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Besonnungsstudie Bebauungsplan I-B4a-3 Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4) BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH

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Besonnungsstudie Bebauungsplan I-B4a-3 Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4) BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH

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Besonnungsstudie zum Bebauungsplan I-B4a-3 (Hochhausturm am Alexanderplatz, Block D4)

BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH 2

Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abt. Städtebau und Projekte II A Rungestraße 29 10175 Berlin Auftragnehmer BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH Katharinenstraße 19-20 10711 Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Georg Klenk (Tel.: 030-896 003 226) Susanne Böttger

Berlin, Januar 2013

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Besonnungsstudie zum Bebauungsplan I-B4a-3 (Hochhausturm am Alexanderplatz, Block D4)

BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH 3

1 Aufgabenstellung

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne I-B4a (festgesetzt am 02.04.2000), I-B4d

(festgesetzt am 11.01.2006), I-B4ca (festgesetzt am 04.04.2006), und I-B4cb (Ver-

fahren ruht) sollen insgesamt 10 Hochhäuser rund um den Alexanderplatz errichtet

werden. Der Standort des im Block D4 vorgesehenen Hochhauses, welches im fest-

gesetzten Bebauungsplan I-B4a vorgesehen ist, soll nunmehr um rund 40 m nach

Norden, unmittelbar an die Kreuzung Alexanderstraße/Otto-Braun-Straße/Karl-Marx-

Allee verschoben werden. Hierfür wird der Bebauungsplan I-B4a-3 aufgestellt, um

das Hochhaus an dem neuen Standort planungsrechtlich zu ermöglichen.

Mit der vorliegenden Besonnungsstudie erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der durch

das Vorhaben bedingten Auswirkungen auf die Besonnungssituation im Umfeld des

Bauvorhabens.

2 Ausgangssituation und getroffene Annahmen

Der geplante Hochhausturm im Baublock D4 wird von den zehn am Alexanderplatz

geplanten Türmen voraussichtlich als erster realisiert werden. Auch die geplanten

Sockelgebäude in der Umgebung des Baublocks D4 sind noch nicht realisiert.

Die geplanten Vorhaben und die Bezeichnungen der Baublöcke im Umfeld des Be-

bauungsplans I-B4a-3 sind der Abbildung 1 zu entnehmen.

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Abbildung 1: Übersichtsplan Alexanderplatz und Umgebung

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Um die Auswirkungen des geplanten Hochhausturms sowohl auf die vorhandene als

auch auf die geplante Umgebungsbebauung zu ermitteln und um zu beurteilen, in-

wiefern sich die Auswirkungen durch die Verschiebung des Standortes des Hoch-

hauses gegenüber dem bisherigen Planungsrecht ändern, wurden folgende Progno-

sefälle untersucht:

Variante 1:

Das Hochhaus wird gemäß den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplan-

entwurfs I-B4a-3 im äußersten Nordosten des Blocks D4 (Eckbereich Alexanderstra-

ße/Otto-Braun-Straße/Karl-Marx-Allee) errichtet. Die Umgebungsbebauung ent-

spricht den Planungen gemäß den Festsetzungen der aus dem Ursprungsverfahren

I-B4 hervorgegangenen Bebauungspläne (I-B4a, I-B4ba, I-B4bb, I-B4ca, I-B4cb,

I-B4d).

Variante 2:

Das Hochhaus wird gemäß den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplan-

entwurfs I-B4a-3 im äußersten Nordosten des Blocks D4 (Eckbereich Alexanderstra-

ße/Otto-Braun-Straße/Karl-Marx-Allee) errichtet. Die Umgebungsbebauung ent-

spricht dem Bestand.

Variante 3:

Das Hochhaus wird gemäß den bisherigen Festsetzungen des festgesetzten Bebau-

ungsplans I-B4a im Osten des Blocks D4 errichtet. Die Umgebung entspricht den

Planungen gemäß den Festsetzungen der aus dem Ursprungsverfahren I-B4 hervor-

gegangenen Bebauungspläne.

Für die Bereiche östlich und nordöstlich des Plangebietes, für die keine Bebauungs-

pläne vorliegen, wurde in allen Prognosefällen die Bestandsbebauung zugrunde ge-

legt. Dies gilt auch für den nordöstlich der Kreuzung Alexanderstraße/Otto-Braun-

Straße/Karl-Marx-Allee gelegenen Bereich der Städtebaulichen Studie Haus der Sta-

tistik, da die Planungen für diesen Bereich noch nicht verfestigt sind.

Für die drei Prognosefälle wurde unter Verwendung des 3D-Innenstadtmodells der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jeweils ein digitales 3D-Modell

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erstellt. Dabei wurde für die geplanten Hochhäuser unterstellt, dass sie die in den

Bebauungsplänen I-B4a, I-B4ca und I-B4d festgesetzten, rechteckigen Baufelder

bzw. das im Bebauungsplan-Entwurf I-B4a-3 vorgesehene trapezförmige Baufeld

jeweils mit einem 150 m hohen Turm vollständig ausschöpfen werden. Tatsächlich

werden die Hochhäuser aufgrund der in den Bebauungsplänen jeweils festgesetzten

Geschossflächen voraussichtlich entweder schlanker oder niedriger sein müssen

oder nach oben hin zurückgestaffelt werden. Die in diesem Gutachten unterstellte

Kubatur stellt hinsichtlich der Verschattung den Worst Case dar.

