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______________________________________________________________________ Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des B-Planes Nr. 196 „Dorfwiesen“ im Ortsteil Bantorf / Stadt Barsinghausen (Region Hannover) ______________________________________________________________________ Auftraggeber: Kurt Matthias Schliepstraße 15 D - 31683 Obernkirchen Hans-Scharoun-Weg 1 D – 31535 Neustadt 05032 / 67 42 3 www.abia.de Oktober 2011

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______________________________________________________________________

Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des B-Planes Nr. 196 „Dorfwiesen“

im Ortsteil Bantorf / Stadt Barsinghausen(Region Hannover)

______________________________________________________________________

Auftraggeber:Kurt Matthias

Schliepstraße 15D - 31683 Obernkirchen

Hans-Scharoun-Weg 1D – 31535 Neustadt

05032 / 67 42 3www.abia.de

Oktober 2011

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Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des B-Planes Nr. 196 „Dorfwiesen“ im Ortsteil Bantorf / Stadt Barsinghausen (Region Hannover)

Auftraggeber:

Kurt Matthias (als Vertretungsberechtigter aller Besitzer) Schliepstr. 15 D - 31683 Obernkirchen

Bearbeitung:

Dipl.-Biol. Tobias Wagner Dipl.-Biol. Renate Schmidtke

Abia GbR Hans-Scharoun-Weg 1 D – 31535 Neustadt 05032 / 67 42 3 www.abia.de

Neustadt, 11.10.2011

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Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Untersuchungsgebiet.................................................................................5 2 Methoden......................................................................................................................7

2.1 Flora und Biotoptypen..........................................................................................7 2.2 Brutvögel..............................................................................................................8 2.3 Fledermäuse ........................................................................................................8

3 Ergebnisse....................................................................................................................9 3.1 Flora und Biotoptypen..........................................................................................9 3.2 Brutvögel............................................................................................................15 3.3 Fledermäuse ......................................................................................................17

4 Naturschutzfachliche Bewertung ................................................................................19 4.1 Flora und Biotoptypen........................................................................................19 4.2 Brutvögel............................................................................................................20 4.3 Fledermäuse ......................................................................................................21

5 Zusammenfassung.....................................................................................................23 6 Literatur ......................................................................................................................24 7 Anhang .......................................................................................................................26

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Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bedeutung der Wertstufen der Biotoptypen nach BIERHALS et al. (2004)...........7 Tabelle 2: Nachgewiesene gefährdete Pflanzenarten sowie Arten der Vorwarnliste. .........9 Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zu

Wertigkeit, Gefährdung, Schutz und Zuordnung zu FFH-Lebensraumtypen. ............10 Tabelle 4: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvögel.........................................16 Tabelle 5: Nachgewiesene Fledermausarten und Raumnutzung im Gebiet. ....................17 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Blick von Osten aus auf den als Pferdeweide genutzten Teil des

Untersuchungsgebietes. Rechts im Bild das bachbegleitende Ufergehölz. Im Vordergrund ein Ausschnitt des mesophilen Grünlands (s. u.). ...................................5

Abbildung 2: Blick auf einen Teil des Ziergartens mit Obstbäumen im westlichen Teil des Gebietes. ......................................................................................................................6

Abbildung 3: Teil des brach liegenden, ehemaligen Obstgartens im Westen des Untersuchungsgebietes, der durch z. T. abgestorbene Obstbäume und nitrophile Hochstauden und geprägt ist........................................................................................6

Kartenverzeichnis Karte 1: Biotoptypen und RL-Arten Flora Im Text verwendete Abkürzungen BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43 EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) (DER RAT DER

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) NAGBNatSchG: Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Nds.: Niedersachsen RL: Rote Liste H: Hügel- und Bergland UG: Untersuchungsgebiet

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Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchungen im B-Plangebiet „Dorfwiesen“ in Bantorf _________

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1 Anlass und Untersuchungsgebiet

Das hier betrachtete Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Barsinghausen im Ortsteil Bantorf und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2 ha. Es handelt sich im Einzelnen um eine in dörflicher Umgebung gelegene, mehrfach unterteilte Pferdeweide, drei Ziergärten und einen ehemaligen, inzwischen brach liegenden Obstgarten mit altem, z. T. schon abgestorbenem Baumbestand. Der Grünlandbereich wird von einem Bach mit Uferrandgehölzen durchzogen und von diesem in einen kleineren, nördlichen und einen größeren, südlichen Teil gegliedert. Die Umgebung besteht auf drei Seiten aus Wohnhäusern mit den dazugehörenden Gärten. Im Süden grenzt eine ebenfalls innerörtlich gelegene Ackerfläche an, südöstlich folgen weitere kleine Grünlandflächen.

Naturräumlich betrachtet liegt das Gebiet im Bereich der Börden und damit im niedersächsischen Hügel- und Bergland, regional gehört es zum innerhalb der Calenberger Lössbörde liegenden Gehrdener Lößhügel. Der herrschende Bodentyp ist Pseudogley-Parabraunerde (s. Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:50.000 [BÜK 50] im NIBIS® Kartenserver des LANDESAMTES FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE1).

Als Grundlage zur Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Aspekte beauftragten die Eigentümer der Flächen 93/12 und 93/07 Herr Harald Matthias (Herford), Herr Dr. med. Walter Matthias (Neustadt) und Herr Kurt Matthias (Obernkirchen) in enger Absprache mit der Stadt Barsinghausen und der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover das Büro Abia aus Neustadt mit der Erstellung eines Gutachtens zu den vorhandenen Biotoptypen, der Avifauna und zum Fledermausbestand im beplanten Bereich als Grundlage für die Erstellung eines Bebauungsplanes.

