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BDG – Hilfestellung zur Umsetzung der Sozialübereinkunft Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz: Sozialdialog Quarzfeinstaub - Zweite Berichterstattung -

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BDG – Hilfestellung zur Umsetzung der Sozialübereinkunft

Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz:

Sozialdialog Quarzfeinstaub- Zweite Berichterstattung -

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Quarz in Gießereien

• Quarz ist ubiquitär• Quarzsand ist der Grundstoff der Kerne und

Formen • Quarzmehl ist Grundstoff von Feuerfeststoffen• Wo Quarz ist, ist auch oft Quarzfeinstaub

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Definition von A(lveolengängigem) -Staub

Rachen

Kehlkopf

Luftröhre und primäre Bronchien

sekundäre Bronchien

terminale Bronchien

Alveolen

Alveolen

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Hintergrund

• IARC 1997 Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz hat eine krebserzeugende Wirkung

• IARC aktuell: unbedingte Einstufung • SCOEL: Silikose = Krebsrisiko

Silikoseprävention = KrebspräventionGrenzwert unter 0,05 mg/m3?

• In Deutschland (noch) keine Einstufung• EU entscheidet über weiteres Vorgehen abhängig

von Ausgang der zweiten Berichterstattung

IARC: International Agency for Research on Cancer, Lyon

SCOEL: Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values

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Österreich Maximale Arbeitsplatzkonzentration

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 0,15 0,15 0,15

Belgien Ministère de l’Emploi et du Travail 0,1 0,05 0,05

Dänemark Direktoratet fot Arbeidstilsynet 0,1 0,05 0,05

Finnland Occupational Exposure Standard

National Board of Labour Protection 0,2 0,1 0,1

Frankreich Verweis auf Verstaubung[sgrade]

Ministère de l’Industrie (RGIE) 5 oder 25k/Q

Grenzwert der mittleren Exposition

Ministère du Travail ( 0,1 0,05 0,05

Deutschland Grenzwert nach TRGS 900 Bundesministerium für Arbeit -[1] - -

Griechenland

Legislation for mining activities 0,1[2] 0,05 0,05

Irland (CoP) 0,05 0,05 0,05

Italien Threshold Limit Value Associazone Italiana Degli Igienisti Industriali 0,05 0,05 0,05

Luxemburg Grenzwert nach TRGS 900 Bundesministerium für Arbeit 0,15 0,15 0,15

Niederlande Maximaal Aanvarde Concentratie

Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid 0,075 0,075 0,075

Norwegen Administrative Normer (8hTWA) for Forurensing I ArbeidsmiljØet

Direktoratet for Arbeidstilsynet 0,1 0,05 0,05

Portugal Threshold Limit Value Instituto Portuges da Qualidade, Hygiene & Safety at Workplace

0,1 0,05 0,05

Spanien Valores Limites 1) Instituto Nacional de Seguridad e Higiene 0,1 0,05 0,05

2.1) New proposal (except coal mining) 0,1 0,05 0,05

Schweden Yrkeshygieniska Gränsvärden National Board of Occupational Safety and Health 0,1 0,05 0,05

Schweiz ’Exposition 0,15 0,15 0,15

Großbritannien

Workplace Exposure LimitHealth & Safety Executive

0,3[3] 0,3 0,3

Quarz Cristobalit Tridymit

[mg/m3]

Europäische Grenzwerte für Quarzfeinstaub

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0

0,1

0,2

0,3

0,4

Kernm. Schmelz. Form/Gieß Putzen

Derzeitiger Grenzwert in A

und inoffizieller Grenzwert in D: 0,15 mg/m3

vorgeschlagener Grenzwert von SCOEL für EU: < 0,05 mg/m3

Quarz (A-Fraktion)-Exposition in Gießereien

angegeben ist der 50%-, 90%-, 95%-Wert in mg/m3 (VDG-Datensammlung mit 711 Daten aus 22 Gießereien; Messungen aus 1996-2000)

SCOEL: Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values

95%-Wert90%-Wert

50%-Wert

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(Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

1994 1996 1998 2000 2002 2004

An

zah

l Sili

kose

als

an

erka

nn

te B

KSinkende Anzahl Silikose-Fälle in Deutschland

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1303 Chrom1%

1315 Isocyanate1%

2103 Erschütterungen

4%

2105 Erkrank. Schleimbeutel

1%

2301 Lärm18%

4101/4102 Quarz23%

4103-4105 Asbest37%

5101 Haut2%keine Listen-BK

4%

4109 Nickel2%

4107 Metallstäube1%

4301/4302 chem.,toxische

Stoffe6%

Anerkannte Berufskrankheiten in Eisen-, Stahl- und Tempergießereien in der MuM-BG in 1996-1999,

Summe der BK: 190

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Was ist ein Sozialer Dialog?