Die Untersuchung des Schattenwurfs erfolgt für die Beurteilungstage 17. Januar und

21. März, da diese Tage nach der Rechtsprechung und der DIN 5034-1 in der Fas-

sung von Juli 2011 die relevanten Beurteilungstage darstellen.

17. Januar 21. März Sonnenaufgang 8:07 Uhr 6:04 Uhr

Sonnenuntergang 16:25 Uhr 18:22 Uhr

Sonnenscheindauer 8,3 Stunden 12,3 Stunden Tabelle 1: Sonnenauf- und -untergangszeiten sowie Sonnenscheindauer für den 17.01. sowie 21.03.

3 Ergebnisse

Im Folgenden werden die Ergebnisse im Hinblick auf die drei untersuchten Varianten

dargelegt. Ergänzend zu den anschließenden Texten befinden sich unter Punkt 5

Anhang grafische Darstellungen des Schattenwurfs im 3D-Modells für den betroffe-

nen Bereich. Darüber hinaus wurden für die Blöcke A11 und A12 im Hinblick auf die

einzelnen Varianten Übersichtstabellen angelegt, die beispielhaft die Besonnungssi-

tuation für drei repräsentative Geschosse darstellen und somit Rückschlüsse auf die

allgemeine Situation zulassen.

3.1 Variante 1 Zum Untersuchungszeitpunkt 17. Januar fällt der Schatten des geplanten Hochhau-

ses im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-B4a-3 insbesondere auf vier Gebäu-

dekomplexe: die Baublöcke D3, A11 und A12 im Norden bzw. Nordwesten sowie das

„Haus der Statistik“ im Nordosten (Kreuzung Otto-Braun-Straße/Karl-Marx-Allee).

Darüber hinaus reicht die Länge des Schattens des 150 m hohen Turms über die

genannten Baublöcke hinaus. Hier überlagert er sich aber mit den Schatten der nörd-

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lich und westlich geplanten Hochhäuser in den Blöcken D3, A11 und A12 sowie mit

den Schatten der jeweils gegenüber liegenden Sockelbebauung. Für die Verschat-

tung der jenseits der Blöcke D3, A11 und A12 gelegenen Bereiche ist daher der

Hochhausturm im Block D4 nicht relevant.

Der Baublock D3 wird nur in den Morgenstunden durch das Hochhaus im Block D4

verschattet. Das geplante Hochhaus im Block D3 wird bereits ab ca. 9.00 Uhr (Süd-

fassade) bzw. 10.30 Uhr (Ostfassade) vom Schatten des Vorhaben-Hochhauses ver-

lassen. Danach wird es nochmals kurzzeitig vom wandernden Schatten des geplan-

ten Hochhauses im Block E1 getroffen; ab ca. 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr ist es voll-

ständig besonnt. Das Sockelgebäude im Block D3 wird durchgehend von ca. 12:00

bis 14:00 Uhr besonnt.

Nur in geringen Maßen betroffen ist das „Haus der Statistik“. Der Schatten des

Hochhauses überdeckt das Gebäude lediglich am späten Nachmittag (ab ca. 16.00

Uhr). Von Sonnenaufgang (8.07 Uhr) bis ca. 13.00 Uhr ist das Gebäude durchgängig

besonnt.

Die Auswirkungen auf die Baublöcke A11 und A12 nördlich der Alexanderstraße sind

in der Tabelle 2 dargestellt. Hinsichtlich des Blocks A11 ist dabei zu erkennen, dass

die Bereiche oberhalb des vierten Vollgeschosses1 mindestens eine Stunde am

Stück besonnt werden (8.30 bis 9.30 Uhr), in Teilen auch darüber hinaus. Unterhalb

des vierten Vollgeschosses ist eine durchgängige Besonnungsdauer von einer Stun-

de hingegen nicht gegeben; dies gilt insbesondere für das Erdgeschoss (erstes Voll-

geschoss). Die anhaltende Besonnung der unteren Geschosse im Block A11 be-

schränkt sich auf etwa eine Dreiviertelstunde am Morgen (ca. 8.45 bis 9.30 Uhr). Al-

lerdings wird über den Tag verteilt – insbesondere auf Grund von teilweiser Beson-

nung am Nachmittag (12.00 bis 14.00 Uhr) – insgesamt eine Besonnung von rund

einer Stunde erreicht.

Beim Block A12 werden alle Vollgeschosse mindestens für eine Stunde besonnt (ca.

9.15 bis ca. 10.15 Uhr). Dabei gilt, je höher das Geschoss, desto länger die Beson-

nungsdauer. Im siebten Vollgeschoss beträgt die durchgängige Besonnung bei-

spielsweise mindestens 2,5 Stunden am Vormittag (8.30 bis 11.00 Uhr). Hinzu kom-

1 Die Geschossbezeichnungen unterstellen eine beispielhafte Geschossaufteilung für die geplanten Sockelgebäude mit jeweils

8 Vollgeschossen, die aus dem 3D-Innenstadtmodell übernommen wurde. Da in den festgesetzten Bebauungsplänen jeweils

nur die Traufhöhe und die Oberkante und nicht die Zahl der Vollgeschosse verbindlich geregelt ist, können tatsächlich auch

Gebäude mit anderen Geschosshöhen mit entsprechend mehr oder weniger Geschossen realisiert werden.

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men weitere Perioden am Nachmittag, an denen in allen Geschossen jeweils unter-

schiedliche Teile des Gebäudes mehrfach für kürzere Zeiträume besonnt werden.

