgen AumüllerWohnraumförderungSachgebiet 12Zimmer B 100, Tel. 09161 92-125

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    Wohnraumförderung

    II. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

    2 Darlehen mit individueller Zinsverbilligung. Zinsfestschreibung wahlweise für die Dauer von 10 oder 15 Jahren * Aktueller Zinssatz unter www.labo-bayern.de

    Das Darlehen beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten, höchstens aber 150.000 €. Für den Zweiterwerb (Ge-brauchtimmobilie) gilt: Die Gesamtkosten der Woh-nung (ggf. einschließlich erforderlicher Renovierungs-maßnahmen) müssen angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaues nicht übersteigen (weitere Info unter www.labo-bayern.de).

    III. Anpassung von Wohnraum für schwerbehinderte oder schwerkranke Menschen

    2 Zuschuss bis 10.000 €

    Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohn-raum für schwerbehinderte oder schwerkranke Menschen, die durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden, können Eigentümer von Eigen-wohnungen einen Zuschuss bis zu 10.000 € erhalten. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behinderten-gerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (weitere Info unter www.wohnen.bayern.de).

    Wohnraumförderung

  • 18

    Die Energiewende

    Die Energiewende (aus www.wikipedia.de)

    Der Begriff „Energiewende“ war Titel einer vom Öko-Institut 1980 erarbeiteten wissenschaftlichen Prognose zur vollständigen Abkehr von Kernenergie und Energie aus Erdöl; diese wurde auch als Taschen-buch veröffentlicht. In den darauffolgenden Jahr-zehnten erweiterte sich der Begriffsumfang; er geht in der heutigen Form wenigstens auf das Jahr 2002 zurück. In jenem Jahr fand am 16. Februar in Berlin die Fachtagung „Energiewende – Atomausstieg und Klimaschutz“ statt, veranstaltet vom Bundesministe-rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor sicherheit (BMU).

    „Energiewende“ benennt eine deutliche Veränderung der Energiepolitik: Durch einen Wechsel von einer nachfrageorientierten zu einer angebotsorientierten Energiepolitik und einen Übergang von zentralisti-scher zu dezentraler Energieerzeugung (z. B. der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung – Kraft-Wärme-Kopplung – in sehr kleinen Blockheizkraft-werken bis hin zu größeren Heizkraftwerken) soll es anstelle von Überproduktion und vermeidbarem Ener-giekonsum zu Energiesparmaßnahmen und höherer Effizienz kommen. Diese anfangs stark bekämpften Ansichten des Öko-Instituts sind nach und nach ener-giepolitisches Allgemeingut geworden.

    Im weiteren Sinn umfasst die Energiewende auch die Demokratisierung der Energiegewinnung. Während in der traditionellen Energiewirtschaft wenige Groß-konzerne mit zentralen Großkraftwerken den Markt als Oligopol beherrschen und damit einhergehend eine kartellrechtlich wie politisch bedenklich große Machtfülle anhäuften, lassen sich die erneuerbaren

    Energien in der Regel dezentral aufstellen. Über Beteiligungsmodelle wie Bürgerwindparks und Bür-gersolarparks sind viele Bürger direkt in der Energie-erzeugung involviert, Photovoltaikanlagen können sogar von Einzelpersonen errichtet werden. Bei Stadtwerken und anderen Unternehmen in öffentli-cher Hand sind die Bürger ebenfalls indirekt an der Energieerzeugung beteiligt, während bei der konven-tionellen Energiewirtschaft vergleichsweise wenige Aktionäre profitieren. Nicht zuletzt ermöglicht die dezentrale Errichtung der erneuerbaren Energien eine Wertschöpfung in der Region und eine Stärkung des ländlichen Raumes, so dass Kapitalabflüsse aus der Region minimiert werden. Daher spielen erneuerbare Energien in der kommunalen Energiepolitik eine zu-nehmend große Rolle und werden von der Lokalpolitik häufig gefördert.

    Die Energiewende aus Sicht der Agrarpolitik (www.stmelf.bayern.de)

    Ziel ist es, dass in Bayern bis zum Jahr 2021 mehr als 50 % Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Deshalb müssen wir konsequent alle Möglichkeiten nutzen, die uns die erneuerbaren Energien bieten. Gerade der Land- und Forstwirtschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

    Die Energieversorgung der Zukunft ist auf die Flächen der Landwirte und Waldbauern angewiesen. Ob Biomasse, Windkraft, Photovoltaik oder Geother-mie: Die Energiewende findet vor allem in den länd-lichen Räumen statt.

    Die Energiewende gelingt dann, wenn wir es schaffen, die Menschen zu überzeugen und mitzunehmen.

    Die Energiewende

    http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ko-Instituthttp://de.wikipedia.org/wiki/Prognosehttp://de.wikipedia.org/wiki/Kernenergiehttp://de.wikipedia.org/wiki/Atomausstieghttp://de.wikipedia.org/wiki/Klimaschutzhttp://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Umwelt,_Naturschutz_und_Reaktorsicherheithttp://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Umwelt,_Naturschutz_und_Reaktorsicherheithttp://de.wikipedia.org/wiki/Energiepolitikhttp://de.wikipedia.org/wiki/Zentralismushttp://de.wikipedia.org/wiki/Zentralismushttp://de.wikipedia.org/wiki/Dezentrale_Stromerzeugunghttp://de.wikipedia.org/wiki/Kraft-W%C3%A4rme-Kopplunghttp://de.wikipedia.org/wiki/Kraft-W%C3%A4rme-Kopplunghttp://de.wikipedia.org/wiki/Blockheizkraftwerkhttp://de.wikipedia.org/wiki/Blockheizkraftwerkhttp://de.wikipedia.org/wiki/Heizkraftwerkhttp://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberproduktionhttp://de.wikipedia.org/wiki/Energiesparenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Energieeffizienzhttp://de.wikipedia.org/wiki/Oligopolhttp://de.wikipedia.org/wiki/Kartellrechthttp://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerwindparkhttp://de.wikipedia.org/wiki/Stadtwerkhttp://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Energiepolitik

  • 19

    Die Energiewende

    Energiewende findet im ländlichen Raum statt

    Der Umbau der Energieversorgung wird Auswirkungen auf Landschaftsbild und Landnutzung haben. Auch dazu brauchen wir die Zustimmung der Bevölkerung. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann zum Gelingen der Energiewende beitragen und Folgendes anbieten:Es bietet mit seinen nachgeordneten Behörden und seiner Flächenpräsenz einen breiten Zugang zu den Menschen vor Ort.

    Es bietet im Rahmen der ländlichen Entwicklung die passenden Instrumente, um etwa interkommunale Energiekonzepte voranzutreiben und weitgehend energieautarke Regionen zu etablieren. Diese Kompetenzen können wir gezielt für den Aus-bau der erneuerbaren Energien in den ländlichen Räumen nutzen. Dabei stehen folgende Leitlinien im Vordergrund: Dezentrale Energieerzeugung und Verbrauch:

    Dies schafft kurze Transportwege und spart teure Leitungen.

    Effiziente Nutzung der begrenzt verfügbaren Fläche: Dies führt zu einem ausgewogenen Mix aller erneuerbaren Energieträger.

    Vorbild und Impulsgeber: Dies können zum Bei-spiel weitgehend energieautarke Regionen sein.

