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Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science in Accounting, Auditing and Taxation 4. Fachsemester eingereicht bei: Univ.-Prof. Dr. Christoph Pelger Professur für Financial Accounting Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung Fakultät für Betriebswirtschaft Universität Innsbruck vorgelegt von: Justiná Dähne Leipzig, den 03. September 2020

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB

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Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum

Exposure Draft

Masterarbeit

zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science

in Accounting, Auditing and Taxation

4. Fachsemester

eingereicht bei:

Univ.-Prof. Dr. Christoph Pelger

Professur für Financial Accounting

Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Fakultät für Betriebswirtschaft

Universität Innsbruck

vorgelegt von:

Justiná Dähne

Leipzig, den 03. September 2020

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung .................................................................................................... 6

2 Einführung in den bisherigen Standard IAS 1: Darstellung des Abschlusses ..... 8

3 Die Entwicklung eines Modells zur Leistungsberichterstattung ........................ 11

3.1. Financial Statement Presentation – Performance Reporting 2001 – 2004 . 11

3.2 Die Untersuchungen der European Financial Reporting Advisory Group im

Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe-Initiative ................. 12

3.3 Das Projekt des Financial Accounting Standards Board zur Disaggregation

von Leistungsinformationen .............................................................................. 15

3.4 Better Communication in Financial Reporting ........................................... 16

4 Hürden und Herausforderungen der IFRS-Standardsetzung .............................. 19

5 Diskussionen des International Accounting Standard Boards zum Projekt

„Primary Financial Statements“ ............................................................................ 22

6 Zusammenfassung der Beratungsgremien zum Projekt „Primary Financial

Statements“ ........................................................................................................... 32

7 Analyse des Exposure Draft ED/2019/7 „General Presentation and Disclosure“

............................................................................................................................... 36

7.1 Wesentliche Änderungen im Überblick ...................................................... 36

7.2 Wesentliche Änderungen im Einzelnen ...................................................... 37

7.2.1 Klassifizierung nach Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung

....................................................................................................................... 37

7.2.2 Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen von integralen und

nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures .................... 40

7.2.3 Die Rolle der primären Finanzberichte, Aggregation und Disaggregation

....................................................................................................................... 41

7.2.4 Erfolgskennzahlen im Jahresabschluss ................................................ 42

7.3 Erwartete Auswirkungen der Änderungsvorschläge ................................... 46

7.4 Einordnung des ED/2019/7 innerhalb des Due Process .............................. 48

8 Analyse der Comment Letter zum ED/2019/7 ................................................... 51

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9 Kritische Auseinandersetzung ............................................................................ 72

9.1 Nutzer von Jahresabschlüssen und Bereitstellung entscheidungsrelevanter

Informationen .................................................................................................... 72

9.2 Finanzberichte und ihre Entscheidungsnützlichkeit .................................... 74

9.3 Mehr Struktur in der Ergebnisrechnung? .................................................... 75

10 Thesenförmige Zusammenfassung ................................................................... 82

11 Anhang ............................................................................................................. 84

12 Literaturverzeichnis .......................................................................................... 89

12 Eidesstattliche Erklärung ............................................................................... 103

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I Abkürzungsverzeichnis

AAA American Accounting Association

ASAF Accounting Standards Advisory Forum

CMAC Capital Markets Advisory Committee

CSA Canadian Securities Administrators

EBIT Earnings Before Interest and Taxes

EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and

Amortization

EFRAG European Financial Reporting Advisory Group

EPS Earnings per Share

FASB Financial Accounting Standards Board

GPF Global Preparers Forum

IAS International Accounting Standard

IASB International Accounting Standards Board

IFRS International Financing Reporting Standards

LAPFF Local Authority Pension Fund Forum

MPM Management Performance Measures

OCI Other Comprehensive Income

PAAinE Pro-active Accounting Activities in Europe

UK FRC United Kingdom Financial Reporting Council

II Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Better Communication in Financial Reporting ............................... 17

Abbildung 2: Struktur der neuen Gewinn- und Verlustrechnung ......................... 38

Abbildung 3: Klassifikation von Zins- und Dividenden-Cashflows ..................... 45

Abbildung 4: Geographische Herkunft der Comment Letter ................................ 51

Abbildung 5: Professioneller Hintergrund der Kommentierten ............................ 52

Abbildung 6: Frage 1 – Betriebsgewinn oder -verlust .......................................... 53

Abbildung 7: Frage 2 – Betriebskategorie ............................................................ 55

Abbildung 8: Frage 3 – Betriebskategorie: Einnahmen und Ausgaben aus

Investitionen .......................................................................................................... 56

Abbildung 9: Frage 4 - Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden

Finanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeit anbietet ............................................ 56

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Abbildung 10: Frage 5 – Investitionskategorie ..................................................... 57

Abbildung 11: Frage 6 – Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und

Einkommenssteuer und die Finanzierungskategorie ............................................. 58

Abbildung 12: Frage 7 – Integrale und nicht-integrale assoziierte Unternehmen und

Joint Ventures ........................................................................................................ 60

Abbildung 13: Frage 8 – Rollen des primären Jahresabschlusses und des Anhangs,

Aggregation und Disaggregation .......................................................................... 61

Abbildung 14: Frage 9 – Analyse der Betriebsausgaben ...................................... 62

Abbildung 15: Frage 10 – Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben ................ 64

Abbildung 16: Frage 11 – Leistungskennzahlen für das Management ................. 67

Abbildung 17: Frage 12 – EBITDA ...................................................................... 68

Abbildung 18: Frage 13 – Kapitalflussrechnung .................................................. 69

III Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Distribution of argument codings across the IASB meetings between

June 2015 and November 2019 77

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1 Problemstellung

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte im Dezem-

ber 2019 den ED/2019/7 „General Presentation and Disclosures“ zum Projekt „Pri-

mary Financial Statements“, mit dem Ziel, die Kommunikation in der Finanzbe-

richterstattung zu verbessern. In den letzten Jahren unterlag die Berichterstattung

einem starken Wandel, da immer mehr nicht-finanzielle Kennzahlen ausgewiesen

werden und die Analyse von Jahresabschlüssen durch die immense Informations-

fülle erschwert wird. Die im ED/2019/7 „General Presentation and Disclosures“

aufgeführten Änderungsvorschläge sollen den Investoren und anderen Interessen-

vertretern bessere Informationen liefern, um verschiedene Unternehmen miteinan-

der zu vergleichen.

Bereits mit dem Projekt „Disclosure Initiative – Principles of Disclosure“ strebt das

IASB einen Paradigmenwechsel an, der die Art und Weise der Offenlegung von

Informationen verändern wird. Mit dem Projekt „Primary Financial Statements“

beschäftigt sich derzeit das IASB, ob Informationen im primären Bericht oder im

Anhang anzugeben sind. In der Vergangenheit wurde u.a. die Darstellung einzelner

Rechnungslegungsposten bemängelt1. Kritisiert wurde, dass die International Fi-

nancing Reporting Standards (IFRS) der geltenden Struktur für die Berichterstat-

tung über Erträge und Aufwendungen sowie über den Periodengewinn/-verlust

nicht Rechnung tragen2. Insbesondere wurde angeführt, dass sowohl finanzielle als

auch nicht-finanzielle Informationen über die finanzielle Leistung des Unterneh-

mens nicht transparent dargestellt werden und somit die Vergleichbarkeit von Un-

ternehmen erschwert wird.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über den Entwurf und die vo-

raussichtlichen Änderungen in der Praxis für die Unternehmen zu geben. Für ein

besseres Grundlagenverständnis wird zunächst der aktuelle Standard IAS 1 und

seine Anforderungen beschrieben. Es wird aufgezeigt, welche Diskussionen in den

letzten zwei Jahrzehnten über die Kommunikation in der Finanzberichterstattung

stattfanden und welche Forderungen und Gründe nach einem Projekt zur Bericht-

erstattung vorlagen. Anschließend wird sich mit dem Standardentwurf ED/2019/7

1 Vgl. IASB (2015b), S. 1. 2 Vgl. IASB (2015b), S. 1f.

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und den dazugehörigen Dokumenten „Basis for Conclusions on Exposure Draft

General Presentation and Disclosures“ und „Illustrative Examples on Exposure

Draft General Presentation and Disclosures“ auseinandergesetzt. Bei der kritischen

Auseinandersetzung mit den Änderungsvorschlägen, die im derzeitigen Standard-

entwurf zu IAS 1: Darstellung im Abschluss enthalten sind, werden die bis zum

Stichtag 31.08.2020 eingegangen Comment Letter von Interessenvertretern analy-

siert. Um die Änderungsvorschläge entsprechend zu würdigen, wurden die seit Juni

2015 stattgefundenen Sitzungen des IASB kodiert und ausgewertet.

2 Einführung in den bisherigen Standard IAS 1: Darstellung des

Abschlusses

Der IFRS-Standard IAS 1: Darstellung des Abschlusses umfasst grundlegende

Prinzipien und Regelungen für die Darstellung von Jahresabschlüssen und liefert

Richtlinien für deren Struktur und Inhaltsanforderungen3. Mit Hilfe des Standards

soll die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen des eigenen Unternehmens mit

früheren Abschlüssen als auch mit anderen Unternehmen sichergestellt werden4.

Ein Abschluss soll daher Informationen über

i. Vermögenswerte;

ii. Schulden;

iii. Eigenkapital;

iv. Erträge und Aufwendungen einschließlich Wertänderungen;

v. Änderungen des Eigenkapital; und

vi. Cashflows des Unternehmens

liefern, um das Ziel der wahrheitsgetreuen Darstellung der Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage sowie über die Cashflows eines Unternehmens zu erfüllen5. Gemäß

IAS 1.10 setzt sich ein vollständiger Abschluss zusammen aus:

i. einer Bilanz zum Abschlussstichtag;

ii. einer Darlegung der Gesamtergebnisrechnung;

iii. einer Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals für die Periode;

iv. einer Kapitalflussrechnung; und

v. dem Anhang einschließlich der Informationen über die gewählten Bilanzie-

rungsmethoden.

Des Weiteren sollen quantitative Vergleichsinformationen bezüglich der vorange-

gangenen Periode vorgelegt werden6. Zusätzlich zum Jahresabschluss veröffentli-

chen einige Unternehmen einen Bericht, der durch das Management erstellt wird

3 Vgl. IAS 1.1. 4 Vgl. IAS 1.1. 5 Vgl. IAS 1.9. 6 Vgl. IAS 1.10 i.V.m. IAS 1.38. Ein Unternehmen hat zumindest zwei Bilanzen und zwei Gesamt-ergebnisrechnungen sowie jeweils zwei Kapitalfluss- und Eigenkapitalveränderungsrechnungen vorzulegen, Vgl. IAS 1.38A.

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und wesentliche Elemente der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unterneh-

mens näher erläutert7.

Ein Unternehmen hat sicherzustellen, dass dessen Jahresabschlüsse die Darstellung

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Kapitalflussrechnungen ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln und im Einklang mit

den geltenden IFRS steht8. Jegliche Abweichungen von einer in einem IFRS ent-

haltenen Regelung gemäß IAS 1.19 müssen sorgfältig erklärt und dokumentiert

werden. Bei der Erstellung des Abschlusses hat ein Unternehmen zu untersuchen,

welche Posten in ihrer Art gleichartig sind und diese gesondert dargestellt werden

müssen9. Aufgrund der großen Anzahl von Geschäftsvorfällen und Transaktionen

werden diese im Abschluss strukturiert dargestellt, indem sie zu Gruppen zusam-

mengefasst werden10. Ein Posten, der für sich allein betrachtet in seiner Relevanz

nicht wesentlich ist, wird mit anderen Posten zusammengefasst11. Dabei dürfen we-

sentliche Informationen seitens des Unternehmens nicht dadurch verschleiert wer-

den, dass sie mit unwesentlichen Informationen oder mit wesentlichen Posten un-

terschiedlicher Art aggregiert werden12. Vermögenswerte und Schulden sowie Er-

träge und Aufwendungen dürfen im Abschluss nicht miteinander saldiert und müs-

sen gesondert ausgewiesen werden, soweit nicht die Saldierung von einem anderen

Standard erlaubt oder vorgeschrieben wird13. Gewinne und Verluste, die aus ähnli-

chen Geschäftsvorfällen resultieren, werden saldiert dargestellt, sind jedoch geson-

dert auszuweisen, wenn diese wesentlich sind14.

Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensumme dürfen in der Gewinn- und

Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis nur präsentiert werden, wenn eine sol-

che Darlegung notwendig ist, um die Vermögens- und Finanzlage des Unterneh-

mens zu verstehen15. Im Zuge dessen muss ein Unternehmen bei der Darstellung

von Zwischensumme gemäß IAS 1.85A folgendes berücksichtigen:

7 Vgl. IAS 1.13. 8 Vgl. IAS 1.15 i.V.m. IAS 1.16. 9 Vgl. IAS 1.29. 10 Vgl. IAS 1.30. 11 Vgl. IAS 1.30. 12 Vgl. IAS 1.30A. 13 Vgl. IAS 1.32 i.V.m. IAS 1.33. 14 Vgl. IAS 1.35. 15 Vgl. IAS 1.85.

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i. die Zwischensumme muss sich aus Posten mit gemäß den IFRS bewerteten

und angesetzten Beträgen zusammensetzen;

ii. die Darstellung und Bezeichnung der Zwischensumme muss klar erkennen

lassen, aus welchen Posten die jeweilige Zwischensumme besteht;

iii. die Darstellung muss gemäß IAS 1.45 von Periode zu Periode stetig erfol-

gen; und

iv. die Zwischensumme darf nicht stärker hervorgehen werden als die (Zwi-

schen-)Summen, die gemäß IFRS in der Bilanz dargelegt werden müssen.

Ein Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass eine Abstimmung zwischen der nach

IAS 1.85 dargestellten Zwischensumme und der gemäß IFRS auszuweisenden

(Zwischen-)Summe möglich ist16. Des Weiteren müssen wesentliche Ertrags- oder

Aufwandposten gesondert angegeben werden, wobei Informationen über Art und

Betrag vorliegen müssen17. Dabei hat ein Unternehmen ein Gliederungsschema für

die erfassten Aufwendungen anzuwenden, welches entweder auf der Art der Auf-

wendungen oder auf deren Funktionen beruht, unter der Berücksichtigung, welche

Darstellungsart verlässliche und relevantere Informationen liefert18. Die Aufstel-

lung eines vollständigen Jahresabschlusses einschließlich Vergleichsinformationen

hat mindestens jährlich zu erfolgen19.

16 Vgl. IAS 1.85B. 17 Vgl. IAS 1.97. 18 Vgl. IAS 1.99. 19 Vgl. IAS 1.36.

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3 Die Entwicklung eines Modells zur Leistungsberichterstattung

3.1. Financial Statement Presentation – Performance Reporting 2001 – 2004

Die Diskussion um eine Überarbeitung der derzeitigen Leistungsberichterstattung

herrscht bereits seit knapp zwei Jahrzehnten. Schon im Jahr 2001 wurde ein Projekt

in die Agenda aufgenommen, welches sich mit einem neuen Modell zur Berichter-

stattung von Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie im Zuge

dessen mit den entsprechenden Anpassungen an die Kapitalflussrechnung ausei-

nandersetzte20.

Ziel des Projekts war die Entwicklung von Standards für die Darstellung von Infor-

mationen in den Jahresabschlüssen, um eine Beurteilung und Bewertung der finan-

ziellen Leistungsfähigkeit von Unternehmen zu erleichtern21. Eine der Gründe für

das Projekt war zum einen die zunehmende Erfassung von Posten mit größerer Be-

deutung im Eigenkapital und die immer beliebtere Berichterstattung von Pro-

forma-Kennzahlen durch die Unternehmen22.

Besonders in den Vordergrund rückt die Erfassung von sonstigen Erträgen und Auf-

wendungen. Das Fehlen einer gemeinsamen konzeptionellen Grundlage für die Er-

fassung von sonstigen Erträgen und Aufwendungen verstärke den Mangel einer

fehlenden Theorie in den Standards23. Insbesondere kann bei einer Fair-Value-Op-

tion in IAS 39 für zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte der Fall

sein, dass dieselben wertrelevanten Ereignisse entweder zu einer Änderung des Er-

gebnisses oder der sonstigen erfassten Erträge und Aufwendungen führt24.

Einige wenige Studien weisen auch darauf hin, dass die Darstellung der gesamten

Erträge und Aufwendungen in einer einzigen Leistungsrechnung allgemein als

nützlicher für die Nutzer von Jahresabschlüssen gesehen werde als die Darstellung

20 Vgl. IASB (2015b), S. 4. 21 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 36. 22 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 36. 23 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 40. 24 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 40.

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der Informationen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung25. Dies führe auch zu

einem verminderten Ertragsmanagement26.

Von 2001 bis 2004 arbeitete das IASB eigenständig an diesem Projekt, bis be-

schlossen wurde, das Projekt im Interesse der Konvergenz gemeinsam mit dem Fi-

nancial Accounting Standards Board (FASB) durchzuführen27. Somit wurden im

Rahmen des IASB-Projektes keine Änderungen am Standard IAS 1 vorgenom-

men28. Das neue Projekt wurde in „Financial Statement Presentation“ umbenannt29.

Im Juni 2010 wurde das Projekt jedoch eingestellt30. Man beschloss, weitere

Outreach-Aktivitäten durchzuführen, woraufhin ein Mitarbeiterentwurf veröffent-

licht wurde, um informelle Kommentare und Ansichten einzuholen. Das IASB

strebt Untersuchungen an, die gewonnenen Erkenntnisse zu diesem Projekt in das

Projekt zum primären Jahresabschluss einfließen zu lassen31.

3.2 Die Untersuchungen der European Financial Reporting Advisory Group im Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe-Ini-tiative

Die Entwicklung des derzeitigen Modells der Leistungsberichterstattung geht auf

eine Zeit zurück, bei der sich das Vermögen von Unternehmen hauptsächlich aus

Vorräten, Maschinen und Gebäuden zusammensetzt und die Unternehmen vorwie-

gend der Herstellung oder dem Einzelhandel als betriebliche Tätigkeit nachgin-

gen32. Es herrscht jedoch starke Forderung nach einer Überarbeitung des Modells,

da Unternehmen zunehmend komplexere Betriebs- und Finanzierungsaktivitäten

durchführen und somit komplexere Unternehmensstrukturen aufweisen33.

Das European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beschloss daher im

Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative eigene

25 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 60. 26 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 60. 27 Vgl. IAS Plus (2020). 28 Vgl. IAS Plus (2020). 29 Vgl. IAS Plus (2020). 30 Vgl. IAS Plus (2020). 31 Vgl. IAS Plus (2020). 32 Vgl. EFRAG (2009), S. 3. 33 Vgl. EFRAG (2009), S. 3.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Untersuchungen zu diesem Thema durchzuführen, um eine frühzeitige, umfassende

Debatte anzustoßen34. Im November 2006 wurde von dem spanischen Standard-

Setter Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas und dem EFRAG ein

PAAinE-Diskussionpapier herausgegeben, um den Rahmen des Diskurses abzuste-

cken und stichhaltige Argumente für oder gegen eine Überarbeitung des bisherigen

Modells zu analysieren35.

Die knappe Mehrheit der Befragten war überzeugt, dass eine Schlüsselzeile in der

Ertrags- und Aufwendungsrechnung des Jahresabschlusses, welche die Leistung

bündig zusammenfasst, als Ausgangspunkt für weitere Analysen dienen kann36.

Eine standardisierte Schlüsselzeile, wie z.B. das Nettoeinkommen, stelle einen

nützlichen Ausgangspunkt dar, jedoch werde eine Zusammenfassung der Leistung

nicht als notwendig betrachtet, da sich die Nutzer der Jahresabschlüsse aufgrund

unterschiedlicher Bedürfnisse auf unterschiedliche Aspekte der Leistung konzent-

rieren37. Zudem wurde der Begriff des Nettoeinkommens für nutzbringend und not-

wendig gehalten, da dieser als Abstimmungspunkt sowohl für Nicht-GAAP-Kenn-

zahlen als auch bei der Aufbereitung von Informationen für die Finanzmärkte die-

nen kann38.

Das Association of Chartered Certified Accountants wiederum bemängelte, dass

der Jahresgewinn nicht aussagekräftig sei, da bestimmte Posten, wie z.B. Fair-Va-

lue-Änderungen bei zur Veräußerung verfügbarer Finanzinstrumente, nicht enthal-

ten seien39.

Es äußerten sich einige kritisch hinsichtlich der gegenwärtigen IFRS-Bestimmun-

gen und führten an, dass die derzeitigen Anforderungen zu einer Darstellung füh-

ren, die nicht angemessen die wesentlichen Charakteristika der wirtschaftlichen

Transaktionen widerspiegeln40. Das Problem liege insbesondere darin, dass ein

34 Vgl. EFRAG (2009), S. 3. 35 Vgl. EFRAG (2009), S. 3. 36 Vgl. EFRAG (2009), S. 4. 37 Vgl. EFRAG (2009), S. 5. 38 Vgl. EFRAG (2009), S. 7. 39 Vgl. EFRAG (2009), S. 7. 40 Vgl. EFRAG (2009), S. 11.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Mangel an Konsistenz zwischen den Kriterien, die zum einen in der Gewinn- und

Verlustrechnung und zum anderen in der Bilanz gefordert werden, herrsche41.