Block A11 Block A12 17. Januar

1. VG 4. VG 7. VG 1. VG 4. VG 7. VG 8.30 Uhr V B B V V B

9.00 Uhr B B B V B B

9.30 Uhr B B B B B B

10.00 Uhr V T T B B B

10.30 Uhr V V V T T B

11.00 Uhr V V V T T B

12.00 Uhr T T T T T T

13.00 Uhr T T T V V V

14.00 Uhr T T T T T T

15.00 Uhr V V V T T T

16.00 Uhr V V V V T T Tabelle 2: Variante 1, Besonnungssituation am 17. Januar (B – besonnt, T – teilweise besonnt, V – verschattet)

Am 21. März überdeckt der Schatten des Hochhauses die folgenden Gebäudekom-

plexe bzw. Teile von ihnen: die Baublöcke D1, D2, D3, D7, A10, A11, A12 sowie

Bauten entlang der Otto-Braun-Straße, einschließlich des „Hauses der Statistik“. Da-

bei werden die westlich des Hochhauses gelegenen Blöcke D1, D2 und D7 nur bis

etwa 9.00 Uhr durch den Schatten erfasst. Danach hat das Gebäude keine Auswir-

kungen im Hinblick auf Besonnung auf diese Bereiche. Ähnliches gilt für den Block

A10, der nur in den Vormittagsstunden vom Schatten des geplanten Hochhauses im

Block D4 erreicht wird, wobei sich der Schatten des Vorhaben-Hochhauses ab ca.

8.00 Uhr mit dem des Hochhauses des Blocks D3 überdeckt.

Der Block D3 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhaben wird nur in den Vormit-

tagsstunden durch den Schatten des Hochhauses in Teilen überdeckt (bis ca. 11.15

Uhr). Danach findet keine Verschattung dieses Blockes durch andere Gebäude mehr

statt, wobei die Ostfassade allerdings aufgrund des Sonnenstandes im Südwesten

ab ca. 14.00 Uhr nicht mehr besonnt ist. Unter Berücksichtigung der teilweisen Be-

sonnung in den frühen Morgenstunden ist an dieser Fassade überall eine Gesamt-

besonnungsdauer von 4 Stunden gewährleistet.

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Auf die Gebäude entlang der Ostseite der Otto-Braun-Straße fällt der Schatten des

Hochhauses ab etwa 15.00 Uhr, zuvor findet keine Beeinträchtigung statt. Das „Haus

der Statistik“ ist ab ca. 16.00 Uhr betroffen.

Die Auswirkungen auf die Baublöcke A11 und A12 nördlich der Alexanderstraße sind

in der Tabelle 3 dargestellt. Der Block A11 ist von 9.00 bis 10.00 Uhr direkt besonnt.

Im Anschluss daran bis ca. 16.00 Uhr erfolgt immer wieder für kürzere Zeiträume

eine teilweise Besonnung des Gebäudes. Die Besonnungsdauer beträgt insgesamt

mindestens zwei Stunden. Anders ist die Besonnungssituation beim Block A12: Von

9.00 bis ca. 11.30 Uhr werden alle Geschosse des Blocks besonnt. Im Anschluss

wandert der Schatten des im Block D4 geplanten Hochhauses bis ca. 16.00 Uhr von

West nach Ost über die Fassade des Blocks A12 und verschattet jeweils einen Teil-

bereich der Fassade für ca. 1,5 bis 2 Stunden. Ab 16.00 Uhr wird der Block teilweise

vom Schatten des Fernsehturms und des Blocks D3 erfasst. Insgesamt erfolgt in al-

len Geschossen eine Besonnung von mindestens 4 Stunden.

Block A11 Block A12 21. März

1. VG 4. VG 7. VG 1. VG 4. VG 7. VG 6.30 Uhr V V V V V V

7.00 Uhr V V V V V V

8.00 Uhr V V V V V V

9.00 Uhr B B B B B B

9.30 Uhr B B B B B B

10.00 Uhr B B B B B B

10.30 Uhr T T T B B B

11.00 Uhr V V V B B B

11.30 Uhr T T T T T T

12.00 Uhr T T T T T T

13.00 Uhr T T T T T T

14.00 Uhr T T T T T T

15.00 Uhr V T T T T T

16.00 Uhr V T T T T T

17.00 Uhr V V V V V T

18.00 Uhr V V V V V V Tabelle 3: Variante 1, Besonnungssituation am 21.03. (B – besonnt, T – teilweise besonnt, V – ver-schattet)

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3.2 Variante 2 In der Variante 2 wurden die Auswirkungen des Hochhauses am neugeplanten

Standort im Hinblick auf die Bestandsgebäude untersucht. Betroffen von diesen

Auswirkungen am 17. Januar sind das am westlichen Ende der Alexanderstraße ge-

legene Pressehaus Gruner & Jahr (Karl-Liebknecht-Straße), das Gebäude „Alex 6“

(ehemals „Haus der Elektroindustrie“) und das „Haus des Reisens“, die Blöcke nörd-

lich dieser beiden Gebäude sowie Teile der Bebauung entlang der Otto-Braun-

Straße.

Das Pressehaus Gruner & Jahr wird jedoch nur von etwa 9.00 bis 10.15 Uhr durch

das Hochhaus verschattet. Danach erfolgt zwar eine Verschattung durch das Park

Inn-Hotelhochhaus, aber ab ca. 12.00 Uhr bis Sonnenuntergang (16.25 Uhr) wird das

Pressehaus durchgehend besonnt.

