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Auftrag: 0.0662154.001 Bericht Stadt Brilon Brilon Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2012

Bericht - Brilon.de: Portal · NKFG Neues Kommunales ... schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tv 23 ab. Dies ... der nach Vorschriften des Landes NRW

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Auftrag: 0.0662154.001

Bericht

Stadt Brilon Brilon

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2012

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PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.

WIBERA WIRTSCHAFTSBERATUNG AKTIENGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT ist mittelbar Mitglied der unter PricewaterhouseCoopers International Limited kooperierenden eigenständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen des internationalen PricewaterhouseCoopers-Netzwerks.

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Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................ 5

A. Prüfungsauftrag und Unabhängigkeitsbestätigung ............................................................... 7

I. Prüfungsauftrag ......................................................................................................... 7

II. Bestätigung der Unabhängigkeit ................................................................................. 7

B. Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................................. 8

I. Stellungnahme zur Lageberichterstattung ................................................................... 8

II. Wesentliche Geschäftsvorfälle ..................................................................................... 9

III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ...................................................................... 11

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......................................................................... 13

D. Feststellungen zur Rechnungslegung ................................................................................. 16

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ................................................................ 16

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen.................................................. 16

2. Jahresabschluss ................................................................................................ 16

3. Lagebericht ...................................................................................................... 16

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ....................................................................... 17

III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage ............. 18

1. Überblick ......................................................................................................... 18

2. Vermögens-, Schulden- und Finanzlage ............................................................ 19

3. Ertragslage ....................................................................................................... 26

E. Schlussbemerkung ............................................................................................................. 35

(siehe gesondertes Verzeichnis)

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen

Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (ウ, % usw.) auftreten.

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AG Aktiengesellschaft

AöR Anstalt öffentlichen Rechts

BauGB Baugesetzbuch

BeamVG Beamtenversorgungsgesetz

BgA Betrieb gewerblicher Art

BWT BWT-Brilon Wirtschaft und Tourismus GmbH, Brilon

EGHGB Einführungsgesetz des HGB

EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen

FlüAG Flüchtlingsaufnahmegesetz

GemHVO NRW Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

GFG NRW Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GO NRW Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

HGB Handelsgesetzbuch

HSK Hochsauerlandkreis

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf

IKG Interkommunales Gewerbegebiet Brilon-Olsberg

KEB KEB-Holding AG, Dortmund

KDVZ Citkomm Zweckverband KDVZ Citkomm, Iserlohn

KiBiz Kinderbildungsgesetz

KiTa Kindertagesstätte

NKF Neues Kommunales Finanzmanagement

NKFG Neues Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW

NRW Nordrhein-Westfalen

RWWE RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund

SGB II Sozialgesetzbuch, Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sparkassenzweck-verband

Sparkassenzweckverband des Hochsauerlandkreises, der Städte Brilon, Hal-lenberg, Medebach, Olsberg, Winterberg und der Gemeinde Bestwig, Brilon

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1. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses der

(im Folgenden kurz "Stadt" oder "Kommune" genannt)

erteilte uns der Bürgermeister der Stadt Brilon am 18. Juni 2013 den Auftrag, den Jahresabschluss

der Stadt für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung der

Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern

der Vermögensgegenstände und den Lagebericht für dieses Haushaltsjahr gemäß §§ 101 ff. GO

NRW zu prüfen.

2. Die Stadt Brilon ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebe-

richt aufzustellen und nach §§ 101 ff. GO NRW prüfen zu lassen. Jahresabschluss und Lagebericht

sind nach § 96 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.

3. Nach §§ 116 ff. GO NRW besteht für die Stadt Brilon eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines

und eines

4. Für die und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu

Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 vereinbart.

5. Über Art und Umfang sowie über das erstatten wir diesen Bericht nach

den Grundsätzen des IDW PS 450, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte

Lagebericht als Anlagen beigefügt sind.

6. Wir bestätigen, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unab-

hängigkeit beachtet haben.

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7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Stadt durch den Bürger-

meister und den Kämmerer (siehe Anlage) dar:

Der Lagebericht enthält unseres Erachtens folgende Kernaussagen

der Stadt:

Zu Beginn führen der Bürgermeister und der Kämmerer aus, dass das Haushaltsjahr 2012 trotz der angespannten kommunalen Finanzen als ein vergleichsweise erfolgreiches Jahr einzustufen sei. Entgegen des geplanten, fortgeschriebenen Defizits in Höhe von Tウ 5.309 schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tウ 23 ab. Dies stelle ge-genüber dem Planergebnis eine Verbesserung von Tウ 5.332 dar.

Die positive Planabweichung beruhe ertragsseitig im Wesentlichen auf den um Tウ 5.862 höheren Steuern und ähnlichen Abgaben, auf dessen Höhe die Stadt Brilon nur geringen Einfluss habe; davon entfallen auf die Gewerbesteuer Tウ 5.047 sowie auf die Gemeindean-teile an der Einkommensteuer Tウ 567. Aufwandsseitig führten kompensierend insbesonde-re die nicht geplanten Aufwendungen aus der Zuführung zu den Instandhaltungsrückstel-lungen zu einer PlanJberschreitung von Tウ 668 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Hervorgehoben werden außerdem die Ergebnisauswirkungen der nicht zahlungswirksa-men Geschäftsvorfälle. Der Aufwandssaldo aus bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten (Tウ 2.593) belaste die Ergebnisrechnung der Stadt nachhaltig und erschwert den Haushaltsausgleich erheblich.

Gegenüber dem Vorjahresstichtag habe sich die Eigenkapitalquote I lediglich um 0,1 %-Punkte erhöht; sie belaufe sich zum Bilanzstichtag auf 46,3 %. Die Eigenkapitalquote II ging um 0,2 %-Punkte auf 67,5 % zurück.

Zur Investitionstätigkeit wird angemerkt, dass wie in den zurückliegenden Haushaltsjahren auch im Berichtsjahr lediglich ein Bruchteil (gut 40 %) des geplanten Investitionsvolumens umgesetzt wurde. Nicht zuletzt daraus resultiere in der Bilanz ein Passivposten in Höhe von Tウ 5.076 aufgrund von noch nicht verwendeten Investitions-, Bildungs- und Feuer-schutzpauschalen.

Der Lagebericht enthält zur

unseres Erachtens folgende :

Auf Basis des Entwurfes des Haushaltsplanes 2014 sei nicht zu befürchten, dass die Stadt Brilon im Jahr 2014 den Schwellenwert des § 76 (1) Nr. 2 GO NRW überschreitet. Die Rahmenbedingungen für das Ziel, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, hätte sich unter anderem durch die sehr positive Entwicklung der Gewerbesteu-ererträge sowie des Eigenkapitals durch die Neubewertung des Forstvermögens verbessert. Die Gewerbesteuer müsse unter Berücksichtigung der prognostizierten Wirtschaftslage für

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2014 ff. weiterhin als Unsicherheitsfaktor gesehen werden, deren Schwankungen sich erst in späteren Wirtschaftsjahren bemerkbar machen. Außerdem ist sie ein Berechnungsfaktor für die Zuweisungen durch das GFG NRW. Auch wenn eine Haushaltssicherung mittelfris-tig nicht zu erwarten sei, bleibe die Haushaltslage angespannt, so dass keine großen finan-ziellen Spielräume zur Verfügung stehen.

Daneben wird auf die Liquiditätsentwicklung eingegangen. Künftig sei die Finanzrechnung als Planungs- und Steuerungsinstrument verstärkt zu nutzen. Geplante Unterdeckungen werden die Aufnahme neuer Liquiditätskredite notwendig werden lassen. Ein nachhaltig positiver Cash-Flow sei derzeit nicht erkennbar.

Als weiterer Unsicherheitsfaktor werden die Pensions- und Beihilferückstellungen gesehen. Es wird langfristig von einem erheblichen Rückstellungsbedarf gesprochen, wobei die Net-to-Zuführungen den Haushaltsausgleich erschweren.

Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt "Industriebrache Chemviron" und der Prüfung durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt, geht die Stadt Brilon aufgrund der vertragli-chen Konstellationen davon aus, dass bei einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln NRW Urban als Mittelempfänger in der Verpflichtung sei.

Chancen werden in dem Erwerb des Gasverteilnetzes durch die Stadtwerke Brilon Energie GmbH gesehen. Der geplante anteilige Jahresüberschuss der Gesellschaft, die im Berichts-jahr die operative Tätigkeit aufgenommen hat, solle über Ausschüttungen dem Kernhaus-halt zugänglich gemacht werden. Es sei beabsichtigt, diese Finanzmittel vollständig zur Tilgung von Darlehen einzusetzen.

Die stätischen Beteiligungen sollen zukünftig Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten. Die Stadt Brilon hat mittlerweile mögliche Lösungsansätze prüfen lassen.

8. Die Beurteilung der Lage der Stadt, insbesondere die Beurteilung der stetigen Aufgabenerfüllung

und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt, ist plausibel und

folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkennt-

nissen ist die Lagebeurteilung des Bürgermeisters und des Kämmerers dem Umfang nach ange-

messen und inhaltlich zutreffend.

9. Nach den ursprünglichen Überlegungen wollte die Stadt zusammen mit der Stadt Olsberg ein

erschließen bzw. bereitstellen. Die Stadt Brilon hat jedoch auf-

grund des Ratsbeschlusses vom 22. März 2012 mit Schreiben vom 20. November 2012 die zugrun-

de liegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 ordentlich

gekündigt. Für die Durchführung der Maßnahme wurde seinerzeit ein Treuhandkonto eingerich-

tet, auf dem unter anderem auch die vereinbarten Eigenanteile der beteiligten Städte und etwaige

Fördermittel von Dritten eingebracht werden sollten. Vereinbarungsgemäß ist das Treuhandkonto

durch die Beteiligten auszugleichen, wobei auf die Stadt Brilon ein Anteil von 35 % und auf die

Stadt Olsberg ein Anteil von 65 % entfällt. Nach dem zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresab-

schlusses ausgewiesenen Saldos und unter Berücksichtigung wahrscheinlicher zukünftiger Einzah-

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lungen aus der Veräußerung der Grundstücke wären durch die Stadt gut Tウ 326 auszugleichen,

wobei die wirtschaftliche Verursachung für die maßgeblichen Sachverhalte, die zu diesem negati-

ven Saldo geführt haben, vor dem Bilanzstichtag liegen. Da die wirtschaftliche Verursachung der

maßgeblichen Sachverhalte vor dem Bilanzstichtag liegt, ist für diese zukünftige Ausgleichsver-

pflichtung durch die Dotierung einer Rückstellung Vorsorge getroffen worden.

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10. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 25. Oktober 2013

den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Stadt Brilon, Brilon:

Wir haben den Jahresabschluss テ bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teil-

ergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang テ unter Einbeziehung der BuchfJh-

rung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Ver-

mögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Brilon für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis

31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den

gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bür-

germeisters der Stadt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prü-

fung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inven-

tur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensge-

genstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter

Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-

nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-

zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresab-

schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebe-

richt vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswir-

ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen

werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der

Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden

die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für

die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der

Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stich-

proben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze

und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Ge-

samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der

Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-

mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem

Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Er-

trags- und Finanzlage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

zutreffend dar."

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11. Gegenstand unserer Prüfung waren die , die , das , die

der Vermögensgegenstände, der nach Vorschriften des

Landes NRW (§ 95 GO NRW) aufgestellte für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis

31. Dezember 2012 und der für das Haushaltsjahr 2012. Die Verantwortung für die

Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Inventur, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nut-

zungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht trägt der Bürgermeis-

ter der Stadt. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahin gehend zu unterzie-

hen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht

haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewon-

nenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage

der Stadt vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen

Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

12. Die Beurteilung der Angemessenheit des der Stadt, insbesondere ob alle

Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten Auftra-

ges zur Jahresabschlussprüfung.

13. Unsere Prüfung haben wir in den Monaten Juli bis September 2013 mit Unterbrechungen im

Verwaltungsgebäude der Stadt in Brilon durchgeführt. Abschließende Arbeiten führten wir in un-

serer Niederlassung in Bielefeld aus.

14. t war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

versehene Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011.

15. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 101 ff. GO NRW sowie der

§§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten

beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Un-

richtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und

Finanzlage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren weder

die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder

sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrig-

keiten noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsleitung. Prü-

fungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregel-

mäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufge-

deckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkei-

ten liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Stadt.

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16. Im Rahmen unseres haben wir uns zunächst einen aktuellen

Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt verschafft und uns durch Ge-

spräche mit dem Bürgermeister, Kämmerer und den Beauftragten für die Finanzbuchhaltung mit

den Risiken befasst, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Zudem

haben wir untersucht, welche Maßnahmen die Stadt ergriffen hat, um diese Risiken zu bewältigen.

In diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbe-

zogenen internen Kontrollsystems der Stadt durchgeführt.

17. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den Pro-

zessen Anlagenbuchhaltung, Steuern und Gebühren sowie Rechnungseingang durchgeführt.

18. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksich-

tigt. In den Bereichen, in denen die Verwaltungsführung angemessene interne Kontrollen zur Be-

grenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir durchgeführt, um uns

von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der Grad der Wirk-

samkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer Prüfung ein-

zelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen Prüfungs-

handlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Stadt eingerichteten internen Kon-

trollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir

die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvor-

fällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren

bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt

wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen der Stadt

in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf

der Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.

19. Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten

Prüfungsschwerpunkten:

Prüfung der wesentlichen Zugänge der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der zu Grunde gelegten Nutzungsdauern

Prüfung der den Bilanzansätzen der Rückstellungen zu Grunde liegenden Aufzeichnungen

Prüfung der Steuern und ähnlichen Abgaben sowie der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgel-te einschließlich des internen Kontrollsystems

20. Zur der Stadt haben wir u.a. Satzungen, Entgeltordnun-

gen, Darlehensverträge, Jahresabschlüsse und Prüfberichte von Beteiligungsunternehmen sowie

sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit-

instituten haben wir uns zum 31. Dezember 2012 Bankbestätigungen zukommen lassen.

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Bei der Prüfung der hat uns ein versicherungsmathemati-

sches Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir

verwerten konnten.

21. Vom Bürgermeister und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten

erbracht worden.

Der Bürgermeister und der Kämmerer haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitser-

klärung zum Jahresabschluss und Lagebericht erteilt.

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22. Die und das sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und

entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu ent-

nehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahres-

abschluss und Lagebericht.

23. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von

der Stadt getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die

zu gewährleisten.

24. Das rechnungslegungsbezogene ist nach unseren Feststellungen grundsätz-

lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und

Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.

25. Im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 der Stadt Brilon

wurden die gesetzlichen Vorschriften und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beach-

tet. Ergänzende Bestimmungen des Ortsrechts und der Satzung waren nicht zu beachten.

26. Die Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung

und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Ansatz-, Aus-

weis- und Bewertungsvorschriften eingehalten.

27. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind vollständig

und zutreffend.

28. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 95 GO NRW und § 48 GemHVO

NRW). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen

in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der

Stadt. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der

zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.

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29. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

30. Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend

pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und ihren Einfluss auf die Gesamtaus-

sage des Jahresabschlusses ein:

31. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-

ten aktiviert. Die in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 ermittelten Wertansätze gelten in

künftigen Haushaltsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Abschreibungen erfol-

gen ausschließlich linear.

32. Im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar

2008 Festwerte gebildet worden, die unverändert fortgeführt wurden. Die letzte Überprüfung hat

zum 31. Dezember 2010 stattgefunden.

33. Die Stadt hat von dem Bilanzierungswahlrecht nach § 33 Abs. 4 GemHVO NRW Gebrauch ge-

macht. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstel-

lungskosten unter ウ 410,00 liegt, werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Vermögens-

gegenstände, deren Wert unter ウ 60,00 liegt, werden sofort als Aufwand verbucht.

34. Die Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen erfolgte nach finanzmathematischen

Grundsätzen im Teilwertverfahren. Entsprechend der Vorgaben in § 36 Abs. 1 GemHVO NRW

wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt. Die Berechnung erfolgte anhand der Re-

gelaltersgrenze des § 31 Abs. 2 LBG NRW. Das grundsätzliche Erreichen der Regelaltersgrenze

wird demnach mit Vollendung des 67. Lebensjahres angenommen. Zwischen den Geburtsjahrgän-

gen 1964 und 1947 erfolgt eine ratierliche Senkung der Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat

je Geburtsjahr. Für den Geburtsjahrgang 1946 wird eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren ange-

nommen.

35. Soweit ersichtlich sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in notwen-

digem Umfang Rückstellungen gebildet worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen

erfolgte im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Bewertung grundsätzlich vorsichtig.

36. Zu den weiteren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Ausführungen im

Anhang, der diesem Bericht als Anlage II beigefügt ist.

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37. Die ist unverändert durch eine hohe Anlagenintensität

gekennzeichnet. So werden die Aktiva von Tウ 221.229 unverändert durch das langfristig gebun-

dene Vermögen (Tウ 206.226) bestimmt, welches im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Wesentli-

chen in Folge der planmäßigen Abschreibungen sowie einer Umgliederung von zum Verkauf be-

stimmten Grundstücken in die Vorräte um Tウ 5.643 abnahm. Das kurzfristig gebundene Vermögen

erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um absolut Tウ 4.899 auf Tウ 15.003. Der Anstieg resultiert

im Wesentlichen aus einem höheren Vorratsbestand (Tウ + 2.436) sowie aus einem erhöhten Be-

stand an liquiden Mitteln (Tウ + 2.290).

38. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses nahm das Eigenkapital um Tウ 23 auf Tウ 102.512 zu.

Demzufolge erhöhte sich die Eigenkapitalquote geringfügig um 0,1 %-Punkte auf 46,3 %. Unter

Berücksichtigung des Sonderpostenausweises ergibt sich eine Eigenkapitalquote II von 70,5 %, die

aufgrund des geringeren Sonderposten (- Tウ 1.025) um 0,1 %-Punkte unter der Quote des Vorjah-

resabschlussstichtages (70,6 %) liegt. Die kurzfristig verfügbaren Mittel erhöhten sich um

Tウ 1.307 auf Tウ 24.490 und machen nunmehr 10,0 % der Bilanzsumme aus. Ursächlich sind im

Wesentlichen um Tウ 947 höhere kurzfristige Rückstellungen. Die stichtagsbezogene bilanzielle

Unterdeckung verringerte sich um Tウ 3.592 auf Tウ 9.487. Das langfristig gebundene Vermögen ist

somit nur zu 95,4 % durch Mittel gleicher Fristigkeit finanziert.

39. Die der Stadt Brilon ist durch ein gegenüber dem Planansatz höheres Jahresergebnis

von Tウ 23 (Plan Tウ -5.309) geprägt. Ursächlich für die Planabweichung sind im Wesentlichen die

um Tウ 5.855 höheren ordentlichen Erträge; demgegenüber liegen die ordentlichen Aufwendungen

um Tウ 610 über dem Planansatz. Der höhere Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit

(+ Tウ 5.245) wurde zudem noch erhöht durch das gegenJber dem Plan um Tウ 86 bessere Finan-

zergebnis.

40. Die positive Entwicklung ist ertragsseitig überwiegend durch um Tウ 5.863 höhere Steuererträge

geprägt. Dabei waren die Erträge aus der Gewerbesteuer um Tウ 5.047 besser als geplant.

41. Die ordentlichen Aufwendungen sind durch um Tウ 668 höhere Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen sowie zugangsbedingte höhere Abschreibungen (+ Tウ 409) geprägt. Dementge-

gen liegen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um Tウ 361 unter dem Planansatz. Die Plan-

abweichung innerhalb der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ist im Wesentlichen auf höhe-

re Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen (+ Tウ 496) zurückzufüh-

ren. Ursächlich für die Planunterschreitung bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind

geringere Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (- Tウ 231) sowie geringere Geschäfts-

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aufwendungen (- Tウ 299). Dagegen wurden Buchverluste aus dem Abgang von Sachanlagevermö-

gen (+ Tウ 236) nicht in dem Umfang geplant.

42. Nachfolgend haben wir zum Einblick in die die Bilanz zum 31.

Dezember 2012 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (Bindung des Vermögens, Fristig-

keit der Fremdmittel) aufbereitet und den Wertansätzen aus dem Jahresabschluss zum 31. De-

zember 2011 gegenüber gestellt.

Veränderung

T€ % T€ % T€Aktiva

Immaterielle Vermögensgegenstände 48 0,0 55 0,0 -7Bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 116.599 52,7 120.706 54,4 -4.107Infrastrukturvermögen 72.442 32,8 74.210 33,4 -1.768Übrige Sachanlagen 4.244 1,9 3.901 1,8 343Finanzanlagen 12.392 5,6 12.375 5,6 17Langfristige Forderungen 11 0,0 91 0,0 -80Langfristige aktive Rechnungsabgrenzung 490 0,2 531 0,2 -41Langfristig gebundenes Vermögen 206.226 93,2 211.869 95,4 -5.643

Vorräte 2.823 1,3 387 0,2 2.436Öffentlich-rechtliche Forderungen 4.469 2,0 4.093 1,8 376Privatrechtliche Forderungen 849 0,4 1.069 0,5 -220Liquide Mittel 6.586 3,0 4.296 1,9 2.290Kurzfristige aktive Rechnungsabgrenzung 276 0,1 259 0,2 17Kurzfristig gebundenes Vermögen 15.003 6,8 10.104 4,6 4.899

221.229 100,0 221.973 100,0 -744

Passiva

Eigenkapital 102.512 46,3 102.489 46,2 23Sonderposten 53.216 24,1 54.241 24,4 -1.025Pensionsrückstellungen 19.154 8,7 19.269 8,7 -115Übrige langfristige Rückstellungen 519 0,2 463 0,2 56Langfristige Verbindlichkeiten 20.236 9,1 21.229 9,6 -993Langfristige passive Rechnungsabgrenzung 1.102 0,5 1.099 0,5 3Langfristig zur Verfügung stehende Mittel 196.739 88,9 198.790 89,6 -2.051

Kurzfristige Rückstellungen 2.934 1,3 1.987 0,9 947Kurzfristige Anteile der Investitionsdarlehen 610 0,3 496 0,2 114Liquiditätsdarlehen 11.000 5,0 12.000 5,4 -1.000Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung 9.946 4,5 8.700 3,9 1.246Kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel 24.490 11,1 23.183 10,4 1.307

221.229 100,0 221.973 100,0 -744

31.12.201131.12.2012

43. Die Bilanzsumme verringert sich um Tウ 744 auf Tウ 221.229. Sowohl auf der Aktiv- als auch auf

der Passivseite der Bilanz verringerten sich die langfristigen Vermögens- bzw. Kapitalpositionen

bei gleichzeitigem Anstieg der kurzfristigen Positionen. Maßgeblichen Einfluss auf die Verschie-

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bung zu Gunsten des kurzfristigen Vermögens auf der Aktivseite hatte die Umgliederung von zum

Verkauf bestimmten Grundstücken und Bauten aus dem Sachanlagevermögen in das Vorratsver-

mögen (Tウ 2.436). Der Rückgang des langfristigen Bereichs auf der Passivseite resultiert im We-

sentlichen aus der planmäßigen Auflösung der Sonderposten sowie der Tilgung der Darlehen.

