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© Copyright by JC Kleiner GmbH Begegnung mit der Bevölkerung 2 Prüfung Zusammenschluss der Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Fisibach, Kaiserstuhl, Mellikon, Rekingen, Rietheim, Rümikon, Wislikofen Rheintal+; Teilprojekt

Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

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Page 1: Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

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Begegnung mit der Bevölkerung 2

Prüfung Zusammenschluss der Gemeinden

Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Fisibach,

Kaiserstuhl, Mellikon, Rekingen, Rietheim,

Rümikon, Wislikofen

Rheintal+; Teilprojekt

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Projektorganisation

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Homepage www.rheintalplus.ch

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Umfrage bei der Bevölkerung

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Anzahl Einwohner und Beschäftigte

Ein-

wohner

2007

Ein-

wohner

2017

Entwick-

lung

2007-2017

pro

Jahr

2007-2017

Beschäf-

tige 2014

Bad

Zurzach

4’058 4’284 + 226 + 0.5% 3’209

Baldingen 275 261 - 14 - 0.5% 44

Böbikon 185 174 - 11 - 0.5% 67

Fisibach 369 480 + 111 + 2.7% 117

Kaiserstuhl 404 422 + 18 + 0.4% 117

Mellikon 257 234 - 23 - 0.8% 110

Rekingen 959 929 - 30 - 0.3% 373

Rietheim 705 756 + 51 + 0.7% 144

Rümikon 200 323 + 123 + 5.6% 69

Wislikofen 331 341 + 10 + 0.3% 151

Total 7‘743 8‘204 + 461 + 0.54% 4‘401

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Behörden und Verwaltung

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Gemeindeversammlung versus

Einwohnerrat

Gemeindeversammlung

+ Mitspracherecht / direkte Demokratie

+ Informationen direkt vom Gemeinderat

+ Gemeinderat spürt den Puls der Bevölkerung

- Gefahr einer tiefen Stimmbeteiligung

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Gemeindeversammlung versus

Einwohnerrat

Einwohnerrat

+ Wachsendes Interesse, mögliche Plattform für

Politnachwuchs

- Abschwächung direkte Demokratie

- Verlust der Gemeindeversammlung

- Hohe Kosten (+ ca. 300’000.-)

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Gemeindeversammlung versus

Einwohnerrat

Haltung und Argumentation der

Facharbeitsgruppe 1 (FAG1)

Die FAG1 hält nach einer ausführlichen Chancen-

und Risikoanalyse ganz klar an der Organisation

mit Gemeindeversammlung fest.

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Dörferrat

Haltung und Argumentation der FAG 1

Die ursprünglich erhofften Auswirkungen eines

Dörferrates sind aufgrund der gesetzlichen Vor-

gaben nicht sinnvoll umsetzbar.

Die FAG1 spricht sich daher gegen die Einfüh-

rung eines Dörferrates aus.

- Gesetzliche Vorgaben nicht ideal

- Ausstattung mit Kompetenzen schwierig

- Wahl durch Einwohner der Ortsteile nicht möglich

- Nicht praxistauglich

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Zusammensetzung Gemeinderat

→ 7 Mitglieder mit Begleitkommission

Wahlkreise

Bad Zurzach, 4300 Einwohner = 3 Sitze

alle anderen 9 Gde., 4060 Einwohner = 4 Sitze

+ Schlankes Gremium

+ Optimale Grösse für Ressortverteilung

+ Einfachere Rekrutierung

- Hohe Arbeitslast für Gemeinderäte

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Zusammensetzung Gemeinderat

→ 9 Mitglieder mit Begleitkommission

Wahlkreise

Bad Zurzach, 4300 Einwohner = 4 Sitze

alle anderen 9 Gde., 4060 Einwohner = 5 Sitze

+ Optimale Verteilung Repräsentationsaufgaben

+ Gute Verteilung der Arbeitslast

- Grosse Behörde

- Schwierigere Ressortverteilung

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Zusammensetzung Gemeinderat→ Begleitkommission

10-köpfige Kommission (jede Gemeinde hat eine

Vertretung)

Sinnvoll wären grösstenteils ehemalige GR-

Mitglieder

Wahl durch Gemeinderat

Punktuelle Unterstützung des Gemeinderates

(Sitzungen, Klausuren …)

Mindestens 2 mal jährlich eine Gesamtsitzung mit

dem Gemeinderat

Minimierung des Know-how-Verlusts

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Zusammensetzung Gemeinderat

Haltung und Argumentation der FAG 1

Bei der Ausarbeitung standen in erster Linie das

Mitspracherecht und die Praxistauglichkeit im

Fokus.

Eine knappe Mehrheit der FAG1 spricht sich für

eine Lösung mit 7 Mitgliedern plus einer Begleit-

kommission aus.

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Anzahl Verwaltungsstandorte→ Zentrale oder dezentrale Verwaltung

Haltung und Argumentation FAG 1

Die FAG 1 spricht sich für eine Lösung mit einem

zentralen Verwaltungsstandort aus.

- Dienstleistungszentrum (Dienst am Kunden)

- Kosteneinsparungen Infrastruktur und Einrichtung

- Einfachere StV-Lösungen

- Eine Anlaufstelle für alle Anliegen

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Standort der zentralen Verwaltungin Bad Zurzach

Einzugsgebiet, Grösse, Lage und verkehrstech-

nische Erschliessung sind optimal

Diverse regionale Stellen bereits heute vorhanden

Rathaus ist barrierefrei und rollstuhlgängig

Kein anderer Standort kann ohne grössere Um-

oder gar Neubauten einen zentralen Verwaltungs-

standort unterbringen.