Die Blöcke nördlich der Gebäude „Alex 6“ und „Haus der Elektroindustrie“ werden

jeweils nur kurzzeitig vom Schatten des geplanten Hochhauses im Block D 4 über-

streift. Dabei überlagert sich dieser Schatten meist mit den Schatten der Bebauung,

die den betroffenen Fassaden direkt gegenüber liegen, so dass die Auswirkungen

des geplanten Hochhauses auf die Besonnung dieser Blöcke minimal sind. Dies gilt

nicht für den Block A 8 an der Westseite der Otto-Braun-Straße, der zwischen ca.

13.00 und kurz nach 15.00 Uhr vom Schatten des geplanten Hochhausturms erfasst

wird. Dieser Block ist jedoch von 10.30 bis ca. 12.30 Uhr sowie jeweils für kürzere

Zeiträume am Nachmittag insgesamt mehr als 2 Stunden besonnt.

Die Gebäude östlich der Otto-Braun-Straße werden in ihrer Besonnung ebenfalls nur

für eine vergleichsweise kurze Dauer durch das Hochhaus beeinträchtigt: Der Schat-

ten überdeckt diesen Bereich lediglich für rund eine Stunde am Nachmittag (ca.

15.30 Uhr bis Sonnenuntergang, 16.25 Uhr). Zuvor sind die Bauten nahezu durch-

gängig frei von den Schatten anderer Gebäude.

Inwieweit die beiden Bestandsgebäude nördlich der Alexanderstraße „Alex 6“ und

„Haus des Reisens“ vom Schattenwurf des Hochhauses betroffen sind, ist der

Tabelle 4 zu entnehmen. Eine Einteilung in Geschosse erfolgte im Rahmen dieser

Variante nicht, da die Auswirkungen auf die einzelnen Geschosse nahezu identisch

sind. Die beiden Bestandsgebäude wurden deshalb ihrer Länge nach bzw. in Abhän-

gigkeit einzelner Gebäudeteile untersucht.

Das Gebäude „Alex 6“ wird im Bereich Alexanderstraße 1 vormittags gegen 9.30 Uhr

vom Schatten des Vorhaben-Hochhauses erfasst. Dieser wandert anschließend von

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West nach Ost über das Gebäude; die Verschattung des Gebäudeteils Alexander-

straße 5 endet gegen 13.30 Uhr. Ab ca. 12.00 werden die westlichen Gebäudeteile

teilweise vom Schatten des Park Inn Hotels erfasst, nach 15.30 kommen die Schat-

ten der Sockelbebauung auf der Südseite der Alexanderstraße sowie des Fernseh-

turms hinzu. Die Besonnungsdauer beträgt überall mindestens zwei Stunden, zum

Teil auch deutlich mehr (z.B. bei den oberen Geschossen des Gebäudeteils Alexan-

derstraße 3 mehr als vier Stunden).

Beim „Haus des Reisens“ im Kreuzungsbereich Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße

sind deutliche Unterschiede hinsichtlich der zwei Gebäudeteile erkennbar. Der zur

Alexanderstraße vorgelagerte Gebäudeteil A wird bis auf ca. 2 Stunden zwischen

kurz nach 13.00 und ca. 15.00 Uhr ganztägig vollständig besonnt. Der zurückgesetz-

te Gebäudeteil B hingegen wird nur von ca. 11.30 bis kurz nach 12.00 Uhr sowie von

ca. 14.30 bis ca. 15.30 Uhr vollständig besonnt. Einzelne Gebäudeteile werden zu-

sätzlich bereits ab 10.30 bis 11.30 Uhr sowie von ca. 15.30 bis zum Sonnuntergang

besonnt. Dabei überdeckt der Schatten des Vorhaben-Hochhauses den Gebäudeteil

B nur von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Die Verschattung am Vormittag resultiert hinge-

gen aus dem Schattenwurf des Gebäudeteils A, d.h. des eigenen Gebäudes. Die

Besonnungsdauer beträgt überall mindestens eineinhalb Stunden.

Bestandsgebäude „Alex 6“

Bestandsgebäude „Haus des Reisens“

17. Januar Alexanderstr.

1

Alexanderstr.

3

Alexanderstr.

5

Gebäudeteil

A

Gebäudeteil

B

8.30 Uhr T T T T V

9.00 Uhr B B B B V

9.30 Uhr T B B B V

10.00 Uhr V T B B V

10.30 Uhr T V B B T

11.00 Uhr B T T B T

12.00 Uhr B B V B B

13.00 Uhr T B T B V

14.00 Uhr T B B V V

15.00 Uhr T T B T B

16.00 Uhr T V T B T Tabelle 4: Variante 2, Besonnungssituation am 17.01. (B – besonnt, T – teilweise besonnt, V – ver-schattet, Gebäudeteil A – zur Alexanderstr. vorspringender Gebäudeteil, Gebäudeteil B – zur Alexan-derstr. zurückversetzter Gebäudeteil)

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Am zweiten Untersuchungszeitpunkt, dem 21. März, überdeckt der Schatten des

Vorhabens im Laufe des Tages folgende Gebäude bzw. Teile von ihnen: den Bau-

block D7 (Galeria Kaufhof), das Park Inn-Hotel, das Gebäude „Alex 6“ (ehemals

„Haus der Elektroindustrie“), das „Haus des Reisens“ sowie einzelne Bauten entlang

der Otto-Braun-Straße, einschließlich des „Hauses der Statistik“. Allerdings sind

deutliche Unterschiede in Bezug auf die Dauer der Verschattung festzustellen.

Der Baublock D7 („Galeria Kaufhof“) wird nur von Sonnenaufgang (6.04 Uhr) bis ca.

