6
4|12 DIE KUNDENZEITUNG DER KEW ERDGAS WASSER STROM FERNWÄRME SICHER INS NEUE JAHR MIT IHRER KEW NEUE STROMPREISE AB 1.JANUAR 2013 Die neue Preistabelle in dieser Ausgabe STROMPREISERHÖHUNG STAATLICHE ABGABEN STEIGEN hen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2 Anstieg von 2012 auf 2013 um 5 KWK-Aufschlag ge 2007 2010 2011 2012 20 ZÄHLERABLESUNG 2012 ONLINE: SCHNELL UND EINFACH SEITE 2 SEITE 6 Max Mustermann Musterstraße 4 6666 Musterstadt 000000 / 00000 Jahresablesung SMART METERING TESTKUNDEN GESUCHT SEITE 4

BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

4|12

Die kunDenzeitung Der kew

erDgaS WaSSerSTroM FernWÄrMe

6

Sicher inSneue Jahr MiTihrer KeW

BauMaSSnahMen

IMPRESSUMHERAUSGEBER: kew · kommunale energie- und wasserversorgung ag | händelstrasse 5 | 66538 neunkirchen (saar) | tel (0 68 21) 2 00 - 0 | fax (0 68 21) 2 00 - 2 00KUNDENHOTLINE: tel (0 68 21) 2 00 - 150weB: www.kew.de | mail: [email protected] | REDAKTION: marcel duBois, silke stePhens | TExTE: marcel duBois, silke stePhens | BILDER: istockPhoto.com, kew agGESTALTUNG: zweiP gmBh, saarBrÜcken

neue STroMPreiSe

aB 1.Januar 2013

Die neue Preistabelle in dieser

Ausgabe

Lesen Sie auf www.kew.de unter NEWS die aktuellsten Baumaßnahmen im Energieversorgungsgebiet der KEW nach.

Aktuelle Details über Leitungserneuerungen (Gas, Wasser und/oder Strom) und den zeitlichen Ablauf erhalten Sie von Neunkirchen – Parkstraße, Fal-kenstraße, Im Altseiterstal; Furpach – Am Bannstein; Wellesweiler – Untere Bliesstraße, Eifelstraße; Wiebelskirchen – Kastanienweg, Ahornweg, Erlen-weg, Akazienweg, Espenweg.

Betreffende Anwohner einer Straße werden vor Beginn der Baumaßnah-me immer schriftlich informiert und zusätzlich veröffentlicht die KEW AG Baumaßnahmen vor Beginn in der Saarbrücker Zeitung sowie im Wochen-spiegel. Die Leitungsmaßnahmen sind erforderlich, um auch in Zukunft eine sichere Energie- und Wasserversorgung zu gewährleisten. Die KEW AG möchte mit diesen Versorgungsmaßnahmen dem Anspruch als kompetenter Energie- und Wasserversorger vor Ort weiterhin gerecht werden.

STroMPreiSerhöhungStAAtliche ABGABeN SteiGeN

Anstieg der staatlichen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2013.

Anstieg von 2012 auf 2013 um 59,7%

EEG-Umlage

§19-StromNEV Umlage

KWK-Aufschlag

Offshore-Umlage

6,00 ct/kWh

4,50 ct/kWh

3,00 ct/kWh

1,50 ct/kWh

0,00 ct/kWh2000 2002 2007 2010 2011 2012 2013

ZÄhLeraBLeSung 2012ONliNe: SchNell UND eiNFAch

SeiTe 2

SeiTe 6

Max MustermannMusterstraße 46666 Musterstadt

000000 / 00000

000000000000

Jahresablesung

SMarT MeTeringteStKUNDeN GeSUcht

Max MustermannMusterstraße 46666 Musterstadt

000000 / 00000

000000000000

Jahresablesung

Zählerablesung 2012 der KeW

Die KEW liest seit 31. Oktober 2012 bis 16. Januar 2013 die Strom-, Gas-, Wärmemengen- und

Wasserzähler ab. Die genauen Ablesetermine im Versorgungsgebiet entnehmen Sie bitte der örtlichen

Presse oder aus unserer Internetseite www.kew.de.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, den Ablesern Zutritt zu den Messein-

richtungen zu gewähren, haben Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen:

- durch Rücksendung der vom Ableser hinterlassenen Zählerstands-Mitteilungskarte

- durch Angabe im Kundenportal auf unserer Homepage www.kew.de

(auch ohne Kundenregistrierung möglich – Sie benötigen lediglich

Ihre Kundennummer, die Rechnungseinheit und Ihre Zählernummer)

- telefonisch durch Anruf bei unserer Servicenummer: 06821/200-153

Falls der KEW AG die Zählerstände zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung des be-

treffenden Abrechnungsbereiches nicht vorliegen, müssen die Verbräuche durch

Schätzung ermittelt und abgerechnet werden. Dies sollte im Interesse der Kunden

als auch der KEW AG nach Möglichkeit vermieden werden.

Die KEW AG bittet ihre Kunden diesbezüglich um aktive Mithilfe, damit sie über

die Zählerstände termingerecht verfügen und die Jahresverbrauchsabrechnung

2012 ordnungsgemäß erstellen kann.

Schnell

und einfach!Stufe 1: 0 - 2.000 kWh 7,600 9,044 36,00 42,84

Stufe 2: 2.001 - 10.000 kWh 6,600 7,854 56,00 66,64

Stufe 3: 10.001 - 25.000 kWh 6,150 7,319 98,00 116,62

Stufe 4: 25.001 - 50.000 kWh 6,000 7,140 136,00 161,84

Stufe 5: 50.001 - 100.000 kWh 5,890 7,009 192,00 228,48

Grundversorgungstarif haushalt und Gewerbe

Unser Grundversorgungstarif für haushalt und Gewerbe.Je nach Verbrauch wird die jeweilge Preisstufe abgerechnet. Der klassische tarif, gesetzlich und automatisch geregelt. Der Grund-versorgungstarif gilt auch für die ersatzversorgung nach § 38 enWG.

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe von 19 %; sie enthalten die Durchleitungsentgelte und beim Arbeitspreis außerdem die energiesteuer in der derzeit gültigen höhe. Alle Nettopreise sind rein informatorisch aufgeführt und entsprechen den in der Rechnung ausgewiesenen Preisen zzgl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe.

WASSeR-tARiF ARBeitSPReiS [€/m3] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.07.2008 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

mit Zähler Qn 2,5 m³ 1,661 1,777 60,00 64,20

mit Zähler Qn 6 bis 10 m³ 1,661 1,777 96,00 102,72

Die Grundpreise richten sich nach der Zählergröße. Die Abwas-sergebühr wird von der Gemeinde/ Stadt festgesetzt.

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe von 7 %. Die Abwassergebühren entnehmen Sie bitte aus der Übersicht unter www.kew.de.

FeRNWÄRMe-tARiF ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.]

NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

Fernwärme 6,35 7,557 160,00 190,40im Bruttopreis sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten. Für eventuelle Druckfehler übernimmt die KeW keine Gewähr. es gelten die auf der Jahresverbrauchsabrechnungausgewiesenen Preise.

Anschlusswert bis 12 kW 5,450 6,486 138,00 164,22

Anschlusswert 13 - 20 kW 5,450 6,486 142,00 168,98

Anschlusswert 21 - 25 kW 5,450 6,486 158,00 188,02

KeW PrivatGasPlus

Unser meist gewählter tarif ab 10.000 kWh pro Jahr. Ab 26 kW kosten jede weitere angefangene 5 kW im Grundpreis netto 37,00 €/ brutto 44,03 €.

KombiBonus -0,150 -0,179

Darüberhinaus erhalten Kunden den o.g. KombiBonus in den erdgas Sondertarifen GasVario auch dann, wenn der Verbrauch unter 10.000 kWh/Jahr liegt. Alle Kunden in den erdgas-Sondertarifen erhalten den o.g. Kombibonus automatisch für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013.Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen gesamten Strom- und Gasbezug im gesamten Aktionszeitraum des Kombi-Bonus und 12 Monate danach über die KeW bezieht. Der Kombibonus wird dem Kunden automatisch von der KeW in Abzug gebracht. Dies ist eine freiwillige, zeitlich auf den Aktionszeitraum beschränkte Maßnahme, auf die beim Nicht-Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen kein Anspruch besteht.* Von der Preisgarantie für erdgas sind die erdgassteuer sowie die Mehrwertsteuer (gesetzliche Abgaben) ausgenommen.

KeW KombiBonus für Kunden mit erdgas und Strom

Den Kombi-Bonus erhalten alle Kunden in den erdgas-Sondertarifen ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh und gilt pro Gaslieferungsvertrag bzw. Verbrauchsstelle.

Mit 5% NeUtRAleM BiO-eRDGAS Biogas Vario Sollten Sie unser umweltfreundliches erdgasprodukt KeW BioGas Vario beziehen, errechnet sich der Preis aus dem hier genannten

Gasprodukt KeW PrivatGas Vario mit einem Aufpreis beim Arbeitspreis zzgl. 0,35 ct/kWh/netto bzw. 0,4165 ct/kWh/brutto und gleichem Grundpreis in der jeweiligen Stufe (siehe obenstehende tabelle)

eRDGAS-tARiF ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.10.2011 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

Stufe 1: 0 - 10.000 kWh 5,500 6,545 136,00 161,84

Stufe 2: 10.001 - 50.000 kWh 5,450 6,486 136,00 161,84

Stufe 3: 50.001 - 100.000 kWh 5,290 6,295 192,00 228,48

Unser tarif Vario mit variablen Preisstufen je nach Verbrauch für Kunden mit maximal 100.000 kWh pro Jahr oder max. 70 kW leistung. Je nachdem wie viel erdgas Sie verbrauchen, werden Sie automatisch in der jeweiligen Preisstufe abgerechnet.

KeW Gas-Vario-tarife (PrivatVario, GewerbeVario, Vario4 oder Vario1) MehR UNteR WWW.KeW.De

KeW PrivatGasRh,Gewerbe GasRh/WBG

Der Arbeitspreis entspricht dem des KeW PrivatGasPlus.Die Grundpreise bleiben unverändert.

anFragen BiTTe an

[email protected] oDer unSere

KunDenhoTLine 06821-200-150

Prei

sgar

anti

e bi

s 30

.09.

2013

*

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.01.2012

AKtiONSZeitRAUM

VeRlÄNGeRt BiS 31.12.2013

Preisanpassung es kann zu Preisänderungen (bei Preisgarantien nach deren ende) kommen. Änderungen der Preise werden gem. den AGB‘s vorgenommen, d.h. eine Preisänderung wird mind. 6 Wochen vor in Kraft treten schriftlich angekündigt. im Falle einer Preisänderung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und können den Vertrag ohne einhaltung einer Kündigungs-frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich kündigen.

Strom-EnergieträgermixDer Energieträgermix der KEW AG des Jahres2010 setzt sich folgendermaßen zusammen:

Kernenergie

Kohle

Erdgas

Erneuerbare Energiengefördert nach dem EEG

Sonstige Erneuerbare Energien

Sonstige fossile Energieträger

Radioaktiver Abfall

CO2-Emissionen

Öko-Tarifder KEW

Stromlieferung füralle übrigen Produkte

der KEW

Gesamtstromlieferungder KEW

Durchschnittswertin Deutschland

19,8%

80,2%

1,4%

24,5%3,4%

3,6%

2,9%

14,3% 19,8%

59,4%

3,3%3,1%

11,7%

24,5%

42,5%

14,9% 19,8% 18,8%

56,6%

0,0005 g/kWh

696 g/kWh

0,0007 g/kWh

494 g/kWh

0,0005 g/kWh

662 g/kWh

0 g/kWh

0 g/kWh

Mehr als 1500 Kunden nutzen bereits unseren langzeittarif für Gasbezug KeW PrivatGasVario 2014 mit einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an und können das Angebot aufgrund der hohen Resonanz noch bis zum 31.12.2012 halten – in Anbetracht der stets schwankenden energiepreise eine gute Sache.

KeW PRiVAt-GAS-VARiO 2014

ANGeBOt NUR NOch BiS 31.12.2013

ABZUSchlieSSeN erDgaS WaSSerSTroM FernWÄrMe

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe; sie enthalten die Durchleitungsentgelte, und beim Arbeitspreis außerdem die Umlagen eeG, KWKG, §19 StromNeV, Offshore-Umlage und die Stromsteuer in der derzeit gültigen höhe. Alle Nettopreise sind beim Arbeitspreis zzgl. der Stromsteuer und beim Arbeits- und Grundpreis zzgl. der Umsatzsteuer jeweils in der derzeit gültigen höhe.Der Vertragspreis [ct/kWh] der gewerblichen Stromtarife (Grundversorgung Gewerbe, KeW GewerbeStrom + tagNacht und KeW GewerbeStromVario) verstehen sich zuzügl. den jeweils aktuel-len staatlichen Umlagen, Aufschlägen sowie zzgl. energie- und Mehrwertsteuer. Neben der bisher geltenden Umlagen für eeG, KWKG, § 19 StromNeV kommt zum 01.01.2013 die neue Umlage für Offshore Windkraftanlagen hinzu. Die Umlagen für eeG-, KWK, §19 StromNeV und Offshore sind gesetzliche Abgaben und sind mit Stand zum 01.01.2013 wie folgt Netto: eeG 5,277 ct/kWh, KWK-Aufschlag bis 100.000 kWh 0,126 ct/kWh, §19 StromNeV Umlage bis 100.000 kWh 0,329 ct/kWh, Offshore-Umlage bis 100.000 kWh 0,250 ct/kWh. Weitere infos unter www.kew.de.* Von der Preisgarantie sind die Öko- sowie die Mehrwertsteuer (gesetzliche Abgaben) ausgenommen.

StROM-tARiF hAUShAlt ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

neu: PReiSe GÜltiG AB 01.01.2013 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

KeW PrivatStromBasis 20,958 27,38 40,34 48,00

KeW PrivatStromPlus 19,614 25,78 67,23 80,00 Der Klassiker für Kunden ab 2.000 kWh pro Jahr.

20,160 26,43

15,496 20,88

21,211 27,68 48,74 58,00

19,866 26,08 75,63 90,00

Grundversorgungstarif 21,547 28,08 45,38 54,00 Der klassische Standard ohne Vertrag, gesetzlich und automatisch geregelt.

KeW PrivatStrom Plus4/ Online

Mit 24 MONAte PReiSGARANtie*AB 01.01.2013

KeW PrivatStromtagNacht

KeW ÖkoStromWatergreen 2014

75,63 90,00

bis 2000 kWh

ab 2001 kWh

htNt

Günstiger tarif für Kunden mit tag- und Nachtzählwerk ab 18% Verbrauch in der Nacht. 21 bis 6 Uhr.

Günstiger tarif für Kunden mit wenig Verbrauch (1-2 Personen) bis 2.000 kWh pro Jahr.

Umweltfreundlicher langzeittarif mit zwei Verbrauchsstufen und 24 Monate Preisgarantie ab 01.01.2013 aus 100 % Wasserkraft.

Unsere Stromtarife mit der Möglichkeit der Vorauszahlung. Infos und Abwicklung finden Sie unter www.kew.de

SeiTe 4

Prei

sgar

anti

e bi

s 3

1.12

.201

3*

Page 2: BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

EEG-Umlage steigt um 47 % an.Der Anteil der staatlichen Abgaben am Strompreis erreichtin 2013 die 50% Marke

Lange wurde spekuliert wie hoch die Umlage zur Förderung der Er-

neuerbaren Energien (EEG-Umlage) für 2013 ausfallen würde. Seit

dem 15.10.2012 steht nun fest, dass der Satz für die EEG-Umlage

von netto 3,593 ct pro Kilowattstunde Strom auf nunmehr das Re-

kordniveau von 5,277 ct pro Kilowattstunde für 2013 ansteigt. Damit

zahlt man für die EEG-Umlage mit 19 % am Strompreis fast genauso

viel, wie für den Strom der an der Strombörse in Leipzig gehandelt

wird. Dem aber nicht genug; auch die in 2011 neu eingeführte § 19

StromNEV Umlage zur Entlastung von energieintensiven Industriebe-

trieben steigt weiter an und kommt in 2013 auf 0,9 % des Strom-

preises. Neu ist die Offshore-Umlage zur Absicherung der Windparks

auf hoher See, die direkt mit 0,7 % Anteil am Strompreis zu Buche

schlägt. Damit stieg der Staatsanteil (Ökosteuer, Konzessionsabgabe,

EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, § 19 StromNEV Umlage, Offshore-

Umlage und Mehrwertsteuer) am Strompreis innerhalb der letzten 5

Jahre um 11 % Punkte von 39% in 2009 auf nunmehr 50 % an.

