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Beurteilung der Schallimmissionen im Bereich des Bebauungsplanes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/ Woltersdorfer Straße“ der Gemeinde Schöneiche bei Berlin 15566 Schöneiche bei Berlin Landkreis Oder Spree Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1 28.07.2017 _____________________________________ IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH Lessingstraße 16 16356 Ahrensfelde Tel.: 030 936677-0

Beurteilung der Schallimmissionen im Bereich des ......Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1 B-Plan 19/15 - GA Schall

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Beurteilung der Schallimmissionen im Bereich des Bebauungsplanes 19/15

„Wohngebiet Warschauer/ Woltersdorfer Straße“ der

Gemeinde Schöneiche bei Berlin

15566 Schöneiche bei Berlin

Landkreis Oder Spree

Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1

28.07.2017 _____________________________________

IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH

Lessingstraße 16

16356 Ahrensfelde

Tel.: 030 936677-0

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Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1 B-Plan 19/15 - GA Schall - E+I - BIE - DON - Endf. v. 28.07.2017 Seite 2 von 20

Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 1und 4 BauNVO Standort Land Brandenburg, Landkreis Oder-Spree B-Plangebiet: 15566 Schöneiche bei Berlin Gemarkung Schöneiche Flur 7, diverse Flurstücke Planungsträger: Gemeinde Schöneiche bei Berlin Dorfaue 1 15566 Schöneiche bei Berlin Auftraggeber: Dr.-Ing. Formazin & Partner GbR

Dorfstraße 1A 16356 Ahrensfelde

Auftragnehmerin: IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH Lessingstraße 16 16356 Ahrensfelde Bearbeiterin: Dr.-Ing. Tina Bielig Prüferin: Heike Donhauser, Dipl.-Ing. agr. Tel: 030 936677-0 Fax: 030 936677-33 weitere beteiligte Institute: keine

Berichtsumfang: 20 Seiten und 6 Anhänge mit insgesamt 33 Seiten

Dieser Bericht oder Teile des Berichtes dürfen von Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung der

IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH vervielfältigt und/oder weitergegeben werden.

Davon ausgenommen ist die bestimmungsgemäße Verwendung zur Beteiligung von Behörden

und die öffentliche Auslegung im Rahmen von Genehmigungsverfahren.

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Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1 B-Plan 19/15 - GA Schall - E+I - BIE - DON - Endf. v. 28.07.2017 Seite 3 von 20

Inhaltsübersicht

1 Auftrag und Problemstellung ......................................................................................... 4

2 Beschreibung der Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung

befindlichen Bebauungsplanes ...................................................................................... 6

3 Nutzungen im Umfeld des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes .................... 7

4 Emissionsdaten .............................................................................................................. 9

5 Vor- und Hintergrundbelastung .................................................................................... 13

6 Transmissionsdaten ..................................................................................................... 13

7 Schallausbreitungsrechnung nach TA Lärm ................................................................ 14

8 Beurteilung kurzzeitiger Geräuschspitzen ................................................................... 18

9 Qualität der Prognose .................................................................................................. 18

10 Zusammenfassende Beurteilung ................................................................................. 19

Anhänge

1 Übersichtskarte mit Darstellung der untersuchten Immissionsorte ...................... 1 Seite

2 Auszüge aus den Entwürfen der Bebauungspläne ............................................ 2 Seiten

3 Emissionsquellenplan ........................................................................................... 1 Seite

4 Grafische Ergebnisdarstellung der Schallausbreitung ........................................ 7 Seiten

5 Numerische Ergebnisdarstellung der Beurteilungspegel ................................... 6 Seiten

6 Projektdaten für die Ausbreitungsrechnungen ................................................. 16 Seiten

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Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

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1 Auftrag und Problemstellung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 23.09.2015 den

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) 19/15 „Wohngebiet Warschauer/

Woltersdorfer Straße“ gefasst. Ziel der Planung ist die Schaffung von Mietwohnungen für

einkommensschwache Haushalte. Weitere Planungsziele sind der Erhalt einer zusammen-

hängenden Grünfläche, weitgehender Erhalt der Bäume sowie die Errichtung eines Kinder-

spielplatzes und die Erschließung bisher unerschlossener Grundstücke.

Der Geltungsbereich des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“

befindet sich im östlichen Zentrum der Ortslage Schöneiche bei Berlin und hat eine Größe von

ca. 2,6 ha.

Im Norden grenzt an den Geltungsbereich des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/

Woltersdorfer Straße“ unmittelbar der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes

08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ an. Im Nordosten wird der Geltungsbereich des

B-Planes 19/15 durch die Woltersdorfer Straße und im Osten durch die Prager Straße begrenzt.

Im Süden und Westen grenzt an den Geltungsbereich des B-Planes 19/15 die vorhandene

Wohnbebauung an. Nordwestlich des B-Plangebietes befindet sich eine Musikschule (vgl.

Anhang 1).

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist zu prüfen, ob durch die Nutzungen im Umfeld des

Geltungsbereiches des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“,

insbesondere durch den Betrieb des unmittelbar nördlich an das B-Plangebiet angrenzenden

Aldi-Marktes, schädliche Umwelteinwirkungen durch Schallimmissionen auf die geplanten

Wohnnutzungen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes zu erwarten sind (vgl. auch

§ 3 Abs. 1 BImSchG).

Folgende Unterlagen standen der IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH zur Verfügung:

- 2. Entwurf des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“, Maßstab

1 : 1 000, Dr.-Ing. Formazin & Partner GbR, Stand: 27.02.2017,

- Begründung zum B-Plan 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“

(2. Entwurf), Dr.-Ing. Formazin & Partner GbR, Stand: 27.02.2017,

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) - Abteilung Technischer

Umweltschutz 2, Belang: Immissionsschutz zum Vorhaben B-Plan 19/15 „Wohngebiet

Warschauer/Woltersdorfer Straße“ in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, 31.08.2016,

- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) - Abteilung Technischer

Umweltschutz 2, Belang: Immissionsschutz zum Vorhaben B-Plan 19/15 „Wohngebiet

Warschauer/Woltersdorfer Straße“ in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, 20.07.2017,

- 3. Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer

Straße“ - 1. Änderung, Maßstab 1 : 500, Plan-Faktur Ralf Rudolf & Dennis Grüters GbR,

Stand Juni 2017,

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Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

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- Begründung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt

Berliner/Woltersdorfer Straße“ (3. Entwurf), Plan-Faktur Ralf Rudolf & Dennis Grüters GbR,

Stand Juni 2017,

- Lageplan Außenanlagen BV 7574 Erweiterung Aldi-Markt, Woltersdorfer Straße, 15566

Schöneiche, Planer in der Pankemühle, Claussen & Partner, 24.01.2017,

- Schallschutzgutachten zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen BV-Plans 08/09 „Aldi-

Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ in Schöneiche, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieur-

gesellschaft mbH, 24.01.2017,

- Schallschutzgutachten zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen BV-Plans 08/09 „Aldi-

Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ in Schöneiche, HOFFMANN-LEICHTER Ingenieur-

gesellschaft mbH, 31.05.2017,

- Angaben zum Betrieb des Aldi-Marktes per E-Mail am 21. und 22.11.2016,

- Bericht über eine Geräuschmessung an einer Schneckenpresse - Nachtrag zum

Messbericht -, Schalltechn. Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm, Paul

Pies, 20.09.2007,

- Datenblatt für den Verflüssiger luftgekühlt mit Axialventilatoren vom Typ SAV6R 6640

230V-1PH50Hz der Fa. LUVE Contardo, 10.12.2009,

- Datenblatt des Kälteaggregats vom Typ MC-V9-ZB76KE-TFD der Fa. Copeland

- Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Auszug aus dem Geoportal

am 19.10.2016, (http://www.geoportal-schoeneiche-bei-berlin.de/),

- Auszug aus der Liegenschaftskarte, Landesvermessung und Geobasisinformation

Brandenburg, Stand Januar 2017,

- Ausbreitungsklassenstatistik (AKS) der Station Lindenberg des Deutschen Wetterdienstes,

- Ergebnisse einer Standortbegehung durch fachkundige Mitarbeiter der IBE - Ingenieurbüro

Dr. Eckhof GmbH am 18.10.2016.

Zur Beurteilung der Geräusche im Zusammenhang mit dem Betrieb des unmittelbar nördlich an

das B-Plangebiet angrenzenden Aldi-Marktes wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen

Lärm - TA Lärm im Zusammenhang mit der

- DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“,

- DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau - Teil 1“,

- DIN EN 12354-4 Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden

aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie i. V. m.

VDI-Richtlinie 2571 „Schallabstrahlung von Industriebauten“ und

- Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt1

herangezogen.

1 Parkplatzlärmstudie, 6. überarb. Auflage, Bayrischen Landesamtes für Umwelt, 2007

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Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

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Zur Beurteilung der Geräusche werden die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –

TA Lärm und Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau; Berechnungs-

verfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“ herangezogen.

Die nach TA Lärm an den beurteilungsrelevanten Immissionsorten ermittelten Beurteilungs-

pegel werden mit den entsprechenden Richtwerten der TA Lärm verglichen.

Es ist zunächst die durch das Vorhaben zu erwartende Zusatzbelastung hinsichtlich des

Kriteriums der Nummer 3.2.1 der TA Lärm zu ermitteln. Erst bei Überschreitung des

„6 dB-Kriteriums“ (vgl. Nummer 3.2.1 der TA Lärm) werden beurteilungsrelevante Vorbe-

lastungen in die Betrachtung mit einbezogen.

Werden Überschreitungen der in der TA Lärm festgeschriebenen Richtwerte festgestellt, sind

geeignete, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Schallminderungsmaß-

nahmen vorzuschlagen.

Die Schallimmissionsprognose wird mit dem Programm IMMI, Version 2016 ausgeführt.

2 Beschreibung der Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches des

in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

Das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes umfasst unbebaute Flächen

einer ehemaligen Straßenmeisterei, Flächen, die zum Teil mit Wochenend- und Wohnhäusern

bebaut sind, sowie Wald.

Der Geltungsbereich des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“ wird

in vier allgemeine Wohngebiete (WA 1 bis WA 4) gegliedert.

Die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der WA wird durch Baugrenzen festgelegt.

Gebäude dürfen maximal drei Vollgeschosse umfassen (vgl. Anhang 2).

Für die Wohnnutzungen in den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3 werden

repräsentative Immissionsorte festgelegt. Dabei wird eine dreigeschossige Bebauung (Erd-,

1. und 2. Obergeschoss) berücksichtigt. Für WA 2 wird die vorhandene Wohnnutzung

Warschauer Straße 78 (Erdgeschoss) und für WA 4 die vorhandene Wohnnutzung Prager

Straße 66 (Erd- und 1. Obergeschoss) jeweils als repräsentativer Immissionsort in die

Untersuchungen mit einbezogen.

Die Lage der beurteilungsrelevanten Immissionsorte ist Anhang 1 zu entnehmen.

Die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete betragen gemäß Nummer 6.1 d) der

TA Lärm im Tagzeitraum (von 6:00 bis 22:00 Uhr) 55 dB (A) und im Nachtzeitraum (von 22:00

bis 6:00 Uhr) 40 dB (A).

Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar

genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen, besteht gemäß Nummer 6.7

TA Lärm eine Gemengelage. In diesem Fall können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete

geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinander-

grenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte

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gemäß Nummer 6.1 c) der TA Lärm für Kern-, Dorf- und Mischgebiete von tags 60 dB (A) und

nachts 45 dB (A) sollen dabei nicht überschritten werden.

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung müssen an gewerbliche/störträchtige Nutzungen

heranrückende Wohnnutzungen die Heranziehung von Zwischenwerten nach Nummer 6.7

TA Lärm schutzmindernd gegen sich gelten lassen. Dies gilt auch für Wohngebiets-

festsetzungen in einem B-Plan (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 11.12.2014 - 2 C 390/13 -,

Rn. 45, juris).

3 Nutzungen im Umfeld des in Aufstellung befindlichen Bebauungs-

planes

Im Norden grenzt an den Geltungsbereich des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/

Woltersdorfer Straße“ unmittelbar der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes

08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ an.

Auf Grund der unmittelbaren Nähe zu den geplanten Wohnnutzungen innerhalb des in

Aufstellung befindlichen B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“

werden insbesondere die Schallimmissionen untersucht, die durch den Betrieb des Aldi-Marktes

(Woltersdorfer Straße 1) im Geltungsbereich des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/

Woltersdorfer Straße“ hervorgerufen werden.

Der derzeitige Aldi-Markt wurde auf Grundlage des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-

Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ im Jahr 2011 mit ca. 800 m² Verkaufsfläche als Ersatz-

neubau für den zum damaligen Zeitpunkt bereits ortsansässigen Aldi-Markt errichtet.

Die Gemeindevertretung Schöneiche bei Berlin hat am 27.04.2016 beschlossen, den vorhaben-

bezogenen B-Plan 08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ für einen Teilbereich zu

ändern. Anlass dafür ist die geplante Erweiterung des Marktgebäudes nach Süden. Wobei die

Erweiterung nicht dem Ausbau des Warenangebotes, sondern vor allem einer großzügigeren

Produktpräsentation dienen soll. Lieferverkehr und Außenanlagen/Parkplatz bleiben

unverändert. Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist nicht zu erwarten.

