53
Gablinger Str. Dornierstr. Am Fliegerhorst Paul-Klee-Str. Mittlerer Lehen Am Rollfeld (Kr A 8) Kr A 8 nichtöffentliche Bahnanlagen Paul-Klee-Straße Dornierstraße 2 4 1a 1 km 10,5 Ehemaliger Fliegerhorst Gablingen S t e t t e n h o f e n e r F e l d S t e t t e n h o f e n e r F e l d N a c h w e g ä c k e r B a u e r n Bahnlinie Augsburg - Nördlingen 1 3 1 1 2 3 4 11 6 5 7 Bayerngas 400/67,5 Bayerngas 800/80 4,0 m Sicherheitsstreifen 5,0 m Sicherheitsstreifen LEW 20-kV-Kabelleitung "GA 111" 1,00 m Schutzbereich beidseitig Telekom Telekom LEW / GA 112 LEW / GA 111 LEW 20-kV-Kabelleitung "GA 113" 1,00 m Schutzbereich beidseitig LEW 20-kV-Kabelleitung "GA 110" 1,00 m Schutzbereich beidseitig LEW 20-kV-Kabelleitung "FO 122" 1,00 m Schutzbereich beidseitig LEW 20-kV-Kabelleitungen "GA 111" / "GA 112" 1,00 m Schutzbereich beidseitig Schutzbereich II (BMVg) Schutzbereich III (BMVg) Schutzbereich I (BMVg) 12,25 m 6,50 m 3,25 m 2,50 m 3,00 m 0,50 m 6,50 m 5,75 m 3,00 m 7,00 m 2,50 m 3,00 m 5,00 m 6,50 m 1,50 m 5,00 m 5,00 m 8,00 m 3,00 m 16,35 m G + R G + R G + R G + R G + R G + R G + R Schotterrasen Schotterrasen 6,50 m G + R G + R 3,00 m 25,00 m 5,00 m 3,00 m 3,00 m 5,00 m 8,00 m 8,00 m 5,00 m 3,00 m 5,00 m 3,00 m 8,00 m 16,00 m 4,00m 3,00m 10,00m 3,00 m 7,00 m 3,00 m 1020/53 1020/13 10 1020/139 848/11 552/6 848/7 595/28 595/2 595/51 554/1 554 595/17 595/16 599 598 594 597 595/19 597/1 595/20 600 595/49 592 592/2 601 603 604 595/21 1015 1020/77 602/1 602 1020/47 1018/1 1020/52 50/6 51 51 5 5 5 848/19 848/17 595/22 595/3 914 595/4 595/14 595/29 595/23 595/33 595/39 595/40 595/38 595/13 595/24 595/43 595/45 595/41 595/44 595/46 595/15 595/34 595/53 595/42 595/25 595/5 595/32 595/54 595/57 595/11 595/26 595/7 6 895 848/8 801 595/12 593 595/17 594 50/6 848 748 650/6 645 595/16 914 848/19 595/8 595/60 595/58 595/59 595/31 595/1 595/50 595/18 595/63 595/64 595/36 595/37 595/66 595/65 595/35 595/61 595/67 595/76 595/27 595/83 595/54 595/80 595/86 595/84 595/87 595/81 595/75 595/68 595/85 595/74 595/30 595/77 595/69 595/78 595/70 595/79 595/71 595/72 595/6 595/8 595/10 SO1 0.5 0.7 IV Justiz- Vollzugs- anstalt Befestigte Flächen SO2 0.5 TH=8,5 0.8 DN=0-12 FD/SD II Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 65 dB (A)/m² Lwn = 50 dB (A)/m² GI o 0.5 TH=12,0 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 65 dB (A)/m² Lwn = 50 dB (A)/m² GE o 0.5 TH=8,5 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 60 dB (A)/m² Lwn = 45 dB (A)/m² GE o 0.5 TH=8,5 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 60 dB (A)/m² Lwn = 45 dB (A)/m² GE o 0.5 TH=8,5 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 60 dB (A)/m² Lwn = 45 dB (A)/m² GE o 0.5 TH=6,5 0.8 DN=0-12 FD/SD II Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 60 dB (A)/m² Lwn = 45 dB (A)/m² Gebäude höhengleicher Bahnübergang schrankengesichert Not- und Katastrophenzufahrt höhengleicher Bahnübergang schrankengesichert GE o 0.5 TH=8,5 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 60 dB (A)/m² Lwn = 45 dB (A)/m² A 1 Justiz- Vollzugs- anstalt GE o 0.5 TH=12,0 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 60 dB (A)/m² Lwn = 45 dB (A)/m² GI o 0.8 TH=17,0 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 65 dB (A)/m² Lwn = 50 dB (A)/m² A 1 A 2 D D 20,00 m 595/34 INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBACHER - CONSULT mbH & Co. KG RICHARD-WAGNER-STRASSE 6, 86356 NEUSÄSS Plan-Nr. 116507-1-BL / 1.1 qm 5. ÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 19 GEWERBEGEBIET "FLUGPLATZ 1" MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Neusäß, den 24.03.2015 LANDKREIS AUGSBURG GEMEINDE GABLINGEN geändert am 18.10.2016 NORD geändert am 24.01.2017 1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2016 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht. 2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.10.2016 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom 14.11.2016 bis 13.12.2016 beteiligt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.10.2016 wurde mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom 14.11.2016 bis 13.12.2016 öffentlich ausgelegt. 4. Die Gemeinde hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.01.2017 diese 5. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 24.01.2017 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gemeinde Gablingen, den 10.02.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel) Karl Hörmann, 1. Bürgermeister 5. Ausgefertigt Gemeinde Gablingen, den 10.02.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel) Karl Hörmann, 1. Bürgermeister 6. Die Bebauungsplanänderung wurde am 10.02.2017 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Seit diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Auch wurde auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB sowie des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Mit der Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Gemeinde Gablingen, den 10.02.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel) Karl Hörmann, 1. Bürgermeister B) ZEICHENERKLÄRUNG 1. für die Festsetzungen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Gewerbegebiete GE Traufhöhe TH=6,5 offene Bauweise o Straßenverkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Maßzahl in Meter 2. für die Hinweise und nachrichtliche Übernahmen bestehende Grundstücksgrenze Flurnummer Gas-, Strom-, Telefonleitungen unterirdisch Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Grundflächenzahl (GRZ) Gebäude Grundflächenzahl (GRZ) Gebäude und befestigte Flächen (gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO) und Lagerplätze bzw. Hofflächen 0,8 D) VERFAHRENSVERMERKE Anpflanzen - öffentliche Grünflächen öffentliche Grünflächen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Bindungen für Erhaltung von Bäumen und sonstigen Grünbeständen SO1 o 0.8 TH=17,0 0.8 DN=0-12 FD/SD III Gebäude Befestigte Flächen Lwt = 65 dB (A)/m² Lwn = 50 dB (A)/m² Sonstige Festsetzungen und Darstellungen Füllschema der Nutzungsschablone: Gewerbe-, Industrie-, Sondergebiet mit Nummer offene Bauweise Grundflächenzahl Gebäude Traufhöhe in m Dachneigung in Grad Befestigte Fläche Dachform Sattel-/Flachdach Höchstzulässiger, flächenbezogener Schallleistungspegel nach TA-Lärm: tagsüber, nachts Zahl der Vollgeschosse gemäß BauNVO §20, Abs. (1) als Höchstzahl Industriegebiete GI Sonstiges Sondergebiet (Justizvollzugsanstalt) SO Geltungsbereich Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung 0,5 Gebäude Befestigte Flächen Bauweise Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche Nicht überbaubare Grundstücksfläche Überbaubare Grundstücksfläche Baugrenze Baulinie Art der baulichen Nutzung Straßenbegleitgrün Hauptversorgungsleitungen Grünflächen Pflanzbindung Bäume einzeln, in Reihen und in Gruppen (Standorte nach Bedarf veränderbar) nichtöffentliche Bahnanlagen Geh- und Radwege Schutzbereiche gemäß BMVg G + R Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (höhengleicher Bahnübergang, schrankengesichert) Umgrenzung von Bodendenkmalen Ausgleichsflächen A1 und A2 A 1 private Grünflächen Beratender Ingenieur BYIK BAU 10149 Beratender Ingenieur BYIK BAU 10149 K Ö R P E R S C H A F T D E S Ö F F E N T L I C H E N R E C H T S B A Y E R I S C H E I N G E N I E U R K A M M E R B A U D A) PLANZEICHNUNG, B) ZEICHENERKLÄRUNG, D) VERFAHRENSVERMERKE M 1 : 1 000 A) PLANZEICHNUNG 0 10 100 m Rand rundum wegschneiden! K:\Projekte\116507_Gablingen_BP-Flugplatz_I_5-Aend\Autocad\Bebauungsplan\rechtskraeftig_2017-01-24\116507-2-BL.dwg

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gablinger Str.

Dornierstr.

Am

Flie

gerh

ors

t

Paul-Klee-Str.