• Vertrag zwischen Sozialpartnern auf EU-Ebene– SD-Vereinbarung (SDV) ersetzt gesetzliche Regelungen– Erarbeiten von „Good Practices Documents“– Arbeitgeber streben Umsetzung an– Monitoring im Unternehmen (Arbeitgeber/Arbeitnehmer)

• Mehrere Branchen betroffen• Formalisiertes Verfahren des EU-Vertrags• Starke Unterstützung durch die EU-Kommission!!• Unterzeichnung am 25. April 2006 • Inkrafttreten am 25. Oktober 2006

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Sozialer Dialog zu Quarzfeinstaub in der EU –Gremien bei den Verhandlungen

Negotiation Platform on Silica (NePSi) Vollversammlung

Arbeitgeber

NePSiBüro

Technische Arbeitsgruppe:Maßnahmen etc.

Lenkungs-Arbeitsgruppe:Regularien etc.

Arbeitnehmer

CAEF CEEMET

DGVGDMVDG

EMF

IG-MetallGesamt-

metall

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Vereinbarungstext• Ziele

– Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer– Minimierung der Exposition durch Anwendung der Guten

Praktiken (ohne europäische Grenzwertsetzung)– Vermehrung des Wissens

• „Nichtanwendung“:– Nichtbeachtung des Vertrags und der Guten Praktiken,

die zu einer erhöhten Exposition und daraus resultierenden Gesundheitsrisiken führen

• Prinzipien– Wissen vergrößern, Notwendigkeit für

Präventionsstrategie – Quarz ist unverzichtbar für viele industrielle Verfahren

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Vereinbarungstext (2)• Gute Praktiken

– Verpflichtung zur Einhaltung der beschriebenen technischen Lösungen oder vergleichbarer effektiver Schutzmaßnahmen

– Dokumentation im Rahmen der (ohnehin zu erstellenden) Gefährdungsbeurteilung

• Überwachung und Berichterstattung– 4 Augen-Prinzip bei Überwachung der Guten Praktiken– Berichterstattungsformat erheblich angepasst und einfach zu

handhaben– Aufwand für die Berichterstattung hält sich im Rahmen (Aufwand: 0,5 bis 2 Tage alle 2 Jahre)– Umsetzung und Aktualisierung kann je nach Stand der

Arbeitsschutzorganisation Mehraufwand bedeuten– Berichterstattung ist der eigentliche Mehrwert aus

Gewerkschaftssicht

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In Gießereien ist alle 2 Jahre vom Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmervertreter ein Bericht zur Situation bezüglich Quarzfeinstaub zu erstellen mit u.a. folgenden Angaben:

Anzahl der …

• Beschäftigten

• Quarzfeinstaub exponierten Beschäftigten

• im Risikomanagement erfassten Beschäftigten

• in der Gesundheitsüberwachung erfassten Beschäftigten

• hinsichtlich Quarzfeinstaub informierten und geschulten Beschäftigten

• technischen Arbeitsschutzmassnahmen

• organisatorischen Arbeitsschutzmassnahmen

• persönlichen Schutzmassnahmen

• Freies Erläuterungsfeld

Nur Angabe ja/nein, keine Zahlenangabe

Anhang 3 Berichterstattung

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Vereinbarungstext (3)• Schulungen der Arbeitnehmer• Einrichtung eines Rats als einziges Organ, das die

Umsetzung und Auslegung der Vereinbarung überwacht– Paritätisch besetzt, konsensuale Entscheidungen angestrebt– Bei wiederholter ungerechtfertigter Nichtanwendung der Bewährten

Praktiken durch Unternehmen: Beschluss über „geeignete Maßnahmen“

– Kostenerstattung durch EU

• Vertraulichkeitsklausel• Dauer

– Jederzeitiges Kündigungsrecht mit Jahresfrist– Sollte EU-Recht bezüglich Quarzfeinstaub vorgeschlagen werden,

kommen die Parteien zusammen, um die Auswirkungen zu beraten

• Inkrafttreten– seit Oktober 2006

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Zum Sozialen Dialog ist fest zu halten …

• Die Verhandlungen sind mit einem von allen Verhandlungs-partnern akzeptierten Ergebnis abgeschlossen worden.