    Bürgermodelle unterstützen: Aus Betroffenen Be-teiligte machen, die sich mit ihrer Windkraft- oder Photovoltaikanlage identifizieren – das stärkt die Akzeptanz.

    Die Energiewende auf Landkreisebene

    Wie ein großer Marktplatz mutet die Arbeit rund um das Thema Energie an, bunt und vielfältig. Dahinter stecken die unterschiedlichsten Köpfe mit innovati-ven, oftmals außergewöhnlichen Ideen. Wie auf dem Wochenmarkt gibt es ein gemeinsames Ziel, das alle antreibt: Regionalität, kurze Wege, Unabhängigkeit von endlichen Rohstoffen.

    Dieses gemeinsame Anliegen zieht immer weitere Kreise. Da sind die vielen Aktiven, die sich intensiv um Bürgeranlagen kümmern, und all die Privatleute, die ihre Wohngebäude energieeffizient sanieren. Da sind die Menschen, die den Energieeffizienzgedan-ken in der Landwirtschaft, in den Schulen, in den Unternehmen und in den Gemeinden, ja sogar in den sozialen Bereichen des Lebens vorantreiben, z.B. in Form der Klimawerkstätten 2012.

    Zum aktiven Netzwerk gehören, neben dem Arbeits-kreis Energie und der Wirtschaftsförderung des Landkreises, der Arbeitskreis Energieberater sowie der Bund Naturschutz des Landkreises. Neu ist das Netzwerk Energiewendeberater der Städte und Gemeinden im Landkreis. Je nach Projekt kommen neue Partner hinzu. Zeitweilig sind einige Gemeinden dabei, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder Unternehmen, die sich für die lokalen Ereignisse interessieren. Der Ausschuss für Energie, Umweltfragen und Planung hat 2010 den Beschluss zu 100 % erneuerbaren Energien bis 2020 gefasst. Der Beschluss wurde vom Kreistag im November 2012 bestätigt.

    Dieses Ziel können wir nur gemeinsam erreichen. Das bedeutet, die Netzwerke weiter auszubauen, noch enger zusammenzurücken, die Gedanken noch intensiver auszutauschen.

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    Unter der E³-Flagge – Energie sparen, Energie effizient nutzen und erneuerbare Energien einsetzen – sieht sich die Wirtschaftsförderung des Landkreises als ein Motor von vielen in diesem großen, spannenden Getriebe.

    Die E³-Vortragsreihe bietet von Januar bis April Vorträge zu den verschiedensten Themen im Be-reich Sanierung und deren Fördermöglichkeiten. Im Bereich Neubau werden Ihnen Passivhäuser, Sonnen-häuser und Speichermöglichkeiten vorgestellt. Bei der Wärmeerzeugung geht es um unterschiedlichste Heizungssysteme, auch gekoppelt mit der Strom-erzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung), oder Heizen mit Erdwärme. Da die Förderung einiger Sanierungsmaß-nahmen an eine Energieberatung vor Ort gekoppelt ist, lernen Sie in den E³-Vorträgen die Energieberater des Landkreises als Referenten näher kennen.

    In Form einer Bürgerplattform werden im Rahmen der E³-Reihe Impulsvorträge von Bürgern für Bürger ange-boten. Lernen, wie es die anderen machen, soll gute Projekte im Landkreis schneller verbreiten. Haben Sie Ihr Haus besonders effizient saniert? Haben Sie eine Idee umgesetzt, die andere vielleicht auch interessie-ren würde? Bitte melden Sie sich doch. Die Bürger-plattform steht jedem Projekt zum Klimaschutz offen.

    2011 und 2012 wurden Energiewendeabende an-geboten. Kunden und Interessierte wurden in die Filialen der Banken und Sparkassen eingeladen, sich über Impulsvorträge ein Bild über aktuelle Themen der Energiewende zu informieren.

    Einkommensschwache Haushalte können eine kostenlose Energieberatung vor Ort erhalten. Bitte melden Sie sich unter der unten angegebenen Telefonnummer.

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    2012 konnten die ersten Klimawerkstätten im Land-kreis zusammen mit mareg markt + region installiert werden. Gemeinsam in Gruppen z. B. in einer Gemein-de wird Klimaschutz zum Alltagsexperiment, in dem sich jeder sein Ziel formuliert, das er im Laufe von 6–8 Monaten erreichen will. Aktionen und Ausflüge stillen den Wissensdurst, und: gemeinsam macht alles viel mehr Spaß, und Änderungen im Alltag fallen einem dadurch viel leichter.

    Klimawerkstätten können in jeder Gemeinde entste-hen. Fragen Sie doch Ihre Nachbarn, ob sie nicht auch Lust haben, gemeinsam an Klimaschutzthemen heran-zugehen, oder rufen Sie an.

    2 Alle Termine werden rechtzeitig im Amtsblatt/Landkreis-Journal veröffentlicht.

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  • 23

    Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren

    Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren

    1. Energieeinsparverordnung EnEV

    Deutschland ist einer der Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den CO

    2-Ausstoß in den nächsten Jahren

    deutlich zu verringern.

    In Anbetracht der Tatsache, dass die CO2-Emissio-

    nen europaweit eher steigen als fallen, ist das 1998 vereinbarte Ziel der Regierung, die CO

    2-Emissionen

    über die Kyoto-Verpflichtung hinaus bis 2012 um ins-gesamt 30% zu senken, nur mit wirkungsvollen und tiefgreifenden Maßnahmen zu erreichen.

    Rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland wird durch Heizen und Warmwasserbe-reitung in Gebäuden verursacht. Ein Großteil dieser Energie könnte eingespart werden: durch moderne Gebäudetechnik und fachgerechte Sanierung. Mit der Energieeinsparverordnung wird die Gesamt-bilanz eines Gebäudes bezüglich Anlagentechnik und baulichem Wärmeschutz gewissermaßen verrechnet. D.h. schlechte Wärmedämmung wird mit einer effizi-enten Heizanlage ausgeglichen und umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße der EnEV ist der Jahres-primärenergiebedarf für ein Gebäude. Die EnEV stellt auch Anforderungen an den sommer-lichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichti-gung solarer Wärmegewinnung.

    Wesentliche Verluste der Wärme, sogenannte Transmissions verluste, an einem Gebäude lassen sich über die Wände, die Kellerdecke sowie das Dach und die Fenster ausmachen. Zusätzlich verliert ein Gebäude Wärme über das Lüften und Undichtigkeiten von Türen und Fenstern.

    Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert (früher k-Wert) beschreibt nun, wie viel Wärme in Watt bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (bzw. Grad Celsius) zwischen Innen- und Außenluft je m² verloren geht (Transmissionswärmeverlust). Je kleiner der U-Wert, desto besser ist der Wärmeschutz!

    Bei Beantragung von zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW für Sanierungs- oder Baumaßnah-men müssen die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Auch ohne Inanspruchnahme von KfW-Mitteln dürfen bestimmte U-Werte nicht überschritten werden. Ihr Architekt oder Energie-berater wird Ihnen gerne weiterhelfen.

