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Bericht des Hauptaktionärs Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG sowie die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG 5. März 2012

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Bericht des Hauptaktionärs

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Landesbank Berlin Holding AG auf die

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG sowie

die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG

5. März 2012

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................5

I. Einleitung, Gründe für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre.......................7

II. Die LBBH und der LBBH-Konzern .........................................................................9

1. Überblick.............................................................................................................9

2. Unternehmensgeschichte ....................................................................................9

3. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ...........................................13

4. Grundkapital, Aktien, Aktionäre und Börsenhandel.........................................13

5. Teilgewinnabführungsvertrag zwischen LBBH und der Erwerbs-KG.............13

6. Vorstand und Aufsichtsrat ................................................................................14

7. Mitarbeiter und Mitbestimmung im LBBH-Konzern .......................................14

8. Struktur und Geschäftstätigkeit des LBBH-Konzerns ......................................15

8.1 Geschäftstätigkeit ....................................................................................16

9. Beteiligungen der LBBH ..................................................................................16

9.1 Landesbank Berlin AG ............................................................................16

9.2 Landesbank Berlin Investment GmbH ....................................................20

10. Ausgewählte Beteiligungen der LBB ...............................................................21

10.1 BankenService GmbH Unternehmensgruppe Landesbank Berlin ..........21

10.2 Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft....................22

10.3 S-Kreditpartner GmbH ............................................................................22

10.4 GfBI Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilien mbH ...................23

10.5 Landesbank Berlin International S.A., Luxemburg.................................23

11. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation des LBBH-Konzerns.........24

12. Gewährträgerhaftung, Institutssicherung und Risikoabschirmung durch das Land Berlin .......................................................................................................26

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12.1 Gewährträgerhaftung ...............................................................................26

12.2 Institutssicherung.....................................................................................26

12.3 Risikoabschirmung durch das Land Berlin .............................................27

13. Aufsichtsrecht ...................................................................................................29

III. Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG ..................................30

1. Überblick...........................................................................................................30

2. Unternehmensgeschichte ..................................................................................31

3. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand ...........................................31

4. Gesellschafter, Kapitalanteile, Stimmrechte.....................................................32

4.1 Gesellschafter ..........................................................................................32

4.2 Kapitalanteile...........................................................................................32

4.3 Stimmrechte.............................................................................................33

5. Verbundene Unternehmen ................................................................................33

5.1 Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG...............33

5.2 Regionalverbandsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH........................34

5.3 Rechtsbeziehungen zwischen der LBBH bzw. der LBB und der Erwerbs-KG ...........................................................................................................36

6. Geschäftstätigkeit..............................................................................................37

7. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation ...........................................38

IV. Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre...40

1. Überblick über die gesetzliche Regelung..........................................................40

2. Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG als Hauptaktionär der LBBH................................................................................................................41

2.1 Aktienbesitz der Erwerbs-KG .................................................................41

2.2 Zurechnung des Aktienbesitzes der Beteiligungs-KG.............................41

3. Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG .....................................................42

4. Festlegung und Prüfung der Barabfindung .......................................................43

5. Gewährleistung der Barabfindung ....................................................................43

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6. Zugänglichmachung der Unterlagen für die Aktionäre der LBBH...................44

7. Entwurf des Übertragungsbeschlusses..............................................................44

8. Eintragung im Handelsregister..........................................................................45

V. Folgen des Übertragungsbeschlusses......................................................................46

1. Übergang der Aktien.........................................................................................46

2. Erwerb eines Anspruchs auf angemessene Barabfindung ................................46

3. Einstellung der Börsennotierung der LBBH-Aktie...........................................47

4. Wertpapiertechnische Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung...........47

5. Hinweise zu steuerlichen Auswirkungen für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Minderheitsaktionäre der LBBH.............................................48

5.1 Vorbemerkungen .....................................................................................48

5.2 Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes .............................................49

VI. Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung..............52

1. Festlegung der Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG...............................52

2. Ermittlung der Barabfindung durch Unternehmensbewertung der LBBH .......52

3. Berücksichtigung des Börsenkurses..................................................................53

4. Angemessenheit der Barabfindung ...................................................................55

VII. Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung...................................................56

1. Prüfung durch sachverständigen Prüfer ............................................................56

2. Spruchverfahren ................................................................................................56

Anlagen ...............................................................................................................................58

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Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Alt. Alternative BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BankenService BankenService GmbH Unternehmensgruppe Landesbank

Berlin BerlinHyp Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft Beteiligungs-KG Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BIH BIH Berliner Immobilien Holding GmbH BörsenG Börsengesetz BVerfG Bundesverfassungsgericht bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise DekaBank DekaBank Deutsche Girozentrale Anstalt des öffentlichen

Rechts Detailvereinbarung Detailvereinbarung über die Abschirmung des Konzerns der

Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft vom 16. April 2002

d. h. das heißt DSGV öK Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Körperschaft des

öffentlichen Rechts EAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz Erwerbs-KG Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG EUR Euro ff. fortfolgend GfBI GfBI Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilien mbH ggf. gegebenenfalls Gutachtliche Stellungnahme Gutachtliche Stellungnahme der KPMG vom 28. Februar

2012 zum Unternehmenswert der Landesbank Berlin Hol-ding AG, Berlin, zum 25. April 2012 und der angemessenen Barabfindung

Hauptaktionär Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG HGB Handelsgesetzbuch IBB AöR Investitionsbank Berlin - Anstalt der Landesbank Berlin - Gi-

rozentrale i. d. F. in der Fassung IDL-Bereich Immobiliendienstleistungsgeschäft des Konzerns der Bank-

gesellschaft Berlin AG

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IDW S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertun-gen des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschafts-prüfer in Deutschland in der Fassung vom 2. April 2008

IFRS International Financial Reporting Standards i. H. v. in Höhe von ISIN International Securities Identification Number i. S. v. im Sinne von i. V. m. in Verbindung mit KG Kommanditgesellschaft KWG Gesetz über das Kreditwesen KPMG KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin LBankG Gesetz über die Landesbank Berlin – Girozentrale – LBB Landesbank Berlin AG LBB AöR Landesbank Berlin – Girozentrale – (Anstalt des öffentlichen

Rechts) LBBH Landesbank Berlin Holding AG LBBH-Aktie Eine nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktie der

Landesbank Berlin Holding AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56

LBBH-Konzern Landesbank Berlin Holding AG gemeinsam mit ihren Toch-terunternehmen im Sinne des § 290 HGB

LBB-INVEST Landesbank Berlin Investment GmbH LBB-Konzern Landesbank Berlin AG gemeinsam mit ihren Tochterunter-

nehmen im Sinne des § 290 HGB MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement Minderheitsaktionäre Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG mit Ausnah-

me der Erwerbs-KG und der Beteiligungs-KG Mio. Millionen MitbestG Mitbestimmungsgesetz Mrd. Milliarden netbank netbank AG Nr. Nummer OLG Oberlandesgericht p.a. per annum (pro Jahr) PfandBG Pfandbriefgesetz Regionalverbandsgesellschaft Regionalverbandsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH S-Kreditpartner S-Kreditpartner GmbH SpruchG Spruchverfahrensgesetz u. a. unter anderem vgl. vergleiche WKN Wertpapier-Kennnummer WpHG Wertpapierhandelsgesetz WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz z. B. zum Beispiel

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I. Einleitung, Gründe für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre

[1] Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG mit Sitz in Neuhar-denberg („Erwerbs-KG“) erstattet als Hauptaktionär der Landesbank Berlin Hol-ding AG mit Sitz in Berlin („LBBH“) der Hauptversammlung der LBBH diesen Übertragungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG.

[2] Durch das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptversammlung einer Akti-engesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Hö-he von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertra-gung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptakti-onär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Ausschluss von Minderheitsaktionären). Die entsprechenden Bestimmungen des Aktiengeset-zes über den – auch als „Squeeze-out“ oder „Ausschlussrecht“ bezeichneten – Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) sind am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestag-Drucksache 14/7034) wurde hierzu ausgeführt, dass von Seiten der Wirtschaft aus verschiedenen Gründen ein Bedürfnis für eine solche Regelung geltend gemacht worden sei. Erwähnt wird etwa der Hinweis, dass es ökonomisch keinen Sinn ergebe, sehr kleine Minderheiten in Aktiengesell-schaften zu belassen; denn die Beteiligung von Minderheitsaktionären stelle einen erheblichen – kostspieligen – Formalaufwand dar, der sich aus der Beachtung zwingender minderheitsschützender Normen ergebe. Dieser Aufwand bleibe im Wesentlichen derselbe, auch wenn neben dem Mehrheitsaktionär nur ein Rest an Splitterbesitz vorhanden sei.

[3] Die Erwerbs-KG hält bei Unterzeichnung dieses Übertragungsberichts direkt und indirekt insgesamt 986.067.524 LBBH-Aktien. Das Grundkapital der LBBH be-trägt EUR 2.554.741.132,93 und ist in 999.327.870 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Damit gehört der Erwerbs-KG i.S.v. § 327a AktG eine Be-teiligung von rund 98,67% des Grundkapitals der LBBH.

[4] Die Erwerbs-KG hält unmittelbar 879.867.543 LBBH-Aktien, dies entspricht ei-ner Beteiligung von ca. 88,05%1 des Grundkapitals. Daneben hält die Beteili-

1 Die Anteilsquote beträgt 88,0459% und wurde aus Gründen der vereinfachten Darstellung aufgerundet.

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gungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG mit Sitz in Neuhardenberg („Beteiligungs-KG“) bei Unterzeichnung dieses Übertragungsberichts 106.199.981 LBBH-Aktien, dies entspricht einer Beteiligung von rund 10,63%2 am Grundkapital der LBBH. Die Aktien der Beteiligungs-KG sind der Erwerbs-KG nach § 327a Abs. 2 i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen, denn die Beteili-gungs-KG ist ein von der Erwerbs-KG abhängiges Unternehmen i.S.v. § 17 AktG, da die Erwerbs-KG einen beherrschenden Einfluss auf die Beteiligungs-KG aus-üben kann (vgl. dazu Ziffer IV.2.2).

[5] Damit besteht für die Erwerbs-KG die Möglichkeit eines Ausschlusses der Min-derheitsaktionäre nach den §§ 327a ff. AktG. Aus den folgenden Gründen soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden: Es erscheint sachgerecht, die LBBH zu einer 100%igen Tochter auszugestalten. Dies gilt aus strategischen Gründen im Hinblick auf die größere Flexibilität bei 100%igen Tochtergesell-schaften, Strukturmaßnahmen umzusetzen, die der Zustimmung der Hauptver-sammlung bedürfen. Der Ausschluss von Minderheitsaktionären führt zudem zu Kosteneinsparungen angesichts verringerter Kosten für Hauptversammlungen, des Wegfalls der Börsennotierung sowie geringerer Publizitätsanforderungen.

[6] Zur Unterrichtung der Hauptversammlung der LBBH erstattet die Erwerbs-KG gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG diesen schriftlichen Bericht, in dem die Vor-aussetzungen für die Übertragung dargelegt und die Angemessenheit der Barab-findung erläutert und begründet werden.

2 Die Anteilsquote beträgt 10,6271% und wurde aus Gründen der vereinfachten Darstellung aufgerundet.

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II. Die LBBH und der LBBH-Konzern

1. Überblick

[7] Die LBBH ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlot-tenburg unter HRB 527 B eingetragen.

[8] Die LBBH ist die Muttergesellschaft des LBBH-Konzerns und eine Finanzhol-ding-Gesellschaft im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie ist zu 100% an der Landesbank Berlin AG („LBB“) und der Kapitalanlagegesellschaft Landesbank Berlin Investment GmbH („LBB-INVEST“) beteiligt. Nach der Aus-gliederung nahezu ihres gesamten Vermögens auf die LBB im Jahr 2006 ist die Geschäftstätigkeit der LBBH das Halten und Steuern ihrer Beteiligungen. Die hierfür notwendigen organisatorischen Tätigkeiten und die Unterstützung der Or-gane der LBBH werden im Wege der Geschäftsbesorgung von der LBB erbracht. Die LBBH betreibt selbst keine Bankgeschäfte und beschäftigt keine Mitarbeiter.

[9] Der LBBH-Konzern ist in der Region Berlin und Umland, dem Kernmarkt für Pri-vat- und Firmenkunden, der führende Bankdienstleister. Überregional ist der LBBH-Konzern im Kapitalmarktgeschäft, in der Immobilienfinanzierung, der Ausgabe von Kreditkarten und im bundesweiten Geschäft mit Sparkassen tätig. Das operative Geschäft des LBBH-Konzerns ist weitgehend bei der LBB und de-ren Tochtergesellschaften angesiedelt.

[10] Die LBB hält wichtige strategische Beteiligungen des LBBH-Konzerns, insbeson-dere die Anteile an der BankenService GmbH Unternehmensgruppe Landesbank Berlin („BankenService“), an der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktien-gesellschaft („BerlinHyp“) und der S-Kreditpartner GmbH („S-Kreditpartner“).

2. Unternehmensgeschichte

[11] Die Geschichte des heutigen LBBH-Konzerns geht zurück auf die Gründung der Berliner Sparkasse im Jahr 1818. Als im Jahr 1920 die zuvor unabhängigen Ge-meinden der Region Berlin zu Groß-Berlin zusammengelegt wurden, wurden auch die zuvor selbständigen Sparkassen der Region zur Sparkasse der Stadt Berlin vereinigt. Sie richtete eine eigene Girozentrale für Berlin in Form einer Abteilung ein und legte damit den Ursprung der heutigen LBB.

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[12] Die LBBH wurde am 21. Juni 1950 unter der Firma Berliner Bank Aktiengesell-schaft mit Sitz in Berlin (West) gegründet. Die Firma der Gesellschaft wurde im Jahr 1993 in Bankgesellschaft Berlin AG geändert. Zweck des Unternehmens war die Leitung einer aus Kreditinstituten bestehenden Unternehmensgruppe sowie die Durchführung bankmäßiger Geschäfte mit Ausnahme des Investmentgeschäfts in allen Zweigen des Bankbetriebs.

[13] Durch das Gesetz des Landes Berlin über die Landesbank Berlin – Girozentrale – (LBankG), das am 1. Oktober 1990 in Kraft trat, wurde die LBB AöR, eine An-stalt des öffentlichen Rechts, gegründet. Im Zuge der deutschen Wiedervereini-gung wurde die nach Kriegsende in die Sparkasse der Stadt Berlin West und die Sparkasse der Stadt Berlin aufgespaltene Berliner Sparkasse in der LBB AöR wieder zusammengeführt. Die Berliner Sparkasse wurde als unselbständige Abtei-lung der LBB AöR geführt. Die Investitionsbank Berlin - Anstalt der Landesbank Berlin - Girozentrale („IBB AöR“) gehörte als nicht selbstständige Anstalt öffent-lichen Rechts und Sondervermögen des Landes Berlin ebenfalls zur LBB AöR.

