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14.03.2018 1 MFA 2018 Hilfestellung durch die BBK Infos zur Vorbereitung für den Antragsteller Präsentation zum Download auf der BBK-Homepage (www.noe.lko.at/sanktpoelten) MFA 2018 – grafischer online Antrag im Internet kein Papierantrag! Möglichkeiten der Antragstellung ? selbständig über eAMA (www.eama.at) durch Antragsteller mit BNr. und PIN-Code oder Handysignatur mit Hilfe BBK als Dienstleister für die elektronische Beantragung Digitalisierung, Eingabe und Beantragung im Auftrag des Antragstellers BBK = EDV-Erfasser für Antragsteller !!! kostenfrei bis 20 Digitalisierungen (zB Schlagbildungen) Voraussetzungen: definierte Vorbereitung durch Antragsteller zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten Antragstellung auf Basis der Vorbereitungen durch Landwirt !!! 2

MFA 2018 Hilfestellung durch die BBK Infos zur Vorbereitung für … 14.03.2018 3 MFA 2018 – Unterlagen für die Vorbereitung! von BBK: BBK BBK-Rundschreiben Nr. 2 Termin für Hilfestellung

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14.03.2018

1

MFA 2018

▪ Hilfestellung durch die BBK

▪ Infos zur Vorbereitung für den Antragsteller

Präsentation zum Download auf der BBK-Homepage

(www.noe.lko.at/sanktpoelten)

MFA 2018 –grafischer online Antrag im Internet → kein Papierantrag!

Möglichkeiten der Antragstellung ?

� selbständig über eAMA (www.eama.at) durch Antragsteller� mit BNr. und PIN-Code oder Handysignatur

� mit Hilfe BBK als Dienstleister für die elektronisc he Beantragung� Digitalisierung, Eingabe und Beantragung im Auftrag des Antragstellers

� BBK = EDV-Erfasser für Antragsteller !!!

� kostenfrei bis 20 Digitalisierungen (zB Schlagbildungen)� Voraussetzungen:

� definierte Vorbereitung durch Antragsteller� zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten

→ Antragstellung auf Basis der Vorbereitungen durch Landwirt !!!

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14.03.2018

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MFA 2018 –Voraussetzungen für Hilfeleistung durch BBK:

� Durchführung folgender Vorbereitungen

� Bearbeiten/Ausfüllen des von der AMA zugesandten Papier-Hilfsantrages(Versand 2. März, nur Arbeitsunterlage!)

� bei neuen Schlagbildungen oder Herausnahmen von Feldstücksteilen aus der landw. Nutzung → Skizze mit genauen Längen/-Breitenangaben anfer-tigen und bei betreffendem Feldstück in die Feldstücksliste »Siehe Skizze« eintragen

� schriftliche Eintragung aller fehlenden Nutzungsbezeichnungen und Codes (Greening, ÖPUL) in die Feldstücksliste

� Einhaltung des zugeteilten Termins in der BBK (Verschiebungen nur in dringendsten Fällen → Warteliste für freiwerdenden Termin!)

� Termin in BBK muss vom Antragsteller (= Bewirtschafter) wahrgenommenwerden (Ausnahme: bereits vorhandene AMA-Vollmacht)

MFA 2018 -Unterlagen für die Vorbereitung

� Überprüfung und Ausfüllen der Formulare

� Stammdaten

� Beihilfen (Direktzahlung, AZ) ankreuzen

� Feldstücksliste

� vollständige, aktuelle Feldstücke/Schläge/LSE

� wenn notwendig: Streichen, Ergänzen in FS-Liste + Skizzen bei neuer

Schlagbildung (z.B. in Hofkarte), …

� Eintrag der Nutzungen/Kulturen + Codes (wenn notwendig)

� Tierliste , Formular gefährdete Nutztierrassen, Almauftriebsliste

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MFA 2018 –Unterlagen für die Vorbereitung!

� von BBK: � BBK BBK-Rundschreiben Nr. 2� Termin für Hilfestellung in BBK → wird/wurde allen Betrieben,

welche MFA-/HA 2017 mit Hilfe BBK gestellt haben, zugesandt

� für weitere Infos:� alle Merkblätter (Direktzahlungen, ÖPUL 2015, AZ) auf www.ama.at

abrufbar bzw. vom MFA 2015 bereits am Betrieb vorliegend

MFA 2018 – Hilfestellung in BBK → Erforderliche Bei-/Unterlagen

� Ausbildungsnachweis bei erstmaliger Beantragung des Junglandwirte top-up :

� Facharbeiter-/Meisterbrief, LW-Maturazeugnis, Diplom (Landwirtschaft) der Univ. für Bodenkultur

� Auch für GesbR od. juristische Person möglich, wenn Junglandwirt Kontrolle über Bewirtschaftung ausübt � Nachweis Beteiligungsverhältnis

� Bei Betrieben mit einer Vor-Ort-Kontroll e nach dem MFA 2017 – Kontrollberichterforderlich

� Bei neuen Schlagbildungen oder Herausnahmen von Feldstücksteilen - Skizzen(bzw. Einzeichnungen in Hofkarte) anfertigen

� Ausgefüllter Papier-Hilfsantrag von AMA (Feldstücksliste! )

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MFA 2018 – Hilfestellung in BBK → Erforderliche Bei-/Unterlagen

� Bei Abmeldung von Rindern (Tierschutz Stallhaltung und/oder Weidehaltung) –Stallregister mitbringen

� Bei Ersatzpflanzungen oder Flächenausweitungen müssen Fotos mit erkennbarem Lagebezug mitgebracht werden

� Bei Flächenzugängen – Betriebs- und Feldstücksnummer des Vorbewirtschafters oder KG- und Grundstücks-Nr. mitbringen

Bitte beachten!

� MFA 2018 Hilfestellung in BBK von 26. März bis 15. Mai 2018!

� Termine für Beratungen, ZA-Übertragungen, ... nur vormittags!

� kein Telefondienst am Nachmittag!

Direktzahlungen (DIZA) –

Relevantes für den MFA 2018

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14.03.2018

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Inhalt

Direktzahlungen� Greening� Junglandwirte� ZA-Übertragung

Allgemeine Bestimmungen� Ackerstatuserhalt – Dauergrünlandwerdung

9

Greening-Auflagen auf Acker - Ausnahmen?

von Greening-Auflagen auf Ackerflächen (=Anbaudiversifizierung, ÖVF) sind befreit:� Biobetriebe � Obst-, Weinbaubetriebe � Betriebe mit mehr als 75 % Dauergrünland und/oder Ackerfutterflächen

an der lw. Fläche � Betriebe mit mehr als 75 % Ackerfeldfutter, Leguminosen und/oder

Brachen an der Ackerfläche� Betriebe mit weniger als 10 ha Acker

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Greening ab 2018 –ökologische Vorrangflächen - Anrechnung

11

Ökologische Vorrangfläche Faktor Detail

Grünbrache 1,0 wie bisher

Bienentrachtbrache 1,5 neu

N-bindende Pflanzen 1,0 bisher 0,7

Zwischenfruchtanbau 0,3 wie bisher

Energieholz ohne Robinie 0,5 bisher 0,3

Elefantengras 0,7 neu

CC-/GLÖZ-Landschaftselemente 1,0 wie bisher

GREENING ab 2018:Grünbrache + „OVFPV“

� Mindestbrachedauer� NEU: 1.1. – 31.7.2018 � Umbruch ab 1.8. möglich

� Brache = keine Nutzung (Anrechnung 1:1)

� Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode � Anlage bis spätestens 15. Mai

� Selbstbegrünung zulässig

� keine speziellen Brachemischungen notwendig

� „alte“ Dauerbrache zulässig

� Häckseln jederzeit möglich

� Ackerstatus bleibt erhalten (keine DGL-Werdung in 5 Jahren)� bis 10 % Grünbrache

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7

GREENING ab 2018:Bienentrachtbrache + „OVFPV“

� Mindestbrachedauer� 1.1. - 31.8. � Umbruch ab 1.9.