    Die Wärmegewinnung in einem Gebäude erfolgt meistens durch eine Heizung oder die Sonnenein-strahlung durch Fenster oder durch die Bewohner (z. B. Körperwärme, Kochen). Häuser wie das Sonnen-haus, das Passivhaus oder das Energieplushaus be-rücksichtigen die Gewinne und Verluste und können so über eine Reduzierung der Wärmebrücken auf ein Minimum und die Ausnutzung der Gebäudelage sowie der Sonnenenergie nahezu ohne Heizungstechnik auskommen. Ab 2019 sollen Passivhäuser, in welcher Form auch immer, Pflicht werden.Die neue Energieeinsparverordnung 2014 ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Erhöhte Anforderungen ergeben sich für den Neubau. Bei der Sanierung von Gebäuden wurden die Anforde-rungen nicht verschärft. Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, zum 1. Januar 2015 außer Betrieb genommen werden. Ihr Schorn-steinfeger, Energieberater oder Architekt wird Ihnen die wesentlichen Änderungen sowie die Ausnahme-regelungen bei Bedarf sicherlich gerne erläutern.

    2 Eine ausführliche Darstellung der Energieeinspar-verordnung bietet z. B. www.wikipedia.de – Energieeinsparverordnung.

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    2. Der Energieausweis

    Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht, wissen die meisten. Was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2009 Pflicht. Er ist ein Schritt, um die Energieeinspar-verordnung umzusetzen, indem die Energieeffizienz der Gebäude verbessert wird.

    Es wird zwischen Energieverbrauchs- und Energie-bedarfsausweis unterschieden. Der Energiever-brauchsausweis zeigt, wie sparsam die Bewohner die Heizwärme und den Strom nutzen. Er sagt nichts über die Gebäudehülle aus. Diese Informationen liefert der Energiebedarfsausweis. Der Energiebedarfsausweis wird beim Neubau gleich mit ausgestellt. Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten kann als Energieausweis gewählt werden zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfs-ausweis. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten kann zwischen den beiden Energie-ausweisen gewählt werden, wenn das Gebäude der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Alle anderen Wohngebäude müssen den Energiebedarfs-ausweis beantragen.

    2 Einen Online-Check, welchen Energieausweis Ihr Haus braucht, finden Sie unter www. zukunft-haus.info/de/verbraucher/rund-um-den-energie-ausweis.html, den Internetseiten der Deutschen Energieagentur dena.

    Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren

    Rechtlicher Hintergrund beim energieeffizienten Bauen und Sanieren

    Bei Beantragung von KfW-Mitteln für die Sanierung eines Wohngebäudes muss ein Energiekonzept als Fahrplan für die Sanierung von einem Energieberater erstellt werden. Für das sanierte Gebäude stellt Ihnen der Energieberater dann einen Energiebedarfsaus-weis aus.

    Seit dem 1.5.2014 ist die neue Energieeinsparverord-nung in Kraft getreten. „Die wichtigsten Änderungen zum Energieausweis sind: Neuskalierung mit Angabe von Energieeffizienzklassen im Bandtacho. Vorlage-pflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflicht-angaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen. Wenn zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung (gemeint sind Inserate in kommerziellen Medien gleich welcher Art) kein gültiger Energiepass vorliegt, dann müssen die Angaben gem. EnEV 2014 nicht in der Anzeige aufge-führt sein. Ein gültiger Ausweis muss spätestens beim Besichtigungstermin vorliegen. Für die Einhaltung der Pflicht ist der Verkäufer oder der Vermieter verantwort-lich. Bei Wohngebäuden sind diese Pflichtangaben:a) die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis),b) den im Energieausweis genannten Endenergiebe-darfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude,c) die im Energieausweis genannten wesentlichen Ener-gieträger für die Heizung des Gebäudes,d) das im Energieausweis genannte Baujahr unde) die im Energieausweis genannte Energieeffizienz-klasse.Diese Angaben können abgekürzt werden, wenn diese Abkürzungen unmissverständlich sind oder wenn in der Publikation ein erklärendes Verzeichnis ist. Mögliche Abkürzungen sind1. Art des Energieausweisesa) Verbrauchsausweis: Vb) Bedarfsausweis: B2. Der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a). (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV), z.B. 227,5 kWh3. Der wesentliche Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)“

    2 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Energieein-sparverordnung

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    Energieeffizient bauen und sanieren

    Kredit- und Zuschussprogramme„Energieeffizient bauen und sanie-ren“ und „Erneuerbare Energien“

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW des Bundes bietet verschiedene Kredit- und Zuschussprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie zum altersgerechten Umbauen. Da die Kredite eine limitierte Obergrenze haben, können sie kombiniert werden mit anderen KfW-Krediten.

    Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag an die KfW vor Beginn Ihres Vorhabens zu stellen!

    Außerdem brauchen Sie einen Energieberater. Er plant mit Ihnen die Sanierungsmaßnahmen und be-stätigt die Einhaltung der technischen Mindestanfor-derungen gegenüber der KfW. Das bedeutet bei der energetischen Sanierung: ohne Energieberater kein Kredit.Ein Antrag auf Investitionszuschuss kann nur mit Ihrem Energieberater online gestellt oder unter Tel:0800-539 9002 bestellt werden. Kredite werden mit Ihrer Hausbank beantragt.

    2 Die Liste der Energieberater auch aus dem Land-kreis finden Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de.

    Es ist im Moment eine gute Zeit, besonders zinsgüns-tig zu finanzieren. Die Zinssätze liegen zwischen 1,0 % und 2,22 % effektiv pro Jahr je nach KfW-Programm. Nutzen Sie diese hervorragenden Angebote!

    Grundsätzlich kann man sagen, je energieeffizienter die Maßnahmen, desto höher der Tilgungszuschuss bzw. desto höher der Investitionszuschuss.

    Die Wohnimmobilien werden von der KfW in soge-nannte Energieeffizienzhäuser eingeteilt. Es handelt sich um einen technischen Standard, den die KfW z. B. in den Kredit-Förderprogrammen zur Bestimmung

    des Tilgungszuschusses nutzt. Der Jahresprimärener-giebedarf der Immobilie wird hierbei in Relation zu einem vergleichbaren Neubau gesetzt. Dabei gilt: je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.Beispielsweise hat das KfW-Effizienzhaus 70 einen Jahresprimärenergiebedarf von höchstens 70 % eines vergleichbaren Neubaus, der nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung gebaut wird. Es benötigt im Vergleich also weniger Energie für Heizung und Warmwasser.

    Jedes Haus ist sehr individuell. Deshalb können gleiche Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen Gebäuden zu unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards führen.Beispielsweise zählen zu einem Energieeffizienz-haus 115 als Standard eine Gas-Brennwertheizung mit Solaranlage für Trinkwassererwärmung, Außen-wanddämmung, Dachdämmung und neue Fenster mit Doppelverglasung.Den Energieeffizienzhaus-Standard 85 kann man schon erreichen, wenn die Solaranlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt wird. Bei einem Energieeffizienzhaus 55 hat man eine Heizung mit Biomasse/Holzpellets oder eine Wärmepumpe, und die Fenster haben bereits eine Dreifachverglasung mit einem Spezialrahmen.