Es wurde für angemessen gehalten, eine standardisierte Definition und Offenlegung

des EBITDA einzuführen42. Um eine Vergleichbarkeit zwischen GAAP- und

Nicht-GAAP-Kennzahlen zu erreichen, wäre eine Integration von Nicht-GAAP-

Kennzahlen in die IFRS sinnvoll43. Im Gegensatz wurden Bedenken geäußert, dass

Nicht-GAAP-Kennzahlen zu unternehmensspezifisch seien und somit nicht stan-

dardisiert und in die IFRS aufgenommen werden sollen44. Darüber hinaus entwi-

ckeln sich diese Kennzahlen stetig weiter, sodass dies die Transparenz bei der Ein-

gliederung in die IFRS erschweren würde45.

Der Grad der Standardisierung im gegenwärtigen Standard wurde allgemein für

adäquat gehalten, gleichzeitig auch zusätzliche Verbesserungsvorschläge geäußert.

Zusätzliches Material und ein umfassendes Rahmenwerk sollen ausgearbeitet wer-

den, um die Verwendung von Überschriften in den Jahresabschlüssen zu regeln46.

Klare Definitionen, wie z.B. die des Betriebsgewinnes, würden ein optimales

Gleichgewicht zwischen Vergleichbarkeit und Flexibilität herstellen47. Die dazu

vorgeschlagenen Formate sollen als übergreifende Prinzipien gelten, und nicht als

detaillierte Regeln48. Ersteller von Jahresabschlüssen sollen innerhalb des geforder-

ten Mindestformates über die Flexibilität verfügen, ihre Daten und Informationen

so zu strukturieren, dass diese informativ sind und ein Verständnis der Leistung

ermöglichen49.

Die Anforderungen an IAS 1 wurden insbesondere kritisiert, weil der Standard zu

viel Flexibilität zulässt und ohne Disaggregationskriterien die Vergleichbarkeit

zwischen Unternehmen erschwert wird50. Folgende Aspekte wurden vorrangig be-

mängelt:

41 Vgl. EFRAG (2009), S. 11. Beispielsweise werden Zinserträge und -aufwendungen oft netto dar-gestellt; verzinsliche finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können jedoch verrechnet werden, wenn strengere Kriterien erfüllt sind, Vgl. EFRAG (2009), S.11. 42 Vgl. EFRAG (2009), S. 12. 43 Vgl. EFRAG (2009), S. 12. 44 Vgl. EFRAG (2009), S. 13. 45 Vgl. EFRAG (2009), S. 13. 46 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 47 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 48 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 49 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 50 Vgl. EFRAG (2006), S. 20.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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i. der Einsatz von Nicht-GAAP-Kennzahlen, da der Ansatz wenig konsistent

sei;

ii. das Spektrum unterschiedlicher Präsentationsformate, welche die Ver-

gleichbarkeit erschwere; und

iii. die Verwendung von Begriffen unterschiedlicher Bedeutung, was sowohl

die Vergleichbarkeit von Unternehmen sowie die Verständlichkeit beein-

trächtige51.

Um eine Divergenz zwischen externer und interner Berichterstattung, welche zu

erheblichen negativen Auswirkungen führen kann, zu verhindern, sei die Definition

und das Verständnis über den Begriff „Performance“ von hoher Relevanz52. Es sei

notwendig, unterschiedliche Kriterien für die Disaggregation zu verwenden, die In-

formationen darüber zur Verfügung stellen, ob Ertrags- und Aufwandsposten von

Faktoren, wie z.B. Zeit und Nachhaltigkeit, bestimmt werden, da dies aus den Jah-

resabschlüssen nicht hervorgeht53.

Die Richtung der PAAinE, sich auf die Analyse der wichtigsten Leistungsberichts-

linien und auf ein geeignetes Modell zur Disaggregation von Informationen zu kon-

zentrieren, wurde daher unterstützt. Das Projekt sei hingegen nutzbringender, wenn

sich die Arbeit der EFRAG enger an die des IASB anlehnen würde und einige Vor-

schläge des IASB berücksichtige54. Insbesondere sei das vom IASB vorgeschlagene

Disaggregationsmodell zu berücksichtigen und näher zu untersuchen55. Es sei

wichtig, Prinzipien zu entwickeln, die festlegen, was Leistung darstellt, da dies bis-

her von den IFRS nicht groß thematisiert werden56.

3.3 Das Projekt des Financial Accounting Standards Board zur Disag-gregation von Leistungsinformationen

Das FASB beschloss im Januar 2014 ein Projekt zur finanziellen Leistungsbericht-

erstattung auf seine Agenda zu setzen und sich auf zwei Aspekte zu konzentrieren:

i. die Disaggregation von Informationen über die finanzielle Leistung; und

51 Vgl. EFRAG (2006), S. 20. 52 Vgl. EFRAG (2006), S. 16. 53 Vgl. EFRAG (2006), S. 18. 54 Vgl. EFRAG (2010), S. 6. 55 Vgl. EFRAG (2010), S. 6. 56 Vgl. EFRAG (2010), S. 9.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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ii. die Struktur der Leistungserklärung57.

Viele der Befragten, die sich zur öffentlichen Stellungnahme äußerten, unterstützen

die Bemühungen des FASB nach einer Disaggregation von Leistungsinformationen

durch Präsentation oder Offenlegung, sodass sich der Vorstand entschlossen hat,

sich auf die Disaggregation entweder durch Darstellung in der Gewinn- und Ver-

lustrechnung oder durch Offenlegung im Anhang zu konzentrieren58.

Im Dezember 2019 wurde vorläufig beschlossen, die Forschung über das Projekt

zu unterbrechen, um die Fortschritte zum IASB-Projekt „Primary Financial State-

ments“ zu beobachten und zu verfolgen59. Nichtsdestotrotz wird das Projekt des

FASB weiterhin auf der aktiven technischen Agenda bleiben, und man plant, die

gewonnen Erkenntnisse des IASB-Projekts in das FASB-Projekt einfließen zu las-

sen60.

3.4 Better Communication in Financial Reporting

Im Jahr 2011 forderte die Teilnehmer der IASB-Agenda-Konsultation das IASB

auf, den Fokus primär auf die Berichterstattung der Leistungsfähigkeit zu setzen61.

Das IASB solle Richtlinien für die Erfassung und Darstellung von Rechnungsle-

gungsposten des sonstigen Gesamtergebnisses („Other Comprehensive Income“:

OCI) und die nachfolgende Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung zur

Verfügung stellen62. Im Juli 2013 veröffentlichten Discussion Paper „A Review of

the Conceptual Framework for Financial Reporting” gaben die Befragten an, dass

die Unterscheidung zwischen Periodenergebnis und dem sonstigen Gesamtergebnis

konzeptionell nicht robust genug sei und forderten, den Unterschied besser zu er-

läutern63. Des Weiteren herrschte das Meinungsbild, dass der Gewinn oder Verlust

57 Vgl. FASB (2020). 58 Vgl. FASB (2017), S. 3. 59 Vgl. FASB (2020). 60 Vgl. FASB (2020). 61 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 5. 62 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 5. 63 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 5f.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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nicht als Ausfallkategorie zu behandeln sei und als Gesamt- oder Zwischensumme

dargestellt werden sollte64.

Als Folge wurde ein Projekt zur besseren Kommunikation in der Finanzberichter-

stattung ins Leben gerufen. Es setzt sich dabei aus einer Reihe von Projekten des

IASB zusammen, die dazu beitragen sollen, Finanzinformationen nützlicher zu ma-

chen und die Kommunikation an die Nutzer von Jahresabschlüssen zu verbessern.

Das Projekt setzt sich aus den zwei Projekten „Primary Financial Statements“ und

„Disclosure Initiative“ zusammen, welche sich auf die Verbesserung von Inhalten

von Jahresabschlüssen konzentrieren, und aus dem Projekt „Management Com-

mentary“ außerhalb von Jahresabschlüssen, wobei „IFRS Taxonomy“ sich auf alle

drei Projekte erstreckt65.

Abbildung 1: Better Communication in Financial Reporting66

Im Dezember 2014 führte die Offenlegungsinitiative bereits zu einer Änderung des

Standard IAS 1, um u.a. in Bezug auf die Disaggregation von Informationen und

die Darstellung der Zwischensummen Stellung zu nehmen und Klarheit zu schaf-

fen, wie ein Unternehmen Zwischensummen in der Ergebnisrechnung, in der Bilanz

und im OCI darzustellen hat67. Ergänzend erfolgte im Februar 2015 eine Diskussion

über die Darstellung und Erläuterung alternativer Leistungskennzahlen und über

64 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 6. 65 Vgl. IFRS (2020a). 66 In Anlehnung an IFRS (2020a). 67 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 7.

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ungewöhnliche, einmalig oder selten auftretender Posten68. Ebenso wurden Prinzi-

pien entwickelt, welche sich mit der Problematik beschäftigen, wie Informationen

im Jahresabschluss angemessen aggregiert und konsistent abgebildet werden sol-

len69.

Zudem gaben viele Befragen bei den Untersuchungen zum Offenlegungsprojekt an,

dass einige Themen für das Projekt zum primären Jahresabschluss relevanter seien,

sodass das IASB entschied, folgende Themen als Teil des Projekts „Primäre Jah-

resabschlüsse“ zu betrachten:

i. Rolle der primären Finanzberichte und des Anhangs;

ii. Darstellung des Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) und Earnings

Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation (EBITDA);

iii. die Darstellung von ungewöhnlichen oder selten auftretenden Gegenstän-

den; und

iv. die Darstellung von Managementleistungskennzahlen70.

68 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 7. 69 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 7. 70 Vgl. IFRS (2019), S. 12.

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4 Hürden und Herausforderungen der IFRS-Standardsetzung

Das IASB als privatrechtliche Institution hat sich im Laufe der letzten zwei Jahr-

zehnte ein gewisse verfahrensrechtliche als auch substanzielle Legitimität aufge-

baut71. Das Setzen von international Standards ist nicht dasselbe wie das Setzen von

Standards auf nationale Ebene, da ein internationaler Standardsetzer sich sowohl

mit den Rechtsordnungen als auch mit verschiedenen Vorbereitern, Nutzern und

Prüfern befassen muss72.

Die Herausforderung für das IASB besteht darin, die Auswirkungen auf den Um-

fang der Tätigkeiten vollständig zu erfassen73. Insbesondere die Rechtsprechungen

sind äußerst heterogen, u.a. in Bezug auf ihre politischen Möglichkeiten und wirft

seitens des IASB die Frage auf, wie diese Ansichten bei der Standardsetzung be-

rücksichtigt und abgewogen werden sollte74.

Durch die Zusammensetzung des Vorstandes und seine Ansichten zu Rechnungs-

legungsstandards sowie durch die Rolle der Konvergenz mit anderen Standards als

auch die Due-Process- und Outreach-Sitzungen ergeben sich für das IASB die im-

mense Herausforderung, die Beziehungen zwischen dem IASB und seinen hetero-

genen juristischen Konstituenten zu definieren75. Die zunehmende Ausarbeitung

des Standardsetzungsprozesses spiegelt die hohen Erwartungen an mehr Transpa-

renz, Verantwortung und Konsultation im Regulierungsbereich wider76. Zudem

muss das IASB seinen Blickwinkel ernsthaft um die Auswirkungen der Entwick-

lungen in der Informationstechnologie und um die Forderungen nach einer inte-

grierten Unternehmensberichterstattung erweitern77. Eine Strategie, sich auf ein-

zelne Jurisdiktionen und ihre Beziehungen zum IASB sowie auf reichhaltige

71 Vgl. Burlaud/Colasse (2017), S. 43. 72 Vgl. Burlaud/Colasse (2017), S. 41. 73 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 290. 74 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 290. 75 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 308. 76 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 308. 77 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 308.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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wissenschaftliche Erkenntnisse aus Studien zu konzentrieren, kann hilfreich sein,

um den immensen Herausforderungen auf angemessene Art und Weise zu begeg-

nen.

In der Agenda-Konsultation 2015 vom IASB wurde die evidenzbasierte Entschei-

dungsfindung als angemessene Arbeitsweise für den Standard Setting Process zu

Primary Financial Statements festgelegt78. Der Gedanke hinter einer evidenzge-

stützten Festlegung von Standards besteht darin, auf vorhandene empirische wis-

senschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen79. Bei einer evidenzbasierten Regu-

lierung der Finanzberichterstattung und der Offenlegung beruht bspw. die Regulie-

rung auf den derzeit besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen über die

Rechnungslegung80. Was genau unter Evidenz im Bereich Standardsetzung ver-

standen wird – wissenschaftlich fundierte Evidenz, Beobachtungen der Praxis oder

eine Kombination von beiden – sei bisher unklar81.

Das IASB neigt dazu, eine weit gefasste Definition zu verwenden, bei der alle Arten

von Nachweisen eingeschlossen werden, wobei die Zuverlässigkeit der verwende-

ten Beweise problematisch sei82. Insbesondere sei die Standardsetzung ein politi-

scher Prozess und der Druck seitens der Politiker, Industrien und einzelner Unter-

nehmen kann beträchtlich sein83. Das IASB muss während des Prozesses wissen-

schaftliche Erkenntnisse von anderen Informationsquellen sorgfältig abwägen und

untersuchen, wie die Standardsetzung im Einklang der Tradition der positiven

Rechnungslegungsforschung, die davon absieht, politische Schlussfolgerungen zu

ziehen, gebracht werden kann84.

Für die Erstaufnahme eines Projektes in das Forschungsprogramm besteht eine re-

lative niedrige Hürde, bei der sich darauf konzentriert wird, ob Bedenken

78 Vgl. IFRS (2015), S. 8. 79 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 270. 80 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 270. 81 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271. 82 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271. 83 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271. 84 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271f.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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hinsichtlich einer Rechnungslegungsmethodik bestehe und welche Fragen und As-

pekte der praktischen Anwendung näher beleuchtet werden sollen85. Projekte, die

eine weitere Untersuchung rechtfertigen, gehen anschließend in die Entwicklungs-

phase über. Dabei werden für notwendig gehaltene Änderungen an den IFRS be-

wertet, was voraussichtlich zur Veröffentlichung eines Diskussionpapiers führt86.

Birt et al. analysierten 113 eingereichte Kommentare, die im Rahmen der Agenda-

Konsultation 2015 eingingen, und haben die Kommentatoren in Gruppen unterteilt,

wobei diese gebeten wurden, eine relative Rangfolge der Bedeutung von For-

schungsprojekten zu vergeben87. Das von den Kommentatoren am zweithöchsten

eingestuften Projekt war Primary Financial Statements88. Dabei halten Industrie-

und Finanzunternehmen sowie Regulatoren das Projekt von mittlerer Bedeutung,

während die anderen Gruppen – Investoren, Wirtschaftsprüfer, Buchhaltungsfir-

men, Berufsverbände und national Gremien – dem Projekt eine sehr hohe Bedeu-

tung zuordneten89. Bei der Analyse jüngster Forschungsarbeiten konnten zwei

Hauptforschungsschwerpunkte festgehalten werden: das Präsentationsformat und

die Unterscheidung zwischen Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Gesamter-

gebnis90. Birt et al. führen auf, dass letzteres einen Mehrwert schafft, eine weitere

Klärung der Unterscheidung dennoch unabdingbar sei91. Künftig soll das IASB

seine künftigen Bemühungen auf die primären Jahresabschlüsse und seine wich-

tigsten Bestandteile konzentrieren, da dies im Zusammenhang mit der Debatte über

die Bedeutung der Berichterstattung stehe92.

85 Vgl. IFRS (2015), S. 9. 86 Vgl. IFRS (2015), S. 9. 87 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 272. 88 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 273. 89 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 273f. Mehr als 50% aller Kommentatoren haben eine Rangliste erstellt, zu Primary Financial Statements erstellt. Bei Primary Financial State-ments lag der Ranking Score bei 68 %, Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 274. 90 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 276. 91 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 276. 92 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 276.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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5 Diskussionen des International Accounting Standard Boards zum

Projekt „Primary Financial Statements“

Zwischen Juni 2015 und November 2019 fanden 27 öffentliche Sitzungen des IASB

statt, in denen insgesamt 66 verschiedene Themen behandelt wurden93. Bei weite-

ren 23 Sitzungen wurde das Projekt zum primären Jahresabschluss mit den Bera-

tungsgruppen des IASB diskutiert, darunter mit den Mitgliedern des Capital Mar-

kets Advisory Committee (CMAC), des Global Preparers Forum (GPF), des Ac-

counting Standards Advisory Forum (ASAF) und der IFRS Taxonomy Consultative

Group94. Ebenso wurden mit verschiedenen Interessengruppen, u.a. mit Nutzern

von Jahresabschlüssen, 117 Outreach-Sitzungen abgehalten, um frühzeitige Rück-

meldungen zu Projektvorschlägen zu sammeln und Feldstudien durchzuführen95.

In der ersten Sitzung im Juni 2015 wurde eruiert, in welchem Zusammenhang das

Projekt zum primären Jahresabschluss steht und inwiefern es sich vom Projekt zu

den Grundsätzen der Offenlegung unterscheide:

„At the moment the principles of disclosure actually do cover the primary financial

statements as well because it's going to establish objectives, and quite general prin-

ciples about aggregation and so on. So, it's a very general standard. And then the

idea of […] this project is to [...] be more detailed and more specific about how you

structure the primary financial statements. In the same way if you go down to any

other standards, [...], you'll see the specific disclosure requirements that you might

use to create a particular note. We saw we're going to very general descriptions of

what the notes should look like how they work together, how to do cross referencing

and so on. But the specifics are in here.“96 (00:23:06 – 00:23:46)

93 Vgl. IASB (2019b), S. 4. 94 Vgl. IASB (2019b), S. 4. 95 Vgl. IASB (2019b), S. 4. 96 IASB (2015a). „Gegenwärtig gelten die Grundsätze der Offenlegung tatsächlich auch für die pri-mären Jahresabschlüsse, denn es werden Ziele und recht allgemeine Grundsätze zur Aggregation und so weiter festgelegt. Es handelt sich also um einen sehr allgemeinen Standard. Und die Idee dieses Projekts besteht darin, [...] detaillierter und spezifischer darauf einzugehen, wie man die pri-mären Jahresabschlüsse strukturiert. Auf die gleiche Weise wird man, wenn man auf andere Stan-dards zurückgreifen, [...] die spezifischen Offenlegungsanforderungen sehen, die man zur Erstellung

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Im Mai 2016 beschloss das IASB, erste Recherchen und Untersuchungen über den

Umfang des Forschungsprojekts zum primären Jahresabschluss durchzuführen97.

Am 14. Dezember 2016 versammelte sich schließlich das IASB, um den Umfang

des Projektes zum primären Jahresabschluss zu diskutieren98. Die Mitglieder des

IASB waren sich einig, folgende Themen eingehender zu untersuchen und gezielte

Verbesserungen der Bilanz außen vorzulassen:

i. die Notwendigkeit zusätzlicher Zwischensumme(n) EBIT und/oder Be-

triebsgewinn;

ii. die Eliminierung einiger Darstellungsalternativen für Erträge und Aufwen-

dungen in bestehenden Standards;

iii. die Aufnahme häufig verwendeter Leistungskennzahlungen;

iv. die getrennte Darstellung von einmaligen, ungewöhnlichen oder selten auf-

tretenden Positionen innerhalb der Erfolgsmessung; und

v. bessere Möglichkeiten das OCI innerhalb der Erklärung(en) der finanziellen

Leistung zu kommunizieren99.

Im September 2018 wurde das Projekt von der aktiven Forschungsagenda auf die

standardsetzende Agenda verschoben und im Mai 2019 beschlossen, ein Exposure

Draft als Konsultationsdokument zu veröffentlichen100.

Vor 2003 verlange der Standard IAS 1, die Ergebnisse der betrieblichen Tätigkeit

in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen101. Nach der Überarbeitung des

Standards im Jahr 2003 wurde diese Anforderung gestrichen, da betriebliche Tätig-

keiten im Standard selbst nicht definiert sind und daher die Offenlegung nicht ver-

langt werden kann102.

einer bestimmten Anmerkung verwenden könnte. Wir haben gesehen, dass wir zu sehr allgemeinen Beschreibungen darüber übergehen, wie die Anmerkungen aussehen sollten, wie sie zusammenwir-ken, wie man Querverweise macht und so weiter. Aber die Einzelheiten sind hier drin.“ (eigene Übersetzung) 97 Vgl. IASB (2016c), S. 2. 98 Vgl. IASB (2016b), S. 6. 99 Vgl. IASB (2016a) S. 1f. 100 Vgl. IASB (2019b), S. 3. 101 Vgl. IASB (2018a), S. 3. 102 Vgl. IASB (2018a), S. 3.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Untersuchungen von 85 Entitäten ergaben, dass davon 58 einen Betriebsgewinn o-

der einen ähnlichen Maßstab in ihrer Erklärung auswiesen103. 42 von 85 Unterneh-

men stellen sowohl den Betriebsgewinn als auch den Anteil am Gewinn oder Ver-

lust von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures dar104. Von diesen wiesen

31 Unternehmen letztere Zwischensumme unterhalb des Betriebsergebnisses aus,

zehn stellten den Anteil am Gewinn oder Verlust von assoziierten Unternehmen

und Joint Ventures innerhalb des Ergebnisses dar und lediglich ein von den 42 Un-

ternehmen wies das „Betriebsergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Me-

thode bilanziert werden“ und das „Betriebsergebnis nach Unternehmen, die nach

der Equity-Methode bilanziert werden“ aus105.

