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Stadt Pirna Bebauungsplan Nr. 73 "Wohngebiet Graupaer Weg Copitz" Begründung - Anlage 1 Artenschutzrechtlicher Beitrag Radeberg, 27.11.2017

Bebauungsplan Nr. 73 Wohngebiet Graupaer Weg Copitz · Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus x s 3 Jagdhabitat in Gärten, Parkanlagen, an Waldrändern, Uferbereichen von Ge-

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Stadt Pirna

Bebauungsplan Nr. 73

"Wohngebiet Graupaer Weg Copitz"

Begründung - Anlage 1

Artenschutzrechtlicher Beitrag

Radeberg, 27.11.2017

B-Plan Nr. 73 "Wohngebiet Graupaer Weg Copitz" Anlage 1 - Artenschutz

Inhalt

1 Einleitung ................................................................................................................................ 1

2 Vor- und Relevanzprüfung .................................................................................................... 1

2.1 Säugetiere ................................................................................................................................ 3

2.2 Vögel ........................................................................................................................................ 4

2.3 Reptilien ................................................................................................................................. 10

2.4 Amphibien .............................................................................................................................. 11

2.5 Fische ..................................................................................................................................... 11

2.6 Wirbellose und Pflanzen ........................................................................................................ 11

2.7 Zusammenfassung der Vor- und Relevanzprüfung ............................................................... 11

3 Konfliktanalyse ..................................................................................................................... 12

3.1 Wirkfaktoren ........................................................................................................................... 12

3.3 Vorbelastung .......................................................................................................................... 13

3.4 Betroffenheiten ....................................................................................................................... 13

3.4.1 Fledermäuse .......................................................................................................................... 13

3.4.2 Vögel ...................................................................................................................................... 13

3.4.3 Zauneidechse ......................................................................................................................... 14

4 Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände .................................................... 14

4.1 Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................................................... 14

4.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) ............ 15

5 Quellen .................................................................................................................................. 15

B-Plan Nr. 73 "Wohngebiet Graupaer Weg Copitz" Anlage 1 - Artenschutz

1

1 Einleitung

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag orientiert sich am Bundesnaturschutzgesetz in dem

die Verbotstatbestände in enger Anlehnung an die entsprechenden Bestimmungen von Arti-

kel 12 der FFH-Richtlinie (FFH-RL) und Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) gefasst

sind.

Gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1 ist es verboten:

- wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu

beschädigen oder zu zerstören,

- wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-

rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten

erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der

Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

- Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Ar-

ten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

- wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

Das Plangebiet ist durch Kleingärten charakterisiert. Es kommen einige wenige Obstgehöl-

ze, eine Birke sowie mehrere ältere Nadelgehölze (Fichte, Tanne) vor. Sie werden z. T. er-

halten. Es bestehen zwei Nistkästen im Plangebiet. Die Gartenparzellen sind zum überwie-

genden Teil mit Hecken aus 1,5 m hohen Lebensbäumen, vereinzelt aus Fichten und Wach-

holder abgegrenzt. Ein Teilstück von ca. 15 m besteht aus Hainbuchen. In den nicht mehr

genutzten Kleingartenparzellen sind verwilderte Rasenflächen und Ruderalfluren ausgebil-

det.

Zur Fauna liegen keine speziellen, standortgenauen Daten vor (Abfrage Multibase Daten-

bank 09.09.2015). Gärten und deren Gehölze stellen regelmäßig Lebensräume für Insekten

sowie Rückzugsmöglichkeiten für Vögel, Kleinsäuger und Reptilien dar. Im Rahmen der Be-

gehung am 02.07.2015 bzw. 23.03.2016 wurden euryöke Vogelarten vernommen bzw. ge-

sichtet (Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Ringeltau-

be, Elster, Eichelhäher).

2 Vor- und Relevanzprüfung

In der Vorprüfung werden die geschützten Arten selektiert, die Gegenstand einer vertiefen-

den Betrachtung bezüglich der Erfüllung der Verbotstatbestände sind. Hierzu gehören ge-

mäß § 44 Abs. 5 i. V. m § 15 BNatSchG alle Arten nach Anhang IV der FFH-RL bzw. Art. 1

der VSchRL, deren natürliches Verbreitungsgebiet im Untersuchungsraum besteht und für

die Hinweise, z. B. in den sachsenweiten Übersichten (ZÖPHEL & STEFFENS 2002, STEFFENS

et al. 2013, HAUER et al. 2009), vorliegen.

Entsprechend den Auslegungen der rechtlichen Vorgaben wird eine Abschichtung der Arten

vorgenommen, da sonst für zahlreiche "Allerweltsarten" und Irrgäste die Erfüllung der Ver-

botstatbestände vertiefend geprüft werden müsste (LFULG 2016).

B-Plan Nr. 73 "Wohngebiet Graupaer Weg Copitz" Anlage 1 - Artenschutz

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Für die Beurteilung, ob eine Art von Relevanz ist und detailliert betrachtet wird oder nicht,

werden folgende Kriterien herangezogen:

- Gefährdung (nicht von Relevanz sind Arten, die weit verbreitet, ökologisch breit einge-

nischt sind und entsprechend dem Rote Liste Status als ungefährdet gelten - Euryöke

Art)

- Vorhandensein geeigneter Habitatstrukturen (nicht von Relevanz sind Arten, deren Be-

einträchtigung aufgrund fehlender Habitatstrukturen im Wirkbereich nicht wahrscheinlich

ist)

- Wirkungen (nicht von Relevanz sind Arten, die mit Sicherheit nur außerhalb des Wirkbe-

reichs des Vorhabens auftreten bzw. nicht empfindlich gegenüber den Wirkfaktoren sind).