Erste Strompreisanpassung seit24 Monaten und die KEW garantiertdie neuen Preise das ganze Jahr 2013Die KEW AG wird ihre Strompreise zum gleichen Zeitpunkt und in

gleicher Höhe wie die Kostensteigerung durch die staatlichen Abga-

ben und die steigenden Netznutzungsentgelte anpassen. Hiermit gibt

die KEW AG nur die durch Dritte verursachten Kostensteigerungen

weiter und zwar genau zu dem Zeitpunkt zu dem diese steigen: zum

01.01.2013. Da diese Kosten immer zum Jahreswechsel feststehen,

kann die KEW AG auch eine Preisgarantie für das gesamte Jahr 2013

für alle ihre Stromtarife aussprechen. Die KEW AG hält damit an

ihrer klaren Preispolitik fest. Diese hohe Strompreisanpassung wird

von manchen Stromhändlern genutzt, um zusätzliche Marktanteile

zu gewinnen. Kein seriöser Stromhändler kann aber auf Dauer diese

zusätzlichen staatlichen Belastungen des Strompreises auffangen.

Einige Stromhändler haben aus „strategischen Gründen“ die zu

erwartende Strompreiserhöhung oder Anteile davon bereits im

Laufe des Jahres 2012 vorweggenommen, andere werden aus

Werbegründen die Preisanpassung nicht zum 1. Januar 2013,

sondern zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, sprechen aber

keine 12-monatige Preisgarantie aus. Wieder andere werden die

Preise zum 1. Januar 2014 „über Gebühr“ erhöhen und hoffen

auf die Trägheit der gewonnenen Kunden, nicht schon wieder den

Stromversorger wechseln zu wollen. KEW AG steht für eine trans-

parente und seriöse Preispolitik. Auch nach der Strompreisan-

passung können die Kunden sicher sein, dass KEW AG weiterhin

einer der günstigsten Stromversorger im Saarland ist.

AllEs nEU mAcht dEr stAAt – rEchnUnGEn 2012 mit zUsätzlichEn informAtionEn

KEW ÖKostromWAtErGrEEn nUn AUs EinEmWAssErKrAftWErK AUs dEr schWEiz

Es ist bald wieder soweit, rund 50.000 Jahresverbrauchsab-rechnungen für Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser werden bald erstellt und den KEW Kunden zugesandt. Doch diesmal sieht die Rechnung im Vergleich zu den letzten 10 Jahren etwas anders aus und wird umfangreicher. Der neu gefasste § 40 Energiewirtschaftsgesetz macht’s nötig.

Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen Änderungen das Ziel, die Rechnungen für die Kunden informativer zu gestalten. Leider wird damit aber die Rechnung auch umfangreicher.

Hier zwei der wesentlichsten Änderungen in den Kundenrech-nungen: Darstellung des Energieverbrauchs: Bisher wurde auf den KEW-Rechnungen immer der Jahresverbrauch und der Vorjahresverbrauch auf der ersten Seite in einer Tabelle gegen-übergestellt. Diese Darstellung erfolgt nun bei jedem Vertrag in der Anlage zur Rechnung und zwar in tabellarischer und gra-phischer Form. Zu dieser Darstellung des eigenen Verbrauchs wird auch noch dargestellt, wie sich der Verbrauch von anderen Vergleichskunden verhält. Damit können die Kunden ihren Ver-

brauch mit anderen Kundengruppen besser vergleichen. Die untere Darstellung gibt eine Übersicht, wie dies aussieht.

Zusammenfassung der Vertragsdaten: Die Daten über Vertrags-dauer oder Vertragsverlängerung waren bisher nur dem Vertrag selbst zu entnehmen. Nun genügt ein Blick in die Jahresver-brauchsabrechnung. Die Daten können Sie direkt in der Ab-rechnung ersehen. Diese Vertragsdaten mussten in der Mehr-zahl der Fälle händig erfasst werden, da sie historisch bedingt nicht elektronisch vorlagen.

Darüber hinaus gibt es noch ein paar andere Punkte, die nun auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen. Dazu zählen, dass nun alle Begriffe und Definitionen in einem Glossar in der Rechnung mit angedruckt werden oder aber auch, die Strom-kennzeichnung nun nicht mehr nur in Zahlen, sondern in Dia-grammen dargestellt wird. Eines ist sicher, die Rechnung wird informativer, aber auch um einige Seiten länger.

Die KEW AG hat ihren Tarif KEW ÖkoStromWatergreen „aufpoliert“. Seit 2012 be-zieht die KEW AG für die Kunden mit Ökostrom die Energie direkt aus der Schweiz und dies nun nicht mehr über sog. RECS Zertifikate, sondern tatsächlich in physi-kalischer Form. Wurde also bisher nur mit Zertifikaten für Ökostrom gehandelt, so nimmt die KEW AG nun den Strom tatsächlich in ihr Gesamtstromportfolio auf. Und das Beste für unsere Kunden im Tarif Watergreen ist, dass diese Umstellung auf den höherwertigen und durch den TüV Nord zertifizierten Ökostrom nicht mehr kostet. Der KEW AG war es wichtig, die Qualität des ÖkoStrom-Produktes zu verbessern.

Hinweis: Der KEW ÖkoStromWatergreen beinhaltet eine längere Preisgarantie.Die KEW

bietet neu ab dem 01.01.2013 einen neuen Watergreen Tarif mit Preisgarantie über 24

Monate an: KEW ÖkoStromWatergreen 2014. (siehe Seite 5)

smArt mEtEr – 5 tEstKUndEn GEsUcht

thErmoGrAphiE

Nach verbindlichen Vorgaben der EU sollen bis 2022 alle Haushalte im Elektrizitätsbereich mit Smart Metern, also in-telligenten Stromzählern, ausgestattet sein. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Forderung nimmt die KEW AG Neunkir-chen an einem Feldtest teil, der in Zusammenarbeit mit derVoltaris GmbH, einem gemeinsamen Unternehmen der VSE AG und der Pfalzwerke, durchgeführt wird.

Im Versorgungsgebiet der KEW AG suchen wir 5 Stromkunden, die an dem Test teilnehmen möchten. Der Test ist auf eine Dauer von 2 Jahren angelegt und für die Kunden kostenlos. Der Stromzähler inklusive der notwendigen Kommunikations-module und Zusatzeinrichtungen wird von der Voltaris bzw. einem beauftragten Unternehmen installiert und zur Fernaus-lesung über einen GPRS-Anschluss vorbereitet. Nach der Installation können die Kunden die Vorteile von Smart Metering nutzen. Über die persönlichen Zugangsdaten können z.B. die aktuellen Stromverbrauchswerte bis zu viertelstunden-genau über den internetbasierten Energiemonitor abgerufen und zur Verbrauchssteuerung und Verbrauchsoptimierung ge-nutzt werden. Dies wird in Zukunft in Verbindung mit weite-ren speziellen Stromtarifen, die z. Zt. entwickelt werden, zu deutlichen Verbrauchs- und Kosteneinsparungen führen. Ein

weiterer großer Vorteil der Smart Meter ist die Mög-lichkeit der tagge-nauen Abrechnung, beispielsweise bei einem Auszug oder Mieterwechsel. Der Stromversorger kann die Daten des Zählers bequem online abrufen. Eine Ab-lesung durch einen Beauftragten oder eine Ablesung und Mitteilung durch den Kunden ist nicht mehr notwendig.Wichtigste Voraussetzungen zur Teil-nahme an der Aktion ist ein Internetanschluss und ausreichender GSM-Empfang im Bereich des Stromzählers sowie die Bereitschaft zur intensiven Nutzung des Energiemonitors und während der Projektphase für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Interessierte Kunden der KEW AG können sich ausschließlich online unter www.kew.de für eine Teilnahme bewerben.

Dass ältere Gebäude viel Wärme über Wände, Dächer und Fenster verlieren, ist allgemein bekannt. Aber auch neuere Ge-bäude weisen z. T. zu hohe Wärmeverluste durch mangelhaft geplante und schlecht ausgeführte Bauteilanschlüsse, sog. Wärmebrücken z. B. im Anschlussbereich zwischen Wand und Dach oder zwischen Wand und Fenster, auf. Außerdem be-wirken häufig Undichtigkeiten in der Gebäudehülle einen un-gewollten Luftaustausch und somit weitere unnötige Wärme-verluste. In mangelhaft gedämmten oder undichten Bereichen kommt es öfter auch zur Kondensation von Feuchtigkeit. Dies begünstigt dann die Entstehung von Schimmel, der zu starken gesundheitlichen Einschränkungen führen kann. Zum Aufspü-ren der energetischen Schwachstellen von Gebäuden wird seit Jahren u. a. die Thermographie erfolgreich eingesetzt.

Dabei werden das ganze Gebäude oder Teilbereiche mit einer speziellen Infrarotkamera, die die Wärmeabstrah-lung sichtbar macht, aufgenommen. Weiße und rote Be-reiche im Bild markieren dabei die Stellen mit der größ-ten Wärmeabstrahlung und damit die Schwachstellen im Bereich Dämmung und Luftdichtigkeit des Gebäudes. Die Schwachstellen können analysiert und entsprechen-de Umbaumaßnahmen oder Abdichtungen gezielt durch-geführt werden. Für eine aussagefähige Thermographie werden möglichst hohe Temperaturunterschiede zwischen außen und innen benötigt. Darum können die Thermogra-phie-Aufnahmen erst unterhalb von einer Außentemperatur von 3–4° C durchgeführt werden.

Die KEW AG bietet ihren Strom- und Gaskunden in Zusam-

menarbeit mit der energis und der Fa. Zewe für Ein- und Zwei-

familienhäuser eine kombinierte Außen- und Innenthermogra-

phie zu einem vergünstigten Preis von 219 Euro (statt 349

Euro für Nichtkunden) an.

Die Bestellung und eine Beratung erfolgt über das Sachge-

biet Dienstleistung und Technik mit den Ansprechpartnern

Thomas Streit (06821/200-261) und Michael Schwenk

(06821/200-267).

stromprEis

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Steuern, staatliche Abgaben und Netzentgelte

treiben im nächsten Jahr die Strompreise in

Deutschland nach oben. Die Stromkunden

werden damit erneut mit den hohen Kosten

der Energiewende belastet. Leider geht diese

Entwicklung auch nicht an der KEW AG vorbei.

Aber zunächst zu den guten Nachrichten:

Die Erdgaspreise bleiben für alle KEW-Kunden im gesamten Gaswirtschafts-

jahr 2012/2013 konstant. Des Weiteren wird der Preis für Trinkwasser wie in

den Jahren zuvor nicht geändert.

Aufgrund der deutlichen Steigerung der staatlichen Abgaben (EEG-Umlage

etc.) und der staatlich regulierten Netzentgelte muss KEW AG die Strompreise

zum 1. Januar 2013 erhöhen (siehe Seite 5). KEW AG sichert aber jetzt schon

zu, dass die neuen Strompreise das gesamte Jahr 2013 konstant bleiben. Wer

will, kann sich den Strompreis auch über 24 Monate absichern. Unsere Kun-

denberater informieren Sie gerne über alle Stromprodukte. Selbstverständlich

erhalten Sie auf Wunsch auch eine kostenlose Energieeinsparberatung.

Eines ist sicher: Auch nach der Preiserhöhung wird KEW AG einer der güns-

tigsten Stromanbieter im Saarland bleiben. Vertrauen Sie also Ihrer KEW AG,

bleiben Sie langfristig mit der KEW AG auf der sicheren Seite.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KEW AG bedanken sich bei allen

treuen Kundinnen und Kunden und wünschen eine schöne Adventszeit und

einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013.

Neunkirchen, 09.11.2012

IHR WERNER SPANIOL

Vorstand der KEW

Diagramm: Aufteilung des Strompreises 2013. Angabe der Stromkosten in

%-Punkten für 4.000 kWh Jahresverbrauch. Die Summe des staatlichen Anteils

beträgt 50,2 %.

rEchnUnGEn

KEW AG · Postfach 11 51 · 66511 Neunkirchen

FrauStefanie Gräff

Meisenweg 14

66538 Neunkirchen

Händelstraße 5

66538 Neunkirchen (Saar)

Telefon (0 68 21) 2 00-1 50

Telefax (0 68 21) 2 00-2 00

e-mail: [email protected]

www.kew.de

KEWKommunaleEnergie- undWasserversorgung AG

47,81 €

Kundennr./Rechnungseinheit10053814 / 69678

05.12.2011

Rechnungsdatum

R e c h n u n g s k o p i e

0001-ARV-2011-000043141

Rechnungsnummer

Rechnungund Abwassergebührenbescheid

für die Zeit vom 17.11.2010 bis 15.11.2011.

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14Lieferstelle: Gräff, Stefanie ¶10053814rÄ

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

für den obengenannten Zeitraum berechnen wir Ihnen folgenden Verbrauch:

Versorgungsart

BruttobetragUmsatzsteuer

NettobetragVorjahres-verbrauch

aktuellerVerbrauch EUR EUR EUR

Strom

356,86 67,80 424,66

1.586 kWh 1.567 kWh

Gas

1.081,26 205,44 1.286,70

21.715 kWh 20.086 kWh

Wasser

147,88 10,35 158,23

61 m³ 53 m³

Abwasser

136,380,00 136,38

61 m³ 53 m³

Gesamtbetrag

1.722,38 283,59 2.005,97

abzüglich angeforderte Abschläge-1.887,49 -309,51 -2.197,00

Abrechnung

-165,11 -25,92 -191,03

zuzüglich bestehende Forderung

0,00

-191,03

bestehendes Guthaben

Aus den vorstehenden Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich für das künftige

Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge. USt. %

Vertragsgegenstand

Versorgungsart VertragNetto EUR USt. EUR Brutto EUR

Strom137516 KEW PrivatStromBasis

33,62 19,00 6,38 40,00

Gas137515 KEW PrivatGasPlus

108,40 19,00 20,60 129,00

137517 Allgemeiner Tarif Haushalt 13,08 7,00 0,92 14,00

Wasser 137514 Abwassergebühr12,00

0,00 12,00

Abwasser

Gesamt

167,1027,90 195,00

Fälligkeiten der Abschlagsbeträge: 01.01.2012, 01.02.2012, 01.03.2012, 01.04.2012, 01.05.2012, 01.06.2012,

01.07.2012, 01.08.2012, 01.09.2012, 01.10.2012, 01.11.2012

Das Guthaben aus der Rechnung beträgt -191,03 EUR. Der erste Abschlag zum 01.01.2012 beträgt 195,00 EUR. Bitte

überweisen Sie uns den Differenzbetrag in Höhe von 3,97 EUR bis auf eines unserer unten genannten Konten. Wir

bitten Sie, die restlichen Abschläge jeweils zum o.g. Datum zu zahlen.

Die detaillierte Berechnung Ihrer Verbrauchskosten, ggf. den Abwassergebührenbescheid und Angaben zu Öffnungszeiten, sowie weitere

Hinweise finden Sie auf den Folgeseiten.

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Neunkirchen

BLZ 592 520 46

Kto. 52 66

Bank1SaarBLZ 591 900 00

Kto. 53 967 000

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Jürgen Fried, Oberbürgermeister

Vorstand: Dipl.Kfm. Werner Spaniol

Sitz der Gesellschaft: Neunkirchen (Saar)

Amtsgericht Saarbrücken, Handelsregister-Nr. HRB 1102

(Register Neunkirchen)

Steuernummer: Finanzamt Neunkirchen Nr. 030/100/00075Bank1Saar eG Voba

BLZ 591 900 00

Kto. 300 162 002

StromVertrag: 137516

Vertragsgegenstand: KEW PrivatStromBasis

30.11.2012, danach jeweils Verlängerung um 12 Monat(e)

Vertragsdauer:

nächstmöglicher

Kündigungstermin: 30.11.20123 Monat(e) zum jeweils nächstmöglichen Kündigungstermin.

Kündigungsfrist:

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14

Lieferstelle:

Codenr. Netzbetreiber: 9900461000006

Zählpunkt: DE000461665380050000448014000S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.0

Zählernummer:

Messart: ET-Zählwerk

48324

Zählerstand am: 7.106 kWh7.298 kWh

31.12.201016.11.2010

Zählerstand am:

Ablesekennz.: Hochrechnung System

Differenz:192 kWh x Zählerfaktor 1 =

192 kWh

Zählerstand am: 7.298 kWh8.673 kWh

15.11.201101.01.2011

Zählerstand am:

Ablesekennz.: Ablesung Kunde

Differenz:1.375 kWh x Zählerfaktor 1 =

1.375 kWh

vergleichbarer Zeitraum Vorjahr letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung

Verbrauch 17.11.2009 - 16.11.2010

Menge

1.567 kWh1.586 kWh

1.586 kWh

Information Netznutzung

enthaltene Netznutzung (EURO)

173,19 1)

Bezeichnung

Verbrauchbzw. Anzahl Preis

BetragEUR

Zeitanteil

Zeitraum: 17.11.2010 - 31.12.2010

Tarif: KEW PrivatStromBasis

45 Tag(e) / 365 Tage 4,97

Grundpreis

40,34 EUR

192 kWh 16,858 Ct / kWh

32,37

Arbeitspreis 192 kWh 2,05 Ct / kWh

3,94

Stromsteuer

Zeitraum: 01.01.2011 - 15.11.2011

Tarif: KEW PrivatStromBasis

319 Tag(e) / 365 Tage 35,26

Grundpreis

40,34 EUR

1.375 kWh 18,337 Ct / kWh

252,13

Arbeitspreis 1.375 kWh 2,05 Ct / kWh

28,19

Stromsteuer

356,86

Zwischensumme

zzgl. 19,00 % Umsatzsteuer

67,80424,66

Gesamtbetrag

1) Im Betrag enthalten sind 7,18 € für den Messstellenbetrieb und 3,59 € für die Messung.

