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Erste Beurteilung vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift Wiederholte Beurteilung vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift Gefährdungsbeurteilung Betrieb: Orthopädietechnik Abteilung: Ersteller/in: Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite - 1 -

Betrieb: Orthopädietechnik Ersteller/inetf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/gb_017_a04-2015.pdf · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob

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Erste Beurteilung

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

Wiederholte Beurteilung

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

Gefährdungsbeurteilung

Betrieb: Orthopädietechnik

Abteilung:

Ersteller/in:

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -1-

Inhaltsverzeichnis

Betrieblicher Katalog: Orthopädie............................................................. 5

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation............................................. 5

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren...................................................................... 5

Arbeitsmedizinische Vorsorge.................................................................................... 5

Arbeitsschutzausschuss (ASA).................................................................................. 7

Auslandseinsatz........................................................................................................... 8

Beschaffung technischer Arbeitsmittel.................................................................... 10

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.................................................... 12

Brandschutz............................................................................................................... 14

Erste Hilfe................................................................................................................... 16

Fremdfirmen............................................................................................................... 18

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)..................................................................... 20

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte..................................................................... 22

Prüfung....................................................................................................................... 23

Sicherheitsbeauftragte.............................................................................................. 25

Unternehmermodell................................................................................................... 26

Unterweisungen der Mitarbeiter............................................................................... 27

Zeitarbeit..................................................................................................................... 28

Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf................................................... 28

Tätigkeit: allgemein.................................................................................................... 28

Behandlung von Patienten, bei denen Infektionsgefahr nicht auszuschließen ist..................................................................................................................................... 29

Kraftfahrzeuge........................................................................................................... 30

Leitern und Tritte........................................................................................................ 32

Arbeitsbereich: Büro.................................................................................. 33

Tätigkeit: Büro- und Bildschirmarbeit.................................................................... 33

Bildschirmarbeitsplätze............................................................................................. 34

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes.............................. 34

Tätigkeit: Arbeitsstätte.............................................................................................. 34

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume........................................................................ 35

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung............................................. 37

Verkehr: Fluchtwege, Notausgänge........................................................................ 39

Verkehrswege............................................................................................................ 40

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration.................. 41

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -2-

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten................................................ 42

Lärm; allgemein......................................................................................................... 44

Vibration; Hand-Arm-Vibration................................................................................. 46

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten...................................................................... 47

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein................................................ 48

Hitze- oder Kältearbeit.............................................................................................. 49

Kraftfahrzeuge........................................................................................................... 50

Leitern und Tritte........................................................................................................ 52

Arbeitsbereich: Lager................................................................................. 53

Tätigkeit: Lagerarbeiten............................................................................................ 53

Leitern und Tritte........................................................................................................ 54

Regale......................................................................................................................... 56

Transportmittel, handbetrieben................................................................................ 57

Arbeitsbereich: Werkstatt.......................................................................... 57

Tätigkeit: Gefahrstoffe............................................................................................... 57

Beschichtungen mit PUR-Kunststoffen (Gummilack)............................................ 58

Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen........................................................................... 60

Gipsstäube................................................................................................................. 61

Tätigkeit: Handarbeit.................................................................................................. 62

Bunsenbrenner.......................................................................................................... 63

Handwerkzeuge; Orthopädie, Schuhe.................................................................... 64

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen......................................................................... 64

Bandsäge................................................................................................................... 65

Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine; Orthopädie.................................... 66

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)...................................................... 67

Druckluftbehälter mit Kompressor........................................................................... 68

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein................................................ 70

Elektrotacker, Drucklufttacker................................................................................... 71

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)...................................................... 72

Handbohrmaschine, Bohrhammer........................................................................... 73

Handhebelschere...................................................................................................... 74

Heißluftgeräte, Fön.................................................................................................... 75

Kombinierte Ausputzmaschine (Schuhmacherausputzmaschine) ....................... 76

Kreissäge.................................................................................................................... 77

Leder- und Schuhpresse.......................................................................................... 79

Lederbeschärf- und beschneidmaschine................................................................ 80

Lederspalt- und egalisiermaschine.......................................................................... 81

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -3-

Maschinen, allgemein............................................................................................... 82

Messlaser................................................................................................................... 84

Nähmaschine, Schuhmacher-, Schaft-, Zick-Zack-, Stepp-Stich-........................ 86

Poliermaschine.......................................................................................................... 87

Revolverösenmaschine............................................................................................. 88

Schlag-, Tafelschere.................................................................................................. 89

Schleifbock................................................................................................................. 90

Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff...................................................... 92

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine........................................................... 94

Tischfräsmaschine..................................................................................................... 95

Trichterfräsmaschine, Titanfräse, Schaftfräse........................................................ 96

Vakuum-Tiefziehgerät............................................................................................... 97

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -4-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDurch die Gefährdungsbeurteilung wurde ermittelt, obBeschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen oder mitGefahrstoffen umgehen, die eine arbeitsmedizinischeVorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschuntersuchung)erforderlich machen.Die Durchführung von Eignungs- oderTauglichkeitsuntersuchungen erfolgt entweder- aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen (z. B.Jugendarbeitsschutzgesetz, Röntgenverordnung,Strahlenschutzverordnung, Fahrerlaubnisverordnung) oder- aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers(Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag).

Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird diePflichtvorsorge der Mitarbeiter veranlasst. Diese werden alsErst- und Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständendurchgeführt.

Über die Pflichtvorsorge wird eine Vorsorgekartei mitAngaben über Anlass, Tagund Ergebnis jederUntersuchung geführt.

Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird dieAngebotsvorsorge den Mitarbeiter angeboten. Diesewerden als Erst- und Nachuntersuchung in regelmäßigenAbständen durchgeführt.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet während derArbeitszeit statt.

Die Beschäftigten sind darüber informiert, daß SieWunschuntersuchungen wahrnehmen können.

Die Fristen für die Veranlassung der arbeitsmedizinischenVorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Regel AMR 2.1(www.baua.de) sind eingehalten.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Arbeitsmedizinische Vorsorge

GefährdungenDurch fehlende medizinische Vorsorge Nichterkennen von Erkrankungen

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -5-

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -6-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAn der ASA-Sitzung nehmen regelmäßig teil:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- der Betriebsarzt,- die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und- die Sicherheitsbeauftragten

Hinweis:- Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert dasArbeitssicherheitsgesetz § 11 den Unternehmer auf, einenArbeitsschutzausschuss zu bilden.

Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen,um Anliegen des Arbeitsschutzes oder der Unfallverhütungzu beraten.

Die Einladung zu den ASA-Sitzungen erfolgt durch denArbeitgeber oder einen Beauftragten.

Die ASA-Sitzungen werden durch die Fachkraft fürArbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorbereitet undausgewertet.

Die Ergebnisse der Besprechungen sind schriftlichfestgehalten.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Arbeitsschutzausschuss (ASA)

GefährdungenOrganisatorische Mängel

Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -7-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHilfestellung bei längerer Abwesenheit von derheimatlichen Wohnung insbesondere für Singles

den Landesvorstellungen entsprechendes Verhalten undreligiöse Wertvorstellungen erlernen (interkulturellesTraining)

Schulung der Mitarbeiter/-innen über situationsgerechtesVerhalten (z. B. an religiösen Versammlungsstätten, beiUmweltkatastrophen, bei Unfällen, Trunkenheit,Erkrankungen, bei Raub, Diebstahl von Fahrzeugen,Verkehrsunfällen, bei Geiselnahme, bei Demonstrationen,bei Sicherheitskontrollen, bei Überfällen durch bewaffneteBanden, bei plötzlichem Kriegsausbruch, politischemMachtwechsel, Aufständen)

Schulung der Mitarbeiter/-innen über Zollformalitäten,Carnets, zollrechtliche Probleme, Ein- / Ausfuhr vonDevisen, Strafrechtliche Vorschriften

doppelseitige Visitenkarten (Landessprache und Englisch)

mehrere Reisepässe und mehrere Kreditkarten mitgenügend Limit zur Verfügung stellen

Anlaufstellen für Notfallsituationen bekanntgeben

Reisemerkblätter mit Sicherheitshinweisen mitgeben

Rechtzeitig notwendige Impfungen veranlassen undvorbeugende Medizin der/dem Mitarbeiterin/Mitarbeiterbewusst machen.Entsprechende Reiseapotheke zusammenstellen.Geomedizinische Kenntnisse stärken.