Weiterhin ist im kurzfristigen Bereich aktivseitig ein höherer Bestand an liquiden Mitteln

(Tウ + 2.290) zu verzeichnen; passivseitig haben sich um Tウ 947 höhere kurzfristige Rückstellun-

gen ergeben, da unter anderem Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen von Tウ 988 zu

dotieren waren und um Tウ 292 höhere Gewerbesteuererstattungen abzugrenzen waren. Außer-

dem ist zu berücksichtigen, dass noch nicht zweckentsprechend verwendete Zuwendungen als

erhaltene Anzahlungen unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.

44. Das verringerte sich insgesamt um Tウ 5.532. Ursächlich ist im Wesentlichen,

neben den planmäßigen Abschreibungen (Tウ 5.435), die Umgliederung von Grundstücken mit

Veräußerungsabsicht in die Vorräte (Tウ 2.695). Dementgegen stehen Investitionen von Tウ 2.874,

die hauptsächlich auf das Stra@envermögen (Tウ 1.194) sowie auf die Anlagen im Bau (Tウ 1.293)

entfallen. Die Zugänge zum Stra@envermögen betreffen mit Tウ 705 Straßenbeleuchtungsanlagen,

die mit Auslaufen des Straßenbeleuchtungsvertrags mit der RWE unentgeltlich in das Eigentum

der Stadt Brilon übertragen wurden. Die Straßenbeleuchtung wurde zum aktuellen Zeitwert ange-

setzt; gleichzeitig wurde in gleicher Höhe ein Sonderposten passiviert. Neben den Zugängen zu

den Anlagen im Bau wurden Anlagen von Tウ 854 fertig gestellt, die im Wesentlichen auf das Stra-

ßenvermögen (Tウ 749) entfallen. Die Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermö-

gens ist als Anlagennachweis gemäß § 44 i.V.m. § 45 GemHVO NRW dem Anhang als Anlage bei-

gefügt.

45. Der höhere Saldo beim resultiert aus der Anschaffung weiterer Anteile an

dem Versorgungsfonds der wvk-Beihilfekasse (Tウ 19); dem stehen planmäßige Tilgungen der ge-

währten Wohnungsbaudarlehen in Höhe von Tウ 2 gegenüber.

46. Die (Tウ 11) betreffen ausschließlich Stundungen. Sie beziehen sich auf

öffentlich-rechtlich begründete Ansprüche.

47. Die Erhöhung der um Tウ 2.436 ist darauf zurückzuführen, dass bei einigen Grundstücken,

die zuvor noch unter den Sachanlagen ausgewiesen waren, nunmehr eine Veräußerungsabsicht

der Stadt besteht. Da diese Grundstücke mithin nicht mehr dem dauernden Geschäftsbetrieb der

Stadt zu dienen bestimmt sind, wurde eine Umgliederung in die Vorräte vorgenommen.

48. Die (Tウ 5.318) setzen sich aus öffentlich-rechtlichen Forderungen und

Forderungen aus Transferleistungen (Tウ 4.469), aus privatrechtlichen Forderungen (Tウ 761) so-

wie aus sonstigen Vermögensgegenständen (Tウ 88) zusammen.

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49. Der Ausweis der öffentlich-rechtlichen Forderungen erhöhte sich im Berichtsjahr um Tウ 376. Der

größte Posten sind nach wie vor die Steuerforderungen (Tウ 3.615).

50. Die kurzfristigen privatrechtlichen Forderungen setzen sich aus Tウ 264 Forderungen gegen ver-

bundene Unternehmen und Tウ 497 Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen. Die sons-

tigen Vermögensgegenstände (Tウ 88) werden ebenfalls dieser Position zugerechnet.

51. Von den privatrechtlichen Forderungen gegen den privaten Bereich entfallen Tウ 257 auf Konzessi-

onsabgaben, Tウ 106 auf GrundstJcksverkäufe und Tウ 79 auf Holzlieferungen.

52. Die privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Tウ 264) betreffen mit

Tウ 218 die Stadtwerke Brilon AöR.

53. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen (Tウ 88) werden mit Tウ 65 im Wesentlichen Voraus-

zahlungen für zukünftige Leistungen eines IT-Dienstleisters ausgewiesen. Daneben werden in Hö-

he von Tウ 23 debitorische Kreditoren ausgewiesen.

54. Die Forderungen, bei denen die Vollziehung ausgesetzt wurde, wurden in voller Höhe einzelwert-

berichtigt. Der Bestand an Forderungen hat sich im Berichtsjahr um Tウ 80 auf nunmehr Tウ 187

erhöht. Daneben wurden im Berichtjahr im Rahmen von Niederschlagungen Forderungen in Höhe

von Tウ 212 erfolgswirksam ausgebucht, wovon Tウ 185 auf Forderungen aus Steuern entfallen.

55. Di liegen mit Tウ 6.586 um Tウ 2.290 über dem Vorjahreswert.

56. Die liegt mit Tウ 766 unter dem Vorjahreswert von Tウ 790. Der

Rückgang ist im Wesentlichen auf die erfolgswirksame Auflösung von weitergeleiteten Fördermit-

teln aus dem Investitionsförderungsgesetz NRW mit Zweckbindungsfrist bis zum 31. Dezember

2024 an zwei Sportvereine (Tウ 41) zurückzuführen.

57. Das setzt sich wie folgt zusammen.

31.12.2012 31.12.2011

Eigenkapital T€ T€Allgemeine Rücklage 102.441 102.441

Ausgleichsrücklage 48 1.899

Jahresergebnis 23 -1.851

102.512 102.489

58. In seiner Sitzung vom 25. April 2013 hat der Rat der Stadt Brilon einstimmig beschlossen, den

Jahresfehlbetrag von ウ 1.850.501,17 der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.

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59. Die Entwicklung der ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:

Stand

01.01.2012Zugänge Abgänge Auflösung

Stand

31.12.2012

Sonderposten für T€ T€ T€ T€Zuwendungen 33.315 1.077 8 1.774 32.610

Beiträge 14.480 258 6 626 14.106

Gebührenausgleich 125 106 0 0 231

sonstige Sonderposten 6.321 734 324 462 6.269

54.241 2.175 338 2.862 53.216

60. Die Zugänge bei den Sonderposten für Zuwendungen betreffen u.a. mit Tウ 572 Mittel aus der

Investitionspauschale, mit Tウ 189 Zuwendungen für die Grunderneuerung der Hoppecker Straße

außerorts, mit Tウ 170 Zuwendungen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes Brilon sowie mit

Tウ 94 Mittel aus der Feuerschutzpauschale für die Anschaffung eines Löschfahrzeugs.

61. Die Zugänge bei den Sonderposten für Beiträge beziehen sich mit Tウ 131 auf Erschließungsbeiträ-

ge und mit Tウ 127 auf Straßenbaubeiträge.

62. Bei den Zugängen zu den sonstigen Sonderposten handelt es sich mit Tウ 705 um die unentgeltli-

che Eigentumsübertragung von Straßenbeleuchtungsanlagen durch die RWE. Korrespondierend

zur Aktivierung der Straßenbeleuchtung im Anlagevermögen mit dem ermittelten Zeitwert, wurde

ein sonstiger Sonderposten passiviert. Die Abgänge betreffen mit Tウ 107 noch nicht verwendete

zweckgebundene Zuschüsse für Kindergärten, die im Berichtsjahr in die sonstigen Verbindlichkei-

ten umgegliedert worden sind. Des Weiteren resultierten Abgänge in Höhe von Tウ 217 aus dem

Abgang von seinerzeit vom Bund unentgeltlich überlassenen Straßen im Zuge einer Erneuerungs-

maßnahme.

63. Die stellen sich wie folgt dar:

Stand

01.01.2012

Inanspruch-

nahme

Auf-

lösungen Zuführung

Stand

31.12.2012

T€ T€ T€ T€ T€Langfristige Rückstellungen

Pensionen und Beihilfe 19.269 1.124 360 1.369 19.154

Pensionsverpflichtungen KDVZ 279 0 5 0 274

Pensionsverpflichtungen VHS 179 0 2 0 177

Altersteilzeitverpflichtungen 5 6 0 69 68

19.732 1.130 367 1.438 19.673

64. Die werden für 33 Aktive und 34 Versorgungsempfänger

angesetzt. Die Verpflichtungen werden unter Anwendung des Teilwertverfahrens nach

§ 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit einem Rechnungszinsfuß von 5 % angesetzt. Aufgrund von zwei

Sterbefällen im Berichtsjahr waren Tウ 360 aufzulösen.

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65. Da der und die mit eigenen Mitteln

nicht in der Lage sind ohne eine bilanzielle Überschuldung Pensionsrückstellungen zu dotieren,

haben sie in entsprechender Höhe Forderungen gegen die Trägergemeinden begründet. Da die

Forderungen (Tウ 274 und Tウ 177) bis auf weiteres nicht gestundet sind, werden sie als langfristige

Rückstellung ausgewiesen.

66. Im Berichtsjahr endete für einen Mitarbeiter das . Für einen anderen Mitar-

beiter hat die aktive Phase der Altersteilzeit begonnen; diesbezJglich waren Tウ 69 der RJckstel-

lung zuzuführen.

67. Unter den (Tウ 20.236) werden die, hinsichtlich der Restlaufzeit,

langfristigen Teile der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Tウ 19.563) sowie der

Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (Tウ 673) ausgewiesen.

68. Auf die gesamten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, unabhängig von der Fristigkeit,

erfolgten im Berichtsjahr Tilgungen von Tウ 543. Für die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investi-

tionen waren im Haushaltsjahr Zinsen von Tウ 863 zu entrichten. Dieses entspricht einem durch-

schnittlichen Zinssatz von 4,2 % p.a. Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Verbindlichkei-

tenspiegel (Anlage zum Anhang).

69. Die langfristige liegt mit Tウ 1.102 um Tウ 3 geringfügig über dem

Vorjahresausweis. Hier werden bereits vereinnahmten Grabnutzungsentgelte, die über den jewei-

ligen Zeitraum der abgeschlossenen Nutzungsverträge erfolgswirksam aufgelöst werden sowie

vereinnahmte Zuschüsse für zwei Kunstrasenplätze, die durch Konjunkturpaket II-Mittel gefördert

wurden und mit Zweckbindungsfrist an Sportvereine weitergegeben wurden, ausgewiesen.

70. Die setzen sich wie folgt zusammen:

Stand

01.01.2012

Inanspruch-

nahmeAuflösungen Zuführung

Stand

31.12.2012

Unterlassene Instandhaltung T€ T€ T€ T€ T€Gebäude 728 485 33 401 611Brücken 224 33 191 0 0Straßen 11 11 0 587 587

963 529 224 988 1.198

Sonstige Rückstellungen

Gewerbesteuererstattungen 667 667 0 959 959Ausgleich Treuhandkonto IKG 0 0 0 326 326Urlaub/Überstunden 225 225 0 293 293Jahresabschlussprüfung 107 24 0 50 133Übrige 25 3 0 3 25

1.024 919 0 1.631 1.736

1.987 1.448 224 2.619 2.934

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71. Die betrifft die im Wertaufhellungszeitraum bekannt gewordenen

Rückzahlungsverpflichtungen.

72. Hinsichtlich der Rückstellung für den im Zusammenhang mit dem

Interkommunalen Gewerbegebiet Brilon-Olsberg verweisen wir auf unsere Ausführungen unter

Tz. 9.

73. Die (Tウ 21.556) haben sich gegenüber dem Ansatz in der Bilanz

des Vorjahres um Tウ 360 erhöht. Ursächlich sind hierfür u.a. um Tウ 1.365 gestiegene erhaltene

Anzahlungen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zuwendungen für Erschließungsmaß-

nahmen sowie um noch nicht investiv verwendete Mittel aus der Investitions-, Bildungs- und der

Feuerschutzpauschale. Dementgegen verminderten sich die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskre-

diten um Tウ 1.000 auf Tウ 11.000. Auf die Kassenkredite sind im Berichtsjahr Zinsen von Tウ 226 zu

entrichten gewesen.

74. Die stellen sich wie folgt dar:

31.12.2012 31.12.2011

T€ T€Langfristig verfügbare Mittel 196.739 198.790

Langfristig gebundenes Vermögen 206.226 211.869

Unterdeckung der langfristig verfügbaren Mittel durch das

langfristig gebundene Vermögen -9.487 -13.079

Veränderung 3.592

75. Im langfristigen Finanzierungsbereich ergab sich bei statischer Betrachtungsweise zum 31. De-

zember 2012 eine Unterdeckung von Tウ 9.478, gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Verbesse-

rung um Tウ 3.592 dar. Das langfristig gebundene Vermögen von insgesamt Tウ 206.226 war somit

nur zu gut 95,4 % (Vorjahresstichtag 93,8 %) durch langfristig verfügbare Mittel finanziert. Die

kurzfristigen Schuldposten ohne die Kredite zur Liquiditätssicherung von Tウ 13.490 sind nur zu

gut 88,2 % (Vorjahresstichtag 84,6 %) durch Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

entsprechender Fristigkeit sowie flüssige Mittel gedeckt; dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht

alle kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag fällig sind.

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76. Die Entwicklung der Liquidität der Stadt ist der nachfolgend dargestellten zusammengefassten

zu entnehmen. Eine detaillierte Darstellung der Finanzrechnung ist als Anlage II

beigefügt.

2012

fortg.

Ansatz

2012 2011

Verände-

rung

(Plan/IST)

T€ T€ T€+ Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 48.577 42.900 42.932 5.677- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 46.034 45.995 45.014 39= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.543 -3.095 -2.082 5.638

+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.454 5.429 4.562 -1.975- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.189 5.436 2.551 -3.247= Saldo aus Investitionstätigkeit 1.265 -7 2.011 1.272

= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 3.808 -3.102 -71 6.910

+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit -1.543 -505 -688 -1.038= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 2.265 -3.607 -759 5.872

+ Anfangsbestand an Finanzmitteln 4.296 0 5.102 4.296+ Bestand an fremden Finanzmitteln 25 0 -47 25= Liquide Mittel 6.586 -3.607 4.296 10.193

77. Der führte zu einem Finanzmittelzufluss von

Tウ 2.543. Die um Tウ 5.677 über dem fortgeschriebenen Ansatz liegenden

sind insbesondere durch höhere Einzahlungen aus der Gewerbe-

steuer (Tウ +4.660), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Tウ 697) sowie aus Transfer-

leistungen (Tウ +336) geprägt.

78. Die um Tウ 39 über dem fortgeschriebenen Planansatz liegenden

führen zu dem insgesamt besseren positiven Saldo aus der laufenden Verwal-

tungstätigkeit. Mit Tウ +335 tragen im Planvergleich u.a. die Transferauszahlungen zu dem positi-

ven Ergebnis bei. Dementgegen haben sich die sonstigen Auszahlungen mit Tウ -243 positiv entwi-

ckelt.

79. Aus der werden um Tウ 1.975 geringere Einzahlungen realisiert, denen jedoch

um Tウ 3.247 geringere Auszahlungen gegenüberstehen, so dass sich im Saldo eine positive Plana-

bweichung von Tウ 1.272 ergibt. Insgesamt erfolgte aus der Investitionstätigkeit ein Mittelzufluss

von Tウ 1.265. Der positive Saldo aus der Investitionstätigkeit verstärkte den Mittelzufluss aus der

laufenden Verwaltungstätigkeit, so dass ein Finanzmittelüberschuss von Tウ 3.808 verbleibt, der

um Tウ 6.910 über dem fortgeschriebenen Planansatz liegt. Unter Berücksichtigung des mit

Tウ -1.543 um Tウ 1.038 unter dem fortgeschriebenen Planansatz liegenden Saldos aus der Finan-

zierungstätigkeit ergibt sich eine Erhöhung des Bestandes an Finanzmitteln von Tウ 2.265. Die Til-

gung des Liquiditätskredites von Tウ 1.000 war in der Planung nicht vorgesehen. Gemeinsam mit

dem Anfangsbestand an liquiden Mitteln und dem Bestand an fremden Finanzmitteln ergibt sich

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zum 31. Dezember 2012 ein Bestand an liquiden Mitteln von Tウ 6.586. Die Zahlungsfähigkeit der

Stadt war jederzeit gegeben.

2012

fortg.

Ansatz

2012 2011

Verände-

rung

(Plan/IST)

T€ T€ T€ T€1. + Steuern und ähnliche Abgaben 34.441 28.578 28.586 5.8632. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 5.100 5.144 4.787 -443. + Sonstige Transfererträge 3 340 1 -3374. + Öffentlich-rechtliche

Leistungsentgelte 4.209 4.347 3.913 -1385. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.087 4.358 5.631 -2716. + Kostenerstattungen und Umlagen 1.453 1.235 1.297 2187. + Sonstige ordentliche Erträge 3.341 2.777 3.272 5648. = Ordentliche Erträge 52.634 46.779 47.487 5.855

9. - Personalaufwendungen 8.591 9.564 9.625 -97310. - Versorgungsaufwendungen 1.902 930 834 97211. - Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen 12.620 11.952 11.914 66812. - Bilanzielle Abschreibungen 5.456 5.047 5.402 40913. - Transferaufwendungen 19.425 19.531 17.853 -10614. - Sonstige ordentliche

Aufwendungen 3.554 3.915 2.873 -36115. = Ordentliche Aufwendungen 51.548 50.939 48.501 609

16. = Ergebnis der laufenden

Verwaltungstätigkeit

1.086 -4.160 -1.014 5.246

17. + Finanzerträge 34 21 231 1318. - Zinsen und sonstige

Finanzaufwendungen 1.097 1.170 1.068 -7319. = Finanzergebnis -1.063 -1.149 -837 86

20. = Ordentliches Ergebnis 23 -5.309 -1.851 5.332

80. GegenJber dem Vorjahr zeigt sich ein um Tウ 1.874 deutlich besseres Jahresergebnis. Im Vergleich

zum fortgeschriebenen Planansatz wurde eine Verbesserung von Tウ 5.332 erreicht. Die Ertragsla-

ge ist dabei geprägt durch die sowohl im Planvergleich als auch im Vorjahresvergleich um

ウ 5,9 Mio höheren Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben. Aufgrund der allgemeinen wirt-

schaftlichen Entwicklung hatte die Gewerbesteuer wiederum den größten Einfluss auf diese Ent-

wicklung. Die deutlich geringeren Planabweichungen bei den übrigen Positionen der ordentlichen

Erträge haben sich weitestgehend ausgeglichen. Die ordentlichen Aufwendungen liegen um

Tウ 609 über dem fortgeschriebenen Planansatz. Sie sind geprägt durch höhere Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen ( + Tウ 668) sowie zugangsbedingt höhere Abschreibungen

( + Tウ 409). Dementgegen liegen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um Tウ 361 unter

dem Planwert. Das positive Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit liegt somit mit

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Tウ 1.086 um Tウ 5.246 oberhalb des fortgeschriebenen Planansatzes und mit Tウ 2.100 oberhalb

des Vorjahresergebnisses. Das Finanzergebnis fällt geringfügig besser als geplant aus.

81. Die liegen um Tウ 5.863 über dem fortgeschriebenen Planansatz.

Wichtigste Steuerart ist die Gewerbesteuer, die aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Ent-

wicklung um Tウ 5.047 über dem fortgeschriebenen Planansatz liegt. Der Gemeindeanteil an der

Einkommensteuer führte ebenfalls zu einer positiven Planabweichung von Tウ 567. Die Zusam-

mensetzung der Steuern und ähnlichen Abgaben geht aus der nachstehenden Tabelle hervor:

2012 2011

T€ T€Gewerbesteuer 19.047 14.143

Anteil an der Einkommensteuer 8.668 8.007

Grundsteuer B 3.873 3.879

Anteil an der Umsatzsteuer 1.341 1.241

Kompensationszahlung (Familienleistungsausgleich) 970 900

Vergnügungssteuer 199 113

Grundsteuer A 138 138

Nachforderungszinsen Gewerbesteuer 110 68

Hundesteuer 95 97

34.441 28.586

82. Die Hebesätze der Stadt Brilon für die Gewerbesteuer (434 %), für die Grundsteuer B (426 %) und

für die Grundsteuer A (243 %) blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

83. Das Aufkommen an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer stehen anteilig dem Bund,

den Ländern und den Kommunen (Verteilung der Steuern; Grundgesetz; Art. 106 Abs. 5 bzw.

Abs. 5a) zu. Die Stadt Brilon erhält einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der

von IT.NRW im Auftrag des Landes NRW an die Stadt Brilon auf der Grundlage der Einkommen-

steuerleistung ihrer Einwohner weiterzuleiten ist.

84. Die Stadt Brilon erhält einen Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer. Er wird ebenfalls vom

IT.NRW im Auftrag des Landes NRW auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen

Schlüssels an die Stadt Brilon weitergeleitet.

Die Erträge aus dem Familienleistungsausgleich (Tウ 970) beziehen sich auf vom Land NRW ge-

zahlte Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit Verlusten aus der Neuregelung des Fami-

lienleistungsausgleichs. Die Rechtsgrundlage für den zu verteilenden Betrag ist § 21 Abs. 1 GFG

2012. Die Leistung bemisst sich nach dem Schlüssel, der in der Verordnung über die Aufteilung

und Auszahlung des Stadtanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteu-

erumlage festgesetzt ist.

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85. Die weisen gegenüber dem Planansatz einen um Tウ 44

geringeren Wert aus. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

2012 2011

T€ T€Auflösung von Sonderposten (Zuwendungen) 1.774 1.665

Zuweisungen laufende Zwecke von Gemeinden 1.251 1.162

Schlüsselzuweisungen vom Land 1.242 87

Zuweisungen laufende Zwecke vom Land 428 421

Allgemeine Zuweisung vom Land 247 351

Bedarfszuweisungen vom Land 111 1.010

Sonstige Zuschüsse laufende Zwecke 47 23

Zuweisung laufende Zwecke vom Bund 0 68

5.100 4.787

86. Den größten Anteil an den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen haben unverändert die Erträ-

ge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen. Die in den Vorjahren erhaltenen Zu-

wendungen für Investitionen wurden als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz abgebildet

und werden entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagengegenstandes ertragswirksam aufge-

löst. Den Auflösungserträgen stehen die bilanziellen Abschreibungen gegenüber.

87. Bei den Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden handelt es sich im Wesentlichen um

Zuschüsse gemäß des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz).

88. Die Schlüsselzuweisungen des Landes betragen Tウ 1.242 (Vorjahr Tウ 87). Es handelt sich hierbei

um Zuwendungen an die Stadt Brilon aus dem Finanzausgleich (Landesverfassung NRW; Art. 79)

mit dem Land NRW.

89. Die deutlich höheren Bedarfszuweisungen vom Land des Vorjahres waren durch die konsumtiv

verwendeten Konjunkturpaket II-Mittel geprägt.

90. Die geplanten von Tウ 340 betreffen mit Tウ 337 eine erlassene Teilzah-

lungsverpflichtung auf Alt-Jahresfehlbeträge des Hochsauerlandkreises. Die Ausbuchung der Ver-

bindlichkeit wurde jedoch tatsächlich über die sonstigen ordentlichen Erträge erfolgswirksam ver-

einnahmt.