    Da Fördermaßnahmen einem ständigen Wandel unter-liegen, informieren Sie sich bitte immer aktuell bei Ihrem Handwerker, Ihrem Energieberater oder in der Wirtschaftsförderung, Bereich Energie bei:

    Energieeffizient bauen und sanieren

    Ansprechpartner

    Dr. Renate KapuneWirtschaftsförderungZimmer B 107, Tel. 09161 92-141 [email protected]

    mailto:[email protected]

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    Energieeffizient bauen und sanieren

    1. Energieeffizient sanieren

    Energieeffizient Sanieren, Baubegleitung – KfWProgramm 431

    Für eine qualifizierte Baubegleitung einer energe-tischen Sanierung im KfW-Programm 430 – Investi-tionszuschuss oder im Programm 151 – Kredit – durch einen Sachverständigen übernimmt die KfW 50 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Antragsteller und Vorha-ben, allerdings nur in Kombination mit den Program-men 151/152, 430 sowie 167.

    Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss – KfWProgramm 430

    Bis zu 18.750 € pro Wohneinheit können Eigentümer einer Wohnimmobilie als Selbstnutzer für die energe-tische Sanierung zu einem KfW-Energieeffizienzhaus bekommen. Bei energetischen Einzelmaßnahmen, wie eine Dachsanierung, werden 7,5 % der Investitions-kosten, maximal 5.000 € pro Wohneinheit, über-nommen, allerdings nur für Eigentümer von Ein- bis Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Selbstnutzung oder Vermietung.

    Energieeffizient Sanieren, Kredit – KfWProgramm 151

    In diesem Programm bekommen Sie einen Kredit bis zu 75.000 € pro Wohneinheit plus Tilgungszuschuss bei einem Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr für eine energetische Sanierung, auch eines denkmalge-schützten Wohnhauses, zu einem KfW-Effizienzhaus oder für den Kauf eines KfW-Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 12,5 % der Kreditsum-me betragen, je nachdem welches Energieeffizienz-haus-Niveau erreicht wird.Kombinierbar ist dieser Kredit mit dem aus dem KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 167, wenn Sie zusätzlich Ihre Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen möchten, mit bis zu 50.000 Euro pro Wohn-einheit zu 2,22 % effektivem Jahreszins.

    Energieeffizient Sanieren, Kredit für Einzelmaßnahmen – KfWProgramm 152

    Für Einzelmaßnahmen, wie z. B. eine Dachsanierung, können Sie in diesem Programm einen Kredit bis zu 50.000 € pro energetische Einzelmaßnahme bei einem Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr beantragen.

    Energetische Gebäudesanierung – sozial investieren – KfWProgramm 219

    Gemeinnützige Organisationen werden bei einer energetischen Komplettsanierung oder bei Einzel-maßnahmen für Gebäude der sozialen Infrastruktur zu einen KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100 oder im Denkmalschutz unterstützt mit einem zinsgünsti-gen Kredit und einem Tilgungszuschuss bis zu 12,5 % je nach erreichtem Gebäudestandard.

    CO2Minderungsprogramm der NErgie

    Als Kunde der N-Ergie können Sie einerseits die ganze Palette an Beratungen zu Energiethemen in Anspruch nehmen und andererseits Zuschüsse für die ener-getische Sanierung, Heizanlagen, solarthermische Anlagen, Kleinwasseranlagen sowie Gas- und Elektro-autos. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0911 80258222 oder auf den Internetseiten der N-Ergie: www.n-ergie.de/privatkunden/energie-beratung/foerderprogramm.html.

    2. Energieeffizient bauen

    Energieeffizient Bauen, Kredit – KfWProgramm 153

    Dieses Programm sieht einen Kredit vor mit einem Zinssatz ab 1,51 % (Stand Mai 2014) effektiv pro Jahr, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit plus Tilgungs-zuschuss für den Bau oder den Kauf eines KfW-Effi-zienzhauses 70, 55, 40 oder eines Passivhauses. Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau kann der Tilgungszuschuss bis zu 10 % betragen. Der Kredit ist mit anderen Förderkrediten flexibel kombinierbar.

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    3. Sonstige Programme der KfW

    Altersgerecht Umbauen, Kredit – KfWProgramm 159

    Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit mit einem Zinssatz ab 1,00 % effektiv pro Jahr können Sie über Ihre Haus-bank bei der KfW beantragen, um störende Barrieren zu beseitigen oder bereits umgebauten Wohnraum zu kaufen.

    WohneigentumsprogrammGenossenschaftsanteile, Kredit – KfWProgramm 124

    Dieser Kredit geht bis 50.000 € für den Kauf oder den Bau Ihres Eigenheims sowie für die Anschaffung von Bausgenossenschaftsanteilen. Der Zinssatz liegt hier im Moment bei 1,97 % effektiv pro Jahr. Das KfW-Pro-gramm 124 lässt sich kombinieren mit dem KfW-Pro-gramm 153 – energieeffizient bauen sowie mit dem KfW- Programm 151 – energieeffizient sanieren.

    4. Förderprogramme für erneuerbare Energien

    Die Kredite der KfW sowie die Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm des BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – (unter Punkt 5) lassen sich kombinieren mit den KfW-Programmen 153 und 151 – energieeffizient bauen und sanieren.

    Erneuerbare Energien – Standard, Kredit – KfWProgramm 270, 274

    Das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Standard“ ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (s. KWK-Anlagen). Sie profitieren von langfristigen, besonders zinsgüns-tigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren bei einem Zinssatz von im Moment 1,41 % effektiv pro Jahr.

    Erneuerbare Energien und Speicher KfWProgramm 275

    Strom aus Sonnenenergie speichern mit einem zins-günstigen Kredit von im Moment 1,26 % effektiven Jahreszins für Batteriespeicher und für die Nach-rüstung von Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind.

    5. Wärme aus erneuerbaren Energien im Marktanreiz-programm des BAFA

    „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2.074), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3.044) geändert worden ist, trat am 01.01.2012 in Kraft. Das BAFA ist die Bewilligungs-behörde für Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG.“

    Die folgenden Maßnahmen werden im Rahmen des Programms über das BAFA für Bestandsgebäude gefördert: Die Errichtung und Erweiterung … von Solarkollektoranlagen u.a. zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung … Biomasseanlagen wie Kombinationskessel zur Verfeuerung fester Biomasse… besonders emissionsarmen Scheitholzvergaser-kesseln … effizienten Wärmepumpen … Visualisierungsmaßnahmen für Erneuerbare Energien. Die Investitionszuschüsse des BAFA können insbe-sondere Privatpersonen, kleine und mittlere Unter-nehmen, Freiberufler und Kommunen in Anspruch nehmen.

    2 Weitere Informationen sowie die Anträge finden Sie auf den Internetseiten www.bafa.de > Heizen mit Erneuerbaren Energien.

    Energieeffizient bauen und sanieren

    Energieeffizient bauen und sanieren

    http://www.bafa.de

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    Ansprechpartner:

    Stephan KöhlerZimmer A 213, Tel. 09161 92-426 [email protected]

    Ansprechpartner:

    Stephan KöhlerZimmer A 213, Tel. 09161 92-426 [email protected]

    Gewässerschutz

    Das Sachgebiet 42 „Gewässerschutz/Abfallrecht“ im Landratsamt ist u. a. Ihr Ansprechpartner für folgende Bereiche:

    Erdwärmesonden Brunnen Kleinkläranlagen Heizöltankanlagen Überschwemmungsgebiete Wasserschutzgebiete Auskünfte zu Altlasten Verwenden von Recyclingbaustoffen

    1. Erdwärmesonden

    Vor Errichtung einer Erdwärmesondenanlage sind zunächst diverse Punkte, wie z. B. die Lage (Wasser-schutzgebiet?), abzuklären. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Anschließend kann die wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt beantragt werden. Die Antragstel-lung erfolgt von Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrer Bohrfirma. Die Unterlagen sind dreifach beim Land-ratsamt einzureichen. Nach ca. 4 Wochen erhalten Sie dann den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid. Dieser ist jedoch kostenpflichtig.