Mittlere

r Lehen

Am

Rollfe

ld (K

r A 8

)

Kr A 8

nichtöffentliche Bahnanlagen

Paul-K

lee-S

traß

e

Dornierstraße

2

4

1a 1

km 10,5

Ehemaliger Fliegerhorst Gablingen

St

et

te

nh

of

en

er

Fe

ld

St

et

te

nh

of

en

er

Fe

ld

Na

ch

we

ck

er

B

a

u

e

r

n

Bahnlin

ie A

ugsburg

- Nörd

lingen

1

3

1

1

2

3

4

11

6

5

7

Bayerngas 400/67,5

Bayerngas 800/80

4,0 m Sicherheitsstreifen

5,0 m Sicherheitsstreifen

LE

W 2

0-kV

-Kabelle

itung "G

A 1

11"

1,0

0 m

Sch

utzb

ere

ich b

eid

seitig

Tele

kom

Tele

kom

LE

W / G

A 1

12

LE

W / G

A 1

11

LEW 20-kV-Kabelleitung "GA 113"1,00 m Schutzbereich beidseitig

LEW 20-kV-Kabelleitung "GA 110"1,00 m Schutzbereich beidseitig

LEW 20-kV-Kabelleitung "FO 122"1,00 m Schutzbereich beidseitig

LEW 20-kV

-Kabelle

itungen

"GA 111" /

"GA 112"

1,00 m S

chutzb

ereich

beidseitig

Schutzbereich II (BMVg)

Schutzbereich III (B

MVg)

Schutzbereich I (BMVg)

12,25 m

6,50 m

3,25 m

2,50 m

3,00 m

0,50

m6,

50 m

5,75

m

3,00

m

7,00 m

2,50 m

3,00 m

5,00 m

6,50 m

1,50 m

5,00 m

5,00 m

8,00 m

3,00 m

16,35 m

G + R

G + R

G + R

G + R

G +

R

G +

R

G +

R

Schotterrasen

Schotterrasen

6,50 m

G +

R

G +

R

3,00

m

25,00

m

5,00 m

3,00

m3,00

m

5,00 m

8,00 m

8,00

m5,

00 m

3,00

m

5,00

m

3,00

m8,

00 m

16,00 m

4,00m

3,00m

10,00m

3,00 m

7,00 m

3,00

m

1020/53

1020/138

102

1020/139

848/11

552/6

848/7

595/28

595/2

595/5

1

554/1

554

595/17

595/16

599

598

594

597

595/19

597/1

595/20

600

595/49

592

592/2

601

603

604

595/21

1015

1020/77

602/1

602

1020/47

1018/1

1020/52

50/6

51/39

51/4

51

51/4

51/4

848/19

848/17

595/2

2

595/3

914

595/4

595/14

595/29

595/23

595/33

595/39

595/40

595/38

595/13

595/24

595/43

595/45

595/41

595/44

595/46

595/15

595/34

595/53

595/42

595/25

595/5

595/32

595/54

595/57

595/1

1

595/26

595/7

896

895

848/8

801

595/

12

593

595/17

594

50/6

848

748

650/6

645

595/16

914

848/19

595/8

595/60

595/58

595/59

595/31

595/1

595/5

0595/1

8

595/63

595/64

595/36

595/37

595/6

6

595/6

5

595/35

595/61

595/67

595/76

595/27

595/83

595/54

595/80

595/86

595/84

595/87

595/81

595/75

595/68

595/85

595/74

595/30

595/77

595/69

595/78

595/7

0

595/79

595/7

1

595/7

2

595/6

595/8

595/1

0

SO1

0.5

0.7

IV

Justiz-Vollzugs-anstalt

BefestigteFlächen

SO2

0.5 TH=8,5

0.8 DN=0-12

FD/SD

II

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 65 dB (A)/m²Lwn = 50 dB (A)/m²

GI o

0.5 TH=12,0

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 65 dB (A)/m²Lwn = 50 dB (A)/m²

GE o

0.5 TH=8,5

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 60 dB (A)/m²Lwn = 45 dB (A)/m²

GE o

0.5 TH=8,5

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 60 dB (A)/m²Lwn = 45 dB (A)/m²

GE o

0.5 TH=8,5

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 60 dB (A)/m²Lwn = 45 dB (A)/m²

GE o

0.5 TH=6,5

0.8 DN=0-12

FD/SD

II

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 60 dB (A)/m²Lwn = 45 dB (A)/m²

Gebäude

höhengleicher BahnübergangschrankengesichertNot- und Katastrophenzufahrt

höhengleicher Bahnübergangschrankengesichert

GE o

0.5 TH=8,5

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 60 dB (A)/m²Lwn = 45 dB (A)/m²

A 1

Justiz-Vollzugs-anstalt

GE o

0.5 TH=12,0

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 60 dB (A)/m²Lwn = 45 dB (A)/m²

GI o

0.8 TH=17,0

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 65 dB (A)/m²Lwn = 50 dB (A)/m²

A 1

A 2D

D

20,00 m

595/34

INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBACHER - CONSULT mbH & Co. KG

RICHARD-WAGNER-STRASSE 6, 86356 NEUSÄSS

Plan-Nr. 116507-1-BL / 1.1 qm

5. ÄNDERUNG ZUM

BEBAUUNGSPLAN NR. 19GEWERBEGEBIET "FLUGPLATZ 1"

MIT GRÜNORDNUNGSPLAN

Neusäß, den 24.03.2015

LANDKREIS AUGSBURG

GEMEINDE GABLINGEN

geändert am 18.10.2016

NORD

geändert am 24.01.2017

1. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.10.2016 die Aufstellung der

5. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht.

2. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.10.2016 wurdendie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom 14.11.2016 bis 13.12.2016 beteiligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 18.10.2016 wurde mitBegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom14.11.2016 bis 13.12.2016 öffentlich ausgelegt.

4. Die Gemeinde hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.01.2017 diese

5. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 24.01.2017gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Gemeinde Gablingen, den 10.02.2017

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel)

Karl Hörmann, 1. Bürgermeister

5. AusgefertigtGemeinde Gablingen, den 10.02.2017

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel)Karl Hörmann, 1. Bürgermeister

6. Die Bebauungsplanänderung wurde am 10.02.2017 gemäß § 10 Abs. 3 BauGBortsüblich bekanntgemacht. Seit diesem Zeitpunkt wird der Bebauungsplan mitBegründung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehaltenund über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, wo der Bebauungsplaneingesehen werden kann. Auch wurde auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB sowie des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Mit der Bekanntmachung tritt die 5. Änderung des Bebauungsplanes gemäߧ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Gemeinde Gablingen, den 10.02.2017

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel)

Karl Hörmann, 1. Bürgermeister

B) ZEICHENERKLÄRUNG

1. für die Festsetzungen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes

GewerbegebieteGE

TraufhöheTH=6,5

offene Bauweiseo

Straßenverkehrsflächen

Straßenbegrenzungslinieauch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Maßzahl in Meter

2. für die Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

bestehende Grundstücksgrenze

Flurnummer

Gas-, Strom-, Telefonleitungen unterirdisch

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung

Grundflächenzahl (GRZ) Gebäude

Grundflächenzahl (GRZ)Gebäude und befestigte Flächen (gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO)und Lagerplätze bzw. Hofflächen

0,8

D) VERFAHRENSVERMERKE

Anpflanzen -öffentliche Grünflächen

öffentliche Grünflächen

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft sowie Bindungen für Erhaltungvon Bäumen und sonstigen Grünbeständen

SO1 o

0.8 TH=17,0

0.8 DN=0-12

FD/SD

III

Gebäude

BefestigteFlächen

Lwt = 65 dB (A)/m²Lwn = 50 dB (A)/m²

Sonstige Festsetzungen und Darstellungen

Füllschema der Nutzungsschablone:Gewerbe-,Industrie-,

Sondergebietmit Nummer

offeneBauweise

GrundflächenzahlGebäude

Traufhöhein m

Dachneigungin Grad

BefestigteFläche

DachformSattel-/Flachdach

Höchstzulässiger,flächenbezogenerSchallleistungspegelnach TA-Lärm:tagsüber, nachts

Zahl derVollgeschosse

gemäß BauNVO§20, Abs. (1) als

Höchstzahl

IndustriegebieteGI

Sonstiges Sondergebiet (Justizvollzugsanstalt)SO

Geltungsbereich

Art der baulichen Nutzung

Maß der baulichen Nutzung

0,5Gebäude

BefestigteFlächen

Bauweise

Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche

Nicht überbaubare Grundstücksfläche

Überbaubare GrundstücksflächeBaugrenzeBaulinie

Art der baulichen Nutzung

Straßenbegleitgrün

Hauptversorgungsleitungen

Grünflächen

Pflanzbindung

Bäume einzeln, in Reihen und in Gruppen(Standorte nach Bedarf veränderbar)

nichtöffentliche Bahnanlagen

Geh- und Radwege

Schutzbereiche gemäß BMVg

G + R

Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung(höhengleicher Bahnübergang, schrankengesichert)

Umgrenzung von Bodendenkmalen

Ausgleichsflächen A1 und A2A 1

private Grünflächen

BeratenderIngenieur

BYIKBAU

10149

BeratenderIngenieur

BYIKBAU

10149

KÖRPERSCHA F T

D E S Ö F F E NTL I

CH

E NRECHTS

BAYERI S

C HE

I N G E N I E U R K AMMER

BAU

D

A) PLANZEICHNUNG, B) ZEICHENERKLÄRUNG,D) VERFAHRENSVERMERKE

M 1 : 1 000

A) PLANZEICHNUNG

0 10 100 m

Rand rundum wegschneiden!