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91. Die erreichten mit Tウ 4.209 einen um Tウ 138 unter dem

Planansatz liegenden Ausweis. Ursächlich dafJr sind weit Jberwiegend die um Tウ 137 bzw. Tウ 60

unter dem Planwert liegenden Abfall- bzw. Friedhofsgebühren. Kompensierend wirkten die um

Tウ 111 höheren Gebühren für Maßnahmen der Bauaufsicht. Die Zusammensetzung ist aus der

nachfolgenden Darstellung ersichtlich:

2012 2011

T€ T€Gebühren für die Abfallentsorgung 1.980 1.987

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge 674 666

Verwaltungsgebühren 581 490

Sonstige Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 495 472

Winterdienst 479 298

4.209 3.913

92. Die Stadt Brilon hat zum 1. Januar 2012 die Winterdienstgebühr von Ct. 2,5 pro m² anrechenbare

Grundstücksfläche auf Ct. 4,0 pro m² erhöht. Diese Maßnahme führte zu entsprechend höheren

Erträgen aus dem Winterdienst.

93. Die (Tウ 4.087) werden durch die Erträge aus dem Holzverkauf

dominiert. Diese betragen Tウ 3.099 und liegen damit um Tウ 1.515 unter dem Vorjahr bzw. um

Tウ 242 unter dem fortgeschriebenen Planansatz. Für das Produkt "Forstwirtschaft" ergibt sich ins-

gesamt ein JahresJberschuss von Tウ 967 (Vorjahr Tウ 2.160). Nachdem bereits im Vorjahr die auf-

grund des Sturmtiefs "Kyrill" angelegten Nassläger aufgelöst waren, befinden sich die Erlöse nun-

mehr wieder auf einem Normalniveau, wobei sich die Holzpreise auf einem unverändert hohen

Niveau befinden. An Mieten und Pachten konnten Tウ 596 (Vorjahr Tウ 601) vereinnahmt werden,

während die Erträge aus Jagdpacht Tウ 258 (Vorjahr Tウ 264) ausmachen.

94. Die liegen mit Tウ 1.453 um Tウ 218 über dem fortge-

schriebenen Planansatz; bei sämtlichen wesentlichen Produkten haben sich positive Planabwei-

chungen ergeben. Wesentliche Position sind die Kostenerstattungen für Leistungen nach SGB II.

Sie belaufen sich auf Tウ 728 (Vorjahr Tウ 715). Daneben werden unter anderem Hilfen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz ausgewiesen, die mit Tウ 177 um Tウ 54 über dem Vorjahreswert lie-

gen.

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0.0662154.001

95. Die liegen um Tウ 564 über dem Planwert. Insbesondere aufgrund

von Abgängen beim Sachanlagevermögen kam es zu den um Tウ 333 höher als geplanten Auflö-

sungen von Sonderposten. Hinsichtlich der auszubuchenden Verbindlichkeit für die Alt-

Fehlbeträge des Hochsauerlandkreises verweisen wir auf Tz. 90. Hingegen konnten aus dem Ver-

kauf von Sachanlagen anstatt der geplanten Erträge von Tウ 220 lediglich Tウ 141 vereinnahmt

werden. Die übrigen Planabweichungen haben sich weitestgehend ausgeglichen. Die sonstigen

ordentlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2012 2011

T€ T€Konzessionsabgaben 1.114 1.108Erträge aus der Auflösung und dem Abgang von sonstigen Sonderposten 693 506Erträge Auflösung/Herabsetzung Rückstellungen 592 877Ausbuchung Verbindlichkeit Alt-Jahresfehlbeträge des Hochsauerlandkreises 336 0Erträge aus Ausgleichsmaßnahmen 170 201Bußgelder, Säumniszuschläge und sonstige Zinsen 169 174Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen 141 293Übriges 125 113

3.340 3.272

96. Die Erträge aus der Vereinnahmung der Konzessionsabgabe beziehen sich mit Tウ 1.020 auf die

Strom- und mit Tウ 94 auf die Gasversorgung.

97. Hinsichtlich der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen verweisen wir auf unsere Tz.

63 ff. und Tz. 70 ff.

98. Die setzen sich wie folgt zusammen:

2012 2011

T€ T€Löhne, Gehälter und Bezüge 6.843 8.002Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgungund für Unterstützung 1.748 1.623

8.591 9.625

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99. An Vergütungen und Bezüge fielen im Berichtsjahr an:

2012 2011

T€ T€Vergütungen für tariflich Beschäftigte 5.694 5.431Bezüge der Beamten 1.586 1.540sonstige Beschäftigte 171 182

7.451 7.153Veränderung der Personalrückstellungen

Pensionsrückstellung -551 629Beihilferückstellung -126 178Urlaubs- und Überstundenrückstellung 69 42

-608 8496.843 8.002

100. Zum Bilanzstichtag waren 261 (Vorjahreszeitpunkt 269) Mitarbeiter bei der Stadt Brilon beschäf-

tigt, davon 32 (Vorjahreszeitpunkt 34) Beamte, 6 (Vorjahreszeitpunkt 7) Auszubildende und 16

(Vorjahreszeitpunkt 17) Forstwirte.

101. Für die tariflich Beschäftigten gilt mit Wirkung ab 1. Oktober 2005 der TVöD (Tarifvertrag für den

öffentlichen Dienst vom 13. September 2005) einschließlich des Besonderen Teils Verwaltung. Die

Entgelte wurden zum 1. März 2012 um 3,5 % erhöht.

102. Die Beamtenbesoldung wurde zum 1. Januar 2012 um 1,9 % erhöht.

103. Aufwendungen für soziale Abgaben entstanden wie folgt:

2012 2011

T€ T€Soziale Abgaben

Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung 1.155 1.128Beihilfen und Unterstützungsleistungen 144 62

1.299 1.190Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 449 433

1.748 1.623

104. Die Stadt Brilon ist Mitglied in der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse für Gemeinden und

Gemeindeverbände (WVK). Für die Umlagegemeinschaft hat der Verwaltungsrat der WVK be-

schlossen, die Zahlungsverpflichtung ab dem 1. Januar 2007 nach einem modifizierten Finanzie-

rungsverfahren zu berechnen. Danach setzt sich der zu zahlende Betrag aus einem Umlage- und

einem Erstattungsanteil zusammen. Als Gesamtbemessung dienen die Stellenwerte der aktiven

Beamten und die Summe aller Versorgungsleistungen. Als Bemessungsgrundlage für den umzule-

genden Anteil der Versorgungsleistungen jedes einzelnen Mitgliedes gilt dessen Verhältnis der

Bemessung zur Gesamtbemessung aller Mitglieder einer Finanzierungsgemeinschaft. In den Auf-

wendungen für Unterstützung sind Beiträge zur kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-

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0.0662154.001

Lippe (ZKW) enthalten. Die Beiträge zur ZKW berechnen sich nach einem Umlagesatz von 4,5 %

und einem "Sanierungsgeld" von 3 %.

105. In den in Höhe von Tウ 1.902 sind Versorgungsaufwendungen für

Pensionäre (inklusive Rückstellungsveränderungen) von Tウ 1.528 (Vorjahr Tウ 716) sowie Beihil-

fen und Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger (inklusive Rückstellungsverände-

rungen) von Tウ 374 (Vorjahr Tウ 118) enthalten. Die Aufwendungen aus der Anpassung der Pensi-

ons- und Beihilferückstellung liegen um Tウ 973 Jber denen des Vorjahres.

106. Die liegen mit Tウ 12.620 um Tウ 668 über dem

Niveau des fortgeschriebenen Planansatzes von Tウ 11.952. Im Einzelnen liegen die Unterhal-

tungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen um Tウ 496 über Plan. Die Zusammen-

setzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist aus der nachstehenden Aufstellung

ersichtlich:

2012 2011

T€ T€Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.855 3.654Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.550 2.660Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 3.086 3.173Schülerbeförderungskosten 784 777Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 704 831Aufwendungen für sonstige Sachleistungen 336 504Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 186 193Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 97 97Übrige 22 25

12.620 11.914

107. Die liegen mit Tウ 5.456 um Tウ 409 oberhalb des Planniveaus von

Tウ 5.047.

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0.0662154.001

108. Die stellen mit Tウ 19.425 die größte Aufwandsposition dar. Gegenüber

dem fortgeschriebenen Planansatz ist ein geringerer Aufwand von Tウ 106 zu verzeichnen. Wäh-

rend die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit mit Tウ 173 über dem Planansatz

liegt, verbleiben die Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen mit Tウ 137 sowie die

Allgemeine Umlage an Gemeinden mit Tウ 168 unter dem fortgeschriebenen Planansatz. Die Zu-

sammensetzung der ist aus der nachfolgenden Darstellung ersichtlich.

2012 2011

T€ T€Kreis- und Jugendamtsumlage 13.698 13.072

Zuschüsse für laufende Zwecke 2.247 2.148

Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 1.465 1.080

Aufwand Gewerbesteuerumlage 1.508 1.080

Krankenhausinvestitionspauschale 289 291

Sonstige 218 182

19.425 17.853

109. Die liegen mit Tウ 3.554 um Tウ 361 unter dem Planansatz

(Tウ 3.915). Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz resultie-

ren im Wesentlichen aus Geschäftsaufwendungen ( - Tウ 299) sowie aus Rückstellungszuführun-

gen ( - Tウ 231). Die Aufwendungen aus Buchverlusten bei abgegangenen Vermögensgegenstän-

den des Sachanlagevermögens (+ Tウ 236) wurden dagegen nicht in dieser Höhe im Planansatz

berücksichtigt. Wesentliche Positionen sind Leistungsbeteiligungen an der Grundsicherung für

Arbeitssuchende (Tウ 642), Geschäftsaufwendungen (Tウ 521), Zuführungen zu den Rückstellun-

gen (Tウ 376), Steuern, Versicherungen und Schadenfälle (Tウ 370), Mieten und Pachten (Tウ 293),

Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen (Tウ 253) sowie Aufwendungen für ehren-

amtliche Tätigkeiten (Tウ 248).

110. Die von Tウ 34 enthalten im Wesentlichen Zinserträge von Kreditinstituten. Die

Abweichung zum Vorjahreswert ( - Tウ 198) resultiert aus dem in 2011 abgeführten Gewinn des

Bauhofs (Tウ 200) für das Wirtschaftsjahr 2010. Im Berichtsjahr wurden keine Gewinne abgeführt.

111. Unter den (Tウ 1.097; Vorjahr Tウ 1.068) werden im

Berichtsjahr hauptsächlich Zinsaufwendungen der bestehenden Bankdarlehen (Tウ 863) sowie der

Liquiditätskredite (Tウ 226) ausgewiesen.

112. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem positiven Jahresergebnis von Tウ 23, das um Tウ 5.332

über dem fortgeschriebenen Planansatz liegt.

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Anlagen

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WIBERA Anlagen

0.0662154.001

I Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Stadt Brilon ....................... 1

Anlage zum Lagebericht gem. § 95 Abs.2 GO NRW ............................................................ 22

II Jahresabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 ...................... 1

1. Bilanz zum 31. Dezember 2012 .................................................................................... 2

2. Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 ................................................................. 5

3. Gesamtfinanzrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 ................................................................. 7

4. Anhang zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Stadt Brilon ...................... 9

Anlagenspiegel 2012 ................................................................................................. 35

Forderungsspiegel zum 31.12.2012 ........................................................................... 37

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2012 .................................................................. 39

III Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ........................................................................ 1

IV Teilrechnungen .................................................................................................................. 1

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002

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Anlage I 1

Lagebericht zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Stadt Brilon (Stichtag 31.12.2012)

1. Allgemeines Nach § 37 (2) GemHVO NRW ist der Jahresabschluss durch einen Lagebericht entsprechend § 48 GemHVO zu ergänzen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse aus der Aufstellung des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde zu erhalten. Auch ist auf Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen. Zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Am Schluss des Lageberichtes sind die Angaben nach § 95 (2) GO NRW darzustellen. 2. Verlauf des Haushaltsjahres 2012 Trotz der weiterhin angespannten Lage der kommunalen Finanzen war das Haushaltsjahr 2012 für die Stadt Brilon, wenn man einen Blick auf die Ergebnisrechnung wirft, ein vergleichsweise erfolgreiches Jahr. Entgegen des geplanten, fortgeschriebenen Defizits in Höhe von - 5.308.898 Euro schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von + 22.727 Euro ab. Dies ist eine absolute Verbesserung des fortgeschriebenen Planergebnisses um + 5.331.625 Euro. Schaut man sich die Aufwands- und Ertragspositionen allerdings genauer an, muss man feststellen, dass die Verbesserung im Wesentlichen durch + 5.862.095 Euro mehr Erträge der Position Steuern und ähnlichen Abgaben beruht. Davon entfallen auf die Grundsteuer A + 430 Euro, die Grundsteuer B + 23.385 Euro, die Gewerbesteuer + 5.047.173 Euro, die Einkommensteueranteile + 567.489 Euro, die Umsatzsteueranteile + 40.680 Euro sowie die Vergnügungssteuer + 63.798 Euro. Dagegen blieben die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit - 43.796 Euro, die Sonstigen Transfererträge mit - 337.518 Euro, die öffentlich-rechtlichen Leistungs-entgelte mit - 137.572 Euro (davon + 106.247 Euro bei den Verwaltungsgebühren und - 249.661 Euro bei den Benutzungsgebühren) und die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit - 270.215 Euro (davon - 11.945 Euro Jagdpacht und - 242.250 Euro weniger Forsterträge) weniger Erträgen unter dem Planansatz. Überwiegend positiv entwickelten sich hingegen die Kostenerstattungen und Umlagen mit + 218.470 Euro und die Sonstigen ordentlichen Erträge mit + 563.306 Euro mehr Erträgen. Einschränkend muss gesagt werden, dass die Steigerungen bei den Erträgen im Bereich der Steuern im Wesentlichen nicht oder allenfalls gering von der Stadt beeinflusst werden können. Sie hängen weitestgehend von der konjunkturellen Lage

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Anlage I 2

des Landes ab. Weiche Faktoren, wie eine gute Anbindung der Briloner Gewerbeflächen an die Infrastruktur und eine intensiv betriebene Wirtschaftsförderung wirken sich dennoch positiv verstärkend auf die kommunale Wirtschaftstätigkeit aus. Der Forstbetrieb der Stadt Brilon ist der einzige erwerbswirtschaftliche Bereich, dieser verzeichnet 242.250 Euro weniger Erträge als geplant. Diese Entwicklung muss beobachtet werden, es können im Jahr 2012 auch Einmaleffekte eine Rolle für diesen Rückgang gespielt haben. Die Aufwendungen entwickelten sich wie folgt: Der Ansatz der Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde im Saldo um 667.748 Euro überschritten. Verantwortlich dafür waren vor allem die überplanmäßigen Aufwendungen für Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken mit einer Planüberschreitung von 695.740 Euro; hier wirkten sich insbesondere die nicht geplanten Zuführungen zu den Instandhaltungsrückstellungen für Gebäude und Straßen in Höhe von 988.400 Euro aus. Kompensierend wirkten hingegen die um 146.715 Euro geringeren Aufwendungen für sonstige Sachleistungen. Die bilanziellen Abschreibungen überschritten um 408.736 Euro den Ansatz (wobei dieser aus den Vorjahreswerten geplant wird, im laufenden Haushaltsjahr aber schon Abschreibungen für aktivierte Vermögensgegenstände hinzukommen). Die Transferaufwendungen entwickelten sich etwas positiver und blieben mit 106.193 Euro unter dem Ansatz. Auch die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entwickelten sich positiver als angenommen, sie schlossen mit 360.633 Euro über Plan ab. Dies ist weit überwiegend auf die Bildung einer sonstigen Rückstellung für Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Interkommunalen Gewerbegebietes über 326.000 Euro zurückzuführen (siehe dazu auch die Ausführungen im Anhang unter 3.4). In Teilbereichen wird weiterhin sehr ungenau geplant, so dass reale Möglichkeiten der Ertragssteigerung und Realisierung von Einsparpotentialen auf der Aufwandsseite nicht genutzt werden und dies bei der Haushaltsplanung dazu führen kann, dass die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich wird. 3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag oder im Wertaufhellungszeitraum eingetreten sind Zusatzversorgung Angestellte und Beamtenversorgung Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, wurden im Anhang dargestellt. Beispielsweise werden die Daten für die Zusatzversorgung der Angestellten von der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe zum Stichtag 31.12.2012 erst im November 2013 berechnet und herausgegeben. Ebenso verhält es sich mit der Berechnung der Pensions- und

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Anlage I 3

Beihilferückstellungen für die Beamtenversorgung. Diese Daten werden nach dem Bilanzstichtag in den ersten Monaten des Folgejahres bekannt gegeben. Gewerbesteuerabgrenzung Als eine der wenigen Städte in NRW bucht die Stadt Brilon im Wertaufhellungszeitraum bei der Jahresabschlussaufstellung (von der Stadt Brilon bis zum 31.03.2013 festgelegt) unter Beachtung der Periodenabgrenzung erkannte Abweichungen. Außerdem werden Berichtigungsbuchungen sowie abweichende Wirtschaftsjahre der Firmen berücksichtigt. In der Schlussbilanz zum 31.12.2011 wurden: Forderungen aus GewSt-Nachzahlungen i.H.v. 2.259.959 Euro Rückstellungen für GewSt-Erstattungen i.H.v. 667.418 Euro; in der Schlussbilanz zum 31.12.2012 wurden für: Forderungen aus GewSt-Nachzahlungen i.H.v. 2.131.349 Euro Rückstellungen für GewSt-Erstattungen i.H.v. 958.512 Euro ausgewiesen. Über zwei Haushaltsjahre betrachtet egalisiert sich der Effekt. 4. Wirtschaftliche Lage der Stadt Brilon / Kennzahlen Die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation sowie die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage, die sich mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 ergibt, lässt sich objektiv mittels der nachfolgenden Kennzahlen darstellen. Mit Runderlass des Innenministers vom 03.01.2007 und 19.02.2008 sowie 01.10.2008 wird die Anwendung des NKF – Kennzahlensets NRW verfügt. Im Jahr 2012 wurde ein Kennzahlenhandbuch vom Innenministerium NRW herausgegeben. Das Kennzahlenset wird 2013 evaluiert. Das verbindlich vorgegebene Kennzahlenset wurde von der Stadt Brilon durch einige weitere Top-Kennzahlen erweitert. Die Kennzahlen des Vorjahres werden zu Vergleichszwecken in Klammern angegeben. Durch die Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Stadt Brilon werden zwei Hauptziele verfolgt. Zum einen soll dargestellt werden, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune sichergestellt ist, oder ob der heutige Ressourcenverbrauch zukünftige Generationen belastet und/oder die Leistungsfähigkeit der jetzigen Generation an ihre Grenzen bringt. Dabei wird untersucht, inwieweit das Kapital der Kommune geschützt wird. Zum anderen soll untersucht werden, ob die Haushaltswirtschaft nachhaltig und generationengerecht ist. Denn die wirtschaftliche Lage einer Kommune ist nicht nur durch harte Faktoren des Zahlenwerks sondern auch durch Faktoren zu erklären, die sich dem Einflussbereich der Kommune entziehen.

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Anlage I 4

Hinweis Bei Betrachtung des Jahresergebnisses, welches in Zusammenhang mit der Eigenkapitalentwicklung der Stadt Brilon für die rechtliche Beurteilung (Genehmigung, Haushaltssicherungskonzept und Nothaushalt) der Haushaltsplanung und –durchführung entscheidend ist, sind folgende wesentliche nicht zahlungswirksamen Buchungen zu berücksichtigen, welche das Ergebnis entscheidend strukturell beeinflussen.

Abschreibungen als Aufwand (-) 5.455.686 Euro

Auflösung von Sonderposten als Ertrag (+) 2.862.515 Euro Saldo (Netto AfA): (-) 2.593.171 Euro Dieser negative Saldo belastet das Jahresergebnis strukturell in der Ergebnisrechnung und erschwert den Haushaltsausgleich erheblich. Wenn man jetzt noch den nicht zahlungswirksamen Aufwand i.H.v. (-) 887.588 Euro, der aus Inanspruchnahme, Auflösung und Zuführung im Bereich der Rückstellungen entsteht, einrechnet, kommt man bei der Betrachtung der Abschreibungen, der Sonderposten und der Nettozuführung zu den Rückstellungen auf einen Saldo aus nicht zahlungswirksamen Einflüssen auf die Ergebnisrechnung von 3.480.758 Euro. Der einzige erwerbswirtschaftliche Zweig der Stadtverwaltung, welcher nachhaltig Deckungsbeiträge erwirtschaften kann, ist der Forstbetrieb. Außerdem sollten die wirtschaftlich leistungsfähigen Tochter- und Enkelbetriebe der Stadt Brilon wie Stadtwerke Brilon AöR und Stadtwerke Brilon Energie GmbH durch Konzessionsabgaben bzw. Gewinnabführungen zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden.

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Anlage I 5

4.1 Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation - Übersicht

Aufwandsdeckungsgrad 93,7% 97,9% 102,1% 4,2%

Eigenkapitalquote 1 42,6% 46,2% 46,3% 0,1%

Eigenkapitalquote 2 64,8% 67,7% 67,5% -0,2%

Fehlbetrags- / Überschussquote -4,5% -1,8% 0,0% 1,8%

Anlagenintensität 94,5% 95,2% 93,0% -2,2%

Infrastrukturquote 35,6% 33,4% 32,7% -0,7%

Abschreibungsintensität 10,5% 11,1% 10,6% -0,5%

Drittfinanzierungsquote 52,6% 49,1% 52,5% 3,4%

Investitionsquote 61,7% 30,4% 34,2% 3,8%

Anlagendeckungsgrad 1 45,1% 48,5% 49,8% 1,3%

Anlagendeckungsgrad 2 87,0% 88,8% 90,1% 1,3%

Dynamischer Verschuldungsgrad in Jahren -33,1 -26,3 20,7 47,0

Liquidität 2. Grades 51,5% 44,8% 55,5% 10,7%

Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 10,0% 9,5% 9,7% 0,2%

Zinslastquote 2,2% 2,2% 2,1% -0,1%

Netto Steuerquote 55,5% 58,3% 63,4% 5,1%

Zuwendungsquote 14,5% 10,1% 9,7% -0,4%

Personalintensität 16,4% 19,8% 16,7% -3,1%

Sach- und Dienstleistungsintensität 26,9% 24,6% 24,5% -0,1%

Transferaufwandsquote 36,8% 36,8% 37,7% 0,9%

Bezeichnung 2010 2011+ / -

2011/20122012

Bei der Betrachtung des Haushaltsjahres 2011 muss die Berichtigung der Eröffnungsbilanz durch die Neubewertung des Forstvermögens (Aufwuchs und Grund und Boden rd. 12.000.000 Euro) berücksichtigt werden. Diese wertmäßige Zuschreibung von Vermögenswerten wirkt sich auch auf das buchmäßige Eigenkapital aus, welches in gleicher Höhe steigt. Dadurch zeigen einige Kennzahlen in der Zeitreihe große, aus dem normalen Buchungsgeschäft nicht erklärbare, Veränderungen. Bei der Betrachtung des Haushaltsjahres 2012 muss die Umbuchung der Baugrundstücke aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen berücksichtigt werden (siehe Anhang).

