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Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum
Exposure Draft
Masterarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science
in Accounting, Auditing and Taxation
4. Fachsemester
eingereicht bei:
Univ.-Prof. Dr. Christoph Pelger
Professur für Financial Accounting
Institut für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
Fakultät für Betriebswirtschaft
Universität Innsbruck
vorgelegt von:
Justiná Dähne
Leipzig, den 03. September 2020
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
2
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung .................................................................................................... 6
2 Einführung in den bisherigen Standard IAS 1: Darstellung des Abschlusses ..... 8
3 Die Entwicklung eines Modells zur Leistungsberichterstattung ........................ 11
3.1. Financial Statement Presentation – Performance Reporting 2001 – 2004 . 11
3.2 Die Untersuchungen der European Financial Reporting Advisory Group im
Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe-Initiative ................. 12
3.3 Das Projekt des Financial Accounting Standards Board zur Disaggregation
von Leistungsinformationen .............................................................................. 15
3.4 Better Communication in Financial Reporting ........................................... 16
4 Hürden und Herausforderungen der IFRS-Standardsetzung .............................. 19
5 Diskussionen des International Accounting Standard Boards zum Projekt
„Primary Financial Statements“ ............................................................................ 22
6 Zusammenfassung der Beratungsgremien zum Projekt „Primary Financial
Statements“ ........................................................................................................... 32
7 Analyse des Exposure Draft ED/2019/7 „General Presentation and Disclosure“
............................................................................................................................... 36
7.1 Wesentliche Änderungen im Überblick ...................................................... 36
7.2 Wesentliche Änderungen im Einzelnen ...................................................... 37
7.2.1 Klassifizierung nach Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
....................................................................................................................... 37
7.2.2 Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen von integralen und
nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures .................... 40
7.2.3 Die Rolle der primären Finanzberichte, Aggregation und Disaggregation
....................................................................................................................... 41
7.2.4 Erfolgskennzahlen im Jahresabschluss ................................................ 42
7.3 Erwartete Auswirkungen der Änderungsvorschläge ................................... 46
7.4 Einordnung des ED/2019/7 innerhalb des Due Process .............................. 48
8 Analyse der Comment Letter zum ED/2019/7 ................................................... 51
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
3
9 Kritische Auseinandersetzung ............................................................................ 72
9.1 Nutzer von Jahresabschlüssen und Bereitstellung entscheidungsrelevanter
Informationen .................................................................................................... 72
9.2 Finanzberichte und ihre Entscheidungsnützlichkeit .................................... 74
9.3 Mehr Struktur in der Ergebnisrechnung? .................................................... 75
10 Thesenförmige Zusammenfassung ................................................................... 82
11 Anhang ............................................................................................................. 84
12 Literaturverzeichnis .......................................................................................... 89
12 Eidesstattliche Erklärung ............................................................................... 103
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
4
I Abkürzungsverzeichnis
AAA American Accounting Association
ASAF Accounting Standards Advisory Forum
CMAC Capital Markets Advisory Committee
CSA Canadian Securities Administrators
EBIT Earnings Before Interest and Taxes
EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and
Amortization
EFRAG European Financial Reporting Advisory Group
EPS Earnings per Share
FASB Financial Accounting Standards Board
GPF Global Preparers Forum
IAS International Accounting Standard
IASB International Accounting Standards Board
IFRS International Financing Reporting Standards
LAPFF Local Authority Pension Fund Forum
MPM Management Performance Measures
OCI Other Comprehensive Income
PAAinE Pro-active Accounting Activities in Europe
UK FRC United Kingdom Financial Reporting Council
II Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Better Communication in Financial Reporting ............................... 17
Abbildung 2: Struktur der neuen Gewinn- und Verlustrechnung ......................... 38
Abbildung 3: Klassifikation von Zins- und Dividenden-Cashflows ..................... 45
Abbildung 4: Geographische Herkunft der Comment Letter ................................ 51
Abbildung 5: Professioneller Hintergrund der Kommentierten ............................ 52
Abbildung 6: Frage 1 – Betriebsgewinn oder -verlust .......................................... 53
Abbildung 7: Frage 2 – Betriebskategorie ............................................................ 55
Abbildung 8: Frage 3 – Betriebskategorie: Einnahmen und Ausgaben aus
Investitionen .......................................................................................................... 56
Abbildung 9: Frage 4 - Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden
Finanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeit anbietet ............................................ 56
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Abbildung 10: Frage 5 – Investitionskategorie ..................................................... 57
Abbildung 11: Frage 6 – Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und
Einkommenssteuer und die Finanzierungskategorie ............................................. 58
Abbildung 12: Frage 7 – Integrale und nicht-integrale assoziierte Unternehmen und
Joint Ventures ........................................................................................................ 60
Abbildung 13: Frage 8 – Rollen des primären Jahresabschlusses und des Anhangs,
Aggregation und Disaggregation .......................................................................... 61
Abbildung 14: Frage 9 – Analyse der Betriebsausgaben ...................................... 62
Abbildung 15: Frage 10 – Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben ................ 64
Abbildung 16: Frage 11 – Leistungskennzahlen für das Management ................. 67
Abbildung 17: Frage 12 – EBITDA ...................................................................... 68
Abbildung 18: Frage 13 – Kapitalflussrechnung .................................................. 69
III Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Distribution of argument codings across the IASB meetings between
June 2015 and November 2019 77
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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1 Problemstellung
Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichte im Dezem-
ber 2019 den ED/2019/7 „General Presentation and Disclosures“ zum Projekt „Pri-
mary Financial Statements“, mit dem Ziel, die Kommunikation in der Finanzbe-
richterstattung zu verbessern. In den letzten Jahren unterlag die Berichterstattung
einem starken Wandel, da immer mehr nicht-finanzielle Kennzahlen ausgewiesen
werden und die Analyse von Jahresabschlüssen durch die immense Informations-
fülle erschwert wird. Die im ED/2019/7 „General Presentation and Disclosures“
aufgeführten Änderungsvorschläge sollen den Investoren und anderen Interessen-
vertretern bessere Informationen liefern, um verschiedene Unternehmen miteinan-
der zu vergleichen.
Bereits mit dem Projekt „Disclosure Initiative – Principles of Disclosure“ strebt das
IASB einen Paradigmenwechsel an, der die Art und Weise der Offenlegung von
Informationen verändern wird. Mit dem Projekt „Primary Financial Statements“
beschäftigt sich derzeit das IASB, ob Informationen im primären Bericht oder im
Anhang anzugeben sind. In der Vergangenheit wurde u.a. die Darstellung einzelner
Rechnungslegungsposten bemängelt1. Kritisiert wurde, dass die International Fi-
nancing Reporting Standards (IFRS) der geltenden Struktur für die Berichterstat-
tung über Erträge und Aufwendungen sowie über den Periodengewinn/-verlust
nicht Rechnung tragen2. Insbesondere wurde angeführt, dass sowohl finanzielle als
auch nicht-finanzielle Informationen über die finanzielle Leistung des Unterneh-
mens nicht transparent dargestellt werden und somit die Vergleichbarkeit von Un-
ternehmen erschwert wird.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, einen Überblick über den Entwurf und die vo-
raussichtlichen Änderungen in der Praxis für die Unternehmen zu geben. Für ein
besseres Grundlagenverständnis wird zunächst der aktuelle Standard IAS 1 und
seine Anforderungen beschrieben. Es wird aufgezeigt, welche Diskussionen in den
letzten zwei Jahrzehnten über die Kommunikation in der Finanzberichterstattung
stattfanden und welche Forderungen und Gründe nach einem Projekt zur Bericht-
erstattung vorlagen. Anschließend wird sich mit dem Standardentwurf ED/2019/7
1 Vgl. IASB (2015b), S. 1. 2 Vgl. IASB (2015b), S. 1f.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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und den dazugehörigen Dokumenten „Basis for Conclusions on Exposure Draft
General Presentation and Disclosures“ und „Illustrative Examples on Exposure
Draft General Presentation and Disclosures“ auseinandergesetzt. Bei der kritischen
Auseinandersetzung mit den Änderungsvorschlägen, die im derzeitigen Standard-
entwurf zu IAS 1: Darstellung im Abschluss enthalten sind, werden die bis zum
Stichtag 31.08.2020 eingegangen Comment Letter von Interessenvertretern analy-
siert. Um die Änderungsvorschläge entsprechend zu würdigen, wurden die seit Juni
2015 stattgefundenen Sitzungen des IASB kodiert und ausgewertet.
2 Einführung in den bisherigen Standard IAS 1: Darstellung des
Abschlusses
Der IFRS-Standard IAS 1: Darstellung des Abschlusses umfasst grundlegende
Prinzipien und Regelungen für die Darstellung von Jahresabschlüssen und liefert
Richtlinien für deren Struktur und Inhaltsanforderungen3. Mit Hilfe des Standards
soll die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen des eigenen Unternehmens mit
früheren Abschlüssen als auch mit anderen Unternehmen sichergestellt werden4.
Ein Abschluss soll daher Informationen über
i. Vermögenswerte;
ii. Schulden;
iii. Eigenkapital;
iv. Erträge und Aufwendungen einschließlich Wertänderungen;
v. Änderungen des Eigenkapital; und
vi. Cashflows des Unternehmens
liefern, um das Ziel der wahrheitsgetreuen Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage sowie über die Cashflows eines Unternehmens zu erfüllen5. Gemäß
IAS 1.10 setzt sich ein vollständiger Abschluss zusammen aus:
i. einer Bilanz zum Abschlussstichtag;
ii. einer Darlegung der Gesamtergebnisrechnung;
iii. einer Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals für die Periode;
iv. einer Kapitalflussrechnung; und
v. dem Anhang einschließlich der Informationen über die gewählten Bilanzie-
rungsmethoden.
Des Weiteren sollen quantitative Vergleichsinformationen bezüglich der vorange-
gangenen Periode vorgelegt werden6. Zusätzlich zum Jahresabschluss veröffentli-
chen einige Unternehmen einen Bericht, der durch das Management erstellt wird
3 Vgl. IAS 1.1. 4 Vgl. IAS 1.1. 5 Vgl. IAS 1.9. 6 Vgl. IAS 1.10 i.V.m. IAS 1.38. Ein Unternehmen hat zumindest zwei Bilanzen und zwei Gesamt-ergebnisrechnungen sowie jeweils zwei Kapitalfluss- und Eigenkapitalveränderungsrechnungen vorzulegen, Vgl. IAS 1.38A.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
9
und wesentliche Elemente der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unterneh-
mens näher erläutert7.
Ein Unternehmen hat sicherzustellen, dass dessen Jahresabschlüsse die Darstellung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Kapitalflussrechnungen ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln und im Einklang mit
den geltenden IFRS steht8. Jegliche Abweichungen von einer in einem IFRS ent-
haltenen Regelung gemäß IAS 1.19 müssen sorgfältig erklärt und dokumentiert
werden. Bei der Erstellung des Abschlusses hat ein Unternehmen zu untersuchen,
welche Posten in ihrer Art gleichartig sind und diese gesondert dargestellt werden
müssen9. Aufgrund der großen Anzahl von Geschäftsvorfällen und Transaktionen
werden diese im Abschluss strukturiert dargestellt, indem sie zu Gruppen zusam-
mengefasst werden10. Ein Posten, der für sich allein betrachtet in seiner Relevanz
nicht wesentlich ist, wird mit anderen Posten zusammengefasst11. Dabei dürfen we-
sentliche Informationen seitens des Unternehmens nicht dadurch verschleiert wer-
den, dass sie mit unwesentlichen Informationen oder mit wesentlichen Posten un-
terschiedlicher Art aggregiert werden12. Vermögenswerte und Schulden sowie Er-
träge und Aufwendungen dürfen im Abschluss nicht miteinander saldiert und müs-
sen gesondert ausgewiesen werden, soweit nicht die Saldierung von einem anderen
Standard erlaubt oder vorgeschrieben wird13. Gewinne und Verluste, die aus ähnli-
chen Geschäftsvorfällen resultieren, werden saldiert dargestellt, sind jedoch geson-
dert auszuweisen, wenn diese wesentlich sind14.
Zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensumme dürfen in der Gewinn- und
Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis nur präsentiert werden, wenn eine sol-
che Darlegung notwendig ist, um die Vermögens- und Finanzlage des Unterneh-
mens zu verstehen15. Im Zuge dessen muss ein Unternehmen bei der Darstellung
von Zwischensumme gemäß IAS 1.85A folgendes berücksichtigen:
7 Vgl. IAS 1.13. 8 Vgl. IAS 1.15 i.V.m. IAS 1.16. 9 Vgl. IAS 1.29. 10 Vgl. IAS 1.30. 11 Vgl. IAS 1.30. 12 Vgl. IAS 1.30A. 13 Vgl. IAS 1.32 i.V.m. IAS 1.33. 14 Vgl. IAS 1.35. 15 Vgl. IAS 1.85.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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i. die Zwischensumme muss sich aus Posten mit gemäß den IFRS bewerteten
und angesetzten Beträgen zusammensetzen;
ii. die Darstellung und Bezeichnung der Zwischensumme muss klar erkennen
lassen, aus welchen Posten die jeweilige Zwischensumme besteht;
iii. die Darstellung muss gemäß IAS 1.45 von Periode zu Periode stetig erfol-
gen; und
iv. die Zwischensumme darf nicht stärker hervorgehen werden als die (Zwi-
schen-)Summen, die gemäß IFRS in der Bilanz dargelegt werden müssen.
Ein Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass eine Abstimmung zwischen der nach
IAS 1.85 dargestellten Zwischensumme und der gemäß IFRS auszuweisenden
(Zwischen-)Summe möglich ist16. Des Weiteren müssen wesentliche Ertrags- oder
Aufwandposten gesondert angegeben werden, wobei Informationen über Art und
Betrag vorliegen müssen17. Dabei hat ein Unternehmen ein Gliederungsschema für
die erfassten Aufwendungen anzuwenden, welches entweder auf der Art der Auf-
wendungen oder auf deren Funktionen beruht, unter der Berücksichtigung, welche
Darstellungsart verlässliche und relevantere Informationen liefert18. Die Aufstel-
lung eines vollständigen Jahresabschlusses einschließlich Vergleichsinformationen
hat mindestens jährlich zu erfolgen19.
16 Vgl. IAS 1.85B. 17 Vgl. IAS 1.97. 18 Vgl. IAS 1.99. 19 Vgl. IAS 1.36.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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3 Die Entwicklung eines Modells zur Leistungsberichterstattung
3.1. Financial Statement Presentation – Performance Reporting 2001 – 2004
Die Diskussion um eine Überarbeitung der derzeitigen Leistungsberichterstattung
herrscht bereits seit knapp zwei Jahrzehnten. Schon im Jahr 2001 wurde ein Projekt
in die Agenda aufgenommen, welches sich mit einem neuen Modell zur Berichter-
stattung von Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie im Zuge
dessen mit den entsprechenden Anpassungen an die Kapitalflussrechnung ausei-
nandersetzte20.
Ziel des Projekts war die Entwicklung von Standards für die Darstellung von Infor-
mationen in den Jahresabschlüssen, um eine Beurteilung und Bewertung der finan-
ziellen Leistungsfähigkeit von Unternehmen zu erleichtern21. Eine der Gründe für
das Projekt war zum einen die zunehmende Erfassung von Posten mit größerer Be-
deutung im Eigenkapital und die immer beliebtere Berichterstattung von Pro-
forma-Kennzahlen durch die Unternehmen22.
Besonders in den Vordergrund rückt die Erfassung von sonstigen Erträgen und Auf-
wendungen. Das Fehlen einer gemeinsamen konzeptionellen Grundlage für die Er-
fassung von sonstigen Erträgen und Aufwendungen verstärke den Mangel einer
fehlenden Theorie in den Standards23. Insbesondere kann bei einer Fair-Value-Op-
tion in IAS 39 für zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte der Fall
sein, dass dieselben wertrelevanten Ereignisse entweder zu einer Änderung des Er-
gebnisses oder der sonstigen erfassten Erträge und Aufwendungen führt24.
Einige wenige Studien weisen auch darauf hin, dass die Darstellung der gesamten
Erträge und Aufwendungen in einer einzigen Leistungsrechnung allgemein als
nützlicher für die Nutzer von Jahresabschlüssen gesehen werde als die Darstellung
20 Vgl. IASB (2015b), S. 4. 21 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 36. 22 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 36. 23 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 40. 24 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 40.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
12
der Informationen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung25. Dies führe auch zu
einem verminderten Ertragsmanagement26.
Von 2001 bis 2004 arbeitete das IASB eigenständig an diesem Projekt, bis be-
schlossen wurde, das Projekt im Interesse der Konvergenz gemeinsam mit dem Fi-
nancial Accounting Standards Board (FASB) durchzuführen27. Somit wurden im
Rahmen des IASB-Projektes keine Änderungen am Standard IAS 1 vorgenom-
men28. Das neue Projekt wurde in „Financial Statement Presentation“ umbenannt29.
Im Juni 2010 wurde das Projekt jedoch eingestellt30. Man beschloss, weitere
Outreach-Aktivitäten durchzuführen, woraufhin ein Mitarbeiterentwurf veröffent-
licht wurde, um informelle Kommentare und Ansichten einzuholen. Das IASB
strebt Untersuchungen an, die gewonnenen Erkenntnisse zu diesem Projekt in das
Projekt zum primären Jahresabschluss einfließen zu lassen31.
3.2 Die Untersuchungen der European Financial Reporting Advisory Group im Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe-Ini-tiative
Die Entwicklung des derzeitigen Modells der Leistungsberichterstattung geht auf
eine Zeit zurück, bei der sich das Vermögen von Unternehmen hauptsächlich aus
Vorräten, Maschinen und Gebäuden zusammensetzt und die Unternehmen vorwie-
gend der Herstellung oder dem Einzelhandel als betriebliche Tätigkeit nachgin-
gen32. Es herrscht jedoch starke Forderung nach einer Überarbeitung des Modells,
da Unternehmen zunehmend komplexere Betriebs- und Finanzierungsaktivitäten
durchführen und somit komplexere Unternehmensstrukturen aufweisen33.
Das European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beschloss daher im
Rahmen der Pro-active Accounting Activities in Europe (PAAinE)-Initiative eigene
25 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 60. 26 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 60. 27 Vgl. IAS Plus (2020). 28 Vgl. IAS Plus (2020). 29 Vgl. IAS Plus (2020). 30 Vgl. IAS Plus (2020). 31 Vgl. IAS Plus (2020). 32 Vgl. EFRAG (2009), S. 3. 33 Vgl. EFRAG (2009), S. 3.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
13
Untersuchungen zu diesem Thema durchzuführen, um eine frühzeitige, umfassende
Debatte anzustoßen34. Im November 2006 wurde von dem spanischen Standard-
Setter Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas und dem EFRAG ein
PAAinE-Diskussionpapier herausgegeben, um den Rahmen des Diskurses abzuste-
cken und stichhaltige Argumente für oder gegen eine Überarbeitung des bisherigen
Modells zu analysieren35.
Die knappe Mehrheit der Befragten war überzeugt, dass eine Schlüsselzeile in der
Ertrags- und Aufwendungsrechnung des Jahresabschlusses, welche die Leistung
bündig zusammenfasst, als Ausgangspunkt für weitere Analysen dienen kann36.
Eine standardisierte Schlüsselzeile, wie z.B. das Nettoeinkommen, stelle einen
nützlichen Ausgangspunkt dar, jedoch werde eine Zusammenfassung der Leistung
nicht als notwendig betrachtet, da sich die Nutzer der Jahresabschlüsse aufgrund
unterschiedlicher Bedürfnisse auf unterschiedliche Aspekte der Leistung konzent-
rieren37. Zudem wurde der Begriff des Nettoeinkommens für nutzbringend und not-
wendig gehalten, da dieser als Abstimmungspunkt sowohl für Nicht-GAAP-Kenn-
zahlen als auch bei der Aufbereitung von Informationen für die Finanzmärkte die-
nen kann38.
Das Association of Chartered Certified Accountants wiederum bemängelte, dass
der Jahresgewinn nicht aussagekräftig sei, da bestimmte Posten, wie z.B. Fair-Va-
lue-Änderungen bei zur Veräußerung verfügbarer Finanzinstrumente, nicht enthal-
ten seien39.
Es äußerten sich einige kritisch hinsichtlich der gegenwärtigen IFRS-Bestimmun-
gen und führten an, dass die derzeitigen Anforderungen zu einer Darstellung füh-
ren, die nicht angemessen die wesentlichen Charakteristika der wirtschaftlichen
Transaktionen widerspiegeln40. Das Problem liege insbesondere darin, dass ein
34 Vgl. EFRAG (2009), S. 3. 35 Vgl. EFRAG (2009), S. 3. 36 Vgl. EFRAG (2009), S. 4. 37 Vgl. EFRAG (2009), S. 5. 38 Vgl. EFRAG (2009), S. 7. 39 Vgl. EFRAG (2009), S. 7. 40 Vgl. EFRAG (2009), S. 11.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
14
Mangel an Konsistenz zwischen den Kriterien, die zum einen in der Gewinn- und
Verlustrechnung und zum anderen in der Bilanz gefordert werden, herrsche41.
