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Prüfungsordnung Jena Immatrikulation Rückmeldung Semestergebühr Prüfungstermine Erstsemesterbroschüre Benotung Präsenzzeiten Nahverkehr Stadtplan Kontaktdaten JenALL Dozenten Module Studienordnung Thoska Semesterbeitrag Campusplan Semesterticket Fachbereich Maschinenbau Fertigungstechnik und Produktionsmanagement Berufsbegleitender / Part Time M.Eng.

Berufsbegleitender / Part Time M.Eng. · INFORMATION UND BERATUNG Für Fragen stehen Ihnen die Professoren und Mitarbeiter des Fachbereichs Maschinenbau der Ernst-Abbe-Hochschule

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Prüfungsordnung Jena

Immatrikulation Rückmeldung

Semestergebühr Prüfungstermine

Erstsemesterbroschüre

Benotung Präsenzzeiten Nahverkehr

Stadtplan Kontaktdaten JenALL

Dozenten Module Studienordnung

Thoska Semesterbeitrag

Campusplan Semesterticket

Fachbereich Maschinenbau F e r t i g u n g s t e c h n i k u n d P r o d u k t i o n s m a n a g e m e n t

Berufsbegleitender / Part Time

M.Eng.

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DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

Kontaktadressen Präsenz- und Prüfungszeiten Studien- und Prüfungsplan Thoska Studienkosten/Rückmeldung Prüfungstermine/Benotung

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INFORMATION UND BERATUNG Für Fragen stehen Ihnen die Professoren und Mitarbeiter des Fachbereichs Maschinenbau der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und das Team von JenALL e.V. gern zur Verfügung. Anschriften: Ernst-Abbe-Hochschule Jena JenALL e.V. Fachbereich Maschinenbau Carl-Zeiss-Promenade 2 Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena 07745 Jena (Raum 05.-01.17)

Studiengangsleiter

Prof. Dr.-Ing. Thomas Heiderich Telefon: 03641 205 321 Telefax: 03641 205 301 E-Mail: [email protected]

Dekan

Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke Telefon: 03641 205 304 Telefax: 03641 205 301 E-Mail: [email protected]

Prüfungsverwaltung

Marion Zipfel Telefon: 03641 205 580 Telefax: 03641 205 581 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Lernplattform

Susanne Wehrmann (Mitarbeiterin Weiterbildung) Telefon: 03641 205 420 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: [email protected]

Organisation und Verwaltung (JenALL e.V.)

Sissy Bergner (Sekretariat) Telefon: 03641 205 108 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: [email protected]

Susanne Wehrmann (Mitarbeiterin Weiterbildung) Telefon: 03641 205 420 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: [email protected] Peter Perschke (Geschäftsführung JenALL e.V.) Telefon: 03641 205 124 Telefax: 03641 205 109 E-Mail: [email protected] oder [email protected]

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PROFESSOREN UND DOZENTEN

Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Bernartz Allg. BWL, insb. Informations-, Projekt- und Innovationsmanagement Berufliche Tätigkeiten: - Akademischer Leiter an der International-Business-School ab 2009

- seit März 1998 im Fachbereich BW der EAH Jena tätig

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Betriebliche Informationssysteme, - Elektronische Geschäftskommunikation (EDI); - Praxis-Projekte mit Unternehmen in

Thüringen

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-587 Telefax 03641 205-551 Wolfgang. [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Jens Bliedtner Fertigungstechnik und -automatisierung, Optiktechnologie Berufliche Tätigkeiten: - seit 2000: Professor an der EAH Jena - Mitgliedschaft in wissenschaftlichen internationalen Komitees

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte Fertigungstechnik und -automatisierung; Optische Technologien; Lasermaterialbearbeitung

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 444 Telefax:03641 205 401 E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. rer. pol. Günter Buerke ABWL, insb. für marktorientierte Unternehmensführung Berufliche Tätigkeiten - Marketingleiter Möbelindustrie - Geschäftsführer Marketing und Vertrieb

Möbelindustrie - seit 1994 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Strategisches Marketing und Vertrieb - Marktforschung und Marktsegmentierung - Kommunikation und Multimedia

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-595 Telefax 03641 205-551 [email protected]

Dr.-Ing. Steffen Dahms Fügetechnik, Werkstoffwissenschaften und Verfahrenstechnik

Berufliche Tätigkeiten: - seit 1996: Projektmanagement & stellv. Abteilungsleiter der Abt. Fügetechnik am Günter-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH (ifw), Jena

- Vorlesungstätigkeit an der EAH(Werkstofftechnik – Fügetechnik)

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Fügetechnik (Diffusionsschweißen, Weich-,

Hart-, Hochtemperaturlöten) - Werkstoffwissenschaften und

Verfahrenstechnik

Günter-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH Otto-Schott-Str. 13 07745 Jena Telefon: 03641 204 119 E-Mail: [email protected]

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Prof. Dr. jur. Theodor Enders Wirtschafts- und Arbeitsrecht Berufliche Tätigkeiten - Rechtsanwalt und Fachanwalt für

Steuerrecht bis 1996 - Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz - seit 1994 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Gewerblicher Rechtsschutz - Urheber- und Medienrecht - Vertragsgestaltung und Mediation

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-570 Telefax 03641 205-551 [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke Maschinenelemente, Konstruktionslehre, Produktentwicklung Berufliche Tätigkeiten: - 2001-2004: Mitarbeiter der DaimlerChrysler AG, stellv. Leiter Konstruktion und Versuch Pkw-Lenksäulenentwicklung

- seit 2004: Professor an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Gestaltung, Berechnung und Auslegung von

Bauteilen, Baugruppen und Maschinenelementen

- Leitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 304 Telefax:03641 205 301 E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Görg Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht Berufliche Tätigkeiten - Befähigung zum Richteramt - Rechtsanwalt und Unternehmensberater - seit 1999 an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Zivil- und Wirtschaftsrecht - Arbeits- und Sozialrecht - Insolvenz- und Sanierungsrecht - Digitale Signaturen (Fraunhofer) - Computer- und Onlinerecht

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-571 Telefax 03641 205-551 [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Thomas Heiderich Technische Mechanik/CAD/FEM; Biomechanik Berufliche Tätigkeiten: - seit 1993: Professor an der EAH Jena, Gründungsdekan Fachbereich Maschinenbau (seit 1999 Prodekan)

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Biomechanik; Welle-Nabe-Verbindung - Auslegung Spritzgießwerkzeug - Federberechnung

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 321 Telefax:03641 205 301 E-Mail: [email protected]

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Volker Heineck, M. Eng. Fertigungstechnik und Fertigungsautomatisierung Berufliche Tätigkeiten: - 1998-2002: Abteilungsleiter Ultrapräzisionsbearbeitung Jenoptik Polymer Systems

- seit 2002: Technischer Angestellter an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Dozent für CAD/CAM–Ausbildung

ProEngineer / SolidWorks / EdgeCAM - Lehrausbilder Industriemechaniker an der

EAH Jena

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 445 Telefax:03641 205 382 E-Mail: [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Uwe Herbst Grundlagen der Fertigungstechnik, Managementmethoden in der Produktion Berufliche Tätigkeiten: -Wissenschaftlicher Mitarbeiter am WZL der RWTH–Aachen - Verschiedene Positionen bei der Robert-Bosch GmbH - seit 2011: Professur an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Optimierung von Produktionsabläufen - Prozessgestaltung; Ablaufstrukturierung und Layoutplanung

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 843 Telefax:03641 205 901 E-Mail: [email protected]

Dipl.-Ing. (TH) Olaf Hesse Werkstoffwissenschaft, Werkstoffprüfung, Metallkunde; Schadenanalyse Berufliche Tätigkeiten:

- 2006-2011: Werkstoffprüfingenieur im Bereich Dampf- / Drucktechnik des TÜV Thüringen e.V.

- seit 2011: Laboringenieur an der EAH Jena

Kompetenz und Forschungsschwerpunkte - Mitarbeit in BriteEuram-Projekt IMOSENS - Innovative magnetoptische Sensoren zur

zerstörungsfreien Materialprüfung

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 455 Telefax:03641 205 451 E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. oec. Heike Kraußlach ABWL, insbes. Personalwesen Berufliche Tätigkeiten - Personalleiterin in Krankenhäusern (in

öffentlicher und privater Trägerschaft) - Geschäftsbereichsleiterin

Personalmanagement des Universitätsklinikums Jena

- seit 2009 an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Personalentwicklung - Tarif- und Arbeitszeitfragen - Führungskräftevergütung

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-583 Telefax 03641 205-551 [email protected]

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Prof. Dr. rer. nat. Maik Kunert Werkstofftechnik, Korrosion- und Oberflächentechnik, Biomaterialien Berufliche Tätigkeiten:

- 2005-06: Qualitätsmanagement bei Infineon Technologies - seit 2006 an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte

- Industrieprojekte; Atmosphärendruck - Oberflächenfunktionalisierung; - Erzeugung antimikrobieller Oberflächen

durch Plasma-Immersions-Ionenimplantation

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 493 Telefax:03641 205 451 E-Mail: [email protected]

Dr.-Ing. Eva Lämmer Kunststofftechnik und Kunststoffchemie; Werkstofftechnik; Qualitätsmanagement Berufliche Tätigkeiten: - seit 1996: Lehraufträge an der EAH Jena - seit 2011: Freiberufliche Tätigkeit in den Themenfeldern Schulung, Beratung, Qualitätsmanagement etc.

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Berufspädagogik; IHK-Weiterbildung - Entwicklung von Polymermischungen, deren

Verarbeitungsverhalten und Anwendungsprofil

E-Mail: [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Jürgen Merker Werkstoffwissenschaft, Werkstoffprüfung, Metallkunde

Berufliche Tätigkeiten: - 2002-06: Professur Material- und Fertigungstechnologie; FH Gießen-Friedberg

- seit 2006: Professur für Werkstoffprüfung und Metallische Werkstoffe im FB SciTec an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - werkstofftechnische Problemstellungen im

Zusammenhang mit verschiedenen Fertigungsprozessen (Fügetechnik, Umformtechnik, Urformen)

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 477 Telefax:03641 205 351 E-Mail: [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Marlies Patz Fertigungstechnik / -automatisierung Berufliche Tätigkeiten: - 1993-2009: wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Werkzeugtechnik und Qualitätsmanagement (IWQ) der GFE - Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmalkalden e. V.

- seit 2009: Professorin im FB SciTec an der EAH Jena

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Präzisionswerkzeuge;

Schneidenmikrogeometrie; - Entwicklung innovativer Werkzeuge zur

Zerspanung harter Komponenten

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 418 Telefax:03641 205 401 E-Mail: [email protected]

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Prof. Dr. rer. pol. Guido A. Scheld ABWL, insb. Rechnungswesen Berufliche Tätigkeiten - Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der

Universität Paderborn - Leiter Controlling in der Möbelindustrie - seit 1995 an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Moderne Kostenrechnungssysteme - Controlling in mittelständischen

Unternehmen

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-582 Telefax 03641 205-551 [email protected]

Prof. Dr. Burkhard Schmager BWL, insb. Produktionsmanagement Berufliche Tätigkeiten: - 1991-94: Projektleiter in Mittelständischer Unternehmensberatungsgesellschaft in HH

- - seit 1994 Professor im FB WI an der EAH Jena Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Produktionsorganisation; - Qualitätsmanagement; Supply Chain

Management - Logistiksysteme, Kennzahlensysteme, - Betriebsdatenerfassung, ERP

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon 03641 205-910 Telefax 03641 205-901 [email protected]

H. Doz. Dr. Gisbert Staupendahl Laserphysik, Nichtlineare Optik, Lasertechnik, Lasermaterialbearbeitung Berufliche Tätigkeiten: - seit 1987: Hochschuldozent für Lasertechnik an der FSU Jena

- Ehrenmitglied des Arbeitskreises Lasertechnik e.V. Aachen

Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte - Untersuchungen zur CO2-

Lasermaterialbearbeitung mit dynamischen Strahlungsparametern

- Nanopartikeln durch Laserverdampfung - Modulationstechniken zur Dynamischen

Strahlteilung

E-Mail: [email protected]

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Stecklum Lasertechnik, Lasermesstechnik, Umweltmesstechnik Berufliche Tätigkeiten: - 1993-2001: Messingenieur und Sachverständiger TÜV Thüringen, Bereich Chemie und Umwelt

- seit 2001: Laboringenieur an der EAH Jena, FB SciTec (Lasertechnik, Lasermesstechnik, Umweltmesstechnik)

Kompetenz und Forschungsschwerpunkte - Betreuung von Studierenden im Rahmen der

Laborpraktika und Projekten

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 363 Telefax:03641 205 351 E-Mail: [email protected]

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Prof. Dr. rer. nat. Steffen Teichert Physikalische Werkstoffdiagnostik und Physik Berufliche Tätigkeiten: - 2005-09: Principal Surface & Materials Analysis (Infineon/Qimonda Dresden) - 2009: Bereichsleiter Analytik (Fraunhofer Center Nanoelectronic Technologies Dresden) - seit 2009: Professor im FB SciTec der EAH Jena

Kompetenz und Forschungsschwerpunkte: Festkörperphysik, Mikrostrukturanalytik, dünne Schichten für Anwendungen in Mikro- und Optoelektronik, Epitaxie, thermische und elektrische Transporteigenschaften

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 848 Telefax:03641 205 451 E-Mail: [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Dieter Wartenberger Gerätekonstruktion, Produktentwicklung Berufliche Tätigkeiten: - 1993-2002: Geschäftsführender Gesellschafter der Firma TIB-Jena - seit 2002: Professor für Gerätekonstruktion und CAD im FB SciTec der EAH Jena

Kompetenz und Forschungsschwerpunkte: - Target Costing innerhalb eines PDM-

Systems - Erarbeitung von DV-Gesamtkonzepten für

Unternehmen - optomechanische Komponenten;

Gerätegenauigkeit; Justierung; Digital Prototyping

EAH Jena Carl-Zeiss-Promenade 2 07745 Jena Telefon:03641 205 427 Telefax:03641 205 351 E-Mail: [email protected]

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E-MAIL ZUGANG

Mit der Immatrikulation an der EAH Jena erhalten Sie unter anderem einen

vorläufigen Studentenausweis. Im ersten Abschnitt des Ausweises finden Sie Ihre

EAH-Zugangsdaten. Diese bestehen aus einer E-Mailadresse, einer User-ID sowie

einem Initialpasswort.

Allen Studierenden der EAH Jena wird mit der Immatrikulation ein elektronisches

Postfach auf dem zentralen Exchange Server der Hochschule eingerichtet. Dieses

Postfach ist mit der primären Emailadresse [email protected]

verknüpft.

Weiterhin ist das Postfach auch unter der Emailadresse [email protected]

erreichbar (Beispiel: [email protected]).

Ändern Sie bitte Ihr Initialpasswort so schnell wie möglich auf ein nur Ihnen

bekanntes Passwort. Verwenden Sie bitte dazu die Webseite

http://pwdchange.eah-jena.de, die von jedem PC der Hochschule erreichbar ist.

Wo muss ich mich einloggen?

Sie erreichen diesen Dienst unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und

Standort (auch außerhalb des CampusNet) über die Webseite: http://owa.stud.eah-

jena.de.

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Weiterleiten von Nachrichten an externe Postfächer (EAH E-Mail->Privat E-Mail)

Melden Sie sich am Portal http://owa.stud.eah-jena.de an. Klicken Sie in der rechten

oberen Ecke auf „Optionen“ und dann im Menü auf „Posteingangsregel erstellen…“

Wählen Sie „Neu…“. Im Drop-Down Menü „Wenn die Nachricht eintrifft“ wählen Sie

„[Auf alle Nachrichten anwenden]“. Im Drop-Down Menü unter „Gehen Sie

folgendermaßen vor: wählen Sie „Nachricht umleiten an…“ Es öffnet sich das

Adressbuch. Sie könnten einen Empfänger aus dem Adressbuch auswählen, oder

ganz unten im „An ->“ die externe Emailadresse angeben an die Nachrichten

umgeleitet werden sollen. Klicken Sie auf „OK“ und anschließend auf „Speichern“.

Bestätigen Sie die Warnung mit „Ja“. Die neue Posteingangsregel ist sofort aktiv

und erscheint in der Liste der Regeln. Um sie zu deaktivieren müssen Sie das

Häkchen in der Regelliste entfernen oder die Regel löschen.

Hinweis: Wenn Sie die Regel so verfassen, werden alle eingehenden Nachrichten an

die externe Emailadresse umgeleitet und nicht in ihrem EAH Postfach gespeichert.

Soll jedoch eine Kopie erstellt und weitergeleitet werden, gehen Sie beim Erstellen

der Regel etwas anders vor und:

Klicken im Fenster „Posteingangsregeln“ und „neu“ zunächst auf „Weitere

Optionen…“. Im Drop-Down Menü unter „Gehen Sie folgendermaßen vor: “Wählen

Sie „Weiterleiten, umleiten oder Senden und dann „Nachricht weiterleiten an…“ die

externe Emailadresse angeben an die Nachrichten umgeleitet werden sollen. Klicken

Sie auf „OK“ und anschließend auf „Speichern“. Bestätigen Sie die Warnung mit „Ja“. Die neue Posteingangsregel ist sofort aktiv und erscheint in der Liste der

Regeln. Um sie zu deaktivieren müssen Sie das Häkchen in der Regelliste entfernen

oder die Regel löschen.

Passwort vergessen - der Zugang funktioniert nicht?

Bitte wenden Sie sich an das SZI (ServiceZentrum Informatik) Raum 01.01.12/2

(Haus 1, 1. OG, Raumnummer 01.01.12/2)

E-Mail: [email protected] (bei Fragen zur Benutzerverwaltung und VPN-

Anträgen) und [email protected] (bei Fragen zur E-Mail-Nutzung)

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LEHREPLATTFORM

Zu jedem Semester mit Präsenzzeiten erhalten Sie Lehrunterlagen. Diese

Unterlagen bekommen Sie nicht nur in Papierform, sondern die meisten Lehrinhalte

sind auch auf elektronischem Weg abrufbar. Während Ihres Studiums erhalten Sie

Zugriff auf die Lehreplattform der EAH (lehre.eah-jena.de).

Die Anmeldung zur Lehreplattform erfolgt mit Ihrer User-ID und dem Passwort,

welches Sie zur Immatrikulation erhalten haben. Anschließend können Sie sich Ihren

Studiengang und das gewünschte Modul heraussuchen. Eine Einführung in die

Benutzung der Plattform samt Einschreibeschlüssel für die einzelnen Module

erhalten Sie gesondert zum Semesterstart.

Im Rahmen Ihres Studiengangs finden Sie einen Ordner „Organisation und Rechtliches.“ Dieser Ordner enthält neben der Studien- und Prüfungsordnung auch

die Präsenz- und Prüfungszeitenpläne für das aktuelle und kommende Semester

sowie die Raumplanung. Hierauf können Sie jederzeit zugreifen, wenn Sie für Ihre

Terminplanung die Präsenzzeiten der folgenden Semester benötigen.

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ÜBERSICHT ÜBER DIE PRÄSENZZEITEN IM SOMMERSEMESTER 2017 1. Semester Berufsbegleitender Masterstudiengang Master of Engineering “Fertigungstechnik und Produktionsmanagement” des Fachbereichs Maschinenbau der EAH Jena Bitte beachten Sie, dass an Präsenztagen, an denen Sie nur eine Klausur schreiben, keine Getränke und weiteres Catering bereitgestellt werden. Weiterhin erfolgt kein Catering (Mittagessen) bei Vorlesungen/Präsenzzeiten am Samstag bis 12:15 Uhr.

Datum Wochen tag

Uhrzeit Vorlesungsinhalt Dozent Art

28.04.2017

Freitag

16:15 – 17:45 Uhr

18:00 – 19:30 Uhr Einführungsveranstaltung Unternehmensführung (Marketinginstrumente)

Prof. Heiderich Prof. Buerke

Pflicht fakult.

29.04.2017

Samstag

09:00 – 10.30 Uhr

10:45 – 12:15 Uhr Unternehmensführung (Marketinginstrumente)

Prof. Buerke

fakult.

19.05.2017

Freitag

14:30 – 16:00 Uhr

16:15 – 17:45 Uhr

18:00 – 19:30 Uhr

Unternehmensführung (Personalentwicklung)

Prof. Dr. Kraußlach

fakult.