Mittlerer Stromverbrauch in kWh bei verschiedenen Haushaltsgrößen*

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000

letzteAbrechnung

aktuelleAbrechnung

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

> 4 Personen

1586

1567

1586

1571

1892

3229

4110

4784

6187

abgerechneterVerbrauch

Jahresverbrauch**

durchschnittlicher

Jahresverbrauch

kWh

* Nicht alle Kundengruppen, die gemäß §3 Nr. 22 EnWG zu den Haushaltskunden zählen, können in einer Vergleichsgrafik abgebildet werden. Daher kann

dieser Vergleich nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen.

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2006 - 2008, Stand: Oktober 2011

** ggf. aus dem abgerechneten Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt

1.081,26

Zwischensummezzgl. 19,00 % Umsatzsteuer

205,441.286,70

Gesamtbetrag

1) Im Betrag enthalten sind 11,66 € für den Messstellenbetrieb und 2,99 € für die Messung.

Erdgasverbrauch nach Gebäudeart (Verbrauch je Haushalt in kWh)*

0K 4K 8K 12K 16K 20K 24K

letzteAbrechnung

aktuelleAbrechnung

30 m² Wohnung

50 m² Wohnung

100 m²Wohnung

Einfamilienhaus

Zweifamilienhaus

21715

20086

21715

20193

3894

6490

12980

20387

23468

abgerechneterVerbrauch

Jahresverbrauch**

durchschnittlicherJahresverbrauch

kWh

* Nicht alle Kundengruppen, die gemäß §3 Nr. 22 EnWG zu den Haushaltskunden zählen, können in einer Vergleichsgrafik abgebildet werden. Daher kann

dieser Vergleich nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen.

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2006 - 2008, Stand: Oktober 2011** ggf. aus dem abgerechneten Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt

WasserVertrag: 137517Vertragsgegenstand: Allgemeiner Tarif Haushalt

unbefristetVertragsdauer:

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14Lieferstelle:

Zählernummer:Messart: Kubikmeter

7203120

Zählerstand am: 320 m³326 m³31.12.2010

16.11.2010

Zählerstand am:Ablesekennz.: Hochrechnung System

Differenz: 6 m³ x Zählerfaktor 1 =6 m³

Zählerstand am: 326 m³373 m³15.11.2011

01.01.2011

Zählerstand am:Ablesekennz.: Ablesung Kunde

Differenz: 47 m³ x Zählerfaktor 1 =47 m³

vergleichbarer Zeitraum Vorjahr letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung

Verbrauch17.11.2009 - 16.11.2010

Verbrauchsmenge53 m³61 m³61 m³

BezeichnungVerbrauch

bzw. Anzahl Preis

BetragEURZeitanteil

Zeitraum: 17.11.2010 - 31.12.2010Tarif: Allgemeiner Tarif Haushalt

6 m³ 1,661 EUR / m³9,97

Arbeitspreis 45 Tag(e) / 365 Tage 7,40

Grundpreis60,00 EUR

Zeitraum: 01.01.2011 - 15.11.2011Tarif: Allgemeiner Tarif Haushalt

47 m³ 1,661 EUR / m³78,07

Arbeitspreis 319 Tag(e) / 365 Tage 52,44

Grundpreis60,00 EUR

147,88

Zwischensummezzgl. 7,00 % Umsatzsteuer

10,35158,23

Gesamtbetrag

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

können an unseren Verbraucherservice per Post (KEW Neunkirchen, Postfach 1151, 66511 Neunkirchen), telefonisch (0 68 21) 2 00-1 50 oder per E-Mail ([email protected]) gerichtet

werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden und über Streitbeilegungsverfahren für die

Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice

Postfach 8001 / 53105 Bonn, Telefax: 030 22480 323, Mail: [email protected]

Telefon: Mo. - Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 030 22480 500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres

Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133, 10117 Berlin

Telefon: 030 2757240 0, Telefax: 030 2757240 69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, Mail: [email protected]

Information gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4.11.2010

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für

Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Information gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4.11.2010

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu

Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.dena.de, www.energieagenturen.de,

www.verbraucherzentrale.de.

Hinweis gem. § 107 Abs. 2 EnergieStV

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der

Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich an ihr zuständiges

Hauptzollamt.

Weitere Hinweise zu Ihrer Verbrauchsabrechnung

Datenschutz:Alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund

gesetzlicher Vorschriften notwendig- an andere Stellen weitergegeben. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet.

Qualität desTrinkwassers:

Das Wasser im Versorgungsgebiet der KEW hat den Härtebereich 1. Bitte beachten Sie diesen Hinweis bei der Waschmitteldosierung.

Standardisierte Begriffserklärungen gemäß §40 Abs. 6 EnWG

Abschlagzahlungen: Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen

Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Blindarbeit:Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer

Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen

vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

EEG-Umlage:Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

(EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Grundpreis:Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem

Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Konzessionsabgabe: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige

Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

KWK-Umlage:Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch

Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten

Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Leistungspreis: Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der

Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis)

berechnet.

Lieferstelle:Ort, an dem die Strom- bzw. Gaslieferung erbracht wird. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und

Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Messdienstleistung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten

werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

Netzbetreibernummer: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte: Der Ausweis des Anteils der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas erfolgt in der jeweiligen Vertragsberechnung. Die Einzelpreise für Strom und Gas

sind im Internet unter www .kew -netz .de veröffentlicht.

Stromkennzeichnung

(Energiemix):Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen

Umweltauswirkungen.

Stromsteuer:Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird.

Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an

den Fiskus abgeführt.

Gassteuer:Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird.

Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger

erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Verbrauch:Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder

Arbeitspreis:Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Zählpunktbezeichnung: Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die

relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler

zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

ThermischeGasabrechnung: Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³

gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden

kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl

ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten

ist.

Gasverbrauch:Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Zustandszahl:Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen

Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Brennwert:Der Brennwert des in das Versorgungsnetz der KEW Neunkirchen gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im

jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Abrechnungswert

(Thermische Energie): Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der

Zustandszahl und dem Brennwert.

Anlage zur Rechnung vom 17.11.2010 bis 15.11.2011.

Seite 7

VERSORGUNGSBEDINGUNGENLieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der „Allgemeinen Tarife“ und der Versorgungsbedingungen gemäß AVB sowie GVV und/oder der mit Ihnen abgeschlossenen

Sonder-Preisregelung.UMRECHNUNGSFAKTORMit dem Umrechnungsfaktor wird der Gasverbrauch in m³ (Kubikmeter) in die Abrechnungseinheit kWh (Kilowattstunde) umgerechnet. Er wird gemäß § 10 Nr. 3 Eichordnung vom

12.08.1988 (BGBL I. S. 1657) - in der z. Z. geltenden Fassung - nach den anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblatt G 685) ermittelt. Änderungen des Umrechnungsfaktors

ergeben sich aus Schwankungen des Brennwertes des Gases.

HÖCHSTPREISBEGRENZUNGDer Durchschnittspreis aus dem Entgelt für die elektrische Arbeit und dem Leistungspreis geteilt durch die verbrauchten Kilowattstunden im Abrechnungszeitraum, darf den im Preisblatt

angegebenen Höchstpreis (je kWh) nicht überschreiten. Der Verbrauch in der Niedertarifzeit bleibt bei der Ermittlung des Durchschnittspreises außer Betracht.

ZAHLUNGSBEDINGUNGENRechnungen und Abschläge werden mit den umseitig angegebenen Kalendertagen fällig. Eine zusätzliche Anforderung einzelner Abschlagszahlungen ergeht nicht. Bei

Zahlungsversäumnis sind wir zur Erhebung von Mahnkosten berechtigt. Gegebenenfalls ist mit der Einstellung der Energieversorgung zu rechnen. Die Wiederaufnahme der

unterbrochenen Versorgung erfolgt nur nach Zahlung der rückständigen Beträge und Sperrkosten.

EINWÄNDEEinwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung bei uns vorzubringen. Sie haben auf die Zahlung der Schuld nur

dann eine aufschiebende Wirkung, wenn die Voraussetzungen des § 17 der Strom- bzw. GasGVV erfüllt sind.

ABWASSERDie Kreisstadt Neunkirchen sowie die Gemeinden Schiffweiler und Spiesen-Elversberg haben die KEW mit der Erhebung der Abwassergebühr beauftragt.

UMZÜGEBei Wohnungswechsel muss das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden (gemäß § 32 AVBWasserV und § 20 Strom- und GasGVV).

Unterbleibt dies, ist der Kunde auch weiterhin zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet. Bei der Abmeldung ist unbedingt die neue Anschrift mitzuteilen.

STÖRUNGEN/GASGERUCHBei Gasgeruch sofort Türen und Fenster öffnen. Keine elektrischen Anlagen ein- oder ausschalten. Gasabsperrhähne abschalten und uns sofort benachrichtigen. Bei Störungen und

Schäden an Leitungen bitten wir ebenfalls um umgehende Benachrichtigung.

CO2-Emissionen

494 g/kWh0 g/kWh

494 g/kWh494 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0007 g/kWh0,0000 g/kWh

0,0007 g/kWh0,0007 g/kWh

Quellen: * Stadtw erke XY, ** BDEW

Gesamtstromlieferungendes Unternehmens* Produkt Wasserkraft* VerbleibenderEnergiemix*Zum Vergleich:Stromerzeugungin Deutschland**

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2010Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.XY.de, per Telefon xxx/yyy, oder Faxabruf xxx/zzz zzz oder bei

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005 geändert 2011

der Beratungsstelle der Stadtwerke XY. Stand der Informationen: 01.11.2011

25%

43%

12%

3%

15%3%

Kernkraft

Kohle

Erdgas

sonstige fossile EnergieträgerErneuerbare Energien,gefördert nach dem EEGsonstige erneuerbareEnergien 100%

25%

43%

12%

3%

15%3%

25%

43%

12%

3%

15%3%

Mahn- und Finanzwesen200 - 170

200 - 150Telefon

Öffnungszeiten

7:30 - 16:00 Uhr

Mo - DoFr

7:30 - 13:00 Uhr

Abschläge, Rechnungen, An- und Abmeldungen usw.

Privatkundenbetreuung

7:30 - 16:00 Uhr7:30 - 14:00 Uhr

FrMo - Do

Öffnungszeiten

Telefon

Fr7:30 - 14:00 Uhr

Mo - Fr 7:30 - 13:00 Uhr

7:30 - 16:00 Uhr

Mo - Do

Zahlungsverkehr, Mahnungenund Ratenververeinbarungen

Netz25,8%

Beschaffung/Vertrieb24,0%

EEG-Umlage19,1%

Konzessionsabgabe5,8%

Ökosteuer7,4%

Offshore-Umlage0,9%

KWK-Abgabe0,3%

Mehrwertsteuer16,0%

§ 19 StromNEV Umlage 0,7%

Foto: Michel Martinez

Fotos: Voltaris GmbH

Anstieg der staatlichen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2013.Anstieg von 2012 auf 2013 um 59,7%

EEG-Umlage§19-StromNEV Umlage

KWK-AufschlagOffshore-Umlage

6,00 ct/kWh

4,50 ct/kWh

3,00 ct/kWh

1,50 ct/kWh

0,00 ct/kWh2000 2002 2007 2010 2011 2012 2013

Page 3: BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

EEG-Umlage steigt um 47 % an.Der Anteil der staatlichen Abgaben am Strompreis erreichtin 2013 die 50% Marke

Lange wurde spekuliert wie hoch die Umlage zur Förderung der Er-

neuerbaren Energien (EEG-Umlage) für 2013 ausfallen würde. Seit

dem 15.10.2012 steht nun fest, dass der Satz für die EEG-Umlage

von netto 3,593 ct pro Kilowattstunde Strom auf nunmehr das Re-

kordniveau von 5,277 ct pro Kilowattstunde für 2013 ansteigt. Damit

zahlt man für die EEG-Umlage mit 19 % am Strompreis fast genauso

viel, wie für den Strom der an der Strombörse in Leipzig gehandelt

wird. Dem aber nicht genug; auch die in 2011 neu eingeführte § 19

StromNEV Umlage zur Entlastung von energieintensiven Industriebe-

trieben steigt weiter an und kommt in 2013 auf 0,9 % des Strom-

preises. Neu ist die Offshore-Umlage zur Absicherung der Windparks

auf hoher See, die direkt mit 0,7 % Anteil am Strompreis zu Buche

schlägt. Damit stieg der Staatsanteil (Ökosteuer, Konzessionsabgabe,

EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, § 19 StromNEV Umlage, Offshore-

Umlage und Mehrwertsteuer) am Strompreis innerhalb der letzten 5

Jahre um 11 % Punkte von 39% in 2009 auf nunmehr 50 % an.

Erste Strompreisanpassung seit24 Monaten und die KEW garantiertdie neuen Preise das ganze Jahr 2013Die KEW AG wird ihre Strompreise zum gleichen Zeitpunkt und in

gleicher Höhe wie die Kostensteigerung durch die staatlichen Abga-

ben und die steigenden Netznutzungsentgelte anpassen. Hiermit gibt

die KEW AG nur die durch Dritte verursachten Kostensteigerungen

weiter und zwar genau zu dem Zeitpunkt zu dem diese steigen: zum

01.01.2013. Da diese Kosten immer zum Jahreswechsel feststehen,

kann die KEW AG auch eine Preisgarantie für das gesamte Jahr 2013

für alle ihre Stromtarife aussprechen. Die KEW AG hält damit an

ihrer klaren Preispolitik fest. Diese hohe Strompreisanpassung wird

von manchen Stromhändlern genutzt, um zusätzliche Marktanteile

zu gewinnen. Kein seriöser Stromhändler kann aber auf Dauer diese

zusätzlichen staatlichen Belastungen des Strompreises auffangen.

Einige Stromhändler haben aus „strategischen Gründen“ die zu

erwartende Strompreiserhöhung oder Anteile davon bereits im

Laufe des Jahres 2012 vorweggenommen, andere werden aus

Werbegründen die Preisanpassung nicht zum 1. Januar 2013,

sondern zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, sprechen aber

keine 12-monatige Preisgarantie aus. Wieder andere werden die

Preise zum 1. Januar 2014 „über Gebühr“ erhöhen und hoffen

auf die Trägheit der gewonnenen Kunden, nicht schon wieder den

Stromversorger wechseln zu wollen. KEW AG steht für eine trans-

parente und seriöse Preispolitik. Auch nach der Strompreisan-

passung können die Kunden sicher sein, dass KEW AG weiterhin

einer der günstigsten Stromversorger im Saarland ist.

AllEs nEU mAcht dEr stAAt – rEchnUnGEn 2012 mit zUsätzlichEn informAtionEn

KEW ÖKostromWAtErGrEEn nUn AUs EinEmWAssErKrAftWErK AUs dEr schWEiz

Es ist bald wieder soweit, rund 50.000 Jahresverbrauchsab-rechnungen für Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser werden bald erstellt und den KEW Kunden zugesandt. Doch diesmal sieht die Rechnung im Vergleich zu den letzten 10 Jahren etwas anders aus und wird umfangreicher. Der neu gefasste § 40 Energiewirtschaftsgesetz macht’s nötig.

Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen Änderungen das Ziel, die Rechnungen für die Kunden informativer zu gestalten. Leider wird damit aber die Rechnung auch umfangreicher.

Hier zwei der wesentlichsten Änderungen in den Kundenrech-nungen: Darstellung des Energieverbrauchs: Bisher wurde auf den KEW-Rechnungen immer der Jahresverbrauch und der Vorjahresverbrauch auf der ersten Seite in einer Tabelle gegen-übergestellt. Diese Darstellung erfolgt nun bei jedem Vertrag in der Anlage zur Rechnung und zwar in tabellarischer und gra-phischer Form. Zu dieser Darstellung des eigenen Verbrauchs wird auch noch dargestellt, wie sich der Verbrauch von anderen Vergleichskunden verhält. Damit können die Kunden ihren Ver-

brauch mit anderen Kundengruppen besser vergleichen. Die untere Darstellung gibt eine Übersicht, wie dies aussieht.

Zusammenfassung der Vertragsdaten: Die Daten über Vertrags-dauer oder Vertragsverlängerung waren bisher nur dem Vertrag selbst zu entnehmen. Nun genügt ein Blick in die Jahresver-brauchsabrechnung. Die Daten können Sie direkt in der Ab-rechnung ersehen. Diese Vertragsdaten mussten in der Mehr-zahl der Fälle händig erfasst werden, da sie historisch bedingt nicht elektronisch vorlagen.

Darüber hinaus gibt es noch ein paar andere Punkte, die nun auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen. Dazu zählen, dass nun alle Begriffe und Definitionen in einem Glossar in der Rechnung mit angedruckt werden oder aber auch, die Strom-kennzeichnung nun nicht mehr nur in Zahlen, sondern in Dia-grammen dargestellt wird. Eines ist sicher, die Rechnung wird informativer, aber auch um einige Seiten länger.