Wechselnde epidemiologische Risiken beachten.

Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichenGrundsatz G 35

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Auslandseinsatz

Gefährdungengesundheitliche Risiken (z. B. Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene, Tiere, Insekten)psychische Belastungen (z. B. Zeitumstellung, fremde Kultur und Sprache, Trennung von der Familie)unsichere/gefährliche Arbeitssituationen (z. B. ungeeignete Arbeitsmittel)unsichere/gefährliche Landessituationen (z. B. Putsche, Terroranschläge, Entführungen, Raub,Diebstahl)Nicht situationsgerechter Umgang mit Behörden, Ordnungskräften, hohen „Persönlichkeiten“

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -8-

Versicherungsschutz abklären (BG-Schutz, evtl. separateAuslandsunfallversicherung, Rückholversicherung)

Sicherstellung von eventuell notwendig werdendermedizinischer Versorgung vor Ort und einenNotfallplan für kritische Situationen (z. B. fluchtartigemVerlassen des Landes) erstellen.

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -9-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Vorgaben zum Arbeitsschutz werden ermittelt.Hinweis:- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können beiBedarf mit einbezogen werden- Maßgebliche Anforderungen können mit Hilfe derBerufsgenossenschaft sowie derArbeitsschutzbehörde ermittelt werden. Anforderungenkönnen sich auch aus DGUV-I, DGUV-R(www.dguv.de) oder Expositionsbeschreibungen(http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/fachinformationen/gefahrstoffe/messungen-1) ergeben

Vorgaben zum Arbeitsschutz werden schriftlich in die Verträgemit den Lieferanten aufgenommen.

Es werden technische Arbeitsmittel bestellt, die demProduktsicherheitsgesetz und dem jeweiligen Stand derTechnik (Normen) entsprechen:- mit CE- Kennzeichen,- Konformitätserklärung des Herstellers,- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,- Angaben z. B. von Geräusch- und Vibrationsemissionswerten(gilt auch für Eigenbaumaschinen).

Vor der Inbetriebnahme wird die sicherheitstechnischeAbnahme hinsichtlich der Einhaltung der vertraglichfestgelegten Sicherheitsanforderungen, gegebenenfalls unterEinbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und desBetriebsarztes, durchgeführt.

Die notwendige PSA wird vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln beschafft und bereitgestellt.

Es ist mit Hilfe der Betriebsanleitung eine Betriebsanweisungfür das Arbeitsmittel erstellt worden.

Die Beschäftigten werden vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln über den Umgang mit diesenunterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Beschaffung technischer Arbeitsmittel

GefährdungenSicherheitstechnisch mangelhafte Arbeitsmittel

Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -10-

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -11-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie sicherheitstechnische und arbeitsmedizinischeBetreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte undFachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.

Die Aufgaben und der Umfang der Betreuung sind ermittelt.Sie richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten unddem gewählten Betreuungsmodell:

Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die dieRegelbetreuung gewählt haben, besteht die Betreuung ausGrundbetreuung und anlassbezogenen Betreuungen nachAnlage 1 der DGUV Vorschrift 2.

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die dieRegelbetreuung gewählt haben, errechnet sich dieGrundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. DieAufgaben und Leistungen sowie der zeitliche Umfang derzusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung sind ermitteltund festgelegt (mögliche Aufgabenfelder siehe Anhang 4der DGUV Vorschrift 2).

Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die dasUnternehmermodell gewählt haben, gilt Anlage 3 derDGUV Vorschrift 2 mit bedarfsorientierter Betreuung.

Eine Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft fürArbeitssicherheit hat statt gefunden.

Die Ergebnisse sind schriftlich dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

GefährdungenMängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in arbeitsmedizinischen undgesundheitlichen Fragen, z.B. arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkendeGesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Sucht, Depression, Berufskrankheiten,psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, Erste Hilfe.Unzureichende Beratung in sicherheitstechnischen Fragen, z. B. bei der Planung und Gestaltung vonArbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, bei der Prävention von Unfällen, Berufserkrankungen undarbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.

Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2 Bestellung von Betriebsärzten

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -12-

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -13-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamVorbeugender Brandschutz ist organisiert.

Es wurden Mitarbeitern gemäß BGI/GUV 5182 zuBrandschutzhelfern ausgebildet. Die Ausbildung ist inAbständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschern ist vorhanden(BGR 133: Punkt 4.5).

Die bereitgestellten Feuerlöscher sind gut sichtbar undleicht erreichbar.Der Standort ist mit Brandschutzzeichen (ASR A1.3:Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 1)gekennzeichnet.

Es sind Maßnahmen gegen Entstehungsbrände getroffen,z.B.- Brandlasten wurden begrenzt (an oder in der Nähe vonArbeitsplätzen sind extrem leicht bzw. leicht entzündbareoder selbstentzündbare Stoffe nur in einer Menge gelagert,die für den Fortgang der Arbeit erforderlich ist),- Zündquellen wurden vermieden,- feuergefährdete Bereiche wurden gekennzeichnet.

Ein Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) für den Brandfallist aufgestellt.

Fluchtwege werden freigehalten und sind gekennzeichnet(ASR A1.3: Anhang 1, 4 Rettungszeichen).

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten werden über das Verhalten im Brandfallund den Grundprinzipien des Brandlöschens regelmäßigunterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.Die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher wird veranlasstDie Prüfnachweise der letzten Prüfung liegen vor.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Brandschutz

GefährdungenGefährdung durch Feuer, Brandgase und Brandrauche, Brandrückstände

Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -14-

BGR 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, InhaltBGI 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 504-42: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 \"Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung\", 1Rechtsvorschriften

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -15-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs ist mindestens die geforderte Anzahl an Ersthelfernausgebildet (BGV A1: § 26 (1)).

Die Ersthelfer nehmen regelmäßig an Aus- undFortbildungsveranstaltungen teil (BGV A1: § 26 (3)).

Der Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials ist schnellerreichbar und leicht zugänglich, mit einemRettungszeichen gekennzeichnet und den Beschäftigtenbekannt gemacht.

Über einen Aushang „Erste-Hilfe“ werden dieNotrufnummern, des Erste-Hilfe-Personals und derErste-Hilfe-Einrichtungen bekanntgegeben.

Erste-Hilfe-Leistungen werden im Verbandbucheingetragen, die Aufzeichnungen werden 5 Jahreaufbewahrt. Die Nachweisführung erfolgt unter Wahrungdes Datenschutzes.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Beschäftigte sind über das Verhalten bei Unfällenunterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle der Verbandkästen(Verfalldatum) und die Ergänzung von Materialien beiBedarf werden veranlasst.

Die BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb" ist beachtet.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Erste Hilfe

GefährdungenMangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen

Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBGI 510-1: Erste Hilfe (Plakat), TitelBGI/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -16-

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -17-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei gegenseitigen Gefährdungen wird ein Koordinator fürdas Abstimmen der Arbeiten festlegt und bekannt gegeben.Der Koordinator hat zur Durchsetzung von Sicherheit undGesundheitsschutz Weisungsbefugnisse gegenüber denAuftragnehmern und deren Beschäftigten.Hinweis:- Auftraggeber und Fremdunternehmer haben sich bei derBestimmung eines Koordinators abgestimmt.- Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnissewerden im Vertrag wie auch im Pflichtenheft desKoordinators festgelegt.

Es werden gegenseitige Gefährdungen ermittelt undSicherheitsmaßnahmen festlegt.

Ein Leistungsverzeichnis über die zu erbringendeArbeitsaufgabe ist erstellt, z.B. in Form einesPflichtenheftes oder einer Zeichnung.

Fremdfirmen sind schriftlich verpflichtet, die für dieDurchführung des Auftrags maßgeblichen staatlichen,berufsgenossenschaftlichen und betrieblichenArbeitsschutzbestimmungen zu beachten.