20.05.2017

Samstag

09:00 – 10.30 Uhr

10:45 – 12:15 Uhr

13:00 – 14:30 Uhr

14:45 – 16:15 Uhr

Produktionsmanagement I

Prof. Dr. Schmager

fakult.

09.06.2017

Freitag

14:30 – 16:00 Uhr

16:15 – 17:45 Uhr

18:00 – 19:30 Uhr

Produktionsmanagement I Vertiefung Fertigungstechnik (Theorie)

Prof. Dr. Schmager Prof. Dr. Patz

fakult.

10.06.2017

Samstag

09:00 – 10.30 Uhr

10:45 – 12:15 Uhr

13:00 – 14:30 Uhr

Vertiefung Fertigungstechnik (Konsultation bei Bedarf)

Prof. Dr. Patz

fakult.

23.06.2017

Freitag

14:30 – 16:00 Uhr

16:15 – 17:45 Uhr

18:00 – 19:30 Uhr

Praktikum Fertigungstechnik Prof. Dr. Patz / Ruckstien

Pflicht

24.06.2017

Samstag

09:00 – 10.30 Uhr

10:45 – 12:15 Uhr

13:00 – 14:30 Uhr

Praktikum Fertigungstechnik

Prof. Dr. Patz / Ruckstien

Pflicht

08.07.2017

Samstag

09:00 – 10:30 Uhr Klausur Produktionsmanagement

Prof. Dr. Schmager

Pflicht

09.09.2017

Samstag

11:00 – 12:30 Uhr Klausur Vertiefung Fertigungstechnik

Prof. Dr. Patz

Pflicht

23.09.2017

Samstag

11:00 – 12:30 Uhr Klausur Unternehmensführung

Prof. Dr. Kraußlach / Prof. Dr. Buerke

Pflicht

Stand: 07.04.2017

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Modul- bzw. LV-bezeichnung Dozent/in Präsenzzeit

in h Summe CP Teilnahme Präsenzveranstaltung Prüfungsart und -dauer Wichtung in %

1. Semester

A1.1 Produktionsmanagement I Schmager 12 6 Klausur (90 min) PL: 100% A1.1a Beschaffung und Supply Chain Management Schmager 6 3 fakultativ A1.1b Produktionslogistik und –management Schmager 6 3 fakultativ B1.2 Vertiefung Fertigungstechnik Patz 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 70% LP: 30% B1.2a Ur- und Umformen Patz 4 2 fakultativ B1.2b Trennen und Fügen Patz 6 3 fakultativ B1.2LP Laborpraktikum Ruckstien 12 1 Pflicht A3.1 Unternehmensführung Buerke 12 6 Klausur (90 min) PL: 100% A3.1a Marketinginstrumente Buerke 6 3 fakultativ A3.1b Personalentwicklung Kraußlach 6 3 fakultativ

2. Semester A2.1 Produktionsmanagement II Garzke 12 6 Klausur (90 min) PL: 100% A2.1a Projektmanagement Bernartz 6 3 fakultativ A2.1b Qualitätsmanagement Garzke 6 3 fakultativ B2.2 Moderne Fertigungstechnologie Patz 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 70% LP: 30% B2.2a Moderne Zerspanungstechnologien Patz 2 1 fakultativ B2.2b Innovative Fügeverfahren Dahms 2 1 fakultativ B2.2c Moderne Abtrageverfahren Staupendahl 2 1 fakultativ B2.2d Lasermaterialbearbeitung Staupendahl 4 2 fakultativ B2.2LP Laborpraktikum Patz/Dahms/Staupendahl 12 1 Pflicht C2.3 Vertiefung Konstruktion und Simulation (Wahlfach 1)* Heiderich 42 6 Laborschein + APL (90 min) APL: 2x 50% C2.3a Werkstoffgerechtes Konstruieren Wartenberger 4 2 fakultativ C2.3b Finite-Elemente-Methode (FEM) Heiderich 2 1 fakultativ C2.3LP Laborpraktikum Wartenberger/Heiderich 36 3 Pflicht D2.4 Optik (Wahlfach 2)* Staupendahl 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 70% LP: 30% D2.4a Grundlagen Optik Staupendahl 4 2 fakultativ D2.4b Lasertechnik Staupendahl 6 3 fakultativ D2.4LP Laborpraktikum Stecklum 12 1 Pflicht

3. Semester C1.3 Vertiefung Werkstoffe und Werkstofftechnik Merker 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 100% C1.3a Werkstofftechnik Merker 4 2 fakultativ C1.3b Werkstoffprüfung Merker 2 1 fakultativ C1.3c Kunststoffchemie & Kunststofftechnik Lämmer 4 2 fakultativ C1.3LP Laborpraktikum Merker/Lämmer/Hesse 12 1 Pflicht B3.2 Maschinen und Systeme für die Produktion Herbst 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 100% B3.2a Technik der Logistik Herbst 4 2 fakultativ B3.2b Technik für die Produktion Herbst 6 3 fakultativ B3.2LP Laborpraktikum Herbst/Schönfelder 12 1 Pflicht B3.3 Fertigungsautomatisierung Herbst 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 100% B3.3a Manuelle Montage Herbst 4 2 fakultativ B3.3b Automatische Montage Herbst 6 3 fakultativ

B3.3LP Laborpraktikum Herbst/Schönfelder 12 1 Pflicht

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Anmerkung: Insgesamt müssen im Rahmen des Studiums Leistungen im Umfang von 90 CP erbracht werden.

Legende:

* Im Fachsemester 2 ist eins von zwei Wahlfächern zu wählen (das Angebot der Wahlfächer ist abhängig von der Teilnehmerzahl). * Im Fachsemester 4 sind drei von sechs Wahlfächern zu wählen (das Angebot der Wahlfächer ist abhängig von der Teilnehmerzahl).

LP CP PL Prüfungsleistung (Klausur) APL Alternative Prüfungsleistung CP Credit Points

Modul- bzw. LV-bezeichnung Dozent/in Präsenzzeit in h Summe CP Teilnahme

Präsenzveranstaltung Prüfungsart und -dauer Wichtung in %

4. Semester A4.1 Unternehmenssteuerung (Wahlfach 1)* Scheld 12 6 Klausur (90 min) PL: 100% A4.1a Kosten- und Leistungsrechnung Scheld 6 3 fakultativ A4.1b Controlling Scheld 6 3 fakultativ A4.2 Wirtschaftsrecht (Wahlfach 2)* Görg 12 6 Klausur (90 min) PL: 100% A4.2a Gewerblicher Rechtsschutz Enders 6 3 fakultativ A4.2b Wirtschaftsrecht für Führungskräfte Görg 6 3 fakultativ C4.3 Werkstofftechnik A (Wahlfach 3)* Teichert 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 100% C4.3a Physikalische Werkstoffdiagnostik Teichert 6 3 fakultativ C4.3b Oberflächentechnik Kunert 4 2 fakultativ C4.3LP Laborpraktikum Teichert/Kunert 12 1 Pflicht C4.4 Werkstofftechnik B (Wahlfach 4)* Merker 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 100% C4.4a Metallische Werkstoffe Merker 6 3 fakultativ C4.4b Schadensanalyse Merker 4 2 fakultativ C4.4LP Laborpraktikum Merker/Hesse 12 1 Pflicht D4.5 Optiktechnologie (Wahlfach 5)* Bliedtner 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 70% LP: 30% D4.5a Optische Werkstoffe Bliedtner 2 1 fakultativ D4.5b Bearbeitungsverfahren für optische Werkstoffe Bliedtner 4 2 fakultativ D4.5c Beschichtungstechnologien Bliedtner 2 1 fakultativ D4.5d Montagetechnologien für optische Baugruppen Bliedtner 2 1 fakultativ D4.5LP Laborpraktikum Bliedtner/Heineck 12 1 Pflicht D4.6 Optische Messtechnik (Wahlfach 6)* Staupendahl 22 6 Laborschein + Klausur (90 min) PL: 70% LP 30% D4.6a Lasermesstechnik Staupendahl 4 8 fakultativ D4.6b Laserspektroskopie Staupendahl 2 1 fakultativ D4.6LP Laborpraktikum Staupendahl 12 1 Pflicht

5. Semester Masterthesis Professor/in der EAH Jena 18 Bearbeitungszeit: 6 Monate 20% der Gesamtnote

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MODUL A1.1 / 1. SEM.: PRODUKTIONSMANAGEMENT I

Beschaffung und Supply Chain Management

Produktionslogistik und -management

Die Studierenden erwerben im Untermodul Beschaffung und Supply Chain Management integratives Wissen und umfassende Kenntnisse über den gesamten Prozess der Beschaffung und

sollen diese vertieft beurteilen können, sie erhalten Kenntnisse der Grundlagen und Zusammenhänge

in der betrieblichen Materialwirtschaft sowie die Fähigkeit zur Umsetzung der Methoden und

Verfahrensweisen in den Bereichen der betrieblichen Materialwirtschaft. Erwerb der Kenntnisse zum

Gebiet der Disposition und Lagerwirtschaft. Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse von

Methoden der Planung und Integration technischer u. wirtschaftlicher Einflussgrößen des Supply

Chain Management und können diese in Praxisfällen anwenden. Im Untermodul

Produktionslogistik- und -management werden den Studierenden die Kenntnisse über die

Grundlagen und Zusammenhänge in der betrieblichen Produktionslogistik vermittelt. Sie erwerben

dabei die Fähigkeit zur Umsetzung der Methoden und Verfahrensweisen der betrieblichen Termin-

und Kapazitätsplanung und Disposition, sowie Kenntnisse und Anwendung der Methoden und

Instrumente der Produktionssteuerung und der Betriebsdatenerfassung

Lehrender: Prof. Dr.-Ing. Burkhard Schmager, FB WI / EAH Jena

MODUL B1.2 / 1. SEM.: VERTIEFUNG FERTIGUNGSTECHNIK

Ur- und Umformen

Trennen und Fügen

Laborpraktikum

Dieses Modul dient zur Vertiefung im Bereich der Fertigungstechnik. Im Untermodul Ur- und Umformen werden die urformenden Verfahren klassifiziert sowie wichtige Grundbegriffe gefestigt und

vertieft. Ausgewählte Verfahren zum Gießen metallischer Werkstoffe werden behandelt. Darüber

hinaus wird auf das Kunststoffspritzgießen als wichtigstes Verfahren der Kunststoffverarbeitung

eingegangen und auf weitere Verfahren (Sintern, Rapid Prototyping, …) verwiesen. Anschließend

werden umformende Verfahren klassifiziert und mathematische und werkstofftechnische Grundlagen

vertieft. Es werden ausgewählte Verfahren der Umformtechnik behandelt. Im Untermodul Trennen und Fügen werden wichtige Grundlagen der Zerspantechnik gefestigt und vertieft. Spezielle

Verfahren des Drehens, Fräsens, Bohrens und Schleifens werden behandelt. Auf Berechnung und

Simulation in der Zerspantechnik wird eingegangen. Ergänzend werden spezielle Verfahren der

Feinbearbeitung und ausgewählte Verfahren der Fügetechnik behandelt. In beiden Untermodulen

werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt und Hinweise zur Verfahrensauswahl gegeben.

Lernziel: Bewertung von Fertigungsprozessen und wirtschaftlicher Verfahrensvergleich.

Lehrende: Prof. Dr.-Ing. Marlies Patz, FB SciTec / EAH Jena

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MODUL C1.3 / 1. SEM: VERTIEFUNG WERKSTOFFE UND WERKSTOFFTECHNIK

Werkstofftechnik

Werkstoffprüfung

Kunststoffchemie & Kunststofftechnik

Laborpraktikum

Zu den Zielen dieses Moduls gehören das Erkennen der Zusammenhänge zwischen der

Werkstoffstruktur und den Werkstoffeigenschaften; Verstehen der bewussten Nutzung von Zustands-

und Strukturänderungen zur Verbesserung der Werkstoffeigenschaften anhand der metallkundlichen

Grundlagen und von wichtigen Konstruktionswerkstoffen. Befähigung zur Auswahl von Kunststoffen

nach anwendungsbezogenen Kriterien.Die zentralen Inhalte des Moduls sind die Themen wie

Bindungen im Festkörper, kristalline und amorphe Struktur, Verbindungsklassen der organischen

Chemie, Syntheseverfahren zur Kunststoffherstellung, Kristallsysteme, Gittertypen,

Legierungsstrukturen, Gitterfehler in Realkristallen, Zusammenhänge zwischen Kristallstruktur,

Gitterdefekten und Eigenschaften, Deformation und Rekristallisation, Zustandsänderungen,

Schmelzen, Kristallisation, Polymorphie, Zustandssysteme, Einteilung der Kunststoffe, allgemeine und

spezifische Kunststoffeigenschaften, Eisen-Kohlenstoff-Diagramm, stabiles und metastabiles System.

Lehrende: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Merker und Dr. Eva Lämmer, FB SciTec / EAH Jena

MODUL A2.1 / 2. SEM.: PRODUKTIONSMANAGEMENT II

Projektmanagement

Qualitätsmanagement

Nach dem Ablauf der Veranstaltung Projektmanagementkennen die Teilnehmer die wichtigsten

Grundbegriffe und Methoden der Projektplanung,sie sind imstande, Projekte systematisch und

strukturiert vorzubereiten, eigenständige Projekte zu planen, zu koordinieren und zu kontrollieren und

kritische Situationen bei der Projektdurchführung zu erkennen und zu beherrschen.Das

Projektmanagement gilt als eine Disziplin des Managements zur Bewältigung neuer bzw. einmaliger

und komplexer Aufgaben in der Wirtschaft. Es stellt eine umfassende Methode zur Organisation und

zur Bearbeitung umfangreicher Aufgabenstellungen insbesondere außerhalb der Routine betrieblicher

Arbeitsprozesse dar. Die in dieser Lehrveranstaltung vermittelten grundlegenden Techniken des

Projektmanagements werden aus der Sicht eines Projektmanagers dargestellt. Dabei liegt der Fokus

auf Projekten einer mittleren Größe in typischen Industrieunternehmen.

Im UntermodulQualitätsmanagementwird ein Verständnis für Ursachen, Zusammenhänge und

Auswirkungen von Qualitätsdefiziten entwickelt, ein Überblick über qualitative und quantitative

Statistik- und Zuverlässigkeitsmethoden gegeben, die sichere Beherrschung ausgewählter Statistik-

und QS-Methoden und deren Ergebnisinterpretation trainiert, die Toleranzaufweitung und damit die

wirtschaftlichen Vorteile der statistischen Tolerierung sowie die Auswirkung von Baugruppenstrukturen

auf die Produktzuverlässigkeit verdeutlicht.Der Inhalt des Untermoduls sind die Themen: Grundlagen

der Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Qualitätssicherung, Fehlermöglichkeits- und -

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einflussanalyse (FMEA), Poka Yoke, Statistische Tolerierung, Weibull-Analyse und Ermittlung der

Systemzuverlässigkeit.

Lehrende: Prof. Dr. Wolfgang Bernartz, FB BW / EAH Jena und Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke, FB

MB / EAH Jena

MODUL B2.2 / 2. SEM.: MODERNE FERTIGUNGSTECHNOLOGIE

Moderne Zerspanungstechnologien

Innovative Fügeverfahren

Moderne Abtragverfahren

Lasermaterialbearbeitung

Laborpraktikum

Im Untermodul Moderne Zerspanungstechnologien lernen die Studierenden moderne Technologien

zur wirtschaftlichen Herstellung von Bauteilen kennen, sie werden Maßnahmen zur optimalen

Gestaltung dieser Technologien erlernen. Im Untermodul Innovative Fügeverfahren lernensie

moderne Fügetechnologien kennen, um innovative Verbindungskonzepte und deren Einsatzfelder als

Entscheidungshilfen in ingenieurtechnischen Disziplinen oder im Beruf einzusetzen. Sie werden in die

Lage versetzt, das jeweils geeignete Fügeverfahren in Abhängigkeit von der konkret vorliegenden

Aufgabenstellung zu wählen.Im Untermodul Moderne Abtragverfahren erhalten die Studierenden

eine kompakte Übersicht über die Vielzahl moderner und hochpräziser Abtragverfahren und deren

Einsatzmöglichkeiten in der Fertigung. Im Rahmen der Lasermaterialbearbeitung soll den

Teilnehmern ein Überblick über die Grundlagen der Lasermaterialbearbeitung sowie die wichtigsten in

der Fertigungstechnik genutzten LMB - Verfahren (Oberflächenveredeln, definierter Materialabtrag,

Bohren, Schweißen und Schneiden) gegeben werden; sie sollen befähigt werden, auf der Basis

fundierter Kenntnisse der für die LMB relevanten Prozesse und technologischen Grundlagen

Entscheidungen zum Einsatz dieser modernen Technologie treffen zu können.Im Laborpraktikum

werden nicht zuletzt die theoretischen Grundlagen vertieft und erste Fertigkeiten im Umgang mit

typischen LMB-Anlagen vermittelt.

Lehrende: Prof. Dr.-Ing. Marlies Patz, FB SciTec / EAH Jena Dr.-Ing. Steffen Dahms, Günter-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH (ifw) Jena H.Doz. Dr. rer. nat. habil. Gisbert Staupendahl, FSU Jena

MODUL A3.1 / 3. SEM.: UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Marketinginstrumente

Personalentwicklung

Das Untermodul Marketinginstrumente verdeutlicht den Studierenden nebst den Basics des

Marketings in der Produkt-, Preis, Kommunikations- und Vertriebspolitik den methodischen State-of-

the-art. Vermittelt werden Grundzüge marktorientierter Unternehmensführung (neben der

Verdeutlichung von Leistungsfähigkeit und -spektrum des Marketings geht es auch um das Vertiefen

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kundenorientierten Denkens), grundlegende Kenntnisse des Marketings als

Managementprozess(insbesondere Überblick über die Marktforschungsmethoden hinsichtlich ihrer

Einteilungen in verschiedene Anwendungsfelder und Anwendung gängiger Positionierungsmodelle),

Verständnis von Innovationsmanagement und SustainableProductDevelopment, grundlegende

Kenntnisse zu Trends in der Kommunikation, Werbewirkungsanalyse und Markenführung, sowie

Kenntnis zentraler Kundenanalysen und der Themenfelder CRM, Multichanneling und Geomarketing.

Im Untermodul Personalentwicklung handelt es sich um ein zentrales Handlungsfeld innerhalb der

Personalwirtschaft: Anhand der Vielfältigkeit der begrifflichen Bestimmung werden die wesentlichen

Inhalte von Personalentwicklung dargestellt, ihre Ziele sowohl aus unternehmerischer als auch

mitarbeiterbezogener Sicht erläutert. Ausgehend vom Verständnis des im Mittelpunkt stehenden

Prozessmodells wird in einem ersten Schritt der Personalbedarf ermittelt, um danach konkrete

Maßnahmen zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Der Verantwortung der Führungskräfte wird

in einem gesonderten Lehrveranstaltungsabschnitt Rechnung getragen, inkl. der arbeitsrechtlichen

Aspekte hinsichtlich der Personalentwicklung.

Lehrende: Prof. Dr. rer. pol. Günter Buerke und Prof. Dr. oec. Heike Kraußlach, FB BW / EAH

Jena

MODUL B3.2 / 3. SEM.: MASCHINEN UND SYSTEME FÜR DIE PRODUKTION

Technik der Logistik

Technik für die Produktion

Laborpraktikum

Im Untermodul Technik der Logistik lernen die Studierenden die Funktionsweise technischer Logistik

(Fördertechnik, Lagertechnik, innerbetrieblich bis weltweiter Umschlag) kennen und sind in der Lage,

Möglichkeiten zur Rationalisierung zu erkennen. Im Untermodul Technik für die Produktion lernen

die Studierenden die systematische Vorgehensweise zur wirtschaftlichen Herstellung von

Erzeugnissen auf automatischen Systemen wie z. B. Werkzeugmaschinen und Roboterzellen kennen.

Im Laborpraktikum wird schließlich den Studierenden in ausgewählten Übungen der Umgang mit

Subsystemen der Automatisierungstechnik vermittelt (zum Beispiel: Warteschlangenprobleme in

Fördereinrichtungen am Beispiel eines Werkstückträgerumlaufsystems, Simulation von

Materialflussproblemen am PC).