    2. Brunnen

    Bevor ein Brunnen z. B. zur Gartenbewässerung oder zum Tränken von Tieren errichtet werden darf, ist eine Brunnenbohranzeige beim Landratsamt einzureichen.Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihre Anzeige mit den Auflagen für die Brunnenerrichtung und -nutzung. Die Benachrichtigung ist kostenpflichtig. Gegebenen-falls ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

    Gewässerschutz

    2 www.lfu.bayern.de/geologie/geothermie/ index.htm

    3. Kleinkläranlagen

    Anwesen, die nicht an eine zentrale Kläranlage an-geschlossen sind, müssen das Abwasser in einer vollbiologischen Kleinkläranlage reinigen. Die Grund-stückseigentümer müssen für die Einleitung des gereinigten Abwassers direkt in ein oberirdisches Gewässer oder Versickerung in das Grundwasser dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorlegen. Erfolgt die Einleitung des gereinigten Abwassers in die Kanalisation der Gemeinde, so ist die Entwässerungssatzung der Gemeinde zu beachten. Für den Einbau oder die Nachrüstung einer Kleinklär-anlage gewährt der Freistaat Bayern unter bestimm-ten Voraussetzungen Zuschüsse. Das Förderpro-gramm endet am 31.12.2014.

    mailto:[email protected]:[email protected]

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    Ansprechpartner:

    Reiner BurkZimmer A 214, Tel. 09161 92-422 [email protected] HörnerZimmer A 214, Tel. 09161 92-427 [email protected]

    Gewässerschutz

    Ansprechpartner:

    Reiner BurkZimmer A 214, Tel. 09161 92-422 [email protected] HörnerZimmer A 214, Tel. 09161 92-427 [email protected]

    5. Überschwemmungsgebiete

    Liegt Ihr Grundstück in einem Überschwemmungs-gebiet, das vorläufig gesichert, kartiert oder durch Verordnung festgesetzt ist, ist für die Errichtung von baulichen Anlagen (auch Auffüllungen) und Aufgra-bungen sowie u. U. auch Strauch- und Baumbepflan-zungen sowie das Lagern/Aufbringen von wasser-gefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl, Düngemittel) und anderen Gegenständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ob das Bauvorhaben in einem solchen Gebiet liegt und welche Voraussetzungen für die Aus-nahmegenehmigung erfüllt sein müssen, können Sie bei uns abklären. Die Genehmigung selbst ist kostenpflichtig. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4–6 Wochen.

    Gewässerschutz

    2 www.rzkka.bayern.de

    4. Heizöltankanlagen

    In der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) werden die wasserwirtschaftlichen Anforde-rungen, Anzeigepflichten und Prüfpflichten der An-lagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, z. B. die Heizöl- oder Diesellagerung sowie Tankstel-len, geregelt. Die Lagerung des Heizöls muss entweder in doppel-wandigen Tanks, GFK-Tanks (bis 2.000 l) oder in Auf-fangwannen bzw. Auffangräumen erfolgen.Erfolgt die Lagerung des Heizöls in einem Gebäude oder oberirdisch im Freien, besteht ab einer Lager-menge von über 10 m³ eine fünfjährlich wiederkeh-rende Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach § 18 VAwS. Bei unterirdischen Lagertanks besteht diese Prüfpflicht grundsätzlich.

    Ansprechpartner:

    Armin StierZimmer A 215, Tel. 09161 92-483 [email protected]

    2 Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage www.kreis-nea.de > Landratsamt > Fachbereiche > Gewässerschutz, Staatl. Abfall-recht > Überschwemmungsgebiete

    2 www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/index.htm

    2 www.lfu.bayern.de

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]://www.rzkka.bayern.demailto:[email protected]://www.kreis-nea.dehttp://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/index.htmhttp://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/index.htmhttp://www.lfu.bayern.de

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    Ansprechpartner:

    Thorsten DistlerZimmer A 215, Tel. 09161 92-423 [email protected]

    Ansprechpartner:

    Nina Püschel-BlomenhoferZimmer A 212, Tel. 09161 92-420 [email protected] SauerhammerZimmer A 216, Tel. 09161 92-429 [email protected]

    Gewässerschutz

    6. Wasserschutzgebiete

    Für jedes Wasserschutzgebiet gilt eine eigene Ver-ordnung, die für die jeweiligen örtlichen Gegebenhei-ten entwickelt wurde. Für die einzelnen Schutzzonen enthält die Verordnung eine Übersicht der verbotenen oder nur beschränkt zulässigen Handlungen. Die Schutzgebietsverordnungen und die dazugehörigen Lagepläne können im Landratsamt und in den betrof-fenen Städten oder Gemeinden eingesehen werden.

    Von den Verboten der Wasserschutzgebietsverord-nung kann in begründeten Einzelfällen durch die Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmi-gung erteilt werden (z. B. Bauvorhaben in den Schutz-zonen II und III). Hierzu ist ein formloser Antrag mit Lageplan und Beschreibung der Maßnahme beim Landratsamt im Sachgebiet Gewässerschutz/Abfall-recht einzureichen. Die Erteilung einer Ausnahme-genehmigung ist kostenpflichtig.

    7. Auskünfte zu Altlasten

    Altlasten – Erbe der Vergangenheit

    Der unbedachte Umgang mit Stoffen, die die Umwelt gefährden, sowie Unfälle oder Betriebsstörungen haben durch den Austritt von Schadstoffen häufig zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen geführt. Wie gefährlich viele Chemikalien sind, war früher schlicht nicht bekannt. An ehemaligen Industrie- und Militäranlagen sowie unter alten Mülldeponien kön-nen daher der Boden und zum Teil auch das Grund-wasser verunreinigt sein.

    Diese Nachlässigkeiten und Umweltsünden der Vergangenheit nennen wir heute Altlasten, die vom Verursacher oder Eigentümer des Grundstückes aufwendig untersucht und beseitigt werden müssen. Sämtliche bekannten Altlastenstandorte werden im sogenannten Altlastenkataster geführt.

    Auskünfte aus dem Altlastenkataster können jeder-zeit auf schriftliche Anfrage beim Landratsamt gegen-über dem Eigentümer oder Bevollmächtigten erteilt werden.

    Gewässerschutz

    2 www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htmhttp://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm

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    Ansprechpartner:

    Roland Schimetschek Zimmer A 215, Tel. 09161 92-424 [email protected]

    Gewässerschutz

    8. Verwenden von Recyclingbaustoffen

    Vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen, z. B. in Waldwegen, sind zunächst diverse Punkte, wie z. B. die Lage (Wasserschutzgebiet, Naturschutzgebiet, an-stehendes Grundwasser), abzuklären. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Für die Verwertung von Bauschutt ist in Bayern der Leitfaden „Anforderung an die Verwertung von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken“ von 15.06.2005 eingeführt worden. Gemäß dem Leitfaden sind ausschließlich Recyclingbaustoffe zulässig, wo-bei Recyclingbaustoffe aufbereitete, zur Verwendung / Verwertung geeignete mineralische Baustoffe sind, die eine Qualitätssicherung durchlaufen und umwelt-verträglich sein müssen.