Es wurde für angemessen gehalten, eine standardisierte Definition und Offenlegung
des EBITDA einzuführen42. Um eine Vergleichbarkeit zwischen GAAP- und
Nicht-GAAP-Kennzahlen zu erreichen, wäre eine Integration von Nicht-GAAP-
Kennzahlen in die IFRS sinnvoll43. Im Gegensatz wurden Bedenken geäußert, dass
Nicht-GAAP-Kennzahlen zu unternehmensspezifisch seien und somit nicht stan-
dardisiert und in die IFRS aufgenommen werden sollen44. Darüber hinaus entwi-
ckeln sich diese Kennzahlen stetig weiter, sodass dies die Transparenz bei der Ein-
gliederung in die IFRS erschweren würde45.
Der Grad der Standardisierung im gegenwärtigen Standard wurde allgemein für
adäquat gehalten, gleichzeitig auch zusätzliche Verbesserungsvorschläge geäußert.
Zusätzliches Material und ein umfassendes Rahmenwerk sollen ausgearbeitet wer-
den, um die Verwendung von Überschriften in den Jahresabschlüssen zu regeln46.
Klare Definitionen, wie z.B. die des Betriebsgewinnes, würden ein optimales
Gleichgewicht zwischen Vergleichbarkeit und Flexibilität herstellen47. Die dazu
vorgeschlagenen Formate sollen als übergreifende Prinzipien gelten, und nicht als
detaillierte Regeln48. Ersteller von Jahresabschlüssen sollen innerhalb des geforder-
ten Mindestformates über die Flexibilität verfügen, ihre Daten und Informationen
so zu strukturieren, dass diese informativ sind und ein Verständnis der Leistung
ermöglichen49.
Die Anforderungen an IAS 1 wurden insbesondere kritisiert, weil der Standard zu
viel Flexibilität zulässt und ohne Disaggregationskriterien die Vergleichbarkeit
zwischen Unternehmen erschwert wird50. Folgende Aspekte wurden vorrangig be-
mängelt:
41 Vgl. EFRAG (2009), S. 11. Beispielsweise werden Zinserträge und -aufwendungen oft netto dar-gestellt; verzinsliche finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können jedoch verrechnet werden, wenn strengere Kriterien erfüllt sind, Vgl. EFRAG (2009), S.11. 42 Vgl. EFRAG (2009), S. 12. 43 Vgl. EFRAG (2009), S. 12. 44 Vgl. EFRAG (2009), S. 13. 45 Vgl. EFRAG (2009), S. 13. 46 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 47 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 48 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 49 Vgl. EFRAG (2009), S. 14. 50 Vgl. EFRAG (2006), S. 20.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
15
i. der Einsatz von Nicht-GAAP-Kennzahlen, da der Ansatz wenig konsistent
sei;
ii. das Spektrum unterschiedlicher Präsentationsformate, welche die Ver-
gleichbarkeit erschwere; und
iii. die Verwendung von Begriffen unterschiedlicher Bedeutung, was sowohl
die Vergleichbarkeit von Unternehmen sowie die Verständlichkeit beein-
trächtige51.
Um eine Divergenz zwischen externer und interner Berichterstattung, welche zu
erheblichen negativen Auswirkungen führen kann, zu verhindern, sei die Definition
und das Verständnis über den Begriff „Performance“ von hoher Relevanz52. Es sei
notwendig, unterschiedliche Kriterien für die Disaggregation zu verwenden, die In-
formationen darüber zur Verfügung stellen, ob Ertrags- und Aufwandsposten von
Faktoren, wie z.B. Zeit und Nachhaltigkeit, bestimmt werden, da dies aus den Jah-
resabschlüssen nicht hervorgeht53.
Die Richtung der PAAinE, sich auf die Analyse der wichtigsten Leistungsberichts-
linien und auf ein geeignetes Modell zur Disaggregation von Informationen zu kon-
zentrieren, wurde daher unterstützt. Das Projekt sei hingegen nutzbringender, wenn
sich die Arbeit der EFRAG enger an die des IASB anlehnen würde und einige Vor-
schläge des IASB berücksichtige54. Insbesondere sei das vom IASB vorgeschlagene
Disaggregationsmodell zu berücksichtigen und näher zu untersuchen55. Es sei
wichtig, Prinzipien zu entwickeln, die festlegen, was Leistung darstellt, da dies bis-
her von den IFRS nicht groß thematisiert werden56.
3.3 Das Projekt des Financial Accounting Standards Board zur Disag-gregation von Leistungsinformationen
Das FASB beschloss im Januar 2014 ein Projekt zur finanziellen Leistungsbericht-
erstattung auf seine Agenda zu setzen und sich auf zwei Aspekte zu konzentrieren:
i. die Disaggregation von Informationen über die finanzielle Leistung; und
51 Vgl. EFRAG (2006), S. 20. 52 Vgl. EFRAG (2006), S. 16. 53 Vgl. EFRAG (2006), S. 18. 54 Vgl. EFRAG (2010), S. 6. 55 Vgl. EFRAG (2010), S. 6. 56 Vgl. EFRAG (2010), S. 9.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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ii. die Struktur der Leistungserklärung57.
Viele der Befragten, die sich zur öffentlichen Stellungnahme äußerten, unterstützen
die Bemühungen des FASB nach einer Disaggregation von Leistungsinformationen
durch Präsentation oder Offenlegung, sodass sich der Vorstand entschlossen hat,
sich auf die Disaggregation entweder durch Darstellung in der Gewinn- und Ver-
lustrechnung oder durch Offenlegung im Anhang zu konzentrieren58.
Im Dezember 2019 wurde vorläufig beschlossen, die Forschung über das Projekt
zu unterbrechen, um die Fortschritte zum IASB-Projekt „Primary Financial State-
ments“ zu beobachten und zu verfolgen59. Nichtsdestotrotz wird das Projekt des
FASB weiterhin auf der aktiven technischen Agenda bleiben, und man plant, die
gewonnen Erkenntnisse des IASB-Projekts in das FASB-Projekt einfließen zu las-
sen60.
3.4 Better Communication in Financial Reporting
Im Jahr 2011 forderte die Teilnehmer der IASB-Agenda-Konsultation das IASB
auf, den Fokus primär auf die Berichterstattung der Leistungsfähigkeit zu setzen61.
Das IASB solle Richtlinien für die Erfassung und Darstellung von Rechnungsle-
gungsposten des sonstigen Gesamtergebnisses („Other Comprehensive Income“:
OCI) und die nachfolgende Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung zur
Verfügung stellen62. Im Juli 2013 veröffentlichten Discussion Paper „A Review of
the Conceptual Framework for Financial Reporting” gaben die Befragten an, dass
die Unterscheidung zwischen Periodenergebnis und dem sonstigen Gesamtergebnis
konzeptionell nicht robust genug sei und forderten, den Unterschied besser zu er-
läutern63. Des Weiteren herrschte das Meinungsbild, dass der Gewinn oder Verlust
57 Vgl. FASB (2020). 58 Vgl. FASB (2017), S. 3. 59 Vgl. FASB (2020). 60 Vgl. FASB (2020). 61 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 5. 62 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 5. 63 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 5f.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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nicht als Ausfallkategorie zu behandeln sei und als Gesamt- oder Zwischensumme
dargestellt werden sollte64.
Als Folge wurde ein Projekt zur besseren Kommunikation in der Finanzberichter-
stattung ins Leben gerufen. Es setzt sich dabei aus einer Reihe von Projekten des
IASB zusammen, die dazu beitragen sollen, Finanzinformationen nützlicher zu ma-
chen und die Kommunikation an die Nutzer von Jahresabschlüssen zu verbessern.
Das Projekt setzt sich aus den zwei Projekten „Primary Financial Statements“ und
„Disclosure Initiative“ zusammen, welche sich auf die Verbesserung von Inhalten
von Jahresabschlüssen konzentrieren, und aus dem Projekt „Management Com-
mentary“ außerhalb von Jahresabschlüssen, wobei „IFRS Taxonomy“ sich auf alle
drei Projekte erstreckt65.
Abbildung 1: Better Communication in Financial Reporting66
Im Dezember 2014 führte die Offenlegungsinitiative bereits zu einer Änderung des
Standard IAS 1, um u.a. in Bezug auf die Disaggregation von Informationen und
die Darstellung der Zwischensummen Stellung zu nehmen und Klarheit zu schaf-
fen, wie ein Unternehmen Zwischensummen in der Ergebnisrechnung, in der Bilanz
und im OCI darzustellen hat67. Ergänzend erfolgte im Februar 2015 eine Diskussion
über die Darstellung und Erläuterung alternativer Leistungskennzahlen und über
64 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 6. 65 Vgl. IFRS (2020a). 66 In Anlehnung an IFRS (2020a). 67 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 7.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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ungewöhnliche, einmalig oder selten auftretender Posten68. Ebenso wurden Prinzi-
pien entwickelt, welche sich mit der Problematik beschäftigen, wie Informationen
im Jahresabschluss angemessen aggregiert und konsistent abgebildet werden sol-
len69.
Zudem gaben viele Befragen bei den Untersuchungen zum Offenlegungsprojekt an,
dass einige Themen für das Projekt zum primären Jahresabschluss relevanter seien,
sodass das IASB entschied, folgende Themen als Teil des Projekts „Primäre Jah-
resabschlüsse“ zu betrachten:
i. Rolle der primären Finanzberichte und des Anhangs;
ii. Darstellung des Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) und Earnings
Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation (EBITDA);
iii. die Darstellung von ungewöhnlichen oder selten auftretenden Gegenstän-
den; und
iv. die Darstellung von Managementleistungskennzahlen70.
68 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 7. 69 Vgl. Thinggaard/Wagenhofer/Evans/Gebhardt/Hoogendoorn/Marton/Di Petra/Mora/Peasnell (2006), S. 7. 70 Vgl. IFRS (2019), S. 12.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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4 Hürden und Herausforderungen der IFRS-Standardsetzung
Das IASB als privatrechtliche Institution hat sich im Laufe der letzten zwei Jahr-
zehnte ein gewisse verfahrensrechtliche als auch substanzielle Legitimität aufge-
baut71. Das Setzen von international Standards ist nicht dasselbe wie das Setzen von
Standards auf nationale Ebene, da ein internationaler Standardsetzer sich sowohl
mit den Rechtsordnungen als auch mit verschiedenen Vorbereitern, Nutzern und
Prüfern befassen muss72.
Die Herausforderung für das IASB besteht darin, die Auswirkungen auf den Um-
fang der Tätigkeiten vollständig zu erfassen73. Insbesondere die Rechtsprechungen
sind äußerst heterogen, u.a. in Bezug auf ihre politischen Möglichkeiten und wirft
seitens des IASB die Frage auf, wie diese Ansichten bei der Standardsetzung be-
rücksichtigt und abgewogen werden sollte74.
Durch die Zusammensetzung des Vorstandes und seine Ansichten zu Rechnungs-
legungsstandards sowie durch die Rolle der Konvergenz mit anderen Standards als
auch die Due-Process- und Outreach-Sitzungen ergeben sich für das IASB die im-
mense Herausforderung, die Beziehungen zwischen dem IASB und seinen hetero-
genen juristischen Konstituenten zu definieren75. Die zunehmende Ausarbeitung
des Standardsetzungsprozesses spiegelt die hohen Erwartungen an mehr Transpa-
renz, Verantwortung und Konsultation im Regulierungsbereich wider76. Zudem
muss das IASB seinen Blickwinkel ernsthaft um die Auswirkungen der Entwick-
lungen in der Informationstechnologie und um die Forderungen nach einer inte-
grierten Unternehmensberichterstattung erweitern77. Eine Strategie, sich auf ein-
zelne Jurisdiktionen und ihre Beziehungen zum IASB sowie auf reichhaltige
71 Vgl. Burlaud/Colasse (2017), S. 43. 72 Vgl. Burlaud/Colasse (2017), S. 41. 73 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 290. 74 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 290. 75 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 308. 76 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 308. 77 Vgl. Camfferman/Zeff (2017), S. 308.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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wissenschaftliche Erkenntnisse aus Studien zu konzentrieren, kann hilfreich sein,
um den immensen Herausforderungen auf angemessene Art und Weise zu begeg-
nen.
In der Agenda-Konsultation 2015 vom IASB wurde die evidenzbasierte Entschei-
dungsfindung als angemessene Arbeitsweise für den Standard Setting Process zu
Primary Financial Statements festgelegt78. Der Gedanke hinter einer evidenzge-
stützten Festlegung von Standards besteht darin, auf vorhandene empirische wis-
senschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen79. Bei einer evidenzbasierten Regu-
lierung der Finanzberichterstattung und der Offenlegung beruht bspw. die Regulie-
rung auf den derzeit besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen über die
Rechnungslegung80. Was genau unter Evidenz im Bereich Standardsetzung ver-
standen wird – wissenschaftlich fundierte Evidenz, Beobachtungen der Praxis oder
eine Kombination von beiden – sei bisher unklar81.
Das IASB neigt dazu, eine weit gefasste Definition zu verwenden, bei der alle Arten
von Nachweisen eingeschlossen werden, wobei die Zuverlässigkeit der verwende-
ten Beweise problematisch sei82. Insbesondere sei die Standardsetzung ein politi-
scher Prozess und der Druck seitens der Politiker, Industrien und einzelner Unter-
nehmen kann beträchtlich sein83. Das IASB muss während des Prozesses wissen-
schaftliche Erkenntnisse von anderen Informationsquellen sorgfältig abwägen und
untersuchen, wie die Standardsetzung im Einklang der Tradition der positiven
Rechnungslegungsforschung, die davon absieht, politische Schlussfolgerungen zu
ziehen, gebracht werden kann84.
Für die Erstaufnahme eines Projektes in das Forschungsprogramm besteht eine re-
lative niedrige Hürde, bei der sich darauf konzentriert wird, ob Bedenken
78 Vgl. IFRS (2015), S. 8. 79 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 270. 80 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 270. 81 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271. 82 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271. 83 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271. 84 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 271f.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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hinsichtlich einer Rechnungslegungsmethodik bestehe und welche Fragen und As-
pekte der praktischen Anwendung näher beleuchtet werden sollen85. Projekte, die
eine weitere Untersuchung rechtfertigen, gehen anschließend in die Entwicklungs-
phase über. Dabei werden für notwendig gehaltene Änderungen an den IFRS be-
wertet, was voraussichtlich zur Veröffentlichung eines Diskussionpapiers führt86.
Birt et al. analysierten 113 eingereichte Kommentare, die im Rahmen der Agenda-
Konsultation 2015 eingingen, und haben die Kommentatoren in Gruppen unterteilt,
wobei diese gebeten wurden, eine relative Rangfolge der Bedeutung von For-
schungsprojekten zu vergeben87. Das von den Kommentatoren am zweithöchsten
eingestuften Projekt war Primary Financial Statements88. Dabei halten Industrie-
und Finanzunternehmen sowie Regulatoren das Projekt von mittlerer Bedeutung,
während die anderen Gruppen – Investoren, Wirtschaftsprüfer, Buchhaltungsfir-
men, Berufsverbände und national Gremien – dem Projekt eine sehr hohe Bedeu-
tung zuordneten89. Bei der Analyse jüngster Forschungsarbeiten konnten zwei
Hauptforschungsschwerpunkte festgehalten werden: das Präsentationsformat und
die Unterscheidung zwischen Gewinn oder Verlust und dem sonstigen Gesamter-
gebnis90. Birt et al. führen auf, dass letzteres einen Mehrwert schafft, eine weitere
Klärung der Unterscheidung dennoch unabdingbar sei91. Künftig soll das IASB
seine künftigen Bemühungen auf die primären Jahresabschlüsse und seine wich-
tigsten Bestandteile konzentrieren, da dies im Zusammenhang mit der Debatte über
die Bedeutung der Berichterstattung stehe92.
85 Vgl. IFRS (2015), S. 9. 86 Vgl. IFRS (2015), S. 9. 87 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 272. 88 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 273. 89 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 273f. Mehr als 50% aller Kommentatoren haben eine Rangliste erstellt, zu Primary Financial Statements erstellt. Bei Primary Financial State-ments lag der Ranking Score bei 68 %, Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 274. 90 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 276. 91 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 276. 92 Vgl. Birt/Hellman/Jorissen/Mason/Stephani (2016), S. 276.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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5 Diskussionen des International Accounting Standard Boards zum
Projekt „Primary Financial Statements“
Zwischen Juni 2015 und November 2019 fanden 27 öffentliche Sitzungen des IASB
statt, in denen insgesamt 66 verschiedene Themen behandelt wurden93. Bei weite-
ren 23 Sitzungen wurde das Projekt zum primären Jahresabschluss mit den Bera-
tungsgruppen des IASB diskutiert, darunter mit den Mitgliedern des Capital Mar-
kets Advisory Committee (CMAC), des Global Preparers Forum (GPF), des Ac-
counting Standards Advisory Forum (ASAF) und der IFRS Taxonomy Consultative
Group94. Ebenso wurden mit verschiedenen Interessengruppen, u.a. mit Nutzern
von Jahresabschlüssen, 117 Outreach-Sitzungen abgehalten, um frühzeitige Rück-
meldungen zu Projektvorschlägen zu sammeln und Feldstudien durchzuführen95.
In der ersten Sitzung im Juni 2015 wurde eruiert, in welchem Zusammenhang das
Projekt zum primären Jahresabschluss steht und inwiefern es sich vom Projekt zu
den Grundsätzen der Offenlegung unterscheide:
„At the moment the principles of disclosure actually do cover the primary financial
statements as well because it's going to establish objectives, and quite general prin-
ciples about aggregation and so on. So, it's a very general standard. And then the
idea of […] this project is to [...] be more detailed and more specific about how you
structure the primary financial statements. In the same way if you go down to any
other standards, [...], you'll see the specific disclosure requirements that you might
use to create a particular note. We saw we're going to very general descriptions of
what the notes should look like how they work together, how to do cross referencing
and so on. But the specifics are in here.“96 (00:23:06 – 00:23:46)
93 Vgl. IASB (2019b), S. 4. 94 Vgl. IASB (2019b), S. 4. 95 Vgl. IASB (2019b), S. 4. 96 IASB (2015a). „Gegenwärtig gelten die Grundsätze der Offenlegung tatsächlich auch für die pri-mären Jahresabschlüsse, denn es werden Ziele und recht allgemeine Grundsätze zur Aggregation und so weiter festgelegt. Es handelt sich also um einen sehr allgemeinen Standard. Und die Idee dieses Projekts besteht darin, [...] detaillierter und spezifischer darauf einzugehen, wie man die pri-mären Jahresabschlüsse strukturiert. Auf die gleiche Weise wird man, wenn man auf andere Stan-dards zurückgreifen, [...] die spezifischen Offenlegungsanforderungen sehen, die man zur Erstellung
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
23
Im Mai 2016 beschloss das IASB, erste Recherchen und Untersuchungen über den
Umfang des Forschungsprojekts zum primären Jahresabschluss durchzuführen97.
Am 14. Dezember 2016 versammelte sich schließlich das IASB, um den Umfang
des Projektes zum primären Jahresabschluss zu diskutieren98. Die Mitglieder des
IASB waren sich einig, folgende Themen eingehender zu untersuchen und gezielte
Verbesserungen der Bilanz außen vorzulassen:
i. die Notwendigkeit zusätzlicher Zwischensumme(n) EBIT und/oder Be-
triebsgewinn;
ii. die Eliminierung einiger Darstellungsalternativen für Erträge und Aufwen-
dungen in bestehenden Standards;
iii. die Aufnahme häufig verwendeter Leistungskennzahlungen;
iv. die getrennte Darstellung von einmaligen, ungewöhnlichen oder selten auf-
tretenden Positionen innerhalb der Erfolgsmessung; und
v. bessere Möglichkeiten das OCI innerhalb der Erklärung(en) der finanziellen
Leistung zu kommunizieren99.
Im September 2018 wurde das Projekt von der aktiven Forschungsagenda auf die
standardsetzende Agenda verschoben und im Mai 2019 beschlossen, ein Exposure
Draft als Konsultationsdokument zu veröffentlichen100.
Vor 2003 verlange der Standard IAS 1, die Ergebnisse der betrieblichen Tätigkeit
in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen101. Nach der Überarbeitung des
Standards im Jahr 2003 wurde diese Anforderung gestrichen, da betriebliche Tätig-
keiten im Standard selbst nicht definiert sind und daher die Offenlegung nicht ver-
langt werden kann102.
einer bestimmten Anmerkung verwenden könnte. Wir haben gesehen, dass wir zu sehr allgemeinen Beschreibungen darüber übergehen, wie die Anmerkungen aussehen sollten, wie sie zusammenwir-ken, wie man Querverweise macht und so weiter. Aber die Einzelheiten sind hier drin.“ (eigene Übersetzung) 97 Vgl. IASB (2016c), S. 2. 98 Vgl. IASB (2016b), S. 6. 99 Vgl. IASB (2016a) S. 1f. 100 Vgl. IASB (2019b), S. 3. 101 Vgl. IASB (2018a), S. 3. 102 Vgl. IASB (2018a), S. 3.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Untersuchungen von 85 Entitäten ergaben, dass davon 58 einen Betriebsgewinn o-
der einen ähnlichen Maßstab in ihrer Erklärung auswiesen103. 42 von 85 Unterneh-
men stellen sowohl den Betriebsgewinn als auch den Anteil am Gewinn oder Ver-
lust von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures dar104. Von diesen wiesen
31 Unternehmen letztere Zwischensumme unterhalb des Betriebsergebnisses aus,
zehn stellten den Anteil am Gewinn oder Verlust von assoziierten Unternehmen
und Joint Ventures innerhalb des Ergebnisses dar und lediglich ein von den 42 Un-
ternehmen wies das „Betriebsergebnis von Unternehmen, die nach der Equity-Me-
thode bilanziert werden“ und das „Betriebsergebnis nach Unternehmen, die nach
der Equity-Methode bilanziert werden“ aus105.