[14] Ab 1994 war die Bankgesellschaft Berlin AG als atypisch stille Gesellschafterin mit 75,01% an der LBB AöR beteiligt. Die stille Beteiligung der Gesellschaft er-streckte sich auf die Berliner Sparkasse, jedoch nicht auf die IBB AöR. 1998 er-warb die Bankgesellschaft Berlin AG vom Land Berlin das Recht auf die verblei-benden rund 24,99 % des Bilanzgewinns der LBB AöR und eines etwaigen Liqui-dationserlöses (ohne IBB AöR). Die IBB AöR wurde mit wirtschaftlicher Wir-kung zum 1. Januar 2004 aus dem Vermögen der LBB AöR abgespalten und auf die Investitionsbank Berlin, eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts, übertragen. Sie arbeitet seither als Förderbank des Landes Berlin.

[15] In den Jahren 2000/2001 geriet der Konzern der Bankgesellschaft Berlin AG we-gen seines Immobiliendienstleistungsgeschäfts („IDL-Bereich“) in eine akute wirtschaftliche Schieflage. Das Land Berlin stützte zur Abwendung dieser Krise die Bankgesellschaft Berlin AG und den Konzern durch Zuführung liquider Mittel und eine umfängliche Risikoabschirmung. Eine derartige Unterstützung durch das Land Berlin bedurfte aufgrund des beihilferechtlichen Charakters dieser Maßnah-men der Genehmigung durch die EG-Kommission. Am 18. Februar 2004 geneh-migte die EG-Kommission die beantragten Restrukturierungsbeihilfen in vollem Umfang. Im Gegenzug musste die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutsch-land, die in Beihilfefällen Ansprechpartner der EG-Kommission ist, im Einver-nehmen mit dem Land Berlin verschiedene Zusagen hinsichtlich der Restrukturie-rung und Ausrichtung des damaligen Bankgesellschaft-Konzerns abgeben. Hierzu

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gehörte insbesondere die Veräußerung des rund 80,95%igen Anteils des Landes Berlin an der Bankgesellschaft Berlin AG bis zum 31. Dezember 2007 (vgl. dazu auch die Erläuterungen zur Risikoabschirmung durch das Land Berlin unter Ziffer II.12.3).

[16] Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2006 hat die LBBH, damals noch Bankgesellschaft Berlin AG, den im BIH-Konzern gebündelten, wesentlichen Teil ihres IDL-Bereiches an das Land Berlin veräußert. Mit der Veräußerung haben die LBBH und das Land Berlin eine Zusage aus der EG-Beihilfeentscheidung vom 18. Februar 2004 erfüllt. Die Veräußerung dieses wesentlichen Teils des IDL-Bereiches ist dadurch umgesetzt worden, dass die LBBH die Beteiligung an ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft IBAG (die vor dem Verkauf durch Formwechsel in eine GmbH unter der Firma BIH Berliner Immobilien Holding GmbH („BIH“) umgewandelt wurde) verkauft hat. Unter der BIH, der früheren IBAG, waren zu-vor durch Restrukturierungsmaßnahmen zahlreiche im IDL-Bereich tätige Gesell-schaften der LBBH-Gruppe zusammengefasst worden. Die Vertragsparteien des IDL-Kaufvertrages haben in einer im 2. Quartal 2007 abgeschlossenen Abrech-nungs- und Vergleichsvereinbarung zum IDL-Kaufvertrag grundsätzlich sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem IDL-Kaufvertrag gegen eine Zahlung in Hö-he von EUR 37 Mio. an das Land Berlin abgegolten. Die LBBH steht jedoch wei-terhin ohne betragsmäßige Begrenzung dafür ein, dass in der BIH und ihren Toch-terunternehmen keine Risiken verblieben sind, die von der Risikoabschirmung nach der Detailvereinbarung ausdrücklich ausgenommen sind.

[17] Durch das Berliner Sparkassengesetz vom 28. Juni 2005 wurde die LBB AöR mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in eine Aktiengesellschaft, die heutige LBB, umge-wandelt. Die LBBH, damals noch Bankgesellschaft Berlin AG, übernahm sämtli-che Aktien der neu entstandenen LBB. Durch § 3 des Berliner Sparkassengesetzes wurde die LBB mit der Trägerschaft an der Berliner Sparkasse beliehen.

[18] Ebenfalls mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2006 wurde das Bankge-schäft und – soweit möglich – alle sonstigen operativen und nicht operativen Ge-schäftstätigkeiten der damaligen Bankgesellschaft Berlin AG einschließlich aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege der Ausgliederung nach dem Um-wandlungsgesetz auf die LBB übergeleitet. 2006 wurde die Bankgesellschaft Ber-lin AG in Landesbank Berlin Holding AG umbenannt. Seit der Übertragung ihres Vermögens auf die LBB betreibt die LBBH keine Bankgeschäfte mehr und hat daher Ende 2006 ihre Bankerlaubnis zurückgegeben. Sie ist nicht mehr Kreditin-stitut, sondern Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des KWG.

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[19] Am 29. Mai 2006 schlossen die LBBH, damals noch Bankgesellschaft Berlin AG, und die LBB einen Geschäftsbesorgungsvertrag, durch den die LBB die Besor-gung des gesamten Geschäftsbetriebs der LBBH übernahm. Die Geschäftsbesor-gung erstreckt sich jedoch nicht auf die Grundfragen der Unternehmenspolitik der LBBH sowie auf die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der LBBH als Gesell-schafterin der LBB.

[20] Die LBB brachte mit Wirkung zum 1. Oktober 2006 ihren als Niederlassung ge-führten Geschäftsbereich „Berliner Bank“ in die neu gegründete Berliner Bank AG & Co. KG ein. Einzige Kommanditistin war die LBB. Einzige persönlich haf-tende Gesellschafterin war die neu gegründete Berliner Bank Beteiligungs AG, deren alleinige Aktionärin die LBB war. Mit Wirkung zum Jahreswechsel 2006/2007 hat die LBB sowohl die Anteile an der Berliner Bank AG & Co. KG als auch die Anteile an der Berliner Bank Beteiligungs AG an die Deutsche Bank AG veräußert.

[21] Im Jahr 2007 initiierte das Land Berlin ein Bieterverfahren zum Verkauf seines Anteils an der LBBH, um den Vorgaben der EG-Kommission nachzukommen. Im Rahmen dieses Bieterverfahrens kaufte die Erwerbs-KG mit Aktienkauf- und Übertragungsvertrag vom 15. Juni 2007 die Beteiligung des Landes Berlin in Hö-he von 80,95% des Grundkapitals der LBBH. Aufgrund eines freiwilligen öffent-lichen Übernahmeangebots vom 31. Juli 2007 erwarb die Erwerbs-KG zusätzlich rund 7,1% der LBBH-Aktien gegen Zahlung von EUR 6,81 je Stückaktie. Weitere rund 10,63% der LBBH-Aktien hatte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband – Körperschaft des öffentlichen Rechts – („DSGV öK“) im Jahr 2007 erworben. Der DSGV öK übertrug seine gesamte Beteiligung an der LBBH am 1. Januar 2008 auf die Beteiligungs-KG, deren geschäftsführende Gesellschafterin die Er-werbs-KG ist (vgl. dazu Ziffer III.5.1).

[22] Die Erwerbs-KG hat sich beim Erwerb der LBBH-Aktien vom Land Berlin ge-genüber dem Land Berlin verpflichtet, das Eigentum an den erworbenen Aktien für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem 8. August 2007 nicht auf eine andere Person zu übertragen, es sei denn, bei dieser Person handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen der Erwerbs-KG im Sinne des § 15 AktG oder ein anderes Mitglied der S-Finanzgruppe, und diese Person (und gegebenen-falls alle weiteren mit der Erwerbs-KG verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beziehungsweise andere Mitglieder der S-Finanzgruppe, auf welche erworbene Aktien übertragen werden) übernimmt gegenüber dem Land Berlin ebenfalls diese vertragliche Verpflichtung.

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3. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand

[23] Die LBBH hat ihren Sitz in Berlin mit Geschäftsanschrift Alexanderplatz 2, 10178 Berlin.

[24] Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

[25] Gemäß § 2 der Satzung der LBBH ist Gegenstand des Unternehmens das Halten und die Veräußerung der Gesellschaften des Konzerns der LBB, welche Bankge-schäfte aller Art betreiben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnah-men berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen betei-ligen. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, strukturell verändern, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen oder sich auf deren Ver-waltung beschränken sowie über ihren Beteiligungsbesitz verfügen.

4. Grundkapital, Aktien, Aktionäre und Börsenhandel

[26] Das Grundkapital der LBBH beträgt EUR 2.554.741.132,93 und ist eingeteilt in 999.327.870 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem antei-ligen Betrag am Grundkapital von jeweils rund EUR 2,56 („LBBH-Aktie“). Die LBBH-Aktien sind voll eingezahlt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptver-sammlung eine Stimme. Die LBBH hat derzeit weder genehmigtes noch bedingtes Kapital. Die LBBH hält bei Unterzeichnung dieses Übertragungsberichts keine ei-genen Aktien.

[27] Die LBBH-Aktien werden unter der ISIN DE0008023227 (WKN 802322) im re-gulierten Markt an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard) sowie im Freiverkehr an den Börsen Hamburg, München und Stuttgart gehandelt.

[28] Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Berichts hält die Erwerbs-KG 879.867.543 LBBH-Aktien. Die Beteiligungs-KG hält 106.199.981 LBBH-Aktien. Im Übrigen befinden sich die Aktien im Streubesitz.

5. Teilgewinnabführungsvertrag zwischen LBBH und der Erwerbs-KG

[29] Die LBBH, damals noch firmierend unter Bankgesellschaft Berlin AG, hatte am 16. April 2002 im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung durch das Land Berlin einen als Teilgewinnabführungsvertrag ausgestalteten Besserungsschein mit dem Land Berlin abgeschlossen. Aufgrund des Besserungsscheins war die

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Bankgesellschaft Berlin AG unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, 15% ihres Jahresüberschusses an das Land Berlin abzuführen. Der Besserungsschein hat eine Laufzeit bis einschließlich 2018. Im Rahmen des Erwerbs der LBBH-Aktien des Landes Berlin hat die Erwerbs-KG die Rechte aus diesem Teilgewinn-abführungsvertrag vom Land Berlin übernommen, ebenso das Recht auf Zahlung einer Avalprovision. Einzelheiten zur Avalprovision und zum Besserungsschein sind unter Ziffer II.12.3 erläutert.

6. Vorstand und Aufsichtsrat

[30] Der Vorstand der LBBH besteht aus zwei Mitgliedern, Herrn Dr. Johannes Evers (Vorstandsvorsitzender) und Herrn Martin Klaus Müller. Die LBBH wird gemäß § 7 ihrer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmit-glied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.

[31] Der Aufsichtsrat der LBBH besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 und § 8 Abs. 1 der Satzung aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zu-sammen. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung gewählt. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat an: Herr Heinrich Haasis (Vorsitzender), Herr Hans Jörg Duppré, Herr Gerhard Grandke, Herr Artur Grzesiek, Herr Claus Friedrich Holtmann, Herr Thomas Mang, Herr Helmut Schleweis, Herr Peter Schneider, Herr Friedrich Schubring-Giese, Herr Dr. Harald Vogelsang als Anteilseignervertreter und Frau Bärbel Wulff (stellvertretende Vor-sitzende), Herr Michael Dutschke, Frau Christina Förster, Herr Sascha Händler, Herr Gerald Herrmann, Herr Michael Jänichen, Herr Daniel Kasteel, Herr Frank Meysel, Herr Wolfgang Pansegrau, Herr Frank Wolf als Arbeitnehmervertreter.

7. Mitarbeiter und Mitbestimmung im LBBH-Konzern

[32] Die LBBH beschäftigt keine Mitarbeiter. Zum 31. Dezember 2011 bestanden in der LBB und den nachgeordneten Konzernunternehmen insgesamt 5.931 Mitar-beiterkapazitäten (rechnerische Vollzeitstellen). Bei der LBB bestehen ein Be-triebsrat mit insgesamt 29 Betriebsratsmitgliedern sowie ein Konzernbetriebsrat mit 13 Mitgliedern.

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8. Struktur und Geschäftstätigkeit des LBBH-Konzerns

[33] Struktur des LBBH-Konzerns

[34] Die LBBH ist eine Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und zu 100% an der LBB und der LBB-INVEST beteiligt. Die LBBH bil-det gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB den LBBH-Konzern.

[35] Das folgende Schaubild stellt vereinfacht die organisatorische und rechtliche Struktur des LBBH-Konzerns dar:

* Die Anteilsquote beträgt 88,0459% und wurde aus Gründen der vereinfachten Darstellung aufgerundet.

[36] Neben der LBBH sind zum 31. Dezember 2011 94 Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses der LBBH einbezogen worden. Darüber hinaus gehören zum LBBH-Konzern weitere Tochterunternehmen, Zweckgesellschaften und Spezial- und Publikumsfonds sowie assoziierte Unter-nehmen und Beteiligungen an Joint Ventures, die wegen untergeordneter Bedeu-tung nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden.

100 %

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Streubesitz

Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

88,05 % *) 1,33 % Komplementärin

10,63 %

75 % -1 Aktie

Regionalverbandsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH

Komplementärin

66,67 %

100 %

100 %

100 %

Landesbank Berlin Holding AG

Landesbank Berlin AG Berliner Sparkasse

Berlin Hyp AG

BankenService

GmbH S-Kreditpartner

GmbH netbank AG

LBB-INVEST

GmbH

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8.1 Geschäftstätigkeit

[37] Der LBBH-Konzern hat seine Geschäftstätigkeit in den vier strategischen Ge-schäftsfeldern Private Kunden, Firmenkunden, Immobilienfinanzierung und Kapi-talmarktgeschäft gebündelt.

[38] Hinzu kommen das Zinsmanagement und die Servicefunktionen Corporate Center und Marktfolge. Im Zinsmanagement wird die zentrale Steuerung des Bankbuchs abgebildet. Die Corporate Center umfassen unter anderem die Bereiche Infrastruk-tur, Risiko und Controlling, Personal, Unternehmensentwicklung und Recht, Re-vision und Finanzen. Die Marktfolge umfasst die Back-Office-Dienstleistungen des BankenService und der Kreditbereiche der LBB.

9. Beteiligungen der LBBH

[39] Der wesentliche Teil des operativen Geschäfts der LBBH-Gruppe ist bei der LBB, einer 100%igen Tochtergesellschaft der LBBH, und deren Tochtergesellschaften, angesiedelt.

9.1 Landesbank Berlin AG

[40] Die LBB ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Char-lottenburg unter HRB 99726 B eingetragen. Die LBBH ist alleinige Aktionärin der LBB. Die LBB ist ein Kreditinstitut i.S.d. KWG und unterhält Niederlassun-gen in London und Luxemburg.

a. Unternehmensgegenstand

[41] Gegenstand des Unternehmens der LBB ist der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art und die Durchführung der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte, Fi-nanz- und sonstigen Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann diesen Un-ternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Wege der Beleihung die Träger-schaft an öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen, Bausparkassen und anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen zu übernehmen.