� keine Nutzung (Anrechnung 1,5 = Aufwertung)

� Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode � Neuanlage (2018) bis spätestens 15. Mai � mind. 4 insektenblütige Mischungspartner

� ausschließlich insektenblütige Mischungspartner im Anlagejahr

� Folgejahre: insektenblütige Mischungspartner müssen vorherrschen

� Pflegemaßnahmen� mind. 1 x pro Jahr, sinnvollerweise Blüte zulassen

� Ackerstatus bleibt erhalten (keine DGL-Werdung in 5 Jahren)� bis 10 % Grünbrache

13

GREENING ab 2018:Bienentrachtbrache - Kulturartenliste

� Kulturen� abgeleitet von der beispielhaften Aufzählung insektenblütiger

Mischungspartner zur Begrünung von Biodiversitätsflächen� UBB, Bio

� „… als insektenblütig gelten beispielsweise …“:Borretsch, Buchweizen, Dille, Esparsette, Fenchel, Flockenblume,

Johanniskraut, Klatschmohn, alle Kleearten, Koriander, Kornblume, Kresse,

Leimkraut, Linsen, Löwenzahn, Luzerne, Margerite, Nachtkerze, Ölrettich,

Petersilie, Phazelia, Ringelblume, Rübsen, Schafgarbe, Schwarzkümmel,

Senf, Sonnenblume, Wegwarte, Wiesenknopf, Wilde Malve, Wilde Möhre

14

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8

Zum Vergleich:Grünbrache ohne Code

� beihilfefähige Fläche zur Nutzung von ZA – kein ÖPUL

� Mindestbewirtschaftung� Begrünung während der Vegetationsperiode erforderlich

(Selbstbegrünung möglich)

� jährliche Pflege maßnahme zur Hintanhaltung von Verbuschung, Verwaldung oder Verödung(Ausnahme: anderslautende naturschutzrechtliche Vorgaben)

keine festgelegten Aussaat- und Umbruchstermine!

Folie 15

GREENING ab 2018:Mischungen N-bindender Kulturen mit anderen Kulture n

� Kleegras als ÖVF� Definition lt. „Leitlinie Ackerstatuserhalt

und Dauergrünlandwerdung“� mind. 60 % Klee

� weitere zulässige Mischungen� Ackerbohnen-Getreidegemenge� Erbsen-Getreidegemenge� Wicken-GetreidegemengeGetreideanteil muss in jedem Vegetations-stadium untergeordnet sein!

� alle mit Faktor 1,0

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stickstoffbindende Pflanzen + „OVFPV“ -Folgekulturen

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zulässige Eiweißpflanzen + „OVFPV“ (im MFA)

mögliche Folgekulturen

Winterungen� zB Wintergetreide, Raps� Feldfutter – nur Gräser� keine Leguminosen!

Zwischenfrüchte/Begrünungen� Anbau ohne Leguminosen � flächendeckende Begrünung

� praxistaugliche Anlage bis spätestens Anfang (Mitte) Oktober

� Begrünungsumbruch ab 16.2.� ÖPUL-Begrünungen möglich –

müssen über Winter bleiben (Achtung bei Var 3!)

� Begrünung (nicht ÖPUL), keine Mischungen erforderlich

GREENING ab 2018:Pflanzenschutzmittel-Verbot auf ÖVF

� während der Verpflichtung� keine Punktbekämpfung, kein flächiger PS� keine Beizung

� bei Brachen� 1. Jänner bis 31.7. bzw. 31.8.

� bei Zwischenfrüchten� ab Anlage bis Ende Begrünungszeitraum� bei Untersaaten ab Ernte Hauptkultur

� bei Eiweißpflanzen� Aussaat bis Ernte

� bei Energieholz o. Robinie, Elefantengras� ab dem Jahr nach Neuanlage / Neuaustrieb

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Ökologische Vorrangflächen -Codierungen

ÖVF Code im MFA

Grünbrache OVFPV

Bienentrachtbrache OVFPV

N-bindende Pflanzen OVFPV

Zwischenfruchtanbau(Beispiele)

• Variante 3 - GREENING (ab 2018 OVFPV)• Variante 4 - GREENING (ab 2018 OVFPV) + ÖPUL• Variante 5 mit MZ - GREENING (ab 2018 OVFPV)

+ ÖPUL

Energieholz ohne Robinie OVFPV

Elefantengras OVFPV

CC-/GLÖZ-Landschaftselemente

OVF

PV = Pflanzenschutzmittelverzicht

19

Junglandwirte - Top-upjährliche Beantragung im MFA

� JLW nicht älter als 40 Jahre im Jahr der ersten Antragstellung � für MFA 2018: ab Jahrgang 1978

� Mindestqualifikation – Ausbildung� spätestens 2 Jahre nach Betriebsgründung/Bewirtschaftungsbeginn� Nachweis (Brief, Maturazeugnis, Bescheid)

� Bewirtschaftungsaufnahme (auf Person Junglandwirt bezogen)� max. 5 Jahre vor erstmaliger Beantragung im MFA

� für MFA 2018: frühestens ab 2013

20

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11

Junglandwirte – Ausbildungserfordernis

� anerkannte Fachrichtungen + erforderliche Nachweise

21

alle Seiten

Junglandwirte –Beteiligungsverhältnis + Nachweis

� bei juristische Personen/Personengemeinschaften – JungLW mit Entscheidung

� Mehrheitsbeteiligung oder zumindest Gleichberechtigung (zB 50 : 50)

� Vorstand bei AG, Geschäftsführer bei GmbH, Komplementär bei KG,

Vertretungsbefugter bei Vereinen, …� Entscheidungsbefugnis

� Nachweis über Beteiligung im Betrieb� geeignete Unterlagen, wie Vertrag, Vereinbarung, Firmenbuchauszug, …

� Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse an Personengemeinschaften“

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Junglandwirte - Top-up - Neuerung

� NEU: Zahlung für max. 5 Jahre ab erster Antragstellung Top-up� bisher ab Betriebsbeginn für max. 5 Jahre

� keine rückwirkende Zahlung der Jahre 2016 + 2017

� ab 2018 aber wieder möglich

� schriftliche Information/Mitteilung durch AMA an betroffene Betriebe

23

ZA-Übertragung für 2018

� Abgabefrist = 15.5.2018� mit Flächenweitergabe

� Pacht, Pachtrückfall, Vererbung,

Alm, Kauf/Übergabe/Schenkung

� „beihilfefähige Fläche“ beim

Übernehmer

� ohne Flächenweitergabe� ab 2018 Einbehalt 30 % der zu übertragenden ZA

� Spezialfälle

� „ZA Übertragung mit verzögerter Wirkung“

� Flächenwanderung von 2016 auf 2017 � ZA-Übertragung 2017 auf 2018

� Kommassierung, Tauschflächen - Nachweise

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Neuberechnung ZA-Wert bei Almauftrieb -Beachtenswertes

� Neuberechnung von ZA bei signifikanter Erhöhung Kuhauftrieb� bei Betrieben mit MK-Prämien 2014 + erhöhtem Almauftrieb (Kühe)

ab 2016 (Einrechnung von 138 €/aufgetriebener Kuh/Kalbin)� Neuberechnung und Rückforderungen für 2015, 2016 erfolgte

� Empfehlung für 2018 � Vermeidung erhöhter Kuhauftrieb � Berechnung bleibt unverändert� zusätzlich gealpte Kühe � Neuberechnung ZA

� bei Überschreitung Schwellenwerte =

Erhöhung Auftrieb > 10 % und mehr als 3 MK-Prämien voll in ZA-Werte

25

Erhalt Ackerstatus – Voraussetzungen

� innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras,

Wechselwiese, Futtergräser, Grünbrache ohne Code, auch Wechsel zwischen diesen

Kulturen)

� im 6. Jahr Dauergrünland (5-Jahreszeitraum ohne Fruchtfolge)

� Ackererhalt nur mit Ackerkulturen spätestens zum 6. MFA � Getreide, Mais,…

� Klee, Luzerne (= Leguminosen in Reinsaat)

� ev. Kleegras „LRS“ (als Ergebnis einer reinen Klee-/Luzerneeinsaat)

� sinnvolle Abhilfemaßnahme� einmal geeignete Maßnahme setzen (Umbruch + Anbau Ackerkultur)