Haltung und Argumentation FAG 1

Die FAG 1 spricht sich ganz klar für einen zentra-

len Verwaltungsstandort in Bad Zurzach aus.

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Ausgestaltung der Verwaltung

Grundlage für die neue Verwaltung müsste die

heutige von Bad Zurzach sein

Das Geschäftsleitungsmodell mit drei Mitgliedern

Optimale Trennung der strategischen und

operativen Ebene

Einsparungen von ca. 10 Vollzeitstellen (1’000 %)

Haltung und Argumentation FAG 1

Das Geschäftsleitungsmodell der Gemeinde Bad

Zurzach hat sich bewährt. Aus diesem Grund soll

dieses Modell inkl. der Abteilungen auch für die

zukünftige Gemeinde übernommen werden.

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Fazit der FAG 1

Die FAG 1 spricht sich…

für eine Organisation mit Gemeindeversamm-

lung und gegen einen Einwohnerrat aus.

gegen eine Gründung eines Dörferrates, jedoch für

eine Begleitkommission aus.

für einen Gemeinderat mit 7 Mitgliedern für

mindestens die ersten beiden Amtsperioden aus.

für einen zentralen Verwaltungsstandort in Bad

Zurzach aus.

für eine Verwaltung mit Geschäftsleitungsmodell

aus.

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Entwicklung, BNO, Verkehr

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Entwicklung der 10 Gemeinden

ca. + 1% / Jahr

8‘930

ca. + ½% / Jahr

8‘505

Ist

8‘100

Ist

4‘401

Ca. + ½%/Jahr

4‘621

Ca. + 1%/Jahr

4‘852

2016

Bevö

lkeru

ng

Arbeitsplätze

2025

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Entwicklungsziele

Chancen

Gemeinsame Standortförderung

Professionelle Bauverwaltung

Stärkung ÖV auch grenzübergreifend

Regionale Sicherung der Schulen; von den Tages-

strukturen bis zum KV

Regionale Sicherung des Detailhandels

Festigung der kulturellen Angebote

Risiken

Verlust der Eigenständigkeit / Identität in den Dörfern

Entwicklung konzentriert sich entlang dem Rhein

Vereinsleben geht verloren

Anonyme Zentralverwaltung© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Raumplanung gemeinsam

Chancen

Abstimmen der Siedlungsentwicklung

Zusammenfassen der Reserven für eine ganzheitliche

Entwicklung

Umzonen von Zonen für öffentliche Bauten in Wohn-

zonen

Wertgleicher Baulandabtausch ist eher möglich

Risiken

Grundsätzlich keine erheblichen Risiken, da keine Aus-

zonungen notwendig sind:

Verlust des Dorfcharakters bei Verdichtung / Auf-

zonungen

Weniger Platz für individuelles Bauen© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Bau- und Nutzungsordnung

Chancen

Bauordnungen sind kompatibel

Baubegriffe müssen harmonisiert werden

Ausserhalb der Sonderzonen kann die

Nutzungsordnung gut vereinheitlicht werden

Vereinheitlichung in einer Grossgemeinde ist

einfacher durchführbar

Risiken

Viele Sonderzonen müssen integriert werden

(Auen, Altstadtkerne, Dorfcharakter)

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Verkehr

Chancen

ÖV – Anbindung an ZVV-Netz für Grossgemeinde ist

besser durchsetzbar

Stärkere Stimme im Kanton für ÖV Erhalt und Ausbau

MIV – Verhandlungspotenzial mit Kanton bei Dekrets-

zahlungen an Kantonsstrassenunterhalt bzw. Ausbau

Risiken

ÖV – Keine, da per Gesetz Dorf nicht durch die

Gemeinde zu erschliessen ist

MIV – Gleichbehandlung Strassenunterhalt im ganzen

Gebiet

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Fazit

Entwicklung

Gemeinsame Standortentwicklung bringt Wachstum

Bevölkerungswachstum 1% p/J, Arbeitsplatzwachstum 0.5% p/J

Verlust der Eigenständigkeit / Identität in den Dörfern

Raumplanung

Ausreichend Baulandreserven für gewünschte Entwicklung

Flexiblere Gestaltung der Siedlungsplanung

Verlust des Dorfcharakters bei Verdichtung / Aufzonungen

Bau- und Nutzungsordnung

Vereinheitlichung in einer Grossgemeinde ist einfacher durch-

führbar

Verkehr

Stärkerer Auftritt und Verhandlungspotential mit Kanton, SBB

und ZVV

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Schulwesen

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Schullandschaft Rheintal+

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Schülerzahlen Unterstufe

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Schülerzahlen Oberstufe

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Aktuelle allgemeine Situation

In den vergangenen Jahren wurden viele Schulen

geschlossen und zentralisiert (Schülerzahlen,

Qualitätssteigerung, Organisationsoptimierungen)

Aktuell sind in Rheintal+ 4 Schulen / Kreisschulen

vorhanden

Die Schulen werden aktuell durch 4 Schulpflegen

und 10 Gemeinderäte geführt

Es besteht ein 10jähriger Beschulungsvertrag

zwischen den beiden Kantonen Aargau und Zürich

(Fisibach, Kaiserstuhl)

