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Erste Beurteilung vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift Wiederholte Beurteilung vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift vom: __________________ ________________________ Datum, Unterschrift Gefährdungsbeurteilung Betrieb: Metallbearbeitung Abteilung: Ersteller/in: Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite - 1 -

Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

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Erste Beurteilung

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

Wiederholte Beurteilung

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

vom: __________________

________________________Datum, Unterschrift

Gefährdungsbeurteilung

Betrieb: Metallbearbeitung

Abteilung:

Ersteller/in:

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -1-

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Inhaltsverzeichnis

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung................................................. 5

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation............................................. 5

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren...................................................................... 5

Arbeitsmedizinische Vorsorge.................................................................................... 5

Arbeitsschutzausschuss (ASA).................................................................................. 7

Auslandseinsatz........................................................................................................... 8

Beschaffung technischer Arbeitsmittel.................................................................... 10

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.................................................... 12

Brandschutz............................................................................................................... 14

Erste Hilfe................................................................................................................... 16

Fremdfirmen............................................................................................................... 18

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)..................................................................... 20

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte..................................................................... 22

Prüfung....................................................................................................................... 23

Sicherheitsbeauftragte.............................................................................................. 25

Unternehmermodell................................................................................................... 26

Unterweisungen der Mitarbeiter............................................................................... 27

Zeitarbeit..................................................................................................................... 28

Arbeitsbereich: Büro.................................................................................. 28

Tätigkeit: Büro- und Bildschirmarbeit.................................................................... 28

Bildschirmarbeitsplätze............................................................................................. 29

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes.............................. 29

Tätigkeit: Arbeitsstätte.............................................................................................. 29

Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume........................................................................ 30

Notausgänge, Rettungswege, Fluchtwege............................................................. 32

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung............................................. 33

Verkehrswege............................................................................................................ 35

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration.................. 36

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten................................................ 37

Lärm; allgemein......................................................................................................... 39

Vibration; Hand-Arm-Vibration................................................................................. 41

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten...................................................................... 42

Arbeitsplätze mit Absturzgefahr (ohne Bauarbeiten)............................................ 43

Druckluftbehälter mit Kompressor........................................................................... 45

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -2-

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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein................................................ 47

Kraftfahrzeuge........................................................................................................... 48

Leitern und Tritte........................................................................................................ 50

Arbeitsbereich: Instandhaltung................................................................ 51

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten............................................................. 51

Arbeitsbühnen für Gabelstapler............................................................................... 52

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein................................................ 53

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten an aktiven Teilen.................... 54

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten in der Nähe aktiver Teile........56

Elektrische Anlagen, Arbeiten an .... Organisation / Personal.............................. 57

Elektrischer Prüfplatz/ Prüftafel................................................................................ 58

Flüssiggas; Kleininstallation..................................................................................... 59

Gefahrstoffe; Elektroinstallation............................................................................... 61

Handbohrmaschine, Bohrhammer........................................................................... 63

Handwerkzeuge......................................................................................................... 64

Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen............................................................... 66

Hochgelegene Arbeitsplätze auf Baustellen........................................................... 67

Krane.......................................................................................................................... 68

Leitern und Tritte........................................................................................................ 70

Lichtbogenschweißgerät........................................................................................... 72

Winden, Hub- und Zuggeräte................................................................................... 73

Arbeitsbereich: Lackiererei....................................................................... 73

Tätigkeit: Lackieren.................................................................................................... 73

Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)............................................. 74

Gefahrstoffe, Ab- und Umfüllen................................................................................ 76

Gefahrstoffe, Abfallbehandlung................................................................................ 78

Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz............................................................. 79

Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport.............................................................. 80

Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern...........82

Arbeitsbereich: Lager/ Versand................................................................ 83

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit................................................................... 83

Dieselmotoremissionen............................................................................................. 84

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)...................................................... 85

Flüssiggasbetriebene Handschrumpfgeräte........................................................... 86

Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern...........88

Hebebühne, Hubarbeitsbühne................................................................................. 90

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten................................................ 92Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -3-

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Krane.......................................................................................................................... 94

Ladebrücken.............................................................................................................. 96

Laderampen............................................................................................................... 97

Ladestelle (Einzelplatz) für Elektrofahrzeuge......................................................... 98

Lagern: Regale/Regalbühnen................................................................................ 100

Lagern: Stapel......................................................................................................... 102

Mitgänger-Flurförderzeuge, kraftbetrieben........................................................... 103

Presscontainer/ Müllpressen.................................................................................. 104

Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen........................ 106

Arbeitsbereich: Stanzerei........................................................................ 107

Tätigkeit: Stanzen..................................................................................................... 107

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler).................................................... 108

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.............................................. 109

Krane......................................................................................................................... 111

Kühlschmierstoffe (KSS)......................................................................................... 113

Ladestelle (Einzelplatz) für Elektrofahrzeuge....................................................... 115

Mitgänger-Flurförderzeuge, kraftbetrieben........................................................... 117

Presse, Exzenter...................................................................................................... 118

Presse, Hydraulik..................................................................................................... 119

Stanzautomat und Stufenpresse mit Abroller, Vorschubeinrichtungen undZerhacker................................................................................................................. 120

Arbeitsbereich: Werkzeugbau................................................................ 121

Tätigkeit: Metallbearbeitung ................................................................................... 121

Bandsäge................................................................................................................. 122

Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine.......................................................... 123

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank).................................................... 125

Erodiermaschinen................................................................................................... 126

Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung............................................................. 127

Fräsmaschine, Metallbearbeitung......................................................................... 128

Handspindelpresse.................................................................................................. 129

Handwerkzeuge....................................................................................................... 130

Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.............................................. 132

Krane........................................................................................................................ 134

Kühlschmierstoffe (KSS)......................................................................................... 136

Schleifbock............................................................................................................... 138

Winden, Hub- und Zuggeräte................................................................................. 140

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -4-

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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -5-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDurch die Gefährdungsbeurteilung wurde ermittelt, obBeschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen oder mitGefahrstoffen umgehen, die eine arbeitsmedizinischeVorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschuntersuchung)erforderlich machen.Die Durchführung von Eignungs- oderTauglichkeitsuntersuchungen erfolgt entweder- aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen (z. B.Jugendarbeitsschutzgesetz, Röntgenverordnung,Strahlenschutzverordnung, Fahrerlaubnisverordnung) oder- aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers(Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag).

Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird diePflichtvorsorge der Mitarbeiter veranlasst. Diese werden alsErst- und Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständendurchgeführt.

Über die Pflichtvorsorge wird eine Vorsorgekartei mitAngaben über Anlass, Tagund Ergebnis jederUntersuchung geführt.

Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird dieAngebotsvorsorge den Mitarbeiter angeboten. Diesewerden als Erst- und Nachuntersuchung in regelmäßigenAbständen durchgeführt.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet während derArbeitszeit statt.

Die Beschäftigten sind darüber informiert, daß SieWunschuntersuchungen wahrnehmen können.

Die Fristen für die Veranlassung der arbeitsmedizinischenVorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Regel AMR 2.1(www.baua.de) sind eingehalten.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Arbeitsmedizinische Vorsorge

GefährdungenDurch fehlende medizinische Vorsorge Nichterkennen von Erkrankungen

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -6-

Page 7: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -7-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAn der ASA-Sitzung nehmen regelmäßig teil:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- der Betriebsarzt,- die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und- die Sicherheitsbeauftragten

Hinweis:- Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert dasArbeitssicherheitsgesetz § 11 den Unternehmer auf, einenArbeitsschutzausschuss zu bilden.

Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen,um Anliegen des Arbeitsschutzes oder der Unfallverhütungzu beraten.

Die Einladung zu den ASA-Sitzungen erfolgt durch denArbeitgeber oder einen Beauftragten.

Die ASA-Sitzungen werden durch die Fachkraft fürArbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorbereitet undausgewertet.

Die Ergebnisse der Besprechungen sind schriftlichfestgehalten.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Arbeitsschutzausschuss (ASA)

GefährdungenOrganisatorische Mängel

Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -8-

Page 9: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHilfestellung bei längerer Abwesenheit von derheimatlichen Wohnung insbesondere für Singles

den Landesvorstellungen entsprechendes Verhalten undreligiöse Wertvorstellungen erlernen (interkulturellesTraining)

Schulung der Mitarbeiter/-innen über situationsgerechtesVerhalten (z. B. an religiösen Versammlungsstätten, beiUmweltkatastrophen, bei Unfällen, Trunkenheit,Erkrankungen, bei Raub, Diebstahl von Fahrzeugen,Verkehrsunfällen, bei Geiselnahme, bei Demonstrationen,bei Sicherheitskontrollen, bei Überfällen durch bewaffneteBanden, bei plötzlichem Kriegsausbruch, politischemMachtwechsel, Aufständen)

Schulung der Mitarbeiter/-innen über Zollformalitäten,Carnets, zollrechtliche Probleme, Ein- / Ausfuhr vonDevisen, Strafrechtliche Vorschriften

doppelseitige Visitenkarten (Landessprache und Englisch)

mehrere Reisepässe und mehrere Kreditkarten mitgenügend Limit zur Verfügung stellen

Anlaufstellen für Notfallsituationen bekanntgeben

Reisemerkblätter mit Sicherheitshinweisen mitgeben

Rechtzeitig notwendige Impfungen veranlassen undvorbeugende Medizin der/dem Mitarbeiterin/Mitarbeiterbewusst machen.Entsprechende Reiseapotheke zusammenstellen.Geomedizinische Kenntnisse stärken.

Wechselnde epidemiologische Risiken beachten.

Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichenGrundsatz G 35

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Auslandseinsatz

Gefährdungengesundheitliche Risiken (z. B. Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene, Tiere, Insekten)psychische Belastungen (z. B. Zeitumstellung, fremde Kultur und Sprache, Trennung von der Familie)unsichere/gefährliche Arbeitssituationen (z. B. ungeeignete Arbeitsmittel)unsichere/gefährliche Landessituationen (z. B. Putsche, Terroranschläge, Entführungen, Raub,Diebstahl)Nicht situationsgerechter Umgang mit Behörden, Ordnungskräften, hohen „Persönlichkeiten“

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -9-

Page 10: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Versicherungsschutz abklären (BG-Schutz, evtl. separateAuslandsunfallversicherung, Rückholversicherung)

Sicherstellung von eventuell notwendig werdendermedizinischer Versorgung vor Ort und einenNotfallplan für kritische Situationen (z. B. fluchtartigemVerlassen des Landes) erstellen.

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -10-

Page 11: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Vorgaben zum Arbeitsschutz werden ermittelt.Hinweis:- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können beiBedarf mit einbezogen werden- Maßgebliche Anforderungen können mit Hilfe derBerufsgenossenschaft sowie derArbeitsschutzbehörde ermittelt werden. Anforderungenkönnen sich auch aus DGUV-I, DGUV-R(www.dguv.de) oder Expositionsbeschreibungen(http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/fachinformationen/gefahrstoffe/messungen-1) ergeben

Vorgaben zum Arbeitsschutz werden schriftlich in die Verträgemit den Lieferanten aufgenommen.

Es werden technische Arbeitsmittel bestellt, die demProduktsicherheitsgesetz und dem jeweiligen Stand derTechnik (Normen) entsprechen:- mit CE- Kennzeichen,- Konformitätserklärung des Herstellers,- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,- Angaben z. B. von Geräusch- und Vibrationsemissionswerten(gilt auch für Eigenbaumaschinen).

Vor der Inbetriebnahme wird die sicherheitstechnischeAbnahme hinsichtlich der Einhaltung der vertraglichfestgelegten Sicherheitsanforderungen, gegebenenfalls unterEinbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und desBetriebsarztes, durchgeführt.

Die notwendige PSA wird vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln beschafft und bereitgestellt.

Es ist mit Hilfe der Betriebsanleitung eine Betriebsanweisungfür das Arbeitsmittel erstellt worden.

Die Beschäftigten werden vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln über den Umgang mit diesenunterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Beschaffung technischer Arbeitsmittel

GefährdungenSicherheitstechnisch mangelhafte Arbeitsmittel

Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -11-

Page 12: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -12-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie sicherheitstechnische und arbeitsmedizinischeBetreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte undFachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.