Die KEW AG hat ihren Tarif KEW ÖkoStromWatergreen „aufpoliert“. Seit 2012 be-zieht die KEW AG für die Kunden mit Ökostrom die Energie direkt aus der Schweiz und dies nun nicht mehr über sog. RECS Zertifikate, sondern tatsächlich in physi-kalischer Form. Wurde also bisher nur mit Zertifikaten für Ökostrom gehandelt, so nimmt die KEW AG nun den Strom tatsächlich in ihr Gesamtstromportfolio auf. Und das Beste für unsere Kunden im Tarif Watergreen ist, dass diese Umstellung auf den höherwertigen und durch den TüV Nord zertifizierten Ökostrom nicht mehr kostet. Der KEW AG war es wichtig, die Qualität des ÖkoStrom-Produktes zu verbessern.

Hinweis: Der KEW ÖkoStromWatergreen beinhaltet eine längere Preisgarantie.Die KEW

bietet neu ab dem 01.01.2013 einen neuen Watergreen Tarif mit Preisgarantie über 24

Monate an: KEW ÖkoStromWatergreen 2014. (siehe Seite 5)

smArt mEtEr – 5 tEstKUndEn GEsUcht

thErmoGrAphiE

Nach verbindlichen Vorgaben der EU sollen bis 2022 alle Haushalte im Elektrizitätsbereich mit Smart Metern, also in-telligenten Stromzählern, ausgestattet sein. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Forderung nimmt die KEW AG Neunkir-chen an einem Feldtest teil, der in Zusammenarbeit mit derVoltaris GmbH, einem gemeinsamen Unternehmen der VSE AG und der Pfalzwerke, durchgeführt wird.

Im Versorgungsgebiet der KEW AG suchen wir 5 Stromkunden, die an dem Test teilnehmen möchten. Der Test ist auf eine Dauer von 2 Jahren angelegt und für die Kunden kostenlos. Der Stromzähler inklusive der notwendigen Kommunikations-module und Zusatzeinrichtungen wird von der Voltaris bzw. einem beauftragten Unternehmen installiert und zur Fernaus-lesung über einen GPRS-Anschluss vorbereitet. Nach der Installation können die Kunden die Vorteile von Smart Metering nutzen. Über die persönlichen Zugangsdaten können z.B. die aktuellen Stromverbrauchswerte bis zu viertelstunden-genau über den internetbasierten Energiemonitor abgerufen und zur Verbrauchssteuerung und Verbrauchsoptimierung ge-nutzt werden. Dies wird in Zukunft in Verbindung mit weite-ren speziellen Stromtarifen, die z. Zt. entwickelt werden, zu deutlichen Verbrauchs- und Kosteneinsparungen führen. Ein

weiterer großer Vorteil der Smart Meter ist die Mög-lichkeit der tagge-nauen Abrechnung, beispielsweise bei einem Auszug oder Mieterwechsel. Der Stromversorger kann die Daten des Zählers bequem online abrufen. Eine Ab-lesung durch einen Beauftragten oder eine Ablesung und Mitteilung durch den Kunden ist nicht mehr notwendig.Wichtigste Voraussetzungen zur Teil-nahme an der Aktion ist ein Internetanschluss und ausreichender GSM-Empfang im Bereich des Stromzählers sowie die Bereitschaft zur intensiven Nutzung des Energiemonitors und während der Projektphase für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Interessierte Kunden der KEW AG können sich ausschließlich online unter www.kew.de für eine Teilnahme bewerben.

Dass ältere Gebäude viel Wärme über Wände, Dächer und Fenster verlieren, ist allgemein bekannt. Aber auch neuere Ge-bäude weisen z. T. zu hohe Wärmeverluste durch mangelhaft geplante und schlecht ausgeführte Bauteilanschlüsse, sog. Wärmebrücken z. B. im Anschlussbereich zwischen Wand und Dach oder zwischen Wand und Fenster, auf. Außerdem be-wirken häufig Undichtigkeiten in der Gebäudehülle einen un-gewollten Luftaustausch und somit weitere unnötige Wärme-verluste. In mangelhaft gedämmten oder undichten Bereichen kommt es öfter auch zur Kondensation von Feuchtigkeit. Dies begünstigt dann die Entstehung von Schimmel, der zu starken gesundheitlichen Einschränkungen führen kann. Zum Aufspü-ren der energetischen Schwachstellen von Gebäuden wird seit Jahren u. a. die Thermographie erfolgreich eingesetzt.

Dabei werden das ganze Gebäude oder Teilbereiche mit einer speziellen Infrarotkamera, die die Wärmeabstrah-lung sichtbar macht, aufgenommen. Weiße und rote Be-reiche im Bild markieren dabei die Stellen mit der größ-ten Wärmeabstrahlung und damit die Schwachstellen im Bereich Dämmung und Luftdichtigkeit des Gebäudes. Die Schwachstellen können analysiert und entsprechen-de Umbaumaßnahmen oder Abdichtungen gezielt durch-geführt werden. Für eine aussagefähige Thermographie werden möglichst hohe Temperaturunterschiede zwischen außen und innen benötigt. Darum können die Thermogra-phie-Aufnahmen erst unterhalb von einer Außentemperatur von 3–4° C durchgeführt werden.

Die KEW AG bietet ihren Strom- und Gaskunden in Zusam-

menarbeit mit der energis und der Fa. Zewe für Ein- und Zwei-

familienhäuser eine kombinierte Außen- und Innenthermogra-

phie zu einem vergünstigten Preis von 219 Euro (statt 349

Euro für Nichtkunden) an.

Die Bestellung und eine Beratung erfolgt über das Sachge-

biet Dienstleistung und Technik mit den Ansprechpartnern

Thomas Streit (06821/200-261) und Michael Schwenk

(06821/200-267).

stromprEis

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Steuern, staatliche Abgaben und Netzentgelte

treiben im nächsten Jahr die Strompreise in

Deutschland nach oben. Die Stromkunden

werden damit erneut mit den hohen Kosten

der Energiewende belastet. Leider geht diese

Entwicklung auch nicht an der KEW AG vorbei.

Aber zunächst zu den guten Nachrichten:

Die Erdgaspreise bleiben für alle KEW-Kunden im gesamten Gaswirtschafts-

jahr 2012/2013 konstant. Des Weiteren wird der Preis für Trinkwasser wie in

den Jahren zuvor nicht geändert.

Aufgrund der deutlichen Steigerung der staatlichen Abgaben (EEG-Umlage

etc.) und der staatlich regulierten Netzentgelte muss KEW AG die Strompreise

zum 1. Januar 2013 erhöhen (siehe Seite 5). KEW AG sichert aber jetzt schon

zu, dass die neuen Strompreise das gesamte Jahr 2013 konstant bleiben. Wer

will, kann sich den Strompreis auch über 24 Monate absichern. Unsere Kun-

denberater informieren Sie gerne über alle Stromprodukte. Selbstverständlich

erhalten Sie auf Wunsch auch eine kostenlose Energieeinsparberatung.

Eines ist sicher: Auch nach der Preiserhöhung wird KEW AG einer der güns-

tigsten Stromanbieter im Saarland bleiben. Vertrauen Sie also Ihrer KEW AG,

bleiben Sie langfristig mit der KEW AG auf der sicheren Seite.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KEW AG bedanken sich bei allen

treuen Kundinnen und Kunden und wünschen eine schöne Adventszeit und

einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013.

Neunkirchen, 09.11.2012

IHR WERNER SPANIOL

Vorstand der KEW

Diagramm: Aufteilung des Strompreises 2013. Angabe der Stromkosten in

%-Punkten für 4.000 kWh Jahresverbrauch. Die Summe des staatlichen Anteils

beträgt 50,2 %.

rEchnUnGEn

KEW AG · Postfach 11 51 · 66511 Neunkirchen

FrauStefanie Gräff

Meisenweg 14

66538 Neunkirchen

Händelstraße 5

66538 Neunkirchen (Saar)

Telefon (0 68 21) 2 00-1 50

Telefax (0 68 21) 2 00-2 00

e-mail: [email protected]

www.kew.de

KEWKommunaleEnergie- undWasserversorgung AG

47,81 €

Kundennr./Rechnungseinheit10053814 / 69678

05.12.2011

Rechnungsdatum

R e c h n u n g s k o p i e

0001-ARV-2011-000043141

Rechnungsnummer

Rechnungund Abwassergebührenbescheid

für die Zeit vom 17.11.2010 bis 15.11.2011.

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14Lieferstelle: Gräff, Stefanie ¶10053814rÄ

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

für den obengenannten Zeitraum berechnen wir Ihnen folgenden Verbrauch:

Versorgungsart

BruttobetragUmsatzsteuer

NettobetragVorjahres-verbrauch

aktuellerVerbrauch EUR EUR EUR

Strom

356,86 67,80 424,66

1.586 kWh 1.567 kWh

Gas

1.081,26 205,44 1.286,70

21.715 kWh 20.086 kWh

Wasser

147,88 10,35 158,23

61 m³ 53 m³

Abwasser

136,380,00 136,38

61 m³ 53 m³

Gesamtbetrag

1.722,38 283,59 2.005,97

abzüglich angeforderte Abschläge-1.887,49 -309,51 -2.197,00

Abrechnung

-165,11 -25,92 -191,03

zuzüglich bestehende Forderung

0,00

-191,03

bestehendes Guthaben

Aus den vorstehenden Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich für das künftige

Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge. USt. %

Vertragsgegenstand

Versorgungsart VertragNetto EUR USt. EUR Brutto EUR

Strom137516 KEW PrivatStromBasis

33,62 19,00 6,38 40,00

Gas137515 KEW PrivatGasPlus

108,40 19,00 20,60 129,00

137517 Allgemeiner Tarif Haushalt 13,08 7,00 0,92 14,00

Wasser 137514 Abwassergebühr12,00

0,00 12,00

Abwasser

Gesamt

167,1027,90 195,00

Fälligkeiten der Abschlagsbeträge: 01.01.2012, 01.02.2012, 01.03.2012, 01.04.2012, 01.05.2012, 01.06.2012,

01.07.2012, 01.08.2012, 01.09.2012, 01.10.2012, 01.11.2012

Das Guthaben aus der Rechnung beträgt -191,03 EUR. Der erste Abschlag zum 01.01.2012 beträgt 195,00 EUR. Bitte

überweisen Sie uns den Differenzbetrag in Höhe von 3,97 EUR bis auf eines unserer unten genannten Konten. Wir

bitten Sie, die restlichen Abschläge jeweils zum o.g. Datum zu zahlen.

Die detaillierte Berechnung Ihrer Verbrauchskosten, ggf. den Abwassergebührenbescheid und Angaben zu Öffnungszeiten, sowie weitere

Hinweise finden Sie auf den Folgeseiten.

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Neunkirchen

BLZ 592 520 46

Kto. 52 66

Bank1SaarBLZ 591 900 00

Kto. 53 967 000

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Jürgen Fried, Oberbürgermeister

Vorstand: Dipl.Kfm. Werner Spaniol

Sitz der Gesellschaft: Neunkirchen (Saar)

Amtsgericht Saarbrücken, Handelsregister-Nr. HRB 1102

(Register Neunkirchen)

Steuernummer: Finanzamt Neunkirchen Nr. 030/100/00075Bank1Saar eG Voba

BLZ 591 900 00

Kto. 300 162 002

StromVertrag: 137516

Vertragsgegenstand: KEW PrivatStromBasis

30.11.2012, danach jeweils Verlängerung um 12 Monat(e)

Vertragsdauer:

nächstmöglicher

Kündigungstermin: 30.11.20123 Monat(e) zum jeweils nächstmöglichen Kündigungstermin.

Kündigungsfrist:

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14

Lieferstelle:

Codenr. Netzbetreiber: 9900461000006

Zählpunkt: DE000461665380050000448014000S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.0

Zählernummer:

Messart: ET-Zählwerk

48324

Zählerstand am: 7.106 kWh7.298 kWh

31.12.201016.11.2010

Zählerstand am:

Ablesekennz.: Hochrechnung System

Differenz:192 kWh x Zählerfaktor 1 =

192 kWh

Zählerstand am: 7.298 kWh8.673 kWh

15.11.201101.01.2011

Zählerstand am:

Ablesekennz.: Ablesung Kunde

Differenz:1.375 kWh x Zählerfaktor 1 =

1.375 kWh

vergleichbarer Zeitraum Vorjahr letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung

Verbrauch 17.11.2009 - 16.11.2010

Menge

1.567 kWh1.586 kWh

1.586 kWh

Information Netznutzung

enthaltene Netznutzung (EURO)

173,19 1)

Bezeichnung

Verbrauchbzw. Anzahl Preis

BetragEUR

Zeitanteil

Zeitraum: 17.11.2010 - 31.12.2010

Tarif: KEW PrivatStromBasis

45 Tag(e) / 365 Tage 4,97

Grundpreis

40,34 EUR

192 kWh 16,858 Ct / kWh

32,37

Arbeitspreis 192 kWh 2,05 Ct / kWh

3,94

Stromsteuer

Zeitraum: 01.01.2011 - 15.11.2011

Tarif: KEW PrivatStromBasis

319 Tag(e) / 365 Tage 35,26

Grundpreis

40,34 EUR

1.375 kWh 18,337 Ct / kWh

252,13

Arbeitspreis 1.375 kWh 2,05 Ct / kWh

28,19

Stromsteuer

356,86

Zwischensumme

zzgl. 19,00 % Umsatzsteuer

67,80424,66

Gesamtbetrag

1) Im Betrag enthalten sind 7,18 € für den Messstellenbetrieb und 3,59 € für die Messung.

Mittlerer Stromverbrauch in kWh bei verschiedenen Haushaltsgrößen*

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000

letzteAbrechnung

aktuelleAbrechnung

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

> 4 Personen

1586

1567

1586

1571

1892

3229

4110

4784

6187

abgerechneterVerbrauch

Jahresverbrauch**

durchschnittlicher

Jahresverbrauch

kWh

* Nicht alle Kundengruppen, die gemäß §3 Nr. 22 EnWG zu den Haushaltskunden zählen, können in einer Vergleichsgrafik abgebildet werden. Daher kann

dieser Vergleich nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen.

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2006 - 2008, Stand: Oktober 2011

** ggf. aus dem abgerechneten Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt

1.081,26

Zwischensummezzgl. 19,00 % Umsatzsteuer

205,441.286,70

Gesamtbetrag

1) Im Betrag enthalten sind 11,66 € für den Messstellenbetrieb und 2,99 € für die Messung.

Erdgasverbrauch nach Gebäudeart (Verbrauch je Haushalt in kWh)*

0K 4K 8K 12K 16K 20K 24K

letzteAbrechnung

aktuelleAbrechnung

30 m² Wohnung

50 m² Wohnung

100 m²Wohnung

Einfamilienhaus

Zweifamilienhaus

21715

20086

21715

20193

3894

6490

12980

20387

23468

abgerechneterVerbrauch

Jahresverbrauch**

durchschnittlicherJahresverbrauch

kWh

* Nicht alle Kundengruppen, die gemäß §3 Nr. 22 EnWG zu den Haushaltskunden zählen, können in einer Vergleichsgrafik abgebildet werden. Daher kann

dieser Vergleich nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen.

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2006 - 2008, Stand: Oktober 2011** ggf. aus dem abgerechneten Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt

WasserVertrag: 137517Vertragsgegenstand: Allgemeiner Tarif Haushalt

unbefristetVertragsdauer:

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14Lieferstelle:

Zählernummer:Messart: Kubikmeter

7203120

Zählerstand am: 320 m³326 m³31.12.2010

16.11.2010

Zählerstand am:Ablesekennz.: Hochrechnung System

Differenz: 6 m³ x Zählerfaktor 1 =6 m³

Zählerstand am: 326 m³373 m³15.11.2011

01.01.2011

Zählerstand am:Ablesekennz.: Ablesung Kunde

Differenz: 47 m³ x Zählerfaktor 1 =47 m³

vergleichbarer Zeitraum Vorjahr letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung

Verbrauch17.11.2009 - 16.11.2010

Verbrauchsmenge53 m³61 m³61 m³

BezeichnungVerbrauch

bzw. Anzahl Preis

BetragEURZeitanteil

Zeitraum: 17.11.2010 - 31.12.2010Tarif: Allgemeiner Tarif Haushalt

6 m³ 1,661 EUR / m³9,97

Arbeitspreis 45 Tag(e) / 365 Tage 7,40

Grundpreis60,00 EUR

Zeitraum: 01.01.2011 - 15.11.2011Tarif: Allgemeiner Tarif Haushalt

47 m³ 1,661 EUR / m³78,07

Arbeitspreis 319 Tag(e) / 365 Tage 52,44

Grundpreis60,00 EUR

147,88

Zwischensummezzgl. 7,00 % Umsatzsteuer

10,35158,23

Gesamtbetrag

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

können an unseren Verbraucherservice per Post (KEW Neunkirchen, Postfach 1151, 66511 Neunkirchen), telefonisch (0 68 21) 2 00-1 50 oder per E-Mail ([email protected]) gerichtet

werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden und über Streitbeilegungsverfahren für die

Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice

Postfach 8001 / 53105 Bonn, Telefax: 030 22480 323, Mail: [email protected]

Telefon: Mo. - Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 030 22480 500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres

Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133, 10117 Berlin

Telefon: 030 2757240 0, Telefax: 030 2757240 69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, Mail: [email protected]

Information gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4.11.2010

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für

Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Information gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4.11.2010

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu

Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.dena.de, www.energieagenturen.de,

www.verbraucherzentrale.de.