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[42] Die LBB ist eine Universalbank mit regionalem Schwerpunkt in Berlin und Bran-denburg. Die LBB hat nach § 3 des Berliner Sparkassengesetzes die Aufgabe ei-ner Sparkassenzentralbank (Girozentrale) und gilt als eigener Sparkassenverband.

b. Berliner Sparkasse

[43] Die LBB betreibt als Niederlassung die unter eigener Marke firmierende Berliner Sparkasse, eine öffentlich-rechtliche Sparkasse in der Rechtsform einer teilrechts-fähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Gemäß § 3 Abs. 2 des Berliner Sparkas-sengesetzes ist die LBB mit der Trägerschaft für die Berliner Sparkasse beliehen. Die Geschäfte der Berliner Sparkasse sind nach kaufmännischen Grundsätzen un-ter Beachtung allgemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte zu führen. Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der Berliner Sparkasse. Der Geschäftsbereich der Berliner Sparkasse ist auf das Land Berlin auszurichten.

[44] Als Träger ist die LBB berechtigt und verpflichtet, die Berliner Sparkasse im Ein-klang mit den Vorgaben des Berliner Sparkassengesetzes zu betreiben. Sie muss der Berliner Sparkasse hierfür die sachlichen, personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Die Berliner Sparkasse selbst hat kein eigenes, von der LBB getrenntes Vermögen. Ihr Vermögen ist vielmehr der LBB zugeordnet. Ent-sprechend treffen die im Namen der Berliner Sparkasse im Rechtsverkehr begrün-deten Rechte und Pflichten nicht die Sparkasse, sondern die LBB. Sie werden die-ser nach dem Berliner Sparkassengesetz unmittelbar zugeordnet. Die Beleihung der LBB umfasst neben der Trägerschaft an der Berliner Sparkasse auch die Funk-tion als Sparkassenzentralbank und Sparkassenverband.

[45] Die LBB nutzt für ihren Geschäftsbereich "Berliner Sparkasse" die Sparkassen-marken, insbesondere die Wortmarke „Sparkasse“, das Sparkassen-S und die Farbmarke "Rot", im Rahmen der vom DSGV e.V. als Markeninhaber in den je-weiligen Markensatzungen aufgestellten Benutzungsregeln. Daneben nutzen auch Konzernunternehmen der der LBB (S-Kreditpartner, BankenService) Marken der S-Finanzgruppe.

c. Gewinnabführungsvertrag zwischen LBBH und LBB

[46] Zwischen der LBBH und der LBB besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Auf-grund des Gewinnabführungsvertrages ist die LBB AG verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die LBBH abzuführen. Vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen ist nach Abzug der Vergütung der stillen Beteiligung an die Erwerbs-

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KG (vgl. dazu sogleich unter d) der ganze Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzli-che Rücklage einzustellen ist, von der LBB an die LBBH abzuführen. Umgekehrt ist die LBBH verpflichtet, etwaige Verluste der LBB auszugleichen (§ 302 AktG).

d. Stille Beteiligung an der LBB

[47] Die Erwerbs-KG hält eine stille Einlage in der LBB im Nennbetrag von EUR 700 Mio. Diese stille Einlage hat die Erwerbs-KG im Rahmen des Erwerbs der LBBH-Aktien vom Land Berlin übernommen. Vertragsgemäß steht der Erwerbs-KG als stillem Gesellschafter ergebnisabhängig eine Beteiligung am Gewinn der LBB in Höhe von 7,22% p. a. in Bezug auf den Einlagebetrag zu bzw. nimmt sie an dem Bilanzverlust bzw. Jahresfehlbetrag der LBB teil, der ohne den Verlustausgleich entstehen würde, und zwar im Verhältnis des Einlagenennbetrags zum Gesamt-nennwert der Haftkapitalanteile der LBB (alle Kapitalanteile, die für Verluste haf-ten: Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und ggf. Bilanzgewinn). Auf die stille Einlage hat die LBB für das Geschäftsjahr 2010 eine Gewinnbeteili-gung in Höhe von EUR 50,54 Mio. an die Erwerbs-KG gezahlt. Für das Ge-schäftsjahr 2011 wurde die stille Einlage nur teilweise mit EUR 9 Mio. bedient, da ihre Bedienung nicht zu einem Verlust führen darf. Stimm- oder Kontrollrechte werden durch die stille Einlage nicht gewährt. Die LBB kann die stille Einlage erstmals zum 31. Dezember 2014 mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren kündi-gen.

[48] Zum 31. Dezember 2010 wurde der Begriff „Stille Einlagen“ im KWG gestrichen. Kapital, welches auf dieser Basis einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wird, darf nur noch eingeschränkt angerechnet werden. Die der LBB zur Verfügung ge-stellte stille Einlage von EUR 700 Mio. darf derzeit gemäß Übergangsvorschrift des KWG bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin zu 100 % angerechnet werden. Zur Umsetzung der als „Basel III“ bezeichneten Beschlüsse des Basler Ausschus-ses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ist mit einer erneuten Änderung des KWG zu rechnen. Voraussichtlich wird die derzeitige Übergangs-regelung gemäß KWG mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 geändert. Die Er-werbs-KG, die LBBH und die LBB sind in Gesprächen über eine zeitnahe Um-wandlung der stillen Einlage in regulatorisch anerkanntes Kernkapital zur Stär-kung der Kernkapitalquote der LBB. Eine abschließende Entscheidung über Form und Zeitpunkt der Umwandlung der stillen Einlage ist noch nicht getroffen.

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e. Geschäftstätigkeit

[49] Das Geschäftsfeld Private Kunden betreibt das Universalbankgeschäft mit Pri-vatpersonen. Im regionalen Geschäft der Berliner Sparkasse werden rund zwei Millionen Privatkunden betreut. Das überregionale Kreditkartengeschäft wird überwiegend mit sogenannten Co-Branding-Partnern (zum Beispiel ADAC, Ama-zon, Air Berlin) betrieben und umfasst rund zwei Millionen ausgegebene Kredit-karten. Zum Geschäftsfeld Private Kunden gehört auch eine Beteiligung der LBB an der netbank AG, Hamburg, in Höhe von rund 74,99% (75% minus einer Ak-tie). Die Beteiligung an der netbank AG, einer Internetbank, stellt für die LBB ein Investment in den Direktbank-Kanal dar. Im überregionalen Konsumentenkredit-geschäft ist zusammen mit der Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG eine Konsumentenkreditplattform für die bundesdeutschen Sparkassen entstanden, die Mitte 2011 in der Gründung einer eigenständigen Konsumentenkreditbank – die „S-Kreditpartner GmbH“ – mündete.

[50] Das Geschäftsfeld Firmenkunden betreut im Kernmarkt Berlin-Brandenburg knapp 68.000 kleine und mittelständische Unternehmen mit einem umfassenden Leistungsangebot. Ergänzend werden ausgewählte Dienstleistungen für Unter-nehmen als Kooperationspartner im Sparkassenverbund angeboten. Der Marktauf-tritt erfolgt mit den Marken Landesbank Berlin AG im mittelständischen Firmen-kundengeschäft und Berliner Sparkasse im Gewerbekundengeschäft.

[51] In der gewerblichen Immobilienfinanzierung sind die LBB und die BerlinHyp gemeinsam tätig. Das Geschäftsfeld betreut rund 2.700 Kunden (Risikoverbünde) mit rund 8.400 Immobilien im Inland und in ausgewählten Auslandsmärkten. Schwerpunktmäßig werden die Geschäfte mit gewerblichen Investoren, Woh-nungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Immobilienfonds und ausge-wählten Projektentwicklern betrieben. Das Geschäft mit Immobilienfinanzierun-gen der LBB und der BerlinHyp wird, soweit rechtlich möglich, über das insti-tutsübergreifende Geschäftsfeld gesteuert. Dementsprechend eng sind auch die jeweiligen Einheiten der beiden Unternehmen miteinander verbunden.

[52] Das Kapitalmarktgeschäft (KMG) umfasst die Bereiche Client Business (Distribu-tion und Produktion), Treasury und Trading sowie Internationales Geschäft. Zum Geschäftsfeld KMG gehören darüber hinaus die Kapitalanlagegesellschaft LBB-INVEST sowie operative Einheiten der LBB an den Auslandsstandorten London und Luxemburg. Das Kapitalmarktgeschäft, das seinen Fokus zukünftig noch stärker auf das kundenbezogene Geschäft ausrichtet, folgt mit dieser Aufstellung der Strategie der Bank, diversifizierte Einkommensströme aus einer breiten Palette

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von Aktivitäten zu erschließen. Zielkundengruppe sind neben mittelständischen institutionellen Kunden vor allem die Sparkassen. Das Management von kurz- und langfristigen Anlage- und Handelsgeschäften ergänzt das Kundengeschäft. Gleichzeitig wird im Kapitalmarktgeschäft die Liquidität des LBBH-Konzerns ge-steuert und die langfristige Refinanzierung sichergestellt.

[53] Der LBBH-Konzern versteht sich als Dienstleister für Sparkassen. Er unterhält Geschäftsbeziehungen zu mehr als 300 Instituten und baut dieses Geschäft be-darfsgerecht aus. Dabei konzentriert die LBB – abgeleitet aus ihren eigenen Erfah-rungen als Sparkasse für Berlin – ihr Angebot auf das kundenorientierte Kapital-marktgeschäft, die Konsumentenfinanzierung und die Marktfolge.

[54] Die LBB erbringt aufgrund zahlreicher Geschäftsbesorgungsverträge Dienstleis-tungen insbesondere in den Bereichen Recht, Rechnungswesen und Steuern, Mit-arbeiterfortbildung, Compliance und Kapitalmarkt, Risikocontrolling, IT sowie Marktgerechtigkeitsanalyse für Handelsgeschäfte nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) gegenüber ihren Konzerngesellschaften.

9.2 Landesbank Berlin Investment GmbH

[55] Die LBB-INVEST ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 29288 B eingetragen. Die LBBH ist alleinige Gesell-schafterin der LBB-INVEST. Zwischen der LBBH und der LBB-INVEST besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages ist die LBB-INVEST verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die LBBH abzuführen. Um-gekehrt ist die LBBH verpflichtet, etwaige Verluste der LBB-INVEST auszuglei-chen (§ 302 AktG).

[56] Die LBB-INVEST ist eine Kapitalanlagegesellschaft. Ihre Tätigkeit besteht insbe-sondere darin, bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz zugelassenen Vermögensgegenständen geson-dert vom eigenen Vermögen in Form von Geldmarkt- und Wertpapiersonderver-mögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilsscheine) auszustellen.

[57] Darüber hinaus wird das Depotgeschäft als zulässiges Nebengeschäft im Rahmen von Anlageprogrammen an eigenen Sondervermögen betrieben. Die LBB-INVEST bietet zudem fondsgebundene Finanzportfolioverwaltung.

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10. Ausgewählte Beteiligungen der LBB

[58] Die LBB hält wichtige strategische Beteiligungen des LBBH-Konzerns, insbeson-dere die Anteile an der BankenService, welche unter anderem die LBBH-Gruppe mit Back-Office-Dienstleistungen versorgt, an der BerlinHyp, die zusammen mit der LBB das Geschäftsfeld Immobilienfinanzierung des LBBH-Konzerns bildet, und an der S-Kreditpartner mit dem Schwerpunkt im Konsumentenkreditgeschäft.

10.1 BankenService GmbH Unternehmensgruppe Landesbank Berlin

[59] Die BankenService ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deut-schem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts-gerichts Charlottenburg unter HRB 49885 B eingetragen. Unternehmensgegens-tand der BankenService ist die Erbringung bankbetrieblicher Dienstleistungen ein-schließlich sämtlicher damit verbundener Beratungs-, Planungs-, Unterstützungs- und Bereitstellungsleistungen. Die LBB ist alleinige Gesellschafterin der Banken-Service.

[60] Zwischen der LBB und der BankenService besteht ein Beherrschungsvertrag mit der LBB als herrschender und der BankenService als beherrschter Gesellschaft. Aufgrund des Beherrschungsvertrags ist die LBB verpflichtet, etwaige Verluste der BankenService auszugleichen (§ 302 AktG).

[61] Die BankenService ist ein Dienstleistungsunternehmen, das das gesamte Spekt-rum der Back-Office-Dienstleistungen für Sparkassen und Banken anbietet. Hier-unter fallen unter anderem die Abwicklung von Zahlungsverkehrs- und Geldver-sorgungsprozessen, von Wertpapiergeschäften, von Marktfolgeaktivitäten im Ak-tiv- und Passivgeschäft, von Einkaufsaktivitäten sowie die Begleitung von Out-sourcing-Vorhaben sowie die Übernahme von anderen Logistik- und Einkaufsauf-gaben.

[62] Gemeinsam mit Sparkassen bzw. als Dienstleister für Sparkassen betreibt die Ban-kenService verschiedene Marktfolgedienstleistungszentren (SDZ) in der Form von Tochterunternehmen. Die BankenService hat von der readybank ag sämtliche Ge-schäftsanteile an deren Servicetochter readypartner gmbh erworben. Die ready-partner gmbh wurde in SDZ Rhein-Ruhr GmbH umfirmiert.

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10.2 Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft

[63] Die BerlinHyp ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 56530 B eingetragen. Unternehmensgegenstand der BerlinHyp ist der Betrieb einer Pfandbriefbank im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des PfandBG.

[64] Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der BerlinHyp vom 9. Dezember 2010 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LBB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) wurde am 25. Januar 2011 in das Handelsregister eingetragen. Seitdem ist die LBB alleinige Aktionärin der BerlinHyp.

[65] Zwischen der LBB und der BerlinHyp besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Auf-grund des Gewinnabführungsvertrages ist die BerlinHyp verpflichtet, ihren gan-zen Gewinn an die LBB abzuführen. Umgekehrt ist die LBB verpflichtet, etwaige Verluste der BerlinHyp auszugleichen (§ 302 AktG).

[66] Die BerlinHyp und die LBB bilden gemeinsam das Geschäftsfeld Immobilienfi-nanzierung im LBBH-Konzern und sind einer der großen deutschen Anbieter von Immobilienfinanzierungen. Ihre Vertriebsaktivitäten konzentriert die Unterneh-mensgruppe auf das Geschäft mit Investoren, Wohnungsunternehmen, Immobi-lienfonds, Kapitalanlagegesellschaften sowie ausgewählten Bauträgern und Pro-jektentwicklern.

10.3 S-Kreditpartner GmbH

[67] Die S-Kreditpartner ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deut-schem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts-gerichts Charlottenburg unter HRB 134899 B eingetragen. Unternehmensgegens-tand der S-Kreditpartner ist der Betrieb von Bankgeschäften i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz sowie sonstigen damit zusammenhängenden Dienst-leistungen im Rahmen der der Gesellschaft nach dem Kreditwesengesetz erteilten Erlaubnis. Die LBB hält rund 66,67 % des Stammkapitals der S-Kreditpartner; die übrigen Anteile werden von der Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG gehalten.