Die Aufgaben und der Umfang der Betreuung sind ermittelt.Sie richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten unddem gewählten Betreuungsmodell:

Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die dieRegelbetreuung gewählt haben, besteht die Betreuung ausGrundbetreuung und anlassbezogenen Betreuungen nachAnlage 1 der DGUV Vorschrift 2.

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die dieRegelbetreuung gewählt haben, errechnet sich dieGrundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. DieAufgaben und Leistungen sowie der zeitliche Umfang derzusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung sind ermitteltund festgelegt (mögliche Aufgabenfelder siehe Anhang 4der DGUV Vorschrift 2).

Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die dasUnternehmermodell gewählt haben, gilt Anlage 3 derDGUV Vorschrift 2 mit bedarfsorientierter Betreuung.

Eine Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft fürArbeitssicherheit hat statt gefunden.

Die Ergebnisse sind schriftlich dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

GefährdungenMängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in arbeitsmedizinischen undgesundheitlichen Fragen, z.B. arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkendeGesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Sucht, Depression, Berufskrankheiten,psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, Erste Hilfe.Unzureichende Beratung in sicherheitstechnischen Fragen, z. B. bei der Planung und Gestaltung vonArbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, bei der Prävention von Unfällen, Berufserkrankungen undarbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.

Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2 Bestellung von Betriebsärzten

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -13-

Page 14: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -14-

Page 15: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamVorbeugender Brandschutz ist organisiert.

Es wurden Mitarbeitern gemäß BGI/GUV 5182 zuBrandschutzhelfern ausgebildet. Die Ausbildung ist inAbständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschern ist vorhanden(BGR 133: Punkt 4.5).

Die bereitgestellten Feuerlöscher sind gut sichtbar undleicht erreichbar.Der Standort ist mit Brandschutzzeichen (ASR A1.3:Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 1)gekennzeichnet.

Es sind Maßnahmen gegen Entstehungsbrände getroffen,z.B.- Brandlasten wurden begrenzt (an oder in der Nähe vonArbeitsplätzen sind extrem leicht bzw. leicht entzündbareoder selbstentzündbare Stoffe nur in einer Menge gelagert,die für den Fortgang der Arbeit erforderlich ist),- Zündquellen wurden vermieden,- feuergefährdete Bereiche wurden gekennzeichnet.

Ein Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) für den Brandfallist aufgestellt.

Fluchtwege werden freigehalten und sind gekennzeichnet(ASR A1.3: Anhang 1, 4 Rettungszeichen).

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten werden über das Verhalten im Brandfallund den Grundprinzipien des Brandlöschens regelmäßigunterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.Die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher wird veranlasstDie Prüfnachweise der letzten Prüfung liegen vor.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Brandschutz

GefährdungenGefährdung durch Feuer, Brandgase und Brandrauche, Brandrückstände

Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -15-

Page 16: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

BGR 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, InhaltBGI 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 504-42: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 \"Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung\", 1Rechtsvorschriften

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -16-

Page 17: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs ist mindestens die geforderte Anzahl an Ersthelfernausgebildet (BGV A1: § 26 (1)).

Die Ersthelfer nehmen regelmäßig an Aus- undFortbildungsveranstaltungen teil (BGV A1: § 26 (3)).

Der Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials ist schnellerreichbar und leicht zugänglich, mit einemRettungszeichen gekennzeichnet und den Beschäftigtenbekannt gemacht.

Über einen Aushang „Erste-Hilfe“ werden dieNotrufnummern, des Erste-Hilfe-Personals und derErste-Hilfe-Einrichtungen bekanntgegeben.

Erste-Hilfe-Leistungen werden im Verbandbucheingetragen, die Aufzeichnungen werden 5 Jahreaufbewahrt. Die Nachweisführung erfolgt unter Wahrungdes Datenschutzes.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Beschäftigte sind über das Verhalten bei Unfällenunterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle der Verbandkästen(Verfalldatum) und die Ergänzung von Materialien beiBedarf werden veranlasst.

Die BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb" ist beachtet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Erste Hilfe

GefährdungenMangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen

Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBGI 510-1: Erste Hilfe (Plakat), TitelBGI/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -17-

Page 18: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -18-

Page 19: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei gegenseitigen Gefährdungen wird ein Koordinator fürdas Abstimmen der Arbeiten festlegt und bekannt gegeben.Der Koordinator hat zur Durchsetzung von Sicherheit undGesundheitsschutz Weisungsbefugnisse gegenüber denAuftragnehmern und deren Beschäftigten.Hinweis:- Auftraggeber und Fremdunternehmer haben sich bei derBestimmung eines Koordinators abgestimmt.- Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnissewerden im Vertrag wie auch im Pflichtenheft desKoordinators festgelegt.

Es werden gegenseitige Gefährdungen ermittelt undSicherheitsmaßnahmen festlegt.

Ein Leistungsverzeichnis über die zu erbringendeArbeitsaufgabe ist erstellt, z.B. in Form einesPflichtenheftes oder einer Zeichnung.

Fremdfirmen sind schriftlich verpflichtet, die für dieDurchführung des Auftrags maßgeblichen staatlichen,berufsgenossenschaftlichen und betrieblichenArbeitsschutzbestimmungen zu beachten.

Bei der Überlassung von Arbeitsmitteln sindBeschaffenheit, Mängelfreiheit, Prüfungen,sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmenvertraglich geregelt.

Es ist ein Auftragsverantwortlicher als Ansprechpartnerbenannt.Hinweis:- Auftragsverantwortlicher kann auch der Unternehmersein,- Der Auftragsverantwortliche kann in Personaluniongleichzeitig als Koordinator eingesetzt werden.

Die Beschäftigten der Fremdfirma werden vorTätigkeitsbeginn unterwiesen.

Die Beschäftigten werden über zusätzliche Gefährdungendurch Tätigkeiten der Fremdfirma unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Fremdfirmen

GefährdungenMangelnde Abstimmung zwischen den Beteiligtenfehlende Gefährdungsbeurteilung,fehlende/mangelhafte Unterweisung und Einweisung

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -19-

Page 20: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -20-

Page 21: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs wurde überprüft, ob der Einsatz von PSA durchtechnische oder organisatorische Maßnahmen vermiedenwerden kann. Die notwendige PSA und die Anforderungenan diese sind durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Bei der Auswahl der PSA wurden die ergonomischen undgesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter beachtet(z. B. Haut-, Atem-, Gehörschutz; arbeitsmedizinischeVorsorge).Hinweis:- Beschäftigte an der Auswahl beteiligen (dies steigert dieAkzeptanz).

Es ist überprüft, dass durch die ausgewählte PSA keinezusätzliche Gefährdung auftritt.

Für die bereitgestellte PSA liegenEG-Konformitätserklärungen vor.Hinweis:- die Kosten für die PSA trägt der Unternehmer.

Die PSA ist in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt,so dass alle betroffenen Beschäftigten geschützt sind.

Die PSA wird sachgerecht gereinigt, gepflegt undaufbewahrt.

Die PSA ist entsprechend der Betriebsanweisungen zurVerfügung gestellt.

Die Beschäftigten sind über die Benutzung der PSAunterwiesen und bei PSA, die gegen tödliche Gefahrenoder bleibende Gesundheitsgefahren schützt, wurde eineUnterweisung mit Übungen durchgeführt.

Für die PSA, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegt, isteine regelmäßige Prüfung veranlasst.Handlungshilfe: Tabelle mit Prüffristen (z. B. Otoplastikenalle zwei Jahre)Hinweis:- Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durchdie Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden,- die Tabellemit den Prüffristen sollte nur als Orientierungdienen, da sie dem derzeitigen Stand der Technikentspricht.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

GefährdungenFehlende, nicht geeignete oder defekte persönliche Schutzausrüstung

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -21-

Page 22: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 515: Persönliche Schutzausrüstungen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -22-

Page 23: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamMit Vorgesetzten ist schriftlich vereinbart, welche Aufgabensie im betrieblichen Arbeitsschutz haben (z.B. inArbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsplatzbeschreibungen).

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind schriftlich mit denzusätzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutzbeauftragt.Muster für die Beauftragung

Zuständigkeit und Abgrenzung vonVerantwortungsbereichen sind festgelegt.

Die Vorgesetzten haben eindeutige und ausreichendeWeisungs- und Entscheidungsbefugnisse, sowie dieVerfügungsbefugnis über bestimmte Geldmittel fürfinanzielle Entscheidungen im Arbeits- undGesundheitsschutz.

Vorgesetzte und Aufsichtführende sind über ihreVerantwortung und Pflichten sowie mögliche Rechtsfolgenim Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte

GefährdungenUnkenntnis der Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, mangelnde Wahrnehmung derVerantwortung

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 508: Übertragung von Unternehmerpflichten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -23-

Page 24: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamArbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,Sicherheitseinrichtungen und Gebäudeinstallationenwerden vor der ersten Inbetriebnahme sowie nachÄnderung und Instandsetzung geprüft.

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel,überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen,Gebäudeinstallationen und Persönlicher Schutzausrüstungist veranlasst.

Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert, z.B. in:- einer Gerätekartei,- einem Prüfprotokoll- einem Prüfbuch oder- in elektronischer Form.

Die Dokumentation umfasst:- Datum der Prüfung- Art der Prüfung- Prüfgrundlage- den Umfang der Prüfung (was wurde im Einzelnengeprüft)- das Prüfergebnis- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zumWeiterbetrieb- Name des Prüfers.

Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durchdie Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Tabellemit den Prüffristen dient als Orientierungshilfe.

Geprüfte Anlagen und Betriebsmittel werden eindeutig, z.B.durch eine Prüfplakette, gekennzeichnet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Prüfung

GefährdungenMangelhafte Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen, Gebäudeinstallationenund Persönliche Schutzausrüstung

Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelTRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, InhaltTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -24-

Page 25: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -25-

Page 26: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs ist mindestens die geforderte Anzahl anSicherheitsbeauftragten bestellt (BGV A1: Anlage 2).Es sind Beschäftigte ausgewählt, die in dem ihnenzugeteilten Bereich als sachkundige und erfahreneMitarbeiter anerkannt werden.

Es wird dem Sicherheitsbeauftragten ausreichend Zeit zurErfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Den Beschäftigten ist mitgeteilt, wer ihnen alsSicherheitsbeauftragter hilfreich zur Seite steht.

Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der Fachkraftfür Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Der Sicherheitsbeauftragte nimmt an denBetriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen vonUnfällen und Berufskrankheiten teil.

Der Sicherheitsbeauftragte erhält alle für seine Tätigkeitnotwendigen Informationen (z.B. Statistiken zumUnfallgeschehen, Informationen zum Arbeits- undGesundheitsschutz).

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Sicherheitsbeauftragte

GefährdungenNicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Quellen:Sozialgesetzbuch (SGB VII), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 587: Arbeitsschutz will gelernt sein - Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten,Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -26-

Page 27: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen Bveranlasst

durchgeführt

Ja,wirksam

Ein Grund- und Aufbauseminar wurde absolviert. Die aktuelle Liste deranerkannten Kursveranstalter in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unterwww.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2424 oder Tel.: 02253 / 506 - 2424.

Die Teilnahmean angebotenen Fortbildungen nach spätestens fünf Jahrenwird abgesichert.

Die Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in der DGUV Vorschrift2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.Weitere Erläuterungen finden sie unterhttp://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Unternehmermodell

GefährdungenUnzureichende Kenntnisse des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeits- undGesundheitsschutzmaßnahmenMangelhafte Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -27-

Page 28: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie notwendigen Unterweisungen werden durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt und regelmäßig,mindestens einmal jährlich (Auszubildende zweimaljährlich) wiederholt.(BGV A1 § 4)

Unterweisungen werden bei der Einstellung, beiVeränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführungneuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vorAufnahme der Tätigkeit durch die Beschäftigtendurchgeführt.

Beschäftigte, die mit der Durchführung vonInstandsetzungs-, Wartungs- oder Umbauarbeitenbeauftragt sind, erhalten eine angemessene spezielleUnterweisung.

Die arbeitsplatz- und aufgabenspezifischenUnterweisungen sind thematisch auf den Arbeitsplatz oderden Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet(Unterweisungshilfe "Unterweisungen planen unddurchführen").

