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Regierungspräsidium Darmstadt Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet 5716-309 „Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“ Gültigkeit: ab 01.01.2016 Versionsdatum : 02.10.2015 Darmstadt, 02.10.2015 Betreuungsforstamt: Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus Kreis: Rheingau-Taunus, Hochtaunus, Main-Taunus Stadt/Gemeinde: Idstein, Eppstein, Niedernhausen, Glashütten, Kelkheim Gemarkung: Idstein, Lenzhahn, Nieder-Oberrod, Heftrich, Kröftel, Oberjosbach, Vockenhausen, Ehlhalten, Schlossborn, Eppenhain Größe: 859 ha NATURA 2000-Nummer: 5716-309 NSG: „Dattenbachtal zwischen Kröftel und Vockenhausen“ Verordnung über das NSG vom 31.08.1993 StAnz. für das Land Hessen: 40/1993 S.2464 und vom 27.03.1996, StAnz. für das Land Hessen:19/1996 S. 1446 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung v. 27. März 1996, StAnz. für das Land Hessen 18/96 S. 1446 „Heftricher Moor“ Verordnung über das NSG vom 30.11.1981, StAnz. für das Land Hessen: 51/1981 S. 2380 „Rentmauer - Dattenberg“ Verordnung über das NSG vom12.07.1974, StAnz. für das Land Hessen: 31/1974 S. 1398, sowie vom 01.06.1989, StAnz. für das Land Hessen: 28/1989 S. 1484 Bearbeiter des Bewirtschaftungsplans: Hessen-Forst, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus, Reinhold Worch, Regionalbetreuer NATURA 2000

Bewirtschaftungsplan - Hesse

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Regierungspräsidium Darmstadt

Bewirtschaftungsplan

für das FFH-Gebiet

5716-309 „Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“

Gültigkeit: ab 01.01.2016 Versionsdatum: 02.10.2015

Darmstadt, 02.10.2015

Betreuungsforstamt: Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus Kreis: Rheingau-Taunus, Hochtaunus, Main-Taunus Stadt/Gemeinde: Idstein, Eppstein, Niedernhausen, Glashütten,

Kelkheim Gemarkung: Idstein, Lenzhahn, Nieder-Oberrod, Heftrich,

Kröftel, Oberjosbach, Vockenhausen, Ehlhalten, Schlossborn, Eppenhain

Größe: 859 ha NATURA 2000-Nummer: 5716-309 NSG: „Dattenbachtal zwischen Kröftel und Vockenhausen“ Verordnung über das NSG vom 31.08.1993 StAnz. für das Land Hessen: 40/1993 S.2464 und vom 27.03.1996, StAnz. für das Land Hessen:19/1996 S. 1446 in der Fassung der 1. Änderungsverordnung v. 27. März 1996, StAnz. für das Land Hessen 18/96 S. 1446 „Heftricher Moor“ Verordnung über das NSG vom 30.11.1981, StAnz. für das Land Hessen: 51/1981 S. 2380 „Rentmauer - Dattenberg“ Verordnung über das NSG vom12.07.1974, StAnz. für das Land Hessen: 31/1974 S. 1398, sowie vom 01.06.1989, StAnz. für das Land Hessen: 28/1989 S. 1484 Bearbeiter des Bewirtschaftungsplans: Hessen-Forst, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus, Reinhold Worch, Regionalbetreuer NATURA 2000

Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet „Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“ 5716-309

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Inhalt 1. Einführung .......................................................................................................................... 3 2. Gebietsbeschreibung .......................................................................................................... 4

2.1. Lage des Gebiets .......................................................................................................... 4 2.2. Biotoptypen des Gebietes ............................................................................................ 5 2.3. Entstehung des Gebietes und aktuelle Nutzungen ....................................................... 6 2.4. Politische und administrative Zuständigkeiten ............................................................ 6 2.5. Eigentumsverhältnisse ................................................................................................. 6

3. Leitbild, Erhaltungsziele .................................................................................................... 6 3.1. Leitbild für das FFH-Gebiet ........................................................................................ 6 3.2. Erhaltungsziele nach Natura 2000-VO ........................................................................ 7 3.3. Prognose zu den Wertstufen der LRT ......................................................................... 9

3.4. Prognose zu den Wertstufen der Anhang II- Arten ..................................................... 9 4. Beeinträchtigungen und Störungen .................................................................................. 10

4.1. Landnutzung .............................................................................................................. 10 4.2. Besucher .................................................................................................................... 10 4.3. Verkehrstrassen ......................................................................................................... 10 4.4. Jagdnutzung ............................................................................................................... 10 4.5. Wassergewinnung ...................................................................................................... 10 4.6. Tabellarische Darstellung der Beeinträchtigungen und Störungen: .......................... 11

5. Maßnahmenbeschreibung ................................................................................................. 12 5.1. Maßnahmen zur Beibehaltung und Unterstützung der ordnungsgemäßen Land-,

Forst-, oder Fischereiwirtschaft außerhalb der LRT und Arthabitatflächen (NATUREG- Maßnahmentyp 1) ............................................................................... 12

5.2. Maßnahmen die zur Gewährleistung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes erforderlich sind (NATUREG- Maßnahmentyp 2) ................................................... 17

5.3. Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten bzw. deren Habitaten, wenn der Erhaltungszustand aktuell ungünstig ist (NATUREG- Maßnahmentyp 3) ............................................................................... 27

5.4. Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem hervorragendem Erhaltungszustand (NATUREG- Maßnahmentyp 4) ...................................................................................................... 33

5.5. Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von nicht LRT- Flächen zu zusätzlichen LRT- Flächen oder zur Entwicklung von zusätzlichen Habitaten, sofern das Potential dies zulässt oder erwarten lässt (NATUREG- Maßnahmentyp 5) ............................ 34

5.6. Weitere Maßnahmen nach NSG- VO oder sonstige Maßnahmen (NATUREG Maßnahmentyp 6) ...................................................................................................... 37

6. Report aus dem Planungsjournal ...................................................................................... 48 7. Literatur ............................................................................................................................ 50