Hinweis gem. § 107 Abs. 2 EnergieStV

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der

Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich an ihr zuständiges

Hauptzollamt.

Weitere Hinweise zu Ihrer Verbrauchsabrechnung

Datenschutz:Alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund

gesetzlicher Vorschriften notwendig- an andere Stellen weitergegeben. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet.

Qualität desTrinkwassers:

Das Wasser im Versorgungsgebiet der KEW hat den Härtebereich 1. Bitte beachten Sie diesen Hinweis bei der Waschmitteldosierung.

Standardisierte Begriffserklärungen gemäß §40 Abs. 6 EnWG

Abschlagzahlungen: Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen

Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Blindarbeit:Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer

Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen

vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

EEG-Umlage:Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

(EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Grundpreis:Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem

Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Konzessionsabgabe: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige

Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

KWK-Umlage:Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch

Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten

Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Leistungspreis: Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der

Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis)

berechnet.

Lieferstelle:Ort, an dem die Strom- bzw. Gaslieferung erbracht wird. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und

Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Messdienstleistung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten

werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

Netzbetreibernummer: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte: Der Ausweis des Anteils der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas erfolgt in der jeweiligen Vertragsberechnung. Die Einzelpreise für Strom und Gas

sind im Internet unter www .kew -netz .de veröffentlicht.

Stromkennzeichnung

(Energiemix):Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen

Umweltauswirkungen.

Stromsteuer:Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird.

Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an

den Fiskus abgeführt.

Gassteuer:Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird.

Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger

erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Verbrauch:Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder

Arbeitspreis:Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Zählpunktbezeichnung: Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die

relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler

zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

ThermischeGasabrechnung: Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³

gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden

kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl

ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten

ist.

Gasverbrauch:Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Zustandszahl:Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen

Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Brennwert:Der Brennwert des in das Versorgungsnetz der KEW Neunkirchen gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im

jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Abrechnungswert

(Thermische Energie): Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der

Zustandszahl und dem Brennwert.

Anlage zur Rechnung vom 17.11.2010 bis 15.11.2011.

Seite 7

VERSORGUNGSBEDINGUNGENLieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der „Allgemeinen Tarife“ und der Versorgungsbedingungen gemäß AVB sowie GVV und/oder der mit Ihnen abgeschlossenen

Sonder-Preisregelung.UMRECHNUNGSFAKTORMit dem Umrechnungsfaktor wird der Gasverbrauch in m³ (Kubikmeter) in die Abrechnungseinheit kWh (Kilowattstunde) umgerechnet. Er wird gemäß § 10 Nr. 3 Eichordnung vom

12.08.1988 (BGBL I. S. 1657) - in der z. Z. geltenden Fassung - nach den anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblatt G 685) ermittelt. Änderungen des Umrechnungsfaktors

ergeben sich aus Schwankungen des Brennwertes des Gases.

HÖCHSTPREISBEGRENZUNGDer Durchschnittspreis aus dem Entgelt für die elektrische Arbeit und dem Leistungspreis geteilt durch die verbrauchten Kilowattstunden im Abrechnungszeitraum, darf den im Preisblatt

angegebenen Höchstpreis (je kWh) nicht überschreiten. Der Verbrauch in der Niedertarifzeit bleibt bei der Ermittlung des Durchschnittspreises außer Betracht.

ZAHLUNGSBEDINGUNGENRechnungen und Abschläge werden mit den umseitig angegebenen Kalendertagen fällig. Eine zusätzliche Anforderung einzelner Abschlagszahlungen ergeht nicht. Bei

Zahlungsversäumnis sind wir zur Erhebung von Mahnkosten berechtigt. Gegebenenfalls ist mit der Einstellung der Energieversorgung zu rechnen. Die Wiederaufnahme der

unterbrochenen Versorgung erfolgt nur nach Zahlung der rückständigen Beträge und Sperrkosten.

EINWÄNDEEinwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung bei uns vorzubringen. Sie haben auf die Zahlung der Schuld nur

dann eine aufschiebende Wirkung, wenn die Voraussetzungen des § 17 der Strom- bzw. GasGVV erfüllt sind.

ABWASSERDie Kreisstadt Neunkirchen sowie die Gemeinden Schiffweiler und Spiesen-Elversberg haben die KEW mit der Erhebung der Abwassergebühr beauftragt.

UMZÜGEBei Wohnungswechsel muss das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden (gemäß § 32 AVBWasserV und § 20 Strom- und GasGVV).

Unterbleibt dies, ist der Kunde auch weiterhin zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet. Bei der Abmeldung ist unbedingt die neue Anschrift mitzuteilen.

STÖRUNGEN/GASGERUCHBei Gasgeruch sofort Türen und Fenster öffnen. Keine elektrischen Anlagen ein- oder ausschalten. Gasabsperrhähne abschalten und uns sofort benachrichtigen. Bei Störungen und

Schäden an Leitungen bitten wir ebenfalls um umgehende Benachrichtigung.

CO2-Emissionen

494 g/kWh0 g/kWh

494 g/kWh494 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0007 g/kWh0,0000 g/kWh

0,0007 g/kWh0,0007 g/kWh

Quellen: * Stadtw erke XY, ** BDEW

Gesamtstromlieferungendes Unternehmens* Produkt Wasserkraft* VerbleibenderEnergiemix*Zum Vergleich:Stromerzeugungin Deutschland**

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2010Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.XY.de, per Telefon xxx/yyy, oder Faxabruf xxx/zzz zzz oder bei

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005 geändert 2011

der Beratungsstelle der Stadtwerke XY. Stand der Informationen: 01.11.2011

25%

43%

12%

3%

15%3%

Kernkraft

Kohle

Erdgas

sonstige fossile EnergieträgerErneuerbare Energien,gefördert nach dem EEGsonstige erneuerbareEnergien 100%

25%

43%

12%

3%

15%3%

25%

43%

12%

3%

15%3%

Mahn- und Finanzwesen200 - 170

200 - 150Telefon

Öffnungszeiten

7:30 - 16:00 Uhr

Mo - DoFr

7:30 - 13:00 Uhr

Abschläge, Rechnungen, An- und Abmeldungen usw.

Privatkundenbetreuung

7:30 - 16:00 Uhr7:30 - 14:00 Uhr

FrMo - Do

Öffnungszeiten

Telefon

Fr7:30 - 14:00 Uhr

Mo - Fr 7:30 - 13:00 Uhr

7:30 - 16:00 Uhr

Mo - Do

Zahlungsverkehr, Mahnungenund Ratenververeinbarungen

Netz25,8%

Beschaffung/Vertrieb24,0%

EEG-Umlage19,1%

Konzessionsabgabe5,8%

Ökosteuer7,4%

Offshore-Umlage0,9%

KWK-Abgabe0,3%

Mehrwertsteuer16,0%

§ 19 StromNEV Umlage 0,7%

Foto: Michel Martinez

Fotos: Voltaris GmbH

Anstieg der staatlichen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2013.Anstieg von 2012 auf 2013 um 59,7%

EEG-Umlage§19-StromNEV Umlage

KWK-AufschlagOffshore-Umlage

6,00 ct/kWh

4,50 ct/kWh

3,00 ct/kWh

1,50 ct/kWh

0,00 ct/kWh2000 2002 2007 2010 2011 2012 2013

Page 4: BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

eeg-umlage steigt um 47 % an.Der Anteil der staatlichen Abgaben am Strompreis erreichtin 2013 die 50% Marke

Lange wurde spekuliert wie hoch die Umlage zur Förderung der Er-

neuerbaren Energien (EEG-Umlage) für 2013 ausfallen würde. Seit

dem 15.10.2012 steht nun fest, dass der Satz für die EEG-Umlage

von netto 3,593 ct pro Kilowattstunde Strom auf nunmehr das Re-

kordniveau von 5,277 ct pro Kilowattstunde für 2013 ansteigt. Damit

zahlt man für die EEG-Umlage mit 19 % am Strompreis fast genauso

viel, wie für den Strom der an der Strombörse in Leipzig gehandelt

wird. Dem aber nicht genug; auch die in 2011 neu eingeführte § 19

StromNEV Umlage zur Entlastung von energieintensiven Industriebe-

trieben steigt weiter an und kommt in 2013 auf 0,9 % des Strom-

preises. Neu ist die Offshore-Umlage zur Absicherung der Windparks

auf hoher See, die direkt mit 0,7 % Anteil am Strompreis zu Buche

schlägt. Damit stieg der Staatsanteil (Ökosteuer, Konzessionsabgabe,

EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, § 19 StromNEV Umlage, Offshore-

Umlage und Mehrwertsteuer) am Strompreis innerhalb der letzten 5

Jahre um 11 % Punkte von 39% in 2009 auf nunmehr 50 % an.

Erste Strompreisanpassung seit24 Monaten und die KEW garantiertdie neuen Preise das ganze Jahr 2013Die KEW AG wird ihre Strompreise zum gleichen Zeitpunkt und in

gleicher Höhe wie die Kostensteigerung durch die staatlichen Abga-

ben und die steigenden Netznutzungsentgelte anpassen. Hiermit gibt

die KEW AG nur die durch Dritte verursachten Kostensteigerungen

weiter und zwar genau zu dem Zeitpunkt zu dem diese steigen: zum

01.01.2013. Da diese Kosten immer zum Jahreswechsel feststehen,

kann die KEW AG auch eine Preisgarantie für das gesamte Jahr 2013

für alle ihre Stromtarife aussprechen. Die KEW AG hält damit an

ihrer klaren Preispolitik fest. Diese hohe Strompreisanpassung wird

von manchen Stromhändlern genutzt, um zusätzliche Marktanteile

zu gewinnen. Kein seriöser Stromhändler kann aber auf Dauer diese

zusätzlichen staatlichen Belastungen des Strompreises auffangen.

Einige Stromhändler haben aus „strategischen Gründen“ die zu

erwartende Strompreiserhöhung oder Anteile davon bereits im

Laufe des Jahres 2012 vorweggenommen, andere werden aus

Werbegründen die Preisanpassung nicht zum 1. Januar 2013,

sondern zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, sprechen aber

keine 12-monatige Preisgarantie aus. Wieder andere werden die

Preise zum 1. Januar 2014 „über Gebühr“ erhöhen und hoffen

auf die Trägheit der gewonnenen Kunden, nicht schon wieder den

Stromversorger wechseln zu wollen. KEW AG steht für eine trans-

parente und seriöse Preispolitik. Auch nach der Strompreisan-

passung können die Kunden sicher sein, dass KEW AG weiterhin

einer der günstigsten Stromversorger im Saarland ist.

aLLeS neu MachT Der STaaT – rechnungen 2012 MiT ZuSÄTZLichen inForMaTionen

KeW öKoSTroMWaTergreen nun auS eineMWaSSerKraFTWerK auS Der SchWeiZ

Es ist bald wieder soweit, rund 50.000 Jahresverbrauchsab-rechnungen für Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser werden bald erstellt und den KEW Kunden zugesandt. Doch diesmal sieht die Rechnung im Vergleich zu den letzten 10 Jahren etwas anders aus und wird umfangreicher. Der neu gefasste § 40 Energiewirtschaftsgesetz macht’s nötig.

Der Gesetzgeber verfolgt mit diesen Änderungen das Ziel, die Rechnungen für die Kunden informativer zu gestalten. Leider wird damit aber die Rechnung auch umfangreicher.

Hier zwei der wesentlichsten Änderungen in den Kundenrech-nungen: Darstellung des Energieverbrauchs: Bisher wurde auf den KEW-Rechnungen immer der Jahresverbrauch und der Vorjahresverbrauch auf der ersten Seite in einer Tabelle gegen-übergestellt. Diese Darstellung erfolgt nun bei jedem Vertrag in der Anlage zur Rechnung und zwar in tabellarischer und gra-phischer Form. Zu dieser Darstellung des eigenen Verbrauchs wird auch noch dargestellt, wie sich der Verbrauch von anderen Vergleichskunden verhält. Damit können die Kunden ihren Ver-

brauch mit anderen Kundengruppen besser vergleichen. Die untere Darstellung gibt eine Übersicht, wie dies aussieht.

Zusammenfassung der Vertragsdaten: Die Daten über Vertrags-dauer oder Vertragsverlängerung waren bisher nur dem Vertrag selbst zu entnehmen. Nun genügt ein Blick in die Jahresver-brauchsabrechnung. Die Daten können Sie direkt in der Ab-rechnung ersehen. Diese Vertragsdaten mussten in der Mehr-zahl der Fälle händig erfasst werden, da sie historisch bedingt nicht elektronisch vorlagen.

Darüber hinaus gibt es noch ein paar andere Punkte, die nun auf der Rechnung ausgewiesen werden müssen. Dazu zählen dass nun alle Begriffe und Definitionen in einem Glossar in der Rechnung mit angedruckt werden oder aber auch, die Strom-kennzeichnung nun nicht mehr nur in Zahlen, sondern in Dia-grammen dargestellt wird. Eines ist sicher, die Rechnung wird informativer, aber auch um einige Seiten länger.

Die KEW AG hat ihren Tarif KEW ÖkoStromWatergreen „aufpoliert“. Seit 2012 be-zieht die KEW AG für die Kunden mit Ökostrom die Energie direkt aus der Schweiz und dies nun nicht mehr über sog. RECS Zertifikate, sondern tatsächlich in physi-kalischer Form. Wurde also bisher nur mit Zertifikaten für Ökostrom gehandelt, so nimmt die KEW AG nun den Strom tatsächlich in ihr Gesamtstromportfolio auf. Und das Beste für unsere Kunden im Tarif Watergreen ist, dass diese Umstellung auf den höherwertigen und durch den TüV Nord zertifizierten Ökostrom nicht mehr kostet. Der KEW AG war es wichtig, die Qualität des ÖkoStrom-Produktes zu verbessern.

Hinweis: Der KEW ÖkoStromWatergreen beinhaltet eine längere Preisgarantie.Die KEW

bietet neu ab dem 01.01.2013 einen neuen Watergreen Tarif mit Preisgarantie über 24

Monate an: KEW ÖkoStromWatergreen 2014. (siehe Seite 5)

SMarT MeTer – 5 TeSTKunDen geSuchT

TherMograPhie

Nach verbindlichen Vorgaben der EU sollen bis 2022 alle Haushalte im Elektrizitätsbereich mit Smart Metern, also in-telligenten Stromzählern, ausgestattet sein. Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Forderung nimmt die KEW AG Neunkir-chen an einem Feldtest teil, der in Zusammenarbeit mit derVoltaris GmbH, einem gemeinsamen Unternehmen der VSE AG und der Pfalzwerke, durchgeführt wird.

Im Versorgungsgebiet der KEW AG suchen wir 5 Stromkunden, die an dem Test teilnehmen möchten. Der Test ist auf eine Dauer von 2 Jahren angelegt und für die Kunden kostenlos. Der Stromzähler inklusive der notwendigen Kommunikations-module und Zusatzeinrichtungen wird von der Voltaris bzw. einem beauftragten Unternehmen installiert und zur Fernaus-lesung über einen GPRS-Anschluss vorbereitet. Nach der Installation können die Kunden die Vorteile von Smart Metering nutzen. Über die persönlichen Zugangsdaten können z.B. die aktuellen Stromverbrauchswerte bis zu viertelstunden-genau über den internetbasierten Energiemonitor abgerufen und zur Verbrauchssteuerung und Verbrauchsoptimierung ge-nutzt werden. Dies wird in Zukunft in Verbindung mit weite-ren speziellen Stromtarifen, die z. Zt. entwickelt werden, zu deutlichen Verbrauchs- und Kosteneinsparungen führen. Ein

weiterer großer Vorteil der Smart Meter ist die Mög-lichkeit der tagge-nauen Abrechnung, beispielsweise bei einem Auszug oder Mieterwechsel. Der Stromversorger kann die Daten des Zählers bequem online abrufen. Eine Ab-lesung durch einen Beauftragten oder eine Ablesung und Mitteilung durch den Kunden ist nicht mehr notwendig.Wichtigste Voraussetzungen zur Teil-nahme an der Aktion ist ein Internetanschluss und ausreichender GSM-Empfang im Bereich des Stromzählers sowie die Bereitschaft zur intensiven Nutzung des Energiemonitors und während der Projektphase für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Interessierte Kunden der KEW AG können sich ausschließlich online unter www.kew.de für eine Teilnahme bewerben.