Die durchgeführten Unterweisungen sind schriftlichdokumentiert.Dokumentation einer Erst-/ Wiederholungsunterweisung

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Unterweisungen der Mitarbeiter

GefährdungenUngenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie überSchutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -28-

Page 29: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEin Anforderungsprofil für die Tätigkeit hinsichtlichQualifikation und Erfahrungsprofil der Zeitarbeitnehmer istfestgehalten.

Die Arbeitsbedingungen sind beurteilt und Maßnahmen desArbeitsschutzes festgelegt.

Dienstleister werden unter Berücksichtigung desArbeitsschutzes ausgewählt.

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält Regelungenüber:- die erforderliche Qualifikation des Zeitarbeitnehmers,- die für die jeweilige Stelle erforderlichearbeitsmedizinische Vorsorge,- die notwendige PSA und- die besondere Gefährdung am jeweiligen Arbeitsplatz.

Mit dem Zeitarbeitsunternehmen sind dieArbeitsbedingungen, die Schnittstellen und Zuständigkeitenfestgelegt.

Die Zeitarbeitnehmer werden in alle Maßnahmen desArbeits- und Gesundheitsschutzes eingebunden.

Die Zeitarbeitnehmer werden vor Aufnahme der Tätigkeitunterwiesen und eingearbeitet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation

Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren

Objekt: Zeitarbeit

GefährdungenMangelhafte organisatorische Regelungen

Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8 Zusammenarbeit mehrerer ArbeitgeberArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -29-

Page 30: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Bildschirmarbeitsplätze entsprechen denGestaltungskriterien der BGI 650.

Es ist dafür gesorgt, dass die Bildschirmarbeit durchregelmäßige Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochenwird.

Den Mitarbeitern wird die arbeitsmedizinische Vorsorgenach der ArbMedVV angeboten.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung derArbeitsplatzelemente unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Büro

Tätigkeit: Büro- und Bildschirmarbeit

Objekt: Bildschirmarbeitsplätze

GefährdungenPhysische Belastung durch einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit,Psychische Belastungen durch die Informationsmenge

Quellen:Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltBGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -30-

Page 31: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Abmessungen der Arbeitsräume entspricht derArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1).Empfehlung:- Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens2,50 m;mit Staffelung:- Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;- Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;- Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25 m.Die Anordnung von Fenstern, Oberlichtern undLüftungsvorrichtungen ist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 1.6beachtet.Die Gestaltung von Fenstern und Oberlichtern ist gemäßASR A1.6 beachtet.

Die Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen wurden nachArbStättV Anhang Nr. 3.1 ausgelegt.Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5 m²,Breite mindestens 1 m.

Die Lufträume an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättVAnhang Nr. 1.2 (3) ausgelegt.Empfehlung für den Mindestluftraum:je ständig anwesendem Beschäftigten- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend dortaufhält, 10 m³ (z. B. durchschnittliche Anzahl der Kunden).

Die Beleuchtung der Arbeitsräume ist gemäß ArbStättVAnhang Nr. 3.4, bzw. ASR A3.4 ausgeführt.

Die Sitzgelegenheiten entsprechen den Anforderungen derBGI 650.

Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbStättVAnhang Nr. 3.5 und 3.6 sowie die ASR A3.5 und ASR A3.6beachtet; zum Klima siehe auch BGI 7003.

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung istentsprechend der ASR A 1.3 gestaltet.Die Sicherheitsbeleuchtung und optischen

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume

GefährdungenPsychische Gefährdungen durch Raumdimensionierung und -gestaltung,gesundheitliche Beeinträchtigung durch klimatische Faktoren, wie Zugluft, Luftfeuchtigkeit undRaumtemperatur der Arbeitsräume,Gefährdung durch fehlende oder unzureichende Beleuchtung der Arbeitsräume,Gesundheitsgefährdung durch fehlende Sozialräume

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -31-

Page 32: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Sicherheitsleitsysteme sind nach der ASR A3.4/3 gestaltet.

Die Sozialräume sind entsprechend ArbStättV § 6 Abs. 2bis 6 und dem Anhang Nr. 4.1 gestaltet.

Die Sanitärräume sind entsprechend der ASR A4.1gestaltet.

Die Pausenräume sind entsprechend der ASR A4.2 und dieUmkleideräume sind entsprechend der ASR A4.4 gestaltet.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, InhaltASR A3.5: Raumtemperatur, InhaltASR A3.6: Lüftung, TitelseiteASR 34/1-5: UmkleideräumeASR 35/1-4: WaschräumeASR 37/1: ToilettenräumeBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI/GUV-I 7003: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb, InhaltBGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -32-

Page 33: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamNotausgänge schaffen, die das schnelle und sichereVerlassen von Arbeitsplätzen und Räumen erlauben.

Mit Rettungszeichen auf Rettungswege und Notausgängehinweisen.

Rettungswege und Notausgänge stets freihalten.

Organisieren, dass Notausgänge während der Betriebszeitnicht verschlossen sind oder Schlösser anbringen, die sichvon innen ohne Schlüssel öffnen lassen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Notausgänge, Rettungswege, Fluchtwege

GefährdungenErschwertes Verlassen von Gefahrenbereichen,Verzögerung des Erste-Hilfe-Einsatzes von Rettungskräften

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben vonArbeitsstätten

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -33-

Page 34: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs wurde überprüft, ob Risiken oder Gefahren trotzMaßnahmen zu deren Verhinderung durch den Einsatztechnischer Schutzeinrichtungen, arbeitsorganisatorischerMaßnahmen, Methoden oder Verfahren verbleiben. Dieerforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung wird durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt.

Die erforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung ist entsprechend dergesetzlichen Grundlagen gestaltet und so platziert, dass siedie größte Schutzwirkung entfalten kann.ASR A1.3: Anlage 1 - Sicherheitszeichen undSicherheitsaussagen

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, diefür den gesamten Betrieb, eine Halle oder einenHallenbereich gilt, ist da angebracht, wo dieSicherheitsaussage den Kreis der Betroffenen erreicht (z.B.an der Werkseinfahrt, am Eingang von Gebäuden oder aneinem abgegrenzten Hallenbereich).

Eine Anhäufung von Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnungen wurde vermieden.Hinweis:- Anhäufungen mindern die Wirksamkeit und damit dieAussagekraft des einzelnen Sicherheitszeichens

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die Bedeutung, sowie über dieVerpflichtung zur Beachtung der eingesetzten Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

GefährdungenMangelhafte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -34-

Page 35: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -35-

Page 36: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Verkehrswege sind mit ihren Abmessungen, Verläufenund Sicherheitsabständen nach der ArbStättV Anhang Nr.1.8 und der ASR A1.8 gestaltet. Boden- undWandöffnungen sind durch Geländer oder Abdeckungengesichert.

Die Fußböden sind sicher begehbar.Stolperstellen sind entschärft:- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.B.durch Farbwechsel im Bodenbelag.- Steigungen/ Rampen sind erkennbar, z.B. durch farblicheKennzeichnung.- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mitAbschlussleisten fixiert.- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem Fußboden,sondern sind z.B. in der Zwischendecke verlegt oder vonoben zugeführt.

In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind Fußböden mitrutschhemmenden Bodenbelägen verlegt.- ASR A1.5/1.2

Gitterroste sind gegen Ausheben oder Verschiebengesichert.- BGI 588

Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sindgekennzeichnet- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung oderEinrichtung der Räume.

Bei Beschaffenheit und Maße von Treppen und Geländernist die ASR A1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten vonVerkehrswegen" beachtet.

Stufenkanten sind deutlich erkennbar und ausgetreteneoder beschädigte Stufen werden unverzüglichinstandgesetzt.

Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt undAußentreppen werden im Winter geräumt und gestreut.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Arbeitsstätte

Objekt: Verkehrswege

GefährdungenSturz auf der Ebene durch Stolperstellen,Bewegte Arbeitsmittel durch Fahrzeuge

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -36-

Page 37: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr undHindernisse sind nach ASR A1.8: Verkehrswege, "4Einrichten von Verkehrswegen" gekennzeichnet.

Die Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe ASRA3.4 Anhang 1.

Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oderAbdeckungen gesichert.

Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren sinddie ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die ASR A1.7 Nr. 4 undNr. 5 beachtet.

Die Ausführung von kraftbetätigten Türen und Torenentspricht der ArbStättV Anhang Nr. 1.7 Abs. 7 und derASR A1.7 Nr. 7.

Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und Steigleiternsind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und die ASR A1.8beachtet.

Bei Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern u.Ä. ist die BGR 177 beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten wurden unterwiesen:- Handläufe von Treppen zu benutzen,- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu halten,- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.7: Türen und Tore, InhaltBGR 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, InhaltBGR 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -37-

Page 38: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration

Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten

GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -38-

Page 39: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -39-

Page 40: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicherEignung Maschinen mit der geringsten Lärmemission(Herstellerangaben) bestellt.

Es wird geprüft, ob lärmarme Arbeitsverfahren eingesetztwerden können.

Die Lärmexposition der verschiedenen Arbeitsbereichewird ermittelt (Lärm-Belastungs-Rechner) .Die Auslösewerte in Bezug auf denTages-Lärmexpositionspegel und denSpitzenschalldruckpegel betragen:1. Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak= 137 dB(C)2. Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak= 135 dB(C).

Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) dieoberen Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak =137 dB(C) erreicht oder überschritten so sind:

- Lärmbereiche zu kennzeichnen,- ein Lärmminderungsprogramm mit technischen undorganisatorischen Maßnahmen ausgearbeitetund umgesetzt,- arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (G 20) veranlasst.

Es besteht Tragepflicht für Gehörschutz. Die Schutzwirkungdes persönlichen Gehörschutzes muss so gewählt sein,dass die maximal zulässigen Expositionswerte (TRLV LärmTeil 1, Punkt 6.2, Satz 5) nicht überschritten werden.

Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) dieunteren Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak =135 dB(C) erreicht oder überschritten, so wird:

- geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügunggestellt,- die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVLärm (Teil 1, Punkt 8) im Rahmender Unterweisung oder durch den Betriebsarztdurchgeführt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 20) angeboten.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration

Objekt: Lärm; allgemein

GefährdungenLärm am Arbeitsplatz

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -40-

Page 41: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Es werden technische Maßnahmen zur Lärmminderung aufden Schallübertragungswegen (z.B. Kapselung,Abschirmung) eingesetzt.

Es wird geprüft, ob organisatorische Schutzmaßnahmen (z.B. die zeitliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten oder dieVerteilung der Exposition im Wechsel auf mehrereMitarbeiter) durchführbar sind.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVLärm (Teil 1, Punkt 8) wird im Rahmen der Unterweisungoder durch den Betriebsarzt durchgeführt.

Für das Benutzen von Gehörschutz ist eineBetriebsanweisung vorhanden.Die Beschäftigten werden regelmäßig über Risiken undSchutzmaßnahmen unterwiesen und zum Tragen vonGehörschutzmittel motiviert.

Quellen:Arbeitshilfen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Lärm Teil:Allgemeines, InhaltTRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen, InhaltBGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -41-

Page 42: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicherEignung Maschinen mit der geringsten Vibrationsemission(nach Herstellerangaben) bestellt.

Es wird geprüft, ob vibrationsarme Arbeitsverfahreneingesetzt werden können.

Die Vibrationsexposition nach TRLV Vibration (Teil 1 Punkt6.2, Abb. 5) ist anhand von Kennwertrechnern zu ermitteln:- http://bb.osha.de/docs/gkv_calculator.xls für GKV,Hrsg.:Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam- http://www.dguv.de/ifa,Webcode: d3245, Hrsg.: Institut fürArbeitsschutz der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, dieden Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Auslösewert: A(8) = 2,5m/s² überschreiten, wird- ein Vibrationsminderungsprogramm erarbeitet undumgesetzt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 46) angeboten.

Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, dieden Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Expositionsgrenzwert:A(8) = 5 m/s² erreichen oder überschreiten, werden- Sofort-Maßnahmen ergriffen und weitereÜberschreitungen verhindert,- die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge ( G 46)organisiert und veranlasst.

Eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Werkzeugenund Maschinen, bei denen Hand-Arm-Schwingungenauftreten, ist vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVVibration (Teil 1, Punkt 8) ist im Rahmen der Unterweisungoder durch den Betriebsarzt sichergestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration

Objekt: Vibration; Hand-Arm-Vibration

GefährdungenHand-Arm-Vibration durch die Nutzung von vibrierenden Arbeitsmitteln, die in der Hand gehalten odermit der Hand geführt werden

Quellen:Arbeitshilfen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Inhalt

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -42-

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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen, InhaltTRLV Vibrationen Teil Allgemeines, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -43-

Page 44: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamStandflächen mit sicheren Zugängen sind auch angelegentlich oder kurzzeitig für Wartung und Reinigunggenutzten Arbeitsplätzen eingebaut; siehe BetrSichVAnhang 1 Nr. 2.15.

Zu Schutzmaßnahmen sind die ASR A2.1 beachtet.Zur Sicherung von Boden- und Wandöffnungen sind dieASR A2.1 beachtet.

Die Laufflächen sind rutschhemmend oder habenrutschhemmende Beläge.

Sichere Aufstiege sind vorhanden.Abnehmbare Leitern sind gegen Verrutschen gesichert, z.B. durch Einhängemöglichkeiten.

Wenn Geländer nicht möglich sind, werden andereSicherungen eingesetzt wie- Fanggerüste oder Fangnetze,- persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mitFalldämpfer und Seilkürzer.Außerdem sind Griffe oder andere Haltemöglichkeitenmontiert.

Betriebsanweisungen für PSA gegen Absturz sind erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungenunterwiesen.Die Unterweisungen sind dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Arbeitsplätze mit Absturzgefahr (ohne Bauarbeiten)

GefährdungenAbsturz, mechanische Gefährdungen

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGG 906: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, InhaltTRBS 2121: Gefährdung von Personen durch Absturz, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -44-

Page 45: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -45-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet. Der Kompressorwird in einem separaten Raum betrieben.

Die Armaturen zur Veränderung des Abblasdrucks sindverplombt.

Der Verdichter ist so aufgestellt, dass das Ansaugen vonleicht entzündlichen und entzündlichen Gasen undDämpfen ausgeschlossen ist.

Bewegliche Antriebsteile (Keilriemen, Lüfterräder, usw.)sind verkleidet.

Die Prüfbescheinigung ist am Betriebsort vorhanden.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es ist Gehörschutz zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitKompressoren für Drucklufterzeugung vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Sicherheitseinrichtungen werden auf Wirksamkeit geprüftund die Funktionsfähigkeit wird erhalten.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Druckluftbehälter mit Kompressor

GefährdungenUngeschützt bewegte Maschinenteile,Unkontrolliert bewegte Teile durch Zerknall des Druckbehälters

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -46-

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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -47-

Page 48: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamElektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen insicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zurVerfügung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsichterrichtet, gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.

Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischenBetriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßiggeprüft. Die Prüfung wird dokumentiert.

Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischenStromes und die sichere Handhabung elektrischerBetriebsmittel mit Hilfe der entsprechendenBetriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein

GefährdungenGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile

Quellen:BGI 548: Elektrofachkräfte, InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, InhaltBGI/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -48-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEinrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sindvorhanden und Zurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben festeEinbauten für Werkzeuge und Material.

Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne(Ladebordwände) sind mit Tritten und Griffen zumAuf-/Absteigen von den Ladeflächen ausgestattet.

Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste,trennende Einrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z.B. Gitter, Netz oder Wand.

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mitSonderaufbauten gewährleisten einen sicheren Aufenthalt.

Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstrainingangeboten.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. miteiner Warnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern vonLKW´s mit Ladebordwänden werden Schutzschuhe zurVerfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen vonFahrzeugen und eine Betriebsanweisung für Arbeiten mitder Hubladebühne (Ladebordwand) an Fahrzeugenvorhanden.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der UnterweisungshilfenMerkblatt T 17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der BGI 649 zurLadungssicherung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Kraftfahrzeuge

GefährdungenOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand

Quellen:Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -49-

Page 50: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

BGV D29: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeBGG 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -50-

Page 51: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes

Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten

Objekt: Leitern und Tritte

GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -51-

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -52-

Page 53: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie technischen Anforderungen der BGV D 27 § 26 Abs. 1bis 6 und der Durchführungsanweisungen (DA) sindbeachtet.

Eine Betriebsanweisung ist unter Beachtung derBetriebsanleitungen von Gabelstapler und Arbeitsbühneerstellt und bekannt gemacht.Die Unterweisungen sind dokumentiert.

Die Mitarbeiter werden an Hand der Betriebsanweisungund der BGV D 27 § 26 regelmäßig unterwiesen.

Die BGI 5183 "Einsatz von Arbeitsbühnen anFlurförderzeugen mit Hubmast" ist beachtet.

Die Arbeitsbühnen werden mindestens jährlich von einerbefähigten Personen (einem Sachkundigen) geprüft, sieheBGV D 27 § 37.Die Prüfungen sind dokumentiert, Mängel sind beseitigt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Arbeitsbühnen für Gabelstapler

GefährdungenAbsturz, Quetschgefahr, herabfallende Gegenstände

Quellen:BGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteTRBS 1203: Befähigte Personen, TitelBGI 545: Gabelstapler, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -53-

Page 54: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamElektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen insicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zurVerfügung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsichterrichtet, gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.

Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischenBetriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßiggeprüft. Die Prüfung wird dokumentiert.

Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischenStromes und die sichere Handhabung elektrischerBetriebsmittel mit Hilfe der entsprechendenBetriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein

GefährdungenGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile

Quellen:BGI 548: Elektrofachkräfte, InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, InhaltBGI/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -54-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Elektrische Anlagen, Arbeiten an…Organisation/ Personal“ ist beachtet.

Es sind Einrichtungen zum Freischalten z.B. Steckgriffe mitStulpen (Sicherungsaufsteckgriffe) zur Verfügung gestellt.

Es sind Einrichtungen für das Sichern gegenWiedereinschalten z.B. Schaltverbotsschilder,Sperrelemente, Vorhängeschloss zur Verfügung gestellt.Einrichtungen für das Wiedereinschalten

Es sind Spannungsprüfer (bis 1000 V Nennspannungzweipolig) zur Verfügung gestellt.Spannungsfreiheit feststellen

Es sind Erdungs- und Kurzschließgarnituren zur Verfügunggestellt.

Es sind Abdeckmaterialien und Hilfsmittel für dasAnbringen zur Verfügung gestellt.Abdeckmaterial - Schriften der BG ETEM

Das Objekt "Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind isolierende Handschuhe, Helm und Gesichtsschutzzur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit an aktiven Teilenunter Einhaltung der 5Sicherheitsregeln ist vorhanden.Die Beschäftigten sind für die Arbeit an aktiven Teilenanhand der arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungunterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten an aktiven Teilen

GefährdungenGefährliche Körperströme bei Arbeiten an aktiven Teilen,Lichtbogenbildung durch das Annähern an aktive Teile,(Hinweis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten in der Nähe von aktiven Teilen ist einseparates Objekt)

Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGR A3: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -55-

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.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -56-

Page 57: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Elektrische Anlagen, Arbeiten an…Organisation/ Personal“ ist beachtet.

Es sind Schutzvorrichtungen z.B. Isolierplatten,Absperrmaterial, Abdecktücher, Isolierschläuche undisolierende Klammern zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind isolierende Handschuhe, Helm und Gesichtsschutzzur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit in der Nähe vonaktiven Teilen ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über die erforderlichen Maßnahmen(spannungs- und anlagenbezogen) anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; Arbeiten in der Nähe aktiver Teile

GefährdungenGefährliche Körperströme durch das Berühren aktiver Teile,Auslösen eines Lichtbogens durch das Annähern an aktive Teile

Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 548: Elektrofachkräfte, InhaltBGI 758: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -57-

Page 58: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs werden fachlich geeignete Beschäftigte(Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesenePersonen) eingesetzt.

Für jede Arbeit wird ein Anlagen- bzw.Arbeitsverantwortlicher benannt.

Es stehen aktuelle Schaltpläne zur Verfügung.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Elektrische Anlagen, Arbeiten an .... Organisation / Personal

GefährdungenPsychische Belastung durch:- unklare Zuständigkeiten,- mangelnde Koordination,- unzureichende Qualifikation

Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -58-

Page 59: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamVor dem Prüfplatz/ der Prüftafel steht ausreichendeBewegungsfläche (mind. 1,5 m² und nicht schmaler als 1m) zur Verfügung.

Der Prüfplatz/ die Prüftafel ist durch seine/ihre Anordnungoder ggf. durch Hilfsmittel (Wände, Gitter, Leisten, Seileoder Ketten) eindeutig zur übrigen Werkstatt abgegrenzt.

Der Prüfplatz/ die Prüftafel verfügt über:- eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einemAuslösestrom von max. 30 mA,- eine leicht erreichbare Not-Aus-Einrichtung,- einen Schutz gegen Spannungswiederkehr nachvorheriger Unterbrechung.

Es sind Messleitungen mit Berührungsschutz zur Verfügunggestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit am Prüfplatz istvorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Elektrischer Prüfplatz/ Prüftafel

GefährdungenGefährliche Körperströme durch Berühren unter Spannung stehender Teile,Lichtbögen bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 891: Errichten und Betreiben von Elektrischen Prüfanlagen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -59-

Page 60: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAuf Baustellen werden bei Arbeiten über ErdgleicheGasflaschen (>1 Liter) mit Schlauchbruchsicherung(einschließlich frei durchlüfteten Muffenlöchern) zurVerfügung gestellt.

Auf Baustellen werden bei Arbeiten unter ErdgleicheGasflaschen (> 1 Liter) mit Leckgassicherung oderDruckregler mit integrierter Dichtheitsprüfung und einerSchlauchbruchsicherung zur Verfügung gestellt.

Werkzeuge und Abdichtmaterial für das sichereAnschließen der Gasflaschen, z.B. Maulschlüssel oderDichtringe, werden zur Verfügung gestellt.

Feuerlöscher der Brandklasse C werden zur Verfügunggestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für den Umgang mitFlüssiggasanlagen und den Transport der Gasflaschen mitFahrzeugen vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Flüssiggasund dessen Transport anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Flüssiggas; Kleininstallation

GefährdungenBrandgefährdung durch Gas,Explosionsfähige Atmosphäre,Ersticken

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGV D34: Verwendung von Flüssiggas, InhaltsverzeichnisBGI 590: Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen aufder Straße, InhaltTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -60-

Page 61: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -61-

Page 62: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Gefahrstoffe; allgemein“ ist beachtet.

Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sind untersagt. Esist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten anSpeicherheizgeräten vorhanden. Für Abbruch-,Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten werden Firmenbeauftragt, die über einen Fachkundenachweis gemäßTRGS 519 verfügen.

Es ist eine Betriebsanweisung für Arbeiten mit unbekanntenMineralwolle-Dämmstoffen und für Arbeiten mit neuenMineralwolle-Dämmstoffen, bei denengesundheitsgefährdende mineralische Stäube entstehen,vorhanden.

Es ist eine Betriebsanweisung für Arbeiten mit Gipsen undfür Arbeiten mit zementhaltigen Materialien vorhanden.

Die Branchenregelung „Staub beiElektroinstallationsarbeiten“ der BG ETEM ist umgesetzt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitGießharzen vorhanden.

Für die Nutzung von Gießharzen oder Reinigungs- undEntfettungsmitteln, ist den Beschäftigten entsprechenderHautschutz (Handschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs-und Hautpflegemittel) zur Verfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für die Reparatur oder denAustausch von Langfeldleuchten mit PCB-Kondensatorenvorhanden.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es steht Augen-, Hand-, Atem- und Körperschutz zurVerfügung.

Bei Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten ist die BGI8665 beachtet.

Die ggf. notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge istorganisiert (siehe ArbMedVV).

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Gefahrstoffe; Elektroinstallation

GefährdungenGefahrstoffe (Stäube) bei Arbeiten, bei denen Stäube entstehen,Gefahrstoffe (Flüssigkeiten) bei Arbeiten mit Harzen, Reinigungs- und Entfettungsmitteln

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -62-

Page 63: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die erforderlichen Maßnahmenfür Arbeiten, bei denen gesundheitsgefährdende Stäubeentstehen können anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen unterwiesen.