K:\P

roje

kte\1

16507_

Gablin

gen_

BP

-Flu

gpla

tz_

I_5-A

end\A

uto

cad\B

ebauungsp

lan\r

ech

tskr

aeftig

_201

7-0

1-2

4\1

16507-2

-BL.d

wg

Page 2: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

C) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, E) BEGRÜNDUNG, F) ÜBERSCHLÄGIGE PRÜFUNG ZUR EINSCHÄTZUNG DER UMWELTBELANGE 5. ÄNDERUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 19 GEWERBEGEBIET „FLUGPLATZ 1“, MIT GRÜNORDNUNGSPLAN

GEMEINDE GABLINGEN LANDKREIS AUGSBURG

Neusäß, den 24.03.2015 geändert am 18.10.2016 geändert am 24.01.2017

INGENIEURGESELLSCHAFT STEINBACHER-CONSULT mbH & Co. KG

RICHARD-WAGNER-STR. 6, 86356 NEUSÄSS

Proj.-Nr. 116 507

Page 3: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 4. Änderung Inhalt Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

1

INHALTSVERZEICHNIS

C) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 3

1. Inhalt des Bebauungsplanes 3

2. Art der baulichen Nutzung 3

3. Maß der baulichen Nutzung 4

4. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien 5

5. Gestaltung 5

6. Höhenlage der Gebäude 6

7. Flächen für Garagen, Nebengebäude und Stellplätze 6

8. Verkehrsflächen 6

9. Flächen für Versorgungsanlagen und Lagerplätze 7

10. Freiflächengestaltung 8

11. Grünflächen, Einfriedungen 9

12. Ausgleichsflächen 11

13. Immissionsschutz 12

14. Altlasten 13

15. Brandschutz 13

16. Inkrafttreten 14

E) BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15

1. Veranlassung 15

2. Verfahren 15

3. Vorgaben 15

4. Inhalt der Änderung 16

5. Maß der baulichen Nutzung Flur-Nrn. 595/27, 595/34 und 595/65 16

6. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) 17

F) ÜBERSCHLÄGIGE PRÜFUNG ZUR EINSCHÄTZUNG DER UMWELTBELANGE 18

1. Anlass 18

2. Rechtliche Situation 18

3. Prüfung der Auswirkungen und Betroffenheiten (Vorprüfung des Einzelfalls i. V. m. Anlage 2 BauGB) 18

4. Einschätzung 22

Page 4: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 4. Änderung Inhalt Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

2

G) BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG VOM 24.03.2015 23

1. Veranlassung 23

2. Vorgaben 23

3. Änderungen 24

4. Art der baulichen Nutzung 24

5. Erschließung 25

6. Grünordnung 25

7. Versorgungsleitungen 26

8. Ausgleichsflächen 27

9. Denkmalschutz 27

10. Verfahren 29

H) BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN VOM 04.03.1997 30

I) PLANZEICHNUNG IN DER FASSUNG DER 2. ÄNDERUNG VOM 01.02.2000 51

Page 5: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

3

C ) T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N

Die Gemeinde Gablingen erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), des Art. 79 Abs. 1 und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung -BayBO- in der Fassung vom 14.08.2007 (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung - GO - für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 des Bayerischen Naturschutzgesetzes - BayNatSchG - (GVBl 2011, S. 82) folgende

5. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Flugplatz 1“

mit integriertem Grünordnungsplan

als Satzung.

1. Inhalt des Bebauungsplanes

Für das o. g. Gebiet gilt die vom Ing.-Büro Steinbacher-Consult, Richard-Wagner-Straße 6, 86356 Neusäß ausgearbeitete Bebauungsplan-zeichnung vom 24.03.2015 in der Fassung vom 24.01.2017, die zusammen mit nachstehenden Vorschriften den Bebauungsplan bildet.

2. Art der baulichen Nutzung

2.1 Das Gebiet wird als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8, Industriegebiet (GI) gemäß § 9 und sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 (für Errichtung der Justizvollzugsanstalt Augsburg) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

2.2 Allgemein zulässig sind:

Innerhalb der festgesetzten Gebiete sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, die zusammen mit den Lärmbeiträgen des zugehörigen Verkehrs die zulässigen flächenbezogenen Schalleistungspegel Lw nicht über-schreiten.

2.3 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, die die Schutzbereichauflagen, wie sie in der Anord-nung vom 24.09.1974, unter Hinweise zur Anordnung BMVg – UI 7 – Nr. VI/Gab Bundesministerium der Verteidigung) beschrieben sind und im Bezug 3) nochmals erläutert, erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Schutzbereichsauflagen nur eine Grundsatzauflage darstellen und jede Baumaßnahme bei der o. g. Stelle / Wehrbereichsverwaltung VI-München vorzulegen ist.

2.4 Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber dürfen im Gewerbe- und Industriegebiet in begründeten Ausnahmefällen nur errichtet werden, wenn mit dem Bauantrag nachgewiesen wird, dass die Schutzwürdigkeit der Wohnungen zu keiner zusätzlichen Einschränkung der zulässigen Immissionen von

Page 6: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

4

benachbarten oder zukünftig möglichen hinzukommenden Gewerbe- und Industriebetrieben führt.

Es ist deshalb mit dem Bauantrag ein schalltechnisches Gutachten vorzulegen, das die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach den ein -schlägigen Richtlinien vor den Fenstern der Schutzwürdigen Räume nachweist.

2.5 Nicht zulässig sind:

a) Schrottverarbeitende und Schrottlagernde Betriebe

b) Anlagen oder Betriebe, die in erheblichem Umfang Luftverunreinigende Stoffe emittieren und deshalb einer Genehmigung nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes bedürfen. Sowie auch Betriebe, die keiner Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen, aber deren Hauptzweck die Verarbeitung oder Anwendung von Lösemitteln oder lösemittelhaltigen Zubereitungen ist.

c) Anlagen und Betriebe, welche unter die Gefahrenklasse II oder III der Richtlinie für den Strahlenschutz der Feuerwehren fallen (Bekannt-machung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 16.08.1984).

d) Vergnügungsstätten laut § 8 Abs. 3 Ziff. 3 BauNVO

e) Betriebe, in denen gefährliche Stoffe im Sinne des § 7 A des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Abs. 1 Satz 3 hergestellt, verarbeitet, umgesetzt oder gelagert werden.

f) Betriebe mit einem übermäßigen Wasserverbrauch oder Abwasseranfall.

3. Maß der baulichen Nutzung

3.1 Die in der Bebauungsplanzeichnung eingetragene Grundflächenzahl von 0,5 gilt für Gebäude nach § 19 Abs. 2 BauNVO und 0,8 bzw. 0,7 für alle befestigten Flächen einschließlich Gebäude und der Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO einschl. Lagerplätze und Hofflächen. Bei der festgesetzten GRZ von 0,8 sowohl für Gebäude als auch für befestigte Flächen gelten die Regelungen des § 19 BauNVO.

3.2 Zahl der Vollgeschosse

Die in der Bebauungsplanzeichnung eingetragene Zahl der Vollgeschosse wird als Höchstgrenze festgesetzt und darf nicht überschritten werden.

3.3 Die in der Bebauungsplanzeichnung eingetragene Traufhöhe gilt als Höhe auch für andere technische Anlagen. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn dies in den technischen Erfordernissen des jeweiligen Gewerbebetriebes bzw. dessen Produktion begründet ist. Die Traufhöhe wird gemessen von der OK Erdgeschossfußboden (s. 6. Satzung) bis zum Schnittpunkt mit der Unterkante Dachhaut.

Page 7: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

5

3.4 Das Sondergebiet (SO1) „JVA“ ausgenommen, gilt: Bei Hallen über 50 m Länge / Breite muss eine Gliederung des Baukörpers erfolgen. Diese Gliederungselemente (maximale Breite 4,0 m) dürfen die Wandhöhe bzw. die Baugrenze bis zu 1,5 m überragen. Die Gliederungselemente dürfen ein Viertel der gesamten Länge des Baukörpers nicht überschreiten.

4. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien

4.1 Im Planungsbereich gilt, das Sondergebiet (SO1) „JVA“ ausgenommen, die offene Bauweise mit der Maßgabe, dass auch Gebäude über 50 m Gesamtlänge zulässig sind (abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO)

4.2 Ebenso gelten die in der Bebauungsplanzeichnung festgesetzten Baugrenzen und Baulinien laut § 23 BauNVO.

5. Gestaltung

Das Sondergebiet (SO1) „JVA“ ausgenommen, gilt:

5.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nur Flachdächer und flach geneigte Satteldächer mit einer Dachneigung bis 12 Grad zugelassen.

5.2 Es dürfen nur braune, rote bis rotbraune oder graue bis anthrazitfarbene Bedachungen und Dachhautbedeckungen mit Kies bzw. Vegetations-substrat einschließlich einer extensiven Dachbegrünung verwendet werden. Metalldächer und Dächer in grellen oder leuchtenden Farben sind nicht zugelassen.

5.3 In der Fassadengestaltung sind in der Farbgebung nur Anstriche bzw. Materialien mit hellen Farbtönen zugelassen. Ein Farbkonzept ist vorzulegen. Bei Verwendung von Metallteilen wird auf den Schutzbereich der Antennenanlage BMVg besonders hingewiesen.

5.4 Werbeanlagen dürfen nicht frei stehen, sondern sind den Gebäuden bzw. Eingangsbereichen zuzuordnen.

5.5 Werbeanlagen dürfen mit ihrer Oberkante nicht höher als die Traufkante sein. Sie sind auf die jeweilige Erschließungsstraße auszurichten.

5.6 Werbeanlagen dürfen durch Größe und Gestaltung nicht aufdringlich wirken und das Orts- und Landschaftsbild nicht stören. Auffallende Leuchtfarben dürfen nur untergeordnet Verwendung finden.

5.7 Die Beleuchtung von Gebäuden ist auf das Notwendigste zu reduzieren, da sie den Zielen der Energieeinsparung und eines harmonischen Ortsbildes zuwiderläuft.

Page 8: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

6

5.8 Werbeanlagen auf dem Dach oder Werbeanlagen, die auf die Einsicht von oben abzielen, sind unzulässig.

6. Höhenlage der Gebäude

Der Erdgeschossfußboden (FOK Rohbeton) darf höchstens 0,40 m über der jeweiligen Erschließungsstraße Fahrbahnrand liegen (gemessen an der Gebäudemitte der straßenzugewandten Gebäudefront).

Ausgenommen sind Gebäude mit notwendigen Rampen, wobei dann die Traufhöhe vom Niveau 0,40 m über der jeweiligen Erschließungsstraße gemessen wird; dies gilt auch für Gebäude über zu konservierenden denkmalgeschützten Bereichen, bei denen der Erdgeschossfußboden höchstens 0,50 m über der jeweiligen Erschließungsstraße Fahrbahnrand liegen darf.