Lehrender: Prof. Dr.-Ing. Uwe Herbst, FB WI / EAH Jena

MODUL B3.3 / 3. SEM.: FERTIGUNGSAUTOMATISIERUNG

Manuelle Montage

Automatische Montage

Laborpraktikum

Die Studierenden erhalten in diesem Modul die Fähigkeit, manuelle Montageprozesse als Benchmark

für die Automatisierung zu optimieren. Im Laborpraktikum erlangen sie Fähigkeiten im Analysieren

der Vorgabezeit an einem Montagearbeitsplatz, in der ergonomischen Gestaltung von

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Handarbeitsplätzen, in der Zuführtechnik an Montageanlagen, in der Auslegung einer Montagelinie für

Starter und dem Lösen einer Montageaufgabe mit einem Roboter.

Lehrender: Prof. Dr.-Ing. Uwe Herbst, FB WI / EAH Jena

WAHLPFLICHTMODUL C2.3 / 2. SEM.: VERTIEFUNG KONSTRUKTION UND SIMULATION

Werkstoffgerechtes Konstruieren

Finite-Elemente-Methode (FEM)

Laborpraktikum

Im Untermodul Werkstoffgerechtes Konstruieren erwerbendie Studierenden Kenntnisse und

Fähigkeiten zur systematischen und methodischen Entwicklung komplexer konstruktiver Lösungen

sowie Kenntnisse auf dem Gebiet der funktions-, werkstoff-, fertigungs- und montagegerechten

Konstruktion von Funktionseinheiten. In der Lehrveranstaltung Finite-Elemente-Methode (FEM)

erlangen die Studierenden die Fähigkeit zur Lösung von Aufgabenstellungen der Mechanik und der

Temperaturfeldberechnung mittels computergestützter Simulationsverfahren (FEM). Die Studierenden

werden befähigt, auf Grundlage von Spannungs- und Temperaturberechnungen bereits während der

konstruktiven Phase Aussagen zum physikalischen Verhalten der Struktur zu machen. Im

angeschlossenen Laborpraktikum wird dazu anhand von Beispielen die praktische Arbeitsweise der

FEM vermittelt: Zu einem Großteil werden Simulationen durchgeführt, die exemplarisch den Ablauf

der Berechnung verdeutlichen, so dass die Studierenden in der Lage sind, die Methodik der FEM

anzuwenden. Die Studierenden werden befähigt, Aufgaben im Bereich nichtlinearer Probleme

(dynamische Anwendungsfälle, Stabilitätsuntersuchungen, Kontakt, große Verformungen,

veränderliche Temperaturfelder, Materialgesetze) lösen zu können, ebensowird ihnen die

methodische 3D-Konstruktion unter dem Gesichtspunkt Werkstoffgerechtheit vermittelt.

Lehrende: Prof. Dr. Dieter Wartenberger, FB SciTec / EAH Jena und Prof. Dr. Thomas

Heiderich, FB MB / EAH Jena

WAHLPFLICHTMODUL D2.4 / 2. SEM.: OPTIK

Grundlagen Optik

Lasertechnik

Laborpraktikum

Das Untermodul Grundlagen Optik soll die Basis für das Verständnis der weiteren Inhalte der

Modulgruppe Optik bilden, sie soll Fähigkeiten zur selbständigen Lösung einfacher und häufig

auftretender optischer Probleme vermitteln, durch die Diskussion der Wechselwirkung

elektromagnetischer Strahlung mit Materie und die Natur der optischen Konstanten soll ein vertieftes

Verständnis optischer Phänomene erreicht werden.

Das Untermodul Lasertechnik soll ein umfassendes Verständnis für Funktion und Eigenschaften der

Strahlungsquelle Laser vermitteln und damit als Grundlage für das vertiefte Verständnis von

Laseranwendungendienen, z. B. in der Lasermesstechnik und in der Lasermaterialbearbeitung, für die

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Fähigkeit, Stand und Trends in der Entwicklung der Lasertechnik einzuschätzen und für die Lösung

von Aufgaben der Laseranwendung zu nutzen, sowie für die Fähigkeit, die Lasertechnik im

Fertigungsprozess optimal einzusetzen, wobei auch deren Grenzen und der Vergleich mit

konventionellen Technologien zu beachten sind.

Im anschließenden Laborpraktikum können die Studierenden optische Bauelemente bei

entsprechenden Fertigungsverfahren praktisch anwenden, technologische Parameter optimieren und

messtechnische Verfahren zur Bewertung von optischen Bauelementen in den Grundanordnungen

selbstständig ausführen.

Lehrender: H.Doz. Dr. rer. nat. habil. Gisbert Staupendahl, FSU Jena

WAHLPFLICHTMODUL A4.1 / 4. SEM.: UNTERNEHMENSSTEUERUNG

Kosten- und Leistungsrechnung

Controlling

Im Untermodul Kosten- und Leistungsrechnungwerden die Aufgaben und Teilgebiete des

betrieblichen Rechnungswesens behandelt, die wichtigsten Themen sind: Analyse und Abgrenzung

wichtiger Kennzahlengruppen, Prägen des Grundverständnisses für die Abbildung primär

güterwirtschaftlicher, betriebsbedingter Ströme durch das interne Rechnungswesen, insb. im

Vergleich zum externen Rechnungswesen; Methoden- und Instrumentenkenntnisse hinsichtlich der

einzelnen Teilschritte der traditionellen Kostenrechnung, d. h. der Kostenartenrechnung, der

Kostenstellenrechnung (Betriebsabrechnungsbogen) und der Kostenträgerrechnung

(Kalkulationsmethoden und Betriebsergebnisrechnung); Verstehen der wesentlichen Unterschiede

zwischen Voll- und Teilkostenrechnung sowie der unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten der

daraus resultierenden Kosteninformationen; innerbetriebliche Leistungsverrechnung und

Kalkulationssatzermittlung; einstufige Deckungsbeitragsrechnung als Entscheidungsinstrument im

Vertriebs-, Produktions- und Beschaffungsbereich auch bei komplexeren Problemen; die mehrstufige

Deckungsbeitragsrechnung; die Einsatzbereiche und die Teilsysteme der Plankostenrechnung,

namentlich starre und flexible Plankostenrechnung; graphische Darstellung und Errechnung von

Preis-, Beschäftigungs- und Verbrauchsabweichungen anhand konkreter Datenmaterialien; etc.

Im zweiten Untermodul Controlling werden die Grundzüge des Controllings behandelt und die

Studierenden bekommen einen Überblick über ausgewählte Instrumente des operativen und

strategischen Controllings im Besonderen, sie können sich ohne Vorwissen mit dem umfangreichen

Fachgebiet des Controllings vertraut machen oder aber bestehendes Wissen vertiefen und erweitern;

lediglich allgemeine Kenntnisse aus dem Bereich des externen und internen Rechnungswesens

werden vorausgesetzt. Im Vordergrund steht das Bemühen, die vielfältigen und oft komplexen

Sachverhalte und Zusammenhänge auf einfache und anschauliche Art und Weise darzustellen.

Infolgedessen werden keine funktions- oder branchenspezifischen Probleme des Controllings

behandelt. Im Vordergrund steht das ganzheitliche Unternehmenscontrolling.

Lehrender: Prof. Dr. rer. pol. Guido A. Scheld, FB BW / EAH Jena

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WAHLPFLICHTMODUL A4.2 / 4. SEM.: WIRTSCHAFTSRECHT

Gewerblicher Rechtsschutz

Wirtschaftsrecht für Führungskräfte

Diese zwei Untermodule des Moduls Wirtschaftsrecht beschäftigen sich – überwiegend anhand

praktischer Fälle – vor allem mit speziellen Themen aus dem Bereich des bürgerlichen Rechts

(Vertragsrecht, Leistungsstörungsrecht, Schadensersatzrecht u. a.), Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

(OHG, KG, GmbH, AG), Gewerberecht, Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten,

Kündigungsschutz u. a.), Insolvenzrecht sowie mit anderen, insbesondere aktuellen Themen des

Wirtschaftsrechts. Weiterhin beschäftigen sich in diesem Modul die Studierenden mit dem

gewerblichen Rechtsschutz, dem strategischen IP-Management mit den Einzelgebieten Patentrecht,

Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht. Dabei werden die ökonomische

Dimension einerseits sowie die des Persönlichkeitsrechts andererseits herausgearbeitet. Die

Bedeutung der einzelnen Schutzrechte wird anhand konkreter Fallbespiele im Spannungsverhältnis

zwischen Investitionsschutz und Investitionshemmnis verdeutlicht.

Lehrende: Prof. Dr. jur. Theodor Enders und Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Görg, FB BW / EAH

Jena

WAHLMODULMODUL C4.3 / 4. SEM.: WERKSTOFFTECHNIK A

Physikalische Werkstoffdiagnostik

Oberflächentechnik

Laborpraktikum

Im Untermodul Physikalische Werkstoffdiagnostik werden den Studierenden die Grundlagen der

wichtigsten Materialanalyseverfahren vermittelt, den Schwerpunkt bilden dabei die analytische

Rasterelektronenmikroskopie und die Röntgenbeugung. Im Teilmodul Oberflächentechnik erlangen

die Studierenden einen Überblick über die Verfahren zur Beschichtung und Modifikation von

technischen Oberflächen, sie werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren und

Schichtwerkstoffe kennen und demnach können sie sie entsprechend der von Ihnen gewünschten

Funktionalität sinnvoll auswählen und einsetzen. Nach der Veranstaltung werden sie in der Lage sein,

die hergestellten Schichten bzw. modifizierten Oberflächen umfassend zu charakterisieren, und

besitzen ein physikalisch basiertes Verständnis für die ermittelten Eigenschaften. Im Laborpraktikum erlernen die Studierendenden grundlegenden Ablauf einer Röntgenbeugungsanalyse sowie einer

Untersuchung mittels analytischer Rasterelektronenmikroskopie, sie lernen am konkreten Beispiel der

registrierenden Härtemessung die besondere Problematik der Untersuchung von dünnen Schichten

bzw. oberflächennahen Bereichen kennen und eignen sich Fähigkeiten im Umgang mit dem

Rasterkraftmikroskop an. Die Studierenden sind nach dem Praktikum in der Lage, Möglichkeiten und

Grenzen der Verfahren an konkreten Beispielen zu diskutieren. Lehrender: Prof. Dr. Steffen Teichert, FB SciTec / EAH Jena

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WAHLPFLICHTMODUL C4.4 / 4. SEM.: WERKSTOFFTECHNIK B

Metallische Werkstoffe

Schadensanalyse

Laborpraktikum

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen und grundlegenden Themen der Werkstofftechnik:

Wärmebehandlung metallischer Werkstoffe, Eisengusswerkstoffe, Aluminium- und Kupferwerkstoffe,

Grundlagen der Schadenanalyse (empirische und systematische Schadenanalyse), Schadensarten

(Ermüdungsschäden, Korrosionsschäden, bearbeitungsbedingte Schäden, etc.),

Untersuchungsverfahren zur Ermittlung von Schadensursachen sowie Abfassung von

Schadengutachten. Im Vordergrund stehen das Verstehen der Zusammenhänge zwischen

Herstellungsverfahren, Zusammensetzung, Wärmebehandlung und Werkstoffzustand auf die

Werkstoffeigenschaften sowie die Einsatzmöglichkeiten der Werkstoffe in Abhängigkeit von den

Bauteilanforderungen, Befähigung zur Werkstoffauswahl, das Kennenlernen der Vorgehensweise bei

der Bearbeitung von Schadensfällen und das Kennenlernen unterschiedlicher

Schadensmechanismen.

Lehrender: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Merker, FB SciTec / EAH Jena

WAHLPFLICHTMODUL D4.5 / 4. SEM.: OPTIKTECHNOLOGIE

Optische Werkstoffe

Bearbeitungsverfahren für optische Werkstoffe

Beschichtungstechnologien

Montagetechnologien für optische Baugruppen

Laborpraktikum

Das Modul setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Das Untermodul Optische Werkstoffe

konzentriert sich auf die Charakterisierung wichtiger optischer Werkstoffgruppen und das

Kennenlernen von Methoden zur gezielten Veränderung der Eigenschaften und zu deren Prüfung. Im

Untermodul Bearbeitungsverfahren für optische Werkstoffe erlernen die Studierenden die sichere

Auswahl und Anwendung der verschiedenen Bearbeitungsverfahren für optische Werkstoffe. In

Abhängigkeit der zu fertigenden Bauelemente bzw. -gruppen können Fertigungsprozesse aufgestellt

und wichtige Technologieschritte beschrieben und angewendet werden. Im Untermodul

Beschichtungstechnologien werden nebst der Kenntnis der wichtigen Beschichtungsverfahren für

optische Bauelemente ausgewählte Technologien von den Studierenden vertiefend beherrscht;

Grundkenntnisse zur Bewertung von optischen Schichten sind dabei anzuwenden. Das Untermodul

Montagetechnologien für optische Baugruppenermöglicht den Studierenden die Erlernung der

Grundlagen der Teilprozesse der Montage mit Schwerpunkt der Präzisionsmontage Optik,

Anwendung wichtiger Fertigungstechniken in abgestimmten Praktika-Einheiten (Laborpraktikum).

Lehrender: Prof. Dr. Jens Bliedtner, FB SciTec / EAH Jena

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WAHLPFLICHTMODUL D4.6 / 4. SEM.: OPTISCHE MESSTECHNIK

Lasermesstechnik

Laserspektroskopie

Laborpraktikum

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen und grundlegenden Aspekte der optischen

Messtechnik. Im ersten Untermodul Lasermesstechnik wird den Studierenden ein umfassender

Überblick über die Grundlagen der in der Lasermesstechnik genutzten physikalischen Prinzipien und

deren Umsetzung in fertigungstechnisch relevante Messverfahren gegeben (z. B. Interferometrie,

Anemometrie, Lasertriangulation). Die Studierenden sollen nach Abschluss dieses Untermoduls in der

Lage sein, entsprechend dem jeweiligen Messproblem der Fertigungsaufgabe die optimale Lösung zu

finden und praktisch umzusetzen. Dazu dient auch das Praktikum, in dem am Beispiel typischer

Lasermessverfahren grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit dieser Technik vermittelt werden. Im

Untermodul Laserspektroskopie lernen die Studierenden die Laserspektroskopie als ein extrem

wichtiges Verfahren der modernen Grundlagen- und angewandten Forschung kennen, wobei

sachgemäß zwischen den zwei Schwerpunkten – Wellenlängenspektroskopie und

Ultrakurzzeitspektroskopie – differenziert wird. Im Laborpraktikum zur optischen Messtechnik

werdendementsprechend am Beispiel typischer Laser-messverfahren einerseits die theoretischen

Kenntnisse vertieft und andererseits grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit dieser Technik

vermittelt.

Lehrende: H.Doz. Dr. rer. nat. habil. Gisbert Staupendahl, FSU Jena

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Stecklum, FB SciTec / EAH Jena

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THOSKA-KARTE

Mit der Immatrikulation an der EAH Jena erhalten Sie von uns eine personalisierte

Thoska-Karte (Thüringer Hochschul- und Studentenwerkskarte).

Diese hat folgende Funktionen:

• Studentenausweis

• Semesterticket

• Benutzerausweis für die Bibliothek

• Kopierausweis

• Bezahlfunktion in Mensa und Cafeteria

• Parkberechtigungsausweis

• Validierung (Aktualisierung der Gültigkeitsdauer)

• Adressänderung am Selbstbedienungs-Terminal

• Bescheinigungsdruck am Selbstbedienungs-Terminal

• Zugang zu Pools und Laboren

Die einmal erhaltene Thoska begleitet Sie über Ihre gesamte Studienzeit an der

Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Studierende müssen die Gültigkeit ihrer Thoska jedes

Semester am Selbstbedienungs-Terminal selbständig aktualisieren. Auf dem unteren

Teil der Karte befindet sich ein wiederbeschreibbarer Bereich. Nach Ihrer

Rückmeldung können Sie diesen Bereich bei Nutzung der Selbstbedienungs-

Terminals mit dem jeweils aktuellen Gültigkeitsende und den Studiengangsdaten neu

beschreiben lassen (Validierung).

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre Karte vor Ort zu validieren, kontaktieren

Sie bitte JenALL. Die Validierung kann nach Zusendung der Thoska-Karte durch

JenALL vorgenommen werden.

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ZUSAMMENSETZUNG DER STUDIENKOSTEN / RÜCKMELDUNG ZUM NÄCHSTEN SEMESTER Als immatrikulierte Studierende des berufsbegleitenden Masterstudiengangs

„Fertigungstechnik & Produktionsmanagement (M.Eng.)“ erhalten Sie jedes

Semester zwei verschiedene Aufforderungen:

1. Eine Aufforderung zur Zahlung (Zahlungsaufforderung, keine Rechnung)

des Semesterbeitrags durch das Studentensekretariat der EAH Jena,

versandt durch JenALL. Diese Zahlungsaufforderung erhalten Sie zum einen

über Ihr studentisches Postfach als auch über Ihr privates Postfach. Die

Begleichung des geforderten Betrages gilt gleichzeitig als Rückmeldung für

das folgende Semester und ist zwingend vor dem jeweiligen Start des

Semesters zu bezahlen. Die Zusendung der Aufforderung erfolgt im

Dezember bzw. Juni.

2. Eine Rechnung (Studienentgelt) durch die EAH Jena (für JenALL e.V.).

Diese Rechnung erhalten Sie postalisch. Die Zusendung der Rechnung erfolgt

i.d.R. im August (für Wintersemester) bzw. Februar (für Sommersemester).

WIE SETZEN SICH DIE KOSTEN FÜR DAS STUDIUM ZUSAMMEN?

Das Studienentgelt für immatrikulierte Studierende des berufsbegleitenden

Masterstudienganges „Fertigungstechnik & Produktionsmanagement (M.Eng.)“

beträgt insgesamt 14.400,00 €.

Das Studienentgelt ist gemäß folgender Aufstellung zu zahlen und wird jeweils zu

Beginn des Studiensemesters fällig.

• Semester 1: 3.200,00 €

• Semester 2: 3.200,00 €

• Semester 3: 3.200,00 €

• Semester 4: 3.200,00 €

• Semester 5: 1.600,00 €

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Demnach wird der im jeweiligen Semester gültige Semesterbeitrag gesondert durch

das Servicezentrum für Studentische Angelegenheiten der EAH Jena, vor

Semesterbeginn, per Zahlungsaufforderung an die studentische E-Mail-Adresse

(Zugang über: https://owa.eah-jena.de) bzw. durch JenALL e.V. an Ihre uns

vorliegende Adresse gesendet. Der Differenzbetrag zum Studienentgelt wird in einer

zweiten Rechnung erfasst und durch JenALL an den Studierenden übermittelt. Die

Nichtzahlung einer der beiden Rechnungen entbindet nicht von der

Zahlungsverpflichtung der anderen Rechnung.

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PRÜFUNGSTERMINE / PRÜFUNGSABLAUF / BENOTUNG

Während des Studiums erhalten Sie für die Absolvierung der einzelnen

Lehrveranstaltungen bzw. Module eine Note. In den meisten Fällen wird als

Abschluss eines Moduls eine Klausur geschrieben, welche den Inhalt der

absolvierten Einzellehrveranstaltungen umfasst. Besteht ein Modul zum Beispiel aus

drei Lehrveranstaltungen, werden diese drei (Teil-)Klausuren zu einer Modulnote

zusammengefasst. Wichtig ist hierbei, dass Sie zum Bestehen des Moduls alle

Teilmodule mit mindestens 50% bestanden haben.

Nach dem Korrigieren der Klausuren erhält JenALL die Notenliste durch das

Prüfungsamt. Ihre Note wird Ihnen anschließend per E-Mail mitgeteilt. Sollten Sie

eine Übermittlung der Note per E-Mail nicht wünschen, so sprechen Sie uns bitte an.

Wenn Sie für sich oder Ihren Arbeitgeber einen offiziellen Notenausdruck benötigen,

so setzen Sie sich bitte mit dem Prüfungsamt des Fachbereichs Betriebswirtschaft /

Maschinenbau (Kontaktdaten finden Sie in dieser Broschüre) in Verbindung.

Regulär erhält JenALL nur die Modulnote und nicht die die Bewertungen der

einzelnen Teilklausuren. Sollten Sie Einblick in die Einzelbewertungen bzw.

Teilklausuren nehmen wollen, sprechen Sie am besten den jeweiligen Dozenten an.