8. Anhang ............................................................................................................................. 50

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1. Einführung Dieser Bewirtschaftungsplan wird für das FFH-Gebiet 5716-309 „Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“ erstellt. Das Gebiet hat eine Größe von 859 ha. Arbeitsgrundlage bilden die Grunddatenerfassung (GDE) des Büro Braun von 2005/2006, die mittelfristigen Pflegepläne für die Naturschutzgebiete „Dattenbachtal zw. Kröftel und Vockenhausen“ und „Heftricher Moor“ des Büros Berthold Hilgendorf von 1994 und 1996 sowie „Rentmauer–Dattenberg“ der BFN Darmstadt von 1984. Weiterhin wurden die Gutachten „Erfassung der Fischfauna und Prüfung einer Besiedlung durch den Atlantischen Lachs im Mainzufluss Schwarzbach“ und „Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses im Mainzufluss Schwarzbach“ von Dr. Jörg Schneider von 2008 und 2009 herangezogen. Die „Untersuchung von dekapoden Krebsen in den Bachsystemen Wickerbach und Schwarzbach im Vordertaunus“ von Dipl.-Biol. Knut Gimpel sowie die fischökologische Untersuchung der Rhein- und Mainzuflüsse im Bereich der Südabdachung des Taunus vom Büro für fisch- und gewässerökologische Studien E. Korte et al. von 2004 dienten ebenso als Quelle. Begründung der Bewirtschaftungsplanung Notwendig ist diese Bewirtschaftungsplanung, um die in der GDE belegten und in der NATURA 2000-Verordnung festgelegten sechs Lebensraumtypen (LRT) : -3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder Hydrocharition -3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion -6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) -9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) -91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) -9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion sowie die Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio) - Bachneunauge (Lampetra planeri) - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen.

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Weiterhin wurde im o. g. Gutachten die prioritäre Art des Anhang II der FFH-Richtlinie: - Steinkrebs (Austropotamobium torrentium)* im Bachsystem nachgewiesen. Nach FFH-Bewertungsrahmen befindet sich die Population im Dattenbach in einem schlechten Erhaltungszustand (Wertstufe C) +. Dieser Zustand verschlechtert sich rapide durch die sich stark ausbreitende Signalkrebspopulation in diesem Bereich. Die Entwicklung des Steinkrebsvorkommens ist derzeit somit nicht absehbar. Aus diesem Grund wurde der Steinkrebs bislang noch nicht mit den Erhaltungszielen in die Natura 2000-Verordnung aufgenommen. Unabhängig von dem Signalkrebsvorkommen, sind für den Steinkrebs trotzdem Maßnahmen im Plan enthalten. Das Bachsystem ist auch Wiederansiedlungsgewässer für die Art der Anhänge II und V der FFH-Richtlinie: - Atlantischer Lachs (Salmo salar) Der Atlantische Lachs war für das Schutzgebiet kein Melde- und Ausweisungsgrund. Zudem handelt es sich bei dem Schwarzbachsystem um ein Wiederansiedlungsgewässer, bei dem bislang keine natürliche Reproduktion von Lachsrückkehrern nachgewiesen wurde. Somit ist er nicht in der Natura 2000-VO enthalten. Für das lt. Aussage von Herrn Berthold Hilgendorf sehr gute Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) gibt es keine gutachterliche Untersuchung. Auch diese Art war kein Melde- und Ausweisungsgrund für das FFH-Gebiet und ist deshalb nicht in der Natura 2000-Verordnung aufgeführt. + Bewertung stammt aus dem FFH-Bundesstichprobenmonitoring für den Steinkrebs, 2011/2012

2. Gebietsbeschreibung

2.1. Lage des Gebiets Das Gebiet liegt nordwestlich der Stadt Eppstein im Grenzbereich der drei Landkreise Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis und Main-Taunus-Kreis. Es umfasst großflächige Waldflächen sowie Quell- und Bachbereiche in den Gemarkungen der Städte/Gemeinden Idstein, Eppstein, Niedernhausen, Glashütten und Kelkheim. Es ist der naturräumlichen Haupteinheitengruppe D41 Taunus mit den Haupteinheiten 301 Hoher Taunus, 302 östlicher Hintertaunus und 303 Idsteiner Senke zuzuordnen.

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Kartenausschnitt aus Natureg

2.2. Biotoptypen des Gebietes

Biotoptypenkomplexe Fläche in ha

Prozent an der Gesamt-fläche in %

Laubwaldkomplexe 643,2 74,9 Nadel- und Mischwaldkomplexe 108,4 12,7 Gehölze trockener bis frischer Standorte, Gehölze feuchter bis nasser Standorte, Schlagfluren und Vorwald, Gebietsfremde Gehölze

7,7 0,9

Quellen, Kleine bis mittlere Gebirgsbäche, Gewässer 4,7 0,5 Röhrichte, Feuchtbrachen, Hochstaudenfluren, Großseggenriede 10,3 1,2 Grünland frischer Standorte, extensiv genutzt 0,7 0,1 Grünland frischer Standorte, intensiv genutzt 24,7 2,9 Grünland feuchter bis nasser Standorte 11,5 1,3 Sonstige Grünlandbestände 4,4 0,5 Ausdauernde Ruderalfluren frischer bis feuchter Standorte 2,0 0,2 Felsfluren, Block- und Schutthalden 0,4 <0,1 Baumschulen, Baumkulturen 5,3 0,6 Gebäude, Anlagen (Friedhof, Sport-/Freizeitanlagen) 0,7 0,1 Straßen, Wege, Plätze 34,9 4,1 Gräben 0,1 <0,1

Summe: 859,0 100

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2.3. Entstehung des Gebietes und aktuelle Nutzungen Der Planraum wurde aus den drei oben genannten bestehenden Naturschutzgebieten gebildet, und durch geschlossene Waldgebiete erweitert. Er stellt einen typischen Ausschnitt der Mittelgebirgslandschaft des Taunus mit seinen Bachtälern und Waldgebieten dar. Die Waldflächen sind überwiegend mit Buchenwäldern bestockt, die schon langfristig forstwirtschaftlich genutzt werden. Die ehemals umfangreich als Grünland bewirtschafteten Wiesentäler müssen wegen der rückläufigen Nutzung in den feuchteren und engen Talbereichen durch Pflegemahd offengehalten werden. Die noch bewirtschafteten Grünländer werden durch Landwirte gemäht. Eine Teilfläche wird derzeit mittels einer Befreiung von den Verboten der NSG-VO mit Pferden beweidet. In den Bachauen gelegene Fischteichanlagen sind teilweise aus dem Plangebiet ausgegrenzt. Das gesamte Plangebiet unterliegt einer starken Freizeitnutzung durch Wanderer, Radfahrer und Sportler.