Der Vorstand führte ebenso Gespräche mit Versicherungsanalysten und Vorberei-

tern aus der Versicherungsbranche durch. Sie bestätigen, dass es für Versicherer

nicht angemessen sei, liquide Mittel als Teil ihrer Kapitalstruktur zu behandeln106.

Eine prinzipienbasierte Definition des Begriffs „Hauptgeschäftsaktivitäten“ vorzu-

legen, wurde nicht beschlossen, da in der Vergangenheit bereits Herausforderungen

bei der Definition der „gewöhnlichen Tätigkeiten“ eines Unternehmens bestan-

den107. Gleichermaßen wurde eine quantitative Anleitung nicht weiter geprüft, da

dies eher regel- statt prinzipienbasiert wäre und der Vorstand eine willkürliche Zahl

als prozentualen Schwellenwert festlegen müsste108.

Das IASB hat in ihren Nachforschungen beobachtet, dass viele Nutzer von Jahres-

abschlüssen versuchen, die Ergebnisse von Investitionen in assoziierte Unterneh-

men und Joint Ventures getrennt von den Ergebnissen der betrieblichen Tätigkeit

eines Unternehmens zu analysieren.109. Darüber hinaus sind die Ergebnisse von as-

soziierten Unternehmen und Joint Ventures von unterschiedlicher „Qualität“, da die

103 Vgl. IASB (2018a), S. 4. 104 Vgl. IASB (2018a), S. 7. 105 Vgl. IASB (2018a), S. 7. 106 Vgl. IASB (2019c), S. 5. 107 Vgl. IASB (2019c), S. 17. 108 Vgl. IASB (2019c), S. 17f. 109 Vgl. IASB (2018a), S. 7.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Ergebnisse sich aus verschiedenen Beträgen (Geschäfts-, Investitions-, Finanzie-

rungs- und Steuerbeträge) zusammensetzen und die auf Einnahmen basierende

Margen von Unternehmen verzerrt sind, da sie die Ergebnisse von assoziierten Un-

ternehmen und Joint Ventures einschließen, diese jedoch keinen Beitrag zu den

Einnahmen leisten110.

Die Vielfalt in der Praxis hinsichtlich der Darstellung des Anteils am Ergebnis as-

soziierter Unternehmen und Joint Ventures wurde von Nutzern bemängelt, da sie

die Vergleichbarkeit verringert und die Durchführung der Analyse erschweren

kann111. Die mangelnde Übereinstimmung über die Platzierung jener Ergebnisse

wird auf das breite Spektrum von Geschäftsaktivitäten zurückgeführt112.

Im Zuge dessen sollen die Offenlegungsanforderungen von IFRS 12: Offenlegung

von Anteilen an anderen Unternehmen geändert werden, um der Einführung des

Anteils am Ergebnis assoziierter Unternehmen und Joint Ventures Rechnung zu

tragen. So soll unter anderem die Offenlegung in IFRS 12.20 zwischen integralen

und nicht integralen assoziierten Unternehmen aufgeteilt werden und bei der Of-

fenlegung jener Faktoren, die bei der Bestimmung integraler Unternehmen eine

Rolle spielen, berücksichtigt werden113.

Die Anforderungen an die Aggregation und Disaggregation im gegenwärtigen

Standard IAS 1 basieren auf der Entscheidung eines Unternehmens, ob ein Posten

wesentlich ist oder nicht. Diese prinzipienbasierten Anforderungen geben den Er-

stellern Flexibilität bei der Entscheidung, wie viele Details aggregiert und offenge-

legt werden müssen, um den Bedürfnissen der primären Nutzer gerecht zu werden,

genügend Informationen zur Verfügung zu haben114. Jedoch führt dies zu einem

Mangel an Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der dargelegten Informationen,

110 Vgl. IASB (2018a), S. 7f. 111 Vgl. IASB (2018a), S. 3f. 112 Vgl. IASB (2018a), S. 7. 113 Vgl. IASB (2019b), S. 5. 114 Vgl. IASB (2016a), S. 13.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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sodass unter anderem eine stärkere Disaggregation Gegenstand der Diskussionen

darstellte115.

Das Offenlegungsprojekt „Principles of Disclosure“ hat bereits einige Richtlinien

zur Wesentlichkeit und Aggregation entwickelt, jedoch bislang keine allgemeinen

Richtlinien für die Disaggregation und Aggregation in den primären Jahresab-

schlüssen konzipiert116. Auch die durchgeführten Outreach-Aktivitäten haben ge-

zeigt, dass ein Wunsch nach Verständnis über die Änderungen der Beiträge des

Betriebskapitals besteht117. Eine stärkere Disaggregation der im Jahresabschluss

enthaltenen Informationen ermöglicht es den Benutzern, die Informationen sowohl

zwischen den Unternehmen als auch innerhalb desselben Unternehmens besser zu

vergleichen118.

Um die Persistenz der finanziellen Leistung eines Unternehmens beurteilen zu kön-

nen, sind viele Nutzer von Jahresabschlüssen der Meinung, dass die Offenlegung

über einmalige, ungewöhnliche oder seltene Posten nützlich sind119. Den Anwender

ist oft nicht klar, wie und warum Posten als ungewöhnlich/selten identifiziert wer-

den120. Darüber hinaus fehlt es an einer klaren Abgrenzung zwischen aus anderen

Gründen ausgeschlossenen Posten und ungewöhnlichen Posten, wobei einige Un-

ternehmen, diese zu einer einzigen Gruppe zusammenfassen121.

Hinsichtlich selten auftretender Posten bestanden Bedenken darüber, wann seltene

Transaktionen und Posten von Unternehmen ausgeschlossen werden, weil als selten

klassifizierte Transaktionen zu häufig vorkommen können und eine solche Klassi-

fizierung in Unternehmen uneinheitlich angewendet wird122. Die Forderung nach

einer zusätzlichen Offenlegung von selten auftretenden Posten anstelle einer

115 Vgl. IASB (2016a), S. 14. 116 Vgl. IASB (2016a), S. 14. 117 Vgl. IASB (2016a), S. 14. 118 Vgl. IASB (2017d), S. 4. 119 Vgl. IASB (2018c), S. 2f. Persistenz beschreibt das Ausmaß, in dem die ausgewiesenen Erträge zukünftig fortbestehen (werden), Vgl. IASB (2018c), S. 3. 120 Vgl. IASB (2018c), S. 3. 121 Vgl. IASB (2018c), S. 3. 122 Vgl. IASB (2017b), S. 5.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Definition darüber, was als selten oder ungewöhnlich gilt, ermöglicht es eher den

Anwendern, selber zu entscheiden, ob die Posten angemessen klassifiziert sind123.

Von den 25 analysierten Unternehmen stellten zwölf Unternehmen Management-

leistungskennzahlen in ihren Abschlüssen dar124. Einige Unternehmen wiesen In-

formationen über Posten aus, die in der laufenden Geschäftsperiode aus der Kenn-

zahl für die betriebliche Leistung ausgeschlossen wurden125. In anderen Unterneh-

men waren die Informationen über die ausgeschlossenen Positionen weit gefasst

und die Aggregation von Posten erfolgte auf unterschiedliche Art und Weise126.

Auch welche Darstellungsform die Unternehmen für den Ausschluss ihrer Posten

wählten, war unterschiedlich127.

Betriebliche Leistungskennzahlen werden meistens verwendet, um die Leistung ei-

ner Einheit mit früheren Leistungen, mit den Zielen der Geschäftsführung oder mit

anderen Einheiten zu vergleichen128. Viele Benutzer von Jahresabschlüssen benö-

tigen Informationen, um die Persistenz oder Nachhaltigkeit der finanziellen Leis-

tung eines Unternehmens zu analysieren und somit Leistungskennzahlen des Ma-

nagements einen nützlichen Ausgangspunkt darstellen129. Insbesondere sei der

Ausschluss selten auftretender Posten von Bedeutung, wenn künftige Cashflows

prognostiziert werden sollen130. Diese Unternehmen präsentieren solche betriebli-

chen Kennzahlen, auch als alternative Leistungskennzahlen bezeichnet, oft nur au-

ßerhalb des Jahresabschlusses, z.B. in Pressemitteilungen131. Dahingehend wird oft

kritisiert, dass durch die Darstellung außerhalb des Jahresabschlusses ein Mangel

an Transparenz herrscht132.

123 Vgl. IASB (2017b), S. 15. 124 Vgl. IASB (2017b), S. 6. 125 Vgl. IASB (2017b), S. 7. 126 Vgl. IASB (2017b), S. 8. 127 Vgl. IASB (2017b), S. 8. 128 Vgl. IASB (2017b), S. 3. 129 Vgl. IASB (2017b), S. 4. 130 Vgl. IASB (2017b), S. 4. 131 Vgl. IASB (2017e), S. 15. 132 Vgl. IASB (2017e), S. 15f.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Recherchen zum EBITDA haben gezeigt, dass EBITDA ein weit verbreiteter Maß-

stab ist und nicht alle Unternehmen eine Kennzahl vom Typ EBITDA offenle-

gen133. Auch bei einer Offenlegung ist die Kennzahl nicht unbedingt zwischen Un-

ternehmen vergleichbar134. Die Untersuchung von Jahresabschlüssen von 85 Un-

ternehmen hat ergeben, dass

i. 13 Unternehmen kein EBITDA inner-/außerhalb der Jahresabschlüsse ver-

wenden;

ii. 72 Unternehmen EBITDA verwenden, wobei davon

a. 41 EBITDA sowohl innerhalb als auch außerhalb des Jahresab-

schlusses verwenden;

b. 30 von den 85 Unternehmen das EBITDA nur außerhalb des Ab-

schlusses darstellen; und

c. lediglich ein Unternehmen die Kennzahl nur innerhalb des Jahres-

abschlusses ausweist135.

Bei den 42 Unternehmen, die EBITDA innerhalb des Jahresabschlusses darstellen,

konnte festgestellt werden, dass die Präsentation auf folgende Art und Weise er-

folgt:

i. als ein Segmentmaß für den Gewinn oder Verlust gemäß IFRS 8: Geschäfts-

segmente;

ii. in den Angaben zum Kapitalmanagement;

iii. als Zwischensumme in Übereinstimmung mit IAS 1.85 und 1.85A; und

iv. als Zwischensumme in der Kapitalflussrechnung unter Verwendung der in-

direkten Methode136.

Das Paper zur Offenlegungsinitiative enthielt bereits die Ansicht, dass klargestellt

werden soll, dass die Darstellung des „Earnings Before Interest, Taxes, Deprecia-

tion and Amortization“ (EBITDA) als Zwischensumme

133 Vgl. IASB (2018b), S. 5. 134 Vgl. IASB (2018b), S. 5. 135 Vgl. IASB (2018c), S. 13f. 136 Vgl. IASB (2018b), S. 7.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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i. eine faire Darstellung sein kann, wenn eine Analyse der Aufwendungen

nach ihrer Art erfolgt; jedoch

ii. kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,

wenn eine Analyse der Aufwendungen nach ihrer Funktion erfolgt137. Solch

eine Darlegung führe zu einer Mischung aus Art und Funktion der Aufwen-

dungen, welche die Analyse erschwere138.

Die meisten der IASB-Mitglieder stimmten dieser Ansicht zu, einige vertraten je-

doch die Meinung, die oben dargelegte Sicht nicht explizit in die IFRS aufzuneh-

men, da die Anforderungen in IAS 1 klar seien und solche Änderungen regelbasiert

wären139.

Die Mitarbeiter des IASB vertraten die Ansicht, EBITDA nicht in die Liste der

MPM aufzunehmen, da die Beschreibung des EBITDA auch eine Erläuterung des

EBIT verlangen würde, was bei diesem Projekt nicht getan wird140. Darüber hinaus

führt jene Einordnung zu einer Sonderbehandlung das EBITDA im Vergleich zu

anderen Leistungskennzahlen, was wiederum aufgrund der geäußerten Bedenken

hinsichtlich der Gültigkeit des Maßstabes nicht angemessen erscheint141.

„However, we argue in the paper that the board should not pursue this approach,

because, on the one hand, it would provide a special treatment for EBITDA com-

pared to other performance measures. And this again, may not be appropriate con-

sidering the concerns that exist around the validity of EBITDA as a measure of

performance. And then in addition, we think this would probably require the board

to define or describe EBITDA in some way, which could be difficult [...]“142

(00:05:47 – 00:06:14)

137 Vgl. IASB (2018b), S. 3. 138 Vgl. IASB (2018b), S. 3. 139 Vgl. IASB (2018b), S. 4. 140 Vgl. IASB (2018b), S. 10. 141 Vgl. IASB (2018b), S. 10. 142 Vgl. IASB (2018b). „Wir argumentieren in dem Papier jedoch, dass der Vorstand diesen Ansatz nicht weiterverfolgen sollte, da er einerseits eine Sonderbehandlung des EBITDA im Vergleich zu anderen Leistungskennzahlen vorsehen würde. Und dies wiederum könnte angesichts der Bedenken, die hinsichtlich der Gültigkeit des EBITDA als Leistungskennzahl bestehen, nicht angemessen sein. Und dann denken wir zusätzlich, dass dies wahrscheinlich erfordern würde, dass der Vorstand

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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Die Untersuchung von 25 Jahresabschlüssen diverser Unternehmen hat gezeigt,

dass die Unternehmen diese Posten an unterschiedlichen Stellen in der Kapitalfluss-

rechnung ausweisen143. Die Optionen bei der Klassifizierung von Cashflows aus

Zinsen und Dividenden verringern die Vergleichbarkeit von Informationen, sodass

eine einzige Klassifikation den von den Nutzern geäußerten Bedenken Rechnung

tragen würde144. Eine einzige Klassifikation verringere zudem die Vielfalt in der

Praxis dargestellten Cashflows und erleichtere es den Benutzern, vergleichende

Analysen durchzuführen145. Obwohl dadurch die Flexibilität der Ersteller einge-

schränkt wird, sei es wichtiger, die Vielfalt in der Kapitalflussrechnung zu reduzie-

ren als die Flexibilität beizubehalten146.

Das IASB bemängelt insbesondere die mangelnde Klarheit über die Investitionska-

tegorie in IAS 7, sodass eine Änderung des IAS 7 in Betracht gezogen werden

sollte, um die bestehenden Optionen zu eliminieren und die Klassifizierung klarer

zu gestalten147. Die Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Definition des

Betriebsergebnisses und die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit konsistent

sein sollte, um das Verständnis der Nutzer von Jahresabschlüssen und deren Ein-

blick in den Geldumwandlungszyklus zu verbessern148. Schließlich haben einige

Befragte geäußert, dass die Kapitalflussrechnung keine nützlichen Informationen

über die Kapitalflüsse einiger finanzieller Unternehmen liefere149. Eine substanti-

elle Revision der Struktur und des Inhalts des IAS 7 liegt jedoch außerhalb des

Rahmens des Projektes zum Primären Jahresabschlusses150.

Interessenvertreter und Nutzer von Jahresabschlüssen bemängelten innerhalb der

Erklärungen zur finanziellen Leistung die Einteilung der Wechselkursdifferenzen

EBITDA in irgendeiner Weise definiert oder beschreibt, was schwierig sein könnte [...]“ (eigene Übersetzung) 143 Vgl. IASB (2017c), S. 3f. 144 Vgl. IASB (2017c), S. 6. 145 Vgl. IASB (2017c), S. 6. 146 Vgl. IASB (2017c), S. 6. 147 Vgl. IASB (2017c), S. 16. 148 Vgl. IASB (2017f), S. 5. 149 Vgl. IASB (2017f), S. 14. 150 Vgl. IASB (2017f), S. 14.

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und der Fair-Value-Gewinne und -Verluste, die im Gewinn/Verlust aus Derivaten

enthalten sind. Die derzeitigen Standards enthalten nur wenige Darstellungsanfor-

derungen. So legt IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen nicht fest,

wo Umrechnungsdifferenzen, die im Ergebnis enthalten sind, darzustellen sind151.

IFRS 9: Finanzinstrumente hingegen enthält Darstellungsleitlinien nur für die Ab-

sicherung einer Gruppe von Positionen152.

Bei einer Stichprobe von 25 Unternehmen konnte folgendes beobachtet werden:

i. Die meisten Unternehmen teilen ihre Wechselkursdifferenzen zwischen Be-

trieb und Finanzierung auf, einige klassifizieren alle Differenzen in den Fi-

nanzierungsbereich153.

ii. Es herrschen Unterschiede darin, wo Unternehmen den ineffektiven Teil für

bestimmte Derivate klassifizieren; und

iii. es bestehen Unterschiede bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

für nicht-designierte Derivate154.

Bedenken bestehen in diesem Zusammenhang bei der Klassifizierung von Fair-Va-

lue-Gewinnen und -Verluste auf Derivate, da sie nicht durch die Definition von

„Finanzierungsaktivitäten“ erfasst werden würden155. Fair-Value-Gewinne und -

Verluste aus Derivaten, die nicht der Definition von „Investitionsaktivitäten“ ent-

sprechen, würden im Betriebsabschnitt klassifiziert werden156. Aufgrund unter-

schiedlicher Auslegungen der Anforderungen könnte dies zu einer Vielfalt in der

Praxis führen, sodass entschieden wurde, Klassifikationsanforderungen für jene

Gewinne und Verluste aus Derivaten zu ergänzen, um die Vergleichbarkeit der ver-

schiedenen Zwischensummen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Klassifi-

zierung die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens angemessen wider-

spiegelt157.

151 Vgl. IASB (2019a), S. 5. 152 Vgl. IASB (2019a), S. 5. 153 Vgl. IASB (2019a), S. 27. 154 Vgl. IASB (2019a), S. 27. 155 Vgl. IASB (2019a), S. 9. 156 Vgl. IASB (2019a), S. 10. 157 Vgl. IASB (2019a), S. 10f.

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32

6 Zusammenfassung der Beratungsgremien zum Projekt „Primary

Financial Statements“

Das IASB führte nicht nur Outreach-Sitzungen mit Interessenvertretern und Nut-

zern von Jahresabschlüssen durch, sondern berücksichtigte und wertete ebenso das

Feedback seitens der Beratungsgremien aus. Zu jenen Gremien zählten das Ac-

counting Standards Advisory Forum (ASAF), das Capital Markets Advisory Com-

mittee (CMAC), das Global Preparers Forum (GPF), die World-Standard-setters,

das IFRS Advisory Council und die IFRS Taxonomy Consultative Group. Darüber

hinaus fanden im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2019 vier gemeinsame Sit-

zungen des IASB und FASB und fünf gemeinsame Treffen der CMAC und des

GPF statt. Nachfolgend sind die wichtigsten Sitzungen zusammengefasst.

Bezüglich des Betriebsgewinnes haben einige Beratungsgremien vorgeschlagen,

diese Leistungskennzahl zu definieren. So ermutigten die CMAC- und GPF-Mit-

glieder das IASB, Zwischensummen wie Betriebsgewinn und EBIT in der Gewinn-

und Verlustrechnung zu verlangen158. Das ASAF sprach sich im Allgemeinen für

die Einführung zusätzlicher Zwischensumme aus und forderten das IASB aktiv auf,

zu untersuchen, die Beschreibung der Zwischensumme über der Kategorie „Er-

träge/Aufwendungen aus Investitionen“ als „Betriebsgewinn zu untersuchen“159.

Die Mitglieder des ASAF, CMAC und des GPF sprachen sich hinsichtlich des Ge-

winns vor Finanzierung und Einkommensteuern für prinzipienbasierte Leitlinien

aus anstellen von normativen Anforderungen160.

Die meisten CMAC-Mitglieder finden Informationen über Management Perfor-

mance Measures nützlich, da es die Transparenz jener Kennzahlen und die auf sie

angewandte Disziplin erhöhen würde161. Diese vom IASB vorgeschlagenen Anfor-

derungen gebe den Nutzern mehr Vertrauen und liefere diejenigen Informationen,

158 Vgl. CMAC (2016), S. 10. 159 Vgl. ASAF (2018), S. 2f. 160 Vgl. IASB (2017a), S. 13. 161 Vgl. CMAC (2018), S. 1.

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33

die sie bei ihrer Analyse und bei eventuellen Anpassungen benötigen162. Darüber

hinaus würden die Vorschläge voraussetzen, dass sie an einer Stelle offengelegt

werden, was zur Effizienz der Analyse der Informationen durch die Nutzer bei-

trage163. Die meisten ASAF- und GPF-Mitglieder unterstützen die Vorschläge im

Allgemeinen, haben jedoch auch praktische Fragen im Hinblick auf die erforderli-

che Offenlegung der Auswirkungen auf die Steuer und der nicht-beherrschenden

Anteile angesprochen164. Insbesondere die Nützlichkeit dieser Angaben wurden in

Frage gestellt165. Die Offenlegung könnte fälschlicherweise zur Schätzung steuer-

liche Auswirkungen zukünftiger, ähnlicher Transaktionen und zu hohen Kosten

führen166.

Die Mitarbeiter des CMAC und GPF führten Recherchen durch, um Informationen

über die Verwendung des EBITDA durch Ersteller und Nutzer und über die Nütz-

lichkeit und Vielfalt des EBITDA zu sammeln. Es wurde festgestellt, dass

i. EBITDA von Erstellern und Nutzern von Jahresabschlüssen weithin ver-

wendet wird;

ii. Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit des EBITDA als Leistungsmaßstab

bestehen; und

iii. EBITDA unterschiedlich definiert wird167.