Im Rahmen der Erweiterung des Aldi-Marktes sollen zusätzlich folgende

Schallschutzmaßnahmen realisiert werden:

- der Austausch des Kälteaggregats der Fa. Copeland durch ein geräuschärmeres Aggregat

mit einem Schallleistungspegel von bis zu 65 dB (A),

- die Errichtung einer 3,5 m hohen und ca. 9,5 m langen Lärmschutzwand in ca. 2 m

Abstand zur südlichen Fassade des Anlieferbereichs,

- die Errichtung einer 3 m hohen und ca. 34 m langen Lärmschutzwand östlich der

Anlieferzone,

- das Abschalten der Lkw-Kühlung während des Be- und Entladens im Nachtzeitraum (22:00

bis 6:00 Uhr) und

- die Errichtung einer Teileinhausung der Anlieferung um ca. 48 m².

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Die Nutzungen innerhalb des B-Plangebietes umfassen sowohl derzeit als auch nach der

geplanten Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/Wolters-

dorfer Straße“ im Wesentlichen folgende Bereiche (vgl. auch Anhang 2):

- Marktgebäude mit technischer Ausrüstung,

- Papiercontainer mit Schneckenpresse,

- Sammelbox für Einkaufswagen,

- Stellplätze bzw. Kundenparkplatz inkl. Fahrradstellplätze,

- Zufahrt für den Lieferverkehr (Lkw),

- Anlieferung und

- eine Entwässerungsmulde.

Marktgebäude

Das Marktgebäude umfasst den Verkaufsraum, den Lagerraum mit Kühltechnik, Backraum und

dem Bereich Anlieferung, die Leergutannahme und das Leergutlager sowie Sozialräume.

Die für die Kühltechnik notwendigen Kühlaggregate (zurzeit der Fa. LUVE Contardo und

Copeland) befinden sich an der südlich gelegenen Außenwand des Marktgebäudes.

An der nördlichen Seite des Gebäudes befinden sich die Fahrradstellplätze und die Sammelbox

für Einkaufswagen.

Papierentsorgung

Der Papiercontainer und die Schneckenpresse/Papierpresse befinden sich an der östlichen

Seite des Marktgebäudes (in der Nähe des Bereiches zur Anlieferung von Waren). Der dazu

gehörige Container wird etwa alle drei Wochen ausgetauscht. Abholen und Bringen eines

Containers dauert jeweils maximal 10 Minuten.

Kundenparkplatz

In dem Geltungsbereich des B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ befindet

sich ein Kundenparkplatz mit 82 Stellplätzen.

Anlieferung

Waren werden täglich mit bis zu sechs Lkw angeliefert. Wobei die Anlieferung von Waren auch

vor 6:00 Uhr erfolgen kann. Die Lkw sind teilweise mit Kühlaggregaten ausgestattet. Die Lkw

rangieren rückwärts an die Rampe im Bereich der Anlieferung an der östlichen Seite des

Marktgebäudes. Zum Be- und Entladen werden Hubwagen eingesetzt, mit denen die Waren

direkt vom Lkw ins Lager transportiert werden. Ein Verladevorgang dauert ca. 30 Minuten.

Öffnungszeit/Kundenzahl

Der Aldi-Markt am Standort Woltersdorfer Straße 1 in Schöneiche bei Berlin ist werktags von

8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Vor und nach den Öffnungszeiten finden täglich Vor- und

Nachbereitungsarbeiten statt (z. B. Warenumschlag und Betrieb der Papierpresse).

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Nach einer aktuellen Kassenganglinie vom November 2016 ist für den Aldi-Markt von 929

Kunden pro Tag auszugehen2.

4 Emissionsdaten

Die im Rahmen der Beurteilung nach TA Lärm heranzuziehenden Emissionsdaten spiegeln den

Zustand maximaler Emissionen wider, deren Kumulation nicht von vornherein auszuschließen

ist. Zur Lage der Emissionsorte siehe Emissionsquellenplan im Anhang 3.

Es werden folgende untersuchungsrelevante Schallemissionsquellen identifiziert:

a) außen befestigter Verflüssiger,

b) außen befestigtes Kompaktkälteaggregat,

c) Kundenparkplatz,

d) Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen in die Sammelbox,

e) Warenumschlag,

f) Lkw-Kühlung,

g) Betrieb der Papierpresse,

h) gebietsbezogener Fahrzeugverkehr (sonstige Rangier- und Fahrgeräusche).

Zentrale Bedeutung haben die Emissionsdaten der Nutzung des Kundenparkplatzes, der außen

angebrachten Kühlaggregate sowie der Be- und Entladevorgänge im Bereich der Anlieferung.

Die Geräusche der Einrichtungen, die sich in den Innenräumen des Marktgebäudes befinden,

wie z. B. der Backraum, werden als nicht beurteilungsrelevant eingeschätzt.

Für die Berechnung der Beurteilungspegel werden die jeweiligen Summenpegel berücksichtigt.

zu a) außen befestigter Verflüssiger

Den Kühlanlagen ist ein Verflüssiger der Fa. LUVE Contardo (Typ SAV6R 6640) zugeordnet,

der an der südlichen Außenwand des Marktgebäudes installiert ist. Vom Hersteller wird für den

Verflüssiger vom o. g. Typ ein Schallleistungspegel von 65 dB (A) angegeben. Der Verflüssiger

läuft nicht kontinuierlich. Es wird eine Laufzeit von 3/4 der Tag- und Nachtzeit berücksichtigt.

Auf die Geräusche des Kühlaggregates wird ein Zuschlag von je 3 dB (A) wegen ggf. zu

erwartender Tonhaltigkeit vergeben.

Die Emissionshöhe beträgt 3 m über Grund.

zu b) außen befestigtes Kompaktkälteaggregat

An der südlichen Außenwand des Marktgebäudes ist zusätzlich ein Kompaktkälteaggregat

installiert. Für das Kälteaggregat der Fa. Copeland wird vom Hersteller ein Schalldruckpegel

von 50,2 dB (A) in 10 m Entfernung angeben. Der Schalldruckpegel ist in den entsprechenden

Schallleistungspegel umzurechnen (Gleichung 1).

2 telefonische Auskunft vom 12.12.2016

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Der Schallleistungspegel LW wird wie folgt berechnet:

LW = Lpf + 10 lg (S/S0) (Gleichung 1)

Dabei bedeuten Lpf = Messflächenschalldruckpegel [dB]

S = Messfläche [m²]

S0 = 1 m².

Bei Unterstellung einer kugelförmigen beträgt der nach Gleichung 1 berechnete Schall-

leistungspegel 81 dB (A). Der Verflüssiger läuft nicht kontinuierlich. Es wird eine Laufzeit von

3/4 der Tag- und Nachtzeit berücksichtigt.

Auf die Geräusche des Kühlaggregates wird ein Zuschlag von je 3 dB (A) wegen ggf. zu

erwartender Tonhaltigkeit vergeben.

Die Emissionshöhe beträgt 2,5 m über Grund.

zu c) Kundenparkplatz

Die Pkw-Parkplatzgeräusche, die von dem Kundenparkplatz ausgehen, werden gemäß der

Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt ermittelt.