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Anlage I 6

4.2 Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation - Detail

Aufwandsdeckungsgrad (ADG) = 102,1 % (97,9 %) Ordentliche Erträge = 52.634.168 Euro Ordentliche Aufwendungen = 51.548.506 Euro Der Aufwandsdeckungsgrad hat sich verbessert. Über den Nutzen für den Bürger oder die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns kann dadurch allerdings keine Aussage getroffen werden, weil die Verbesserung überwiegend durch wenig beeinflussbare Steuermehreinnahmen bedingt ist. Langfristig wird die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune nur sichergestellt sein, wenn der ADG mindestens 100 % beträgt.

Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) = 46,3 % (46,2 %) Eigenkapital = 102.511.771 Euro Bilanzsumme = 221.229.224 Euro Die Eigenkapitalquote 1 zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommune (Aktivseite der Bilanz) durch Eigenkapital finanziert ist, es steht der Kommune langfristig zur Verfügung und sichert den Bestand der Gemeinde und deren stetige Aufgabenerfüllung. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern gerade auch in Hinsicht auf das eventuell zukünftig stattfindende Rating von Kommunen durch die Kapitalgeber (Basel III). Die Kennzahl hat sich verbessert, da Eigenkapital neu aufgebaut wurde und gleichzeitig die Bilanzsumme abgenommen hat. Gleichwohl ist der in der Planung weiterhin unausgeglichene Haushalt der Stadt Brilon zwar kritisch, aber nicht überkritisch zu beurteilen.

Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) = 67,5 % (67,7 %) Eigenkapital = 102.511.771 Euro Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = 46.716.035 Euro Bilanzsumme = 221.229.224 Euro Eine Modifizierung zur Eigenkapitalquote 2 (wirtschaftliches Eigenkapital) ergibt sich, wenn die als Sonderposten ausgewiesenen Investitionszuschüsse aus Zuwendungen und Beiträgen dem Eigenkapital zugerechnet werden. Die Sonderposten haben bei Kommunen aufgrund der unwiderruflichen Zuweisung und Zweckbindung zu Vermögensgegenständen eigenkapitalähnlichen Charakter. Diese Kennzahl hat sich nur geringfügig verschlechtert..

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Anlage I 7

=Positives Jahreergebnis X (100)

Ausgleichsrücklage + Allg. RücklageÜberschussquote

Überschussquote (ÜSQ) = 0,0 % (-1,8%) positives Jahresergebnis = 22.727 Euro Ausgleichsrücklage = 48.362 Euro Allgemeine Rücklage = 102.440.681 Euro Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch den Überschuss erwirtschafteten Eigenkapitalanteil. Es ist eine Verbesserung eingetreten, da sich das negative Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr in ein positives Ergebnis gewandelt hat. Man kann von einer Art Eigenkapitalrentabilität sprechen. 4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage

Anlagenintensität (AnI) = 93,0 % (95,2 %) Anlagevermögen = 205.724.074 Euro Bilanzsumme = 221.229.224 Euro Die Kennzahl ist gesunken, dies resultiert überwiegend aus den ins Umlaufvermögen umgebuchten Baugrundstücken. Die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität der Stadt Brilon ist durch die weiterhin sehr hohe Kennzahl schlecht. Die hohe Anlagenintensität hat hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen sowie hohe Unterhaltungsaufwendungen zur Folge, die bei schwer liquidierbaren Anlagegütern auch bei Nichtbenutzung bestehen bleiben (z.B. nicht mehr genutzte Kindergärten oder Grundschulen) und kann nur mittel- bis langfristig beeinflusst werden.

Infrastrukturquote (ISQ) = 32,7 % (33,4 %) Infrastrukturvermögen = 72.422.324 Euro Bilanzsumme = 221.229.224 Euro Die Infrastrukturquote verdeutlicht als Verfeinerung der Anlagenintensität in welchem Umfang das Infrastrukturvermögen im kommunalen Gesamtvermögen (Aktivseite der Bilanz) gebunden ist. Die Stadt Brilon verfügt als Flächenkommune im Bereich der Daseinsvorsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen, welches in der Regel am Markt nicht veräußerbar ist und nur langfristig beeinflusst werden kann. Die Kennzahl verringert sich, es wurde zwar in die Daseinsvorsorge investiert (Straßen, Brücken, Stützmauern), allerdings konnte der Substanzverlust nicht ausgeglichen werden.

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Anlage I 8

Abschreibungsintensität (AbI) = 10,6 % (11,1 %) Bilanzielle Abschreibungen auf AV = 5.455.686 Euro Ordentliche Aufwendungen = 51.548.506 Euro Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen brutto durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet werden. Die Kennzahl hat sich durch die insgesamt gestiegenen Aufwendungen verbessert (diesen Aufwendungen stehen die Erträge aus der Auflösung der investiven Sonderposten gegenüber, siehe oben „Hinweis“).

Drittfinanzierungsquote (DfQ) = 52,5 % (49,1 %) Erträge aus Auflösung von Sonderposten = 2.862.515 Euro Bilanzielle Abschreibungen auf AV = 5.455.686 Euro Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr an. Die Erträge aus der Sonderpostenauflösung haben die Belastung durch Abschreibungen stärker abgemildert. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch Drittfinanzierung deutlich. Sie zeigt auch die Abhängigkeit von der Finanzierung durch Dritte an. Diese liegt bei den mittleren kreisangehörigen Kommunen im Durchschnitt bei 45,4%.

Investitionsquote (InQ) = 34,2 % (30,4 %) Bruttoinvestitionen = 2.907.995 Euro Abgänge des AV + Abschreibungen des AV = 8.512.306 Euro Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen, um den Wertverlust auszugleichen. Stetige Investitionstätigkeit ist für Kommunen mit dem Ziel der sinnvollen Substanzerhaltung von großer Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Pflichtaufgaben. In 2012 war diese Kennzahl durch die Umbuchungen der Baugrundstücke in das Umlaufvermögen beeinflusst. Um diesen Sachverhalt bereinigt läge sie bei rund 50%. Die Kennzahl hat sich also insgesamt leicht verbessert, wobei das geplante Investitionsprogramm wieder nur zu einem Teil, nämlich lediglich 40%, abgearbeitet wurde. Bei mittleren kreisangehörigen Kommunen liegt diese Kennzahl bei rund 60%. Diesen Wert erreichte Brilon zuletzt 2010.

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Anlage I 9

4.3 Kennzahlen zur Finanzlage

Anlagendeckungsgrad 1 i.e.S. (AnD1) = 49,8 % (48,5 %) Eigenkapital = 102.511.771 Euro Anlagevermögen = 205.724.074 Euro Mit Hilfe der Kennzahlen über Anlagendeckungsgrade wird die Kapitalverwendung der Kommune analysiert. Die Kennzahl Anlagendeckungsgrad 1 gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. Diese Kennzahl hat sich verbessert.

Anlagendeckungsgrad 2 i.w.S. (AnD2) = 90,1 % (88,8 %) Eigenkapital = 102.511.771 Euro Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = 46.716.035 Euro Langfristiges Fremdkapital = 36.034.039 Euro* Anlagevermögen = 205.724.074 Euro * ( = 19.153.933 Pensionsrückstellungen + 16.880.106 Euro langfristige Verbindlichkeiten)

Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt Auskunft inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital fristenkongruent finanziert ist. Grundsätzlich sollte der Anlagendeckungsgrad 2 nach der „goldenen Bilanzregel i.w.S.“ 100 % betragen. 9,9 % des Anlagevermögens der Stadt Brilon sind kurzfristig finanziert; auch dieser Wert hat sich verringert und somit verbessert.

Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) = 20,7 Jahre (-26,3 Jahre) Effektivverschuldung (s.u.) = 52.629.094 Euro Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (FR) = 2.542.563 Euro Hiermit lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt der Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Bei negativen Zahlen kann keine Schuldentilgung

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Anlage I 10

stattfinden, da der Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung negativ ist. Der lineare Durchschnitt bei kreisangehörigen Kommunen in NRW liegt bei etwa -33,6. Diese Kennzahl hat sich verbessert. Ein durchschnittlicher Orientierungswert von + 20 Jahren scheint sich in der Praxis als positiv herauszubilden.

Gesamtes Fremdkapital = 64.533.590 Euro* ./. Liquide Mittel = 6.586.201 Euro ./. Kurzfristige Forderungen = 5.318.295 Euro =Effektive Verschuldung = 52.629.094 Euro

* ( = 41.696.385 Euro Verbindlichkeiten + 22.606.876 Euro Rückstellungen + 230.329 Euro Sopo Gebührenausgleich)

Liquidität 2. Grades (LiG2) = 55,5 % (44,8 %) Liquide Mittel = 6.586.201 Euro Kurzfristige Forderungen = 5.318.295 Euro Kurzfristige Verbindlichkeiten = 21.460.798 Euro Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag aus flüssigen Mitteln und kurzfristigen Forderungen beglichen werden können. Diese Kennzahl hat sich durch gestiegene liquide Mittel und kurzfristige Forderungen bei etwa gleichbleibenden kurzfristigen Verbindlichkeiten verbessert.

Kurzfristige Verbindlichkeitenquote (KVbQ) = 9,7 % (9,5 %) Kurzfristige Verbindlichkeiten = 21.460.798 Euro Bilanzsumme = 221.229.224 Euro Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl kurzfristige Verbindlichkeitenquote beurteilt werden. Diese hat sich verschlechtert, da die Bilanzsumme gesunken ist. Im Durchschnitt liegt sie bei mittleren kreisangehörigen Kommunen bei rund 5%. Mit einer hohen Quote sind Zinsänderungsrisiken verbunden.

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Anlage I 11

4.4 Kennzahlen zur Ertragslage

Zinslastquote (ZLQ) = 2,1 % (2,2%) Finanzaufwendungen = 1.096.831 Euro Ordentliche Aufwendungen = 51.548.506 Euro Diese Kennzahl zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Diese Kennzahl hat sich leicht verbessert. Die Zinsaufwandsquote fungiert als Frühwarnsignal. Eine hohe Zinsaufwandsquote bzw. eine Steigerung dieser führt dazu, dass die politischen Gestaltungsspielräume eingeschränkt werden. Ab 3,0 % ist die Zinslastquote als problematisch anzusehen. Besonders wenn man die z.Z. historisch niedrigen Zinsen berücksichtigt.

Netto Steuerquote (NSQ) = 63,4 % (58,3 %) Steuererträge = 34.440.595 Euro Gewerbesteuerumlage = 1.507.979 Euro Fonds Deutsche Einheit = 1.464.895 Euro Ordentliche Erträge = 52.634.168 Euro Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, die Gewerbesteuerumlage und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Die Kennzahl hat sich verbessert. Bei Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer werden ungefähr ¼ wieder in die Umlage und den Fonds weitergeleitet. Gerade der hohe Anteil der stark konjunkturabhängigen Gewerbesteuer ist vielfach größeren Schwankungen ausgesetzt und stellt somit ein Risiko für die Ertragslage (und Finanzlage) der Stadt Brilon dar.

Zuwendungsquote (ZwQ) = 9,7 % (10,1 %) Erträge aus Zuwendungen = 5.099.803 Euro Ordentliche Erträge = 52.634.168 Euro Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von der Leistung Dritter abhängig ist. Das Maß an Abhängigkeit von Ausgleichsmassen hat durch die Verbesserung der Quote abgenommen.

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Anlage I 12

Personalintensität (PI) = 16,7 % (19,8 %) Personalaufwendungen = 8.591.172 Euro Ordentliche Aufwendungen = 51.548.506 Euro Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Dieser relativ fixe Aufwand hat sich verringert

Sach- + Dienstleistungsintensität (SDI) = 24,5 % (24,6 %) Aufwendungen für Sach- + Dienstleistungen = 12.619.717 Euro Ordentliche Aufwendungen = 51.548.506 Euro Diese Kennzahl lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich die Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Diese Kennzahl hat sich durch weniger Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verbessert. Der Durchschnitt bei mittleren kreisangehörigen Gemeinden liegt bei 18,3%.

Transferaufwandsquote (TAQ) = 37,7 % (36,8 %) Transferaufwendungen = 19.425.114 Euro Ordentliche Aufwendungen = 51.548.506 Euro Die Kennzahl Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Die Kennzahl ist gleich geblieben. Ein Großteil der darin enthaltenen Aufwendungen sind nicht durch die Stadt Brilon beeinflussbar (Kreis- und Jugendamtsumlage ca. 14.000.000 Euro). Anmerkung Der interkommunale Vergleich mit anderen Kommunen derselben Größenordnung ist aufgrund noch fehlender Vergleichsgrößen, die erst mit zunehmender Zeitdauer in den nächsten Jahren entwickelt werden, nicht möglich. Außerdem sind Strukturen sehr unterschiedlich, so dass man mit Vergleichen zurückhaltend sein sollte. Das Innenministerium NRW hat 2012 ein Kennzahlenhandbuch herausgegeben. Diese werden im Jahr 2013 evaluiert, so dass ab 2014 mit vergleichbaren Kennzahlen gerechnet werden kann.

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Anlage I13

5. Liquidität – Verschuldung Die Entwicklung der Liquiden Mittel und der Verschuldung ohne die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (konkrete Gegenwerte), die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (festgeschriebene Altfehlbeträge HSK) sowie die sonstigen Verbindlichkeiten (konkrete Verpflichtungen) stellt sich zum Stichtag 31.12.2012 wie folgt dar:

31.12.2011 31.12.2012

Giro + Sparbücher 4.296.276,81 € 6.586.201,78 €Zwischensumme (1) AKTIV 4.296.276,81 € 6.586.201,78 €Verbindlichkeiten Investitionskredite -20.715.447,62 € -20.172.317,49 €Verbindlichkeiten Kassenkredite - Linie -12.000.000,00 € -11.000.000,00 €Zwischensumme (2) PASSIV -32.715.447,62 € -31.172.317,49 €Saldo (1) + (2) -28.419.170,81 € -24.586.115,71 €Veränderung zum Vorjahr (1) + (2) -3.833.055,10 €

Die Liquidität hat um 2.289.924 Euro zugenommen. Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten wurden planmäßig um 543.130 Euro getilgt und dieVerbindlichkeiten aus Kassenkrediten im Saldo um 1.000.000 Euro verringert. Wenn man die aktiven liquiden Mittel mit den passiven Verbindlichkeiten saldiert, hat sich das Ergebnis um 3.833.055 Euro verbessert.

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Anlage I 14

6. Investitionen Im Investitionsplan des Haushaltsjahres 2012 wurden für 96 Maßnahmen (Vorjahr 79) fortgeschriebene investive Auszahlungen in Höhe von 5.435.750 Euro geplant, jedoch im Volumen lediglich 2.188.674 Euro bzw. 40,26 % (Vorjahr 53,45 %) tatsächlich ausgezahlt. Die Differenz beträgt 3.247.076 Euro bzw. 59,68 % (Vorjahr 46,05 %). Es gibt im Wesentlichen zwei Erklärungen dafür, dass große Veränderungen gegenüber dem Plan aufgetreten sind. 19 Maßnahmen wurden nicht durchgeführt und bei 32 Maßnahmen ergaben sich Minderauszahlungen. Teilfinanzplan B Planung 2012 Ist 2012 Abweichung

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 2.816.400,00 894.472,81 -1.921.927,19

Einzahlungen aus Verkauf von Grundstücken und Gebäuden 570.000,00 417.745,96 -152.254,04

Einzahlungen aus Veräußerung von Sachanlagen 1.000,00 0,00 -1.000,00

Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 2.041.000,00 214.103,75 -1.826.896,25

Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 1.927.926,42 1.927.926,42

Summe Einzahlungen 5.428.400,00 3.454.248,94 -1.974.151,06

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 400.607,52 130.917,47 -269.690,05

Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.868.376,96 1.595.026,83 -2.273.350,13

Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen 446.765,52 443.365,93 -3.399,59

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 20.000,00 19.364,76 -635,24

Sonstige Investitionsauszahlungen 700.000,00 0,00 -700.000,00

Summe Auszahlungen 5.435.750,00 2.188.674,99 -3.247.075,01

Saldo Einzahlungen ./. Auszahlungen -7.350,00 1.265.573,95 1.272.923,95

Aufnahme von Investitionsdarlehen 0,00 0,00 0,00

Endsaldo Investitiosprogramm -7.350,00 1.265.573,95 1.272.923,95 Zeitreihe: 2008 2009 2010 2011 2012

Plan-Ist Vergleich erzielter Einzahlungen (in %): 102,93 75,81 74,16 96,47 63,62

Plan-Ist Vergleich geleisteter Auszahlungen (in %): 63,29 57,72 54,08 53,45 40,26

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Die Differenz von (-) 269.690 Euro bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden liegt darin begründet, dass der Ansatz i.H.v. 400.607 Euro nur zu einem Drittel ausgeschöpft wurde. Es wurden also weniger Grundstücke gekauft als geplant. Bei den investiven Auszahlungen für Baumaßnahmen setzt sich die Differenz von (-) 2.273.350 Euro aus folgenden nicht durchgeführten Maßnahmen (ca. 1.936 T€) zusammen: Erschließung Gewerbegebiete Nehdener Weg und Dollenseite, Erschließung Baugebiete Johannesstraße, Kahlen Hohl, Straßenausbauplanung, Straßenausbau Hansastraße, Erweiterung Bleihof, Straßenbau Waldbahnhof Brilon-Wald, Dorfplatz Nehden, Fuß- und Radweg Nehdener Weg, Gehweg Hinterm Gallberg, Errichtung von Buswartehallen, Neubau von Straßenbeleuchtung sowie Außengebietsableitung Am Schönschede. Weiterhin wurden Maßnahmen abgerechnet, die deutlich günstiger als geplant durchgeführt wurden (ca. 405 T€): Abrechnung von Ingenieurleistungen, Erschließung Burhagen, Auf dem schönen Felde, Derkerborn/ Kalvarienberg, Außengebietsableitung Vier Linden, Chemviron Brilon-Wald, kleinere Straßenbaumaßnahmen, Ausbau Derkere Mauer, Mühlenweg, Umfeld Bahnhof Brilon, Derkerborn/Elisabethstraße, Zimmerstraße sowie Zuschuss

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Anlage I 15

an BWT (investiv). Abschließend sei auf die Maßnahmen hingewiesen, die geringfügige Mehrausgaben verursachten (ca. 69 T€): Ungestaltung Kreuzung Amtsgericht, Ausbau Freiladestraße, Freiflächengestaltung Alte Schule Brilon-Wald, Pflastersanierung Fußgängerzone und der Ausbau von landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen. Die Mehrausgaben konnten im Rahmen des Budgets gedeckt werden. Bei den Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen besteht eine Differenz von (-) 3.400 Euro. Hier gab es Minderausgaben und Mehrausgaben in geringem Umfang. Maßnahmen, die als Unterhaltungen geplant waren, tatsächlich aber Investitionen darstellen, fallen nur noch gelegentlich an. Der Posten Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen weist einen Saldo i.H.v. (-) 635 Euro aus. Hier handelt es sich um die geplante Auszahlung für den Versorgungsfond wvk. Der Ansatz bei den sonstigen Investitionsauszahlungen weist eine Differenz von (-) 700.000 Euro aus. Die Auszahlung war für das Krankenhaus Brilon gGmbH geplant. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen im Rahmen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die beiden Erschließungsstraßen (Am Schönschede). Bis zur Erstellung dieses Lageberichts (2013) war die Maßnahme bereits abgerechnet und die Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge festgesetzt worden. Die Darlehensvergabe ist für das Haushaltsjahr 2013 geplant. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Bei den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen wurden von geplanten 2.816 T€ lediglich 894 T€ realisiert. Es konnten lediglich 572 T€ der Investitionspauschale verbraucht werden, da weniger Anlagevermögen als geplant angeschafft oder hergestellt wurde. Der nichtverbrauchte Teil der Investitionspauschale von 855 T€ wurde auf dem Konto erhaltene Anzahlungen bei den sonstigen Verbindlichkeiten verbucht und steht für zukünftige Investitionsprojekte zur Verfügung (s.u.). Ebenso wurde mit ca. 131 T€ Euro nicht verbrauchter Feuerschutzpauschale verfahren, da das zu beschaffende Fahrzeug erst im Jahr 2013 in Dienst gestellt wurde (s.u.). Aufgrund von Einsparungen im Bereich der Beschaffungen im Schulbereich konnten Mittel der Bildungspauschale in Höhe von 20 T€ nicht direkt verwendet werden. Ferner wurden Investitionszuwendungen i.H.v. 766 T€ (Ausbau Hoppecker Straße, Derkere Mauer, Kreisverkehr Ostring, Bahnhofsumfeld Brilon, Fuß-/Radweg Nehdener Weg und Keffelker Straße, Errichtung von Buswartehallen, Neubau von Straßenbeleuchtung) aufgrund von Baumaßnahmenfortschritten nicht oder geringer abgefordert. Des Weiteren wurden 155 T€ Zuwendungen für Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Mittelabforderung noch nicht fertig gestellt waren (Ausbau Hoppecker Straße – außerorts -, Dorfentwicklung Brilon-Wald) im Bereich der sonstigen Verbindlichkeiten als erhaltene Anzahlungen gebucht. Die Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken liegen (-) 152 T€ unter dem Planansatz, da die geplante Veräußerung des ehemaligen Museums (313 T€) erst im Jahr 2013 erfolgte. Dieser Ausfall konnte durch eine positive Entwicklung des Grundstücksmarktes in 2012 teilweise kompensiert werden.