Dass ältere Gebäude viel Wärme über Wände, Dächer und Fenster verlieren, ist allgemein bekannt. Aber auch neuere Ge-bäude weisen z. T. zu hohe Wärmeverluste durch mangelhaft geplante und schlecht ausgeführte Bauteilanschlüsse, sog. Wärmebrücken z. B. im Anschlussbereich zwischen Wand und Dach oder zwischen Wand und Fenster, auf. Außerdem be-wirken häufig Undichtigkeiten in der Gebäudehülle einen un-gewollten Luftaustausch und somit weitere unnötige Wärme-verluste. In mangelhaft gedämmten oder undichten Bereichen kommt es öfter auch zur Kondensation von Feuchtigkeit. Dies begünstigt dann die Entstehung von Schimmel, der zu starken gesundheitlichen Einschränkungen führen kann. Zum Aufspü-ren der energetischen Schwachstellen von Gebäuden wird seit Jahren u. a. die Thermographie erfolgreich eingesetzt.

Dabei werden das ganze Gebäude oder Teilbereiche mit einer speziellen Infrarotkamera, die die Wärmeabstrah-lung sichtbar macht, aufgenommen. Weiße und rote Be-reiche im Bild markieren dabei die Stellen mit der größ-ten Wärmeabstrahlung und damit die Schwachstellen im Bereich Dämmung und Luftdichtigkeit des Gebäudes. Die Schwachstellen können analysiert und entsprechen-de Umbaumaßnahmen oder Abdichtungen gezielt durch-geführt werden. Für eine aussagefähige Thermographie werden möglichst hohe Temperaturunterschiede zwischen außen und innen benötigt. Darum können die Thermogra-phie-Aufnahmen erst unterhalb von einer Außentemperatur von 3–4° C durchgeführt werden.

Die KEW AG bietet ihren Strom- und Gaskunden in Zusam-

menarbeit mit der energis und der Fa. Zewe für Ein- und Zwei-

familienhäuser eine kombinierte Außen- und Innenthermogra-

phie zu einem vergünstigten Preis von 219 Euro (statt 349

Euro für Nichtkunden) an.

Die Bestellung und eine Beratung erfolgt über das Sachge-

biet Dienstleistung und Technik mit den Ansprechpartnern

Thomas Streit (06821/200-261) und Michael Schwenk

(06821/200-267).

STroMPreiS

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Steuern, staatliche Abgaben und Netzentgelte

treiben im nächsten Jahr die Strompreise in

Deutschland nach oben. Die Stromkunden

werden damit erneut mit den hohen Kosten

der Energiewende belastet. Leider geht diese

Entwicklung auch nicht an der KEW AG vorbei.

Aber zunächst zu den guten Nachrichten:

Die Erdgaspreise bleiben für alle KEW-Kunden im gesamten Gaswirtschafts-

jahr 2012/2013 konstant. Des Weiteren wird der Preis für Trinkwasser wie in

den Jahren zuvor nicht geändert.

Aufgrund der deutlichen Steigerung der staatlichen Abgaben (EEG-Umlage

etc.) und der staatlich regulierten Netzentgelte muss KEW AG die Strompreise

zum 1. Januar 2013 erhöhen (siehe Seite 5). KEW AG sichert aber jetzt schon

zu, dass die neuen Strompreise das gesamte Jahr 2013 konstant bleiben. Wer

will, kann sich den Strompreis auch über 24 Monate absichern. Unsere Kun-

denberater informieren Sie gerne über alle Stromprodukte. Selbstverständlich

erhalten Sie auf Wunsch auch eine kostenlose Energieeinsparberatung.

Eines ist sicher: Auch nach der Preiserhöhung wird KEW AG einer der güns-

tigsten Stromanbieter im Saarland bleiben. Vertrauen Sie also Ihrer KEW AG,

bleiben Sie langfristig mit der KEW AG auf der sicheren Seite.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KEW AG bedanken sich bei allen

treuen Kundinnen und Kunden und wünschen eine schöne Adventszeit und

einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013.

Neunkirchen, den 09.11.2012

IHR WERNER SPANIOL

Vorstand der KEW

Diagramm: Aufteilung des Strompreises 2013. Angabe der Stromkosten in

%-Punkten für 4.000 kWh Jahresverbrauch. Die Summe des staatlichen Anteils

beträgt 50,2 %.

rechnungen

KEW AG · Postfach 11 51 · 66511 Neunkirchen

FrauStefanie Gräff

Meisenweg 14

66538 Neunkirchen

Händelstraße 5

66538 Neunkirchen (Saar)

Telefon (0 68 21) 2 00-1 50

Telefax (0 68 21) 2 00-2 00

e-mail: [email protected]

www.kew.de

KEWKommunaleEnergie- undWasserversorgung AG

47,81 €

Kundennr./Rechnungseinheit10053814 / 69678

05.12.2011

Rechnungsdatum

R e c h n u n g s k o p i e

0001-ARV-2011-000043141

Rechnungsnummer

Rechnungund Abwassergebührenbescheid

für die Zeit vom 17.11.2010 bis 15.11.2011.

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14Lieferstelle: Gräff, Stefanie ¶10053814rÄ

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

für den obengenannten Zeitraum berechnen wir Ihnen folgenden Verbrauch:

Versorgungsart

BruttobetragUmsatzsteuer

NettobetragVorjahres-verbrauch

aktuellerVerbrauch EUR EUR EUR

Strom

356,86 67,80 424,66

1.586 kWh 1.567 kWh

Gas

1.081,26 205,44 1.286,70

21.715 kWh 20.086 kWh

Wasser

147,88 10,35 158,23

61 m³ 53 m³

Abwasser

136,380,00 136,38

61 m³ 53 m³

Gesamtbetrag

1.722,38 283,59 2.005,97

abzüglich angeforderte Abschläge-1.887,49 -309,51 -2.197,00

Abrechnung

-165,11 -25,92 -191,03

zuzüglich bestehende Forderung

0,00

-191,03

bestehendes Guthaben

Aus den vorstehenden Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich für das künftige

Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge. USt. %

Vertragsgegenstand

Versorgungsart VertragNetto EUR USt. EUR Brutto EUR

Strom137516 KEW PrivatStromBasis

33,62 19,00 6,38 40,00

Gas137515 KEW PrivatGasPlus

108,40 19,00 20,60 129,00

137517 Allgemeiner Tarif Haushalt 13,08 7,00 0,92 14,00

Wasser 137514 Abwassergebühr12,00

0,00 12,00

Abwasser

Gesamt

167,1027,90 195,00

Fälligkeiten der Abschlagsbeträge: 01.01.2012, 01.02.2012, 01.03.2012, 01.04.2012, 01.05.2012, 01.06.2012,

01.07.2012, 01.08.2012, 01.09.2012, 01.10.2012, 01.11.2012

Das Guthaben aus der Rechnung beträgt -191,03 EUR. Der erste Abschlag zum 01.01.2012 beträgt 195,00 EUR. Bitte

überweisen Sie uns den Differenzbetrag in Höhe von 3,97 EUR bis auf eines unserer unten genannten Konten. Wir

bitten Sie, die restlichen Abschläge jeweils zum o.g. Datum zu zahlen.

Die detaillierte Berechnung Ihrer Verbrauchskosten, ggf. den Abwassergebührenbescheid und Angaben zu Öffnungszeiten, sowie weitere

Hinweise finden Sie auf den Folgeseiten.

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Neunkirchen

BLZ 592 520 46

Kto. 52 66

Bank1SaarBLZ 591 900 00

Kto. 53 967 000

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Jürgen Fried, Oberbürgermeister

Vorstand: Dipl.Kfm. Werner Spaniol

Sitz der Gesellschaft: Neunkirchen (Saar)

Amtsgericht Saarbrücken, Handelsregister-Nr. HRB 1102

(Register Neunkirchen)

Steuernummer: Finanzamt Neunkirchen Nr. 030/100/00075Bank1Saar eG Voba

BLZ 591 900 00

Kto. 300 162 002

StromVertrag: 137516

Vertragsgegenstand: KEW PrivatStromBasis

30.11.2012, danach jeweils Verlängerung um 12 Monat(e)

Vertragsdauer:

nächstmöglicher

Kündigungstermin: 30.11.20123 Monat(e) zum jeweils nächstmöglichen Kündigungstermin.

Kündigungsfrist:

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14

Lieferstelle:

Codenr. Netzbetreiber: 9900461000006

Zählpunkt: DE000461665380050000448014000S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.0

Zählernummer:

Messart: ET-Zählwerk

48324

Zählerstand am: 7.106 kWh7.298 kWh

31.12.201016.11.2010

Zählerstand am:

Ablesekennz.: Hochrechnung System

Differenz:192 kWh x Zählerfaktor 1 =

192 kWh

Zählerstand am: 7.298 kWh8.673 kWh

15.11.201101.01.2011

Zählerstand am:

Ablesekennz.: Ablesung Kunde

Differenz:1.375 kWh x Zählerfaktor 1 =

1.375 kWh

vergleichbarer Zeitraum Vorjahr letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung

Verbrauch 17.11.2009 - 16.11.2010

Menge

1.567 kWh1.586 kWh

1.586 kWh

Information Netznutzung

enthaltene Netznutzung (EURO)

173,19 1)

Bezeichnung

Verbrauchbzw. Anzahl Preis

BetragEUR

Zeitanteil

Zeitraum: 17.11.2010 - 31.12.2010

Tarif: KEW PrivatStromBasis

45 Tag(e) / 365 Tage 4,97

Grundpreis

40,34 EUR

192 kWh 16,858 Ct / kWh

32,37

Arbeitspreis 192 kWh 2,05 Ct / kWh

3,94

Stromsteuer

Zeitraum: 01.01.2011 - 15.11.2011

Tarif: KEW PrivatStromBasis

319 Tag(e) / 365 Tage 35,26

Grundpreis

40,34 EUR

1.375 kWh 18,337 Ct / kWh

252,13

Arbeitspreis 1.375 kWh 2,05 Ct / kWh

28,19

Stromsteuer

356,86

Zwischensumme

zzgl. 19,00 % Umsatzsteuer

67,80424,66

Gesamtbetrag

1) Im Betrag enthalten sind 7,18 € für den Messstellenbetrieb und 3,59 € für die Messung.

Mittlerer Stromverbrauch in kWh bei verschiedenen Haushaltsgrößen*

0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000

letzteAbrechnung

aktuelleAbrechnung

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

> 4 Personen

1586

1567

1586

1571

1892

3229

4110

4784

6187

abgerechneterVerbrauch

Jahresverbrauch**

durchschnittlicher

Jahresverbrauch

kWh

* Nicht alle Kundengruppen, die gemäß §3 Nr. 22 EnWG zu den Haushaltskunden zählen, können in einer Vergleichsgrafik abgebildet werden. Daher kann

dieser Vergleich nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen.

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2006 - 2008, Stand: Oktober 2011

** ggf. aus dem abgerechneten Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt

1.081,26

Zwischensummezzgl. 19,00 % Umsatzsteuer

205,441.286,70

Gesamtbetrag

1) Im Betrag enthalten sind 11,66 € für den Messstellenbetrieb und 2,99 € für die Messung.

Erdgasverbrauch nach Gebäudeart (Verbrauch je Haushalt in kWh)*

0K 4K 8K 12K 16K 20K 24K

letzteAbrechnung

aktuelleAbrechnung

30 m² Wohnung

50 m² Wohnung

100 m²Wohnung

Einfamilienhaus

Zweifamilienhaus

21715

20086

21715

20193

3894

6490

12980

20387

23468

abgerechneterVerbrauch

Jahresverbrauch**

durchschnittlicherJahresverbrauch

kWh

* Nicht alle Kundengruppen, die gemäß §3 Nr. 22 EnWG zu den Haushaltskunden zählen, können in einer Vergleichsgrafik abgebildet werden. Daher kann

dieser Vergleich nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen.

Quelle: BMWi, Erhebung des Energieverbrauchs der privaten Haushalte für die Jahre 2006 - 2008, Stand: Oktober 2011** ggf. aus dem abgerechneten Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt

WasserVertrag: 137517Vertragsgegenstand: Allgemeiner Tarif Haushalt

unbefristetVertragsdauer:

D 66538 Neunkirchen, Meisenweg 14Lieferstelle:

Zählernummer:Messart: Kubikmeter

7203120

Zählerstand am: 320 m³326 m³31.12.2010

16.11.2010

Zählerstand am:Ablesekennz.: Hochrechnung System

Differenz: 6 m³ x Zählerfaktor 1 =6 m³

Zählerstand am: 326 m³373 m³15.11.2011

01.01.2011

Zählerstand am:Ablesekennz.: Ablesung Kunde

Differenz: 47 m³ x Zählerfaktor 1 =47 m³

vergleichbarer Zeitraum Vorjahr letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung

Verbrauch17.11.2009 - 16.11.2010

Verbrauchsmenge53 m³61 m³61 m³

BezeichnungVerbrauch

bzw. Anzahl Preis

BetragEURZeitanteil

Zeitraum: 17.11.2010 - 31.12.2010Tarif: Allgemeiner Tarif Haushalt

6 m³ 1,661 EUR / m³9,97

Arbeitspreis 45 Tag(e) / 365 Tage 7,40

Grundpreis60,00 EUR

Zeitraum: 01.01.2011 - 15.11.2011Tarif: Allgemeiner Tarif Haushalt

47 m³ 1,661 EUR / m³78,07

Arbeitspreis 319 Tag(e) / 365 Tage 52,44

Grundpreis60,00 EUR

147,88

Zwischensummezzgl. 7,00 % Umsatzsteuer

10,35158,23

Gesamtbetrag

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

können an unseren Verbraucherservice per Post (KEW Neunkirchen, Postfach 1151, 66511 Neunkirchen), telefonisch (0 68 21) 2 00-1 50 oder per E-Mail ([email protected]) gerichtet

werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden und über Streitbeilegungsverfahren für die

Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Verbraucherservice

Postfach 8001 / 53105 Bonn, Telefax: 030 22480 323, Mail: [email protected]

Telefon: Mo. - Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 030 22480 500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres

Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133, 10117 Berlin

Telefon: 030 2757240 0, Telefax: 030 2757240 69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, Mail: [email protected]

Information gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4.11.2010

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für

Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Information gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4.11.2010

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu

Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: www.dena.de, www.energieagenturen.de,

www.verbraucherzentrale.de.

Hinweis gem. § 107 Abs. 2 EnergieStV

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der

Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich an ihr zuständiges

Hauptzollamt.

Weitere Hinweise zu Ihrer Verbrauchsabrechnung

Datenschutz:Alle zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund

gesetzlicher Vorschriften notwendig- an andere Stellen weitergegeben. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei beachtet.

Qualität desTrinkwassers:

Das Wasser im Versorgungsgebiet der KEW hat den Härtebereich 1. Bitte beachten Sie diesen Hinweis bei der Waschmitteldosierung.

Standardisierte Begriffserklärungen gemäß §40 Abs. 6 EnWG

Abschlagzahlungen: Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen

Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.

Blindarbeit:Blindarbeit ist ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern zum Aufbau elektromagnetischer und elektrischer

Felder dient. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Sie belastet die Versorgungsnetze der Netzbetreiber und wird bei Überschreitung von Grenzen

vom Energieversorger vereinnahmt und an den Netzbetreiber abgeführt.

EEG-Umlage:Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

(EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

Grundpreis:Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem

Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

Konzessionsabgabe: Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige

Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

KWK-Umlage:Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch

Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten

Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Leistungspreis: Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der

Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis)

berechnet.

Lieferstelle:Ort, an dem die Strom- bzw. Gaslieferung erbracht wird. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und

Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

Messdienstleistung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten

werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

Netzbetreibernummer: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte: Der Ausweis des Anteils der Netznutzungsentgelte für Strom und Gas erfolgt in der jeweiligen Vertragsberechnung. Die Einzelpreise für Strom und Gas

sind im Internet unter www .kew -netz .de veröffentlicht.

Stromkennzeichnung

(Energiemix):Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen

Umweltauswirkungen.

Stromsteuer:Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird.

Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an

den Fiskus abgeführt.

Gassteuer:Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird.

Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger

erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Verbrauch:Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder

Arbeitspreis:Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

Zählpunktbezeichnung: Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die

relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler

zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.

ThermischeGasabrechnung: Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³

gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden

kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl

ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten

ist.

Gasverbrauch:Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Zustandszahl:Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen

Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Brennwert:Der Brennwert des in das Versorgungsnetz der KEW Neunkirchen gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im

jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.

Abrechnungswert

(Thermische Energie): Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der

Zustandszahl und dem Brennwert.

Anlage zur Rechnung vom 17.11.2010 bis 15.11.2011.

Seite 7

VERSORGUNGSBEDINGUNGENLieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der „Allgemeinen Tarife“ und der Versorgungsbedingungen gemäß AVB sowie GVV und/oder der mit Ihnen abgeschlossenen

Sonder-Preisregelung.UMRECHNUNGSFAKTORMit dem Umrechnungsfaktor wird der Gasverbrauch in m³ (Kubikmeter) in die Abrechnungseinheit kWh (Kilowattstunde) umgerechnet. Er wird gemäß § 10 Nr. 3 Eichordnung vom

12.08.1988 (BGBL I. S. 1657) - in der z. Z. geltenden Fassung - nach den anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblatt G 685) ermittelt. Änderungen des Umrechnungsfaktors

ergeben sich aus Schwankungen des Brennwertes des Gases.