Viele Mitglieder des CMAC und GPF waren der Meinung, dass das EBITDA ein

nützlicher Ausgangspunkt sei, um verschiedene Arten von Analysen durchzufüh-

ren, allerdings erhebliche Mängel aufweise168. Einige GPF-Mitglieder meinten,

dass diese Messgröße ein schlechter Proxy für operative Cashflows darstelle und

irreführend sein kann, da es häufig um andere Posten als Zinsen, Steuern,

162 Vgl. CMAC (2018), S. 1. 163 Vgl. CMAC (2018), S. 1. 164 Vgl. ASAF (2018), S. 29; Vgl. GPF (2018b), S. 3. 165 Vgl. ASAF (2018), S. 29. 166 Vgl. GPF (2018b), S. 3. 167 Vgl. GPF (2018a), S. 6f. 168 Vgl. GPF (2018a), S. 6.

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Abschreibungen und Amortisationen („ITDA“: Interest, Taxes, Depreciation and

Amortisation“) bereinigt werde169.

Das United Kingdom Financial Reporting Council (UK FRC) veröffentlichte im

Oktober 2016 das Discussion Paper „Improving the Statement of Cash Flows“, um

die Debatte über Möglichkeiten anzuregen, die Kapitalflussrechnung einer Überar-

beitung zu unterziehen und einen Beitrag zum Projekt über primäre Jahresab-

schlüsse zu liefern170. So hat das UK FRC u.a. vorgeschlagen, dass alle Cashflows

im Zusammenhang mit Finanzierungsverbindlichkeiten, einschließlich Zinszahlen,

in der Finanzierungskategorie der Kapitalflussrechnung ausgewiesen werden

sollte171.

Die ASAF-Mitglieder haben sich mit den Auswirkungen des UK FRC Discussion

Paper auseinandergesetzt, um zu untersuchen, ob einige darin enthaltenden Vor-

schläge im Projekt zum Primären Jahresabschluss berücksichtigt werden sollen.

Das ASAF machten darauf aufmerksam, dass die Variationen zwischen Unterneh-

men oft nicht aussagekräftig sind und sie sich für die Eliminierung von Optionen

für die Darstellung von Cashflows aussprechen172. Die Verbesserungen hängen je-

doch davon an, ob es dem IASB gelingt, ein vergleichbares Leistungsmaß zu defi-

nieren173.

Darüber hinaus wurde vom ASAF eine Umfrage in Neuseeland zum Benutzerbe-

darf über alternative Leistungskennzahlen ausgewertet. Die Nutzer halten jene

Kennzahlen für nützlich und befürworten eine Verwendung zusammen mit durch

IFRS-definierte Messgrößen174. Nichtsdestotrotz wurden Änderungsvorschläge un-

terbreitet, zum Beispiel die Definition einiger Kennzahlen und einmaliger Pos-

ten175.

169 Vgl. GPF (2018a), S. 6. 170 Vgl. UK FRC (2016). 171 Vgl. UK FRC (2016), S. 33. 172 Vgl. ASAF (2017), S. 5. 173 Vgl. ASAF (2017), S. 5. 174 Vgl. ASAF (2017), S. 2. 175 Vgl. ASAF (2017), S. 3.

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Einige Mitglieder des ASAF bemängelten den derzeitigen Grad der Disaggregation

und die nicht vorhandene Transparenz bei einzelnen Posten176. Diese Kritik unter-

stützen einige CMAC- und GPF-Mitglieder und sprachen sich allgemein für eine

stärkere Disaggregation aus177.

Die Beratungsgremien nehmen bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstan-

dards einen hohen Stellenwert ein. Sie stehen dem IASB beratend zur Seite und

helfen, wichtige Perspektiven und Ansichten in die Projekte des IASB einfließen

zu lassen. Die Gremien liefern Beiträge und Vorschläge zu Konzepten und unter-

stützen bei der Kontaktaufnahme mit Nutzen von Jahresabschlüssen.

176 Vgl. IASB (2016a), S. 13. 177 Vgl. IASB (2016a), S. 3.

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7 Analyse des Exposure Draft ED/2019/7 „General Presentation

and Disclosure“

7.1 Wesentliche Änderungen im Überblick

Das International Accounting Standards Board veröffentlichte im Dezember 2019

den Standardentwurf ED/2019/7 „General Presentation and Disclosure“, welcher

den derzeitigen Standard IAS 1: Darstellung des Abschlusses ersetzen soll178. Von

diesen Änderungen betroffen werden alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen

sein. Unter Berücksichtigung der bis zum 30. September 2020 eingegangenen

Kommentaren und Anmerkungen kann es zu einer Modifizierung des Vorschlags

kommen179.

Der Entwurf zielt darauf ab, Verbesserungen bei der Bereitstellung und Darstellung

von Jahresabschlussinformationen vorzunehmen180. Insbesondere rückt dabei die

Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung in den Vordergrund, während Än-

derungen hinsichtlich der Darstellungen der Cashflows und der Finanz- und Ver-

mögenslage eine eher nachgeordnete Rolle spielen181.

Im Standardentwurf lassen sich folgende wesentliche Änderungsvorschläge finden:

i. die Einführung von vordefinierten Zwischensummen;

ii. die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und

Verlustrechnung;

iii. der Ausweis und die Angaben von Erträgen und Aufwendungen von integ-

ralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures;

iv. Prinzipien zur Aggregation und Aufschlüsselung von Einzelposten;

v. Angaben zu unternehmensindividuellen Kennzahlen zur Verbesserung der

Transparenz;

vi. Vorgaben zur Analyse betrieblicher Aufwendungen; und

178 Vgl. IASB (2020b), S. 2. 179 Vgl. IASB (2020b), S. 2. 180 Vgl. IASB (2019b), S. 5. 181 Vgl. IASB (2019b), S. 5.

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vii. Vorschriften zu ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen182.

7.2 Wesentliche Änderungen im Einzelnen 7.2.1 Klassifizierung nach Kategorien in der Gewinn- und Verlustrech-

nung

Das IASB schlägt vor, eine Kategorisierung der Erträge und Aufwendungen in der

Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen. Dabei sei zwischen vier Kategorien

zu unterschieden:

i. Betrieb („Operating“);

ii. integrale assoziierten Unternehmen und Joint Ventures („Integral associates

and joint ventures“);

iii. Investitionen („Investing“); und

iv. Finanzierung („Financing“)183.

Zusätzlich sollen drei neue Zwischensummen aufgenommen werden:

i. Betriebsergebnis („operating profit or loss“)

ii. Betriebsergebnis und Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziier-

ten Unternehmen und Joint Ventures („operating profit or loss and income

and expenses from integral associates and joint ventures“)

iii. Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Steuern („profit or loss before

financing and income tax“)184.

182 Vgl. IASB (2019b). 183 Vgl. IASB (2020b), S. 7. 184 Vgl. IASB (2020b), S. 7.

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38

Abbildung 2: Struktur der neuen Gewinn- und Verlustrechnung

Die Betriebskategorie beinhaltet jene Erträge und Aufwendungen, die mit den

Hauptgeschäftsaktivitäten eines Unternehmens einhergehen185. Diese umfassen

nicht nur Erträge und Aufwendungen aus Investitionen, sondern auch aus Finanzie-

rungsaktivitäten und aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, inso-

fern, als dass diese Tätigkeiten zu den Haupttätigkeiten eines Unternehmens zäh-

len186.

Der Verwaltungsrat entschied jedoch, das Betriebsergebnis als Ausfall- bzw. Rest-

kategorie festzulegen187. Die Definition als Ausfallkategorie sei einfacher zu ver-

wenden als eine direkte Definition, da die Geschäftstätigkeiten sich zwischen Un-

ternehmen, auch derselben Branche angehörig, variieren und somit eine konsistent

anzuwendende Begriffsbestimmung schwer zu bestimmen sei188.

Die Finanzierung- und Investitionskategorien beinhalten Ausnahmen für Unterneh-

men, deren Hauptgeschäftsaktivitäten Finanzierungs- bzw. Investitionstätigkeiten

darstellen189. Dies führt wiederum zu einer Betriebsgewinneinstufung, welche alle

Positionen aus den primären Geschäftsaktivitäten umfasst190. Gleichermaßen be-

reite die Bestimmung von Erträgen und Aufwendungen, die in die Investitions- und

Finanzierungskategorie entfallen, weniger Schwierigkeiten als eine direkte Defini-

tion des Betriebsergebnisses, sodass sogar wahrscheinlich ist, dass die

185 Vgl. IASB (2020b), S. 7. 186 Vgl. IASB (2020b), S. 7f. 187 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 188 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 189 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 190 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16.

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vorgeschlagene Definition konsistent angewendet wird und dies zu vergleichbare-

ren Informationen führt191.

Das Ziel der Investitionskategorie besteht darin, Erträge aus Investitionen zu erfas-

sen, die nicht Bestandteil der Hauptgeschäftsaktivitäten eines Unternehmens

sind192. Es handelt sich dementsprechend um Erträge und Aufwendungen, die in-

folge von Handeln mit Vermögenswerten entstehen193. Dabei sind solche Erträge

und Aufwendungen aus Vermögenswerten zu betrachten, die individuell und über-

wiegend unabhängig von anderen Ressourcen des Unternehmens erwirtschaftet

werden194. Als Beispiele sind Dividenden- oder Zinserträge von Eigenkapital- oder

Fremdkapitalanlagen zu nennen195. Mit Hilfe dieser Kategorisierung werden den

Abschlussadressaten nützliche Informationen bereitgestellt, da sie oftmals die In-

vestitionen eines Unternehmens getrennt von dessen Geschäftsaktivitäten analysie-

ren196. Die Kategorie unterscheidet sich jedoch von den Investitionstätigkeiten, die

in IAS 7: Kapitalflussrechnung aufgeführt sind197. Nach IAS 7 sollen Investitionen

in langfristige Vermögenswerte identifiziert werden, die in Zukunft zu Erträgen

führen, welche auch Vermögenswerte betreffen können, die betriebliche Aktivpos-

ten darstellen, wie z.B. Sachanlagen198. Gemäß dem Entwurf werden die Erträge

und Aufwendungen verbunden mit solchen Vermögenswerten in die Betriebskate-

gorie eingestuft werden.

Die Finanzierungskategorie umfasst drei Untergruppierungen:

i. Erträge und Aufwendungen aus liquiden Mitteln;

ii. Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeiten, welche im Zusammen-

hang mit Finanzierungsaktivitäten resultieren; und

iii. Zinserträge und Zinsaufwendungen für andere Verbindlichkeiten199.

191 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 192 Vgl. IASB (2020a) BC49, S. 15. 193 Vgl. IASB (2020b), S. 8. 194 Vgl. IASB (2020b), S. 8. 195 Vgl. IASB (2020a) BC48, S. 15. 196 Vgl. IASB (2020a) BC49, S. 15. 197 Vgl. IASB (2020a) BC51, S. 15. 198 Vgl. IASB (2020a) BC51, S. 15. 199 Vgl. IASB (2019b), S. 8.

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40

Die Änderungsvorschläge für die Kategorien erfolgten, ohne eine Angleichung an

den primären Jahresabschluss vorzunehmen, sodass die Erträge und Aufwendungen

aus den drei Kategorien Betrieb, Investition und Finanzierung nicht zwangsläufig

den entsprechenden Cashflows in der Kapitalflussrechnung entsprechen200. Mit die-

ser Aufgliederung wird es zukünftig zu einer Erfolgsspaltung in der Gewinn- und

Verlustrechnung kommen.

7.2.2 Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen von integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Unternehmen sollen angehalten werden, ihre nach der Equity-Methode bilanzierten

assoziierten Unternehmen und Joint Ventures entweder als integrale oder nicht-in-

tegrale Bestandteile der Hauptgeschäftsaktivitäten zu klassifizieren und die Infor-

mationen darüber getrennt voneinander bereitzustellen201. Ein Standpunkt bei den

Diskussionen war, dass integrale Unternehmen und Joint Ventures in Verbindung

mit den Hauptgeschäftsaktivitäten Synergien schaffen, die das Betriebsergebnis be-

einflussen können202. Somit sollen alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusam-

menhang mit diesen Investitionen stehen, als betrieblich bewertet und als Aus-

nahme betrachtet werden203. Man argumentierte dagegen, da zwar die Investitionen

zu wirtschaftlichen Vorteilen führen können, die betriebliche Einstufung jedoch die

Analyse der Betriebsmargen erschweren stören, denn die Umsatzzeile z.B. keine

Erträge von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließt204.

Daher beschloss man, die Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziierten

Unternehmen und Joint Ventures nach der Betriebskategorie in der Gewinn- und

Verlustrechnung gesondert ausgewiesen werden sollen, während Erträge und Auf-

wendungen aus nicht-integralen Unternehmen in der Investitionskategorie darge-

stellt werden205. Damit bietet der Betriebsgewinn/-verlust eine vergleichbare

200 Vgl. IASB (2019b), S. 8. 201 Vgl. IASB (2019b), S. 10. 202 Vgl. IASB (2020a) BC85, S. 23. 203 Vgl. IASB (2020a) BC85, S. 23. 204 Vgl. IASB (2020a) BC86, S. 23f. 205 Vgl. IASB (2019b), S. 10.

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Grundlage für die Berechnung der Betriebsmargen, während man zeitgleich der

Forderung nach einer getrennten Darstellung folgt206. Ebenfalls soll ein gesonderter

Ausweis von Cashflows aus Anteilen an integralen und nicht-integralen Unterneh-

men in der Kapitalflussrechnung erfolgen207. Die Anhangangaben haben gemäß

IFRS 12 zu erfolgen208.

7.2.3 Die Rolle der primären Finanzberichte, Aggregation und Disaggre-gation

Gemäß Entwurf sollen Prinzipien und allgemeine Anforderungen an die Aggrega-

tion und Disaggregation von Informationen im Jahresabschluss aufgenommen wer-

den. Die Definitionen der Aggregation und der Disaggregation basieren auf dem

Conceptual Framework des IFRS209. Ein bilanzierendes Unternehmen hat sämtliche

Transaktionen, Posten und Ereignisse zu jenen Informationen, die im Anhang und

im primären Jahresabschluss ausgewiesen werden, zu aggregieren210. Dabei gilt der

Grundsatz, dass Positionen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, zusammenge-

fasst werden, während jene, die über keine gemeinsamen Merkmale verfügen, ge-

trennt werden sollen211. Die Verständlichkeit der offengelegten Informationen darf

dabei nicht verringert und relevante Informationen dürfen nicht verdeckt werden212.

Die Merkmale der Posten, auf die sich die Offenlegung der Informationen beziehen,

müssen getreu dargelegt werden213. Ein Unternehmen kann unwesentliche Posten

zusammenfassen, die keine gemeinsamen Merkmale aufweisen, die Merkmale

müssen jedoch wahrheitsgetreu wiedergegeben werden214. Wenn eine Beschrei-

bung nicht zu einer getreuen Darstellung führt, muss ein Unternehmen im Anhang

206 Vgl. IASB (2020a) BC87, S. 24. 207 Vgl. IASB (2019b), S. 10. 208 Vgl. IASB (2019b), S. 10. 209 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 210 Vgl. IASB (2020b) X.25, S. 20. 211 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 212 Vgl. IASB (2020b) X.25, S. 20. 213 Vgl. IASB (2020b) X.26, S. 20. 214 Vgl. IASB (2020b) X-27, S. 21.

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die Zusammensetzung der aggregierten Posten abgeben, z.B. Art und Betrag des

größten Postens215.

Die Aggregation von Elementen und Informationen führe zu einem großen Ver-

ständnis der Informationsmenge und zur Vermeidung von verschleierten, relevan-

ten Informationen216. Die Disaggregation wiederum liefert den Nutzern von Jahres-

abschlüssen relevante Informationen, wobei ebenso die Verschleierung von we-

sentlich relevanten Informationen vermieden wird217.

Weiterhin sollen die Unternehmen verpflichtet werden, eine Analyse der betriebli-

chen Aufwendungen nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren unter der Prä-

misse darzustellen, welche Informationen liefern, die am nützlichsten sind. Fakto-

ren, welche letztendlich zur jeweiligen Methode führen, sollen beschrieben werden.

Mit der Einführung der Definition von „ungewöhnlichen Einnahmen und Ausga-

ben“ sollen Unternehmen ihre ungewöhnlichen Einnahmen und Ausgaben angeben,

wobei eine Anleitung den Anwender zur Verfügung stehen soll, um solche Posten

identifizieren zu können.

7.2.4 Erfolgskennzahlen im Jahresabschluss

Die im Entwurf aufgeführten Änderungsvorschläge zielen auch darauf ab, dass Un-

ternehmen über ihre individuellen Leitungsindikatoren zu berichten haben218.

Das IASB schlägt vor, die Kennzahlen als die Zwischensumme von Einnahmen und

Ausgaben zu definieren, welche

i. öffentlich außerhalb des Jahresabschlusses kommuniziert werden (z.B. in

Lageberichten);

ii. Zwischen- und Gesamtsummen ergänzen, welche durch die IFRS-Standards

festgelegt werden; und

215 Vgl. IASB (2020b) X.28, S. 21. 216 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 217 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 218 Vgl. IASB (2019b), S. 13.

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iii. den Nutzern von Jahresabschlüssen einen Aspekt der finanziellen Leis-

tungsfähigkeit eines Unternehmens vermitteln219.

Darüber hinaus entschied der Vorstand, dass für die offengelegten Leistungsmes-

sungen dieselben allgemeinen Anforderungen gelten, wie für die im Jahresab-

schluss enthaltenen Informationen220. Folglich müssen die Kennzahlen die finanzi-

elle Leistung des Unternehmens bzw. der Einheit wahrheitsgetreu widergeben, die

Offenlegungen den Richtlinien zur Aggregation und Disaggregation entsprechen

und Vergleichsinformationen bereitgestellt werden221. Zudem darf das Berech-

nungsmaß nur geändert werden, wenn das neue Maß zu nützlicheren Informationen

führt222.

Hinsichtlich des Ortes der Offenlegung wurde vorgeschlagen, alle Kennzahlen zur

Managementleistung in einem einzigen Vermerk bereitzustellen, um die Transpa-

renz zu verbessern und den Nutzern von Jahresabschlüssen bei der Lokalisierung

und Identifizierung der entsprechenden Informationen entgegen zu kommen223.

Hingegen erwog der Vorstand das Verbot, Spalten zur Darstellung einer Kennzahl

in der/den Erklärung(en) der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verwenden, um jene

Interessenvertreter Rechnung zu tragen, die befürchteten, dass dies zu einer unver-

hältnismäßigen Hervorhebung führen würde224. Dies stehe zudem im Einklang mit

dem Ziel, die Vergleichbarkeit von Informationen über die finanzielle Leistung von

Unternehmen zu verbessern225.

Bei der Offenlegung von Leistungskennzahlen wird vom Management gefordert,

zu beurteilen, welche Kennzahlen und Informationen für die Jahresabschluss-Ad-

ressaten von Nutzen seien und inwiefern Leistungskennzahlen eine getreue Dar-

stellung die finanzielle Leistungsfähigkeit widerspiegeln können226. Daher sollen

219 Vgl. IASB (2019b), S. 13. 220 Vgl. IASB (2020a) BC158, S. 39. 221 Vgl. IASB (2020a) BC158, S. 39. 222 Vgl. IASB (2020a) BC158, S. 39. 223 Vgl. IASB (2020a) BC163, S. 40. 224 Vgl. IASB (2020a) BC166, S. 41. 225 Vgl. IASB (2020a) BC166, S. 41. 226 Vgl. IASB (2020a) BC167, S. 41.

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Unternehmen angehalten werden, zu erläutern, die eine offengelegte Leistungs-

kennzahl berechnet wurde und warum und wie sie Informationen über die Leistung

vermittelt227. Um unternehmensspezifische Kennzahlen transparenter zu machen,

wird vorgeschlagen, Überleitungsrechnungen zu den am direktesten vergleichbaren

Gesamt- oder Zwischensummen gemäß den IFRS-Standards zu erstellen228. Dar-

über hinaus liefen jene Überleitungsrechnungen Informationen den Anwendern

nützliche Informationen darüber, in welcher Relation die Leitungskennzahlen zu

diesen Gesamt- bzw. Zwischensummen stehen229. Der Abgleich zu anderen Unter-

nehmen, die ähnliche Kennzahlen offenlegen, ermöglicht den Anwendern, eigene

Anpassungen an den Kennzahlen vorzunehmen230. Im Zuge der Überlegungen zu

den Überleitungsrechnungen wurde eine Auflistung jener Zwischensummen er-

stellt, die nicht als Leistungskennzahlen der Geschäftsführung gelten, z.B. Betriebs-

gewinn/-verlust vor Abschreibungen, und durch IFRS-Normen spezifiziert sind231.

