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    Bebauungsplan Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda

    Entwurf (Stand Juli 2019)

    - Umweltbericht -

    - Grünordnungsplan -

  • Bebauungsplan Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda

    Entwurf (Stand Juli 2019)

    - Umweltbericht –

    Bearbeitung:

    Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt Tel.: 0361 5603-249 Fax: 0361 5603-336

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

    Juli 2019 I

    Inhaltsverzeichnis - Umweltbericht 1. Einleitung ................................................................................................. 1

    1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte .................................................................. 1

    1.2 Ziele des Umweltschutzes aus Fachplänen und Fachgesetzen ................................................ 2 Fachgesetze ............................................................................................................................................ 2 Fachpläne ............................................................................................................................................... 4

    1.3 Methodik ................................................................................................................................. 7

    2. Beschreibung, Bewertung der Umweltauswirkungen ............................... 9 2.1 Bestandsbeschreibung und Bewertung des Umweltzustandes ............................................... 9

    Schutzgut Landschaft ............................................................................................................................. 9 Schutzgut Mensch ................................................................................................................................ 10 Schutzgut Klima / Luft .......................................................................................................................... 11 Schutzgut Wasser ................................................................................................................................. 13 Schutzgut Boden .................................................................................................................................. 16 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................... 18 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt..................................................................................... 19 Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge ................................................................................................... 29

    2.2 Prognose bei Nichtdurchführung des Planes ......................................................................... 30

    2.3 Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung des Plans ........................................ 31 Schutzgut Landschaft ........................................................................................................................... 31 Schutzgut Mensch ................................................................................................................................ 32 Schutzgut Klima / Luft .......................................................................................................................... 33 Schutzgut Wasser ................................................................................................................................. 34 Schutzgut Boden .................................................................................................................................. 36 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................... 38 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt..................................................................................... 38 Wechselwirkungen/Wirkungsgefüge ................................................................................................... 45

    2.4 FFH-Verträglichkeit ................................................................................................................ 46 FFH- Gebiet Nr. 203 .............................................................................................................................. 46 Eingriffsbewertung ............................................................................................................................... 47

    3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..................................................... 48 3.1 Standortalternativen ............................................................................................................. 48

    3.2 Bedarfsalternativen ............................................................................................................... 48

    4. MassnahmenKonzept .............................................................................. 51 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ...................................................................... 51

    4.2 Maßnahmen zum Ausgleich .................................................................................................. 53 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des IG-3 .................................................................................. 53 Weitere Kompensationsmaßnahmen .................................................................................................. 54

    4.3 Geplante Überwachungsmaßnahmen................................................................................... 55

    5. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................. 57

    6. Quellenverzeichnis .................................................................................. 59

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

    Juli 2019 II

    Tabellenverzeichnis

    Tab. 1: Übersicht Geltungsbereiche ........................................................................................................................ 2 Tab. 2: Übersicht- Gesetze / Richtlinien ................................................................................................................. 3 Tab. 3: Bewertung Landschafstbild ......................................................................................................................... 9 Tab. 4: Abstände - Gebiete mit Wohn-/Erholungsfunktion ................................................................................... 10 Tab. 5: Bewertung Boden ...................................................................................................................................... 18 Tab. 6: Bewertung Biotoptypen ............................................................................................................................ 21 Tab. 7: Biotope im Untersuchungsraum ................................................................................................................ 21 Tab. 8: Biotope - WEitere Geltungsbereiche ......................................................................................................... 23 Tab. 9: Amphibien und Reptilien im Untersuchungsraum ..................................................................................... 24 Tab. 10: Avifauna im Untersuchungsraum ............................................................................................................ 25 Tab. 11: Libellen im Untersuchungsraum .............................................................................................................. 26 Tab. 12: Feldhamster im Untersuchungsraum ...................................................................................................... 27 Tab. 13: Fledermäuse im Untersuchungsraum (potenziell)................................................................................... 28 Tab. 14: Gegenüberstellung Bodenbewertung im Plangebiet Bestand - Planung ........................................ 38 Tab. 15: (Ziel-)Biotope innerhalb des Geltungsbereichs ........................................................................................ 39 Tab. 16: (Ziel-) Biotope - weitere Geltngsbereiche ................................................................................................ 40 Tab. 17: Zusammenfassung der MaSSnahmen aus saP, FFH-Verträglichkeit und Eingriffsregelung .................... 44 Tab. 18: Geplante Überwachungsmassnahmen ................................................................................................... 56 Tab. 19: Ergebnis der Umweltprüfung (Gesamteinschätzung) ............................................................................. 57

    Abbildungsverzeichnis

    Abb. 1: Übersicht -Geltungsbereiche: blau = Sömmerda / grün = Kölleda (Karte: geoproxy) ................................ 2 Abb. 2: Lage der Plangebiete (RP-MT: Raumnutzungskarte, Freiraumsicherung) .................................................. 5 Abb. 3: Auszüge FNP Sömmerda (2006) .................................................................................................................. 6 Abb. 4: Auszüge Entwurf FNP Kölleda (2012) .......................................................................................................... 6 Abb. 5: maximale Ausdehung – Untersuchungsraum (ca. 3.400 m) ....................................................................... 7 Abb. 6: Naturräumliche Gliederung (Quelle: TLUBN) .............................................................................................. 9 Abb. 7: Schwarze Weg - Richtung Stödten / Richtung Kiebietzhöhe (LEG, 06/2018) ............................................ 10 Abb. 8: Geruchsemittenten im UR (Lohmeyer, 2016) ............................................................................................ 11 Abb. 9: Landnutzung (Karte: geoproxy) ................................................................................................................ 12 Abb. 10: Fließgewässer (Karte: geoproxy) ............................................................................................................ 13 Abb. 11: vorläufig gesicherte ÜSG Monna (blau) und Lossa (violett) (Quelle TLVwA) .......................................... 15 Abb. 12: Gefahrenkarte der Monna HQ200 (Quelle TLUBN) ................................................................................. 15 Abb. 13: Geologische Gliederung (Quelle TLUBN) ................................................................................................. 16 Abb. 14: Fürstenhügel (Foto LEG, 2014) ................................................................................................................ 19 Abb. 15: Feuchtbereich am südlicher Rand (Quelle TLUBN) .................................................................................. 19 Abb. 16: Pappelgruppe am Graben (Quelle TLUBN) ............................................................................................. 20 Abb. 17: Einleitstelle Graben - Monna, rot = naturnahe Bachabschnitte (Quelle TLUBN) .................................... 20 Abb. 18: Grabenbegleitende Gehölze (Foto LEG, 2018) ........................................................................................ 20 Abb. 19: Kompensationsmaßnahmen (Karte: geoproxy) ...................................................................................... 22 Abb. 20: Bedeutsame Biotopkomplexe (B+K Plan, Anlage 1) ................................................................................ 23 Abb. 21: Fundpunkte Feldhamster (Martens, 2014) - Ergebnis Bohrungen (BIGUS, 2011) ................................... 28 Abb. 22: Biotopkomplexe – Artnachweise – FFH-Gebiet (Karte saP, ergänzt) ...................................................... 29 Abb. 23: Gebäude Kiebitzhöhe (Foto: LEG, 2014 ) ................................................................................................. 32 Abb. 24: Geruchsbelastung im UR (Lohmeyer, 2106) ............................................................................................ 33 Abb. 25: Windverteilung im UR (Lohmeyer, 2016) ................................................................................................ 34 Abb. 26: Retentionsraum (Lopp, 2016) ................................................................................................................ 36 Abb. 27: Lossa mit ÜSG und Risikogebiet HQ200 (Karte TLUBN) ......................................................................... 36 Abb. 28: Ackerschläge (Quelle geoproxy) .............................................................................................................. 37

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    Juli 2019 III

    Abb. 29: Abgrenzung des FFH-Gebiets Nr. 203 (Quelle geoproxy) ........................................................................ 46 Abb. 30: Entwurf - Vorentwurf / Vorgenommene Änderungen (Quelle Luftbild mit Ackerschläge: geoproxy) .... 49 Abb. 31: Feuchtbiotopverbund RP-MT / Luftbild mit Gewässer und Maßnahmen (Quelle: geoproxy) ................. 50 Abb. 32: A4 Wenigensömmern / A5 Leubingen (LEG, 2017/2018) ....................................................................... 54 Abb. 33: E1 Lossawiese / bereits hergestelltes Maßnahme (LEG, 2017/2018) ..................................................... 55

    Anlagenverzeichnis Anlage 1: Bestands- und Konfliktplan (GOP Anlage 2: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz)

    (GOP Anlage 3: Karte Baumbestand)

    (GOP Anlage 4: Maßnahmenplan IG-3)

    Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung Abs. Absatz BAB Bundesautobahn BauGB Baugesetzbuch BauNVO Baunutzungsverordnung BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz CEF Measures to ensure the continuous ecological functionality of breeding sites and resting

    places = Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

    FFH-RL Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie FNP Flächennutzungsplan FSU Faunistische Sonderuntersuchung GOP Grünordnungsplan HWSK Hochwasserschutzkonzept IG Industriegroßfläche LEP Landesentwicklungsplan LINFOS Landschaftsinformationssystem Nr. Nummer OBK Offenlandbiotopkartierung RP-MT Regionalplan Mittelthüringen saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung SG Schutzgut Tab. Tabelle ThürNatG Thüringer Naturschutzgesetz TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie TLUBN Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz UNB Untere Naturschutzbehörde UR Untersuchungsraum USchadG Umweltschadensgesetz ÜSG Überschwemmungsgebiet VG Verwaltungsgemeinschaft VP Verträglichkeitsprüfung VS-RL Vogelschutzrichtlinie WBK Waldbiotopkartierung WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL Wasserrahmenrichtlinie

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

    Juli 2019 1

    1. EINLEITUNG

    1.1 KURZDARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN ZIELE UND INHALTE Die LEG Thüringen entwickelt gemeinsam mit den Städten Sömmerda und Kölleda eine neue Industrie-großfläche zwischen dem Sömmerdaer Ortsteil Stödten und dem Industrie- und Gewerbestandort Kie-bitzhöhe der Stadt Kölleda.

    Für die planungsrechtliche Sicherung wird jeweils ein Bebauungsplan Industriegroßfläche „IG-3“ aufge-stellt: Sömmerda B-Plan Nr. 17

    Kölleda B-Plan Nr. 1/13

    Das Plangebiet befindet sich weitestgehend auf landwirtschaftlich genutzter Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB in den Gemarkungen der Städte Sömmerda (ca. 2/3) und Kölleda (ca. 1/3).

    Der Geltungsbereich wird im Norden von der Monna begrenzt (Gewässer 2. Ordnung) und dem Flug-platz Sömmerda/Dermsdorf. Im Osten befindet sich die Straße „Am Flugplatz“ mit dem angrenzenden Industriegebiet Kiebitzhöhe. Die BAB 71 verläuft in einiger Entfernung westlich des Plangebietes zwi-schen Stödten und Leubingen. Der Standort ist durch die unmittelbare Nähe zur Anschlussstelle Kölleda optimal an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Im Süden dominiert eine landwirtschaftliche Flächennutzung – hier verläuft die Bahnstrecke Straußfurt – Großheringen („Pfefferminzbahn“).