8.00 Uhr durch das Vorhaben-Hochhaus verschattet. Am übrigen Tag erfolgt nur eine

sehr geringfügige Beeinträchtigung der Besonnung durch die Schatten des Berolina-

hauses und des Fernsehturms. Ähnlich stellt sich die Situation für das Park Inn-Hotel

dar: Der Schatten des Hochhauses überdeckt den Gebäudekomplex bis ca. 9.00 Uhr

(an der Ostfassade des Sockelgebäudes bis ca. 9.30 Uhr). Danach wird der Komplex

vollständig besonnt; erst ab ca. 15.00 Uhr erreicht der Schatten des „Galeria Kauf-

hof“-Gebäudes das Hotelhochhaus. Die Südwestfassade des Sockelgebäudes, die

bereits ab ca. 12.00 Uhr vom Schatten des „Galeria Kaufhof“-Gebäudes erreicht wird,

ist vom Schatten des geplanten Hochhausturms im Blocks D4 nicht betroffen.

Am Nachmittag (ab ca. 15.00 Uhr) werden die Bauten an der Ostseite der Otto-

Braun-Straße vom Schatten des Vorhabens erfasst; ab ca. 16.00 Uhr ist davon auch

das „Haus der Statistik“ betroffen. Diese Verschattung dauert bis zum Sonnenunter-

gang (18.22 Uhr) an. Die Gebäude werden allerdings bis ca. 15.00 Uhr in Gänze be-

sonnt.

Die Besonnungssituation für die beiden Bestandsgebäude „Alex 6“ und „Haus des

Reisens“ ist in der Tabelle 5 dargestellt. Das erstgenannte Gebäude wird ab ca. 9.30

bis 17.00 Uhr nahezu durchgängig besonnt. Die Besonnung wird durch die wandern-

den Schatten des Vorhaben-Hochhauses und des Park Inn-Hotels lediglich jeweils

für ca. eine bis eineinhalb Stunden unterbrochen, hinzu kommt ab ca. 14.00 Uhr der

Schatten des Fernsehturms. Insgesamt werden alle Bereiche für mindestens vier

Stunden direkt besonnt.

Die Situation beim Bestandsgebäude „Haus des Reisens“ stellt sich wie folgt dar: Der

Gebäudeteil A wird von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie in den Nachmittagsstunden (gegen

15.00 und 17.00 Uhr) vollständig besonnt; dazwischen findet eine teilweise Beson-

nung statt. Eine Besonnungsdauer von mindestens vier Stunden ist somit für diesen

Gebäudeteil gegeben. Der zweite Gebäudeteil (B) wird gegen 12.00 Uhr sowie von

kurz nach 14.00 bis kurz nach 17.00 Uhr besonnt; lediglich kurzzeitig unterbrochen

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durch den Schatten des Fernsehturms. Bei Teilen der Fassade erfolgt bereits ab ca.

11 Uhr eine Besonnung. Die Besonnungsdauer beträgt insgesamt mindestens

3 Stunden. Dabei ist festzustellen, dass die Verschattung vor 12.00 Uhr aus dem ei-

genen Gebäude resultiert, nämlich dem Schattenwurf des Gebäudeteils A.

Bestandgebäude „Alex 6“

Bestandsgebäude „Haus des Reisens“

21. März Alexanderstr.

1

Alexanderstr.

3

Alexanderstr.

5

Gebäudeteil

A

Gebäudeteil

B

6.30 Uhr V V V V V

7.00 Uhr V V V V V

8.00 Uhr V V V V V

9.00 Uhr B B T B V

9.30 Uhr B B B B V

10.00 Uhr B B B B V

10.30 Uhr B T B B V

11.00 Uhr B T T B T

11.30 Uhr B B V B T

12.00 Uhr B B T B B

13.00 Uhr V B B T V

14.00 Uhr T T B V T

15.00 Uhr B V B B B

16.00 Uhr B T T T T

17.00 Uhr B B V B B

18.00 Uhr T T T V V Tabelle 5: Variante 2, Besonnungssituation am 21.03. (B – besonnt, T – teilweise besonnt, V – ver-schattet, Gebäudeteil A – zur Alexanderstr. vorspringender Gebäudeteil, Gebäudeteil B – zur Alexan-derstr. zurückversetzter Gebäudeteil)

3.3 Variante 3 Die dritte Variante stellt den Planfall gemäß den bisherigen Festsetzungen des Be-

bauungsplans I-B4a dar. Im Rahmen dieser Variante sind Auswirkungen im Hinblick

auf Verschattungen für das Datum 17. Januar insbesondere auf folgende Gebäude

(-komplexe) zu erwarten: die Baublöcke D1, D2, D3, A11 und A12.

Die Blöcke D1 und D2 werden von Sonnenaufgang (8.07 Uhr) bis ca. 9.30 Uhr teil-

weise durch das Vorhaben-Hochhaus verschattet; der Block D3 bis ca. 11.00 Uhr.

Bei den Sockelgebäuden der Baublöcke D1 und D2 überlagert sich der Schatten da-

bei jeweils mit dem Schatten der östlich benachbarten Blöcke D2 und D3, so dass

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das im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-B4a-3 geplante Hochhaus keine zu-

sätzliche Verschattung an den Sockelgebäuden der Blöcke D1 und D2 verursacht.

Das Sockelgebäude des Blocks D3 ist von 12.00 bis 14.00 Uhr nahezu vollständig

besonnt. Die Hochhaustürme der Blöcke D1, D2 und D3 sind über den gesamten

Tag mehr als vier Stunden besonnt.