2.4. Politische und administrative Zuständigkeiten Der Planungsraum liegt in den Gemarkungen Idstein, Lenzhahn, Nieder-Oberrod, Heftrich, Kröftel, Oberjosbach, Vockenhausen, Ehlhalten, Schloßborn und Eppenhain der Städte/Gemeinden Idstein, Eppstein, Niedernhausen, Glashütten und Kelkheim. Für die Steuerung des Gebietsmanagements ist das Regierungspräsidium Darmstadt – Obere Naturschutzbehörde, zuständig. Die lokale Gebietsbetreuung erfolgt durch Hessen-Forst, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus.

2.5. Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Kommunen, größtenteils der Stadt Idstein (etwa 602 ha Stadtwald) sowie verschiedener Privateigentümer (Wiesen und Gehölzbestände) und dem Land Hessen (Hessen-Forst).

3. Leitbild, Erhaltungsziele

3.1. Leitbild für das FFH-Gebiet Das Plangebiet soll als typischer Ausschnitt einer Taunuslandschaft mit ausgedehnten alten Waldflächen und Bachwiesentälern erhalten werden. Die bewirtschafteten bodensauren Buchenwälder tragen eine Bestockung aus naturnahen und strukturreichen Beständen mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen. Die Bach-Erlen-Eschenwälder und Ahorn-Linden Blockschuttwälder entwickeln sich durch Verzicht auf Nutzung zu naturnahen Beständen. Durch landwirtschaftliche Nutzung oder Pflegemahd mit angepasstem Mahdregime entwickeln sich standortangepasste Wiesengesellschaften der Frischwiesen und Feuchtgrünländer in den Tallagen. Auf den geeigneten Wiesenstandorten ist eine dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling angepasste Bewirtschaftung etabliert, um deren Bestände dauerhaft zu stabilisieren. Die Fließgewässer bieten durch naturnahe Dynamik und eine gute Gewässerqualität für die typischen Organismen, besonders für Groppe, Bachneunauge, Steinkrebs und Atlantischem Lachs Lebensraum. Die Durchgängigkeit im Oberlauf soll durch Erhalt eines Wehres zum Schutz der Steinkrebsbestände unterbunden bleiben. Entlang der Fließgewässer bestehen mindestens Galeriewälder des Bacheschen-Erlenwaldes. Das kartierte Stillgewässer mit Wasservegetation wird durch Rückschnitt der beschattenden Erlen in zeitlichen Abständen erhalten.

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3.2. Erhaltungsziele nach Natura 2000-VO Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der

Verlandungszonen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik

Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen

Kontaktlebensräumen 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen

9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie: Groppe (Cottus gobio)

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle und gehölzreichen Ufern

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden

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Bachneunauge (Lampetra planeri)

Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra

Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt

Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen

Weiteres Erhaltungsziel, jedoch bislang nicht in der Natura-2000-Verordnung für dieses Gebiet enthalten (s. Seite 4 des Plans): Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)*

Erhaltung von sauerstoffreichen, kühlen und insbesondere kleineren Fließgewässern und Gebirgsbächen der Forellenregion (Epi- bis Metarhitral) mit großer Tiefen- und Breitenvarianz, hoher Strömungsvarianz und Substratdiversität, strukturreicher Gewässersohle sowie geeigneten Unterständen und Rückzugsmöglichkeiten bei starker hydraulischer Belastung

Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden

Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit des Fließgewässers soweit eine Infektion des Bestandes mit der Krebspest durch andere Krebsarten oder durch Fischbesatz aus mit Krebspest verseuchten Gewässern ausgeschlossen werden kann

Erhaltung von isolierenden Strukturen (Verrohrungen, Abstürze, Wehre, Rückhaltebecken) unterhalb von Steinkrebspopulationen, soweit eine Infektion durch die Krebspest aus darunter liegenden Gewässerabschnitten nicht ausgeschlossen werden kann, ggf. in Verbindung mit der Reduzierung nicht bodenständiger Krebsarten als mögliche Träger der Krebspesterreger

Erhaltung von Pufferzonen zur Verminderung des Eintrages von Sedimenten, Nährstoffen, Bioziden (insbesondere Insektizide und Akarizide) und diffusen Einträgen aus benachbarten Flächen

Erhaltung des natürlichen Abflussregimes

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3.3. Prognose zu den Wertstufen der LRT EU-Code

Name des LRT Erhaltungszustand Ist GDE 2006/2015

Erhaltungszustand Soll 2021

Erhaltungszustand Soll 2028

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

B B B

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

B B B

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

C (73%), B (27%) C B

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

B (45%), A (22%), C (33%)

B B

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

B (61,5), A (0,5%), C (38%)

B B

9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

B(71%), A (29%) B B

3.4. Prognose zu den Wertstufen der Anhang II- Arten EU-Code Art Population Ist

GDE 2006/2015 Population Soll 2021

PopulationSoll 2028

1163 Groppe (Cottus gobio) B B B 1096 Bachneunauge (Lampetra

planeri) B B B

1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

C B B

Nicht in der Natura 2000-VO enthalten: EU-Code Art Population Ist

BSM+ 2011/2015 Population Soll 2021

PopulationSoll 2028

1093 Steinkrebs (Austropotamobius

torrentium)*

C C C

* Prioritäre Lebensräume und Arten, für die das Land Hessen eine besondere Verantwortung hat. + FFH-Bundesstichprobenmonitoring für den Steinkrebs, 2011/2012