Quellen:TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, InhaltS 032: Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten, TitelTRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, InhaltTRGS 559: Mineralischer Staub, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -63-

Page 64: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamEs stehen die notwendigen Pläne über den Verlauf vonLeitungen zur Verfügung.

Es werden Bohrhämmer und Bohrmaschinen mitRutschkupplung zur Verfügung gestellt.

Bei zur Verfügung gestellten Bohrhämmern undBohrmaschinen, die mehr als 2 kg wiegen, ist ein zweiterGriff vorhanden.

Einwirkungen durch Vibrationen begrenzen (z. B. täglicheEinsatzzeit festlegen).

Es ist ein Leitungssuchgerät zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für die Arbeit mit Bohrhämmernund Bohrmaschinen ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Bohrhämmernund Bohrmaschinen mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Handbohrmaschine, Bohrhammer

GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch Umschlagen der Maschine,bewegte Teile durch rotierenden Bohrer,gefährliche Körperströme durch Anbohren von Leitungen,Hand-Arm-Vibration durch Halten der Maschine beim Arbeiten,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten

Quellen:AB 001: Werkzeug, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -64-

Page 65: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.

Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.

Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.

Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.

Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Handwerkzeuge

GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge

Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -65-

Page 66: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

auf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -66-

Page 67: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDer Auftrag zur selbständigen Bedienung derHubarbeitsbühne muss schriftlich erteilt werden, derBediener muss die Befähigung nachgewiesen haben (BGR500).

Betriebsanweisung erstellen,Beschäftigte darüber unterweisen

Bei Arbeiten in der Nähe oder an unter Spannungstehenden Teilennur ausreichend isolierte Arbeitsbühneneinsetzen.

jährlich mind. 1x durch Sachkundigen prüfen lassen BGG945 (Bescheinigung im Prüfbuch BGG 945-1)

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Hebebühne, fahrbare Hubarbeitsbühnen

GefährdungenUmkipp- und Quetschgefahr

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -67-

Page 68: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Arbeitsmittel werden entsprechend der Arbeitsaufgabenach folgender Rangfolge ausgewählt:- Gerüst- Fahrgerüst- Hubarbeitsbühne- Arbeitsbühnen für Gabelstabler- Leitern.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Hochgelegene Arbeitsplätze auf Baustellen

GefährdungenAbsturz bei Arbeiten in der Höhe,unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Quellen:BGV C22: Bauarbeiten, InhaltsverzeichnisArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 4 Allgemeine GrundsätzeBGG 906: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, InhaltBGI/GUV-I 5148: Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -68-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebezeuge sind nach Transportaufgabe undbestimmungsgemäßer Verwendung ausgewählt.

Das Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2sind erfüllt.

Die Checkliste "Krane" ist beachtet.

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter oderSteckvorrichtung ist vorhanden.

Die Kranführer haben ihre Befähigung nachgewiesen.

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlichbeauftragt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe BGI 555 "Kranführer"), dieUnterweisung wird dokumentiert.

Jährliche Prüfungen durch Sachkundige werdendurchgeführt, ein Prüfbuch wird geführt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Krane

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Quellen:BGV D6: Titelseite: KraneBGI 556: Anschläger, TitelBGI 555: Kranführer, TitelMB 013: Transport im Betrieb, TitelBGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -69-

Page 70: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -70-

Page 71: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten

Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Leitern und Tritte

GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -71-

Page 72: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -72-

Page 73: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamGeeignete Schweißstromquellen zur Verfügung stellen.Die Einsatzbedingungen (Einsatz im Freien, in engenRäumen mit leitfähiger Umgebung) müssen bei derGeräteauswahl berücksichtigt werden

Der einwandfreie Zustand der Schweißstromquellen ist zugewährleisten; regelmäßige Prüfung organisieren

Schutz gegen direktes Berühren muss gewährleistet sein(z. B. am Stabelektrodenhalter, am Lichtbogenbrenner, anden Schweißleitungen und deren Anschlüssen mitAusnahme am Werkstück)

Für Verlängerungen und Verbindungen vonSchweißleitungen hochbelastbare Steck-Kupplungen zurVerfügung stellen

Für stationäre Anlagen ist eine Betriebsanweisung zuerstellen

Die Beschäftigten sind über sicheres Verhalten beimLichtbogenschweißen - insbesondere über dasordnungsgemäße Errichten von Schweißstromkreisen - zuunterweisen

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Lichtbogenschweißgerät

Gefährdungenelektrische Gefahren durch Überbrücken gefährlicher Spannungen, Addition von Spannungen amStabelektrodenhalter, vagabundierende Ströme

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -73-

Page 74: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGV D8, §2a - §22sind erfüllt.

Die Auswahl und Beauftragung geeigneter Personen zurBedienung ist erfolgt.

Die Notendhalteeinrichtungen werden vor Arbeitsbeginngeprüft.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsvorschriften(BGV D8 §24 - §35a) und der Betriebsanleitung desHerstellers unterwiesen; die Unterweisung wirddokumentiert.

Die jährliche Prüfung nach BGV D8 §23 - §23a durch einebefähigte Person ist organisiert, die Prüfungen werdendokumentiert (Prüfbuch BGG 956).

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Instandhaltung

Tätigkeit: Elektro- und Schlosserarbeiten

Objekt: Winden, Hub- und Zuggeräte

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel, Lastabsturz

Quellen:BGV D8: Inhaltsverzeichnis: Winden, Hub- und ZuggeräteBGG 956: Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -74-

Page 75: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.

Es werden Produkte mit möglichst geringemGefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar, ohnegefährliche Pigmente etc., Anfrage beim Hersteller,Sicherheitsdatenblatt) eingesetzt.

Die Absaugung ggf. frei werdender Dämpfe erfolgt an derEntstehungsstelle.

Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sindentsprechend der Menge, des Flammpunktes, derVerarbeitungstemperatur etc. (siehe BGR 104, VDE 0165)getroffen.

Die Aufbewahrung bzw. das Umfüllen inLebensmittelbehältnisse ist verboten.

Produkte werden am Arbeitsplatz in einem abschließbarenSchrank aus Metall (bei brennbaren Flüssigkeiten,gemeinsam mit Reinigungs- und Lösemitteln in einemzugelassenen Sicherheitsschrank entsprechend TRGS510) aufbewahrt.

Das Objekt Hautschutz ist beachtet.

Die erforderliche PSA (lösemittelbeständige Handschuhe,Schutzbrille mit Seitenschutz) steht zur Verfügung.

Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lackiererei

Tätigkeit: Lackieren

Objekt: Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)

GefährdungenGesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung

Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BGErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -75-

Page 76: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -76-

Page 77: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Das Ab- und Umfüllen von Gefahrstoffen ist durch festverlegte Leitungen verhindert, Rohrleitungen sindgekennzeichnet.

Geeignete Fasspumpen oder sonstige Abfülleinrichtungen(diese nennen) stehen zur Verfügung.

Geeignete Aufsaugmittel (diese nennen) für verschütteteGefahrstoffe sind vorhanden.

Bei brennbaren Flüssigkeiten: Die Brand- undExplosionsschutzmaßnahmen (siehe BGR 104 und TRBS2153) sind beachtet.

Die Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900) sindeingehalten ggf. erforderliche lüftungstechnischeMaßnahmen (Arbeitsplatzabsaugung und Raumlüftung)sind ergriffen.

Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Schutzbrille,ggf. Schürze, Stiefel und Gesichtsschutz) steht zurVerfügung.

Augendusche/ Notdusche stehen ggf. zur Verfügung.

Arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisungen sind erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lackiererei

Tätigkeit: Lackieren

Objekt: Gefahrstoffe, Ab- und Umfüllen

GefährdungenEinatmen von Dämpfen, ggf. bei Feststoffen Einatmen von Stäuben; Verschütten, Verspritzen,Auslaufen von Gefahrstoffen

Quellen:BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -77-

Page 78: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -78-

Page 79: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Es sind geeignete (beständige), verschließbare undgekennzeichnete Sammelbehältnisse bereitgestellt. Abfällewerden getrennt gesammelt, das Vermischungsverbot istbeachtet!

Sammelplätze für das Aufbewahren von Abfällen für diespätere Entsorgung sind eingerichtet und gekennzeichnet.

Die Entleerung der vollen Sammelbehältnisse und dieEntsorgung ist organisiert.

Ein Abfallbeauftragter ist benannt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lackiererei

Tätigkeit: Lackieren

Objekt: Gefahrstoffe, Abfallbehandlung

GefährdungenGefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal

Quellen:Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), TitelTRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -79-

Page 80: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Die Lagerung im Betrieb ist organisiert, geeigneteLagerräume sind vorhanden.

TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichenBehältern Kapitel 4

Geprüfte und zugelassene Sicherheitsschränke sindaufgestellt.

Geeignete, gekennzeichnete Behälter zum Aufbewahrenvon Gefahrstoffen stehen bereit.

Stellflächen für Gefahrstoffgebinde (nicht im Verkehrs-,Flucht- oder Rettungsweg oder etwa vor Notausgängen)sind ausgewiesen.

Die Anforderungen des Objektes Gefahrstoffe, Ab- undUmfüllen sind erfüllt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lackiererei

Tätigkeit: Lackieren

Objekt: Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz

GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen Stoffenoder der Umgebung, ggf. Brand- und Explosionsgefährdung

Quellen:TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -80-

Page 81: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Transport im Betrieb möglichst durch Organisation derProduktionsabläufe, geschlossene Anlagensysteme,Rohrleitungen etc. ausschließen.

Für den innerbetrieblichen Transport geeigneteGefahrstoffbehältnisse werden eingesetzt.

Geeignete Transportmittel (Krananlagen, Fahrzeuge etc.)stehen zur Verfügung.

Zur Aufnahme der Gefahrstoffbehälter geeigneteLastaufnahmemittel stehen bereit z. B. besondereFassgreifer.

Verkehrswege sind entsprechend des notwendigenTransportes ausgelegt (möglichst kurz, ohne Hindernisse,keine Kollision mit Personenverkehr, ausreichend breit).

Handtransport ist möglichst ausgeschlossen, für nocherforderlichen Handtransport stehen bruchsichere Behälterbereit. Der Transport von nicht bruchsicheren Behältnissenerfolgt in "Überbehältern".

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lackiererei

Tätigkeit: Lackieren

Objekt: Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport

GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Verschütten, Auslaufen von Gefahrstoffen

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.8 : Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen imHebezeugbetrieb, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 526: Laboratorien, TitelBGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteBGV D29: Titelseite: FahrzeugeBGV D6: Titelseite: Krane

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -81-

Page 82: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -82-

Page 83: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen werden diezutreffenden Anforderungen der TRGS 510 beachtet.

Geeignete Lagerräume gemäß Landesbauordnung, WHG,Betriebssicherheitsverordnung etc., stehen zur Verfügung.

Für die Lagerung von Kleinmengen in anderen Räumen alsin Lagerräumen sind die Anforderungen der TRGS 510Kapitel 4 beachtet.

Die Anforderungen des Abschnitts 7 der TRGS 510 zurZusammenlagerung von Gefahrstoffen sind beachtet.

Die Gefahrstoffausgabe ist geregelt und wird kontrolliert,ein Verantwortlicher ist bestimmt, der Lagerbestanddokumentiert.

Die Erlaubnis der zuständigen Behörde für dieüberwachungsbedürftige Lagerung von leicht- oderhochentzündlichen Flüssigkeiten (> 10000 l) gemäßBetrSichV liegt vor.

Ein Explosionsschutzdokument liegt vor.

Eine Betriebsanweisung (Checkliste) ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lackiererei

Tätigkeit: Lackieren

Objekt: Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlichmiteinander reagieren können; Auslaufen von Gefahrstoffen; Brand- und Explosionsgefährdungen

Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltTRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -83-

Page 84: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -84-

Page 85: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Dieselbetriebene Fahrzeuge werden z. B. durchElektrofahrzeuge ersetzt.