Bei der Überlassung von Arbeitsmitteln sindBeschaffenheit, Mängelfreiheit, Prüfungen,sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmenvertraglich geregelt.

Es ist ein Auftragsverantwortlicher als Ansprechpartnerbenannt.Hinweis:- Auftragsverantwortlicher kann auch der Unternehmersein,- Der Auftragsverantwortliche kann in Personaluniongleichzeitig als Koordinator eingesetzt werden.

Die Beschäftigten der Fremdfirma werden vorTätigkeitsbeginn unterwiesen.

Die Beschäftigten werden über zusätzliche Gefährdungendurch Tätigkeiten der Fremdfirma unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Fremdfirmen

GefährdungenMangelnde Abstimmung zwischen den Beteiligtenfehlende Gefährdungsbeurteilung,fehlende/mangelhafte Unterweisung und Einweisung

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -18-

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -19-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs wurde überprüft, ob der Einsatz von PSA durchtechnische oder organisatorische Maßnahmen vermiedenwerden kann. Die notwendige PSA und die Anforderungenan diese sind durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Bei der Auswahl der PSA wurden die ergonomischen undgesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter beachtet(z. B. Haut-, Atem-, Gehörschutz; arbeitsmedizinischeVorsorge).Hinweis:- Beschäftigte an der Auswahl beteiligen (dies steigert dieAkzeptanz).

Es ist überprüft, dass durch die ausgewählte PSA keinezusätzliche Gefährdung auftritt.

Für die bereitgestellte PSA liegenEG-Konformitätserklärungen vor.Hinweis:- die Kosten für die PSA trägt der Unternehmer.

Die PSA ist in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt,so dass alle betroffenen Beschäftigten geschützt sind.

Die PSA wird sachgerecht gereinigt, gepflegt undaufbewahrt.

Die PSA ist entsprechend der Betriebsanweisungen zurVerfügung gestellt.

Die Beschäftigten sind über die Benutzung der PSAunterwiesen und bei PSA, die gegen tödliche Gefahrenoder bleibende Gesundheitsgefahren schützt, wurde eineUnterweisung mit Übungen durchgeführt.

Für die PSA, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegt, isteine regelmäßige Prüfung veranlasst.Handlungshilfe: Tabelle mit Prüffristen (z. B. Otoplastikenalle zwei Jahre)Hinweis:- Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durchdie Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden,- die Tabellemit den Prüffristen sollte nur als Orientierungdienen, da sie dem derzeitigen Stand der Technikentspricht.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

GefährdungenFehlende, nicht geeignete oder defekte persönliche Schutzausrüstung

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -20-

Quellen:PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 515: Persönliche Schutzausrüstungen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -21-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamMit Vorgesetzten ist schriftlich vereinbart, welche Aufgabensie im betrieblichen Arbeitsschutz haben (z.B. inArbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsplatzbeschreibungen).

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind schriftlich mit denzusätzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutzbeauftragt.Muster für die Beauftragung

Zuständigkeit und Abgrenzung vonVerantwortungsbereichen sind festgelegt.

Die Vorgesetzten haben eindeutige und ausreichendeWeisungs- und Entscheidungsbefugnisse, sowie dieVerfügungsbefugnis über bestimmte Geldmittel fürfinanzielle Entscheidungen im Arbeits- undGesundheitsschutz.

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind über ihreVerantwortung und Pflichten sowie mögliche Rechtsfolgenim Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte

GefährdungenUnkenntnis der Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, mangelnde Wahrnehmung derVerantwortung

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 508: Übertragung von Unternehmerpflichten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -22-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamArbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,Sicherheitseinrichtungen und Gebäudeinstallationenwerden vor der ersten Inbetriebnahme sowie nachÄnderung und Instandsetzung geprüft.

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel,überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen,Gebäudeinstallationen und Persönlicher Schutzausrüstungist veranlasst.

Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert, z.B. in:- einer Gerätekartei,- einem Prüfprotokoll- einem Prüfbuch oder- in elektronischer Form.

Die Dokumentation umfasst:- Datum der Prüfung- Art der Prüfung- Prüfgrundlage- den Umfang der Prüfung (was wurde im Einzelnengeprüft)- das Prüfergebnis- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zumWeiterbetrieb- Name des Prüfers.

Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durchdie Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Tabellemit den Prüffristen dient als Orientierungshilfe.

Geprüfte Anlagen und Betriebsmittel werden eindeutig, z.B.durch eine Prüfplakette, gekennzeichnet.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Prüfung

GefährdungenMangelhafte Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen, Gebäudeinstallationenund Persönliche Schutzausrüstung

Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelTRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, InhaltTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -23-

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -24-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs ist mindestens die geforderte Anzahl anSicherheitsbeauftragten bestellt (BGV A1: Anlage 2).Es sind Beschäftigte ausgewählt, die in dem ihnenzugeteilten Bereich als sachkundige und erfahreneMitarbeiter anerkannt werden.

Es wird dem Sicherheitsbeauftragten ausreichend Zeit zurErfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Den Beschäftigten ist mitgeteilt, wer ihnen alsSicherheitsbeauftragter hilfreich zur Seite steht.

Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der Fachkraftfür Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Der Sicherheitsbeauftragte nimmt an denBetriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen vonUnfällen und Berufskrankheiten teil.

Der Sicherheitsbeauftragte erhält alle für seine Tätigkeitnotwendigen Informationen (z.B. Statistiken zumUnfallgeschehen, Informationen zum Arbeits- undGesundheitsschutz).

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Sicherheitsbeauftragte

GefährdungenNicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Quellen:Sozialgesetzbuch (SGB VII), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 587: Arbeitsschutz will gelernt sein - Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten,Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -25-

Maßnahmen Bveranlasst

durchgeführt

Ja,wirksam

Ein Grund- und Aufbauseminar wurde absolviert. Die aktuelle Liste deranerkannten Kursveranstalter in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unterwww.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2424 oder Tel.: 02253 / 506 - 2424.

Die Teilnahmean angebotenen Fortbildungen nach spätestens fünf Jahrenwird abgesichert.

Die Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in der DGUV Vorschrift2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.Weitere Erläuterungen finden sie unterhttp://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Unternehmermodell

GefährdungenUnzureichende Kenntnisse des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeits- undGesundheitsschutzmaßnahmenMangelhafte Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -26-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie notwendigen Unterweisungen werden durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt und regelmäßig,mindestens einmal jährlich (Auszubildende zweimaljährlich) wiederholt.(BGV A1 § 4)

Unterweisungen werden bei der Einstellung, beiVeränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführungneuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vorAufnahme der Tätigkeit durch die Beschäftigtendurchgeführt.

Beschäftigte, die mit der Durchführung vonInstandsetzungs-, Wartungs- oder Umbauarbeitenbeauftragt sind, erhalten eine angemessene spezielleUnterweisung.

Die arbeitsplatz- und aufgabenspezifischenUnterweisungen sind thematisch auf den Arbeitsplatz oderden Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet(Unterweisungshilfe "Unterweisungen planen unddurchführen").

Die durchgeführten Unterweisungen sind schriftlichdokumentiert.Dokumentation einer Erst-/ Wiederholungsunterweisung

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Unterweisungen der Mitarbeiter

GefährdungenUngenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie überSchutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -27-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEin Anforderungsprofil für die Tätigkeit hinsichtlichQualifikation und Erfahrungsprofil der Zeitarbeitnehmer istfestgehalten.

Die Arbeitsbedingungen sind beurteilt und Maßnahmen desArbeitsschutzes festgelegt.

Dienstleister werden unter Berücksichtigung desArbeitsschutzes ausgewählt.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält Regelungenüber:- die erforderliche Qualifikation des Zeitarbeitnehmers,- die für die jeweilige Stelle erforderlichearbeitsmedizinische Vorsorge,- die notwendige PSA und- die besondere Gefährdung am jeweiligen Arbeitsplatz.

Mit dem Zeitarbeitsunternehmen sind dieArbeitsbedingungen, die Schnittstellen und Zuständigkeitenfestgelegt.