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4. Beeinträchtigungen und Störungen

4.1. Landnutzung Der überwiegende Teil des Planraumes wird forstwirtschaftlich genutzt. Die Anteile von nicht zum Lebensraumtyp 3260 und 91E0* gehörenden Baumarten entlang der Gewässer beeinflussen deren Qualität. Die Nutzung auf den zum NSG gehörenden Grünlandflächen ist vertraglich geregelt. Die Mahdzeitpunkte bedürfen jedoch einer Anpassung an die Erfordernisse der Art Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf den geeigneten Flächen. Die Pferdebeweidung auf Teilflächen, die durch eine Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung erlaubt ist, ist für die Art Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling durch Abweiden der Futterpflanzen nachteilig. Die verbleibenden überwiegend feuchten bis nassen Grünländer werden weiterhin durch Pflegemahd erhalten. Die Fließgewässer unterliegen keiner Nutzung und werden durch den Abwasserverband Main-Taunus unterhalten. Ein Teich bei Heftrich wird als Vereinsgewässer sportfischereilich genutzt.

4.2. Besucher Die Erholungsnutzung bedarf nur an sensiblen Bereichen (z. B. Eisvogelbrut) einer Lenkung, die bei Bedarf festzulegen ist.

4.3. Verkehrstrassen Die L 3011 durchschneidet den Planraum von Nord nach Süd und gefährdet mehrere Amphibienwanderkorridore.

4.4. Jagdnutzung Die Grünlandflächen werden häufig durch Wildschweine massiv umgebrochen.

4.5. Wassergewinnung Im Planraum liegen mehrere Trinkwasserschutzgebiete der Stufen II und III.

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4.6. Tabellarische Darstellung der Beeinträchtigungen und Störungen: Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die LRT EU Code Name des LRT Art der Beeinträchtigungen und

Störungen Störungen von außerhalb des Gebietes

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

-schädliche Umfeldstrukturen (Straße) -Nichteinheimische Arten -Beschattung -Verlandung

keine

3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

-Gewässerbelastung -Gewässerbefestigungen -Sohlabstürze

keine

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

-Überweidung -LRT- fremde Arten -Wildschweinwühlen -Verbrachung

keine

91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

-Nichteinheimische Arten -Müll -Beweidung -LRT-fremde Baum- und Straucharten

Nicht-einheimische Arten

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

-LRT-fremde Baum- und Straucharten -Bestand aus nichteinheimische/ standortsfremden Baumarten

keine

9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

-Verbissschäden -LRT-fremde Baum- und Straucharten -Freizeit- und Erholungsnutzung

Beeinträchtigungen und Störungen in Bezug auf die Arten des Anhang II FFH 1163 Groppe (Cottus gobio) -Gewässerbelastung 1096 Bachneunauge

(Lampetra planeri) -Gewässerbelastung

1061 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

-aktuelle Nutzung (falscher Mahdzeitpunkt) -Beweidung mit Rindern und Pferden

1093 Steinkrebs (Austropotamobium

torrentium*)

-Gewässerbelastung -Nichteinheimische Arten (Signalkrebs)

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5. Maßnahmenbeschreibung Hinweis: Die in diesem Plan dargestellten Maßnahmen sind geeignet den günstigen Erhaltungszustand der Natura2000-Schutzgüter zu wahren oder wieder herzustellen. Eine Abweichung vom Maßnahmenplan bei einer geplanten Flächennutzung kann zu einer Verschlechterung führen. Abweichungen sollen grundsätzlich nur nach Absprache mit dem örtlich zuständigen Funktionsbeamten Naturschutz von Hessen-Forst, Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus, Chausseehaus 20, 65199 Wiesbaden, Tel.: 0611/53280-0, erfolgen. Die Kartendarstellungen in diesem Plan sind wegen der Gebietsgröße zu einigen Maßnahmen in dieser Papierform nicht in allen Details genau nachzuvollziehen. Da die Planung in der Natureg- Datenbank erfolgte bitte ich in Zweifelsfällen dort zu recherchieren oder sich mit den Gebietsbetreuern abzustimmen.

5.1. Maßnahmen zur Beibehaltung und Unterstützung der ordnungsgemäßen Land-, Forst-, oder Fischereiwirtschaft außerhalb der LRT und Arthabitatflächen (NATUREG- Maßnahmentyp 1)

5.1.1. NATUREG- Maßnahmencode 02.04.02.: Beibehaltung der nach den Regeln des naturgemäßen Waldbaus durchgeführten ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in den Wäldern im regelmäßigen Betrieb, die keine LRT sind, mit den Biotoptypen 01.150, Eichenwälder, 01.183, übrige stark forstlich geprägte Laubwälder, 01.181 Laubbaumbestände aus nicht einheimischen Arten, 01.300 Mischwälder, 01.400 Schlagfluren und Vorwald sowie 01.220 sonstige Nadelwälder. Erhalt des forstlichen Wegenetzes im bisherigen Zustand. Die Instandsetzung aufgetretener Wegeschäden, ausgenommen Aus- und Neubau ist weiterhin möglich. Für die Waldflächen bestehen teilweise Waldverträge mit der Stiftung NATURA 2000.

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5.1.2. NATUREG Maßnahmencode 16.04.: Erhalt des Wegenetzes im bisherigen Zustand. Die Instandsetzung aufgetretener Wegeschäden, ausgenommen Aus- und Neubau ist weiterhin möglich.

5.1.3. NATUREG Maßnahmencode 02.02.02.: Sukzessive Überführung der ehem. Leitungstrasse in Waldflächen des regulären Forstbetriebes. Eine Entwicklung zum LRT 9110 ist bspw. im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme möglich.

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5.1.4. NATUREG Maßnahmencode 05.: Beibehaltung der Nutzung als Parkplatz des ASV Eppstein gem. Protokoll des Anhörungstermins z. NSG Ausweisung v. 18.11.1991 des RP Darmstadt, VIII 68 a- R 21.1-D 9.