� 6 Jahre sicher Acker

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Erhalt Ackerstatus –Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung

Direktzahlungen Schlagnutzungen Code

Greening - ökolog. Vorrangflächen Grünbrache + Bienentrachtbrache

OVFPV

� wenn Verpflichtung besteht (aus Greening, ÖPUL-Teilnahme)

ÖPUL-Maßnahmen Schlagnutzungen Code

UBB, Bio (Bio ab 2017) Grünbrache, sonstiges Feldfutter DIV

Naturschutz (auch ENP) Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, sonstiges Feldfutter

WFENP

20 jährige Stilllegungen Grünbrache, Wechselwiese K 20

Bio, EEB Grünbrache BG

Gewässerschutz Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter

AG, OG, ZOG

� zählen nicht zum 5-Jahreszeitraumes

27

Ausfüllanleitung

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14.03.2018

15

MFA-Flächen 2018 – Stammdaten

12.10.1970

[email protected]

0664/1234567

1231462210000304598

1234567GLÜCKSPILZ EVA

SIEGESSTRASSE 11234 LOTTOSIEGESSTRASSE 1

1234 LOTTO

4711 121070

GLÜCKSPILZ ROBERT, geb. 09.05.1968 (Vollmacht)

GLÜCKSPILZ KARL, geb. 15.01.1947 (Vollmacht)

, MFA-Angaben

Stammdaten überprüfen

Unterfertigung Antrag vor Ort in BBK (=auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung) � durch Antragsteller/Vertretungsbefugter

� Unterfertigung Antrag in BBK� Antragsteller/Vertretungsbefugter oder� Unterschriftsberechtigter (Vollmacht!)

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Bewirtschafter nicht mehr aktuell=> Bewirtschafterwechsel durchführen

(rechtzeitig vor MFA, spätestens bis 13.4.)=> MFA solange nicht möglich

zugesendete Unterlagen � Feldstücksliste� Tierliste� ev. gef. Nutztierrassen� ev. Alm-/GW-Auftriebsliste

Aktiver Betriebsinhaber – Angabe im MFA 2018

30

� Abfrage (=Angabe) im MFA-Seite 2 – Pflichtfeld

� Großteil (~ 99,9 %) der Landwirte � 2 x NEIN� Einzelfälle mit „JA“

� entweder Betreiber oder Beteiligung + Angabe des Unternehmens

X

X

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16

Aktiver Betriebsinhaber – Grundvoraussetzung zur Erlangung von Ausgleichszahlungen

� aktiver Betriebsinhaber = jede natürliche oder juristische Person bzw. Vereinigung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit (~ 99,9 % Antragsteller )

� nicht aktiv = Betreiber von Flughäfen, Wasserwerken, dauerhaften Sport-

/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter

Tribüne), Eisenbahnen, Erbringer von Immobiliendienstleistungen

� oder landwirtschaftliche Betriebe mit gesellschafts rechtlicher Verbindung zu derartigen Unternehmen/Tätigkeiten� gesellschaftsrechtliche Verbindung = Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis

� nur Einzelfälle

� können trotzdem aktiv sein, wenn < 1.250 € DIZA oder mind. 19 ha

beihilfefähige Fläche oder Nachweis über lw. Zweck

31

Angaben MFA 2018 – DirektzahlungenJunglandwirte – Top Up

1 2 3 4 5 6 7

GLÜCKSPILZ MAX UND HERTA

32

Glückspilz Max�

Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion

JLW

Direktzahlungen (Zahlungsansprüche) beantragen!

Junglandwirte → top-up nicht vergessen!

autom. Einbeziehung, wenn DZ 2015 max. € 1250,-!Empfehlung Aussstieg, da DZ bis 2019 steigen kann!

wenn mind. 2 ha LN im benachteiligten Gebiet� Überprüfung der Daten zur Erschwernis (zB Angaben

zur Wegerhaltung) und wenn nicht richtig, dann korrigieren!

Keine ganzjährige Haltung RGVE: Ankreuzen � wenn keine ganzjährige Tierhaltung (=

mind. 1 Stück)� wenn unter 0,3 RGVE/ha LF

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14.03.2018

17

Angaben MFA 2018 – ÖPULhändische Ergänzungen (1)

Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion33

Weide Rinder:� Ohrmarkennummer abzumeldender

Tiere� Abmeldung seit Vorjahr online

über MFA

5

1.300

GLÜCKSPILZ MAX

1 2 3 4 5 6 7

Bekanntgabe Bewässerung � ankreuzen, wenn Bewässerung geplant� Bewässerung = bewilligungspflichtig (2 Kreuze )

Vordruck ÖPUL-Maßnahmen auf Vollständigkeit prüfen!

Bei Ausstieg aus Maßnahmen (Rückzahlungen beachten)→ Korrektur des entsprechenden Herbstantrages

erforderlich!

Bodennahe Ausbringung:� ausgebrachte Menge in m³

� vom 16.5. Vorjahr – 15.5. aktuelles Jahr � getrennt nach:

� Injektor-Prinzip (1,2 € pro m³)� Schleppschlauchverfahren (1 € pro m³)

Angaben MFA 2018 – ÖPULhändische Ergänzungen (2)

Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion34

Stallhaltung Jung-/Mastschweine:� Anzahl NICHT teilnehmender Tiere

GLÜCKSPILZ MAX

1 2 3 4 5 6 7

Stallhaltung männlicher Rinder:� Ohrmarke(n) Zuchtstiere� Ohrmarken abzumeldender Tiere

Achtung: Teilnahme mit > 50% der Tiere!

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14.03.2018

18

Vorbereitung/Ausfüllen der Feldstücksliste → Nutzungen und Codierungen bei Ackerflächen ergänzen!

35

GLÜCKSPILZ GUSTAV 1 2 3 4 5 6 7

1234567

1234567

1234567

1234567

1234567

1234567

1234567

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1234567

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1234567

1234567

1234567

1234567

G

KÖRNERMAIS

KÖRNERMAIS

KÖRNERMAIS

WINTERWEICHWEIZEN

WINTERWEICHWEIZEN

WINTERWEICHWEIZEN

WINTERWEICHWEIZEN

SOJABOHNEN

GRÜNBRACHE

WINTERRAPS

KLEE

KÖRNERMAIS

WINTERWEICHWEIZEN

ZUCKERRÜBEN

ZUCKERRÜBEN

WINTERWEICHWEIZEN

Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet � Streichung

Siehe SkizzeSCHLAGTEILUNG

Vermerk »Siehe Skizze« bei Schlagteilungen und

Feldstücksänderungen, Skizze anfertigen und beilegen!

OVFPV

OVFPV

Änderung der Feldstücksgrenze

Siehe Skizze

20 BERG 1,44 G 1 EINMÄHDIGE WIESE 1,44

BNR 1234567; Fst-Nr. 13 ODER KG u. Gstk. Nr.FW

neue Feldstücke ergänzen!

Vorbereitung/Ausfüllen der Feldstücksliste → Nutzungen und Codierungen bei Ackerflächen ergänzen!

GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7

1234567

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1234567

1234567

1234567

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1234567

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1234567

1234567

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1234567

1234567

1234567

KÖRNERMAIS

KÖRNERMAIS

KÖRNERMAIS

GRÜNBRACHE

WINTERGERSTE

KÖRNERMAIS

KÖRNERMAIS

WINTERWEICHWEIZEN

STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL

OVFPV

HANF, FELINA 32

WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening

1234567 KÖRNERMAIS

DIGI

OVFPV BIENENTRACHTBRACHE

WINTERWEICHWEIZEN

SONSTIGE ACKERFLÄCHE

SOJABOHNEN

36

DIGI

K20

OVFPV

NEU:� Faktor 1,5 (1 ha = 1,5 ha ÖVF)� Mind. 4 insektenblütige Kulturen in der Mischung� Anbau bis 15. 5.� Brachedauer bis 31.8.� kein Pflanzenschutzeinsatz ab 1.1.