Für die Stellplatzfläche werden folgende Parameter angesetzt:

- Parkplatzart „Discountmärkte“,

- Betonsteinpflaster (Fugen ≤ 3 mm),

- Bezugsgröße: B = 800 m² Verkaufsfläche,

- Anzahl der Stellplätze: f = 0,11 Stellplätze/m² Netto-Verkaufsfläche bei Discountmärkten,

- Fahrzeugbewegungen in Abhängigkeit von der Parkplatzart (Discounter/Getränkemarkt):

N = 0,17 Fahrzeugbewegungen/Bezugsgröße × Stunde,

- einschl. Zuschlag für Parkplatzgeräusche je nach Parkplatzart (Parkplätze an Einkaufs-

zentren, Standard-Einkaufswagen auf Pflaster): KPA = 5 dB und Zuschlag für Impuls-

haltigkeit: KI = 4 dB.

Die Zufahrt zum Kundenparkplatz erfolgt von der Woltersdorfer Straße aus. Das zu

berücksichtigende Verkehrsaufkommen orientiert sich an der Kundenzahl des bestehenden

Aldi-Marktes. Die Geräuschemissionen des Verkehrs in den Fahrgassen werden gemäß DIN

18005-1 ermittelt. Der Verkehrsfläche wird eine Straße zugeordnet, für die eine einspurige

Fahrbahn (Pflaster mit ebener Oberfläche) und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

angenommen werden. Es wird von einem relativ hohen Pkw-Nutzungsgrad von 80 % der

Kunden ausgegangen (= 744 Pkw pro Tag während der Öffnungszeiten von 8:00 bis 20:00

Uhr).

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zu d) Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen in die Sammelbox

Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel LWAr für die Einkaufswagen-

Sammelbox berechnet sich nach Gleichung 2

LWAr = LWA,1h + 10 lg (n) – 10 lg (Tr/1 h) (Gleichung 2)

Dabei bedeuten LWA,1h = zeitl. gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde [dB]

n = Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr

Tr = Beurteilungszeit [h].

Der Schallleistungs-Mittelungspegel beim Ein- und Ausstapeln eines Einkaufswagens mit

Metallkorb beträgt 72 dB (A).3

Für die Ermittlung der Geräusche beim Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen wird von 1 858

Stapelvorgängen (= 2 × 929 Kunden pro Tag) während der Öffnungszeiten von 8:00 bis 20:00

Uhr (12 Stunden) ausgegangen. Nach Gleichung 2 beträgt der Schallleistungspegel 94 dB (A).

Die Geräusche, die beim Bewegen der Einkaufswagen auf dem Parkplatz entstehen, sind in

den Geräuschemissionen des Kundenparkplatzes enthalten (vgl. Punkt c)).

Die Emissionshöhe wird mit 1 m über Grund angenommen.

zu d) Warenumschlag

Das Entladen und evtl. auch Beladen von Lkw erfolgt an der Laderampe östlich des

Marktgebäudes. Für den Warenumschlag werden 30 Minuten pro Lkw berücksichtigt. Für die

Vorgänge beim Warenumschlag (inkl. Benutzung von Hubwagen) wird ein mittlerer Schall-

leistungspegel von 92 dB (A) angesetzt (vgl. Emissionsdatenkatalog4). Eine Anlieferung wird in

der lautesten Nachtstunden, zwei Anlieferungen werden in der Zeit erhöhter Empfindlichkeit

zwischen 6:00 und 7:00 Uhr und drei Anlieferungen außerhalb der Zeiten erhöhter

Empfindlichkeit berücksichtigt. Anlieferung und Umschlag von Waren werden auch an Sonn-

und Feiertag mit berücksichtigt.

Die Emissionshöhe beträgt 1,5 m über Grund.

zu f) Lkw-Kühlung

Es wird davon ausgegangen, dass der Warenumschlag bei nicht mehr als vier Lkw pro Tag mit

laufender Kühlung erfolgt. Die Dauer beträgt pro Anlieferung 30 Minuten. Eine wird während der

lautesten Nachtstunde und zwei während der Zeit erhöhter Empfindlichkeit zwischen 6:00 und

7:00 Uhr berücksichtigt.

Für die Lkw-Kühlung wird gemäß Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von 97 dB (A)

berücksichtigt (vgl. Fußnote 1).

Die Emissionshöhe wird mit 3 m über Grund angenommen.

3 vgl. „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusche durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von

Frachtzentren, Auslieferungsanlagen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“ in: Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hesen, Heft 3, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005

4 Emissiondatenkatalog, Forum Schall, Umweltbundesamt Österreich, 08/2016 (http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/laerm/forum_schall/downloads/Emissionsdatenkatalog_2016.pdf)

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Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

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zu g) Betrieb der Papierpresse

Geräuschmessungen an einer Schneckenpresse an einem LIDL-Markt haben einen Schall-

leistungspegel von 82 dB (A) beim Betrieb der Schnecken- bzw. Papierpresse ergeben5. Im

Sinne einer worst case-Betrachtung wird dieser Schallleistungspegel für 30 Minuten täglich im

empfindlichen Tagzeitraum zwischen 20:00 und 22:00 Uhr angesetzt.

Die Emissionshöhe beträgt 1 m über Grund.

zu h) gebietsbezogener Fahrzeugverkehr (sonstige Rangier- und Fahrgeräusche)

Um den spezifischen Emissionen der reinen Fahrgeräusche sowie der Prozesse des

Rangierens gerecht zu werden, werden die Geräusche der Fahrzeugbewegungen gemäß DIN

18005-1 ermittelt, während die Geräusche der Rangier- und Umschlagsprozesse in Anlehnung

an den „Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungsanlagen und Speditionen“6 berücksichtigt

werden.

Beurteilung der Fahrgeräusche nach DIN 18005-1

Beurteilungsrelevant ist die Zahl der maximal möglichen Verkehrsbewegungen während der

Tag- und Nachtzeit. Für den Betrieb bzw. die Belieferung des Aldi-Marktes ist das taggleiche

Auftreten (Tagzeit) von sechs Lkw-Transporten (= 12 Fahrbewegungen) unwahrscheinlich aber

nicht auszuschließen. Während der lautesten Nachtstunde ist mit maximal einem Lkw bzw. zwei

Lkw-Fahrbewegungen zu rechnen.

Der Verkehrsfläche wird eine Straße zugeordnet, für die eine einspurige Fahrbahn (Pflaster mit

ebener Oberfläche) und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angenommen werden.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über das maximale tägliche Verkehrsaufkommen an Lkw

während der Tag- und Nachtstunden innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes.

