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Prävention von Ski- und Snowboardunfällen 1

bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung

Gib dem Unfall keine Chance.

Firma, Anlass, Datum

Name

2015

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2015Prävention von Ski- und Snowboardunfällen 2

Nichtberufsunfälle in der Schweiz, 2012

Jährlich verletzen sich über eine Million Menschen im Strassen-verkehr, bei Sport und Bewegung sowie im und ums Haus.

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Verletzte nach Sportart, 2012 (Quelle: bfu, Status 2015)

Sportart Total davonBallspiel 133 000

Fussball 78 100Andere Ballspiele (Unihockey, Volley-, Handball usw.) 54 900

Wintersport 92 000Skifahren (inkl. Touren) 50 600Snowboardfahren 14 100Schlitteln 6900Anderer Wintersport (Eishockey, Eislaufen, Langlauf usw.) 20 400

Rad- und Rollsport (ohne Strassenverkehr) 31 400Turnen, Leichtathletik 28 300Bergsport, Wandern 21 800Wassersport 17 500Andere Sportarten 83 300Total 407 300

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Skifahren: Verletzte Körperteile

Schulter, Oberarm 16 %

Hüfte, Oberschenkel6 %

Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuss16 %

Kopf, 16 %

Rumpf, Wirbelsäule10 %

Unterarm, Hand12 %

Knie, 34 %

– Quelle: bfu-Grundlagen «Unfallgeschehen beim Ski- und Snowboardfahren»

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Snowboardfahren: Verletzte Körperteile

Schulter, Oberarm 22 %

Hüfte, Oberschenkel4 %

Unterschenkel, Sprunggelenk, Fuss10 %

Kopf, 15 %

Rumpf, Wirbelsäule12 %

Unterarm, Hand31 %

Knie, 10 %

– Quelle: bfu-Grundlagen «Unfallgeschehen beim Ski- und Snowboardfahren»

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Prävention von Ski- und Snowboardunfällen 62015

Ski- und Snowboardfahren: Hauptrisikofaktoren

– Quelle: bfu-Sicherheitsdossier Nr. 10 «Unfallforschung Sport»

MenschUngenügendes Gefahrenbewusstsein

Überhöhte Geschwindigkeit

Übermüdung und mangelhafte Kondition

Schlechtes Gleichgewicht

Ungenügendes Fahrkönnen

Umfeld/AusrüstungSkibindung falsch eingestellt

Fehlende Schutzausrüstung (Handgelenkschutz, Helm)

Nicht optimale Pistenführung

Mangelhafte Snowparks

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Ab auf die Bretter,aber sicher!

Video «Skifahren/Snowboarden»

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So fahren Sie mit der richtigen Einstellung

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Nehmen Sie dafür Ihre Skischuhe mit. Geben Sie Ihre persönlichen Daten korrekt

an (Grösse, Gewicht, Alter, Skifahrertyp). Verlangen Sie die Quittung aus dem

Bindungseinstell-Prüfgerät und vergleichen Sie sie mit den gemachten Angaben. Kontrollieren Sie, dass die bfu-Skivignette aufgeklebt ist.

Lassen Sie Ihre Skibindung vor jeder Saison einstellen. Wählen Sie dazu ein Sportgeschäft mit Bindungseinstell-Prüfgerät (Liste der Sportgeschäfte auf www.bfu.ch)

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Ausgerüstet ins Vergnügen

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Lassen Sie Ihr Material vor jeder Saison durch eine Fachperson überprüfen und ersetzen Sie ältere Ausrüstungsteile.

Mit geschliffenen Kanten lässt es sich besser bremsen.

Ziehen Sie die Schrauben Ihrer Snowboardbindung an.

Tragen Sie eine Schnee- oder Sonnenbrille

mit ausreichendem Schutz vor UV-Strahlung.

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Kluge Köpfe schützen sich

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Kaufen Sie einen Helm, der der europäischen Norm EN 1077 entspricht.

Probieren Sie den Helm an, damit die Passform stimmt.

Testen Sie ihn mit offenem Kinnband; er darf beim Schütteln nicht wackeln.

Achten Sie darauf, dass der Helm auch mit Ski- und Sonnenbrille bequem zu tragen ist.

Tragen Sie beim Ski- und Snowboardfahren immer einen Schneesporthelm.

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Helmtragquote Ski-/Snowboardfahrende nach Alter 2014/15

– Quelle, bfu Erhebung 2015

0–17 18–25 26–45 46–64 65+ Total 0

10 20 30 40 50 60 70 80 90

100 99 90

85 87 85 90

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Tipps zum Handgelenkschutz

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Tragen Sie beim Snowboardfahren, insbesondere als Einsteiger, immer einen Handgelenkschutz.

Achten Sie darauf, dass der Handgelenkschutz das Handgelenk vor Überstreckung schützt und Stösse auf das Handgelenk und den Unterarm dämpft.

Probieren Sie den Handgelenkschutz beim Kauf selber an. Er sollte bequem zu tragen sein.

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Vorbereitet und ausgebildet

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Bereiten Sie sich für die Saison vor! Kräftigen Sie insbesondere die Rumpf- und Beinmuskulatur und trainieren Sie Ihr Gleichgewicht.

Besuchen Sie einen Kurs – verbessern Sie Ihre Technik unter professioneller Anleitung.

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Den Regeln auf der Spur

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Der Internationale Skiverband FIS hat 10 Verhaltensregeln aufgestellt. Halten Sie diese ein und Sie leisten einen grossen Beitrag zur Sicherheit auf den Pisten.

Diese Regeln sind gemäss Gerichtspraxis verbindlich.

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Grundregel

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Rücksichtnahme auf die andern Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 

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Fahrregeln

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Beherrschung der Geschwindigkeit und der FahrweiseJeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsver-hältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 

Wahl der FahrspurDer von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

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Fahrregeln

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ÜberholenÜberholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 

Einfahren,  Anfahren und hangaufwärts FahrenJeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren,  nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.  

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Anhalten/Aufstieg

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AnhaltenJeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Aufstieg und AbstiegEin Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 

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Signalisation

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Beachten der ZeichenJeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

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Verhalten bei Unfällen

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HilfeleistungBei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.  

AusweispflichtJeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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Mehr Informationen

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Mehr zum Thema erfahren Sie in den bfu-Broschüren

- «Skifahren und Snowboarden» (Art.-Nr. 3.002)- «Lawinengefahr heisst Lebensgefahr» (Art.-Nr. 3.028)

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