Die Zeitarbeitnehmer werden in alle Maßnahmen desArbeits- und Gesundheitsschutzes eingebunden.

Die Zeitarbeitnehmer werden vor Aufnahme der Tätigkeitunterwiesen und eingearbeitet.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Zeitarbeit

GefährdungenMangelhafte organisatorische Regelungen

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8 Zusammenarbeit mehrerer ArbeitgeberArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -28-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHandlungshilfe "Infektionsgefährdung undSchutzmaßnahmen in Orthopädieschuhtechnikbetrieben"ist beachtet.

Hautschutzplan ist erstellt und bekannt gemacht.

Geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe stehenin ausreichender Zahl zur Verfügung.

Beschäftigungsbeschränkungen (z. B. Mutterschutz,Jugendschutz) sind beachtet.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf

Tätigkeit: allgemein

Objekt: Behandlung von Patienten, bei denen Infektionsgefahr nicht auszuschließenist

GefährdungenErhöhte Infektionsgefährdung.

Quellen:Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), TitelMutterschutzgesetz (MuschG), TitelBGR 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -29-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEinrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sindvorhanden und Zurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben festeEinbauten für Werkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne(Ladebordwände) sind mit Tritten und Griffen zumAuf-/Absteigen von den Ladeflächen ausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste,trennende Einrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z.B. Gitter, Netz oder Wand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mitSonderaufbauten gewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstrainingangeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. miteiner Warnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern vonLKW´s mit Ladebordwänden werden Schutzschuhe zurVerfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen vonFahrzeugen und eine Betriebsanweisung für Arbeiten mitder Hubladebühne (Ladebordwand) an Fahrzeugenvorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der UnterweisungshilfenMerkblatt T 17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der BGI 649 zurLadungssicherung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf

Tätigkeit: allgemein

Objekt: Kraftfahrzeuge

GefährdungenOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Quellen:Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -30-

BGV D29: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeBGG 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -31-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf

Tätigkeit: allgemein

Objekt: Leitern und Tritte

GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -32-

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -33-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Bildschirmarbeitsplätze entsprechen denGestaltungskriterien der BGI 650.

Es ist dafür gesorgt, dass die Bildschirmarbeit durchregelmäßige Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochenwird.

Den Mitarbeitern wird die arbeitsmedizinische Vorsorgenach der ArbMedVV angeboten.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung derArbeitsplatzelemente unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Büro

Tätigkeit: Büro- und Bildschirmarbeit

Objekt: Bildschirmarbeitsplätze

GefährdungenPhysische Belastung durch einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit,Psychische Belastungen durch die Informationsmenge

Quellen:Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltBGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -34-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Abmessungen der Arbeitsräume entspricht derArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1).Empfehlung:- Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens2,50 m;mit Staffelung:- Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;- Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;- Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25 m.Die Anordnung von Fenstern, Oberlichtern undLüftungsvorrichtungen ist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 1.6beachtet.Die Gestaltung von Fenstern und Oberlichtern ist gemäßASR A1.6 beachtet.

Die Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen wurden nachArbStättV Anhang Nr. 3.1 ausgelegt.Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5 m²,Breite mindestens 1 m.

Die Lufträume an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättVAnhang Nr. 1.2 (3) ausgelegt.Empfehlung für den Mindestluftraum:je ständig anwesendem Beschäftigten- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend dortaufhält, 10 m³ (z. B. durchschnittliche Anzahl der Kunden).

Die Beleuchtung der Arbeitsräume ist gemäß ArbStättVAnhang Nr. 3.4, bzw. ASR A3.4 ausgeführt.

Die Sitzgelegenheiten entsprechen den Anforderungen derBGI 650.

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbStättVAnhang Nr. 3.5 und 3.6 sowie die ASR A3.5 und ASR A3.6beachtet; zum Klima siehe auch BGI 7003.

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung istentsprechend der ASR A 1.3 gestaltet.Die Sicherheitsbeleuchtung und optischen

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume

GefährdungenPsychische Gefährdungen durch Raumdimensionierung und -gestaltung,gesundheitliche Beeinträchtigung durch klimatische Faktoren, wie Zugluft, Luftfeuchtigkeit undRaumtemperatur der Arbeitsräume,Gefährdung durch fehlende oder unzureichende Beleuchtung der Arbeitsräume,Gesundheitsgefährdung durch fehlende Sozialräume

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -35-

Sicherheitsleitsysteme sind nach der ASR A3.4/3 gestaltet.

Die Sozialräume sind entsprechend ArbStättV § 6 Abs. 2bis 6 und dem Anhang Nr. 4.1 gestaltet.

Die Sanitärräume sind entsprechend der ASR A4.1gestaltet.

Die Pausenräume sind entsprechend der ASR A4.2 und dieUmkleideräume sind entsprechend der ASR A4.4 gestaltet.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, InhaltASR A3.5: Raumtemperatur, InhaltASR A3.6: Lüftung, TitelseiteASR 34/1-5: UmkleideräumeASR 35/1-4: WaschräumeASR 37/1: ToilettenräumeBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI/GUV-I 7003: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb, InhaltBGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -36-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs wurde überprüft, ob Risiken oder Gefahren trotzMaßnahmen zu deren Verhinderung durch den Einsatztechnischer Schutzeinrichtungen, arbeitsorganisatorischerMaßnahmen, Methoden oder Verfahren verbleiben. Dieerforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung wird durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt.

Die erforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung ist entsprechend dergesetzlichen Grundlagen gestaltet und so platziert, dass siedie größte Schutzwirkung entfalten kann.ASR A1.3: Anlage 1 - Sicherheitszeichen undSicherheitsaussagen

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, diefür den gesamten Betrieb, eine Halle oder einenHallenbereich gilt, ist da angebracht, wo dieSicherheitsaussage den Kreis der Betroffenen erreicht (z.B.an der Werkseinfahrt, am Eingang von Gebäuden oder aneinem abgegrenzten Hallenbereich).

Eine Anhäufung von Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnungen wurde vermieden.Hinweis:- Anhäufungen mindern die Wirksamkeit und damit dieAussagekraft des einzelnen Sicherheitszeichens

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die Bedeutung, sowie über dieVerpflichtung zur Beachtung der eingesetzten Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

GefährdungenMangelhafte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Inhalt

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -37-

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -38-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamZur Kennzeichnung sind die Rettungszeichen aus den ASRA1.3 Anlage 1 Nr. 4 verwendet.Bei der Installation von Sicherheitsbeleuchtungen oderoptischen Leitsystemen sind die ASR A3.4/3 beachtet.

Flucht- und Rettungspläne nach ArbStättV § 4 Abs. 5 undASR A2.3 Nr. 9 sind ausgehängt und aktuell.

Flucht- und Rettungswege sind freigehalten und sicherbegehbar. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen geprüft.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Verkehr: Fluchtwege, Notausgänge

GefährdungenSchnelles und sicheres Verlassen von Arbeitsplätzen ist nicht möglich,Rettungsmaßnahmen werden verzögert.

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, TitelseiteASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Inhalt

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -39-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Verkehrswege sind mit ihren Abmessungen, Verläufenund Sicherheitsabständen nach der ArbStättV Anhang Nr.1.8 und der ASR A1.8 gestaltet. Boden- undWandöffnungen sind durch Geländer oder Abdeckungengesichert.

Die Fußböden sind sicher begehbar.Stolperstellen sind entschärft:- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.B.durch Farbwechsel im Bodenbelag.- Steigungen/ Rampen sind erkennbar, z.B. durch farblicheKennzeichnung.- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mitAbschlussleisten fixiert.- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem Fußboden,sondern sind z.B. in der Zwischendecke verlegt oder vonoben zugeführt.

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind Fußböden mitrutschhemmenden Bodenbelägen verlegt.- ASR A1.5/1.2

Gitterroste sind gegen Ausheben oder Verschiebengesichert.- BGI 588

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sindgekennzeichnet- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung oderEinrichtung der Räume.

Bei Beschaffenheit und Maße von Treppen und Geländernist die ASR A1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten vonVerkehrswegen" beachtet.