Tabelle 1: maximaler täglicher Fahrzeugverkehr

Straße

maximaler täglicher Fahrzeugverkehr (einfache Fahrt)

Tag Nacht (lauteste Stunde)

Lkw Pkw p *) Lkw Pkw p

*)

1 12 - 100 2 - 100

*) p = Lkw-Anteil in %

Beurteilung der Rangier-/Verladevorgänge

Für ausschließliche Rangiervorgänge der Lkw wird ein Schallleistungspegel von pauschal

99 dB (A) angesetzt (vgl. Fußnote 6). Es werden eine Einwirkzeit von jeweils drei Minuten und

eine Emissionshöhe von 1,5 m berücksichtigt.

5 Bericht über eine Geräuschmessung an einer Schneckenpresse - Nachtrag zum Messbericht -, Schalltechn.

Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm, Paul Pies, 20.09.2007 6 vgl. „Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,

Auslieferungsanlagen und Speditionen“ in: Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, 1995

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Für das Abholen und Bringen des Papiercontainers werden werktags jeweils 10 Minuten

berücksichtigt. Die Emissionshöhe wird mit 1 m über Grund angenommen.

Folgende beurteilungsrelevante Verlade-/Rangiervorgänge werden angenommen (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2: Überblick über anlagenbezogene Verlade-/Rangiervorgänge

Bezeichnung Tag Nacht Sonntag

Zahl Dauer [h]

Zahl Dauer [h]

Zahl Dauer [h]

Rangieren Warenanlieferung 5 0,25 1 0,05 5 0,25

Ab- und Antransport Papiercontainer 1 0,33 - - - -

5 Vor- und Hintergrundbelastung

Im Norden grenzt an den Geltungsbereich des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/

Woltersdorfer Straße“ unmittelbar der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes

08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ an. Weiter nördlich, nördlich der Woltersdorfer

Straße und nördlich der Kalkberger Straße befinden sich weitere Einzelhandelsstandorte, wie

z. B. eine Netto-Filiale, Getränke Hoffmann und ein Rossmann Drogeriemarkt.

Die Vor- und Fremdbelastung, die diese Einrichtungen an den beurteilungsrelevanten

Immissionsorten innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 19/15 „Wohngebiet

Warschauer/Woltersdorfer Straße“ verursachen, wird auf Grund der Art der Nutzung/

Vorbelastung pauschal mit einem Anteil von 1 dB (A) berücksichtigt.

Weitere Schall emittierende Anlagen bzw. Einrichtungen sind im Umfeld des Geltungsbereiches

des B-Planes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“ nicht erkennbar.

6 Transmissionsdaten

Angenommen werden grundsätzlich Temperaturen um 10 °C und eine Luftfeuchte von 70 %.

Die meteorologische Korrektur gemäß DIN ISO 9613-2 erfolgt unter Verwendung

repräsentativer Wetterdaten (Ausbreitungsklassenstatistik der DWD-Station Lindenberg).

Die Bodendämpfung wird mit einer nicht absorbierenden Bodenoberfläche berücksichtigt.

Die Bebauungsdämpfung durch Abschirmungen, Reflektionen und Absorptionen an den

umliegenden Gebäuden wird berücksichtigt. Die Gebäude werden entsprechend ihrer

Außenmaßen modelliert.

Die Orographie des Untersuchungsgebietes wird auf Grund der ebenen Ausprägung nicht

berücksichtigt.

Detaillierte Daten zu Art und Lage der Emissionsquellen, Immissionsorten und Gebäuden sind

den Projektdaten im Anhang 6 zu entnehmen.

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7 Schallausbreitungsrechnung nach TA Lärm

Die Schallimmissionsprognose wird mit dem Programm IMMI, Version 2016, ausgeführt.

Die Schallausbreitungsrechnung zur Beurteilung der Geräusche an den Wohnnutzungen

innerhalb des B-Plangebietes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“, die von

den Nutzungen innerhalb des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/

Woltersdorfer Straße“ ausgehen, wird für den Tag- und den Nachtzeitraum sowie für Sonn- und

Feiertage durchgeführt.

Die Ausbreitungsrechnung wird in drei Varianten durchgeführt:

- Variante 1: Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes bzw. Betriebes des Aldi-Marktes

- Variante 2: Berücksichtigung des geänderten Zustandes bzw. Betriebes des Aldi-Marktes

- Variante 3: Berücksichtigung des geänderten Zustandes bzw. Betriebes des Aldi-Marktes

und zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen im Geltungsbereich des B-Planes

19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“.

Die Immissionsprognose wird für einzelne Immissionspunkte sowie für ein Immissionsraster mit

einem Rezeptorabstand von 10 m in einer Höhe von 5 m7 bzw. 2 m8, Rasterpunkte beurteilt für

ein allgemeines Wohngebiet, erstellt. Das Beurteilungsgebiet besitzt eine Ausdehnung von

230 m × 230 m.

Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung beziehen sich auf Immissionshöhen von 2 m

(Erdgeschoss), 5 m (1. Obergeschoss) und 8 m über Grund (2. Obergeschoss).

Die Geräusche des Kälteaggregates, der Papierpresse, der Lkw-Kühlung, des Rangierens und

des Warenumschlags werden als Punktquellen nach DIN-ISO 9613-2 betrachtet.

Die Geräusche des Verflüssigers werden als Linienquelle nach DIN-ISO 9613-2 abgebildet.

Die Parkplatzgeräusche werden gemäß Parkplatzlärmstudie (vgl. Fußnote 1) berücksichtigt.

Die Geräusche bei der Zufahrt zum Bereich Anlieferung östlich des Marktgebäudes und beim

Befahren der Fahrgassen des Kundenparkplatzes werden als Straßenlinienquellen nach DIN

18005-1 modelliert.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Isoflächengrafikdarstellungen (werktags, sonntags

sowie nachts) der berechneten Schallausbreitung, die numerischen Ergebnisse der jeweiligen

Schallimmissionsberechnung und die Projektdaten sind den Anhängen 4 bis 6 zu entnehmen.

In Tabelle 3 werden die prognostizierten Beurteilungspegel für den derzeitigen Zustand bzw.

Betrieb des Aldi-Marktes (Variante 1) an den untersuchten Immissionsorten aufgeführt und mit

den in der TA Lärm festgelegten Richtwerten verglichen (siehe auch Anhang 5).