HÖCHSTPREISBEGRENZUNGDer Durchschnittspreis aus dem Entgelt für die elektrische Arbeit und dem Leistungspreis geteilt durch die verbrauchten Kilowattstunden im Abrechnungszeitraum, darf den im Preisblatt

angegebenen Höchstpreis (je kWh) nicht überschreiten. Der Verbrauch in der Niedertarifzeit bleibt bei der Ermittlung des Durchschnittspreises außer Betracht.

ZAHLUNGSBEDINGUNGENRechnungen und Abschläge werden mit den umseitig angegebenen Kalendertagen fällig. Eine zusätzliche Anforderung einzelner Abschlagszahlungen ergeht nicht. Bei

Zahlungsversäumnis sind wir zur Erhebung von Mahnkosten berechtigt. Gegebenenfalls ist mit der Einstellung der Energieversorgung zu rechnen. Die Wiederaufnahme der

unterbrochenen Versorgung erfolgt nur nach Zahlung der rückständigen Beträge und Sperrkosten.

EINWÄNDEEinwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung bei uns vorzubringen. Sie haben auf die Zahlung der Schuld nur

dann eine aufschiebende Wirkung, wenn die Voraussetzungen des § 17 der Strom- bzw. GasGVV erfüllt sind.

ABWASSERDie Kreisstadt Neunkirchen sowie die Gemeinden Schiffweiler und Spiesen-Elversberg haben die KEW mit der Erhebung der Abwassergebühr beauftragt.

UMZÜGEBei Wohnungswechsel muss das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden (gemäß § 32 AVBWasserV und § 20 Strom- und GasGVV).

Unterbleibt dies, ist der Kunde auch weiterhin zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet. Bei der Abmeldung ist unbedingt die neue Anschrift mitzuteilen.

STÖRUNGEN/GASGERUCHBei Gasgeruch sofort Türen und Fenster öffnen. Keine elektrischen Anlagen ein- oder ausschalten. Gasabsperrhähne abschalten und uns sofort benachrichtigen. Bei Störungen und

Schäden an Leitungen bitten wir ebenfalls um umgehende Benachrichtigung.

CO2-Emissionen

494 g/kWh0 g/kWh

494 g/kWh494 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0007 g/kWh0,0000 g/kWh

0,0007 g/kWh0,0007 g/kWh

Quellen: * Stadtw erke XY, ** BDEW

Gesamtstromlieferungendes Unternehmens* Produkt Wasserkraft* VerbleibenderEnergiemix*Zum Vergleich:Stromerzeugungin Deutschland**

Kennzeichnung der Stromlieferungen 2010Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.XY.de, per Telefon xxx/yyy, oder Faxabruf xxx/zzz zzz oder bei

Stromkennzeichnung gemäß §42 EnWG vom 7. Juli 2005 geändert 2011

der Beratungsstelle der Stadtwerke XY. Stand der Informationen: 01.11.2011

25%

43%

12%

3%

15%3%

Kernkraft

Kohle

Erdgas

sonstige fossile EnergieträgerErneuerbare Energien,gefördert nach dem EEGsonstige erneuerbareEnergien 100%

25%

43%

12%

3%

15%3%

25%

43%

12%

3%

15%3%

Mahn- und Finanzwesen200 - 170

200 - 150Telefon

Öffnungszeiten

7:30 - 16:00 Uhr

Mo - DoFr

7:30 - 13:00 Uhr

Abschläge, Rechnungen, An- und Abmeldungen usw.

Privatkundenbetreuung

7:30 - 16:00 Uhr7:30 - 14:00 Uhr

FrMo - Do

Öffnungszeiten

Telefon

Fr7:30 - 14:00 Uhr

Mo - Fr 7:30 - 13:00 Uhr

7:30 - 16:00 Uhr

Mo - Do

Zahlungsverkehr, Mahnungenund Ratenververeinbarungen

Netz25,8%

Beschaffung/Vertrieb24,0%

EEG-Umlage19,1%

Konzessionsabgabe5,8%

Ökosteuer7,4%

Offshore-Umlage0,9%

KWK-Abgabe0,3%

Mehrwertsteuer16,0%

§ 19 StromNEV Umlage 0,7%

Foto: Michel Martinez

Fotos: Voltaris GmbH

Anstieg der staatlichen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2013.Anstieg von 2012 auf 2013 um 59,7%

EEG-Umlage§19-StromNEV Umlage

KWK-AufschlagOffshore-Umlage

6,00 ct/kWh

4,50 ct/kWh

3,00 ct/kWh

1,50 ct/kWh

0,00 ct/kWh2000 2002 2007 2010 2011 2012 2013

Page 5: BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

4|12

Die kunDenzeitung Der kew

erDgaS WaSSerSTroM FernWÄrMe

6

Sicher inSneue Jahr MiTihrer KeW

BauMaSSnahMen

IMPRESSUMHERAUSGEBER: kew · kommunale energie- und wasserversorgung ag | händelstrasse 5 | 66538 neunkirchen (saar) | tel (0 68 21) 2 00 - 0 | fax (0 68 21) 2 00 - 2 00KUNDENHOTLINE: tel (0 68 21) 2 00 - 150weB: www.kew.de | mail: [email protected] | REDAKTION: marcel duBois, silke stePhens | TExTE: marcel duBois, silke stePhens | BILDER: istockPhoto.com, kew agGESTALTUNG: zweiP gmBh, saarBrÜcken

neue STroMPreiSe

aB 1.Januar 2013

Die neue Preistabelle in dieser

Ausgabe

Lesen Sie auf www.kew.de unter NEWS die aktuellsten Baumaßnahmen im Energieversorgungsgebiet der KEW nach.

Aktuelle Details über Leitungserneuerungen (Gas, Wasser und/oder Strom) und den zeitlichen Ablauf erhalten Sie von Neunkirchen – Parkstraße, Fal-kenstraße, Im Altseiterstal; Furpach – Am Bannstein; Wellesweiler – Untere Bliesstraße, Eifelstraße; Wiebelskirchen – Kastanienweg, Ahornweg, Erlen-weg, Akazienweg, Espenweg.

Betreffende Anwohner einer Straße werden vor Beginn der Baumaßnah-me immer schriftlich informiert und zusätzlich veröffentlicht die KEW AG Baumaßnahmen vor Beginn in der Saarbrücker Zeitung sowie im Wochen-spiegel. Die Leitungsmaßnahmen sind erforderlich, um auch in Zukunft eine sichere Energie- und Wasserversorgung zu gewährleisten. Die KEW AG möchte mit diesen Versorgungsmaßnahmen dem Anspruch als kompetenter Energie- und Wasserversorger vor Ort weiterhin gerecht werden.

STroMPreiSerhöhungStAAtliche ABGABeN SteiGeN

Anstieg der staatlichen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2013.

Anstieg von 2012 auf 2013 um 59,7%

EEG-Umlage

§19-StromNEV Umlage

KWK-Aufschlag

Offshore-Umlage

6,00 ct/kWh

4,50 ct/kWh

3,00 ct/kWh

1,50 ct/kWh

0,00 ct/kWh2000 2002 2007 2010 2011 2012 2013

ZÄhLeraBLeSung 2012ONliNe: SchNell UND eiNFAch

SeiTe 2

SeiTe 6

Max MustermannMusterstraße 46666 Musterstadt

000000 / 00000

000000000000

Jahresablesung

SMarT MeTeringteStKUNDeN GeSUcht

Max MustermannMusterstraße 46666 Musterstadt

000000 / 00000

000000000000

Jahresablesung

Zählerablesung 2012 der KeW

Die KEW liest seit 31. Oktober 2012 bis 16. Januar 2013 die Strom-, Gas-, Wärmemengen- und

Wasserzähler ab. Die genauen Ablesetermine im Versorgungsgebiet entnehmen Sie bitte der örtlichen

Presse oder aus unserer Internetseite www.kew.de.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, den Ablesern Zutritt zu den Messein-

richtungen zu gewähren, haben Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen:

- durch Rücksendung der vom Ableser hinterlassenen Zählerstands-Mitteilungskarte

- durch Angabe im Kundenportal auf unserer Homepage www.kew.de

(auch ohne Kundenregistrierung möglich – Sie benötigen lediglich

Ihre Kundennummer, die Rechnungseinheit und Ihre Zählernummer)

- telefonisch durch Anruf bei unserer Servicenummer: 06821/200-153

Falls der KEW AG die Zählerstände zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung des be-

treffenden Abrechnungsbereiches nicht vorliegen, müssen die Verbräuche durch

Schätzung ermittelt und abgerechnet werden. Dies sollte im Interesse der Kunden

als auch der KEW AG nach Möglichkeit vermieden werden.

Die KEW AG bittet ihre Kunden diesbezüglich um aktive Mithilfe, damit sie über

die Zählerstände termingerecht verfügen und die Jahresverbrauchsabrechnung

2012 ordnungsgemäß erstellen kann.

Schnell

und einfach!Stufe 1: 0 - 2.000 kWh 7,600 9,044 36,00 42,84

Stufe 2: 2.001 - 10.000 kWh 6,600 7,854 56,00 66,64

Stufe 3: 10.001 - 25.000 kWh 6,150 7,319 98,00 116,62

Stufe 4: 25.001 - 50.000 kWh 6,000 7,140 136,00 161,84

Stufe 5: 50.001 - 100.000 kWh 5,890 7,009 192,00 228,48

Grundversorgungstarif haushalt und Gewerbe

Unser Grundversorgungstarif für haushalt und Gewerbe.Je nach Verbrauch wird die jeweilge Preisstufe abgerechnet. Der klassische tarif, gesetzlich und automatisch geregelt. Der Grund-versorgungstarif gilt auch für die ersatzversorgung nach § 38 enWG.

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe von 19 %; sie enthalten die Durchleitungsentgelte und beim Arbeitspreis außerdem die energiesteuer in der derzeit gültigen höhe. Alle Nettopreise sind rein informatorisch aufgeführt und entsprechen den in der Rechnung ausgewiesenen Preisen zzgl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe.

WASSeR-tARiF ARBeitSPReiS [€/m3] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.07.2008 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

mit Zähler Qn 2,5 m³ 1,661 1,777 60,00 64,20

mit Zähler Qn 6 bis 10 m³ 1,661 1,777 96,00 102,72

Die Grundpreise richten sich nach der Zählergröße. Die Abwas-sergebühr wird von der Gemeinde/ Stadt festgesetzt.

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe von 7 %. Die Abwassergebühren entnehmen Sie bitte aus der Übersicht unter www.kew.de.

FeRNWÄRMe-tARiF ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.]

NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

Fernwärme 6,35 7,557 160,00 190,40im Bruttopreis sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten. Für eventuelle Druckfehler übernimmt die KeW keine Gewähr. es gelten die auf der Jahresverbrauchsabrechnungausgewiesenen Preise.

Anschlusswert bis 12 kW 5,450 6,486 138,00 164,22

Anschlusswert 13 - 20 kW 5,450 6,486 142,00 168,98

Anschlusswert 21 - 25 kW 5,450 6,486 158,00 188,02

KeW PrivatGasPlus

Unser meist gewählter tarif ab 10.000 kWh pro Jahr. Ab 26 kW kosten jede weitere angefangene 5 kW im Grundpreis netto 37,00 €/ brutto 44,03 €.

KombiBonus -0,150 -0,179

Darüberhinaus erhalten Kunden den o.g. KombiBonus in den erdgas Sondertarifen GasVario auch dann, wenn der Verbrauch unter 10.000 kWh/Jahr liegt. Alle Kunden in den erdgas-Sondertarifen erhalten den o.g. Kombibonus automatisch für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013.Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen gesamten Strom- und Gasbezug im gesamten Aktionszeitraum des Kombi-Bonus und 12 Monate danach über die KeW bezieht. Der Kombibonus wird dem Kunden automatisch von der KeW in Abzug gebracht. Dies ist eine freiwillige, zeitlich auf den Aktionszeitraum beschränkte Maßnahme, auf die beim Nicht-Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen kein Anspruch besteht.* Von der Preisgarantie für erdgas sind die erdgassteuer sowie die Mehrwertsteuer (gesetzliche Abgaben) ausgenommen.

KeW KombiBonus für Kunden mit erdgas und Strom

Den Kombi-Bonus erhalten alle Kunden in den erdgas-Sondertarifen ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh und gilt pro Gaslieferungsvertrag bzw. Verbrauchsstelle.

Mit 5% NeUtRAleM BiO-eRDGAS Biogas Vario Sollten Sie unser umweltfreundliches erdgasprodukt KeW BioGas Vario beziehen, errechnet sich der Preis aus dem hier genannten

Gasprodukt KeW PrivatGas Vario mit einem Aufpreis beim Arbeitspreis zzgl. 0,35 ct/kWh/netto bzw. 0,4165 ct/kWh/brutto und gleichem Grundpreis in der jeweiligen Stufe (siehe obenstehende tabelle)

eRDGAS-tARiF ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.10.2011 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

Stufe 1: 0 - 10.000 kWh 5,500 6,545 136,00 161,84

Stufe 2: 10.001 - 50.000 kWh 5,450 6,486 136,00 161,84

Stufe 3: 50.001 - 100.000 kWh 5,290 6,295 192,00 228,48

Unser tarif Vario mit variablen Preisstufen je nach Verbrauch für Kunden mit maximal 100.000 kWh pro Jahr oder max. 70 kW leistung. Je nachdem wie viel erdgas Sie verbrauchen, werden Sie automatisch in der jeweiligen Preisstufe abgerechnet.

KeW Gas-Vario-tarife (PrivatVario, GewerbeVario, Vario4 oder Vario1) MehR UNteR WWW.KeW.De

KeW PrivatGasRh,Gewerbe GasRh/WBG

Der Arbeitspreis entspricht dem des KeW PrivatGasPlus.Die Grundpreise bleiben unverändert.

anFragen BiTTe an

[email protected] oDer unSere

KunDenhoTLine 06821-200-150

Prei

sgar

anti

e bi

s 30

.09.

2013

*

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.01.2012

AKtiONSZeitRAUM

VeRlÄNGeRt BiS 31.12.2013

Preisanpassung es kann zu Preisänderungen (bei Preisgarantien nach deren ende) kommen. Änderungen der Preise werden gem. den AGB‘s vorgenommen, d.h. eine Preisänderung wird mind. 6 Wochen vor in Kraft treten schriftlich angekündigt. im Falle einer Preisänderung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und können den Vertrag ohne einhaltung einer Kündigungs-frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich kündigen.

Strom-EnergieträgermixDer Energieträgermix der KEW AG des Jahres2010 setzt sich folgendermaßen zusammen:

Kernenergie

Kohle

Erdgas

Erneuerbare Energiengefördert nach dem EEG

Sonstige Erneuerbare Energien

Sonstige fossile Energieträger

Radioaktiver Abfall

CO2-Emissionen

Öko-Tarifder KEW

Stromlieferung füralle übrigen Produkte

der KEW

Gesamtstromlieferungder KEW

Durchschnittswertin Deutschland

19,8%

80,2%

1,4%

24,5%3,4%

3,6%

2,9%

14,3% 19,8%

59,4%

3,3%3,1%

11,7%

24,5%

42,5%

14,9% 19,8% 18,8%

56,6%

0,0005 g/kWh

696 g/kWh

0,0007 g/kWh

494 g/kWh

0,0005 g/kWh

662 g/kWh

0 g/kWh

0 g/kWh

Mehr als 1500 Kunden nutzen bereits unseren langzeittarif für Gasbezug KeW PrivatGasVario 2014 mit einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an und können das Angebot aufgrund der hohen Resonanz noch bis zum 31.12.2012 halten – in Anbetracht der stets schwankenden energiepreise eine gute Sache.

KeW PRiVAt-GAS-VARiO 2014

ANGeBOt NUR NOch BiS 31.12.2012

ABZUSchlieSSeN erDgaS WaSSerSTroM FernWÄrMe

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe; sie enthalten die Durchleitungsentgelte, und beim Arbeitspreis außerdem die Umlagen eeG, KWKG, §19 StromNeV, Offshore-Umlage und die Stromsteuer in der derzeit gültigen höhe. Alle Nettopreise sind beim Arbeitspreis zzgl. der Stromsteuer und beim Arbeits- und Grundpreis zzgl. der Umsatzsteuer jeweils in der derzeit gültigen höhe.Der Vertragspreis [ct/kWh] der gewerblichen Stromtarife (Grundversorgung Gewerbe, KeW GewerbeStrom + tagNacht und KeW GewerbeStromVario) verstehen sich zuzügl. den jeweils aktuel-len staatlichen Umlagen, Aufschlägen sowie zzgl. energie- und Mehrwertsteuer. Neben der bisher geltenden Umlagen für eeG, KWKG, § 19 StromNeV kommt zum 01.01.2013 die neue Umlage für Offshore Windkraftanlagen hinzu. Die Umlagen für eeG-, KWK, §19 StromNeV und Offshore sind gesetzliche Abgaben und sind mit Stand zum 01.01.2013 wie folgt Netto: eeG 5,277 ct/kWh, KWK-Aufschlag bis 100.000 kWh 0,126 ct/kWh, §19 StromNeV Umlage bis 100.000 kWh 0,329 ct/kWh, Offshore-Umlage bis 1000.000 kWh 0,250 ct/kWh. Weitere infos unter www.kew.de.* Von der Preisgarantie sind die Öko- sowie die Mehrwertsteuer (gesetzliche Abgaben) ausgenommen.