In den nachfolgenden Tabellen (Tab. 1 - 3) sind die potenziell vorkommenden Arten, ihre

Verbreitung sowie die Gründe, warum eine Art nicht weiter betrachtet wird, dargestellt.

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3

2.1 Säugetiere

Tab. 1: potenziell vorkommende Säugetiere (Legende am Tabellenende)

Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii x s 2 Waldart; besiedelt bevorzugt feuchte Mischwälder, aber auch Kiefernwälder, Parks und Gärten; Sommerquartiere in Baumhöhlen; auch in Nistkästen und vereinzelt in Gebäuden; Jagdhabitat sind Wälder

x x

Kleine Hufeisennase Rhinolophus hippo-sideros

x s 1 strukturreiche Areale mit einem hohen Grenzlinienanteil wie Hecken, Baumrei-hen, Streuobstwiesen, Altbaumbestände, Friedhöfe und Parkanlagen in der näheren Umgebung der Quartiere (Gebäude, Stollen, Höhlen)

Braunes Langohr Plecotus auritus x s V

Laub- und Nadelwälder sowie parkartige Landschaften; Quartiere in waldnah gelegenen Gebäuden und regelmäßig in gehölzreichen Siedlungsgebieten (Dachböden, hinter Fensterläden, Spalten, Jalousiekästen, in Baumhöhlen, Fledermaus- / Vogelkästen); Jagdgebiet auch Parks und Gärten

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus x s 3 Jagdhabitat in Gärten, Parkanlagen, an Waldrändern, Uferbereichen von Ge-wässern, besiedelt werden Dörfer und die Randgebiete der Städte; Wochenstu-ben in Dachstühlen, Winterquartiere in Höhlen, Stollen

Fransenfledermaus Myotis nattereri x s V

in Laub- und Nadelwäldern, einschließlich Parks und strukturreiche ländliche Siedlungen, Quartiere in Spalten an Gebäuden, Baumhöhlen, Fledermauskäs-ten und teilweise auch Vogelnistkästen, wechseln regelmäßig zwischen mehre-ren Quartieren Winterquartiere in spaltenreichen, meist unterirdischen Objekten

Graues Langohr Plecotus austriacus x s 2 Siedlungsgebiete mit offenen Ackerlandschaften, tlw. innerhalb der Ortschaften, Winterquartiere in Höhlen, Kellern etc.; Sommerquartiere in Gebäuden in Spal-ten und Balkenkehlen

Große Bartfledermaus Myotis brandii x s 3 stark an Wald und Gewässer gebunden, Wochenstuben in schmalen Spalten in und an Gebäuden, Winterquartiere in Höhlen, Stollen

x x

Großer Abendsegler Nyctalus noctula x s V Parks mit hohem Alt- / Totholzanteil, Quartiere in Spechthöhlen in Laubbäumen; Jagdgebiet in insektenreichen Landschaftsteilen mit hindernisfreiem Flugraum, Wasserflächen, Wiesen, Felder, Siedlungsbereiche

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii x s 3 bevorzugt Laub- und Kiefernwälder sowie Parkanlagen, hauptsächlich im Tief-land; Wochenstuben in Baumhöhlen, Stammrissen, Winterquartiere in Felsspal-ten, Holzstapeln, Baumrissen und -höhlen

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Wasserfledermaus Myotis daubentoni x s - typischer Bewohner der Flussauen und Teichgebiete sowie anderer durch Wald und Gewässer geprägter Landschaften; jagt über offene Wasserflächen; Som-merquartiere meist in Baumhöhlen, in engen Spalten auf Dachböden

x x

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus

x s V

jagt entlang von Waldkanten und Hecken sowie in der Nähe von Laternen; bevorzugt Sommerquartiere in und an Gebäuden (Spaltenräume) oder in Fle-dermauskästen, Überwinterung ebenfalls in Gebäuden oder in der Sächs. Schweiz in Spalten der Sandsteinfelsen

Legende:

FFH-RL: x - Art im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt

BNATSCHG: b - besonders geschützt, s - streng geschützt

RL SN: 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, V – Vorwarnliste (ZÖPHEL et al. 2015)

Begründung der Nichtrelevanz: x - trifft zu

fett: relevante Arten

* Die Erläuterungen sind der Internetseite www.fledermausverband.de, www.umwelt.sachsen.de, HAUER et al. (2009) entnommen.

2.2 Vögel

Tab. 2: potenziell vorkommende Vogelarten (Legende am Tabellenende)

Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Aaskrähe Corvus corone et cornix

b offene und halboffene Landschaftsformen; nutzen Bäume, hohe Sträucher oder vergleichbare anthropogene Strukturen als Schlaf- und Nistplätze sowie Sitz-warten; Nahrungssuche auf weitflächigen, kurzrasigen Flächen

x

Amsel Turdus merula b brütet in offener Landschaft mit Hecken, in Ufergehölzen o. Schilf sowie in Wäldern und Siedlungen; benötigt vegetationsarme Stellen zur Nahrungssuche; Nachweis: Nahrungsgast, möglicher Brutvogel

x

Bachstelze Motacilla alba b überall in halboffener bzw. offener Landschaft, bäuerlichen Dörfern, an Kiesgru-ben, Rieselfeldern und naturnahen Fließgewässern verbreitet

x

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Blaumeise Parus caeruleus b lichte Laub- und Mischwälder, Au- u. Kiefernwälder mit Laubunterwuchs, auch in Feldgehölzen, Parkanlagen, Gärten, Baum- u. Gebüschstreifen; Ruf-/ Sicht-nachweis