Die Prüfungstermine für die einzelnen Module können Sie den jeweiligen

Präsenzplänen entnehmen. In der Regel findet eine Modulprüfung nur einmal statt;

eine Wiederholungsklausur- bzw. prüfung ist nicht vorgesehen. Sollten Sie einmal

eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie also die Prüfung ein Jahr später im

Rahmen des nächsten Matrikels wiederholen. Einzelne Dozenten bieten jedoch eine

Nachholklausur oder mündliche Nachprüfung an. Über diese Sondertermine werden

Sie per E-Mail durch uns informiert.

Sie brauchen sich für Prüfungen weder an- noch abmelden. Ein Nichterscheinen zu

einem regulären Prüfungstermin bedeutet nicht, dass die Prüfung im ersten Versuch

nicht bestanden wurde. Es entstehen Ihnen also keine Nachteile bei der Benotung.

Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel in der zweiten Etage im Haus 1 der

Ernst-Abbe-Hochschule statt. Gehen Sie hierfür zuerst in die erste Etage des Hauses

5 und laufen über die Brücke (über der Carl-Zeiss-Promenade) hinweg in das

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Haus 1. Dort finden Sie nur wenige Meter entfernt die Klausurräume. Die schriftlichen

Prüfungen in Ihrem ersten Semester finden im Erdgeschoss von Haus 5 statt.

Bitte bringen Sie zu den Klausuren Ihren Personalausweis und die Thoska mit.

Bringen Sie sich immer Stifte zum Schreiben mit. Weiterhin können Sie ein Lineal

und einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitbringen. Bitte achten Sie

darauf, ob diese Hilfsmittel während der Klausur zugelassen sind. Einen Hinweis

dazu finden Sie auf dem Deckblatt der Klausur.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Prüfung keine Getränke o. ä. zur

Verfügung gestellt werden.

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WILLKOMMEN IN JENA Stadtplan Jena Übernachtungsmöglichkeiten Anfahrtsplan Hochschule Parkplätze Campusplan Netzplan Jena/Geltungsbereich

Semesterticket Fahrpläne

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AUSWAHL AN ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN Alle Angaben ohne Gewähr! Hotels

Hotel Scala (liegt in der Stadtmitte, 16 Zimmer) JenTower 27.– 29. OG Leutragraben 1 07743 Jena [email protected] http://www.scala-jena.de

Einzelzimmer medium Doppelzimmer large:

119,00 € 139,00 €

Steigenberger Esplanade (liegt im Zentrum, 146 Zimmer) Carl-Zeiss-Platz 4 07743 Jena Telefon 03641 / 800-0 Telefax 03641 / 800-150 [email protected] http://www.steigenberger.com/Jena

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück in Zimmerpreisen nicht enthalten.

ab 99,50 € ab 99,50 €

Hotel Ibis Jena (liegt im Zentrum, 75 Zimmer) Teichgraben 1 07743 Jena Telefon 03641 / 8130 Telefax 03641 / 813333 [email protected] http://www.ibis.com

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück in Zimmerpreisen nicht enthalten.

ab 59,00 € ab 59,00 €

VielHarmonie (liegt im Stadtzentrum, 19 Zimmer) Bachstraße 14 07743 Jena Telefon 03641 / 7962171 Telefax 03641 / 7962172 [email protected] http://www.hotel-vielharmonie.de/

Einzelzimmer: Einzelzimmer mini: Doppelzimmer p.P.: Frühstück pro Person:

63,00 € 53,00 € 42,00 €

7,50 €

Best Western Hotel Jena (liegt in Winzerla, 160 Zimmer) Rudolstädter Straße 82 07745 Jena Telefon 03641 / 660 Telefax 03641 / 661010 [email protected] http://www.bestwesternjena.de

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person:

ab 56,00 € ab 67,00 €

13,00 €

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Hotel Schwarzer Bär (liegt in der Stadtmitte, 75 Zimmer) Lutherplatz 2 07743 Jena Telefon 03641 / 4060 Telefax 03641 / 406113 [email protected] http://www.schwarzer-baer-jena.com/hotel.html

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück in Zimmerpreisen enthalten.

ab 45,00 € ab 75,00 €

JEMBO Park (liegt am Stadtrand, Bushaltestelle, 500m zur A4, 26 Zimmer, 22 Bungalow) Rudolstädter Straße 93 07745 Jena Telefon 03641 / 6850 Telefax 03641 / 685299 [email protected] http://www.jembo.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück in Zimmerpreisen nicht enthalten.

ab 57,00 € ab 65,00 €

Markthotel Jena (liegt im Zentrum) Rathausgasse 2 07743 Jena Telefon 03641 / 229 7007 Telefax 03641 / 229 7008 [email protected] https://markthotel-jena.com/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person:

ab 79,00 € ab 85,00 €

8,50 €

Hotel Haus Orchideental Siedlung Göschwitz 35 07745 Jena Telefon: 03641 / 605824 [email protected] http://www.hotel-jena.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person

ab 61,00 € ab 69,00 €

9,00 €

Hotel Maxx (liegt am Stadtrand) Stauffenbergstraße 59 07747 Jena Telefon 03641 / 3000 [email protected] https://www.steigenberger.com/hotels/alle-hotels/deutschland/jena/maxx-hotel-jena

Einzelzimmer: Doppelzimmer:

Frühstück pro Person:

ab 69,00 € ab 69,00 €

9,00 €

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Gasthöfe

Gasthof „Zur Schweiz“ (liegt zentral, 32 Zimmer) Quergasse 15 07743 Jena Telefon 03641 / 52050 Telefax 03641 / 5205111 [email protected] http://www.zur-schweiz.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück in Zimmerpreisen enthalten.

ab 53,00 € ab 76,00 €

Gaststätte “Zur Noll” GmbH (liegt in der Stadtmitte, 22 Zimmer, Parkmöglichkeit für Hotelgäste direkt hinter dem Haus für 5,00 € möglich) Oberlauengasse 19 07743 Jena Telefon 03641 / 59770 Telefax 03641 / 597720 [email protected] http://www.zur-noll.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person:

ab 60,00 € ab 70,00 €

10,00 €

Hotel & Braugasthof Papiermühle (liegt am Stadtrand, 25 Zimmer) Erfurter Straße 102 07743 Jena Telefon 03641 / 459898 Telefax 03641 / 459845 [email protected] http://www.papiermuehle-jena.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person:

ab 50,00 € ab 75,00 €

7,00 €

Hotel Weinbauernhaus Haus im Sack (liegt in der Stadtmitte, 5 Zimmer) Oberlauengasse 14 07743 Jena Telefon 03641 / 231054 Telefax 03641 / 230642 [email protected] http://www.haus-im-sack.de/

Doppelzimmer: Doppelzimmer als Einzelzimmer: Frühstücksbuffet in Zimmerpreisen enthalten.

85,00 €

65,00 €

Gasthof Deutsche Eiche (liegt direkt an der B7) Bürgelsche Straße 33 07751 Jena Telefon 03641 / 228678 Telefax 03641 / 228679 [email protected] http://www.deutsche-eiche-wogau.de/pension.htm

Einzelzimmer: Doppelzimmer:

Frühstück pro Person:

40,00 € 56,00 € 6,00 €

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Pension Bertha (liegt zentrumsnah) Westbahnhofstraße 9 07745 Jena Telefon 03641 / 2959069 Mobil 0151-11046436 [email protected] http://www.pension-bertha.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer:

Die Pension bietet zurzeit kein Frühstück an.

ab 55,00 € ab 60,00 €

Hotelpension Zur Weintraube (liegt zentrumsnah) Rudolstädter Straße 76 07745 Jena Telefon 03641 / 605770 Telefax 03641 / 606583 [email protected] http://www.weintraube-jena.de/

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person:

59,50 € 69,50 €

10,00 €

Jugendherberge / Hostel

Alpha One Hostel (liegt am Stadtrand) Lassallestr. 8 07743 Jena Telefon 03641 / 597897 [email protected] http://www.hostel-jena.de

Einzelzimmer: Doppelzimmer: Frühstück pro Person:

30,00 € 50,00 €

5,00 €

Jugendgästehaus (liegt am Stadtrand) Am Herrenberge 3 07745 Jena Telefon 03641 687 230 [email protected] http://www.jugendgaestehaus-jena.de/

Einzelzimmer: Frühstück im Zimmerpreis enthalten.

31,00 €

Ferienwohnung

Ferienwohnung Schwing (liegt im Zentrum) Johannisplatz 10 07743 Jena Telefon 03641 / 449208 Mobil 0179-6753205 [email protected] http://www.ferienwohnung-in-jena.de/

Preis je Übernachtung: Preis je Übernachtung (ab 2 Nächten) Endreinigung:

50,00 € 45,00 €

20,00 €

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WEGE ZUR ERNST-ABBE-HOCHSCHULE per Bahn: vom Bahnhof Jena-Paradies aus zu Fuß ins Stadtzentrum (ca. 5 min.), dann per Bus

(Linie 10, 11 oder 12) Richtung Beutenberg Campus/Burgaupark/Göschwitz, Schleife

bis zur Haltestelle Fachhochschule

vom Bahnhof Jena-West links halten Richtung Hauptstraße, unter der

Eisenbahnbrücke hindurch,dann entweder zu Fuß linkerhand die Otto-Schott-Straße

hinauf (10 min.) oder bis zur Haltestelle Westbahnhofstraße, dann per Bus (Linie 10,

11 oder 12) bis zur Haltestelle Fachhochschule

per KFZ:

aus Richtung A 4

• Abfahrt Jena-Göschwitz: der Hauptstraße folgend Richtung Stadtzentrum, auf

der linken Ampelkreuzung mit Abzweig Carl-Zeiss-Promenade nach links

abbiegen und weiter in Richtung Carl-Zeiss-Promenade.

• Abfahrt Jena-Lobeda: auf der Hauptstraße Richtung Stadtzentrum bis

Abzweig Burgau, dort nach rechts am Burgaupark vorbei immer Richtung

Carl-Zeiss-Promenade bis zur Hochschule.

auf der B 7

• von Eisenberg: immer Richtung Weimar, auf dem Fürstengraben 2

Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Stadtzentrum, gerade aus weiter an

der Post vorbei immer auf der Hauptstraße

• von Weimar: bis zum Fürstengraben, dann links ab wie von Eisenberg.

auf der B 88

• aus Richtung Saalfeld: wie von Abfahrt Göschwitz

• aus Richtung Naumburg: zunächst auf der Hauptstraße Richtung Weimar,

dann im Fürstengraben links ab wie bei der B 7 (Eisenberg)

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PARKPLÄTZE Das Parkhaus (siehe Lageplan) der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann durch Sie

genutzt werden. Für die Nutzung sind eine Stellplatzkarte und die Thoska-Karte

notwendig. Weiterhin müssen Sie JenALL mitgeteilt haben, dass Sie einen Stellplatz

benötigen. Wir beantragen dann einen Platz für Sie.

Sobald Sie über die Stellplatzkarte und Ihre Thoska verfügen, können Sie das

Parkdeck nutzen.

Die Thoska-Karte benötigen Sie, um Zugang zum Parkhaus zu erhalten. Es gibt

zugewiesene Stellplätze (auf der Stellplatzkarte vermerkt), deshalb bitte beim Parken

die Stellplatzkarte gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen. Diese Stellplatzkarte ist

nicht nur auf das erste Semester begrenzt – sollten Sie die nächsten Semester mit

Präsenzzeiten ebenfalls einen Platz benötigen, so behalten Sie diese Stellplatzkarte

bitte. In der Regel wird vor jedem neuen Semester per E-Mail angefragt, ob Sie

weiterhin einen Platz benötigen.

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Campus der EAH JenaCarl-Zeiss-Promenade 2

Anfahrtsplan

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16

16

431

15

15

14

16

16

14

44

565

14

14

560559

560

10

10

18

560559

565

12

1211

11

1

1

1

16

12

17

35

5 435

1 5 435

4

1 4

11

426

426425

424

426425

425

280293

293

424280

431

420422

426431

420422

430, 431

410

410280

424

410

431

280

490

410490

472

490

490

490

481 492

964

472

477427

430, 431

420422

427

427

427

820

820

472

427

(427 hält h

ier nich

t)

964

964

490

410

411

424

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472

477

477

427820

426

426425

422 420

481482484

480

AST

AST

AST

494

3

3 5

5

33

33

11

11

16

17

17

425

48

16

16

16

34

35

48

34 35

1

1

17

47

474242

11

Steinweg

Geschwist

er-

Sch

oll-Str.

Schlip

penstraße

Ostsch

ule

Saaleufer

Wiesenstraße

Stifterstraße

AltenburgerStr.

An der Eule

Kieshügel

Scharnhorststraße

Nordschule

Spittelplatz

Universität

Rödigenweg

Closewitzer Straße

Johannisplatz

AmSteiger

Humboldtstr.Ebertstr.Hautklinik

Abzweig nach Remderoda

Wochenendsiedlung

Einhügelquelle Lucas-Cranach-

Allee

Cospeda

Lützeroda

Talstraße

Huttenstr.

Katharinen-straße

Riedstr.

Volks-haus

Westbahnhofstraße

Gustav-Fischer-Straße

Fachhochschule

Wöllnitzer Straße

Kernbergstraße

Saalbahnhof

Merseburger Straße

Schützenhofstraße

JenaParadies(JNV:Paradies-bahnhof)

Jenertal

Anton-Bruckner-Weg

Mozartweg

Zwätzen

Löbstedt

NaumburgerStraße

KrippendorfVierzehnheiligen

Isserstedt, Ort

Isserstedt, B7

Carl August

Schlachthofstraße

Löbstedter Straße

Loquitzweg

Saalepark

Am Steinbach

Laasan

KunitzBrückenstraße

Jenzigweg

An der Trebe

Löbich

auer Stra

ße

Sonnenblick

Woga

u

Talschule

Gabelsbergerstraße

Steinborn

Felsenkeller

Mühlenstraße

Emil-Wölk-Straße

Platanenstraße

Universi

tätsklin

ikum

Richard-Sorge

-Straße

Schlege

lstraße

Ilmnitz

Ilmnitz, Kreisel

Sportforum

Sparkassen-Arena

Hermann-Löns-Straße

Beutenberg Campus

Grüne AueBuchenweg

Damaschkeweg

Winzergasse

Jena21

Jena-Göschwitz(JNV: Göschwitz,

Bahnhof)

Ammerbacher Straße

Ammerbach, Ort

Göschwitz, Kirche

Maua, OrtMaua, S

iedlung

Leutra

, Unterm

ühle

Leutra

, Wendesch

leife

Ammerbach

Zeiss-Werk

Münchenroda

Neuwöllnitz

Wöllnitz

Lobeda

Jena-Zwätzen

Freizeitbad

ClosewitzE.-Kuithan-Str.

Jena Ost

Ringwiese

Fuchslö

cherst

raße

ParadiesbahnhofWest

Pfälzer Straße

(JNV: Westbahnhof)

Dammstraße

Alte BurgauerBrücke

Ernst-Ruska-Ring

Felsbachstr.

Jenoptik

Hugo-Schrade-Str.

Mühlenstraße

Friedrich- Zucker-Str.

Bertolt-Brecht-Str. Oßmaritzer Str.

Rutha, Abzw.

Neulobeda

BurgauparkWest

Stand: 12/2015

Maua, Im Steinfeld

Maua, Im SemmichtMaua, An derLehmgrube

Daimler-Benz-Str. Neue Schenke

Brüsseler Str.Amsterdamer Str.

Maua,Landesärztekammer

Carl-Spitzweg-Straße

Jena West

Busbahnhof

Remderoda

Mühltal

Langetal

Stadt-zentrum

Ernst-Abbe-Platz

Jena-Ost

Schlegelsberg

Ziegenhainer Tal

Rautal

Zwätzen, Schleife Flutgraben

Ziegenhain

Lobeda-West

Lobeda-Ost

Burgau-park

Winzerla

Göschwitz, Schleife

Isserstedt,Globus

501

512

823 822

834

856

843

855 853

858

513

512

30

grebnesiE hcan

nach Golmsdorf/Bürgel

nachDornburg

frodsmreH hcan

gnuthciRareG /adortdatS

nach Kahla

nach Bucha

nach Rödigen/Lehestennach Altengönna/Lehesten

nach Apolda

ramie

W gnuthciR/

nesuahbawhcsßorG

Richtung Naumburg (Saale)

Richtung Kahla/ Saalfeld Richtung Sulza

559

16

280

Straßenbahn mit Liniennummer

Stadtbus mit Liniennummer

Anrufsammeltaxi mit Liniennummer

Regionalbus mit Liniennummer

Bahnlinie mit Liniennummer

Endhaltestelle

Haltestelle

Haltestelle wird nur in eine Richtung bedient

teilAuto Carsharing

30 512 Tarifzonen mit Nummer

adies:dies-

Regionalbus-Endhaltestellenam Busbahnhof

280, 420, 422, 424,426, 427, 430, 431,472, 480, 481, 482,484, 490, 492

161

3

334

34

34

34

33

48

34

48

54

2

2

2

34

4

14

44

44

2

12

15

15

14

10

12

12 18

10

18

2

4 18

4

48

18

12

18

Netzplan Jena

Die

se P

ublik

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.

Jenaer Nahverkehr GmbHKeßlerstraße 29, 07745 Jena

Telefon 03641  414-0  Internet www.nahverkehr-jena.de

Internet www.vmt-thueringen.deE-Mail [email protected]

VMT-Servicetelefon 0361 19449Mo bis Fr 6 – 21 Uhr, Sa 9 – 17 Uhr

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Pößneck ob Bf

Orlamünde

Jena Saalbahnhof

Göschwitz (S) Gera SüdGera Hbf

Gößnitz

Blankenstein (S)

Altenburg

Triptis

Zeulenrodaunt Bf

Weida

Rentwertshausen Hildburghausen

Grimmenthal

Suhl

Zella-MehlisIlmenau

Pößneckunt Bf

Saalfeld (Saale)

KatzhütteProbstzella

Hockeroda

Jena West

Meiningen

Arnstadt Hbf

Sonneberg(Thür) Hbf

Lauscha (Thür)

Erfurt HbfWeimar

Kranichfeld

Stadtilm

Rottenbach

Eisfeld

Apolda

Rudolstadt(Thür)

Neuhaus a. R.

Oberhof (Thür)

GräfenrodaSchmalkalden

Friedrichroda

Gotha

Bad Langensalza

Fröttstädt

Eisenach

Bad Salzungen

Wernshausen

Wasungen

Neudietendorf

Mühlhausen(Thür)

Straußfurt

Sömmerda

Kölleda

Plaue(Thür)

Heldrungen

Kühnhausen

Sondershausen

Nordhausen

Ellrich

WolkramshausenLeinefelde

Bleicherode Ost

Arenshausen

Großheringen

Treben-Lehma

Ponitz

Crossen Ort

Görsbach

Voigtstedt

Camburg (S)

Heilbad Heiligenstadt

Artern

P.R-

SO-S

OSA

-M(1

4)St

and:

09/

2014

Streckennetz mit Gültigkeit Semesterticket Thüringen/ Semesterticket Thüringen Plusab Wintersemester 2014/ 2015

Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets sind grundsätzlich Fahrscheine gemäß den Beförderungsbedingungen der DB AG bis/ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungs-bereich des Semestertickets zu lösen. Entsprechend den Tarifbestimmungen des Hoppertickets ist dessen Nutzung im Anschluss ausgeschlossen.

Bei Fahrten in das Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt folgende Ausnahme: Fahrten in das MDV-Gebiet - letzter Haltepunkt in Thüringen = Treben-Lehma. Hier muss bei Weiterfahrt im MDV (aus Thüringen ausbrechend) bereits am Umsteigebahnhof Altenburg ein MDV-Ticket (einschließlich der Fahrtstrecke Altenburg – Treben-Lehma) erworben und entwertet werden.

Studierende (Ausnahme Studierende der BA Gera) haben zur Kombination des Semestertickets Thüringen und eines angrenzenden Länder-Tickets folgende Möglichkeit: Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket indessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Semestertickets Thüringen hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.

Das Semesterticket gilt nicht:- in Zügen des Ausflugs- und Sonderverkehrs,- auf der Strecke Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg und Schwarzatalbahn (KBS 563),- auf der Strecke Ilmenau Bf – Bahnhof Rennsteig der Erfurter Bahn GmbH (KBS 566).