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Aktuelle Situation Kindergärten und Primarschulen

In den vergangenen Jahren wurden alle Kinder-

gärten und Primarschulen bis auf 4 Standorte Bad

Zurzach, Rietheim, Rekingen und Wislikofen

reduziert

Weiach ist als neuer Standort dazu gekommen

(Fisibach, Kaiserstuhl)

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Aktuelle Situation Oberstufe

In den vergangenen Jahren wurden alle Ober-

stufen bis auf 1 Standort Bad Zurzach reduziert

Stadel ist als neuer Standort dazu gekommen

(Fisibach, Kaiserstuhl)

Die Oberstufensituation im Bezirk Zurzach ist noch

nicht geklärt

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Herleitung

Die Ausgangslage (Ist-Zustand) wurde analysiert

Aus den aktuellen Standorten wurde alle möglichen

(5) Modelle definiert und die Chancen / Risiken

bewertet

Die 5 Modelle wurden mittels Nutzwertanalyse

ausgewertet

Aktuell befindet sich die AG in der Endphase der

Auswertung

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Trend / Vorschlag AG für Kinder-gärten und Primarschulen

Festhaltung an den 4 Standorten Bad Zurzach,

Rekingen, Rietheim und Weiach

Begründung

Alle Schulwege sind zumutbar und mit Velo / ÖV

gut erreichbar

Keine Kosten für neuen Schulraum

Das Schulgeld für die Beschulung in Weiach ist

gleich hoch wie das Schulgeld in Rekingen

Hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung

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Trend / Vorschlag AG für die Oberstufe

Festhaltung an den aktuell 2 Standorten Bad

Zurzach und Stadel

Begründung

Aufgrund der kant. Lehrpläne und Übertrittsver-

fahren bedingt der Besuch des KiGa und der

Primarschulen in Weiach für Fisibach und

Kaiserstuhl auch den Besuch der Oberstufe Stadel

Das Schulgeld für die Beschulung in Stadel ist

gleich hoch wie das Schulgeld in Bad Zurzach

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Behörden und Organisation

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Per Gesetz fusionieren bei einem Gemeindezusam-

menschluss auch deren Schulen. Zu wählen ist eine

Schulpflege, bestehend aus mind. 3 Mitgliedern.

Trend / Vorschlag AG für Organisation

1 Schulorganisation und 1 Schulpflege für KiGa,

Primar und Oberstufe

Begründung

Die Schule Rheintal+ wird über alle Stufen einheitlich

geführt

Die Schule Rheintal+ wird als Einheit weiterentwickelt

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Fazit und Ausblick Schulwesen Rheintal+

Einheitliche Schulführung und -entwicklung ermöglicht

eine Steigerung der Schulqualität

Keine Standortschliessungen durch Gemeindefusion

Weniger Schulbehörden

Verbindliche Kostenaussagen sind noch in Bearbeitung

Ausblick

Definitive Ausarbeitung der Vorschläge

Finalisierung der Dokumente und Abgabe für den

Schlussbericht

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Finanzen, Liegenschaften,

Landwirtschaft

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Einführung

Die Berechnungen basieren auf den Jahresabschlüs-

sen 2016 der Gemeinden. Sie werden vor der Abstim-

mung noch einmal aktualisiert. Die Beurteilung erfolgt

aus heutiger Sicht.

Finanzielle Prognosen sind abhängig von

Veränderungen in der Gesetzgebung

Neuregelung des Finanzausgleichs

Aufgabenteilung Kanton / Gemeinden

Wirtschaftliche Entwicklung

Entwicklung der Einwohnerzahlen

Entwicklung der Steuerkraft

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AusgangslageIn

CH

F

Bad

Zu

rzach

Bald

ing

en

bik

on

Fis

ibach

Kais

ers

tuh

l

Mell

iko

n

Rekin

gen

Rie

theim

mik

on

Wis

liko

fen

ko

nso

lid

iert

Steuerfuss

2016115 105 115 118 120 115 125 121 115 110

Einwohner

per

31.12.20174'284 261 174 480 422 234 929 756 323 341 8'204

Steuerfuss

2018 115 107 112 115 125 120 125 118 115 110

930 744 313 8'079Einwohner

per

31.12.20164'164 275 170 460 414 252 357

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Steuerkraft (Stand 2016)

In C

HF

Bad

Zu

rzach

Bald

ing

en

bik

on

Fis

ibach

Kais

ers

tuh

l

Mellik

on

Rekin

gen

Rie

theim

mik

on

Wis

liko

fen

Fu

sio

n

STE/

Kopf

2’728 2’382 2’019 1’661 2’227 2’111 1’781 1’387 1’618 2’114 2’292

Einf.