5.1.5. NATUREG Maßnahmencode 06.: Beibehaltung der Nutzung als Freizeitanlage. Bei Aufgabe dieser Nutzung Überführung in extensives Grünland und Rückbau des Gartenhauses.

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5.1.6. NATUREG Maßnahmencode 16.: Hof- und Gebäudeflächen, Freizeitanlagen, Wasserbewirtschaftung. Erhalt der Nutzung

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5.2. Maßnahmen die zur Gewährleistung eines aktuell günstigen Erhaltungszustandes erforderlich sind (NATUREG- Maßnahmentyp 2)

5.2.1. NATUREG- Maßnahmencode 02.04.: Erhalt des günstigen Zustandes B im LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) durch Beibehaltung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nach den Regeln des naturgemäßen Waldbaus mit Einzelbaum- /Baumgruppennutzung, Verjüngung mit Baumarten des LRT 9110 und Totholzerhalt/-anreicherung. Für die Waldflächen bestehen teilweise Waldverträge mit der Stiftung NATURA 2000.

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5.2.2. NATUREG- Maßnahmencode 02.02.: Erhalt der günstigen Zustände A und B im LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) durch Nutzungsverzicht, Auszug von Nadelbäumen und Auszäunen des Weideviehs aus den LRT- Flächen. Die Flächen in EZ C und D werden wegen ihrer geringen Flächenanteile in dieser Maßnahme mit erfasst. Pflegemaßnahmen entlang der Gewässer durch die Unterhaltungspflichtigen sind nach Absprache mit der Oberen Naturschutzbehörde weiterhin möglich. Die angrenzenden Nadelholzbestände sollen entlang des Bachlaufes in einer Breite von 10m beidseitig und an die Auenbereiche angrenzend im Rahmen einer Ökokontomaßnahme mittelfristig in Baumarten des LRT 91E0* umgewandelt werden. Angrenzende Feuchtbrachen sollen sich durch Nutzungsverzicht im Laufe der Sukzession in Wälder des LRT 91E0* entwickeln.

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5.2.3. NATUREG- Maßnahmencode 04.07.06.: Erhalt des günstigen Zustandes B im LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions) durch regelmäßigen Rückschnitt des Erlensaumes nach Bedarf. Die fortschreitende Eutrophierung des Gewässers (Dominanz von Kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis)) kann nach Abstimmung mit der ONB durch Abpumpen des Schlammes im Spätsommer reduziert werden. Der Schlamm darf nicht in vorhandene Gewässer geleitet werden. Alternativ kann ein Ersatzgewässer im gleichen Bereich geschaffen werden. Ziel ist der Erhalt des Gewässers mit LRT auch als Laichgewässer der im Gutachten genannten Arten.

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5.2.4. NATUREG- Maßnahmencode 04.07.: Erhalt der günstigen Zustände A und B im LRT 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion) durch Erhalt der bisherigen Nutzung unter Vermeidung von Abwasserbelastungen und Strukturgüteänderungen. Die Wassergüte unterhalb der Kläranlage Kröftel muss regelmäßig kontrolliert werden, um evtl. diffuse Belastungen wie in der GDE vermutet, auszuschließen. Die für den Steinkrebs wichtigen Wanderhindernisse müssen in dem in Abschnitt 7 genannten Pilotprojekt zur Durchführung der WRRL erhalten werden. Der Rückgang der Groppe im Silberbach wurde bei einer Nachuntersuchung von der Oberen Fischereibehörde nicht bestätigt. Kein Besatz mit fremdländischen Krebsen, sondern ausschließlich Besatz mit Fischen aus krebsfreien Beständen.

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5.2.5. NATUREG- Maßnahmencode 04.04.05.: Rückbau des Sohlabsturzes, Bau einer Sohlgleite, M.51988 Datenbank WRRL, Pilotprojekt Schwarzbach. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Durchlässigkeit des Dattenbachs für Groppe und Bachneunauge. Die Maßnahme wurde während der Planungsphase umgesetzt.

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5.3. Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von LRT und Arten bzw. deren Habitaten, wenn der Erhaltungszustand aktuell ungünstig ist (NATUREG- Maßnahmentyp 3)

5.3.1. NATUREG- Maßnahmencode 01.02.01.01.: Herstellen eines günstigen Erhaltungszustandes B im LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) durch mindestens einschürige Mahd mit Abtransport oder Nutzung des Mähgutes durch Landwirte nach dem 15.6. jeden Jahres im Rahmen von Extensivierungsprogrammen, Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat, Ziel ist der Erhalt der nur noch rudimentär vorhandenen Flächen des LRT 6510 und die Entwicklung weiterer Flächen aus vorhandenen Frischwiesen und sonstigen Grünländern.

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5.3.2. NATUREG- Maßnahmencode 01.02.01.06.: Herstellen eines günstigen Erhaltungszustandes B für die Art Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling durch eine jährliche Mahd mit Abtransport oder Nutzung des Mähgutes durch Landwirte bis Mitte Juni und nach dem 1. September im Rahmen von Extensivierungsprogrammen. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat. Ziel der Maßnahme ist eine den Entwicklungszyklen der Art angepasste Nutzung der geeigneten Wiesenflächen. Derzeit ist aufgrund einer unbefristeten Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung auf einem Teil der Fläche alternativ auch eine Beweidung ab September zulässig.

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5.3.3. NATUREG- Maßnahmencode 16.03.: Erhaltung des Bestandes des Steinkrebses durch Verzicht auf Besatz mit invasiven Krebsarten und Fischbesatz aus garantiert krebspestfreien Beständen. Ablassen des Teiches nur nach Abstimmung mit der Oberen Fischereibehörde. Ziel der Maßnahme ist, die Erhaltung der Population des Steinkrebses.

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5.3.4. NATUREG- Maßnahmencode 01.02.01.03.: Herstellen eines günstigen Erhaltungszustandes B für die Art Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling durch eine jährliche Pflegemahd mit Abtransport oder Nutzung des Mähgutes bis Mitte Juni und nach dem 1. September. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat. Ziel der Maßnahme ist eine den Entwicklungszyklen der Art angepasste Nutzung der geeigneten Wiesenflächen.