StROM-tARiF hAUShAlt ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

neu: PReiSe GÜltiG AB 01.01.2013 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

KeW PrivatStromBasis 20,958 27,38 40,34 48,00

KeW PrivatStromPlus 19,614 25,78 67,23 80,00 Der Klassiker für Kunden ab 2.000 kWh pro Jahr.

20,160 26,43

15,496 20,88

21,211 27,68 48,74 58,00

19,866 26,08 75,63 90,00

Grundversorgungstarif 21,547 28,08 45,38 54,00 Der klassische Standard ohne Vertrag, gesetzlich und automatisch geregelt.

KeW PrivatStrom Plus4/ Online

Mit 24 MONAte PReiSGARANtie*AB 01.01.2013

KeW PrivatStromtagNacht

KeW ÖkoStromWatergreen 2014

75,63 90,00

bis 2000 kWh

ab 2001 kWh

htNt

Günstiger tarif für Kunden mit tag- und Nachtzählwerk ab 18% Verbrauch in der Nacht. 21 bis 6 Uhr.

Günstiger tarif für Kunden mit wenig Verbrauch (1-2 Personen) bis 2.000 kWh pro Jahr.

Umweltfreundlicher langzeittarif mit zwei Verbrauchsstufen und 24 Monate Preisgarantie ab 01.01.2013 aus 100 % Wasserkraft.

Unsere Stromtarife mit der Möglichkeit der Vorauszahlung. Infos und Abwicklung finden Sie unter www.kew.de

SeiTe 4

Prei

sgar

anti

e bi

s 3

1.12

.201

3*

Page 6: BauMaSSnahMen 412 - KEW AG Neunkirchen · einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an

4|12

Die kunDenzeitung Der kew

erDgaS WaSSerSTroM FernWÄrMe

6

Sicher inSneue Jahr MiTihrer KeW

BauMaSSnahMen

IMPRESSUMHERAUSGEBER: kew · kommunale energie- und wasserversorgung ag | händelstrasse 5 | 66538 neunkirchen (saar) | tel (0 68 21) 2 00 - 0 | fax (0 68 21) 2 00 - 2 00KUNDENHOTLINE: tel (0 68 21) 2 00 - 150weB: www.kew.de | mail: [email protected] | REDAKTION: marcel duBois, silke stePhens | TExTE: marcel duBois, silke stePhens | BILDER: istockPhoto.com, kew agGESTALTUNG: zweiP gmBh, saarBrÜcken

neue STroMPreiSe

aB 1.Januar 2013

Die neue Preistabelle in dieser

Ausgabe

Lesen Sie auf www.kew.de unter NEWS die aktuellsten Baumaßnahmen im Energieversorgungsgebiet der KEW nach.

Aktuelle Details über Leitungserneuerungen (Gas, Wasser und/oder Strom) und den zeitlichen Ablauf erhalten Sie von Neunkirchen – Parkstraße, Fal-kenstraße, Im Altseiterstal; Furpach – Am Bannstein; Wellesweiler – Untere Bliesstraße, Eifelstraße; Wiebelskirchen – Kastanienweg, Ahornweg, Erlen-weg, Akazienweg, Espenweg.

Betreffende Anwohner einer Straße werden vor Beginn der Baumaßnah-me immer schriftlich informiert und zusätzlich veröffentlicht die KEW AG Baumaßnahmen vor Beginn in der Saarbrücker Zeitung sowie im Wochen-spiegel. Die Leitungsmaßnahmen sind erforderlich, um auch in Zukunft eine sichere Energie- und Wasserversorgung zu gewährleisten. Die KEW AG möchte mit diesen Versorgungsmaßnahmen dem Anspruch als kompetenter Energie- und Wasserversorger vor Ort weiterhin gerecht werden.

STroMPreiSerhöhungStAAtliche ABGABeN SteiGeN

Anstieg der staatlichen Aufschläge u. Umlagen 2000 bis 2013.

Anstieg von 2012 auf 2013 um 59,7%

EEG-Umlage

§19-StromNEV Umlage

KWK-Aufschlag

Offshore-Umlage

6,00 ct/kWh

4,50 ct/kWh

3,00 ct/kWh

1,50 ct/kWh

0,00 ct/kWh2000 2002 2007 2010 2011 2012 2013

ZÄhLeraBLeSung 2012ONliNe: SchNell UND eiNFAch

SeiTe 2

SeiTe 6

Max MustermannMusterstraße 46666 Musterstadt

000000 / 00000

000000000000

Jahresablesung

SMarT MeTeringteStKUNDeN GeSUcht

Max MustermannMusterstraße 46666 Musterstadt

000000 / 00000

000000000000

Jahresablesung

Zählerablesung 2012 der KeW

Die KEW liest seit 31. Oktober 2012 bis 16. Januar 2013 die Strom-, Gas-, Wärmemengen- und

Wasserzähler ab. Die genauen Ablesetermine im Versorgungsgebiet entnehmen Sie bitte der örtlichen

Presse oder aus unserer Internetseite www.kew.de.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, den Ablesern Zutritt zu den Messein-

richtungen zu gewähren, haben Sie auch die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen:

- durch Rücksendung der vom Ableser hinterlassenen Zählerstands-Mitteilungskarte

- durch Angabe im Kundenportal auf unserer Homepage www.kew.de

(auch ohne Kundenregistrierung möglich – Sie benötigen lediglich

Ihre Kundennummer, die Rechnungseinheit und Ihre Zählernummer)

- telefonisch durch Anruf bei unserer Servicenummer: 06821/200-153

Falls der KEW AG die Zählerstände zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung des be-

treffenden Abrechnungsbereiches nicht vorliegen, müssen die Verbräuche durch

Schätzung ermittelt und abgerechnet werden. Dies sollte im Interesse der Kunden

als auch der KEW AG nach Möglichkeit vermieden werden.

Die KEW AG bittet ihre Kunden diesbezüglich um aktive Mithilfe, damit sie über

die Zählerstände termingerecht verfügen und die Jahresverbrauchsabrechnung

2012 ordnungsgemäß erstellen kann.

Schnell

und einfach!Stufe 1: 0 - 2.000 kWh 7,600 9,044 36,00 42,84

Stufe 2: 2.001 - 10.000 kWh 6,600 7,854 56,00 66,64

Stufe 3: 10.001 - 25.000 kWh 6,150 7,319 98,00 116,62

Stufe 4: 25.001 - 50.000 kWh 6,000 7,140 136,00 161,84

Stufe 5: 50.001 - 100.000 kWh 5,890 7,009 192,00 228,48

Grundversorgungstarif haushalt und Gewerbe

Unser Grundversorgungstarif für haushalt und Gewerbe.Je nach Verbrauch wird die jeweilge Preisstufe abgerechnet. Der klassische tarif, gesetzlich und automatisch geregelt. Der Grund-versorgungstarif gilt auch für die ersatzversorgung nach § 38 enWG.

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe von 19 %; sie enthalten die Durchleitungsentgelte und beim Arbeitspreis außerdem die energiesteuer in der derzeit gültigen höhe. Alle Nettopreise sind rein informatorisch aufgeführt und entsprechen den in der Rechnung ausgewiesenen Preisen zzgl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe.

WASSeR-tARiF ARBeitSPReiS [€/m3] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.07.2008 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

mit Zähler Qn 2,5 m³ 1,661 1,777 60,00 64,20

mit Zähler Qn 6 bis 10 m³ 1,661 1,777 96,00 102,72

Die Grundpreise richten sich nach der Zählergröße. Die Abwas-sergebühr wird von der Gemeinde/ Stadt festgesetzt.

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe von 7 %. Die Abwassergebühren entnehmen Sie bitte aus der Übersicht unter www.kew.de.

FeRNWÄRMe-tARiF ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.]

NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

Fernwärme 6,35 7,557 160,00 190,40im Bruttopreis sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten. Für eventuelle Druckfehler übernimmt die KeW keine Gewähr. es gelten die auf der Jahresverbrauchsabrechnungausgewiesenen Preise.

Anschlusswert bis 12 kW 5,450 6,486 138,00 164,22

Anschlusswert 13 - 20 kW 5,450 6,486 142,00 168,98

Anschlusswert 21 - 25 kW 5,450 6,486 158,00 188,02

KeW PrivatGasPlus

Unser meist gewählter tarif ab 10.000 kWh pro Jahr. Ab 26 kW kosten jede weitere angefangene 5 kW im Grundpreis netto 37,00 €/ brutto 44,03 €.

KombiBonus -0,150 -0,179

Darüberhinaus erhalten Kunden den o.g. KombiBonus in den erdgas Sondertarifen GasVario auch dann, wenn der Verbrauch unter 10.000 kWh/Jahr liegt. Alle Kunden in den erdgas-Sondertarifen erhalten den o.g. Kombibonus automatisch für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013.Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen gesamten Strom- und Gasbezug im gesamten Aktionszeitraum des Kombi-Bonus und 12 Monate danach über die KeW bezieht. Der Kombibonus wird dem Kunden automatisch von der KeW in Abzug gebracht. Dies ist eine freiwillige, zeitlich auf den Aktionszeitraum beschränkte Maßnahme, auf die beim Nicht-Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen kein Anspruch besteht.* Von der Preisgarantie für erdgas sind die erdgassteuer sowie die Mehrwertsteuer (gesetzliche Abgaben) ausgenommen.

KeW KombiBonus für Kunden mit erdgas und Strom

Den Kombi-Bonus erhalten alle Kunden in den erdgas-Sondertarifen ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh und gilt pro Gaslieferungsvertrag bzw. Verbrauchsstelle.

Mit 5% NeUtRAleM BiO-eRDGAS Biogas Vario Sollten Sie unser umweltfreundliches erdgasprodukt KeW BioGas Vario beziehen, errechnet sich der Preis aus dem hier genannten

Gasprodukt KeW PrivatGas Vario mit einem Aufpreis beim Arbeitspreis zzgl. 0,35 ct/kWh/netto bzw. 0,4165 ct/kWh/brutto und gleichem Grundpreis in der jeweiligen Stufe (siehe obenstehende tabelle)

eRDGAS-tARiF ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.10.2011 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

Stufe 1: 0 - 10.000 kWh 5,500 6,545 136,00 161,84

Stufe 2: 10.001 - 50.000 kWh 5,450 6,486 136,00 161,84

Stufe 3: 50.001 - 100.000 kWh 5,290 6,295 192,00 228,48

Unser tarif Vario mit variablen Preisstufen je nach Verbrauch für Kunden mit maximal 100.000 kWh pro Jahr oder max. 70 kW leistung. Je nachdem wie viel erdgas Sie verbrauchen, werden Sie automatisch in der jeweiligen Preisstufe abgerechnet.

KeW Gas-Vario-tarife (PrivatVario, GewerbeVario, Vario4 oder Vario1) MehR UNteR WWW.KeW.De

KeW PrivatGasRh,Gewerbe GasRh/WBG

Der Arbeitspreis entspricht dem des KeW PrivatGasPlus.Die Grundpreise bleiben unverändert.

anFragen BiTTe an

[email protected] oDer unSere

KunDenhoTLine 06821-200-150

Prei

sgar

anti

e bi

s 30

.09.

2013

*

unVerÄnDerT: PReiSe GÜltiG Seit 01.01.2012

AKtiONSZeitRAUM

VeRlÄNGeRt BiS 31.12.2013

Preisanpassung es kann zu Preisänderungen (bei Preisgarantien nach deren ende) kommen. Änderungen der Preise werden gem. den AGB‘s vorgenommen, d.h. eine Preisänderung wird mind. 6 Wochen vor in Kraft treten schriftlich angekündigt. im Falle einer Preisänderung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und können den Vertrag ohne einhaltung einer Kündigungs-frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich kündigen.

Strom-EnergieträgermixDer Energieträgermix der KEW AG des Jahres2010 setzt sich folgendermaßen zusammen:

Kernenergie

Kohle

Erdgas

Erneuerbare Energiengefördert nach dem EEG

Sonstige Erneuerbare Energien

Sonstige fossile Energieträger

Radioaktiver Abfall

CO2-Emissionen

Öko-Tarifder KEW

Stromlieferung füralle übrigen Produkte

der KEW

Gesamtstromlieferungder KEW

Durchschnittswertin Deutschland

19,8%

80,2%

1,4%

24,5%3,4%

3,6%

2,9%

14,3% 19,8%

59,4%

3,3%3,1%

11,7%

24,5%

42,5%

14,9% 19,8% 18,8%

56,6%

0,0005 g/kWh

696 g/kWh

0,0007 g/kWh

494 g/kWh

0,0005 g/kWh

662 g/kWh

0 g/kWh

0 g/kWh

Mehr als 1500 Kunden nutzen bereits unseren langzeittarif für Gasbezug KeW PrivatGasVario 2014 mit einer Preisgarantie bis 30.09.2014. Diesen neuen langzeittarif bieten wir seit dem 01.10.2012 mit einer Preissicherheit von 24 Monaten an und können das Angebot aufgrund der hohen Resonanz noch bis zum 31.12.2012 halten – in Anbetracht der stets schwankenden energiepreise eine gute Sache.

KeW PRiVAt-GAS-VARiO 2014

ANGeBOt NUR NOch BiS 31.12.2012

ABZUSchlieSSeN erDgaS WaSSerSTroM FernWÄrMe

Die genannten Bruttopreise sind endpreise inkl. der Umsatzsteuer in der derzeit gültigen höhe; sie enthalten die Durchleitungsentgelte, und beim Arbeitspreis außerdem die Umlagen eeG, KWKG, §19 StromNeV, Offshore-Umlage und die Stromsteuer in der derzeit gültigen höhe. Alle Nettopreise sind beim Arbeitspreis zzgl. der Stromsteuer und beim Arbeits- und Grundpreis zzgl. der Umsatzsteuer jeweils in der derzeit gültigen höhe.Der Vertragspreis [ct/kWh] der gewerblichen Stromtarife (Grundversorgung Gewerbe, KeW GewerbeStrom + tagNacht und KeW GewerbeStromVario) verstehen sich zuzügl. den jeweils aktuel-len staatlichen Umlagen, Aufschlägen sowie zzgl. energie- und Mehrwertsteuer. Neben der bisher geltenden Umlagen für eeG, KWKG, § 19 StromNeV kommt zum 01.01.2013 die neue Umlage für Offshore Windkraftanlagen hinzu. Die Umlagen für eeG-, KWK, §19 StromNeV und Offshore sind gesetzliche Abgaben und sind mit Stand zum 01.01.2013 wie folgt Netto: eeG 5,277 ct/kWh, KWK-Aufschlag bis 100.000 kWh 0,126 ct/kWh, §19 StromNeV Umlage bis 100.000 kWh 0,329 ct/kWh, Offshore-Umlage bis 100.000 kWh 0,250 ct/kWh. Weitere infos unter www.kew.de.* Von der Preisgarantie sind die Öko- sowie die Mehrwertsteuer (gesetzliche Abgaben) ausgenommen.

StROM-tARiF hAUShAlt ARBeitSPReiS [ct/kWh] GRUNDPReiS [€ p.a.] BeSchReiBUNG

neu: PReiSe GÜltiG AB 01.01.2013 NettOPReiS BRUttOPReiS NettOPReiS BRUttOPReiS

KeW PrivatStromBasis 20,958 27,38 40,34 48,00

KeW PrivatStromPlus 19,614 25,78 67,23 80,00 Der Klassiker für Kunden ab 2.000 kWh pro Jahr.

20,160 26,43

15,496 20,88

21,211 27,68 48,74 58,00

19,866 26,08 75,63 90,00

Grundversorgungstarif 21,547 28,08 45,38 54,00 Der klassische Standard ohne Vertrag, gesetzlich und automatisch geregelt.

KeW PrivatStrom Plus4/ Online

Mit 24 MONAte PReiSGARANtie*AB 01.01.2013

KeW PrivatStromtagNacht

KeW ÖkoStromWatergreen 2014

75,63 90,00

bis 2000 kWh

ab 2001 kWh

htNt

Günstiger tarif für Kunden mit tag- und Nachtzählwerk ab 18% Verbrauch in der Nacht. 21 bis 6 Uhr.

Günstiger tarif für Kunden mit wenig Verbrauch (1-2 Personen) bis 2.000 kWh pro Jahr.

Umweltfreundlicher langzeittarif mit zwei Verbrauchsstufen und 24 Monate Preisgarantie ab 01.01.2013 aus 100 % Wasserkraft.

Unsere Stromtarife mit der Möglichkeit der Vorauszahlung. Infos und Abwicklung finden Sie unter www.kew.de

SeiTe 4

Prei

sgar

anti

e bi

s 3

1.12

.201

3*