Der Vorstand führte ebenso Gespräche mit Versicherungsanalysten und Vorberei-
tern aus der Versicherungsbranche durch. Sie bestätigen, dass es für Versicherer
nicht angemessen sei, liquide Mittel als Teil ihrer Kapitalstruktur zu behandeln106.
Eine prinzipienbasierte Definition des Begriffs „Hauptgeschäftsaktivitäten“ vorzu-
legen, wurde nicht beschlossen, da in der Vergangenheit bereits Herausforderungen
bei der Definition der „gewöhnlichen Tätigkeiten“ eines Unternehmens bestan-
den107. Gleichermaßen wurde eine quantitative Anleitung nicht weiter geprüft, da
dies eher regel- statt prinzipienbasiert wäre und der Vorstand eine willkürliche Zahl
als prozentualen Schwellenwert festlegen müsste108.
Das IASB hat in ihren Nachforschungen beobachtet, dass viele Nutzer von Jahres-
abschlüssen versuchen, die Ergebnisse von Investitionen in assoziierte Unterneh-
men und Joint Ventures getrennt von den Ergebnissen der betrieblichen Tätigkeit
eines Unternehmens zu analysieren.109. Darüber hinaus sind die Ergebnisse von as-
soziierten Unternehmen und Joint Ventures von unterschiedlicher „Qualität“, da die
103 Vgl. IASB (2018a), S. 4. 104 Vgl. IASB (2018a), S. 7. 105 Vgl. IASB (2018a), S. 7. 106 Vgl. IASB (2019c), S. 5. 107 Vgl. IASB (2019c), S. 17. 108 Vgl. IASB (2019c), S. 17f. 109 Vgl. IASB (2018a), S. 7.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Ergebnisse sich aus verschiedenen Beträgen (Geschäfts-, Investitions-, Finanzie-
rungs- und Steuerbeträge) zusammensetzen und die auf Einnahmen basierende
Margen von Unternehmen verzerrt sind, da sie die Ergebnisse von assoziierten Un-
ternehmen und Joint Ventures einschließen, diese jedoch keinen Beitrag zu den
Einnahmen leisten110.
Die Vielfalt in der Praxis hinsichtlich der Darstellung des Anteils am Ergebnis as-
soziierter Unternehmen und Joint Ventures wurde von Nutzern bemängelt, da sie
die Vergleichbarkeit verringert und die Durchführung der Analyse erschweren
kann111. Die mangelnde Übereinstimmung über die Platzierung jener Ergebnisse
wird auf das breite Spektrum von Geschäftsaktivitäten zurückgeführt112.
Im Zuge dessen sollen die Offenlegungsanforderungen von IFRS 12: Offenlegung
von Anteilen an anderen Unternehmen geändert werden, um der Einführung des
Anteils am Ergebnis assoziierter Unternehmen und Joint Ventures Rechnung zu
tragen. So soll unter anderem die Offenlegung in IFRS 12.20 zwischen integralen
und nicht integralen assoziierten Unternehmen aufgeteilt werden und bei der Of-
fenlegung jener Faktoren, die bei der Bestimmung integraler Unternehmen eine
Rolle spielen, berücksichtigt werden113.
Die Anforderungen an die Aggregation und Disaggregation im gegenwärtigen
Standard IAS 1 basieren auf der Entscheidung eines Unternehmens, ob ein Posten
wesentlich ist oder nicht. Diese prinzipienbasierten Anforderungen geben den Er-
stellern Flexibilität bei der Entscheidung, wie viele Details aggregiert und offenge-
legt werden müssen, um den Bedürfnissen der primären Nutzer gerecht zu werden,
genügend Informationen zur Verfügung zu haben114. Jedoch führt dies zu einem
Mangel an Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der dargelegten Informationen,
110 Vgl. IASB (2018a), S. 7f. 111 Vgl. IASB (2018a), S. 3f. 112 Vgl. IASB (2018a), S. 7. 113 Vgl. IASB (2019b), S. 5. 114 Vgl. IASB (2016a), S. 13.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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sodass unter anderem eine stärkere Disaggregation Gegenstand der Diskussionen
darstellte115.
Das Offenlegungsprojekt „Principles of Disclosure“ hat bereits einige Richtlinien
zur Wesentlichkeit und Aggregation entwickelt, jedoch bislang keine allgemeinen
Richtlinien für die Disaggregation und Aggregation in den primären Jahresab-
schlüssen konzipiert116. Auch die durchgeführten Outreach-Aktivitäten haben ge-
zeigt, dass ein Wunsch nach Verständnis über die Änderungen der Beiträge des
Betriebskapitals besteht117. Eine stärkere Disaggregation der im Jahresabschluss
enthaltenen Informationen ermöglicht es den Benutzern, die Informationen sowohl
zwischen den Unternehmen als auch innerhalb desselben Unternehmens besser zu
vergleichen118.
Um die Persistenz der finanziellen Leistung eines Unternehmens beurteilen zu kön-
nen, sind viele Nutzer von Jahresabschlüssen der Meinung, dass die Offenlegung
über einmalige, ungewöhnliche oder seltene Posten nützlich sind119. Den Anwender
ist oft nicht klar, wie und warum Posten als ungewöhnlich/selten identifiziert wer-
den120. Darüber hinaus fehlt es an einer klaren Abgrenzung zwischen aus anderen
Gründen ausgeschlossenen Posten und ungewöhnlichen Posten, wobei einige Un-
ternehmen, diese zu einer einzigen Gruppe zusammenfassen121.
Hinsichtlich selten auftretender Posten bestanden Bedenken darüber, wann seltene
Transaktionen und Posten von Unternehmen ausgeschlossen werden, weil als selten
klassifizierte Transaktionen zu häufig vorkommen können und eine solche Klassi-
fizierung in Unternehmen uneinheitlich angewendet wird122. Die Forderung nach
einer zusätzlichen Offenlegung von selten auftretenden Posten anstelle einer
115 Vgl. IASB (2016a), S. 14. 116 Vgl. IASB (2016a), S. 14. 117 Vgl. IASB (2016a), S. 14. 118 Vgl. IASB (2017d), S. 4. 119 Vgl. IASB (2018c), S. 2f. Persistenz beschreibt das Ausmaß, in dem die ausgewiesenen Erträge zukünftig fortbestehen (werden), Vgl. IASB (2018c), S. 3. 120 Vgl. IASB (2018c), S. 3. 121 Vgl. IASB (2018c), S. 3. 122 Vgl. IASB (2017b), S. 5.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Definition darüber, was als selten oder ungewöhnlich gilt, ermöglicht es eher den
Anwendern, selber zu entscheiden, ob die Posten angemessen klassifiziert sind123.
Von den 25 analysierten Unternehmen stellten zwölf Unternehmen Management-
leistungskennzahlen in ihren Abschlüssen dar124. Einige Unternehmen wiesen In-
formationen über Posten aus, die in der laufenden Geschäftsperiode aus der Kenn-
zahl für die betriebliche Leistung ausgeschlossen wurden125. In anderen Unterneh-
men waren die Informationen über die ausgeschlossenen Positionen weit gefasst
und die Aggregation von Posten erfolgte auf unterschiedliche Art und Weise126.
Auch welche Darstellungsform die Unternehmen für den Ausschluss ihrer Posten
wählten, war unterschiedlich127.
Betriebliche Leistungskennzahlen werden meistens verwendet, um die Leistung ei-
ner Einheit mit früheren Leistungen, mit den Zielen der Geschäftsführung oder mit
anderen Einheiten zu vergleichen128. Viele Benutzer von Jahresabschlüssen benö-
tigen Informationen, um die Persistenz oder Nachhaltigkeit der finanziellen Leis-
tung eines Unternehmens zu analysieren und somit Leistungskennzahlen des Ma-
nagements einen nützlichen Ausgangspunkt darstellen129. Insbesondere sei der
Ausschluss selten auftretender Posten von Bedeutung, wenn künftige Cashflows
prognostiziert werden sollen130. Diese Unternehmen präsentieren solche betriebli-
chen Kennzahlen, auch als alternative Leistungskennzahlen bezeichnet, oft nur au-
ßerhalb des Jahresabschlusses, z.B. in Pressemitteilungen131. Dahingehend wird oft
kritisiert, dass durch die Darstellung außerhalb des Jahresabschlusses ein Mangel
an Transparenz herrscht132.
123 Vgl. IASB (2017b), S. 15. 124 Vgl. IASB (2017b), S. 6. 125 Vgl. IASB (2017b), S. 7. 126 Vgl. IASB (2017b), S. 8. 127 Vgl. IASB (2017b), S. 8. 128 Vgl. IASB (2017b), S. 3. 129 Vgl. IASB (2017b), S. 4. 130 Vgl. IASB (2017b), S. 4. 131 Vgl. IASB (2017e), S. 15. 132 Vgl. IASB (2017e), S. 15f.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Recherchen zum EBITDA haben gezeigt, dass EBITDA ein weit verbreiteter Maß-
stab ist und nicht alle Unternehmen eine Kennzahl vom Typ EBITDA offenle-
gen133. Auch bei einer Offenlegung ist die Kennzahl nicht unbedingt zwischen Un-
ternehmen vergleichbar134. Die Untersuchung von Jahresabschlüssen von 85 Un-
ternehmen hat ergeben, dass
i. 13 Unternehmen kein EBITDA inner-/außerhalb der Jahresabschlüsse ver-
wenden;
ii. 72 Unternehmen EBITDA verwenden, wobei davon
a. 41 EBITDA sowohl innerhalb als auch außerhalb des Jahresab-
schlusses verwenden;
b. 30 von den 85 Unternehmen das EBITDA nur außerhalb des Ab-
schlusses darstellen; und
c. lediglich ein Unternehmen die Kennzahl nur innerhalb des Jahres-
abschlusses ausweist135.
Bei den 42 Unternehmen, die EBITDA innerhalb des Jahresabschlusses darstellen,
konnte festgestellt werden, dass die Präsentation auf folgende Art und Weise er-
folgt:
i. als ein Segmentmaß für den Gewinn oder Verlust gemäß IFRS 8: Geschäfts-
segmente;
ii. in den Angaben zum Kapitalmanagement;
iii. als Zwischensumme in Übereinstimmung mit IAS 1.85 und 1.85A; und
iv. als Zwischensumme in der Kapitalflussrechnung unter Verwendung der in-
direkten Methode136.
Das Paper zur Offenlegungsinitiative enthielt bereits die Ansicht, dass klargestellt
werden soll, dass die Darstellung des „Earnings Before Interest, Taxes, Deprecia-
tion and Amortization“ (EBITDA) als Zwischensumme
133 Vgl. IASB (2018b), S. 5. 134 Vgl. IASB (2018b), S. 5. 135 Vgl. IASB (2018c), S. 13f. 136 Vgl. IASB (2018b), S. 7.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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i. eine faire Darstellung sein kann, wenn eine Analyse der Aufwendungen
nach ihrer Art erfolgt; jedoch
ii. kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
wenn eine Analyse der Aufwendungen nach ihrer Funktion erfolgt137. Solch
eine Darlegung führe zu einer Mischung aus Art und Funktion der Aufwen-
dungen, welche die Analyse erschwere138.
Die meisten der IASB-Mitglieder stimmten dieser Ansicht zu, einige vertraten je-
doch die Meinung, die oben dargelegte Sicht nicht explizit in die IFRS aufzuneh-
men, da die Anforderungen in IAS 1 klar seien und solche Änderungen regelbasiert
wären139.
Die Mitarbeiter des IASB vertraten die Ansicht, EBITDA nicht in die Liste der
MPM aufzunehmen, da die Beschreibung des EBITDA auch eine Erläuterung des
EBIT verlangen würde, was bei diesem Projekt nicht getan wird140. Darüber hinaus
führt jene Einordnung zu einer Sonderbehandlung das EBITDA im Vergleich zu
anderen Leistungskennzahlen, was wiederum aufgrund der geäußerten Bedenken
hinsichtlich der Gültigkeit des Maßstabes nicht angemessen erscheint141.
„However, we argue in the paper that the board should not pursue this approach,
because, on the one hand, it would provide a special treatment for EBITDA com-
pared to other performance measures. And this again, may not be appropriate con-
sidering the concerns that exist around the validity of EBITDA as a measure of
performance. And then in addition, we think this would probably require the board
to define or describe EBITDA in some way, which could be difficult [...]“142
(00:05:47 – 00:06:14)
137 Vgl. IASB (2018b), S. 3. 138 Vgl. IASB (2018b), S. 3. 139 Vgl. IASB (2018b), S. 4. 140 Vgl. IASB (2018b), S. 10. 141 Vgl. IASB (2018b), S. 10. 142 Vgl. IASB (2018b). „Wir argumentieren in dem Papier jedoch, dass der Vorstand diesen Ansatz nicht weiterverfolgen sollte, da er einerseits eine Sonderbehandlung des EBITDA im Vergleich zu anderen Leistungskennzahlen vorsehen würde. Und dies wiederum könnte angesichts der Bedenken, die hinsichtlich der Gültigkeit des EBITDA als Leistungskennzahl bestehen, nicht angemessen sein. Und dann denken wir zusätzlich, dass dies wahrscheinlich erfordern würde, dass der Vorstand
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Die Untersuchung von 25 Jahresabschlüssen diverser Unternehmen hat gezeigt,
dass die Unternehmen diese Posten an unterschiedlichen Stellen in der Kapitalfluss-
rechnung ausweisen143. Die Optionen bei der Klassifizierung von Cashflows aus
Zinsen und Dividenden verringern die Vergleichbarkeit von Informationen, sodass
eine einzige Klassifikation den von den Nutzern geäußerten Bedenken Rechnung
tragen würde144. Eine einzige Klassifikation verringere zudem die Vielfalt in der
Praxis dargestellten Cashflows und erleichtere es den Benutzern, vergleichende
Analysen durchzuführen145. Obwohl dadurch die Flexibilität der Ersteller einge-
schränkt wird, sei es wichtiger, die Vielfalt in der Kapitalflussrechnung zu reduzie-
ren als die Flexibilität beizubehalten146.
Das IASB bemängelt insbesondere die mangelnde Klarheit über die Investitionska-
tegorie in IAS 7, sodass eine Änderung des IAS 7 in Betracht gezogen werden
sollte, um die bestehenden Optionen zu eliminieren und die Klassifizierung klarer
zu gestalten147. Die Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Definition des
Betriebsergebnisses und die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit konsistent
sein sollte, um das Verständnis der Nutzer von Jahresabschlüssen und deren Ein-
blick in den Geldumwandlungszyklus zu verbessern148. Schließlich haben einige
Befragte geäußert, dass die Kapitalflussrechnung keine nützlichen Informationen
über die Kapitalflüsse einiger finanzieller Unternehmen liefere149. Eine substanti-
elle Revision der Struktur und des Inhalts des IAS 7 liegt jedoch außerhalb des
Rahmens des Projektes zum Primären Jahresabschlusses150.
Interessenvertreter und Nutzer von Jahresabschlüssen bemängelten innerhalb der
Erklärungen zur finanziellen Leistung die Einteilung der Wechselkursdifferenzen
EBITDA in irgendeiner Weise definiert oder beschreibt, was schwierig sein könnte [...]“ (eigene Übersetzung) 143 Vgl. IASB (2017c), S. 3f. 144 Vgl. IASB (2017c), S. 6. 145 Vgl. IASB (2017c), S. 6. 146 Vgl. IASB (2017c), S. 6. 147 Vgl. IASB (2017c), S. 16. 148 Vgl. IASB (2017f), S. 5. 149 Vgl. IASB (2017f), S. 14. 150 Vgl. IASB (2017f), S. 14.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
31
und der Fair-Value-Gewinne und -Verluste, die im Gewinn/Verlust aus Derivaten
enthalten sind. Die derzeitigen Standards enthalten nur wenige Darstellungsanfor-
derungen. So legt IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen nicht fest,
wo Umrechnungsdifferenzen, die im Ergebnis enthalten sind, darzustellen sind151.
IFRS 9: Finanzinstrumente hingegen enthält Darstellungsleitlinien nur für die Ab-
sicherung einer Gruppe von Positionen152.
Bei einer Stichprobe von 25 Unternehmen konnte folgendes beobachtet werden:
i. Die meisten Unternehmen teilen ihre Wechselkursdifferenzen zwischen Be-
trieb und Finanzierung auf, einige klassifizieren alle Differenzen in den Fi-
nanzierungsbereich153.
ii. Es herrschen Unterschiede darin, wo Unternehmen den ineffektiven Teil für
bestimmte Derivate klassifizieren; und
iii. es bestehen Unterschiede bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
für nicht-designierte Derivate154.
Bedenken bestehen in diesem Zusammenhang bei der Klassifizierung von Fair-Va-
lue-Gewinnen und -Verluste auf Derivate, da sie nicht durch die Definition von
„Finanzierungsaktivitäten“ erfasst werden würden155. Fair-Value-Gewinne und -
Verluste aus Derivaten, die nicht der Definition von „Investitionsaktivitäten“ ent-
sprechen, würden im Betriebsabschnitt klassifiziert werden156. Aufgrund unter-
schiedlicher Auslegungen der Anforderungen könnte dies zu einer Vielfalt in der
Praxis führen, sodass entschieden wurde, Klassifikationsanforderungen für jene
Gewinne und Verluste aus Derivaten zu ergänzen, um die Vergleichbarkeit der ver-
schiedenen Zwischensummen zu verbessern und sicherzustellen, dass die Klassifi-
zierung die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens angemessen wider-
spiegelt157.
151 Vgl. IASB (2019a), S. 5. 152 Vgl. IASB (2019a), S. 5. 153 Vgl. IASB (2019a), S. 27. 154 Vgl. IASB (2019a), S. 27. 155 Vgl. IASB (2019a), S. 9. 156 Vgl. IASB (2019a), S. 10. 157 Vgl. IASB (2019a), S. 10f.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
32
6 Zusammenfassung der Beratungsgremien zum Projekt „Primary
Financial Statements“
Das IASB führte nicht nur Outreach-Sitzungen mit Interessenvertretern und Nut-
zern von Jahresabschlüssen durch, sondern berücksichtigte und wertete ebenso das
Feedback seitens der Beratungsgremien aus. Zu jenen Gremien zählten das Ac-
counting Standards Advisory Forum (ASAF), das Capital Markets Advisory Com-
mittee (CMAC), das Global Preparers Forum (GPF), die World-Standard-setters,
das IFRS Advisory Council und die IFRS Taxonomy Consultative Group. Darüber
hinaus fanden im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2019 vier gemeinsame Sit-
zungen des IASB und FASB und fünf gemeinsame Treffen der CMAC und des
GPF statt. Nachfolgend sind die wichtigsten Sitzungen zusammengefasst.
Bezüglich des Betriebsgewinnes haben einige Beratungsgremien vorgeschlagen,
diese Leistungskennzahl zu definieren. So ermutigten die CMAC- und GPF-Mit-
glieder das IASB, Zwischensummen wie Betriebsgewinn und EBIT in der Gewinn-
und Verlustrechnung zu verlangen158. Das ASAF sprach sich im Allgemeinen für
die Einführung zusätzlicher Zwischensumme aus und forderten das IASB aktiv auf,
zu untersuchen, die Beschreibung der Zwischensumme über der Kategorie „Er-
träge/Aufwendungen aus Investitionen“ als „Betriebsgewinn zu untersuchen“159.
Die Mitglieder des ASAF, CMAC und des GPF sprachen sich hinsichtlich des Ge-
winns vor Finanzierung und Einkommensteuern für prinzipienbasierte Leitlinien
aus anstellen von normativen Anforderungen160.
Die meisten CMAC-Mitglieder finden Informationen über Management Perfor-
mance Measures nützlich, da es die Transparenz jener Kennzahlen und die auf sie
angewandte Disziplin erhöhen würde161. Diese vom IASB vorgeschlagenen Anfor-
derungen gebe den Nutzern mehr Vertrauen und liefere diejenigen Informationen,
158 Vgl. CMAC (2016), S. 10. 159 Vgl. ASAF (2018), S. 2f. 160 Vgl. IASB (2017a), S. 13. 161 Vgl. CMAC (2018), S. 1.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
33
die sie bei ihrer Analyse und bei eventuellen Anpassungen benötigen162. Darüber
hinaus würden die Vorschläge voraussetzen, dass sie an einer Stelle offengelegt
werden, was zur Effizienz der Analyse der Informationen durch die Nutzer bei-
trage163. Die meisten ASAF- und GPF-Mitglieder unterstützen die Vorschläge im
Allgemeinen, haben jedoch auch praktische Fragen im Hinblick auf die erforderli-
che Offenlegung der Auswirkungen auf die Steuer und der nicht-beherrschenden
Anteile angesprochen164. Insbesondere die Nützlichkeit dieser Angaben wurden in
Frage gestellt165. Die Offenlegung könnte fälschlicherweise zur Schätzung steuer-
liche Auswirkungen zukünftiger, ähnlicher Transaktionen und zu hohen Kosten
führen166.
Die Mitarbeiter des CMAC und GPF führten Recherchen durch, um Informationen
über die Verwendung des EBITDA durch Ersteller und Nutzer und über die Nütz-
lichkeit und Vielfalt des EBITDA zu sammeln. Es wurde festgestellt, dass
i. EBITDA von Erstellern und Nutzern von Jahresabschlüssen weithin ver-
wendet wird;
ii. Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit des EBITDA als Leistungsmaßstab
bestehen; und
iii. EBITDA unterschiedlich definiert wird167.