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Anlage I 16

Die Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten (Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge) weisen eine Differenz von (-) 1.826.896 Euro aus. Diese setzen sich aus folgenden Sachverhalten, in denen Beiträge nicht oder nicht vollständig realisiert wurden, zusammen (ca. 1.723 T€): Erschließung Burhagen, Auf dem Schönen Felde, Ausbau Hoppecker Straße, Freiladestraße, Derkere Mauer, Erschließungsstraße Krankenhaus, Ausbau Mühlenweg, Untere Bahnhofstraße, Freiladestraße und Zimmerstraße. Anzumerken ist, dass die Beiträge der Erschließungsmaßnahme Derkerborn/Kalvarienberg und Auf dem schönen Felde erst im Monat Dezember festgesetzt wurden, sodass der Großteil der Zahlungen im Haushaltsjahr 2013 erfolgen wird. (ca. 574 T€). Aufgrund fehlender Aktivierung wurden (ca. 223 T€, davon 80 T€ ungeplant) folgende Maßnahmen als erhaltene Anzahlungen/Anlagen im Bau gebucht: Erschließung Gewerbegebiet Nehdener Weg, Derkerborn/Kalvarienberg, Ausbau Papestraße und Am Burghof. Ungeplante Beiträge wurden in Höhe von 45 T€ realisiert. Bei den Sonstigen Investitionseinzahlungen besteht eine Differenz von (+) 1.927.926 Euro. Dieser Posten wurde wesentlich stärker bebucht, da aufgrund des oben dargestellten Baumaßnahmenfortschrittes Einzahlungen (ca. 378 T€) nicht direkt als Sonderposten verbucht werden konnten (korrespondierend s.o. Auszahlungen für Baumaßnahmen). Außerdem sind 855 T€ nicht verbrauchte Investitionspauschale (s.o.) und 471 T€ nicht verbrauchte Bildungspauschale und 131 T€ Mittel aus der Feuerschutzpauschale ausgewiesen und es wurden noch Beträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von 92 T€ erhoben. Fazit Das Fazit fällt auch im fünften doppischen Jahresabschluss ähnlich der vorherigen aus: Als wichtigster Posten des städtischen Haushaltes muss das Investitionsprogramm in Zukunft sowohl auf der Auszahlungs- wie auch auf der Einzahlungsseite zuverlässiger und genauer geplant werden, da Mittel und Ressourcen gebunden werden. Festzustellen ist, dass sich die Genauigkeit der Planungen auf der Einzahlungsseite nicht fortgesetzt hat. Der Haushaltsausgleich und die zukünftige Handlungsfähigkeit der Kommune müssen immer im Fokus der Planungen stehen. Investitionen sollten nach Prioritäten geordnet in den Bereichen getätigt werden, die für das Gemeinwohl der Bevölkerung in Zukunft wichtig sind, wie Infrastrukturvermögen und wichtige Funktionsgebäude. Leuchtturmprojekte mit hohen Folgekosten zählen nicht dazu. Wobei wiederum klar zu erkennen ist, dass gerade im Baubereich hohe Differenzen zwischen den geplanten und dann tatsächlich durchgeführten Investitionen sowie den geplanten Einzahlungen aus Zuwendungen, Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen bestehen. In den ersten Jahren nach der Umstellung auf das NKF konnte das Auseinanderdriften der Plandaten in diesem Bereich akzeptiert werden. Allerdings zeigen die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 wieder das gleiche Bild. Wurden im Jahresabschluss 2010 lediglich 54,1 % des Ausgabevolumens umgesetzt, sind es im Jahresabschluss 2012 nur noch 40,3 %. Obwohl aufgrund der Analysen von fünf Jahresabschlüssen und den daraus gewonnen Erkenntnissen klare inhaltliche und wertmäßige Vorgaben gemacht worden sind, wie das Investitionsprogramm ausgestaltet sein soll, zeigen sich in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten.

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Anlage I 17

An dieser Stelle setzt ein weiteres Problem an. Durch das Nichtabarbeiten des Investitionsprogramms können die investiven Anteile der Zuwendungen aus der Investitionspauschale, der Bildungspauschale sowie der Feuerschutzpauschale nicht verwendet und analog der Abschreibung des bezuschussten Vermögens-gegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden. Die nicht verbrauchten investiven Teile der Pauschalen werden notgedrungen „angespart“ und sind als erhaltene Anzahlung als Verbindlichkeit der Stadt Brilon zu qualifizieren. Aus den Jahren 2008 bis 2012 hat sich ein Gesamtwert i.H.v. 5.075.609 Euro angesammelt. Außerdem wird die durch die Pauschalen zugeflossene Liquidität zunächst auf dem Girokonto gebucht, dann aber zweckentfremdet für konsumtiven Aufwand verbraucht. Wenn später dann investive Maßnahmen durchgeführt werden fehlt u.U. Liquidität. In Zukunft belasten geplante aber nicht erhobene Beiträge aus Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen die Liquidität der Stadt Brilon dann stark, wenn gleichzeitig das Investitionsprogramm planmäßig abgearbeitet wird. Durch die Vorhaltung von (immer noch) vielen städtischen Baugrundstücken können Erschließungsbeiträge erst im Rahmen der Veräußerung erzielt werden. Allgemein ist wiederum zum Investitionsprogramm zu sagen, dass bei der Aufstellung den rechtlichen Anforderungen, wie § 14 GemHVO, weiterhin kaum Beachtung geschenkt wird. Dies ist schon aus dem Grunde bedenklich, dass die Stadt Brilon erhebliche Mittel für externe Planungsbüros zur Verfügung stellt, aber trotzdem die tatsächlichen Kosten der Projekte höher ausfallen. Solange die allgemeine Förderpraxis (prozentuale Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen) für Investitionen vom Land NRW nicht grundlegend umgestellt wird, bleibt es auch in Zukunft schwierig gegen Investitionen mit hohen Folgekosten zu stimmen, die eigentlich keine hohe Priorität genießen, aber gerne gesehen sind. Argumente wie „es gibt doch 80% Zuschuss“ geben in der Praxis oft den Ausschlag für die Durchführung von Projekten. 7. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Brilon Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung stand zu erwarten, dass die Ausgleichsrücklage durch negative Jahresergebnisse der Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 zum Start des Haushaltsjahres 2012 fast aufgebraucht ist. Dies wurde durch das um 5.331 T€ besser ausgefallene Jahresergebnis 2012 wieder entschärft. Außerdem wird nach dem NKF WG die Option „Auffüllung der Ausgleichsrücklage“ durchgeführt, so dass diese nach dem Verwendungsbeschluss durch den Rat der Stadt Brilon wieder rund 4.163 T€ ausweisen wird. Die aufgefüllte Ausgleichsrücklage kann für den Ausgleich zukünftiger Haushalte herangezogen werden. Die Stadt Brilon befindet sich gleichzeitig mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 auch in der Phase der Haushaltsplanaufstellung 2014 (sowie Finanzplanung bis 2017). Aufgrund des Entwurfes des Haushaltsplanes 2014 steht nicht zu befürchten, dass die Stadt Brilon im Jahr 2014 den Schwellenwert des § 76 (1) Nr. 2 GO NRW (= Verbrauch von 1/20 der Allgemeinen Rücklage) überschreitet und in der mittelfristigen Finanzplanung kurz davor steht. Die Rahmenbedingungen für das Ziel, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können, haben sich u.a. durch die sehr positive Entwicklung der Gewerbesteuer-Erträge sowie die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die Eigenkapitalerweiterung

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durch die Neubewertung des Forstvermögens verbessert. Wobei die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der heutigen und für 2014 ff. prognostizierten Wirtschaftslage weiterhin als Unsicherheitsfaktor gesehen werden muss, deren Schwankungen sich erst in späteren Wirtschaftsjahren bemerkbar macht. Außerdem ist sie ein Berechnungsfaktor für die Zuweisungen durch das GFG NRW. Die neuesten Prognosen des GFG vom Juni 2013 gehen davon aus, dass die Stadt Brilon in 2014 keine Schlüsselzuweisungen mehr erhält. Sofern dies ebenfalls im Jahr 2015 der Fall wäre, müsste die Stadt Brilon ab 2016 u.U. eine Abundanzumlage (s.u.) an überschuldete Städte zahlen. Auch wenn eine Haushaltssicherung mittelfristig nicht zu erwarten ist, bleibt die Haushaltslage angespannt, so dass keine großen finanziellen Spielräume zur Verfügung stehen. Der vom Land NRW beschlossene Stärkungspakt Stadtfinanzen betrifft die Stadt Brilon grundsätzlich nicht. Außer Brilon würde für die Mittelaufbringung der zweiten Stufe herangezogen. Diese soll allein kommunal finanziert werden. Die kommunalen Komplementärmittel sollen durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse der GFG ab dem Jahr 2012 erfolgen. Noch offen ist die Finanzierung weiterer Komplementärmittel von 195 Mio. Euro ab dem Jahr 2014 bis 2020. Hier steht im Gesetz lediglich, dass dies nach Maßgabe der jeweiligen Gemeinde-finanzierungsgesetze erfolgen soll. Über die Ausgestaltung der Finanzierungsart – ursprünglich Abundanzumlage von finanzstarken Kommunen – wird in naher Zukunft entschieden. Ein weiteres zentrales Thema im Berichtszeitraum war und ist für die Zukunft das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW sowie die Verfassungsbeschwerde von Städten und Gemeinden gegen dieses Gesetz. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat in seinem Urteil vom Mai 2012 den Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Der Berechnungsmodus wurde neu gestaltet. Neuste Prognosen aus Juni 2013 lassen für die Stadt Brilon eine Rückzahlung zuviel gezahlter Mittel erwarten. Die mögliche Rückzahlung wird wahrscheinlich durch Ansprüche der Umlagenverbände wieder stark geschmälert. Hinzuweisen ist insbesondere auch auf die mittelfristige Entwicklung der liquiden Mittel. Im Gleichklang zu den erwarteten Fehlbeträgen im Bereich der Ergebnisrechnung wird es durch negative Salden der Finanzrechnung zu Unterdeckungen kommen, welche in Zukunft durch Ausweitung der Liquiditätskredite (Kassenkredite) ausgeglichen werden müssten, die wiederum die Ergebnisrechnung zusätzlich mit Zinsaufwendungen belasten werden. Die Finanzrechnung muss daher viel stärker beachtet werden. Ergänzend wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass eine echte Entschuldung nur durchgeführt werden kann, wenn ein positiver Cash-Flow besteht. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung jedoch nicht abzusehen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen werden langfristig erheblich steigen. Netto-Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen werden im Ergebnisplan veranschlagt, so dass steigende Pensionslasten den Haushaltsausgleich erschweren. Durch die in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und in den Jahresabschluss zum 31.12.2008 neu eingestellten Instandhaltungsrückstellungen konnten Unterhaltungsaufwendungen im Haushalt für fünf Jahre durch die ertragswirksame

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Auflösung entsprechend reduziert werden; gleichwohl flossen die finanziellen Mittel ab, belasteten die Finanzrechnung und mussten ggf. über die Ausweitung der Kassenkredite finanziert werden. Neuer Instandhaltungsbedarf (der nach dem Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 neu an den Vermögensgegenständen zu Tage tritt) geht zukünftig ergebnismäßig vollständig zu Lasten zukünftiger Haushalte, entweder als weitere Zuführung zu den Rückstellungen für Unterlassene Instandhaltung oder als außerplanmäßige Abschreibung des betroffenen Vermögensgegenstandes. In den vergangenen fünf Haushaltsjahren wurden ca. 6.300 T€ an Instandhaltungsarbeiten umgesetzt. Wenn dieser hohe Level auch in Zukunft beibehalten werden soll, wird zusätzlich die Ergebnisrechnung stark belastet. Mittelfristig werden im Bereich der bebauten Grundstücke durch den demografischen Wandel Probleme auftreten, die auch haushaltsrelevant werden können. Die Stadt Brilon steht vor der schwierigen Aufgabe evtl. Kindergärten und Schulen schließen zu müssen, da in der vorausschauenden Planung nicht mehr genügend Kinder vorhanden sein werden, um diese öffentlichen Einrichtungen zu betreiben. Dennoch bleibt die Stadt auch nach möglichen Schulschließungen zunächst Eigentümer dieser dann funktionslosen Gebäude. Auch ohne Nutzung sind für die weiterhin bestehenden Fix-Kosten sowie die Abschreibungen der Gebäude Mittel im Haushalt ergebniswirksam zur Verfügung zu stellen. Zwei aktuelle Beispiele sind die Grundschulen in Madfeld und Gudenhagen. Hinzu kommt, dass sich die in Frage stehenden Gebäude auf dem freien Markt nur schwer zu den bilanzierten Restbuchwerten veräußern lassen werden. Im Rahmen der Fraktionsanträge zum Haushaltsplan 2011/2012 und des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung wurde vom Gebäude- und Liegenschaftsmanagement in Zusammenarbeit mit der Anlagenbuchhaltung eine Gebäudeliste entwickelt, die alle relevanten Informationen für eine präzise Entscheidungsfindung beinhaltet. Neben den Restbuchwerten wurden die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten aufgeführt. Außerdem wurde untersucht, ob ein Verkauf der Gebäude möglich ist und/oder welche sonstigen Nutzungsmöglichkeiten in Frage kommen könnten. Damit ist eine gute Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung und Politik erarbeitet worden, die objektive Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung in diesem Bereich erlaubt. Für den Bäderbereich zeichnete sich ein erster positiver Schritt nach den Konsensgesprächen über den Haushalt 2010 ab. Die Verwaltung wollte zusammen mit der Politik das Problemfeld der städtischen Bäder im Sinne von möglichen Ansätzen für die Haushaltskonsolidierung konzeptionell beraten. Leider haben diese Beratungen zu keinen Ergebnissen geführt. Beide Vereinsbäder in Madfeld und Hoppecke haben im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2013 um eine Verlängerung der erhöhten städtischen Zuschüsse ersucht, diese wurden für die nächsten fünf Jahre bewilligt (analog Alme). Für die Weiterführung des Freibades in Alme ist ein Förderverein gegründet worden, der das Bad in Eigenregie ab dem Haushaltsjahr 2013 übernommen hat, wobei jedoch von der Stadt Brilon für zunächst fünf Jahre ein Zuschuss von 35 T€ bezahlt wird. Das Freibad Gudenhagen wurde im Rahmen des Konjunkturpaket II ertüchtigt. Allerdings entspricht es immer noch nicht den geltenden rechtlichen Vorschriften, so dass vom Hochsauerlandkreis zunächst eine Betriebserlaubnis für das Jahr 2013 ausgesprochen wurde. Falls das Bad in den Folgejahren weiter betrieben werden soll, kommen weitere umfangreiche Investitionen auf die Stadt Brilon zu. Das Hallenbad Brilon wird wärmetechnisch von dem Holzhackschnitzelheizkraftwerk der SWB AöR versorgt. Aus der Politik kam ein

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Antrag, das Hallenbad zukünftig unterstützend durch ein BHKW wärme- und stromtechnisch zu betreiben. Auch der weiterhin hohe Bestand an unbebauten städtischen Grundstücken ist im Hinblick auf die Baukonjunktur einerseits und auf die gebundenen Mittel andererseits als nicht ganz risikolos zu betrachten. Die Stadt Brilon erhält die vorfinanzierten Erschließungsbeiträge erst beim Verkauf vom Käufer erstattet. Neue Maßnahmen zur Steigerung der Grundstücksverkäufe, wie die Teilung großer Grundstücke und Kaufpreisreduzierungen, zeigen Erfolg. Im Berichtszeitraum wurden viele Baugrundstücke verkauft, wobei angemerkt werden muss, dass für viele Käufer auch die augenblickliche wirtschaftliche Lage in Europa ein Kaufgrund war, welche mit niedrigen Zinsen und den Risiko einer Geldentwertung einhergeht. Diese positive Entwicklung sollte durch den Einsatz von Verkaufsstrategien vorangetrieben werden. Die Ausweisung weiterer Baugebiete gerade auf den Ortschaften unter Ankauf von Flächen Dritter ist unter den genannten Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des Demografischen Wandels nicht zu vertreten. Zumal im Stadtgebiet und den Ortschaften weiterer privater Baugrund in ausreichender Anzahl zu Verfügung steht. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn wie in Wülfte auf städtischem Grund und Boden, welcher bilanziell als Grünfläche bewertet ist, ein Baugebiet entsteht. In einem solchen Fall kann die weitere Ausweisung gerechtfertigt sein. Eine weitere Alternative ist es, wie z.B. Unter der Tonne oder in Altenbüren neue Baugebiete als Erschließungsträgerbaugebiete zu realisieren. Wenn der freie Markt interessiert an neuen rentierlichen Grundstücken ist, finden sich bestimmt Investoren, die bereit sind, das Risiko zu tragen. Weiterhin müssen auch die außerbilanziellen Sachverhalte, welche im Anhang dargestellt werden, in der Risikoprognose berücksichtigt werden, da sie bisher teilweise weder im aktuellen Haushaltsplan, noch in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt sind. Zukünftig können auf die Stadt Brilon noch erhebliche Belastungen zukommen. Insbesondere muss der Sachverhalt Industriebrache Chemviron, welcher durch die Prüfung des staatlichen Rechnungsprüfungsamtes eine neue Dimension erhalten hat, betrachtet werden. Der vorläufige Prüfungsbericht ist seit Anfang November 2011 im Haus und wurde zunächst verwaltungsintern bearbeitet. Darin wird die Bezirksregierung als Zuwendungsgeber aufgefordert, unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse, die Zuwendung an die Stadt Brilon als Zuwendungsempfänger neu festzusetzen sowie das Veranlasste im Ergebnis mitzuteilen. Ein Abdruck wurde dem Landesrechnungshof NRW zugeleitet. Zur Beantwortung der Prüfungsmitteilung wurde eine Frist von 3 Monaten festgesetzt. Der mögliche Risikoanteil wird im Prüfungsbericht mit rund 1.500 T€ beziffert. Eine Stellungnahme zum Prüfungsbericht durch die Stadt Brilon erfolgte an 28.05.2013. Eine Rückäußerung der Bezirksregierung unter Einbeziehung des Ministeriums steht derzeit noch aus. Die Stadt Brilon ist Adressat der verschiedenen Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg. Die Zuwendungen der Bezirksregierung sind jedoch direkt auf ein Konto der LEG Stadtentwicklung, nunmehr NRW Urban, zugeflossen. Zur Absicherung und ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben hat die Stadt mit der LEG eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen. Nach hiesiger Auffassung ist damit Sorge getragen, dass bei Feststellung nicht ordnungsgemäßer Verwendung der Zuwendungen, NRW Urban die angeforderten Beträge an das Land NRW respektive an die Stadt Brilon zurückzuzahlen hat. Der Stadt Brilon ist somit bewusst,

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dass ein mögliches Rückzahlungsrisiko in Höhe von 1.575.000,-- Euro aus dem Prüfungsbericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Arnsberg besteht. Sie geht aufgrund des oben ausgeführten Sachverhaltes jedoch davon aus, dass eine begründete Gegenforderung in gleicher Höhe gegenüber NRW Urban besteht, so dass das Risiko zurzeit mit 0,-- Euro bewertet wird. Die Stadt Brilon hat den Konzessionsvertrag mit der RWE nicht verlängert und hat das Gasnetz über die Stadtwerke Brilon AöR erworben. Das Gasnetz wurde in die in 2010 gegründete Stadtwerke Brilon Energie GmbH eingebracht, an welcher die Stadtwerke Brilon AöR mit 74,9% sowie der Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg mit 25,1% beteiligt sind. Die Stadt Brilon ist wiederum als 100% Mutter an den Stadtwerken Brilon AöR beteiligt. Daher wird diese Gesellschaft im Gesamtabschluss voll konsolidiert. Etwaige zukünftige Jahresüberschüsse der neuen Netzgesellschaft sollen teilweise dem städtischen Haushalt zu Verfügung gestellt werden, nachdem diese in 2012 die Geschäftstätigkeit vollumfänglich aufgenommen hat. Von der Verwaltung und fraktionsübergreifend von der Politik ist beabsichtigt die Ausschüttungen vollständig zur Schuldentilgung einzusetzen. Quersubventionier-ungen für Wunschprojekte dürfen nicht stattfinden. Das letzte Jahr hat gezeigt, dass viele Kommunen die sich in einer ähnlich schlechten Haushaltssituation befinden, dazu übergegangen sind, von ihren Tochtergesellschaften ebenfalls Beiträge zur Haushaltskonsolidierung einzufordern. In Brilon könnte dies bei den Stadtwerken umgesetzt werden. In dem Prüfbericht hat die Gemeindeprüfungsanstalt ebenfalls auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Stadt Brilon hat mittlerweile mögliche Lösungsansätze extern prüfen lassen. Der Stadtforstbetrieb ist als eigenständiges Produkt im Haushalt der Stadt Brilon der einzige voll erwerbswirtschaftliche Bereich, welcher Deckungsbeiträge zur Haushaltskonsolidierung erwirtschaften kann. Brilon, den 06.09.2013 Aufgestellt Bestätigt: Klaus Hülsenbeck Franz Schrewe (Kämmerer) (Bürgermeister)

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ers

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llsch

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itglie

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24

Anlage I

Page 66: Bericht - Brilon.de: Portal · NKFG Neues Kommunales ... schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tv 23 ab. Dies ... der nach Vorschriften des Landes NRW

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§ 1

25

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au

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n E

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bsa

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Mitg

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ng

sra

t S

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rke

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n A

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rsa

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. M

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sra

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rke

R,

ste

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V

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dsv

ers

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V

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sho

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Ma

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Ra

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Ve

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g

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25

Anlage I

Page 67: Bericht - Brilon.de: Portal · NKFG Neues Kommunales ... schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tv 23 ab. Dies ... der nach Vorschriften des Landes NRW

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Fa

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§ 1

25

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Mit

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n

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ich

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B

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R,

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lun

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sch

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26

Anlage I

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Anlage I

Page 69: Bericht - Brilon.de: Portal · NKFG Neues Kommunales ... schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tv 23 ab. Dies ... der nach Vorschriften des Landes NRW

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Page 70: Bericht - Brilon.de: Portal · NKFG Neues Kommunales ... schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tv 23 ab. Dies ... der nach Vorschriften des Landes NRW

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Anlage I

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Anlage II 1

Page 72: Bericht - Brilon.de: Portal · NKFG Neues Kommunales ... schließt die Ergebnisrechnung mit einem positiven Ergebnis von Tv 23 ab. Dies ... der nach Vorschriften des Landes NRW

2

Anlage II

31.12.2012 31.12.2011€ €

1. Anlagevermögen1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 47.734,00 54.567,111.2 Sachanlagen

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte1.2.1.1 Grünflächen 8.660.434,64 8.667.148,081.2.1.2 Ackerland 2.605.109,47 2.608.902,351.2.1.3 Wald, Forsten 73.506.613,68 73.503.326,921.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 2.479.675,42

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.080.380,50 1.121.659,501.2.2.2 Schulen 22.515.517,06 23.415.046,061.2.2.3 Wohnbauten 1.036.798,50 1.096.275,501.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 7.193.690,62 7.813.846,43

1.2.3 Infrastrukturvermögen1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 12.994.738,29 12.964.703,661.2.3.2 Brücken und Stützmauern 1.170.804,00 1.253.549,001.2.3.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 186.957,00 190.875,001.2.3.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 57.768.085,92 59.560.118,751.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 321.739,00 241.299,83

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 1,00 1,001.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1,00 1,001.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.211.193,00 1.248.792,001.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.704.364,92 1.763.379,851.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.328.039,52 888.645,64

193.284.468,12 198.817.245,991.3. Finanzanlagen

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 10.450.223,68 10.450.223,681.3.2 Beteiligungen 164.864,30 164.864,301.3.3 Sondervermögen 821.087,20 821.087,201.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 249.951,30 230.586,541.3.5 Sonstige Ausleihungen 705.746,39 708.023,16

12.391.872,87 12.374.784,88

2. Umlaufvermögen2.1 Vorräte

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1,00 1,002.1.2 Zur Veräußerung bestimmte Grundstücke und Gebäude 2.823.571,44 387.434,62

2.823.572,44 387.435,622.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen2.2.1.1 Gebühren 52.591,79 58.024,752.2.1.2 Beiträge 259.210,84 299.543,332.2.1.3 Steuern 3.615.015,90 2.972.798,582.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 199.417,09 509.775,872.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 353.624,77 303.264,75

2.2.2 Privatrechliche Forderungen2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 497.285,14 437.820,552.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 95,00 8.636,402.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 264.001,46 402.699,45