x

Blessralle Fulica atra b stehende, langsam fließende Gewässer mit Ufervegetation (Seen, Teiche, Kiesgruben, Parkteiche, Überschwemmungsflächen); Nest in Ufervegetation

x x

Bluthänfling Carduelis cannabina b V bevorzugt Busch- und Heckenlandschaften, auch am Wald, in Parks und Gär-ten; außerhalb der Brutzeit oft auf Ruderalflächen; Nest in Nadelzweigen

x

Braunkehlchen Saxicola rubetra b 2 locker mit Gehölzen bewachsene Randstrukturen zu landwirtschaftlichen Flä-chen, Wiesen und Ödland; Neststandorte in Wiesen

x x

Buchfink Fringilla coelebs b brütet in Hecken und Baumbeständen, in Parks, Friedhöfen oder Gärten in Großstädten; nicht anspruchsvoll

x

Buntspecht Dendrocopos major b brütet in allen Laub- und Nadelwaldlandschaften, in Parks, Feldgehölzen und Gärten in Höhlen

x

Dorngrasmücke Sylvia communis b V halb-/ offene Landschaft mit Dornsträuchern, Staudendickichten, Einzelbü-schen, verbuschende Brachflächen; Nest flach über dem Boden

x

Dohle Coloeus monedula b 3 anpassungsfähiger Höhlenbrüter; Wälder nur im Randbereich, Brut sonst in allen Arten von Höhlen, auch in Städten

Eichelhäher Garrulus glandarius b

bevorzugt Laub- und Mischwälder, aber auch in Parks, Friedhöfen, großen Gärten und Nadelwäldern; Nistplatz in Büschen oder Bäumen;

Nachweis: Nahrungsgast; Brutplatz an Plangebiet angrenzend

x

Eisvogel Alcedo atthis x s 3 Fließ- und Standgewässer mit reichem Kleinfischangebot und ufernahen Sitz-warten; Bruthöhle in Steilufern und Abbruchkanten

x x

Elster Pica pica b

halboffene / parkartige Landschaft mit höheren Bäumen als Nistplatz und kurz-rasigem Grünland als Nahrungshabitat (halboffene Agrarlandschaft mit Baum-reihen und Hecken, Friedhöfe, Parks, gartenreiche Siedlungen);

Nachweis: Brutplatz in Fichte

x

Feldlerche Alauda arvensis b V offene gehölzarme Flächen, Äcker, Grünland, Ruderalflächen mit Rainen, Feldwegen und Gebüsch; Nest am Boden in niedriger Krautvegetation

x x

Feldsperling Passer montanus b vor allem landwirtschaftlich genutztes Umland von Siedlungen, in Hecken, Baumgruppen, an Waldrändern; Nest in Baumhöhlen und Gebäudenischen

x

Fitis Phylloscopus trochilus

b V lichte, lockere Wälder mit gut entwickeltem Unterbestand, üppiger Krautschicht und Waldränder; auch kleine Gebüsche/ Bauminseln, Weich- u. Hartholzauen

x

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla

b mehr oder weniger lichte Wälder, Waldränder, Parks, Friedhöfe, Alleen, Baum-hecken mit lockeren Verbänden von Altbäumen; grobborkige Gehölze (Eichen)

x

Gartengrasmücke Sylvia borin b V gebüschreiches, offenes Gelände, kleine Feldgehölze mit gut ausgebildeter Kraut- und Strauchschicht (z. B. Waldmantelgesellschaften, uferbegleitende Gehölze, Bruch- u. Auwälder, waldartige Parks u. Friedhöfe)

x

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

b 3 aufgelockerte, trockene Altholzbestände, Wälder u. Forste, in Siedlungen, Parks mit altem Baumbestand, Feldgehölzen, Alleen und Streuobstwiesen

x

Gebirgsstelze Motacilla cinerea b bevorzugt schattige, schnellfließende Bäche/ Flüsse mit Geröll- u. Kiesufern und umgebenen Wald; Nistplatz in Steilufern, Brücken, Wehren und Mühlen

x

Gelbspötter Hippolais icterina b V hohes Gebüsch mit lockerem Baumbestand, Mosaike aus lichten, niedrigwüch-sigen und höheren Gehölzgruppen, Parkanlagen, Gärten, Alleen in Städten

x

Girlitz Serinus serinus b halboffene, strukturreiche Habitate mit lockerem Baumbestand, Gebüschgrup-pen; Obstbäume als Nistplätze; offene Flächen u. samentragende Staudenflu-ren als Nahrungshabitat; in baum- u. obstreichen Siedlungen

x

Goldammer Emberiza citrinella b Heckenlandschaften, abwechslungsreiche Feldfluren, mit Gehölzen bewachse-ne Dämme, Böschungen, Wegränder und Ruderalfluren; Nest in Bodennähe

x

Grauschnäpper Muscicapa striata b bevorzugt Siedlungen u. halboffene Landschaften mit Bäumen, lichtem Altholz-bestand und exponierter Ansitzmöglichkeit; Nest in Höhlen, Dachvorsprüngen

x

Grauspecht Picus canus x s bevorzugt werden aufgelockerte Laubmischwälder mit vielfältigen Grenzstruktu-ren, Lichtungen und Jungwuchsbestände mit totholzreichen Abschnitten und Freiflächen zum Nahrungserwerb, z. B. Auwälder, auch Parks, Obstgärten