Greiz-Dölau

Anlage 1

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A Haltestellenbereich

Fahrgastunterstand

Fahrscheinautomat

JeNah ServiceCenter

A

B

C

DEF

GJ

K

Nonn

enpl

an

Löbdergraben

Teichgraben

Ludw

ig-W

eim

ar-

Gass

e

Holzmarkt

GrietgasseK

ronengasse

▼ R

oter

Tur

m

▲ G

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e-G

aler

ie

▲ Markt

▲ Neue Mitte

▼ Paradiesbahnhof

Haltestellenübersicht StadtzentrumStraßenbahn-Doppelhaltestelle Löbdergraben

► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg ► Winzerla ► Burgaupark ► (Alt-) Lobeda ► Lobeda-West ► Lobeda-Ost

► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg (► Winzerla) ► Burgaupark ► Bhf Göschwitz ► Lobeda-West ► Lobeda-Ost

► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg ► Winzerla

Straßenbahn-Doppelhaltestelle Löbdergraben

► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► Bhf Göschwitz ► Lobeda-West

► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► (Alt-) Lobeda ► Lobeda-West

► Universität ► Nordschule ► Löbstedt ► Zwätzen► Steinweg ► Ostschule ► Jena-Ost

► Ernst-Abbe-Platz

Bus-Doppelhaltestelle Löbdergraben

► Wiesenstraße ► Saalepark ► Flutgraben (► Kunitz)

► Universität ► Saalbahnhof ► Rautal► Steinweg ► Schlegelsberg

► Wöllnitzer Straße ► Ziegenhainer Tal

► Busbahnhof ► Wöllnitz ► Burgaupark

Straßenbahnhaltestelle Holzmarkt

Bus-Doppelhaltestelle Holzmarkt

► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► Universitätsklinikum ► Lobeda-Ost

► Ernst-Abbe-Platz

► Steinweg ► Ostschule ► Jena-Ost

► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► Bhf Göschwitz ► Universitätsklinikum ► Lobeda-Ost

Straßenbahnhaltestelle Holzmarkt

► Westbahnhofstraße ► Westbahnhof

► Volkshaus ► Langetal

► Hautklinik ► Mühltal ► Cospeda ► Isserstedt

Nur Ausstieg

Bushaltestelle Teichgraben► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Damaschkeweg

► Westbahnhofstraße ► Beutenberg

► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Ammerbach ► Winzerla ► Burgaupark

Bushaltestelle Teichgraben

► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Damaschkeweg ► Winzerla ► Göschwitz Schleife ► Bahnhof Göschwitz

Bushaltestelle Teichgraben

► Wiesenstraße ► Saalepark ► Flutgraben (► Kunitz)► Wöllnitzer Straße ► Ziegenhainer Tal

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Zone 30

10 Haltestelle

Stadtzentrum, Teichgraben Burgaupark

11.12.2016gültig abVMT-Servicetelefon: 0361 19449

Fahrzeit in Minutenjourney time (min)

Stadtzentrum, Teichgraben

Westbahnhofstr.

Gustav-Fischer-Str.

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Beutenberg Campus

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19-20: 15 35 5521-23: 25 55

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Montag-Freitag, Ferien3: 57

4-5: 17 37 576: 15 35 53

7-8: 08 23 38 539: 08 23 38 55

10-13: 15 35 5514: 15 35 53

15-17: 08 23 38 5318: 08 23 38 55

19-20: 15 35 5521-23: 25 55

0: 301: 10

Beachten Sie darüber hinaus bitte das Fahrtenangebot auf den Linien 11 und 12.

Ferienfahrplanes:Gültigkeit des

23.12.2016 - 31.12.201606.02.2017 - 11.02.201710.04.2017 - 21.04.201726.05.2017 - 26.05.201726.06.2017 - 09.08.2017

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Zone 30

10 Haltestelle

Stadtzentrum, Teichgraben Burgaupark

11.12.2016gültig abVMT-Servicetelefon: 0361 19449

Fahrzeit in Minutenjourney time (min)

Stadtzentrum, Teichgraben

Westbahnhofstr.

Gustav-Fischer-Str.

Ernst-Abbe-Hochschule

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21-23: 25 550: 301: 10

Sonn- und Feiertag3: 45

4-11: 25 5512-20: 15 35 5521-23: 25 55

0: 301: 10

Beachten Sie darüber hinaus bitte das Fahrtenangebot auf den Linien 11 und 12.

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STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG

Prüfungsordnung Studienordnung

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Studienordnung für den Masterstudiengang

Fertigungstechnik & Produktionsmanagement

an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Gemäß § 3 Abs.1 in Verbindung mit § 34 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601) ), zuletzt geändert durch Art. 16 des Geset-zes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531), erlässt die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsma-nagement. Der Rat des Fachbereichs Maschinenbau hat am 16.01.2014 die Prüfungsord-nung beschlossen. Die Rektorin der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena hat mit Erlass vom 04.02.2014 diese Ordnung genehmigt.

Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich § 2 Gleichstellung § 3 Begriffe

II. Abschnitt: Das Studium

1. Unterabschnitt: generelle Vorschriften § 4 Ziele des Studiums § 5 Dauer des Studiums 2. Unterabschnitt: Vorbereitung und Beginn des Studiums § 6 Zugang zum Studium § 7 Eignungsverfahren § 8 Zulassung zum Studium § 9 Immatrikulation 3. Unterabschnitt: Aufbau des Studiums § 10 Aufbau des Studiums § 11 Masterarbeit § 12 Studierfreiheit 4. Unterabschnitt: Inhalt des Studiums § 13 Studienplan, Ausrichtung § 14 Konkretisierung der Studieninhalte, Erfüllung von Auflagen § 15 Unterrichtssprache § 16 Mindestteilnehmerzahl

III. Abschnitt: Studienbegleitende Maßnahmen

§ 17 Studienfachberatung § 18 Weitere Maßnahmen Abschnitt IV: sonstige Bestimmungen § 19 Inkrafttreten

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I. Abschnitt: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung und unter Berück-sichtigung der fachlichen und hochschuldidaktischen Entwicklung und der Anforderungen der beruflichen Praxis Inhalt und Aufbau des Studiums für den Masterstudiengang Fertigungs-technik & Produktionsmanagement am Fachbereich Maschinenbau der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena (nachfolgend Studiengang).

(2) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2014 im-matrikuliert werden.

§ 2 Gleichstellung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 3 Begriffe Im Sinne dieser Ordnung sind: 1. Studiengang: der von der Hochschule vorgeschlagene Weg zur Erreichung des jeweiligen Studienziels in der Regelstudienzeit, der in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, § 42 Abs.1 Satz 1 ThürHG. 2. Modul: Kombination von Lehrveranstaltungen in Form abgeschlossener

Lehr- und Lerneinheiten, die - entweder Kompetenzen vermittelt, die über die in den einzelnen Lehrveranstaltungen erworbe-nen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen - oder einen von anderen Lehrveranstaltungen abgrenzbaren, eigenen Sachzusammenhang aufweisen.

3. Lehrveranstaltungen: Lehr- und Lerneinheiten, die die zur erfolgreichen Absolvierung

des Studiums erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ver-mitteln sollen, in der Form von - Vorlesungen - Seminaren - Übungen - Praktika

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- Exkursionen. 4. Vorlesung: Lehrveranstaltung, die der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung wissenschaftlichen Grund- und Vertiefungswis-

sens sowie methodischer Kenntnisse dient. 5. Seminar: Lehrveranstaltung, die

- systematische Kenntnisse zu Themen und Fragestellungen des Faches vermittelt

- auf der aktiven mündlichen und sonstigen Mitarbeit aller Teil-nehmer beruht und

- insbesondere der Einübung des eigenständigen methodisch- analytischen Arbeitens dient.

6. Übung: Lehrveranstaltung, die

- arbeitstechnische, methodische und weitere praktische Fä-higkeiten und Fertigkeiten vermittelt und

- der selbständigen Auseinandersetzung der Studierenden mit den in Vorlesungen und Selbststudium behandelten Inhalten dient,

7. Praktikum: Lehrveranstaltung, die

- die Anwendung des erworbenen theoretischen Wissens im praktischen Umfeld des angestrebten Berufes ermöglicht,

- die Gelegenheit bietet, Erfahrungen über Art und Umfang des Theorietransfers in die Berufsanwendung zu sammeln und

- die Möglichkeit gibt, die Eignung des Studierenden für das angestrebte Berufsfeld einzuschätzen

8. Leistungsnachweis: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul

bzw. einer Lehrveranstaltung in Form der Prüfungsleistung (§ 3 Nr.1 PO) bzw. Studienleistung (s. sogleich Nr. 9 ff.)

9. Studienleistungen: vom Studierenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung (Nr.2)

zu erbringende Arbeiten mit Ausnahme reiner Teilnahme, die von den Verantwortlichen für die Lehrveranstaltung bewertet, aber nicht benotet werden, insbesondere in der Form von - Referaten - Hausarbeiten - Protokollen - Testaten oder - Computerprogrammen.

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10. Referat: schriftlich, unter Verwendung einschlägiger Literatur ausgear-beitete, mündlich, ggf. medial unterstützt vorgetragene und in der Teilnehmergruppe der Veranstaltung diskutierte Auseinan-dersetzung mit einer vorgegebenen Fragestellung aus dem Lehrinhalt der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltung

11. Hausarbeit: schriftliche, unter vertiefter Verwendung einschlägiger Literatur

ausgearbeitete Bearbeitung einer vorgegebenen Fragestellung 12. Vorpraktikum: Praktikum (s. oben Nr.7), das in der Regel vor Beginn des Stu-

diums zu absolvieren ist 13. Integrierte Praxisphase: ein in den Studiengang integriertes Praktikum (s. oben Nr.7)

von zusammenhängender Dauer, die ein Semester nicht er-reicht

14. Praxissemester: ein in den Studiengang integriertes Praktikum (s. oben Nr.7)

von einem Semester II. Abschnitt: Das Studium

1. Unterabschnitt: generelle Vorschriften § 4 Ziele des Studiums (1) Lehre und Studium sollen die Studierenden auf eine berufliche Tätigkeit einschließlich unternehmerischer Selbständigkeit vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermit-teln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem, kritischem Denken und zu ei-nem auf ethischen Normen gegründetem verantwortlichem Handeln und zur selbständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einem freiheitlichen, demokra-tischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. (2) Durch Lehre und Studium soll auch die Fähigkeit zu lebensbegleitender, eigenverantwort-licher Weiterbildung entwickelt und gefördert werden. (3) Im Ergebnis sollen die Absolventen nach Abschluss des Studiengangs in der Lage sein, in der beruflichen Praxis komplexe fertigungstechnische, wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge zu analysieren und erfolgreich zu lösen.

Die Einsatzfelder der Absolventen liegen u.a. auf folgenden Gebieten:

Fertigung und Produktion

Forschung und Prozessentwicklung

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Arbeitsvorbereitung

Controlling

Qualitätssicherung und -management

(4) Das Masterstudium Fertigungstechnik & Produktionsmanagement baut auf den im Ba-chelor-, Master- oder Diplom-Studiengang erworbenen Vorkenntnissen auf, wobei auf eine spezielle Vertiefung im Bereich Fertigung, Produktion und Management abgezielt wird. Die Studierenden sollen bereits erworbenes Wissen theoretisch weiter fundieren und durch An-wendung in ausgewählten Bereichen vertiefen. § 5 Dauer des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. (2) Auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet werden Zeiten einer Beurlaubung auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Immatrikulationsordnung der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena. (3) Der Fachbereich Maschinenbau gewährleistet, dass das Studium innerhalb der Regel-studienzeit abgeschlossen werden kann.

2. Unterabschnitt: Vorbereitung und Beginn des Studiums § 6 Zugang zum Studium Der Studienbewerber erhält Zugang zum Studium, wenn er die allgemeinen Zugangsvoraus-setzungen des § 60 Abs.1 Nr.4 ThürHG erfüllt und seine Eignung für das Studium im Eig-nungsverfahren nach § 7 nachgewiesen worden ist. § 7 Eignungsverfahren

Hinsichtlich des Eignungsverfahrens gilt die Eignungsverfahrensordnung, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Ordnung ist. § 8 Zulassung zum Studium (1) Das Masterstudium ist für besonders leistungsfähige Studierende vorgesehen. Zum Mas-terstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement kann zugelassen werden, wer über den erfolgreichen Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs (z.B. Ma-schinenbau, Produktionstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Werkstofftechnik, Kfz-Technik) an einer Hochschule verfügt:

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- Bachelorabschluss (B. Eng./B. Sc.) mit 180 ECTS und 2 Jahren Berufspraxis oder - Bachelorabschluss (B. Eng./B. Sc.) mit 210 ECTS oder - Masterabschluss (M. Eng./M. Sc.) oder - Diplomabschluss (Uni/FH) Bei anderen Ingenieurabschlüssen ist die Eignung für das Studium im Eignungsverfahren nach § 7 nachzuweisen. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Bewerber mit einer Gesamtnote der Bachelor-, Master- bzw. der Diplomprüfung von 2.0 und besser werden ohne weitere Eignungsprüfung aufgenommen. Alle anderen Bewerber müssen sich einer Eignungsprüfung, die der Feststellung dient, ob sie die für den Masterstu-diengang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement erforderlichen Voraussetzungen in besonderem Maße erfüllen, unterziehen. Bei der Vergabe von Studienplätzen im Falle einer Zulassungsbeschränkung nach dem Thüringer Hochschulgesetz wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Studienplätze aufgrund einer die Eignung feststellenden Prüfung zu ver-geben. Die Kriterien für die Prüfung werden in der Eignungsverfahrensordnung für den Mas-terstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement festgelegt (Anlage 1). (3) Für ausländische Bewerber ist der Nachweis einer erfolgreichen Sprachkundigenprüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang [DSH] oder der Test „Deutsch als Fremdsprache“ [TestDAF]) oder andere anerkannte gleichwertige Sprachnachweise vorge-schrieben. § 9 Immatrikulation (1) Mit der Immatrikulation wird der Studienbewerber zum Studierenden und tritt als Mitglied der Hochschule in die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ein. Wichtige Aspekte dieses Mitgliedschaftsverhältnisses regeln unter anderem die Immatrikulationsord-nung, die Grundordnung sowie die Hausordnung der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena. (2) Die Immatrikulation erfolgt in der Regel zum Wintersemester.

3. Unterabschnitt: Aufbau des Studiums § 10 Aufbau des Studiums (1) Das generelle System des modularisierten Studienaufbaus, insbesondere die Bestim-mung der Anzahl der Prüfungsleistungen je Modul, regelt § 4 der Prüfungsordnung des Stu-diengangs. (2) Der Studiengang besteht aus Pflichtmodulen. Lehrveranstaltungen in den einzelnen Stu-diensemestern, Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen und die Art der Prüfungen sind in dem Studien- und Prüfungsplan festgelegt (Anlage 1 der Prüfungsordnung).

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§ 11 Masterarbeit (1) Nach dem 4. Semester ist die Masterarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt im Regelfall höchstens sechs Monate. Eine Verlängerung um maximal weitere drei Monate kann einmalig beim Prüfungsausschuss des Fachbereiches beantragt werden. (2) Die Zulassungsvoraussetzungen und Einzelheiten zur Anfertigung der Masterarbeit wer-den in der Prüfungsordnung des Masterstudienganges geregelt (Anlage 2 der Prüfungsord-nung). § 12 Studierfreiheit Die Studierenden können den Verlauf ihres Studiums im Rahmen der Prüfungs- und Studi-enordnungen frei gestalten, sollen ihn jedoch so einrichten, dass sie die erforderlichen Leis-tungsnachweise in der Regelstudienzeit und innerhalb der ggf. vorgeschriebenen Fristen erlangen können.

4. Unterabschnitt: Inhalt des Studiums § 13 Studienplan Eine Aufstellung aller Inhalte des Studiums in der Form aller Module und Lehrveranstaltun-gen unter Nennung von Name, Umfang und Art des Leistungsnachweises befindet sich in der Anlage 1 zur Prüfungsordnung. § 14 Konkretisierung der Studieninhalte, Erfüllung von Auflagen (1) Eine Konkretisierung der Studieninhalte für Module bzw. Lehrveranstaltungen soll schrift-lich durch Begleitunterlagen, insbesondere Modulbeschreibungen, oder durch den Verant-wortlichen für die Lehrveranstaltung erfolgen. (2) Hat der Studierende die Auflage erhalten, bestimmte Module nachzuholen (Sonderstudi-enplan), so sind diese Module bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuwei-sen. § 15 Unterrichtssprache (1) Lehrsprache ist deutsch. (2) Eine abweichende Lehrsprache ist im Studienplan für die jeweiligen Lehrveranstaltungen zu kennzeichnen.

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§ 16 Mindestteilnehmerzahl für Lehrveranstaltungen Dieser Paragraph entfällt. III. Abschnitt: Studienbegleitende Maßnahmen § 17 Studienfachberatung Mit dem Ziel, die Studierenden so zu beraten und zu betreuen, dass sie ihr Studium zielge-richtet auf den Studienabschluss hin gestalten und in der Regelstudienzeit beenden können, § 50 ThürHG, bietet der Fachbereich Maschinenbau neben den Zentralen Studienberatungs-stellen der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena durch den Studiengangsleiter eine Beratung an. Die Beratung ist fachspezifisch und studienbegleitend und umfasst u.a. Fragen der Stu-diengestaltung, der Studiertechniken sowie Fragen zu Aufbau und Durchführung von Prü-fungen. § 18 weitere Maßnahmen Dieser Paragraph entfällt.

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IV. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 19 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena folgenden Monats in Kraft. Der Dekan des Fachbereiches Maschinenbau Jena, den Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke Genehmigung Die Rektorin der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Jena, den Prof. Dr. G. Beibst Anlage Anlage 1 Eignungsverfahrensordnung

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Anlage 1

Ordnung für das Verfahren zur Überprüfung der Eignung für den

Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena

(Eignungsverfahrensordnung)

I. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck und Gliederung des Eignungsverfahrens (1) Das Eignungsverfahren dient dem Nachweis, dass der Studienbewerber hinreichend qua-lifiziert ist, um ein Studium im Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsmanage-ment der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena (nachfolgend Studiengang) erfolgreich absolvie-ren zu können. Maßstab der Feststellung sind Inhalte und Lernziele des Studiengangs eben-so wie die Berufsbilder des Berufes, die dem angestrebten Abschluss typischerweise folgen. (2) Das Eignungsverfahren kann aus einem Auswahlgespräch oder einer Klausur bestehen. Die Auswahlform wird vom Fachbereichsrat festgelegt. § 2 Allgemeine Verfahrensgrundsätze (1) Während des gesamten Eignungsverfahrens hat die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena die Chancengleichheit aller Studienbewerber in Bezug auf die Verfahrensbedingungen und den Verfahrensinhalt sicherzustellen. (2) Die seitens der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Beteiligten des Eignungsverfahrens sind hinsichtlich aller während des Verfahrens besprochenen Inhalte zur Verschwiegenheit verpflichtet. (3) Das Eignungsverfahren soll spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ab-geschlossen sein. § 6 bleibt unberührt.