[68] Die S-Kreditpartner hat ihr Geschäft zum 1. Juni 2011 aufgenommen. Kernge-schäft der S-Kreditpartner sind Ratenkredite (Sparkassen-Privatkredit), Autofi-

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nanzierungen und Händlereinkaufsfinanzierungen. Im Oktober 2011 wurden Ak-tivitäten der readybank ag in die S-Kreditpartner übernommen.

10.4 GfBI Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilien mbH

[69] Die GfBI Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilien mbH („GfBI“) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 26124 B eingetragen. Die LBB ist alleinige Gesellschafterin der GfBI. Sat-zungsmäßiger Unternehmensgegenstand der GfBI ist insbesondere die Erbringung von Planungs-, Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informa-tions- und Kommunikationssystemen sowie der Betrieb von Immobiliendienstleis-tungsgeschäften, soweit hierfür nicht eine bankaufsichtsrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

[70] Zwischen der LBB und der GfBI besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages ist die GfBI verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die LBB abzuführen. Umgekehrt ist die LBB verpflichtet, etwaige Verluste der GfBI auszugleichen (§ 302 AktG).

[71] Die GfBI hat Teile des IDL-Bereichs der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin AG übernommen. Die im IDL-Bereich tätige BIH (vormals IBAG) hat mit Spaltungs-vertrag vom 15. Dezember 2005 wesentliche Teile ihres Vermögens auf die GfBI (damals noch als BB-Data Gesellschaft für Informations- und Kommunikations-systeme mbH firmierend) übertragen. Diese Abspaltung umfasste Geschäftsaus-stattung, Mietverträge, Mitarbeiter und sämtliche Aktiva und Passiva des IDL-Bereichs, die nicht von der Risikoabschirmung durch das Land Berlin erfasst wa-ren, darunter insbesondere die Beteiligung an der GfBI Immobilien Solutions GmbH. Die Tätigkeit der GfBI umfasst die Verwaltung und Abwicklung des über-tragenen Geschäftsbereichs.

10.5 Landesbank Berlin International S.A., Luxemburg

[72] Die Landesbank Berlin International S.A., Luxemburg ist eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts (Société Anonyme) mit Sitz in Luxemburg-Stadt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Bezirksgericht Luxemburg unter der Nummer B15024 eingetragen. Es gilt die Satzung in der Fassung vom 30. März 2006, die im Mémorial C, Nr. 2020 vom 27. Oktober 2006 veröffentlicht ist. Die

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Dauer der Gesellschaft ist unbegrenzt. Sie ist zur Durchführung von Bank-, Fi-nanz- und Handelsgeschäften aller Art in Luxemburg und im Ausland berechtigt.

11. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation des LBBH-Konzerns

[73] Die nachfolgende Tabellen zeigen die wichtigsten Kennzahlen des LBBH-Konzerns der letzten drei Geschäftsjahre im Überblick (Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards ("IFRS"), Zahlen als Vorjahreswert zum Teil gemäß IAS 8 angepasst).

[74] Gewinn- und Verlustrechnung letzten drei Geschäftsjahre:

[75] Der in 2011 erstmalig dargestellte Posten „Aufwand Bankenabgabe“ in Höhe von EUR 30 Mio. beinhaltet die Erfassung des jeweils am 30. September des Jahres fällig werdenden Jahresbeitrags zum Restrukturierungsfonds.

Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.-31.12. 2011 1.1.-31.12. 2010 1.1.-31.12. 2009

Zinsüberschuss Mio. € 951 725 862Risikovorsorge im Kreditgeschäft Mio. € 83 105 185Provisionsüberschuss Mio. € 269 274 262Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen Mio. € -2 7 -15Ergebnis aus erfolgswirksam zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten

Mio. € -16 349 478

Ergebnis aus Finanzanlagen Mio. € -163 -22 -107Ergebnis aus nach der Equity-Methode be-werteten Anteilen

Mio. € -24 8 -14

Sonstiges betriebliches Ergebnis Mio. € 121 84 33Verwaltungsaufwendungen Mio. € 982 1.003 985Operatives Ergebnis vor Bankenabgabe Mio. € 71 317 329Aufwand Bankenabgabe Mio. € 30 0 0Operatives Ergebnis nach Bankenabgabe / Ergebnis vor Steuern

Mio. € 41 317 329

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Mio. € 120 52 64Konzernüberschuss / Ergebnis nach Steuern

Mio. € -79 265 265

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[76] Bilanz der letzten drei Geschäftsjahre:

Bilanz 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009 Barreserve Mio. € 983 830 1.342Forderungen an Kreditinstitute Mio. € 16.720 16.750 22.461Forderungen an Kunden Mio. € 47.810 46.468 48.592Risikovorsorge Mio. € -988 -1.058 -1.116Positive Marktwerte aus derivati-ven Sicherungsinstrumenten

Mio. € 1.658 1.182 983

Erfolgswirksam zum Zeitwert bi-lanzierte finanzielle Vermögens-werte

Mio. € 18.237 17.198 17.586

Finanzanlagen Mio. € 40.924 45.013 48.687Nach der Equity-Methode bewer-tete Anteile

Mio. € 247 90 106

Immaterielle Vermögenswerte Mio. € 685 681 654Sachanlagen Mio. € 528 550 569Investment Properties Mio. € 48 59 86Tatsächliche Ertragsteueransprü-che

Mio. € 35 55 34

Latente Ertragsteueransprüche Mio. € 668 720 795Sonstige Aktiva Mio. € 3.620 2.927 3.043Zur Veräußerung gehaltene lang-fristige Vermögenswerte und Ab-gangsgruppen

Mio. € 0 12 13

Gesamt Mio. € 131.175 131.477 143.835Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Mio. € 32.586 32.840 41.370

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Mio. € 37.227 36.092 35.129

Verbriefte Verbindlichkeiten Mio. € 22.806 24.695 28.657Negative Marktwerte aus derivati-ven Sicherungsinstrumenten

Mio. € 2.624 2.000 1.624

Erfolgswirksam zum Zeitwert bi-lanzierte finanzielle Verpflichtun-gen

Mio. € 27.995 27.669 28.321

Rückstellungen Mio. € 1.235 1.192 1.214Tatsächliche Ertragsteuerver-pflichtungen

Mio. € 122 120 136

Latente Ertragsteuerverpflichtun-gen

Mio. € 10 15 15

Sonstige Passiva Mio. € 1.964 1.884 2.113Nachrangkapital Mio. € 2.288 2.248 2.544Eigenkapital Mio. € 2.318 2.722 2.712Gesamt Mio. € 131.17

5131.47

7 143.83

5Stille Einlagen (nom.) Mio. € 700 700 700

Kennzahlen 1.1. - 31.12. 2011 1.1. - 31.12. 2010 1.1. - 31.12. 2009

Cost-Income-Ratio % 86,4 70,4 65,4Eigenkapitalrentabilität vor Steu-ern

% 1,5 11,8 14,0

31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009

Mitarbeiterkapazitäten (Stich-tag)

Anzahl 5.931 5.985 6.009

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[77] Drei von vier strategischen Geschäftsfeldern – Private Kunden, Firmenkunden und Immobilienfinanzierung – entwickelten sich im Geschäftsjahr 2011 positiv. Die gute Entwicklung in diesen Geschäftsfeldern konnte aber die Belastungen im Kapitalmarktgeschäft nicht ausgleichen. Hier wirkten sich besonders deutlich die Unsicherheiten aus der Staatsschuldenkrise in der Eurozone sowie die erheblichen Volatilitäten an den Finanzmärkten aus.

12. Gewährträgerhaftung, Institutssicherung und Risikoabschirmung durch das Land Berlin

12.1 Gewährträgerhaftung

[78] Das Land Berlin haftet als Träger der ehemaligen LBB AöR für die Erfüllung sämtlicher zum 18. Juli 2005 bestehenden Verbindlichkeiten der LBB AG (§ 11 Abs. 1 Berliner Sparkassengesetz). Die Haftung ist für die bis zum 18. Juli 2001 vereinbarten Verbindlichkeiten zeitlich unbegrenzt. Für die danach bis zum 18. Juli 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten gilt die Haftung nur, wenn die Lauf-zeit der Verbindlichkeiten nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht (§ 11 Abs. 2 Berliner Sparkassengesetz). Die Erwerbs-KG ist verpflichtet, das Land Berlin freizustellen, falls das Land Berlin aus seiner Gewährträgerhaftung wegen Verbindlichkeiten der LBB aus ausstehenden Schuldverschreibungen und Schuld-scheindarlehen in Anspruch genommen wird.

12.2 Institutssicherung

[79] Die LBB ist Mitglied, die BerlinHyp angeschlossenes Institut der Sicherungsre-serve der Landesbanken und Girozentralen. Bei der Sicherungsreserve der Lan-desbanken und Girozentralen handelt es sich um eine institutssichernde Einrich-tung i.S.v. § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes („EAEG“). Geschützt werden danach nicht nur Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sondern das Institut selbst, insbesondere seine Liquidi-tät und Solvenz (§ 12 Abs. 1 EAEG). Zwischen der Sicherungsreserve, den Spar-kassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände und dem Si-cherungsfonds der Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund.

[80] Die netbank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (gesetz-liche Einlagensicherung) und dem erweiterten Einlagensicherungsfonds des Bun-desverbandes deutscher Banken e. V. (freiwillige Einlagensicherung) angeschlos-sen.

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[81] Die S-Kreditpartner betreibt ausschließlich das Kreditgeschäft und ist daher kein "Institut" im Sinne des § 1 Abs. 1 EAEG. Damit besteht keine Pflicht zur Mit-gliedschaft in einer Entschädigungseinrichtung.

12.3 Risikoabschirmung durch das Land Berlin

[82] In den Jahren 2000 und 2001 geriet der Konzern der Bankgesellschaft Berlin AG durch die Tätigkeit im Immobiliendienstleistungsgeschäft in Existenz bedrohende Schwierigkeiten. Um den Bestand und die Sanierung des Konzerns sicherzustel-len, erklärte sich das Land Berlin Ende 2001 bereit, die Bankgesellschaft Berlin AG sowie einige ihrer Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB – darunter die LBB und die BerlinHyp – von bestimmten Risiken aus dem IDL-Bereich ab-zuschirmen.

a. Detailvereinbarung

[83] Die Risikoabschirmung wurde durch die „Detailvereinbarung über die Abschir-mung des Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risi-ken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft“ vom 16. April 2002 („Detail-vereinbarung“) geregelt. Gegenstand der Risikoabschirmung durch das Land Berlin sind Kreditgarantien für bestimmte von den Konzernbanken gewährte Kre-dite an Gesellschaften des damaligen Immobiliendienstleistungsbereichs, Garan-tien für bestimmte Bilanzpositionen von Gesellschaften des damaligen Immobi-liendienstleistungsbereichs, eine Erfüllungsübernahme gegenüber der LPFV Fi-nanzbeteiligungs- und Verwaltungs GmbH und die Freistellung der Bankgesell-schaft Berlin AG von Risiken aus bestimmten Patronatserklärungen. Die Risiko-abschirmung umfasst ferner bestimmte Risiken aus Prospekthaftung wegen feh-lerhafter Prospekterstellung im Zusammenhang mit Immobilienfonds des früheren Immobiliendienstleistungsgeschäfts. Die Verpflichtungen des Landes Berlin nach der Detailvereinbarung sind auf einen Höchstbetrag von EUR 21,60 Mrd. be-schränkt. Nach dem Verständnis der Parteien der Detailvereinbarung entspricht dieser Betrag dem in mehrfacher Fassung bereinigten theoretischen Nominalbe-trag der abgeschirmten Risiken. Wesentliche Gesellschaften des damaligen Im-mobiliendienstleistungsgeschäfts des Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG wurden vom Land Berlin übernommen. Die Laufzeit der Garantien, Freistellun-gen, Erfüllungsübernahmen und Gewährleistungen nach der Detailvereinbarung endet spätestens im Jahr 2032.

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[84] Als Gegenleistung für die Risikoabschirmung haben die Bankgesellschaft Berlin AG und das Land Berlin in der Detailvereinbarung die Zahlung einer jährlichen Avalprovision und einen als Teilgewinnabführungsvertrag ausgestalteten Besse-rungsschein vereinbart. Die Erwerbs-KG hat das Recht auf Zahlung der Avalpro-vision und den Besserungsschein zusammen mit der vormaligen Beteiligung des Landes Berlin an der LBBH erworben. Die Ansprüche auf Zahlung der Avalpro-vision sowie Ansprüche aufgrund des Besserungsscheins werden durch die Über-tragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Erwerbs-KG nach den §§ 327a ff. AktG nicht berührt.

b. Avalprovision

[85] Die aufgrund der Detailvereinbarung zu zahlende Avalprovision beträgt EUR 15 Mio. jährlich. Sie ist jeweils bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zahlbar. Die Auf-teilung dieser Kosten innerhalb des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG erfolgt nach einer Vereinbarung vom August 2002, ergänzt im August 2004, und sieht eine Kostenerstattung durch die LBB, die BerlinHyp und die IBB entsprechend dem Verhältnis der Volumina der durch die Kreditgarantie geschütz-ten Kredite der Banken vor. Die Höhe der Avalprovision ist bis einschließlich 2011 festgelegt. Nach der Detailvereinbarung werden sich die Beteiligten im Jahre 2012 über die Höhe der für die Zeit ab dem Kalenderjahr 2012 geschuldeten Avalprovision verständigen. Solange sie keine Einigung erzielen, bleibt es bei den 15 Mio. p.a. Die Verpflichtung zur Zahlung der Avalprovision endet im Jahr 2032.

c. Besserungsschein als Teilgewinnabführungsvertrag

[86] Daneben wurde in der Detailvereinbarung ein an bestimmte Bedingungen ge-knüpfter Besserungsschein mit dem Land Berlin vereinbart, dessen Kosten von der Bankgesellschaft Berlin AG (heute LBBH) als der Hauptbegünstigten der De-tailvereinbarung allein zu tragen sind. Die Erwerbs-KG hat die Rechte aus dem Besserungsschein erworben. Der Besserungsschein hat eine Laufzeit bis ein-schließlich 2018. Aufgrund des Besserungsscheins ist die LBBH unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, 15% ihres Jahresüberschusses abzuführen. Die Ver-pflichtung zur Zahlung aufgrund des Besserungsscheins entsteht nur für Ge-schäftsjahre, in denen die LBBH – auf Gruppenebene – in mindestens einem Mo-nat sowohl eine Gesamtquote des haftenden Eigenkapitals (berechnet als das Ver-hältnis des haftenden Eigenkapitals der LBBH-Gruppe nach KWG zu den gewich-teten Risikoaktiva der LBBH-Gruppe) von mindestens 12,5% als auch eine Kern-

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kapitalquote (berechnet als Verhältnis zwischen dem Kernkapital der LBBH-Gruppe nach KWG zu den gewichteten Risikoaktiva der LBBH-Gruppe) von mindestens 7% erreicht. Die Ermittlung der Quoten erfolgt dabei nach einem spe-ziell vereinbarten Rechenmodell auf Grundlage des Eigenkapitals im LBBH-Konzern. Zahlungen aus dem Besserungsschein waren weder in 2011 noch in den vorangegangenen Geschäftsjahren zu leisten.