STE

106’875 6’502 3’341 7’661 9’252 4’872 15’952 10’000 4’691 7’466 176’613

Ø-Steuerkraft Kanton 2016: CHF 2’543

85% betragen Einkommens- und Vermögensteuern

Aktiensteuern betragen ca. 5%

Anteil Steuerkraft Bad Zurzach ca. 60%© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Beiträge aus (in) FLA 2018

In C

HF

Ba

d Z

urz

ac

h

Ba

ldin

ge

n

bik

on

Fis

iba

ch

Ka

ise

rstu

hl

Me

llik

on

Re

kin

ge

n

Rie

the

im

mik

on

Wis

lik

ofe

n

ko

ns

olid

iert

FLA -396'000 111'000 127'000 366'000 1'000 24'000 415'000 666'000 193'000 224'000 1'731'000

Steuer % -4 17 38 48 0 5 26 67 41 30

Über-

gangs-

beitrag

106'000 213'000 247'000 70'000 61'000 322'000 284'000 281'000 154'000 150'000 1'888'000

FLA stellt in vielen Gemeinden eine wesentliche

Einnahme dar

Übergangsbeitrag reduziert sich innert 4 Jahren auf 0

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Erfolgsrechnung 2016

In C

HF

Ba

d Z

urz

ac

h

Ba

ldin

ge

n

bik

on

Fis

iba

ch

Ka

ise

rstu

hl

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Re

kin

ge

n

Rie

the

im

mik

on

Wis

lik

ofe

n

ko

ns

oli

die

rt

Ausgew.

Ergebnis

2016

-74'000 -52'000 -88'000 -184'000 -18'000 -98'000 -306'000 109'000 178'000 -230'000 -763'000

Bezug Auf-

wertungs-

reserve

157'000 66'000 103'000 239'000 37'000 60'000 260'000 218'000 17'000 57'000 1'214'000

Effektives

operatives

Ergebnis

83'000 14'000 15'000 55'000 19'000 -38'000 -46'000 327'000 195'000 -173'000 451'000

In Steuer% 0.80 2.20 6.00 7.20 2.10 -7.80 -2.90 32.70 41.60 -23.20

- = Gewinn

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Nettovermögen (ohne Spezialfinanzierung)

Sta

nd

20

16

Ba

d

Zu

rza

ch

Ba

ldin

ge

n

bik

on

Fis

iba

ch

Ka

ise

rstu

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llik

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ge

n

Rie

the

im

mik

on

Wis

lik

ofe

n

ko

ns

oli

die

rt

Absolut in

TCHF-4'642 137 -46 -111 -345 294 914 924 255 121 -2'499

Pro Kopf

in CHF-1'115 497 -274 -241 -832 1'166 982 1'246 813 339 -308

Zusammenfassend verfügen die Gemeinden im

Rheintal+ über eine Nettoschuld von CHF 308

Eine pro Kopfverschuldung von CHF 2’500 kann noch

als tragbar eingestuft werden

Das Nettovermögen pro Kopf im Kanton: + CHF 630

- = Nettoschuld

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Konsolidiertes Eigenkapital (inkl. Spezialfinanzierung)

Sta

nd

20

16

in C

HF

Ba

d Z

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h

Ba

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ge

n

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on

Fis

iba

ch

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rstu

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on

Re

kin

ge

n

Rie

the

im

mik

on

Wis

lik

ofe

n

ko

ns

olid

iert

Absolut

in TCHF50'581 2'933 3'549 8'519 5'881 4'721 11'701 11'320 3'066 5'538 107'810

davon

Aufwer-

tungs-

reserve

22'095 1'688 2'208 6'020 3'336 2'331 6'095 5'407 1'125 3'635 53'939

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Investitionen (ohne Spezialfinanzierung)S

tan

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01

6

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2018 - 2022

(in Mio. CHF)26.72 0.77 0.53 1.06 1.19 0.62 4.61 0.22 1.45 1.55

Insgesamt besteht ein hoher Investitionsbedarf von

Total CHF 38.72 Mio.

Allein die Gemeinde Bad Zurzach plant CHF 26.72 Mio.

zu investieren

→ Schulhaus, Werkhof, Flecken, Umfahrung …

Investitionen führen in einigen Gemeinden zu einer sehr

hohen Verschuldung.© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Steuerausfall nach Zusammen-

schluss

Steuerausfall (Stand 2016)

Steuerfuss

Varianten

105 % 110 % 115% 115%

(Finanzplan)

Steuerausfall

(in Mio. CHF)

1.95 1.07 0.2 0.7

In allen Finanzplänen ausser bei den Gemeinden

Bad Zurzach und Fisibach sind Steuerfusserhöhungen

geplant.

Prognose: alle Gemeinden ausser Bad Zurzach und

Fisibach gehen auf den Maximalsteuerfuss von 125%.

Die Gemeinde Bad Zurzach wird die Steuerfusshöhe

vorgeben (aktuell 115%).© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Finanzielle Folgen der

Vereinigung (Variante Finanzpläne)

Mindereinnahmen Steuern 700’000

Veränderung FLA pm

Total Schlechterstellung ggü. 2016 700’000

Total Mindereinnahmen rund CHF 0.7 Mio.

Bei einem Steuerfuss von 115% erfolgen unter der

Annahme, dass

- Bad Zurzach und Fisibach den Steuerfuss bei 115%

lassen

- alle anderen Gemeinden bei 125% landen

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Annahme: Steuerfuss 115%

TCHF Basis

Abschluss 2016

CHF Steuer%

Operativer Verlust 2016 -456.000

Netto Mindereinnahmen -700.000

Zwischentotal -1.156.000

Synergiepotenzial 1.000.000

Ergebnis nach Zusammenschluss -156.000 -0.9%

Synergiepotenzial 1.500.000

Ergebnis nach Zusammenschluss 344.000 1.9%

Synergiepotenzial 1.800.000

Ergebnis nach Zusammenschluss 644.000 3.7%

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Beitrag des Kantons

Einml. Beitrag total (Stand 2016) CHF 13.2 Mio.

→ Zusammenschlusspauschale CHF 4.0 Mio.