Der Stand der Technik (siehe TRGS 554) ist eingehalten:- Einsatz schadstoffarmer Dieselmotoren- schwefelarme Kraftstoffe (Schwefelgehalt < 0,1

%, Kraftstoff nach DIN EN 590)- Ausrüsten der Fahrzeuge mit Rußfiltern- raumlufttechnische Maßnahmen- regelmäßige Abgasuntersuchungen

(Wartungskonzept)

Eine Betriebsanweisung (Muster, siehe TRGS 554) isterstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Dieselmotoremissionen

GefährdungenEinatmen von Dieselmotoremissionen (DME)

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelASR A3.6: Lüftung, TitelseiteBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 554: Abgase von Dieselmotoren, TitelTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -85-

Page 86: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGI 603, Kapitel 3 - 8sind erfüllt.

Bei Einsatz von Dieselstaplern ist das Objekt "Fahrzeuge ingeschlossenen Räumen; Dieselmotoremissionen"beachtet.

Eine schriftliche Beauftragung ist erfolgt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe: BGI 603 "Leitfaden fürden Umgang mit Gabelstaplern"). Die Unterweisung wirddokumentiert.

Eine tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste findet statt.

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen sindorganisiert.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)

GefährdungenVerletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäßeBenutzung, Absturz, Umkippen, Dieselmotoremissionen

Quellen:BGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteBGG 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz undFahrerstand, TitelPL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)BGI 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -86-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.

Die zur Verfügung gestellten Handschrumpfgeräte habeneinen Druckregler zum Einstellen des Betriebsdruckes.

Die zur Verfügung gestellten Handschrumpfgeräte sind sobeschaffen, dass sie selbsttätig die Flamme aufKleinstellung reduzieren oder das Gas abschalten, wennsie aus der Hand abgelegt werden.

Transportwagen für Flüssiggas betriebeneHandschrumpfgeräte sind mit einer Sicherung gegenUmfallen der Flasche ausgerüstet und so gebaut, dass sichGas nicht in gefahrdrohender Menge ansammeln kann.

Die zur Verfügung gestellten Hochdruckschläuche sindnicht länger als 8 m.

Es ist eine Einrichtung vorhanden, die ein leichtes undgefahrloses Einhängen oder Ablegen derSchrumpfpistole ermöglicht.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es ist Gehörschutz zur Verfügung gestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitHandschrumpfgeräten vorhanden.

Es ist eine Betriebsanweisung für Propan und eineBetriebsanweisung für Propan/Butan Gemisch vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit demHandschrumpfgerät anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Flüssiggasbetriebene Handschrumpfgeräte

GefährdungenBrandgefährdung durch Gase,Explosionsfähige Atmosphäre,Lärm durch Emission der Handschrumpfgeräte beim Arbeit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -87-

Page 88: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGV D34: Verwendung von Flüssiggas, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -88-

Page 89: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen werden diezutreffenden Anforderungen der TRGS 510 beachtet.

Geeignete Lagerräume gemäß Landesbauordnung, WHG,Betriebssicherheitsverordnung etc., stehen zur Verfügung.

Für die Lagerung von Kleinmengen in anderen Räumen alsin Lagerräumen sind die Anforderungen der TRGS 510Kapitel 4 beachtet.

Die Anforderungen des Abschnitts 7 der TRGS 510 zurZusammenlagerung von Gefahrstoffen sind beachtet.

Die Gefahrstoffausgabe ist geregelt und wird kontrolliert,ein Verantwortlicher ist bestimmt, der Lagerbestanddokumentiert.

Die Erlaubnis der zuständigen Behörde für dieüberwachungsbedürftige Lagerung von leicht- oderhochentzündlichen Flüssigkeiten (> 10000 l) gemäßBetrSichV liegt vor.

Ein Explosionsschutzdokument liegt vor.

Eine Betriebsanweisung (Checkliste) ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlichmiteinander reagieren können; Auslaufen von Gefahrstoffen; Brand- und Explosionsgefährdungen

Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltTRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -89-

Page 90: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -90-

Page 91: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie BGR 500 Kapitel 2.10 wird beachtet.Die besonderen Bestimmungen für den Einsatz vonHubarbeitsbühnen werden beachtet.

Die zur Bedienung befugten Mitarbeiter sind mindestens 18Jahre alt. Sie sind schriftlich beauftragt.Die Bediener der Hubarbeitsbühne sind nach demDGUV-Grundsatz 966 ausgebildet.Die Bediener der Hebebühne wurden anhand derBetriebsanleitung eingewiesen.

Die körperliche Eignung der Bediener der Hubarbeitsbühnewurde durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungenfestgestellt.Für die Untersuchungsanlässe und -fristen werdenberücksichtigt:- die Auswahlkriterien BGI 504-30 "Fahr- und Steuer- undÜberwachungstätigkeiten" und- die Auswahlkriterien BGI 504-41 "Arbeiten mitAbsturzgefahr".

Die Mitarbeiter werden regelmäßig anhand derBetriebsanweisung und -anleitung der Bühne unterwiesen.Die Unterweisungen sind dokumentiert.

Die Bühne wird regelmäßig von einer befähigten Person(einem Sachkundigen) nach Betriebsanleitung und BGG945 geprüft.Die Prüfergebnisse sind dokumentiert, z. B. mit einemPrüfbuch; Mängel sind abgestellt.Empfehlung für die Prüffrist, wenn in der Betriebsanleitungnicht genannt: 1 Jahr.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Hebebühne, Hubarbeitsbühne

GefährdungenQuetsch- und Scherstellen, Lastabsturz, Umkippen

Quellen:BGG 945-1: Prüfbuch für Hebebühnen, TitelBGG 945: Prüfung von Hebebühnen, TitelBGI/GUV-I 504-25: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 \"Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten\", TitelBGI/GUV-I 504-41: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 \"Arbeiten mit Absturzgefahr\", Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -91-

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -92-

Page 93: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten

GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -93-

Page 94: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -94-

Page 95: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebezeuge sind nach Transportaufgabe undbestimmungsgemäßer Verwendung ausgewählt.

Das Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2sind erfüllt.

Die Checkliste "Krane" ist beachtet.

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter oderSteckvorrichtung ist vorhanden.

Die Kranführer haben ihre Befähigung nachgewiesen.

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlichbeauftragt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe BGI 555 "Kranführer"), dieUnterweisung wird dokumentiert.

Jährliche Prüfungen durch Sachkundige werdendurchgeführt, ein Prüfbuch wird geführt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Krane

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Quellen:BGV D6: Titelseite: KraneBGI 556: Anschläger, TitelBGI 555: Kranführer, TitelMB 013: Transport im Betrieb, TitelBGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -95-

Page 96: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -96-

Page 97: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie technischen Anforderungen der Prüfliste PL 28 sinderfüllt.

Eine Betriebsanleitung ist dauerhaft lesbar am Einsatzortangebracht - Beispiel in MB 013 Nr. 11Die Tragfähigkeit ist angegeben.

Die Mitarbeiter sind anhand der Betriebsanleitungunterwiesen.Die Unterweisungen sind dokumentiert.

In Verkehrsflächen eingebaute und an Gebäuden festangebrachte Ladebrücken werdenregelmäßig von befähigten Personen (Sachkundigen)geprüft.Die Prüfungen sind dokumentiert, Mängel sind beseitigt.Empfehlung für die Prüffrist, wenn nicht in derBetriebsanleitung genannt: jährlich.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Ladebrücken

GefährdungenAbsturz, Quetschungen durch unbeabsichtigtes Absinken

Quellen:BGI 520: LadebrückenMB 013: Transport im Betrieb, TitelBGR 233: Ladebrücken und fahrbare Rampen, TitelPL 028: LadebrückenTRBS 1203: Befähigte Personen, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -97-

Page 98: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDie Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nr.1.10 ist erfüllt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Laderampen

GefährdungenAbsturz, Quetschen

Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang: 1 Allgemeine AnforderungenASR A1.8: Verkehrswege, Inhalt

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -98-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDer Einzelladeplatz entspricht den Vorgaben de BGI 5017"Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien".

Der Platz ist mit den Zeichen W 20 und P 02gekennzeichnet.

Anhand des BGI 5017 "Ladeeinrichtungen fürFahrzeugbatterien" ist geprüft, dass die Ladestelle keinexplosionsgefährdeter Bereich ist.

Anmerkung: Ein Explosionsschutzdokument - Muster S018-09 - ist notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilungergibt, dass eine Zone festgelegt werden muss, weil einegefährliche explosionsfähige Atmosphäre durchWasserstoff entstehen kann.

In unmittelbarer Nähe des Platzes ist ein Feuerlöscherangebracht.

Die Betriebsanleitungen der Hersteller von Ladegerät undFlurförderzeugen sind beachtet.Eine Betriebsanweisung für das Batterieladen ist erstelltund ausgehängt.

Die Mitarbeiter sind anhand der Betriebsanweisungunterwiesen.Die Unterweisungen sind dokumentiert.

Die Personen/Firmen, die Instandhaltungsarbeiten an denBatterien ausführen, sind festgelegt.Die persönliche Schutzausrüstung nach BGI 5017"Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien" ist vorhanden.Zu Arbeiten an Batterien werden nur Werkzeuge benutzt,die keine Funken reißen.

Prüffristen und Prüfer für das Ladegerät sind festgelegt.Die Prüfungen sind dokumentiert; Mängel sind abgestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Ladestelle (Einzelplatz) für Elektrofahrzeuge

GefährdungenKnallgasexplosion im Ladebereich, Brand, Verätzung

Quellen:BGI 5017: Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien, TitelS 018: Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -99-

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.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -100-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAufbau- und Betriebsanleitung des Regalherstellers sindbeachtet.Die Regale sind ausreichend dimensioniert.Geeignete Aufstiege sind vorhanden.Die technische Ausführung entspricht BGR 234 Nr.4.1 - 4.3.Ein Standsicherheits- und Tragfähigkeitsnachweis istvorhanden.

Die technische Ausführung von Lagerräumen, unter denensich andere Räume befinden, von Regalbühnen,Zwischenböden und Galerien (Tragfähigkeit der Fußböden,Treppen, Absturzsicherungen, Ladestellen) entspricht derBGR 234 Nr. 4.3.4.

Die Kennzeichnung mit der zulässigen Tragfähigkeit beiFachlasten über 200 kg oder Feldlasten über 1000 kg istgut lesbar; siehe BGR 234 Nr. 4.2.7.1.Die Kennzeichnung von Regalbühnen usw. mit derzulässigen Fußbodenbelastung ist gut lesbar; siehe BGR234 Nr. 4.3.4.1.

Bei Flurförderzeugverkehr: Die Anfahrschutzeinrichtungrender Regale sind wirksam (unbeschädigt).

Die Mitarbeiter sind regelmäßig unterwiesen:- Zulässige Lasten beim Einlagern beachten; Regalbödennicht überlasten.- Schwere Lasten im unteren Regalbereich lagern.- Aufstieghilfen benutzen, keine Stühle, Kisten o. Ä.- Nicht an Regalen hochklettern.- Nur unbeschädigte Lagergeräte (Paletten, Stapelbehälter)verwenden.- Defekte Lagergeräte sofort zur Reparatur bringen oderentsorgen.- Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchteneinhalten.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Lagern: Regale/Regalbühnen

GefährdungenUmkippen, Überlastung, Herunterfallen von Lagergut,Ungeeignete Aufstiege, Absturz von Leitern oder Tritten

Quellen:BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelMB 013: Transport im Betrieb, Titel

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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -101-

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -102-

Page 103: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei Lager- und Stapelgeräten (Paletten, Behälter usw.) sinddie technischen Anforderungen der BGR 234, Nr. 4.4 undBGI 582 Nr.11.3 beachtet.

Standsicherheit:Der Sicherheitsfaktor gegen Kippen, mindestens 2,0,berechnet nach BGR 234 Anhang 1, wird eingehalten.Ein Verhältnis der Stapelhöhe zur Schmalseite derGrundfläche von höchstens 6:1 wird eingehalten, sieheBGR 234 Nr. 5.3.7.

Die Beschäftigten sind unterwiesen. Themen sind:- Zulässige Stapelhöhe nicht überschreiten,- Kennzeichnung von Stapelbehältern (Nutzlast, Auflast,siehe BGR 234, Nr. 4.5,- zulässige Auflasten von Stapelbehältern nichtüberschreiten,- Konsistenz des Lagerguts bei Aufbau, Erhalt undAbtragen von Stapeln beachten.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Lagern: Stapel

GefährdungenUmkippen, Zusammenstürzen

Quellen:BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, TitelPL 026: Sicheres Lagern und Stapeln

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -103-

Page 104: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei Hubhöhen größer 1,8 m mit Lastschutzgitter

Räder und Rollen müssen im Rahmen angeordnet oder mitFußabweisern versehen sein.