2.2.3. Sonstige Vermögensgegenstände 88.232,16 259.805,565.329.474,15 5.252.369,24

2.3 Liquide Mittel 6.586.201,78 4.296.276,813. Aktive Rechnungsabgrenzung 765.901,31 790.552,84

221.229.224,67 221.973.232,49

Stadt Brilon

Bilanz zum 31. Dezember 2012

Aktiva

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3

Anlage II

31.12.2012 31.12.2011€ €

1. Eigenkapital1.1 Allgemeine Rücklage 102.440.681,93 102.440.681,931.2 Ausgleichsrücklage 48.362,52 1.898.863,691.3 Jahresergebnis 22.727,52 -1.850.501,17

102.511.771,97 102.489.044,452. Sonderposten

2.1 für Zuwendungen 32.609.960,74 33.314.683,992.2 für Beiträge 14.106.074,80 14.480.735,012.3 für den Gebührenausgleich 230.329,81 124.637,732.4 Sonstige Sonderposten 6.269.200,14 6.320.922,04

53.215.565,49 54.240.978,773. Rückstellungen

3.1 Pensionsrückstellungen 19.153.933,00 19.269.181,003.2 Instandhaltungsrückstellungen 1.197.664,75 963.159,523.3 Sonstige Rückstellungen 2.255.278,55 1.486.947,53

22.606.876,30 21.719.288,05

4. Verbindlichkeiten4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

4.1.1 vom öffentlichen Bereich 1.086,49 5.233,784.1.2 vom privaten Kreditmarkt 20.171.231,00 20.710.213,84

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 11.000.000,00 12.000.000,004.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.122.602,69 1.236.947,844.4 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 1.013.294,62 1.447.770,014.5 Sonstige Verbindlichkeiten 8.388.170,70 6.927.849,46

41.696.385,50 42.328.014,93

5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.198.625,41 1.195.906,29

221.229.224,67 221.973.232,49

Passiva

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5Anlage II

Ergebnis des Vorjahres

Fortge-schriebener Ansatz des Haushalts-

jahres

Ist-Ergebnis des Haushalts-

jahresVergleich Ansatz/Ist

EUR EUR EUR EUR

1 2 3 41 Steuern und ähnliche Abgaben 28.586.287,71 28.578.500,00 34.440.595,16 5.862.095,162 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.786.836,31 5.143.600,00 5.099.803,78 -43.796,223 + Sonstige Transfererträge 1.139,35 340.500,00 2.981,11 -337.518,894 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.912.756,33 4.346.950,00 4.209.377,13 -137.572,875 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 5.630.466,54 4.357.600,00 4.087.384,05 -270.215,956 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.297.040,08 1.234.800,00 1.453.270,37 218.470,377 + Sonstige ordentliche Erträge 3.271.976,40 2.777.450,00 3.340.756,52 563.306,528 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,009 +/- Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00

10 = ordentliche Erträge 47.486.502,72 46.779.400,00 52.634.168,12 5.854.768,1211 - Personalaufwendungen 9.624.522,76 9.563.507,53 8.591.172,97 -972.334,5612 - Versorgungsaufwendungen 834.262,43 930.000,00 1.902.334,56 972.334,5613 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 11.913.730,48 11.951.968,70 12.619.717,67 667.748,9714 - Bilanzielle Abschreibungen 5.401.574,56 5.046.950,00 5.455.686,36 408.736,3615 - Transferaufwendungen 17.853.071,31 19.531.307,37 19.425.114,31 -106.193,0616 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.873.254,35 3.915.114,40 3.554.480,87 -360.633,5317 = ordentliche Aufwendungen 48.500.415,89 50.938.848,00 51.548.506,74 609.658,7418 Ergebnis der laufenden Verwaltungs- -1.013.913,17 -4.159.448,00 1.085.661,38 5.245.109,38

tätigkeit19 + Finanzerträge 231.572,65 20.600,00 33.897,48 13.297,4820 - Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen 1.068.160,65 1.170.050,00 1.096.831,34 -73.218,6621 = Finanzergebnis -836.588,00 -1.149.450,00 -1.062.933,86 86.516,1422 = Ordentliches Ergebnis -1.850.501,17 -5.308.898,00 22.727,52 5.331.625,5223 = Jahresergebnis -1.850.501,17 -5.308.898,00 22.727,52 5.331.625,52

Stadt Brilon

Gesamtergebnisrechnung für die Zeitvom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012

Ertrags- und Aufwandsarten

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7Anlage II

Ergebnis des Vorjahres

Fortge-schriebener Ansatz des

Haushalts-jahresIst-Ergebnis des Haushalts-jahres

Vergleich Ansatz/Ist

EUR EUR EUR EUR

1 2 3 4

1 Steuern und ähnliche Abgaben 27.736.286,56 28.578.500,00 34.260.859,92 5.682.359,92

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2.784.173,95 3.551.750,00 3.403.637,71 -148.112,29

3 + Sonstige Transfereinzahlungen 1.139,35 4.000,00 339.420,28 335.420,28

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.461.815,93 3.832.300,00 3.789.378,40 -42.921,60

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 5.753.028,02 4.357.600,00 4.137.480,24 -220.119,76

6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 1.202.055,98 1.234.800,00 1.466.146,92 231.346,92

7 + Sonstige Einzahlungen 1.761.840,54 1.320.450,00 1.142.978,24 -177.471,76

8 + Zinsen und Sonstige Finanzeinzahlungen 231.681,41 20.600,00 36.404,19 15.804,19

9 = Einzahlungen aus laufender 42.932.021,74 42.900.000,00 48.576.305,90 5.676.305,90

Verwaltungstätigkeit

10 - Personalauszahlungen 8.823.274,90 9.294.707,53 9.067.248,43 -227.459,10

11 - Versorgungsauszahlungen 884.446,16 930.000,00 1.044.354,18 114.354,18

12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13.387.133,74 11.878.415,04 12.014.657,81 136.242,77

13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 1.072.815,10 1.170.050,00 1.093.348,78 -76.701,22

14 - Transferauszahlungen 18.467.701,74 19.490.457,37 19.825.827,12 335.369,75

15 - Sonstige Auszahlungen 2.378.579,77 3.231.299,13 2.988.305,72 -242.993,41

16 = Auszahlungen aus laufender 45.013.951,41 45.994.929,07 46.033.742,04 38.812,97

Verwaltungsätigkeitt

17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.081.929,67 -3.094.929,07 2.542.563,86 5.637.492,93

18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 1.084.028,28 2.816.400,00 894.472,81 -1.921.927,19

19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von 731.958,12 571.000,00 417.745,96 -153.254,04

Sachanlagen

20 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 464.175,69 2.041.000,00 214.103,75 -1.826.896,25

21 + Sonstige Investitionseinzahlungen 2.281.361,38 0,00 1.927.926,42 1.927.926,42

22 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.561.523,47 5.428.400,00 3.454.248,94 -1.974.151,06

23 - Auszahlungen für den Erwerb von 386.457,99 400.607,52 130.917,47 -269.690,05

Grundstücken und Gebäuden

24 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.783.662,74 3.868.376,96 1.595.026,83 -2.273.350,13

25 - Auszahlungen für den Erwerb von 361.770,04 446.765,52 443.365,93 -3.399,59

beweglichem Anlagevermögen

26 - Auszahlungen für den Erwerb von 18.959,94 20.000,00 19.364,76 -635,24

Finanzanlagen27 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 700.000,00 0,00 -700.000,00

28 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.550.850,71 5.435.750,00 2.188.674,99 -3.247.075,01

29 = Saldo aus Investitionstätigkeit 2.010.672,76 -7.350,00 1.265.573,95 1.272.923,95

30 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag -71.256,91 -3.102.279,07 3.808.137,81 6.910.416,88

31 + Aufnahme von Krediten zur 0,00 0,00 2.000.000,00 2.000.000,00

Liquiditätssicherung

32 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 521.406,85 505.000,00 543.130,12 38.130,12

33 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 166.650,00 0,00 3.000.000,00 3.000.000,00

34 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -688.056,85 -505.000,00 -1.543.130,12 -1.038.130,12

35 = Änderung des Bestandes an eigenen -759.313,76 -3.607.279,07 2.265.007,69 5.872.286,76

Finanzmitteln

36 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 5.102.502,26 0,00 4.296.276,81 4.296.276,81

37 + Bestand an fremden Finanzmitteln -46.911,69 0,00 24.917,28 24.917,28

38 = Liquide Mittel 4.296.276,81 -3.607.279,07 6.586.201,78 10.193.480,85

Stadt Brilon

Gesamtfinanzrechnung für die Zeit vom1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012

Ein- und Auszahlungsarten

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Anlage II 9

Anhang zum Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Stadt Brilon (Stichtag 31.12.2012)

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Erläuterungspflichten § 44 (1) S. 1 und 3 GemHVO NRW Die Stadt Brilon hat im Haushaltsjahr 2012 die allgemeinen Bewertungsanforderungen des § 32 GemHVO erfüllt. Die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 ermittelten Wertansätze der vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten jetzt gemäß § 92 (3) GO als Anschaffungs- und Herstellungskosten fort. Die Vermögenszugänge des laufenden Jahres erfolgen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die bei Aufstellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses 2008 angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Bei wirtschaftlichem Eigentum (§ 33 (1) GemHVO) erfolgten die Vermögenszugänge des Haushaltsjahres 2012 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auf eine Erfassung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 60 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, wurde im Rahmen der Inventur verzichtet (Aktivierungswahlrecht) (§ 29 (3) GemHVO). Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer wurden unmittelbar als Aufwand verbucht (§ 33 (4) S. 2 GemHVO). Bei geringwertigen Vermögensgegenständen (Wert ohne Umsatzsteuer unter 410 Euro) ist von der Möglichkeit der vollständigen Abschreibung im Jahr des Zugangs Gebrauch gemacht worden (§ 33 (4) S. 1 GemHVO). Auch die Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden grundsätzlich beibehalten. Für den Medienbestand der Stadtbücherei, die Möblierung der Standardklassenräume sowie die Technik und Bekleidung der Freiwilligen Feuerwehr wurden die gebildeten Festwerte beibehalten. Eine Überprüfung erfolgte erstmalig nach drei Jahren (§ 34 (1) GemHVO) zum 31.12.2010; die nächste Überprüfung findet zum Stichtag 31.12.2013 statt. Der Festwert für den Aufwuchs des Forstvermögens wurde zunächst in den Jahresabschlüssen 2008, 2009 und 2010 ebenfalls beibehalten. Grundsätzlich muss die Revision des Wertes alle 10 Jahre und eine Neuberechnung des Forsteinrichtungswerkes alle 20 Jahre stattfinden (§ 34 (2) GemHVO). Wegen des großen Sturmschadens durch Kyrill im Briloner Stadtforst (ca. 920 ha Wurffläche), war es unmöglich, kurzfristig für die Eröffnungsbilanz der Stadt Brilon belastbare Werte für den Aufwuchs zu ermitteln. Daher wurde für die Eröffnungsbilanz vom Forstamtsleiter ein risikobereinigter Bestandswert per Gutachten ermittelt. Im Anhang der Eröffnungsbilanz hat die Stadt Brilon darauf hingewiesen, dass dieser Wert vorläufig ist und durch eine neue Bewertung zu konkretisieren ist. Das Forsteinrichtungswerk wurde in der geplanten Zeitschiene zum Stichtag 01.01.2011 fertig gestellt. Aus den nun vorliegenden aktuellen Grunddaten wurde vom Forstamtsleiter das Waldvermögen der Stadt Brilon neu bewertet. Der Wert für den

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Anlage II 10

Aufwuchs konnte (4 Jahresfrist = letztmalige Möglichkeit der Änderung von Eröffnungsbilanzwerten = vierter Jahresabschluss nach Eröffnungsbilanz) daher im Jahresabschluss 2011 berichtigt werden. Die nächste Revision des Wertes findet daher 2021 und die Neuberechnung des Forsteinrichtungswerkes 2031 statt. Der Gruppenwert, welcher für die Ausstattung der Fachräume in Schulen gebildet wurde, wurde ebenfalls überprüft und beibehalten (§ 34 (3) GemHVO). Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden planmäßig linear abgeschrieben (§ 35 (1) GemHVO). Für Vermögensgegenstände, die im Laufe eines Jahres angeschafft oder hergestellt worden sind, ist die anteilige Abschreibung angesetzt worden (§ 35 (2) GemHVO). Abweichungen von der örtlichen Abschreibungstabelle (§ 35 (3) GemHVO) bei der Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögensgegenständen bestehen nicht. Das Abschreibungswahlrecht bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung von Finanzanlagen wurde nicht ausgeübt (§ 35 (5) S. 2 GemHVO). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Den Ausfallrisiken bei zweifelhaften oder uneinbringlichen Forderungen wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener Höhe. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. 2. Allgemeine Erläuterungspflichten § 44 (1) S. 2 GemHVO Die Positionen der Ergebnisrechnung werden auf Seite 6 und die Positionen der Finanzrechnung auf Seite 8 des Anhangs kompakt erläutert. Die Ergebnisrechnung wird aufgrund ihrer Bedeutung für den Haushaltsausgleich unter V. auf Seite 34 des Anhangs detaillierter dargestellt.

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Anlage II 11

3. Besondere Erläuterungspflichten § 44 (2) S. 2 GemHVO 3.1 Bürgschaften Zum Stichtag 31.12.2012 bestehen die folgenden Haftungsverhältnisse: Bürgschaft für Krankenhaus Maria Hilf gGmbH 19.311.423 Euro Bürgschaft für Stadtentwicklungs- GmbH 1.000.000 Euro Bürgschaft für Flugplatzgesellschaft mbH 90.000 Euro Bürgschaft für LEG Interkommunales Gewebegebiet 1.500.000 Euro Bürgschaft für Stadtwerke Brilon AöR 141.700 Euro Bürgschaft für Stadtwerke Brilon AöR 152.300 Euro Bürgschaft für Stadtwerke Brilon AöR 42.300 Euro Bürgschaft für Stadtwerke Brilon AöR 52.700 Euro Bürgschaft für Stadtwerke Brilon Energie GmbH (neu) 1.500.000 Euro Summe 23.790.423 Euro 3.2 Zusatzversorgungskasse zkw Die Stadt Brilon ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (zkw) mit Sitz in Münster. Die zkw hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 01.01.02 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter der Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31.12.01 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt 10 Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 01.01.02 begründet worden sind, neben dem Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Ab dem Jahr 2007 beträgt der Umlagesatz 4,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld beträgt 3,0 %. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die zkw davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung nicht über die gegenwärtigen Prozentsätze steigen werden. Die aufgrund der jüngsten Ermittlung (31.12.2011) bestehende Gesamtverpflichtung ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich (nachrichtlich auch für die Tochterunternehmen). Stadt Brilon 15.307.556 Euro (davon Bauhof) (2.060.800 Euro) Krankenhaus Maria Hilf gGmbH 19.311.423 Euro Stadtwerke Brilon AöR 1.425.327 Euro Summe 36.044.306 Euro

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Anlage II 12

3.3 Saldo Treuhandkonto Interkommunales Gewerbegebiet (IKG) Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Zahlung des investiven Eigenanteils der Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 35% der Gesamtkosten im Zusammenhang mit dem IKG. Der städtische Anteil wird derzeit durch ein Treuhandkonto der NRW URBAN finanziert. Im Haushaltsjahr 2012 wurden keine weiteren Fördergelder ausgezahlt. Das Konto weist zum Stichtag 31.12.2012 einen negativen Gesamtsaldo von rund 148.755 Euro (Vorjahr 688.341 Euro) aus. IKG Eigenanteil Treuhandkonto Stadt Brilon (35%) 52.064 Euro Die Verringerung erklärt sich u.a. aus einer Einzahlung der Stadt Olsberg in Höhe von 300.000 Euro und einer Einzahlung der Stadt Brilon i.H.v. 191.000 Euro. 3.5 Interkommunales Gewerbegebiet (IKG) Die Verwaltung der Stadt Brilon hat dem Rat der Stadt Brilon am 18.07.2013 einen umfangreichen Sachstandsbericht zum Interkommunalen Gewerbegebiet Brilon – Olsberg vorgelegt, indem alle entscheidungsrelevanten tatsächlichen wie rechtlichen Probleme umfassend dargestellt wurden: Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 20.Oktober 2011 beschlossen, mit der Stadt Olsberg Gespräche bezüglich der Einstellung der Planungen zum Interkommunalen Gewerbepark, aufgrund der sich aus dem Sachstandsbericht ergebenden und nicht durch die Städte zu vertretenden Umstände, aufzunehmen. In diesen zu Beginn des Jahres 2012 durchgeführten Beratungen bat die Stadt Olsberg darum, die Thematik nochmals im Rat zu erörtern, da die Stadt Olsberg dringend Gewerbeflächen benötigt und ihr keine Alternativen zur Verfügung stehen. Daher wurde die Thematik in der Ratssitzung am 22. März 2012 erneut auf die Tagesordnung genommen. Der Rat hat seine Meinung vom 20.10.2011 überdacht, ist jedoch zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Er beschloss mit großer Mehrheit, an dem Ausstieg zum Interkommunalen Gewerbegebiet (IKG) festzuhalten. Ferner wurde beschlossen, dass die Stadt Brilon, sofern die Stadt Olsberg weiter an dem Vorhaben festhalten möchte, diese weiter unterstützen soll und die auf Briloner Seite bisher für das IKG vorgesehen Flächen planerisch zur Verfügung stellen. Die Verwaltung wurde beauftragt die fristgemäße, ordentliche Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung alsbald mit Wirkung zum 31.12.2016 vorzubereiten und auszusprechen. Nachdem die Stadt Olsberg keinen Anderen Projektpartner finden konnte, wurde die öffentlich rechtliche Vereinbarung durch die Stadt Brilon mit Schreiben vom 20. November 2012 entsprechend dem Ratsbeschluss fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt. Im Prüfungsbericht des RPA der Bezirksregierung vom Oktober 2010 wurde darauf hingewiesen, dass die zu den getätigten Mittelabrufen notwendigen Eigenanteile der Städte in Höhe von rd. 541.000 € noch nicht eingebracht wurden. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel aus der öffentlich rechtlichen Vereinbarung entfallen davon 65% = 350.000 € auf die Stadt Olsberg und 35% = 191.000 € auf die Stadt Brilon. Zur Erfüllung der Förderrichtlinien wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 durch die Stadt Olsberg der sie betreffende Eigenanteil in Höhe von 350.000 € auf das

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Anlage II 13

Treuhandkonto eingezahlt. In der Sitzung am 30.10.2012 beschloss der Rat der Stadt Brilon die Mittel für den im Rahmen des Interkommunalen Gewerbeparks Brilon-Olsberg aufzubringenden Eigenanteil der Stadt Brilon in Höhe von 191.000 € außerplanmäßig bereit zu stellen und auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Eine Rückzahlung der Fördermittel aufgrund der Einstellung des Vorhabens war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Da die für den Eigenanteil notwendigen Mittel im Haushalt 2012 bisher nicht veranschlagt waren, war eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig. Da die Stadt Olsberg einerseits keinen anderen Partner für eine Beteiligung im Interkommunalen Gewerbepark gewinnen konnte und andererseits bis zum Kündigungszeitpunkt 31.12.2016 nur weitere Kosten anfallen, kam von dort die Anfrage, nicht bis 2016 zu warten, sondern möglichst noch im laufenden Jahr einen Aufhebungsvertrag zum Interkommunalen Gewerbepark zwischen beiden Kommunen zu schließen. Nach einer Gesamtbetrachtung der möglicherweise noch anfallenden Ausgleichskosten kann auf die Stadt Brilon incl. 3.3 (s.o) noch folgender Betrag zukommen (die Stadt Brilon hat für die Restzahlung Vorsorge durch die Bildung einer Rückstellung betrieben): IKG Restzahlung Stadt Brilon (35%) 326.000 Euro 3.6 Eigenanteil Erschließungsmaßnahmen Chemviron Im Zusammenhang mit der Erschließungsmaßnahme Chemviron bestehen vertragliche Verpflichtungen zur Zahlung städtischer Eigenanteile. Diese städtischen Anteile werden derzeit durch die NRW URBAN finanziert. Am 16.06.2010 fand ein Gespräch mit Vertretern der NRW URBAN sowie der Bezirksregierung Arnsberg statt. Es besteht eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Brilon von rund 645.000 Euro aus der Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag. Diese ist rein konsumtiver Art. Es werden keine Vermögensgegenstände an die Stadt Brilon übertragen. Die Zahlung wird in späteren Haushaltsjahren voll ergebniswirksam und belastet in erheblicher Weise den Haushaltsausgleich. Weiter sind noch ca. 297.000 Euro als Eigenanteil für die Erstellung der Straßen, Grünflächen und Gabionen auszugleichen. Diese Zahlung ist investiver Art. Die Stadt Brilon bekommt als Gegenleistung die aufgezählten Vermögensgegenstände in ihr Eigentum übertragen. Allerdings belasten die Abschreibungen ebenfalls voll ergebniswirksam den städtischen Haushalt. Die Reduzierung von ursprünglich geplanten Kosten i.H.v. 1.408.474 Euro auf den jetzigen Wert erklärt sich aus dem Umstand, dass jetzt lediglich mit der Nordfläche geplant wird. Aussagen zur Südfläche können zurzeit von der Bauabteilung nicht seriös getroffen werden, da die Erschließung und damit die anfallenden Kosten von der zukünftigen Nutzung abhängig sind. Ein erster Abschlag ist im Haushaltsjahr 2011 planmäßig bezahlt worden; ein zweiter Abschlag in Höhe von 309.000 Euro (davon 90.962 Euro investiv und 218.037 Euro konsumtiv) im Haushaltsjahr 2012. So dass grundsätzlich noch die folgende Summe bezahlt werden müsste:

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Anlage II 14

Chemviron zum Erschließungsvertrag 113.167 Euro Chemviron (Straßen / Grünflächen / Gabionen) 48.032 Euro Summe 162.000 Euro 3.7 Zuwendungen an Dritte Für zwei Beteiligungsunternehmen sowie den Bürgerbusverein bestehen vertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Zuschüssen. Die Zuwendung an die BWT GmbH wurde wegen der Übernahme der Kulturabteilung (ursprünglich 800.000 Euro) erhöht: Briloner Wirtschaft und Touristik GmbH (100%) 890.000 Euro Flugplatzgesellschaft mbH (70%) 19.865 Euro Summe 909.865 Euro Bei der mittelfristigen Finanzplanung 2012 – 2015 wurden bei der BWT GmbH aufgrund der positiv umgesetzten Defizitverringerungen zunächst für 2012 860.000 Euro und für 2013 bis 2015 je 850.000 Euro eingeplant. In den Konsensgesprächen zum Haushaltsplan 2012 wurde jedoch aufgrund dringend anfallender Sanierungsarbeiten am Dach und der Heizung pro Jahr eine Erhöhung um 30.000 Euro befürwortet. 3.8 Notarielle Kaufverpflichtung Grundstücke Campingplatz Die Stadt Brilon hat der den Campingplatz betreibenden GmbH am 25.03.2008 ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die noch zu übertragenden Campingplatzgrundstücke gemacht. Es handelt sich um 20 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 120.485 m2. Dieses Angebot hat die GmbH in notarieller Urkunde wie folgt angenommen: „Die (…) GmbH erklärt sich hiermit unwiderruflich, dieses Angebot bis spätestens zum 31.03.2016 anzunehmen.“ 4. Besondere Erläuterungspflichen § 44 (2) S. 1 GemHVO NRW In dieser Vorschrift werden Sachverhalte benannt, die im Anhang gesondert anzugeben und zu erläutern sind. 4.1 Rückstellungen für Unterlassene Instandhaltung Die Rückstellungen für Unterlassene Instandhaltungen, welche erstmalig mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz gebildet worden sind, wurden in Anspruch genommen, fortgeschrieben, aufgelöst und neu gebildet. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wurden neu 401 T€ zugeführt und im Bereich der Straßenunterhaltung 587 T€.