7. Flächen für Garagen, Nebengebäude und Stellplätze

Alle Garagen und Nebengebäude sind innerhalb der überbaubaren Flächen zu errichten, dies gilt auch für Stellplätze, ausgenommen, sie werden als wassergebundene Decke bzw. in Pflaster mit Rasenfuge oder Rasensteinen ausgeführt.

8. Verkehrsflächen

8.1 Auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 595/8, 595/9, 595/10, 595/30, 595/32, 595/42, 595/54 und 595/57 sind nach Erfordernis öffentliche Verkehrsflächen zur Erschließung der Grundstücke zulässig. Für die öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Mindestbreite von 7,0 m einzuhalten.

8.2 Im GE und GI sind alle Grundstückszufahrten als Sammelein- und -ausfahrten auszubilden. Je Baugrundstück sind maximal zwei Zufahrten bis max. 8,0 m Breite je Zufahrt zugelassen. Das anfallende Oberflächenwasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen abgeleitet, sondern muss auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Das auf öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Oberflächenwasser ist über öffentliche Grünflächen und Rigolen zu versickern.

8.3 Sämtliches anfallendes Oberflächenwasser, einschließlich der Dachent -wässerung, ist auf dem Grundstück zu versickern; das Oberflächenwasser von befestigten Flächen, ist über die belebte Bodenzone breitflächig zu versickern. Ausgenommen sind gebäudenahe Hauszugänge und Eingangsvorplätze, wenn eine Gefährdung der Umwelt zu befürchten ist (s. Punkt 9.4 der Satzung).

Die breitflächige Versickerung von Niederschlagswasser (z.B. über belebte, bewachsene Bodenzone) ist erlaubnisfrei.

Page 9: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

7

Die Versickerung von unverschmutztem gesammeltem Niederschlagswas-ser von Dachflächen und sonstigen Flächen ist erlaubnisfrei, wenn die An-forderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) sowie die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesam-meltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) eingehalten werden.

Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe eine flächenhafte (z. B. Versickerungsmulden) bzw. linienförmige Versickerung (z.B. Rigolen oder Sickerrohre) ausschließen.

Verschmutztes Niederschlagswasser ist zu sammeln und schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen.

8.4 Zum Schutz der Natur und Landschaft sollen Stellplätze in wasser-gebundener Form, in Splitt oder wasserdurchlässigem Belag ausgeführt werden.

8.5 Bei der Anlage von Parkplätzen sind möglichst schmale Fahrtrassen vorzusehen.

8.6 Offene Stellplätze außerhalb des Sondergebiet (SO1) „JVA“ sind mit Bäumen zu durchgrünen und mit Sträuchern I. und II. Ordnung zu gliedern.

9. Flächen für Versorgungsanlagen und Lagerplätze

9.1 Die LEW benötigt zur Sicherung der Stromversorgung mehrere durch Grunddienstbarkeiten gesicherte Transformatorenstationen sowie Kabel -verteilerschränke. Die Standorte, einschließlich der erforderlichen Erd-kabelleitungen sind zurzeit nicht festlegbar, werden zum gegebenen Zeitpunkt in Abstimmung mit dem Baubewerber und der Gemeinde Gablingen festgelegt.

9.2 Sämtliche Leitungen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind unterirdisch zu verlegen.

9.3 Grundwasserwärmepumpen sind zugelassen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser und zur Wiedereinleitung in das Grundwasser ist gemäß Bayer. Wassergesetz –BayWG- bei der zuständigen Behörde einzuholen.

9.4 Lagerplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, um die größtmögliche Versickerungsfähigkeit des Bodens zu gewährleisten. Ausnahmen hierzu müssen im Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall gewährt werden, wenn zu erkennen ist, dass eine Gefährdung der Umwelt (Boden- und Gewässerschutz) zu befürchten ist. In diesen Fällen sind geeignete Versiegelungsarten, welche im Freiflächengestaltungsplan unter Angabe der Größe, Lage, Art der Versiegelung und Begrünung kenntlich gemacht werden müssen, vorzuschreiben.

Page 10: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

8

9.5 Lagerplätze sind mit freiwachsenden Hecken, bestehend aus Sträuchern, der unter 11.8 angegebenen Artenliste dicht einzupflanzen. Hiervon ausgenommen sind die Sondergebiete „JVA“ sowie alle nicht befestigten Lagerplätze.

9.6 Die Höhe von Ablagerungen, das Sondergebiet (SO1) „JVA“ ausge-nommen, darf 3,00 m nicht überschreiten.

9.7 Die Ablagerung von Bauschutt, Schrott und Abfällen ist nicht erlaubt.

9.8 Kies- und Humusaufschüttungen sind nur bei nachweisbar kurzfristiger Zwischenlagerung erlaubt.

9.9 Lagerplätze sind so anzuordnen, dass sie möglichst wenig eingesehen werden können und nicht auf Ihre Umgebung wirken.

10. Freiflächengestaltung

10.1 Aufschüttungen und Abgrabungen

a) Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur in dem zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Ausmaß ausgeführt werden. Die natürliche Geländeoberfläche ist weitest möglich zu erhalten.

b) Jedes Grundstück muss an die Nachbargrundstücke ohne Absatz, ohne Stützmauer und ohne künstliche Böschung anschließen.

c) Abgrabungen zum Zwecke der Herstellung eines Regenrückhaltebeckens sind zugelassen.

10.2 Freiflächengestaltungsplan – Bepflanzungsplan

Jedem Baugesuch ist im Genehmigungsverfahren ein kombinierter Frei-flächengestaltungsplan und Bepflanzungsplan im Mindestmaßstab von 1:200 beizufügen. Dieser Plan ist erforderlich, da die landschaftliche Ein-bindung und die Gestaltung des Baugebietes von erheblicher Bedeutung für den Landschaftsraum sind. Der Plan muss folgende Inhalte aufweisen:

a) Die Plangestaltung muss den fachlich anerkannten Regeln der Darstellungsmethodik entsprechen.

b) Die Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanes (Text und Planzeichnung) sind zu berücksichtigen.

c) Fahr-, Geh-, Lager-, Stellplatz- und Bebauungsbereiche sind darzustellen und mit Gestaltungshinweisen, wie Materialverwendung, Eingangsmöglichkeiten zu versehen.

d) Flächen für die Feuerwehr sind bei Bedarf einzutragen.

e) Bereiche, die zur Lagerung von umweltgefährdenden Materialien genutzt werden sollen, sind darzustellen unter Angabe der Gefahrenart.

Page 11: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

9

f) Die Bepflanzungsangaben sind so vorzunehmen, dass erkennbar wird, welche Pflanzenart in welcher Pflanzenqualität an welchem Ort auf dem Grundstück Verwendung finden soll. Die Arten sind entsprechend den Bebauungsplanvorgaben zu verwenden.

g) Die Magerrasenflächen nach 11.3 sind darzustellen.

h) Einfriedungsverläufe und –arten sind im Plan darzustellen.

i) Oberflächenentwässerungen sind mit Einzugsbereich im Plan darzustellen.

11. Grünflächen, Einfriedungen

11.1 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes dürfen Zäune nur aus Maschendraht bzw. Drahtgitter zwischen senkrechten Stahlsäulen angebracht werden. Die Gesamthöhe darf 1,5 m nicht übersteigen. Die Zäune an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen müssen auch aus Maschendraht und Stahlsäulen bestehen.

Borddielen oder Sockel sind nicht erlaubt. Mauern sind als Einfriedung nicht erlaubt.

Hiervon ausgenommen sind die Sondergebiete „JVA“.

11.2 Grünflächen auf Privatgrund und im öffentlichen Bereich mit der Kennzeichnung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sind als Magerrasenflächen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Augsburg anzulegen.

Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 595/35 (Sondergebiet (SO1) JVA) sind insgesamt 14.171 m² als Magerrasenflächen anzulegen (siehe auch 11.3 der Satzung) oder in Abstimmung mit den Behörden außerhalb zur Verfügung zu stellen.

Straßenbegleitgrün ist als Magerrasenfläche anzulegen.

Die im Bebauungsplan dargestellten, neu anzulegenden Mager-rasenflächen sind zunächst als zweischürige Wiesen zu pflegen. Die erste Mahd hat vor dem 15. Juni, die zweite Mahd im September zu erfolgen, das Mähgut ist abzufahren. Nach ca. 5 Jahren ist die Pflege in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf eine Mahd im Jahr zu reduzieren, das Mähgut ist abzufahren.

11.3 Größere zusammenhängende Flächen ab ca. 500 m² der privaten Grünflächen innerhalb der Baulinien und –grenzen sollen ebenfalls als Magerrasenflächen angelegt werden. Die Flächen sind möglichst im Verbund mit den Grünflächen auf Privatgrund und im öffentlichen Bereich außerhalb der Baugrenzen und Baulinien zu erstellen.

Die übrigen privaten Grünflächen sind landschaftsgärtnerisch zu be-handeln und zu unterhalten. Bei Parzellenaufteilungen sind Grundstücke

Page 12: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

10

mit einem mindestens 3,0 m breiten Grünstreifen abzugrenzen, sofern sie nicht an eine im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche angrenzen.

11.4 Bei Neuanpflanzungen ist entlang der Bahnanlagen der Abstand von Bäumen und Sträuchern so zu wählen, dass diese auch bei Sturmereig-nissen nicht in das Lichtraumprofil der Gleisanlage fallen können. Der Bestand von Anpflanzungen im Einflussbereich von Bahnanlagen kann nicht gesichert werden.

11.5 Grünflächen mit der Signatur „Anpflanzen- öffentliche Grünflächen“ sind mit Arten gemäß 11.8 mindestens 5-reihig dicht zu bepflanzen.