    Mit der Ausweisung der Planfläche „IG-3“ Sömmerda/Kölleda soll die Ansiedlung von Industrie auf einer Fläche von rund 100 ha ermöglicht werden. Gewerbe ist nur im Zusammenhang mit der Großindustrie (Leitinvestor) möglich. Im Baugebiet wird die Grundflächenzahl mit 0,8 und die Gebäudehöhen mit bis zu 35 m festgesetzt, technologische Aufbauten können ausnahmsweise die Höhe bis zu 10 m überschrei-ten (max. Höhe insgesamt 45 m). Zur Eigenversorgung sind Windenergieanlagen (Höhe maximal 45 m) sowie Photovoltaik-Anlagen (maximal 2.000 m2/Baugrundstück) zulässig.

    Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die Planstraße, welche über zwei Kreisverkehre an das öffentliche Straßennetz anschließt. Die innere Erschließung obliegt dem jeweiligen Investor. Des Weite-ren ist in Anbindung an die Planstraße ein landwirtschaftlicher Weg zur Aufrechterhaltung der Zugäng-lichkeit der westlich gelegenen Ackerflächen vorgesehen (Umverlagerung „Schwarzer Weg“) sowie eine Planstraße zum Regenrückhaltebecken. Zur bahnseitigen Erschließung wird eine Trasse in Anbindung an die vorhandene Gleisanlage aus der Kiebitzhöhe kommend vorgehalten (Verkehrsgrün). Erst bei einem konkreten Gleisanschlussbedarf erfolgt die weitere Planung und Realisierung (bedingende Festsetzung).

    Am südlichen Rand befindet sich eine Fläche für Versorgungsanlagen – Regenrückhaltebecken mit ei-nem angrenzenden Retentionsraum (zusätzliche Rückhaltung bei extremen Starkregenereignissen). Der Retentionsraum (natürliche Geländesenke) wird in einem Teilabschnitt durch einen flachen begrünten Wall eingefasst und unterliegt weiterhin der landwirtschaftlichen Nutzung. Des Weiteren ist der Graben von der Kiebitzhöhe kommend mit Einmündung in die Monna an den Rand des Plangebiets umzuverle-gen – hierfür ist ein separates wasserrechtliches Verfahren durchzuführen (nächste Planungsebene).

    Das Plangebiet beinhaltet neben der überbaubaren Fläche grünordnerische Maßnahmen, welche dem Ausgleich und der Eingrünung des Baugebietes sowie als Abstandsflächen zum nördlich verlaufenden FFH-Gebiet fungieren. Hinzu kommen weitere Kompensationsmaßnahmen, die entsprechend dem Ein-griffsumfang jeweils zu Sömmerda und zu Kölleda zugeordnet werden.

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    Juli 2019 2

    TAB. 1: ÜBERSICHT GELTUNGSBEREICHE

    GELTUNGSBEREICH FLÄCHE MAßNAHME ZUORDNUNG B-Plan Nr. 17 75,66 ha

    Geltungsbereich IG-3 anteilig mit Maßnahme A1 (Feucht-biotope Monna) und A2 (Eingrünung mit Graben) sowie Maßnahme A3 (begrünter Erdwall)

    Sömmerdaer Flur

    B-Plan Nr. 1/13 30,72 ha

    Geltungsbereich IG-3 anteilig mit Maßnahme A1 (Feucht-biotope Monna) und A2 (Eingrünung mit Graben)

    Kölledaer Flur

    Maßnahme A4 2,94 ha Ehem. Stallanlage Wenigensömmern (Rückbau) Sömmerdaer Flur Maßnahme A5 3,20 ha Ehem. Trockenwerk Leubingen (Rückbau) Sömmerdaer Flur Maßnahme E1 19,48 ha Lossawiesen (Feuchtbiotope) Sömmerdaer Flur Maßnahme E2 19,50 ha Lossaaue (Feuchtbiotope) Kölledaer Flur

    Abb. 1: Übersicht -Geltungsbereiche: blau = Sömmerda / grün = Kölleda (Karte: geoproxy)

    1.2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES AUS FACHPLÄNEN UND FACHGESETZEN F A C H G E S E T Z E

    Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für den Bebauungsplan eine Umweltprüfung erforderlich. Die Umweltprüfung fasst gemäß § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP) zusammen. Im Mittelpunkt steht der Umweltbericht, der die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine sachgerechte Abwä-gung der Umweltbelange bietet.

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

    Juli 2019 3

    Die Belange des Umweltschutzes werden nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB mit den voraussichtli-chen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt. Der Detaillierungsgrad ergibt sich aus der Anlage 1 BauGB. Somit wird ein Umweltbericht nach § 2a BauGB zugeordnet. Zum anderen wird die Eingriffsrege-lung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt.

    Zum anderen wird die Eingriffsregelung und die Notwendigkeit zur Durchführung einer FFH- Verträg-lichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes regelt.

    Das Bundesnaturschutzgesetz definiert in § 1 die wesentlichen Zielsetzungen und Grundsätze, die für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Natur und Landschaft relevant sind. Gemäß § 14 BNatSchG (Eingriffstatbestand) sind Eingriffe in Natur und Landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung ste-henden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

    Damit stellt die Planung im Sinne des BNatSchG einen Eingriff dar. Die Eingriffsregelung mit § 13 bzw. § 15 BNatSchG (Verursacherpflichten) schreibt eine Planungsabfolge vor, nach der zunächst geprüft wird, ob Eingriffe vermieden bzw. minimiert werden können. Verbleibende Eingriffe sind auszugleichen (Schaffung gleichartiger Strukturen/ Funktionen) oder zu ersetzen (Schaffung gleichwertiger Strukturen/ Funktionen in dem vom Eingriff betroffenen Naturraum).

    Nach § 1 Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind nachhaltig die Funktionen des Bodens zu si-chern oder wiederherzustellen. Die Inanspruchnahme ist auf ein unerlässliches Maß zu beschränken. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzliche Leitlinie, die sich aus der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB ergibt.

    Folgende relevante Gesetze und Richtlinien wurden bei der Planung berücksichtigt:

    TAB. 2: ÜBERSICHT- GESETZE / RICHTLINIEN

    Schutzgutübergreifend

    Eingriffsregelung (Eingriffe, Vermeidung/ Ausgleich/ Ersatz von Eingriffen, Ge-nehmigung von Eingriffen)

    § 1a (3) BauGB §§ 14, 15, 17 BNatSchG

    Schutz/ Entwicklung der Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen

    § 1 BNatSchG § 1 WHG

    Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Biotope, des Bo-dens, des Wassers, der Atmosphäre, des Klimas/ der Luft vor schädlichen Umwelteinwirkungen

    § 1 (1) BImSchG § 1 (2) und (3) BNatSchG § 1 WHG

    keine Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope sowie von Schutzgebie-ten und des Biotopverbundes

    §§ 1, 20-30 BNatSchG (§ 18 ThürNatG)

    Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden §§ 1, 3, 6 USchadG § 19 BNatSchG

    Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa

    39. BImSchV EU- Richtlinie 2008/50

    Schutzgutbezogen

    Schutz der Allgemeinheit vor Lärm, Erschütterungen, Verunreinigungen, und Strahlungen sowie Minderung der Immissionsbelastungen; Schaffung und Si-cherung dauerhaft guter Luftqualität

    §§ 1, 41, 45 und 50 BImSchG

    Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege schützen; Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energie, Erfordernisse des Klimaschutzes

    § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG §1 (5), 1a (5) BauGB

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

    Juli 2019 4

    TAB. 2: ÜBERSICHT- GESETZE / RICHTLINIEN

    Schutz, Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Oberflächengewässern sowie des Grundwassers in Struktur und Wasserqualität, Vermeidung von Be-einträchtigungen

    § 1 (3) Nr. 3 BNatSchG §§ 1, 6, 27 und 47 WHG §§ 25 und 67 ThürWG Art. 4 EU-WRRL

    Vorbeugender Hochwasserschutz/ Überschwemmungsgebiete mit Nutzungs-einschränkungen und Schutzbestimmungen (Freihaltung / Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktion als Rückhalteflächen), Bestimmungen für Ri-sikogebiete (nagepasste Bauweise)

    § 78 WHG / Hochwasser-schutzgesetz II §§ 81 und 82 ThürWG

    Aufgaben des Artenschutzes, Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Vor-schriften für besonders geschützte und bestimmte andere Arten

    §§ 37, 39 und 44 BNatSchG

    Schutz, Pflege, Entwicklung, Wiederherstellung von Natur und Landschaft, so-dass die Vielfalt, Eigenart, Schönheit sowie der Erholungswert auf Dauer gesi-chert sind

    § 1 (4), (5) und (6) BNatSchG § 1 (3) ThürNatG

    nachhaltige Sicherung/ Wiederherstellung/ Erhaltung des Bodens einschließ-lich seiner Funktion und Nutzbarkeit; sparsame, schonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen

    § 1a (2) BauGB §§ 1, 2, 7, 17 (2) BBodSchG § 1 (3) Nr. 2 BNatSchG

    Schutz des Europäischen Netzes `Natura 2000`; Erhaltung schutzwürdiger Le-bensräume sowie ausgewählter Tier- und Pflanzenarten/ Erhaltungsziele für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfen

    § 1a (4) BauGB §§ 31-34 BNatSchG § 26 ThürNatG Art. 4 Abs. 2 FFH-RL Art. 4 Abs. 1 und 2 VS-RL

    F A C H P L Ä N E

    LEP 2025: Im LEP wird unter Pkt. 4.3.1 „Industriegroßflächen“ mit der Nr. 20 der Standort Sömmerda / Kölleda für die Flächenvorsorge für Ansiedlung mit hoher strukturpolitischer und überregionaler Bedeu-tung verbindlich festgelegt.

    Regionalplan Mittelthüringen: Im RP-MT ist der Bereich als “IG-3“ dargestellt und damit zur Ansiedlung von Industrie vorgesehen. Die Lage sowie der Flächenzuschnitt wurden zugunsten der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung angepasst (westlich liegt das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaftliche Boden-nutzung). Grundsätzlich wurden Grünflächen nur im erforderlichen Umfang ausgewiesen (randliche Ein-grünung/ gleichzeitig Grabenumverlegung; Abstandsfläche zur Monna), um dem Vorrang der großflächi-gen Industrieansiedlung gerecht zu werden.

    Im RP-MT ist außerdem südwestlich das Vorbehaltsgebiet - Hochwasserschutz hw-8 "Lossa" mit dem Ziel der Sicherung überschwemmungsgefährdeter Bereiche ausgewiesen. Das Thema Hochwasserschutz ins-besondere für die Ortslage Stödten wurde im Rahmen der Entwurfsplanung u.a. mit der Verortung des Regenrückhaltebeckens und der Hinzunahme eines Retentionsraumes berücksichtigt.

    Das nördlich befindliche Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-71 "Unterlauf der Schafau und Monna" wird von der Bebauung nicht berührt. Im B-Plan wurde des Weiteren ein ausreichend breiter Grünstrei-fen als Abstandsfläche zur Monna (außerdem FFH-Gebiet und ÜSG) ausgewiesen.