    Gewässerschutz

    2 www.stmug.bayern.de/umwelt/abfallwirtschaft/doc/leitfaden_recyclingbaustoffe.pdf

    mailto:[email protected]

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    Bauen für ein ganzes Leben

    Familienfreundlich, behinderten- und altersgerecht

    Wer wünscht sich nicht, bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben zu können? „My home is my castle“, heißt es so schön! So soll es möglichst lange bleiben. Junge Familien bauen meist nach ihren sehr persönlichen Vorstellungen, die sich auf bis da-hin gemachte Erfahrungen und aktuelle Lebensziele stützen. Im Zeichen der demografischen Entwicklung und einer immer höher werdenden Lebenserwartung erfüllen sich auch Paare mittleren Alters und Senioren noch den Traum vom neuen Eigenheim oder von einer neuen Eigentumswohnung.

    Dabei sollte in jedem Lebensalter bei der Planung, ob für Neubau, Umbau oder auch Renovierung einzel-ner Räume und Bauteile, darauf geachtet werden, dass weitgehend barrierefrei gebaut wird oder eine spätere Anpassung gut möglich ist. Spätestens im Alter erleben viele Menschen Einschränkungen ihrer Mobilität und Beweglichkeit. Auch die Leistungsfähig-keit der Sinnesorgane beim Sehen und Hören lässt häufig nach. Eine Behinderung kann aber auch plötz-lich schon in jüngeren Jahren durch eine Krankheit oder einen Unfall entstehen. Eine vorausschauende Planung und Bauweise ermöglicht allen Betroffenen, länger selbstbestimmt und selbstständig in der eige-nen Wohnung bleiben zu können. Im Bedarfsfall wird auch die Unterstützung von Familienangehörigen, Haushaltshilfen und Pflegekräften erleichtert. Es wird für viele mögliche Lebenssituationen vorgesorgt.

    Ein großer Pluspunkt: Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass sich durch eine vorausschauende bar-rierefreie und dadurch nutzungsfreundliche Planung das Wohnen und Leben in den eigenen vier Wänden dauerhaft angenehmer gestaltet. Dies von Anfang an für alle, ob jung oder alt, ob behindert oder nicht behindert. Eine gute Investition für jetzt und die Zukunft.

    Wie weit der Einzelne oder die Familie vorsorgen will, ist individuell zu entscheiden. Vielleicht gibt es bereits vorhandene Handicaps, deren Verschlechte-rung sich ankündigt, oder klare Wünsche zum Thema. Neben allen anderen Bauanforderungen wird sich ein guter Planer mit dem Bauherrn auch immer über eine möglichst barrierefreie Gestaltung des Bau objekts unterhalten und aktiv Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Im Folgenden wird eine Auswahl von Kriterien und Merkmalen aufgezeigt, um baulich für so manche ggf. kommende Lebenssituation vorzusorgen. Seit Okto-ber 2011 regelt die neue DIN 18040-2 barrierefreies Bauen für Wohnungen im Detail.

    Grundsätzliche Anforderungen für Menschen mit Mobilitätsproblemen

    Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf die Nutzung von Gehhilfen und Rollatoren ange-wiesen sind, benötigen stufen- und schwellenlose, rutschhemmende, ebene Bodenverhältnisse in allen Bewegungsbereichen, wie Fluren und Gehwegen. Vor allen Nutzungs- und Bedienelementen wie z. B. vor und nach Türen, vor WC-Sitzen und Waschtischen sollte für ausreichend Bewegungsfläche mit mind. 120 x 120 cm gesorgt werden. Für Rollstuhlfahrer trifft dies in besonderem Maße zu. Die Bewegungsflächen sollten hier größer, d. h. mindestens 150 x 150 cm be-tragen. Weiterhin ist für geeignete Bedienhöhen bei Lichtschaltern, Klingeln und Türgriffen in einer Höhe zwischen 85 und 105 cm zu sorgen.

    Grundsätzliche Anforderungen für Menschen mit Sinnesbehinderungen

    Betroffene mit Sehbehinderung benötigen zur Orientierung eine kontrastreiche Gestaltung, eine geeignete Farbauswahl der Wohnraumgestaltung und eine helle, blendfreie Beleuchtung. Blinde Menschen benötigen ein taktil erfass/ertastbares Wohnumfeld. Für schwerhörige und gehörlose Menschen gibt es spezielle technische Hilfen für den Wohnraum, die in der Regel gut nachrüstbar sind.

    Bauen für ein ganzes Leben

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    Bauen für ein ganzes Leben

    PkwStellplätze und Außenwege

    Ein optimaler Behindertenparkplatz weist inklusive der Stellfläche für das Fahrzeug eine Tiefe von 500 cm und einer Breite von 350 cm auf. Durch genügend Bewegungsfläche kann sich ein Betroffener, ob Fahrer oder Beifahrer, gut in einen Rollstuhl umsetzen, einen Rollator nutzen oder bei ganz offener Tür aus- und einsteigen. Zugangswege auf privaten Grundstücken sollten eine Breite von 120 cm und eine maximale Steigung von 3 %, Engstellen eine Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen. Für Wege und Stell-flächen ist ein ebenerdiger und erschütterungsarmer fester Boden von Vorteil. Eine direkte Anbindung einer Garage oder eines Carports über den Haupt- oder einen Nebeneingang sorgt für Witterungsunab-hängigkeit bei Regen und Schnee.

    Haus, Terrassen und sonstige Eingangsbereiche

    Optimal ist ein ebenerdiger, schwellen- und stufen-loser Hauszugang. Soweit eine Schwelle erforderlich ist, sollte diese max. 2 cm hoch sein. Die Durchgangs-breite der Haustür sollte 90 cm oder mehr betragen. Es ist für eine helle, blendfreie Beleuchtung zu sorgen. Ein automatisches Beleuchtungssystem hilft, Unfälle zu vermeiden. Dies gilt auch für Terrassen und Balkone sowie Nebeneingänge. Ebenfalls vorteilhaft ist ein gut nutzbarer Gehweg zur Terrasse ab dem Grundstückszugang.

    Flure und Durchgänge

    Flure sollten mindestens 120 cm, Engstellen und Durchgänge mindestens 90 cm breit sein. Zimmer-türen sollten mindestens 80 cm, besser 90 cm breit und davor und danach mit genügend Bewegungs-fläche ausgestattet sein. Auch hier sind Schwellen zu vermeiden. Vom Schlafzimmer ins Bad und die Toilette sind kurze Wege mit automatischer Beleuch-tung für die Nacht von Vorteil.