Stufenkanten sind deutlich erkennbar und ausgetreteneoder beschädigte Stufen werden unverzüglichinstandgesetzt.

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt undAußentreppen werden im Winter geräumt und gestreut.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Verkehrswege

GefährdungenSturz auf der Ebene durch Stolperstellen,Bewegte Arbeitsmittel durch Fahrzeuge

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -40-

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr undHindernisse sind nach ASR A1.8: Verkehrswege, "4Einrichten von Verkehrswegen" gekennzeichnet.

Die Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe ASRA3.4 Anhang 1.

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oderAbdeckungen gesichert.

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren sinddie ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die ASR A1.7 Nr. 4 undNr. 5 beachtet.

Die Ausführung von kraftbetätigten Türen und Torenentspricht der ArbStättV Anhang Nr. 1.7 Abs. 7 und derASR A1.7 Nr. 7.

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und Steigleiternsind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und die ASR A1.8beachtet.

Bei Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern u.Ä. ist die BGR 177 beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten wurden unterwiesen:- Handläufe von Treppen zu benutzen,- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu halten,- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.7: Türen und Tore, InhaltBGR 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, InhaltBGR 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -41-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration

Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten

GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -42-

Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -43-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicherEignung Maschinen mit der geringsten Lärmemission(Herstellerangaben) bestellt.

Es wird geprüft, ob lärmarme Arbeitsverfahren eingesetztwerden können.

Die Lärmexposition der verschiedenen Arbeitsbereichewird ermittelt (Lärm-Belastungs-Rechner) .Die Auslösewerte in Bezug auf denTages-Lärmexpositionspegel und denSpitzenschalldruckpegel betragen:1. Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak= 137 dB(C)2. Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak= 135 dB(C).

Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) dieoberen Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak =137 dB(C) erreicht oder überschritten so sind:

- Lärmbereiche zu kennzeichnen,- ein Lärmminderungsprogramm mit technischen undorganisatorischen Maßnahmen ausgearbeitetund umgesetzt,- arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (G 20) veranlasst.

Es besteht Tragepflicht für Gehörschutz. Die Schutzwirkungdes persönlichen Gehörschutzes muss so gewählt sein,dass die maximal zulässigen Expositionswerte (TRLV LärmTeil 1, Punkt 6.2, Satz 5) nicht überschritten werden.

Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) dieunteren Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak =135 dB(C) erreicht oder überschritten, so wird:

- geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügunggestellt,- die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVLärm (Teil 1, Punkt 8) im Rahmender Unterweisung oder durch den Betriebsarztdurchgeführt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 20) angeboten.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration

Objekt: Lärm; allgemein

GefährdungenLärm am Arbeitsplatz

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -44-

Es werden technische Maßnahmen zur Lärmminderung aufden Schallübertragungswegen (z.B. Kapselung,Abschirmung) eingesetzt.

Es wird geprüft, ob organisatorische Schutzmaßnahmen (z.B. die zeitliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten oder dieVerteilung der Exposition im Wechsel auf mehrereMitarbeiter) durchführbar sind.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVLärm (Teil 1, Punkt 8) wird im Rahmen der Unterweisungoder durch den Betriebsarzt durchgeführt.

Für das Benutzen von Gehörschutz ist eineBetriebsanweisung vorhanden.Die Beschäftigten werden regelmäßig über Risiken undSchutzmaßnahmen unterwiesen und zum Tragen vonGehörschutzmittel motiviert.

Quellen:Arbeitshilfen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Lärm Teil:Allgemeines, InhaltTRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen, InhaltBGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -45-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicherEignung Maschinen mit der geringsten Vibrationsemission(nach Herstellerangaben) bestellt.

Es wird geprüft, ob vibrationsarme Arbeitsverfahreneingesetzt werden können.

Die Vibrationsexposition nach TRLV Vibration (Teil 1 Punkt6.2, Abb. 5) ist anhand von Kennwertrechnern zu ermitteln:- http://bb.osha.de/docs/gkv_calculator.xls für GKV,Hrsg.:Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam- http://www.dguv.de/ifa,Webcode: d3245, Hrsg.: Institut fürArbeitsschutz der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, dieden Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Auslösewert: A(8) = 2,5m/s² überschreiten, wird- ein Vibrationsminderungsprogramm erarbeitet undumgesetzt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 46) angeboten.

Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, dieden Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Expositionsgrenzwert:A(8) = 5 m/s² erreichen oder überschreiten, werden- Sofort-Maßnahmen ergriffen und weitereÜberschreitungen verhindert,- die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge ( G 46)organisiert und veranlasst.

Eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Werkzeugenund Maschinen, bei denen Hand-Arm-Schwingungenauftreten, ist vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVVibration (Teil 1, Punkt 8) ist im Rahmen der Unterweisungoder durch den Betriebsarzt sichergestellt.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration

Objekt: Vibration; Hand-Arm-Vibration

GefährdungenHand-Arm-Vibration durch die Nutzung von vibrierenden Arbeitsmitteln, die in der Hand gehalten odermit der Hand geführt werden

Quellen:Arbeitshilfen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Inhalt

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -46-

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen, InhaltTRLV Vibrationen Teil Allgemeines, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -47-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamElektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen insicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zurVerfügung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsichterrichtet, gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.

Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischenBetriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßiggeprüft. Die Prüfung wird dokumentiert.

Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischenStromes und die sichere Handhabung elektrischerBetriebsmittel mit Hilfe der entsprechendenBetriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein

GefährdungenGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile

Quellen:BGI 548: Elektrofachkräfte, InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, InhaltBGI/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -48-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Klimakenngrößen (Raumtemperatur,Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte, Wärmestrahlung) sindgemessen und bewertet.

Technische, organisatorische, und persönlicheSchutzmaßnahmen sind getroffen, z. B.:- Die Einsatzzeiten sind begrenzt.- Schutzbekleidung gegen Kälte oder Hitze wird zurVerfügung gestellt.- Zusätzliche Pausen sind vorgesehen.- Bei Hitzearbeit werden Getränke zur Verfügung gestellt.- Ein Hautschutzplan ist erstellt und durchgesetzt.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden beiTätigkeiten mit extremer Hitze- oder Kältebalastung nachder ArbMedVV Anhang Teil 3 vor Beginn der Beschäftigungund in regelmäßigen Abständen durchgeführt.

Für die Untersuchungsanlässe und -fristen werdenberücksichtigt:- bei Hitzearbeiten die Handlungsanleitung BGI/GUV-I504-30,- bei Kältearbeiten die Handlungsanleitung BGI/GUV-I504-21.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Hitze- oder Kältearbeit

GefährdungenHitze oder Kälte

Quellen:BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGI/GUV-I 504-30: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge 'Hitze', TitelVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -49-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEinrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sindvorhanden und Zurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben festeEinbauten für Werkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne(Ladebordwände) sind mit Tritten und Griffen zumAuf-/Absteigen von den Ladeflächen ausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste,trennende Einrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z.B. Gitter, Netz oder Wand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mitSonderaufbauten gewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstrainingangeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. miteiner Warnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern vonLKW´s mit Ladebordwänden werden Schutzschuhe zurVerfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen vonFahrzeugen und eine Betriebsanweisung für Arbeiten mitder Hubladebühne (Ladebordwand) an Fahrzeugenvorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der UnterweisungshilfenMerkblatt T 17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der BGI 649 zurLadungssicherung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Kraftfahrzeuge

GefährdungenOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Quellen:Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -50-

BGV D29: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeBGG 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -51-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Leitern und Tritte

GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -52-

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -53-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Lager

Tätigkeit: Lagerarbeiten

Objekt: Leitern und Tritte

GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -54-

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -55-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAusreichende Dimensionierung und geeignete Aufstellungsicherstellen

Regale gegen Umstürzen geeignet sichern (z. B. durchBefestigen)

Regalkennzeichnung bei Fachlasten >200 kg bzw.Feldlasten >1000 kg

Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung beiLagerung auf Zwischenböden, Gallerien und Lagerräumen,unter denen sich andere Räume befinden

Kleinteile in Behältnisse einlagern

Lagergut und Lagergutabmessungen bei Auswahl derRegale beachten

Geeignete Aufstiege zur Verfügung stellen und benutzen

Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchteneinhalten

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Lager

Tätigkeit: Lagerarbeiten

Objekt: Regale

GefährdungenStandsicherheit und Tragfähigkeit

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -56-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamGeeignete handbetriebene Transportmittel werden zurVerfügung gestellt; siehe Prüfliste PL 25.