13. Aufsichtsrecht

[87] Die LBBH-Gruppe und einzelne ihrer Unternehmen unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank. Rechtliche Grundlage für die Aufsicht über Banken und Finanz-dienstleister ist in erster Linie das KWG, aber auch das WpHG und die auf Grund-lage dieser Gesetze erlassenen Vorschriften. Daneben sind einige Spezialgesetze wie insbesondere das Pfandbriefgesetz, das Depotgesetz, das Investmentgesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer relevant.

[88] Die LBB, die BerlinHyp und die netbank besitzen eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften – mit Ausnahme des Investmentgeschäfts – sowie zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nach dem KWG. Die S-Kreditpartner ist zum Betrieb des Kreditgeschäfts berechtigt. Die LBB und die BerlinHyp sind auch zum Be-trieb des Pfandbriefgeschäfts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des PfandBG be-rechtigt. Die LBB-INVEST verfügt über eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb ei-ner Kapitalanlagegesellschaft nach dem Investmentgesetz.

[89] Das KWG unterwirft das Betreiben von Bankgeschäften und die Erbringung von Finanzdienstleistungen einer Erlaubnispflicht und regelt, welche aufsichtsrechtli-chen Anforderungen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute bei dem Betreiben dieser Geschäfte einhalten müssen. Diese Regeln sind darauf ausgerich-tet, Fehlentwicklungen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren des Fi-nanzsystems stören könnten. Das KWG sowie die zugehörigen Verordnungen, Richtlinien und Verlautbarungen setzen unter anderem bestimmte auf Institute an-zuwendende europäische Richtlinien um. Diese Richtlinien betreffen die Rech-nungslegung, das haftende Eigenkapital, die risikobezogene Kapitaladäquanz, die konsolidierte Aufsicht, die Überwachung und Kontrolle von Großkrediten, die Er-richtung von Geschäftsstellen innerhalb der Europäischen Union sowie die Schaf-fung eines einheitlichen Bankenmarkts für den gesamten Bereich der Europäi-schen Union ohne interne Beschränkungen für grenzüberschreitende Bankdienst-leistungen. Nach dem KWG müssen in Deutschland ansässige Institute bzw. Insti-

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tuts- und Finanzholding-Gruppen für ihren laufenden Geschäftsbetrieb im Interes-se der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben.

[90] Das allgemeine Bankaufsichtsrecht nach dem KWG wird für das Sparkassenge-schäft der LBB durch die Vorgaben des Sparkassenrechts ergänzt, das Recht des jeweiligen Bundeslandes ist. Das für die LBB maßgebliche Gesetz ist das Berliner Sparkassengesetz vom 28. Juni 2005. Die LBB wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 3 des Berliner Sparkassengesetzes mit der Trägerschaft an der Berliner Sparkasse beliehen. Die LBB hat gemäß § 3 Abs. 4, 5 des Berliner Sparkassengesetzes auch die Aufgabe einer Sparkassenzentralbank (Girozentrale) und gilt als eigener Spar-kassenverband.

[91] Die Berliner Sparkasse und die LBB unterstehen der Staatsaufsicht. Die LBB steht in ihrer Funktion als Träger der Berliner Sparkasse sowie als Sparkassenzentral-bank (Girozentrale) und Sparkassenverband unter der Aufsicht der Aufsichtsbe-hörde gemäß § 9 des Berliner Sparkassengesetzes. Die Sparkassenaufsicht übt die für das Kreditwesen zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung des Landes Berlin aus. Über die Sparkassenaufsicht soll vor allem die ordnungsgemäße Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkassen sicherge-stellt werden. Das Berliner Sparkassengesetz sieht verschiedene Weisungs- und Kontrollbefugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde vor: Die LBB hat das Spar-kassengeschäft im Einklang mit den Weisungen der Aufsichtsbehörde zu betrei-ben. Der Vorstand der Berliner Sparkasse ist verpflichtet, die Geschäfte im Ein-klang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Weisungen der Aufsichtsbehörde zu führen.

III. Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

1. Überblick

[92] Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG („Erwerbs-KG“) ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Neuhardenberg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRA 2542 FF eingetragen.

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[93] Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erwerbs-KG ist die Regionalver-bandsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH („Regionalverbandsgesellschaft“) mit Sitz in Neuhardenberg (vgl. dazu Ziffer III.5.2). Einziger Kommanditist ist der DSGV öK. Die Erwerbs-KG ist zugleich einzig persönlich haftende Gesellschafte-rin der Beteiligungs-KG (vgl. dazu Ziffer III.5.1).

[94] In ihrer Funktion als Komplementärin der Erwerbs-KG übernimmt die Regional-verbandsgesellschaft die Geschäftsführung sowohl für die Erwerbs-KG als auch für die Beteiligungs-KG.

2. Unternehmensgeschichte

[95] Die Erwerbs-KG wurde am 21. Dezember 2006 von der Regionalverbandsgesell-schaft (damals noch Brilliant 442. GmbH) als geschäftsführende Gesellschafterin und dem DSGV öK als Kommanditisten gegründet, um an dem Bieterverfahren des Landes Berlin für den Verkauf seines Anteils an der LBBH teilzunehmen. Sitz der Gesellschaft war ursprünglich Berlin. Am 26. Februar 2009 wurde der Sitz der Erwerbs-KG nach Neuhardenberg verlegt.

[96] Im Rahmen des Bieterverfahrens für den Verkauf des Anteils des Landes Berlin an der LBBH kaufte die Erwerbs-KG mit Aktienkauf- und Übertragungsvertrag vom 15. Juni 2007 die Beteiligung des Landes Berlin an der LBBH in Höhe von 80,95% des Grundkapitals. Aufgrund eines freiwilligen öffentlichen Übernahme-angebots vom 31. Juli 2007 erwarb die Erwerbs-KG zusätzlich rund 7,1% der LBBH-Aktien.

[97] Weitere rund 10,63% der LBBH-Aktien hat die Beteiligungs-KG vom DSGV öK erworben. Unter Zurechnung der LBBH-Aktien der Beteiligungs-KG und auf-grund weiterer Erwerbe gehören der Erwerbs-KG rund 98,67% der LBBH-Aktien.

3. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand

[98] Die Erwerbs-KG hat ihren Sitz in Neuhardenberg mit Geschäftsanschrift Schloss Neuhardenberg, Schinkelplatz, 15320 Neuhardenberg. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.

[99] Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags der Erwerbs-KG ist Gegenstand des Unter-nehmens die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesell-schaften, insbesondere an der LBBH. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen be-

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rechtigt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens stehen.

4. Gesellschafter, Kapitalanteile, Stimmrechte

4.1 Gesellschafter

[100] Einzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Erwerbs-KG ist die Regionalverbandsgesellschaft mit Sitz in Neuhardenberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 12198 FF. Einziger Kommanditist der Erwerbs-KG ist der DSGV öK. Die Erwerbs-KG wird von der Regionalverbandsgesellschaft als Komplementärin vertreten.

4.2 Kapitalanteile

[101] Der DSGV öK hält einen festen Kapitalanteil in Höhe von EUR 10.000,00. Dies entspricht der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Zu einem Nach-schuss ist der DSGV öK nicht verpflichtet. Die Regionalverbandsgesellschaft als Komplementärin ist zur Leistung einer Einlage weder berechtigt noch verpflichtet. Sie ist nicht am Kapital und am Vermögen der Erwerbs-KG beteiligt.

[102] Der DSGV öK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nach § 1 Abs. 1 seiner Satzung ein Zusammenschluss der Regionalverbände (einschließlich der LBB, die nach § 3 Abs. 5 Satz 1 des Berliner Sparkassengesetzes als eigener Re-gionalverband gilt). Satzungsmäßige Aufgabe des DSGV öK ist die Förderung des Sparkassenwesens. Der DSGV öK ist zu unterscheiden vom DSGV e.V., zu des-sen Mitgliedern außer den Regionalverbänden auch die Landesbanken gehören. Der DSGV e.V. ist an der Erwerbs-KG und der Beteiligungs-KG und der LBBH nicht beteiligt.

[103] Über den Kommanditanteil des DSGV öK an der Erwerbs-KG werden finanzielle Beteiligungen von mehr als 400 deutschen Sparkassen gebündelt. Hierzu hat der DSGV öK diesen Sparkassen, überwiegend unmittelbar, teilweise mittelbar über die jeweiligen Regionalverbände, sowie die UBB Vermögensverwaltungsgesell-schaft mbH Unterbeteiligungen an seinem Kommanditanteil an der Erwerbs-KG eingeräumt.

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4.3 Stimmrechte

[104] Die Stimmrechte werden in der Erwerbs-KG nach Köpfen ausgeübt, wobei bei Stimmengleichheit der Komplementärin eine zweite Stimme zukommt. Das Stimmrecht des Kommanditisten ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stim-men gefasst, soweit nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine andere Mehrheit vorschreibt oder ausnahmsweise eine Zustimmung aller oder einzelner Gesellschafter rechtlich zwingend erforderlich ist. Ein Widerspruchsrecht des Kommanditisten nach § 164 HGB besteht nicht.

5. Verbundene Unternehmen

5.1 Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

[105] Die Beteiligungs-KG ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Neuhardenberg. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRA 2549 FF.

a. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand

[106] Die Beteiligungs-KG hat ihren Sitz in Neuhardenberg mit Geschäftsanschrift Schloss Neuhardenberg, Schinkelplatz, 15320 Neuhardenberg. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.

[107] Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungs-KG ist Gegenstand des Un-ternehmens die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Ge-sellschaften, insbesondere an der LBBH. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens stehen.

b. Gesellschafter der Beteiligungs-KG, Kapitalanteile, Stimmrechte

[108] Einzige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Beteiligungs-KG ist die Erwerbs-KG. Einziger Kommanditist der Beteiligungs-KG ist der DSGV öK.

[109] Die Erwerbs-KG hält einen festen Kapitalanteil von EUR 566.605.190,00. Der DSGV öK hält einen festen Kapitalanteil von EUR 1.000,00. Dies entspricht der im Handelsregister für den DSGV öK eingetragenen Haftsumme.

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[110] Die Beteiligungs-KG wird von der Erwerbs-KG als Komplementärin und diese wiederum durch die Regionalverbandsgesellschaft als deren Komplementärin ver-treten.

[111] Die Stimmrechte werden in der Beteiligungs-KG nach den Kapitalanteilen ausge-übt. Je EUR 100,00 gewähren eine Stimme. Die Erwerbs-KG verfügt damit über 99,99% der Stimmrechte. Das Stimmrecht des Kommanditisten ist, soweit recht-lich zulässig, ausgeschlossen.

5.2 Regionalverbandsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH

[112] Die Regionalverbandsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Neuhardenberg. Die Gesellschaft ist im Han-delsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 12198 FF eingetragen.

[113] Die Regionalverbandsgesellschaft wurde unter der Firma Brilliant 442. GmbH mit Sitz in Berlin gegründet. Am 22. Februar 2007 wurde die Brilliant 442. GmbH in Regionalverbandsgesellschaft mbH, am 13. Februar 2009 in Regionalverbandsge-sellschaft der S-Finanzgruppe mbH umbenannt.

a. Sitz, Geschäftsjahr und Unternehmensgegenstand

[114] Sitz der Gesellschaft ist Neuhardenberg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Unternehmensgegenstand der Regionalverbandsgesellschaft ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG.

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b. Gesellschafter der Regionalverbandsgesellschaft, Kapital, Stimmrechte

[115] Das Stammkapital der Regionalverbandsgesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Ge-sellschafter der Regionalverbandsgesellschaft sind:

Gesellschafter Geschäftsanteil (Nennbetrag)

Sparkassenverband Baden-Württemberg EUR 4.050

Rheinischer Sparkassen- und Giroverband EUR 3.850

Sparkassenverband Bayern EUR 3.000

Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH EUR 2.700

Ostdeutscher Sparkassenverband EUR 2.500

Sparkassenverband Niedersachsen EUR 2.250

Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband EUR 1.900

Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz EUR 1.350

Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband EUR 1.100

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein EUR 900

Sparkassenverband Saar EUR 400

DSGV öK EUR 1.000

[116] Bei Gesellschafterbeschlüssen in der Regionalverbandsgesellschaft gewähren je EUR 50,00 eines Geschäftsanteils eine Stimme. Gesellschafterbeschlüsse werden mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine andere Stimmenmehrheit vorschreibt. In Bezug auf die Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung der Regionalverbandsgesellschaft gibt es keine Absprachen zwischen den Gesell-schaftern.

c. Geschäftsführung

[117] Geschäftsführer der Regionalverbandsgesellschaft sind Herr Dietrich Harms, Herr Dr. Michael Schieble, Herr Carsten Steffan und Herr Manfred Üffing. Die Gesell-schaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge-meinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Alleinvertre-tungsbefugnis erteilt werden.

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5.3 Rechtsbeziehungen zwischen der LBBH bzw. der LBB und der Erwerbs-KG

[118] Zwischen dem Hauptaktionär Erwerbs-KG und der Beteiligungs-KG bzw. der Re-gionalverbandsgesellschaft einerseits und der LBBH bzw. der LBB andererseits bestehen unter anderem die folgenden Rechtsbeziehungen:

a. Stille Einlage der Erwerbs-KG bei der LBB

[119] Die Erwerbs-KG hält eine stille Einlage an der LBB in Höhe von EUR 700 Mio. Diese stille Einlage hat die Erwerbs-KG vom Land Berlin übernommen. Einzel-heiten zur stillen Einlage sind unter Ziffer II.9.1d erläutert.

b. Provisions- und Besserungsrecht der Erwerbs-KG

[120] Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung des Landes Berlin an der LBBH hat die Erwerbs-KG vom Land Berlin ferner das Recht zum Bezug einer Avalprovision und einen sog. Besserungsschein erworben. Einzelheiten zur Avalprovision und zum Besserungsschein sind unter Ziffer II.12.3 erläutert.

c. Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der LBB und der Regionalverbands-gesellschaft

[121] Im Jahr 2008 wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der LBB und der Regionalverbandsgesellschaft abgeschlossen, in dem die Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen durch die LBB für die Regionalverbandsgesellschaft und die dafür zu zahlende Vergütung geregelt sind. Die LBB erhält von der Regionalver-bandsgesellschaft eine Vergütung, durch die sämtliche nachgewiesenen Kosten der Geschäftsbesorgung erstattet werden. Für die Erstellung des Konzernabschlus-ses der Regionalverbandsgesellschaft 2010 und die damit im Zusammenhang von der LBB erbrachten Leistungen hat die Regionalverbandsgesellschaft in 2011 EUR 88.200 an die LBB vergütet.

d. Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der LBB, der Regionalverbandsge-sellschaft, der Erwerbs-KG und der Beteiligungs-KG

[122] Aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags vom 10. Dezember 2009 leistet die LBB organisatorische Unterstützung für die Regionalverbandsgesellschaft, die Erwerbs-KG und die Beteiligungs-KG bei der Erfüllung bestimmter Anzeige- und Meldepflichten gemäß AktG, KWG und WpHG. Die LBB erhält für die verabre-deten Leistungen ein angemessenes jährliches Entgelt in Höhe von EUR 1.600.