    Kompensationsmaßnahmen / weitere Geltungsbereiche:

    Die ehem. Stallanlage Wenigensömmern (A4) sowie das ehem. Trockenwerk Leubingen (A5) sind als be-baute Bereiche dargestellt. Mit dem Abriss und der Rekultivierung der Flächen soll insbesondere der Bodenschutzklausel entsprochen werden sowie eine Wiederherstellung des Landschaftsbildes erfolgen. Aufgrund der Lage im Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz hw-8 (Schwerpunktgebiete für Rückbaumaß-nahmen) bzw. Freiraumsicherung fs-71 (langfristige Erhaltung der Regenerationsfähigkeit des Natur-

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

    Juli 2019 5

    haushaltes und der Landschaft) kann mit den Ausgleichsmaßnahmen den Zielen der Raumordnung ent-sprochen werden. Gleiches gilt für die Maßnahmen beidseitig der Lossa (E1/E2): Die Grünlandextensivie-rung sowie Anlage von Feuchtbiotopen (z.B. kleinere Senken) stellen eine Aufwertung der Aue dar und entsprechen den Zielen des Hochwasserschutzes (Fließgewässerrenaturierung, Nutzungsextensivierung, dauerhafte Vegetationsdecke). Alle Maßnahmen befinden sich im bzw. randlich des Feuchtbiotopver-bunds; der dargestellte Graben im IG-3 wird an den Rand verlagert und aufgewertet.

    Abb. 2: Lage der Plangebiete (RP-MT: Raumnutzungskarte, Freiraumsicherung)

    Umweltbericht zum RP-MT: Entsprechend LEP sind in den dort festgelegten Standorträumen für Indust-riegroßflächen Vorranggebiete „Großflächige Industrieansiedlungen“ von jeweils mehr als 100 ha Brut-tofläche auszuweisen. Für den Standort IG-3 ergibt sich nach Abwägung der aktuellen Flächennutzungs-konflikte eine Bruttofläche von rund 106 ha.

    Im Umweltbericht zum RP-MT werden für das IG-3 im Wesentlichen erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser allein aufgrund der Größe (Flächeninanspruchnahme) prognostiziert. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können in der Verringerung der Retentionswirkung der be-troffenen Gebiete, der Abfluss verzögernden Wirkung von Betriebseinrichtungen und Lagerplätzen so-wie dem Einbringen von schädlichen Betriebsstoffen etc. im Überschwemmungsfall liegen. Weiterer Prüfgegenstand ist die FFH-Verträglichkeit (Monna und Gräben bei Leubingen): es werden mögliche in-direkte Auswirkungen durch Änderung der Wasserführung in Menge, Qualität und Stetigkeit benannt.

    Ferner werden voraussichtliche Wirkzonen für visuelle Beeinträchtigungen bis 500 m und für Lärm- Staub-, Schadstoffimmissionen von 300 m um das Plangebiet ermittelt.

    Auswirkungen sowie detaillierte Festlegungen im Rahmen der Eingriffsregelung sind in nachfolgenden Planungsebenen zu untersuchen, auf eine Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren wird ebenso hingewiesen. Dem wird auf der Ebene der Bauleitplanung gefolgt:

    mögliche Auswirkungen werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan dargestellt (Pkt. 2.3 und 2.4) wie auch die Maßnahmen, die sich aus der Eingfriffsregelung sowie der FFH-Verträglichkeit und dem Artenschutz ergeben (Pkt. 4);

    der Untersuchungsraum wurde berücksichtigt und z.T. erweitert (siehe Pkt. 1.3);

    mögliche Umweltbelastungen wurden in gesonderten Gutachten untersucht (siehe Pkt. 1.3), die Ergebnisse wurden bei der Planung berücksichtigt bzw. sind in den Umweltbericht eingeflossen;

    Flächennutzungsplan: Im aktuell rechtswirksamen FNP der Stadt Sömmerda (2006) sind die einzelnen Geltungsbereiche wie folgt dargestellt:

  • Bebauungsplan „IG-3“ Sömmerda/Kölleda Umweltbericht Entwurf

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    B-Plan Nr. 17: Fläche für Landwirt-schaft

    Maßnahme A4: Gebäudebestand auf Wiesen- und Weideflä-chen der Auen

    Maßnahmen A5: Gebäudebestand auf Flä-che der Landwirtschaft

    Maßnahme E1: Wiesen- und Weideflä-chen der Auen, Fläche der Landwirtschaft

    Abb. 3: Auszüge FNP Sömmerda (2006)

    Durch die Stadt Sömmerda wird parallel der FNP geändert (FNP ist gemäß § 1 (4) BauGB an die regional-planerischen Vorgaben anzupassen). U.a. werden im Rahmen des Änderungsverfahrens der Indust-riegroßstandort IG-3 dargestellt sowie die Kompensationsmaßnahmen als Teil des Maßnahmenpools aufgenommen (eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Kompen-sationsmaßnahmen ist lt. Begründung FNP nicht erforderlich, da diese den aktuellen Darstellungen nicht wiedersprechen).

    Die Stadt Kölleda besitzt keinen wirksamen Flächennutzungsplan; aus dem Jahr 2012 gibt es einen Plan-entwurf, in dem das im Regionalplan Mittelthüringen vorgegebene Vorranggebiet Großflächige Indust-rieansiedlungen IG-3 als gewerbliche Baufläche übernommen wurde. Die Maßnahme in der Lossaaue ist ebenfalls als Maßnahme dargestellt.

    B-Plan Nr. 17: als Baufläche

    Maßnahme E2: als Maßnahmenfläche

    Abb. 4: Auszüge Entwurf FNP Kölleda (2012)

    Die Landschaftspläne Straußfurt/Sömmerda (1996) und Kölleda (1999) werden auch aufgrund des Alters nicht näher betrachtet. Ferner ist davon auszugehen, dass wesentliche Inhalte in die jeweilige Flächen-nutzungsplanung eingeflossen sind.

    Weitere Fachplanungen: Bei der Erarbeitung des B-Planes, des Maßnahmenkonzepts sowie der Um-weltprüfung sind außerdem folgende Planungen und Ziele eingeflossen:

    Hochwasserschutzkonzept Stödten (Björnsen, 2014) mit Ziel des Schutzes der Ortslage von Stödten vor Hochwasserereignissen Berücksichtigung bei der Erschließungsplanung IG-3;

    Gewässerentwicklungskonzept Lossa mit Schwerpunkt Gewässerrenaturierung (Kovalev & Spund-flasch, 2014), mit dem Ziel die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer mit ihren Über-schwemmungsgebieten langfristig zu erhalten, zu fördern und wo immer möglich wiederherzustel-len Berücksichtigung Maßnahmenplanung Lossaaue;

    Maßnahmen- und Flächenpool / Ökokonto der Stadt Kölleda mit OT (Ziegler, 2012) Berücksich-tigung Maßnahmenplanung Lossaaue;

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    1.3 METHODIK Verfahren: Die Gliederung des Umweltberichts ergibt sich im Wesentlichen aus der Anlage 1 des BauGB. (Hinweis: Gemäß § 233 und § 245c BauGB wird das Verfahren bzw. der Umweltbericht im Sinne der An-lage 1 BauGB nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften erstellt.)

    Die Beteiligung nach § 4 (1) BauGB als Abfrage der Träger öffentlicher Belange zu Umfang und Inhalt der Umweltprüfung ist im Jahr 2015 erfolgt. Die eingangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die Un-terlagen ergänzt und die Planung als Entwurfsfassung fortgeschrieben.

    Für die planungsrechtliche Sicherung des Standortes IG-3 sind zwei getrennte Bebauungspläne aufzu-stellen (Stadt Sömmerda B-Plan Nr. 17, Stadt Kölleda B-Plan Nr. 1/13). Die Umweltprüfung im Rahmen des Umweltberichtes erfolgt dabei für den Untersuchungsraum insgesamt (kumulative Betrachtung); die quantitative Eingriffsermittlung und entsprechende Zuordnung der grünordnerischen Maßnahmen wird im GOP dem jeweiligen Bebauungsplan zugeordnet.

    Untersuchungsraum: Aufgrund der Größe sowie der geplanten Nutzungen ist von einem hohen Einwir-kungsbereich auszugehen. Der Untersuchungsraum umfasst deshalb nicht nur den Geltungsbereich, sondern auch die nähere Umgebung (mögliche Wirkzone). Im Umweltbericht zum RP-MT wird eine vo-raussichtliche Wirkzone für visuelle Beeinträchtigungen bis 500 m und für Lärm- Staub-, Schad-stoffimmissionen von 300 m um das Plangebiet ermittelt. Diese wurde im Rahmen der Umweltprüfung bzw. umweltrelevanten Gutachten zum Bebauungsplan berücksichtigt bzw. erweitert.

    Abb. 5: maximale Ausdehung – Untersuchungsraum (ca. 3.400 m)

    Untersuchungsumfang: Zur Beschreibung der Umwelt werden die wesentlichen Wert- und Funktions-elemente des Untersuchungsraumes (nach Leitfaden UVP/ Eingriffsregelung in Thüringen) schutzgutbe-zogen erfasst. Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Für die Beurteilung der Biotope wird die An-leitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens (TMLNU, 1999) angewandt. Die kartographische Dar-stellung erfolgt im Bestands- und Konfliktplan. Der Bestand, die Eingriffsprognose sowie eine Kurzdar-

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    stellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation können dem Umweltbericht entnommen werden. Mit dem Bebauungsplan wird ein Grünordnungsplan entwickelt. Auf eine detail-lierte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz sowie eine konkrete Darstellung der grünordnerischen Maßnahmen wird im Umweltbericht deshalb verzichtet.

    Quellen, weitere Grundlagen: Zur Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden verschiedene umweltrele-vante Untersuchungen und Gutachten erarbeitet. Im Umweltbericht erfolgt eine entsprechende Integra-tion bzw. zusammenfassende Darstellung deren Ergebnisse.

    Baugrundgutachten (BIGUS, 2011)

    Entwässerungsgraben zur Monna - Umverlegung - Hydraulischer Nachweis (LOPP, 2017);

    Hydraulisches 2D-Gutachten (LOPP/Björnsen, 2016)

    Schalltechnisches Gutachten (Rosenheinrich, 2016; ergänzt 2018)

    Geruchsimmissionsprognose (IB Lohmeyer, 2016)

    Prüfung der FFH-Verträglichkeit (LEG, 2019)

    Faunistische Sonderuntersuchung (Schuster/Bellstedt, 2015)

    Feldhamsterkartierung (Martens, 2014)

    spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Schuster, 2018)

    Grundlage sind ebenfalls die eingangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsbeteiligung. Als weitere we-sentliche Datengrundlage wurden die Umweltinformationen, Karten und offenen Daten der TLUG/ jetzt TLUBN bzw. das Geoportal Thüringen herangezogen. Ferner wurde das Landratsamt Sömmerda fortlau-fend eingebunden (Abgrenzung des Untersuchungsraumes/-umfanges, erforderliche Umweltprüfungen/ Gutachten, Datenabfrage, Maßnahmenfindung, etc.) sowie Erhebungen vor Ort durchgeführt bzw. aktu-alisiert (2014 – 2019). Alle verwendeten Quellen sind dem Quellenverzeichnis zu entnehmen.

    Schwierigkeiten die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind: Um Schwierigkeiten und offene Sachverhalte frühzeitig zu erkennen, wurden fortlaufend Abstimmungen mit den zuständigen Behörden geführt. Hieraus ergaben sich teils die zuvor genannten Untersuchungen und Studien. Gleich-zeitig wurden die Städte Sömmerda und Kölleda bzw. deren Vertreter in den Prozess einbezogen und in-formiert. Kenntnislücken konnten so weitestgehend geschlossen werden.