• Vereinbart worden sind konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen.

• Die vereinbarten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie ihre Überwachung und das Berichtswesen sind anspruchsvoll.

• Die Vereinbarungen (insbesondere die bewährten Praktiken) sind an den Verhältnissen in modernen mitteleuropäischen Gießereien ausgerichtet.

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Leitfaden über bewährte Praktiken zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch die gute Handhabung und Verwendung

von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltender Produkte

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Teil 1: Die wesentlichen Eigenschaften von Quarzfeinstaub1. Einführung1.1 Was ist Siliciumdioxid?1.2 Quarzfeinstaub1.3 Berufsbedingte Exposition durch Quarzfeinstaub 2. Siliciumdioxid und die Siliciumdioxidindustrie 2.1In welchen Bereichen Siliziumdioxid in Erscheinung tritt 3. Quarzfeinstaub und seine gesundheitlichen Auswirkungen4.Risikomanagement – was muss ich tun?

Anhang I: Übersicht über die berufsbedingten ExpositionsgrenzwerteAnhang II: Tabelle der Prozesse, die Feinstaub erzeugen

Teil 2: Aufgabenhandbuch 56 Anleitungsblätter, davon ~28 mit Gießereirelevanz

Anhang 1: Gute Praktiken

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1 Veränderung in/bei:* Verfahren, Material* Gesetzgebung2 Neue Technologie verfügbar3 Ergebnisse der/des* Überwachung der Exposition•Gesundheitsüber- wachungsprogramms

Verfahren gemäß Norm EN 689

Identifizieren Sie Substanzen und Be-/Verarbeitungsprozesse

amArbeitsplatz, die für die Erzeugung von luftgetragenem Quarzfeinstaub

verantwortlich sein können.

Identifizieren Sie die Arbeiter, die einer Belastung ausgesetzt

sein können und unter welchen Umständen diese Exposition in Erscheinung

tritt.

Identifizieren Sie die Häufigkeit und Dauer der Exposition für

jede einzelne Person

Identifizieren Sie die vorhandenen

Schutzmaßnahmen

Führen Sie eine Überwachung der Exposition durch.

Vergleichen Sie die Ergebnisse mit den relevanten

Expositionsgrenzwerten

Gehen Sie zu Frage 3

Ständige Überprüfung

Ständige Überprüfung

Anhang 1, Risikomanagement, Auszug

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Beschreibung der Zielvorgabe

Abbildung oder Grafik

Mitarbeiter-Checkliste

Identische Gliederung aller Anleitungsblätter

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EU Ergebnisse der 1. Berichterstattung

• Frühjahr 2008• Mitarbeiter Gießereiindustrie (CAEF):

280.000• Berichterstattung: 36 %

– Abdeckung (incl. Druckguss): 48 %

• 4 Länder nicht beteiligt• Schlüssel-Indikatoren

– Hohe % der Gefährdungsbeurteilungen– Staubüberwachung: verbesserungsfähig– Ärztliche Überwachung: regelungskonform– Training: verbesserungsbedürftig

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0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Au

stri

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d

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Slo

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ia

Sp

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ited

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gd

om

CA

EF

%

Potential exposure

Schulung zu Anleitungsblättern

34.32%

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Erste Berichterstattung in D

• Fe-Gießereien (DGV): – Berichte für 36.000 AN (82%!)

• NE-Gießereien (GDM):– Berichte für 7.000 AN (22%)– Druckguss ca. 12.000 AN, also insges.

57%

• Insgesamt: ca. 71 % abgedeckt

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Zusammenfassung– Im Wesentlichen ein großer Erfolg der

ersten Berichterstattung– Positive Rückmeldung der Gießereien

zum Sozialdialog– Kinderkrankheiten der Berichterstattung

• Mittlerweile verbessertes Verfahren eingeführt!