Grünfink Carduelis chloris b halboffene Landschaften mit Baumgruppen, Gebüsch u. Freiflächen, lichte Mischwälder, Waldränder, Parks; auch in Stadtkernen und Siedlungen; Ruf-/ Sichtnachweis

x

Grünspecht Picus viridis s Feldgehölze und Waldinseln in Parklandschaften, Randbereiche von Laub- und Mischwäldern, lichte Wälder, Streuobstwiesen sowie städtische Grünanlagen

x

Habicht Accipiter gentilis s abwechslungsreiche Waldlandschaften, hauptsächlich hochstämmiger Nadel-wald, tlw. auch in Siedlungsnähe; Horst auf Nadelbäumen

x x

Haubenmeise Parus cristatus b vor allem Totholz in Nadelholzbeständen (Fichte, Kiefer); Nistplätze im Misch-wald bzw. Gärten bei ausreichendem Koniferenanteil

x

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

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potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

b in Siedlungen, ursprünglich Felsbewohner; Nest in Mauerlöchern, unter Dä-chern, in Felsspalten; nutzt hohe Singwarten z. B. Antennen; Ruf-/ Sichtnach-weis

x

Haussperling Passer domesticus b V Kulturfolger, in Siedlungen; Nest unter Hausdächern oder in Mauerlöchern

Ruf-/ Sichtnachweis

x

Heckenbraunelle Prunella modularis b in Nadel- und Mischwäldern, Parks, Friedhöfen und verwilderten Gärten; Nest in Jungfichten oder Gebüsch

x

Hohltaube Columba oenas b bevorzugen größere Waldinseln in offener Landschaft, auch in Laub-, Misch- und Kiefernwald; Nahrung in offener Landschaft; Höhlenbrüter

x x

Kernbeißer Coccothraustes

coccothraustes b

Misch- und Laubwälder mit Unterwuchs, auch in Parks, Gartenkolonien und Auwäldern; Brutplatz meist in Laubbäumen

x

Klappergrasmücke Sylvia curruca b V offene und halboffene Landschaft mit dichtem Buschwerk, an Waldrändern, in Fichten- und Kiefernschonungen, Parks, Gärten, oft auch nahe Siedlungen

x

Kleiber Sitta europaea b vor allem in Laub- und Mischwäldern, Feldgehölzen, Parks und Gärten; Höhlen-brüter

x

Kleinspecht Dendrocopos minor b aufgelockerte Laub- und Mischwälder, gern in Bruch- und Auwäldern und in flussbegleitenden Gehölzen, auch in Parks und Obstgärten; Höhlenbrüter

x

Kohlmeise Parus major b Wälder aller Art, Parks und Gärten, auch mitten in Großstädten; Höhlenbrüter; Ruf-/ Sichtnachweis

x

Kolkrabe Corvus corax b sehr unterschiedlich, offene zusammenhängende Waldgebiete; Nest auf hohen Bäumen oder in Felsnischen

x

Mauersegler Apus apus b Kulturfolger, vor allem in Siedlungen vorkommend, ursprünglich Felsbrüter; Brut in Mauerlöchern und unter Dächern

x

Mäusebussard Buteo buteo s abwechslungsreiche Waldlandschaften mit Äckern, Feldern, Hecken und Ge-hölzen; jagt über offenem Land; Nistplatz oft an Waldrändern

x x

Mehlschwalbe Delichon urbica b 3 vor allem in Siedlungen; Nahrungsflüge über Gewässern und der offenen Land-schaft; Nest an Gebäuden unter Dachvorsprüngen

Misteldrossel Turdus viscivorus b hochstämmiger Laub- und Nadelwald, Feldgehölze, auch in Parkanlagen; Nest in Astgabel in 2-10 m Höhe

x

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b in lichten Laub- und Nadelwäldern, Auwäldern, Fichtenschonungen, Parks und Gärten; Nest meist niedrig in dichtem Gebüsch

x

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

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potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Neuntöter Lanius collurio x b halb- / offene strukturreiche Landschaften mit Dornensträuchern und -hecken; kurzrasige bzw. vegetationsarme Nahrungshabitate; Nest in Sträuchern

x x

Pirol Oriolus oriolus b V Laubwälder, Auwälder, Parks und Alleen mit altem Laubbaumbestand, tlw. auch in Kiefernwald; Nest hoch oben in Laubbäumen

x

Rauchschwalbe Hirundo rustica b 3 ländliche Siedlungen, Nahrungsflüge vor allem über Grünland, z. T. über Ge-wässern; Nest meist in Gebäuden frei an Wänden oder auf Vorsprüngen

Ringeltaube Columba palumbus b aufgelockerte Waldgebiete mit Wiesen und Feldern; Brut häufig in Feldgehöl-zen; wandert immer häufiger auch in Siedlungen ein; Nachweis: Brutplatz in Tanne

x

Rotkehlchen Erithacus rubecula b in Wäldern, insbesondere unterholzreiche Laub- und Mischwälder, in Parks und Gärten; Bodennest zwischen Baumwurzeln und dichtem Bewuchs

x

Rotmilan Milvus milvus x s weiträumige halboffene Kulturlandschaften; landwirtschaftlich geprägte Gebiete einschließlich der Siedlungsrandbereiche, Flussauen und Teichgruppen

x x

Schwanzmeise Aegithalos caudatus b unterholzreiche Wälder, besonders an Gewässern, in Feld- und Moorgehölzen, Parks und Gärten; gut verstecktes Nest in Bäumen oder hohem Gebüsch

x

Schwarzspecht Dryocopus martius x s abwechslungsreiche Misch- und Nadelwälder mit Altbaumbestand; Höhlenbrüter x x