Des Weiteren bleibt die Leistungskennzahl Gewinn vor Zinsen, Steuern und Ab-

schreibungen (EBITDA) weiterhin undefiniert232. Die Benutzer von Jahresab-

schlüssen sind sich uneinig, was diese Messgröße genau darstellt, da sie in der Pra-

xis unterschiedlich berechnet wird233. Zugleich wurde untersucht, inwiefern eine

als Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Amortisation berechnete Kennzahl

ähnlich hilfreiche Informationen wie die EBITDA-Messgrößen bereitstellen

würde234. Der Vorstand entschied, dass Betriebsergebnis vor Abschreibung und

Amortisation nicht als EBITDA zu beschreiben, sondern als eine nach IFRS fest-

gelegte Zwischensumme aufzunehmen235. Somit wäre eine diesem Betrag entspre-

chende EBITDA-Messgröße keine Management-Leistungskennzahl236.

227 Vgl. IASB (2020a) BC167, S. 41. 228 Vgl. IASB (2020a) BC168, S. 41. 229 Vgl. IASB (2020a) BC169, S. 41. 230 Vgl. IASB (2020a) BC169, S. 41f. 231 Vgl. IASB (2020a) BC171, S. 42. 232 Vgl. IASB (2019b), S. 13. 233 Vgl. IASB (2020a) BC172, S.42. 234 Vgl. IASB (2020a) BC173, S.42. 235 Vgl. IASB (2020a) BC173, S.42. 236 Vgl. IASB (2020a) BC173, S.42.

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Damit die Anwender alle Änderungen und Berechnungen jeglicher Kennzahlen

einfacher nachvollziehen können und um die periodenübergreifende Vergleichbar-

keit zu verbessern, werden Unternehmen angehalten, ausreichende Erläuterungen

bereitzustellen237. Bei der Offenlegung von durch das Management definierte Leis-

tungskennzahlen konnte zudem häufig eine Berichtigung hinsichtlich ungewöhnli-

cher Erträge und Aufwendungen festgestellt werden sodass entschieden wurde, In-

formation über jene Erträge und Aufwendungen seitens der Unternehmen offenle-

gen zu müssen238.

Für die indirekte Methode des Cashflows soll zukünftig als Ausgangspunkt für die

Berechnung die Zwischensumme des Betriebsergebnisses verwendet werden239.

Die Klassifizierung von Zins- und Dividenden-Cashflows sollen eliminiert werden,

da oft zwischen Unternehmen derselben Branche Unterschiede bestehen240.

Abbildung 3: Klassifikation von Zins- und Dividenden-Cashflows

Unternehmen, einschließlich Finanzinstitute, sollen:

i. Cashflows aus Dividendenzahlungen als Finanz-Cashflows klassifizieren;

und

ii. die Investitions-Cashflows integraler assoziierter Unternehmen und Joint

Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, getrennt von

nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures innerhalb

237 Vgl. IASB (2020a) BC174, S.42. 238 Vgl. IASB (2020a) BC180, S.44. 239 Vgl. IASB (2019b), S. 14. 240 Vgl. IASB (2020a) BC186, S. 45.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

46

des Abschnitts „Investitionstätigkeiten“ der Kapitalflussrechnung darstel-

len241.

7.3 Erwartete Auswirkungen der Änderungsvorschläge

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, bessere und nützlichere Infor-

mationen den Nutzern von Jahresabschlüssen bereitzustellen, wobei die Vorschläge

sich insbesondere auf die Verbesserung der Kommunikation von Informationen

und damit die Qualität der Finanzberichterstattung konzentrieren242. Durch eine

verbesserte Disaggregation, einschließlich der Disaggreation der Gesamtbetriebs-

ausgaben nach Art, werden zusätzliche relevante Informationen bereitgestellt, wel-

ches eine verbesserte Vergleichbarkeit von Unternehmen ermöglichen soll243. Zu-

dem führe die Berichterstattung über einige vom Management definierte Leistungs-

kennzahlen zu einer erhöhten Transparenz und Disziplin, die es erlauben, unterneh-

mensspezifische Informationen über die Leistung zu analysieren244. Damit seien die

Nutzer in der Lage, vom Management definierten Messgrößen zu finden und kön-

nen in die Lage versetzt werden, Anpassungen auf steuerliche und nichtbeherr-

schende Anteile anzunehmen oder eigenen Berechnungen vorzunehmen245 .

Die vom Board vorgeschlagenen Änderungen sollen im Allgemeinen weniger be-

deutende Systemauswirkungen auf Unternehmen nach sich ziehen als bei neuen

oder geänderten Standards, die sich auf die Erfassungs- und Bewertungsanforde-

rungen auswirken246. Da sich die derzeitigen Praktiken von Unternehmen zu Un-

ternehmen unterscheiden, variieren die Kosten für die Implementierung und An-

wendung247. Daneben verfügen bereits einige Entitäten über die meisten erforderli-

che Informationen, die sie über ihr System abrufen können, so dass sich nur be-

grenzt Kosten ergeben sollen248.

241 Vgl. IASB (2020a) BC189 - 208, S.45ff. 242 Vgl. IASB (2020a) BC238, S. 58. 243 Vgl. IASB (2020a) BC239, S. 58f. 244 Vgl. IASB (2020a) BC239, S. 58f. 245 Vgl. IASB (2020a) BC239, S. 58f. 246 Vgl. IASB (2020a) BC240, S. 59. 247 Vgl. IASB (2020a) BC241, S. 59. 248 Vgl. IASB (2020a) BC241, S. 59.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

47

Folgende Vorschläge und deren Umsetzung könnte unter Umständen kostspielig

für die Unternehmen sein:

i. die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in den Kategorien Be-

trieb, Investitionen und Finanzierung;

ii. die Offenlegung einer Analyse der Gesamtbetriebskosten nach Art, wenn

derzeit eine Analyse nach Funktionsbereichen vorliegt;

iii. die Ermittlung steuerlicher Auswirkungen sowie die auf die nicht beherr-

schenden Anteile, wenn Anpassungen bei der Berechnung der Manage-

mentleistungskennzahlen vorgenommen wurden; und

iv. die angewendeten Ermessensentscheidungen, z.B. bei der Identifizierung

von integral und nicht-integralen Unternehmen249.

Das Board hat vereinfachte Ansätze vorgelegt, die genutzt werden können, wenn

die Kosten der Implementierung den Nutzen übersteigen würden250. So sollen u.a.

Anwendungsleitlinien für die Anwendung von Ermessensentscheidungen den Pro-

zess erleichtern, z.B. bei Identifizierung von integral und nicht-integralen Entitä-

ten251. Das Board argumentiert, dass die meisten Kosten im Zuge der Prozessände-

rungen entstehen, die bei der Umsetzung vonnöten sind, wobei sich auch laufende

Prozesskosten ergeben können, insbesondere bei den Offenlegungen über unge-

wöhnliche Erträge und Aufwendungen252. Nichtsdestotrotz geht das IASB davon

aus, dass die Umsetzung der Vorschläge zu Kosteneinsparungen führen werden, da

weniger Zeit für die Beschaffung der für die Analysen benötigen Informationen

aufgewendet werden müssen253.

249 Vgl. IASB (2020a) BC242, S. 59f. 250 Vgl. IASB (2020a) BC243, S. 60. 251 Vgl. IASB (2020a) BC243, S. 60. 252 Vgl. IASB (2020a) BC244, S. 60. 253 Vgl. IASB (2020a) BC245, S. 60.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

48

7.4 Einordnung des ED/2019/7 innerhalb des Due Process

Die Veröffentlichung eines Exposure Draft stellt einen verpflichtenden Arbeits-

schritt im ordnungsgemäßen Verfahren dar, bevor ein neuer Standard herausgege-

ben oder ein bereits bestehender Standard geändert werden kann254. Die Formulie-

rung eines Exposure Draft erfolgt in gleicher Weise wie ein Standard ausgearbeitet

wird und enthält alle Bestandteile eines Standards255. Hauptunterschiede bestehen

lediglich darin, dass die Grundlage für die Schlussfolgerungen aufgeführt sind und

Folgeänderungen nicht detailliert dargelegt werden, z.B. bei Änderungen der Ter-

minologie256.

Für das IASB und dessen Interpretationskomitee nehmen die Rückmeldungen in

Form von öffentlichen Comment Letter einen wichtigen Stellenwert ein, welche

mit Ausnahmen von Gründen der Rufschädigung einer Partei auf der Website der

IFRS Foundation veröffentlicht werden257. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist

zum 30. September 2020 überprüft das IASB die Schreiben und die Ergebnisse, die

bei anderen Konsultationen zustande kamen258.

Bei der Prüfung der Kommentarschreiben spielen seitens der Kommentatoren

durchgeführte Analysen sowie deren vorgelegte Beweise, welche jene Analyse stüt-

zen sollen, eine zentrale Rolle259. Dabei kann eine Untersuchung der Art der Be-

fragten sowie ihrer geographischen Herkunft nützlich sein, um zu erörtern, ob eine

zusätzliche Reichweite angemessen sein könnte260. Bei technischen Fragen kann

eine Analyse von Ansichten bestimmter Sektoren, z.B. von Investoren, hilfreich

sein261.

254 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 27. 255 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 27. 256 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 27. 257 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 17. 258 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 29. 259 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 17f. 260 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 18. 261 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 18.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

49

Schließlich erfolgt eine Zusammenfassung der Kommentierungen, die eine erste

Bestandsaufnahme der wichtigsten in den Briefen angesprochenen Punkte wider-

gibt, um die Bereiche zu identifizieren, auf die sich das IASB bei ihren weiteren

Beratungen am ehesten fokussieren müssen262. Das IASB kann zudem Feldfor-

schungen durchführen und öffentliche Sitzungen veranstalten, um weitere Vor-

schläge und Meinungen zu sammeln263.

Sobald eine allgemeine Einigung hinsichtlich technischer Fragen und eine Prüfung

der vermutlichen Auswirkungen des neuen Standards stattgefunden hat, legt der

technische Stab dem IASB ein Dokument vor, in welchem die unternommenen

Schritte bei der Entwicklung des Standards zusammengefasst sind, einschließlich

stattgefundener Sitzungen und Anhörungen, und eine Beurteilung darüber abgege-

ben wird, ob die Vorschläge finalisiert werden können oder ob sie erneut untersucht

werden sollen264. Wenn das IASB überzeugt ist, dass eine erneute Offenlegung

nicht notwendig ist, müssen die Gründe für diese Entscheidung aufgeführt wer-

den265. Bei der Entscheidung, ob eine erneute Überprüfung der Vorschläge notwen-

dig ist,

i. identifiziert das Board substantielle Fragen, die nicht berücksichtigt wur-

den;

ii. werden Beweise bewertet, die das IASB in Betracht gezogen hat;

iii. wird untersucht, ob die Implikationen und die vermuteten Auswirkungen

des neuen Standards ausreichend nachvollzieht werden konnten; und

iv. ob die unterschiedlichen Standpunkte und dessen Grundlage für Schlussfol-

gerungen im Exposure Draft angemessen diskutiert und analysiert wur-

den266.

262 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 29. 263 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 29f. 264 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 265 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 266 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

50

Es lässt sich grundsätzlich nicht vermeiden, dass Änderungen vorgenommen wer-

den müssen267. Es muss abgewogen werden, ob die Überarbeitung zu grundlegen-

den Anpassungen führen, zu denen die Befragten keine Gelegenheit hatten, Stel-

lung zu nehmen268. Wenn das IASB zu dem Schluss kommt, dass aus einer erneuten

Exposition keine neuen Bedenken resultieren, kann mit der Finalisierung der An-

forderungen fortgefahren werden269.

Wenn ein neuer Standard oder eine Änderung eines Standards veröffentlicht wird,

ist es wahrscheinlich, dass auch Anpassungen anderer Standards stattfinden, sog.

Folgeänderungen270. Zusätzlich zum Standard wird ergänzendes Material heraus-

gegeben, welches nicht integraler Bestandteil des Standards ist271. Das Begleitma-

terial enthält unter anderem eine Grundlage für die Schlussfolgerungen, einschließ-

lich einer Wirkungsanalyse, sowie aufgetretene Meinungsverschiedenheiten272. Es

ist klar anzugeben, ob das Material ein integraler Teil des Standards darstellt oder

nur einen begleitenden Charakter aufweist.

Nachdem ein neuer Standard seit einigen Jahren verwendet wird, beurteilt das IASB

im Rahmen des Post-Implementation Review, ob das Ziel des Standards erreicht

wurde oder ob Änderungen in Betracht gezogen werden sollten273. Als Resultat

kann das IASB schließlich ein neues Forschungsprojekt beginnen274.

267 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 268 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 269 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30f. 270 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 31. 271 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 31. 272 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 31. 273 Vgl. IFRS (2020b). 274 Vgl. IFRS (2020b).

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

51

8 Analyse der Comment Letter zum ED/2019/7

Berücksichtigt und analysiert wurden alle bis zum 31. August 2020 eingegangene

Comment Letter. Für die gesamte Untersuchung besteht der Datensatz aus 18 Com-

ment Letter. Hinsichtlich der geographischen Klassifikation wurde eine Kommen-

tierung nach dem Herkunftsland des Absenders, welcher eine Einzelperson oder

eine Organisation ist, klassifiziert. Bei Tochtergesellschaften multinationaler Kon-

zerne wird sich an dem offiziellen rechtlichen Standort des Mutterkonzernes orien-

tiert. Konnte einem Comment Letter die geographische Herkunft nicht zugeordnet

werden, wurde diese als „Unbekannt“ klassifiziert. Ebenso wurde der professio-

nelle Hintergrund der Kommentierten untersucht und in „Non-Preparer“, „Prepa-

rer“ und „Unbekannt“ unterteilt.

Abbildung 4: Geographische Herkunft der Comment Letter

4; 22%

1; 6%

7; 39%

2; 11%

2; 11%

2; 11%

Geographische Herkunftn = 18

NordamerikaSüdamerikaEuropaAsienAustralienUnbekannt

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

52

Abbildung 5: Professioneller Hintergrund der Kommentierten

Bei der Analyse wurde sich an den vom IASB zur Kommentierung geforderten

Fragestellungen orientiert. Als zustimmend gilt, wenn der Kommentiere sich ent-

weder nicht zum jeweiligen Sachverhalt äußert oder sich eindeutig dafür ausspricht.

Im Gegensatz dazu zeichnet sich eine ablehnende Haltung durch die eindeutige,

klare Verneinung aus. Bei der Gruppierung „teilweise zustimmend“ handelt es sich

um Kommentierungen, die dem Grunde die Idee hinter einem Änderungsvorschlag

zustimmen, dennoch erhebliche Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge äu-

ßern. Im gleichen Maße wurden Verbesserungsvorschläge wie Argumente für die

jeweilige Haltung untersucht.

Eine große Zustimmung herrscht bei der Einführung der Zwischensumme „Be-

triebsgewinn oder -verlust“. Der Betriebsgewinn/-verlust sei ein wichtiger Maß-

stab275 und trägt dazu bei, die Vielfalt in der Praxis zu verringern und die Vergleich-

barkeit zwischen Unternehmen zu verbessern276. Die Einführung erhöhe zudem die

Konsistenz der verwendeten Zwischensumme und die Konsistenz bei der Bestim-

mung von Ein- und Ausschlüssen innerhalb der Zwischensumme277. Jedoch führe

die Einführung zu einem erhöhten Interpretationsaufwand278 und einer höheren

275 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 5; Vgl. Bhandari, Rupesh (2020), S. 2; Vgl. CSA (2020), S. 7. 276 Vgl. CSA (2020), S. 7; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 5; Vgl. AAA (2020), S. 1f. 277 Vgl. Wells (2020), S. 1. 278 Vgl. Islam (2020), S. 1.

8; 45%

8; 44%

2; 11%

Professioneller Hintergrundn = 18

Non-PreparerPrepaperUnbekannt

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

53

Informationsbelastung279. Die Volkswagen AG ist zwar mit dem Gesamtergebnis

der Definition des Betriebsgewinns einverstanden, versteht allerdings die überfor-

dernden Berichtsanforderungen nicht280. Sie würden es vorziehen, den Gewinn vor

Steuern in Hauptaktivitäten und Finanzierung der Hauptaktivitäten zu untertei-

len281. Zudem soll geklärt werden, was in der Zwischensumme enthalten ist282; und

zusätzliche Hinweise zu „Hauptgeschäftstätigkeit“ und „im Rahmen der Hauptge-

schäftstätigkeit des Unternehmens“ eingeführt werden, da die Begriffe nicht klar

sind und ein erhebliches Urteilsvermögen erfordern283.

Frage 1 – Betriebsgewinn oder –

verlust

Paragraph 60(a) des Exposure Draft

schlägt vor, dass alle Unternehmen in

der Gewinn- und Verlustrechnung

eine Zwischensumme für den Be-

triebsgewinn oder -verlust auswei-

sen. Paragraph BC53 der Grundlage

für Schlussfolgerungen beschreibt

die Gründe des Board für diesen Vor-

schlag.

Sind Sie mit dem Vorschlag einver-

standen? Warum oder warum nicht?

Falls nicht, welchen alternativen An-

satz würden Sie vorschlagen und wa-

rum?

Abbildung 6: Frage 1 – Betriebsgewinn oder -verlust

Die Einführung einer Betriebskategorie könnte ebenfalls zu einer verbesserten Ver-

gleichbarkeit284 und Transparenz285 führen, schafft allerdings übermäßige Komple-

xität286 und kann Irreführungen mit sich bringen, da sich die Definitionen von denen

279 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2. 280 Vgl. VW (2020), S. 3. 281 Vgl. VW (2020), S. 3. 282 Vgl. Bhandari (2020), S. 2. 283 Vgl. CSA (2020), S. 7; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 2; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 2; Vgl. AAA (2020), S. 1f; Vgl. Bhandari (2020), S. 2. 284 Vgl. AGD Singapore (2020), S. 1. 285 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2. 286 Vgl. Wells (2020), S. 1.

78%

22%

Betriebsgewinn oder –verlustn = 18

zustimmend

teilweisezustimmend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

54

in der Cashflow-Rechnung unterscheiden287. Es wird insbesondere gefordert, die

Betriebskategorie und deren Aktivitäten spezifisch zu definieren288. Die Canadian

Securities Administrators (CSA) kritisiert vor allem, dass die Einführung dazu füh-

ren könnte, dass Unternehmen vermehrt Managementleistungskennzahlen offenle-

gen und dadurch die Bedeutung der Informationen abnimmt289.

Die American Accounting Association (AAA) sieht insbesondere ein hohes Poten-

zial für unbeabsichtigte Heterogenität, da die Betriebskategorie als eine Ausfallka-

tegorie eingestuft werde, und dadurch zu Unterschieden in der Bedeutung, Häufig-

keit und Persistenz von Betriebselementen führe290. Um der Heterogenität Rech-

nung zu tragen schlägt das AAA vor, Unternehmen vorzuschreiben, eine Zwischen-

summe innerhalb des Betriebseinkommens bereitzustellen, welche Posten differen-

ziert, von denen üblicherweise erwartet wird, dass sie einen Zusammenhang mit der

künftigen Leistung des Unternehmens aufweist oder nicht291.

Das Accountancy Europe schlägt unter anderem vor, Leitlinien für Investitionen in

Tochtergesellschaften, die nach IAS 27: Konzern- und separate Abschlüsse bilan-

ziert werden, zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel zu klären, ob Mutterge-

sellschaften, welche die Equity-Methode bei ihren Tochtergesellschaften in den

Einzelabschlüssen anwenden, den Anteil des Gewinns oder Verlustes von Tochter-

gesellschaften in der Betriebs- oder Investitionskategorie klassifizieren sollten292.

287 Vgl. CSA (2020), S, 7; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 5; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2f. 288 Vgl. Wells (2020), S. 1; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 2; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 3; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2; Vgl. Bhandari (2020), S. 2. 289 Vgl. CSA (2020), S. 5. 290 Vgl. AAA (2020), S. 2f. 291 Vgl. AAA (2020), S. 3. 292 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 6.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

55

Frage 2 – Betriebskategorie

Paragraph 46 des Exposure Draft

schlägt vor, dass Unternehmen alle Er-

träge und Aufwendungen, die nicht in

den anderen Kategorien, wie z.B. der

Investitions- oder der Finanzierungs-

kategorie, klassifiziert sind, in die Be-

triebskategorie einordnen. Paragraph

60(a) des Exposure Draft In den Para-

graphen BC54-BC57 der Grundlage

für Schlussfolgerungen werden die

Gründe des Vorstandes für diesen

Vorschlag beschrieben.

Sind Sie mit diesem Vorschlag einver-

standen? Warum oder warum nicht?

Wenn nicht, welchen alternativen An-

satz würden Sie vorschlagen und wa-

rum?

Abbildung 7: Frage 2 – Betriebskategorie

Die Einordnung von Erträgen und Aufwendungen aus Investitionen in die Be-

triebskategorie wird indes von der Mehrheit unterstützt, da sie die nötige Flexibilität

bietet293 und zu einer größeren Zuverlässigkeit führt294.

Finanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeiten zu sehen wird von der Mehrheit der

Befragten ebenso begrüßt, auch wenn eine solche Kategorisierung zu einer hohen

Komplexität führen könne295 und die Wahl einer Rechnungslegungspolitik die Ver-

gleichbarkeit behindern kann296. Vom Accountancy Europe wird vorgeschlagen,

dass Unternehmen, das Finanzierungen anbietet, Erträge und Aufwendungen auch

aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten, welche sich aus dieser Tätigkeit erge-

ben, in die Betriebskategorie einordnet297.

293 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 5. 294 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 3. 295 Vgl. Wells (2020), S. 1f. 296 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 6. 297 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 6.