Die Besonnungssituation der Blöcke A11 und A12 kann der Tabelle 6 entnommen

werden. Die unteren Vollgeschosse des Blocks A11 werden von ca. 9.00 bis ca. 9.30

Uhr vollständig besonnt. Danach findet über den Tag verteilt eine teilweise Verschat-

tung der Geschosse durch die wandernden Schatten der gegenüber liegenden Be-

bauung statt, sodass insgesamt von mindestens einer Stunde Besonnung

auszugehen ist. Die darüber liegenden Vollgeschosse werden (teilweise) bereits ab

8.30 Uhr besonnt; diese Situation hält bis ca. 10.30 Uhr an. Danach findet auch bei

diesen Geschossen über den Tag verteilt eine teilweise Verschattung statt. Die Ge-

samtbesonnungsdauer ist dementsprechend länger.

Die Situation beim Block A12 stellt sich wie folgt dar: Die unteren Vollgeschosse sind

über große Teile des Tages verschattet. Lediglich von 9.30 bis ca. 10.15 Uhr erfolgt

eine direkte Besonnung der gesamten Fassade, danach beginnt der Schatten des

Vorhaben-Hochhauses den nordwestlichen Teil des Blocks zu erfassen. Zwischen

14.00 und 16.00 werden die unteren Geschosse nochmals in Teilen besonnt. Für die

übrigen Geschosse gilt: Je höher das Geschoss, desto länger ist die Besonnungs-

dauer. So wird beispielsweise das vierte Vollgeschoss bereits ab 9.00 Uhr besonnt.

Oberhalb des sechsten Vollgeschosses findet eine Besonnung von Sonnenaufgang

(8.07 Uhr) bis nach 11.00 Uhr sowie im Zeitraum von 14.00 bis 16.00 Uhr (mit kürze-

ren Unterbrechungen durch wandernde Schatten) statt.

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Block A11 Block A12 17. Januar

1. VG 4. VG 7. VG 1. VG 4. VG 7. VG 8.30 Uhr V T B V V B

9.00 Uhr B B B V B B

9.30 Uhr B B B B B B

10.00 Uhr V B B B B B

10.30 Uhr T B B T T B

11.00 Uhr V T T T T B

12.00 Uhr V T T V T T

13.00 Uhr T T T V T T

14.00 Uhr V V T T T T

15.00 Uhr V V V T T B

16.00 Uhr V V V T T T Tabelle 6: Variante 3, Besonnungssituation am 17.01. (B – besonnt, T – teilweise besonnt, V – ver-schattet)

Zum zweiten Untersuchungszeitpunkt, 21. März, werden durch den Schatten des

Hochhauses folgende Gebäude(-teile) überdeckt: die Baublöcke D1, D2, D3, D6, D7,

A11, A12 sowie in Teilen die Bebauung entlang der Otto-Braun-Straße, einschließlich

des „Hauses der Statistik“.

Die fünf erstgenannten Blöcke werden lediglich in den frühen Morgenstunden ver-

schattet: der Block D6 von Sonnenaufgang (6.04 Uhr) bis ca. 8.15 Uhr, der Block D7

bis ca. 8.15 Uhr, der Block D1 von 8.00 bis 9.00 Uhr, der Block D2 von 8.00 bis

10.00 Uhr sowie der Block D3 von 7.30 bis 11.30 Uhr. Bis ca. 12.00 Uhr findet dann

eine Besonnung der vier Blöcke statt. Im Anschluss verschattet der Block D7 teilwei-

se die Blöcke D1 und D2; der Block D3 bleibt bis ca. 16.00 Uhr besonnt.

Die Gebäude östlich der Otto-Braun-Straße werden ab ca. 14.30 Uhr durch das Vor-

haben verschattet; ab ca. 15.30 Uhr wird auch das „Haus der Statistik“ überdeckt.

Die Verschattung hält in diesem Bereich bis Sonnenuntergang (18.22 Uhr) an, wobei

ab ca. 15.00 Uhr auch die Gebäudeschatten der Blöcke A11 und A12 dazu beitra-

gen.

Die Verschattungs- und Besonnungssituation der Baublöcke A11 und A12 ist in der

Tabelle 7 dargestellt. Bei Block A11 wird deutlich, dass die unteren Vollgeschosse

(erstes bis mindestens viertes) nur im Zeitraum von 9.00 bis 10.30 Uhr vollständig

besonnt werden. Im Anschluss (bis ca. 16.00 Uhr) erfolgt in Teilen eine Besonnung

der Geschosse, allerdings aufgrund wandernder Schatten nur für vergleichsweise

kurze Zeiträume. Insgesamt beträgt die Besonnung dieses Gebäudeteils mindestens

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zwei Stunden. Die oberen Vollgeschosse (ab siebtes) werden von 9.00 bis 11.00 Uhr

direkt besonnt; bis ca. 16.00 Uhr werden einzelne Bereiche besonnt. Die Gesamtbe-

sonnungsdauer liegt bei etwa zweieinhalb bis drei Stunden.

Beim Block A12 liegt die Südwestfassade von Sonnenaufgang (6.04 Uhr) bis kurz vor

9.00 Uhr im Schatten. Im Anschluss daran (bis 12.00 Uhr) findet eine vollständige

Besonnung statt. Gleiches gilt für den Zeitraum gegen 15.00 Uhr. In der Zwischenzeit

sowie von 15.30 bis 16.00 Uhr erfolgt eine teilweise Besonnung des Blocks, wobei

die Schatten relativ schnell wandern und die einzelnen Fassadenabschnitte nur rela-

tiv kurz verschatten. Der Gebäudekomplex wird insgesamt rund vier bis viereinhalb

Stunden an diesem Tag besonnt.