7 Immissionsraster in 5 m Höhe zur Darstellung der höchsten Belastung 8 Immissionsraster in 2 m Höhe zur Darstellung des Einflusses der Lärmschutzwand im Erdgeschoss der beurtei-

lungsrelevanten Immissionsorte

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Tabelle 3: Beurteilungsschallpegel an den beurteilungsrelevanten Immissionsorten durch den Betrieb des derzeitigen Aldi-Marktes (Variante 1), Vergleich mit den Richtwerten der Nummer 6.1 d) der TA Lärm

Immissionspunkt Pegel tags in dB (A) Pegel an Sonn- und Feiertagen in dB (A)

Pegel nachtsa)

in dB (A)

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

allgemeines Wohngebiet WA 1

repräsentativer I-Ort 1 55 57/58b)

55 45d)

40 43/44b)

repräsentativer I-Ort 2 55 50/51b)

55 46c) 40 43/44

b)

repräsentativer I-Ort 3 55 55/56b)

55 45d)

40 43/44b

repräsentativer I-Ort 4 55 55/56b)

55 41d)

40 39/40b)

allgemeines Wohngebiet WA 2

Warschauer Straße 78 55 38d)

55 35d)

40 33c)

allgemeines Wohngebiet WA 3

repräsentativer I-Ort 1 55 53/54b)

55 53/54b)

40 54/55b)

repräsentativer I-Ort 2 55 54/55b)

55 53/54b)

40 54/55b)

allgemeines Wohngebiet WA 4

Prager Straße 66 55 41d)

55 40d)

40 42/43b)

a) lauteste Nachtstunde b) 1. Wert: bebauungsplanbezogene Belastung, 2. Wert: abgeschätzte Gesamtbelastung c) keine Gesamtbelastung ausgewiesen, weil Irrelevanzkriterium erfüllt d) keine Gesamtbelastung ausgewiesen, liegt nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes

Die Ergebnisdarstellungen in Tabelle 3 sowie im Anhang 5 zeigen, dass die nach TA Lärm

prognostizierten Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung an Geräuschimmissionen - unter

Berücksichtigung des derzeitigen Betriebs des Aldi-Marktes - die entsprechenden Richtwerte

gemäß TA Lärm an den im geplanten WA 1 repräsentativ untersuchten Immissionsorten

während des Tagzeitraumes und während des Nachtzeitraumes überschreiten.

Die für Sonn- und Feiertage an den repräsentativen Immissionsorten im WA 1 nach TA Lärm

ermittelten Beurteilungspegel für den Betrieb des Aldi-Marktes unterschreiten den Richtwert für

den Tagzeitraum um mehr als 6 dB (A) (vgl. Nummer 3.2.1 der TA Lärm - Irrelevanzkriterium9).

Aus den Ergebnissen (vgl. Tabelle 3 und Anhang 5) wird ersichtlich, dass die an dem

Immissionsort im WA 2 (Warschauer Straße 78) nach TA Lärm prognostizierten Beurteilungs-

pegel für den derzeitigen Betrieb des Aldi-Marktes die entsprechenden Richtwerte im

Tagzeitraum um mindestens 10 dB (A) unterschreiten. Der Immissionsort liegt während der

Tagzeit nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes (vgl. Nummer 2.2 der TA Lärm). Der nach

TA Lärm für den Nachtzeitraum prognostizierte Beurteilungspegel liegt mehr als 6 dB (A) unter

dem zulässigen Richtwert (Irrelevanzkriterium, vgl. Fußnote 9).

Die Ergebnisse (vgl. Tabelle 3 und Anhang 5) zeigen weiterhin, dass die nach TA Lärm

prognostizierten Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung an den repräsentativ untersuchten

Immissionsorten im geplanten WA 3 an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen den

Richtwert für den Tagzeitraum einhalten. Die für den Nachtzeitraum prognostizierten

Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung, die durch den derzeitigen Betrieb des Aldi-Marktes

verursacht wird, überschreiten den Richtwert jedoch erheblich.

9 Eine Beurteilung der Gesamtbelastung ist gemäß Absatz 6 der Nummer 3.2.1 der TA Lärm nicht erforderlich: „Die

Bestimmung der Vorbelastung kann im Hinblick auf Absatz 2 entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 um mindestens 6 dB (A) unterschreiten.“

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An dem im geplanten WA 4 repräsentativ untersuchten Immissionsort (Prager Straße 66)

unterschreiten die nach TA Lärm für den derzeitigen Betrieb des Aldi-Marktes prognostizierten

Beurteilungspegel den Richtwert für den Tagzeitraum um mehr als 10 dB (A). Der Immissionsort

befindet sich nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes. Für den Nachtzeitraum wird ein

Beurteilungspegel ausgewiesen, der den Immissionsrichtwert überschreitet.

Ein Heranrücken von Wohnnutzungen an den vorhabenbezogenen B-Plan 08/09 „Aldi-Markt

Berliner/Woltersdorfer Straße“ innerhalb der geplanten WA 1 und WA 3 des B-Plangebietes

19/15 „Wohngebiet Warschauer/ Woltersdorfer Straße“ ist ohne die Umsetzung zusätzlicher

Schallschutzmaßnahmen als problematisch anzusehen.

In Tabelle 4 werden die prognostizierten Beurteilungspegel für den geänderten Zustand bzw.

Betrieb des Aldi-Marktes (Variante 2) an den untersuchten Immissionsorten aufgeführt und mit

den in der TA Lärm festgelegten Richtwerten verglichen (siehe auch Anhang 5).

Tabelle 4: Beurteilungsschallpegel an den beurteilungsrelevanten Immissionsorten durch den Betrieb des geänderten Aldi-Marktes (Variante 2), Vergleich mit den Richtwerten der Nummer 6.1 d) der TA Lärm

Immissionspunkt Pegel tags in dB (A) Pegel an Sonn- und Feiertagen in dB (A)

Pegel nachtsa)

in dB (A)

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

allgemeines Wohngebiet WA 1

repräsentativer I-Ort 1 55 56/57b)

55 36d)

40 31c)

repräsentativer I-Ort 2 55 49c) 55 35

d) 40 29

d)

repräsentativer I-Ort 3 55 54/55b)

55 36d)

40 30d)

repräsentativer I-Ort 4 55 54/55b)

55 33d)

40 28d)

allgemeines Wohngebiet WA 2

Warschauer Straße 78 55 37d)

55 23d)

40 18d)

allgemeines Wohngebiet WA 3

repräsentativer I-Ort 1 55 48c) 55 47

c) 40 40/41

b)

repräsentativer I-Ort 2 55 47c) 55 44

d) 40 40/41

b)

allgemeines Wohngebiet WA 4

Prager Straße 66 55 35d)

55 32d)

40 26d)

a) lauteste Nachtstunde b) 1. Wert: bebauungsplanbezogene Belastung, 2. Wert: abgeschätzte Gesamtbelastung c) keine Gesamtbelastung ausgewiesen, weil Irrelevanzkriterium erfüllt d) keine Gesamtbelastung ausgewiesen, liegt nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes

Die Ergebnisdarstellungen in Tabelle 4 sowie im Anhang 5 zeigen, dass der nach TA Lärm

prognostizierte Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung an Geräuschimmissionen - unter

Berücksichtigung des geänderten Betriebs des Aldi-Marktes - den entsprechenden Richtwert

gemäß TA Lärm an dem repräsentativen Immissionsort 1 im nordöstlichen Randbereich des

geplanten WA 1 während des Tagzeitraumes geringfügig um bis zu maximal 2 dB (A)

überschreitet. Die repräsentativen Immissionsorte 3 (im Abstand von 5 m zur nördlichen

Baugrenze) und 4 (im Abstand von 21 m zur östlichen Baugrenze) kennzeichnen den Bereich

innerhalb des WA 1, in dem eine geringfügige Überschreitung des Richtwertes für den

Tagzeitraum zu erwarten ist (vgl. Ergebnisgrafik im Anhang 5, Seite 4).