Viele Mitglieder des CMAC und GPF waren der Meinung, dass das EBITDA ein
nützlicher Ausgangspunkt sei, um verschiedene Arten von Analysen durchzufüh-
ren, allerdings erhebliche Mängel aufweise168. Einige GPF-Mitglieder meinten,
dass diese Messgröße ein schlechter Proxy für operative Cashflows darstelle und
irreführend sein kann, da es häufig um andere Posten als Zinsen, Steuern,
162 Vgl. CMAC (2018), S. 1. 163 Vgl. CMAC (2018), S. 1. 164 Vgl. ASAF (2018), S. 29; Vgl. GPF (2018b), S. 3. 165 Vgl. ASAF (2018), S. 29. 166 Vgl. GPF (2018b), S. 3. 167 Vgl. GPF (2018a), S. 6f. 168 Vgl. GPF (2018a), S. 6.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
34
Abschreibungen und Amortisationen („ITDA“: Interest, Taxes, Depreciation and
Amortisation“) bereinigt werde169.
Das United Kingdom Financial Reporting Council (UK FRC) veröffentlichte im
Oktober 2016 das Discussion Paper „Improving the Statement of Cash Flows“, um
die Debatte über Möglichkeiten anzuregen, die Kapitalflussrechnung einer Überar-
beitung zu unterziehen und einen Beitrag zum Projekt über primäre Jahresab-
schlüsse zu liefern170. So hat das UK FRC u.a. vorgeschlagen, dass alle Cashflows
im Zusammenhang mit Finanzierungsverbindlichkeiten, einschließlich Zinszahlen,
in der Finanzierungskategorie der Kapitalflussrechnung ausgewiesen werden
sollte171.
Die ASAF-Mitglieder haben sich mit den Auswirkungen des UK FRC Discussion
Paper auseinandergesetzt, um zu untersuchen, ob einige darin enthaltenden Vor-
schläge im Projekt zum Primären Jahresabschluss berücksichtigt werden sollen.
Das ASAF machten darauf aufmerksam, dass die Variationen zwischen Unterneh-
men oft nicht aussagekräftig sind und sie sich für die Eliminierung von Optionen
für die Darstellung von Cashflows aussprechen172. Die Verbesserungen hängen je-
doch davon an, ob es dem IASB gelingt, ein vergleichbares Leistungsmaß zu defi-
nieren173.
Darüber hinaus wurde vom ASAF eine Umfrage in Neuseeland zum Benutzerbe-
darf über alternative Leistungskennzahlen ausgewertet. Die Nutzer halten jene
Kennzahlen für nützlich und befürworten eine Verwendung zusammen mit durch
IFRS-definierte Messgrößen174. Nichtsdestotrotz wurden Änderungsvorschläge un-
terbreitet, zum Beispiel die Definition einiger Kennzahlen und einmaliger Pos-
ten175.
169 Vgl. GPF (2018a), S. 6. 170 Vgl. UK FRC (2016). 171 Vgl. UK FRC (2016), S. 33. 172 Vgl. ASAF (2017), S. 5. 173 Vgl. ASAF (2017), S. 5. 174 Vgl. ASAF (2017), S. 2. 175 Vgl. ASAF (2017), S. 3.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
35
Einige Mitglieder des ASAF bemängelten den derzeitigen Grad der Disaggregation
und die nicht vorhandene Transparenz bei einzelnen Posten176. Diese Kritik unter-
stützen einige CMAC- und GPF-Mitglieder und sprachen sich allgemein für eine
stärkere Disaggregation aus177.
Die Beratungsgremien nehmen bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstan-
dards einen hohen Stellenwert ein. Sie stehen dem IASB beratend zur Seite und
helfen, wichtige Perspektiven und Ansichten in die Projekte des IASB einfließen
zu lassen. Die Gremien liefern Beiträge und Vorschläge zu Konzepten und unter-
stützen bei der Kontaktaufnahme mit Nutzen von Jahresabschlüssen.
176 Vgl. IASB (2016a), S. 13. 177 Vgl. IASB (2016a), S. 3.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
36
7 Analyse des Exposure Draft ED/2019/7 „General Presentation
and Disclosure“
7.1 Wesentliche Änderungen im Überblick
Das International Accounting Standards Board veröffentlichte im Dezember 2019
den Standardentwurf ED/2019/7 „General Presentation and Disclosure“, welcher
den derzeitigen Standard IAS 1: Darstellung des Abschlusses ersetzen soll178. Von
diesen Änderungen betroffen werden alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen
sein. Unter Berücksichtigung der bis zum 30. September 2020 eingegangenen
Kommentaren und Anmerkungen kann es zu einer Modifizierung des Vorschlags
kommen179.
Der Entwurf zielt darauf ab, Verbesserungen bei der Bereitstellung und Darstellung
von Jahresabschlussinformationen vorzunehmen180. Insbesondere rückt dabei die
Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung in den Vordergrund, während Än-
derungen hinsichtlich der Darstellungen der Cashflows und der Finanz- und Ver-
mögenslage eine eher nachgeordnete Rolle spielen181.
Im Standardentwurf lassen sich folgende wesentliche Änderungsvorschläge finden:
i. die Einführung von vordefinierten Zwischensummen;
ii. die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und
Verlustrechnung;
iii. der Ausweis und die Angaben von Erträgen und Aufwendungen von integ-
ralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures;
iv. Prinzipien zur Aggregation und Aufschlüsselung von Einzelposten;
v. Angaben zu unternehmensindividuellen Kennzahlen zur Verbesserung der
Transparenz;
vi. Vorgaben zur Analyse betrieblicher Aufwendungen; und
178 Vgl. IASB (2020b), S. 2. 179 Vgl. IASB (2020b), S. 2. 180 Vgl. IASB (2019b), S. 5. 181 Vgl. IASB (2019b), S. 5.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
37
vii. Vorschriften zu ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen182.
7.2 Wesentliche Änderungen im Einzelnen 7.2.1 Klassifizierung nach Kategorien in der Gewinn- und Verlustrech-
nung
Das IASB schlägt vor, eine Kategorisierung der Erträge und Aufwendungen in der
Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen. Dabei sei zwischen vier Kategorien
zu unterschieden:
i. Betrieb („Operating“);
ii. integrale assoziierten Unternehmen und Joint Ventures („Integral associates
and joint ventures“);
iii. Investitionen („Investing“); und
iv. Finanzierung („Financing“)183.
Zusätzlich sollen drei neue Zwischensummen aufgenommen werden:
i. Betriebsergebnis („operating profit or loss“)
ii. Betriebsergebnis und Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziier-
ten Unternehmen und Joint Ventures („operating profit or loss and income
and expenses from integral associates and joint ventures“)
iii. Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Steuern („profit or loss before
financing and income tax“)184.
182 Vgl. IASB (2019b). 183 Vgl. IASB (2020b), S. 7. 184 Vgl. IASB (2020b), S. 7.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
38
Abbildung 2: Struktur der neuen Gewinn- und Verlustrechnung
Die Betriebskategorie beinhaltet jene Erträge und Aufwendungen, die mit den
Hauptgeschäftsaktivitäten eines Unternehmens einhergehen185. Diese umfassen
nicht nur Erträge und Aufwendungen aus Investitionen, sondern auch aus Finanzie-
rungsaktivitäten und aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, inso-
fern, als dass diese Tätigkeiten zu den Haupttätigkeiten eines Unternehmens zäh-
len186.
Der Verwaltungsrat entschied jedoch, das Betriebsergebnis als Ausfall- bzw. Rest-
kategorie festzulegen187. Die Definition als Ausfallkategorie sei einfacher zu ver-
wenden als eine direkte Definition, da die Geschäftstätigkeiten sich zwischen Un-
ternehmen, auch derselben Branche angehörig, variieren und somit eine konsistent
anzuwendende Begriffsbestimmung schwer zu bestimmen sei188.
Die Finanzierung- und Investitionskategorien beinhalten Ausnahmen für Unterneh-
men, deren Hauptgeschäftsaktivitäten Finanzierungs- bzw. Investitionstätigkeiten
darstellen189. Dies führt wiederum zu einer Betriebsgewinneinstufung, welche alle
Positionen aus den primären Geschäftsaktivitäten umfasst190. Gleichermaßen be-
reite die Bestimmung von Erträgen und Aufwendungen, die in die Investitions- und
Finanzierungskategorie entfallen, weniger Schwierigkeiten als eine direkte Defini-
tion des Betriebsergebnisses, sodass sogar wahrscheinlich ist, dass die
185 Vgl. IASB (2020b), S. 7. 186 Vgl. IASB (2020b), S. 7f. 187 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 188 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 189 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 190 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
39
vorgeschlagene Definition konsistent angewendet wird und dies zu vergleichbare-
ren Informationen führt191.
Das Ziel der Investitionskategorie besteht darin, Erträge aus Investitionen zu erfas-
sen, die nicht Bestandteil der Hauptgeschäftsaktivitäten eines Unternehmens
sind192. Es handelt sich dementsprechend um Erträge und Aufwendungen, die in-
folge von Handeln mit Vermögenswerten entstehen193. Dabei sind solche Erträge
und Aufwendungen aus Vermögenswerten zu betrachten, die individuell und über-
wiegend unabhängig von anderen Ressourcen des Unternehmens erwirtschaftet
werden194. Als Beispiele sind Dividenden- oder Zinserträge von Eigenkapital- oder
Fremdkapitalanlagen zu nennen195. Mit Hilfe dieser Kategorisierung werden den
Abschlussadressaten nützliche Informationen bereitgestellt, da sie oftmals die In-
vestitionen eines Unternehmens getrennt von dessen Geschäftsaktivitäten analysie-
ren196. Die Kategorie unterscheidet sich jedoch von den Investitionstätigkeiten, die
in IAS 7: Kapitalflussrechnung aufgeführt sind197. Nach IAS 7 sollen Investitionen
in langfristige Vermögenswerte identifiziert werden, die in Zukunft zu Erträgen
führen, welche auch Vermögenswerte betreffen können, die betriebliche Aktivpos-
ten darstellen, wie z.B. Sachanlagen198. Gemäß dem Entwurf werden die Erträge
und Aufwendungen verbunden mit solchen Vermögenswerten in die Betriebskate-
gorie eingestuft werden.
Die Finanzierungskategorie umfasst drei Untergruppierungen:
i. Erträge und Aufwendungen aus liquiden Mitteln;
ii. Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeiten, welche im Zusammen-
hang mit Finanzierungsaktivitäten resultieren; und
iii. Zinserträge und Zinsaufwendungen für andere Verbindlichkeiten199.
191 Vgl. IASB (2020a) BC55, S. 16. 192 Vgl. IASB (2020a) BC49, S. 15. 193 Vgl. IASB (2020b), S. 8. 194 Vgl. IASB (2020b), S. 8. 195 Vgl. IASB (2020a) BC48, S. 15. 196 Vgl. IASB (2020a) BC49, S. 15. 197 Vgl. IASB (2020a) BC51, S. 15. 198 Vgl. IASB (2020a) BC51, S. 15. 199 Vgl. IASB (2019b), S. 8.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
40
Die Änderungsvorschläge für die Kategorien erfolgten, ohne eine Angleichung an
den primären Jahresabschluss vorzunehmen, sodass die Erträge und Aufwendungen
aus den drei Kategorien Betrieb, Investition und Finanzierung nicht zwangsläufig
den entsprechenden Cashflows in der Kapitalflussrechnung entsprechen200. Mit die-
ser Aufgliederung wird es zukünftig zu einer Erfolgsspaltung in der Gewinn- und
Verlustrechnung kommen.
7.2.2 Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen von integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Unternehmen sollen angehalten werden, ihre nach der Equity-Methode bilanzierten
assoziierten Unternehmen und Joint Ventures entweder als integrale oder nicht-in-
tegrale Bestandteile der Hauptgeschäftsaktivitäten zu klassifizieren und die Infor-
mationen darüber getrennt voneinander bereitzustellen201. Ein Standpunkt bei den
Diskussionen war, dass integrale Unternehmen und Joint Ventures in Verbindung
mit den Hauptgeschäftsaktivitäten Synergien schaffen, die das Betriebsergebnis be-
einflussen können202. Somit sollen alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusam-
menhang mit diesen Investitionen stehen, als betrieblich bewertet und als Aus-
nahme betrachtet werden203. Man argumentierte dagegen, da zwar die Investitionen
zu wirtschaftlichen Vorteilen führen können, die betriebliche Einstufung jedoch die
Analyse der Betriebsmargen erschweren stören, denn die Umsatzzeile z.B. keine
Erträge von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließt204.
Daher beschloss man, die Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziierten
Unternehmen und Joint Ventures nach der Betriebskategorie in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert ausgewiesen werden sollen, während Erträge und Auf-
wendungen aus nicht-integralen Unternehmen in der Investitionskategorie darge-
stellt werden205. Damit bietet der Betriebsgewinn/-verlust eine vergleichbare
200 Vgl. IASB (2019b), S. 8. 201 Vgl. IASB (2019b), S. 10. 202 Vgl. IASB (2020a) BC85, S. 23. 203 Vgl. IASB (2020a) BC85, S. 23. 204 Vgl. IASB (2020a) BC86, S. 23f. 205 Vgl. IASB (2019b), S. 10.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
41
Grundlage für die Berechnung der Betriebsmargen, während man zeitgleich der
Forderung nach einer getrennten Darstellung folgt206. Ebenfalls soll ein gesonderter
Ausweis von Cashflows aus Anteilen an integralen und nicht-integralen Unterneh-
men in der Kapitalflussrechnung erfolgen207. Die Anhangangaben haben gemäß
IFRS 12 zu erfolgen208.
7.2.3 Die Rolle der primären Finanzberichte, Aggregation und Disaggre-gation
Gemäß Entwurf sollen Prinzipien und allgemeine Anforderungen an die Aggrega-
tion und Disaggregation von Informationen im Jahresabschluss aufgenommen wer-
den. Die Definitionen der Aggregation und der Disaggregation basieren auf dem
Conceptual Framework des IFRS209. Ein bilanzierendes Unternehmen hat sämtliche
Transaktionen, Posten und Ereignisse zu jenen Informationen, die im Anhang und
im primären Jahresabschluss ausgewiesen werden, zu aggregieren210. Dabei gilt der
Grundsatz, dass Positionen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, zusammenge-
fasst werden, während jene, die über keine gemeinsamen Merkmale verfügen, ge-
trennt werden sollen211. Die Verständlichkeit der offengelegten Informationen darf
dabei nicht verringert und relevante Informationen dürfen nicht verdeckt werden212.
Die Merkmale der Posten, auf die sich die Offenlegung der Informationen beziehen,
müssen getreu dargelegt werden213. Ein Unternehmen kann unwesentliche Posten
zusammenfassen, die keine gemeinsamen Merkmale aufweisen, die Merkmale
müssen jedoch wahrheitsgetreu wiedergegeben werden214. Wenn eine Beschrei-
bung nicht zu einer getreuen Darstellung führt, muss ein Unternehmen im Anhang
206 Vgl. IASB (2020a) BC87, S. 24. 207 Vgl. IASB (2019b), S. 10. 208 Vgl. IASB (2019b), S. 10. 209 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 210 Vgl. IASB (2020b) X.25, S. 20. 211 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 212 Vgl. IASB (2020b) X.25, S. 20. 213 Vgl. IASB (2020b) X.26, S. 20. 214 Vgl. IASB (2020b) X-27, S. 21.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
42
die Zusammensetzung der aggregierten Posten abgeben, z.B. Art und Betrag des
größten Postens215.
Die Aggregation von Elementen und Informationen führe zu einem großen Ver-
ständnis der Informationsmenge und zur Vermeidung von verschleierten, relevan-
ten Informationen216. Die Disaggregation wiederum liefert den Nutzern von Jahres-
abschlüssen relevante Informationen, wobei ebenso die Verschleierung von we-
sentlich relevanten Informationen vermieden wird217.
Weiterhin sollen die Unternehmen verpflichtet werden, eine Analyse der betriebli-
chen Aufwendungen nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren unter der Prä-
misse darzustellen, welche Informationen liefern, die am nützlichsten sind. Fakto-
ren, welche letztendlich zur jeweiligen Methode führen, sollen beschrieben werden.
Mit der Einführung der Definition von „ungewöhnlichen Einnahmen und Ausga-
ben“ sollen Unternehmen ihre ungewöhnlichen Einnahmen und Ausgaben angeben,
wobei eine Anleitung den Anwender zur Verfügung stehen soll, um solche Posten
identifizieren zu können.
7.2.4 Erfolgskennzahlen im Jahresabschluss
Die im Entwurf aufgeführten Änderungsvorschläge zielen auch darauf ab, dass Un-
ternehmen über ihre individuellen Leitungsindikatoren zu berichten haben218.
Das IASB schlägt vor, die Kennzahlen als die Zwischensumme von Einnahmen und
Ausgaben zu definieren, welche
i. öffentlich außerhalb des Jahresabschlusses kommuniziert werden (z.B. in
Lageberichten);
ii. Zwischen- und Gesamtsummen ergänzen, welche durch die IFRS-Standards
festgelegt werden; und
215 Vgl. IASB (2020b) X.28, S. 21. 216 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 217 Vgl. IASB (2020a) BC22, S. 10. 218 Vgl. IASB (2019b), S. 13.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
43
iii. den Nutzern von Jahresabschlüssen einen Aspekt der finanziellen Leis-
tungsfähigkeit eines Unternehmens vermitteln219.
Darüber hinaus entschied der Vorstand, dass für die offengelegten Leistungsmes-
sungen dieselben allgemeinen Anforderungen gelten, wie für die im Jahresab-
schluss enthaltenen Informationen220. Folglich müssen die Kennzahlen die finanzi-
elle Leistung des Unternehmens bzw. der Einheit wahrheitsgetreu widergeben, die
Offenlegungen den Richtlinien zur Aggregation und Disaggregation entsprechen
und Vergleichsinformationen bereitgestellt werden221. Zudem darf das Berech-
nungsmaß nur geändert werden, wenn das neue Maß zu nützlicheren Informationen
führt222.
Hinsichtlich des Ortes der Offenlegung wurde vorgeschlagen, alle Kennzahlen zur
Managementleistung in einem einzigen Vermerk bereitzustellen, um die Transpa-
renz zu verbessern und den Nutzern von Jahresabschlüssen bei der Lokalisierung
und Identifizierung der entsprechenden Informationen entgegen zu kommen223.
Hingegen erwog der Vorstand das Verbot, Spalten zur Darstellung einer Kennzahl
in der/den Erklärung(en) der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verwenden, um jene
Interessenvertreter Rechnung zu tragen, die befürchteten, dass dies zu einer unver-
hältnismäßigen Hervorhebung führen würde224. Dies stehe zudem im Einklang mit
dem Ziel, die Vergleichbarkeit von Informationen über die finanzielle Leistung von
Unternehmen zu verbessern225.
Bei der Offenlegung von Leistungskennzahlen wird vom Management gefordert,
zu beurteilen, welche Kennzahlen und Informationen für die Jahresabschluss-Ad-
ressaten von Nutzen seien und inwiefern Leistungskennzahlen eine getreue Dar-
stellung die finanzielle Leistungsfähigkeit widerspiegeln können226. Daher sollen
219 Vgl. IASB (2019b), S. 13. 220 Vgl. IASB (2020a) BC158, S. 39. 221 Vgl. IASB (2020a) BC158, S. 39. 222 Vgl. IASB (2020a) BC158, S. 39. 223 Vgl. IASB (2020a) BC163, S. 40. 224 Vgl. IASB (2020a) BC166, S. 41. 225 Vgl. IASB (2020a) BC166, S. 41. 226 Vgl. IASB (2020a) BC167, S. 41.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
44
Unternehmen angehalten werden, zu erläutern, die eine offengelegte Leistungs-
kennzahl berechnet wurde und warum und wie sie Informationen über die Leistung
vermittelt227. Um unternehmensspezifische Kennzahlen transparenter zu machen,
wird vorgeschlagen, Überleitungsrechnungen zu den am direktesten vergleichbaren
Gesamt- oder Zwischensummen gemäß den IFRS-Standards zu erstellen228. Dar-
über hinaus liefen jene Überleitungsrechnungen Informationen den Anwendern
nützliche Informationen darüber, in welcher Relation die Leitungskennzahlen zu
diesen Gesamt- bzw. Zwischensummen stehen229. Der Abgleich zu anderen Unter-
nehmen, die ähnliche Kennzahlen offenlegen, ermöglicht den Anwendern, eigene
Anpassungen an den Kennzahlen vorzunehmen230. Im Zuge der Überlegungen zu
den Überleitungsrechnungen wurde eine Auflistung jener Zwischensummen er-
stellt, die nicht als Leistungskennzahlen der Geschäftsführung gelten, z.B. Betriebs-
gewinn/-verlust vor Abschreibungen, und durch IFRS-Normen spezifiziert sind231.
Des Weiteren bleibt die Leistungskennzahl Gewinn vor Zinsen, Steuern und Ab-
schreibungen (EBITDA) weiterhin undefiniert232. Die Benutzer von Jahresab-
schlüssen sind sich uneinig, was diese Messgröße genau darstellt, da sie in der Pra-
xis unterschiedlich berechnet wird233. Zugleich wurde untersucht, inwiefern eine
als Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Amortisation berechnete Kennzahl
ähnlich hilfreiche Informationen wie die EBITDA-Messgrößen bereitstellen
würde234. Der Vorstand entschied, dass Betriebsergebnis vor Abschreibung und
Amortisation nicht als EBITDA zu beschreiben, sondern als eine nach IFRS fest-
gelegte Zwischensumme aufzunehmen235. Somit wäre eine diesem Betrag entspre-
chende EBITDA-Messgröße keine Management-Leistungskennzahl236.