Die Mitarbeiter werden z. B. anhand der BGI 582 Nr. 5 und6 unterwiesen.

Die Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung sind regelmäßigvon befähigten Personen (Sachkundigen) an Hand derBetriebsanleitung geprüft.Die Prüfungen sind dokumentiert; Mängel sind beseitigt.Empfehlung für die Prüffrist, wenn in Betriebsanleitungennicht genannt: 1 Jahr.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Lager

Tätigkeit: Lagerarbeiten

Objekt: Transportmittel, handbetrieben

GefährdungenLastabsturz,Quetschen durch Transport- und Arbeitsmittel

Quellen:BGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, TitelPL 025: Handbetriebene TransportmittelTRBS 1203: Befähigte Personen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -57-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Gefahrstoffe; allgemein“ ist beachtet.

Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sindgetroffen.

Die Maschinen und Anlagen entsprechen der TRGS 430:4.1 TechnischeMaßnahmen.

Technische Schutzmaßnahmen zur Einhaltung derArbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) sind getroffen.

Der Raum ist sehr gut be- und entlüftet (auch imBodenbereich).

Feuer- und Explosionsschutzmaßnahmen sowieMaßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen sindgetroffen.

Ein Hautschutzplan ist erstellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrille und Handschuhe zur Verfügunggestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitGummilösungen und eine Betriebsanweisung für dasArbeiten mit Isocyanaten vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die erforderlichen Maßnahmenfür Arbeiten mit Gummilösungen und Isocyanate anhandder arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungenunterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Gefahrstoffe

Objekt: Beschichtungen mit PUR-Kunststoffen (Gummilack)

GefährdungenIsocyanate,LösemittelHaut- und Atemwegskontakt,Explosionsfähige Atmosphäre

Quellen:Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRGS 430: Isocyanate Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen, InhaltTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, InhaltBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -58-

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -59-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEin Hautschutzplan ist erstellt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Auswahl der Schutzhandschuhe ist mit Hilfe desOnline-Portals BASIS erfolgt (www.basis-bgetem.de).Geeignete Schutzhandschuhe sind mit HilfedesOnline-Portals BASIS ausgewählt und bereitgestellt.

Die Mitarbeiter sind anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; dieUnterweisung ist dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Gefahrstoffe

Objekt: Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen

GefährdungenGefahr von Hauterkrankungen durch häufige Nass-, Feuchtarbeit

Quellen:BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -60-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Sofern möglich, wird Gips ohne Zusätze vonbekanntermaßen sensibilisierenden Stoffen eingesetzt (z.B. Formaldehyd). Herstellerauskunft über eingesetztenGips einholen.

Das Objekt Persönliche Schutzausrüstung (PSA) istbeachtet. Geeignete Schutzhandschuhe (sieheProduktdateblatt) sowie Augenschutz (Schutzbrille oderSichtscheibe) werden zur Verfügung gestellt.

Die Auswahl der Schutzhandschuhe ist mit Hilfe desOnline-Portals BASIS erfolgt (www.basis-bgetem.de).

Ein Hautschutzplan ist erstellt.

Fräs- und Schleifarbeiten finden nur bei wirksamerArbeitsplatzabsaugung statt.

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Gips ist eingehalten.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge (G 1.4 AllgemeineStaubbelastung) ist organisiert.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Gefahrstoffe

Objekt: Gipsstäube

GefährdungenGefährdung der Haut und Atemwege durch sensibilisierende InhaltsstoffeGefährdung der Augen durch wegfliegende grobe PartikelInhalative Gefährdung durch Gipsstäube

Quellen:BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen,TitelVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -61-

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -62-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Beschaffung technischer Arbeitsmittel istbeachtet.

Die Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person istorganisiert.

Die Mitarbeite sind unterwiesen;Sicherheitshinweis "Bunsenbrenner";die Unterweisung ist dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Handarbeit

Objekt: Bunsenbrenner

GefährdungenVerbrennung an heißer Flamme oder Werkstücken,Brand durch unkontrolliert austretendes Brenngas

Quellen:BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, Titelseite

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -63-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie BGI 533 ist beachtet.

Es werden für die verschiedenen Arbeiten jeweilsgeeignete Werkzeuge zur Verfügung gestellt. Bei derBeschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte (z. B.Gewicht, Griff) berücksichtigt. Nach Möglichkeit werdenWerkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.

Die Werkzeuge werden sicher aufbewahrt und transportiert.

Die Werkzeuge werden regelmäßig kontrolliert, gepflegtund gewartet.Beschädigte Werkzeuge werden eingezogen undfachgerecht repariert.

Beim Einsatz von Messern mit feststehender Klinge werdenSchnittschutzhandschuhe zur Verfügung gestellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen (siehe TestbogenWerkzeug ABL 009).

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Handarbeit

Objekt: Handwerkzeuge; Orthopädie, Schuhe

GefährdungenSchadhafte oder ungeeignete WerkzeugeUnsachgemäße Aufbewahrung

Quellen:BGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, InhaltsverzeichnisS 031: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Orthopädie-Schuhtechnik, InhaltsverzeichnisABL 009: Werkzeug, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -64-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.

Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.

Betriebsanweisung ist erstellt.

Das Objekt "Lärm" ist beachtet.

Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Bandsäge

GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub

Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -65-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.4.2,sind erfüllt.

Unverzüglicher Austausch beschädigter Schleifbänder istorganisiert.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.

PSA (Schutzbrille und Schutzhandschuhe) steht zurVerfügung.

Objekt "Holzstäube" ist beachtet.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine; Orthopädie

GefährdungenSchleifverletzungen an den Händen

Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -66-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7sind erfüllt.

Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)

GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne

Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -67-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet. Der Kompressorwird in einem separaten Raum betrieben.

Die Armaturen zur Veränderung des Abblasdrucks sindverplombt.

Der Verdichter ist so aufgestellt, dass das Ansaugen vonleicht entzündlichen und entzündlichen Gasen undDämpfen ausgeschlossen ist.

Bewegliche Antriebsteile (Keilriemen, Lüfterräder, usw.)sind verkleidet.

Die Prüfbescheinigung ist am Betriebsort vorhanden.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es ist Gehörschutz zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitKompressoren für Drucklufterzeugung vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Sicherheitseinrichtungen werden auf Wirksamkeit geprüftund die Funktionsfähigkeit wird erhalten.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Druckluftbehälter mit Kompressor

GefährdungenUngeschützt bewegte Maschinenteile,Unkontrolliert bewegte Teile durch Zerknall des Druckbehälters

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -68-

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -69-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamElektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen insicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zurVerfügung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsichterrichtet, gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.

Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischenBetriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßiggeprüft. Die Prüfung wird dokumentiert.

Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischenStromes und die sichere Handhabung elektrischerBetriebsmittel mit Hilfe der entsprechendenBetriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein

GefährdungenGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile

Quellen:BGI 548: Elektrofachkräfte, InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, InhaltBGI/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -70-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Ortsfeste Geräte sind zusätzlich mit überdecktemFußschalter ohne Selbsthaltung ausgerüstet.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisungshilfe Broschüre S 031, Kapitel 5.6"Pneumatische Tacker und Nagler";Unterweisung wird dokumentiert.

Verbot nach BGR 500, Kapitel 2.16, Abschnitt 3.3.2 Nr.2 istbeachtet.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Elektrotacker, Drucklufttacker

Gefährdungenunbeabsichtigtes Auslösen, Stichverletzungen

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: undSchuhmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -71-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGI 603, Kapitel 3 - 8sind erfüllt.