    Als offener Punkt wurde die mögliche Ausweisung von Feldhamsterschwerpunktgebieten identifiziert, welche sich noch in der abschließenden fachlichen Prüfung (TLUBN) befinden. Zum Zeitpunkt der Ent-wurfsfassung lag die Veröffentlichung des dazugehörigen Steckbriefes (u.a. mit der Abgrenzung) nicht vor. Aus der rein fachlichen Abgrenzung der Feldhamster-Schwerpunktgebiete ergeben sich noch keine rechtlichen Folgen. Die Umsetzung des Artenschutzes ist bei der Planung generell einzuhalten (Quelle: Schreiben der TLUG vom 12.03.18). Diesbezüglich wurde zum IG-3 eine zweijährige Kartierung durch ei-ne Fachspezialistin durchgeführt; die Ergebnisse sind in die Artenschutzprüfung (saP) eingeflossen und es wurden entsprechende Artenschutzmaßnahmen festgelegt.

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    2. BESCHREIBUNG, BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

    2.1 BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES UMWELTZUSTANDES Nachfolgen werden die einzelnen Schutzgüter im Ausgangszustand beschrieben und bewertet.

    S C H U T Z G U T L A N D S C H A F T

    Der Naturraum, in dem sich der Untersuchungsraum mit dem Plangebiet befindet, ist als offene Kultur-landschaft anzusprechen, die waldfrei ist und überwiegend ackerbaulich genutzt wird. Die ackerbauliche Eignung resultiert vor allem aus den verbreiteten, fruchtbaren Lössdecken. Das Relief des Keuperhügel-landes ist eben bis flachwellig, mit Höhenlagen zwischen 200 und 300 m.

    Der Naturraum Innerthüringer Ackerhügelland (5.1 Thüringer Becken) wird durchzogen von der Gera-Unstrut-Niederung (6.3), deren breite Flussauen ebenfalls überwiegend ackerbau-lich genutzt werden. Die tischebenen Talböden sind i.d.R. mit Auelehm bedeckt; auf überschwemmungsfreien Flächen be-finden sich Schwarzerden auf Löß und Hangschwemmlöß. Weitgehend ausgeräumte Ackerflächen und Intensivgrünlän-der bestimmen das Landschaftsbild.

    Abb. 6: Naturräumliche Gliederung (Quelle: TLUBN)

    Im Hinblick auf die Erholungssuche des Menschen hat das Landschaftsbild, welches sich aus Eigenart, Vielfalt und Schönheit ergibt, eine besondere Bedeutung. Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt über eine fünfstufige Skala:

    TAB. 3: BEWERTUNG LANDSCHAFSTBILD STUFE ERLÄUTERUNG sehr geringe Qualität stark sanierungsbedürftige Siedlungsflächen,

    kaum bzw. unstrukturierte, naturferne und intensiv genutzte Landschaft geringe Qualität hoher Sanierungsbedarf der Siedlungsbereiche,

    kaum strukturierte und/oder naturferne Landschaft, Eigenart nur in Relikten erkennbar oder überformt

    mittlere Qualität durchschnittlich strukturierte Landschaft und Ortslagen, Eigenart meist deutlich überformt

    hohe Qualität durch noch ausgeprägte Eigenart, Strukturreichtum, Naturnähe und kulturhistori-sche Ausstattungen bzw. Bebauungen gekennzeichnet, geringer Sanierungs-/ Verbesserungsbedarf

    sehr hohe Qualität ausgeprägte Eigenart, Strukturreichtum, Naturnähe hoher Erlebniswert historisch gewachsene, intakte Siedlungsbereiche

    Der Untersuchungsraum sowie das Plangebiet werden maßgeblich charakterisiert durch die weiträumi-ge, ebene Ackerflur. Als Hauptmerkmal dieser Raumeinheit ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung hervorzuheben (Landkreis Sömmerda weist den mit Abstand höchsten Anteil (81,6 %) landwirtschaftlich genutzter Fläche aller Landkreise in Thüringen auf). Die Ackerschläge bleiben nahezu ohne gliedernde Strukturen. Eine Aufwertung erfolgt in Einzelbereichen, vor allem entlang von Gewässern, durch die Ortslagen bzw. eingegrünte Ortsränder und durch raumbildende Gehölzstrukturen. Der südwestlich ge-legene kleine Ort Stödten sowie das nördlich gelegene Dermsdorf integrieren sich in die Agrarflur. Ent-lang von Wegen und Gräben treten als gliedernde Landschaftselemente abschnittsweise Gehölze auf. Großflächige Gehölz- oder Waldbestände fehlen weitestgehend, sodass der Raum sichtoffen bleibt.

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    Abb. 7: Schwarze Weg - Richtung Stödten / Richtung Kiebietzhöhe (LEG, 06/2018)

    Begrenzt wird die Landschaftsbildeinheit im Osten durch den Siedlungsbereich der Kiebitzhöhe vorran-gig mit Gewerbeansiedlungen und nördlich mit dem Flugplatz Sömmerda - Dermsdorf. Weitere Grenzen bilden die Bahntrasse im Süden und die Autobahn BAB A71 im Westen. Im Bereich der Kiebitzhöhe sind kleiner Gehölzbestände und Grünstrukturen zu verzeichnen. Aufgrund der hohen technischen Überprä-gung wird hier eine geringe Landschaftsbildqualität zu Grunde gelegt.

    Folgende Vorbelastungen bzw. Überprägungen der Landschaft bestehen im Untersuchungsraum:

    Zerschneidungs- und Verlärmungseffekte durch vorhandene Verkehrswege

    ausgeräumte Agrarlandschaft

    Gewerbe-/Industriegebiet Kiebitzhöhe

    Freileitungstrassen

    Bewertung: Das Untersuchungsgebiet, mit einem typischen Landschaftsbild für das Thüringer Becken, wird insgesamt mit einer geringen Landschaftsbildqualität bewertet, vor allem in Verbindung mit der bereits starken anthropogenen Überformung des Teilraumes. Daneben entsteht durch die freie Flur eine hohe Einsehbarkeit des Raumes, die Empfindlichkeit gegenüber visuellen Veränderungen ist entspre-chend hoch. Die Eignung hinsichtlich einer landschaftsgebundenen Erholung insbesondere innerhalb des Plangebiets ist von nachrangiger Bedeutung.

    S C H U T Z G U T M E N S C H

    In diesem Kapitel wird der Mensch/Bevölkerung einschließlich seiner Gesundheit, Wohnsituation, Erho-lungsnutzung und Freizeitinfrastruktur betrachtet (siehe auch Klima/Luft, Wasser, Landschaft). Die Schutzwürdigkeit der umliegenden Bebauung wird durch die Gebietsnutzung bestimmt Die Bewertung hinsichtlich ihrer Bedeutung bzw. Empfindlichkeit erfolgt über eine vierstufige Skala. Folgende Abstände bestehen zwischen dem Plangebiet und den nächst gelegenen, für das Schutzgut relevanten Bereiche:

    TAB. 4: ABSTÄNDE - GEBIETE MIT WOHN-/ERHOLUNGSFUNKTION Wohn- (WA) und Misch-(MI)

    bzw. Dorfgebiete (MD) Gärten/ Kleingär-ten (KGA)

    Gewerbegebiete (GE)

    Industriege-biet (GI)

    Stödten MD/MI ca. 400 m Gärten randlich der Ortslage

    GE (Schweinemast) ca. 850 m

    Kiebitzhöhe MI (Pappelweg) ca. 300m MI (Eugen-Richter-Str.) ca. 600 m

    KGA ca. 100 m GE ca. 50 m GI ca. 150 m

    Dermsdorf MD/MI ca. 800 m GE (Flugplatz) ca. 100 m

    Bedeutung sehr hoch hoch mittel gering

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    Die nächst gelegenen Ortschaften sind Stödten und Dermsdorf; diese sind dörflich geprägt mit Wohn-nutzungen, landwirtschaftlichen Betrieben und umliegenden Gärten bzw. Grabeland. Im Bereich der Kiebitzhöhe sind im südöstlichen Randbereich einzelne Mischnutzungen (Wohnen, Gewerbe, Gärten) vorhanden; es überwiegen jedoch die Gewerbe-/ Industrieflächen, welche gleichzeitig der Bereitstellung von Arbeitsplätzen dienen. Der Standort des Vorhabens IG-3 besitzt eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Mensch (Ackerland) hinsichtlich Wohn- und Erholungsfunktion.

    Gemäß DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ sind folgende Orientierungswerte zu beachten:

    WA: tags 55 dB(A) nachts 40 B(A) MI/MD: tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A)

    KGA: tags/ nachts 55dB(A)

    GE: tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A) = Vorbelastung

    GI: tags/ nachts 70 dB(A) = Vorbelastung

    Die umliegenden Gewerbe- und Industriegebiete stellen eine Vorbelastung bezüglich des Lärms dar; für bereits ansässige Firmen ist ein schalltechnischer Bestandsschutz zu berücksichtigen.

    Im Umkreis des Plangebietes befinden sich außer-dem mehrere Anlagen, welche Geruchsimmissions-quellen darstellen. Erhebliche Belästigungen durch Gerüche stellen nach § 3 Abs. 1 BImSchG eine schäd-liche Umwelteinwirkung dar. Im Ergebnis der Ge-ruchsimmissionsprognose (Lohmeyer, 2016) wurden verschiedene dominante Geruchsquellen am Stand-ort Kiebitzhöhe sowie in Stödten festgestellt. Schon jetzt handelt es sich somit um ein Vielquellengebiet.

    Abb. 8: Geruchsemittenten im UR (Lohmeyer, 2016)

    Als Freizeitnutzung sind die verbliebenen Kleingärten am westlichen Rand der Kiebitzhöhe aufzuführen. Im Nahbereich ist ferner der Radweg nördlich der Kiebitzhöhe in Richtung Dermsdorf zu nennen sowie der Flugplatz Dermsdorf, welcher dem Gewerbestatus zugeordnet wurde.

    Folgende Vorbelastungen bestehen im Untersuchungsraum:

    naturferne Landschaft mit wenig Erholungseignung

    Immissionen: Geruch-, Lärm-, Staub-, Schadstoffimmissionen (Gewerbe, Industrie, Straßenverkehr, Landwirtschaft)

    Gefährdung durch Hochwasserereignisse (siehe SG Wasser)

    Bedeutung: Von sehr hoher Bedeutung sind die umgebenden Orte mit Erholungs- und Wohnfunktion, es besteht eine hohe Empfindlichkeit im Hinblick auf Immissionen. Dies betrifft speziell Stödten sowie Teil-bereiche der Kiebitzhöhe als nächstgelegene schutzwürdige Bebauung. Für den Ortsteil Stödten sowie für Leubingen ist des Weiteren der Hochwasserschutz von erheblicher Relevanz (siehe Schutzgut Was-ser). Der Untersuchungsraum besitzt für das Schutzgut Mensch insgesamt eine mittlere Bedeutung.

    S C H U T Z G U T K L I M A / L U F T

    Klima

    Der Untersuchungsraum befindet sich im Klimabereich der `Südostdeutschen Becken und Hügel`, das

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    Regionalklima ist bezogen auf Thüringen verhältnismäßig warm und trocken. Der Landkreis Sömmerda gehört mit seinem westlichen Teil dem mitteldeutschen Trockengebiet an, während sich der östliche Teil in einem lokalen Luv (Finne und Hohe Schrecke) befindet. Im Untersuchungsraum werden Nieder-schlagssummen von maximal 650 mm pro Jahr erreicht (Landesdurchschnitt bei 837 mm pro Jahr).