II. Abschnitt: Eignungsverfahrens § 3 Vorbereitung des Eignungsverfahrens (1) Das Eignungsverfahren wird spätestens zwei Wochen vor dessen Termin bekannt ge-macht. Die in Frage kommenden Studienbewerber werden durch das Dekanat schriftlich un-ter Angabe von Ort und Zeit, der Prüfungskommission, einer Anfahrtsskizze und mit der Mit-teilung nicht erfolgender Reisekostenübernahme eingeladen. Der Studienbewerber hat den

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Erhalt der Einladung sowie seine Teilnahme am Eignungsverfahren unverzüglich schriftlich zu bestätigen. (2) Die Beteiligten der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena im Eignungsverfahren werden vom Fachbereichsrat, ggf. abweichend für einzelne Verfahrensschritte, durch Beschluss be-stimmt. Die Prüfungskommission besteht für das Bewertungsverfahren aus drei dem Studi-engang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement zugeordneten Hochschullehrern. § 4 Durchführung (1) Das Auswahlgespräch wird mit jedem Bewerber als Einzelgespräch durchgeführt. Das Gespräch ist nicht öffentlich und dauert in der Regel nicht weniger als 30 Minuten. (2) Die Dauer der Klausur beträgt mindestens 60 und in der Regel höchstens 120 Minuten. (3) Inhalte der Eignungsprüfung sind:

a) Nachweis naturwissenschaftlicher Kenntnisse im Bereich der Mathematik und Physik (Wichtung: 30%)

b) Nachweis der Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Arbeiten durch Dis-kussion/Bearbeitung von Fallbeispielen mit ingenieurtechnischen Inhalten (Wich-tung: 50%)

c) Nachweis der Sozialkompetenz durch Diskussion adäquater Fallbeispiele (Wich-tung: 20%)

§ 5 Bewertung (1) Die Beratung der Prüfungskommission erfolgt nichtöffentlich. (2) Der Studienbewerber hat seine Eignung für ein erfolgreiches Studium nachgewiesen, wenn er 75% der erreichbaren Punkte erreicht. (3) Erreicht oder versucht ein Studienbewerber, das Ergebnis des Eignungsverfahrens durch Täuschung zu seinen Gunsten oder zu Lasten eines Mitbewerbers zu beeinflussen, so wird er als „nicht geeignet“ bewertet. (4) Die Rangfolge der erfolgreichen Bewerber richtet sich nach der erreichten Punktzahl. Sind bei erfolgreichen Bewerbern die erreichten Punktzahlen identisch, so entscheidet das Los über die Rangfolge. (5) Die Prüfungsunterlagen (Klausuren, Gesprächsprotokolle etc.) werden im Fachbereich Maschinenbau zwei Jahre aufbewahrt und danach vernichtet. 11

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§ 6 Bekanntgabe, Gültigkeit, Wiederholbarkeit (1) Das Ergebnis des Eignungsverfahrens ist jedem Studienbewerber gegenüber schriftlich bekanntzugeben. Im Falle einer Ablehnung ist der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbe-lehrung zu versehen. (2) Die Entscheidung für die Eignung ist ein halbes Jahr gültig. (3) Kann ein Studienbewerber seine Eignung nicht nachweisen, so ist er berechtigt, das Eig-nungsverfahren einmal zu wiederholen. (4) Stellt sich die Täuschung gemäß § 5 Abs.3 nach Bekanntgabe seiner Eignung bzw. der Nichteignung des Mitbewerbers heraus, so ist diese Entscheidung durch geeignetes Verwal-tungshandeln (Rücknahme bzw. Widerruf, Korrektur der Eignungsliste) zu korrigieren.

III. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 7 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 8 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt gemeinsam mit der Studienordnung in Kraft. Der Dekan des Fachbereiches Maschinenbau Jena, den Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke

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Prüfungsordnung für den Masterstudiengang

Fertigungstechnik & Produktionsmanagement

an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Gemäß § 3 Abs.1 in Verbindung mit § 34 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531), erlässt die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena fol-gende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsma-nagement. Der Rat des Fachbereichs Maschinenbau hat am 16.01.2014 die Prüfungsord-nung beschlossen. Die Rektorin der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena hat mit Erlass vom 04.02.2014 diese Ordnung genehmigt. Inhaltsverzeichnis Abschnitt I: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich § 2 Gleichstellung § 3 Begriffe § 4 Aufbau und Inhalt des Studiengangs § 5 Zweck der Prüfung § 6 Regelstudienzeit § 7 Akademischer Grad § 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen

Abschnitt II: Prüfungsorganisation

§ 9 Prüfungsausschuss § 10 Prüfungsamt § 11 Prüfer und Beisitzer § 12 Modulkoordination

Abschnitt III: Prüfungsverfahren

1. Unterabschnitt: Allgemeine Bestimmungen § 13 Prüfungsrechtsverhältnis; Grundsätze des Prüfungsverfahrens § 14 Ausschlussfristen 2. Unterabschnitt: Beginn des Prüfungsverfahrens § 15 Prüfungstermin § 16 Sprache der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen § 17 Zulassung; Anmeldung

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3. Unterabschnitt: Durchführung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen § 18 Prüfungszeitraum § 19 Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 20 Durchführung mündlicher Prüfungsleistungen § 21 Durchführung von Multiple – Choice - Prüfungen § 22 Durchführung alternativer Prüfungsleistungen abschließende Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen: Masterarbeit § 23 Masterarbeit 4. Unterabschnitt: Bewertungsverfahren § 24 Bewertungsfristen für Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen § 25 Benotung/ Bepunktung ohne Bewertung: Nichtantritt, Täuschung, Ordnungsverstoß § 26 Bewertung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen; Bildung der Noten § 27 Bewertung von Studienleistungen 5. Unterabschnitt: Ergebnis des Prüfungsverfahrens § 28 bestandene Modulprüfung § 29 Bekanntgabe von Prüfungsentscheidungen § 30 Masterzeugnis § 31 Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen § 32 Endgültiges Nichtbestehen von Modulprüfungen 6. Unterabschnitt: Korrekturen nach Beendigung des Prüfungsverfahrens § 33 Korrekturen der Bewertung 7. Unterabschnitt: Akteneinsicht § 34 Einsicht in die Prüfungsakten Abschnitt IV: Widerspruchsverfahren § 35 Widerspruchsverfahren Abschnitt V: sonstige Bestimmungen § 36 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen § 37 Inkrafttreten

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Abschnitt I: Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung regelt Zuständigkeiten, Verfahren und Prüfungsanforderungen im Zusammenhang mit Prüfungen im Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsma-nagement der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena.

(2) Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab dem Sommersemester 2014 immatri-kuliert werden. § 2 Gleichstellung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 3 Begriffe (1) Im Sinne dieser Ordnung sind: 1. Prüfungsleistungen: Nachweise von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im

Zusammenhang mit der der Prüfung zu Grunde liegenden Lehrveranstaltung (Nr.3), die von einer Prüfungsinstanz im Rahmen einer Veranstaltung abgefragt und nach Richtigkeit bewertet werden, in der Form von

- schriftlichen Prüfungsleistungen, § 19 - mündlichen Prüfungsleistungen, § 20 oder - alternativen Prüfungsleistungen, § 22.

2. Studienleistungen: vom Studierenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung (Nr.3)

zu erbringende Arbeiten mit Ausnahme reiner Teilnahme, die von den Verantwortlichen für die Lehrveranstaltung bewertet, aber nicht benotet werden, insbesondere in der Form von

- Referaten - Hausarbeiten - Protokollen - Testaten oder - Computerprogrammen.

3. Lehrveranstaltungen: Lehr- und Lerneinheiten, die die zur erfolgreichen Absolvierung

des Studiums erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ver-mitteln sollen, in der Form von

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- Vorlesungen - Seminaren - Praktika - Übungen.

4. Modul: Kombination von Lehrveranstaltungen in Form abgeschlossener

Lehr- und Lerneinheiten, die - entweder Kompetenzen vermittelt, die über die in den einzelnen Lehrveranstaltungen erworbe-nen Kenntnisse und Fähigkeiten hinausgehen - oder einen von anderen Lehrveranstaltungen abgrenzbaren, eigenen Sachzusammenhang aufweisen.

5. Modulprüfung Nachweise von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im

Zusammenhang mit den Inhalten des zu Grunde liegenden Mo-duls, die aus einer oder mehreren Prüfungs- bzw. Studienleis-tungen bestehen kann und benotet wird.

6. ECTS Punkte: auf der Basis des European Credit Transfer and Accumulation

Systems (ECTS) neben einem ECTS Grad (Nr.7) vergebene Punkte, die den Zeitaufwand (workload) eines durchschnittli-chen Studierenden zur erfolgreichen Bewältigung eines Moduls inklusive Präsenz- und Selbststudium beschreiben.

7. ECTS Grade: auf dem ECTS (s. Nr. 6) basierende Bewertungsstufen, die die

von den erfolgreichen Studierenden erbrachten Modulprüfun-gen/ Prüfungsleistungen relativ bemessen.

8. Prüfer: Hochschullehrer, wissenschaftliche oder künstlerische

Mitarbeiter mit Lehraufgaben, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder in der beruflichen Praxis oder Aus-bildung erfahrene Personen (§ 48 Abs. 2 ThürHG), die mindes-tens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwer-tige Qualifikation besitzen (§ 48 Abs. 3 ThürHG) und für die spezielle Modulprüfung/ Prüfungsleistung vom Prüfungsaus-schuss mit Fragerecht und mit Notenbewertungsrecht ausgestattet sind.

9. Beisitzer: Personen gemäß Nr. 8, die weder mit Fragerecht noch mit No-

tenbewertungsrecht ausgestattet sind. 10. konsekutiver Masterstudiengang, der einen vorausgegangenen, nicht Masterstudiengang notwendigerweise hochschuleigenen, Bachelorstudiengang

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fachlich fortführt und vertieft oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitert. 11. weiterbildender Masterstudiengang, der eine Phase der Berufspraxis und ein Masterstudiengang Lehrangebot, welches berufliche Erfahrungen berücksichtigt, voraussetzt. (2) Eine Definition der alternativen Prüfungsleistung befindet sich in § 22 Abs.1 dieser Ord-nung. § 4 Aufbau und Inhalt des Studiengangs (1) Der Studiengang ist modular aufgebaut (s. § 3 Nr. 4). Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 ECTS Punkte erforderlich, davon durchschnittlich pro Semester 18 ECTS Punkte. (2) Jedes Modul soll mit einer Modulprüfung abschließen. Die Modulprüfung kann sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzen. (3) Inhalt und Aufbau des Studiengangs, insbesondere die Zahl der Module und die Reihen-folge der Ableistung der Module sowie die Bemessung des Studienvolumens in Semester-wochenstunden und ECTS regelt der Studien- und Prüfungsplan (Anlage 1) der Prüfungs-ordnung des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement. Art und Anzahl der innerhalb eines Moduls zu erbringenden Prüfungsleistungen werden ebenfalls im Studien- und Prüfungsplan geregelt. (4) Der Studien- bzw. Prüfungsplan regelt, ob und welche Module aufeinander aufbauen. § 5 Zweck der Prüfung Eine Hochschulprüfung dient der Feststellung der Qualität des Studienerfolges im Hinblick auf die jeweils vermittelten Studieninhalte. § 6 Regelstudienzeit (1) Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. (2) Auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet werden Zeiten einer Beurlaubung auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Immatrikulationsordnung der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena. (3) Der Fachbereich gewährleistet, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit erfolg-reich absolviert werden kann.

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§ 7 Akademischer Grad (1) Nach erfolgreicher Absolvierung aller Modulprüfungen des Studiengangs verleiht die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena den akademischen Grad „Master of Engineering“, Kurzbe-zeichnung „M. Eng.“. (2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs berechtigt zur Promotion. § 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen (1) Qualifikationen belegt durch Modulprüfungen / Prüfungsleistungen sowie Studienleistun-gen, die an anderen (inländischen und ausländischen) Hochschulen erworben wurden, wer-den anerkannt, sofern sie innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sind sowie nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den vollendeten und den zu ersetzenden Leistungen besteht. Die Hochschule hat die Nichtanerkennung zu begründen. (2) Bei der Anrechnung von Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen und Studienleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkon-ferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Ab-sprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Das ECTS wird dabei berücksichtigt. Im Ausland erbrachte Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen werden im Falle der Anerkennungsfähigkeit nach Abs. 1 auch dann angerechnet, wenn sie während einer bestehenden Beurlaubung erbracht wurden und die Beurlaubung für einen studentischen Aufenthalt im Ausland nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 der Immatrikulationsordnung der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena erfolgte. (3) Für staatlich anerkannte Fernstudien gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können nach Maßgabe von Abs. 1 angerech-net werden. Dies gilt auch für freiwillige Praktika. (5) Die Anrechnung von Studienleistungen bewirkt, dass die angerechneten Studienleistun-gen im Rahmen des hiesigen Studienganges als erbracht gelten und der an der anderen Hochschule darüber erworbene Nachweis als diesbezüglicher Nachweis auch innerhalb der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena gilt. (6) Die ECTS Grade (bzw. hilfsweise die Noten) und ECTS Punkte sind zu übernehmen und in die Berechnung der abschließenden ECTS Grade (bzw. einer evtl. zu bildenden Gesamt-note) und der insgesamt erreichten Anzahl von ECTS Punkten einzubeziehen. Die Umrech-nungsformel für ausländische Noten in deutsche Noten wird an Hand eines Notenspiegels ermittelt oder lautet gemäß der „modifizierten bayerischen Formel“:

max

max min

N - NX 1 3N - N

d= + ⋅

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Dabei gilt: • X = gesuchte Note; • Nmax = die nach dem jeweiligen Benotungssystem beste erreichbare Note; • Nmin = die nach dem jeweiligen Benotungssystem niedrigste Note, mit der die

Leistung noch bestanden ist; • Nd = tatsächlich erreichte Note.

(7) Über die Anrechnung nach Abs. 1 – 6 entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden. Anträge sind spätestens bis 4 Wochen nach Beginn des Fachsemesters, in welchem die entsprechenden Prüfungs- bzw. Studienleistungen zu erbringen sind, beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen. Mit der Antragsbewilligung erlischt der Prüfungsanspruch für die betreffenden Prüfungs- und Studienleistungen endgültig. Der Studierende hat dem Antrag die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Abschnitt II: Prüfungsorganisation § 9 Prüfungsausschuss Einrichtung des Prüfungsausschusses; Mitglieder (1) Vom Fachbereich wird für die Behandlung aller Fragen im Zusammenhang mit Prü-fungsangelegenheiten für eine sinnvoll zusammenzufassende Anzahl von Studiengängen ein Prüfungsausschuss eingerichtet.

(2) Der Prüfungsausschuss besteht aus höchstens 7 Mitgliedern. Ihm gehören an: a) mindestens 5 Professoren des Fachbereiches sowie sonstige lehrbefugte

Mitglieder der Hochschule, davon einer als Vorsitzender und ein Stellvertreter. Die Gruppe der Professoren hat ihrer Mitgliederzahl nach die Mehrheit.

b) Studierende des Fachbereiches. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Fachbereichsrat Maschinenbau be-stellt. Die Amtszeit der Mitglieder gemäß Satz 1 a) richtet sich nach der Amtszeit des Fach-bereichsrates, die der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr. Bei vorzeitigem Ausschei-den eines Mitgliedes wird ein neues Mitglied für den Rest der Amtszeit nach dem für Fachbe-reichsratsmitglieder geltenden Verfahren nach § 26 Abs. 10 Grundordnung bestellt. Zuständigkeit; Aufgaben (3) Der Prüfungsausschuss entscheidet in inhaltlichen Fragen aller Studien- und Prüfungs-angelegenheiten, soweit nicht der Fachbereichsrat oder der Dekan die Entscheidung an sich

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ziehen. Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere darauf, dass die Bestimmungen dieser Prüfungsordnung eingehalten werden. (4) Insbesondere hat der Prüfungsausschuss folgende Aufgaben:

a) Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungen; b) Bestellung der Prüfer und Beisitzer für die Prüfungen sowie Festlegung der

Prüfungstermine in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt und der Studien- organisation; der Vorsitzende des Prüfungsausschusses trägt die Verant- wortung dafür, dass die Namen der Prüfer und die Termine der Prüfungen dem Prüfling mindestens vier Wochen vorher bekannt gegeben werden;

c) Entscheidung über die Anerkennung nach § 8 d) Bestätigung der Entscheidung des Prüfers über die Behandlung nicht oder un-

richtig erbrachter Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen, insbesondere (1) zu Fristverlängerung, Versäumnis oder Rücktritt, (2) zu ungültigen Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen infolge von Täu-

schung oder Zeitüberschreitung; e) Entscheidung über die Zulässigkeit von Prüfungen im Multiple - Choice –

Verfahren nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 3; f) Anregungen zur Reform der Studienordnung und Prüfungsordnung an den

Fachbereichsrat über den Dekan.

Verfahren vor dem Prüfungsausschuss (5) Soweit die Abs. 6-9 keine abweichenden Regelungen treffen, gilt die Geschäftsordnung des Senates/ des Fachbereichsrates entsprechend. (6) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses lädt alle Mitglieder spätestens 6 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung ein. Ein Be-schluss des Prüfungsausschusses in einer der vorangegangenen Sitzungen ersetzt diese Einladung nicht. (7) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, darunter mindestens 3 Professoren, anwesend ist. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nichtöffentlich. Andere Mitglieder und Angehörige der Hochschule können auf Einladung an den Sitzungen beratend teilnehmen. Der Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Bekanntgabe von Beschlüssen obliegt dem Vorsitzenden. (8) Der Prüfungsausschuss beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mit-glieder. Die Professoren verfügen mindestens über die absolute Mehrheit der Stimmen. Bei der Entscheidung über die Bewertung von Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen haben nur diejenigen Mitglieder des Prüfungsausschusses Stimmrecht, die zum Prüfer bestellt werden könnten, § 21 Abs. 7 ThürHG. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzen-den.

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(9) Beschlüsse werden protokolliert; das Protokoll wird innerhalb von vier Wochen dem zu-ständigen Prüfungsamt zugestellt. (10) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie weitere Anwesende unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Der Vorsitzende belehrt die Anwesenden, die keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht bezüglich der besprochenen Informationen unterliegen, in geeigneter Form. sonstige Regelungen (11) Angelegenheiten, die ihrer Natur nach vom gesamten Ausschuss nur mit unverhältnismä-ßigem Zeitaufwand zu erledigen wären, insbesondere Routineaufgaben, können durch Be-schluss einzelnen Ausschussmitgliedern, insbesondere dem Vorsitzenden, zur alleinverant-wortlichen Erledigung übertragen werden. Der Beschluss ist auf höchstens ein Jahr zu be-grenzen. (12) Der Vorsitzende kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für den Fachbereich bis zu einer Sitzung des Fachbereichsrates oder des Prüfungsausschusses aufgeschoben werden kann, anstelle des Prüfungsausschusses entscheiden. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern des Prüfungsausschus-ses spätestens zur nächsten Sitzung mitzuteilen. (13) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben in Absprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses das Recht, der Abnahme der Prüfungs- und Studienleistungen beizu-wohnen. § 10 Prüfungsamt (1) Zuständig für den Studiengang ist das zuständige Prüfungsamt. (2) Das Prüfungsamt sichert die organisatorische Abwicklung und Koordinierung der Prüfungsangelegenheiten. Insbesondere ist es zuständig für - die Anmeldung zur Prüfung;

- die Prüfungsdatenverwaltung im Zuständigkeitsbereich; - die Ausfertigung der Zeugnisse und Urkunden der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena; - die Kontrolle der Anwendung der Studien- und Prüfungsordnung; - die Stellungnahme in Studien- und Prüfungsangelegenheiten auf Anforderung des

Prüfungsausschusses; - die Vervollständigung des Prüfungsplanes hinsichtlich Termin, Planung auf Basis der

Zuarbeit des jeweiligen Fachbereiches; - die fristgemäße Festlegung der Einschreibtermine zu den Modulprüfungen/

Prüfungsleistungen und die Weitergabe der Termine an den Fachbereich Maschinenbau und die Betreuung der Einschreibungen, soweit keine Pflichtanmeldung erforderlich ist;

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- die fristgemäße Festlegung der Prüfungstermine für die Prüfungen im Prüfungszeitraum und deren Weitergabe an den Fachbereich Maschinenbau;

- die Zusammenarbeit mit allen Prüfungsämtern der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena zur Koordinierung von Fragen mit prüfungsamtübergreifender Bedeutung wie z.B. Angleichung von Organisation, Verfahrensvorschriften, einheitliche Auslegung und Handhabung von Regelungen.