Nottaster am Deichselkopf

Betriebsanleitung des Herstellers beachtenBetriebsanweisung

Nur geeignete und unterwiesene Personen beauftragen

Jährliche Prüfung durch Sachkundige mit schriftlicherNachweisführung

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Mitgänger-Flurförderzeuge, kraftbetrieben

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Quellen:BGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, 5 Handbetriebene TransportmittelBGV D27: Flurförderzeuge, § 7: Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -104-

Page 105: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Die Pressbewegung ist mit der Tür bzw. Öffnungsklappezum Pressraum oder dem Betrieb mit einemSchlüsselschalter verriegelt.

Deckel und Klappen des Containers sind während desEinwerfens gegen Zufallen gesichert.

Der im Freien stehende Container ist über einen 30mA-Fehlerstrom-Schutzschalter (DIN VDE 0100 Teil 410)angeschlossen.

Auf Rampen ist ein 1 m hohes Geländer zur Sicherunggegen Hineinstürzen von Beschäftigten vorhanden.

Leitungen zur Stromversorgung sind so verlegt, dassStolperstellen vermieden wurden.

Ein sicherer Stand beim Einwurf der Abfälle in denContainer ist gewährleistet.

Am Container ist eine verbindliche Bedienungsanleitungangebracht.

Der Container ist mit einem Schild bzw. einer Beschriftung„Einstieg verboten“ gekennzeichnet.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Arbeitsschutzschuhe und Handschuhe zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitPresscontainer/ Müllpressen vorhanden. Die Beschäftigtensind über den Umgang mit Presscontainer/ Müllpressenanhand der arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungunterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Presscontainer/ Müllpressen

GefährdungenQuetsch- und Scherstellen durch ungeschützte Bewegungen von Teilen,Absturz bei erhöhter Einwurföffnung,Gefährliche Körperströme

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -105-

Page 106: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGV A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -106-

Page 107: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Die Stand- und Tragsicherheit genügt den betrieblichenBeanspruchungen und wurde durch rechnerischeTragfähigkeitsnachweise für die tragenden Elemente oderdurch Belastungsversuche nachgewiesen.

Die Aufstellflächen für Regale und Schränke ist sobeschaffen, dass die Eigengewichte und zulässigenNutzlasten sicher aufgenommen werden.

Die Sicherung der Quetsch- und Scherstellen an bewegtenTeilen ist durch:- Schaltleisten oder Lichtschranken,- Seilzugsicherungen in einer Höhe von 0,9 m,- Freigabeschalter,- Kopplung von Auszügengewährleistet.

Quetsch- und Scherstellen zwischen den kraftbetriebenenInneneinrichtungen untereinander sind auf Grund ihrerFormgebung und entsprechenden Abstände gesichert.

Be- und Entladeöffnungen sind durch zuverlässig befestigteund mechanisch ausreichend widerstandsfähigeVerkleidungen gesichert.

Verkleidungen, die zur Beseitigung betriebsspezifischerStörungen geöffnet werden müssen, sind mit dem Antriebgekoppelt (z.B. ein Magnetschalter mit Schutzbeschaltung,ein Positionsschalter mit Zwangsöffnung).

Einrichtungen z.B. Schaltleisten, Lichtschranken zumgefahrlosen Stillsetzen sind vorhanden.

Überwachungseinrichtungen z.B. Bewegungsmelder,Schaltmatten, Lichtschranken gegen ungewolltes Anlaufensind vorhanden.

An jeder Entnahmeöffnung ist eine Not-Befehlseinrichtungvorhanden.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Lager/ Versand

Tätigkeit: Lager- und Versandtätigkeit

Objekt: Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen

GefährdungenQuetsch- und Scherstellen durch ungeschützte Bewegungen von Teilen,Unkontrolliert bewegte Teile durch umstürzendes Lagergut, herabfallendes Transportgut oderMaterialien/ Lagereinrichtungen

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -107-

Page 108: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ablageflächen vor den Entnahmeöffnungen sind für imSitzen zu verrichtende Tätigkeiten zwischen 680 mm und750 mm und für im Stehen zu verrichtende Tätigkeitenzwischen 900 mm und 1100 mm oberhalb der Standflächeangebracht.

Handkurbeln sind zum Schutz vor gefahrbringendenBewegungen mit dem Antrieb gekoppelt.Hinweis:- Die Kopplung darf durch Hilfs-Betriebsschalter nicht außerBetrieb gesetzt werden können.

Die vorhandenen Regale mit Fachlasten >200 kg bzw.Feldlasten >1000 kg besitzen eine Regalkennzeichnung.Hinweis:- Hersteller oder Einführer,- Typ,- Baujahr oder Kommissionsnummer und- zulässige Fach- und Feldlasten(gegebenenfalls elektrische Kenndaten)

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für den Umgang mitLagereinrichtungen vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGR 234: Lagereinrichtungen und - geräte, InhaltsverzeichnisBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -108-

Page 109: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGI 603, Kapitel 3 - 8sind erfüllt.

Bei Einsatz von Dieselstaplern ist das Objekt "Fahrzeuge ingeschlossenen Räumen; Dieselmotoremissionen"beachtet.

Eine schriftliche Beauftragung ist erfolgt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe: BGI 603 "Leitfaden fürden Umgang mit Gabelstaplern"). Die Unterweisung wirddokumentiert.

Eine tägliche Einsatzprüfung gemäß Prüfliste findet statt.

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen sindorganisiert.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)

GefährdungenVerletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäßeBenutzung, Absturz, Umkippen, Dieselmotoremissionen

Quellen:BGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteBGG 925: Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz undFahrerstand, TitelPL 010: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Bau und Ausrüstung)PL 011: Innerbetriebliche Transportmittel - Flurförderzeuge - (Betrieb)BGI 603: Leitfaden für den Umgang mit Gabelstaplern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -109-

Page 110: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten

GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -110-

Page 111: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -111-

Page 112: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebezeuge sind nach Transportaufgabe undbestimmungsgemäßer Verwendung ausgewählt.

Das Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2sind erfüllt.

Die Checkliste "Krane" ist beachtet.

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter oderSteckvorrichtung ist vorhanden.

Die Kranführer haben ihre Befähigung nachgewiesen.

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlichbeauftragt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe BGI 555 "Kranführer"), dieUnterweisung wird dokumentiert.

Jährliche Prüfungen durch Sachkundige werdendurchgeführt, ein Prüfbuch wird geführt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Krane

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Quellen:BGV D6: Titelseite: KraneBGI 556: Anschläger, TitelBGI 555: Kranführer, TitelMB 013: Transport im Betrieb, TitelBGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -112-

Page 113: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -113-

Page 114: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Die Muster-Gefährdungsbeurteilung "Schleifen mitwassergemischten KSS" der BG ETEM ist beachtet.

Die BGR/GUV-R 143 ist beachtet.

Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besondersfachkundige Personen sind organisiert (Seminar GS 4.1 zurKSS-Fachkunde der BG ETEM).

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G24 ist organisiert.

Die KSS-Emissionen (Dampf und Aerosole) sindentsprechend dem Stand der Technikminimiert. DerBGIA-Report 4/2004 (www.dguv.de > ifa > Reports) und S039 der BG ETEM sind beachtet.

Wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur)werden entsprechend TRGS 611 von einer fachkundigenPerson überwacht und die Ergebnisse (Karteikarte)dokumentiert.

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beimEinsatz nichtwassermischbarer KSS sind getroffen. EinExplosionsschutzdokument ist erstellt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Kühlschmierstoffe (KSS)

GefährdungenHautentfettung und allergisierende Wirkung bei Hautkontakt;Einatmen von Aerosolen und Dämpfen, ggf. Krebs erzeugende Stoffe (Nitrosamine) inwassergemischten KSS;Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aerosole beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS

Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR/GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, TitelVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischteKühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -114-

Page 115: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -115-

Page 116: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDer Einzelladeplatz entspricht den Vorgaben de BGI 5017"Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien".

Der Platz ist mit den Zeichen W 20 und P 02gekennzeichnet.

Anhand des BGI 5017 "Ladeeinrichtungen fürFahrzeugbatterien" ist geprüft, dass die Ladestelle keinexplosionsgefährdeter Bereich ist.

Anmerkung: Ein Explosionsschutzdokument - Muster S018-09 - ist notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilungergibt, dass eine Zone festgelegt werden muss, weil einegefährliche explosionsfähige Atmosphäre durchWasserstoff entstehen kann.

In unmittelbarer Nähe des Platzes ist ein Feuerlöscherangebracht.

Die Betriebsanleitungen der Hersteller von Ladegerät undFlurförderzeugen sind beachtet.Eine Betriebsanweisung für das Batterieladen ist erstelltund ausgehängt.

Die Mitarbeiter sind anhand der Betriebsanweisungunterwiesen.Die Unterweisungen sind dokumentiert.

Die Personen/Firmen, die Instandhaltungsarbeiten an denBatterien ausführen, sind festgelegt.Die persönliche Schutzausrüstung nach BGI 5017"Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien" ist vorhanden.Zu Arbeiten an Batterien werden nur Werkzeuge benutzt,die keine Funken reißen.

Prüffristen und Prüfer für das Ladegerät sind festgelegt.Die Prüfungen sind dokumentiert; Mängel sind abgestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Ladestelle (Einzelplatz) für Elektrofahrzeuge

GefährdungenKnallgasexplosion im Ladebereich, Brand, Verätzung

Quellen:BGI 5017: Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien, TitelS 018: Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -116-

Page 117: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -117-

Page 118: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei Hubhöhen größer 1,8 m mit Lastschutzgitter

Räder und Rollen müssen im Rahmen angeordnet oder mitFußabweisern versehen sein.

Nottaster am Deichselkopf

Betriebsanleitung des Herstellers beachtenBetriebsanweisung

Nur geeignete und unterwiesene Personen beauftragen

Jährliche Prüfung durch Sachkundige mit schriftlicherNachweisführung

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Mitgänger-Flurförderzeuge, kraftbetrieben

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Quellen:BGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, 5 Handbetriebene TransportmittelBGV D27: Flurförderzeuge, § 7: Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -118-

Page 119: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Beschaffung technischer Arbeitsmittel istbeachtet.

Das Objekt Presse; allgemein ist beachtet.

Schutzeinrichtungen (z. B. BWS, Zweihandschaltung,bewegliche Verdeckungen).

Betriebsanweisung - Unterweisung.

Einrichter - Kontrollperson, Kontrolleinrichter mit Prüfliste.

Prüfung der Presse und Schutzeinrichtungen jährlich mitNachweis (durch befähigte Person).

Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) zurVerfügung stellen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Presse, Exzenter

GefährdungenUnzureichende Schutzeinrichtungen, ungesicherte Quetsch-, Scher-, Stichstellen

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Anhang 1

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -119-

Page 120: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamSichere Werkzeuge, Verdeckungen (siehe Presse,allgemein).

Schutzeinrichtungen (z. B. BWS, Zweihandschaltung,bewegliche Verdeckungen).

Betriebsanweisung - Unterweisung.

Einrichter - Kontrollperson, Kontrolleinrichter mit Prüfliste.

Prüfung der Presse und Schutzeinrichtungen jährlich mitNachweis (durch befähigte Person).

Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) zurVerfügung stellen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Presse, Hydraulik

Gefährdungenunzureichende Schutzeinrichtungen, ungesicherte Quetsch-, Scher-, Stichstellen

Quellen:

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -120-

Page 121: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.

Feste Verdeckungen um den gesamten Wirkbereich derPresse (auch bedienerabgewandte Seite) sind vorhanden.

Es sind technische Schutzeinrichtungen vorhanden.z. B.-berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B.Lichtschranken),-Zweihandschaltung,-bewegliche Verdeckungen

Für das Beheben von Störungen im Arbeitsablauf undInstandhalten sind folgende Maßnahmen getroffen:Einstelleinrichtungen außerhalb des Gefahrenbereichs undzusätzliche Abdeckungen für einzelne Gefahrstellen.

