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BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS SAFE&COOL KONTO DER BAWAG P.S.K.

1. PRODUKTBESCHREIBUNG:Das Safe&Cool Konto ist ein Konto für natürliche Personen vom sechsten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr (nachfol-gend „Kontoinhaber“). Das Safe&Cool Konto dient dazu, dem Kontoinhaber die ihm zur freien Verfügung überlassenen Geldbe-träge auf dem Konto zur Verfügung zu stellen, damit der Kontoin-haber über diese disponieren und Zahlungen bei Geschäften des täglichen Lebens, wie sie von Personen im Alter des Kontoinha-bers üblicherweise abgeschlossen werden, tätigen kann. Hierzu wird dem Kontoinhaber auch die Safe&Cool Karte zur Verfügung gestellt, um im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeldbehe-bungen sowie Zahlungen vornehmen zu können, wobei der ge-setzliche Vertreter über die Aushändigung der Safe&Cool Karte an den Kontoinhaber entscheidet.

2. KONTOERÖFFNUNG: Der gesetzliche Vertreter, der die Eröffnung eines Safe&Cool Kontos sowie die Ausgabe einer Safe&Cool Karte für den Konto-inhaber wünscht, stellt bei der BAWAG P.S.K. den „Antrag auf Eröffnung eines Safe&Cool Kontos“, welcher auch den Antrag für die Ausstellung der Safe&Cool Karte enthält. Der Vertrag über das Safe&Cool Konto und über die Safe&Cool Karte kommt mit Annahme der vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Anträge durch die BAWAG P.S.K. zustande. Die Zustellung der Safe&Cool Karte an den gesetzlichen Vertreter des Kontoinhabers stellt die Annahme der BAWAG P.S.K. dar.

3. SAFE&COOL KARTE:Zur Disposition über das Kontoguthaben wird zum Safe&Cool Konto eine Maestro Bankomatkarte („Safe&Cool Karte“) ausge-stellt. Die Safe&Cool Karte ist mit einer PIN (Persönliche Identi-fikationsnummer, Personal Identification Number) versehen. Der Karteninhaber kann im Rahmen der vereinbarten Limits mit der Safe&Cool Karte bei POS-Kassen Zahlungen vornehmen sowie an Geldausgabeautomaten Bargeld beheben. Für die Verwendung der Safe&Cool Karte gelten die „Kundenrichtlinien für das Mae-stroservice, die Maestro Kontaktlosfunktion und das Quick-Ser-vice“ („Maestro-Kundenrichtlinien“). Die Safe&Cool Karte ist mit keiner Kontaktlos-Funktion ausgestattet.

Die Safe&Cool Karte wird dem gesetzlichen Vertreter übermit-telt, der verpflichtet ist, die Safe&Cool Karte unmittelbar nach ihrem Zugang zu unterfertigen. Auch die PIN, die von der BAWAG P.S.K. nach der Übermittlung der Safe&Cool Karte gesondert mitgeteilt wird, wird dem gesetzlichen Vertreter mitgeteilt.

Der gesetzliche Vertreter entscheidet darüber, ob und wann er dem Kontoinhaber die Safe&Cool Karte unter gleichzeitiger Be-kanntgabe der PIN aushändigt, oder ob der Kontoinhaber die Safe&Cool Karte nur durch gelegentliche Aushändigung unter Aufsicht des gesetzlichen Vertreters verwendet. Der gesetzliche Vertreter wird die Safe&Cool Karte dem Kontoinhaber erst aus-händigen, nachdem er ihn in die Verwendung eingeschult und sich davon überzeugt hat, dass der Kontoinhaber die Verwendung der Safe&Cool Karte beherrscht und zu dem unter Punkt 1. be-schriebenen Zweck verwendet.

4. UNENTGELTLICHKEIT; KEINE VERPFLICH-TUNGEN DES KONTOINHABERS:

Das Safe&Cool Konto sowie die Safe&Cool Karte einschließlich aller mit diesen verbundenen Leistungen sind unentgeltlich; Ver-bindlichkeiten des Kontoinhabers gegenüber der BAWAG P.S.K. sind damit ausgeschlossen. Die BAWAG P.S.K. verzichtet aus-drücklich auf allfällige Forderungen gegenüber dem Kontoinha-ber; dieser Verzicht umfasst auch alle Forderungen der BAWAG P.S.K. aus den Geschäftsbedingungen sowie aus einer allfälligen Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen bzw. der in diesen festgelegten Verpflichtungen durch den Kontoinhaber.