11.6 Die öffentlichen Grünflächen dürfen durch die Grundstückszufahrten unterbrochen werden.

11.7 Hinweis Pflanzenauswahl

Sträucher: Cornus mas Kornelkirsche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lugustrum vulgar Liguster Lonicera xylosteum Heckenkirsche Prunus spinosa Schlehdorn Rosa canina Hunds-Rose Viburnum lantana Wolliger Schneeball Viburnum obulus Gemeiner Schneeball

Ranker: Clematis Waldrebe Hedera helix Efeu Parthenocisuss veitchii Wilder Wein Polygonum aubertil Schling-Knöterich

Bäume I. Ordnung: Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Fagus sylvatica Rot-Buche Fraxinus excelsior Esche Quercus robur Stiel-Eiche Tilia cordata Winter-Linde Tilia platyphyllos Sommer-Linde

Page 13: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

11

Bäume II. Ordnung: Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Birke Carpinus betulus Hainbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Salix caprea Kätzchen-Weide Sarbus aucuparia Vogelbeere Sorbus torminalis Mehlbeere

11.8 Auf den Einzelgrundstücken sind 2 Bäume I. Ordnung pro 1.000 m² zu pflanzen. Zur Auswahl stehen Pflanzenarten gemäß 11.8, der Mindest-stammumfang beträgt bei Einzelbäumen 16/18 cm Stammumfang. Zu erhaltende Bestandsbäume werden mitgezählt.

11.9 Für die zu beseitigenden und festgesetzten Gehölze bzw. Bäume im Sondergebiet (SO1) JVA sind 148 Bäume in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Augsburg zu pflanzen. Diese können auch außerhalb des Bebauungsplangebietes gepflanzt werden.

11.10 Gesonderte Flächen für die Feuerwehr dürfen nicht versiegelt werden, sondern sind in Schotterrasen auszuführen.

11.11 Geschlossene Wandflächen mit über 500 m² Fassadenfläche sollten im GE und GI mit Kletterpflanzen begrünt werden. Zur Auswahl stehen Pflanzarten gemäß 11.8 der Satzung.

11.12 Chemische Pflanzenbehandlungsmittel sind im gesamten Geltungsbereich untersagt, siehe § 9 (1) Nr. 20 BauGB.

11.13 Die Kabeltrasse des 20-kV-Kabels ist von einer Bepflanzung freizuhalten.

12. Ausgleichsflächen

Die Ausgleichsflächen A1 und A2 sind zu Gehölzflächen zu entwickeln und zu pflegen. Die Bepflanzung darf nur mit heimischen Gehölzen aus dem Wuchsgebiet der Baustelle erfolgen.

Im Bereich der Ausgleichsflächen ist eine Aufschüttung von Abraummaterial aus dem Baugebiet von bis zu 4,00 m zulässig.

Aufkommende Neophyten (z. B. Kanadische Goldrute, Rosa Springkraut, Herkulesstaude, Ambrosia) sind regelmäßig zu entfernen.

Page 14: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

12

13. Immissionsschutz

13.1 Für die im Bebauungsplan als Gewerbegebiet, Industriegebiet und Sondergebiet (SO2) JVA ausgewiesenen Flächen werden als höchstzuläs-sige immissionswirksame flächenbezogene Schall-Immissionsleistungs-pegel folgende Werte festgesetzt: (s. Bebauungsplan Zeichnung)

GE: tagsüber Lw: = 60 dB (A)/m² nachts Lw: = 45 dB (A)/m²

GI: tagsüber Lw: = 65 dB (A)/m² nachts Lw: = 50 dB (A)/m²

SO2: tagsüber Lw: = 65 dB (A)/m² nachts Lw: = 50 dB (A)/m²

Die immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel be-ziehen sich jeweils auf die gesamte Grundstückfläche einschließlich der privaten Grünfläche.

13.2 Festsetzungen

a) Unzulässig sind Betriebe und Anlagen, deren immissionswirksames flächenhaftes Emissionsverhalten (zugehöriger Fahrverkehr einge-schlossen), einen flächenbezogenen Schalleistungspegel wie oben beschrieben überschreitet (Nutzungsbeschränkung zur Nachtzeit).

b) Die Bauausführung der Gebäude (Wohnungen und Büroräume) ist gemäß den Bestimmungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau/Richtlinien für baulichen Schutz gegen Außenlärm) vorzunehmen, welche die Einhaltung der in der Vdl-Richtlinie 2719 (Schalldämmung von Fenstern) genannten Anhaltswerte für Innengeräuschpegel gewährleistet. Bei Schlafräumen und Kinderzimmern ist zu berücksichtigen, dass nachts eine ausrechende Lüftung, auch bei dauerhaft geschlossenen Fenstern, sichergestellt sein muss (u. a. technische Be-/Entlüftung erforderlich). Ferner muss beachtet werden, dass das erforderliche Schalldämmaß Rw durch Rolladenkästen und Lüftungseinrichtungen nicht vermindert werden darf.

c) Der festgesetzte immissionswirksame flächenbezogene Schall leistungs-pegel bedeutet, dass nachts im Freien ohne besondere Schall -schutzvorkehrungen nicht gearbeitet werden kann und bei geräuschintensiven Arbeiten im Gebäudeinneren erhöhte Anforderungen an den Schallschutz zu stellen sind.

d) Anhand schalltechnischer Gutachten ist beim Genehmigungsantrag von jedem anzusiedelndem Betrieb bzw. bei Änderungsanträgen von bestehenden Betrieben nachzuweisen, dass die festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht über-schritten sind. Die Gutachten sind zusammen mit dem Bauantrag unaufgefordert vorzulegen.

Der Nachweis der Einhaltung der zulässigen immissionswirksamen Schalleistungspegel ist für das südlich benachbarte Sondergebiet (SO1) JVA und die nächstliegenden Wohngebäude in den Wohngebieten Gablingen-Siedlung, Stettenhofen und im Plangebiet zu führen.

Page 15: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

13

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die tatsächlichen Beurteilungspegel der Anlagengeräusche incl. des zugehörenden Fahrverkehrs die zulässigen Immissionsanteile an den relevanten Immissionsorten nicht überschreiten.

Die Berechnung der zulässigen Immissionsanteile für jedes Betriebs-grundstück ist nach den Regeln der VDI-Richtlinie 2714 „Schallaus-breitung im Freien“ durchzuführen, wobei keine Abschirmungen sowie ebenes Gelände und als Höhe der Flächengeräuschquelle 0,5 m über dem Boden anzusetzen sind. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall mit Zustimmung der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Augsburg möglich (z. B. bei lärmarmen Nutzungen).

e) Eine eventuell notwendige von der Lärmquelle abgewandte städtebauliche Orientierung der Gebäude der JVA ist per schalltechnischem Gutachten im Bauantrag nachzuweisen.

f) Ruheräume (Schlaf und Kinderzimmer) von Wohnungen entlang der Kreis-straße A 8 neu und der Bahnlinie sind straßen- und bahnabgewandt zu orientieren.

g) Die evtl. von den Bahntrassen ausgehenden Erschütterungen sowie der Schienenverkehrslärm sind zu dulden. Bei Schienenverkehrslärm ist auch mit Erschütterungen zu rechnen. Deshalb sollte bei Schienenverkehrslärm bei einer Bebauung unter 50 m Entfernung ein Erschütterungsgutachten erstellt werden.

14. Altlasten

Vor der Zulassung von baulichen Anlagen wird die Gemeinde die Alt -lastenverdachtsflächen in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden untersuchen lassen und gegebenenfalls in Abhängigkeit der Unter-suchungsergebnisse die Sanierung veranlassen.

15. Brandschutz

15.1 Grundlage für die Festlegung der Löschwasserbereitstellung ist das DVGW-Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“.

15.2 Grundschutz:

Der Löschwasserbedarf für den Löschbereich Gewerbegebiet „Flugplatz 1“ wurde in Abhängigkeit der baulichen Nutzung und der Brandausbreitung auf 96 m³/Std. = 1600 l/min = ca. 26,7 l/s festgelegt. Dieser ist über einen Zeitraum von 2 Stunden bereitzustellen. Der gemeindliche Hochbehälter ist dafür auszulegen.

Page 16: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

14

15.3 Für die Löschwasserentnahme sind im Abstand von 80 m – 100 m Hydranten vorzusehen. Empfohlen wird eine Aufteilung in ca. 1/3 Überflurhydranten sowie 2/3 Unterflurhydranten.

15.4 Objektschutz:

Objektschutz ist der über den Grundschutz hinausgehende, objektbe-zogene Brandschutz. Für diesen hat der einzelne Betreiber selbst aufzukommen.

16. Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die 5. Änderung ersetzt innerhalb ihres Geltungsbereiches den Bebauungsplan mit den durchgeführten Änderungen in all seinen Bestandteilen in der Fassung vom 24.03.2015. Die Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 behält ihre Gültigkeit soweit anwendbar.

Gemeinde Gablingen

Gablingen, den 10.02.2017

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Bürgermeister (Siegel)

Page 17: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

15

E ) B E G R Ü N D U N G Z U R 5 . ÄN D E R U N G

1. Veranlassung

In der vorliegenden 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Flugplatz I“ sollen für die Grundstücke mit den Flurnummern 595/27, 595/34 und 595/65 der Gemarkung Gablingen geringfügige textliche Änderungen vorgenommen werden, um einem Bauunternehmer eine bessere Ausschöpfung der GRZ zu ermöglichen, damit dieser ein Aktenlager errichten kann. Hierfür ist auch eine Erhöhung der Traufhöhe erforderlich. Des Weiteren ist vorgesehen, die Umlagerung von Aushubmaterial innerhalb des Bebauungsplangebietes effektiver und kostengünstiger zu gestalten.