Schwarzstorch Ciconia nigra x s V größere, naturnahe Laub- und Mischwälder mit naturnahen Bächen, Waldtei-chen, Altwässern, Sümpfen und eingeschlossenen Feuchtwiesen

x x

Singdrossel Turdus philomelos b in allen Arten hochstämmiger Wälder, insbesondere unterholzreiche, lichte Mischwälder, Feldgehölze, Parks und Gärten; nutzt Wiesen zur Nahrungssuche

x

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla b bevorzugt Nadelwald, aber nicht ausschließlich an Nadelhölzer gebunden, auch Friedhöfe, Parks, Gärten und Gebüsch; während des Zuges auch in Laubwald; Nahrungssuche an Zweigen

x

Sperber Accipiter nisus s besiedelt Nadel- und Mischwald, der mit offener Landschaft, Hecken und Ge-hölzen abwechselt; jagt auch in Siedlungen; Nest auf Nadelhölzern

x x

Star Sturnus vulgaris b in Laub- und Mischwald, offener Kulturlandschaft, Parks und Gärten; Brut überall wo es Naturhöhlen und Nistkästen gibt

x

Stieglitz Carduelis carduelis b Brut in Parkanlagen, Obstgärten, Heckenlandschaften und Alleen, häufig in Dörfern mit altem Laubbaumbestand; außerhalb der Brut in offenem Gelände

x

Stockente Anas platyrhynchos b stehende und langsam fließende Gewässer, auch Kleinstgewässer sowie in Siedlungen und Großstädten

x x

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Sumpfmeise Parus palustris b in Laub- und Mischwäldern, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Parks und Gärten; Nest in Baumhöhlen, ausgefaulten Astlöchern und zwischen Baumwurzeln

x

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris

b üppiges Gebüsch an Gewässern, Hochstaudenfluren, Brennnesseldickicht, in Getreide und Rapsfeldern sowie verwilderten Gärten

x

Tannenmeise Parus ater b Brut in Fichten- und Tannenwald, seltener Kiefern, auch in Parkanlagen und Gärten mit Nadelbäumen, außerhalb der Brutzeit auch in Laubwäldern

x

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus

b brütet im Schilf und in dichtem Ufergebüsch am Wasser; Nest im Schilf x x

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca b V in Laub-, Misch- und Nadelwäldern, Parks u. Gärten mit ausreichend Nisthöhlen x

Turmfalke Falco tinnunculus s jagt in abwechslungsreicher Kulturlandschaft; Brut in Feldgehölzen, Siedlungen (Gebäudenischen) und am Waldrand

x x

Türkentaube Streptopelia decaocto

b lebt in Dörfern und Städten, vor allem in Parks, Bauernhöfen und Silos; Nest in Bäumen oder Sträuchern

x

Wacholderdrossel Turdus pilaris b brütet in Feldgehölzen, an Waldrändern, im Auwald, lichten Birkenwäldern, Parks und Gärten; Nahrungssuche am Boden; Koloniebrüter auf Bäumen

x

Wachtel Coturnix coturnix b offene, gehölzarme Landschaft, Getreidefelder, Grünland; Nest am Boden in höherer Kraut- und Grasvegetation

x x

Waldbaumläufer Certhia familiaris b Nadelwaldgebiete, aber auch Mischwald, selten Parks oder Gärten mit Nadel-hölzern; Nest in Baumspalten und hinter abstehender Rinde

x

Waldkauz Strix aluco s brütet in nicht zu dichtem Laub- und Mischwald, der an offene Flächen oder Gewässer grenzt, auch in Parks u. Gärten mit alten Laubbäumen

x x

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix

b V Brut in nicht zu dichtem Laub- und Mischwald mit spärlichem Unterwuchs (insb. Buchenwald, selten reine Nadelwälder); Nest in niedrigem Bewuchs

x

Weidenmeise Parus montanus b Wälder mit sumpfigem Boden, besonders Erlen-, Weiden- und Birkenbestände, auch trockene Lichtungen mit Jungwald, selten in Parks und Gärten

x

Weißstorch Ciconia ciconia x s V brütet v. a. innerhalb von Ortschaften; bevorzugt wasserreiche Landschaften, z. B. feuchte Niederungen u. Flusstäler mit Dauergrünland und Feldfutterschlä-gen

x x

Wespenbussard Pernis apivorus x s V reich strukturierte Waldgebiete (oft gewässernah), parkähnliche Bestände, Flussauen u. vereinzelt größere Gehölzkomplexe im Offenland; Nest in Bäumen

x x

Wintergoldhähnchen Regulus regulus b V Brut in dichtem Nadelwald oder Nadelbäume in Mischwäldern, Parks und Gär-ten; Nahrungssuche an Zweigen

x

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Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

b Brut in unterholzreichen Wäldern, Gebüsch, auch in Parks und verwilderten Gärten, häufig in Wassernähe

x

Zilpzalp Phylloscopus collybita

b unterholzreiche Laub- und Mischwälder, Auwälder, dichtes hohes Gebüsch, in Parks und Gärten; Nest bodennah in dichtem Gebüsch

x

häufige Brutvogelart (LFULG 2017)

Vogelart mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung (LFULG 2017)

Anh.1 VSCHRL: x - Art ist im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt

BNATSCHG: b - besonders geschützt, s - streng geschützt

RL SN: 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, R - extrem selten, V – Vorwarnliste (ZÖPHEL et al. 2015)

Begründung der Nichtrelevanz: x - trifft zu

fett: relevante Arten

* Die Erläuterungen sind STEFFENS et al. (2013), SINGER (2000) und BEZZEL (1985, 1993) entnommen.