5. PFLICHTEN UND ERKLÄRUNGEN DES GESETZLICHEN VERTRETERS:

 Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Safe&Cool Kontos sowie auf Ausstellung einer Safe&Cool Karte erklärt der gesetzliche Vertre-ter, dass die Kontoeröffnung ausschließlich zu dem unter Punkt 1. beschriebenen Zweck erfolgt sowie dass auf das Safe&Cool Konto ausschließlich Geldbeträge, die dem Kontoinhaber zur freien Verfügung überlassen werden, damit er über diese dispo-nieren und Zahlungen bei Geschäften des täglichen Lebens, wie sie von Personen im Alter des Kontoinhabers üblicherweise abge-schlossen werden, tätigen kann. Die Verwendung des Safe&Cool Kontos sowie der Safe&Cool Karte zu einem anderen Zweck so-wie die Überweisung bzw. Einzahlung von anderen Geldbeträgen auf das Safe&Cool Konto sind ausgeschlossen.

Der gesetzliche Vertreter erklärt gegenüber der BAWAG P.S.K., dass er alle künftigen Dispositionen des Kontoinhabers über das Safe&Cool Konto sowie mit der Safe&Cool Karte innerhalb der vereinbarten Limits genehmigt sowie, dass er die in diesen Be-dingungen enthaltenen Verpflichtungen übernimmt.

Der gesetzliche Vertreter übernimmt es, den Kontoinhaber über die Verwendung des Safe&Cool Kontos sowie der Safe&Cool Karte zu informieren und in deren Verwendung altersgerecht zu schu-len. Er trägt dafür Sorge, dass der Kontoinhaber die Safe&Cool Karte und die PIN ordnungsgemäß verwendet, und verpflichtet sich, dies zu überwachen. Falls der gesetzliche Vertreter bemerkt, dass der Kontoinhaber (noch) nicht in der Lage ist, die Safe&Cool Karte und die PIN ordnungsgemäß zu verwenden, verpflichtet er sich, die Safe&Cool Karte an sich zu nehmen und, falls dies nicht möglich ist, unverzüglich die Sperre der Safe&Cool Karte zu be-auftragen (Punkt 2.7. Maestro-Kundenrichtlinien).

Die Meldepflicht bei Abhandenkommen der Safe&Cool Karte sowie die Pflicht zur Veranlassung der Sperre nach den Mae-stro-Kundenrichtlinien obliegen dem gesetzlichen Vertreter (Punkt 2.4.4. Maestro-Kundenrichtlinien).

Falls der Kontoinhaber selbst die BAWAG P.S.K. über Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Safe&Cool Karte informiert bzw. der Kontoinhaber bei der kontoführenden Stelle oder über den Sperr-notruf eine Sperre der Bezugskarte veranlasst, ist dies für die BAWAG P.S.K. bindend. Die Sperre kann danach nur durch den gesetzlichen Vertreter aufgehoben werden.

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6. ZUSTELLUNGEN UND ERKLÄRUNGEN:Die BAWAG P.S.K. wird alle Erklärungen ausschließlich gegenüber dem gesetzlichen Vertreter abgeben. Sie wird auch alle Informa-tionspflichten durch Mitteilungen an den gesetzlichen Vertreter erfüllen; demgemäß werden auch alle Kontoinformationen und alle Kontoabschlüsse dem gesetzlichen Vertreter mitgeteilt und die Safe&Cool Karte an den gesetzlichen Vertreter übermittelt.

7. KONTO- UND KARTENFUNKTIONEN SOWIE EINSCHRÄNKUNGEN:

Das Guthaben auf dem Safe&Cool Konto ist mit EUR 1.000, beschränkt. Bareinzahlungen, welche diesen Höchstbetrag über-schreiten, werden nicht entgegengenommen. Überweisungen auf das Safe&Cool Konto, durch welche der Höchstbetrag überschrit-ten würde, werden abgelehnt bzw. der überwiesene Betrag dem Auftraggeber zur Gänze refundiert.

Dispositionen des Kontoinhabers über das Kontoguthaben (so-wohl über Geldausgabeautomaten als auch über Maestro-Han-delskassen und durch Überweisungen) sind mit insgesamt EUR 10,– pro Tag und mit EUR 50,– pro Woche beschränkt.