§ 11 Prüfer und Beisitzer (1) Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen werden durch Prüfer und ggf. Beisitzer (§ 3 Nr. 8, 9) abgenommen. (2) Zu Prüfern werden Personen im Sinne von § 3 Nr. 8 bestellt, die - sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung erfordern - in dem Fachgebiet, auf das sich die Modulprüfungen/ Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit an der Hoch-schule ausüben oder ausgeübt haben. (3) Für die Masterarbeit kann der Prüfling der Studien- und Prüfungskommission einen Prü-fer oder eine Gruppe von Prüfern vorschlagen. Der Vorschlag begründet keinen Anspruch auf tatsächliche Bestellung. (4) § 9 Abs. 10 gilt entsprechend. § 12 Modulkoordination Für jedes Modul des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement ernennt der Fachbereich Maschinenbau aus dem Kreis der prüfungsbefugt Lehrenden des Moduls einen Modulkoordinator. Dieser ist für alle das Modul betreffenden inhaltlichen Abstimmungen und organisatorischen Aufgaben zuständig. Abschnitt III: Prüfungsverfahren 1. Unterabschnitt: Allgemeine Bestimmungen § 13 Prüfungsrechtsverhältnis; Grundsätze des Prüfungsverfahren (1) Mit der Zulassung zur Prüfung entsteht zwischen dem Prüfungskandidaten, der damit zum Prüfling wird, und der Hochschule ein Prüfungsrechtsverhältnis. (2) Aus diesem Prüfungsrechtsverhältnis entsteht der Hochschule sowohl für das Verfahren zur Ermittlung der Leistung als auch für dasjenige zur Bewertung der Leistung die Pflicht, in das Recht des Prüflings auf Berufsfreiheit, Art. 12 Abs.1 GG, nicht unverhältnismäßig einzu-

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greifen sowie den Grundsatz der Chancengleichheit, Art. 3 Abs.1 GG, zu wahren. Im Rah-men des Leistungsermittlungsverfahren besteht daraus die Pflicht, Nachteile eines Prüflings gegenüber anderen Prüflingen auszugleichen, insbesondere aus Behinderung und chroni-scher Krankheit, sowie Nachteile infolge der Inanspruchnahme von Mutterschutz bzw. El-ternzeit. Zur Bewertung von Art bzw. Höhe des Ausgleichs kann der Prüfungsausschuss ein ärztliches Attest anfordern. Der Nachteilsausgleich darf dem Prüfling keinen Vorteil gegen-über anderen Prüflingen verschaffen. (3) Das Prüfungsverfahren hat insbesondere in Bezug auf Prüfungsbeginn, -dauer und -bedingungen die Chancengleichheit aller Prüflinge sicherzustellen. (4) Die Bewertung einer Modulprüfung/ Prüfungsleistung hat eigenständig, nach gleichen Kriterien und Maßstäben sowie, soweit dies nicht Teil der zu prüfenden Inhalte ist, sachgerecht und ohne Ansehung der Person zu erfolgen. (5) Nach Antritt einer Prüfung ist die Berufung eines Prüflings auf eine Einschränkung seines Gesundheitszustandes ausgeschlossen, sofern der Prüfling ordnungsgemäß darauf hingewiesen worden ist. § 14 Ausschlussfristen Die Modulprüfungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters nach empfohlener Ableistung im Studienplan erstmals vollständig abgelegt sein. Ansonsten gelten die noch nicht abgelegten Modulprüfungen als erstmalig abgelegt; sie werden mit „nicht bestanden“ benotet. Die Regelung findet keine Anwendung, wenn der Prüfling das Versäumnis nicht zu vertreten hat. 2. Unterabschnitt: Beginn des Prüfungsverfahrens § 15 Prüfungstermin Der Prüfungsausschuss legt die Termine für jede Modulprüfung/Prüfungsleistung in Abstimmung mit den Modulkoordinatoren fest. § 16 Sprache der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen. Abweichungen müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. § 17 Zulassung; Anmeldung (1) Eine Modulprüfung/ Prüfungsleistung kann nur ablegen, wer an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena immatrikuliert ist.

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(2) Die Meldung zu den Modulprüfungen/Prüfungsleistungen geschieht durch fristgemäße Einschreibung beim Prüfungsamt oder durch das online-Verfahren. Die Fristen für die Einschreibung werden als Ausschlussfristen rechtzeitig vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Gleichzeitig wird das Prüfungsamt informiert bzw. werden die Fristen durch das zuständige Prüfungsamt bekannt gegeben bzw. wird über die Art und Weise der Einschreibung informiert. Die Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der Frist durch die Studierenden liegt beim zuständigen Prüfungsamt, § 10 Abs. 2. Die Anmeldung zu alternativen Prüfungsleistungen kann vom Prüfungsausschuss auf den Prüfer übertragen werden. (3) Die Zulassung zu einer Modulprüfung/ Prüfungsleistung darf nur abgelehnt werden, wenn

- der Prüfling die betreffende Modulprüfung/ Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden hat oder - die Anzahl der zu erbringenden – einschließlich der bereits abgelegten – zweiten Wiederholungsprüfungen die festgelegte Höchstzahl überschreiten würde oder - die in Abs. 1 und 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder - bisher zu erbringende Studienleistungen nicht erbracht worden sind oder - entsprechend der studiengangbezogenen Prüfungsordnung beizubringende Unterlagen unvollständig sind (z.B. Praktikumsnachweise).

3. Unterabschnitt: Durchführung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen § 18 Prüfungszeitraum (1) Die Termine der Modulprüfungen/Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsausschuss spätestens zu Semesterbeginn festgelegt und geeignet bekannt gegeben (z.B. E-Mail, Brief o.ä.). Zwischen Bekanntgabe und Prüfungstermin sollten mindestens 4 Wochen liegen. (2) Mündliche Prüfungsleistungen können nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss auch außerhalb des Prüfungszeitraumes durchgeführt werden. (3) Abs. 2 gilt für Wiederholungsprüfungen, gleich welcher Art der Prüfungsleistung, entsprechend. (4) Alternative Prüfungsleistungen sollen außerhalb des Prüfungszeitraums stattfinden. § 19 Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen (1) In den schriftlichen Prüfungsleistungen (Klausurarbeiten) soll der Prüfling nachweisen, dass er in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden seines Faches Aufgaben lösen und Themen bearbeiten kann. In der Klausur soll ferner festgestellt werden, ob der Prüfling über notwendiges Grundlagenwissen im Prüfungsgebiet verfügt.

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Schriftliche Prüfungen können nach Maßgabe von § 22 auch im Multiple-Choice-Verfahren stattfinden. (2) Vor Ableistung einer schriftlichen Prüfungsleistung sind der für die Durchführung der Prüfungsleistung Verantwortliche oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, in geeigneter Weise festzustellen, dass die Person des Angemeldeten der des Anwesenden entspricht, insbesondere durch Vorlage der Thoska oder des Personalausweises. Kann sich ein Anwesender nicht ausweisen, so entscheidet der Aufsichtsführende, ob der Student die Prüfungsleistung unter Vorbehalt absolvieren darf. Eine Bewertung erfolgt, wenn sich der Prüfling innerhalb von 1 Tag nach Beendigung der Prüfungsleistung ordnungsgemäß beim Prüfer ausweisen kann. (3) Dem Prüfling können mehrere Themen zur Auswahl gegeben werden. (4) Die Dauer der Klausurarbeit darf 60 Minuten nicht unterschreiten. (5) Klausuren sind von einem Prüfer zu bewerten und zu benoten. (6) Klausurarbeiten, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, sind im Fall der letzten Wiederholungsprüfung von zwei Prüfern zu bewerten. Mindestens ein Prüfer soll ein Professor sein. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. § 20 Durchführung mündlicher Prüfungsleistungen (1) Durch mündliche Prüfungsleistungen soll der Prüfling nachweisen, dass er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Ferner soll festgestellt werden, ob der Prüfling über breites Grundlagenwissen verfügt. (2) Mündliche Prüfungsleistungen werden in der Regel vor mindestens zwei Prüfern (Kollegialprüfung) oder vor einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers als Gruppenprüfung oder als Einzelprüfung abgelegt. Die Mindestdauer soll je Prüfling und Fach 15 Minuten nicht unterschreiten. Die Höchstdauer soll – auch bei Gruppenprüfungen – 60 Minuten nicht überschreiten. (3) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungszeitraum der gleichen Modulprüfung/ Prüfungsleistung unterziehen wollen, können vom Vorsitzenden der Prüfungskommission bzw. vom Prüfer als Zuhörer zugelassen werden, wenn nicht einer der Prüflinge widerspricht. Die Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe der Prüfungs-ergebnisse an den Prüfling. (4) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfungsleistungen sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis ist dem Prüfling jeweils im Anschluss an die

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mündlichen Prüfungsleistungen bekannt zu geben und binnen drei Wochen dem zuständigen Prüfungsamt mitzuteilen. (5) Die Prüfungsveranstaltung kann ganz oder teilweise durch gesonderte Vereinbarung der Geheimhaltungspflicht unterworfen werden, wenn einer der Beteiligten oder ein beteiligter Industriepartner an der Geheimhaltung der Inhalte der Prüfung ein berechtigtes Interesse hat. In diesem Fall ist die Öffnung der Veranstaltung für Studierende nur zulässig, wenn alle in der Geheimhaltungsvereinbarung benannten Parteien zustimmen und sich der hinzukommende Studierende der Geheimhaltungspflicht in gleichem Umfang unterwirft. § 21 Durchführung von Multiple – Choice – Prüfungen (1) Der Prüfungsausschuss kann bei Vorliegen sachlicher Gründe die Durchführung einer schriftlichen Prüfung vollständig oder in überwiegenden Teilen im Multiple – Choice – Verfahren zulassen. Sachliche Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn ein international standardisierter Test verwendet werden soll oder die Eigenart des jeweiligen Lehrfachs die Durchführung der Prüfung im Multiple - Choice – Verfahren rechtfertigt. Der Prüfungsausschuss hat erneut über die Zulässigkeit zu entscheiden, wenn die Fragen nicht von zwei Prüfern gemeinsam erstellt wurden. (2) Im Multiple – Choice – Verfahren bekommt der Prüfling zu jeder Frage eine bestimmte Anzahl vorformulierter Antwortmöglichkeiten. Über dem Beginn der Fragen auf dem Testpapier oder durch mündliche Instruktion wird festgelegt, ob eine, mehrere oder alle Antworten richtig sein können. Der Prüfling hat anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutreffend hält. (3) Die Prüfungsfragen müssen auf die für den jeweiligen Studiengang allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestimmt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Die Prüfungsfragen und alle vorformulierten Antwortmöglichkeiten dürfen nicht mehrdeutig sein und müssen sich im Rahmen der in der Studienordnung festgelegten Lehrinhalte bewegen. (4) Sind Prüfungsaufgaben, gemessen an den Anforderungen des Abs. 3 offensichtlich fehlerhaft, so dürfen diese nicht gestellt werden. Wird erst nach Durchführung der Prüfung festgestellt, dass Prüfungsfragen gemessen an den Anforderungen des Abs. 3 fehlerhaft sind, so dürfen diese Fragen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich dabei nicht zum Nachteil des Prüflings auswirken. (5) Die Noten der im Multiple- Choice – Verfahren absolvierten Prüfungsleistungen sollen bis spätestens 6 Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen in geeigneter Form bekannt gegeben und an das Prüfungsamt gemeldet werden.

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§ 22 Durchführung alternativer Prüfungsleistungen (1) Alternative Prüfungsleistungen sind in anderer Form als durch Prüfungsgespräch durchgeführte, kontrollierte, nach gleichen Maßstäben bewertbare mündliche oder schriftliche Prüfungsleistungen, z. B. Fachreferate, wissenschaftliche Hausarbeiten, Kurzreferate, Dokumentationen, Klausuren, Versuchsprotokolle, wissenschaftliche Ausarbei-tungen oder künstlerische Produktionen. (2) Alternative Prüfungsleistungen können auch aus Teilleistungen bestehen. (3) Die Fachbereiche benennen alle alternativen Prüfungsleistungen, die im Rahmen des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement verwendet werden können. (4) Die Bewertung der alternativen Prüfungsleistungen sollen bis spätestens 6 Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in geeigneter Form bekannt gegeben sowie dem Prüfungsamt des Fachbereiches mitgeteilt werden. Wird die alternative Prüfungsleistung in mündlicher Form erbracht, so ist dem Prüfling die Bewertung im Anschluss an die jeweilige Prüfungsleistung bekannt zu geben. Abschließende Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen: Masterarbeit § 23 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (2) Einzelheiten zur Erstellung der Masterarbeit werden in der Masterarbeitsordnung des Studiengangs (Anlage 2) geregelt. (3) Die Betreuung der Masterarbeit kann durch alle Prüfer (§ 3 Nr. 8), die in einem für den Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement relevanten Bereich Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich durchführen, erfolgen. Dem Prüfling ist die Möglichkeit zu geben, Vorschläge für das Thema der Masterarbeit zu machen. (4) Der Prüfling hat die Ausgabe des Themas der Masterarbeit beim Prüfungsausschuss zu beantragen; die Ausgabe erfolgt über den Prüfungsausschuss, wenn die Voraussetzungen zur Ausgabe nach Abs. 5 erfüllt sind. Das Thema der Masterarbeit und der Zeitpunkt der Ausgabe sind aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von einem Monat nach Ausgabe zurückgegeben werden.

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(5) Für die Ausgabe des Themas der Masterarbeit sind beim Prüfungsamt oder beim Studienfachberater folgende Unterlagen einzureichen, soweit sie nicht bereits vorliegen:

a) die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an allen geforderten Modulprüfungen des Studienganges (Prüfungen dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen),

b) eine Erklärung des Bewerbers, dass er nicht bereits die Masterprüfung in dem gewählten Masterstudiengang Fertigungstechnik & Produktionsmanagement an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden hat oder sich nicht in einem noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren befindet.

(6) Die Masterarbeit kann in Ausnahmefällen auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Modulprüfung/ Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Prüflings aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt. (7) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt im Regelfall höchstens sechs Monate. Eine Verlängerung um maximal weitere drei Monate kann einmalig beim Prüfungsausschuss des Fachbereiches beantragt werden. Bei Überschreitung der Bearbeitungszeit wird die Prüfungsleistungen mit „Nicht bestanden“ bewertet, es sei denn der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

(8) Die Masterarbeit ist fristgemäß beim Dekanat Maschinenbau in zweifacher Ausfertigung abzugeben; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. (9) Die Masterarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Bei vorhandenem externem Mentor wird dessen Gutachten inkl. Notenvorschlag zur Notenfestsetzung herangezogen. Einer der Prüfer soll der Betreuer der Masterarbeit sein. Der Prüfling kann dem Prüfungsausschuss einen oder mehrere Prüfer vorschlagen. Der Vorschlag begründet keinen Anspruch auf tatsächliche Zuteilung der beantragten Personen. Die Namen der Prüfer sind aktenkundig zu machen und dem Studenten rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel in der Person der Prüfer kann nur aus dringenden Gründen, wie z.B. längerer Krankheit, erfolgen und ist ebenfalls aktenkundig zu machen (10) Erfolgt die Themenerteilung und damit die Betreuung der Masterarbeit durch einen Professor eines anderen Fachbereiches, so finden Ausgabe und Abgabe im Fachbereich Maschinenbau statt. (11) Wird die Masterarbeit an einer Einrichtung außerhalb der Ernst-Abbe-Fachhochschule durchgeführt (Industriebetrieb, Entwicklungs- / Forschungsinstitution o.ä.), so benennt diese Einrichtung zur Anleitung der Studenten einen Betreuer (Mentor). Dieser muss eine ausreichende Qualifikation besitzen.

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(12) Die Masterarbeit ist innerhalb von 4 Wochen nach der Abgabe von den Prüfern zu bewerten. Das Ergebnis ist dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.

4. Unterabschnitt: Bewertungsverfahren § 24 Bewertungsfristen für Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen (1) Schriftliche Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen sollen innerhalb von 6 Wochen nach dem Termin der Prüfung bewertet, das Ergebnis bekannt gegeben und an das Prüfungsamt gemeldet werden. (2) Für mündliche Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen gilt § 20 Abs.4, für alternative Prüfungsleistungen gilt § 22 Abs.5 dieser Ordnung. § 25 Benotung/ Bepunktung ohne Bewertung: Nichtantritt; Täuschung; Ordnungsverstoß (1) Eine Modulprüfung/ Prüfungsleistung wird ohne inhaltliche Prüfung mit "nicht bestanden" benotet oder mit null Punkten bewertet, wenn

1. der Prüfling zu einem Prüfungstermin im Rahmen des Prüfungsrechtsverhältnis-ses, § 13, nicht antritt. Satz 1 gilt nicht, wenn der Prüfling von der Prüfung ordnungs-gemäß zurückgetreten ist. Ordnungsgemäß zurückgetreten ist der Prüfling, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der Prüfling auf dieser Grundlage den Rücktritt beantragt und der Antrag genehmigt wird. Der wichtige Grund muss dem zuständigen Prü-fungsamt unverzüglich, spätestens bis zur Vollendung des dritten Werktages nach dem Prüfungstermin, schriftlich angezeigt und nachgewiesen werden. Bei Prüfungs-unfähigkeit infolge Krankheit des Prüflings ist ein ärztliches Attest über die Prüfungs-unfähigkeit innerhalb der in Satz 4 genannten Frist vorzulegen. Einer Krankheit des Prüflings steht die Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kin-des oder Angehörigen gleich. Der Nachweis der Mutterschutzfrist sowie der Elternzeit geschieht durch Vorlage entsprechender Dokumente der zuständigen Stellen, 2. eine schriftliche bzw. alternative Prüfungsleistung sowie die Masterarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird, soweit nicht ein wichtiger Grund für die Verzögerung vorliegt; Nr.1 Sätze 4-7 gelten entsprechend, 3. der Prüfling versucht, das Ergebnis seiner Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen.

(2) Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Prüfungstermins stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen

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werden; in diesem Fall wird die Modulprüfung/ Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" benotet. In schwer wiegenden Fällen kann der zuständige Prüfungsausschuss den Prüfling von der Erbringung weiterer Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen ausschließen. (3) Der Prüfling kann innerhalb eines Monats verlangen, dass die Entscheidungen nach Abs. 1 und 2 vom Prüfungsausschuss überprüft werden. § 26 Bewertung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen; Bildung der Noten (1) Für die Benotung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:

1 Sehr gut (1,0 ;1,3)* Eine hervorragende Leistung 2 Gut (1,7 ; 2,0 ; 2,3)* Eine Leistung, die erheblich über den

durchschnittlichen Anforderungen liegt 3 Befriedigend (2,7 ; 3,0 ;

3,3)* Eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

4 Ausreichend (3,7 ; 4,0)* Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt

5 Nicht bestanden (5,0) Eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

*Zur differenzierten Bewertung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder erniedrigt werden. Zwischennoten kleiner als 1 und größer als 4 sind dabei ausgeschlossen.

(2) Für den Fall der Bewertung einer Modulprüfung/ Prüfungsleistung durch Punkte wird für die Benotung nachfolgender Bewertungsschlüssel empfohlen:

Sehr gut Mindestens 92 vom Hundert der Gesamtpunktzahl Gut Mindestens 78 vom Hundert der Gesamtpunktzahl Befriedigend Mindestens 64 vom Hundert der Gesamtpunktzahl Ausreichend Mindestens 50 vom Hundert der Gesamtpunktzahl Nicht bestanden Weniger als 50 vom Hundert der Gesamtpunktzahl

Zwischenstufen innerhalb der einzelnen Noten werden linear ermittelt. (3) Für die Benotung der Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen sind die Grundsätze der ECTS-Gradierung anzuwenden:

Ab einer Kohorte von mindestens 50 Studierenden bzw. Absolventen sind die ECTS-Grade nach dem relativen System wie folgt anzugeben:

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ECTS Grad

deutsch englisch

A hervorragend excellent B sehr gut very good C gut good D befriedigend satisfactory E ausreichend sufficient

Die Berechnung erfolgt gemäß der „Ordnung zur Berechnung von ECTS-Graden an der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena“ in der jeweils gültigen Fassung.