2.3 Reptilien

Tab. 3: potenziell vorkommende Reptilien (Legende am Tabellenende)

Nachweis Status Verbreitung Begründung der Nicht-Relevanz

Name deutsch Name wissenschaft-lich

Anh.1

VSCHRL BNAT

SCHG RL SN

potenzielle Verbreitung * Eury-öke Art

fehlende Habitat-

strukturen

keine Wirkungs-

betroffenheit

Zauneidechse Lacerta agilis x s 3 Dünen, Heideflächen, Steppengebiete, Brachflächen, aufgelassene Kiesgruben u. Waldränder genauso wie Straßen-, Weg- und Uferränder sowie Bahndämme

FFH-RL: x - Art ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt

BNATSCHG: b - besonders geschützt, s - streng geschützt

RL SN: 1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, R - extrem selten, V – Vorwarnliste (ZÖPHEL et al. 2015)

Begründung der Nichtrelevanz: x - trifft zu

fett: relevante Arten

* Die Erläuterungen sind LANUV NRW (2008) entnommen.

B-Plan Nr. 73 "Wohngebiet Graupaer Weg Copitz" Anlage 1 - Artenschutz

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2.4 Amphibien

Teiche als Habitat von Amphibien sind im Plangebiet nicht vorhanden. Angrenzend bestehen

in mehreren hundert Meter Entfernung Kiesteiche. Wanderungen von Amphibien durch das

Plangebiet sind daher prinzipiell möglich und können durch die offene Bauweise mit Einzel-

häusern weiterhin erfolgen.

2.5 Fische

Gewässer als Habitat von Fischen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Hinweise auf in An-

hang IV der FFH-RL aufgeführten oder streng geschützten Fischarten bestehen im Plange-

biet nicht.

2.6 Wirbellose und Pflanzen

Hinweise auf in Anhang IV der FFH-RL aufgeführte oder streng geschützte Wirbellose und

Pflanzenarten bestehen im Plangebiet nicht.

2.7 Zusammenfassung der Vor- und Relevanzprüfung

Im vorangegangenen Kapitel wurden die potenziell vorkommenden geschützten Arten hin-

sichtlich ihrer Relevanz für die Erfüllung der Verbotstatbestände durch das Vorhaben beur-

teilt und selektiert.

Bezüglich der Säugetierarten wird festgestellt, dass die potenziell vorkommenden Fleder-

mausarten das Plangebiet als Jagdhabitat oder auch Bäume und Lauben als potenzielles

Sommerquartier nutzen könnten. Entsprechend sind diese Arten bezüglich der Verbotstat-

bestände eingehender zu prüfen.

Die Relevanzprüfung der Vogelarten ergibt das Vorhandensein einer Vielzahl von euryöken

Arten, die weit verbreitet sind und deren Habitatansprüche einem weiten Spektrum entspre-

chen.

Da sie nicht zu den Arten gehören, die gemäß LFULG (2017) von besonderer artenschutz-

rechtlicher Bedeutung sind, wird angenommen, dass die möglichen Beeinträchtigungen des

Vorhabens in kurzer Zeit wieder kompensiert werden können und keine nachteiligen Folgen

für die Populationen bestehen. Sie wurden hinsichtlich ihres möglichen Vorkommens im

Plangebiet sowie hinsichtlich einer Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes im Untersu-

chungsraum in Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens überschlägig geprüft. Dabei

ist festzustellen, dass im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der von

dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen

Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (LFULG 2012). Die Umgebung besteht aus einer Viel-

zahl von Einzelhäusern mit Gärten sowie Kleingärten, so dass gleichwertige Strukturen im

räumlichen Zusammenhang vorhanden sind.

Unabhängig davon wird ein Teil der Gehölze als möglicher Brutstandort erhalten (zeichneri-

sche Festsetzung Nr. 7). Bei den Gehölzbrütern handelt es sich meist um nicht nistplatztreue

Arten, die in der Lage sind, in jeder Brutsaison neue Nester anzulegen bzw. zu besiedeln

und ihre Brutreviere zu wechseln. Im Rahmen des Vorhabens werden fast ausschließlich

Lebensbaumhecken, die in geringem Maße Brutmöglichkeiten für Vögel bieten sowie einige

Nadelgehölze und 5 Obstgehölze beseitigt. Zur Schaffung neuer potenzieller Brutstandorte

wird eine Hecke aus heimischen standortgerechten Gehölzen auf einer Länge von ca. 90 m

angelegt (Festsetzung Nr. I.6.1).

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Für Gebäudebrüter fallen zwar potenzielle Brutplätze an Gartenlauben weg, doch entstehen

durch den Bau mehrerer Gebäude für diese Arten neue Nistmöglichkeiten in größerem Um-

fang.

Die Beseitigung der Gehölze hat gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG außerhalb der Brutper-

iode, d. h. in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar zu erfolgen. Einer Tötung bzw. Verlet-

zung von Gelegen und Vögeln wird somit entgegengewirkt.

Es kommen potenziell vier Vogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeu-

tung vor: Grauspecht, Grünspecht, Dohle und Rauchschwalbe. Sie werden nachfolgend ge-

prüft.

Für die Zauneidechse konnten während der Begehungen keine Nachweise erbracht wer-

den, es bestehen in einigen Gärten jedoch geeignete Habitatstrukturen. Eine tiefere Betrach-

tung der Art wird daher durchgeführt.

3 Konfliktanalyse

Es erfolgt die Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die ermittelten

relevanten Arten. Dazu werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen des Vor-

habens den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zugeordnet Die Prüfung der

Verbotstatbestände berücksichtigt dabei auch evtl. notwendigen Vermeidungsmaßnahmen

oder CEF-Maßnahmen.

3.1 Wirkfaktoren

Die Beurteilung erfolgt anhand der bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren, die ei-

nen Bezug zu den Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG haben.