227 Vgl. IASB (2020a) BC167, S. 41. 228 Vgl. IASB (2020a) BC168, S. 41. 229 Vgl. IASB (2020a) BC169, S. 41. 230 Vgl. IASB (2020a) BC169, S. 41f. 231 Vgl. IASB (2020a) BC171, S. 42. 232 Vgl. IASB (2019b), S. 13. 233 Vgl. IASB (2020a) BC172, S.42. 234 Vgl. IASB (2020a) BC173, S.42. 235 Vgl. IASB (2020a) BC173, S.42. 236 Vgl. IASB (2020a) BC173, S.42.
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Damit die Anwender alle Änderungen und Berechnungen jeglicher Kennzahlen
einfacher nachvollziehen können und um die periodenübergreifende Vergleichbar-
keit zu verbessern, werden Unternehmen angehalten, ausreichende Erläuterungen
bereitzustellen237. Bei der Offenlegung von durch das Management definierte Leis-
tungskennzahlen konnte zudem häufig eine Berichtigung hinsichtlich ungewöhnli-
cher Erträge und Aufwendungen festgestellt werden sodass entschieden wurde, In-
formation über jene Erträge und Aufwendungen seitens der Unternehmen offenle-
gen zu müssen238.
Für die indirekte Methode des Cashflows soll zukünftig als Ausgangspunkt für die
Berechnung die Zwischensumme des Betriebsergebnisses verwendet werden239.
Die Klassifizierung von Zins- und Dividenden-Cashflows sollen eliminiert werden,
da oft zwischen Unternehmen derselben Branche Unterschiede bestehen240.
Abbildung 3: Klassifikation von Zins- und Dividenden-Cashflows
Unternehmen, einschließlich Finanzinstitute, sollen:
i. Cashflows aus Dividendenzahlungen als Finanz-Cashflows klassifizieren;
und
ii. die Investitions-Cashflows integraler assoziierter Unternehmen und Joint
Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, getrennt von
nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures innerhalb
237 Vgl. IASB (2020a) BC174, S.42. 238 Vgl. IASB (2020a) BC180, S.44. 239 Vgl. IASB (2019b), S. 14. 240 Vgl. IASB (2020a) BC186, S. 45.
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des Abschnitts „Investitionstätigkeiten“ der Kapitalflussrechnung darstel-
len241.
7.3 Erwartete Auswirkungen der Änderungsvorschläge
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, bessere und nützlichere Infor-
mationen den Nutzern von Jahresabschlüssen bereitzustellen, wobei die Vorschläge
sich insbesondere auf die Verbesserung der Kommunikation von Informationen
und damit die Qualität der Finanzberichterstattung konzentrieren242. Durch eine
verbesserte Disaggregation, einschließlich der Disaggreation der Gesamtbetriebs-
ausgaben nach Art, werden zusätzliche relevante Informationen bereitgestellt, wel-
ches eine verbesserte Vergleichbarkeit von Unternehmen ermöglichen soll243. Zu-
dem führe die Berichterstattung über einige vom Management definierte Leistungs-
kennzahlen zu einer erhöhten Transparenz und Disziplin, die es erlauben, unterneh-
mensspezifische Informationen über die Leistung zu analysieren244. Damit seien die
Nutzer in der Lage, vom Management definierten Messgrößen zu finden und kön-
nen in die Lage versetzt werden, Anpassungen auf steuerliche und nichtbeherr-
schende Anteile anzunehmen oder eigenen Berechnungen vorzunehmen245 .
Die vom Board vorgeschlagenen Änderungen sollen im Allgemeinen weniger be-
deutende Systemauswirkungen auf Unternehmen nach sich ziehen als bei neuen
oder geänderten Standards, die sich auf die Erfassungs- und Bewertungsanforde-
rungen auswirken246. Da sich die derzeitigen Praktiken von Unternehmen zu Un-
ternehmen unterscheiden, variieren die Kosten für die Implementierung und An-
wendung247. Daneben verfügen bereits einige Entitäten über die meisten erforderli-
che Informationen, die sie über ihr System abrufen können, so dass sich nur be-
grenzt Kosten ergeben sollen248.
241 Vgl. IASB (2020a) BC189 - 208, S.45ff. 242 Vgl. IASB (2020a) BC238, S. 58. 243 Vgl. IASB (2020a) BC239, S. 58f. 244 Vgl. IASB (2020a) BC239, S. 58f. 245 Vgl. IASB (2020a) BC239, S. 58f. 246 Vgl. IASB (2020a) BC240, S. 59. 247 Vgl. IASB (2020a) BC241, S. 59. 248 Vgl. IASB (2020a) BC241, S. 59.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
47
Folgende Vorschläge und deren Umsetzung könnte unter Umständen kostspielig
für die Unternehmen sein:
i. die Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen in den Kategorien Be-
trieb, Investitionen und Finanzierung;
ii. die Offenlegung einer Analyse der Gesamtbetriebskosten nach Art, wenn
derzeit eine Analyse nach Funktionsbereichen vorliegt;
iii. die Ermittlung steuerlicher Auswirkungen sowie die auf die nicht beherr-
schenden Anteile, wenn Anpassungen bei der Berechnung der Manage-
mentleistungskennzahlen vorgenommen wurden; und
iv. die angewendeten Ermessensentscheidungen, z.B. bei der Identifizierung
von integral und nicht-integralen Unternehmen249.
Das Board hat vereinfachte Ansätze vorgelegt, die genutzt werden können, wenn
die Kosten der Implementierung den Nutzen übersteigen würden250. So sollen u.a.
Anwendungsleitlinien für die Anwendung von Ermessensentscheidungen den Pro-
zess erleichtern, z.B. bei Identifizierung von integral und nicht-integralen Entitä-
ten251. Das Board argumentiert, dass die meisten Kosten im Zuge der Prozessände-
rungen entstehen, die bei der Umsetzung vonnöten sind, wobei sich auch laufende
Prozesskosten ergeben können, insbesondere bei den Offenlegungen über unge-
wöhnliche Erträge und Aufwendungen252. Nichtsdestotrotz geht das IASB davon
aus, dass die Umsetzung der Vorschläge zu Kosteneinsparungen führen werden, da
weniger Zeit für die Beschaffung der für die Analysen benötigen Informationen
aufgewendet werden müssen253.
249 Vgl. IASB (2020a) BC242, S. 59f. 250 Vgl. IASB (2020a) BC243, S. 60. 251 Vgl. IASB (2020a) BC243, S. 60. 252 Vgl. IASB (2020a) BC244, S. 60. 253 Vgl. IASB (2020a) BC245, S. 60.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
48
7.4 Einordnung des ED/2019/7 innerhalb des Due Process
Die Veröffentlichung eines Exposure Draft stellt einen verpflichtenden Arbeits-
schritt im ordnungsgemäßen Verfahren dar, bevor ein neuer Standard herausgege-
ben oder ein bereits bestehender Standard geändert werden kann254. Die Formulie-
rung eines Exposure Draft erfolgt in gleicher Weise wie ein Standard ausgearbeitet
wird und enthält alle Bestandteile eines Standards255. Hauptunterschiede bestehen
lediglich darin, dass die Grundlage für die Schlussfolgerungen aufgeführt sind und
Folgeänderungen nicht detailliert dargelegt werden, z.B. bei Änderungen der Ter-
minologie256.
Für das IASB und dessen Interpretationskomitee nehmen die Rückmeldungen in
Form von öffentlichen Comment Letter einen wichtigen Stellenwert ein, welche
mit Ausnahmen von Gründen der Rufschädigung einer Partei auf der Website der
IFRS Foundation veröffentlicht werden257. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist
zum 30. September 2020 überprüft das IASB die Schreiben und die Ergebnisse, die
bei anderen Konsultationen zustande kamen258.
Bei der Prüfung der Kommentarschreiben spielen seitens der Kommentatoren
durchgeführte Analysen sowie deren vorgelegte Beweise, welche jene Analyse stüt-
zen sollen, eine zentrale Rolle259. Dabei kann eine Untersuchung der Art der Be-
fragten sowie ihrer geographischen Herkunft nützlich sein, um zu erörtern, ob eine
zusätzliche Reichweite angemessen sein könnte260. Bei technischen Fragen kann
eine Analyse von Ansichten bestimmter Sektoren, z.B. von Investoren, hilfreich
sein261.
254 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 27. 255 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 27. 256 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 27. 257 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 17. 258 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 29. 259 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 17f. 260 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 18. 261 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 18.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
49
Schließlich erfolgt eine Zusammenfassung der Kommentierungen, die eine erste
Bestandsaufnahme der wichtigsten in den Briefen angesprochenen Punkte wider-
gibt, um die Bereiche zu identifizieren, auf die sich das IASB bei ihren weiteren
Beratungen am ehesten fokussieren müssen262. Das IASB kann zudem Feldfor-
schungen durchführen und öffentliche Sitzungen veranstalten, um weitere Vor-
schläge und Meinungen zu sammeln263.
Sobald eine allgemeine Einigung hinsichtlich technischer Fragen und eine Prüfung
der vermutlichen Auswirkungen des neuen Standards stattgefunden hat, legt der
technische Stab dem IASB ein Dokument vor, in welchem die unternommenen
Schritte bei der Entwicklung des Standards zusammengefasst sind, einschließlich
stattgefundener Sitzungen und Anhörungen, und eine Beurteilung darüber abgege-
ben wird, ob die Vorschläge finalisiert werden können oder ob sie erneut untersucht
werden sollen264. Wenn das IASB überzeugt ist, dass eine erneute Offenlegung
nicht notwendig ist, müssen die Gründe für diese Entscheidung aufgeführt wer-
den265. Bei der Entscheidung, ob eine erneute Überprüfung der Vorschläge notwen-
dig ist,
i. identifiziert das Board substantielle Fragen, die nicht berücksichtigt wur-
den;
ii. werden Beweise bewertet, die das IASB in Betracht gezogen hat;
iii. wird untersucht, ob die Implikationen und die vermuteten Auswirkungen
des neuen Standards ausreichend nachvollzieht werden konnten; und
iv. ob die unterschiedlichen Standpunkte und dessen Grundlage für Schlussfol-
gerungen im Exposure Draft angemessen diskutiert und analysiert wur-
den266.
262 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 29. 263 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 29f. 264 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 265 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 266 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
50
Es lässt sich grundsätzlich nicht vermeiden, dass Änderungen vorgenommen wer-
den müssen267. Es muss abgewogen werden, ob die Überarbeitung zu grundlegen-
den Anpassungen führen, zu denen die Befragten keine Gelegenheit hatten, Stel-
lung zu nehmen268. Wenn das IASB zu dem Schluss kommt, dass aus einer erneuten
Exposition keine neuen Bedenken resultieren, kann mit der Finalisierung der An-
forderungen fortgefahren werden269.
Wenn ein neuer Standard oder eine Änderung eines Standards veröffentlicht wird,
ist es wahrscheinlich, dass auch Anpassungen anderer Standards stattfinden, sog.
Folgeänderungen270. Zusätzlich zum Standard wird ergänzendes Material heraus-
gegeben, welches nicht integraler Bestandteil des Standards ist271. Das Begleitma-
terial enthält unter anderem eine Grundlage für die Schlussfolgerungen, einschließ-
lich einer Wirkungsanalyse, sowie aufgetretene Meinungsverschiedenheiten272. Es
ist klar anzugeben, ob das Material ein integraler Teil des Standards darstellt oder
nur einen begleitenden Charakter aufweist.
Nachdem ein neuer Standard seit einigen Jahren verwendet wird, beurteilt das IASB
im Rahmen des Post-Implementation Review, ob das Ziel des Standards erreicht
wurde oder ob Änderungen in Betracht gezogen werden sollten273. Als Resultat
kann das IASB schließlich ein neues Forschungsprojekt beginnen274.
267 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 268 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30. 269 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 30f. 270 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 31. 271 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 31. 272 Vgl. IFRS Foundation (2016), S. 31. 273 Vgl. IFRS (2020b). 274 Vgl. IFRS (2020b).
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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8 Analyse der Comment Letter zum ED/2019/7
Berücksichtigt und analysiert wurden alle bis zum 31. August 2020 eingegangene
Comment Letter. Für die gesamte Untersuchung besteht der Datensatz aus 18 Com-
ment Letter. Hinsichtlich der geographischen Klassifikation wurde eine Kommen-
tierung nach dem Herkunftsland des Absenders, welcher eine Einzelperson oder
eine Organisation ist, klassifiziert. Bei Tochtergesellschaften multinationaler Kon-
zerne wird sich an dem offiziellen rechtlichen Standort des Mutterkonzernes orien-
tiert. Konnte einem Comment Letter die geographische Herkunft nicht zugeordnet
werden, wurde diese als „Unbekannt“ klassifiziert. Ebenso wurde der professio-
nelle Hintergrund der Kommentierten untersucht und in „Non-Preparer“, „Prepa-
rer“ und „Unbekannt“ unterteilt.
Abbildung 4: Geographische Herkunft der Comment Letter
4; 22%
1; 6%
7; 39%
2; 11%
2; 11%
2; 11%
Geographische Herkunftn = 18
NordamerikaSüdamerikaEuropaAsienAustralienUnbekannt
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
52
Abbildung 5: Professioneller Hintergrund der Kommentierten
Bei der Analyse wurde sich an den vom IASB zur Kommentierung geforderten
Fragestellungen orientiert. Als zustimmend gilt, wenn der Kommentiere sich ent-
weder nicht zum jeweiligen Sachverhalt äußert oder sich eindeutig dafür ausspricht.
Im Gegensatz dazu zeichnet sich eine ablehnende Haltung durch die eindeutige,
klare Verneinung aus. Bei der Gruppierung „teilweise zustimmend“ handelt es sich
um Kommentierungen, die dem Grunde die Idee hinter einem Änderungsvorschlag
zustimmen, dennoch erhebliche Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge äu-
ßern. Im gleichen Maße wurden Verbesserungsvorschläge wie Argumente für die
jeweilige Haltung untersucht.
Eine große Zustimmung herrscht bei der Einführung der Zwischensumme „Be-
triebsgewinn oder -verlust“. Der Betriebsgewinn/-verlust sei ein wichtiger Maß-
stab275 und trägt dazu bei, die Vielfalt in der Praxis zu verringern und die Vergleich-
barkeit zwischen Unternehmen zu verbessern276. Die Einführung erhöhe zudem die
Konsistenz der verwendeten Zwischensumme und die Konsistenz bei der Bestim-
mung von Ein- und Ausschlüssen innerhalb der Zwischensumme277. Jedoch führe
die Einführung zu einem erhöhten Interpretationsaufwand278 und einer höheren
275 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 5; Vgl. Bhandari, Rupesh (2020), S. 2; Vgl. CSA (2020), S. 7. 276 Vgl. CSA (2020), S. 7; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 5; Vgl. AAA (2020), S. 1f. 277 Vgl. Wells (2020), S. 1. 278 Vgl. Islam (2020), S. 1.
8; 45%
8; 44%
2; 11%
Professioneller Hintergrundn = 18
Non-PreparerPrepaperUnbekannt
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
53
Informationsbelastung279. Die Volkswagen AG ist zwar mit dem Gesamtergebnis
der Definition des Betriebsgewinns einverstanden, versteht allerdings die überfor-
dernden Berichtsanforderungen nicht280. Sie würden es vorziehen, den Gewinn vor
Steuern in Hauptaktivitäten und Finanzierung der Hauptaktivitäten zu untertei-
len281. Zudem soll geklärt werden, was in der Zwischensumme enthalten ist282; und
zusätzliche Hinweise zu „Hauptgeschäftstätigkeit“ und „im Rahmen der Hauptge-
schäftstätigkeit des Unternehmens“ eingeführt werden, da die Begriffe nicht klar
sind und ein erhebliches Urteilsvermögen erfordern283.
Frage 1 – Betriebsgewinn oder –
verlust
Paragraph 60(a) des Exposure Draft
schlägt vor, dass alle Unternehmen in
der Gewinn- und Verlustrechnung
eine Zwischensumme für den Be-
triebsgewinn oder -verlust auswei-
sen. Paragraph BC53 der Grundlage
für Schlussfolgerungen beschreibt
die Gründe des Board für diesen Vor-
schlag.
Sind Sie mit dem Vorschlag einver-
standen? Warum oder warum nicht?
Falls nicht, welchen alternativen An-
satz würden Sie vorschlagen und wa-
rum?
Abbildung 6: Frage 1 – Betriebsgewinn oder -verlust
Die Einführung einer Betriebskategorie könnte ebenfalls zu einer verbesserten Ver-
gleichbarkeit284 und Transparenz285 führen, schafft allerdings übermäßige Komple-
xität286 und kann Irreführungen mit sich bringen, da sich die Definitionen von denen
279 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2. 280 Vgl. VW (2020), S. 3. 281 Vgl. VW (2020), S. 3. 282 Vgl. Bhandari (2020), S. 2. 283 Vgl. CSA (2020), S. 7; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 2; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 2; Vgl. AAA (2020), S. 1f; Vgl. Bhandari (2020), S. 2. 284 Vgl. AGD Singapore (2020), S. 1. 285 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2. 286 Vgl. Wells (2020), S. 1.
78%
22%
Betriebsgewinn oder –verlustn = 18
zustimmend
teilweisezustimmend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
54
in der Cashflow-Rechnung unterscheiden287. Es wird insbesondere gefordert, die
Betriebskategorie und deren Aktivitäten spezifisch zu definieren288. Die Canadian
Securities Administrators (CSA) kritisiert vor allem, dass die Einführung dazu füh-
ren könnte, dass Unternehmen vermehrt Managementleistungskennzahlen offenle-
gen und dadurch die Bedeutung der Informationen abnimmt289.
Die American Accounting Association (AAA) sieht insbesondere ein hohes Poten-
zial für unbeabsichtigte Heterogenität, da die Betriebskategorie als eine Ausfallka-
tegorie eingestuft werde, und dadurch zu Unterschieden in der Bedeutung, Häufig-
keit und Persistenz von Betriebselementen führe290. Um der Heterogenität Rech-
nung zu tragen schlägt das AAA vor, Unternehmen vorzuschreiben, eine Zwischen-
summe innerhalb des Betriebseinkommens bereitzustellen, welche Posten differen-
ziert, von denen üblicherweise erwartet wird, dass sie einen Zusammenhang mit der
künftigen Leistung des Unternehmens aufweist oder nicht291.
Das Accountancy Europe schlägt unter anderem vor, Leitlinien für Investitionen in
Tochtergesellschaften, die nach IAS 27: Konzern- und separate Abschlüsse bilan-
ziert werden, zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel zu klären, ob Mutterge-
sellschaften, welche die Equity-Methode bei ihren Tochtergesellschaften in den
Einzelabschlüssen anwenden, den Anteil des Gewinns oder Verlustes von Tochter-
gesellschaften in der Betriebs- oder Investitionskategorie klassifizieren sollten292.
287 Vgl. CSA (2020), S, 7; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 5; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2f. 288 Vgl. Wells (2020), S. 1; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 2; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 3; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 2; Vgl. Bhandari (2020), S. 2. 289 Vgl. CSA (2020), S. 5. 290 Vgl. AAA (2020), S. 2f. 291 Vgl. AAA (2020), S. 3. 292 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 6.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
55
Frage 2 – Betriebskategorie
Paragraph 46 des Exposure Draft
schlägt vor, dass Unternehmen alle Er-
träge und Aufwendungen, die nicht in
den anderen Kategorien, wie z.B. der
Investitions- oder der Finanzierungs-
kategorie, klassifiziert sind, in die Be-
triebskategorie einordnen. Paragraph
60(a) des Exposure Draft In den Para-
graphen BC54-BC57 der Grundlage
für Schlussfolgerungen werden die
Gründe des Vorstandes für diesen
Vorschlag beschrieben.
Sind Sie mit diesem Vorschlag einver-
standen? Warum oder warum nicht?
Wenn nicht, welchen alternativen An-
satz würden Sie vorschlagen und wa-
rum?
Abbildung 7: Frage 2 – Betriebskategorie
Die Einordnung von Erträgen und Aufwendungen aus Investitionen in die Be-
triebskategorie wird indes von der Mehrheit unterstützt, da sie die nötige Flexibilität
bietet293 und zu einer größeren Zuverlässigkeit führt294.
Finanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeiten zu sehen wird von der Mehrheit der
Befragten ebenso begrüßt, auch wenn eine solche Kategorisierung zu einer hohen
Komplexität führen könne295 und die Wahl einer Rechnungslegungspolitik die Ver-
gleichbarkeit behindern kann296. Vom Accountancy Europe wird vorgeschlagen,
dass Unternehmen, das Finanzierungen anbietet, Erträge und Aufwendungen auch
aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten, welche sich aus dieser Tätigkeit erge-
ben, in die Betriebskategorie einordnet297.
293 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 5. 294 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 3. 295 Vgl. Wells (2020), S. 1f. 296 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 6. 297 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 6.