Block A11 Block A12 21. März

1. VG 4. VG 7. VG 1. VG 4. VG 7. VG 6.30 Uhr V V V V V V

7.00 Uhr V V V V V V

8.00 Uhr V V V V V V

9.00 Uhr B B B B B B

9.30 Uhr B B B B B B

10.00 Uhr B B B B B B

10.30 Uhr B B B B B B

11.00 Uhr T T B B B B

12.00 Uhr T T T B B B

13.00 Uhr T T T T T T

14.00 Uhr T T T T T T

15.00 Uhr V T T B B B

16.00 Uhr V T T T T T

17.00 Uhr V V V V V T

18.00 Uhr V V V V V V Tabelle 7: Variante 3, Besonnungssituation am 21.03. (B – besonnt, T – teilweise besonnt, V – ver-schattet)

4 Beurteilung

Der Beurteilungsmaßstab für die Gewährleistung einer hinreichenden Besonnung ist

die DIN 5034-1 in der Fassung von Juli 2011. Danach sollte die mögliche Beson-

nungsdauer in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung zur Tag- und

Nachtgleiche (21. März) vier Stunden betragen. Soll auch eine ausreichende Beson-

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nung in den Wintermonaten sicher gestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdau-

er am 17. Januar mindestens eine Stunde betragen.

Eine Rechtsprechung auf Grundlage dieser relativ jungen Fassung der DIN 5034-1

ist nicht bekannt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 27. Okto-

ber 2004, d.h. vor Überarbeitung der DIN-Norm, stellte jedoch fest, dass ein städte-

baulicher Missstand regelmäßig nicht gegeben ist, solange zur Tag- und Nachtglei-

che eine direkte Besonnung von mindestens zwei Stunden sichergestellt ist.

Die Errichtung eines Hochhauses innerhalb des Baublocks D4 führt – unabhängig

von seiner konkreten Lage innerhalb des Blocks – zu zahlreichen Verschattungen bei

umliegenden Gebäuden. Aufgrund des schnell wandernden Schattens des schmalen

Hochhauses werden die umliegenden Baublöcke dabei jeweils nur für einen kurzen

Zeitraum verschattet. Längere Verschattungsphasen sind variantenunabhängig bei

den Baublöcken A11 und A12 nördlich der Alexanderstraße festzustellen. Die übri-

gen betroffenen Gebäude bzw. Baublöcke, insbesondere die Blöcke D1, D2 und D7

sowie die Bestandsgebäude „Alex 6“, „Haus des Reisens“ und „Haus der Statistik“,

sind unabhängig von den untersuchten Varianten nur geringfügig in ihrer Besonnung

beeinträchtigt.

Beim Block D3 werden einzelne Fassaden abhängig von der untersuchten Variante

unterschiedlich lang verschattet. Durch die Verschiebung des Vorhaben-Hochhauses

nach Norden kommt es in der Variante 1 gegenüber der bisherigen Planung (Varian-

te 3) an der Ostfassade des geplanten Hochhauses im Block D3 am 21. März zu ei-

ner Verringerung der Besonnungsdauer; hingegen erhöht sich zu diesem Beurtei-

lungszeitpunkt die Besonnungsdauer an der Südfassade des geplanten Hochhauses

im Block D3. An den Fassaden des Sockelgebäudes im Block D3 sind die Unter-

schiede gering, ebenso zum Beurteilungszeitpunkt 17. Januar, da an diesem Tag

wegen der tiefstehenden Sonne die Verschattung des Blocks D3 maßgeblich durch

das geplante Hochhaus im Block E1 mitbeeinflusst wird. Eine Mindestbesonnungs-

dauer von 1 Stunde am 17. Januar und von 4 Stunden am 21. März wird an allen

betroffenen Fassaden in beiden Varianten erreicht (wenn auch an einzelnen Ab-

schnitten der Ostfassade des Sockelgebäudes nur knapp, das Kriterium einer min-

destens 2-stündigen Besonnung wird jedoch in jedem Fall deutlich erfüllt).

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Bei den geplanten Baublöcken A11 und A12 ist unabhängig vom Standort des Hoch-

hauses, d.h. sowohl in der Variante 1 als auch in der Variante 3, am 17. Januar eine

Besonnung von mindestens einer Stunde gegeben, d.h. die Vorgaben der DIN

5034-1 werden erfüllt. Am 21. März beträgt die Besonnungsdauer im Block A 11

mindestens zwei Stunden, wobei dieser Wert in den untersten Geschossen sowohl in

Variante 1 als auch in Variante 3 jeweils in bestimmten Teilabschnitten der Fassade

nur knapp überschritten wird. Das im OVG-Urteil vom 27.10.2004 angesetzte Kriteri-

um einer mindestens zweistündigen Besonnung wird somit erreicht, die Vorgabe der

DIN 5034-1 (mindestens 4 Stunden) wird jedoch in allen Geschossen verfehlt. Beim

Block A 12 wird hingegen in allen Geschossen eine Besonnungsdauer von mindes-

tens 4 Stunden erreicht.