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Außerhalb des beschriebenen nordöstlichen Randbereiches überschreitet die gemäß TA Lärm

prognostizierte Gesamtbelastung innerhalb des geplanten WA 1 nicht den Richtwert gemäß

TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB (A) (vgl. Ergebnisse der repräsentativen

Immissionsorte 3 und 4 in Tabelle 4).

Die an den repräsentativen Immissionsorten im WA 1 an Sonn- und Feiertagen nach TA Lärm

für den Betrieb des geänderten Aldi-Marktes ermittelten Beurteilungspegel unterschreiten den

Immissionsrichtwert für den Tagzeitraum um mehr als 10 dB (A). Demnach befinden sich die

Immissionsorte sonn- und feiertags nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes (vgl.

Nummer 2.2 der TA Lärm).

Die Ergebnisdarstellungen in Tabelle 4 sowie im Anhang 5 zeigen auch, dass die nach TA Lärm

für den Betrieb des geänderten Aldi-Marktes ermittelten Beurteilungspegel im geplanten WA 1

den Richtwert für den Nachtzeitraum um mindestens 6 dB (A) unterschreiten (Irrelevanz-

kriterium, vgl. Fußnote 9).

Die Ergebnisse in Tabelle 4 sowie im Anhang 5 zeigen weiterhin, dass die nach TA Lärm

prognostizierten Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung an den repräsentativen

Immissionsorten im geplanten WA 3 den Richtwert für den Tagzeitraum (werktags sowie sonn-

und feiertags) um mehr als 6 dB (A) unterschreiten. Die Belastung durch den Betrieb des

geänderten Aldi-Marktes ist demnach im Tagzeitraum irrelevant (vgl. Fußnote 9).

Für den Nachtzeitraum werden für die geplanten Wohnnutzungen im WA 3 Beurteilungspegel

von bis zu 41 dB (A) prognostiziert. Die Überschreitung des Immissionsrichtwertes für den

Nachtzeitraum um 1 dB (A) ist auf Grund der zahlreichen geplanten Schallschutzmaßnahmen

innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/

Woltersdorfer Straße“ sowie der vorliegenden Gemengelage als hinnehmbar einzustufen.

Gesundes Wohnen ist auch bei Beurteilungspegeln von nachts 41 dB (A) möglich.

Aus den Ergebnissen (vgl. Tabelle 4 und Anhang 5) wird ersichtlich, dass die an den

repräsentativ für das WA 2 (Warschauer Straße 78) und das WA 4 (Prager Straße 66)

untersuchten Immissionsorten nach TA Lärm prognostizierten Beurteilungspegel für den Betrieb

des geänderten Aldi-Marktes die entsprechenden Richtwerte um mindestens 10 dB (A)

unterschreiten. Diese Immissionsorte liegt nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes (vgl.

Nummer 2.2 der TA Lärm).

Zum Schutz geplanter Wohnnutzungen an der nördlichen Baugrenze des WA 1 im Erdgeschoss

kann nördlich des Baufeldes, z. B. an der Grundstücksgrenze zum Parkplatz des Aldi-Marktes,

eine Lärmschutzwand errichtet werden (vgl. Anhang 3). In Tabelle 5 werden die für das

Erdgeschoss prognostizierten Beurteilungspegel für den geänderten Zustand bzw. Betrieb des

Aldi-Marktes bei Errichtung einer ca. 30 m langen und 2 m hohen Lärmschutzwand an der

nördlichen Grenze zum Parkplatz des Aldi-Marktes (Variante 3) an den repräsentativ für das

geplante WA 1 untersuchten Immissionsorten aufgeführt und mit den in der TA Lärm

festgelegten Richtwerten verglichen.

Für alle sonstigen Immissionsorte sind die prognostizierten Beurteilungspegel weiterhin

Tabelle 4 zu entnehmen.

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Tabelle 5: Beurteilungsschallpegel für das Erdgeschoss der beurteilungsrelevanten Immissionsorte durch den Betrieb des geänderten Aldi-Marktes unter Berück-sichtigung einer Lärmschutzwand (Variante 3), Vergleich mit den Richtwerten der Nummer 6.1 d) der TA Lärm

Immissionspunkt Pegel tags in dB (A) Pegel an Sonn- und Feiertagen in dB (A)

Pegel nachtsa)

in dB (A)

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

Richt- wert

Beurteilungs-pegel

allgemeines Wohngebiet WA 1

repräsentativer I-Ort 1 55 51/52b)

55 30d)

40 25d)

repräsentativer I-Ort 2 55 43d)

55 28d)

40 23d)

repräsentativer I-Ort 3 55 49c) 55 30

d) 40 24

d)

repräsentativer I-Ort 4 55 51/52b)

55 27d)

40 22d)

a) lauteste Nachtstunde b) 1. Wert: bebauungsplanbezogene Belastung, 2. Wert: abgeschätzte Gesamtbelastung c) keine Gesamtbelastung ausgewiesen, weil Irrelevanzkriterium erfüllt d) keine Gesamtbelastung ausgewiesen, liegt nicht im Einwirkungsbereich des Aldi-Marktes

Die Ergebnisse in Tabelle 5 verdeutlichen, dass die nach TA Lärm prognostizierten

Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung an Geräuschimmissionen im Erdgeschoss - unter

Berücksichtigung des geänderten Betriebs des Aldi-Marktes und einer Lärmschutzwand von ca.

30 m Länge und 2 m Höhe an der Grenze zum Parkplatz des Aldi-Marktes - den

entsprechenden Richtwert gemäß TA Lärm an den repräsentativ untersuchten Immissionsorten

im geplanten WA 1 während des Tagzeitraumes unterschreiten. Dabei wird angenommen, dass

sich die Oberkante der Fenster im Erdgeschoss ebenfalls in etwa 2 m Höhe über Grund

befindet.

Sollten innerhalb des oben beschriebenen nordöstlichen Randbereiches des geplanten WA 1,

in dem eine geringfügige Überschreitung des Richtwertes für den Tagzeitraum zu erwarten ist,

Wohnhäuser mit bis zu zwei Obergeschossen errichtet werden, wird empfohlen, in diesem

Bereich an der nördlichen und östlichen Seite des ersten und zweiten Obergeschosses (21 m ×

5 m vom nordöstlichsten Punkt des WA 1 aus) keine Fenster für schutzbedürftige Räume

vorzusehen. Wird auf die Errichtung einer Lärmschutzwand verzichtet, gilt dies auch für das

Erdgeschoss der Wohnbebauung.