Überziehungsmöglichkeiten sowie Überschreitungen des Safe&-Cool Kontos sind ausgeschlossen.

Daueraufträge und SEPA-Lastschriftsmandate können zu Lasten des Safe&Cool Kontos nicht erteilt werden.

8. DISPOSITIONEN ÜBER DAS KONTO- GUTHABEN:

Sowohl der Kontoinhaber als auch der gesetzliche Vertreter sind Verfügungsberechtigte. Der gesetzliche Vertreter hat die Mög-lichkeit, das Safe&Cool Konto in sein BAWAG P.S.K. eBanking einzubeziehen und in dessen Rahmen Informationen abzufragen sowie Dispositionen vorzunehmen. Die Teilnahme des Kontoinha-bers am BAWAG P.S.K. eBanking ist ausgeschlossen.

Der Kontoinhaber kann über das Guthaben auf dem Safe&Cool Konto nur unter Verwendung der Safe&Cool Karte durch Bargeld-behebungen an Geldausgabeautomaten sowie durch Zahlungen an POS-Kassen disponieren. Alle anderen Arten der Disposition durch den Kontoinhaber sind ausgeschlossen.

Der gesetzliche Vertreter kann über das Kontoguthaben unter Ver-wendung der Safe&Cool Karte durch Bargeldbehebungen an Geld-ausgabeautomaten, durch Zahlungen an POS-Kassen, durch Bar-behebungen am Schalter sowie durch Überweisungen disponieren.

Die Berechtigung des Kontoinhabers, über das auf dem Safe&-Cool Konto befindliche Guthaben zu disponieren, wird durch den ausdrücklichen Widerspruch des gesetzlichen Vertreters beendet. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist bis zur ausdrücklichen anderslautenden Vereinbarung nur der gesetzliche Vertreter be-rechtigt, über das auf dem Safe&Cool Konto befindliche Gutha-ben zu disponieren. Falls der gesetzliche Vertreter im Zeitpunkt dieses Widerspruchs nicht im Besitz der Safe&Cool Karte ist, sondern diese sich im Besitz des Kontoinhabers befindet, ist der ausdrückliche Widerspruch nur dann gegen die BAWAG P.S.K. wirksam, wenn gleichzeitig die Sperre der Bezugskarte vom ge-setzlichen Vertreter beauftragt wird.

9. ERREICHEN DER ALTERSGRENZE:Wenn der Kontoinhaber das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat er bis zur Beendigung seines 15. Lebensjahres die Möglichkeit, jederzeit die Umstellung seines Safe&Cool Kontos auf ein seinem Alter und seiner Geschäftsfähigkeit entsprechendes Konto zu ver-einbaren. Hat der Kontoinhaber bis dahin keine solche Verein-barung abgeschlossen und das Safe&Cool Konto auch nicht ge-kündigt, werden mit seinem 15. Geburtstag das Safe&Cool Konto sowie die Safe&Cool Karte gesperrt, bis der Kontoinhaber einen neuen bzw. geänderten Kontovertrag abgeschlossen hat oder der Vertrag zum Safe&Cool Konto beendet ist.

10. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN:Änderungen dieser Bedingungen gelten nach Ablauf von zwei Mo-naten ab Zugang der Mitteilung der angebotenen Änderungen an den gesetzlichen Vertreter als vereinbart, sofern bis dahin kein Widerspruch des gesetzlichen Vertreters bei der BAWAG P.S.K. einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird den gesetzlichen Vertreter in der Mitteilung auf die Änderungen hinweisen und darauf aufmerk-sam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf der zwei Mo-nate ab Zugang der Mitteilung als Zustimmung zur Änderung gilt. Außerdem wird die BAWAG P.S.K. eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmun-gen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem gesetzlichen Vertreter auf sein Verlangen zur Verfügung stel-len. Darauf wird die BAWAG P.S.K. in der Mitteilung hinweisen.

Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der Bedingungen hat der gesetzliche Vertreter das Recht, das Safe&Cool Konto vor dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen.

11. SONSTIGE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:In Ergänzung zu diesen Bedingungen gelten folgende Bedingungen in der nachstehenden Rangordnung, wobei diese Bedingungen vorgehen:4 „Kundenrichtlinien für das Maestroservice, die Maestro Kon-

taktlosfunktion und das Quick-Service“4 „Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG P.S.K. Bank

für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft“

Fassung: August 2014

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