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5.3.5. NATUREG- Maßnahmencode 01.02.01.02.: Mahd der Grünlandflächen bis 15.6. jeden Jahres und ab 1.9. jeden Jahres. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines günstigen EZ für Maculinea nausithous. Die Flächen werden im Rahmen einer unbefristeten Befreiung von den Verboten der NSG-VO, derzeit anders genutzt.

5.4. Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von LRT und Arten bzw. deren Habitaten von einem aktuell guten zu einem hervorragendem Erhaltungszustand (NATUREG- Maßnahmentyp 4)

- Maßnahmentyp 4 entfällt hier. –

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5.5. Maßnahmenvorschläge zur Entwicklung von nicht LRT- Flächen zu zusätzlichen LRT- Flächen oder zur Entwicklung von zusätzlichen Habitaten, sofern das Potential dies zulässt oder erwarten lässt (NATUREG- Maßnahmentyp 5)

Die Maßnahmen vom Typ 5 überschneiden sich hier mit den Maßnahmen in Typ 6. Auf den Pflegeflächen der NSG-Pflege die zurzeit noch keine LRT sind, können sich bei Fortsetzen der begonnenen Maßnahmen weitere LRT entwickeln.

5.5.1. NATUREG Maßnahmencode 01.02.01.: Einschürige Mahd mit Abtransport oder Nutzung des Mähgutes durch Landwirte nach dem 15.6. jeden Jahres im Rahmen von Extensivierungsprogrammen. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat . Ziel ist die Erhaltung der Grünlandbestände im NSG.

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5.5.2. NATUREG Maßnahmencode 04.01.: Erhaltung der Quellen, kleinen Bäche und Gerinne im Wald und in der Feldflur, die keine LRT sind. Insbesondere das Befahren, Verrohren, Einbringen von Stoffen und Stauen ist nicht zulässig.

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5.6. Weitere Maßnahmen nach NSG- VO oder sonstige Maßnahmen (NATUREG Maßnahmentyp 6)

5.6.1. NATUREG- Maßnahmencode 02.01.: Erhalt der günstigen Zustände A und B im LRT 9180* (Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)) und LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) durch Beibehaltung des Nutzungsverzichts im gesamten Bereich des NSG „Rentmauer–Dattenberg“. Ziel ist der Erhalt des Strukturreichtums, besonders an Klein- und Großhöhlen auch für die Art Bechsteinfledermaus. Der fehlende Nachweis in der GDE bedeutet nicht, dass die Art nicht mehr im Gebiet vorkommt, da Bechsteinfledermäuse ihre Höhlen in einem Verbundsystem wechselnd nutzen und die Art in einem Gutachten der FENA am Rande des Heftricher Moores bestätigt wurde.

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5.6.2. NATUREG- Maßnahmencode 02.02.01.: Bewirtschaftung und Entwicklung der im NSG gelegenen Wälder und Feuchtbrachen zu Wäldern der potentiellen natürlichen Vegetation (pnV). durch Auszug von Nadelbäumen, auch als Ausgleichs- oder Ökokontomaßnahmen, sowie Sukzession. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung der pnV im Naturschutzgebiet.

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5.6.3. NATUREG- Maßnahmencode 01. und 01.09.: Jährliche Pflegemahd nach dem 15.06. jeden Jahres und Abfuhr des Mähgutes unter Erhalt des flachen Grabensystems durch Unternehmer. Die Mahd kann bei ungünstiger

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Witterung später oder im mehrjährigen Wechsel durch Mulchmahd mit leichten Raupenfahrzeugen erfolgen. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat. Ziel der Maßnahme ist der Erhalt und die Entwicklung der nassen bis feuchten artenreichen Wiesenaue gemäß -Pflegeplanung für die NSG „Dattenbachtal zw. Kröftel und Vockenhausen“ und „Heftricher Moor“.

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5.6.4. NATUREG- Maßnahmencode 15.01.03.: Erhalten der Feuchtbrachen. Gehölzschnitt und Mähen mit Handmahd bei zunehmender Verbuschung. Eine Mulchmahd mit einer für anmoorige Flächen geeigneten Maschine im Herbst ist auch möglich. Ziel der Maßnahme ist der Erhalt der artenreichen, moorigen Feuchtbrachen durch Entnahme von Gehölzsukzession.

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5.6.5. NATUREG- Maßnahmencode 15.01. Sukzession von Gehölzflächen. Eine Sukzession auf weiteren Offenlandflächen ist zu verhindern.

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5.6.6. NATUREG- Maßnahmencode 12.01.02.: Ausreißen der vom östlich gelegenen Waldrand einwachsenden Weidengebüsche mit einer Forstseilwinde. Der Schlepper muss auf dem im Osten der Moorfläche gelegenen Waldweg stehen und darf die Moorfläche nicht befahren. Die Gehölze müssen von der Fläche gezogen werden und können auf der Böschung verrotten. Ziel der Maßnahme ist, die ca. 90cm starke Moorbildung mit den seltenen Seggengesellschaften zu erhalten.

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5.6.7. NATUREG- Maßnahmencode 01.02.02.: Jährliche Mahd ab dem 15.6. jeden Jahres. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Einsaat. Die Nachbeweidung ab dem 1.9. jeden Jahres bei trockenen Bodenverhältnissen ist möglich; Schäden an der Grasnarbe sind zu vermeiden. Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung des frischen Grünlandes.

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5.6.8. NATUREG- Maßnahmencode 04.01.05.: Reparatur des Teichablaufs durch Erhöhung des Dammes mit Tonmaterial. Neuer Einbau der Ablaufvorrichtung zur Sicherung des Materials. Rückschnitt einzelner Gehölze, besonders auf dem Damm und Ablage des Materials vor Ort in kürzeren Stücken. Ziel ist der Erhalt einer offenen Wasserfläche im Teich und eine Anhebung des Wasserspiegels um etwa 20cm.