Baubedingte Wirkungen

(vorübergehende Belastungen im Zusammenhang mit der Realisierung der Baumaßnahme

sowie die länger anhaltenden Folgen der baubedingten Veränderungen)

- baubedingte Beunruhigungen durch den Baubetrieb (Lärm, Licht, Erschütterung, optische

Reize, Anwesenheit von Menschen)

- baubedingte Gefahr der Tötung bzw. Verletzung von Tieren durch Baumaschinen und die

Baufeldfreimachung

- baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Beseitigung von Habi-

tatstrukturen

Anlagebedingte Wirkungen

(ergeben sich durch dauerhafte Flächeninanspruchnahme und daraus resultierenden dauer-

haften Beeinträchtigungen, bleibenden Belastungen und Zerstörungen)

- anlagebedingter dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Beseiti-

gung von Habitatstrukturen durch Überbauung

Betriebsbedingte Wirkungen

(ergeben sich aus der geplanten Nutzung der Wohnbebauung)

- betriebsbedingte Beunruhigungen (Lärm, Licht, Erschütterung, optische Reize, Anwe-

senheit von Menschen)

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3.2 Vorbelastung

Es ist zu berücksichtigen, dass das Plangebiet bereits in Folge der Nutzung der bestehen-

den Gärten und Bebauung am Graupaer Weg durch Beunruhigungen wie Lärm, Licht und

optische Reize vorbelastet ist.

3.3 Betroffenheiten

3.3.1 Fledermäuse

Verbotstatbestand Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG),

Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG)

Individuenverluste durch den Baubetrieb werden aufgrund der Flugfähigkeit nicht erwartet.

Die Tötung von Individuen sowie der Verlust von Spaltenquartieren als Ruhestätte kann im

Rahmen der Baufeldfreimachung, d. h. durch die Beseitigung von Gehölzen und Gartenlau-

ben nicht ausgeschlossen werden.

Um den Eintritt der Verbotstatbestände zu verhindern, besteht die Vermeidungsmaßnahme

V 1 (Festsetzung I.7.1). Vor der Fällung der Bäume und Beseitigung der Gartenlauben sind

mögliche Spalten oder entstandene Höhlen durch eine artenschutzrechtliche Kontrolle auf

Besatz mit Fledermäusen zu prüfen. Für den Wegfall möglicher Quartiere sind zwei Fleder-

mauskästen innerhalb des Plangebietes anzubringen (CEF-Maßnahme 1, Festsetzung

I.7.2).

Verbotstatbestand Störung (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)

Der Bau von Wohngebäuden ist zeitlich begrenzt und findet in einem Bereich statt, der be-

reits durch den Aufenthalt von Menschen und Fahrzeugen geprägt ist. Erhebliche Störungen

während bestimmter Zeiten sind daher nicht erkennbar.

3.3.2 Vögel

Es kommen potenziell vier Vogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeu-

tung vor: Grauspecht, Grünspecht, Dohle, Mehl- und Rauchschwalbe. Es handelt sich hier-

bei um Höhlen bzw. Gebäudebrüter.

Verbotstatbestand Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)

Um insbesondere Gelege und Jungvögel zu schützen hat die Beseitigung der Gehölze ge-

mäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG außerhalb der Brutperiode, d. h. in der Zeit vom 1. Oktober

bis 28. Februar zu erfolgen. Der Eintritt des Verbotstatbestandes kann daher ausgeschlos-

sen werden. Erfolgt der Rückbau der Gartenlauben ebenfalls in diesem Zeitraum tritt der

Verbotstatbestandes für Gebäudebrüter nicht ein. Andernfalls ist Vermeidungsmaßnahme V

1 (artenschutzrechtliche Kontrolle) durchzuführen.

Verbotstatbestand Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr. 3

BNatSchG)

Baumhöhlen konnten bei der Begehung des Plangebietes nicht festgestellt werden. Es ist

jedoch ein Nistkasten vorhanden. Der Verlust der anderen Nisthilfe sowie potenziell mögli-

cher oder noch entstehender Baumhöhlen ist durch das Anbringen von zwei geeigneten

künstlichen Nisthilfen auszugleichen (CEF-Maßnahme 1, Festsetzung Nr. I.7.3). Die ökologi-

sche Funktion der Lebensstätten bleibt damit im räumlichen Zusammenhang erfüllt.

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Nester an Gartenlauben konnten bei der Begehung des Plangebietes nicht festgestellt wer-

den. Für Gebäudebrüter fallen zwar potenzielle Brutplätze an Gartenlauben weg, doch ent-

stehen durch den Bau mehrerer Gebäude für diese Arten neue Nistmöglichkeiten in größe-

rem Umfang.

Verbotstatbestand Störung (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)

Störungen können vor allem auftreten, wenn die Bauphase innerhalb der Fortpflanzungszeit

stattfindet. Daher sollen die Beseitigung der Gehölze und Lauben außerhalb der Brutperiode

stattfinden.

Der Bau von Wohngebäuden ist zeitlich begrenzt und findet in einem Bereich statt, der be-

reits durch den Aufenthalt von Menschen und Fahrzeugen geprägt ist. Erhebliche Störungen

während bestimmter Zeiten sind daher nicht erkennbar.

3.3.3 Zauneidechse

Verbotstatbestand Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG)

Die Verletzung bzw. Tötung von Individuen kann im Rahmen der Baufeldfreimachung nicht

ausgeschlossen werden.