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Die Geschäftsbesorgung umfasst ausdrücklich nicht die Grundfragen der Unter-nehmenspolitik der LBBH sowie die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der Erwerbs-KG und der Beteiligungs-KG als Aktionäre der LBBH.

e. Girokontoverbindung der Regionalverbandsgesellschaft bei der LBB

[123] Bei der LBB besteht eine zu marküblichen Bedingungen geführte Kontoverbin-dung der Regionalverbandsgesellschaft. Die Geschäftsverbindung umfasst ein Firmenkonto und ein Tagesgeldkonto zu Standardkonditionen. Beide Konten wurden bisher nur in geringem Umfang (Guthaben beider Konten zum 31.12.2011 insgesamt TEUR 10,4) einlageseitig genutzt.

[124] Mit der Beteiligungs-KG bestehen keine bankgeschäftlichen Beziehungen. Mit ei-nem Geschäftsführer der RVG besteht eine zu marktüblichen Bedingungen ge-führte Girokonto-Verbindung auf Guthabenbasis.

6. Geschäftstätigkeit

[125] Die Erwerbs-KG, die Beteiligungs-KG und die Regionalverbandsgesellschaft ha-ben keinen operativen Geschäftsbetrieb. Ihr wesentlicher Zweck besteht im Halten und Steuern der Beteiligung an der LBBH. Die Erwerbs-KG beschäftigt einen Ar-beitnehmer. Die Erwerbs-KG, die Beteiligungs-KG und die Regionalverbandsge-sellschaft haben Geschäftsbesorgungsverträge mit der LBB abgeschlossen, unter denen die LBB gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Leistungen der Konzernrechnungslegung erbringt und die Erwerbs-KG, die Beteiligungs-KG und die Regionalverbandsgesellschaft organisatorisch bei der Erfüllung von Melde- und Anzeigepflichten unterstützt. (vgl. dazu Ziffer III.5.3).

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7. Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation

[126] Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die wesentlichen wirt-schaftlichen Eckdaten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der Er-werbs-KG.

[127] Gewinn- und Verlustrechnung der Erwerbs-KG für die letzten drei Geschäftsjah-re:

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg Gewinn- und Verlustrechnung 1.9.-31.08. 1.9. - 31.08. 1.9. - 31.08. 2011 2010 2009 TEUR TEUR TEURSonstige betriebliche Erträge 8 0 0Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 4 4 3b) Soziale Abgaben und Aufwendungen 1 1 1 für Altersversorgung und für Unterstützung Sonstige betriebliche Aufwendungen 613 946 1.579Erträge aus Beteiligungen 123.166 131.408 0 -davon aus verbundenen Unternehmen: 123.166 131.408 0Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 61.867 62.040 11.665 - davon aus verbundenen Unternehmen: 61.867 62.040 11.665Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 214 26 163 - davon aus verbundenen Unternehmen: 139 0 0Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 964.013 329.044 0Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -779.376 -136.520 10.245Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.300 4.003 1.252Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -783.676 -140.523 8.993Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 0 -1.466Belastung auf Kapitalkonten 783.676 140.523 0Gutschrift auf Kapitalkonten 0 0 -7.527Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0 0 0Bilanzgewinn

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[128] Bilanz der Erwerbs-KG für die letzten drei Geschäftsjahre:

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg AKTIVA 31.08.2011 31.08.2010 31.08.2009 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EURAusstehende Einlagen 0,0 0,0 0,0Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.255,0 5.207,0 5.542,6 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 836,9 866,8 870,3Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,1 0,0 0,0 2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0,0 0,0 0,0II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 61,4 17,7 7,3Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0Summe Aktiva 5.153,5 6.091,6 6.420,3PASSIVA 31.08.2011 31.08.2010 31.08.2009 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUREigenkapital I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 0,0 0,0 0,0II. Kapitalanteile Kommanditisten a) Festkapital (Kapitalkonto I) 0,0 0,0 0,0 - Festkapital 0,01 - ausstehende Einlage, nicht eingefordert -

0,01

b) Variables Kapital (Kapitalkonto II) -1.270,5 -329,5 1,5 c) Rücklagen des Kommanditisten (Kapitalkonto III) 6.415,1 6.415,1 0,0III. Rücklagen 0,0 0,0 6.415,1Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 8,6 5,5 3,12. sonstige Rückstellungen 0,3 0,4 0,5Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,0 0,0 0,02. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0Summe Passiva 5.153,5 6.091,6 6.420,3

[129] Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die Beteili-gung von rund 88,05 % an der LBBH. Des Weiteren wird eine Komplementärbe-teiligung von rund 99,99 % an der Beteiligungs-KG gehalten. Das Eigenkapital der Beteiligungs-KG beträgt zum 31. August 2011 EUR 458 Mio. Auf die Anteile

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an verbundenen Unternehmen wurde zum 31. August 2011 eine Abschreibung in Höhe von insgesamt EUR 937,8 Mio. vorgenommen. Im Zuge der Beteiligungs-bewertung schlugen insbesondere die infolge des schwierigen Bankenumfeldes zurückgenommenen Ergebniserwartungen der LBBH zu Buche. Der um die Ab-schreibung verminderte Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen bei der Erwerbs-KG beträgt zum 31. August 2011 EUR 4.255 Mio. Dieser Buchwert wurde im Rahmen einer freiwilligen Bilanzpostenbewertung der Erwerbs-KG zum 31. Dezember 2011 fortgeführt und bestätigt. Zum 31. Dezember 2011 wurde eine vorübergehende Wertminderung in Höhe von EUR 364 Mio. festgestellt, die auf-grund eines handelsrechtlichen Bewertungswahlrechtes nicht mindernd auf den Buchwert angerechnet wurde. Unter Berücksichtigung der vorübergehenden Wertminderung lässt sich ein beizulegender Zeitwert der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2011 von EUR 3.891 Mio. ermitteln.

IV. Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre

1. Überblick über die gesetzliche Regelung

[130] Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesell-schaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewäh-rung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Der Hauptaktionär legt die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeit-punkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen (§ 327b Abs. 1 Satz 1 AktG). Ferner hat der Hauptaktionär der Hauptversammlung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzung der Anteilsübertragung und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden. Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen oder mehrere auf Antrag des Hauptaktionärs vom zuständigen Landgericht bestellte sachverständige Prüfer zu prüfen (§ 327c Abs. 2 Satz 2 AktG). Schließ-lich hat der Hauptaktionär dem Vorstand der Gesellschaft vor Einberufung der Hauptversammlung eine von einem Kreditinstitut ausgestellte Erklärung gemäß § 327b Abs. 3 AktG vorzulegen, in der das Kreditinstitut eine Gewährleistung für die Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbe-schlusses im Handelsregister an die Minderheitsaktionäre zu zahlen. Mit der Ein-

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tragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär über. Unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister haben die Min-derheitsaktionäre Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung.

2. Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG als Hauptaktionär der LBBH

[131] Das Grundkapital der LBBH beträgt EUR 2.554.741.132,93 und ist eingeteilt in 999.327.870 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Erwerbs-KG ist Hauptak-tionär der LBBH i.S.v. § 327a AktG. Ihr gehörten zum Zeitpunkt des Verlangens vom 8. November 2011 und gehören bei Konkretisierung des Verlangens und Un-terzeichnung dieses Berichts unmittelbar und mittelbar insgesamt mehr als 95% des Grundkapitals der LBBH.

2.1 Aktienbesitz der Erwerbs-KG

[132] Von den von der LBBH insgesamt ausgegebenen 999.327.870 auf den Inhaber lautenden Stückaktien hält die Erwerbs-KG unmittelbar 879.867.543 Aktien. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 88,05%. Zum Nachweis des Aktienbesitzes verweisen wir auf die Depotauszüge zum 8. November 2011 und vom 5. März 2012 in Anlage 1.

2.2 Zurechnung des Aktienbesitzes der Beteiligungs-KG

[133] Der Beteiligungs-KG gehörten zum Zeitpunkt des Verlangens vom 8. November 2011 und gehören bei Konkretisierung des Verlangens und Unterzeichnung dieses Berichts 106.199.981 LBBH-Aktien. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 10,63% am Grundkapital der LBBH. Zum Nachweis des Aktienbesitzes verwei-sen wir auf die Depotauszüge zum 8. November 2011 und vom 5. März 2012 in Anlage 1.

[134] Die LBBH-Aktien der Beteiligungs-KG sind der Erwerbs-KG gemäß § 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. Danach gelten als Anteile, die einem Unternehmen gehören, auch Anteile, die einem von ihm abhängigen Unter-nehmen gehören. Abhängige Unternehmen sind nach § 17 Abs. 1 AktG rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Un-ternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

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[135] Die Erwerbs-KG ist die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Beteili-gungs-KG und hält rund 99,99% der festen Kapitalanteile an der Beteiligungs-KG (vgl. dazu oben Ziffer III.5.1b). Nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungs-KG werden die Stimmrechte nach den Kapitalanteilen ausgeübt. Die Stimmrechte des einzigen Kommanditisten, des DSGV öK, sind nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungs-KG soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Der Erwerbs-KG als persönlich haftender Gesellschafterin stehen deshalb stets mindestens 99,99% der Stimmrechte in der Beteiligungs-KG zu. Gesellschafterbeschlüsse in der Be-teiligungs-KG werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine andere Mehrheit vor-schreibt oder ausnahmsweise eine Zustimmung aller oder einzelner Gesellschafter rechtlich zwingend erforderlich ist. Ein Widerspruchsrecht des Kommanditisten nach § 164 HGB besteht nicht. Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungs-KG in der aktuellen Fassung vom 1. Dezember 2008 verlangt lediglich für die Verfügung über Anteile an der Beteiligungs-KG und für die Aufnahme von weiteren Gesell-schaftern die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Im übrigen ist nach dem Ge-sellschaftsvertrag die Zustimmung des Kommanditisten DSGV öK für Geschäfts-führungsmaßnahmen nicht erforderlich und der Gesellschaftsvertrag sieht keine weiteren Beschlussgegenstände vor, für die ein einstimmiger Beschluss der Ge-sellschafter notwendig ist. Damit kann die Erwerbs-KG nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungs-KG einen beherrschenden Einfluss im Sin-ne des § 17 Abs. 1 AktG auf die Beteiligungs-KG ausüben.

[136] Unter Zurechnung der Aktien der Beteiligungs-KG gemäß § 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG hält die Erwerbs-KG unmittelbar und mittelbar also 999.327.870 LBBH-Aktien. Dies entspricht einer Beteiligung in Höhe von ca. 98,67% des Grundkapitals.

3. Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG

[137] Die Erwerbs-KG hat als Hauptaktionär gegenüber dem Vorstand der LBBH mit Schreiben vom 8. November 2011 (Anlage 2) verlangt, alle notwendigen Maß-nahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der LBBH auf der Grundlage der §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der LBBH auf die Erwerbs-KG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemes-senen Barabfindung beschließen kann.

[138] Nach Abschluss der Bewertungsarbeiten hat die Erwerbs-KG mit Schreiben vom 5. März 2012 (Anlage 3) dem Vorstand der LBBH die Höhe der festgelegten Bar-

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abfindung mitgeteilt und das Verlangen auf Beschlussfassung der Hauptversamm-lung der LBBH gemäß § 327a Abs. 1 AktG bestätigt und konkretisiert.

4. Festlegung und Prüfung der Barabfindung

[139] Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Be-schlussfassung ihrer Hauptversammlung fest. Die Erwerbs-KG hat die Höhe der für die Übertragung der LBBH-Aktien der Minderheitsaktionäre zu gewährenden Barabfindung auf der Grundlage einer durch die KPMG durchgeführten Unter-nehmensbewertung auf EUR 4,01 je LBBH-Aktie festgelegt. Die wesentlichen Erwägungen für die Festlegung der Barabfindung sind in der Gutachtlichen Stel-lungnahme von KPMG dargestellt, die Teil dieses Übertragungsberichts ist.

[140] Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen oder mehrere sachverstän-dige Prüfer zu prüfen (§ 327c Abs. 2 Satz 2 AktG). Diese werden auf Antrag des Hauptaktionärs vom Gericht ausgewählt und bestellt (§ 327c Abs. 2 Satz 3 AktG). Die Erwerbs-KG hat einen solchen Antrag am 9. Dezember 2011 gestellt. Das Landgericht Berlin hat die Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als unabhängigen sachverständigen Prüfer im Sinne des § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 5 AktG für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung ausge-wählt und mit Beschluss vom 19. Dezember 2011 bestellt (Anlage 4).

5. Gewährleistung der Barabfindung

[141] Die Erwerbs-KG hat in Übereinstimmung mit § 327b Abs. 3 AktG dem Vorstand der LBBH mit Schreiben vom 5. März 2012 und damit vor Einberufung der Hauptversammlung die Erklärung der DekaBank Deutsche Girozentrale Anstalt des öffentlichen Rechts („DekaBank“) vom 5. März 2012 übermittelt, durch die die DekaBank als ein in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflich-tung der Erwerbs-KG als Hauptaktionär übernimmt, den Minderheitsaktionären der LBBH nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festge-legte Barabfindung gemäß § 327b Abs. 2 AktG für die übergegangenen Aktien zu zahlen (Anlage 5). Die Gewährleistungserklärung umfasst auch die Erfüllung der Verpflichtung der Erwerbs-KG zur Zahlung von Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG auf die von der Erwerbs-KG festgelegte Barabfindung.

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[142] Aus der Gewährleistungserklärung erlangen alle Minderheitsaktionäre in ihrer Ei-genschaft als Gläubiger der Barabfindung einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen die DekaBank.

[143] Die DekaBank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main und Berlin. Träger der DekaBank ist der DSGV öK. Wirtschaftliche Eigentümer der DekaBank sind der DSGV öK und die Deka Er-werbsgesellschaft mbH & Co. KG und damit zu 100% die deutschen Sparkassen-verbände. Die LBB hält in ihrer Funktion als Sparkassenverband über den DSGV öK und über die Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG eine wirtschaftliche Beteiligung von insgesamt weniger als 5% an der DekaBank. Die Erwerbs-KG hält keine Beteiligung an der DekaBank.

6. Zugänglichmachung der Unterlagen für die Aktionäre der LBBH

[144] Gemäß § 327c Abs. 3 AktG sind der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Gesellschaft für die letzten drei Ge-schäftsjahre, der schriftliche, durch den Hauptaktionär zu erstattende Übertra-gungsbericht und der durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer er-stattete Prüfungsbericht ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zu erteilen (§ 327c Abs. 4 AktG). Die Verpflichtungen nach § 327c Abs. 3 und Abs. 4 AktG entfallen gemäß § 327c Abs. 5 AktG, wenn die genann-ten Unterlagen für denselben Zeitraum auf der Internetseite der Gesellschaft zu-gänglich gemacht werden.