→ Zusammenschlussbeitrag CHF 9.2 Mio.

Finanzausgleichsgarantie für 8 Jahre

(Durchschnitt der 3 Jahre vor Fusion Anteil Gemeinde)

Ziel des Beitrages:

- Überbrückung bis Synergien greifen

- Abbau Verschuldung

- Steuerkraftausgleich

- Mitfinanzierung der Mehraufwendungen

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Steuerfuss von 115% ist sehr anspruchsvoll

- Synergiepotential Behörden / Verwaltung

ca. CHF 2.0 Mio.

- Weitere Synergiepotentiale werden noch geprüft

Unsicherheiten

- Politische Rahmenbedingungen

- Erhoffte Entwicklung bleibt aus

- Künftige Investitionen

- Ausschöpfung Synergiepotentiale findet nicht statt

Potential

- Zusammenschluss Beitrag Kanton CHF 13.2 Mio.

- Bautätigkeit → Einwohnerwachstum → Ansiede-

lungen von Unternehmen → Steuersubstrat

Einschätzung Steuerfuss

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Fazit zur finanziellen Ausgangslage

Strukturell kommen sehr unterschiedliche

Gemeinden zusammen

Steuerkraft von Bad Zurzach ist zentral für die

Fusion

Mögliches Synergiepotential von ca. CHF 2.0 Mio.

wird ausgeschöpft

Kantonsbeitrag von rund CHF 13.2 Mio. gibt Zeit

für Umstrukturierungen

Steuerfuss nach Vereinigung von 115% ist aus

heutiger Sicht sehr anspruchsvoll

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Längerfristige Perspektiven

Die Finanzausgleichsbeiträge von ca. CHF 2.8 Mio.

fallen nach 8 Jahren weg

Der Zusammenschlussbeitrag von CHF 13.2 Mio.

hilft dies aufzufangen. Es bleiben also gut 10 Jahre

zur

- Förderung von nachhaltigem Einwohnerwachstum

- Ansiedlung von Unternehmen / Nutzung Potential

- Optimierung der Strukturen

- Ausschöpfung der Synergiepotentiale

→ Verwaltung, Werke, Betriebe, Liegenschaften

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Belastete Standorte /

Verdachtsflächen

Bad Zurzach: Rückstellungen vorhanden

Baldingen: kein Sanierungsbedarf

Böbikon: kein Sanierungsbedarf

Fisibach: kein Sanierungsbedarf

Kaiserstuhl: kein Sanierungsbedarf

Mellikon: kein Sanierungsbedarf

Rekingen: Gebiet Rainacher (Solvay)

Rietheim: Deponie Buhalde / Kugelfang

Rümikon: kein Sanierungsbedarf

Wislikofen: kein Sanierungsbedarf

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Pachtland

Ortsteile sollen bevorteilt werden

Ausserhalb des Betriebs keine Unterpachtung

Langfristige Pachtverträge sind anzustreben

Losentscheid bei mehreren Bewerbern

Genehmigung durch den Kanton

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Versorgung / Entsorgung,

Sicherheit

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Wasserversorgung 2016 - 2021Fr. / m3 Nettoschuld

nach Fipla

31.12.16

Selbst-

finanzierung

bis 2021

Netto-Invest.

bis 2021

Nettoschuld

nach Fipla

31.12.21

Bad Zurzach 0.80 87‘000 -145‘000 3‘785‘000 3‘727‘000

Baldingen 1.80 104‘000 -115‘000 413‘000 402‘000

Böbikon 2.00 120‘000 -124‘000 90‘000 86‘000

Fisibach 1.00 -457‘000 -260‘000 -34‘000 -751‘000

Kaiserstuhl 1.80 -113‘000 -72‘000 217‘000 32‘000

Mellikon 1.50 -31‘000 -180‘000 171‘000 -40‘000

Rekingen 2.00 456‘000 -200‘000 356‘000 612‘000

Rietheim 0.80 -636‘000 -211‘000 290‘000 -557‘000

Rümikon 2.00 -220‘000 -111‘000 438‘000 107‘000

Wislikofen 1.00 -79‘000 -71‘000 241‘000 91‘000

-769‘000 -1‘489‘000 5‘967‘000 3‘709‘000

- = Reserven (passivierte Überschüsse der Spezialfinanzierung)

+ = Schulden (aktivierte Defizite der Spezialfinanzierung oder getätigte Investitionen)

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Herausforderungen beim Wasser

Verschiedene Gemeinden haben keinen aktuellen

Generellen Wasserplan GWP

Teilweise herrscht hoher Investitionsbedarf

Viele Gemeinden verfügen über keine bzw. zu

wenig Rückstellungen

Unterschiedliche Gebührenpraxis

Tarife schwanken Fr. 0.80 bis 2.00 / m3

Kaiserstuhl bezieht Wasser aus Deutschland

→ Quelle auf deutschen Boden gehört Kaiserstuhl

Differenzierte Preisbildung für Grossabnehmer

Neuer gemeinsamer Tarif dürfte bei ca. Fr. 2.- bis

Fr. 3.- liegen. Grundgebühr wird geprüft.© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Abwasserentsorgung 2016 - 2021Fr. / m3 Nettoschuld

nach Fipla

31.12.16

Selbst-

finanzierung

bis 2021

Netto-Invest.