Um den Eintritt des Verbotstatbestandes zu verhindern, ist das Baufeld im Rahmen einer ar-

tenschutzrechtliche Kontrolle auf Besatz zu prüfen (Vermeidungsmaßnahme V 1, Festset-

zung Nr. I.7.1). Werden Tiere gefunden, sind diese in die verbleibenden bzw. hergerichteten

Ersatzhabitate (CEF- Maßnahme 2) umzusetzen.

Verbotstatbestand Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr. 3

BNatSchG)

Durch die Bebauung der Ruderal- und Gartenflächen gehen potenzielle Lebensräume verlo-

ren bzw. werden in ihrem Habitatwert beeinträchtigt. Um die ökologische Funktion der Le-

bensstätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten, wird als CEF-Maßnahme 2 (Fest-

setzung I.7.4) die Schaffung von zwei Ersatzhabitaten im Bereich derzeit günstiger Habi-

tatstrukturen festgesetzt.

Verbotstatbestand Störung (§ 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG)

Da Zauneidechsen häufig in Gärten gefunden werden und überwiegend tagaktiv sind, wird

nicht von einer besonderen Empfindlichkeit gegenüber optischen und akustischen Störreizen

ausgegangen. Über den oben genannten potenziellen Verlust von Lebensräumen sind daher

keine erhebliche Störung während bestimmter Zeiten zu erwarten.

4 Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände

4.1 Vermeidungsmaßnahmen

V 1 - Kontrolle auf Besatz

Vor der Fällung der Bäume und Beseitigung der Gartenlauben sind mögliche Spalten oder

entstandene Höhlen durch eine artenschutzrechtliche Kontrolle auf Besatz mit Fledermäu-

sen zu prüfen. Ebenfalls sind im Bereich des Baufeldes Sand-, Stein- und Reisighaufen so-

wie "wilde Ecken" auf Zauneidechsen zu prüfen.

Die Kontrolle ist von einem von der Unteren Naturschutzbehörde anerkannten Gutachter

durchzuführen. Ziel ist es, ein Verletzen bzw. Töten von Individuen zu verhindern. Festge-

stellte Spalten und Höhlen sind rechtzeitig vor der Fällung fachgerecht zu verschließen, da-

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mit sich keine Tiere bis zur Fällung ansiedeln. Werden Fledermäuse gefunden, sind die Tie-

re fachgerecht zu versorgen. Werden Zauneidechsen gefunden, sind die Tiere umzusetzen

(Festsetzung I.7.1).

4.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität (CEF)

CEF 1 - Schaffung von Nist- und Quartiermöglichkeiten

Durch die Fällung von Gehölzen und den Abriss der Gartenlauben gehen mögliche Quartiere

von Fledermäusen verloren. Aus diesem Grund sind zwei Fledermauskästen an zu erhalte-

nen Gehölzen vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet anzubringen (Fest-

setzung I.7.2).

Es gehen eine künstliche Nisthilfe sowie potenziell mögliche oder noch entstehende Baum-

höhlen verloren. Daher sind zwei Nistkästen für Vögel als Ersatzhabitat für Höhlenbrüter vor

Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet anzubringen (Festsetzung I.7.3).

CEF 2 - Schaffung von zwei Ersatzhabitaten für die Zauneidechse

Um die ökologische Funktion der Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten,

sind zwei Ersatzhabitate zu gestalten. Zauneidechsen besiedeln bevorzugt trockene Stand-

orte in sonniger bis halbschattiger Lage die ein Mosaik aus vegetationsarmen, gut besonn-

ten Plätzen und lichter Krautschicht aufweisen.

Daher sind an zwei Stellen Haufen aus kantigen Steinen und / oder Wurzelstubben aufzu-

schichten, die als Versteck- und Überwinterungsplätze geeignet sind. Angrenzend soll eine

Sandfläche von 30 cm Breite und 20 cm Tiefe an der sonnigsten Seite diesen Haufen umge-

ben und als Eiablageplatz dienen. (Festsetzung I.7.4).

5 Quellen

BEZZEL, E. 1985:

Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Nonpasseriformes (Nichtsingvögel). Aula-

Verlag, Wiesbaden

BEZZEL, E. 1993:

Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Passeres (Singvögel). Aula-Verlag, Wiesbaden

BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.

September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist

FFH-RL - FFH-RICHTLINIE

Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie

2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006

HAUER, S.; ANSORGE, H.; ZÖPHEL, U. 2009:

Atlas der Säugetiere Sachsens; Herausgegeben vom Sächsischen Landesamt für

Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Materialien zu Naturschutz und Landschafts-

pflege, Dresden 2009.

LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WEST-

FALEN 2001:

B-Plan Nr. 73 "Wohngebiet Graupaer Weg Copitz" Anlage 1 - Artenschutz

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im Internet unter: http://ffh-arten.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-arten/de/arten/

gruppe/amph_rept/liste

LFULG 2017 - SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE 2015:

Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen. Version 2.0,

Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten. Version 1.1, Prüfschema Artenschutz

im Internet unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm,

SINGER, D. 2000:

Die Vögel Mitteleuropas. Franckh-Kosmos VerlagsGmbH & Co., Stuttgart

STEFFENS R., NACHTIGALL W., R., RAU, S., TRAPP H. & ULBRICHT J. 2013:

Brutvögel in Sachsen. Hrsg. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und

Geologie, Dresden 2013.

VSCHRL - VOGELSCHUTZRICHTLINIE

Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. No-

vember 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 20/7)

ZÖPHEL, U., DR. ULRICH; TRAPP, HENDRIK, WARNKE-GRÜTTNER & DR. RAIMUND 2015:

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ZÖPHEL U. & STEFFENS R. 2002:

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(Hrsg.) - Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege. Dresden

www.fledermausverband.de/artbeschreibung/index.htm

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8061.htm