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Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung. Teil 1. Anlagevermögen. Anschaffungswert bzw. Anschaffungskosten. Anlagenabschreibung. Herstellungswert. Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung. Teil 2. Restwert. Nutzungsdauer. - PowerPoint PPT Presentation
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Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung
Anlagevermögen
Herstellungswert
Anschaffungswert bzw. Anschaffungskosten
Anlagenabschreibung
Teil 1
Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung
Restwert
Nutzungsdauer
Teil 2
Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung
Abschreibungsbasis
Buchwert
Abschreibungssatz
Abschreibungsbetrag
Teil 3
Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung
Anlagevermögen
Herstellungswert
Anschaffungswert bzw. Anschaffungskosten
Anlagenabschreibung
Wirtschaftsgüter, die dauernd im Geschäftsbetrieb sind.zB Gebäude, LKW, Maschinen, Grundstücke
AV Kontoklasse 0!
… umfasst jene Ausgaben, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen. Dazu
gehören auch Nebenkosten, Preisminderungen sind abzusetzen.
… gibt an, um wie viel sich der Wert eines Anlagengegenstandes in einem Zeitraum durch Nutzung verringert.
Stellt der Betrieb selber Anlagegüter her, so sind die Herstellungskosten
anzusetzen.
Teil 1
Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung
Restwert
Nutzungsdauer
… ist jener Wert, der sich am Ende der Nutzungsdauer ergibt. Man kann dies auch als Schrottwert bezeichnen.
… ist die Anzahl der Jahre, die das Anlagegut voraussichtlich im Betrieb genützt wird.
Gebäude: 33 1/3 – 50 JahreMaschinen: 5-10 JahreBüroausstattung: 10 JahreBüromaschinen: 5 – 8 JahreEDV-Anlagen,Software: 3 – 5 JahreFahrzeuge (LKW): 3 – 5 JahrePkw und KombiMindestens 8 Jahre
Teil 2
Begrifflichkeiten – Anlagevermögen und Abschreibung
Abschreibungsbasis
Buchwert
Abschreibungssatz
Abschreibungsbetrag
… jener Betrag von der die Abschreibung vorgenommen wird.
Bsp.: Wir haben EDV-Anlagen und eine Abschreibungsbasis von 8.400,-- €
… gibt die Höhe der Abschreibung in Prozenten an und ist von der Nutzungsdauer abhängig.Bsp.: Unsere EDV-Anlagen haben einen Abschreibungssatz von 25 %, dies entspricht einer
ND von 4 Jahren
… Betrag, der in einem Geschäftsjahr (Wirtschaftsjahr) abgeschrieben und als
Aufwand (Klasse 7) verbucht wird.Bsp.: 2.100,-- €
BW = AW (bzw. HW) – Σ AbschreibungenBW nach 1 Jahr: 6.300,--€BW nach 2 Jahren: 4.200,--€
Teil 3