45%

22%

33%

Einführung einer Betriebskategorien = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

56

Frage 3 – Betriebskategorie: Einnahmen

und Ausgaben aus Investitionen

Paragraph 48 des Exposure Draft schlägt vor,

dass ein Unternehmen Erträge und Aufwendun-

gen aus Investitionen, die im Rahmen der

Hauptgeschäftsaktivitäten des Unternehmens

getätigt werden, in die Betriebskategorie "Er-

träge und Aufwendungen" einordnet. In den Pa-

ragraphen BC58-BC61 der Basis für Schluss-

folgerungen werden die Gründe des Board für

diesen Vorschlag beschrieben.

Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden?

Warum oder warum nicht? Wenn nicht, wel-

chen alternativen Ansatz würden Sie vorschla-

gen und warum?

Abbildung 8: Frage 3 – Betriebskategorie: Einnahmen und Ausgaben aus Investitionen

Frage 4 – Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeit anbietet

Paragraph 51 des Exposure Draft schlägt vor, dass ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen als Hauptgeschäftstätig-

keit anbietet, entweder der Betriebskategorie zuzuordnen ist:

i. Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungsaktivitäten und aus liquiden Mitteln, die sich auf die Bereitstel-

lung von Finanzierungen an Kunden beziehen; oder

ii. alle Einnahmen und Ausgaben aus Finanzierungsaktivitäten und alle Einnahmen und Ausgaben aus liquiden

Mitteln.

In den Absätzen BC62-BC69 der Grundlage für Schlussfolgerungen werden die Gründe des Vorstands für die Vorschläge

beschrieben. Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden? Warum oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen An-

satz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 9: Frage 4 - Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen als

Hauptgeschäftstätigkeit anbietet

78%

5%

17%

Einnahmen und Ausgaben ausInvestitionen, die im Rahmen der Hauptgeschäftsaktivitäten einesUnternehmens getätigt werden

n = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

72%

11%

17%

Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen alsHauptgeschäftstätigkeit anbietet

n = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

57

Die Investitionskategorie indes wird kritisiert, da sie keine relevanten Informatio-

nen für die Nutzer von Jahresabschlüssen zusammenfasse und mit hohen Kosten

verbunden sei298 und zu einer zusätzlichen Komplexität bei der Umsetzung führen

könne, da bei der Unterscheidung zwischen Investition und Finanzierung ein hohes

Urteilsvermögen vorausgesetzt wird299. Um mehr Leitlinien sowie Definitionen ei-

niger Begrifflichkeiten wird geben300. Dennoch ist auch hier wie bei der Einführung

der Zwischensumme „Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“ das herrschende

Meinungsbild überwiegend positiv.

Frage 5 – Investitionskategorie

Die Paragraphen 47-48 des Exposure Draft schla-

gen vor, dass ein Unternehmen Erträge und Auf-

wendungen (einschließlich zugehöriger zusätzli-

cher Aufwendungen) aus Vermögenswerten, die in-

dividuell und weitgehend unabhängig von anderen

vom Unternehmen gehaltenen Ressourcen eine

Rendite erwirtschaften, in die Investitionskategorie

einordnet, es sei denn, es handelt sich um Investiti-

onen, die im Rahmen der Hauptgeschäftsaktivitäten

des Unternehmens getätigt werden.

In den Paragraphen BC48-BC52 der Grundlage für

Schlussfolgerungen werden die Gründe des Ver-

waltungsrats für den Vorschlag beschrieben.

Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden? Warum

oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternati-

ven Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 10: Frage 5 – Investitionskategorie

298 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 4. 299 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 7. 300 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 7.

67%11%

22%

Einführung einerInvestitionskategorie

n = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

58

Frage 6 – Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Einkommenssteuer und die Finanzierungskategorie

(a) In den Paragraphen 60(c) und 64 des Exposure Draft wird vorgeschlagen, dass alle Unternehmen, mit Ausnahme

einiger spezifizierter Unternehmen (siehe Paragraph 64 des Exposure Draft), in der Gewinn- und Verlustrechnung einen

Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und eine Einkommensteuer-Zwischensumme ausweisen.

(b) Paragraph 49 des Exposure Draft schlägt vor, welche Erträge und Aufwendungen ein Unternehmen in der Finanzie-

rungskategorie klassifiziert. In den Paragraphen BC33-BC45 der Grundlage für Schlussfolgerungen werden die Gründe

des Verwaltungsrats für die Vorschläge beschrieben. Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum oder warum

nicht? Wenn nicht, welchen alternativen Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 11: Frage 6 – Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Einkommenssteuer und die

Finanzierungskategorie

Mehr kritisiert wird hingegen die Darlegung integraler assoziierter Unternehmen

und Joint Ventures. Zwar könne es in einem gewissen Maß zu mehr Transparenz

und Vergleichbarkeit beitragen, könne jedoch auch zu Inkonsistenzen in der Klas-

sifizierung und somit zu Inkonsistenzen in der Berichterstattung führen301. Die CSA

argumentiert, dass nach IAS 1.42 Unternehmen bereits dazu verpflichtet sind, einen

gesonderten Posten auszuweisen, wenn er für das Verständnis der finanziellen Leis-

tungsfähigkeit des Unternehmens relevant ist302.

Ein gewisses Maß an Diversität in der Praxis bei der Definition der integralen Ein-

heiten wird sich nicht bei den derzeitigen Änderungsvorschlägen nicht vermeiden

lassen303. Um der befürchteten Vielfalt entgegen zu wirken, sei es hilfreich, Fakto-

ren einzuschließen, die bei der Bestimmung, ob ein Unternehmen integral ist oder

301 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 7; Vgl. GSK (2020), S. 5; Vgl. Bhandari (2020), S. 3. 302 Vgl. CSA (2020), S. 8. 303 Vgl. GSK (2020), S. 5; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 3.

89%

11%

Gewinn oder Verlust vor Finanzierungund Einkommenssteuer und die

Finanzierungskategorien =18

zustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

59

nicht, zu berücksichtigen sind304. Dabei sollen Unternehmen die Art und Weise of-

fenlegen, wie das Unternehmen diese Faktoren als Teil der Rechnungslegungspoli-

tik betrachtet, damit nachvollzieht werden kann, wie die Integrität bestimmt

wurde305. Für Accountancy Europe ist die vorgeschlagene Definition von „integral“

zu eng gefasst und sollte überarbeitet werden306.

Frage 7 – Integrale und nicht-integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures

(a) Die vorgeschlagenen neuen Paragraphen 20A-20D von IFRS 12 würden "integrale assoziierte Unternehmen und Joint

Ventures" und "nicht-integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures" definieren und von einem Unternehmen verlan-

gen, diese zu identifizieren.

(b) Paragraph 60(b) des Exposure Draft schlägt vor, vorzuschreiben, dass ein Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrech-

nung eine Zwischensumme für das Betriebsergebnis und die Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziierten Unter-

nehmen und Joint Ventures ausweisen muss.

(c) Die Paragraphen 53, 75(a) und 82(g)-82(h) des Exposure Draft, der vorgeschlagene neue Paragraph 38A des IAS 7 und

der vorgeschlagene neue Paragraph 20E des IFRS 12 würden verlangen, dass ein Unternehmen Informationen über integrale

assoziierte Unternehmen und Joint Ventures getrennt von nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures an-

gibt. In den Paragraphen BC77-BC89 und BC205-BC213 der Basis für Schlussfolgerungen werden die Gründe des Board

für diese Vorschläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom Board in Erwägung gezogen, aber abgelehnt wurden.

Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen Ansatz würden

Sie vorschlagen und warum?

304 Vgl. CSA (2020), S. 8; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 3; Vgl. Muñoz (2020), S. 1f; Vgl. Yos-hinaga (2020), S. 4. 305 Vgl. CSA (2020), S. 8. 306 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 8.

61%

39%

Integrale und nicht-integrale assoziierteUnternehmen und Joint Ventures

n = 18

zustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

60

Abbildung 12: Frage 7 – Integrale und nicht-integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures

Die Rolle der primären Jahresabschlüsse wird von 72% der Befragten anerkannt.

Die Aggregation und Disaggregation von Informationen liefere zusätzliche rele-

vante Informationen307 und stelle eine korrekte Präsentation der materiellen Infor-

mationen sicher308, deren Verständnis Benutzern und Dritten keine Schwierigkeiten

verschafft309. Jedoch seien die Anforderungen des Paragraphen 27 und 28 des Ex-

posure Drafts, welche die Aggregation von unwesentlichen immateriellen Posten,

die keine gemeinsamen Merkmale aufweisen, beschreibt, in der Praxis nicht prak-

tikabel310. Dies führe zu einer unnötig langen Liste der aggregierten Posten, würde

den Abschluss demzufolge unübersichtlich machen und das Risiko erhöhen, dass

wichtige Informationen verdeckt werden311.

Die Volkswagen AG stimmt der vorgeschlagenen Rollen der primären Jahresab-

schlüsse und des Anhangs zwar zu, ohne eindeutiger, klarer Definition der darzu-

stellenden Posten kann jedoch das Ziel der Vergleichbarkeit nicht erreicht wer-

den312. Darüber hinaus fehle es an einer Wesentlichkeitsschwelle und klar definier-

ten Regeln für die Fälle, in denen solch eine Schwelle nicht angemessen ist313. Der

Mangel einer klaren Aussage darüber, dass die Relevanz immer das übergeordnete

Prinzip sein sollte, wird ebenso bemängelt314.

307 Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 308 Vgl. Islam (2020), S. 4; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 309 Vgl. Islam (2020), S. 4. 310 Vgl. AAA (2020), S. 5. 311 Vgl. AAA (2020), S. 6. 312 Vgl. Volkswagen AG, S. 10. 313 Vgl. Volkswagen AG, S. 10; Vgl. Muñoz (2020), S. 2. 314 Vgl. Volkswagen AG, S. 10.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

61

Frage 8 – Rollen des primären Jahresab-

schlusses und des Anhangs, Aggregation

und Disaggregation

(a) In den Paragraphen 20-21 des Exposure

Draft wird die vorgeschlagene Beschreibung

der Rollen der primären Jahresabschlüsse

und des Anhangs dargelegt.

(b) Die Paragraphen 25-28 und B5-B15 des

Exposure Draft enthalten Vorschläge für

Grundsätze und allgemeine Anforderungen

an die Aggregation und Disaggregation von

Informationen. In den Paragraphen BC19-

BC27 der Basis für Schlussfolgerungen wer-

den die Gründe des Board für diese Vor-

schläge beschrieben. Sind Sie mit den Vor-

schlägen einverstanden? Warum oder warum

nicht? Wenn nicht, welchen alternativen An-

satz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 13: Frage 8 – Rollen des primären Jahresabschlusses und des Anhangs, Aggregation

und Disaggregation

Die Anforderungen des Paragraph 72 des Exposure Draft verlangt, bei einer Ana-

lyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionsbereichen in der Gewinn- und

Verlustrechnung, eine Analyse nach dem Gesamtkostenverfahren im Anhang of-

fenzulegen. Dieser Vorschlag wird von einigen Kommentatoren kritisiert. Sie führe

nicht nur zu weniger Klarheit315 und schafft Schwierigkeiten316, sondern führt zu

erheblichen Kosten, die den Nutzen bei weitem überwiegen317. Die Anforderung

könnte zudem zu willkürlichen Zuweisungen führen318 und sei daher weniger not-

wendig319 und allgemein weniger hilfreich320. Insbesondere ist die Analyse der be-

trieblichen Aufwendungen nicht nur eine Wahl der Präsentation innerhalb des Jah-

resabschlusses, sondern kann erheblich die Gestaltung der zugrunde liegenden

Buchhaltungsprozesse beeinflussen321. Speziell das Umsatzkostenverfahren kann

315 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 316 Vgl. Islam (2020), S. 5. 317 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 11f; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 10; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 6; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8; Vgl. GSK (2020), S. 6. 318 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 319 Vgl. Islam (2020), S. 5; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 6; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 320 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 321 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 11f.

67%

28%5%

Rollen des primärenJahresabschlusses und des Anhangs,

Aggregation und Disaggregationn = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

62

auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen, sodass eine Vereinheitlichung der Me-

thoden abgelehnt wird, da die Neugestaltung der Buchhaltungsprozesse und die un-

terstützenden Subsysteme in sehr hohen Kosten resultieren322.

Die internationale QBE Insurance Group Versicherungsgesellschaft stellt ihre Auf-

wendungen auf funktionaler Basis gemäß IFRS 17.84, 87 und 103 dar, da dies als

die relevanteste für die Nutzer des Jahresabschlusses erachtet wird323. Es sei frag-

lich, ob es sinnvoll ist, von den Versicherern zu verlangen, auch die Analyse nach

Art im Aushang auszuweisen324. Das IASB muss zweifelsfrei feststellen, dass die

Nutzer von Jahresabschlüssen von Versicherungsgesellschaften Informationen

über nach Art klassifizierte Aufwendungen benötigen, um den Kosten-Nutzen-Ef-

fekt des Vorschlags richtig beurteilen zu können325.

Frage 9 – Analyse der Betriebsausgaben

In den Paragraphen 68 und B45 des Exposure Draft

werden Anforderungen und Anwendungsleitlinien

vorgeschlagen, die einem Unternehmen bei der Ent-

scheidung helfen sollen, ob es seine betrieblichen Auf-

wendungen nach dem Gesamtkostenverfahren oder

nach dem Umsatzkostenverfahren darstellt. Paragraph

72 des Exposure Draft schlägt vor, von einem Unter-

nehmen, das eine Analyse seiner betrieblichen Auf-

wendungen nach Funktionsbereichen in der Gewinn-

und Verlustrechnung vorlegt, eine Analyse nach dem

Gesamtkostenverfahren im Anhang zu verlangen.In

den Paragraphen BC109-BC114 der Grundlage für

Schlussfolgerungen werden die Gründe des Verwal-

tungsrats für die Vorschläge beschrieben.

Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum

oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen

Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 14: Frage 9 – Analyse der Betriebsausgaben

Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen sollen gemäß Exposure Draft definiert

werden, wobei deren Offenlegung im Jahresabschluss in einem einzigen Vermerk

erfolgen soll. Die Offenlegung kann bei der Bewertung von Beträgen in der

322 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 12. 323 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 6. 324 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 6. 325 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 6.

50%

17%

33%

Analyse der Betriebsausgabenn = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

63

Gewinn- und Verlustrechnung zwar hilfreich sein326 und kann die Konsistenz ver-

bessern327, kann jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen. So werden trotz der

in den Paragraphen B67 – B75 vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zur Identi-

fizierung ungewöhnlicher Erträge und Aufwendungen operative Schwierigkeiten

bei der Bestimmung, ob ein Posten ungewöhnlich ist oder nicht, bestehen328. Zudem

besteht die Gefahr einer doppelten Offenlegung, da die Posten sowohl im Anhang

als auch in der Fußnote offengelegt werden329.

Die Offenlegung in einer einzigen Fußnote wird daher von einigen Kommentaren

kritisiert330. Es wäre daher vernünftiger, die Posten offenzulegen, wenn andere As-

pekte des jeweiligen Postens und seiner Rechnungslegung diskutiert werden331; o-

der diese in einem separaten Abschnitt darzulegen332. Empfohlen wurde auch di-

verse Klarstellungen darüber, wie frühere Vorkommnisse gleicher oder ähnlicher

Posten berücksichtigt werden sollen und wie Unternehmen einen Fall angemessen

behandeln soll, wenn im Vorjahr ein Posten aus ungewöhnlich identifiziert, aber im

laufenden Jahr festgestellt wurde, dass der Posten nicht mehr der Definition ent-

spricht333.

Ein Kommentator schlägt vor, die Definition ungewöhnlicher Posten dahingehend

zu ändern, dass die Anforderung hinzugefügt wird, dass jene Posten auch in Bezug

auf Größe oder Wirkung so wesentlich sein sollten, dass diese für die Betrachtung

der Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens relevant sind334. Die Volkswagen

Gruppe fasst die vorgeschlagenen Änderungen wie folgt zusammen:

326 Vgl. Wells (2020), S. 2. 327 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 11. 328 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 13f; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 11; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9; Vgl. CSA (2020), S. 6; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2; Vgl. Yoshinaga (2020), S. 5f. 329 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2. 330 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 14; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9; Vgl. LAPFF (2020), S. 21. 331 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9. 332 Vgl. LAPFF (2020), S. 21. 333 Vgl. CSA (2020), S. 6. 334 Vgl. AAA (2020), S. 8.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

64

„Overall, nothing will really change compared to our presentation as of today, be-

side that we may duplicate content of the management report to the notes [...], while

putting us in permanent danger of misstatements, because of the unambiguous legal

terms used in the standard.“335

Frage 10 – Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben

(a) Paragraph 100 des Exposure Draft führt eine Definition von "ungewöhnlichen Einnahmen und Ausgaben" ein.

(b) Paragraph 101 des Exposure Draft schlägt vor, alle Unternehmen zu verpflichten, ungewöhnliche Erträge und Aufwen-

dungen in einer einzigen Anmerkung anzugeben.

(c) In den Paragraphen B67-B75 des Exposure Draft werden Anwendungsleitlinien vorgeschlagen, die einem Unternehmen

helfen sollen, seine ungewöhnlichen Erträge und Aufwendungen zu identifizieren.

(d) In den Paragraphen 101(a)-101(d) des Exposure Draft wird vorgeschlagen, welche Informationen in Bezug auf unge-

wöhnliche Erträge und Aufwendungen offenzulegen sind. In den Paragraphen BC122-BC144 der Grundlage für Schlussfol-

gerungen werden die Gründe des Board für die Vorschläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom Board erwogen, aber

abgelehnt wurden. Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternati-

ven Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 15: Frage 10 – Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben

Eine große Diskussion besteht hinsichtlich der Aufnahme von Managementleis-

tungskennzahlen und deren Offenlegung. Grundsätzlich könne dadurch die Rele-

vanz des Jahresabschlusses336 sowie die Transparenz und Konsistenz337 erhöht wer-

den, es bestehen jedoch erhebliche operative Anstrengungen, um sicherzustellen,

335 Volkswagen AG (2020), S. 13. „Insgesamt wird sich im Vergleich zu unserer heutigen Präsenta-tion nichts wirklich ändern, abgesehen davon, dass wir den Inhalt des Lageberichts im Anhang [...] duplizieren, wobei wir wegen der unmissverständlichen Rechtsbegriffe in der Norm permanent in die Gefahr von Fehlaussagen geraten“ (eigene Übersetzung) 336 Vgl. CSA (2020), S. 1; Vgl. AAA (2020), S. 4. 337 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12.

55%17%

28%

Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgabenn = 18

zustimmendteilweise zustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

65

dass die Fußnoten vollständige Angaben erhalten338. Es besteht die Gefahr, Sach-

verhalte aufgrund der Nutzung des vagen Begriffes „nützliche Informationen“ zu

verkomplizieren339. Die Offenlegung und Überwachung von Leistungskennzahlen

des Managements sollte nicht durch Rechnungslegungsstandard reglementiert wer-

den340.

Von einigen Kommentatoren werden diverse Begriffe, wie zum Beispiel hinsicht-

lich der „öffentlichen Kommunikation“ kritisiert341, da dieser zu weit gefasst sei

und somit die Kosten des Versuches, sich an die gesamte Öffentlichkeit zu wenden,

die Vorteile des Ansatzes überwiegend342. Für das CSA kann der Begriff „Leis-

tungskennzahl“ alleine schon zu Verwirrung führen, insbesondere für Interessen-

vertreter oder Unternehmen, die mit den Rechnungslegungsstandards nicht vertraut

sind beziehungsweise den gesetzlichen Anforderungen der Wertpapiergesetzge-

bung bezüglich anderer Leistungskennzahlen unterliegen, welche nicht durch die

Definitionen im Standardentwurf erfasst werden343.

Die Darstellung verschiedener Posten, die in der externen Kommunikation nicht

verwendet werden, kann die Nutzer verwirren und verdecke aufgrund der so ge-

schaffenen Informationsflut relevante Informationen344. Es sei notwendig, zu klä-

ren, welche die relevanten Leistungskennzahlen darstellen345 und unerlässlich, ge-

meinsame Kennzahlen, wie zum Beispiel EBITDA, zu definieren, wodurch sich die

Population der Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre eigenen Kennzahlen

zu formulieren, potenziell reduziert würde346. Die Anforderung in Paragraph 103

des Standardentwurf, dass Managementleistungskennzahlen Zwischensumme von

Einnahmen und Ausgaben darstellen, die

338 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10. 339 Vgl. LAPFF (2020), S. 21. 340 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2; Vgl. LAPFF (2020), S. 21f. 341 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16; Vgl. CSA (2020), S. 2f; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12. 342 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12. 343 Vgl. CSA (2020), S. 2. 344 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 17. 345 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7. 346 Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

66

i. in der öffentlichen Kommunikation außerhalb des Jahresabschlusses ver-

wendet werden;

ii. die von den IFRS-Standards vorgegebenen Gesamt- oder Zwischensummen

ergänzen; und

iii. den Nutzern die Ansicht der Geschäftsführung über einen Aspekt der finan-

ziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens mitteilen,

soll von einigen Kommentatoren bearbeitet werden. Es sei unklar, was mit „ergän-

zen“ und „von den IFRS-Standards festgelegten Gesamt- oder Zwischensummen“

gemeint ist347. Zudem wird in Frage gestellt, wie der Begriff der Managementleis-

tungskennzahl mit dem Begriff der Leistung gemäß IFRS 8: Segmentangaben in-

teragiert348.