(4) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, errechnet sich die Modulnote aus dem – gegebenenfalls gewichteten - Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Alle einzelnen Prüfungsleistungen müssen mindestens mit „ausreichend“ benotet worden sein. Ergibt die Errechnung eine Gesamtnote, die genau zwischen zwei Noten steht, so ist die bessere Note auszugeben. Die Modulnote lautet:

Sehr gut Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5 Gut Bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5 Befriedigend Bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5 Ausreichend Bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0 Nicht bestanden Bei einem Durchschnitt ab 4,1

(5) Es wird eine Durchschnittsnote aller Modulprüfungsleistungen als gewichteter Mittelwert nach Credits ohne Berücksichtigung der Masterarbeit gebildet. (6) Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Die Masterprüfung ist die Gesamtheit aller innerhalb des Studiengangs abzulegenden Prüfungsleistungen, ohne selbst eine eigenständige Prüfungsleistung zu sein. Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus der Durchschnittsnote aller Modulprüfungsleistungen (gewichteter Mittelwert nach Credits ohne Masterarbeit) mit insgesamt 80% und der Note der Masterarbeit mit 20%. Für die Bildung der Gesamtnote gilt Abs. 4 entsprechend. Die Gesamtnote der Masterprüfung berechnet sich nach folgender Formel:

80% 20%100%

MPN MANMN ⋅ + ⋅=

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Darin bedeuten: MN: Gesamtnote der Masterprüfung („Masternote“) MPN: Durchschnittsnote aller Modulprüfungsleistungen MAN: Masterarbeitsnote (7) Darüber hinaus wird eine vollständig im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführte Prüfung mit ausreichend bewertet, wenn die Anzahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 von Hundert die durchschnittlichen Prüfungsergebnisse der Prüflinge, die an der jeweiligen Prüfung teilgenommen haben, unterschreitet. § 27 Bewertung von Studienleistungen Die Bewertung von Studienleistungen (soweit vorgesehen) erfolgt durch die Prädikate „erfolgreich absolviert“/ „passed“ oder „ohne Erfolg“/ „failed“. 5. Unterabschnitt: Ergebnis des Prüfungsverfahrens § 28 bestandene Modulprüfung Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote - ggf. unter Bildung einer Gesamtnote - mindestens "ausreichend" ist und die Studienleistungen erfolgreich absolviert wurden. § 29 Bekanntgabe von Prüfungsentscheidungen (1) Prüfungsentscheidungen, die die Rechtslage des Prüflings unmittelbar ändern (Verwaltungsakt), sind dem Prüfling bzw. im Falle dessen Minderjährigkeit seinem gesetzlichen Vertreter unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Prüfungsentscheidungen im Sinne des Satzes 1 sind solche, die über das endgültige Bestehen oder Nichtbestehen der Masterprüfung entscheiden oder solche Entscheidungen, für die der Studierende eine schriftliche Bescheidung beantragt, weil die betreffende Modulprüfung/ Prüfungsleistung für sein berufliches Fortkommen förderlich ist, insbesondere, wenn durch die Prüfungsentscheidung die Befähigung für ein Praktikum innerhalb oder außerhalb der Studienordnung des Studiengangs nachgewiesen wird. (2) Sonstige Prüfungsergebnisse können durch Aushänge oder ähnliche allgemein zugängliche Einrichtungen bekannt gemacht werden. Die Rechte am Schutz der personenbezogenen Daten der Beteiligten sind zu beachten.

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§ 30 Masterzeugnis (1) Über die bestandene Masterprüfung erhält der Prüfling jeweils unverzüglich, möglichst innerhalb von sechs Wochen, ein Zeugnis in deutscher und englischer Sprache. In das Zeugnis der Masterprüfung sind die Module inklusive Modulnoten und ECTS Punkte; das Thema der Masterarbeit, deren Note und ECTS Punkte sowie die Gesamtnote und die Gesamtanzahl der ECTS Punkte aufzunehmen. Die Gesamtnote, auf Antrag des Studierenden zusätzlich die Modulnoten, wird durch die Angabe des jeweils zugehörigen ECTS-Grades auf einem Zusatzdokument ergänzt. Des Weiteren können Wahlmodule/Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung bei der Notenbildung auf Antrag beim Prüfungsamt, ggf. mit Genehmigung durch den Prüfungsausschuss in das Zeugnis aufgenommen werden. (2) Das Zeugnis über die Masterprüfung wird vom Dekan und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt. (3) Gleichzeitig mit dem deutschen und englischen Zeugnis der Masterprüfung erhält der Prüfling die Masterurkunde in deutscher und englischer Sprache mit dem Datum des Zeugnisses. Darin wird die Verleihung des Mastergrades beurkundet. Die Masterurkunde wird vom Präsidenten unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen. (4) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung (in der Regel das Abgabedatum der Masterarbeit) erbracht wurde. (5) Dem Zeugnis wird ein „Diploma Supplement“ beigefügt. § 31 Wiederholung von nicht bestandenen Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen (1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig. Fehlversuche in demselben oder einem vergleichbaren Studiengang sind anzurechnen. (2) Die Anzahl der möglichen zweiten Wiederholungsprüfungen beschränkt sich auf maximal vier Prüfungsleistungen. (3) Für Wiederholungsprüfungen gelten die Vorschriften dieser Ordnung zu Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen entsprechend, soweit die nachfolgenden Absätze keine Spezialregelungen treffen. (4) Wiederholungsprüfungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Die Wiederholungsprüfung soll spätestens im Rahmen der dafür vom Prüfungsausschuss vorgesehenen Prüfungstermine des jeweils nächsten Semesters abgelegt werden, wenn sie angeboten wird.

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(5) Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als „ausreichend“, Note 4,0) ist, einmal wiederholt werden. Eine Rückgabe des zweiten Themas in der in § 23 Abs. 4 genannten Frist ist nur zulässig, wenn der Prüfling bei der Anfertigung seiner ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. (6) Eine Wiederholungsprüfung kann nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss auch als mündliche Prüfung gemäß § 20 durchgeführt werden. (7) In den Fällen, in denen zum Bestehen eines Moduls mehrere Prüfungsleistungen erforderlich sind, sind nur nicht bestandene Teilprüfungen zu wiederholen. § 32 Endgültiges Nichtbestehen von Modulprüfungen (1) Der Prüfling ist zu exmatrikulieren, wenn er eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden hat. Endgültig nicht bestanden ist eine Modulprüfung, wenn eine Modulprüfung mit „nicht bestanden“ bewertet wurde und ein Anspruch auf Wiederholung gemäß § 28 nicht mehr besteht oder wenn der Prüfling die Masterarbeit erfolglos wiederholt hat. (2) Hat der Prüfling eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden oder wurde die Masterarbeit schlechter als "ausreichend" (4,0) bewertet, wird der Prüfling darüber unverzüglich schriftlich informiert, § 29. (3) Hat der Prüfling die Masterprüfung endgültig nicht bestanden, wird ihm auf Antrag eine Bescheinigung gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der Exmatrikulations-bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Modulprüfungen und deren Noten enthält und erkennen lässt, dass die Masterprüfung nicht bestanden ist. 6. Unterabschnitt: Korrekturen nach Beendigung des Prüfungsverfahrens § 33 Korrekturen der Bewertung (1) § 21 Abs. 4 gilt entsprechend für den Fall, dass die Fehlerhaftigkeit der Multiple – Choice – Fragen erst nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bekannt wird. (2) Hat der Prüfling bei einer Modulprüfung/ Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Note der Modulprüfung/ Prüfungsleistung entsprechend § 26 Abs. 1 Nr. 3 aberkannt werden. Gegebenenfalls kann die Modulprüfung für "nicht bestanden" und die Masterprüfung durch die Hochschule auf Empfehlung des zuständigen Prüfungsausschusses für "nicht bestanden" erklärt werden. Entsprechendes gilt für die Masterarbeit. (3) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Modulprüfung nicht erfüllt, ohne dass der Prüfling hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des

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Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Modulprüfung geheilt. Hat der Prüfling vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, dass er die Modulprüfung ablegen konnte, so kann die Modulprüfung für "nicht bestanden" und die Masterprüfung für nicht bestanden erklärt werden. (4) Dem Prüfling ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. (5) Das unrichtige Zeugnis ist durch die Hochschule einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Masterurkunde einzuziehen, wenn die Masterprüfung aufgrund einer Täuschung für "nicht bestanden" erklärt wurde. Eine Entscheidung nach Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Zeugnisses ausgeschlossen. 7. Unterabschnitt: Akteneinsicht § 34 Einsicht in die Prüfungsakten Nach rechtskräftigem Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Prüfling auf schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt. Die Einsichtstermine werden im Fachbereich bekanntgegeben. Abschnitt III: Widerspruchsverfahren § 35 Widerspruchsverfahren (1) Gegen die auf der Grundlage dieser Prüfungsordnung ergehenden belastenden prüfungsbezogenen Entscheidungen ist der Widerspruch statthaft. (2) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber dem Beschwerten schriftlich oder zur Niederschrift im Prüfungsamt, Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena, Carl- Zeiss- Promenade 2, 07745 Jena, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Präsidenten der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena als Widerspruchsbehörde gewahrt. (3) Hält der Prüfungsausschuss des Fachbereiches den Widerspruch für begründet, so hilft er ihm ab. Hilft er ihm nicht ab, so leitet er den Widerspruch an die Rektorin weiter. Diese erlässt einen Widerspruchsbescheid.

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Abschnitt IV: Sonstige Bestimmungen § 36 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen (1) Folgende Dokumente sind 50 Jahre aufzubewahren:

a) eine Kopie des Masterzeugnisses, b) eine Kopie der Masterurkunde.

(2) Folgende Prüfungsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren: a) das Archivexemplar der Masterarbeit, b) die Gutachten zur Masterarbeit,

(3) Nachweise zu schriftlichen Prüfungsleistungen, insbesondere Klausuren, sowie Prüfungsprotokolle, soweit sie nicht unter Abs.2 c) fallen, werden nach Ende der Einsichtsfrist dem Thüringer Staatsarchiv angeboten und im Falle der Ablehnung vernichtet. (4) Prüfungsunterlagen dürfen nicht ausgesondert werden, solange eine Prüfungsentscheidung angegriffen wurde und das Rechtsmittelverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. § 37 Inkrafttreten Die Prüfungsordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena folgenden Monats in Kraft. Der Dekan des Fachbereiches Maschinenbau Jena, den Prof. Dr.-Ing. Martin Garzke Genehmigung Die Rektorin der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Jena, den Prof. Dr. G. Beibst

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Anlagen Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan Anlage 2: Masterarbeitsordnung Anlage 3: Masterzeugnis Deutsch Anlage 4: Masterzeugnis Englisch Anlage 5: Masterurkunde Deutsch Anlage 6: Masterurkunde Englisch Anlage 7: Diploma Supplement

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Anlage 1 zur Prüfungsordnung des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement

Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena Studien- und Prüfungsplan im Masterstudiengang „Fertigungstechnik & Produktionsmanagement“

Semester Prüfungen Wichtung

Modul-Nr.

ECTS LEHRVERANSTALTUNG: Modul Untermodul

Theorie/ Labor-

praktikum

1

VSÜP

2

VSÜP

3

VSÜP

4

VSÜP

5

VSÜP

ZV ART Zeit (min)

in %

A1.1 6 3

3

Produktionsmanagement I: Beschaffung und Supply Chain Management Produktionslogistik- und -management

Th

Th

x PL 90

B1.2 6 2 3 1

Vertiefung Fertigungstechnik: Ur- und Umformen Trennen und Fügen Laborpraktikum

Th Th LP

x

LS PL 90 PL: 70% LP: 30%

C1.3 6 2 1 2 1

Vertiefung Werkstoffe und Werkstofftechnik: Werkstofftechnik Werkstoffprüfung Kunststoffchemie & Kunststofftechnik Laborpraktikum

Th Th Th LP

x

LS PL 90 PL: 100%

A2.1 6 3 3

Produktionsmanagement II: Projektmanagement Qualitätsmanagement

Th Th

x PL 90

B2.2 6 1 1 1 2 1

Moderne Fertigungstechnologie: Moderne Zerspanungstechnologien Innovative Fügeverfahren Moderne Abtragverfahren Lasermaterialbearbeitung Laborpraktikum

Th Th Th Th LP

x LS PL 90 PL: 70% LP: 30%

Seite 1 / 4

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Anlage 1 zur Prüfungsordnung des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement

Semester Prüfungen Wichtung

Modul-Nr.

ECTS LEHRVERANSTALTUNG: Modul Untermodul

Theorie/ Labor-praktikum

1

VSÜP

2

VSÜP

3

VSÜP

4

VSÜP

5

VSÜP

ZV ART Zeit (min)

in %

A3.1 6 3 3

Unternehmensführung: Marketinginstrumente Personalentwicklung

Th Th

x PL 90

B3.2 6 2 3 1

Maschinen und Systeme für die Produktion: Technik der Logistik Technik für die Produktion Laborpraktikum

Th Th LP

x LS PL 90 PL: 100%

B3.3 6 2 3 1

Fertigungsautomatisierung: Manuelle Montage Automatische Montage Laborpraktikum

Th Th LP

x LS PL 90 PL: 100%

6 Wahlpflichtmodul (2. Semester) x 18 Wahlpflichtmodule (4. Semester) x 18 Masterarbeit x

Seite 2 / 4

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Anlage 1 zur Prüfungsordnung des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement

Wahlpflichtmodule im Masterstudiengang „Fertigungstechnik & Produktionsmanagement“

Semester Prüfungen Wichtung

Modul-Nr.

ECTS LEHRVERANSTALTUNG: Modul Untermodul

Theorie/ Labor-praktikum

1

VSÜP

2

VSÜP

3

VSÜP

4

VSÜP

5

VSÜP

ZV ART Zeit (min)

in %

C2.3 6 2 1 3

Vertiefung Konstruktion und Simulation: Werkstoffgerechtes Konstruieren Finite-Elemente-Methode (FEM) Laborpraktikum

Th Th LP

x LS APL 90 APL: 2x 50%

D2.4 6 2 3 1

Optik: Grundlagen Optik Lasertechnik Laborpraktikum

Th Th LP

x LS PL 90 PL: 70% LP: 30%

A4.1 6 3 3

Unternehmenssteuerung: Kosten- und Leistungsrechnung Controlling

Th Th

x LS PL 90

A4.2 6 3 3

Wirtschaftsrecht: Gewerblicher Rechtsschutz Wirtschaftsrecht für Führungskräfte

Th Th

x LS PL 90

C4.3 6 3 2 1

Werkstofftechnik A: Physikalische Werkstoffdiagnostik Oberflächentechnik Laborpraktikum

Th Th LP

x LS PL 90 PL: 100%

C4.4 6 3 2 1

Werkstofftechnik B: Metallische Werkstoffe Schadensanalyse Laborpraktikum

Th Th LP

x LS PL 90 PL: 100%

Seite 3 / 4

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Anlage 1 zur Prüfungsordnung des Masterstudienganges Fertigungstechnik & Produktionsmanagement

Wahlpflichtmodule im Masterstudiengang „Fertigungstechnik & Produktionsmanagement“

Semester Prüfungen Wichtung

Modul-Nr.

ECTS LEHRVERANSTALTUNG: Modul Untermodul

Theorie/ Labor-praktikum

1

VSÜP

2

VSÜP

3

VSÜP

4

VSÜP

5

VSÜP

ZV ART Zeit (min)

in %

D4.5 6 1 2 1 1 1

Optiktechnologie: Optische Werkstoffe Bearbeitungsverfahren für optische Werkstoffe Beschichtungstechnologien Montagetechnologien für optische Baugruppen Laborpraktikum

Th Th

Th Th

LP

x LS PL 90 PL: 70% LP: 30%

D4.6 6 4 1 1

Optische Messtechnik: Lasermesstechnik Laserspektroskopie Laborpraktikum

Th Th LP

x LS PL 90 PL: 70% LP: 30%

Th – Theorie (Lehrbriefe; Präsenzanteil: 1 ECTS = 2 Stunden)

LP – Laborpraktikum (Präsenzpflicht: 1 ECTS = 12 Stunden)

ZV – Zulassungsvoraussetzung

PL – Prüfungsleistung (Klausur)

LS – Laborschein

Seite 4 / 4

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- BEDINGUNGEN JENALL E. V.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON JENALL E. V.

1. GELTUNGSUMFANG

1.1 Die nachfolgend aufgeführten AGBs finden auf sämtliche Verträge von JenALL e. V. Anwendung. Mündliche Abreden bestehen nicht. Mit Wirksamwerden dieser Regelungen verlieren sämtliche frühere Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

1.2 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von JenALL e. V.

2. VERTRAGSGEGENSTAND / ANMELDUNG

2.1 Vertragsgegenstand sind die in den Angeboten von JenALL e. V. enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Geringfügige Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen (z. B. Ersatz angekündigter Dozenten) sind möglich.

2.2 Mit der Anmeldung / Bestätigung des Angebotes erkennt der Kunde die AGB sowie die in den Angeboten von JenALL e. V. aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich die AGB von JenALL e. V. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn JenALL e. V. den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zugestimmt.

2.3 Für eine verbindliche Anmeldung hat der Teilnehmer das Anmeldeformular schriftlich, per Fax oder per Online-Buchung an JenALL e. V. zu senden. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn JenALL e. V. nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt. Im Regelfall erhält der Kunde von JenALL e. V. eine schriftliche Anmeldebestätigung.

2.4 Um die Veranstaltungen für die Teilnehmer effizient zu gestalten, ist die Teilnehmerzahl in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden daher grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei besondere Zulassungs- und Auswahlkriterien hiervon unberührt bleiben.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Es gelten die bei der Anmeldung bzw. Auftragserteilung ausgewiesenen Preise.

3.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind im Preis die Seminarunterlagen, die Prüfungsgebühr (sofern eine Prüfung vorgesehen ist), die Nutzung der technischen Einrichtungen, die im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt werden, sowie eine Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis (abhängig von der Art der Weiterbildungsmaßnahme) enthalten.

3.3 Die Rechnungslegung für Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.

3.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto bis spätestens zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Termin zu zahlen. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Die Leistungen von JenALL e. V. sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.

3.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei JenALL e. V. geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum dort eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen wird als Zustimmung gesehen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

3.6 Der Kunde darf nur mit bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

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4. STORNIERUNG / ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN

4.1 Der Kunde kann gemäß den folgenden Regelungen vor Veranstaltungsbeginn seine gebuchten Veranstaltungen stornieren.

4.2 Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

4.3 Für den Teilnehmer besteht die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich.

4.4 Die Stornierung einer Weiterbildungsmaßnahme ist kostenfrei, wenn sie fristgerecht erfolgt. Die Festlegung der Frist erfolgt veranstaltungsbezogen durch JenALL e. V. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang bei JenALL e. V. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der volle Preis für die Veranstaltung fällig, sofern keine anderen Regelungen für die jeweilige Veranstaltung getroffen sind.

5. WIDERRUFSRECHT

5.1 Im Falle der Geltung der Regelungen über Fernabsatzverträge gilt folgendes: Der Kunde, der Verbraucher ist (im Folgenden nur Verbraucher genannt), hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber JenALL e. V. zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

JenALL e. V., Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena.

5.2 JenALL e. V. behält sich vor, mit der Durchführung der Dienstleistung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist zu beginnen. Für den Fall, dass der Verbraucher der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist ausdrücklich zustimmt, erlischt sein Widerspruchsrecht. Gleichzeitig erlischt der oben genannte Vorbehalt von JenALL e. V.

6. ABSAGE/AUSFALL UND VERLEGUNG VON WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN

6.1 JenALL e. V. behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wegen Erkrankung des Dozenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, die Absage der Weiterbildungsmaßnahme vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn auf Seiten von JenALL e. V. Leistungshindernisse vorliegen, die den gemeinsamen Vertragszweck gefährden oder unmöglich machen.

6.2 Bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung werden die Teilnehmer umgehend informiert. Falls möglich, wird ein anderer Termin vereinbart. Sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits gezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, bestehen nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens JenALL e. V. vorliegen.

7. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

JenALL e. V. ist berechtigt, den Kunden von der (weiteren) Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung auszuschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts in Verzug geraten ist. Der Kunde hat in diesen Fällen das volle Entgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von JenALL e. V.

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8. URHEBERSCHUTZ UND COPYRIGHT

8.1. Die von JenALL e. V. eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf weder aus den Veranstaltungsräumen entfernt noch ganz oder teilweise kopiert oder auf nicht vorab (schriftlich) genehmigte Weise nutzbar gemacht werden. Nutzungsrechte an Softwareprodukten von JenALL e. V. oder von Dritten, insbesondere den beiden Jenaer Hochschulen, sind in dem für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Umfang für die Dauer der Leistungserbringung abgedeckt. Bei Beschädigung der Produkte oder Verletzung der Urheberschutzrechte behält sich JenALL e. V. die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen als auch die

Durchsetzung von Ersatzansprüchen Dritter vor.

Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf den während der Weiterbildung benutzten PCs verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich JenALL e. V. Schadensersatzanforderungen vor.

8.2 Die Unterlagen zu Weiterbildungsmaßnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen dem Teilnehmer zur Verfügung und gehen in der Regel in dessen Eigentum über. JenALL e. V. behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von JenALL e. V. in irgendeiner Form, auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise.

8.3 Des Weiteren gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Haftung von JenALL e. V., ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzung und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) haftet JenALL e. V., ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; d.h. der Ersatz für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren, ist ausgeschlossen.

10. DATENSCHUTZ

Die Auftragsabwicklung bei JenALL e. V. erfolgt mit elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen zur Weiterbildung. JenALL e. V. behandelt gespeicherte Daten, gleich welcher Art, über den Kunden und/oder die Geschäftsinterna des Kunden streng vertraulich.

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.

12. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

12.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird Jena als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.