NEUE ÖVF-Kultur : Elefantengras (Miscanthus)� Faktor: 0,7 (1 ha = 0,7 ha ÖVF)� kein Mineraldünger� kein Pflanzenschutz

� Ausnahme: im Jahr der Anlage oder bei Neuaustrieb nach Nutzung

� Beantragung: „Elefantengras“ + OVFPV

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14.03.2018

19

Feldstücksliste – Nutzungen und Codierungen der Grünlandfeldstücke sind vorgedruckt!

1 2 3 4 5 6 7 GLÜCKSPILZ GUSTAV

1234567

1234567

1234567

1234567

1234567

1234567

1234567

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1234567

1234567

1234567

9876543

5

Siehe Skizze

Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet � Streichung

Feldstückaußengrenze = Bewirtschaftung in Natur änd ert sich� Ergänzung – Vermerk »Siehe Skizze«� Skizze beilegen (oder Veränderung in Hofkarte einzeichnen)

DIV

DIV WF

Beispiel: Skizze auf A4 Papierblatt

38

18m24m GrünbracheOVF

FS 3, Auacker

Wintergerste

Soja + OVFPV

Max Muster, Betr.-Nr. 1234567

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14.03.2018

20

Gefährdete Nutztierrassen

bei Rindern: keine Beantragung der Tiere im MFA notwendig=> deshalb keine Vordruckliste

Vordruckformular an Betriebe, wenn 2017 Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine(auch Reservetiere beantragen)

39

� mindestens 1 förderbares Tier/Jahr!!

�Die Haltung darf während der Förderperiode nicht aufgegeben werden –> Rückzahlung

� Bei Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen:

� Meldung innerhalb von 10 Werktagen ab Abgang bzw. Zugang während der Haltefrist an die AMA

Alm -/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2018 (1)

40

immer abzugeben – auch wenn nur Rinder aufgetrieben

ACHTUNG: Alm-/Gemeinschaftsweide –Auftriebsliste besteht aus zwei Teilen

1 Eintragung durch Obmann

Angabe der behirteten Kategorien (Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder)

vorgedruckte Daten� überprüfen� ggf. ändern

NICHT AUSFÜLLEN:Wird nach Erfassung automatisch befüllt

MFA 2018

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14.03.2018

21

Alm -/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2018 (2)

41

1234567 Adalbert Adalbert, Almweg 5, 1234 Almdorf Pferde ab 3 Jahre 2 1 5 0 5 1 5 0 9Schafe bis 1 Jahr 20 1 5 0 6 3 0 0 8

� kein Vordruck der Daten der Auftreiber des Vorjahres

� Eintrag durch ObmannRinderdaten werden aus der Rinderdatenbank entnommen(Alm-/Weidemeldung RINDER)

Seite 2 nur abzugeben wenn Schafe, Ziegen und/oder Pferde aufgetrieben werden

ÖPUL 2015-Themen

� Flächenzugang� Biodiversitätsflächen� Mulch/Direktsaat� Tierschutzmaßnahmen� Landschaftselemente� Weiterbildung

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14.03.2018

22

Flächenzugangsregelung

Flächenzugangsregelung (1)

� Flächenzugang = Fläche nahm bisher nicht an Maßnahme teil� 2016 + 2017 unbegrenzt prämienfähig� 2018 + 2019 begrenzt prämienfähig

� maximal 50 % der Maßnahmenfläche 2017� jedenfalls 5 ha

� 2020 und 2021 kein prämienfähiger Flächenzugang mögl ich

44

soweit Flächenzugang planbar ist, 2018 oder 2019 durchführen

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14.03.2018

23

Flächenzugangsregelung (2)

� zu beachten bei: � Pachtung, Kauf, Flächentausch� Ausweitung wegen neuem Luftbild� erstmalige Codierung (WF, OG, AG, M,…)� Änderung Nutzungsart

45

AUSNAHMEN

� Fläche war beim Vorbewirtschafter in gleicher Maßnahme� Ausweitung bei kulturbezogenen Maßnahmen

� zB Begrünung-Zwischenfrucht, SLK, MZ,…=> kein Flächenzugang und damit prämienfähig!

Flächenzugang –betroffene Maßnahmen

� Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)� Biologische Wirtschaftsweise – Gesamtbetrieb� Biologische Wirtschaftsweise – Teilbetrieb (BIO)� Naturschutzmaßnahme (WF, ENP)� Immergrün� Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen� Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel� Verzicht auf Herbizide und/oder Insektizide Wein/Hopfen� Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (M)� Silageverzicht (nur Grünland betroffen, neues Ackerfutter = prämienfähig)

� Vorbeugender Oberflächengewässerschutz (OG)� Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (AG)

46

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14.03.2018

24

UBB bzw. Bio: BiodiversitätsflächenBio: Bodengesundungsflächen

Verpflichtungen

UBB-BiodiversitätsflächenFlächenausmaß

� ab 2 ha A + gemähter G-Fläche: � 5 % von Acker + gemähter G-Fläche� Acker: Summe aller Ackerfeldstücke

� gemähtes G: einmähdige Wiese, Streuwiese, Mähwiese/-weide 2 oder mehr

Nutzungen

� ab 15 ha Acker : � 5 % jedenfalls am Acker

� Berechnung in 2 Schritten:� 1. gesamte DIV Fläche

� 5% von Summe A + gemähtem Grünland� 2. Acker DIV Fläche

� 5% von Summe A

48

! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %)

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14.03.2018

25

UBB-Biodiversitätsflächen am Grünland früheste Mähtermine

49

� einmähdige Wiese – früheste Mahd 1. Juni

� Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen

� erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7.

� zweite Nutzung darf Weide sein

2. Mahd bisher

1. Mahd als Biodiv.fläche

Mitte Mai ab 1. Juni

Mitte Juni ab Mitte Juni

Mitte Juli ab 1. Juli

UBB-Biodiversitätsflächen am Grünlandweitere Bestimmungen

50

� WF-Flächen mit Schnittzeitpunktverzögerung gelten(= Codes GL01-GL32 und GN01-GN02 möglich)

� Fläche bis 2020 auf gleichem Standort belassen

� Reduktion auf Mindestmaß (5% von gemähtem G + Sicherheits-polster) jährlich möglich – auch ohne Flächenverlust

� kein flächiger Pflanzenschutz�Punktbekämpfung erlaubt

� keine Düngung vor erster Mahd�Düngung nach der ersten Mahd bis zum Verbotszeitraum

(= bis 29. November) erlaubt (AP Nitrat)

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14.03.2018

26

� mind. 4 insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai des ersten Jahres anzulegen� keine Größenvorgabe� Sonderregelung „Altbrachen“

� frühester Umbruch: 15. September des zweiten Jahres� Ausnahme Flächenverlust – Anteil über 5 % kann auch schon nach dem

ersten Jahr umgebrochen werden.

� mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport� auf 50 % frühestens am 1. August

� betrieblich, nicht schlagbezogen� auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung

� Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt

Biodiversitätsflächen am AckerAnlage, Umbruch, Pflege

51

Bio-Bodengesundungsflächen Einbindung in Fruchtfolge

� = „Grünbrache BG “� mindestens 2 x auf gleicher Fläche im MFA� frühester Umbruch 15. August des 2. Jahres � maximal 3 x auf gleicher Fläche� dann Einbindung in Fruchtfolge

� verpflichtender Umbruch� Anbau einer eindeutig neu anzubauenden Ackerkultur

(an Beantragung erkennbar)

� Getreide, Mais,…� unzulässige Folgekulturen: Grünbrache, Klee, Kleegras, Luzerne,

sonstiges Feldfutter und Wechselwiese

� oder Umwandlung in DIV-Fläche

52

BG seit 2015 auf gleicher Fläche⇒ Handlungsbedarf im MFA 2018

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14.03.2018

27

BIOBodengesundung zu DIV

� wenn Bodengesundung keine Altbrache� Umbruch (vollflächig!) frühestens nach 2. Jahr � Anlage einer genutzten DIV - Fläche gemäß Bestimmungen�„Klee DIV“ oder „sonstiges Feldfutter DIV“ �„Grünbrache DIV“ nicht zulässig

� wenn Bodengesundung Altbrache � Umbruch auf mind. 15% bei mind. 0,20 ha� � „Grünbrache DIV“ oder „sonstiges Feldfutter DIV“

53

Altbrache ist, wenn seit 2014 Stilllegung

Details und Beispiele:

siehe AAL 102 / 2016

Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip-Till)

erosionsgefährdete Kultur nach Variante 4, 5 oder 6

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14.03.2018

28

Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) (1)

� wann ist/war MZ-Beantragung im Herbstantrag notwendig?� Varianten 4, 5 oder 6 beantragt� UND erosionsgefährdete Kultur folgt im MFA 2018

55

wenn beides zutrifft:

MZ Codierung auf allen Schlägen mit geplanten erosionsgefährdeten Kulturen notwendig!