Die längsten Besonnungszeiten und damit die geringste Beeinträchtigung durch Ver-

schattung sind bei der Variante 2 festzustellen, bei der die Umgebung der aktuellen

Bestandssituation entspricht. Am 17. Januar wird das Gebäude „Alex 6“ zwei bis vier

Stunden und das „Haus des Reisens“ für eineinhalb bis sechs Stunden besonnt. Am

21. März entspricht die Dauer der Besonnung beider Blöcke den Vorgaben der DIN

5034-1 mit (mindestens) vier Stunden; lediglich der zurückgesetzte Gebäudeteils des

„Haus des Reisens“ wird aufgrund der Eigenverschattung durch den vorspringenden

Gebäudeteil geringfügig kürzer besonnt.

Zusammenfassend wird deutlich, dass die Vorgaben der DIN 5034-1 für den 17. Ja-

nuar (mindestens 1-stündige Besonnung) in allen untersuchten Varianten an allen

Blöcken, die von dem Schatten des Vorhaben-Hochhauses berührt werden, ein-

gehalten werden.

Auch am 21. März werden die Vorgaben der DIN 5034-1 einer mindestens vierstün-

digen Besonnung an den betroffenen Blöcken weitgehend eingehalten. Lediglich

beim Block A 11 ist am 21. März eine Besonnungsdauer von teilweise gerade zwei

Stunden festzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Vorhaben-Hochhaus am

alten oder am neuen Standort verortet wird, d.h. bereits nach dem geltenden Pla-

nungsrecht könnte der geplante Baublock A 11 in einem ähnlichen Umfang verschat-

tet werden. Durch die Verschiebung des geplanten Hochhausturms im Baufeld D4

nach Norden kommt es zu keiner erheblichen Zunahme des Schattenwurfs auf die-

sen Block. Da dieser Block dem geplanten Hochhausturm nicht direkt gegenüber

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liegt und es zu keiner Überlappung der Abstandsflächen der Baublöcke D4 und A11

kommt, kann davon ausgegangen werden, dass die allgemeinen Anforderungen an

gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt sind.

Bei den übrigen Gebäudeteilen und Blöcken, zu denen Abstandsflächenüberlappun-

gen auftreten, konnte überall eine ausreichende Besonnung an den relevanten Beur-

teilungstagen nachgewiesen werden, so dass mit dem Bebauungsplan I-B4a-3 vor-

gesehene Einschränkung der Abstandsflächen im Hinblick auf die Besonnung zu

keiner Beeinträchtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-

beitsverhältnisse führt.

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5 Anhang

5.1 Variante 1

17. Januar, 8.30 Uhr

17. Januar, 9.00 Uhr

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17. Januar, 9.30 Uhr

17. Januar, 10.00 Uhr

17. Januar, 10.30 Uhr

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17. Januar, 11.00 Uhr

17. Januar, 12.00 Uhr

17. Januar, 13.00 Uhr

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17. Januar, 14.00 Uhr

17. Januar, 15.00 Uhr

17. Januar, 16.00 Uhr

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21. März, 6.30 Uhr

21. März, 7.00 Uhr

21. März, 8.00 Uhr

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21. März, 9.00 Uhr

21. März, 9.30 Uhr

21. März, 10.00 Uhr

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21. März, 10.30 Uhr

21. März, 11.00 Uhr

21. März, 11.30 Uhr

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21. März, 12.00 Uhr

21. März, 13.00 Uhr

21. März, 14.00 Uhr

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21. März, 15.00 Uhr

21. März, 16.00 Uhr

21. März, 17.00 Uhr

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21. März, 18.00 Uhr

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5.2 Variante 2

17. Januar, 8.30 Uhr

17. Januar, 9.00 Uhr

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17. Januar, 9.30 Uhr

17. Januar, 10.00 Uhr

17. Januar, 10.30 Uhr

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17. Januar, 11.00 Uhr

17. Januar, 12.00 Uhr

17. Januar, 13.00 Uhr

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17. Januar, 14.00 Uhr

17. Januar, 15.00 Uhr

17. Januar, 16.00 Uhr

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21. März, 6.30 Uhr

21. März, 7.00 Uhr

21. März, 8.00 Uhr

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21. März, 9.00 Uhr

21. März, 9.30 Uhr

21. März, 10.00 Uhr

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21. März, 10.30 Uhr

21. März, 11.00 Uhr

21. März, 11.30 Uhr

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21. März, 12.00 Uhr

21. März, 13.00 Uhr

21. März, 14.00 Uhr

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21. März, 15.00 Uhr

21. März, 16.00 Uhr

21. März, 17.00 Uhr

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21. März, 18.00 Uhr

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5.3 Variante 3

17. Januar, 8.30 Uhr

17. Januar, 9.00 Uhr

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17. Januar, 9.30Uhr

17. Januar, 10.00 Uhr

17. Januar, 10.30 Uhr

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17. Januar, 11.00 Uhr

17. Januar, 12.00 Uhr

17. Januar, 13.00 Uhr

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17. Januar, 14.00 Uhr

17. Januar, 15.00 Uhr

17. Januar, 16.00 Uhr

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21. März, 6.30 Uhr

21. März, 7.00 Uhr

21. März, 8.00 Uhr

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21. März, 9.00 Uhr

21. März, 9.30 Uhr

21. März, 10.00 Uhr

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21. März, 10.30 Uhr

21. März, 11.00 Uhr

21. März, 11.30 Uhr

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21. März, 12.00 Uhr

21. März, 13.00 Uhr

21. März, 14.00 Uhr

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21. März, 15.00 Uhr

21. März, 16.00 Uhr

21. März, 17.00 Uhr

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21. März, 18.00 Uhr