Vom IASB wird gefordert, zu prüfen, wie die Offenlegung nicht anerkannter Leis-

tungskennzahlen des Managements außerhalb des Jahresabschlusses den Entschei-

dungsnutzen von jenen Managementleistungskennzahlen im Jahresabschlusses be-

einflussen kann349. Inkonsistenzen in den Abstimmungen und bei der Segmentbe-

richterstattung führe zu Verwirrung bei Interessengruppen350 . Von vielen der Kom-

mentatoren wird gefordert, mehr Klarheit und Definition in die Paragraphen 103 –

110 des Standardentwurfs über Management Performance Measures zu bringen351.

347 Vgl. CSA (2020), S. 1f; Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16. 348 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12; Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16. 349 Vgl. AAA (2020), S. 4. 350 Vgl. AAA (2020), S. 4. 351 Vgl. AAA (2020), S. 4ff; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12; Vgl. CSA (2020), S. 1ff; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2; Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 7f; Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16f.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

67

Frage 11 – Leistungskennzahlen für das Management

(a) Paragraph 103 des Exposure Draft schlägt eine Definition von "Leistungskennzahlen des Managements" vor.

(b) Paragraph 106 des Exposure Draft schlägt vor, ein Unternehmen zu verpflichten, in einem einzigen Vermerk Informati-

onen über seine Managementleistungskennzahlen offenzulegen.

(c) In den Paragraphen 106(a)-106(d) des Exposure Draft wird vorgeschlagen, welche Informationen ein Unternehmen über

seine Managementleistungskennzahlen offenlegen müsste. In den Paragraphen BC145-BC180 der Grundlage für Schlussfol-

gerungen werden die Gründe des Verwaltungsrats für die Vorschläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom Verwal-

tungsrat geprüft, aber abgelehnt wurden. Sind Sie damit einverstanden, dass Informationen über die vom Verwaltungsrat

definierten Leistungskennzahlen für das Management in den Jahresabschluss aufgenommen werden sollten? Warum oder

warum nicht? Sind Sie mit den vorgeschlagenen Offenlegungsanforderungen für Leistungsmessungen des Managements

einverstanden? Warum oder warum nicht? Falls nicht, welche alternativen Offenlegungen würden Sie vorschlagen und wa-

rum?

Abbildung 16: Frage 11 – Leistungskennzahlen für das Management

15 der 18 eingegangenen Comment Letter sprachen sich für die vom IASB be-

schriebenen Gründe aus, warum keine Anforderungen hinsichtlich des EBITDA

vorgeschlagen wurden. Jedoch wurde auch angemerkt, dass EBITDA eine meist

verbreitete Leistungskennzahl darstelle und eine Definition die Einheitlichkeit der

Darstellung fördere sowie Unternehmen von der Notwendigkeit befreien würde,

ständig zu definieren, was EBITDA sei352. Es sei widersprüchlich, von Unterneh-

men die Offenlegung von Leistungskennzahlen zu verlangen, gleichzeitig aber An-

stand davon zu nehmen, EBITDA zumindest für die Zwecke der Offenlegung zu

definieren353. Eine Definition würde einen gewissen Beitrag leisten354, eliminiere

352 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10. 353 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 8. 354 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 8; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10.

67%5%

28%

Leistungskennzahlen für das Managementn = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

68

dennoch nicht alle Probleme355, da Unternehmen wahrscheinlich ein bereinigtes E-

BITDA offenlegen werden356.

Frage 12 – EBITDA

Die Paragraphen BC172-BC173 der Basis for

Conclusions erklären, warum der Vorstand keine

Anforderungen in Bezug auf das EBITDA vorge-

schlagen hat.

Sind Sie damit einverstanden? Warum oder wa-

rum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen An-

satz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 17: Frage 12 – EBITDA

Die vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Kapitalflussrechnung zielen da-

rauf ab, das Betriebsergebnis als Ausgangspunkt für die indirekte Methode der Be-

richterstattung über Cashflows aus betrieblichen Tätigkeiten festzulegen und die

Klassifizierung von Zins- und Dividenden-Cashflows zu spezifizieren. Dieser Vor-

schlag könne zwar die Vergleichbarkeit der Kapitalflussrechnung zwischen Unter-

nehmen erhöhen357 und die Vielfalt in der Praxis beseitigen358, jedoch stehe die

Definition und Zusammensetzung von der Investitions- und Finanzierungskatego-

rie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht im Einklang mit denen aus der Kapi-

talflussrechnung359. Eine Abstimmung der Cashflow-Rechnung mit der Gewinn-

und Verlustrechnung sei daher aussagekräftiger und operationeller360.

Zudem bestehe Anwendungsprobleme, zum Beispiel bei der Abzinsung langfristi-

ger Rückstellungen, und die indirekte Methode führe dazu, dass Cash-Posten aus

der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeschlossen und willkürlich nicht

355 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 8. 356 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10. 357 Vgl. AAA (2020), S. 6; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 358 Vgl. AAA (2020), S. 6. 359 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11; Vgl. Wells (2020), S. 2; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 360 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11.

83%

17%

EBITDAn = 18

zustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

69

zahlungswirksame Posten einbezogen werden361. Es wird dem IASB angeraten, die

Durchführung eines separaten Projektes zu IAS 7: Kapitalflussrechnung in Erwä-

gung zu ziehen362.

Frage 13 – Kapitalflussrechnung

(a) Die vorgeschlagene Änderung des Paragraphen

18(b) von IAS 7 würde verlangen, dass das Betriebs-

ergebnis der Ausgangspunkt für die indirekte Methode

der Berichterstattung über Cashflows aus der betrieb-

lichen Tätigkeit sein muss.

(b) Die vorgeschlagenen neuen Paragraphen 33A und

34A-34D des IAS 7 würden die Klassifizierung von

Zins- und Dividenden-Cashflows spezifizieren. In den

Paragraphen BC185-BC208 der Basis für Schlussfol-

gerungen werden die Gründe des Board für die Vor-

schläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom

Board in Betracht gezogen, aber abgelehnt wurden.

Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum

oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen

Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?

Abbildung 18: Frage 13 – Kapitalflussrechnung

Zu den 13 Fragen, die sich spezifisch auf die Änderungsvorschläge bestehen, be-

steht darüber hinaus die Möglichkeit, dem IASB weitere Anmerkungen und Vor-

schläge zu unterbreiten.

Das Accountancy Europe schlägt vor, den Zeitpunkt der Erstanwendung des Stan-

dards zu prüfen, damit es keine Überschneidungen mit anderen Standards gibt und

beispielsweise Versicherungsgesellschaften die Auswirkungen des neuen IFRS 17

verstehen können363. Zudem herrsche im Paragraph 82 des Exposure Draft die An-

forderung, den Goodwill als einen separaten Posten in der Bilanz auszuweisen,

während das Discussion Paper über Goodwill und Wertminderung empfiehlt, das

gesamte Eigenkapital vor und nach Goodwill auszuweisen364. Um dieser Diskre-

panz entgegen zu kommen, soll das IASB feststellen, welcher der Anforderungen

361 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11; Vgl. LAPFF (2020), S. 22. 362 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13. 363 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13. 364 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13f.

61%6%

33%

Kapitalflussrechnungn = 18

zustimmend

teilweisezustimmendablehnend

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

70

am relevantesten ist365. Accountancy Europe vertritt die Ansicht, Goodwill in einer

separaten Zeile innerhalb des Anlagevermögens auszuweisen, da dies nützlich sei

und der Einzigartigkeit des Postens angemessen Rechnung trägt366.

Für das Local Authority Pension Fund Forum (LAPFF) arbeitet das IASB mit dem

falschen Modell367. Das IFRS-System habe einen theoretischen Rahmen geschaf-

fen, der sich nicht auf Geschäfts- oder Investitionsprinzipien oder auf die rechtli-

chen Rahmenbedingungen stützt, die der Rechnungslegung zugrunde liegen368. Da-

her sei das IFRS-System zufällig und schaffe Probleme369. Die Mitarbeiter des

LAPFF empfehlen, die Aussagen zur Unternehmensfortführung zu überarbeiten,

indem die tatsächlichen Bedingungen für die Fortführung des Unternehmens fest-

gelegt werden370.

Die QBE Insurance Group wünscht sich einen konsistenten Ansatz in IAS 1 und

IFRS 17371. Es sei unklar, warum das IASB vorschlägt, die Darstellung des Netto-

betrages der Erträge oder Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträ-

gen zu verlangen, während IFRS 17.86 Versicherungen erlaubt, entweder einen ein-

zigen Betrag darzustellen oder die vom Rückversicherer zurückerhaltenen Beträge

und eine Aufteilung der gezahlten Prämie getrennt darzustellen372.

Das Financial Reporting Committee of the Institute of Management Accountants

wiederum hat Bedenkungen, ob die zusätzlichen Anforderungen für ungewöhnliche

Posten dazu führen könnten, dass ein Unternehmen zur Offenlegung sensibler In-

formationen verpflichtet wird und unterbreitet daher den Vorschlag, eine soge-

nannte „Safe-Harbor“-Sprache einzuführen, die es den Unternehmen erlaubt, sen-

sible Angaben wegzulassen373.

365 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 14. 366 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13f. 367 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 368 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 369 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 370 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 371 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 9. 372 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 9. 373 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

71

Die Volkswagen AG merkt an, dass es nicht mehr als einen Einnahmen-Einzelpos-

ten geben sollte374. Der Vorschlag der Volkswagen AG, nur einen einzigen Einnah-

meposten auszuweisen, der die oberste Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung dar-

stellt, würde die Nutzer von Jahresabschlüssen nicht verwirren und führe zu weni-

ger Komplexität375. Des Weiteren berge das Konzept der nicht obligatorischen il-

lustrativen Beispiele die Gefahr von Falschangaben und sei in der Praxis nicht gut

umsetzbar, da sie einen gewissen gerichtlich durchsetzbaren Charakter aufweisen,

das IASB jedoch formell weder der Gesetzgeber in Europa ist, noch diese Form der

Auslegung mit dem regulären Ansatz des Europäischen Gerichtshofs überein-

stimmt376. Stattdessen wird vorgeschlagen, verbindliche Standardmodelle mit ei-

nem klaren Regelwerk für diverse Industrie-Zweige auszuarbeiten, welches eindeu-

tige Materialitätsschwellen beinhalte377. Die rückwirkende Erstanwendung von 18

bis 24 Monaten sei außerdem nicht ausreichend, da die Anwendung in der Regel

ein Jahr vor dem ersten Geschäftsjahr der Einführung beginne und somit lediglich

ein Jahr für Anpassung, Einführung und Umsetzung bleibt378. Es wird daher emp-

fohlen, die erstmalige Anwendung auf mindestens 18 bis 24 Monate vor Beginn der

vorherigen Periode zu erweitern379.

374 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 18. 375 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 18. 376 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 18. 377 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 19. 378 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 23. 379 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 23.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

72

9 Kritische Auseinandersetzung

9.1 Nutzer von Jahresabschlüssen und Bereitstellung entscheidungsre-levanter Informationen

Im Zuge des Exposure Draft und dessen Ziel scheint es angemessen, zu hinterfra-

gen, zu welchem Zweck Finanzberichte genutzt werden. Cascino et al. (2014) ha-

ben die wissenschaftliche Literatur über die Verwendung von Informationen zur

Finanzberichterstattung durch Kapitalgeber gesichtet und analysiert. Festgestellt

wurde, dass die Kapitalgeber heterogen sind und sich ihre Informationsbedürfnisse

sowie -nachfrage untereinander systematisch unterscheiden380.

Theoretische Studien, die untersucht wurden, zeigen hinsichtlich ihrer Ziele einen

unterschiedlichen Informationsbedarf auf. Besteht für Kapitalgeber die Möglich-

keit, ihre vertragliche Vereinbarungen zu dem Unternehmen zu beeinflussen, wei-

sen sie eher über einen hohen Bedarf an Rechnungslegungsinformationen, während

andere Kapitalgeber, wie interne und institutionelle externe Investoren, eher Infor-

mation zur Finanzbuchhaltung nachfragen, um Ansprüche an berichtende Unter-

nehmen zu bewerten381. Des Weiteren nutzen Kapitalgeber mehrere Informations-

quellen, die miteinander agieren382. So ziehen interne Kapitalgeber die benötigten

Buchhaltungsinformationen überwiegend aus verifizierten, standardisierten und

objektiven Ankern und nutzen die Finanzberichterstattung zur Bewertung des Ma-

nagements383. Einzelne Kapitalgeber und Handelsgläubiger tendieren zur Verwen-

dung gefilterter Informationen, die von Intermediären bereitgestellt werden384. Pri-

vate Investoren erhalten ihre Informationen vielmehr über direkte Kommunikati-

onskanäle, verwenden bei vertraglichen Vereinbarungen in einem erheblichen Um-

fang auch geprüfte Berichterstattungsinformationen 385.

380 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 381 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 382 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 383 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 384 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 385 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

73

Nichtsdestotrotz kann wenig über die tatsächliche Nutzung von Informationen

durch Investoren gesagt werden386. Die gezogenen Schlussfolgerungen basieren auf

Archivdaten, die statt der Aktivitäten der Kapitalgeber zur Informationsbeschaf-

fung das aggregierte Verhalten widerspiegeln387. Zudem sind kaum direkte Nach-

weise vorhanden und diejenigen, die verfügbar waren, sind überwiegend veraltet

und basieren oftmals auf künstlichen Versuchsanordnungen388.

Die dargelegte Heterogenität der Nutzer erschwere die ex ante Identifizierung einer

dominanten Nutzergruppe389. Auf der anderen Seite werde die Finanzberichterstat-

tung für einen allgemeingültigen Zweck in Frage gestellt, da heterogene Nutzer

über heterogene Ansprüche verfügen390. Es scheint unklar, warum Finanzbuchhal-

tungsinformationen auf eine Art und Weise dargelegt werden sollen, sodass sie ein

ganzheitliches Bild des berichtenden Unternehmens vermitteln391.

Es erscheine konzeptionell sinnvoll zu sein, jene Informationen zu optimieren, so-

fern andere Quellen zur Informationsbeschaffung verfügbar sind392. Der Wettbe-

werbsvorteil der Finanzberichtsinformationen liege laut Cascino et al. in ihrer Ob-

jektivität, Regelmäßigkeit, Überprüfbarkeit sowie Standardisierung393. Somit erfor-

dere die Entwicklung einer konzeptionellen Grundlage letztendlich politische Ent-

scheidung, da verschiedene Nutzer über unterschiedliche Informationsbedürfnisse

und -quellen sowie Fähigkeiten zur Datenverarbeitung verfügen394. Die Bevorzu-

gung des Informationsbedarfs einer Gruppe von Investoren gegenüber dem einer

anderen führe Verteilungseffekte nach sich395.

386 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 387 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 388 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 389 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 390 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 391 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 392 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 393 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 394 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 201. 395 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 201.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

74

9.2 Finanzberichte und ihre Entscheidungsnützlichkeit

Einen näheren Blick sollte im Zuge der Diskussion um die primären Jahresab-

schlüsse auch auf die Entscheidungsnützlichkeit geworfen werden. Der allgemeine

Zweck der Finanzberichterstattung besteht darin, entscheidungsrelevante Informa-

tionen zu liefern, um Bedürfnisse von Nutzern zu erfüllen. Insbesondere benötigen

Nutzer von Jahresabschlüssen Informationen, um zukünftige Cashflows vorhersa-

gen und Investitionsentscheidungen treffen zu können. Somit sollen Finanzberich-

ten dazu dienen, Informationen bereitzustellen, welche für die Bewertungszwecken

nützlich sind.

Benutzer von Jahresabschlüssen benötigen vorausschauende Informationen, die vor

allem für die Prognose finanzieller Ströme für die nächsten zwei bis drei Jahre eine

wichtige Position einnehmen396. Bei einer Cashflow-Prognose wird eine Hochwer-

tigkeit einer Vorhersage erreicht, wenn jegliche Abgrenzungen und Rückstellungen

offengelegt werden397. Darüber hinaus ist bei einer Investitionsanalyse neben dem

Betriebskapital auch das eingesetzte Kapital von Interesse398.

Die Finanzberichterstattung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn Manager im

Namen ihrer Aktionäre handeln. Dabei besteht die Gefahr, dass die Manager nicht

im Interesse der Aktionäre agieren. Als Instrument zur Kontrolle und Überwachung

der Principal-Agent-Beziehungen kommt der Finanzbericht zum Einsatz, wobei an-

gemerkt werden muss, dass es analytisch problematisch ist, sowohl den Bewer-

tungs- als auch den Stewardship-Zweck in einem einzigen Finanzbericht zu erfüll-

ten399. Folglich müssen Unternehmen flexibel sein und Änderungen wie Kompro-

misse eingehen, um beiden Zwecke zu entsprechen.

Nutzer sind in der Lage durch Schätzungen des Fair Values von Informationen,

Analysen endogener und exogene Faktoren durchzuführen400. Somit können

396 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 4. 397 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 4. 398 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 4. 399 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 400 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

75

Stewardship-Entscheidungen verbessert werden401. Dies sei darauf zurückzufüh-

ren, dass Fair-Value-Informationen transparenter diejenigen Daten liefern, die be-

nötigt werden, um im Zusammenhang der Principal-Agent-Beziehung die Oppor-

tunitätskosten auf angemessene Weise zu berücksichtigen402. Gleichwohl hängt

dies davon ab, dass Nutzer über ausreichende Informationen sowohl über histori-

sche Kosten als über die Schätzungen des Fair Values erhalten403.

Bei der Beurteilung der Entscheidungen und Handlungen der Manager eines Un-

ternehmens benötigen die Anwender von Jahresabschlüsse Informationen über die

Absicht oder den Zweck des Eingehens einer Verbindlichkeit oder des Erwerbes

eines Vermögenswertes, wobei bei letzterem abgewogen werden muss, ob der Ver-

mögenswert für Investitions- oder zu Betriebszwecken angeschafft wurde404. Bei

Investitionszwecken stelle die Schätzung des Fair Values eine angemessenere Vor-

gehensweise dar405.

9.3 Mehr Struktur in der Ergebnisrechnung?

Der Exposure Draft ED/2019/7 befasst sich mit der verbesserten Darstellung von

Finanzinformationen im primären Jahresabschluss und dem ihm begleitenden An-

gaben im Anhang. Das IASB reagiert damit auf die zahlreichen Forderungen der

Nutzer und Investoren nach einem Projekt zur Leistungsberichterstattung. Erstma-

lig werden direkt Anforderungen an unternehmensindividuelle, alternative Leis-

tungskennzahlen adressiert und ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen defi-

niert. Der Schwerpunkt des ED/2019/7 und dessen Vorschläge beziehen sich auf

die Darstellung der Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung. Insbesondere

soll die Gewinn- und Verlustrechnung in Betriebsbereich, die integralen assoziier-

ten Unternehmen und Joint Ventures, Investitionsbereich und Finanzierungsbereich

aufgeteilt werden.

401 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 402 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 403 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 404 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 405 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

76

Um das Projekt zu den primären Jahresabschlüssen angemessen zu würdigen, wur-

den die Aufzeichnungen der IASB-Sitzungen analysiert und kodiert. Bei den Auf-

zeichnungen der IASB-Sitzungen es sich um unbearbeitete MP3-Audiodateien, die

auf der Website des IFRS abrufbar sind. Analysiert und kodiert wurden 27 Sitzun-

gen des IASB, die zwischen Juni 2015 und November 2019 stattfanden. Im Anhang

1 findet sich eine Übersicht der Dateien und deren thematischen Inhalte.

Die durchgeführte Inhaltsanalyse der Audiodateien ist eine qualitative Forschungs-

methode, mit dem Ziel, den Inhalt durch Vereinfachung zu strukturieren und zu

beschreiben. Die Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Kodierungen. Dabei bezieht

sich die Kodierungen darauf, welche Argumente vom IASB hinsichtlich der vorge-

schlagenen Änderungen hervorgebracht wurden. Insgesamt handelt es sich um

1.779 Kodierungen. Das IASB argumentierte in ihren Sitzungen, dass die vorge-

brachten Änderungsvorschläge nützlich seien (14,05 %), die Konsistenz von Jah-

resabschlüssen erhöhe (13,27 %), die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ver-

bessere (12,25 %) und zu mehr Relevanz der primären Jahresabschlüsse (09,05 %)

führe. Darüber hinaus tragen die Änderungen zu mehr Klarheit (8,09 %) und Ver-

ständlichkeit (7,20 %) bei und führen zu besseren Informationen (7,14 %). Schließ-

lich werde mehr Struktur in den primären Jahresabschlüssen (4,95 %) erreicht.