45%
22%
33%
Einführung einer Betriebskategorien = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Frage 3 – Betriebskategorie: Einnahmen
und Ausgaben aus Investitionen
Paragraph 48 des Exposure Draft schlägt vor,
dass ein Unternehmen Erträge und Aufwendun-
gen aus Investitionen, die im Rahmen der
Hauptgeschäftsaktivitäten des Unternehmens
getätigt werden, in die Betriebskategorie "Er-
träge und Aufwendungen" einordnet. In den Pa-
ragraphen BC58-BC61 der Basis für Schluss-
folgerungen werden die Gründe des Board für
diesen Vorschlag beschrieben.
Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden?
Warum oder warum nicht? Wenn nicht, wel-
chen alternativen Ansatz würden Sie vorschla-
gen und warum?
Abbildung 8: Frage 3 – Betriebskategorie: Einnahmen und Ausgaben aus Investitionen
Frage 4 – Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen als Hauptgeschäftstätigkeit anbietet
Paragraph 51 des Exposure Draft schlägt vor, dass ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen als Hauptgeschäftstätig-
keit anbietet, entweder der Betriebskategorie zuzuordnen ist:
i. Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungsaktivitäten und aus liquiden Mitteln, die sich auf die Bereitstel-
lung von Finanzierungen an Kunden beziehen; oder
ii. alle Einnahmen und Ausgaben aus Finanzierungsaktivitäten und alle Einnahmen und Ausgaben aus liquiden
Mitteln.
In den Absätzen BC62-BC69 der Grundlage für Schlussfolgerungen werden die Gründe des Vorstands für die Vorschläge
beschrieben. Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden? Warum oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen An-
satz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 9: Frage 4 - Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen als
Hauptgeschäftstätigkeit anbietet
78%
5%
17%
Einnahmen und Ausgaben ausInvestitionen, die im Rahmen der Hauptgeschäftsaktivitäten einesUnternehmens getätigt werden
n = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
72%
11%
17%
Betriebskategorie: ein Unternehmen, das Kunden Finanzierungen alsHauptgeschäftstätigkeit anbietet
n = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
57
Die Investitionskategorie indes wird kritisiert, da sie keine relevanten Informatio-
nen für die Nutzer von Jahresabschlüssen zusammenfasse und mit hohen Kosten
verbunden sei298 und zu einer zusätzlichen Komplexität bei der Umsetzung führen
könne, da bei der Unterscheidung zwischen Investition und Finanzierung ein hohes
Urteilsvermögen vorausgesetzt wird299. Um mehr Leitlinien sowie Definitionen ei-
niger Begrifflichkeiten wird geben300. Dennoch ist auch hier wie bei der Einführung
der Zwischensumme „Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“ das herrschende
Meinungsbild überwiegend positiv.
Frage 5 – Investitionskategorie
Die Paragraphen 47-48 des Exposure Draft schla-
gen vor, dass ein Unternehmen Erträge und Auf-
wendungen (einschließlich zugehöriger zusätzli-
cher Aufwendungen) aus Vermögenswerten, die in-
dividuell und weitgehend unabhängig von anderen
vom Unternehmen gehaltenen Ressourcen eine
Rendite erwirtschaften, in die Investitionskategorie
einordnet, es sei denn, es handelt sich um Investiti-
onen, die im Rahmen der Hauptgeschäftsaktivitäten
des Unternehmens getätigt werden.
In den Paragraphen BC48-BC52 der Grundlage für
Schlussfolgerungen werden die Gründe des Ver-
waltungsrats für den Vorschlag beschrieben.
Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden? Warum
oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternati-
ven Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 10: Frage 5 – Investitionskategorie
298 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 4. 299 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 7. 300 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 7.
67%11%
22%
Einführung einerInvestitionskategorie
n = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
58
Frage 6 – Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Einkommenssteuer und die Finanzierungskategorie
(a) In den Paragraphen 60(c) und 64 des Exposure Draft wird vorgeschlagen, dass alle Unternehmen, mit Ausnahme
einiger spezifizierter Unternehmen (siehe Paragraph 64 des Exposure Draft), in der Gewinn- und Verlustrechnung einen
Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und eine Einkommensteuer-Zwischensumme ausweisen.
(b) Paragraph 49 des Exposure Draft schlägt vor, welche Erträge und Aufwendungen ein Unternehmen in der Finanzie-
rungskategorie klassifiziert. In den Paragraphen BC33-BC45 der Grundlage für Schlussfolgerungen werden die Gründe
des Verwaltungsrats für die Vorschläge beschrieben. Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum oder warum
nicht? Wenn nicht, welchen alternativen Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 11: Frage 6 – Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Einkommenssteuer und die
Finanzierungskategorie
Mehr kritisiert wird hingegen die Darlegung integraler assoziierter Unternehmen
und Joint Ventures. Zwar könne es in einem gewissen Maß zu mehr Transparenz
und Vergleichbarkeit beitragen, könne jedoch auch zu Inkonsistenzen in der Klas-
sifizierung und somit zu Inkonsistenzen in der Berichterstattung führen301. Die CSA
argumentiert, dass nach IAS 1.42 Unternehmen bereits dazu verpflichtet sind, einen
gesonderten Posten auszuweisen, wenn er für das Verständnis der finanziellen Leis-
tungsfähigkeit des Unternehmens relevant ist302.
Ein gewisses Maß an Diversität in der Praxis bei der Definition der integralen Ein-
heiten wird sich nicht bei den derzeitigen Änderungsvorschlägen nicht vermeiden
lassen303. Um der befürchteten Vielfalt entgegen zu wirken, sei es hilfreich, Fakto-
ren einzuschließen, die bei der Bestimmung, ob ein Unternehmen integral ist oder
301 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 7; Vgl. GSK (2020), S. 5; Vgl. Bhandari (2020), S. 3. 302 Vgl. CSA (2020), S. 8. 303 Vgl. GSK (2020), S. 5; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 3.
89%
11%
Gewinn oder Verlust vor Finanzierungund Einkommenssteuer und die
Finanzierungskategorien =18
zustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
59
nicht, zu berücksichtigen sind304. Dabei sollen Unternehmen die Art und Weise of-
fenlegen, wie das Unternehmen diese Faktoren als Teil der Rechnungslegungspoli-
tik betrachtet, damit nachvollzieht werden kann, wie die Integrität bestimmt
wurde305. Für Accountancy Europe ist die vorgeschlagene Definition von „integral“
zu eng gefasst und sollte überarbeitet werden306.
Frage 7 – Integrale und nicht-integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures
(a) Die vorgeschlagenen neuen Paragraphen 20A-20D von IFRS 12 würden "integrale assoziierte Unternehmen und Joint
Ventures" und "nicht-integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures" definieren und von einem Unternehmen verlan-
gen, diese zu identifizieren.
(b) Paragraph 60(b) des Exposure Draft schlägt vor, vorzuschreiben, dass ein Unternehmen in der Gewinn- und Verlustrech-
nung eine Zwischensumme für das Betriebsergebnis und die Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziierten Unter-
nehmen und Joint Ventures ausweisen muss.
(c) Die Paragraphen 53, 75(a) und 82(g)-82(h) des Exposure Draft, der vorgeschlagene neue Paragraph 38A des IAS 7 und
der vorgeschlagene neue Paragraph 20E des IFRS 12 würden verlangen, dass ein Unternehmen Informationen über integrale
assoziierte Unternehmen und Joint Ventures getrennt von nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures an-
gibt. In den Paragraphen BC77-BC89 und BC205-BC213 der Basis für Schlussfolgerungen werden die Gründe des Board
für diese Vorschläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom Board in Erwägung gezogen, aber abgelehnt wurden.
Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen Ansatz würden
Sie vorschlagen und warum?
304 Vgl. CSA (2020), S. 8; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 3; Vgl. Muñoz (2020), S. 1f; Vgl. Yos-hinaga (2020), S. 4. 305 Vgl. CSA (2020), S. 8. 306 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 8.
61%
39%
Integrale und nicht-integrale assoziierteUnternehmen und Joint Ventures
n = 18
zustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
60
Abbildung 12: Frage 7 – Integrale und nicht-integrale assoziierte Unternehmen und Joint Ventures
Die Rolle der primären Jahresabschlüsse wird von 72% der Befragten anerkannt.
Die Aggregation und Disaggregation von Informationen liefere zusätzliche rele-
vante Informationen307 und stelle eine korrekte Präsentation der materiellen Infor-
mationen sicher308, deren Verständnis Benutzern und Dritten keine Schwierigkeiten
verschafft309. Jedoch seien die Anforderungen des Paragraphen 27 und 28 des Ex-
posure Drafts, welche die Aggregation von unwesentlichen immateriellen Posten,
die keine gemeinsamen Merkmale aufweisen, beschreibt, in der Praxis nicht prak-
tikabel310. Dies führe zu einer unnötig langen Liste der aggregierten Posten, würde
den Abschluss demzufolge unübersichtlich machen und das Risiko erhöhen, dass
wichtige Informationen verdeckt werden311.
Die Volkswagen AG stimmt der vorgeschlagenen Rollen der primären Jahresab-
schlüsse und des Anhangs zwar zu, ohne eindeutiger, klarer Definition der darzu-
stellenden Posten kann jedoch das Ziel der Vergleichbarkeit nicht erreicht wer-
den312. Darüber hinaus fehle es an einer Wesentlichkeitsschwelle und klar definier-
ten Regeln für die Fälle, in denen solch eine Schwelle nicht angemessen ist313. Der
Mangel einer klaren Aussage darüber, dass die Relevanz immer das übergeordnete
Prinzip sein sollte, wird ebenso bemängelt314.
307 Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 308 Vgl. Islam (2020), S. 4; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 309 Vgl. Islam (2020), S. 4. 310 Vgl. AAA (2020), S. 5. 311 Vgl. AAA (2020), S. 6. 312 Vgl. Volkswagen AG, S. 10. 313 Vgl. Volkswagen AG, S. 10; Vgl. Muñoz (2020), S. 2. 314 Vgl. Volkswagen AG, S. 10.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
61
Frage 8 – Rollen des primären Jahresab-
schlusses und des Anhangs, Aggregation
und Disaggregation
(a) In den Paragraphen 20-21 des Exposure
Draft wird die vorgeschlagene Beschreibung
der Rollen der primären Jahresabschlüsse
und des Anhangs dargelegt.
(b) Die Paragraphen 25-28 und B5-B15 des
Exposure Draft enthalten Vorschläge für
Grundsätze und allgemeine Anforderungen
an die Aggregation und Disaggregation von
Informationen. In den Paragraphen BC19-
BC27 der Basis für Schlussfolgerungen wer-
den die Gründe des Board für diese Vor-
schläge beschrieben. Sind Sie mit den Vor-
schlägen einverstanden? Warum oder warum
nicht? Wenn nicht, welchen alternativen An-
satz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 13: Frage 8 – Rollen des primären Jahresabschlusses und des Anhangs, Aggregation
und Disaggregation
Die Anforderungen des Paragraph 72 des Exposure Draft verlangt, bei einer Ana-
lyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionsbereichen in der Gewinn- und
Verlustrechnung, eine Analyse nach dem Gesamtkostenverfahren im Anhang of-
fenzulegen. Dieser Vorschlag wird von einigen Kommentatoren kritisiert. Sie führe
nicht nur zu weniger Klarheit315 und schafft Schwierigkeiten316, sondern führt zu
erheblichen Kosten, die den Nutzen bei weitem überwiegen317. Die Anforderung
könnte zudem zu willkürlichen Zuweisungen führen318 und sei daher weniger not-
wendig319 und allgemein weniger hilfreich320. Insbesondere ist die Analyse der be-
trieblichen Aufwendungen nicht nur eine Wahl der Präsentation innerhalb des Jah-
resabschlusses, sondern kann erheblich die Gestaltung der zugrunde liegenden
Buchhaltungsprozesse beeinflussen321. Speziell das Umsatzkostenverfahren kann
315 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 316 Vgl. Islam (2020), S. 5. 317 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 11f; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 10; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 6; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8; Vgl. GSK (2020), S. 6. 318 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 319 Vgl. Islam (2020), S. 5; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 6; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 320 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 8. 321 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 11f.
67%
28%5%
Rollen des primärenJahresabschlusses und des Anhangs,
Aggregation und Disaggregationn = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
62
auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen, sodass eine Vereinheitlichung der Me-
thoden abgelehnt wird, da die Neugestaltung der Buchhaltungsprozesse und die un-
terstützenden Subsysteme in sehr hohen Kosten resultieren322.
Die internationale QBE Insurance Group Versicherungsgesellschaft stellt ihre Auf-
wendungen auf funktionaler Basis gemäß IFRS 17.84, 87 und 103 dar, da dies als
die relevanteste für die Nutzer des Jahresabschlusses erachtet wird323. Es sei frag-
lich, ob es sinnvoll ist, von den Versicherern zu verlangen, auch die Analyse nach
Art im Aushang auszuweisen324. Das IASB muss zweifelsfrei feststellen, dass die
Nutzer von Jahresabschlüssen von Versicherungsgesellschaften Informationen
über nach Art klassifizierte Aufwendungen benötigen, um den Kosten-Nutzen-Ef-
fekt des Vorschlags richtig beurteilen zu können325.
Frage 9 – Analyse der Betriebsausgaben
In den Paragraphen 68 und B45 des Exposure Draft
werden Anforderungen und Anwendungsleitlinien
vorgeschlagen, die einem Unternehmen bei der Ent-
scheidung helfen sollen, ob es seine betrieblichen Auf-
wendungen nach dem Gesamtkostenverfahren oder
nach dem Umsatzkostenverfahren darstellt. Paragraph
72 des Exposure Draft schlägt vor, von einem Unter-
nehmen, das eine Analyse seiner betrieblichen Auf-
wendungen nach Funktionsbereichen in der Gewinn-
und Verlustrechnung vorlegt, eine Analyse nach dem
Gesamtkostenverfahren im Anhang zu verlangen.In
den Paragraphen BC109-BC114 der Grundlage für
Schlussfolgerungen werden die Gründe des Verwal-
tungsrats für die Vorschläge beschrieben.
Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum
oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen
Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 14: Frage 9 – Analyse der Betriebsausgaben
Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen sollen gemäß Exposure Draft definiert
werden, wobei deren Offenlegung im Jahresabschluss in einem einzigen Vermerk
erfolgen soll. Die Offenlegung kann bei der Bewertung von Beträgen in der
322 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 12. 323 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 6. 324 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 6. 325 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 6.
50%
17%
33%
Analyse der Betriebsausgabenn = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
63
Gewinn- und Verlustrechnung zwar hilfreich sein326 und kann die Konsistenz ver-
bessern327, kann jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen. So werden trotz der
in den Paragraphen B67 – B75 vorgeschlagenen Anwendungsleitlinien zur Identi-
fizierung ungewöhnlicher Erträge und Aufwendungen operative Schwierigkeiten
bei der Bestimmung, ob ein Posten ungewöhnlich ist oder nicht, bestehen328. Zudem
besteht die Gefahr einer doppelten Offenlegung, da die Posten sowohl im Anhang
als auch in der Fußnote offengelegt werden329.
Die Offenlegung in einer einzigen Fußnote wird daher von einigen Kommentaren
kritisiert330. Es wäre daher vernünftiger, die Posten offenzulegen, wenn andere As-
pekte des jeweiligen Postens und seiner Rechnungslegung diskutiert werden331; o-
der diese in einem separaten Abschnitt darzulegen332. Empfohlen wurde auch di-
verse Klarstellungen darüber, wie frühere Vorkommnisse gleicher oder ähnlicher
Posten berücksichtigt werden sollen und wie Unternehmen einen Fall angemessen
behandeln soll, wenn im Vorjahr ein Posten aus ungewöhnlich identifiziert, aber im
laufenden Jahr festgestellt wurde, dass der Posten nicht mehr der Definition ent-
spricht333.
Ein Kommentator schlägt vor, die Definition ungewöhnlicher Posten dahingehend
zu ändern, dass die Anforderung hinzugefügt wird, dass jene Posten auch in Bezug
auf Größe oder Wirkung so wesentlich sein sollten, dass diese für die Betrachtung
der Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens relevant sind334. Die Volkswagen
Gruppe fasst die vorgeschlagenen Änderungen wie folgt zusammen:
326 Vgl. Wells (2020), S. 2. 327 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 11. 328 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 13f; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 11; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9; Vgl. CSA (2020), S. 6; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2; Vgl. Yoshinaga (2020), S. 5f. 329 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2. 330 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 14; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9; Vgl. LAPFF (2020), S. 21. 331 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 9. 332 Vgl. LAPFF (2020), S. 21. 333 Vgl. CSA (2020), S. 6. 334 Vgl. AAA (2020), S. 8.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
64
„Overall, nothing will really change compared to our presentation as of today, be-
side that we may duplicate content of the management report to the notes [...], while
putting us in permanent danger of misstatements, because of the unambiguous legal
terms used in the standard.“335
Frage 10 – Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben
(a) Paragraph 100 des Exposure Draft führt eine Definition von "ungewöhnlichen Einnahmen und Ausgaben" ein.
(b) Paragraph 101 des Exposure Draft schlägt vor, alle Unternehmen zu verpflichten, ungewöhnliche Erträge und Aufwen-
dungen in einer einzigen Anmerkung anzugeben.
(c) In den Paragraphen B67-B75 des Exposure Draft werden Anwendungsleitlinien vorgeschlagen, die einem Unternehmen
helfen sollen, seine ungewöhnlichen Erträge und Aufwendungen zu identifizieren.
(d) In den Paragraphen 101(a)-101(d) des Exposure Draft wird vorgeschlagen, welche Informationen in Bezug auf unge-
wöhnliche Erträge und Aufwendungen offenzulegen sind. In den Paragraphen BC122-BC144 der Grundlage für Schlussfol-
gerungen werden die Gründe des Board für die Vorschläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom Board erwogen, aber
abgelehnt wurden. Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternati-
ven Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 15: Frage 10 – Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgaben
Eine große Diskussion besteht hinsichtlich der Aufnahme von Managementleis-
tungskennzahlen und deren Offenlegung. Grundsätzlich könne dadurch die Rele-
vanz des Jahresabschlusses336 sowie die Transparenz und Konsistenz337 erhöht wer-
den, es bestehen jedoch erhebliche operative Anstrengungen, um sicherzustellen,
335 Volkswagen AG (2020), S. 13. „Insgesamt wird sich im Vergleich zu unserer heutigen Präsenta-tion nichts wirklich ändern, abgesehen davon, dass wir den Inhalt des Lageberichts im Anhang [...] duplizieren, wobei wir wegen der unmissverständlichen Rechtsbegriffe in der Norm permanent in die Gefahr von Fehlaussagen geraten“ (eigene Übersetzung) 336 Vgl. CSA (2020), S. 1; Vgl. AAA (2020), S. 4. 337 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12.
55%17%
28%
Ungewöhnliche Einnahmen und Ausgabenn = 18
zustimmendteilweise zustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
65
dass die Fußnoten vollständige Angaben erhalten338. Es besteht die Gefahr, Sach-
verhalte aufgrund der Nutzung des vagen Begriffes „nützliche Informationen“ zu
verkomplizieren339. Die Offenlegung und Überwachung von Leistungskennzahlen
des Managements sollte nicht durch Rechnungslegungsstandard reglementiert wer-
den340.
Von einigen Kommentatoren werden diverse Begriffe, wie zum Beispiel hinsicht-
lich der „öffentlichen Kommunikation“ kritisiert341, da dieser zu weit gefasst sei
und somit die Kosten des Versuches, sich an die gesamte Öffentlichkeit zu wenden,
die Vorteile des Ansatzes überwiegend342. Für das CSA kann der Begriff „Leis-
tungskennzahl“ alleine schon zu Verwirrung führen, insbesondere für Interessen-
vertreter oder Unternehmen, die mit den Rechnungslegungsstandards nicht vertraut
sind beziehungsweise den gesetzlichen Anforderungen der Wertpapiergesetzge-
bung bezüglich anderer Leistungskennzahlen unterliegen, welche nicht durch die
Definitionen im Standardentwurf erfasst werden343.
Die Darstellung verschiedener Posten, die in der externen Kommunikation nicht
verwendet werden, kann die Nutzer verwirren und verdecke aufgrund der so ge-
schaffenen Informationsflut relevante Informationen344. Es sei notwendig, zu klä-
ren, welche die relevanten Leistungskennzahlen darstellen345 und unerlässlich, ge-
meinsame Kennzahlen, wie zum Beispiel EBITDA, zu definieren, wodurch sich die
Population der Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre eigenen Kennzahlen
zu formulieren, potenziell reduziert würde346. Die Anforderung in Paragraph 103
des Standardentwurf, dass Managementleistungskennzahlen Zwischensumme von
Einnahmen und Ausgaben darstellen, die
338 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10. 339 Vgl. LAPFF (2020), S. 21. 340 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2; Vgl. LAPFF (2020), S. 21f. 341 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16; Vgl. CSA (2020), S. 2f; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12. 342 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12. 343 Vgl. CSA (2020), S. 2. 344 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 17. 345 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7. 346 Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
66
i. in der öffentlichen Kommunikation außerhalb des Jahresabschlusses ver-
wendet werden;
ii. die von den IFRS-Standards vorgegebenen Gesamt- oder Zwischensummen
ergänzen; und
iii. den Nutzern die Ansicht der Geschäftsführung über einen Aspekt der finan-
ziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens mitteilen,
soll von einigen Kommentatoren bearbeitet werden. Es sei unklar, was mit „ergän-
zen“ und „von den IFRS-Standards festgelegten Gesamt- oder Zwischensummen“
gemeint ist347. Zudem wird in Frage gestellt, wie der Begriff der Managementleis-
tungskennzahl mit dem Begriff der Leistung gemäß IFRS 8: Segmentangaben in-
teragiert348.