    Folgende Charakteristika liegen im Landkreis Sömmerda vor (Quelle TLUBN)

    Jahresmitteltemperaturen zwischen 7,8 - 9,3°C.

    Windrichtung überwiegend Westsüdwest

    Niederschlagssumme 550-738 mm / Jahr

    Sonnenscheindauer 1.476 bis 1.554

    3-16 Tage mit Schneedeckenhöhe ab 10 cm

    Ein weiteres wichtiges klimaprägendes Kri-terium sind die unterschiedlichen Formen der Landnutzung. Die stark versiegelten Flä-chen besitzen ein größeres Wärmepotenzial als land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen und wirken abkühlungshemmend. Damit gliedert sich der Untersuchungsraum lokalklimatisch im Wesentlichen in die windoffenen Freiflächen der Agrarland-schaft (Freilandklima, Kaltluftentstehung) einschließlich der kleineren Ortslagen und das großflächige Gebiet der Kiebitzhöhe (abgeschwächtes Siedlungsklima).

    Abb. 9: Landnutzung (Karte: geoproxy)

    Das Plangebiet ist ebenfalls gekennzeichnet durch ein Freilandklima ebener oder gering reliefierter La-gen. Es herrscht insgesamt eine ausgeprägte Temperaturamplitude im Tagesverlauf, die Bereiche sind gut durchlüftet (Windoffenheit). Offene, weiträumige, ebene bis flach hügelige Bereiche mit Acker-, Grünland- aber auch Wasserflächen sind als Kaltluftentstehungsgebiete einzustufen. In windschwachen Strahlungsnächten kommt es zu einer starken Abkühlung, die Temperatur kann 3-5°C unter denen der benachbarten Flächen liegen. Ein nennenswerter Kaltluftabfluss ist aufgrund der geringen Reliefierung kaum vorhanden. Ein Siedlungsklima (Erwärmung gegenüber der Umgebung, verzögerte Abkühlung in Strahlungsnächten) entsteht in dicht bebauten und stark versiegelten Bereichen der Kiebitzhöhe.

    Luft

    Seit 1990 konnte allgemein eine deutliche Verbesserung der lufthygienischen Situation festgestellt werden. Als Emissionen treten Stäube, anorganische Gase, organische Gase und Dämpfe sowie Lärm auf. Emittenten - Gruppen sind Industrie/Gewerbe, Hausbrand, Verkehr und Landwirtschaft. Insbeson-dere die Stilllegung von Heiz- und Industrieanlagen, eine Erhöhung der gesetzlichen Anforderungen an die Emittenten, der Einsatz emissionsärmerer Energieträger (Umstieg von Kohle auf Gas und Öl) sowie die Anwendung moderner Technologien haben zur Abnahme der Luftbelastung beigetragen. Die Anzahl genehmigungsbedürftiger Anlagen ging stark zurück. Zu höheren Belastung kommt es infolge des zu-nehmenden Straßenverkehrs.

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    Als Vorbelastung sind hier zu nennen:

    Emissionen durch den Straßenverkehr (BAB A71), der Gewerbegebiete (Kiebitzhöhe) sowie land-wirtschaftliche Nutzung (Stallanlage Stödten)

    in der Umgebung sind zahlreiche Anlagen, Betriebe oder Firmen vorhanden, welche als Geruchse-mittenten in Frage kommen

    Emissionen – Lärm und Geruch: siehe Schutzgut Mensch

    das Fehlen größere Gehölzbestände mit lufthygienischer Regenerationsfähigkeit

    bestehende Bebauungen (Siedlungsklima)

    Bedeutung: Das Plangebiet weist als Kaltluftentstehungsgebiet eine mittlere Bedeutung auf, wobei das lufthygienische Regenerationsvermögen gering ist. Die Empfindlichkeit gegenüber einem Verlust des klimatischen Leistungsvermögens wird als gering eingeschätzt (Klimatop geringer Bedeutung ohne Be-zug zu Belastungsräumen). Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag in die Luft ist mittel, in Siedlungsbereichen hoch.

    S C H U T Z G U T W A S S E R

    Das Schutzgut umfasst sowohl Oberflächengewässer wie auch das Grundwasser. Des Weiteren sind Schutzgebietsausweisungen zu berücksichtigen.

    Oberflächengewässer

    Der Untersuchungsraum befindet sich im Flussgebiet der Unstrut und damit in einem Territorium hoher Gewässernetzdichte. Im Untersu-chungsraum sind verschiedene klei-nere Fließgewässer und Entwässe-rungsgräben zu verzeichnen sowie ein kleiner Quellbereich am südli-chen Rand des Plangebiets. Zu den Vorflutern gehört im Wesentlichen nördlich die Monna und südwestlich das Gewässersystem der Lossa.

    Abb. 10: Fließgewässer (Karte: geoproxy)

    Das Plangebiet wird vom Graben von der Kiebitzhöhe durchquert, welcher nördlich in die Monna einlei-tet und damit Oberflächenwasser aus dem Rückhaltebecken des Gewerbegebiets zuführt. Die Monna wird über einen Quellbereich nordöstlich des Streitsees gespeist bzw. erhält ihre Zuflüsse aus Wiesen und Feldern (angrenzende Ackerflächenentwässerung). Das Wasser der Monna wird über ein Schöpf-werk nördlich von Leubingen der Unstrut zugeführt.

    Die Lossa befindet sich ca. 1,5 km südlich des IG-3. Sie verläuft von Großneuhausen kommend an Stödten südlich vorbei in Richtung Leubingen, wo sie südwestlich der Ortschaft in die Unstrut mündet.

    Aus dem Einzugsgebiet laufen beidseits zahlreiche Bäche und Gräben zu wie z.B. die Sorge mit ihrem Nebengraben unmittelbar südwestlich von Stödten. Die an das Ufer angrenzenden Bereiche sind über-

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    wiegend landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen und Wiesen. Teilweise ist die Lossa in ihrem Verlauf beidseitig eingedeicht und streckenweise begradigt.

    Die größeren Fließgewässer (Monna, Lossa und Sorge) sind i.d.R. ganzjährig wasserführend, die Gräben sind im Sommer zumeist trocken. Natürliche Standgewässer treten im Nahbereich des Plangebiets nicht auf, lediglich künstliche Kleingewässer wie Regenrückhaltebecken.

    Der ökologische Zustand der Fließgewässer wurde als unbefriedigend eingestuft (TLUG, 2013). Die Monna sowie weitere Gräben nördlich und südlich sind dennoch naturschutzfachlich bedeutsam (u.a. FFH-Gebiet). Durch umfangreiche Maßnahmen konnte die stark mit Schwermetallen (Galvanik ehem. volkseigene Funkwerk Kiebitzhöhe) belastete Monna weitestgehend saniert werden.

    Grundwasser

    Ein Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besteht im Erreichen eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes der Grundwasserressourcen bzw. eine Verschlechterung zu verhindern. Der Un-tersuchungsraum gehört zum Grundwasserkörper „Östliches Thüringer Keuperbecken“: der mengenmä-ßige Zustand ist mit gut angegeben, der chemische Zustand mit schlecht (Nitratbelastung).

    Der geologische Aufbau des Landkreises Sömmerda im Zentrum des Thüringer Beckens ist recht einheit-lich. Es herrschen Schluff- und Tonsteine des Keupers vor, die zu großen Teilen mit einer Lössdecke überzogen sind. Die Auen der Unstrut und ihrer Nebenflüsse sind durch Lockergesteinsbedeckung ge-kennzeichnet. Löss, Lösslehme, Fließlehme und stark lehmiger Gehängeschutt wirken stark reduzierend auf die Rate der Grundwasserneubildung bzw. verhindern die Neubildung stellenweise vollständig. Im Landkreis Sömmerda findet mit 65 mm pro Jahr eine sehr geringe Grundwasserneubildung statt (Thürin-ger Mittel = 111 mm jährlich).

    Im Plangebiet ist ein mehr oder weniger geschlossener Grundwasserhorizont vorhanden. Den Haupt-grundwasserleiter bilden die anstehenden Fluss- bzw. Bachanschwemmungen sowie ggf. das Kluftsys-tem der Festgesteine. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung (BIGUS, 2011) wurde ein Ruhewasser-stand von ca. 1,30 m bis 1,40 m Tiefe unter GOK festgestellt. Der höchste Grundwasserstand ist nahe der Monna nur wenige Dezimeter unter GOK einzuordnen. Das Grundwasser ist stark mineralisiert. Ein Zutritt von gering mineralisierten Wässern kann zu Auslaugungen im Boden führen.

    Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist im Untersuchungsraum gering; aufgrund des Grundwasserflurabstandes < 2 m besteht eine Gefährdung des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen. im südwestlichen Teil des IG-3 verläuft eine Grundwasserscheide – die Entwässerung erfolgt hier in Rich-tung Lossa bzw. Monna.

    Hochwasserschutz

    Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen oder für die Hochwasserentlastung bzw. -rückhaltung beansprucht werden. Sie dienen der Vermeidung und Vermin-derung von Schäden durch Hochwasser, der Verbesserung der ökologischen Struktur der Gewässer so-wie dem schadlosen Abfluss des Hochwassers und sind deshalb im natürlichen Zustand zu erhalten und von baulichen Anlagen freizuhalten. Bis 2010 waren die Länder gesetzlich verpflichtet, für Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, die Über-schwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung auszuweisen. Maßgeblich ist das Hochwasserereignis, das statistisch betrachtet einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100).

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    Gewässer, für die noch kein Überschwemmungsgebiet durch Rechtsverordnung ausgewiesen wurde, können ge-mäß § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert werden. In den rechtlich gesicherten ÜSG (Rechtsverordnungen, vorläufige Sicherungen, Beschluss) gelten die gesetzlichen Bestimmun-gen des § 78 und § 78a WHG. Unter anderem ist die Errich-tung oder Erweiterung baulicher Anlagen in den ÜSG unter-sagt.

    Abb. 11: vorläufig gesicherte ÜSG Monna (blau) und Lossa (violett) (Quelle TLVwA)

    Mit dem Hochwasserschutzgesetz II (vom 30. Juni 2017) wurde das WHG in Teilen geändert; ab dem Jahr 2018 gelten damit u.a. neue Bestimmungen für Risikogebiete außerhalb festgestellter Über-schwemmungsgebiete gemäß § 78b, c WHG. Bei der Ausweisung neuer Vorhaben sind diese in der Ab-wägung nach § 1 Abs. 7 BauGB (Belange des Umweltschutzes) zu berücksichtigen. Bauliche Anlagen sind dem jeweiligen Hochwasserrisiko so anzupassen, sodass keine Gefährdungen entstehen (z.B. keine Lage-rung wassergefährdender Stoffe).