    Ebenen mit Stufen und Treppen erschließen

    Unfälle auf Treppen sind ein Schwerpunkt in der jähr-lichen Unfallstatistik. Auf schräge Setzstufen und auf Trittstufen mit Überstand sowie auf sich verjüngende Trittstufen sollte ganz verzichtet werden. Weiterhin sollten beidseitig Handläufe mit einem Überstand von 30 cm im Ein- und Austritt auf einer Höhe von 85–90 cm angebracht werden. Diese sind griffsicher, gut umgreifbar, rund oder oval mit einem Durch-messer von 30 bis 45 mm und einem lichten Abstand zur Wand von 50 mm anzubringen. Eine Stufenhöhe zwischen 15 und 17 cm gilt für viele Menschen als gut nutzbar. Soweit einzelne Stufen oder ganze Treppen nicht vermeidbar sind, sollte darauf geachtet werden, dass diese im Bedarfsfall mit Sitz- oder Plattformliften nachgerüstet werden können. Ein Stromanschluss sowie eine ausreichende Breite und nicht zu enge Wendungen sind hier vorteilhaft.

    Ebenen mit Rampen erschließen

    Soweit genügend Platz vorhanden ist, können gewis-se Höhenunterschiede alternativ auch über den Ein-bau von Rampen erschlossen werden. Eine maximale Steigung von 6 % gilt als barrierefrei. Beispiel: Für eine Treppe mit drei Stufen mit je 18 cm Höhe, also 54 cm Gesamthöhe, ist inkl. Ruheflächen nach 6 m schon eine Rampenlänge von insgesamt 10,50 m plus ausreichenden Bewegungsflächen vor- und nachher erforderlich! Auch hier sind, wie bei Stufen und Trep-pen beschrieben, beidseitig Handläufe anzubringen. Ein absolutes Muss für die Sicherheit des Betroffenen und der Hilfsperson ist ein rutschhemmender, griffiger Bodenbelag. Zusätzlich sind sogenannte Radabwei-ser anzubringen, um nicht mit den kleinen vorderen Rollator- oder Rollstuhlrädern über die Außenkante der Rampe zu kommen und dann zu kippen. Auch die Rampe sollte 120 cm breit sein.

    Bauen für ein ganzes Leben

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    Bauen für ein ganzes Leben

    Ebenen mit Liften und Aufzügen erschließen

    Meist werden Sitz- und Plattformlifte an Treppen oder Aufzüge im Eigenheim erst im Bedarfsfall nachgerüs-tet. Diese technischen Hilfen stellen doch eine höhere Investition dar. Obwohl es Liftlösungen für sehr enge bauliche Verhältnisse gibt, sollten Treppen grundsätz-lich etwas großzügiger gebaut werden. Aufzüge kön-nen ggf. in ein größeres Treppenauge, in großzügigen Flurbereichen, in nicht benötigten Räumen innen oder an einer Wand außen angebracht werden. Je nach Bedarf und baulichen Anforderungen ist die Nach-rüstung mit einer abgesicherten offenen Plattform, verglastem oder gemauertem Schacht mit und ohne Innenkabine und ggf. einer sogenannten Totmann-Schaltung (steht beim Loslassen sofort) möglich.

    Sanitärbereich, Bad und Toilette

    Wie schon beschrieben sind hier vor und wenn mög-lich neben dem WC, vor der Badewanne, vor dem Waschtisch und ggf. vor der Dusche ausreichende Bewegungs- und Umsetzflächen ganz wichtig. Diese können sich bei guter Anordnung der einzelnen Elemente und bei kleinen Räumen auch überlappen, ja sogar im Idealfall die bodengleiche Dusche mit ein-beziehen. Letztere ist heute Standard bei Neubau und in 98 % der Fälle auch bei Sanierung möglich. Eine solche Dusche lässt sich gut reinigen und den Raum größer wirken. Ein absolutes Muss sind rutschhem-mende, griffige Bodenfliesen. Duschwannen sind nur in begründeten Einzelfällen nötig und sollten dann maximal eine Schwelle von 2 cm aufweisen. Bei kleinen Bädern und dem Wunsch nach einem Voll-bad kann auch eine moderne Badewanne mit begeh-barem Seiteneinstieg eingebaut werden. In Wand-bereichen von Dusche, Badewanne und WC sollte bei Trockenbauwänden die Beplankung der Rückwände bzw. der Vorbauinstallation so stabil ausgeführt wer-den, dass daran später bedarfsgerechte stabile Halte-griffe und ggf. ein Duschsitz befestigt werden können. Die Bedienung der Armaturen sollte leicht möglich sein. Für die Nachrüstung eines modernen Dusch-WCs ist hier ein Stromanschluss von Vorteil.

    Transparenz schaffen mit Fenstern und Glas

    Sogenannte französische, bodentiefe Fenster sowie niedrige Brüstungen mit geeigneter Absicherung fördern die Einbindung aller Bewohner ins Lebens-umfeld. Solche Fenster sind für im Rollstuhl oder im Sessel sitzende Menschen mit Behinderung und Senioren, für im Bett liegende ältere oder pflegebe-dürftige Familienmitglieder sowie für Kleinkinder gut geeignet, um vom aktiven Leben in Haus, Garten und der Natur etwas mitzubekommen. Dies gilt auch für transparente Elemente im Balkon- und Terrassenbe-reich. Einen schnellen Durch- und Überblick im Woh-nungsinneren schaffen hier ebenfalls offene Durch-gänge oder Ganzglastüren. Moderne Technik regelt bei Bedarf per Fernbedienung die Innenbeleuchtung und den Sichtschutz mit Rollos und Jalousien.

    Die Lage einer neuen Immobilie

    Es gibt drei Faktoren zur Werterhaltung einer Immo-bilie: die Lage, die Lage und die Lage! Das passt auch bei dem hier aufgezeigten Thema. Im fortgeschritte-nen Alter und bei Behinderung geht es beim Wohnen nicht allein um barrierefreie Gestaltung und Hilfe für den Alltag. Für viele wichtiger als vielleicht der Blick ins Grüne ist die soziale Einbindung, die Kontaktpfle-ge und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, auch als Schutz vor Isolation. Eine gute Erreichbarkeit von Geschäften der Grund-versorgung, von Ärzten und Apotheken, von Thera-peuten, von Bildungs- und Kulturangeboten sowie ein naher, optimal ausgebauter öffentlicher Nahverkehr fördern Integration und Inklusion. Für Sicherheit im öffentlichen Verkehrsbereich sorgen barrierefrei ausgebaute Gehwege. Dazu gehören auch sichere Querungen, für Rollstuhlfahrer abgesenkt, für Seh-behinderte kontrastreich und für Blinde taktil erfass-bar. Querungsinseln und noch besser Ampeln mit optischer, akustischer und tastbarer Signalgebung erhöhen das Sicherheitsgefühl für Senioren und Behinderte weiter. Letzteres gilt für alle Nutzer.

    Bauen für ein ganzes Leben

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    Ansprechpartner:

    Beauftragte für die Belange von Menschen mit BehinderungBianca A. Meyerhöfer-KleeTel. 0174 189 77 [email protected]

    Bayerische Architektenkammer

    Sprechstunden und telefonische Beratung

    Beratungsstelle NürnbergBauhof 9, 90402 NürnbergTel. 0911 231-4996

    Beratungsstelle WürzburgHerrnstraße 3, 97070 WürzburgTel.0931 3598190 [email protected]

    Bauen für ein ganzes Leben

    Gefahrenstellen in der Wohnung

    Oft ist im Alter, bei Demenz, bei plötzlicher Behinde-rung und Erkrankung die bestehende Wohnung anzu-passen. Ca. 30 % der über 65-Jährigen und mehr als 40 % der über 80-Jährigen sind sturzgefährdet. Hier geht es als Erstes um die Beseitigung von Gefahren-stellen wie Teppichrändern, Brücken, losen Kabeln, nicht ausreichend fixierten Gegenständen, Türschwel-len und Bodenunebenheiten. Um Bewegungsflächen zu schaffen, sollte über das generelle Entfernen von Einrichtungsgegenständen nachgedacht werden. Dies gilt auch für Möbel mit scharfen Kanten und unsicherem Stand. Für den Weg vom Schlafzimmer zur Toilette sorgt in der Nacht am besten ein auto-matisches Beleuchtungssystem. Rutschfeste Matten in Dusch- und Badewanne, Heißwassergeräte mit Temperaturschutz und Rauchmelder erhöhen eben-falls die Sicherheit. Schiebetüren bei Schränken statt Flügeltüren erleichtern die Nutzung und die Fortbewe-gung davor.