5.6.9. NATUREG- Maßnahmencode 01.02.: Jährliche Mahd nach dem 15.6. im Rahmen von Extensivierungsprogrammen. Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Nachsaat. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung des LRT 6510. Die Flächen werden zur Zeit im Rahmen einer Befreiung von der NSG-VO anders genutzt.

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5.6.10. NATUREG- Maßnahmencode 01.10.: Nachmulchen der entfichteten Fläche mit einem Wiesenmulcher im Abstand von 2 Jahren. Ziel ist die Regeneration der Wiesengesellschaften auf der ehem. Fichtenfläche zur Aufnahme einer Mähnutzung.

5.6.11. NATUREG- Maßnahmencode 11.09.03..: Bekämpfung von Riesenbärenklau nach Bedarf. Ziel ist die Entfernung der invasiven Art aus dem Schutzgebiet.

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6. Report aus dem Planungsjournal

Maßnahme

Maßnahme Code

Ziel der Maßnahme

Typ der Maßnahme

Größe Soll

Kosten gesamt

Soll

Totholzanteile belassen 02.04.02. Erhalt strukturreicher Wälder mit Erhalt von Höhlenbäumen und Totholz (mind. 15 fm) M.5.1.1.

1 53,54 0,00

Sonstige 16.04. Kein Aus- und Neubau, Instandsetzung ist möglich M.5.1.2.

1 34,17 0,00

Schaffung ungleichaltriger Bestände 02.02.02. Wiederbestockung der ehem. Weihnachtsbaumkulturen M.5.1.3.

1 5,23 0,00

Totholzanteile belassen 02.04.02. Erhalt FoWi, ehem. Myotis nun M. 5.1.1.

1 169,54 0,00

Schaffung/Erhalt von Strukturen im Wald 02.04. Erhalt der LRT 9110 mit Totholz (mind. 15fm), enthält auch Flächen im EZ C M.5.2.1.

2 487,55 0,00

Naturnahe Waldnutzung 02.02. Erhalt und Entwicklung des LRT, enthält auch Flächen im EZ C und D M 5.2.2.

2 10,42 0,00

Gehölzentfernung am Gewässerrand 04.07.06.

Zurückdrängenvon Elodea canadensis durch Nährstoffentzug und Erhalt des Laichgewässers für Amphibien M.5.2.3.

2 0,02 1.195,00

Schaffung/Erhalt von Strukturen an Gewässern

04.07.

Keine Verschlechterung der Unterwasservegetation, Kontrolle des EZ von Groppe, Bachneunauge und Steinkrebs; Enthält auch EZ C. M.5.2.4.

2 2,48 0,00

Erhaltung und Rückführung des natürlichen Wasserregimes

04.01. Erhaltung der Kleingewässer M 5.5.2.

5 1,31 0,00

Einschürige Mahd 01.02.01.01.

Erhalt und Entwicklung des LRT 6510 durch einsch. Mahd, Verzicht auf Düngung, Pestizideinsatz und Einsaat M.5.3.1.

3 13,86 0,00

Mahd mit besonderen Vorgaben (Terminvorgabe, hoher Schnitt, gefrorener Boden, Rotationsmahd, belassen von Saumstreifen)

01.02.01.06. Mahdregime an Art anpassen, Mahd in Abschnitten zu o. g. T. wäre am günstigsten M.5.3.2.

3 13,86 0,00

Mahd mit bestimmten Vorgaben 01.02.01. Erhalt der Feucht- und Nasswiesen M.5.5.1.

5 0,25 0,00

Rücknahme der Nutzung des Waldes 02.01. Keine Nutzung im NSG nach Pflegeplan M.5.6.1.

6 11,06 0,00

Baumartenzusammensetzung/Entwicklung zu standorttypischen Waldgesellschaften

02.02.01.

Entnahme nicht standortgemäßer Baumarten zur Entwicklung der pnV im Einvernehmen mit ONB M. 5.6.2.

6 32,06 0,00

Rücknahme von Gewässerausbauten 04.04.05.

Wiederherstellung der Durchlässigkeit des Fließgewässers für die aquatischen Lebensgemeinschaften, M.5.2.5.

2 0,05 0,00

Gezielte Pflegemaßnahmen im Offenland 01.09.

Erhalt der feuchten Wiesen, Entwicklung artenreicher Gesellschaften der Feuchtwiesen. Der Mahdzeitpunkt kann bei ungünstiger Witterung später im Jahr durchgeführt werden.M 5.6.3

6 5,92 5.028,01

Freizeitnutzung/Tourismus 06.

Bei passender Gelegenheit Überführung in extensives Grünland und Rückbau des Gartenhauses M.5.1.5.

1 0,50 0,00

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Gelenkte Sukzession 15.01.03.

Erhalt der artenreichen, moorigen Feuchtbrachen, keine flächige Verbuschung zulassen, Gehölze zurückschneiden M. 5.6.4.

6 2,16 1.082,15

Ordnungsgemäße Fischerei 16.03.

Erhalt des Gewässerrandstreifens, Erhalt des Angelgew., kein Besatz mit Krebsen M 5.3.3.

3 1,04 0,00

Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau/Pflege des Offenlandes

01.

Erhalt der feuchten Wiesen, Entwicklung artenreicher Gesellschaften der Feuchtwiesen. Der Mahdzeitpunkt kann bei ungünstiger Witterung später im Jahr durchgeführt werden.M 5.6.3

6 0,98 835,64

Sukzession 15.01. Sukzession M. 5.6.5. 6 3,77 0,00

Mehrschürige Mahd 01.02.01.03. Anpassung des Mahdregimes an Maculinea, Förderung des großen Wiesenknopfes. M. 5.3.4.

3 2,21 1.766,56

Nutzungen ohne Maßnahmenfestlegung 16. Erhalt der Nutzung M. 5.1.6. 1 3,72 0,00

Schaffung/Erhalt von Strukturen im Offenland 01.10.

Regeneration der Wiesengesellschaften auf der ehem. Fichtenfläche zur Aufnahme einer Mähnutzung M. 5.6.10

6 0,14 697,50

Bekämpfung von Neophyten 11.09.03. Entfernen der invasiven Art aus dem Schutzgebiet M.5.6.11.