2. Verfahren

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Da der Änderungsbereich mit einer Grundfläche von 28.918 m² die in § 13a Abs. 1 BauGB vorgeschriebene Grenze von 20.000 m² überschreitet, wurde gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB anhand einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien die Einschätzung erlangt, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls). Vgl. hierzu auch Anlage 3.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird ebenso wie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

3. Vorgaben

Zum Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, i. d. F. v. 04.03.1997, fanden bereits vier Änderungen statt. Bei der vorliegenden Änderung handelt es sich um die 5. Änderung.

Die wesentlichen Inhalte der durchgeführten Änderungen sind der nachfolgenden Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.2015 zu entnehmen.

Die Begründungen bleiben, soweit anwendbar, Bestandteil des Bebauungsplanes, da daraus Ziel und Zweck des Gesamtplanes Gemeinde ersichtlich bleiben

Page 18: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

16

4. Inhalt der Änderung

Die Planinhalte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19 Gewerbegebiet „Flugplatz I“ i. d. F. v. 24.03.2015 bleiben im Wesentlichen bestehen.

In den Anlagen 1 und 2 finden sich ein Übersichtsplan über die Lage der 5. Änderung sowie der aktuelle rechtskräftige Stand der 4. Änderung.

Die 5. Änderung umfasst eine Größe von 28.918 m² und beschränkt sich auf die Grundstücke mit den Flurnummern 595/27, 595/34 und 595/65 der Gemarkung Gablingen sowie auf die Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen A1 und A2.

Wesentliche Inhalte der 5. Änderung sind:

Maß der baulichen Nutzung

- Änderung der gesplitteten GRZ von Gebäuden und befestigten Flächen auf eine Gesamtgrundflächenzahl von 0,8.

- Änderung der Traufhöhe von 12,0 m auf 17,0 m.

Ausgleichsflächen

- Änderung der Ausgleichsmaßnahmen sowie der Zulässigkeit bezüglich des Materials und der Auffüllhöhe im Bereich der Ausgleichsflächen.

Digitale Flurkarte

- Das Gebiet wurde zwischenzeitlich neu vermessen. Es wurde eine aktuellere Flurkarte mit den geänderten Grundstücksgrenzen mit Gebäudebestand verwendet.

5. Maß der baulichen Nutzung Flur-Nrn. 595/27, 595/34 und 595/65

Die überbaubare Grundflächenzahl ist im bisherigen Bebauungsplan festgesetzt mit 0,8 für Gebäude, befestigte Flächen und Lagerplätze bzw. Hofflächen. Hiervon ist für Gebäude eine GRZ von 0,5 festgesetzt. Um die überbaubare Grundstücksfläche effektiver ausschöpfen zu können, entfällt die bisher für Gebäude eingeschränkte GRZ von 0,5 und wird im Änderungsbereich zu einer Gesamtgrundflächenzahl von 0,8 geändert. Der gesamte Versiegelungsgrad erhöht sich dadurch jedoch nicht.

Es ist geplant Hallen zur Aktenlagerung zu errichten. Um eine wirtschafltiche Nutzung sicherstellen zu können, es erforderlich für das geplante Regallager eine höhere Traufhöhe zuzulassen.

Die Erhöhung der überbaubaren Fläche für Gebäude ermöglicht eine effizientere Ausnutzung vorhandener Gewerbeflächen. Auch die Erhöhung der zulässigen Traufhöhe trägt zum nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Bauflächen bei.

Page 19: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

17

6. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche)

Die Gemeinde möchte im Bereich der Ausgleichsflächen A1 und A2 (s. Anlage 2) Aushubmaterial aus dem Baugebiet unterbringen. Hierfür ist es erforderlich, die Zulässigkeit bezüglich des Materials, der Auffüllhöhe sowie der Ausgleichsmaßnahmen zu überarbeiten.

Im Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Ausgleichsflächen A1 und A2 auf zwei bzgl. der Denkmalpflege besonders schützenswerten Bereichen festgesetzt. Diese besonders schutzwürdigen Bestandteile eines „KZ-Außenlagers“ sollten zur Konservierung mit Kies überschüttet werden. Aufgrund des anfallenden Abgrabungsmaterials aus dem Baugebiet, wurde nach einer kostengünstigen und nachhaltigen Verwertung des Materials gesucht. Es bietet sich daher an, den anfallenden Aushub zur Konservierung des Denkmals zu verwenden und darauf Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln. Dies trägt ferner zur Durchgrünung des Industriegebietes und Verbesserung des Kleinklimas bei.

Um eine Bewirtschaftung und Pflege der Flächen zu ermöglichen, werden die Aufschüttungen mit einer Böschung modelliert und zugänglich gemacht. Es sind Auffüllungen von bis zu 4,00 m möglich.

Page 20: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Überschlägige Prüfung zur Einschätzung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen der Umweltbelange Begründung zur 5. Änderung

18

F ) Ü B E R S C H L ÄG I G E P R Ü F U N G Z U R E I N S C H ÄT Z U N G D E R U M W E L T B E L AN G E

1. Anlass

Um einem Unternehmen die betriebsnahe Errichtung von Lagerhallen zu ermöglichen sowie die Umlagerung von Aushubmaterials innerhalb des Bebauungsplangebietes effektiver und kostengünstiger zu gestalten, ist es notwendig den Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebie t „Flugplatz I“ in einem Bereich von ca. 30.000 m² zu ändern.

2. Rechtliche Situation

Da sich die Fläche in einem bereits überplanten Gebiet befindet, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert. Für das Gebiet ist aufgrund der Größe von 28.918 m² eine überschlägige Prüfung zu den Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit Anlage 2 BauGB notwendig. In dieser Vorprüfung des Einzelfalls erfolgt die Einschätzung, ob der Bebauungsplan erheblichen Umweltauswirkungen herbeiführt, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

3. Prüfung der Auswirkungen und Betroffenheiten

(Vorprüfung des Einzelfalls i. V. m. Anlage 2 BauGB)

1. Merkmale der Bebauungsplanänderung

Auswirkungen und Betroffenheit

1.1 Ausmaß, in dem die BP-Änderung einen Rahmen im Sinne § 14b Abs. 3 UVPG setzt

Die Bebauungsplanänderung hat keinen Einfluss auf nachfolgende Pläne und Programme.

1.2 Ausmaß, in dem die BP-Änderung andere Pläne und Programme beeinflusst

Die Bebauungsplanänderung hat keinen Einfluss auf nachfolgende Pläne und Programme.

1.3 Bedeutung der BP-Änderung für die Einbeziehung umwelt- und gesundheitsbezogener Erwägungen, insbe-sondere im Hinblick auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung

Durch Erhöhung der überbaubaren Fläche für Gebäude nach § 19 Abs. 2 BauNVO im bestehenden Grundstück sowie die Erhöhung der zulässigen Traufhöhe, ermöglicht der BP eine effizientere Ausnutzung vorhandener Gewerbeflächen und Erschließungsanlagen. Ferner wird die Gesamtgrundflächenzahl von 0,8 nicht überschritten. Dadurch, dass die Möglichkeit geschaffen wird, in die Höhe statt in die Breite zu bauen, trägt der BP zum

Page 21: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Überschlägige Prüfung zur Einschätzung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen der Umweltbelange Begründung zur 5. Änderung

19

nachhaltigen und sparsamen Umgang mit Bauflächen bei.

Die Wiederverwendung von abgetragenem Material aus dem Baugebiet vor Ort ist ebenso kostensparend und nachhaltig.

1.4 Bedeutung des BP für relevante umwelt- und gesundheitsbezogene Probleme

Durch Erhöhung der überbaubaren Fläche für Gebäude im bestehenden Grundstück sowie die Erhöhung der zulässigen Traufhöhe, kommt es nicht zu einer Erhöhung der Bodenversiegelung und damit zu einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Dadurch dass bereits eine Gesamt-GRZ von 0,8 zulässig ist und lediglich die überbaubare Grundflächenzahl durch Gebäude von 0,5 auf 0,8 angehoben wird, sind die Auswirkungen nicht erheblich. Mit einer gesundheitsgefährdenden Erhöhung von staub- und gasförmigen Emissionen ist durch die zukünftige gewerbliche Nutzung als Aktenarchiv nicht zu rechnen.

Die zukünftige Bebauung hat auf die festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel von 65/50 dbA (tags/nachts) keinen Einfluss.

Die Änderung der vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen von Magerrasen in eine mit Hecken und Sträuchern bestandene Fläche trägt ferner zur Durchgrünung des Industriegebietes und Verbesserung des Kleinklimas bei.

Damit sind umweltbezogene Probleme auszuschließen und eine Gefährdung der Gesundheit voraussichtlich nicht zu erwarten.

1.5 Bedeutung des BP für die Durchführung natio-naler und europäischer Umweltvorschriften

Die Bebauungsplanänderung hat keine Bedeutung für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften.

2. Merkmale der Auswirkungen und der betroffenen Gebiete

Auswirkungen und Betroffenheit

2.1 Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Umsetzung des Bebauungsplanes zu rechnen, d. h. die Fläche wird mit einer Grundflächenzahl von 0,8 durch 17m hohe Lagerhallen, ihren Zufahrten und Parkplätzen versiegelt.

Die Lagerhallen werden vermutlich mehrere Jahrzehnte bestehen bleiben.

Durch Abriss und Entsiegelung lässt sich der Eingriff

Page 22: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Überschlägige Prüfung zur Einschätzung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen der Umweltbelange Begründung zur 5. Änderung

20

rückgängig machen.

2.2 Kumulative und grenzüberschreitende Wirkungen

Angrenzend an den Änderungsbereich verlaufen Erschließungsstraßen. In der direkten Nachbarschaft befinden sich weitere Gewerbeflächen und im Süden die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Im Osten befinden sich Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Aufgrund der weiterhin wie bisher gültigen Lärmkontingentierung durch einen flächenbezogenen Schallleistungspegel ist eine Zunahme des Lärms in angrenzenden Flächen nicht zulässig.