Vom IASB wird gefordert, zu prüfen, wie die Offenlegung nicht anerkannter Leis-
tungskennzahlen des Managements außerhalb des Jahresabschlusses den Entschei-
dungsnutzen von jenen Managementleistungskennzahlen im Jahresabschlusses be-
einflussen kann349. Inkonsistenzen in den Abstimmungen und bei der Segmentbe-
richterstattung führe zu Verwirrung bei Interessengruppen350 . Von vielen der Kom-
mentatoren wird gefordert, mehr Klarheit und Definition in die Paragraphen 103 –
110 des Standardentwurfs über Management Performance Measures zu bringen351.
347 Vgl. CSA (2020), S. 1f; Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16. 348 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12; Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16. 349 Vgl. AAA (2020), S. 4. 350 Vgl. AAA (2020), S. 4. 351 Vgl. AAA (2020), S. 4ff; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 12; Vgl. CSA (2020), S. 1ff; Vgl. FinRec-AICPA (2020), S. 2; Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 7; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2; Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 7f; Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 16f.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
67
Frage 11 – Leistungskennzahlen für das Management
(a) Paragraph 103 des Exposure Draft schlägt eine Definition von "Leistungskennzahlen des Managements" vor.
(b) Paragraph 106 des Exposure Draft schlägt vor, ein Unternehmen zu verpflichten, in einem einzigen Vermerk Informati-
onen über seine Managementleistungskennzahlen offenzulegen.
(c) In den Paragraphen 106(a)-106(d) des Exposure Draft wird vorgeschlagen, welche Informationen ein Unternehmen über
seine Managementleistungskennzahlen offenlegen müsste. In den Paragraphen BC145-BC180 der Grundlage für Schlussfol-
gerungen werden die Gründe des Verwaltungsrats für die Vorschläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom Verwal-
tungsrat geprüft, aber abgelehnt wurden. Sind Sie damit einverstanden, dass Informationen über die vom Verwaltungsrat
definierten Leistungskennzahlen für das Management in den Jahresabschluss aufgenommen werden sollten? Warum oder
warum nicht? Sind Sie mit den vorgeschlagenen Offenlegungsanforderungen für Leistungsmessungen des Managements
einverstanden? Warum oder warum nicht? Falls nicht, welche alternativen Offenlegungen würden Sie vorschlagen und wa-
rum?
Abbildung 16: Frage 11 – Leistungskennzahlen für das Management
15 der 18 eingegangenen Comment Letter sprachen sich für die vom IASB be-
schriebenen Gründe aus, warum keine Anforderungen hinsichtlich des EBITDA
vorgeschlagen wurden. Jedoch wurde auch angemerkt, dass EBITDA eine meist
verbreitete Leistungskennzahl darstelle und eine Definition die Einheitlichkeit der
Darstellung fördere sowie Unternehmen von der Notwendigkeit befreien würde,
ständig zu definieren, was EBITDA sei352. Es sei widersprüchlich, von Unterneh-
men die Offenlegung von Leistungskennzahlen zu verlangen, gleichzeitig aber An-
stand davon zu nehmen, EBITDA zumindest für die Zwecke der Offenlegung zu
definieren353. Eine Definition würde einen gewissen Beitrag leisten354, eliminiere
352 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10. 353 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 8. 354 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 8; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10.
67%5%
28%
Leistungskennzahlen für das Managementn = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
68
dennoch nicht alle Probleme355, da Unternehmen wahrscheinlich ein bereinigtes E-
BITDA offenlegen werden356.
Frage 12 – EBITDA
Die Paragraphen BC172-BC173 der Basis for
Conclusions erklären, warum der Vorstand keine
Anforderungen in Bezug auf das EBITDA vorge-
schlagen hat.
Sind Sie damit einverstanden? Warum oder wa-
rum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen An-
satz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 17: Frage 12 – EBITDA
Die vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Kapitalflussrechnung zielen da-
rauf ab, das Betriebsergebnis als Ausgangspunkt für die indirekte Methode der Be-
richterstattung über Cashflows aus betrieblichen Tätigkeiten festzulegen und die
Klassifizierung von Zins- und Dividenden-Cashflows zu spezifizieren. Dieser Vor-
schlag könne zwar die Vergleichbarkeit der Kapitalflussrechnung zwischen Unter-
nehmen erhöhen357 und die Vielfalt in der Praxis beseitigen358, jedoch stehe die
Definition und Zusammensetzung von der Investitions- und Finanzierungskatego-
rie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht im Einklang mit denen aus der Kapi-
talflussrechnung359. Eine Abstimmung der Cashflow-Rechnung mit der Gewinn-
und Verlustrechnung sei daher aussagekräftiger und operationeller360.
Zudem bestehe Anwendungsprobleme, zum Beispiel bei der Abzinsung langfristi-
ger Rückstellungen, und die indirekte Methode führe dazu, dass Cash-Posten aus
der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeschlossen und willkürlich nicht
355 Vgl. Universidade de Brasilia (2020), S. 8. 356 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 10. 357 Vgl. AAA (2020), S. 6; Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 358 Vgl. AAA (2020), S. 6. 359 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13; Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11; Vgl. Wells (2020), S. 2; Vgl. AGD Singapore (2020), S. 2. 360 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11.
83%
17%
EBITDAn = 18
zustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
69
zahlungswirksame Posten einbezogen werden361. Es wird dem IASB angeraten, die
Durchführung eines separaten Projektes zu IAS 7: Kapitalflussrechnung in Erwä-
gung zu ziehen362.
Frage 13 – Kapitalflussrechnung
(a) Die vorgeschlagene Änderung des Paragraphen
18(b) von IAS 7 würde verlangen, dass das Betriebs-
ergebnis der Ausgangspunkt für die indirekte Methode
der Berichterstattung über Cashflows aus der betrieb-
lichen Tätigkeit sein muss.
(b) Die vorgeschlagenen neuen Paragraphen 33A und
34A-34D des IAS 7 würden die Klassifizierung von
Zins- und Dividenden-Cashflows spezifizieren. In den
Paragraphen BC185-BC208 der Basis für Schlussfol-
gerungen werden die Gründe des Board für die Vor-
schläge beschrieben und Ansätze diskutiert, die vom
Board in Betracht gezogen, aber abgelehnt wurden.
Sind Sie mit den Vorschlägen einverstanden? Warum
oder warum nicht? Wenn nicht, welchen alternativen
Ansatz würden Sie vorschlagen und warum?
Abbildung 18: Frage 13 – Kapitalflussrechnung
Zu den 13 Fragen, die sich spezifisch auf die Änderungsvorschläge bestehen, be-
steht darüber hinaus die Möglichkeit, dem IASB weitere Anmerkungen und Vor-
schläge zu unterbreiten.
Das Accountancy Europe schlägt vor, den Zeitpunkt der Erstanwendung des Stan-
dards zu prüfen, damit es keine Überschneidungen mit anderen Standards gibt und
beispielsweise Versicherungsgesellschaften die Auswirkungen des neuen IFRS 17
verstehen können363. Zudem herrsche im Paragraph 82 des Exposure Draft die An-
forderung, den Goodwill als einen separaten Posten in der Bilanz auszuweisen,
während das Discussion Paper über Goodwill und Wertminderung empfiehlt, das
gesamte Eigenkapital vor und nach Goodwill auszuweisen364. Um dieser Diskre-
panz entgegen zu kommen, soll das IASB feststellen, welcher der Anforderungen
361 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11; Vgl. LAPFF (2020), S. 22. 362 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13. 363 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13. 364 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13f.
61%6%
33%
Kapitalflussrechnungn = 18
zustimmend
teilweisezustimmendablehnend
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
70
am relevantesten ist365. Accountancy Europe vertritt die Ansicht, Goodwill in einer
separaten Zeile innerhalb des Anlagevermögens auszuweisen, da dies nützlich sei
und der Einzigartigkeit des Postens angemessen Rechnung trägt366.
Für das Local Authority Pension Fund Forum (LAPFF) arbeitet das IASB mit dem
falschen Modell367. Das IFRS-System habe einen theoretischen Rahmen geschaf-
fen, der sich nicht auf Geschäfts- oder Investitionsprinzipien oder auf die rechtli-
chen Rahmenbedingungen stützt, die der Rechnungslegung zugrunde liegen368. Da-
her sei das IFRS-System zufällig und schaffe Probleme369. Die Mitarbeiter des
LAPFF empfehlen, die Aussagen zur Unternehmensfortführung zu überarbeiten,
indem die tatsächlichen Bedingungen für die Fortführung des Unternehmens fest-
gelegt werden370.
Die QBE Insurance Group wünscht sich einen konsistenten Ansatz in IAS 1 und
IFRS 17371. Es sei unklar, warum das IASB vorschlägt, die Darstellung des Netto-
betrages der Erträge oder Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträ-
gen zu verlangen, während IFRS 17.86 Versicherungen erlaubt, entweder einen ein-
zigen Betrag darzustellen oder die vom Rückversicherer zurückerhaltenen Beträge
und eine Aufteilung der gezahlten Prämie getrennt darzustellen372.
Das Financial Reporting Committee of the Institute of Management Accountants
wiederum hat Bedenkungen, ob die zusätzlichen Anforderungen für ungewöhnliche
Posten dazu führen könnten, dass ein Unternehmen zur Offenlegung sensibler In-
formationen verpflichtet wird und unterbreitet daher den Vorschlag, eine soge-
nannte „Safe-Harbor“-Sprache einzuführen, die es den Unternehmen erlaubt, sen-
sible Angaben wegzulassen373.
365 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 14. 366 Vgl. Accountancy Europe (2020), S. 13f. 367 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 368 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 369 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 370 Vgl. LAPFF (2020), S. 23. 371 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 9. 372 Vgl. QBE Insurance Group (2020), S. 9. 373 Vgl. FRC-IMA (2020), S. 11.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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Die Volkswagen AG merkt an, dass es nicht mehr als einen Einnahmen-Einzelpos-
ten geben sollte374. Der Vorschlag der Volkswagen AG, nur einen einzigen Einnah-
meposten auszuweisen, der die oberste Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung dar-
stellt, würde die Nutzer von Jahresabschlüssen nicht verwirren und führe zu weni-
ger Komplexität375. Des Weiteren berge das Konzept der nicht obligatorischen il-
lustrativen Beispiele die Gefahr von Falschangaben und sei in der Praxis nicht gut
umsetzbar, da sie einen gewissen gerichtlich durchsetzbaren Charakter aufweisen,
das IASB jedoch formell weder der Gesetzgeber in Europa ist, noch diese Form der
Auslegung mit dem regulären Ansatz des Europäischen Gerichtshofs überein-
stimmt376. Stattdessen wird vorgeschlagen, verbindliche Standardmodelle mit ei-
nem klaren Regelwerk für diverse Industrie-Zweige auszuarbeiten, welches eindeu-
tige Materialitätsschwellen beinhalte377. Die rückwirkende Erstanwendung von 18
bis 24 Monaten sei außerdem nicht ausreichend, da die Anwendung in der Regel
ein Jahr vor dem ersten Geschäftsjahr der Einführung beginne und somit lediglich
ein Jahr für Anpassung, Einführung und Umsetzung bleibt378. Es wird daher emp-
fohlen, die erstmalige Anwendung auf mindestens 18 bis 24 Monate vor Beginn der
vorherigen Periode zu erweitern379.
374 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 18. 375 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 18. 376 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 18. 377 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 19. 378 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 23. 379 Vgl. Volkswagen AG (2020), S. 23.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
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9 Kritische Auseinandersetzung
9.1 Nutzer von Jahresabschlüssen und Bereitstellung entscheidungsre-levanter Informationen
Im Zuge des Exposure Draft und dessen Ziel scheint es angemessen, zu hinterfra-
gen, zu welchem Zweck Finanzberichte genutzt werden. Cascino et al. (2014) ha-
ben die wissenschaftliche Literatur über die Verwendung von Informationen zur
Finanzberichterstattung durch Kapitalgeber gesichtet und analysiert. Festgestellt
wurde, dass die Kapitalgeber heterogen sind und sich ihre Informationsbedürfnisse
sowie -nachfrage untereinander systematisch unterscheiden380.
Theoretische Studien, die untersucht wurden, zeigen hinsichtlich ihrer Ziele einen
unterschiedlichen Informationsbedarf auf. Besteht für Kapitalgeber die Möglich-
keit, ihre vertragliche Vereinbarungen zu dem Unternehmen zu beeinflussen, wei-
sen sie eher über einen hohen Bedarf an Rechnungslegungsinformationen, während
andere Kapitalgeber, wie interne und institutionelle externe Investoren, eher Infor-
mation zur Finanzbuchhaltung nachfragen, um Ansprüche an berichtende Unter-
nehmen zu bewerten381. Des Weiteren nutzen Kapitalgeber mehrere Informations-
quellen, die miteinander agieren382. So ziehen interne Kapitalgeber die benötigten
Buchhaltungsinformationen überwiegend aus verifizierten, standardisierten und
objektiven Ankern und nutzen die Finanzberichterstattung zur Bewertung des Ma-
nagements383. Einzelne Kapitalgeber und Handelsgläubiger tendieren zur Verwen-
dung gefilterter Informationen, die von Intermediären bereitgestellt werden384. Pri-
vate Investoren erhalten ihre Informationen vielmehr über direkte Kommunikati-
onskanäle, verwenden bei vertraglichen Vereinbarungen in einem erheblichen Um-
fang auch geprüfte Berichterstattungsinformationen 385.
380 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 381 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 382 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 383 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 384 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 385 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
73
Nichtsdestotrotz kann wenig über die tatsächliche Nutzung von Informationen
durch Investoren gesagt werden386. Die gezogenen Schlussfolgerungen basieren auf
Archivdaten, die statt der Aktivitäten der Kapitalgeber zur Informationsbeschaf-
fung das aggregierte Verhalten widerspiegeln387. Zudem sind kaum direkte Nach-
weise vorhanden und diejenigen, die verfügbar waren, sind überwiegend veraltet
und basieren oftmals auf künstlichen Versuchsanordnungen388.
Die dargelegte Heterogenität der Nutzer erschwere die ex ante Identifizierung einer
dominanten Nutzergruppe389. Auf der anderen Seite werde die Finanzberichterstat-
tung für einen allgemeingültigen Zweck in Frage gestellt, da heterogene Nutzer
über heterogene Ansprüche verfügen390. Es scheint unklar, warum Finanzbuchhal-
tungsinformationen auf eine Art und Weise dargelegt werden sollen, sodass sie ein
ganzheitliches Bild des berichtenden Unternehmens vermitteln391.
Es erscheine konzeptionell sinnvoll zu sein, jene Informationen zu optimieren, so-
fern andere Quellen zur Informationsbeschaffung verfügbar sind392. Der Wettbe-
werbsvorteil der Finanzberichtsinformationen liege laut Cascino et al. in ihrer Ob-
jektivität, Regelmäßigkeit, Überprüfbarkeit sowie Standardisierung393. Somit erfor-
dere die Entwicklung einer konzeptionellen Grundlage letztendlich politische Ent-
scheidung, da verschiedene Nutzer über unterschiedliche Informationsbedürfnisse
und -quellen sowie Fähigkeiten zur Datenverarbeitung verfügen394. Die Bevorzu-
gung des Informationsbedarfs einer Gruppe von Investoren gegenüber dem einer
anderen führe Verteilungseffekte nach sich395.
386 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 387 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 388 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 389 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 390 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 391 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 392 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 393 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 200. 394 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 201. 395 Vgl. Cascino/Clatworthy/García Osma/Gassen/Imam/Jeanjean (2014), S. 201.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
74
9.2 Finanzberichte und ihre Entscheidungsnützlichkeit
Einen näheren Blick sollte im Zuge der Diskussion um die primären Jahresab-
schlüsse auch auf die Entscheidungsnützlichkeit geworfen werden. Der allgemeine
Zweck der Finanzberichterstattung besteht darin, entscheidungsrelevante Informa-
tionen zu liefern, um Bedürfnisse von Nutzern zu erfüllen. Insbesondere benötigen
Nutzer von Jahresabschlüssen Informationen, um zukünftige Cashflows vorhersa-
gen und Investitionsentscheidungen treffen zu können. Somit sollen Finanzberich-
ten dazu dienen, Informationen bereitzustellen, welche für die Bewertungszwecken
nützlich sind.
Benutzer von Jahresabschlüssen benötigen vorausschauende Informationen, die vor
allem für die Prognose finanzieller Ströme für die nächsten zwei bis drei Jahre eine
wichtige Position einnehmen396. Bei einer Cashflow-Prognose wird eine Hochwer-
tigkeit einer Vorhersage erreicht, wenn jegliche Abgrenzungen und Rückstellungen
offengelegt werden397. Darüber hinaus ist bei einer Investitionsanalyse neben dem
Betriebskapital auch das eingesetzte Kapital von Interesse398.
Die Finanzberichterstattung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn Manager im
Namen ihrer Aktionäre handeln. Dabei besteht die Gefahr, dass die Manager nicht
im Interesse der Aktionäre agieren. Als Instrument zur Kontrolle und Überwachung
der Principal-Agent-Beziehungen kommt der Finanzbericht zum Einsatz, wobei an-
gemerkt werden muss, dass es analytisch problematisch ist, sowohl den Bewer-
tungs- als auch den Stewardship-Zweck in einem einzigen Finanzbericht zu erfüll-
ten399. Folglich müssen Unternehmen flexibel sein und Änderungen wie Kompro-
misse eingehen, um beiden Zwecke zu entsprechen.
Nutzer sind in der Lage durch Schätzungen des Fair Values von Informationen,
Analysen endogener und exogene Faktoren durchzuführen400. Somit können
396 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 4. 397 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 4. 398 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 4. 399 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 400 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
75
Stewardship-Entscheidungen verbessert werden401. Dies sei darauf zurückzufüh-
ren, dass Fair-Value-Informationen transparenter diejenigen Daten liefern, die be-
nötigt werden, um im Zusammenhang der Principal-Agent-Beziehung die Oppor-
tunitätskosten auf angemessene Weise zu berücksichtigen402. Gleichwohl hängt
dies davon ab, dass Nutzer über ausreichende Informationen sowohl über histori-
sche Kosten als über die Schätzungen des Fair Values erhalten403.
Bei der Beurteilung der Entscheidungen und Handlungen der Manager eines Un-
ternehmens benötigen die Anwender von Jahresabschlüsse Informationen über die
Absicht oder den Zweck des Eingehens einer Verbindlichkeit oder des Erwerbes
eines Vermögenswertes, wobei bei letzterem abgewogen werden muss, ob der Ver-
mögenswert für Investitions- oder zu Betriebszwecken angeschafft wurde404. Bei
Investitionszwecken stelle die Schätzung des Fair Values eine angemessenere Vor-
gehensweise dar405.
9.3 Mehr Struktur in der Ergebnisrechnung?
Der Exposure Draft ED/2019/7 befasst sich mit der verbesserten Darstellung von
Finanzinformationen im primären Jahresabschluss und dem ihm begleitenden An-
gaben im Anhang. Das IASB reagiert damit auf die zahlreichen Forderungen der
Nutzer und Investoren nach einem Projekt zur Leistungsberichterstattung. Erstma-
lig werden direkt Anforderungen an unternehmensindividuelle, alternative Leis-
tungskennzahlen adressiert und ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen defi-
niert. Der Schwerpunkt des ED/2019/7 und dessen Vorschläge beziehen sich auf
die Darstellung der Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung. Insbesondere
soll die Gewinn- und Verlustrechnung in Betriebsbereich, die integralen assoziier-
ten Unternehmen und Joint Ventures, Investitionsbereich und Finanzierungsbereich
aufgeteilt werden.
401 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 402 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 403 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 404 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5. 405 Vgl. Baksaas/Stenheim (2019), S. 5.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
76
Um das Projekt zu den primären Jahresabschlüssen angemessen zu würdigen, wur-
den die Aufzeichnungen der IASB-Sitzungen analysiert und kodiert. Bei den Auf-
zeichnungen der IASB-Sitzungen es sich um unbearbeitete MP3-Audiodateien, die
auf der Website des IFRS abrufbar sind. Analysiert und kodiert wurden 27 Sitzun-
gen des IASB, die zwischen Juni 2015 und November 2019 stattfanden. Im Anhang
1 findet sich eine Übersicht der Dateien und deren thematischen Inhalte.
Die durchgeführte Inhaltsanalyse der Audiodateien ist eine qualitative Forschungs-
methode, mit dem Ziel, den Inhalt durch Vereinfachung zu strukturieren und zu
beschreiben. Die Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Kodierungen. Dabei bezieht
sich die Kodierungen darauf, welche Argumente vom IASB hinsichtlich der vorge-
schlagenen Änderungen hervorgebracht wurden. Insgesamt handelt es sich um
1.779 Kodierungen. Das IASB argumentierte in ihren Sitzungen, dass die vorge-
brachten Änderungsvorschläge nützlich seien (14,05 %), die Konsistenz von Jah-
resabschlüssen erhöhe (13,27 %), die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ver-
bessere (12,25 %) und zu mehr Relevanz der primären Jahresabschlüsse (09,05 %)
führe. Darüber hinaus tragen die Änderungen zu mehr Klarheit (8,09 %) und Ver-
ständlichkeit (7,20 %) bei und führen zu besseren Informationen (7,14 %). Schließ-
lich werde mehr Struktur in den primären Jahresabschlüssen (4,95 %) erreicht.