6 1,00 600,00

Entbuschung / Entkusselung 12.01.02.

Offenhalten des 90 cm starken Übergangsmoores von randl. einwachsende Weiden. Die Fläche darf nicht befahren werdenM. 5.6.6.

6 0,35 1.053,30

Nutzung als Mähweide mit Nachbeweidung 01.02.02. Erhalt des frischen Grünlandes. M. 5.6.7.

6 0,29 0,00

Regulierung der Wassernutzung (inkl. Grundwasser)

04.01.05.

Anheben des abgesunkenen Wasserspiegels um ca. 20 cm. Reduktion des Verbuschung. M. 5.6.8.

6 0,06 1.126,00

Zweischürige Mahd 01.02.01.02.

Schaffung d. günstigen EZ für Mac. nausith. Die Flächen werden im Rahmen einer Befr. zur Z. anders genutzt. M. 5.3.5.

3 1,77 0,00

Naturverträgliche Grünlandnutzung 01.02.

Entw. des LRT 6510. Die Flächen werden z. Zt. im Rahmen einer Befreiung anders genutzt M. 5.6.9.

6 5,43 0,00

Besucherlenkung/Regelung der Freizeitnutzung

06.02.

Protokoll des Anhörungstermins z. NSG Ausweisung v. 18.11.1991 des RP Darmstadt, VIII 68 a- R 21.1-D 9. M.5.1.4.

1 0,06 0,00

Binnenfischerei / Teichwirtschaft 05. Erhaltung des Fischteiches, Erhaltung des Gewässerrandstreifens M. 5.7.1.

1 0,15 0,00

864,95 13.384

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7. Literatur -Grunddatenerfassung für das FFH- Gebiet 5716-309, „Dattenberg und Wald westlich Glashütten mit Silber- und Dattenbachtal“ des Büro Braun, Kleine Brückenstraße 12a in 61352 Bad Homburg v.d.H. - Mittelfristige Pflegepläne für die NSG „Dattenbachtal zw. Kröftel und Vockenhausen“ und „Heftricher Moor“ des Büros Berthold Hilgendorf, Kapellenstr. 37 in 65719 Hofheim von 1994 und 1996. - Mittelfristiger Pflegeplan für das NSG „Rentmauer–Dattenberg“ der BFN Darmstadt von 1984. - Gutachten zur „Erfassung der Fischfauna und Prüfung einer Besiedlung durch den Atlantischen Lachs im Mainzufluss Schwarzbach“ und „Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses im Mainzufluss Schwarzbach“ von Dr. Jörg Schneider, Unterlindau 78 in 60323 Frankfurt am Main von 2008 und 2009 -„Untersuchung von dekapoden Krebsen in den Bachsystemen Wickerbach und Schwarzbach im Vordertaunus“ von Dipl.-Biol. Knut Gimpel, Ernst-Lemmer Str. 14 in 35041 Marburg. - Zustandsanalyse und FFH-Bundesstichprobenmonitoring für den Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) in Hessen von Dipl.-Biol. Knut Gimpel, 2011/2012 - Fang und Verwertung von Signalkrebsen (Pacifastacus leniusculus) zum Schutz der bekannten Steinkrebspopulationen (Austropotamobius torrentium) im Gewässersystem Schwarzbach/Ts. im Jahr 2014 von Dipl.-Biol. Knut Gimpel, 2014 -„Fischökologische Untersuchung der Rhein- und Mainzuflüsse im Bereich der Südabdachung des Taunus“ des Büro für fisch- und gewässerökologische Studien E. Korte et al. von 2004. -Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen vom16.01.08, GVBl für das Land Hessen I v. 07. März 2008 -Forsteinrichtung für den Stadtwald Idstein von 2004 -Forsteinrichtung für den Staatswald des Forstamtes Königstein von 2006 -Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald, HMUELV v. 26.10.2010 -Bericht über eine Bestandskontrolle der Groppe (Cottus gobio) im Main-Taunus Kreis 2010 von Dipl. Biol. Matthias Fehlow, Kelkheim im Auftrag der UNB MTK.

8. Anhang -Maßnahmenlegende -Übersichtskarte Nord und Süd

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Maßnahmenlegende:

55 Landwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau/Pflege des Offenlandes

42 naturverträgliche Grünlandnutzung

43 Mahd mit bestimmten Vorgaben

53 einschürige Mahd

47 zweischürige Mahd

30 mehrschürige Mahd

28 Mahd mit besonderen Vorgaben (Terminvorgabe, hoher Schnitt, gefrorener Boden, Rotationsmahd, belassen von Saumstreifen)

63 Nutzung als Mähweide mit Nachbeweidung

55 gezielte Pflegemaßnahmen im Offenland

96 Schaffung/Erhalt von Strukturen im Offenland

23 Rücknahme der Nutzung des Waldes

75 naturnahe Waldnutzung

77 Baumartenzusammensetzung/Entwicklung zu standorttypischen Waldgesellschaften

66 Baumartenzusammensetzung/Entwicklung zu standorttypischen Waldgesellschaften Schaffung/Erhalt von Strukturen im Wald

78 Schaffung ungleichaltriger Bestände

66 Schaffung/Erhalt von Strukturen im Wald

74 Totholzanteile belassen

46 Erhaltung und Rückführung des natürlichen Wasserregimes

33 Regulierung der Wassernutzung (inkl. Grundwasser)

25 Rücknahme von Gewässerausbauten

31 Schaffung/Erhalt von Strukturen an Gewässern

44 Gehölzentfernung am Gewässerrand

56 Binnenfischerei/Teichwirtschaft

86 Freizeitnutzung/Tourismus

95 Besucherlenkung/Regelung der Freizeitnutzung

50 Entbuschung/Entkusselung

67 Sukzession

80 gelenkte Sukzession

49 Nutzungen ohne Maßnahmenfestlegung

57 ordnungsgemäße Fischerei

10 Sonstige