Durch die Bebauungsplanänderung ist mit keiner wesentlichen Änderung bzw. Verschlechterung der Situation vor Ort zu rechnen, da die zukünftige Nutzung nicht wesentlich von der bereits vorgesehenen Nutzung abweicht.

2.3 Risiko für Umwelt und Gesundheit

Das Planungsgebiet ist umgeben von Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO, und stellt selbst ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO dar. Aufgrund der geplanten Bebauung durch Aktenlager ist nicht mit der Emission gesundheits-schädlicher Stoffe zu rechnen. Durch die Lärmkontingentierung ist dafür gesorgt, dass die am nächsten gelegenen Wohngebiete nicht durch eine gesundheitsschädliche Erhöhung des Lärmaufkommens belastet werden.

2.4 Umfang und räumliche Ausdehnung der Auswir-kungen

Der Änderungsbereich beträgt 28.918 m² und beschränkt sich auf einen Teilbereich des Bebauungsplanes mit den Grundstücken der Flurnummern 595/27, 595/34 und 595/65 der Gemarkung Gablingen.

2.5 Bedeutung und Sen-sibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets

Da der Änderungsbereich innerhalb eines bestehenden und bereits überplanten Gewerbegebietes liegt, sind keine naturschutzfachlich wertvollen Flächen oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten betroffen.

Die Belange der Denkmalpflege wurden bereits im Verfahren der 4. Änderung berücksichtigt. Die vorliegende Änderung berührt die denkmalschutzrechtlichen Belange lediglich im Bereich der Ausgleichsflächen. Hier findet die Änderung der Art der Ausgleichsmaßnahme in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege statt.

Die Eingriffsfläche liegt zwischen überplanten Gewerbegebietsflächen und schließt nördlich an die

Page 23: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Überschlägige Prüfung zur Einschätzung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen der Umweltbelange Begründung zur 5. Änderung

21

Justizvollzugsanstalt an. Östlich befinden sich Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Änderung hat daher keine maßgebliche Wirkung auf das Landschaftsbild.

Die Fläche der 5. Bebauungsplanänderung ist bereits überplant und darf derzeit durch Gebäude und Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO bereits mit einem Versiegelungsgrad von 0,8 überbaut werden. Aufgrund dieser Vorbelastung kann die Auswirkung auf die Grundwasserneubildungsrate und den Verlust der Bodenfunktionen durch die Bebauungsplanänderung als gering eingeschätzt werden.

Mit einer Überschreitung der Zielvorgaben von Umweltqualitätsnormen für umweltrelevante Chemikalien die auf den Boden oder das Grundwasser wirken könnten, ist durch die Bebauungsplanänderung nicht zu rechnen.

2.6 Mögliche Auswirkungen auf schutzwürdige Gebiete

Auswirkungen und Betroffenheit

2.6.1 Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nr. 8 BNachSchG

Nicht betroffen

2.6.2 Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG

Nicht betroffen

2.6.3 Nationalpark gem. § 24 BNatSchG

Nicht betroffen

2.6.4 Biosphärenreservat oder Landschafts-schutzgebiet gem. § 25 u. 26 BNatSchG

Nicht betroffen

2.6.5 Gesetzlich geschütz-te Biotope gem. § 24 BNatSchG

Nicht betroffen

2.6.6 Wasserschutzgebie-te gem. § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete gem. § 53 WHG, Überschwemmungs-gebiete gem. §76 WHG

Nicht betroffen

Page 24: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Überschlägige Prüfung zur Einschätzung Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen der Umweltbelange Begründung zur 5. Änderung

22

2.6.7 Gebiete mit bereits überschrittenen Umweltsqualitätsnormen

Nicht betroffen

2.6.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte

Nicht betroffen

2.6.9 Denkmäler, Boden-denkmäler o.ä.

Im Änderungsbereich befindet sich folgendes Bodendenkmal: Nr. D-7-7531-0288 „Außenlager Gablingen des Konzentrationslagers Dachau“.

Die Belange des Denkmalschutzes wurden bereits in der 4. Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt und werden durch die 5. Änderung nicht wesentlich berührt.

Die Änderung der Ausgleichsmaßnahmen und die Verwendung des Deckmaterials zur Konservierung des Denkmales im Bereich der Ausgleichsflächen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.

4. Einschätzung

Anhand der überschlägigen Prüfung kann angenommen werden, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

Page 25: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

23

G ) B E G R Ü N D U N G Z U R 4 . ÄN D E R U N G V O M 2 4 . 0 3 . 2 0 1 5

1. Veranlassung

Für das gesamte Gebiet wurde 1997 ein Bebauungsplan aufgestellt, der ein Gewerbe- und Industriegebiet festsetzt. Für eine neu zu errichtende Justiz-Vollzugs-Anstalt (JVA) wurde entsprechend ein Sondergebiet festgesetzt.

Zwischenzeitlich wurde der Rohbau der JVA fertiggestellt. Für die zukünftige Entwicklung der JVA bestand Bedarf an zusätzlichen Flächen.

Der Ausbau und die Planung der Erschließungsstraßen wurden fortgeführt. Der Bereich zwischen Dornierstr. und Paul-Klee-Str. soll nicht mehr als Industriegebiet sondern als Gewerbegebiet festgesetzt werden.

Für die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers aus den öffentlichen Verkehrsflächen war es erforderlich, die festgesetzten Standorte von zu pflanzenden Bäumen aufzuheben, um die Versickerung im öffentlichen Bereich zu ermöglichen. Gleichzeitig entfällt der Bedarf, auf Privatgrund Grünflächen für die Beseitigung von Niederschlagswasser aus öffentlichen Verkehrsflächen festzusetzen.

In Bereichen des Gebietes wurde das ehemalige KZ-Außenlager Gablingen wieder entdeckt. Die Berücksichtigung in der Bauleitplanung soll auf evtl. entstehende Konflikte bereits im Vorfeld hinweisen und diese nach Möglichkeit klären.

2. Vorgaben

2.1 Die 1. Änderung wurde durchgeführt um öffentliche Verkehrsflächen innerhalb bestimmter Grundstücke nach Bedarf errichten zu können.

2.2 In der 2. Änderung wurde die Zahl von Vollgeschossen festgesetzt und dass Straßenbegleitgrün als Magerrasen ausgeführt werden muss.

2.3 In der 3. Änderung wurden entsprechende Festsetzungen getroffen, um für die konkretisierten Planungen der JVA Baurecht zu schaffen.

Wesentliche Inhalte der 3. Änderung waren:

- Bereich JVA

Vorhabenbezogene Anpassungen der Festsetzungen

- Erschließung

Änderungen der Festsetzungen von öffentlichen Verkehrsflächen

Page 26: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

24

3. Änderungen

Wesentliche Inhalte der 4. Änderung sind:

Art der baulichen Nutzung

- Änderung vom GI zum GE im Bereich zwischen Dornierstr. und Paul-Klee-Str.

- Festsetzung eines Sondergebietes (SO2) JVA als Erweiterung für den offenen Vollzug

Erschließung

- Änderung der Verkehrserschließung Dornierstraße abschließend in einem Wendehammer

- Wegfall der öffentlichen Verkehrsverbindung (Mittlerer Lehen) zwischen Paul-Klee-Straße und Kreisstraße

- Änderung der Entwässerungssituation. Die Versickerung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt nicht über die privaten Grünflächen, sondern ausschließlich innerhalb der öffentlichen Flächen.

Grünordnung

- Wegfall der Festsetzung von privaten Grünflächen

- Schaffung von 4.738 m² Ausgleichsfläche (A1 + A2).

Denkmalschutz

- Auf das vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege im Bayernviewer dargestellte Bodendenkmal wird hingewiesen. Im Bereich der nach Ansicht des LfD besonders schutzwürdigen Teile werden die Ausgleichsflächen (A1 + A2) festgesetzt.

4. Art der baulichen Nutzung

4.1 GE im Bereich zwischen Dornierstr. und Paul-Klee-Str.

Es wurden Teile zwischen der Dornierstraße und der Paul-Klee-Straße als GE festgesetzt, da überwiegend Anfragen von Gewerbebetrieben erfolgen, die auch in einem GE zulässig sind. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude wären in einem GI auch ausnahmsweise nicht zulässig.

Im Rahmen einer gemeinsamen Abstimmung am 11.06.2014 mit der Unteren Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Augsburg), der Gemein-de Gablingen, der Grundstückseigentümer, dem Planer sowie eines Schallschutzgutachters wurden die Auswirkungen der Festsetzungen auf die Betroffenen beraten und in Folge dessen der flächenbezogene Schallleistungspegel auf 60/45 dB(A) festgesetzt, der Umgriff des GI wurde entsprechend in der Planzeichnung angepasst.

Page 27: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

25

4.2 SO2 JVA

Das Gebiet wurde als mögliche Erweiterungsfläche der JVA festgesetzt.

5. Erschließung

Um das wieder entdeckte KZ-Außenlager entsprechend den Vorgaben des LfD zu erhalten, war es erforderlich, die geplante Dornierstraße zu verlegen. Die Straße „Mittlerer Lehen“ kann ebenfalls nicht wie geplant ausgeführt werden. Die Gemeinde hat sich daher aufgrund von alternativen Vorentwurfsplanungen entschlossen, die Dornierstraße so auszubauen, dass diese in einem Wendehammer endet. Dadurch ist eine öffentliche Erschließung der beiden Ausgleichsflächen A1 und A2 sicher gestellt.