Bei Einsatz von Dieselstaplern ist das Objekt "Fahrzeuge ingeschlossenen Räumen; Dieselmotoremissionen"beachtet.

Eine schriftliche Beauftragung ist erfolgt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe: BGI 603 "Leitfaden fürden Umgang mit Gabelstaplern"). Die Unterweisung wirddokumentiert.

Eine tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste findet statt.

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen sindorganisiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)

GefährdungenVerletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäßeBenutzung, Absturz, Umkippen, Dieselmotoremissionen

Quellen:BGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteBGG 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz undFahrerstand, TitelPL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)BGI 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -72-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs stehen die notwendigen Pläne über den Verlauf vonLeitungen zur Verfügung.

Es werden Bohrhämmer und Bohrmaschinen mitRutschkupplung zur Verfügung gestellt.

Bei zur Verfügung gestellten Bohrhämmern undBohrmaschinen, die mehr als 2 kg wiegen, ist ein zweiterGriff vorhanden.

Einwirkungen durch Vibrationen begrenzen (z. B. täglicheEinsatzzeit festlegen).

Es ist ein Leitungssuchgerät zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit mit Bohrhämmernund Bohrmaschinen ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Bohrhämmernund Bohrmaschinen mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Handbohrmaschine, Bohrhammer

GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch Umschlagen der Maschine,bewegte Teile durch rotierenden Bohrer,gefährliche Körperströme durch Anbohren von Leitungen,Hand-Arm-Vibration durch Halten der Maschine beim Arbeiten,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten

Quellen:AB 001: Werkzeug, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -73-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAllgemeine Sicherheitsanforderungen an Maschinenbeachten

Selbsttätig wirkende Arretierung des Hebels in obererStellung

Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,Nachschlagsicherung) vorsehen

Niederhalter immer richtig einstellen

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Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Handhebelschere

GefährdungenVerletzungsgefahr durch zurückschlagenden oder vorkippenden Handhebel

Quellen:Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -74-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Geräte sind bis auf die Luftaustrittsstelle durch Metallkorboder Gitter gegen unbeabsichtigtes Berühren heißerOberflächen geschützt.

Sichere Ablage der Geräte ist gewährleistet.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen (UnterweisungshilfeBroschüre S031, Kapitel 5.5 "Heißluftgeräte undOberlederbügeleisen"; die Unterweisung ist dokumentiert.

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Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Heißluftgeräte, Fön

GefährdungenVerbrennungen

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -75-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Notbefehlseinrichtung (ab Baujahr 1992) ist vorhanden.

Maschine wird mit wirksamer Absaugung betrieben.

Betriebsanweisung ist erstellt.

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen;Unterweisungshilfe "Sicheres Arbeiten anAusputzmaschinen";Unterweisung wird dokumentiert.

Verbot nach BGR 500, Kapitel 2.16, Abschnitt 3.3.1 Nr.2 istbeachtet.

Objekt "Lärm" ist beachtet.

Objekt "Holzstäube" ist beachtet.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Kombinierte Ausputzmaschine (Schuhmacherausputzmaschine)

GefährdungenVerletzungen durch rotierende Werkzeuge, Brandgefahr, Atemwegserkrankungen

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: undSchuhmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -76-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamNur geeignete Kreissägeblätter verwenden, wenn möglichlärmgeminderte Sägeblätter einsetzen, und schadhafteaussondern.

Geeignete Vorschubgeschwindigkeit / Drehzahl benutzen,höchstzulässige Drehzahl beachten.

Spaltkeil benutzen und einstellen, Schutzhaubeverwenden.

Absaugung einschalten, auf Funktion achten.

Geeignete Hilfsmittel, wie Besäumniederhalter,Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag verwenden.

Schablone und Abweisleiste benutzen.

Beim Einsatzschneiden Queranschlag / Niederhalterverwenden, anschließend Spaltkeil und Abdeckhaubeanbringen.

Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen undbenutzen.

Sägeblatt auch unter dem Tisch verkleiden.

Kreissägen mit Not-Aus-Einrichtungen und Sicherunggegen Wiederanlauf beschaffen lassen.

Vorhandene Einzugswalzen müssen verkleidet sein.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Kreissäge

Gefährdungenfalscher Umgang, nicht ordnungsgemäße Maschinen

Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - TitelTRGS 553: Holzstaub, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -77-

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -78-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung undNotbefehlseinrichtung (ab Baujahr 1987) sind vorhanden.

Abstand zwischen beweglichem Teil und Maschinengestellbeträgt min. 25 mm oder ist durch Faltenbalg gesichert.

Handschutzmaßnahmen sind getroffen und während desBetriebes wirksam.

Betriebsanweisung ist erstellt.

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen;Unterweisungshilfe Broschüre S031, Kapitel 5.11"Kombinierte Absatz- und Sohlenpressen";Unterweisung wird dokumentiert.

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Person findet statt.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Leder- und Schuhpresse

GefährdungenQuetschstellen durch Schließbewegung, Öffnungsbewegung

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: undSchuhmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -79-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Zahnräder am Handantrieb sind verdeckt.

Verstellbare Schutzkappe am Rundmesser ist aufMaterialstärke eingestellt.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.

Staubansammlungen werden mindestens arbeitstäglichbeseitigt.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Lederbeschärf- und beschneidmaschine

GefährdungenEinzugs-, Schnitt- und Quetschgefahr

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: undSchuhmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -80-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Zahnräder am Handantrieb sind verdeckt.

Der nicht benutzte Teil des Messers ist verdeckt.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.

Staubansammlungen werden mindestens arbeitstäglichbeseitigt.

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Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Lederspalt- und egalisiermaschine

GefährdungenQuetsch- und Schnittverletzungen im Werkzeugbereich

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: undSchuhmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -81-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSGV, 9.ProdSV: Neunte Verordnung zumProduktsicherheitsgesetz, CE-Kennzeichnung,Konformitätserklärung.

Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder sichern(abdecken).

Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal beseitigenlassen (Betriebsanleitung beachten).

Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst beginnen,wenn die Gefahr bringende Bewegung zum Stillstandgekommen und ein unbefugtes, irrtümliches Ingangsetzenvermieden ist.

Betreten des Maschinenraumes nur beiMaschinenstillstand.

Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in Ganggesetzt werden kann, solange sich noch Personen imBearbeitungsraum befinden.

Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten, Verhaltenbei Störungen, etc.) und Mitarbeiter regelmäßigunterweisen.

Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen.

Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.Stapelvorrichtungen).

Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen(Ausführung siehe DIN 31003).

Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zugestalten, dass keine Gefährdung für den Bedienerausgeht.

Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche undrückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mitPersonenschutzfunktion absichern.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Maschinen, allgemein

Gefährdungenungeschützt bewegte Maschinenteile,unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -82-

Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass dieSchutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird.

Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,gefahrlos und leicht erreichbar sind.

Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr duchAusfall und Widerkehr elektrischer Energie.

Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutiggekennzeichnet und leicht erreichbar sein.

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Persondurchführen lassen.

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von UnfallverhütungsvorschriftenNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -83-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDer Laser ist gekennzeichnet.

Der Laser wird nach den Vorgaben des Herstellersbetrieben.

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt durch eine fachkundigePerson gemäß OStrV.

Die Expositionsgrenzwerte der OStrV sind eingehalten.

Die Schutzmaßnahmen gemäß § 7 OStrV und BGV B2,insbesondere Einrichten, Kennzeichnung und Abgrenzungeines Laserbereiches, sind entsprechend der Laserklassefestgelegt.

Es werden möglichst nur Laser der Klassen 1, 1M, 2, 2Meingesetzt.

Laser der Klassen 3R, 3B und 4 sind angemeldet und einsachkundiger Laserschutzbeauftragter nach § 5 OStrV istbestellt.

Die Laser werden wiederkehrend durch befähigte Personenoder z. B. durch den Hersteller nachBetriebssicherheitsverordnung geprüft.

Geeignete Laserschutz- und Justierbrillen gemäß EN 207und EN 208 werden verwendet (BGI 5092).

Der Strahl verläuft nicht in Augenhöhe.