bis 2021

Nettoschuld

nach Fipla

31.12.21

Bad Zurzach 3.20 -705‘000 -1‘805‘000 7‘187‘000 4‘677‘000

Baldingen 3.00 -35‘000 -46‘000 270‘000 189‘000

Böbikon 4.50 227‘000 -98‘000 111‘000 240‘000

Fisibach 2.60 -938‘000 -193‘000 -425‘000 -1‘556‘000

Kaiserstuhl 3.00 99‘000 -149‘000 271‘000 221‘000

Mellikon 3.00 -80‘000 -38‘000 278‘000 160‘000

Rekingen 4.50 -232‘000 -806‘000 1‘578‘000 540‘000

Rietheim 2.00 -599‘000 -262‘000 904‘000 43‘000

Rümikon 3.00 -486‘000 -54‘000 132‘000 -408‘000

Wislikofen 2.50 -238‘000 -20‘000 311‘000 53‘000

-2‘987‘000 -3‘471‘000 10‘617‘000 4‘159‘000

- = Reserven + = Schulden

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Herausforderungen beim

Abwasser

Verschiedene Gemeinden haben keinen aktuellen

Generellen Abwasserplan GEP

Teilweise herrscht hoher Investitionsbedarf

Viele Gemeinden verfügen über keine bzw. zu

wenig Rückstellungen

Unterschiedliche Gebührenpraxis

Tarife schwanken von Fr. 2.50 bis Fr. 4.50 / m3

Kaiserstuhl / Fisibach entsorgen Abwasser in der

eigenen Kläranlage Hohentengen DE

Neuer gemeinsamer Tarif dürfte bei ca. Fr. 3.50 bis

Fr. 4.50 liegen. Dieser Tarif ist für die Finanzierung

der notwendigen Investitionen notwendig.© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Stromversorgung

AEW Energie AG versorgt 5 Gemeinden

- Bad Zurzach, Böbikon, Fisibach, Rekingen,

Rümikon

Eine eigene Elektra haben

- Baldingen «Elektra Genossenschaft Baldingen»

- Kaiserstuhl «Eigenwirtschaftsbetrieb EWG

Kaiserstuhl»

- Mellikon «Elektra Genossenschaft Mellikon»

- Rietheim «Eigenwirtschaftsbetrieb Elektra

Rietheim»

- Wislikofen «Genossenschaft Siglistorf-Wislikofen-

Mellstorf»

→ Kaiserstuhl / Rietheim prüfen eine Genossenschaft© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Herausforderungen

Unterschiedliche Versorgung der Strombezüger

- Problemlos möglich

Liberalisierung Strommarkt für Haushalte in Sicht

- Freie Wahl der Konsumenten (jährlich)

- Druck auf Strompreis

- Margen werden für den Strom dünner

- Margen für Durchleitung ermöglichen Ersatzinve-

stitionen, aber nur kleinen Profite

→ Druck auf kleine Betriebe steigt enorm (Marge,

Gesetzgebung, Administration)

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Sicherheit

Die nachfolgenden Organisationen sind bereits

regionalisiert und werden von einer allfälligen

Gemeindefusion kaum tangiert:

Bevölkerungsschutzverband Zurzibiet - BevS

Zivilschutzorganisation Zurzibiet - ZSO

Regionales Führungsorgan RFO

Regionalpolizei Zurzibiet - Repol

Formelle Anpassungen der Satzungen und Regle-

mente werden notwendig

→ Vertretungen im Vorstand und die «Ersatzabgabe-

Fonds» müssen näher beurteilt werden. © Copyright by JC Kleiner GmbH

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Feuerwehr

Die Planungsregion Rheintal+ verfügt derzeit über

4 Feuerwehren

Feuerwehr Baldingen-Böbikon

Feuerwehr Rümikon-Mellikon-Rekingen

Feuerwehr Bad Zurzach-Rietheim

Feuerwehr Belchen

→ Fisibach-Kaiserstuhl-Siglistorf-Wislikofen

Jede Feuerwehr ist bereits mit einer anderen

zusammen gelegt.

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Feuerwehr - Zukunft

Die Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr im

Rheintal+ macht Sinn und hätte viele Chancen

Einsatzkritische Risiken sind nicht auszumachen

Grosse Einsatzdistanz kann mit 3 – 4 Aussendepots

gelöst bzw. aufgefangen werden

Die neue Feuerwehr wäre eine Stützpunktfeuerwehr

vom Typ A

- Kommandant (Miliz) / Stabsoffizier in Anstellung

- 1 – 2 Materialwarte

- 4 Depots; Bad Zurzach,Fisibach,Siglistorf,Rekingen

- Neuer Personalbestand ca. 160 AdF

Die Kommandanten befürworten diese Lösung. Die

Offiziere sind über das Projekt informiert.© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Ortsbürgergemeinden, Forst,

Werkhof / Abfall

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Ortsbürgergemeinden OBG

Mit-

glieder

Wald Weitere Vermögenswerte

Bad Zurzach 79 256 ha Land, Liegenschaften ca. Fr. 5.10 Mio.

Baldingen 63 43 ha Ackerland, Wiesland ca. Fr. 0.72 Mio.

Böbikon 59 30 ha ca. Fr. 0.40 Mio.

Fisibach 47 40 ha Lehmabbau, Deponie ca. Fr. 1.70 Mio.

Kaiserstuhl 20 146 ha Fahrzeuge, Maschinen ca. Fr. 2.20 Mio.

Mellikon 34 7 ha ca. Fr. 0.18 Mio.