– Umsetzung als Ausgangspunkt intensiver Debatten über Gesundheitsschutz• Messkampagnen• Investitionen in technische Maßnahmen• Umsetzung organisatorischer Maßnahmen

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• April 2004:

Eröffnungskonsultation der europäischen Sozialpartner zum Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene am Arbeitsplatz

Vorschlag, Quarzfeinstaub in Anhang I (Liste krebserzeugender Stoffe) der Verordnung 90/394/EG einzubeziehen

• September 2005 – April 2006:

Verhandlung und Unterzeichnung des europäischen Sozialdialog-Übereinkommens Quarzfeinstaub. Unterzeichnet durch 14 Branchen.Plan zur Vermeidung von Quarzfeinstaub basiert auf Guten PraktikenGuten Praktiken

Konsultationsprozess der EU ausgesetzt.

• Mai 2007:

Zweite Stufe der EU-Konsultation

EU unterstützt “Sozialdialoginitiativen, die die bereits existieriende Gesetzgebung ergänzen” und wird die Anwendung der Übereinkunft genau überwachen

Initiativen der EU

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Folgenabschätzung der Revision der Richtlinie über Karzinogene am

Arbeitsplatz

5.1.3. Folgenabschätzung der Einführung zusätzlicher Stoffe, einschließlich der durch Prozesse generierten Stoffe, in Anhang 1 der Richtlinie

(a) Diesel Engine Exhaust Emissions; (IARC Monograph volume 46, 1989).(b) Quarzfeinstaub; (IARC Monographien Band 42, 1987).(c) Rubber process fume and dust; (IARC Monograph volume 28, 1982).(d) Mineral oils (as used engine oil). (IARC Monograph volume 33, 1984).

August 2008: EU schreibt eine Analyse der gesundheitlichen, sozioökonomischen und umweltbedingten Aspekte bezüglich möglicher Abänderungen der Richtlinie 2004/37/EG – Karzinogene am Arbeitsplatz - aus

IARC: International Agency for Research on Cancer, Lyon

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Ausschreibung der EU bezüglich möglicher Abänderungen der Richtlinie 2004/37/EG - Karzinogene am Arbeitsplatz

(c) Quarzfeinstaub (SCOEL SUM 94)SCOEL legte im Jahr 2003 eine Empfehlung zu Quarzfeinstaub (SCOEL/SUM/94 November 2003) vor, die der Auftragnehmer zu konsultieren und zu berücksichtigen hat. Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf die betroffenen Wirtschaftszweige Informationen zu Aspekten der technischen Machbarkeit zu liefern, die sich bei Einführung eines OEL mit den folgenden möglichen Werten ergeben würden0.05 mg/m3

0.1 mg/m3

0.2 mg/m3

5.1.6. Folgenabschätzung für die Einführung von OELs (occupational exposure limits = maximale Arbeitsplatzkonzentration) für weitere Stoffe in Anhang III der Richtlinie

(a) 1, 3 Butadiene (SCOEL SUM 75).(b) Chrome VI, as chrome (SCOEL SUM 86)

+ 18 substances in 5.1.7. for which no SCOEL doc exists

SCOEL - Scientific Committee on Occupational Exposure Limit Values

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• Negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (Schließungen, Verweigerung von Genehmigungen)

• Umweltgesetzgebung (z. B. in Deutschland Konsequenzen in Bezug auf gesetzliche Verpflichtungen zu Emissionen in die Luft)

• Abfall (“gefährliche Abfälle”)• REACH: Zulassung • Transportbestimmungen• Nachwuchsgewinnung wird erschwert• De facto „Auslaufenlassen“ guter Produkte, die

Quarzfeinstaub enthalten • Änderungen bei Schadensersatzregelungen,

Versicherungsprämien

Richtlinie Karzinogene am Arbeitsplatz:Mögliche nachgeschaltete Konsequenzen

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Ausblick

• EU hält Einstufung nach 2010 für möglich

• Die zweite Berichterstattung muss eine Verbesserung gegenüber der ersten darstellen!

in der EU: mehr Länder, mehr Gießereien in D: Beteiligung der NE-Gießereien und

insbesondere Schulungssituation

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Zweite Berichterstattungsphase

• Ablauf:– Ab September 2009: Neue Leitfäden

werden erarbeitet– Herbst 2009: Schulungen,

Probeberichterstattung– 1. Februar 2010 – 1 März 2010: Reporting– März/Mitte April 2010: Überprüfung der

Ergebnisse und Weiterleitung an CAEF– Anfang Mai: Weiterleitung an NEPSI Council – 17. Juni 2010: NEPSI Council meeting