� Beispiel:FS mit Var 4, 5 oder 6 Nachfolgekultur MZ-verpflichten d?

Nr. 3 Körnermais ja

Nr. 7 Körnermais ja

Nr. 9 Sommergerste nein

Nr. 17 Zuckerrübe ja

Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) (2)

56

Anbau Variante 4, 5, 6 (nicht zwingend!)

JA NEIN

NEIN� keine MZ-Codierung

notwendig0 € / ha

60 € / ha

keine MZ Codierung möglich und notwendig

erosionsgefährdete Kultur(en) im nächsten MFA ?

JA� MZ-Codierung auf

allen Flächen mit erosionsgefährdeten

Kulturen verpflichtend0 € / ha

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14.03.2018

29

Weidemaßnahme, Stallmaßnahme

Dokumentation, Abmeldung von Tieren, händische Ergänzungen

Weidemaßnahme

� Mindestens 2 RGVE/Betrieb

� Mindestens 120 Weidetage (vom 1. April bis 15. Nov.)

� Förderfähig max. 4 RGVE/ha Weidefläche (FW-Codierun g!!!!)

� Verfügbarkeit von Ställen im Winter

� Zugangsmöglichkeit zu Tränke auf Weide

� Unterstellmöglichkeit auf Weide – oder rasche Verbringung in den Stall

� Aufzeichnungen!!

58

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14.03.2018

30

WeideDokumentation!!!

� keine Formvorschrift

� bei Vorortkontrolle Aufzeichnung

zur Weidehaltung vorzuliegen

� besonders über Tiere, die aus

Hinderungsgründen im Stall gehalten

werden

� Beispiel - Aufzeichnungsblatt auf

AMA Homepage

2018

bei Ort reicht auch Betriebsnummer

nach Weidesaison Datum Weideende eintragen!

59

� Tier verlässt den Betrieb vor Erreichen der 120 Tage (Schlachtung, Verkauf)

� Hineinwachsen in beantragte Kategorie zu Zeitpunkt, ab dem Herde keine 120 Tage mehr auf Weide

� Hineinwachsen in beantragte Kategorie nach Ende Weidehaltung

� Krankheit� Belegung� Witterung� Abkalbung� …

Weide, keine Abmeldung von Tieren erforderlich

60

⇒ 120 Tage beziehen sich auf gesamte Kategorie⇒ anteilsmäßige Berücksichtigung von Tieren die frühe r ab-

gehen oder später hineinwachsen

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14.03.2018

31

Abmeldung im MFA 2018händische Ergänzungen

Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager61

Weide Rinder:� Ohrmarkennummer abzumel-

dender Tiere

GLÜCKSPILZ MAX

1 2 3 4 5 6 7

MFA 2018

Weidemaßnahme, Abmeldung von Tiereninnerhalb von 10 Tagen online

� wenn Tiere aus bestimmten Gründen nicht 120 Tage auf Weide� Schau-, Versteigerungsvorbereitung im Stall, …

� Endmast im Stall

� Tier passt aufgrund von Verhalten, Gewicht, … nicht zur Tiergruppe auf der Weide

� online-Abmeldung im MFA 2018 � bei Abgabe MFA oder später als Korrektur (auf Seite „Angaben MFA 2018“)

1. Meldung bei Rindern=> Ohrmarkennummern der abgemeldeten Tiere bekanntgeben

=> Stallregister mitbringen (verhindert Abschreibfehler)

2. Meldung bei weiblichen Schafen bzw. Ziegen=> Anzahl der beweideten Tiere verringern

62

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14.03.2018

32

ZS = Zuchtstier

x

X = abmelden Weide

Weide, Abmeldung von TierenStallregister

63

7894561

x

x

ZS

Stallhaltung Rinder, MastschweineAbmeldenotwendigkeiten

Tiere, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen abgemeldet werden zB:� männliche Rinder bzw. Mastschweine auf Vollspalten gehalten� männliche Rinder werden angebunden� Zuchtstiere� geforderte Flächenmaße können nicht eingehalten werden

(Buchtengröße, befestigte Flächen, … )� Mastschweine: in einzelnen Buchten kann nicht ausreichend

Beschäftigungsmaterial in Form von Raufutter (Heu, Stroh) zu Verfügung gestellt werden

Die Fördervoraussetzungen müssen am Betrieb vom 1. Jänner bis 31. Dezember eingehalten werden.

64

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14.03.2018

33

Angaben MFA 2018 – ÖPULStallhaltung männliche Rinder

Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager65

GLÜCKSPILZ MAX

1 2 3 4 5 6 7

Zuchtstier: Ohrmarkennummer(n )

Ohrmarkennummer(n)von abzumeldenden Tieren := stehen auf Vollspalten= sind angebunden= zu wenig Gesamtfläche pro

Stier= eingestreute Liegefläche

kleiner 40 % der Gesamtfläche

Männliches Rind älter 6 Monate

Nutzbare Gesamtfläche im

Stallabteil

bis 350 kg 3,0 m²

bis 500 kg 3,6 m²

ab 500 kg 4,2 m²

MFA 2018

Beispiel3 Stiere werden auf Vollspalten gehalten

1234567

AT 122 122 122 AT 30.07.2014 m FV AT 122 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 132 122 122 AT 30.07.2016 m FV AT 132 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 142 122 122 AT 30.06.2016 m FV AT 142 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 152 122 122 AT 15.07.2016 m FV AT 152 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 162 122 122 AT 28.07.2016 m FV AT 162 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 172 122 122 AT 30.07.2016 m FV AT 172 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 182 122 122 AT 01.07.2016 m FV AT 822 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 192 122 122 AT 10.07.2016 m FV AT 192 123 122 30.09.2016 Nein Nein

AT 193 122 122 AT 30.05.2016 m FV AT 193 123 122 30.09.2016 Nein Nein

9 Tiere, w: 0 / m: 9 / ohne Angabe: 0

Zuchtstier

werden auf Vollspalten gehalten => abmelden

Stallregister zur MFA-Abgabe mitbringen⇒ abzumeldende Tiere kennzeichnen⇒ Vorteil: korrekte Ohrmarkennummern

66

ZS = Zuchtstier

X = abmelden

x

ZS

x

x

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14.03.2018

34

Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager

Angaben MFA 2018 – ÖPULStallhaltung Schweine

67

Jung-/Mastschweine:Anzahl NICHT teilnehmender Tiere= auf Vollspalten= zu wenig Beschäftigungsmaterial= eingestreute Liegefläche unter 40 %

der Gesamtfläche= zu wenig nutzbare Gesamtfläche

Zuchtsauen:KEINE Anzahl angeben= alle Tiere müssen teilnehmen

GLÜCKSPILZ MAX

1 2 3 4 5 6 7

Jung- und Mast-schweine

Nutzbare Gesamtfläche im

Stallabteil

bis 50 kg 0,7 m²

bis 85 kg 0,9 m²

ab 85 kg 1,1 m²

MFA 2018

Weide- oder Stallhaltungsmaßnahme (Tierschutz)ab 2018 keine Teilnahme mehr gewünscht

68

= Abmeldung der Maßnahme im HA, in dem beantragt= Abmeldedatum: ab 1.1.2018� keinesfalls früher (z.B. 1.12.2017), ansonsten Prämie für 2017 weg

� Tierschutzmaßnahmen sind einjährige Maßnahme

� Einstieg mittels Herbstantrag� gilt bis Ende 2020� letztmalig 2019 möglich

� Ausstieg vor 2020 ist aktiv zu melden

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14.03.2018

35

ÖPUL – Landschaftselemente

� VOK-Erfahrungen

� Definitionen LSE

� Erhaltungspflicht

� Entfernungstoleranz

� Ersatzbäume

� Abgrenzung punktförmige zu flächigen LSE

� Dauerweide oder Hutweide?