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Anlage II 15

Nach § 44 (2) Nr. 3 GemHVO bestehen folgende Rückstellungen für Unterlassene Instandhaltung:

Objekt / Ort Abrechnungsobjekt Bestand zum

31.12.2012

Forstamt Dacherneuerung Forstamtdienstgebäude, Gartenstraße 50.745 €Marienschule Erneuerung von Fenstern am Altbau der Marienschule 28.898 €Gartenstraße 24 Dachsanierung Mietgebäude Gartenstraße 24 50.000 €Schultenhaus Sanierung Toilettenanlage Schultenhaus, Steinweg 26 30.000 €Rathaus Schließanlage Rathaus 18.000 €

Heinrich-Jansen-Weg 8Brandschutz Mehrgenerationenhaus Familienzentrum Leuchtturm 10.000 €

Feuerwehrgerätehaus Brilon Erneuerung 5 Garagentoren Feuerwehrgerätehaus Brilon 2.833 €Feuerwehrgerätehaus Scharfenberg Dachsanierung Feuerwehrgerätehaus Scharfenberg 60.000 €Gymnasium Fenstererneuerung 75.859 €Leichenhalle Brilon Deckensanierung und Beleuchtung Leichenhalle Brilon 930 €Leichenhalle Wülfte Dachsanierung Leichenhalle Wülfte 12.500 €Stadtbücherei Renovierungsarbeiten (Teppichboden und Anstrich) Bücherei 12.500 €Kindergarten Scharfenberg

Erneuerung Fußboden im Kindergarten Scharfenberg - 2 Räume 8.000 €

4-fach-Turnhalle Sanierung der Duschanlagen in der 4-fach-Turnhalle 250.000 €610.264 €

Bontkirchen Am Hemberg - Bereich Kirche Decke 810 m² 14.850 €Brilon Kreuziger Mauer - Teilstrecken Decke 585 m² 10.500 €Brilon Friedrichstraße - Teilstrecken Decke 650 m² 11.700 €Brilon Strackestraße - Überholung Fugen Bushaltestelle Pflaster 300 m 15.000 €Brilon Steinweg - Teilstrecken Decke 1000 m² 18.000 €Brilon Hinterm Gallberg - Caritas bis Abzweig Oventrop DSK 1700 m² 20.000 €Brilon Mühlenweg - Caritas bis Umgehungsstraße DSK 1900 m² 22.000 €Brilon Kreisverkehr altes Finanzamt Decke 950 m² 24.700 €Brilon Kreisverkehr Gartenstraße / Hoppecker Straße Decke 950 m² 24.700 €Brilon Bahnhofstraße vor RWE Decke 2000 m² 36.000 €Brilon Gartenstraße - KV Amtsgericht bis KV Gartenstr./Hoppecker Str 47.400 €Brilon Hubertusstraße - Teilstrecken Decke 3000 m² 52.000 €Brilon Jakobuslinde + teilweise Gehwege Decke 5100 m² 107.000 €Gudenhagen-Petersborn

Rübezahlweg Steilstrecke ab Gudinburger Weg DSK 1250 m² 15.000 €

Hoppecke Dominitstraße bis Zufahrt B-Plan Nr. 5 DSK 2330 m² 27.950 €Madfeld Holzweg,vom Park bis Margarethenstr. (Teilbereich) DSK 3500 m 20.000 €Messinghausen An der Längere, Steigungsstrecke DSK 3125 m² 37.500 €Nehden Zur Hebe DSK 2000 m² 24.000 €Rixen Ortsausgang Richtung Scharfenberg TDS 200 m 15.600 €Rixen Ortseingang bis Wendeplatz (Teilbereich) DSK 4000 m² 24.000 €Thülen Am Stemmel Steilstrecke zur Schule DSK 1600 m² 19.500 €

587.400 €Gesamtbestand Rückstellung unterlassene Instandhaltung 1.197.664 €

Unterlassene Instandhaltung Gebäude

Unterlassene Instandhaltung Straßen

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Anlage II 16

4.2 Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen, welche erstmalig mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz gebildet worden sind, wurden in Anspruch genommen, fortgeschrieben, aufgelöst und neu gebildet. Nach § 44 (2) Nr. 4 GemHVO bestehen folgende Sonstige Rückstellungen: Gewerbesteuererstattungen 958.512 Euro Überörtliche Prüfung GPA 76.845 Euro Überörtliche Prüfung GPA 20.000 Euro Jahresabschlusserstellung und –prüfung 36.200 Euro Urlaubs- und Überstundenrückstellung 293.454 Euro Altersteilzeitrückstellungen 68.247 Euro Pensionsverpflichtungen VHS 177.435 Euro Zahlungsverpflichtung IKG 326.000 Euro Archivierungsrückstellungen 25.000 Euro Pensionsverpflichtungen KDVZ 273.584 Euro Summe 2.255.278 Euro 4.3 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen Nach § 44 (2) Nr. 7 GemHVO müssen die noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen dargestellt werden. Zum Stichtag bestehen aus 2012 und 2011 folgende unabgerechneten Beiträge: Hoppecke (10 Grundstücke) 101.594 Euro Bontkirchen (1 Grundstück) 10.980 Euro Altenbüren (2 Grundstücke) 30.560 Euro Wülfte (4 Grundstücke) 27.395 Euro Gudenhagen-Petersborn (1 Grundstück) 11.987 Euro Summe 182.519 Euro 4.4 Verpflichtungen aus Leasingverträgen Die Verpflichtungen aus Leasingverträgen sind gemäß § 44 (2) Nr. 8 GemHVO unabhängig von dem wirtschaftlichen Eigentum anzugeben. Es bestehen vertragliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen in geringem wirtschaftlichem Umfang (Dienstwagen, Kopierer). 5. Weitere wichtige Angaben nach der GemHVO NRW § 44 (2) S. 2 letzter HS Ergänzend zu den Inhalten der o.g. Sachverhalte wird bestimmt, dass im Anhang auch weitere wichtige Angaben zu machen und zu erläutern sind. 5.1 Außerplanmäßige Abschreibungen Es gab keine außerplanmäßige Abschreibung (§ 35 (5) S. 1 GemHVO).

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Anlage II 17

5.2 Zuschreibungen Es gab keine außerplanmäßige Zuschreibung (§ 35 (8) GemHVO). 5.3 Neue Bilanzpositionen Es wurden keine neuen Bilanzpositionen ausgewiesen (§ 41 (6) GemHVO). 5.4 Kostenunterdeckungen in Gebührenbereichen Zum Stichtag besteht gemäß (§ 43 (6) S. 2 GemHVO) eine auszugleichende Kostenunterdeckung: Winterdienst 14.754 Euro

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Anlage II 18

III. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz AKTIVA Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet worden, wobei zu beachten ist, dass Grund und Boden nicht abgeschrieben wird. Die Festlegung von Nutzungsdauern für neu angeschaffte oder hergestellte Vermögensgegenstände orientiert sich an dem Muster der NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände (VV Muster zur GO und GemHVO). Innerhalb des dort vorgesehenen Rahmens unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse wird die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang im Anlagespiegel dargestellt. 1. Anlagevermögen Der Bilanzposten Immaterielle Vermögensgegenstände enthält werthaltige Spezialsoftware und Softwarelizenzen, die im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Brilon stehen. Selbsterstellte Software wurde nach dem Aktivierungsverbot des § 43 (1) GemHVO i.V.m. § 248 (2) HGB nicht aktiviert. Die zum Ausgangswert kleine negative Wertveränderung in Höhe von rund 6.833 Euro erklärt sich zum einen aus Zugängen von 14.317 Euro für kommunale und allgemeine Anwendersoftware und zum anderen aus der Tatsache, dass die Gesamtnutzungsdauer von Software und Lizenzen mit fünf Jahren festgelegt wurde und so jährlich hohe Abschreibungen anfallen, in 2012 ca. 21.150 Euro. Unter der Position Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Gemeinde abgebildet. Sie untergliedert sich in die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die bebauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremden Grund und Boden, die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, die Maschinen und technische Anlagen / Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung (mit Ausweis geringwertiger Wirtschaftsgüter) sowie die Geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau (grundstücksgleiche Rechte werden nicht bilanziert). Unbebaute Grundstücke: Die Zugänge im Bereich der Grünflächen resultieren aus dem Ankauf von zwei Parzellen. Die Anlagenabgänge betreffen vier verkaufte Spliss-Parzellen der Stadt Brilon. Die Umbuchungen erklären sich aus Grundbuch- und Katasteränderungen. Weiterhin gab es Veränderungen bei den Aufbauten der Grünflächen. Zugänge wurden durch den Kauf von Spielgeräten für Spielplätzen gebucht. Auf den Friedhöfen wurden Wegeflächen (Altenbüren, Rösenbeck) erstellt, Urnenwände erweitert, Müllboxen und Leuchten angeschafft. Weiterhin wurde im Kurpark Brilon der Barfußpfad erweitert sowie ein Blockhaus für das Freibad Alme angeschafft. An der Heinrich Lübke Schule wurden Sitzbänke eingerichtet. Die Umbuchungen resultieren aus der Aktivierung verschiedener Baumaßnahmen wie Friedhof Hoppecke (Wegeflächen).

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Anlage II 19

Das Ackerland verzeichnet keine Zugänge. Abgänge sind durch den Verkauf von einer Parzelle im Gewerbegebiet Dollenseite zu verzeichnen. Die Umbuchungen beziehen sich auf Grundstücksteilungen und Katasteränderungen. Der Bereich Wald und Forsten erhielt Zugänge im Bereich der Grundstücke durch den Kauf einer Parzelle in Messinghausen. Bei den Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Forst gab es keine Buchungen. Die Sonstigen unbebauten Grundstücke verzeichnen keine Zugänge. Abgänge wurden durch den Verkauf von 8 Grundstücken gebucht (4 im Baugebiet Derkerborn/Kalvarienberg, Brilon; Fichtenweg, Nehden; Auf der Wankel, Hoppecke; Ringstraße, Bontkirchen und 1 Kleinparzelle). Umbuchungen ergaben sich aus Grundstücksteilungen und Katasteränderungen. Im Zuge der Jahresabschlussbuchungen wurde diese Position ins Umlaufvermögen umgebucht. Bebaute Grundstücke: Bei der Bilanzposition der Kindertageseinrichtungen gibt es Zugänge aus der Korrektur des Architektenhonorars für den Anbau Kindergarten Hoppecke zur U3 Betreuung und den Bau von Außenspielgeräten bei dem Kindergärten Scharfenberg. Umbuchungen wurden keine verzeichnet. Die Bilanzposition Schulen erhält Abgänge im Bereich der Gebäude durch die Erstattung des Sicherheitseinbehaltes Architektenkosten Mensa E-P-S. Bei den Wohnbauten gab es keine Veränderungen. Die Position Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude verzeichnet bei den Grundstücken Veränderungen durch Umbuchung des Grundstücks Haus Henning, Heinrich-Jansen-Weg, Brilon (Auslobung zum Verkauf). Bei den Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden gibt es Zugänge beim Hallenbad Brilon durch den Einbau von Tauchbecken in die Sauna sowie die Errichtung von Abwassersammelgruben an Jagdhäusern (Borberg und Hammerkopf). Abgänge werden durch die Ausbuchung des Gebäudes Haus Henning ins Umlaufvermögen verzeichnet (Auslobung zum Verkauf). Infrastrukturvermögen: Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens hat Zugänge durch Kaufpreise von Grundstücken und deren Grunderwerbsnebenkosten (Nickolaus-Hesse-Straße, Brilon; Zimmerstraße, Brilon; Kleinparzellen; Dorfplatz, Nehden; Korrektur Inventurdofferenz). Abgänge wurden durch den Verkauf von Kleinparzellen erfasst. Umbuchungen haben sich durch Grundbuch- und Katasteränderungen ergeben. Bei den Brücken und Stützmauern wurden keine Veränderungen verbucht. Die Bilanzposition Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen verzeichnet keine Veränderungen.

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Anlage II 20

Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Wirtschaftwegen verzeichnet Zugänge aus Nachaktivierung fertig gestellter Straßenbaumaßnahmen (Hoppecker Straße, Brilon; Bahnhofstraße ZOB, Brilon; Am Burghof, Altenbüren; Derkere Mauer, Brilon; Möhnestraße Anschluss Kreisverkehr, Brilon; Ackerstraße, Brilon; Freiladestraße Ausbau im Rahmen ZOB, Brilon; Untere Bahnhofstraße, Alme; Fichtenweg, Nehden; Mühlenweg, Brilon; Wilhelm-Mund-Straße, Hoppecke; Am Derkerstein, Brilon; Franz-Stork-Straße, Brilon; Derkerborn, Brilon; Nikolaus-Hesse-Straße, Brilon). Abgänge ergeben sich aufgrund von Straßenbaumaßnahmen (Hoppecker Straße außerorts mit Auflösung Sonderposten, Brilon; Zimmerstraße, Brilon; Okilweg, Madfeld; Papestraße, Brilon). Ausbuchungen durch Verkauf bei Geh- und Wirtschaftswegen. Umbuchungen ergaben sich durch die Aktivierung von fertig gestellten Straßenbaumaßnahmen aus Anlagen im Bau (Derkere Mauer, Brilon; Zimmerstraße, Brilon; Papestraße, Brilon; Okilweg, Brilon; Am Burghof, Altenbüren; Hoppecker Straße, Brilon; Hoppecker Straße außerorts, Brilon). Außerdem gab es Korrekturen an fertig gestellten Straßenbaumaßnahmen durch exakte Kostenverteilung auf die betroffenen Straßenabschnitte). Bei Aufbauten und Betriebsvorrichtungen auf Straßen gibt es gebuchte Zugänge durch die Übernahme der Straßenbeleuchtung von RWE und der Errichtung von neuer Straßenbeleuchtung. Die Position Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens hat gebuchte Zugänge durch die Anschaffung eines VW T5 für den Forst, einen Motorroller für die Heinrich-Lübke-Schule sowie die Nachaktivierung einer Anhängerkupplung für den Dienstwagen des Hausmeisters Asyl. Umbuchungen ergaben sich durch die Aktivierung des Löschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Rösenbeck. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge: Hier ergeben sich Zugänge durch neu erworbene Vermögensgegenstände (ein Mannschaftstransportfahrzeug Löschgruppe Hoppecke, Übernahme Leasingfahrzeug als Dienstwagen Ordnungsamt, Unterfahrschutz Dienstwagen Forst und eine Nachaktivierung zum Löschfahrzeug Löschgruppe Bontkirchen). Abgänge ergaben sich durch den Verkauf von Vermögensgegenständen (zwei abgeschriebene Feuerwehrfahrzeuge und ein Toilettenwagen). Umbuchungen erfolgten durch die Aktivierung des Löschfahrzeuges der Löschgruppe Bontkirchen. Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA): Die BGA verzeichnet Zugänge in diversen Bereichen (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr, Sportanlagen, Bäder, EDV & Computer, Mobiliar der Verwaltung, Forstbetrieb, Schenkungen von Förderverein an Schulen, Gemeindehalle Alme). Umbuchungen von den geleisteten Anzahlungen wurden bei der Aktivierung von Beschaffungsvorgängen gebucht (Außenspielgerät, Kindergarten Scharfenberg). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Nachrichtlich werden auch die GWG in dem Anlagenspiegel aufgeführt. Bei geringwertigen Vermögensgegenständen (Wert ohne Umsatzsteuer unter 410 Euro) ist von der Möglichkeit der vollständigen Abschreibung im Jahr des Zugangs Gebrauch gemacht worden (§ 33 (4) S. 1 GemHVO).

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Anlage II 21

Geleistete Anzahlungen: Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen ergeben sich aus Beschaffungsvorgängen, welche noch nicht abgeschlossen sind (Anzahlung Feuerwehrfahrzeug Brilon, Schulmöbel Grundschule Ratmerstein und Grundstücke Baugebiet „Erweiterung Haskenstein“). Umbuchungen ergaben sich durch die Aktivierung des Löschfahrzeuges der Löschgruppe Rösenbeck. Anlagen im Bau: Zugänge bei den Anlagen im Bau erklären sich aus noch nicht abgeschlossenen Anschaffungs-/Herstellungsvorgängen für Vermögensgegenstände überwiegend aus dem Baubereich (Ausbau Zimmerstraße, Brilon; Ausbau Papestraße, Brilon; Ausbau Papestraße 2. BA, Brilon; Pflastersanierung Fußgängerzone, Brilon; Ausbau Bahnhofsumfeld, Brilon; Ausbau Am Burghof, Altenbüren; Außengebietsableitung Vier Linden; Brilon; Erschließung Fläche Chemviron, Brilon Wald; Ausbau Bleihof, Altenbüren; Baumaßnahme Dorfplatz, Nehden; Wegebau Friedhof, Hoppecke; Ausbau Hoppecker Straße außerorts, Brilon; Ausbau Wülfter Straße, Wülfte; Ausbau Kreuzung Amtsgericht, Brilon; Erschließung Erweiterung Nikolaus-Hesse-Straße, Brilon; Baumaßnahmen Regionale 2013; Touristische Infrastruktur, Brilon Wald; Baumaßnahme Hinterm Gallberg, Brilon; Ausbau Hansastraße, Brilon; Modernisierung Straßenbeleuchtung; Ausbau Okilweg, Madfeld; Ausbau Derkerborn/Elisabethstraße, Brilon; Baumaßnahme Alte Schule, Brilon Wald; Erschließung Gewerbegebiet Dollenseite; Brilon; Baumaßnahme Wasserversorgung Forsthäuser; ). Abgänge ergaben sich nicht. (Umbuchung auf die jeweiligen Bilanzkonten und Abschreibung der Vermögensgegenstände).

Hinweise Die Summe der investiven Zugänge in Höhe von 2.907.995 Euro für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr 2012, welche im Anlagenspiegel abgebildet ist, stimmt nicht mit der Summe der investiven Auszahlungen in Höhe vom 2.188.674 Euro, welche in der Finanzrechnung ausgewiesen wird, überein. Nicht alle Zugänge von investiven Maßnahmen sind auch in der Finanzrechnung zu buchen. Die Summe der investiven Auszahlungen in Höhe vom 2.188.674 Euro, welche in der Finanzrechnung ausgewiesen wird, weicht von dem fortgeschriebenen Planansatz der Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 5.435.750 Euro ab. Dies deutet darauf hin, dass wesentliche geplante investive Maßnahmen in 2012 nicht durchgeführt wurden.

Die Finanzanlagen untergliedern sich in Anteile an verbundenen Unternehmen (Tochterunternehmen auf die die Stadt Brilon einen beherrschenden Einfluss ausübt), in Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens sowie Ausleihungen.

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Anlage II 22

Stadtwerke Brilon AöR 9.862.700,02€ Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf gGmbH 1,00€ BWT - Briloner Wirtschaft und Tourismus GmbH 569.627,45€ Flugplatzgesellschaft Brilon mbH 17.895,21€

Summe 10.450.223,68€

Anteile an verbundenen Unternehmen Wert per 31.12.2012

keine Veränderungen zum 31.12.2012

Regionalverkehr Ruhr Lippe GmbH 85.088,70€ Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH 79.771,60€ Zweckverband VHS Brilon-Marsberg-Olsberg 1,00€ Zweckverband KDVZ Citkomm 1,00€ Sparkassenzweckverband 1,00€ Zweckverband Naturpark Diemelsee 1,00€ Summe 164.864,30€

Beteiligungen Wert per 31.12.2012

keine Veränderungen zum 31.12.2012 Bei dem bilanzierten Sondervermögen handelt es sich um die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bauhof Brilon. Auch hier ergaben sich keine Veränderungen. Die Bilanzposition Wertpapiere des Anlagevermögens enthält den Wert des Versorgungsfonds wvk. Hier gab es eine Zugänge i.H.v. 19.364 Euro. Die Bilanzposition Ausleihungen betrifft den Anteil der investiven Fördermittel der Stadt Brilon i.H.v. 445.375 Euro zum Stichtag am Interkommunalen Gewerbegebiet. In gleicher Höhe steht diesem Wert ein investiver Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz gegenüber. Bei den Genossenschaftsanteilen an der Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland eG, der Volksbank Brilon eG und Volksbank Thülen eG ergaben sich keine Änderungen. Bei der Westfälischen Kornverkaufsgenossenschaft (Raiffeisen) erhöhte sich der Ansatz aufgrund einer thesaurierten Dividende um 24,39 Euro. Außerdem werden die von der Stadt Brilon gewährten Baudarlehen bilanziert. Deren Wert wurde um die ordentlichen Tilgungsleistungen i.H.v. 2.301,16 Euro herabgesetzt. Bei gleichbleibender Tilgung sind die Darlehen in 48 Jahren zurückgezahlt. 2. Umlaufvermögen Hier werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, das Vorratsvermögen Forst sowie das Vorratsvermögen Grundstücke und Gebäude abgebildet.

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Anlage II 23

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Erinnerungswert 1 Euro. Vorratsvermögen Forst Keine Lager vorhanden, daher Wert 0 Euro. Vorratsvermögen Grundstücke und Gebäude Neu hinzugekommen ist in 2011 der Bereich Grundstücke und Gebäude des Umlaufvermögens. Hierhin wurden die kurzfristig zu veräußernden, unbebauten Grundstücke im Jahresabschluss 2012 umgebucht (Begründung s.o.). Die Forderungen werden in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen, privatrechtliche Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände unterteilt. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen: Die Gebührenforderungen sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Sie setzen sich aus Baugenehmigungs-, Verwaltungs-, Abfallbeseitigungs-, Winterdienstgebühren, der Inanspruchnahme der Feuerwehr sowie sonstigen Kleintatbeständen zusammen. Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Größtenteils handelt es sich hierbei um Forderungen für Erschließungsbeiträge nach BauGB = Straßenneubau und KAG = Straßenausbau. Den größten Posten stellen die Steuerforderungen dar, welche sich in Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs- und Hundesteuer unterteilen. Der wesentliche Betrag besteht aus den bilanzierten Forderungen der Gewerbesteuerabgrenzung (Nachzahlungen der Steuerpflichtigen an die Stadt Brilon) zum Stichtag des Wertaufhellungszeitraumes 31.03.2012 (es handelt sich hierbei um Gewerbesteuerforderungen aus der Zeit vom 01.01. – 31.03.2012, welche Veranlagungsjahre vor 2012 betreffen). Der Wert der abgegrenzten Gewerbesteuerforderungen hat sich zum Stichtag des Jahresabschlusses von 2.259.959 Euro auf 2.131.349 Euro verringert. Es handelt sich hierbei lediglich um Forderungen, die auf Grund von ihrer Periodenzuordnung dem Haushaltsjahr 2012 zuzuordnen sind (Fälligkeit > 31.12.) und nicht um Rückstände von Steuerpflichtigen. Die Forderungen aus Transferleistungen bestehen aus Landeszuweisungen, Umsatz- und Einkommensteuer (Schlussabrechnungen), Abrechnungen aus Kompensationsleistungen, Betriebskostenzuschüssen für Kindergärten und Zuschüssen des Hochsauerlandkreis für die Durchführung des ALG II.