[145] Die aufgeführten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der LBBH unter www.lbb-holding.de/hv zur Einsicht und zum kostenlosen Download zugänglich. Sie werden auch in der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. April 2012, die über den Ausschluss der Minderheits-aktionäre beschließt, zugänglich gemacht.

7. Entwurf des Übertragungsbeschlusses

[146] Der Hauptversammlung der LBBH wird folgender Beschluss zur Beschlussfas-sung vorgeschlagen werden:

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„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Landes-bank Berlin Holding AG mit Sitz in Berlin werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 4,01 je auf den In-haber lautender Stückaktie der Landesbank Berlin Holding AG auf die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG mit Sitz in Neu-hardenberg (Hauptaktionär) übertragen.“

[147] Der Beschluss der Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien der Minder-heitsaktionäre auf den Hauptaktionär bedarf nach § 133 AktG der einfachen Stimmenmehrheit. Bei der Beschlussfassung ist der Hauptaktionär stimmberech-tigt. Ein Stimmrechtsausschluss besteht nach den aktienrechtlichen Vorschriften nicht.

8. Eintragung im Handelsregister

[148] Nachdem die Hauptversammlung der LBBH die Übertragung der Aktien der Min-derheitsaktionäre auf die Erwerbs-KG als Hauptaktionär beschlossen hat, hat der Vorstand der LBBH den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsre-gister der LBBH anzumelden.

[149] Gemäß § 327e Abs. 2 i. V. m. § 319 Abs. 5 Satz 1 AktG hat der Vorstand bei der Anmeldung zu erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit des Übertra-gungsbeschlusses nicht oder nicht fristgemäß erhoben wurde oder dass eine solche Klage rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen wurde. Wird diese Erklä-rung nicht abgegeben, darf der Übertragungsbeschluss nicht eingetragen werden (§ 327e Abs. 2 i. V. m. § 319 Abs. 5 Satz 2 AktG). Fehlt es an der Erklärung des Vorstandes, kann der Übertragungsbeschluss dennoch eingetragen werden, wenn alle klageberechtigten Aktionäre durch notariell beurkundete Verzichtserklärung auf Erhebung einer Klage gegen die Wirksamkeit des Beschlusses verzichten. Die Erklärung des Vorstands ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn das zuständige Kammergericht Berlin, nachdem eine Klage gegen die Wirksamkeit des Übertra-gungsbeschlusses erhoben wurde, auf Antrag der Erwerbs-KG durch Beschluss feststellt, dass die Erhebung einer solchen Klage der Eintragung des Übertra-gungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht (sog. Freigabeent-scheidung gemäß § 327e Abs. 2 i. V. m. § 319 Abs. 6 Satz 1 AktG). Der Be-schluss ist gemäß § 327e Abs. 2 i. V. m. § 319 Abs. 6 Satz 9 AktG unanfechtbar.

[150] Mit der Eintragung in das Handelsregister der LBBH gehen die Aktien der Min-derheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär über und die Min-

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derheitsaktionäre erhalten gleichzeitig den Anspruch auf Zahlung der angemesse-nen Barabfindung durch die Erwerbs-KG. Das Registergericht wird gemäß § 10 HGB die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister elektro-nisch unter www.registerbekanntmachungen.de bekannt machen. Die Eintragung gilt mit der elektronischen Bekanntmachung als bekannt gemacht.

V. Folgen des Übertragungsbeschlusses

1. Übergang der Aktien

[151] Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle LBBH-Aktien der Minderheitsaktionäre Kraft Gesetzes auf die Erwerbs-KG über. Die Erwerbs-KG als Hauptaktionärin der LBBH wird unmittelbar Inhaberin der übergegangenen LBBH-Aktien; die Minderheitsaktionäre scheiden damit aus der Gesellschaft aus. Die Erwerbs-KG erwirbt auf diese Weise alle mit den überge-gangenen Aktien verbundenen Mitgliedschaftsrechte, insbesondere das Gewinn-bezugsrecht und die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung bestehenden Rechte aus den übergegangenen Aktien. Weitere Rechtshandlungen, wie etwa ge-sonderte Verfügungsgeschäfte, sind für den Eigentumsübergang hinsichtlich der LBBH-Aktien der Minderheitsaktionäre nicht erforderlich.

2. Erwerb eines Anspruchs auf angemessene Barabfindung

[152] Als Ersatz für den Übergang ihrer Aktien auf die Erwerbs-KG erwerben die bishe-rigen Minderheitsaktionäre der LBBH mit der Eintragung des Übertragungsbe-schlusses in das Handelsregister der LBBH einen Anspruch gegen die Erwerbs-KG auf Zahlung der festgelegten Barabfindung. Die Erwerbs-KG gewährt jedem Minderheitsaktionär der LBBH eine angemessene Barabfindung von EUR 4,01 je LBBH-Aktie. Diese Barabfindung wird unverzüglich nach Eintragung des Über-tragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der LBBH an die Minder-heitsaktionäre ausgezahlt. Die Barabfindung wird gesetzlich mit einem jährlichen Zinssatz von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst (§ 327b Abs. 2 AktG). Die Verzinsung läuft hierbei ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister am Sitz der LBBH.

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3. Einstellung der Börsennotierung der LBBH-Aktie

[153] Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle LBBH-Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Erwerbs-KG über und ein Bör-senhandel mit LBBH-Aktien findet nicht mehr statt. Die Erwerbs-KG geht davon aus, dass die LBBH nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsre-gister bei den Börsen Berlin, Düsseldorf und Frankfurt (General Standard) anre-gen wird, den Handel einzustellen und gemäß § 39 Abs. 2 BörsenG beantragen wird, die Zulassung der LBBH-Aktie zum Handel im regulierten Markt zu wider-rufen, sofern die Einstellung des Handels und der Widerruf der Zulassung nicht von Amts wegen erfolgt. Die Wertpapierbörsen in Hamburg, München und Stutt-gart, an denen die LBBH-Aktie im Freiverkehr gehandelt wird, werden über die Anregung zur Einstellung des Handels und den Antrag auf Widerruf der Zulas-sung informiert.

4. Wertpapiertechnische Abwicklung und Auszahlung der Barabfindung

[154] Mit der Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionä-re hat die Erwerbs-KG die DekaBank beauftragt.

[155] Die LBBH-Aktien sind überwiegend in bei der Clearstream Banking AG, Frank-furt am Main, hinterlegten Globalurkunden verkörpert; daneben gibt es noch ef-fektive, nicht girosammelverwahrte Aktienurkunden. Nach dem Übergang der LBBH-Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Erwerbs-KG verkörpern die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Globalurkunden, soweit sie im Miteigentum der bisherigen Minderheitsaktionäre stehen, sowie die über die Aktien der Minderheitsaktionäre ausgegebenen effektiven Aktienurkun-den nicht mehr das Mitgliedschaftsrecht, sondern ausschließlich den Anspruch der Minderheitsaktionäre gegen die Erwerbs-KG auf Zahlung der angemessenen Bar-abfindung (§ 327e Abs. 3 Satz 2 AktG).

[156] Soweit die LBBH-Aktien der Minderheitsaktionäre durch girosammelverwahrte Globalurkunden verbrieft sind, ist von den Inhabern der LBBH-Aktien nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minder-heitsaktionäre der LBBH geschieht unverzüglich nach der Eintragung des Über-tragungsbeschlusses in das Handelsregister über die jeweilige Depotbank des Ak-tionärs. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken geson-dert informiert.

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[157] Minderheitsaktionäre, die effektive Aktienurkunden halten (insbesondere alte noch auf ("Berliner Bank AG" oder „Bankgesellschaft Berlin AG“ lautende Stü-cke, die noch nicht umgetauscht wurden), machen ihren Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung dadurch geltend, dass sie ihre Aktienurkunden während der üblichen Geschäftszeiten bei ihrer depot-/kontoführenden Bank zur Weiterleitung an die Erwerbs-KG einreichen. Zug um Zug gegen Einreichung er-halten die Aktionäre die festgelegte Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt werden. Bei der Einreichung werden die Inhaber der Aktienurkunden gebeten, auch den Erneuerungsschein (Talon) mit einzureichen. Weitere Einzelheiten der Abwicklung werden unmittelbar nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gesondert bekannt gegeben.

[158] Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsak-tionäre provisions- und spesenfrei.

5. Hinweise zu steuerlichen Auswirkungen für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Minderheitsaktionäre der LBBH

5.1 Vorbemerkungen

[159] Die folgenden Ausführungen enthalten eine kurze Zusammenfassung ausgewähl-ter deutscher Besteuerungsgrundsätze, die beim Übergang der LBBH-Aktien auf die Erwerbs-KG (Hauptaktionärin) für in Deutschland unbeschränkt steuerpflich-tige Minderheitsaktionäre der LBBH relevant sein können. Steuerliche Auswir-kungen für in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Aktionäre der LBBH wer-den nachfolgend nicht erläutert. Sie hängen unter anderem von besonderen Vor-schriften des deutschen Steuerrechts, dem Steuerrecht des Staates, in dem der je-weilige Aktionär ansässig ist, sowie von den Regelungen eines etwa bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab.

[160] Die Darstellung bezieht sich lediglich auf die in Deutschland anfallende Einkom-mensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag und behandelt lediglich ausgewählte Aspekte dieser Steuerar-ten. Beispielsweise werden Besonderheiten bei Aktien, die als Gegenleistung für eine Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz erworben wurden (ein-schließlich sogenannter einbringungsgeborener Aktien nach dem vor 2007 gelten-den Umwandlungssteuergesetz), Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen

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des Finanz- und Versicherungssektors oder die steuerliche Behandlung von Ver-äußerungsverlusten aus der Übertragung der Aktien nicht dargestellt.

[161] Diese Zusammenfassung kann die individuelle steuerliche Beratung des einzelnen Minderheitsaktionärs nicht ersetzen. Minderheitsaktionären wird deswegen emp-fohlen, ihren steuerlichen Berater zu den steuerlichen Auswirkungen der Übertra-gung der Aktien zu konsultieren. Nur im Rahmen einer individuellen Steuerbera-tung können in ausreichender Weise die steuerlich relevanten Besonderheiten des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden. Grundlage dieser Zusammenfassung ist, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, das zum Datum dieses Berichts in Deutschland geltende Steuerrecht. Dieses Steuerrecht kann sich – unter Umstän-den auch rückwirkend – ändern.

5.2 Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes

[162] Die Übertragung der Aktien auf die Erwerbs-KG gegen Vereinnahmung der Bar-abfindung stellt für die Minderheitsaktionäre der LBBH eine Veräußerung dar. Ein Veräußerungsgewinn wird erzielt, wenn die Barabfindung abzüglich etwaiger Veräußerungskosten die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert für die Aktien übersteigt.

a. Aktien im Privatvermögen, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden

[163] Bei im Privatvermögen gehaltenen LBBH-Aktien ist der Veräußerungsgewinn aus dem Erhalt der Barabfindung grundsätzlich steuerfrei, wenn die Aktien vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Veräußerer der Aktien oder - im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs - sein Rechtsvorgänger zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor der Veräußerung unmit-telbar oder mittelbar zu mindestens 1% am Kapital der LBBH beteiligt war. In ei-nem solchen Fall werden 60% des Gewinns der Besteuerung unterworfen, und 60% der mit der Veräußerung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen können zum Abzug gebracht werden.

b. Aktien im Privatvermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden

[164] Veräußerungsgewinne von Privatanlegern für nach dem 31. Dezember 2008 ange-schaffte Aktien werden unabhängig von der Höhe der Beteiligung und der Halte-dauer der Aktien steuerlich erfasst.

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[165] Der Veräußerungsgewinn aus dem Erhalt der Barabfindung unterliegt der Abgel-tungsteuer von 25% (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, insgesamt also 26,375 %), wenn die Beteiligung weniger als 1% beträgt. Die Abgeltungsteuer wird im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs für Rechnung des Aktionärs einbe-halten, sofern die Aktien bei einer auszahlenden Stelle (Kreditinstitut, Finanz-dienstleistungsinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandels-bank) verwahrt und die Abfindung von dieser Zahlstelle ausgezahlt oder gutge-schrieben wird. Der einzelne Aktionär kann unter anderem beantragen, dass sein Veräußerungsgewinn statt mit der Abgeltungsteuer mit dem Satz der tariflichen Einkommensteuer besteuert wird, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbe-lastung führt. Werbungskosten können in beiden Fällen bis auf einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten Ehegatten) nicht mehr abgezogen werden.

[166] Soweit der Aktionär oder - im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs - sein Rechts-vorgänger eine (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung von mindestens 1% am Kapital der LBBH zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten fünf Jahren vor der Veräußerung gehalten hat, unterliegt der Veräußerungsgewinn nicht der Abgel-tungsteuer. In diesem Fall kommt der individuelle Einkommensteuertarif zur An-wendung. Dabei unterliegen nur 60% des Gewinns der Besteuerung, und 60% der mit der Veräußerung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendun-gen können zum Abzug gebracht werden; die durch eine auszahlende Stelle ein-behaltene Kapitalertragsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) von 26,375% wird auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet bzw. im Fall eines Über-hangs erstattet.

c. Aktien im Betriebsvermögen

[167] Werden die LBBH-Aktien im Betriebsvermögen gehalten, so richtet sich die Be-steuerung des Veräußerungsgewinns danach, ob der Aktionär eine Kapitalgesell-schaft, ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft ist.

aa. Minderheitsaktionär ist eine Kapitalgesellschaft

[168] Im Falle einer Kapitalgesellschaft als Aktionärin der LBBH sind Veräußerungs-gewinne aus der Übertragung der Aktien grundsätzlich unabhängig von der Betei-ligungshöhe und der Haltedauer der Aktien von der Körperschaft- und Gewerbe-steuer befreit. Jedoch gelten 5% des Veräußerungsgewinns als Ausgaben, die steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Damit beschränkt

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sich die Steuerbefreiung im Ergebnis auf 95%. Im Gegenzug ist die Abzugsfähig-keit tatsächlich entstandener Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit den Anteilen stehen, grundsätzlich nicht eingeschränkt.

bb. Minderheitsaktionär ist ein Einzelunternehmer

[169] Sofern die LBBH-Aktien von Einzelunternehmern gehalten werden, werden 60% der Veräußerungsgewinne aus der Übertragung der Aktien mit der tariflichen Ein-kommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet. Entsprechend können nur 60% der mit solchen Veräußerungsgewinnen wirtschaftlich zusammenhängenden Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Veräußerungsgewinne unterliegen zu 60% der Gewerbesteuer, wenn der Einzelunternehmer gewerbesteuerpflichtig ist. Die Gewerbesteuer wird jedoch - abhängig von der Höhe des kommunalen Gewerbesteuersatzes und der persönlichen Besteuerungsverhältnisse - vollständig oder teilweise auf die Einkommensteuer des Aktionärs angerechnet.

cc. Minderheitsaktionär ist eine Personengesellschaft

[170] Ist der Aktionär der LBBH eine Personengesellschaft, so hängt die Besteuerung davon ab, ob deren Gesellschafter der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer unterliegen: Bei Gesellschaftern, die der Körperschaftsteuer unterliegen, sind Ver-äußerungsgewinne aus der Veräußerung der Aktien grundsätzlich im Ergebnis zu 95% steuerbefreit. Gesellschafter, die der Einkommensteuer unterliegen, haben 60% der Veräußerungsgewinne zu versteuern. Entsprechendes gilt für Gewerbe-steuerzwecke in Abhängigkeit vom Gesellschafterbestand der Personengesell-schaft, wenn die Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist. Soweit natürli-che Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die Gewerbesteuer jedoch – abhängig von der Höhe des kommunalen Gewerbesteuersatzes und der persönlichen Besteuerungsverhältnisse – vollständig oder teilweise auf ihre Ein-kommensteuer angerechnet. Hinsichtlich der Abziehbarkeit von mit Veräuße-rungsgewinnen wirtschaftlich zusammenhängenden Betriebsausgaben gilt für kör-perschaftsteuerpflichtige Gesellschafter und für einkommensteuerpflichtige Ge-sellschafter das oben Ausgeführte.

dd. Kapitalertragsteuer

[171] Auch bei im Betriebsvermögen gehaltenen LBBH-Aktien wird grundsätzlich Ka-pitalertragsteuer von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag) auf den Veräußerungs-gewinn einbehalten, wenn die Aktien nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, bei einer auszahlenden Stelle (wie oben definiert) verwahrt und der Ver-

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äußerungserlös von dieser Zahlstelle ausgezahlt oder gutgeschrieben wird. Der Steuerabzug entfällt jedoch bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaf-ten sowie auf Antrag in den sonstigen Fällen betrieblicher Veräußerungsgewinne; der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der auszahlenden Stelle einzureichen.