Rekingen 55 147 ha MFH, Ferienhaus, ca. Fr. 6.46 Mio.

Bauland

Rietheim 32 154 ha WG, Waldhaus, Land ca. Fr. 3.02 Mio.

Rümikon 23 68 ha Fischereirechte ca. Fr. 1.00 Mio.

Wislikofen 0 9 ha OBG 1940 aufgelöst

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Gemeindegesetz Kanton Aargau

Gemäss dem «Gesetz über die Einwohnergemein-

den» des Kantons Aargau darf in einer politischen

Gemeinde nur eine Ortsbürgergemeinde bestehen.

Bei einer Gemeindefusion haben sich entsprechend

auch die Ortsbürgergemeinden zu vereinen oder sie

werden in die politische Gemeinde inkorporiert.

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Gemeindegesetz Kanton Aargau

Art. 7.1

«Bei einem Zusammenschluss von Einwohnerge-

meinden vereinigt der Grosse Rat zugleich die

entsprechenden Ortsbürgergemeinden».

Art. 7.2

«Ortsbürgergemeinden können sich mit den ent-

sprechenden Einwohnergemeinden vereinigen, wenn

beide Gemeinden dies beschliessen und der Grosse

Rat die Genehmigung erteilt».

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Vereinigung der OBG

Chancen einer

Vereinigung

Risiken einer

Vereinigung

Robuste Ortsbürgergemeinde

Finanzstarke Organisation

Laufende Einnahmen

Reiche Vermögenswerte

Effiziente Verwaltung

Attraktiver Forstbetrieb

Bessere Belegung des

Ferienhauses

Patronat für kulturelle Anlässe

Neues Wir-Gefühl

Viele Synergiepotentiale

Verlust der Identität

Verlust der

Selbstbestimmung

Verlust der Tradition

Verlust Ortsbürger-

nutzen

Teilen des erarbeite-

ten Vermögens

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Absicht der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe schlägt einen Zusammenschluss

und die Bildung einer neuen Ortsbürgergemeinde vor:

Vermögen bleibt bei der neuen OBG

Kultur wird weiter unterstützt

Auflösung wäre sehr emotional

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Forstwesen

Der Wald in der Region Rheintal+ wird von 5 Forst-

betrieben bewirtschaftet:

1. Forstbetrieb Schneisingen-Siglistorf-Mellikon-

Ehrendingen-Bad Zurzach

2. Forstbetrieb Kaiserstuhl-Fisibach-Rümikon

3. Forstbetrieb Klingnau-Döttingen-Koblenz-Rietheim

4. Forstbetrieb Tegerfelden, Baldingen, Böbikon,

Rekingen

5. Forstbetrieb Brugg (Wislikofen)

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Kennzahlen der Forstbetriebe

Forstbetrieb 1 mit

Mellikon

Bad Zur-

zach

2 mit

Kaiserstuhl

Rümikon

Fisibach

3 mit

Rietheim

4 mit

Baldingen

Böbikon

Rekingen

5 mit

Wislikofen*

Fläche öff. Wald 853 ha 254 ha 126 ha 412 ha 10 ha

Fläche priv.

Wald

290 ha 135 ha 28 ha 113 ha 127 ha

Fläche Staat 45 ha -- 125 ha

Hiebsatz öff.

Wald

8’140 4’150 1’050 1‘990

Hiebsatz priv.

Wald

3’000 300 300 650 1’600

Hiebsatz Staat 400 --

Betriebsleiter 1

Leiter Forst-

betrieb / Stv.

1 1 20% 1

Forstwarte 3 2 30% 2

Lernende 3 1 1

* Wislikofen hat nur eine Vereinbarung mit der Stadt Brugg

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Page 75: Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

Empfehlung zur Bildung eines

gemeinsamen Forstbetriebs

Rahmenbedingungen

Verträge lassen sich künden

Bildung eines zentralen Forst-Werkhofs

Beibehalten der saisonalen Forstequipe (Landwirte)

Betriebskommission mit Ortsbürgern

«Eine Fusion der Forstbetriebe und die Bildung eines

gemeinsamen Unternehmens könnte positiv aufge-

nommen werden.»

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Page 76: Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

Personal Werkhof

Bad Zurzach 9 Mitarbeitende + 1 Lernender

Baldingen Einwohner im Stundenlohn

Böbikon Einwohner im Stundenlohn

Fisibach Einwohner im Stundenlohn

Kaiserstuhl 1 Mitarbeiter

Mellikon Teilzeit-Mitarbeitende

Rekingen 1 Mitarbeiter

Rietheim Einwohner im Stundenlohn

Rümikon Einwohner im Stundenlohn

Wislikofen Einwohner im Stundenlohn

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Page 77: Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

Werkhof - Zukünftige Organisation

1 zentraler Standort in Bad Zurzach

- zusätzliche Aussenstandorte / Depots

1 zentrale Führung

- Festangestellte in Bad Zurzach

→ Brunnenmeister / Wasserwart

→ Klärwärter / Abwasserwart

→ Mitarbeitende Werkhof

- Landwirte / Teilzeitmitarbeitende in den Dörfern

(Austretende sind in den jeweiligen Dörfern zu

rekrutieren)

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Page 78: Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

Chancen und Risiken

+ Schlagkräftiges Werkhofteam

+ Guter Mix von Fest- und Teilzeitangestellten

+ Hohe Fachkompetenz / Spezialisten

+ Effizienter Einsatz der Ressourcen

+ Viele Synergiepotentiale

→ Räumlichkeiten, Fahrzeuge, Maschinen,

Stellvertretungen

- Mehrkosten bei einer Professionalisierung

- Harmonisierung der Standards (Kostenfolge)