Eine Errichtung der Straße „Mittlerer Lehen“ ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen ist zwischen der Kreisstraße A8 und der Paul-Klee-Straße eine 5 m breite öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, die auch zur Unterbringung von Sparten geeignet ist. Ein Ausbau soll mit einer wassergebundenen Decke erfolgen, so dass zum einen Rettungswege sichergestellt sind und zum anderen evtl. Fuß- und Radverkehr von Osten auf kurzem Weg stattfinden kann.

Durch die geänderte Verkehrsführung ist mit höherem Verkehrs-aufkommen auf dem Kreisverkehr (Kreisstraße A8 / Paul-Klee-Straße) zu rechnen.

Die Beseitigung anfallenden Niederschlagswassers aus den Verkehrs-flächen kann nicht mehr auf Privatgrund erfolgen. Dies ist auch zu berücksichtigen bei der Kreisstraße A 8 im Norden des Gebietes entlang der Fl.-Nr. 595/28.

Eine Festsetzung privater Grünflächen zur Beseitigung von Niederschlagswasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht mehr erforderlich. Dadurch können die Baugrenzen und Baulinien entsprechend näher an die öffentlichen Verkehrsflächen zugelassen werden; eine höhere GRZ oder GFZ ergibt sich daraus nicht.

6. Grünordnung

Nachdem nicht mehr vorgesehen ist, die geplante Straße „Mittlerer Lehen“ im Osten des Gebietes zu errichten, entfallen im Bereich der dafür geplanten Einmündung in die Kreisstraße A 8 Verkehrsflächen mit einer Größe von ca. 680 m². Gleichzeitig werden die ehemals auf Tf. Flur-Nr. 595/8 festgesetzten Grünflächen mit ca. 630 m² als GE festgesetzt.

Die Flur-Nr. 595/33 wurde als Sondergebiet festgesetzt und bietet die Möglichkeit zur Erweiterung der JVA. Die trennende öffentliche Grünfläche wurde flächengleich nach Westen und Norden verlegt.

Im Bereich der privaten Grundstücksflächen waren private Grünflächen festgesetzt, in denen das Niederschlagswasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen zu versickern war. Aufgrund der Vorgaben des Wasser-

Page 28: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

26

haushaltsgesetzes (WHG 2009) ist es zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagswassers aus den öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich, diese im öffentlichen Bereich unterzubringen. Die Festsetzung kann daher ersatzlos entfallen.

Die Unterbringung von Rigolen zur Beseitigung des Niederschlagswassers aus den Verkehrsflächen ist zukünftig teilweise in den straßen-begleitenden Verkehrsgrünflächen vorgesehen. Nachdem eine Über-pflanzung mit Bäumen an diesen Stellen nicht mehr möglich ist, sind gemäß gemeinsamer Abstimmung mit dem Landratsamt und der Gemeinde am 25.01.2012 Ersatzbäume im Kurvenbereich der Paul-Klee-Straße oder an der westlichen Seite des Kreisverkehrs zu pflanzen. Sollte dies ebenfalls nicht umsetzbar sein, können, um das grünordnerische Konzept des Bebauungsplanes beizubehalten, pro entfallendem Baum z.B. im Bereich der Ausgleichsflächen A1 und A2 50 m² Grünfläche angerechnet werden.

7. Versorgungsleitungen

7.1 Gasversorgung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verläuft parallel zu den Gashochdruckleitungen IA11(1100) und AA30(3002) jeweils eine Kabelschutzrohranlage mit Leitkabeln.

Der Schutzstreifen der Leitung IA11 ist 8 m breit, je 4 m beiderseits der Rohrachse, der Schutzstreifen der AA30 ist 10 m, je 5 m beiderseits der Rohrachse.

Dieser Schutzstreifen ist durch Dienstbarkeiten bzw. Gestattungsverträge wegerechtlich abgesichert. In diesem sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand der Anlagen gefährden oder den Betrieb, Wartung und Unterhalt beeinträchtigen könnten, so ist beispielsweise die Errichtung von Bauten – dazu gehören auch Schächte, Straßenkappen Armaturen, Hydranten, Verteilerschränke, Lichtmasten, Vordächer, Solar-kollektoren etc. - nicht zulässig.

Die Zugänglichkeit der Leitung für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss uneingeschränkt erhalten bleiben.

Um eine Beschädigung der Gashochdruckleitung auszuschließen muss der Aushub von Baugruben einschließlich Böschungen, Verbau etc. komplett so ausgeführt werden, dass der Schutzstreifen nicht berührt wird bzw. muss durch andere mit der Bayernnets GmbH abgestimmte Sicherungsmaßnahmen gewährleistet werden, dass jegliche Gefährdung der Anlagen ausgeschlossen ist.

Page 29: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

27

7.2 Stromversorgung

Im Bebauungsplan befinden sich 20-kV-Kabelleitungen der LEW mit den Bezeichnungen "FO122", "GA110", "GA111", "GA112" und "GA113" sowie drei Transformatorenstationen. Die 20-kV-Kabeltrassen sowie die Stationsstandorte sind im Bebauungsplan dargestellt. Die Schutzbereiche der 20-kV-Kabel betragen 1,0 m beiderseits der Leitungstrassen und sind von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten. Diese Kabelleitungen und Trafostationen sind für die Stromversorgung unverzichtbar.

8. Ausgleichsflächen

Im Baugebiet werden die Ausgleichsflächen A1 und A2 festgesetzt.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Naturschutzbehörde werden die Ausgleichsflächen im Bereich der zu erhaltenden Bodendenkmäler festgelegt. Die besonders schutzwürdigen Bestandteile des „KZ-Außenlagers“ (siehe unten), werden zur Konservierung mit Kies überschüttet. Dies stellt einen gut geeigneten Untergrund für die Entwicklung eines Magerrasens dar. Die nicht überdeckbaren Gebäudeteile werden in Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) konserviert.

Durch Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes entsteht keine Ausgleichserfordernis.

Mit geringstmöglichem Aufwand werden so Ausgleichsflächen geschaffen, die überwiegend dem Ökokonto der Gemeinde gutgeschrieben werden können. Festgesetzt werden Ausgleichsflächen von insgesamt 4.738 m².

9. Denkmalschutz

9.1 Baumaßnahmen

Für Baumaßnahmen aller Art, insbesondere für solche, die mit Bodeneingriffen verbunden sind, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 DSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Von der Erfordernis einer Überdeckung zur Konservierung von Baudenkmalen sind nur geringe Bereiche der Planung betroffen. Möglich erscheint dies hauptsächlich im Bereich der Kiesstreifenfundamente im Süden an der Paul-Klee-Straße. Bei den sonstigen Denkmal geschützten Bereichen ragen Gebäudeteile so weit heraus, dass eine Überdeckung unwahrscheinlich wird. Aus städtebaulichen Gründen erscheint eine Höhe des Erdgeschossfußbodens von 0,50 m über anliegendem Straßenniveau noch angemessen.

Page 30: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

28

9.2 Bodendenkmale

Im Bereich des Planungsgebietes befindet sich folgendes, vom Landesamt für Denkmalpflege im Bayernviewer eingestelltes, Bodendenkmal:

Denkmal Nr. D-7-7531-0288 "Außenlager Gablingen des Konzentrationslagers Dachau"

Die ungestörte Erhaltung vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Priorität. Wo eine Erhaltung der vorhandenen Bodendenkmäler (z. B. durch Überdeckung) nicht möglich ist, müssen diese als Ersatzmaßnahme zu ihrer Zerstörung ausgegraben und dokumentiert werden.

Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken und sind im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass evtl. erforderliche Untersuchungen sowie qualifizierte Ersatzmaßnahmen einen größeren Umfang annehmen können, eine längere Planungsphase erfordern und nicht in der kalten Jahreszeit (November­ März) durchgeführt werden können. Es sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen Arbeiten zu berücksichtigen (u. a. Durchführungskonzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Sollte eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden sein, soll bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2).

Page 31: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Gemeinde Gablingen – 5. Änderung Begründung zur 4. Änderung i.d.F.v. 24.03.0215 Bebauungsplan Nr. 19 - Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, Gablingen

29

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern kann der Homepage entnommen werden:

http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf

(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).

Auf zwei bzgl. der Denkmalpflege besonders schützenswerten Bereichen wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege die Ausgleichsflächen A1 und A2 festgesetzt.

9.3 Art. 7 Abs. 1 DSchG:

Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

9.4 Art 7 Abs. 4 DSchG:

Wer in der Nähe von Bodendenkmälern, die ganz oder zum Teil über der Erdoberfläche erkennbar sind, Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, bedarf der Erlaubnis, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines dieser Bodendenkmäler auswirken kann. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gelten entsprechend.

10. Verfahren

Nachdem Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird ein vereinfachtes Verfahren im Sinne des § 13 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich.

Page 32: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 30

H ) B E G R Ü N D U N G Z U M B E B AU U N G S P L AN V O M 0 4 . 0 3 . 1 9 9 7

Page 33: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 31

Page 34: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 32

Page 35: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 33

Page 36: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 34

Page 37: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 35

Page 38: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 36

Page 39: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 37

Page 40: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 38

Page 41: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 39

Page 42: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 40

Page 43: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 41

Page 44: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 42

Page 45: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 43

Page 46: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 44

Page 47: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 45

Page 48: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 46

Page 49: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 47

Page 50: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 48

Page 51: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 49

Page 52: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Begründung in der Fassung vom 04.03.1997 50

Page 53: BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG 15daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/3/7/1/4/5/116507-5_aende... · Proj.-Nr. 116 507 . Gemeinde Gablingen – 4. ... 595/34 und 595/65 16 6. Flächen

Plan in der Fassung vom 01.02.2000 51

I ) P L AN Z E I C H N U N G I N D E R F AS S U N G D E R 2 . ÄN D E R U N G V O M 0 1 . 0 2 . 2 0 0 0