Die neue Gewinn- und Verlustrechnung soll ermöglichen, Leistungsmessungen des
Managements auszuweisen, welche die Sicht des Managements zur finanziellen
Leistung darlegen. Unternehmen sollen in Zukunft an einer gesonderten Stelle ihre
Leistungskennzahlen erläutern und erklären, dass diese Kennzahlen die Sicht des
Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung darstellen. Im Hinblick
auf die Änderungsvorschläge des IASB wird den Unternehmen ein erhöhter Mehr-
aufwand zukommen. Sie müssen zukünftig ihre Leistungskennzahlen analysieren,
ob diese als Managementleistungskennzahlen gelten, eine Verpflichtung, andere
verwendete Leistungskennzahlen zu erläutern besteht jedoch nicht. Die vom IASB
vorgenommene Abgrenzung ist durchaus eng und führt zu erheblichen Anpassun-
gen in den Rechnungslegungssystemen der Unternehmen, was wiederum in Mehr-
kosten resultiert.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
77
Tabelle 1: Distribution of argument codings across the IASB meetings between June 2015 and November 2019
24/06/15 19/04/16 17/05/16 15/11/16 14/12/16 21/03/17 21/06/17 21/09/17 14/11/17 13/12/17 24/01/18 20/02/18 24/04/18 22/05/18 21/06/18
Comparability 1 2 14 14 16 28 19 20 5 11 6 5 10 28
Better information 5 1 8 15 2 11 18 4
Usefulness 3 1 10 9 14 12 24 9 9 17 7 5 19 9
Understandability 2 1 6 11 6 7 9 14 8 9 10 9 2
Credibility 3 1 1 1 4 1
Transparency 3 2 4 11 1 2 1 3 4
Discipline 3 5 9 9 9 6 4 2 Consistency 1 1 2 12 6 9 15 20 9 7 14 24 15 8 3
Relevance 1 13 1 3 14 7 5 1 10 28 13 8 9 Better communica-tion 2 3 1 3 4 1 5 3 4 6 5
Flexibility 1 3 14 3 1 1 3 1
Clarity 3 3 5 1 8 18 5 13 6 7 8
Simplification 1 6 2 1 3 5 5 4 3 3 1
Significance 1 1 6 1 2 3 High Quality 3 1 1 3 2
Cost benefits 5 1 1 4 1 2
Alignment 6 4 1 2 4 6 3 Predictability 2 2 1
More structure 19 3 8 8 5 2 5 3 4 2
sum 7 12 9 107 83 86 131 107 83 67 98 100 82 98 66
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
78
20/09/18 24/10/18 14/11/18 12/12/18 07/02/19 13/03/19 11/04/19 14/05/19 17/06/19 24/07/19 25/09/19 19/11/19 sum
Comparability 5 2 7 6 8 3 6 2 218
Better information 10 6 3 13 6 16 5 4 127
Usefulness 25 1 21 11 14 6 12 2 3 3 4 250
Understandability 3 1 4 3 1 4 10 2 1 5 128
Credibility 1 1 13
Transparency 1 5 1 14 1 53
Discipline 1 5 4 16 1 74
Consistency 13 3 5 14 13 17 7 1 4 5 5 3 236
Relevance 13 3 2 7 5 15 1 1 1 161
Better communication 1 2 1 3 4 48
Flexibility 1 1 1 30
Clarity 12 3 3 5 12 5 15 1 4 4 2 1 144
Simplification 5 2 1 2 2 1 4 4 1 1 57
Significance 11 1 26
High Quality 1 1 1 13
Cost benefits 14 5 2 3 1 2 1 42
Alignment 1 1 1 5 1 1 1 1 38
Predictability 1 25 2 33
More structure 3 1 1 5 2 8 1 3 4 1 88
sum 120 14 61 60 84 75 125 4 33 29 26 12 1779
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
79
Grote und von Keitz (2020) untersuchten Auszüge aus Konzernabschlüssen 2018
von 98 Unternehmen, wie bisher die Wahlrechte ausgeübt werden406. Sie konnten
feststellen, dass die untersuchten Unternehmen im Schnitt 3,7 Zwischensummen
auswiesen, wobei die Definition und Bezeichnung der Zwischensumme sehr unter-
schiedlich sind, insbesondere die Zwischensummen „Betriebsergebnis“ und „Fi-
nanzergebnis“407. Auch die meisten der Aufwands- und Ertragsposten unterschei-
den sich hinsichtlich ihrer Definition und Bezeichnungen408. Somit kann das IASB
mit seiner geplanten Neufassung des Standards die Vielfalt in der Praxis entgegen-
wirken und die Vergleichbarkeit erhöhen, wenn die Zwischensumme „Betriebser-
gebnis“ vereinheitlicht wird.
Bei der Bestimmung von Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren steht unter anderem
im Vordergrund, welche Methoden die nützlichsten Informationen über die Schlüs-
selkomponenten und Treiber der Rentabilität des Unternehmens liefert409. Eine
Kombination von beiden Verfahren ist unzulässig410. Die Auswirkungen auf die
Praxis hinsichtlich der Anforderungen zum Gesamt- und Umsatzkostenverfahren
beziehen sich vor allem auf die Angabepflichten im Anhang. So wird die Einfüh-
rung die Angabepflichten im Anhang erweitern, da zukünftig alle betrieblichen
Aufwendungen der Art nach aufzugliedern sind411. Dies führt nicht nur zu Mehr-
aufwand, sondern unter Umständen auch zu erhöhten Kosten der Unternehmen, die
Umstellungen in ihren Buchhaltungssystemen vornehmen müssen. Die zusätzliche
Aufschlüsselung der Kosten nach Art bei Unternehmen, welche das Umsatzkosten-
verfahren nutzen, kann allerdings zu Verbesserungen der Entscheidungsrelevanz
führen.
Das IASB schlägt vor, die Art und den Betrag ungewöhnlicher Posten anzugeben
und bezieht sich bei der Abgrenzung direkt auf den Vorhersagewert („predictive
value“). Jene Erträge und Aufwendungen werden nur als ungewöhnlich klassifi-
ziert, wenn sie über einen begrenzten Vorhersagewert besitzen. Gemäß Paragraph
100 des Entwurfs haben Erträge und Aufwendungen einen begrenzten
406 Vgl. Grote/von Keitz (2020). 407 Vgl. Grote/von Keitz (2020), S. 211. 408 Vgl. Grote/von Keitz (2020), S. 211. 409 Vgl. IASB (2020b), S. 58. 410 Vgl. IASB (2020b), S. 58. 411 Vgl. IASB (2020b), S. 58.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
80
Prognosewert, wenn zu erwarten ist, dass in der Art und Höhe ähnliche Erträge oder
Ausgaben für mehrere zukünftige Jahresberichtsperioden nicht auftreten werden.
Somit fungieren diese als Input zur Prognose künftiger Erträge und Aufwendungen.
Ungewöhnlich hohe Bewertungsanpassungen, welche aus der Zeitwertbewertun-
gen von Vermögenswerten resultieren, werden hingegen nicht als ungewöhnliche
Erträge/Aufwendungen gesehen, da sie regelmäßig auftreten.
Zwischen den hervorgebrachten Argumenten auf den IASB-Sitzungen und den Än-
derungsvorschlägen kann eine gewisse Diskrepanz festgestellt werden. Das IASB
argumentiert, dass die Neufassung des Standards in sich mehr konsistent sei, jedoch
sind erhebliche Inkonsistenzen, insbesondere bei Definitionen und Beschreibungen
erkennbar. Einige Vorschläge, wie die Einführung von Zwischensumme kann die
Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zwar erhöhen. Im Hinblick auf die Anfor-
derungen des Gesamt- und Umsatzkostenverfahren scheint es, dass das IASB ver-
sucht, die Jahresabschlüsse eher zu vereinheitlichen als vergleichbar zu machen. Im
Hinblick auf die Heterogenität der Nutzer von Jahresabschlüssen sowie deren hete-
rogenen Nachfragen scheint es fraglich, ob die Finanzinformationen eines Unter-
nehmens auf eine „einheitliche“ Art und Weise dargestellt werden sollen.
Des Weiteren argumentiert das IASB, dass die Änderungsvorschläge zu weniger
bedeutenden Systemauswirkungen führen und sich demzufolge die Implementie-
rungskosten in Grenzen halten, allerdings wird befürchtet, dass die Umstellung der
Systeme in immensen Kosten resultiert. Kostenvorteile können demzufolge in de
Änderungsvorschlägen nicht gesehen werden412.
Das IASB vertrat in ihren Sitzungen den Standpunkt, dass die Änderungen des IAS:
1 für die Nutzer und Interessenvertreter nützlich seien und eine verbesserte Ver-
gleichbarkeit hergestellt werden kann. Untersucht man bestehende Wahlrechte und
Ermessenspielräume des Exposure Draft, fällt auf, dass insbesondere zwei erhebli-
che Wahlrechte geschaffen werden. Zum einen besteht ein Wahlrecht bezüglich der
Erträge und Aufwendungen im betrieblichen Bereich eines Unternehmens, sofern
Finanzierungsdienstleistungen zu den Hauptgeschäftstätigkeiten zählen. Zum an-
deren können Unternehmen ihre Zinszahlungen und erhaltenen Dividenden in ein
412 Vgl. Tabelle 1. Dies stimmt weitestgehend mit der Argumentation des IASB überein. Lediglich 2,36% der Kodierungen beziehen sich auf „Cost benefits“.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
81
und dieselbe Cashflow-Kategorie einteilen, wenn diese Geschäftsvorfälle aus der
Bereitstellung von Finanzierungsdienstleistungen resultieren. Daraus folgen Er-
messenspielräume bei der Beurteilung seitens der Unternehmen, ob bestimmte Fi-
nanzierungstätigen zu den Hauptgeschäftstätigkeiten zählen. Darüber hinaus be-
steht die Möglichkeiten seitens der Unternehmen, mehrere Hauptgeschäftstätigkei-
ten im betrieblichen Bereich darzustellen. Zusätzliche Ermessensspielräume und
Wahlrechte vermindern die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Einheiten so-
wie die Ergebnisse im Periodenvergleich. Dies wiederrum kann zur Beeinträchti-
gung der glaubwürdigen Darstellung von Informationen führen, sodass der Stand-
punkt des IASB, mehr Vergleichbarkeit zu schaffen, nicht ausnahmslos zugestimmt
werden kann.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
82
10 Thesenförmige Zusammenfassung
Das IASB reagiert mit dem Standardentwurf „General Presentation and Disclosure“
auf die jahrelange Forderung nach einem überarbeiteten Modell zur Leistungsbe-
richterstattung. Nutzer von Jahresabschlüssen forderten insbesondere die Einfüh-
rung von mehr vordefinierten Zwischensummen und Einzelposten in einem Ab-
schluss sowie stärkere Aufgliederung der Informationen im primären Jahresab-
schluss und im Anhang. Die Änderungsvorschläge wurden im Zusammenhang mit
dem Projekt „Primäre Abschlussbestandteile“ („Primary Financial Statements“)
entwickelt, das ein Teil der Arbeit zur „besseren Kommunikation in der Finanzbe-
richterstattung“ („Better Communication in Financial Reporting) darstellt. Im Mit-
telpunkt stehen Änderungen an der Gewinn- und Verlustrechnung und die darauf
bezogenen Angabepflichten.
Die Einführung von festgelegten Kategorien und Zwischensummen, der Ausweis
zu integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und zu Joint Ventures
und die Einführungen von individuellen Erfolgskennzahlen gehören zu den wesent-
lichen Änderungen. Erstmalig lassen sich Anforderungen an die Darstellung und
Offenlegung von Managementleistungskennzahlen sowie von ungewöhnlichen Er-
trägen und Aufwendungen finden. Änderungen hinsichtlich der Kapitalflussrech-
nung und der Bilanz sind eher marginaler Natur.
Positiv zu bewerten sind die Offenlegungs- und Überleistungsanforderungen der
vom Management verwendeten Leistungskennzahlen und die Offenlegungen von
ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen. Dies trägt zu mehr Transparenz der
Jahresabschlüsse bei. Ebenso trägt die Einführung der Zwischensumme „Betriebs-
ergebnis“ zu mehr Vergleichbarkeit und Struktur bei. Zu erwarten ist bezüglich der
Darstellungen der Aufwendungen nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren eine
konsistente und einheitlichere Anwendung, was zu einer Verbesserung der Ver-
gleichbarkeit beitragen kann.
Kritisch zu bewerten sind zum einen die zusätzlichen Ermessensspielräume und
Wahlrechte, insbesondere aus der Sicht der vom IASB argumentieren Verbesserung
der Vergleichbarkeit. Auch die nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entspre-
chende, konsistente Struktur der Kapitalflussrechnung ist zu bemängeln, da sie die
Verständlichkeit für die Nutzer von Jahresabschlüssen erheblich beeinträchtigen
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
83
kann. Weder die Gewinn- und Verlustrechnung noch die Kapitalflussrechnung er-
halten eine Anforderung zur Detailgliederung. Zuordnungsfragen bestehen in der
Qualifikation der „Hauptgeschäftsaktivitäten“ eines Unternehmens. Dies kann dazu
führen, dass Erträge und Aufwendungen als betrieblich klassifiziert werden, die an-
sonsten über einen Finanzierungs- oder Investitionscharakter verfügen. Das IASB
verpasst die Gelegenheit, klare Beschreibungen und Definitionen zu liefern.
Dem Grunde kann die Neufassung des Standards die Vergleichbarkeit zwischen
Unternehmen verbessern und die Transparenz der primären Jahresabschlüsse erhö-
hen. Jedoch kann vermutet werden, dass das IASB bewusst Ermessenspielräume
schafft bzw. offenlässt, um eine umfangreiche Diskussion anzuregen und möglich-
erweise im Nachgang eine Nachjustierung der Vorschläge vornimmt. Daher sind
noch einige Anpassungen des IASB zu erwarten.
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
84
11 Anhang
Anhang 1: Audio-Dateien der IASB Sitzungen von Juni 2015 bis November 2019
thematische Inhalte der IASB-Sitzungen
Dauer der
Audio-
Dateien
hh:mm:ss
Juni 2015
• Rückblick: Forschungsprojekt zur Leistungsbericht-
erstattung
• Leistungsberichte und Projektüberlegungen
00:46:55
April 2016 • Primary Financial Statements: Analyse der Com-
ment Letter (2015 Agenda-Konsultation) 00:29:23
Mai 2016
• Primary Financial Statements: vorgeschlagener An-
satz zur Neuausrichtung des Projekts (2015 Agenda-
Konsultation)
00:28:42
November
2016
• Analyse der Präsentation von Jahresabschlüssen
• Verwendung von Leistungsmessungen
• Literaturübersicht
• Zusammenfassung des Einsatzes zum Umfang des
Projekts
• Zehn mögliche Ansätze, die während des Einsatzes
vorgestellt wurden
02:03:00
Dezember
2016
• Umfang des Projekts - Erklärung(en) zur finanziellen
Leistung
• Umfang des Projekts - andere primäre Finanzbe-
richte und Segmentberichterstattung
02:25:00
März 2017
• Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT)
• Messung der Betriebsleistung des Managements
• Allgemeine Hinweise zur Klassifizierung, Aggrega-
tion und Disaggregation
02:37:00
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
85
Juni 2017
• Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und
Steuern (EBIT) - Ansätze zur Beschreibung der Kapi-
talstruktur
• Ergebnis vor Finanzerträgen/-aufwendungen und
Steuern (EBIT) - Entwicklung eines prinzipienbasier-
ten Ansatzes
• Management-Leistungsmessungen
• Bereinigter Gewinn pro Aktie (EPS)
• Darstellung des Anteils am Gewinn oder Verlust von
assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die
nach der Equity-Methode bilanziert werden
03:15:50
September
2017
• Struktur der Erklärung(en) zur finanziellen Leis-
tungsfähigkeit - Einführung einer Investitionskatego-
rie und zusätzlicher Zwischensummen
• Analyse der Ausgaben nach Funktion und Art
02:43:56
November
2017
• Darstellung einer Investitionskategorie in der/den
Erklärung(en) zur finanziellen Leistungsfähigkeit
• Definition von Finanzerträgen/-aufwendungen
• Bessere Möglichkeiten zur Kommunikation des
sonstigen Gesamteinkommens (OCI)
02:41:51
Dezember
2017
• Zielsetzung und geeignete Standorte für die Messung
der Managementleistung (MPM)
• Überblick über die angestrebten Verbesserungen in
der Kapitalflussrechnung
• Einstufung von Zinsen und Dividenden in der Kapi-
talflussrechnung
• Erste Überlegungen zu weiteren gezielten Verbesse-
rungen der Kapitalflussrechnung
02:24:37
Januar
2018
• Anforderungen an Management-Leistungsmessun-
gen (MPMs)
• Darstellung des Anteils am Gewinn oder Verlust von
integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ven-
tures
03:40:19
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
86
Februar
2018
• Klarstellung der Anforderungen an Management-
Leistungsmessungen (MPMs)
• Vom Management definierte bereinigte Kennzahlen
zum Gewinn pro Aktie (EPS)
• Darstellung der Geldflüsse von integralen und nicht-
integralen Gesellschaften und Joint Ventures
02:07:32
April 2018
• Klarstellung der Anforderungen an Management-
Leistungsmessungen (MPMs)
• Vom Management definierter bereinigter Gewinn
pro Aktie (bereinigtes EPS)
02:02:26
Mai 2018
• Ergebnisse der NSS-Disaggregationserhebung
• Zusätzliche Vorschläge zur Aggregation und Disag-
gregation
• Vorschläge des Personals zur Analyse der Ausgaben
nach Funktion oder Art
• Offene Fragen zu Management-Leistungsmessungen
(MPMs) und angepassten EPS
02:25:22
Juni 2018
• Vorläufige Analyse der Anwendung von Projektvor-
schlägen von Finanzunternehmen
• Vorläufige Erkenntnisse zur aktuellen Meldepraxis
02:28:23
September
2018
• Umfang der Vorschläge für Zwischensummen in der
Gewinn- und Verlustrechnung
• Umfang der Vorschläge für Zwischensummen in der
Gewinn- und Verlustrechnung: Illustrationen mögli-
cher Auswirkungen von Personalvorschlägen auf ei-
nige Arten von Entitäten
• Ungewöhnliche oder seltene auftretende Gegen-
stände
• Darstellung der Ergebnisse von integralen und nicht-
integralen Mitarbeitern und Joint Ventures in der/den
Erklärung(en) der finanziellen Leistung
• Projektvorschlag - Überführung des Projekts in das
normsetzende Programm
04:36:23
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
87
Oktober
2018 • Beschreibungen von Zwischensummen 00:49:02
November
2018
• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
des Ausschusses
• EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschrei-
bung und Amortisation)
• Vorlagen oder Beispiele
• Mindestpositionen
02:17:04
Dezember
2018
• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
des Ausschusses
• Darstellung von Management-Leistungsmessungen
mit Hilfe von Spalten
• EBITDA
01:51:25
Februar
2019
• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
des Ausschusses
• Klassifikation von Einnahmen und Ausgaben nach
Finanzinstituten
• Offene Fragen zur Kapitalflussrechnung
• Illustrationen für Finanzinstitute
02:39:37
März 2019 • Zusätzliche Vorschläge zu Mindestpositionen
• Ungewöhnliche Gegenstände 02:11:57
April 2019
• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
des Ausschusses
• Änderungsvorschläge für Management-Leistungs-
messungen (MPMs)
• Offene Fragen für Finanzinstitute
02:09:09
Mai 2019
• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
des Ausschusses
• Das Konsultationsdokument - ein Diskussionspapier
oder ein Expositionsentwurf?
00:13:41
Juni 2019 • Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen 01:38:36
Mehr Struktur für die Ergebnisrechnung? – Analyse des IASB-Projekts zu Primary Financial Statements unter besonderer Berücksichtigung der Comment Letter zum Exposure Draft
88
• Klassifizierung von Wechselkursdifferenzen und
Fair-Value-Gewinnen und -Verlusten bei Derivaten in
der/den Erklärung(en) zur finanzielle Leistung
• Aufwendungen aus Investitionen
• Einkommenssteuereffekt von MPMs
• Unterschiede zwischen MPMs und Segmentmessung
des Gewinns oder Verlusts
• Übergangsphase
Juli 2019
• Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen
des Ausschusses
• Änderungen an IAS 34 Zwischenberichterstattung
• Management-Performancemessungen und Zwi-
schensummen ähnlich dem Bruttogewinn
• Einstufung von Zinsen und Dividenden in der Kapi-
talflussrechnung
• Leistungskennzahlen des Managements und berei-
nigter Gewinn pro Aktie
• Ordnungsgemäße Verfahrensschritte und Beginn der
Abstimmung
01:01:49
September
2019
• Präsentation des Exposure Draft und Anzahl der il-
lustrierenden Beispiele 00:43:00
November
2019
• Erträge und Aufwendungen aus integralen assoziier-
ten Unternehmen und Joint Ventures (ordentliches
Verfahren)
00:30:37
53:22:36
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International Accounting Standards Board (IASB) (2019): Audio-Datei Sitzung
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12 Eidesstattliche Erklärung
erkläre hiermit an Eides statt durch meine eigenhändige Unterschrift, dass ich die
vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen
Quellen und Hilfsmittel verwendet habe. Alle Stellen, die wörtlich oder inhaltlich
den angegebenen Quellen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.
Die vorliegende Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form noch nicht als
Masterarbeit eingereicht.
Datum Unterschrift