- Führung der Teilzeitmitarbeitenden

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Abfall / Kehrichtwesen

Unterschiedliche Zahlungssysteme

- nach Gewicht: Baldingen, Mellikon, Rekingen,

Rümikon

- nach Marken: Bad Zurzach, Böbikon, Fisibach,

Kaiserstuhl, Wislikofen, Rietheim

Unterschiedliche Gebühren

Unterschiedliche Abnehmer

Unterschiedlicher Abfuhr-Rhythmus

→ Bei einer Gemeindefusion ist ein einheitliches

System anzustreben; Sackgebühr oder Gewichts-

gebühr!

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Kultur, Name und Wappen

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Namen für eine neue Gemeinde

Die Projektgruppe hat sich für folgende Namen einer

allenfalls vereinigten Gemeinde entschieden:

Zurzach

Kaiserriet

Hochrhy

Diese Namen wurden vom Bund geprüft und rechtlich

als okay beurteilt.

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Wappen für eine neue Gemeinde

Diese Wappen

wurden zusam-

men mit einem

Heraldiker ent-

wickelt und

entsprechen den

heraldischen

Regeln.

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Kultur

In der Region Rheintal+ bzw. in den einzelnen Ge-

meinden herrscht ein aktives und vielfältiges Kultur-

leben. Es gilt diesen Aktivitäten Sorge zu tragen und

sie auch bei einer allfälligen Vereinigung weiter zu

pflegen und zu unterstützen. Dazu soll auch eine

Kulturkommission eingesetzt werden.

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Kultur-Kommission KuKo

Bildung einer Kultur-Kommission KuKo

Alle Dörfer sind vertreten

Sicherstellen eines Kulturbudgets

Erarbeiten eines Reglements

Erhalt der bestehenden Angebote

Entwickeln von neuen Angeboten

Entwickeln eines «Leuchtturm Events»

Profilierung als «Kultur-Region»

Förderung des «Wir-Gefühls» im Rheintal

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Chancen und Risiken

+ Grösseres kulturelles Angebot

+ Intensivierung der Zusammenarbeit

+ Mehr Besucher / Teilnehmende

+ Grössere Projekte können finanziert werden

+ Förderung der Zusammengehörigkeit

+ Bewusstwerden der Traditionen

- Verlust von Kulturgut / Bräuchen

- Desinteresse und Anonymität

- Konkurrenzgedanken / Konflikte

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Page 86: Begegnung mit der Bevölkerung 2 · 2018. 10. 1. · Ausgestaltung der Verwaltung Grundlage für die neue Verwaltung müsste die heutige von Bad Zurzach sein Das Geschäftsleitungsmodell

Freizeit, Vereine, Jugend, Alter

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Vereinsleben

In der Region Rheintal+ bzw. in den einzelnen

Gemeinden herrscht ein aktives und vielfältiges

Vereinsleben, das es dringend zu erhalten gilt:

54 Sportvereine

27 Kulturvereine

23 Gemeinnützige Vereine

13 weitere Vereine

117 aktive Vereine

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Chancen und Risiken einer

Vereinigung für die VereineChancen Risiken

Zusammenarbeit

→ sichert Überleben

Auslastung der Infrastruktur

Erhalt / Ausbau Infrastruktur

Vereine können stärker werden

Gemeinsame Anlässe

Gemeinsame Information /

Öffentlichkeitsarbeit

Potential von neuen gemein-

samen Angeboten

- Biken, Wandern, Wassersport

Identifikation zum Dorf

könnte schwinden

Vereinheitlichung der

Beiträge

Verlagerung der

Angebote

Konkurrenz zwischen

den Vereinen

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Notwendige Vorkehrungen

Erarbeiten Reglement zur Unterstützung der

Vereine → Finanzielle Gleichbehandlung

Koordinationsstelle für die Nutzung der Infrastruktur

sowie der Aktivitäten der Vereine

Sicherung der Infrastruktur für die Vereine

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Jugendpolitik

Vielfältiges Angebot in verschiedenen Gemeinden

Gemeindefusion fördert Angebot

→ Mitsprache durch Jugendkommission

→ Stärkung bestehender Angebote

→ Entwicklung neuer Angebote

Erreichbarkeit würde einen aktiven Jugendaus-

tausch begünstigen

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Alterspolitik

Vielfältiges Angebot könnte koordiniert und weiter

entwickelt werden

- Mitsprache durch Seniorenrat

- Stärkung bestehender Angebote

- Entwicklung neuer Angebote

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Nächste Schritte

21. August 2018 Abschluss Projektarbeit

7. Nov. 2018 Entwurf Schlussbericht

Dezember 2018 Bereinigung Schlussbericht

24. Januar 2019 Information Bevölkerung

1. Quartal 2019 Entscheid Gemeinderäte

1. Quartal 2019 Erarbeiten Fusionsvertrag

2. Quartal 2019 Abstimmung an den Gemeinde-

versammlungen (in Planung)

4. Quartal 2019 Abstimmung an den Urnen

(in Planung)© Copyright by JC Kleiner GmbH

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Herzlichen Dank für das Interesse

und den konstruktiven

Gedankenaustausch!

Gemeinderat und Projektgruppe

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