    Für die Risikogebiete sind gemäß § 74 (2) WHG Gefahrenkarten zu erstellen: erfasst sind die Flächen, die alle 100 Jahre (HQ100) und alle 200 Jahre (HQ200) überflutet werden. Folgende Risikogebiete sind im Untersuchungsraum vorhanden:

    die Risikogebiete der Lossa (HQ100 und HQ200) liegen innerhalb des vorläufig gesicherten ÜSG bzw. treten hinter der Ausweisung des ÜSG deutlich zurück;

    das Risikogebiet der Monna für das HQ100 bewegt sich ebenfalls im ausgewiesenen ÜSG;

    das Risikogebiet der Monna für das HQ200 reicht über das ÜSG hinaus bis in den nordöstlichen Teil des IG-3 hinein; es gehört damit zu den Risi-kogebieten außerhalb festgestellter Überschwemmungsgebiete und un-terliegt den o.g. Bestimmungen;

    Abb. 12: Gefahrenkarte der Monna HQ200 (Quelle TLUBN)

    Folgende Vorbelastungen sind für das Schutzgut Wasser (Oberflächen-/Grundwasser) im Untersu-chungsraum zu benennen:

    Beeinträchtigungen des Wasserkörpers durch Siedlungstätigkeiten (z.B. Schadstoffeinträge an viel be-fahrenen Straßen, Verminderung der Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung)

    Stoffeinträge in empfindliche Grundwasserbereiche durch intensive Landwirtschaft sowie in Fließ-gewässer bei direkt angrenzender landwirtschaftlicher Nutzung

    bei fehlender Vegetation - erhöhter oberirdischer Abfluss von Niederschlag (insb. bei Starkregene-reignissen)

    besonders hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen bei einem Grundwas-serflurabstand < 5 m sowie Grundwasser im Festgestein ohne bzw. mit geringmächtigen bindigen Deckschichten

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    Ausbau, Begradigungen von Fließgewässern (fehlende Durchgängigkeit) sowie Verlust von Auenve-getation bzw. Gewässerrandstreifen

    Entnahme von Grundwasser durch Industrie/Gewerbe/Landwirtschaft

    Bedeutung: Das Schutzgut Wasser besitzt im Untersuchungsraum eine hohe Bedeutung. Es besteht eine Empfindlichkeit gegenüber einer Absenkung des Grundwasserspiegels, von Stoffeinträgen in das Grundwasser wie auch gegenüber Beeinträchtigungen des Wasserregimes der Fließgewässer. Dies gilt vor allem für wasserabhängige Ökosysteme. Die Oberflächengewässer besitzen speziell im Hinblick auf ihre Lebensraum- und Biotopvernetzungsfunktion (FFH- Gebiet) eine essenzielle Bedeutung.

    Neben dem Naturhaushalt ist der Mensch als Schutzgut unmittelbar betroffen. Kritisch ist die Hochwas-sersituation für die Ortslage Stödten, welche in der Vergangenheit in kürzeren Abständen von Überflu-tungen betroffen war. Bereits bei einer Hochwassersituation HQ20 werden Nutzflächen teilweise über-flutet. Maßgebend hierfür ist die Wasserspiegellage der Unstrut, der einen Rückstau in die Lossa und de-ren Zuläufe erzeugt. Bei Ereignissen um HQ100 reicht die Wasserspiegellage bis an die Bebauung heran (HWSK Stödten). Hochwassergefahr besteht ebenfalls für Leubingen: gleichermaßen bei einer hohen Wasserspiegellage der Unstrut, dem damit verbundenen Rückstau in den Zulaufgräben und der Erhö-hung des Grundwasserstandes. Eine Verschärfung der Hochwassersituation für die Ortslagen durch die Baumaßnahme IG-3 ist generell auszuschließen.

    S C H U T Z G U T B O D E N

    Von der naturräumlichen Gliederung ableitend ergibt sich die Zuordnung des geologischen Aufbaus und der Böden. Der Boden im Planungsraum wird erheblich vom anstehenden Gestein, vom Wasserhaushalt und dem Relief bestimmt.

    Bodengeologie

    Im Untersuchungsraum stehen Gesteine des Mittleren Keupers (km) an, genauer des Unteren Gipskeupers (kmGU), teils über-deckt von quartären Lockersedimenten der Weichsel-Kaltzeit in Form von Lössen / Lösslehmen (qwLo) sowie holozänen Ab-schwemmmassen. In den Gesteinseinheiten können auslaugungsfähige Schichten aus Gips eingelagert sein.

    Abb. 13: Geologische Gliederung (Quelle TLUBN)

    Im südlichen Teil („Mittelfeld“) sind bisher zwei Subrosionsformen als flache Erdsenken bekannt. Eine Senke hat laut Subrosionskataster einen Durchmesser von 150 bis 300 m bei einer Tiefe von 0,5 m, die zweite Senke in der Südostecke des Planungsgebietes hat einen Durchmesser von 300 bis 400 m und ei-ne Tiefe bis 1,5 m. Zwei weitere Senken befinden sich südlich des o. g. Gebietes zwischen „Mittelfeld“ und „Pferderieth“. Inwieweit unter diesen Senken noch Auslaugungsprozesse stattfinden, ist nicht be-kannt. Da die Fläche ackerbaulich genutzt wird, werden langsame Senkungsvorgänge nicht wahrge-nommen; sie können sich aber innerhalb der Senken in erhöhter Bodenmächtigkeit widerspiegeln. Auch das Vorhandensein weiterer verborgener, flacher Subrosionssenken ist nicht auszuschließen.

    IG-3

    ds5

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    Boden

    Böden erfüllen eine Vielzahl von Funktionen für den Naturhaushalt und die menschliche Gesellschaft. Dazu gehören (gem. § 2 BBodSchG):

    natürlichen Bodenfunktionen:

    a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen

    b) Bestandteil des Naturhaushalts, insb. mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen

    c) Abbau-, Ausgleichs-, Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stof-fumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers

    Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

    Nutzungsfunktionen als

    a) Rohstofflagerstätte

    b) Fläche für Siedlung und Erholung

    c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung

    d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung

    Im Untersuchungsraum sind folgende Leitbodenformen vertreten (Quelle geoproxy)

    ds5: Lehm- Feuchtschwarzerde

    h3t: Lehm – tonig

    t1: Ton - Schwarzerde

    Im Großteil des Untersuchungsraums und so auch im Vorhabensgebiet stehen Aueböden an. Da diese an das Grundwasser angebunden sind, sind sie potenziell zur Entwicklung feuchtigkeitsabhängiger Bio-toptypen geeignet. Diese Böden sind vor allem empfindlich gegenüber Entwässerung. Der Boden im Plangebiet wird ausnahmslos als Ackerland genutzt.

    Leitbodenform ds5: Lehm-Feuchtschwarzerde (über Sand-Kies-Mergel)

    Verbreitung: ebene Flächen im Bereich breiter Flussauen

    geologische Einheit: Niederterrassenebenen im Thüringer Becken

    Nutzung: vorwiegend als Acker, selten Grünland

    Bodenprofil: Lehm – Schlufflehm, steinfrei bis selten schwach kiesig, meist bis >0,4 m humos; Un-terboden mergelig-schluffig, seltener sandig-kiesig

    Eigenschaften: mittlere bis hohe Wasserspeicherfähigkeit bei teils stärkerer, besonders frühjährli-cher Vernässung infolge höheren Grundwasserstandes; meist gutes Krümelgefüge, hohes Nähr-stoffaufnahmevermögen; Kalkreserve im Untergrund

    Ertragspotenzial: hohe Ertragspotenz bei mittlere Ertragssicherheit; Ackerzahl zwischen 70 - 90

    Im Rahmen einer Baugrunderkundung (BIGUS, 2011) wurden unter dem ca. 0,4-0,8 m mächtigen Mut-terboden folgende Schichteinheiten festgestellt:

    holozäner Schwemmlehm bis max. 2 m unter GOK (sandiger bis stark sandiger, schwach kiesiger bis kiesiger Ton sowie Schluff bzw. stark tonigen Sand)

    pleistozäne Bach- und Flussablagerungen in Form von Schwemmsand und Flussschotter (kiesiger, schwach schluffiger bis schluffiger Sand sowie stark sandiger, stein-, geröllführender Kies)

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    Juli 2019 18

    Locker- und Festgesteine der Formation des Mittleren Keupers (Felszersatzzone: mehr oder weni-ger tonsteinigen und gipssteinigen Ton; darunter Festgestein: Wechselfolgen von Ton-, Schluff- und Mergelstein mit primären Einlagerungen von Anhydrit/Gips)

    Folgende Vorbelastungen bestehen im Untersuchungsraum für das Schutzgut Boden:

    bandartige Schadstoffeinträge entlang der Verkehrsflächen

    Beeinträchtigung der Bodenfunktionen bei intensive Ackernutzung (Meliorationsmaßnahmen / Drainagegräben, Stoffeinträge, Bodenverdichtung, Erosionsgefahr)

    Verlust der Bodenfunktionen entsprechend Versiegelungsgrad der Siedlungs-/ Verkehrsflächen (Straßen, Wirtschaftswege)

    für den Geltungsbereich besteht kein Verdacht hinsichtlich einer Altlast, es wurden keine Bodenbe-lastungen festgestellt (ggf. erhöhte Nährstoffgehalte bzw. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in den oberen Bodenhorizonten)

    Bedeutung: Boden besitzt eine Funktion als wesentliche Lebensgrundlage und Lebensraum. Trotz vor-handener Beeinträchtigungen ist dieser in Teilen als naturnah, mehr oder weniger anthropogen beein-flusst einzustufen. Natürliche Bodenfunktionen sind im Bereich von Grünflächen (z.B. Grünland, Kraut-säume) durch die Durchwurzelung und Erhöhung der Infiltrationsrate erhalten. In verdichteten Sied-lungsräumen (Kiebitzhöhe) ist die Naturnähe sehr gering. Hervorzuheben sind spezielle Standorte als Voraussetzung zur Ausbildung von Sonderbiotopen wie wechselfeuchte/ feuchte Böden (hohes Entwick-lungspotenzial). Zu den kulturhistorisch wertvollen Böden mit Archivfunktion zählen archäologische Re-levanzgebiete (siehe nachfolgendes Kapitel). Besonders fruchtbare Böden besitzen als landwirtschaftli-ches Produktionsmittel eine sehr hohe Bedeutung aber auch als Lebensraum für den Feldhamster.

    TAB. 5: BEWERTUNG BODEN

    Bodenfunktionen (gem. § 2 BbodSchG) Stufen: 1 sehr gering 2 gering 3 mittel 4 hoch 5 sehr hoch

    Bewertung

    Lebensgrundlage und Lebensraumfunktion: 3 Wasser- und Nährstoffkreisläufe: 4-5 Filter-, Puffer-, Stoffumwandlungseigenschaften: 4-5 natürliche Funktionen insgesamt 4 Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 4 Rohstofflagerstätte 1 Fläche für Siedlung und Erholung 2 Standort für die land- (und forst)wirtschaftliche Nutzung 5 Standort für sonstige wirtschaftliche, öffentliche Nutzungen 2 Nutzungsfunktionen insgesamt 3

    Das Schutzgut Boden weist insgesamt eine hohe Bedeutung auf.

    S C H U T Z G U T K U L T U R - U N D S O N S T I G E S A C H G Ü T E R

    Die fruchtbaren Ebenen des Thüringer Beckens wurden bereits in urgeschichtlicher Zeit von Menschen besiedelt. So bezeugen Funde bei Bilzingsleben, dass dieses Gebiet bereits vor über 400.000 Jahren be-siedelt war. Konkret liegen im Untersuchungsraum Funde der jungsteinzeitlichen Linienbandkeramik und Schnurkeramik (ab ca. 6000 v. Chr.), der Bronzezeit, vorrömischen Eisenzeit, römischen Kaiserzeit und des Mittelalters als Oberflächenfunde vorrangig im Südteil, in geringerem Maße auch am westlichen Rand vor. Im nördlichen Randbereich gibt es Hinweise auf eine ausgedehnte slawische Siedlung des Mit-telalters. Jedoch sagt das bisherige Fehlen von Funden im zentralen und östlichen Teil nichts über die

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    tatsächliche Verteilung von Bodendenkmalen aus. Aufgrund der hohen Dichte an Denkmalen im Umfeld, mit dem Leubinger Großgrabhügel („Fürstenhügel“) und dem bronzezeitlichen Gebäude („Halle“) bei Dermsdorf, ist mit weiteren Funden auch im zentralen Riedbereich zu rechnen.