� Ausweitung LN

LSEErfahrungen aus Vorort-Kontrollen

� häufige Umwandlungen von Bäumen/Büschen zu flächigen (Rain/Böschung, Hecke/Ufergehölz, Feldgehölz)

� Löschen von Bäumen/Büschen, die außerhalb von FS stehen� weil Teil des Waldes� weil Freizeitfläche, Hoffläche, Garten, …

� Neuaufnahmen von LSE � vor Ort vorhandene, bisher nicht referenzierte/beantragte� Hintergrund für Neuaufnahme:

� Erhaltungspflicht der LSE

70

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14.03.2018

36

Definitionen ÖPUL2015 – LSE

� Erhaltung schreibt UBB und Bio vor, wenn:� Lage am FS� Verfügungsgewalt beim Teilnehmer

� keine Erhaltungspflicht auf Almen, Hutweiden

71

ÖPUL2015-LSE Größenbedingungen

punktförmig Baum/Busch Kronendurchmesser ab 2 Meterunter 100 m² - Abstand 5 m,

flächige

Feldgehölz/Baumgruppe/Gebüschgruppe

Fläche: ab 100 m² bis < 1.000 m²Breite/Länge: mindestens 10 mRäumlich von Wald getrennt (Weg,LN)

Hecke/Ufergehölz Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 mBreite: von 2 m – 10 m im Durschnitt

Rain/Böschung/Trocken-steinmauer

Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 mBreite: von 2 m – 10 m im Durschnitt

Achtung bei Bäumen zum Waldrand

72

Wald

BB grenzen an Wald. Beantragung passend, wenn:- dazwischen genutzte LN- dazwischen natürliche

Abgrenzung wie Weg

Mahd bis zur FS-Grenze?Weidezaun rechtfertigt nicht FS-Grenze=> FS-Grenze anpassen

sehr wahrscheinlich nicht der Fall⇒ BB nicht beantragen und ⇒ rückwirkend abmelden

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14.03.2018

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Flächige LSE -Erhaltungspflicht, Veränderungsmöglichkeiten

Verbote:� Entfernung, Zerstörung der LSE� Rodung von Gehölzen, Ausgraben von Wurzelstöcken� Abbrennen von Böschungen und Gehölzbeständen� Aufschüttungen, Abgrabungen, Nivellierungen� sonstige Maßnahmen, die zur Verringerung der LSE-Fläche führen� Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

73

Ausnahme : Naturschutzbehörde genehmigt Vorhaben vor Durchführung => Bei Veränderungswunsch Antrag bei Naturschutzabteilung stellen

Erlaubte Veränderungen ohne Genehmigung :� Querung von Hecken durch Wirtschaftswege� Pflegemaßnahmen (Zurückschneiden, auf Stock setzen)

MFA – Infoveranstaltung 2017

Erhaltungspflicht Bäume

� Baum > 2 m Kronendurchmesser ist erhaltungspflichtig

(bei 5m Abstand zu anderen LSE)

� Egal, ob Einzelbaum beantragt wird oder nicht !!!

� Achtung: regelmäßig neue Luftbilder –> Abgleich durch AMA

� Beantragte Bäume müssen bis 31.12. in der Natur vorhanden seinWenn ersatzlose Entfernung zwischen MFA und 31.12., dann ist eine Korrektur des MFA erforderlich!

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14.03.2018

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MFA – Infoveranstaltung 2017

Entfernungstoleranz bei Einzelbäumen

Zulässige Veränderungen bis Ende 2020 ohne Genehmigung:

� Ersatzlose Entfernungen : „1 Baum pro angefangener 10 Bäume“ �1 bis 10 Bäume am Betrieb: 1 ersatzlos entfernbar�11 bis 20 Bäume am Betrieb: 2 ersatzlos entfernbar , …

� Basis für Toleranzberechnung ist die Anzahl der korrekt beantragten Einzelbäume im MFA des ersten Teilnahmejahres� Aktuellste Feldstücksliste oder Hilfssummenblatt MFA mit

Berücksichtigung von negativ beurteilten Bäumen durch AMA (letzte ÖPUL-Mitteilung des ersten Teilnahmejahres!)

75

MFA – Infoveranstaltung 2017

Entfernungstoleranz bei Einzelbäumen

� Toleranz ändert sich nicht bei Flächenzu- oder Abgängen (Basis bleibt MFA des ersten Teilnahmejahres)� Erhaltungspflicht beachten!

� Toleranz ändert sich nicht bei Änderung von Bäumen auf HECKE

� Empfehlung: „Buch führen“ über Einzelbäume (für Nachvollziehbarkeit, Sachverhaltserhebung, Toleranzberechnung)

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HLN entbindet von LSE-Erhaltungspflicht

� HLN = Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung � Verbauung (Stall, Silo, Straße, Auslauf, Reitplatz, Parkplätze…),� Erhaltungspflicht von LSE erlischt

� vorübergehende Inanspruchnahme von LN für Bautätigkeiten� Lagerung von Baumaterial, Aushub, unbefestigte Zufahrt,…� Erhaltungspflicht von LSE ist gegeben

�Ersatzpflanzungen oder Abklärung mit Naturschutzbehörde

� Achtung: Erhaltungspflicht erlischt nur auf bebauter Fläche!

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Ziel: Berücksichtigung von LSE bei Baumaßnahmen

Ersatzbäume

Kriterien und Hinweise, Meldung

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MFA – Infoveranstaltung 2017

Ersatzbäume – Kriterien (1)

� Kronendurchmesser unter 2 Meter� zum Zeitpunkt der Meldung RAA!!

⇒ am Luftbild eindeutig unter 2 Meter (seit Aufnahme ist BB gewachsen!)

� Lage am Feldstück� nicht im angrenzenden Wald

� zwischen Wald und Baum muss entweder LN sein oder zumindest Weg,

Straße (= Abgrenzung)

� nicht auf Hutweiden, Almen

� auf anderem FS nur mit Genehmigung der Naturschutzabteilung

� nicht auf flächigem LSE (Rain, Böschung)

79

MFA – Infoveranstaltung 2017

Erfahrungen mit Ersatzbäumen

80

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MFA – Infoveranstaltung 2017

Ersatzbäume – Kriterien (2)

� Abstand zu anderen LSE mindestens 5 Meter

� Fläche in Verfügungsgewalt� gegeben bei Eigenflächen� gegeben bei Pachtflächen� nicht gegeben auf öffentlichen Flächen

� z.B. Straßenböschungen

� andere Baumart erlaubt� Hinweis: Erhaltung Charakter von Streuobstwiesen

� Streuobstbaum anderer Art erlaubt

� Ist Ersatzpflanzung nicht erfolgreich -> neuer Ersatzbaum!

81

MFA – Infoveranstaltung 2017

Foto als Nachweis für Ersatzbäume

� „Passbild“ mit Größennachweis < 2 Meter

� „Gruppenbild“, auf dem die Position in der Natur nachvollziehbar ist� inkl. Nachweis über 5m Abstand zu anderem LSE (z.B. mit Zollstock)

� „Entfernter“ Baum darf auf Foto nicht ersichtlich sein

� Foto muss ausgedruckt mitgebracht werden

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MFA – Infoveranstaltung 201783

Ersatzbäume >2m

1

Fotos für Ersatzbaum –Gruppenbild und Passbild

MFA – Infoveranstaltung 2017

Negative Beurteilung RAA - Vorgehensweise

� Telefonische Kontaktaufnahme mit der BBK

Durchsicht und Besprechung weiterer Möglichkeiten

� Antrag auf Neubeurteilung (in der BBK!)

� Löschen des negativen Baumes (schriftliche Beauftragung der BBK möglich –kein persönliches Erscheinen nötig)

� Antrag auf Neubeurteilung in der BBK

Bessere Nachweise (Fotos)

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Einzelbaum oder Hecke ?