VI. Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung

1. Festlegung der Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG

[172] Gemäß § 327b Abs. 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der Barabfindung unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Be-schlussfassung ihrer Hauptversammlung fest. Die Geschäftsführung der Erwerbs-KG hat als Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG einen Betrag von

EUR 4,01 je Stückaktie der LBBH

festgelegt.

2. Ermittlung der Barabfindung durch Unternehmensbewertung der LBBH

[173] Die Geschäftsführung der Erwerbs-KG hat zu ihrer Unterstützung KPMG beauf-tragt, eine Gutachtliche Stellungnahme über den Unternehmenswert der LBBH zum 25. April 2012 und zur angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG zu erstatten. Die KPMG hat dazu als neutraler Gutachter den objektivierten Unternehmenswert der LBBH unter Beachtung der „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirt-schaftsprüfer in Deutschland vom 2. April 2008 („IDW S 1“) auf den Stichtag 25. April 2012, den Tag der Hauptversammlung der LBBH, die über den Aus-schluss der Minderheitsaktionäre beschließt, ermittelt. Daneben hat KPMG den Börsenkurs der LBBH-Aktie als Wertuntergrenze der angemessenen Barabfin-dung berücksichtigt.

[174] KPMG hat ihre Bewertungsarbeiten nach dem in der Praxis der Unternehmensbe-wertung gebräuchlichen Ertragswertverfahren zwischen Dezember 2011 und Feb-ruar 2012 durchgeführt und die Ergebnisse in der Gutachtlichen Stellungnahme vom 28. Februar 2012 dargestellt. Die Gutachtliche Stellungnahme von KPMG ist diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt. Der von KPMG ermittelte objektivierte

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Unternehmenswert der LBBH gemäß IDW S 1 zum Bewertungsstichtag 25. April 2012 liegt demnach in einer Bandbreite von rund EUR 3.603 Mio. bis EUR 4.007 Mio. Bei 999.327.870 ausgegebenen LBBH-Aktien entspricht dies ei-nem anteiligen Unternehmenswert je LBBH-Aktie in einer Bandbreite von EUR 3,61 bis EUR 4,01.

[175] Zur Ermittlung des Unternehmenswerts der LBBH und der Wertbandbreite für die angemessene Barabfindung sowie deren eingehender Erläuterung und Begrün-dung im Einzelnen wird auf die Gutachtliche Stellungnahme von KPMG verwie-sen. Die Ermittlung des Unternehmenswerts der LBBH sowie des anteiligen Un-ternehmenswerts je LBBH-Aktie ist nach Auffassung der Geschäftsführung der Erwerbs-KG methodisch und rechnerisch korrekt. Die Geschäftsführung der Er-werbs-KG macht sich den Inhalt und das Ergebnis der Gutachtlichen Stellung-nahme in vollem Umfang zu eigen und macht die Gutachtliche Stellungnahme zum Inhalt dieses Übertragungsberichts.

3. Berücksichtigung des Börsenkurses

[176] Die Entwicklung des Börsenkurses der LBBH-Aktie wurde ebenfalls von KPMG analysiert. Der Börsenkurs stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfas-sungsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Untergrenze der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG dar, wenn er den Verkehrswert der Ak-tie widerspiegelt.

[177] Relevant für die Ermittlung des Börsenkurses ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. Juli 2010 – II ZB 18/09 – Stollwerck) und der Auffassung von KPMG, die sich die Geschäftsführung der Erwerbs-KG zu ei-gen macht, der umsatzgewichtete Durchschnittskurs innerhalb eines Referenzzeit-raums von drei Monaten vor der Bekanntgabe der Übertragungsabsicht.

[178] Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelte umsatzgewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs gemäß § 31 Abs. 1, 7 WpÜG i.V.m. § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung für LBBH-Aktien in den drei Mo-naten bis einschließlich 7. November 2011, dem letzten Börsenhandelstag vor der Ad-hoc-Mitteilung der LBBH vom 8. November 2011 über die Ankündigung des Squeeze-out Verlangens, beträgt EUR 3,36. Nach Ansicht der Erwerbs-KG ist dieser von der BaFin ermittelte Wert denjenigen von öffentlichen Datenanbietern vorzuziehen, weil lediglich die BaFin den Aktienkurs nachträglich um Stornierun-

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gen und Fehlbuchungen bereinigt. Die nach IDW S 1 ermittelte Wertbandbreite liegt über dem maßgeblichen Börsenkurs der LBBH-Aktie.

[179] Nach der vorstehend erwähnten jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 – 2 ZB 18/09 „Stollwerck“) kann es erforder-lich sein, von dem oben genannten Referenzzeitraum abzuweichen, wenn eine längere Zeit zwischen dem Tag der ersten öffentlichen Mitteilung der beabsichtig-ten Transaktion und der Hauptversammlung, die der Transaktion zustimmt, liegt und wenn die allgemeine Entwicklung der Börsenkurse nach einer Anpassung des maßgeblichen Durchschnittskurses verlangt. In diesem Zusammenhang wird ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten zwischen der ersten Veröffentlichung und der Hauptversammlung in Anbetracht der erforderlichen Zeit für die Vorbe-reitung des Squeeze-out, insbesondere für die Bewertung und für die Einberufung der Hauptversammlung, als üblich angesehen. Da im vorliegenden Fall weniger als sechs Monate zwischen dem 8. November 2011 als dem Datum der ersten öf-fentlichen Bekanntmachung und dem 25. April 2012 als dem Datum für die au-ßerordentliche Hauptversammlung der LBBH, die über den Ausschluss der Min-derheitsaktionäre entscheidet, liegen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer Beschlussfassung am 25. April 2012 zwischen der ersten öffentlichen Bekanntmachung und der Hauptversammlung eine längere Zeit im Sinne der Rechtsprechung des BGH verstrichen sein wird.

[180] Nach der Rechtsprechung des BVerfG kann ein bestehender Börsenkurs bei der Bemessung der angemessenen Barabfindung dann nicht als Wertuntergrenze zu berücksichtigen sein, wenn er ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktie widerspiegelt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999, 1 BvR 1613/94). Ein sol-cher Fall liegt nach der Rechtsprechung insbesondere vor, wenn über einen länge-ren Zeitraum kein Börsenhandel mit Aktien der Gesellschaft stattgefunden hat, wenn einzelne Minderheitsaktionäre wegen bestehender Marktenge nicht in der Lage sind, ihre Aktien zum Börsenpreis zu veräußern, oder wenn der Börsenpreis manipuliert worden ist (BGH, Beschluss vom 12. März 2001, II ZB 15/00). Nach § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung wird ein Mindestpreis nicht berechnet, wenn für die betreffende Aktie an weniger als einem Drittel der Börsenhandelsta-ge im Referenzzeitraum Börsenkurse festgestellt wurden und mehrere nacheinan-der festgestellte Börsenkurse um mehr als 5% voneinander abweichen. Gemäß § 5 WpÜG-Angebotsverordnung liegen hier keine Anzeichen vor, dass der Börsen-kurs für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Sinne der Recht-sprechung nicht relevant ist. Anhaltspunkte für eine Marktenge oder Kursmanipu-lation liegen nicht vor.

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4. Angemessenheit der Barabfindung

[181] Die Geschäftsführung der Erwerbs-KG hat die in der Gutachtlichen Stellungnah-me ermittelte Bandbreite des Unternehmenswertes der LBBH zum Bewertungs-stichtag geprüft. Die Geschäftsführung der Erwerbs-KG erachtet die nach IDW S1 abgeleitete, den relevanten Börsenkurs übersteigende Bandbreite des anteiligen Unternehmenswerts je LBBH-Aktie von EUR 3,61 bis EUR 4,01 aus folgenden Gründen als maßgeblich für die Festlegung der angemessenen Barabfindung:

[182] Den Unternehmenswert hat KPMG nach dem in der Praxis der Unternehmensbe-wertung gebräuchlichen und von der Rechtsprechung anerkannten Ertragswertver-fahren ermittelt. Grundlage der Bewertung waren Vergangenheitszahlen und Plandaten sowie allgemein zugängliche Informationen. Dem Liquidationswert und dem Substanzwert kommt aus den von KPMG in der Gutachtlichen Stellungnah-me genannten Gründen keine eigenständige Bedeutung zu.

[183] Die Gutachtliche Stellungnahme von KPMG hat eine Bandbreite zwischen 1,0 und 1,1 für den sogenannten Beta-Faktor als dem Maß des spezifischen Unter-nehmensrisikos der LBBH im Verhältnis zum Marktrisiko ermittelt. Daraus folgt nach den anerkannten Bewertungsgrundsätzen eine Bandbreite des Unterneh-menswerts der LBBH von EUR 3.603 Mio. bis EUR 4.007 Mio. Die Geschäfts-führung der Erwerbs-KG hält es für methodisch richtig, den für die LBBH anzu-setzenden Beta-Faktor aus historisch ermittelten Beta-Faktoren der grundsätzlich vergleichbaren deutschen und europäischen Banken abzuleiten. Die Geschäftsfüh-rung der Erwerbs-KG hält – wegen der typischer Weise mit erheblichen Schwie-rigkeiten verbundenen Ermittlung des Beta-Faktors – alle in der von KPMG er-mittelten Bandbreite liegenden Beta-Faktoren und damit alle in der Bandbreite liegenden anteiligen Unternehmenswerte je LBBH-Aktie zum Bewertungsstichtag für angemessen. Die Geschäftsführung der Erwerbs-KG ist ebenfalls der Auffas-sung, dass ein Beta-Faktor von weniger als 1,0 den spezifischen Risikofaktoren der LBBH und des LBBH-Konzerns im derzeitigen Marktumfeld nicht hinrei-chend Rechnung tragen würde.

[184] Die Geschäftsführung der Erwerbs-KG hat zu Gunsten der Minderheitsaktionäre entschieden, innerhalb der ermittelten Bandbreite eines anteiligen Unternehmens-werts je LBBH-Aktie von EUR 3,61 bis EUR 4,01 die Barabfindung zum Bewer-tungsstichtag i.S.d. §§ 327ff. AktG am obersten Ende der vertretbaren Bandbreite auf einen Betrag von EUR 4,01 je LBBH-Aktie festzulegen. Die Geschäftsfüh-rung der Erwerbs-KG ist der Auffassung, dass damit die Minderheitsaktionäre für

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den Verlust ihrer Aktionärsstellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in jedem Fall voll entschädigt werden.

VII. Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung

1. Prüfung durch sachverständigen Prüfer

[185] Die Angemessenheit der Barabfindung wurde gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer Stüttgen und Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Der unabhän-gige sachverständige Prüfer wird über das Ergebnis seiner Prüfung der Angemes-senheit der Barabfindung gesondert Bericht erstatten. Der Bericht des sachver-ständigen Prüfers ist ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internet-seite der LBBH unter www.lbb-holding.de/hv zur Einsicht und zum kostenlosen Download zugänglich. Der Bericht wird auch in der außerordentlichen Hauptver-sammlung am 25. April 2012 zugänglich gemacht.

2. Spruchverfahren

[186] Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre haben die Möglichkeit, die Angemes-senheit der Barabfindung gerichtlich gemäß § 327f Satz 2 AktG in einem Spruch-verfahren überprüfen zu lassen. Der Ablauf des Spruchverfahrens ist im einzelnen im Spruchverfahrensgesetz („SpruchG“) geregelt. Danach ist das Landgericht Berlin zuständig. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren kann nur binnen drei Monaten seit dem Tag gestellt werden, an dem die Eintra-gung des Übertragungsbeschlusses nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpruchG). Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller den Antrag auch begründen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 SpruchG). Die Entscheidung im Spruchverfahren wirkt für und gegen alle Aktionäre, die gemäß den §§ 327a ff. AktG aus der LBBH ausscheiden bzw. ausgeschieden sind (§ 13 Satz 2 SpruchG). Falls das Gericht im Spruchverfahren eine Erhöhung der Barabfindung festsetzen sollte, kommt diese Erhöhung allen Minderheitsaktionären zugute, selbst wenn sie keinen Antrag auf Durchführung des Spruchverfahrens gestellt haben.

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Anlagen

Anlage 1: Depotauszüge der DekaBank zum 8. November 2011 und 5. März 2012

Anlage 2: Übertragungsverlangen der Erwerbs-KG vom 8. November 2011

Anlage 3: Konkretisiertes Verlangen der Erwerbs-KG vom 5. März 2012

Anlage 4: Beschluss des Landgerichts Berlin zur Bestellung des sachverstän-digen Prüfers vom 19. Dezember 2011

Anlage 5: Bankgarantie der DekaBank gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 5. März 2012 mit Übersendungsschreiben der Erwerbs-KG vom 5. März 2012

Anlage 6: Gutachtliche Stellungnahme der KPMG vom 28. Februar 2012 zum Unternehmenswert der Landesbank Berlin Holding AG, Ber-lin, zum 25. April 2012 und der angemessenen Barabfindung