    Sicherheit in der Wohnung

    Im Alter und bei Behinderung liegt ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis gegen Einbruch und Diebstahl für die Wohnung vor. Denken Sie beim Neubau und bei Umbauten von Haus- und Wohnungszugängen so-wie bei Erneuerung der Fenster auch an diesen Punkt.

    Kosten und finanzielle Hilfen

    Im Neubau sind viele der aufgeführten barriere-freien Merkmale bei guter Planung kostenneutral oder günstig zu realisieren. Im Bestandsbau sind die Aufwendungen für die altersgerechte und barriere-freie Anpassung im Wesentlichen abhängig von der Grundsubstanz, vom Wohnungszuschnitt und der Einbindung von Ebenen. Je nach Lebenslage, den medizinischen Voraussetzun-gen sowie ggf. den Einkommens- und Vermögensver-hältnissen gibt es Zuschüsse und/oder Darlehen von verschiedenen Trägern.

    Bauen für ein ganzes Leben

    Die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange behinderter oder nicht nur vorübergehend schwerkranker Menschen durch bauliche Maßnahmen kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen mit einem leistungsfreien (zins- und tilgungsfreien) Baudarlehen (sozialer Wohnungsbau) über die Land-ratsämter gefördert werden. Hier sollten behinderte Menschen und Familien mit behinderten Kindern auch im Fall eines Neubaus rechtzeitig nachfragen. Die Kre-ditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet derzeit ein Programm zum altersgerechten Umbauen mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 50.000 € über die Hausbanken an. Soweit eine Pflegestufe gezahlt wird, kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss von bis zu 2.557 € beantragt werden.Bitte beachten: Alle Anträge sind immer vor Beginn von Baumaßnahmen und Auftragserteilungen zu stellen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

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    Tipps der Abfallwirtschaft

    „Wo gehobelt wird, fallen Späne!“ Getreu dieser alten Lebensweisheit geht es auch auf einer Baustelle, ob Neubau, Umbau oder Renovierung/Sanierung, zu. Aber damit Sie diese zwangsläufig entstehenden „Späne“ (Materialreste, Verpackungen, Leergebinde usw.) fach- bzw. umweltgerecht und mit dem gerings-ten Aufwand sowie möglichst kostengünstig entsor-gen können, hier einige Ratschläge:

    Erdaushub (naturbelassen, unbelastet; bspw. Oberboden oder Baugrubenaushub)

    Gemeindliche Erdaushub-/Bauschuttdeponie (ggf. auch Containerlösung) oder vorrangig andere Ver-wertungsmöglichkeiten (bspw. genehmigte Auffüllun-gen; freie Vermarktung; ggf. private Vermittlung); am besten Eigenverwertung zur späteren Verwendung zur Grundstücksmodellierung (erfordert Zwischen-lagerung).

    Bauschutt (unbelastet, nicht verunreinigt, d. h. unvermischt mit anderen Abfällen)

    Gemeindliche Bauschuttdeponie (ggf. auch Contai-nerlösung) oder vorrangig andere erlaubte Verwer-tungsmöglichkeiten (Bauschuttrecycling; i.d.R. durch Fachfirmen oder über gemeindliche Zwischenlager); sollte sich keine andere Möglichkeit bieten, Anliefe-rung auf EVA Dettendorf.

    Belasteter oder vermischter Bauschutt

    Im Regelfall – sofern keine anerkannte Verwertungs-möglichkeit gegeben – Entsorgung über die EVA Det-tendorf, z. B. asbesthaltige Abfälle, Gipskartonplatten oder Dämmmaterialien.Bitte zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (insbes. Asbest, künstliche Mineralfasern KMF [Glas- oder Steinwolle]) fachkundigen Rat einholen!

    Grundlegende Charakterisierung

    Nur Abfälle, die nicht verwertet werden können, dürfen auf eine Deponie. Der Abfallerzeuger muß den Abfall und die Herkunft gem. Abfallverzeichnis-Ver-ordnung nach Herkunftsbereichen, Bau-und Abbruch-abfälle oder Garten und Parkabfälle beschreiben. Beauftragte Unternehmer müssen hierzu für Abfälle die sogenannte grundlegende Charakteristik anhand eines gleichlautenden Formblattes durchführen. Je nach Beschaffenheit des Abfalls ( Verunreinigungen, Schadstoffe ) sind Analysen von geeigneten Prüf-instituten durchführen zu lassen und dem Formblatt beizufügen. Deshalb ist es besonders wichtig, Ab-fälle sortenrein zu halten und Bodenaushub nicht zu verunreinigen. Informationen sowie das Formblatt „grundlegende Charakteristik“ erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Fachbereich Abfallwirt-schaft, bzw. telefonische Auskunft und Beratung.

    Sonstige Baustellenabfälle

    Eine Getrennthaltung ist unbedingt erforderlich, er-leichtert und verbilligt die Entsorgung! Kleinmengen (Säcke, reine Materialreste von nicht mineralischen Baustoffen, Bruchglas usw.) werden am nächsten größeren Wertstoffhof angenommen, ansonsten am GWZ in Dettendorf; nicht verwertbare, vermischte oder verunreinigte Reste müssen als Restmüll ent-sorgt werden (Restmülltonne bzw. bereitgestellte Mulde, Direktanlieferung auf der Deponie Detten-dorf); brauchbare Teilchargen etc. können evtl. über Kleinanzeigen oder sonstige Vermarktungsmöglich-keiten an den Mann gebracht werden.

    Problemabfälle, Sondermüll (Chemikalien etc.)

    Mobile Sammlung durch Abfallwirtschaft (zweimal jährlich) in jeder Gemeinde oder ganzjährige Abgabe-möglichkeit auf der EVA Dettendorf.

    Tipps der Abfallwirtschaft

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    Tipps der Abfallwirtschaft

    Zum Themenkomplex „Abfälle am Bau“ ist eine eigene Broschüre der Abfallwirtschaft verfügbar, welche Ihnen auf Anfrage gerne übersandt wird (Tel. 09161 92-460 und unter www.kreis-nea.de).

    Sollten Sie bereits zu Baubeginn eine Restmüllton-ne benötigen, wenden Sie sich zur Anmeldung bitte an die Abfallwirtschaft im Landratsamt (Tel. 09161 92-462/-466). Hier erhalten Sie auch allgemeines Informationsmaterial, beispielsweise über Entsorgungswege, Einrichtungen des Land-kreises oder die anfallenden Gebühren.