    Abb. 14: Fürstenhügel (Foto LEG, 2014)

    Bedeutung: Das Plangebiet befindet sich in einem archäo-logischen Relevanzgebiet – mit archäologischen Funden und Befunden muss gerechnet werden. Das Schutzgut Kul-tur- und Sachgüter wird mit einer mittleren Bedeutung

    bewertet. Vorbelastung bestehen nach aktuellem Kenntnisstand nicht.

    S C H U T Z G U T T I E R E , P F L A N Z E N , B I O L O G I S C H E V I E L F A L T

    Schutzgebiete

    Innrehalb des IG-3 befinden sich keine Schutzgebiete. Nördlich sowie südlich des Vorhabens verlaufen Abschnitte des linearen FFH-Gebiets „Monna und Gräben bei Leubingen“ – das europäische Schutzge-biet ist von besonderer Bedeutung für seltene Tier- und Pflanzenarten (vgl. Pkt. 2.4).

    Vereinzelt sind im Untersuchungsraum nach § 30 BNatSchG (i.V.m. § 18 ThürNatG) geschützte Biotope zu finden. Im Nahbereich des Plangebietes kommen folgende gesetzlich geschützten Biotope vor (siehe auch Bestands-/ Konfliktplan):

    von Eschen (Fraxinus excelsior), Weiden (Salix alba) und einzelnen Pappeln (Populus spec.) domi-niertes Feldgehölz / Waldrest auf Feucht-Naßstandort [6211] entlang eines Grabens südlich an-grenzend an das Plangebiet, welcher im weiteren Verlauf westlich in einem kurzen Abschnitt als naturnaher Bach [2211] geschützt ist;

    Teilabschnitte der nördlich verlaufenden Monna sind als naturnaher Bach [2211] geschützt;

    Außerhalb des Untersuchungsraums bzw. des Wirkbereiches sind vereinzelt weitere geschützte Biotope wie naturnahe Bachabschnitte, Streuobstwiesen, Feuchtgehölze und kleine Standgewässer vertreten.

    Pflanzen und Biotope

    An der südlichen Spitze des Plangebiets, nördlich des zuvor beschriebenen Feuchtgehölzes [6211 §], schließt zunächst ein kleiner artenreicher Grünlandbe-reich [4222] u.a. mit Kohldistel (Cirsium oleraceum), Zaunwinde (Calystegia sepium) und Storchschnabel (Ge-ranium pratense) an. Begrenzt wird das Grünland nord-westlich durch einen Graben [2214] mit Schwertlilie (Iris pseudacorus) und Armleuchteralgen (Chara vulgaris) so-wie durch einen Feldweg [9214] in Richtung Stödten.

    Abb. 15: Feuchtbereich am südlicher Rand (Quelle TLUBN)

    Südwestlich schließt ein naturnaher Bachabschnitt an [2211§]. Oberhalb des Feldweges setzt sich der schmale Graben mit wenig Wasser und einem schmalen Schilfsaum (der abgemäht wird) fort. An dessen Beginn in der Ackerfläche [4110] ist ein temporärer Quellbereich innerhalb eines kleinen Weidenge-büschs [6224] (Salix caprea) zu vermuten. Bei dem Bereich scheint es sich insgesamt um eine vernässte Bodensenke (vgl. Schutzgut Boden) zu handeln.

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    Eine weitere vernässte Bodensenke ist im südöstlichen Plangebietsteil am Graben von der Kiebitzhöhe [2214] zu finden. Im Bereich einer Pappelgruppe [6310] haben sich Staudenfluren entwickelt, durchsetzt mit Landröhricht [3230] (Phragmites australis). Im weiteren Verlauf ist der Graben mit geringer Wasser-

    führung tief eingekerbte, punktuell mit Röhricht bewach-sen und mit Bäumen jüngeren Alters [6320] bestanden. Die Ackergrenze reicht bis an die Böschungsoberkante heran, sodass ein grasreichen nitrophiler Saum [4711] nur im Bö-schungsbereich ausgebildet ist. Als Stickstoffzeiger ist die Brennnessel (Urtica dioica) häufig vertreten.

    Abb. 16: Pappelgruppe am Graben (Quelle TLUBN)

    Am nördlichen Plangebietsrand leitet der Graben von der Kiebitzhöhe in die Monna [2212] ein. An der Einleitstelle ist eine Wasserlinsendecke [-000] und Röhricht [-201] entwickelt; punktuell sind Wasser-pflanzen wie Berle (Berula erecta), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Kleine Wasserlinse (Lemna mi-nor) und Schilf (Phragmites australis) vertreten. Am Gewässerrand wurde die Gelbe Spargelerbse (Lotus maritimus) nachgewiesen, die in der Roten Liste (DL: gefährdet) aufgeführt ist (Schuster, 2018). Beglei-tend zur Monna verläuft ein etwa 10 m breiter Gewässerschonstreifen [4711] (Ausgleichsmaßnahme im Zuge Neubau BAB A71). Oberhalb des Grabens ist Grünland [4222] mit einer Pappelgruppe [6310] vor-handen, das großflächige Intensivgrün des Flugplatz Sömmerda-Dermsdorf [9240] schließt daran an.

    Die ganzjährig wasserführende Monna (FFH-Gewässer) ist mit wenigen Gehölzen bestanden und durch einen dichten Bewuchs von Seggen und Röh-richten gekennzeichnet. Das Gewässer ist nur ab-schnittsweise als naturnaher Bach [2211 §] ausge-prägt.

    Abb. 17: Einleitstelle Graben - Monna, rot = naturnahe Bachabschnitte (Quelle TLUBN)

    Der Großteil des Untersuchungsraums wird als Acker [4110] in großen Schlägen (Schlaggrößen zwischen 17 und 62 ha) genutzt. Somit ist das Plangebiet durch eine intensive Nutzung und damit verbundene Ar-tenarmut gekennzeichnet. Boden und Biotope sind eutrophiert. Selbst entlang von Wegen sind kaum schmale Säume [4711] entwickelt. In Richtung Stödten ist am Schwarzen Weg [9214] auf einem Teilab-schnitt des begleitenden Grabens [2214] einseitig eine Baumpflanzung [6320] zur Strukturanreicherung erfolgt. Der Wirtschaftswege selbst sind zwar nicht asphaltiert jedoch geschottert und stark verdichtet.

    Strukturbildender Gehölze sind kaum zu finden. Punktuell sind am Weg nach Stödten Einzelsträucher mit Weide (Salix caprea), Weißdorn (Crataegus monogyna), Holun-der (Sambuccus nigra), Hartriegel (Cornus sanguinea) und Wildrosen (Rosa canina) als heimische Gehölze vertreten. Die Baumgruppe aus Pappeln (Populus spec.) sowie weg- bzw. grabenbegleitende Baum-pflanzungen (siehe Anlage 3 GOP) mit Esche (Fraxinus excelsior), Erle (Alnus glutinosa), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (A-cer platanoides), Feldahorn (Acer campestre), Winterlinde (Tilia cordata) und Vogelbeere (Sorbus aucuparia) stellen eine gewisse Aufwertung des Bereiches dar.

    Abb. 18: Grabenbegleitende Gehölze (Foto LEG, 2018)

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    Die Bewertung der im Untersuchungsraum vorkommenden Biotope erfolgt über eine fünfstufige Skala:

    TAB. 6: BEWERTUNG BIOTOPTYPEN

    Bedeutung

    sehr gering

    stark anthropogen beeinträchtigte Flächen sehr geringe Strukturvielfalt und Lebensraumqualität Lebensraum nur weniger ubiquitärer Arten

    gering

    Biotopflächen unterdurchschnittlicher Strukturvielfalt und Lebensraumqualität Ubiquisten überwiegen menschliche Einflüsse prägen den Charakter Biotope hoher Ersetzbarkeit und Regenerationsfähigkeit

    mittel Biotopflächen durchschnittlicher Strukturvielfalt, Naturnähe, Vollkommenheit und Lebens-raumbedeutung hohes Entwicklungspotential

    hoch Biotopflächen überdurchschnittlicher Strukturvielfalt, Natürlichkeit, Vollkommenheit neben verbreiteten Arten finden auch Spezialisten Rückzugs- und Lebensraum geringe Ersetzbarkeit

    sehr hoch seltene und/oder gefährdete Biotopflächen hoher Natürlichkeit und Vollkommenheit vielfältig strukturierte und nicht oder nur schwer ersetzbare Biotope mit Lebensraumfunktion vor allem für Spezialisten

    Im Ergebnis der Kartierung (Abstimmungen UNB, Abgleich OBK) sind im Untersuchungsraum folgende Biotoptypen mit ihrer Bedeutung, nach dem Code für Biotopkartierungen Thüringen zu verzeichnen:

    TAB. 7: BIOTOPE IM UNTERSUCHUNGSRAUM

    Biotop-Nr. Biotop (Bestand) Bedeutung Binnengewässer 2211 naturnaher, strukturreicher Bach (§ 30 BNatSchG) sehr hoch 2212 Bach mittlerer Strukturdichte (Monna) hoch -000 Wasserlinsendecke hoch -201 Großröhricht hoch 2214 Graben (i.d.R. temporär wasserführend) mittel 2515 naturfernes Kleingewässer (Regenrückhaltebecken) mittel Moore, Sümpfe 3230 (Schilf-) Landröhricht hoch Acker, Grünland, Staudenfluren 4110 Acker in großen Schlägen (Schlaggröße 17-62 ha) gering 4222 mesophiles Grünland, frisch bis mäßig trocken (ruderalisiert) mittel 4711 grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (an Wegen/Gräben) mittel Feldgehölze, Waldreste, Gebüsche, Bäume 6211 Feldgehölz/Waldrest auf Feucht-/Naßstandort (§ 30 BNatSchG) sehr hoch 6214 Sonstiges naturnahes Feldgehölz, Waldrest hoch 6224 Laubgebüsche frischer Standorte (teils Dornsträucher) hoch 6310 Baumgruppe (Altbestand) hoch 6320 Baumreihe (Bäume jüngeren Alters) mittel 7100 Waldfläche (Waldrest) hoch Siedlung, Verkehr, Freizeit, Erholung 9110 zusammenhängende Wohnflächen (Stödten) gering 9130 Einzelanwesen gering 9140 Industrie-/Gewerbeflächen sehr gering

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    TAB. 7: BIOTOPE IM UNTERSUCHUNGSRAUM

    Biotop-Nr. Biotop (Bestand) Bedeutung 9210 Straßen sehr gering 9214 Wirtschaftsweg, unversiegelt sehr gering 9221 Schienenverkehrsfläche sehr gering 9240/4250 Luftverkehrsfläche / Intensivgrünland gering 9280 Verkehrsbegleitgrün (Intensivgrünland) gering 9350 Dauerkleingarten mittel 9351 Garten in Nutzung mittel 9391 Grabeland mittel

    Erläuterung: grau = innerhalb des Geltungsbereiches

    Maßnahmen/Geltungsbereiche

    Zur Kompensation der Eingriffe sind vier weitere Maßnahmen vorgesehen.