Die Lärmschutzwand hat keine beurteilungsrelevanten Auswirkungen auf die Beurteilungspegel

in Höhe des ersten und zweiten Obergeschosses.

8 Beurteilung kurzzeitiger Geräuschspitzen

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sind nicht in der Höhe zu erwarten, dass sie die

Immissionswerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden am Tage um mehr als 30 dB (A)

und in der Nacht um mehr als 20 dB (A) überschreiten (vgl. Nummern 2.8 sowie 6.1 der

TA Lärm).

9 Qualität der Prognose

Die Beurteilung stellt eine detaillierte Prognose dar.

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Die vorgelegte Ausbreitungsrechnung fußt auf sorgfältig geprüften Emissionsdaten für die

beurteilungsrelevanten Schallquellen und einer genauen Kenntnis der Standortbedingungen.

Alle Daten wurden auf der Grundlage einer vergleichenden Plausibilitätsprüfung untersucht.

Testrechnungen mit dem Programm IMMI bestätigen die Zuverlässigkeit des Berechnungs-

modells im verwendeten Programmsystem IMMI, Version 2016.

10 Zusammenfassende Beurteilung

Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wurde geprüft, ob durch den bestimmungsgemäßen

Betrieb des Aldi-Marktes im derzeitigen und im geänderten Zustand schädliche Umwelt-

einwirkungen durch Schallimmissionen für die geplanten Wohnnutzungen in den allgemeinen

Wohngebieten WA 1 bis WA 4 innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen

Bebauungsplanes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“ zu erwarten sind.

In der Schallimmissionsprognose wird festgestellt, dass ein Heranrücken von Wohnnutzungen

innerhalb der geplanten WA 1 und WA 3 des B-Plangebietes 19/15 „Wohngebiet Warschauer/

Woltersdorfer Straße“ an den vorhabenbezogenen B-Plan 08/09 „Aldi-Markt Berliner/Wolters-

dorfer Straße“ ohne die Umsetzung zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen als problematisch

anzusehen ist.

In der Schallimmissionsprognose nach TA Lärm wird ebenfalls festgestellt, dass selbst unter

den getroffenen worst case-Annahmen die für die Belastung durch den geänderten Betrieb des

Aldi-Marktes (1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/

Woltersdorfer Straße“) nach TA Lärm ermittelten Beurteilungspegel an den meisten

repräsentativ untersuchten Immissionsorten im Geltungsbereich des B-Planes 19/15

„Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“ die entsprechenden Richtwerte für den Tag-

bzw. Nachtzeitraum um mindestens 6 dB (A) unterschreiten (vgl. Nummer 3.2.1 der TA Lärm -

Irrelevanzkriterium) oder die Gesamtbelastung die entsprechenden Richtwerte nicht

überschreitet.

Die gemäß TA Lärm prognostizierte Gesamtbelastung im nordöstlichen Randbereich des

geplanten WA 1 (21 m × 5 m vom nordöstlichsten Punkt des WA 1 aus) überschreitet den

Immissionsrichtwert für den Tagzeitraum um maximal 2 dB (A).

Zum Schutz geplanter Wohnnutzungen an der nördlichen Baugrenze des WA 1 im Erdgeschoss

kann nördlich des Baufeldes, z. B. an der Grundstücksgrenze, eine Lärmschutzwand errichtet

werden. Es wird gezeigt, dass unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand von ca. 30 m

Länge und 2 m Höhe an der Grenze zum Parkplatz des Aldi-Marktes die Gesamtbelastung für

das Erdgeschoss nicht den Richtwert gemäß TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von tags

55 dB (A) überschreitet.

Sollten innerhalb des oben beschriebenen nordöstlichen Randbereiches des geplanten WA 1,

in dem eine geringfügige Überschreitung des Richtwertes für den Tagzeitraum zu erwarten ist,

Wohnhäuser mit bis zu zwei Obergeschossen errichtet werden, wird empfohlen, in diesem

Bereich an der nördlichen und östlichen Seite des ersten und zweiten Obergeschosses (21 m ×

5 m vom nordöstlichsten Punkt des WA 1 aus) keine Fenster für schutzbedürftige Räume

Page 20: Beurteilung der Schallimmissionen im Bereich des ......Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1 B-Plan 19/15 - GA Schall

Schallimmissionen im Bereich des B-Planes 19/15 der Gemeinde Schöneiche

Berichtsnummer 782/1/0-2017-4-1 B-Plan 19/15 - GA Schall - E+I - BIE - DON - Endf. v. 28.07.2017 Seite 20 von 20

vorzusehen. Wird auf die Errichtung einer Lärmschutzwand verzichtet, gilt dies auch für das

Erdgeschoss der Wohnbebauung.

Außerhalb des nordöstlichen Randbereiches überschreitet die gemäß TA Lärm prognostizierte

Gesamtbelastung innerhalb des geplanten WA 1 nicht den Richtwert gemäß TA Lärm für

allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB (A).

Den Ergebnissen ist weiterhin zu entnehmen, dass die nach TA Lärm ermittelten Beurteilungs-

pegel für die Gesamtbelastung an den repräsentativ untersuchten Immissionsorten an der

nordwestlichen Baugrenze des geplanten WA 3 den Immissionsrichtwert für den Nachtzeitraum

um maximal 1 dB (A) überschreiten. Diese Überschreitung ist auf Grund der zahlreichen

geplanten Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen

B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/Woltersdorfer Straße“ sowie der vorliegenden

Gemengelage als hinnehmbar einzustufen. Gesundes Wohnen ist auch bei Beurteilungspegeln

von nachts 41 dB (A) möglich.

Ein schädliches Zusammenwirken von Anlagengeräuschen mit Fremdgeräuschen ist nicht zu

erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen durch kurzzeitige Geräuschspitzen sind ebenfalls

nicht zu erwarten.

Es bestehen auf Grund der Art der Geräuschquellen keine Anhaltspunkte für erhebliche

Belästigungen durch tieffrequente Geräuschimmissionen.

Die durch die Nutzungen in der Umgebung - insbesondere durch die Nutzungen innerhalb des

Geltungsbereiches des geänderten vorhabenbezogenen B-Planes 08/09 „Aldi-Markt Berliner/

Woltersdorfer Straße“ - auf die geplanten Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungs-

planes 19/15 einwirkenden Schallimmissionen stehen der Aufstellung des Bebauungsplanes

19/15 „Wohngebiet Warschauer/Woltersdorfer Straße“ nicht entgegen.

Diese Arbeit umfasst 20 Seiten und enthält 6 Anhänge mit insgesamt

33 nicht durchgehend nummerierten Blättern

Ahrensfelde, den 28.07.2017

verfasst durch: geprüft durch:

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Dr.-Ing. Tina Bielig Heike Donhauser, Dipl.-Ing. agr

Gutachterin für Immissionsprognostik Leiterin des Fachbereichs „Immissionsprognostische Gutachten“

IBE - Ingenieurbüro Dr. Eckhof GmbH