Der Mitarbeiter blickt nicht in den offenen Strahlengangbzw. vermeidet es, in den Laserstrahl zu blicken und richtetden Laser auch nicht auf Menschen.

Für Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 ist eineBetriebsanweisung erstellt.

Die Mitarbeiter sind gemäß § 8 OStrV unterwiesen.

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Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Messlaser

GefährdungenSchwere Schädigung von Haut und Augen durch Laser der Klasse 3R oder 3B

Quellen:Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), TitelseiteVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), TitelBGI 5092: Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen, TitelErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -84-

BGV B2: Laserstrahlung, TitelseiteBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -85-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Fingerschutzeinrichtung ist vorhanden (ausgenommenMaschinen zur Schuhreparatur).

Keilriemenauflaufstellen sind durch Verdeckung gesichert.

Fadengeber ist mit abweisender Schutzeinrichtungversehen (ausgenommen Maschinen zur Schuhreparatur).

Unbeabsichtigtes in Gang setzen durch Vorlegen desWerkstückes ist verhindert.

Fußschalter zum in Gang setzen der Maschine istüberdeckt.

Betriebsanweisung ist erstellt.

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen;Unterweisungshilfe "Sicherer Umgang mit Näh- undSteppmaschinen";Unterweisung wird dokumentiert.

Verbot nach BGR 500, Kapitel 2.16, Abschnitt 3.3.2 Nr.1 istbeachtet.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Nähmaschine, Schuhmacher-, Schaft-, Zick-Zack-, Stepp-Stich-

GefährdungenStich- und Durchnähverletzungen an Hand und Fingern

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.16 : Betreiben von Lederverarbeitungs: undSchuhmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -86-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Sicherheitshinweis "Poliermaschine";Unterweisung wird dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Poliermaschine

GefährdungenHautbelastung durch Polierpasten, Aufwickeln langer Haare, Schals usw. auf rotierende Teile

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -87-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Abstand Treiber - Amboss max. 4 mm, sonstSicherheitshub, Verkleidung, Zweihand-Schaltung oderEinhand-Schaltung mit selbsttätiger Rückstellung (nurwenn Halten mit beiden Händen außerhalb desGefahrbereiches gewährleistet ist) umgesetzt.

Mitarbeiter werden unterwiesen;sichere Handhaltung und Grifftechnik wird geübt;Unterweisung wird dokumentiert.

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Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Revolverösenmaschine

GefährdungenQuetschstellen im Werkzeugbereich

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -88-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas bewegliche Obermesser mit Gegengewicht versehen,um selbständiges Niedergehen zu verhindern (Foto).

Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,Nachschlagsicherung) muss vorhanden sein.

Sicht auf die Schnittlinie darf nicht behindert sein.

Geeignete Sicherung für den Messerbalken in der hochgestellten Stellung sicherstellen.

Rückseite der Schere sichern, wenn hineingegriffenwerden kann.

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Schlag-, Tafelschere

GefährdungenUnfallgefahr; Sicherungseinrichtungen defekt, nicht vorhanden; zurückschlagender oder vorkippenderHandhebel

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der Metallbearbeitung,Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -89-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.

Das Befestigen von Schleifwerkzeugen wird nur von darinunterwiesenen Personen vorgenommen, die über daserforderliche Fachwissen verfügen.

Für die Bearbeitung von Aluminium werden dieMaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beachtet.BGR 109, Punkt 4

Die vorhandenen Schleifböcke haben eine nachstellbareSchutzhaube und Werkstückauflage.Hinweis:- Öffnungswinkel der Schutzhaube max. 90°- Schutzhaube muss den Schleifkörper allseitigumschließen

Es werden, wenn notwendig, geprüfte Absauganlagen oderIndustriestaubsauger eingesetzt.

Die zur Verfügung gestellten Schleifkörper entsprechen:- aus gebundenem Schleifmittel der Norm DIN ISO 525oder DIN ISO 603- mit Schleifbelag aus Diamant oder Bornitrid der Norm DINISO 6104- aus Schleifmittel auf Unterlagen der Norm DIN ISO 16057,DIN ISO 5429 oder DIN ISO 15635.

Originalspannflansche, dafür benötigte Einrichtungen , eineZwischenlage aus weichem oder elastischem Werkstoffund notwendige Werkzeuge (z.B. Maulschlüssel) werdenzur Verfügung gestellt.

Zum Abrichten sind Abziehsteine, Abrichtrollen oderDiamantabrichter zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrille und Gehörschutz zur Verfügung

Betrieblicher Katalog: Orthopädie

Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Schleifbock

GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Teile,Schleifkörper und Schleifkörner,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten,Gefahrstoffe (Stäube) durch Schleifarbeit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -90-

gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten amSchleifbock vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 543: Schleifer, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -91-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs wurden staubfreie bzw. staubarme Verfahrenausgewählt.

Eine Explosionsschutz – Dokumentation für Holz- undKunststoffstäube ist vorhanden.(Bsp. Explosionsschutz – Dokumentation)

Absauganlagen sind vorhanden.

Alle Anlagenteile und die Absauganlage inklusive desAbsaugrohres sind geerdet.

Die Staubquellen sind staubdicht gekapselt und werdenunter Unterdruck betrieben.

Die Räume sind so ausgeführt, dass sich keine Stäube anWänden und der Decke absetzen können.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHolzstaub vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Der Zustand der technischen Schutzmaßnahmen gegengefährliche Stäube wird regelmäßig überprüft.

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Arbeitsbereich: Werkstatt

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff

GefährdungenGesundheitsgefährdung durch Stäube,Brandgefährdung durch Stäube,Explosionsfähige Atmosphäre

Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisTRGS 553: Holzstaub, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -92-

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -93-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Es sind leicht erreichbare Notausschalter installiert (z.B.Fußtaster).

Die Tischbohrmaschinen sind an der Werkbankverschraubt.

Es werden notwendige Spannmittel zur Verfügung gestellt(z.B. Schraubstöcke, Spannpratzen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und ggf. Haarschutz z.B. Haarnetzezur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten an Tisch-und Ständerbohrmaschinen vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine

GefährdungenUngeschützt bewegte Teile durch offenen Riementrieb, rotierende Bohrspindel und Bohrer,Unkontrolliert bewegte Teile durch Späne und Werkstücke,Oberflächenbeschaffenheit der Späne

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 547: Handwerker, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -94-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.

Arbeiten auf der Tischfräsmaschine werden in der Regel imHandvorschub durchgeführt; auch das Arbeiten mit einemVorschubapparat gilt als Handvorschub.

Auf der Tischfräsmaschine nur für Handvorschub geeigneteWerkzeuge verwenden, die mit dem BG-Test-Prüfzeichenoder der Aufschrift "HANDVORSCHUB"(Spandickenbegrenzung max. 1,1 mm) gekennzeichnetsind.

Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen.

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Objekt: Tischfräsmaschine

GefährdungenHand- und Körperverletzungen, Fingerverlust durch Berühren des Fräsers, Schnittverletzungen

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -95-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Leicht erreichbarer Not-Aus-Schalter ist vorhanden.

Bremseinrichtung, die die Maschine innerhalb von 10 sstillsetzt, ist vorhanden.

Unterspannungsschutz (nach Wegfall und Wiederkehr derNetzspannung kein selbständiges Anlaufen der Maschine)ist vorhanden.

Geprüfte Absauganlage ist vorhanden.

Bodenbelag ist rutschhemmend.

Betriebsanweisung ist erstellt.

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.

Persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz,Gehörschutz) steht zur Verfügung.

Objekt "Lärm" ist beachtet.

Objekt "Holzstäube" ist beachtet.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Trichterfräsmaschine, Titanfräse, Schaftfräse

Gefährdungenungesicherte Fräserwelle und Werkzeuge, Erfassen von Kleidung und Körperteilen,Atemwegserkrankungen

Quellen:BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -96-

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Sicherheitshinweis "Vakuum-Tiefziehgerät";Unterweisung wird dokumentiert.

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Tätigkeit: Maschinen und Anlagen

Objekt: Vakuum-Tiefziehgerät

GefährdungenHand- und Fingerverbrennungen, heiße Oberflächen, Implosion

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -97-