    Abb. 19: Kompensationsmaßnahmen (Karte: geoproxy)

    Bei den Ausgleichsmaßnahmen A4 Stallanlage Wenigensömmern und A5 Trockenwerk Leubingen han-delt es sich um ehemalige landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Nutzungen im Außenbereich. Die Flä-chen sind zu einem Großteil bebaut und versiegelt bzw. anthropogen überformt, es sind verschiedene Ablagerungen und Müll vorhanden. In Randbereichen hat zwischenzeitlich eine Gehölzsukzession einge-stellt. Durch die Brachflächen, verfallenden Gebäude und Ablagerungen wird insbesondere das Land-schaftsbild bzw. der Ortsrand von Wenigensömmern beeinträchtigt.

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    Die Maßnahme A4 liegt im Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz hw-8 (Schwerpunktgebiete für Rück-baumaßnahmen) und grenzt zudem direkt an eine Rekultivierungsfläche des Rohstoffabbaugebiets an sowie an das Überschwemmungsgebiet der Unstrut. Die Maßnahme A5 befindet sich im Vorbehaltsge-biet Freiraumsicherung fs-71 (langfristige Erhaltung der Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Landschaft), nördlich des Hauptgrabens als Teilfläche des FFH-Gebiets Nr. 203, an dem bereits eine Maßnahme (Gewässerschonstreifen) im Zuge des Autobahnbaus BAB A 71 umgesetzt wird.

    Die beiden Ersatzmaßnahmen erstrecken sich in der Lossa-Aue: die E1 Lossawiese Sömmerda südwest-lich des Gewässers I. Ordnung; die E2 Lossa-Aue Kölleda nordöstlich auf der gegenüber liegenden Seite. Die im Überschwemmungsgebiet (Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz hw-8) liegenden, vernässten Aueböden sind besonders geeignet für die Entwicklung hochwertiger Feuchtbiotope.

    Im HWSK Stödten sind für den Bereich hochwassermindernde Flächenbewirtschaftung aufgeführt; im GEP Lossa sind für den Gewässerabschnitt weitere Maßnahmen benannt (u.a. Schutz und Entwicklung von Auelandschaften). Die zu Vernässung tendierenden Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaft-lich genutzt (Acker, Weide, Intensiv-/ Wirtschaftsgrünland) und sind zum Teil Gräben mit Gehölzbestand durchzogen. Auch hier wurden bereits Maßnahmen im Zuge der BAB A 71 verortet.

    Alle Maßnahmen befinden sich im bzw. randlich des Feuchtbiotopverbunds (RP-MT).

    TAB. 8: BIOTOPE - WEITERE GELTUNGSBEREICHE

    Biotop-Nr. Biotop (Bestand) Bedeutung A4: Maßnahmenkomplex - ehem. Stallanlage Wenigensömmern 9159/9392 Flächen mit besonderer baulicher Prägung/ Ruderalflur auf anthropogen ver-

    änderten Standorten in Ortslagen, an Gewerbe- oder Industriestandorten sehr gering

    A5: Maßnahmenkomplex - ehem. Trockenwerk Leubingen 9159/9392 Flächen mit besonderer baulicher Prägung/ Ruderalflur auf anthropogen ver-

    änderten Standorten in Ortslagen, an Gewerbe- oder Industriestandorten sehr gering

    E1: Lossawiesen - Sömmerda 4250 Intensivgrünland/Wirtschaftsgrün mittel 4110 Acker, in großen Schlägen gering 2214, 6120 Graben mit Gehölzbestand hoch E2: Lossaaue - Kölleda 4110 Acker, in großen Schlägen gering 2211, 6120 Gewässer/Graben mit Gehölzbestand (z.T. § 30 Biotope) hoch

    Bedeutung: Insgesamt werden die Biotope im Untersuchungsraum und speziell innerhalb des Plangebiets IG-3 mit einer geringen Wertig-keit eingeschätzt (siehe auch GOP - Anlage 2). Diese sind stark anthro-pogen beeinflusst; es kommen nitrophile, anpassungsfähige Pflanzen-arten mit einer breiten ökologischen Amplitude vor. Das intensiv ge-nutzte Ackerland nimmt den Großteil des Geltungsbereiches ein.

    Biotope mittlerer und höherer Bedeutung sind nur vereinzelt und kleinflächig vertreten. Hierzu gehören v. a. der nördliche Bereich der Monna sowie die Feuchtstelle am südlichen Gebietsrand.

    Abb. 20: Bedeutsame Biotopkomplexe (B+K Plan, Anlage 1)

    Auch im Bereich der Maßnahmen A4, A5 und E1, E2 sind deutlich anth-ropogen beeinflusste Biotope vorhanden; die baulichen Brachflächen

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    wie auch die z.T. intensiv bewirtschafteten Flächen in der Lossa-Aue haben ein hohes naturschautzfach-lichen Entwicklungspotenzial. Insgesamt wird von einer mittleren bis hohen Ersetzbarkeit und Regenera-tionsfähigkeit der Biotope ausgegangen.

    Tiere (Fauna)

    Auch im Ergebnis der Faunistischen Kartierung (Bellstedt, 2015) ist das Plangebiet als besonders arten-arm, mit einer geringen Strukturvielfalt und Lebensraumqualität einzustufen. Dennoch bietet Ackerland einen Lebensraum bzw. wird partiell von Tierarten z.B. zur Nahrungssuche genutzt. Folgende Arten/ Ar-tengruppen waren aufgrund der vorgefundenen Habitate (Acker, Gräben, Säume, kleinflächig Schilf/ feuchte Geländesenken, Einzelgehölze/ Pappelgruppe) zu untersuchen:

    Amphibien: Untersuchungsraum entspricht Geltungsbereich des B-Plans zzgl. eines potenziell rele-vanten Umfeldes; insbesondere vorhandene Gräben und feucht Geländesenken;

    Avifauna (Brutvögel): Untersuchungsraum entspricht Geltungsbereich des B-Plans zzgl. eines po-tenziell relevanten Umfeldes;

    Libellen: Untersuchung der Gewässerabschnitte innerhalb des FFH-Gebiets (Monna, Sorge nördli-che Hauptgraben) sowie des Grabens im Geltungsbereiches, Schwerpunkt Helm-Azurjungfer;

    Reptilien: aktuell sind keine Vorkommen (z.B. Zauneidechse) zu erwarten; Nachweise im Zuge der o.g. Kartierungen sind jedoch mit zu erfassen;

    Feldhamster: Eine Übersichtskartierung ist im Jahr 2013 erfolgt, 2014 hat sich eine Kombination von Übersichtskartierung und Feinkartierung angeschlossen;

    Fledermäuse: aufgrund fehlender Habitat keine Kartierung erforderlich/Abschätzung über saP

    Anschließend werden die nachgewiesenen (FSU) bzw. potenziell vorkommenden Tierarten (saP) sowie die Bedeutung des UR und des Plangebiets für einzelne Artengruppen und/oder Arten dargestellt: Erläuterung zu Tabellen fett dargestellt Vorkommen im UR / im potenziellen Wirkbereich / davon planungsrelevant/Einzelprüfung (Wertarten)

    Schutzstatus nach BNatSchG: § = besonders geschützt gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG §§ = streng geschützt gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

    FFH- Richtlinie: II = Arten des Anhang II = von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV = Arten des Anhang IV = streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse

    Vogelschutzrichtlinie: Anh. I = Schutzstatus nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie

    Rote Liste (2009): DL – Deutschland Th – Thüringen (2011) 0= ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt R = extrem selten (rar) V = Arten der Vorwarnliste D = Daten defizitär- = ungefährdet / keine Einstufung

    TAB. 9: AMPHIBIEN UND REPTILIEN IM UNTERSUCHUNGSRAUM

    Tierart BNatSchG FFH-RL/VS-RL Rote Liste DL Rote Liste Th Erdkröte Bufo bufo § - - - Grasfrosch Rana temporaria § - - - Seefrosch Rana ridibunda § - - - Teichfrosch Rana esculenta § - - - Teichmolch Triturus vulgaris § - - -

    Im Untersuchungsraum wurden 5 Amphibienarten nachgewiesen. Am häufigste Art ist der Grasfrosch, der auch im Bereich der Feuchtstelle im offenen Graben mit max. 10 adulten Tieren kartiert wurde. Erd-kröte und Seefrosch waren in Stillgewässern im weiteren Umfeld vertreten (Erdkröte in einem Gewässer östlich des Flugplatzes), während der Teichfrosch neben den Teichen auch in der Monna lebt. Der

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    Teichmolch ist recht selten und konnte nur in der Sorge beobachtet werden.

    Bedeutung: Somit sind im Nahbereich des Plangebiets die südlich Ackerfeuchtstelle sowie die Monna als Amphibienlebensraum bedeutsam. Sowohl die Ringelnatter, welche an den Teichen oder Monna zu er-warten waren, und die Zauneidechse, welche am Bahndamm einen potentiellen Lebensraum hat, wur-den nicht vorgefunden.

    TAB. 10: AVIFAUNA IM UNTERSUCHUNGSRAUM

    Tierart BNatSchG FFH-/VS-RL Rote Liste DL Rote Liste Th Amsel Turdus merula § - - - Bachstelze Motacilla alba § - - - Blässralle Fulica atra § - - - Blaumeise Parus caeruleus § - - - Buchfink Fringilla coelebs § - - - Dorngrasmücke Sylvia communis § - - - Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus §§ - - - Elster Pica pica § - - - Feldlerche Alauda arvensis § - 3 - Feldschwirl Locustella naevia § - 3 - Feldsperling Passer montanus § - V - Gartengrasmücke Silvia borin § - - - Goldammer Emberiza citrinella § - V - Grauammer Emberiza calandra §§ - - - Graureiher * Ardea cinerea § - - - Grünfink Carduels chloris § - - - Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros § - - - Jagdfasan Phasanius colchicus kein heimischer Vogel Klappergrasmücke Sylvia curruca § - - - Kohlmeise Parus major § - - - Kolkrabe * Corvus corax § - - - Kuckuck Cuculus canorus § - V - Mäusebussard Buteo buteo §§ - - - Mehlschwalbe Delichon urbicum § - 3 - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla § - - - Nachtigall Luscinia megarhynchos § - - - Pirol Oriolus oriolus § - V - Rabenkrähe Corvus corone corone § - - - Rauchschwalbe Hirundo rustica § - 3 - Ringeltaube Columba palumbus § - - - Rohrweihe Circus aeruginosus §§ Anh. I - - Rotmilan * Milvus milvus §§ Anh. I V - Schwanzmeise Aegithalos caudatus § - - - Schwarzmilan Milvus migrans §§ Anh. I - - Singdrossel Turdus philomelos § - - - Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla § - - - Star Sturnus vulgaris § - 3 - Stieglitz Carduelis carduelis § - - - Stockente Anas platyrhynos § - - - Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris § - - - Teichrohrsänger Acrocephalus scripaceus § - - - Türkentaube Streptopelia dacaocto § - - -

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    TAB. 10: AVIFAUNA IM UNTERSUCHUNGSRAUM

    Tierart BNatSchG FFH-/VS-RL Rote Liste DL Rote Liste Th Turmfalke Falco tinnunculus §§ - - - Wacholderdrossel Turdus pilaris § - - - Zaunkönig Troglodytes troglodytes §