Abgrenzung punktförmige zu flächigen Landschaftselementen

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MFA – Infoveranstaltung 2017

Einzelbaum – Abgrenzung zu flächigen LSE„flächig toppt punktförmig“

� Kriterium: „BB muss am FS oder maximal 5 Meter außerhalb stehen“

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unter Baum findet Nutzung statt ?(= Mahd oder Beweidung)

ja nein

BB �

flächiges LSE in Natur gegeben ?

nein

BB�

ja

kein BB

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Beispiele für falsche Beantragung -Handlungsbedarf

wer ändert auf flächiges Konsequenzen

AMA-Luftbildwartungab Änderung weniger LSE-Prämie

Landwirt im MFA 2018

VOK ev. LSE-Abweichung => Invekos-Sanktion bei LSE-Prämie

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BB außerhalb von FS beantragt⇒ keine Mahd => keine LNUND Kriterien für Hecke erfüllt⇒ ab MFA 2018 Hecke beantragen

(in Vorjahren belassen)⇒ RAA von BB auf Hecke

AMA ändert auf Hecke bei:� Luftbildwartung� VOK� RAA

Dauerweide oder Hutweide ?

Keine LSE-Abgeltung auf Hutweiden!

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2 Beispiele Hutweide, Gangln

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Foto Luftbild

MFA – Infoveranstaltung 2017

Dauerweide oder Hutweide ?

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eindeutig wie Hutweide aussehende Fläche als Dauerweide beantragt und damit viele BB; wenn VOK Hutweide feststellt, werden viele BB aberkannt => große Abweichung!!

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Dauerweide zu Hutweide im MFA 2018Konsequenzen

� Hutweiden , Definition� minderertragsfähig, eher extensiv beweidet, in der Regel ohne Pflege

� KEINE maschinelle Futtergewinnung/Pflege wegen Bodenbeschaffen-

heit möglich („bucklig“, extreme „Ganglbildung = Viehtritt“)

� Futterflächenanteil = prämienfähige Fläche

�meist weniger Futterfläche als Dauerweide

� Hutweide = neue Referenzart seit 2017

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Direktzahlung (ZA) ÖPUL-Prämie AZnur 2015: ZA-Zuteilung 1 : 5

ab 2016 kein Unterschied1 ha = 1 ZA

� kein Unterschied bei Bio, UBB, EEB

� Unterschied bei WF (Prämie geringer) und LSE (keine Prämie)

� weniger Punkte für Hangneigung (50 % der Fläche)

� Auszahlung zu 100 %

MFA – Infoveranstaltung 2017

Ausweitung der landw . Nutzfläche im MFA -Vorgehensweise

� Rodung� Rekultivierung� Neuaufnahme LN (bisher nicht beantragte Fläche)

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� Mitzubringen :Rodungsbewilligung, Genehmigung der Naturschutzabteilung+ Foto

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ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung

ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung

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� alle Kursteilnehmer erhalten (neuerlich) eine Teilnahmebestätigung� für Veranstaltungen von 1.1.2015 – 28.2.2018� per Mail, bei MFA-Abgabe 2018 oder postalisch an Teilnehmer� wenn noch Stunden fehlen: Kurse heuer absolvieren

�Tipp: online-Kurse

�jeweils nur für der LK-bekannte Veranstaltungen

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Weiterbildung mit online-Kursenhttps://noe.lfi.at/

� UBB-Biodiversitätsflächen , was soll ich anbauen(1 h UBB/Bio, 20 €)

� standortangepasste Grünland-bewirtschaftung(2 h UBB/Bio, 25 €)

� Mein Bodenwissen – wir gehen dem Boden auf den Grund (2 h UBB/Bio/GW, 25 €)

� ab September: Stickstoff im Ackerbau (ev. 2 h UBB/Bio/GW, 25 €)

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Infoblätter pro Kurs:

- siehe Ende Handout- In BBK auflegen, an Interessierte aushändigen

Novelle Aktionsprogramm Nitrat 2018,Beanstandungen bei VOK bzgl. Nitrat

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Novelle AP Nitrat

� Mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten� Langer und langwieriger Weg bis zur Novelle� Flächendeckende Anwendung bisheriger Maßnahmen (=österreichweit) werden weiterhin als geeignet angesehen und daher grundsätzlich weitgehend fortgeschrieben� Neu: verstärkte Aktionen in niederschlagsarmen Gebieten mit erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser und in Gebieten mit einem hohen Belastungsrisiko

Verbotszeiträume (rot=neu)

Gleichstellung Verbotszeitraum Dauergrünland und gesamtes Feldfutter inklusive

Verkürzung (30. Nov bis 15. Feb statt 30. Nov bis 28. Feb)

Übrige LN, flüssige Wirtschaftsdünger und N-Mineraldünger:

15.Okt bis 15.Feb

bei Dauergrünland und wenn Folge- oder Zwischenfrucht bis 15. Okt angebaut:

15. Nov bis 15. Feb

Ganze LN, Stallmist, Kompost, Klärschlamm entwässert:

30. Nov bis 15. Feb

Bei allen Kulturen unter Vlies oder Folie ist N-Düngung ab 1. Feb zulässig sowie bei

Sommerdurum, Sommergerste, Wintergerste, Raps

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Förderung der Strohrotte

Eine Förderung der (Getreide-, Mais-)Strohrotte durch leichtlösliche N-Gaben ist im AP-Nitrat nicht mehr vorgesehen:

„Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klärschlamm entwässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen“

Bedeutet für Güllegaben im Herbst:Egal ob nach Getreide- oder Maisernte: für herbstliche Güllegaben ist noch im Erntejahr der Anbau einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht erforderlich. Förderung der Strohrotte alleine stellt keinen N-Düngebedarf mehr dar

Düngung in Hanglagen mit angrenzendem Oberflächengewässer

Bei Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung zu einem Oberflächengewässer hin ist zumindest eine abschwemmungshemmende Maßnahme zu Ergreifen nicht nur bei Anbau von Mais, Rübe oder Erdäpfel, sondern ab 2018 auch bei weiteren Kulturen mit langsamer Jugendentwicklung:Hirse, Sojabohne, Sonnenblume

Abschwemmungshemmende Maßnahmen wie bisher:Querstreifeneinsaat, Quergräben, Schlagteilung, Bestockung über den Winter, erosionshemmendes Anbauverfahren

Zusätzlich (unverändert) nicht vergessen: Gabenteilung für N-Gaben größer 100 kg Nff/ha (außer Festmist und Kompost)

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Was ist eine Hanglage >10% ?

20 m10%

Maßnahmen nicht zwingend

Maßnahmen zwingend

Entscheidend ist die Hangneigung innerhalb der ersten 20 Meter ab Oberflächengewässer

Gabenteilung (N-Gaben > 100 kg N ff/ha)

Allgemein:N-Gaben in Form von Nitrat-N, Ammonium-N, Harnstoff-N größer 100 kg Nff/ha sind zu teilen

Ausgenommen:� Düngung zu Mais und Gemüse

bei zumindest mittelschweren Böden (Tongehalt ab 15%)

� Düngung mit stabilisierten Düngern

In Hanglagen:N-Gaben größer 100 kg Nff/ha sind zu teilen

Ausgenommen:� Festmist� Kompost

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Feldmieten

Feldmieten = Zwischenlagerung von Festmist auf gewachsenem BodenNeu:� Zwischenlagerung bis 5 Tagen stellt keine Feldmiete i.S. AP Nitrat dar

(Anm: zur Erleichterung von Wirtschaftsdüngertransfer von Tierhalter zu Nichttierhalter)

� Zur höchstzulässigen Lagerdauer von 12 Monaten bei Pferdemist werden auch Festmiste von Schafe, Ziegen, Lamas und Alpacasgezählt

Unverändert:Vorlagerung, Räumung nach spätestens 8 (12) Monaten, mindestens 25 Meter von Oberflächengewässer entfernt, seit 1 Jahr an dieser Stelle keine Feldmiete war, kein staunasser Boden, maximale Feldmietengröße: N-Gehalt in Feldmiete übersteigt nicht den N-Bedarf der angrenzenden Flächen

Anmerkung zu Feldmieten

Die wesentlichen Bestimmungen bezüglich Feldmieten sind auch leicht vor Ort kontrollierbar und gelten seit 2003:

� Jährlicher Standortwechsel� Nicht direkt neben dem Bach, See, Teich (mind. 25 Meter Entfernung)� Räumung inkl. landw. Verwertung innerhalb 8 (12) Monate� Maximalgröße: N in Feldmiete ≤ N-Bedarf der angrenzenden Flächen

Dennoch stellen Feldmieten bei Vor-Ort-Kontrollen h insichtlich „Nitrat“ noch immer den häufigsten Beanstandungsgrund dar

Am häufigsten betroffen: Pferdehalter

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Anpassung einiger N-Obergrenzen an SGD7

Bei einigen Ackerkulturen (Erdäpfel, Zuckerrübe, Weizen) änderten sich die Ertragslagen [t/ha] und auch die dazugehörigen N-Obergrenzen [kg Njahreswirksam/ha] in den „Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 7. Auflage.“ Diese Änderungen wurden im AP-Nitrat 2018 übernommen

ZB Zuckerrübe

N-Obergrenzen, Ertragslagen

N-Obergrenzen stellen keine generellen N-Düngeempfehlungen dar

N-Obergrenzen im AP-Nitrat = N-Empfehlungen nach SGD inkl. aller möglichen Zuschläge = maximale N-Gaben = Obergrenzen in kg Njw/ha

Für Teilnehmer an „Vorbeugenden Grundwasserschutz“ keine Änderungen für Flächen im Projektgebiet, N-Obergrenzen gemäß ÖPUL

Ertragslageneinstufung:Die Ertragslage ist anhand der tatsächlich erzielten Erträge im Durchschnitt der letzten Jahre einzustufen.Bei Anwendung hoher Ertragslagen (v.a. hoch2 und hoch3) sollten Nachweise für VOK bereitstehen (zB Körnermais „hoch3“: >13 t/ha)

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Aufzeichnungen für N-Düngung

Betriebsbezogene N-Bilanzierung ab 2018:

� Nicht erforderlich für Almen und Gemeinschaftsweiden� Nicht für Betriebe kleiner 15 ha LN, wenn weniger als 2 ha Gemüsebau� NEU: Nicht für Betriebe mit mehr als 90% Dauergrünland oder

Feldfutter an der LN

Für das Jahr 2017 sind betriebsbezogene N-Bilanzen noch nach den Regelungen des AP-Nitrat 2012 maßgeblich, da neue Verordnung erst ab 1. Jänner 2018 gültig

Anmerkung:LN jeweils ohne Einrechnung von Almen und GemeinschaftsweidenFlächen, bei denen durch bautechnische Maßnahmen das Grundwasser nicht in den Nährstoffkreislauf eingebunden ist (Glashäuser, Folientunnel…..) sind keine LN im Sinne des AP-Nitrat

Häufigste Beanstandungen bei VOK hinsichtlich Nitrat

� N-Bilanz:� fehlt (v.a. kleine Betriebe) oder� unvollständig (Kleintiere fehlen: Hühner, 2 Schafe, Kaninchen …..)

� Güllegruben: Dichtheitsattest ab Errichtung 1.1.2005 erforderlich. Oft nicht auffindbar

� Wissen über Mindestlagerkapazität fehlt. � LK-Düngerrechner, Tabellenblatt Tiere. Mindestlagerkapazität wird automatisch mitberechnet

� Feldmieten immer an der gleichen Stelle. Fehlende befestigte Festmistlagerstätten. V.a. Pferdehalter

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Verstärkte Aktionen in Nitrat-Risiko-Gebieten

Erstmals werden für Betriebe in bestimmten Gebieten zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben.Die Gebietsausweisung auf Ebene der Katastralgemeinden betrifft Teile der südlichen Steiermark, des Lafnitztales, des Nordburgenlandes, des Wiener Beckens, des Marchfeldes und des Weinviertels sowie der Traun-Enns-Platte. Betriebssitz ist entscheidend

Diese „verstärkten Aktionen“ betreffen:1. N-Bilanzen (betriebsbezogen) bereits ab 5 ha2. Schlagaufzeichnungen bezüglich N-Düngung für Ackerflächen3. Unter bestimmten Voraussetzungen mehr Güllelagerraum als für 6-

Monatsanfall4. Dokumentation Feldmieten

Gebietskulisse „Verstärkte Aktionen“

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Vorort-Kontrollen

häufige Beanstandungen bzw. Auffälligkeiten

CC – Pflanzenschutz Erfahrungen aus Kontrollen

� mangelhafte Aufzeichnungen� unvollständig, nicht aktuell

� tagaktuell/zeitnah und genau Führen (Vorlage verwend en)� bei Auslagerung PS: Aufzeichnung am Betrieb notwendi g

� Plausibilisierung Aufwandmengen � Rechnungen - Aufzeichnungen - Vorräte

� fehlende Rechnungen, zu hohe Aufwandmengen

� Rechnungen bereitlegen, mehr Augenmerk auf Verbrauc h� Lagerung unzulässiger Mittel

� nicht mehr zugelassene PSM

� rechtzeitig entsorgen

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Cross Compliance – Pflanzenschutzrelevante Bestimmungen

� Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

� in Österreich zugelassen (Pflanzenschutzmittelregister pmg.ages.at)

� Einhaltung der Anwendungsbestimmungen

� Kultur, Aufwandmengen, Wartefristen, …

� persönliche Eignung des Anwenders

� Sachkundeausweis

� sachgemäße Lagerung

� kein Zugriff für Unbefugte, kein Austritt PSM, …

� Führung von Aufzeichnungen über verwendete PSM

� aktuelle Dokumentation

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CC - PflanzenschutzmitteleinsatzErforderliche Aufzeichnungen

� Wann � Datum der Anwendung/Häufigkeit� Wo � behandelte Kultur und behandelte Fläche -

Feldstück/Schlagbezeichnung� Was � verwendetes Pflanzenschutzmittel� Wieviel � Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration

�Vorlagen zB im LK-Düngerrechner, …

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VOKProbleme bei Immergrün bzw. Weidemaßnahme

� Aufzeichnungen � nicht vorhanden� nicht vollständig (z.B. IG: Umbruch von Ackerfutterflächen fehlt in

Aufzeichnungen, Begrünungen nicht eingetragen, usw.)� „Kalender-Aufzeichnungen“ oft nicht vollständig

� sehr aufwendige Kontrolle� Aufzeichnungsvorlage verwenden!

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� www.ama.at / Formulare und Merkblätter / ÖPUL2015 / Aufzeichnungsvorlagen

� Q:\A D Invekos\MFA2018\Merkblätter-Informationsmappe\Aufzeichnungsvorlagen

� www.eama.at (Pin-Code) / Register Flächen / Abfragen / Vorlagen

Aufzeichnungs- und Meldevorlagenbetriebsindividuell im eama!

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Naturschutz WFVorort-Kontrollen - Erfahrungen

� Größtes Problem bei WF-Schlägen am Grünland !� Antragsteller kann Lage des Schlages nicht zeigen� Lage laut Antragsteller entspricht nicht der digitalisierten� Antragsteller kennt Auflagen nicht !!

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Zusammenfassung – MFA 2018 Vorbereitung

� Antragsteller persönlich anwesend (oder Bevollmächtigter)

� Mitnahme in BBK zur Abgabe MFA

� vollständig ausgefüllter „Papierantrag der AMA “

� alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervollständigt

� bearbeitete (= ausgefüllte) Feldstücksliste

� Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, Codes

� Dokumentationen in Hofkarte (Skizzen)

� neue Feldstücks-/Schlaggrenzen einzeichnen

� LSE aktualisiert (Streichung, Ergänzung)

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Zusammenfassung – MFA 2018zur MFA-Abgabe mitzubringen, Termin einhalten

� ZA-Übertragung bei Flächenänderungen (mit Unterschriften)

� für Referenzänderungsantrag (Unterlagen, Fotos)

� Ausbildungsnachweis (Junglandwirt -Top-up)

� Nachweis Beteiligungsverhältnis

� Prüfbericht von VOK 2017

� Stallregister (bei Rinder und Weide-, Stallmaßnahme)

� zugeteilten Termin einhalten !!!

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Danke für die Aufmerksamkeit!

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