Bei Pressen mit einer beweglichen Verdeckung kann es nurdann zu einer Schließbewegung kommen, wenn dieVerdeckung vollständig geschlossen ist.

Es ist sichergestellt, dass nach dem Betätigen derAusschalteinrichtung für die Pressensteuerung eineSchließbewegung erst nach Rückstellung und erneuterBetätigung der Befehlseinrichtung eingeleitet werden kann.

Zweihandschaltungen sind so gestaltet, dass sie nichtunbeabsichtigt betätigt oder auf einfache Weise umgangenwerden können.

Es ist ein Betriebsartenwahlschalter vorhanden, durchdessen Umstellung keine Schließbewegung eingeleitetwerden kann.

Für das Beheben von Störungen im Arbeitsablauf undInstandhalten sind folgende Maßnahmen getroffen:Einstelleinrichtungen außerhalb des Gefahrenbereichs undzusätzliche Abdeckungen für einzelne Gefahrstellen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Stanzerei

Tätigkeit: Stanzen

Objekt: Stanzautomat und Stufenpresse mit Abroller, Vorschubeinrichtungen undZerhacker

GefährdungenQuetsch-, Scher-, Einzugs- und Stichstellen durch ungeschützte Bewegung von Teilen,Lärm

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -121-

Page 122: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Die Werkzeuge sind durch ihre Konstruktion oder durchzusätzliche Schutzeinrichtungen gegen Verletzungengesichert.

Es sind Spannstücke und -schrauben vorhanden.

Die Werkzeuge haben ein Typenschild mit den Angaben:- erforderliche Presskraft,- einzustellender Hub,- Arbeits- oder Einbauhöhe,- Pressenart oder Inventarnummer der einzurichtendenPresse,- Betriebsart der Presse,- Betätigungsart der Presse und- Art der Handschutzeinrichtung

Es sind geschulte Einrichter und Kontrolleinrichter mit demEinrichten der Presse beauftragt.

Das Einrichten wird mittels Checkliste und Kontrollbuchoder mit Hilfe eines Kontrolleinrichters durchgeführt.

Der Sicherheitsabstand an der Presse ist deutlichgekennzeichnet.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Arbeitsschutzschuhe und Gehörschutz zurVerfügung gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Stanzautomatund Stufenpressen ist vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 551: Presseneinrichter, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -122-

Page 123: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.

Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.

Betriebsanweisung ist erstellt.

Das Objekt "Lärm" ist beachtet.

Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.

Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Bandsäge

GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub

Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -123-

Page 124: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Das Objekt „Holzbearbeitungsmaschinen“ ist beachtet.

Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.

Die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit„Kühlschmierstoffen (KSS)“ sind beachtet.

Es sind Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegterMaschinenteile vorhanden.

Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung gegen Wiederanlaufnach Spannungsausfall sind vorhanden.

Die Sägeblätter sind bis auf den zum Sägen benötigten Teilabgedeckt.

Es werden der Dreh- bzw. Hubzahl angepasste Werkzeugezur Verfügung gestellt.

Es werden technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt(Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag, Schabloneund Abweisleiste).

Es sind nur zugelassene Sägeblätter zur Verfügunggestellt.

Der Zugang zum gefährlichen Arbeitsbereich istunterbunden, eine feststehende Schutzvorrichtung istangebracht.

Es sind Spannmittel zur Verfügung gestellt (z.B.: festeEinspannvorrichtungen, Schraubstöcke).

Der Staub wird über eine Einzelarbeitsplatz- bzw.Gesamtfilteranlage abgesaugt.

Zum Entfernen der Späne sind Spänehaken und Handfeger

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine

GefährdungenScharfkantige Werkstücke,Unkontrolliert bewegte Teile durch Herausschleudern oder Herumschlagen von Werkstücken undSpänenEinzug in das laufende Sägeblatt,Quetschgefährdungen der Hände oder unteren Gliedmaßen durch Spanneinrichtungen,Lärm durch Emission der Maschinen beim Arbeiten

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -124-

Page 125: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und Gehörschutz zur Verfügunggestellt.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitBügelsäge und eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitKreissäge vorhanden.

Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitTrennmaschine vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Bügelsäge,Kreissäge und Trennmaschine anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Die regelmäßige Überprüfung der Absaug- undAufsaugvorrichtung auf einwandfreie Funktion durch einenSachkundigen ist veranlasst.

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -125-

Page 126: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7sind erfüllt.

Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)

GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne

Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -126-

Page 127: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein)

Verkleidung des Erodierdrahtes

Temperatur- und Füllstandsüberwachung

Automatische Löschanlage bei Betrieb ohneAufsichtsperson bei Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten< 100 °C als Erodiermedium

Bei Grobbearbeitung und Entstehung von AerosolenAnschluss an ein Lüftungssystem vornehmen

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter regelmäßigunterweisen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Erodiermaschinen

GefährdungenQuetsch- und Scherstellen, gefährliche Körperdurchströmungen, Haut- und Atemwegserkrankungendurch Gefahrstoffe, Dielektrikum-öle, -rauche, -dämpfe

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -127-

Page 128: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.

Maschine ist mit Sicherheitsabstand zur Umgebung (0,5 m)aufgestellt.

Geeignete Fangbleche werden verwendet.

Elektromagnetische Spannvorrichtung ist mit dem Antriebverriegelt;Funktion der Spannvorrichtung wird durch Signallampeangezeigt.

Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.

Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.

Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die Maßnahmen zumBrand- und Explosionsschutz beachtet.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung

GefährdungenHerausschleudern von Werkstücken, Quetsch-, Rutsch- und Scherstellen

Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, TitelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, TitelS 017: Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung,Werkzeugbau/Schleifmaschine (Schleifen mit wassergemischten KSS)

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -128-

Page 129: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.3sind erfüllt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.

Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Fräsmaschine, Metallbearbeitung

GefährdungenVerletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne

Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamSiehe auch Presse, allgemein.

Die kreisförmige Bahn der Schwengelenden (mit oder ohneSchwungkugel) muss gesichert sein, z. B. durch Reifen ausBandeisen oder Rohr, befestigt an den Schwengelendenoder Schwunggewichten. Die Reifen müssen mitgelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet sein.

Die Spindel muss festgestellt werden können, z. B. beimEinrichten oder bei Nichtbenutzung.

Die Hände müssen gegen Verletzungen durch denniedergehenden Preßstempel geschützt werden, z. B.dadurch, dass der Stempelhub möglichst kleiner als 6 mmist, besser durch Handabweiser oder durch verdecktesWerkzeug bzw. Schiebewerkzeug.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Handspindelpresse

Gefährdungenvon drehenden Schwengelenden getroffen werden,Handverletzungen durch niedergehenden Pressstempel

Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -130-

Page 131: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.

Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.

Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.

Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.

Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.

Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.

Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Handwerkzeuge

GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge

Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -131-

Page 132: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

auf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -132-

Page 133: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen

Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben

Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3

Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.

Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5

Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).

Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).

Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.

Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten

GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -133-

Page 134: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -134-

Page 135: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamHebezeuge sind nach Transportaufgabe undbestimmungsgemäßer Verwendung ausgewählt.

Das Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach MB 013, Kapitel 8.2sind erfüllt.

Die Checkliste "Krane" ist beachtet.

Abschließbarer Netzanschlussschalter, Trennschalter oderSteckvorrichtung ist vorhanden.

Die Kranführer haben ihre Befähigung nachgewiesen.

Kranführer für ortsveränderliche Krane sind schriftlichbeauftragt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen (Unterweisungshilfe BGI 555 "Kranführer"), dieUnterweisung wird dokumentiert.

Jährliche Prüfungen durch Sachkundige werdendurchgeführt, ein Prüfbuch wird geführt.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Krane

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel,Lastabsturz

Quellen:BGV D6: Titelseite: KraneBGI 556: Anschläger, TitelBGI 555: Kranführer, TitelMB 013: Transport im Betrieb, TitelBGG 921: Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -135-

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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -136-

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Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.

Die Muster-Gefährdungsbeurteilung "Schleifen mitwassergemischten KSS" der BG ETEM ist beachtet.

Die BGR/GUV-R 143 ist beachtet.

Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besondersfachkundige Personen sind organisiert (Seminar GS 4.1 zurKSS-Fachkunde der BG ETEM).

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G24 ist organisiert.

Die KSS-Emissionen (Dampf und Aerosole) sindentsprechend dem Stand der Technikminimiert. DerBGIA-Report 4/2004 (www.dguv.de > ifa > Reports) und S039 der BG ETEM sind beachtet.

Wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur)werden entsprechend TRGS 611 von einer fachkundigenPerson überwacht und die Ergebnisse (Karteikarte)dokumentiert.

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beimEinsatz nichtwassermischbarer KSS sind getroffen. EinExplosionsschutzdokument ist erstellt.

Eine Betriebsanweisung ist erstellt.

Die Mitarbeiter sind unterwiesen.

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Kühlschmierstoffe (KSS)

GefährdungenHautentfettung und allergisierende Wirkung bei Hautkontakt;Einatmen von Aerosolen und Dämpfen, ggf. Krebs erzeugende Stoffe (Nitrosamine) inwassergemischten KSS;Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aerosole beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS

Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR/GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, TitelVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischteKühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -137-

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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -138-

Page 139: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.

Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.

Das Befestigen von Schleifwerkzeugen wird nur von darinunterwiesenen Personen vorgenommen, die über daserforderliche Fachwissen verfügen.

Für die Bearbeitung von Aluminium werden dieMaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beachtet.BGR 109, Punkt 4

Die vorhandenen Schleifböcke haben eine nachstellbareSchutzhaube und Werkstückauflage.Hinweis:- Öffnungswinkel der Schutzhaube max. 90°- Schutzhaube muss den Schleifkörper allseitigumschließen

Es werden, wenn notwendig, geprüfte Absauganlagen oderIndustriestaubsauger eingesetzt.

Die zur Verfügung gestellten Schleifkörper entsprechen:- aus gebundenem Schleifmittel der Norm DIN ISO 525oder DIN ISO 603- mit Schleifbelag aus Diamant oder Bornitrid der Norm DINISO 6104- aus Schleifmittel auf Unterlagen der Norm DIN ISO 16057,DIN ISO 5429 oder DIN ISO 15635.

Originalspannflansche, dafür benötigte Einrichtungen , eineZwischenlage aus weichem oder elastischem Werkstoffund notwendige Werkzeuge (z.B. Maulschlüssel) werdenzur Verfügung gestellt.

Zum Abrichten sind Abziehsteine, Abrichtrollen oderDiamantabrichter zur Verfügung gestellt.

Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrille und Gehörschutz zur Verfügung

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Schleifbock

GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Teile,Schleifkörper und Schleifkörner,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten,Gefahrstoffe (Stäube) durch Schleifarbeit

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -139-

Page 140: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

gestellt.

Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten amSchleifbock vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.

Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.

Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 543: Schleifer, Inhaltsverzeichnis

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -140-

Page 141: Betrieb: Metallbearbeitung Ersteller/in · Maßnahmen B veranlasstdurchgeführt Ja, wirksam DurchdieGefährdungsbeurteilungwurdeermittelt,ob BeschäftigteTätigkeitenwahrnehmenodermit

Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,

wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.

Die technischen Anforderungen nach BGV D8, §2a - §22sind erfüllt.

Die Auswahl und Beauftragung geeigneter Personen zurBedienung ist erfolgt.

Die Notendhalteeinrichtungen werden vor Arbeitsbeginngeprüft.

Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsvorschriften(BGV D8 §24 - §35a) und der Betriebsanleitung desHerstellers unterwiesen; die Unterweisung wirddokumentiert.

Die jährliche Prüfung nach BGV D8 §23 - §23a durch einebefähigte Person ist organisiert, die Prüfungen werdendokumentiert (Prüfbuch BGG 956).

Betrieblicher Katalog: Metallbearbeitung

Arbeitsbereich: Werkzeugbau

Tätigkeit: Metallbearbeitung

Objekt: Winden, Hub- und Zuggeräte

GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel, Lastabsturz

Quellen:BGV D8: Inhaltsverzeichnis: Winden, Hub- und ZuggeräteBGG 956: Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte, Inhalt

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................

Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.

Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................

Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -141-