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Anlage II 24

Der Bilanzansatz sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen teilt sich in Verzinsung Gewerbesteuer, Bußgelder/Ersatzvornahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kostenerstattungen sowie sonstige Kleintatbestände auf. Privatrechtliche Forderungen: Die Privatrechtlichen Forderungen bestehen zum größten Teil aus „gestundeten“ Grundstückskaufpreisforderungen gegen Unternehmen sowie private Bauherren, der RWE Konzessionsabgabe, dem Holzverkauf, Pacht-/Bruchzins und sonstigen Tatbeständen. Wertberichtigung (nachrichtlich): Da der Forderungsbestand im Rahmen eines kontinuierlichen Forderungsmanagements stets einer aktuellen Überprüfung unterliegt, innerhalb derer zweifelhafte Forderungen im Einzelfall niedergeschlagen werden, konnte auf Pauschalwertberichtigungen verzichtet werden. Das Volumen der kontinuierlichen Einzelwertberichtigungen beläuft sich auf ca. 187.450 Euro. Unter Berücksichtigung der Wertgrenzen nach der Zuständigkeitsordnung sind diese durch entsprechende Beschlüsse unterlegt. Sonstige Vermögensgegenstände: Unter der Position Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2012 nur noch Vorschussbuchungen für KDVZ Dienstleistungen verbucht. Bei der Bilanzposition Liquide Mittel der städtischen Schlussbilanz sind die Bankkonten, Sparbücher und Tagegeldkonten mit positivem Saldo ausgewiesen. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht überwiegend aus der Beamtenbesoldung, die im Dezember 2012 für Januar 2013 ausgezahlt wird, der Abgrenzung der Versorgungskassenzahlungen sowie geleisteten Abschlägen für Schülerbeförderung (Anteil 2013). Als aktive Rechnungsabgrenzung sind Auszahlungen, die vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen, auszuweisen. Außerdem wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für Kunstrasenplätze gebildet. Im Jahr 2009 hat der Rat der Stadt Brilon entschieden, dass zwei Kunstrasensportplätze gebaut werden sollen. Ein Sportplatz in Brilon und ein Sportplatz in Alme. Finanziert werden diese Projekte aus Konjunkturpaket II – Mitteln. Um die mögliche Belastung für den städtischen Haushalt möglichst neutral zu gestalten hat die Finanzabteilung in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Probleme so in Übereinstimmung gebracht, dass eine Lösung erarbeitet werden konnte, die den Haushalt der Stadt Brilon nicht belastet. Die Sportvereine bauen als Bauherr jeweils den Kunstrasenplatz selber. Dabei handelt es sich um eine Investition, allerdings auf Grundstücken der Stadt Brilon, sogenannte Bauten auf fremdem Grund und Boden. Die Stadt Brilon ist also nicht

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Anlage II 25

wirtschaftlicher Eigentümer der Kunstrasenplätze. Die Stadt Brilon leitet die Mittel aus KP II als Zuwendung an die Sportvereine weiter (320.853 Euro Brilon und 292.222 Euro Alme). Die Sportvereine haben dafür eine Gegenleistungsverpflichtung über die Nutzungsdauer der Kunstrasenplätze. Hierüber wurden von der Politik beschlossene Verträge abgeschlossen. Die Stadt Brilon aktiviert für die geleistete Zuwendung mit Gegenleistungsverpflichtung einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, der über 15 Jahre aufwandswirksam aufgelöst wird. Gleichzeitig passiviert die Stadt Brilon einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten, der ebenfalls über 15 Jahre allerdings ertragswirksam aufgelöst wird. Die Ergebnisrechnung wird durch die Rechnungsabgrenzung im Saldo nicht belastet. PASSIVA 1. Eigenkapital Die Position Eigenkapital besteht aus den vier Komponenten Allgemeine Rücklage, Sonderrücklage, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Dem Eigenkapital stehen keine bestimmten Vermögensmittel gegenüber. Es kann daher im tatsächlichen Sinne nicht ausgegeben werden. Die Allgemeine Rücklage verändert sich zunächst nicht. Nach dem Verwendungsbeschluss des Rates wird es jedoch zu Umbuchungen kommen (s.o. Punkt 5.5). Allgemeine Rücklage 102.440.681,93 € Die Sonderrücklage für investive Sachverhalte weist weiterhin den Wert Null auf. Das negative Jahresergebnis 2011 in Höhe von 1.850.501,17 Euro wurde nach Feststellung durch den Rat gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Ausgleichsrücklage 48.362,52 € Der Jahresabschluss wird nach Maßgabe des § 96 GO festgestellt und angezeigt. Danach beschließt der Rat der Stadt Brilon über die Verwendung eines Jahresüberschusses (Zuführung zur Allgemeinen Rücklage oder Ausgleichsrücklage) bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages (zunächst Verringerung der Ausgleichsrücklage). Jahresüberschuss 2012 22.727,52 € 2. Sonderposten Der Sonderposten für Zuwendungen setzt sich zusammen aus den mit den Anlagegütern des Sachanlagevermögens der AKTIVSEITE korrespondierenden Investitionszuwendungen von Bund, Land NRW oder Dritten. Zugänge ergeben sich aus konkreten Fördermitteln oder aus der Aufteilung von investiven pauschalen Zuweisungen des GFG für ein bestimmtes Anlagegut. Sie werden

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Anlage II 26

Vermögensgegenständen direkt zugeordnet und über deren Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Die Zugänge von 1.076.945 Euro erfolgten in den Bereichen:

Investitionspauschale 571.594 €

Bahnhofsumfeld ZOB Brilon 170.000 €

Feuerschutzpauschale 93.906 €

Radweg Keffelker Straße 10.200 €

Straßenwiederherstellung durch SWB AöR 41.503 €

Straßenausbau Hoppecker Str., Am Burghof 188.940 €

Schenkungen von Sitzbänken 800 €

Die Abgänge von 7.654 Euro erfolgten in den Bereichen:

Restbuchwert Sonderauflösung (Straßen) 2.960 €

Sonderauflösung Verkauf AV 4.694 € Der Sonderposten für Beiträge besteht aus den von der Stadt Brilon bei den Grundstückseigentümern als Ersatz für die Anschaffung, Herstellung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen im Infrastrukturbereich nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB) erhobenen Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen. Sie werden den zugehörigen Vermögensgegenständen des Straßen- und Wegenetzes einzeln zugeordnet und über deren Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Die Zugänge von 258.080 Euro erfolgten in den Bereichen:

Erschließungsbeiträge (BauGB) 130.684 €

Straßenausbaubeiträge (KAG) 127.396 € Die Abgänge von 6.138 Euro erfolgten in den Bereichen:

Reduzierung aufgrund RBW Abschreibung 6.138 € Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse aus den Einzahlungen für die Abfallwirtschaft. Dieser wurde aufgrund von Erträgen in der Abrechnung 2012 auf 230.329 Euro aufgestockt.

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Anlage II 27

Die Sonstigen Sonderposten hatten Zugänge durch Schenkungen von Fördervereinen in Schulen i.H.v. 20.240 Euro und die Passivierung der kostenlosen Überlassung der Straßenbeleuchtung durch RWE zu verzeichnen. Abgänge ergaben sich von 217.248 Euro wegen Sonderpostenauflösung aufgrund Restbuchwertabschreibungen bei Straßenausbaumaßnahmen sowie der Umgliederung der Rücklagen Kindergärten in den Bilanzbereich 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ i.H.v. 106.747 Euro.

Stand Stand

31.12.2011 31.12.2012

Zuwendungen 33.314.683,99 € 1.076.945,36 € 7.654,47 €- 1.774.014,14 €- 32.609.960,74 €

Beiträge 14.480.735,01 € 258.080,34 € 6.138,62 €- 626.601,93 €- 14.106.074,80 €

Gebühren 124.637,73 € 105.692,08 € - € - € 230.329,81 €

Sonstige 6.320.922,04 € 734.173,18 € 323.995,37 €- 461.899,71 €- 6.269.200,14 €

53.215.565,49 €

Sonderposten

Summe 54.240.978,77 € 2.174.890,96 € 337.788,46 €- 2.862.515,78 €-

Zugänge Abgänge Auflösung

3. Rückstellungen Der Wert der Pensionsrückstellungen wurde zum Bilanzstichtag 31.12.2012 von der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe kvw durch ein versicherungsmathematisches Gutachten, welches von der Fa. Heubeck AG erarbeitet wurde, ermittelt. Bewertet wurden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven zur Zahlung von Beihilfen nach Eintritt des Versorgungsfalls sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne nicht schwerbehinderte Waisen) berücksichtigt. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert der Verpflichtungen. Dabei wird eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- bzw. Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherren angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem im NKF-Gesetz des Landes NRW vorgesehenen Rechnungszins von 5,0 % auf Basis der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Es wurde der ab dem 01.07.2008 maßgebliche Anpassungsfaktor gemäß VersÄndG 2001 in Höhe von 0,97833 berücksichtigt. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde bei Beamten mit 65 Jahren angesetzt. Für die Sonderzahlung wurde pauschal ein Satz von 60 % unterstellt.

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Anlage II 28

Pensions - RS Spiegel

Stand der

Rückstellung

zum:

Stand der

Rückstellung zum:

Bereich 31.12.2011

Inanspruch

nahme

Auflösung Zuführung 31.12.2012

Pensionsrückstellungen 15.023.969€ 810.934€ 270.552€ 976.564€ 14.919.047€ Beihilferückstellungen 4.245.212€ 312.986€ 89.815€ 392.475€ 4.234.886€

19.269.181€ Summe

Veränderung

19.153.933,00€ 1.369.039€ 360.367€ 1.123.920€

Die Rückstellungen für Deponien und Altlasten weisen weiterhin den Wert Null aus. Die Bilanzposition Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigt alle in den Jahren des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums vorgesehenen Maßnahmen für die Instandsetzung an Sportplätzen, Gebäuden, Straßen, Brücken und Wirtschaftswegen.

UI Spiegel

Stand der

Rückstellung

zum:

Stand der

Rückstellung

zum:

Bereich 31.12.2011

Inanspruch

nahme

Auflösung Zuführung 31.12.2012

Gebäude 728.140€ 485.458€ 33.418€ 401.000€ 610.265€ Straßen 10.586€ 10.586€ 587.400€ 587.400€ Brücken 224.433€ 33.127€ 191.306€ (0)€

963.160€ Summe

Veränderung

1.197.665€ 988.400€ 224.724€ 529.171€

Die Bilanzposition Sonstige Rückstellungen enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, die so konkret sind, dass sie bilanziert werden.

Sonstige RS Spiegel

Stand der

Rückstellung

zum:

Stand der

Rückstellung

zum:

Bereich 31.12.2011

Inanspruch

nahme

Auflösung Zuführung 31.12.2012

Gewerbesteuererstattungen 667.418€ 667.418€ 958.512€ 958.512€ Überörtliche Prüfung GPA bis 2011 76.845€ 76.845€ Überörtliche Prüfung GPA bis 2015 -€ 20.000€ 20.000€ Jahresabschlusserstellung und -prüfung 30.000€ 23.800€ 30.000€ 36.200€ Urlaubs- und Überstundenrückstellung 224.450€ 224.450€ 293.454€ 293.454€ Altersteilzeitrückstellungen 5.000€ 5.804€ 69.051€ 68.247€ Pensionsverpflichtungen VHS 179.637€ 2.265€ 63€ 177.435€ Zahlungsverpflichtung IKG -€ 326.000€ 326.000€ Archivierungsrückstellung 25.000€ 2.500€ 2.500€ 25.000€ Pensionsverpflichtungen KDVZ 278.597€ 5.012€ 273.585€

1.486.948€ Summe

Veränderung

2.255.279€ 1.699.581€ 7.278€ 923.972€

4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Wert ihres Rückzahlungsbetrages angesetzt. Das Bilanzierungswahlrecht nach § 42 (2) GemHVO NRW für Kreditbeschaffungskosten (Disagio) wird nicht ausgeübt. Der Bilanzposten Verbindlichkeiten setzt sich aus den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (langfristig), Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (kurzfristig) = Kassenkreditlinie + Überziehung Kassenkredite,

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Anlage II 29

den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (Altfehlbeträge Kreisumlage), sowie den Sonstigen Verbindlichkeiten zusammen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen überwiegend aus Zuwendungen Dritter für Erschließungsmaßnahmen (Baugebiet 71 und sonstige Baustraßen), Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und noch nicht investiv verbrauchten Zuwendungen des Landes aus der Investitions- und Sportpauschale, wobei diese Maßnahmen noch nicht realisiert sind und quasi „noch“ eine Verbindlichkeit gegenüber dem Zahlungspflichtigen (erhaltene Anzahlung) darstellen. Aus dem gleichen Grund wird hier auch die Stellplatzablöse abgebildet. Außerdem ist hier die Restverbindlichkeit aus der Ausgleichszahlung Campingplatz gebucht. Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurde die planmäßige Tilgung in Höhe von 543.130 Euro geleistet. Im Bereich der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung wurde die Kassenkreditlinie von 12.000.000 Euro (Neuaufnahme von 2.000.000 Euro und Rückzahlung von 3.000.000 Euro) auf 11.000.000 Euro reduziert. Außerdem konnte die Überziehung zum Stichtag in Höhe von 0 Euro beibehalten werden. Die Position Verbindlichkeiten aus Transferleistungen deckt überwiegend den noch offenen Altfehlbetrag des Hochsauerlandkreises ab. Einzelheiten zum gesamten Bestand der Verbindlichkeiten incl. der Haftungsverhältnisse für die Bestellung Sicherheiten für Dritte (Bürgschaften) sind aus dem als Anlage beigefügtem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Der passive Rechnungsabgrenzungsposten besteht überwiegend aus den passivierten Teilen der Grabnutzungsgebühren, die schon für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus gezahlt worden sind sowie den bereits gezahlten Jagdpachten für den Zeitraum 01.01. – 31.03.2013. Als passive Rechnungsabgrenzung sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auszuweisen. Außerdem wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für die beiden Kunstrasenplätze in Brilon und Alme gebildet (siehe Ausführungen zum aktiven Rechnungsabgrenzungsposten). IV. Sonstige Angaben Die Stadt Brilon haftet gemäß § 114 a (5) GO NRW unbeschränkt als Gewährsträger der Stadtwerke Brilon AöR. V. Erläuterungen zu Positionen der Ergebnisrechnung Die wesentlichen Positionen der Ergebnisrechnung sind nachfolgend erläutert.

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Anlage II 30

1. Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:

2012 2011 2010Euro Euro Euro

Gewerbesteuer 19.047.174 14.141.844 14.310.937

Gemeindeanteil Einkommensteuer 8.667.489 8.007.245 7.362.884

Grundsteuer B 3.873.385 3.878.545 3.459.791

Gemeindeanteil Umsatzsteuer 1.340.680 1.240.907 1.175.663

Familienlastenausgleich 970.145 899.808 958.368

Nachforderungszinsen / Verspätungszuschlag Gewerbesteuer 109.889 69.471 96.754

Grundsteuer A 138.431 138.229 125.558

Hundesteuer 94.603 97.376 98.924

Vergnügungssteuer 198.799 112.863 73.958

Summe 34.440.595 28.586.288 27.662.837 2. Zuwendungen und allgemeine Zulagen Die Entwicklung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sieht wie folgt aus:

2012 2011 2010Euro Euro Euro

Auflösung von Sonderposten (Zuwendungen) 1.774.014 1.665.296 1.725.256

Schlüsselzuweisungen vom Land 1.242.000 86.454 2.268.680

Zuweisungen laufende Zwecke von Gemeinden 1.250.569 1.161.847 1.185.755

Zuweisungen laufende Zwecke vom Land 427.958 421.439 1.298.746

Allgemeine Zuweisungen vom Land 246.907 351.527 265.945

Zuweisungen laufende Zwecke vom Bund 0 67.635 7.104

Sonstige Zuschüsse laufende Zwecke 47.339 22.954 34.303

Allgemeine Zuweisungen / Bedarfszuweisungen vom Bund 0 0 159.270

Bedarfszuweisungen vom Land 111.017 1.009.683 0

Summe 5.099.804 4.786.836 6.945.059 3. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden im Wesentlichen Erträge aus Gebührenforderungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden und Erträge aus Beitragsforderungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen, ausgewiesen. Sie setzen sich aus Verwaltungsgebühren 581 T€, Benutzungsgebühren 2.954 T€ Euro, Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge 627 T€ und zweckgebundenen Abgaben 47 T€ (Kurbetrieb) zusammen. 4. Privatrechtliche Leistungsentgelte Bei den Erträgen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten handelt es sich um Mieten und Pachten 596 T€, den Erträgen aus dem Verkauf von Holzvorräten 3.099 T€, der Jagdpacht 258 T€ sowie sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 135 T€.

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Anlage II 31

5. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen bestehen aus:

2012 2011 2010

Euro Euro Euro

Kostenerstattungen im Rahmen des SGB II 727.749 715.432 715.599Personal- und Verwaltungskostenerstattung 51.855 52.396 59.110Hilfen nach dem AsylbewerberLG 177.166 123.575 96.307Brandschutzüberwachung und allg. Gefahrenabwehr 45.418 43.240 42.909Betriebskostenzuschüsse / Kostenerstattungen Schulen 71.442 59.868 43.016Informations- und Kommunikationstechnoligie 43.454 43.252 45.155Wahlen und Statistiken 14.721 0 16.515Abfallwirtschaft 38.600 39.081 38.956Forstwirtschaft 38.817 16.462 31.033Stadtplanung 0 0 53Sonstige Kostenerstattungen 244.048 203.735 189.425Summe 1.453.270 1.297.040 1.278.078 6. Sonstige ordentliche Erträge Die sonstigen ordentlichen Erträge werden maßgeblich durch die Konzessionsabgaben bestimmt:

2012 2011 2010

Euro Euro Euro

Konzessionsabgaben 1.113.846 1.108.208 1.273.970Auflösung Sonderposten 461.900 482.844 501.496Verkauf von Anlagevermögen 140.985 293.179 271.475Bußgelder, Säumniszuschläge und sonstige Zinsen 169.123 174.218 168.650Erträge aus der Herabsetzung /Auflösung von Rückstellungen 592.368 878.265 512.252Übriges 862.535 335.262 292.977Summe 3.340.756 3.271.976 3.020.820 7. Bestandsveränderungen Keine Bestandsveränderungen gebucht.

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Anlage II 32

8. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen gliedern sich wie folgt auf:

2012 2011 2010

Euro Euro Euro

Dienstaufwendungen Angestellte 5.694.263 5.430.906 5.269.632 Beamte 1.585.963 1.540.005 1.487.327 Aushilfen 170.554 182.055 187.431

7.450.780 7.152.967 6.944.390

Veränderung der Pensionsrückstellungen Pensionsrückstellung -551.478 629.071 -301.024 Beihilferückstellung -125.604 177.656 56.884 Urlaubs-/Überstundenrückstellung 69.004 42.118 19.505

-608.078 848.845 -224.635

Soziale Abgaben Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung 1.154.918 1.127.545 1.091.413 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 143.786 61.613 110.897

1.298.704 1.189.158 1.202.310

Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 449.767 433.553 440.186Summe 8.591.173 9.624.523 8.362.251 Für die Tariflich Beschäftigten gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich des besonderen Teils der Verwaltung. Das Tarifergebnis 2012 bringt eine Laufzeit vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2014 mit sich. Zum 01.03.2012 wurden die Tabellenentgelte linear um 3,5% erhöht. 9. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen schlüsseln sich wie folgt auf:

2012 2011 2010

Euro Euro Euro

Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke/Anlagen 8.108.618 7.144.576 8.381.398Unterhaltung des beweglichen Vermögens 185.732 192.477 200.748Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 97.372 96.769 104.881Schülerbeförderungskosten 783.888 777.117 762.469Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 3.085.665 3.173.203 3.382.647Aufwendungen für sonstige Sachleistungen 336.387 504.328 865.831Übriges 22.057 25.261 21.264Summe 12.619.718 11.913.730 13.719.238 10. Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen i.H.v. 19.425 T€ bestehen größtenteils aus der Kreis- und Jugendamts- und Drogenumlage i.H.v. 13.698 T€ (9.598.333 / 4.061.499 Euro / 38.308 Euro). Im Weiteren werden hier Zuschüsse für laufende Zwecke 979 T€ (u.a. BWT GmbH 890.000 Euro, VHS 46.800 Euro, ÖPNV 7.802 Euro, Flugplatzgesellschaft 19.865 Euro), Zuschüsse an übrige Bereiche i.H.v. 1.011 T€ (öffentliche Sicherheit und Ordnung „Tierheim“ 17.303 Euro, Schulische

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Anlage II 33

Einrichtungen „Marienschule“ 167.520 Euro, Kulturveranstaltungen „Besucherring“, „Heimatvereine“ und „Dorfkultur“ 61.932 Euro, Kinder- und Jugendarbeit 238.269 Euro, Zuschüsse an Sportvereine 40.341 Euro, Agenda 21 und Leader 12.823 Euro, Stiftung Briloner Eisenberg 250.000 Euro, Bereitstellung von Bädern 103.469 Euro) sowie die Gewerbesteuerumlage 1.507.979 Euro und die Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit 1.464.825 Euro ausgewiesen. 11. Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen:

2012 2011 2010

Euro Euro Euro

Zuführungen zu Rückstellungen 376.000 229.637 20.000

Geschäftsaufwendungen 521.462 288.535 363.219

Leistungsbeteiligung Grundsicherung 641.654 260.663 405.038

Steuern, Versicherungen und Schadenfälle 369.903 350.967 361.238

Büromaterial, Porti und Telefon 255.118 233.087 232.084

Verluste aus Anlagenabgang 252.821 379.979 90.428

Erstattungen 178.434 151.012 212.913

Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 247.941 272.142 254.382

Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 91.269 125.947 134.946

Miete, Pacht und Erbbauzinsen 292.971 299.640 287.585

Mitgliedsbeiträge 96.094 92.226 100.733

Reisekosten 34.619 37.067 30.760

Bücher und Zeitschriften 27.433 27.375 27.522

Leasing 12.757 13.551 14.733

Sonstiges 156.004 111.427 160.440

Summe 3.554.481 2.873.255 2.696.021 12. Finanzergebnis Das Finanzergebnis von minus 1.062.933 Euro besteht aus den Finanzerträgen von 33.897 Euro sowie den Zinsen und sonstigen Aufwendungen von minus 1.096.831 Euro. Brilon, den 06.09.2013 Aufgestellt Bestätigt: Klaus Hülsenbeck Franz Schrewe (Kämmerer) (Bürgermeister)

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35

Anlage II

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2.

2012

37Anlage II

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