Die neue Gewinn- und Verlustrechnung soll ermöglichen, Leistungsmessungen des

Managements auszuweisen, welche die Sicht des Managements zur finanziellen

Leistung darlegen. Unternehmen sollen in Zukunft an einer gesonderten Stelle ihre

Leistungskennzahlen erläutern und erklären, dass diese Kennzahlen die Sicht des

Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung darstellen. Im Hinblick

auf die Änderungsvorschläge des IASB wird den Unternehmen ein erhöhter Mehr-

aufwand zukommen. Sie müssen zukünftig ihre Leistungskennzahlen analysieren,

ob diese als Managementleistungskennzahlen gelten, eine Verpflichtung, andere

verwendete Leistungskennzahlen zu erläutern besteht jedoch nicht. Die vom IASB

vorgenommene Abgrenzung ist durchaus eng und führt zu erheblichen Anpassun-

gen in den Rechnungslegungssystemen der Unternehmen, was wiederum in Mehr-

kosten resultiert.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

77

Tabelle 1: Distribution of argument codings across the IASB meetings between June 2015 and November 2019

24/06/15 19/04/16 17/05/16 15/11/16 14/12/16 21/03/17 21/06/17 21/09/17 14/11/17 13/12/17 24/01/18 20/02/18 24/04/18 22/05/18 21/06/18

Comparability 1 2 14 14 16 28 19 20 5 11 6 5 10 28

Better information 5 1 8 15 2 11 18 4

Usefulness 3 1 10 9 14 12 24 9 9 17 7 5 19 9

Understandability 2 1 6 11 6 7 9 14 8 9 10 9 2

Credibility 3 1 1 1 4 1

Transparency 3 2 4 11 1 2 1 3 4

Discipline 3 5 9 9 9 6 4 2 Consistency 1 1 2 12 6 9 15 20 9 7 14 24 15 8 3

Relevance 1 13 1 3 14 7 5 1 10 28 13 8 9 Better communica-tion 2 3 1 3 4 1 5 3 4 6 5

Flexibility 1 3 14 3 1 1 3 1

Clarity 3 3 5 1 8 18 5 13 6 7 8

Simplification 1 6 2 1 3 5 5 4 3 3 1

Significance 1 1 6 1 2 3 High Quality 3 1 1 3 2

Cost benefits 5 1 1 4 1 2

Alignment 6 4 1 2 4 6 3 Predictability 2 2 1

More structure 19 3 8 8 5 2 5 3 4 2

sum 7 12 9 107 83 86 131 107 83 67 98 100 82 98 66

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

78

20/09/18 24/10/18 14/11/18 12/12/18 07/02/19 13/03/19 11/04/19 14/05/19 17/06/19 24/07/19 25/09/19 19/11/19 sum

Comparability 5 2 7 6 8 3 6 2 218

Better information 10 6 3 13 6 16 5 4 127

Usefulness 25 1 21 11 14 6 12 2 3 3 4 250

Understandability 3 1 4 3 1 4 10 2 1 5 128

Credibility 1 1 13

Transparency 1 5 1 14 1 53

Discipline 1 5 4 16 1 74

Consistency 13 3 5 14 13 17 7 1 4 5 5 3 236

Relevance 13 3 2 7 5 15 1 1 1 161

Better communication 1 2 1 3 4 48

Flexibility 1 1 1 30

Clarity 12 3 3 5 12 5 15 1 4 4 2 1 144

Simplification 5 2 1 2 2 1 4 4 1 1 57

Significance 11 1 26

High Quality 1 1 1 13

Cost benefits 14 5 2 3 1 2 1 42

Alignment 1 1 1 5 1 1 1 1 38

Predictability 1 25 2 33

More structure 3 1 1 5 2 8 1 3 4 1 88

sum 120 14 61 60 84 75 125 4 33 29 26 12 1779

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

79

Grote und von Keitz (2020) untersuchten Auszüge aus Konzernabschlüssen 2018

von 98 Unternehmen, wie bisher die Wahlrechte ausgeübt werden406. Sie konnten

feststellen, dass die untersuchten Unternehmen im Schnitt 3,7 Zwischensummen

auswiesen, wobei die Definition und Bezeichnung der Zwischensumme sehr unter-

schiedlich sind, insbesondere die Zwischensummen „Betriebsergebnis“ und „Fi-

nanzergebnis“407. Auch die meisten der Aufwands- und Ertragsposten unterschei-

den sich hinsichtlich ihrer Definition und Bezeichnungen408. Somit kann das IASB

mit seiner geplanten Neufassung des Standards die Vielfalt in der Praxis entgegen-

wirken und die Vergleichbarkeit erhöhen, wenn die Zwischensumme „Betriebser-

gebnis“ vereinheitlicht wird.

Bei der Bestimmung von Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren steht unter anderem

im Vordergrund, welche Methoden die nützlichsten Informationen über die Schlüs-

selkomponenten und Treiber der Rentabilität des Unternehmens liefert409. Eine

Kombination von beiden Verfahren ist unzulässig410. Die Auswirkungen auf die

Praxis hinsichtlich der Anforderungen zum Gesamt- und Umsatzkostenverfahren

beziehen sich vor allem auf die Angabepflichten im Anhang. So wird die Einfüh-

rung die Angabepflichten im Anhang erweitern, da zukünftig alle betrieblichen

Aufwendungen der Art nach aufzugliedern sind411. Dies führt nicht nur zu Mehr-

aufwand, sondern unter Umständen auch zu erhöhten Kosten der Unternehmen, die

Umstellungen in ihren Buchhaltungssystemen vornehmen müssen. Die zusätzliche

Aufschlüsselung der Kosten nach Art bei Unternehmen, welche das Umsatzkosten-

verfahren nutzen, kann allerdings zu Verbesserungen der Entscheidungsrelevanz

führen.

Das IASB schlägt vor, die Art und den Betrag ungewöhnlicher Posten anzugeben

und bezieht sich bei der Abgrenzung direkt auf den Vorhersagewert („predictive

value“). Jene Erträge und Aufwendungen werden nur als ungewöhnlich klassifi-

ziert, wenn sie über einen begrenzten Vorhersagewert besitzen. Gemäß Paragraph

100 des Entwurfs haben Erträge und Aufwendungen einen begrenzten

406 Vgl. Grote/von Keitz (2020). 407 Vgl. Grote/von Keitz (2020), S. 211. 408 Vgl. Grote/von Keitz (2020), S. 211. 409 Vgl. IASB (2020b), S. 58. 410 Vgl. IASB (2020b), S. 58. 411 Vgl. IASB (2020b), S. 58.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

80

Prognosewert, wenn zu erwarten ist, dass in der Art und Höhe ähnliche Erträge oder

Ausgaben für mehrere zukünftige Jahresberichtsperioden nicht auftreten werden.

Somit fungieren diese als Input zur Prognose künftiger Erträge und Aufwendungen.

Ungewöhnlich hohe Bewertungsanpassungen, welche aus der Zeitwertbewertun-

gen von Vermögenswerten resultieren, werden hingegen nicht als ungewöhnliche

Erträge/Aufwendungen gesehen, da sie regelmäßig auftreten.

Zwischen den hervorgebrachten Argumenten auf den IASB-Sitzungen und den Än-

derungsvorschlägen kann eine gewisse Diskrepanz festgestellt werden. Das IASB

argumentiert, dass die Neufassung des Standards in sich mehr konsistent sei, jedoch

sind erhebliche Inkonsistenzen, insbesondere bei Definitionen und Beschreibungen

erkennbar. Einige Vorschläge, wie die Einführung von Zwischensumme kann die

Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zwar erhöhen. Im Hinblick auf die Anfor-

derungen des Gesamt- und Umsatzkostenverfahren scheint es, dass das IASB ver-

sucht, die Jahresabschlüsse eher zu vereinheitlichen als vergleichbar zu machen. Im

Hinblick auf die Heterogenität der Nutzer von Jahresabschlüssen sowie deren hete-

rogenen Nachfragen scheint es fraglich, ob die Finanzinformationen eines Unter-

nehmens auf eine „einheitliche“ Art und Weise dargestellt werden sollen.

Des Weiteren argumentiert das IASB, dass die Änderungsvorschläge zu weniger

bedeutenden Systemauswirkungen führen und sich demzufolge die Implementie-

rungskosten in Grenzen halten, allerdings wird befürchtet, dass die Umstellung der

Systeme in immensen Kosten resultiert. Kostenvorteile können demzufolge in de

Änderungsvorschlägen nicht gesehen werden412.

Das IASB vertrat in ihren Sitzungen den Standpunkt, dass die Änderungen des IAS:

1 für die Nutzer und Interessenvertreter nützlich seien und eine verbesserte Ver-

gleichbarkeit hergestellt werden kann. Untersucht man bestehende Wahlrechte und

Ermessenspielräume des Exposure Draft, fällt auf, dass insbesondere zwei erhebli-

che Wahlrechte geschaffen werden. Zum einen besteht ein Wahlrecht bezüglich der

Erträge und Aufwendungen im betrieblichen Bereich eines Unternehmens, sofern

Finanzierungsdienstleistungen zu den Hauptgeschäftstätigkeiten zählen. Zum an-

deren können Unternehmen ihre Zinszahlungen und erhaltenen Dividenden in ein

412 Vgl. Tabelle 1. Dies stimmt weitestgehend mit der Argumentation des IASB überein. Lediglich 2,36% der Kodierungen beziehen sich auf „Cost benefits“.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

81

und dieselbe Cashflow-Kategorie einteilen, wenn diese Geschäftsvorfälle aus der

Bereitstellung von Finanzierungsdienstleistungen resultieren. Daraus folgen Er-

messenspielräume bei der Beurteilung seitens der Unternehmen, ob bestimmte Fi-

nanzierungstätigen zu den Hauptgeschäftstätigkeiten zählen. Darüber hinaus be-

steht die Möglichkeiten seitens der Unternehmen, mehrere Hauptgeschäftstätigkei-

ten im betrieblichen Bereich darzustellen. Zusätzliche Ermessensspielräume und

Wahlrechte vermindern die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Einheiten so-

wie die Ergebnisse im Periodenvergleich. Dies wiederrum kann zur Beeinträchti-

gung der glaubwürdigen Darstellung von Informationen führen, sodass der Stand-

punkt des IASB, mehr Vergleichbarkeit zu schaffen, nicht ausnahmslos zugestimmt

werden kann.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

82

10 Thesenförmige Zusammenfassung

Das IASB reagiert mit dem Standardentwurf „General Presentation and Disclosure“

auf die jahrelange Forderung nach einem überarbeiteten Modell zur Leistungsbe-

richterstattung. Nutzer von Jahresabschlüssen forderten insbesondere die Einfüh-

rung von mehr vordefinierten Zwischensummen und Einzelposten in einem Ab-

schluss sowie stärkere Aufgliederung der Informationen im primären Jahresab-

schluss und im Anhang. Die Änderungsvorschläge wurden im Zusammenhang mit

dem Projekt „Primäre Abschlussbestandteile“ („Primary Financial Statements“)

entwickelt, das ein Teil der Arbeit zur „besseren Kommunikation in der Finanzbe-

richterstattung“ („Better Communication in Financial Reporting) darstellt. Im Mit-

telpunkt stehen Änderungen an der Gewinn- und Verlustrechnung und die darauf

bezogenen Angabepflichten.

Die Einführung von festgelegten Kategorien und Zwischensummen, der Ausweis

zu integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und zu Joint Ventures

und die Einführungen von individuellen Erfolgskennzahlen gehören zu den wesent-

lichen Änderungen. Erstmalig lassen sich Anforderungen an die Darstellung und

Offenlegung von Managementleistungskennzahlen sowie von ungewöhnlichen Er-

trägen und Aufwendungen finden. Änderungen hinsichtlich der Kapitalflussrech-

nung und der Bilanz sind eher marginaler Natur.

Positiv zu bewerten sind die Offenlegungs- und Überleistungsanforderungen der

vom Management verwendeten Leistungskennzahlen und die Offenlegungen von

ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen. Dies trägt zu mehr Transparenz der

Jahresabschlüsse bei. Ebenso trägt die Einführung der Zwischensumme „Betriebs-

ergebnis“ zu mehr Vergleichbarkeit und Struktur bei. Zu erwarten ist bezüglich der

Darstellungen der Aufwendungen nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren eine

konsistente und einheitlichere Anwendung, was zu einer Verbesserung der Ver-

gleichbarkeit beitragen kann.

Kritisch zu bewerten sind zum einen die zusätzlichen Ermessensspielräume und

Wahlrechte, insbesondere aus der Sicht der vom IASB argumentieren Verbesserung

der Vergleichbarkeit. Auch die nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entspre-

chende, konsistente Struktur der Kapitalflussrechnung ist zu bemängeln, da sie die

Verständlichkeit für die Nutzer von Jahresabschlüssen erheblich beeinträchtigen

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

83

kann. Weder die Gewinn- und Verlustrechnung noch die Kapitalflussrechnung er-

halten eine Anforderung zur Detailgliederung. Zuordnungsfragen bestehen in der

Qualifikation der „Hauptgeschäftsaktivitäten“ eines Unternehmens. Dies kann dazu

führen, dass Erträge und Aufwendungen als betrieblich klassifiziert werden, die an-

sonsten über einen Finanzierungs- oder Investitionscharakter verfügen. Das IASB

verpasst die Gelegenheit, klare Beschreibungen und Definitionen zu liefern.

Dem Grunde kann die Neufassung des Standards die Vergleichbarkeit zwischen

Unternehmen verbessern und die Transparenz der primären Jahresabschlüsse erhö-

hen. Jedoch kann vermutet werden, dass das IASB bewusst Ermessenspielräume

schafft bzw. offenlässt, um eine umfangreiche Diskussion anzuregen und möglich-

erweise im Nachgang eine Nachjustierung der Vorschläge vornimmt. Daher sind

noch einige Anpassungen des IASB zu erwarten.

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

84

11 Anhang

Anhang 1: Audio-Dateien der IASB Sitzungen von Juni 2015 bis November 2019

thematische Inhalte der IASB-Sitzungen

Dauer der

Audio-

Dateien

hh:mm:ss

Juni 2015

• Rückblick: Forschungsprojekt zur Leistungsbericht-

erstattung

• Leistungsberichte und Projektüberlegungen

00:46:55

April 2016 • Primary Financial Statements: Analyse der Com-

ment Letter (2015 Agenda-Konsultation) 00:29:23

Mai 2016

• Primary Financial Statements: vorgeschlagener An-

satz zur Neuausrichtung des Projekts (2015 Agenda-

Konsultation)

00:28:42

November

2016

• Analyse der Präsentation von Jahresabschlüssen

• Verwendung von Leistungsmessungen

• Literaturübersicht

• Zusammenfassung des Einsatzes zum Umfang des

Projekts

• Zehn mögliche Ansätze, die während des Einsatzes

vorgestellt wurden

02:03:00

Dezember

2016

• Umfang des Projekts - Erklärung(en) zur finanziellen

Leistung

• Umfang des Projekts - andere primäre Finanzbe-

richte und Segmentberichterstattung

02:25:00

März 2017

• Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT)

• Messung der Betriebsleistung des Managements

• Allgemeine Hinweise zur Klassifizierung, Aggrega-

tion und Disaggregation

02:37:00

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

85

Juni 2017

• Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und

Steuern (EBIT) - Ansätze zur Beschreibung der Kapi-

talstruktur

• Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und

Steuern (EBIT) - Entwicklung eines prinzipienbasier-

ten Ansatzes

• Management-Leistungsmessungen

• Bereinigter Gewinn pro Aktie (EPS)

• Darstellung des Anteils am Gewinn oder Verlust von

assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die

nach der Equity-Methode bilanziert werden

03:15:50

September

2017

• Struktur der Erklärung(en) zur finanziellen Leis-

tungsfähigkeit - Einführung einer Investitionskatego-

rie und zusätzlicher Zwischensummen

• Analyse der Ausgaben nach Funktion und Art

02:43:56

November

2017

• Darstellung einer Investitionskategorie in der/den

Erklärung(en) zur finanziellen Leistungsfähigkeit

• Definition von Finanzerträgen/-aufwendungen

• Bessere Möglichkeiten zur Kommunikation des

sonstigen Gesamteinkommens (OCI)

02:41:51

Dezember

2017

• Zielsetzung und geeignete Standorte für die Messung

der Managementleistung (MPM)

• Überblick über die angestrebten Verbesserungen in

der Kapitalflussrechnung

• Einstufung von Zinsen und Dividenden in der Kapi-

talflussrechnung

• Erste Überlegungen zu weiteren gezielten Verbesse-

rungen der Kapitalflussrechnung

02:24:37

Januar

2018

• Anforderungen an Management-Leistungsmessun-

gen (MPMs)

• Darstellung des Anteils am Gewinn oder Verlust von

integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ven-

tures

03:40:19

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

86

Februar

2018

• Klarstellung der Anforderungen an Management-

Leistungsmessungen (MPMs)

• Vom Management definierte bereinigte Kennzahlen

zum Gewinn pro Aktie (EPS)

• Darstellung der Geldflüsse von integralen und nicht-

integralen Gesellschaften und Joint Ventures

02:07:32

April 2018

• Klarstellung der Anforderungen an Management-

Leistungsmessungen (MPMs)

• Vom Management definierter bereinigter Gewinn

pro Aktie (bereinigtes EPS)

02:02:26

Mai 2018

• Ergebnisse der NSS-Disaggregationserhebung

• Zusätzliche Vorschläge zur Aggregation und Disag-

gregation

• Vorschläge des Personals zur Analyse der Ausgaben

nach Funktion oder Art

• Offene Fragen zu Management-Leistungsmessungen

(MPMs) und angepassten EPS

02:25:22

Juni 2018

• Vorläufige Analyse der Anwendung von Projektvor-

schlägen von Finanzunternehmen

• Vorläufige Erkenntnisse zur aktuellen Meldepraxis

02:28:23

September

2018

• Umfang der Vorschläge für Zwischensummen in der

Gewinn- und Verlustrechnung

• Umfang der Vorschläge für Zwischensummen in der

Gewinn- und Verlustrechnung: Illustrationen mögli-

cher Auswirkungen von Personalvorschlägen auf ei-

nige Arten von Entitäten

• Ungewöhnliche oder seltene auftretende Gegen-

stände

• Darstellung der Ergebnisse von integralen und nicht-

integralen Mitarbeitern und Joint Ventures in der/den

Erklärung(en) der finanziellen Leistung

• Projektvorschlag - Überführung des Projekts in das

normsetzende Programm

04:36:23

Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

87

Oktober

2018 • Beschreibungen von Zwischensummen 00:49:02

November

2018

• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen

des Ausschusses

• EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschrei-

bung und Amortisation)

• Vorlagen oder Beispiele

• Mindestpositionen

02:17:04

Dezember

2018

• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen

des Ausschusses

• Darstellung von Management-Leistungsmessungen

mit Hilfe von Spalten

• EBITDA

01:51:25

Februar

2019

• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen

des Ausschusses

• Klassifikation von Einnahmen und Ausgaben nach

Finanzinstituten

• Offene Fragen zur Kapitalflussrechnung

• Illustrationen für Finanzinstitute

02:39:37

März 2019 • Zusätzliche Vorschläge zu Mindestpositionen

• Ungewöhnliche Gegenstände 02:11:57

April 2019

• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen

des Ausschusses

• Änderungsvorschläge für Management-Leistungs-

messungen (MPMs)

• Offene Fragen für Finanzinstitute

02:09:09

Mai 2019

• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen

des Ausschusses

• Das Konsultationsdokument - ein Diskussionspapier

oder ein Expositionsentwurf?

00:13:41

Juni 2019 • Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen 01:38:36

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• Klassifizierung von Wechselkursdifferenzen und

Fair-Value-Gewinnen und -Verlusten bei Derivaten in

der/den Erklärung(en) zur finanzielle Leistung

• Aufwendungen aus Investitionen

• Einkommenssteuereffekt von MPMs

• Unterschiede zwischen MPMs und Segmentmessung

des Gewinns oder Verlusts

• Übergangsphase

Juli 2019

• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen

des Ausschusses

• Änderungen an IAS 34 Zwischenberichterstattung

• Management-Performancemessungen und Zwi-

schensummen ähnlich dem Bruttogewinn

• Einstufung von Zinsen und Dividenden in der Kapi-

talflussrechnung

• Leistungskennzahlen des Managements und berei-

nigter Gewinn pro Aktie

• Ordnungsgemäße Verfahrensschritte und Beginn der

Abstimmung

01:01:49

September

2019

• Präsentation des Exposure Draft und Anzahl der il-

lustrierenden Beispiele 00:43:00

November

2019

• Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziier-

ten Unternehmen und Joint Ventures (ordentliches

Verfahren)

00:30:37

53:22:36

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100

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13/03/2019, unter: https://www.ifrs.org/-/me-

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International Accounting Standards Board (IASB) (2019): Audio-Datei Sitzung

17/06/2019 Teil (1), unter: https://www.ifrs.org/-/me-

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17/06/2019 Teil (2), unter: https://www.ifrs.org/-/me-

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International Accounting Standards Board (IASB) (2019): Audio-Datei Sitzung

24/07/2019, unter: https://www.ifrs.org/-/me-

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Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft

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International Accounting Standards Board (IASB) (2019): Audio-Datei Sitzung

25/09/2019, unter: https://www.ifrs.org/-/me-

dia/36adf0f2eda44ed1812b7bc7c4256026.ashx, abgerufen am 07.08.2020.

International Accounting Standards Board (IASB) (2019): Audio-Datei Sitzung

19/11/2019, unter: https://www.ifrs.org/-/me-

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12 Eidesstattliche Erklärung

erkläre hiermit an Eides statt durch meine eigenhändige Unterschrift, dass ich die

vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen

Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Alle Stellen, die wörtlich oder inhaltlich

den angegebenen Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.

Die vorliegende Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form noch nicht als

Masterarbeit eingereicht.

Datum Unterschrift