Abbildung 1: Blick von Osten aus auf den als Pferdeweide genutzten Teil des Untersuchungsgebietes. Rechts im Bild das bachbegleitende Ufergehölz. Im Vordergrund ein Ausschnitt des mesophilen Grünlands (s. u.).

1 http://nibis.lbeg.de/cardomap3/?TH=510 (Download am 11.10.2011)

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Abbildung 2: Blick auf einen Teil des Ziergartens mit Obstbäumen im westlichen Teil des Gebietes.

Abbildung 3: Teil des brach liegenden, ehemaligen Obstgartens im Westen des Untersuchungsgebietes, der durch z. T. abgestorbene Obstbäume und nitrophile Hochstauden und geprägt ist.

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2 Methoden

2.1 Flora und Biotoptypen Zur Erfassung der Biotoptypen wurde das Untersuchungsgebiet im Zeitraum zwischen dem 24.05. und dem 17.06.2011 flächendeckend kartiert. Die Bestimmung der Biotoptypen wurde nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011) durchgeführt. Die Differenzierung erfolgte bis zur Ebene der Untereinheit.

Dabei wurden entsprechend der vorgefundenen Biotoptypen die kennzeichnenden Pflanzenarten erfasst sowie nach gefährdeten und geschützten Arten gesucht. Die Nomenklatur der nachgewiesenen Pflanzenarten, ihr gesetzlicher Schutzstatus sowie ihre Gefährdungssituation wurden der Roten Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen (GARVE 2004) entnommen.

Die Gesetzeslage zum Biotopschutz in Niedersachsen wird entsprechend des NAGBNatSchG (2010) und des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011) berücksichtigt.

Die Gefährdungssituation der nachgewiesenen Biotoptypen wird auf Basis der derzeit verfügbaren Roten Liste der Biotoptypen Niedersachsens (V. DRACHENFELS 1996) dargestellt. Da die Rote Liste Niedersachsens relativ alt ist, wird der Gefährdungsstatus jedoch nicht separat zur Bewertung herangezogen, sondern fließt allgemein in die naturschutzfachliche Beurteilung der vorgefundenen Biotoptypen ein.

Stattdessen wird zur Bewertung der Biotoptypen zum einen auf das fünfstufige Bewertungssystem von BIERHALS et al. (2004) zurückgegriffen, in welchem alle in Niedersachsen vorkommenden Biotoptypen entsprechend ihrer Naturnähe, Gefährdung, Seltenheit und Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere in bestimmte Wertstufen eingeordnet werden. Zur Bedeutung der Wertstufen s. Tabelle 1.

Tabelle 1: Bedeutung der Wertstufen der Biotoptypen nach BIERHALS et al. (2004)

Wertstufe Bewertung

V von besonderer Bedeutung (gute Ausprägungen naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen)

IV von besonderer bis allgemeiner Bedeutung

III von allgemeiner Bedeutung

II von allgemeiner bis geringer Bedeutung

I von geringer Bedeutung (v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)

Zum anderen wird für die naturschutzfachliche Bewertung auf verbal-argumentativer Ebene sowohl auf v. DRACHENFELS (1996, 2008, 2011) als auch auf PREISING et al. (1995, 1996, 1997, 2003), POTT (1995) und OBERDORFER (2001) zurückgegriffen.

Hinsichtlich der raumbezogenen Beurteilung der Schutzwürdigkeit auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene werden Biotoptypen der Wertstufe V als überregional bedeutsam, Biotoptypen der Wertstufe IV als regional und Biotoptypen der Wertstufe III als lokal bedeutsam eingestuft.

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2.2 Brutvögel Im Untersuchungsgebiet wurde eine Revierkartierung (vgl. BIBBY et al. 1995) aller Brutvögel sowie der Nahrungsgäste durchgeführt.

Die Erfassung und Auswertung erfolgte mittels Revierkartierung nach den methodischen Standards der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen (SÜDBECK et al. 2005). Dazu wurden fünf Begehungen in den frühen Morgen- oder den späten Abendstunden bei Tageslicht im Zeitraum von Ende März bis Mitte Juni 2011 durchgeführt (Begehungstermine 25.03., 08.04., 23.04., 09.05. und 30.05.).

Randreviere, d.h. Reviere, die nicht vollständig im Untersuchungsgebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt dann zum Gebiet gerechnet, wenn zumindest ein wichtiger Teil des Reviers innerhalb des Untersuchungsgebietes liegt. Gewertet wurden die Reviermittelpunkte, die in der Regel nicht identisch mit den Neststandorten sind. Zum Brutbestand werden Artvorkommen mit dem Status Brutnachweis (= eindeutiger Nachweis einer Brut) oder Brutverdacht (= Brut wahrscheinlich u.a. aufgrund mehrmaliger Beobachtung revieranzeigenden Verhaltens) gerechnet. Brutzeitfeststellungen (= einmalige Beobachtung im Bruthabitat) zählen nicht zum Brutbestand.

Besonderes Gewicht lag auf der gezielten Suche nach regional und habitatspezifisch zu erwartenden charakteristischen bzw. gefährdeten Arten. Die Angabe der Gefährdungs-kategorien sowie die Nomenklatur entsprechen der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvogelarten, 6. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS, 2007).

Eine Bewertung des Gebietes erfolgt verbal – argumentativ.

2.3 Fledermäuse Die Erfassung der Flug- bzw. Jagdaktivität der Fledermäuse erfolgte durch Verhören mittels Ultraschall-Detektor (Mischerdetektor Mönnich FD2.OL, Mischer-/ Zeitdehnungs-detektor Pettersson D240x), verbunden mit optischen Kontrollen. Die Fledermausrufe wurden bei unklaren Fällen zusätzlich mittels Lautanalyse am PC überprüft. Dennoch war nicht in allen Fällen eine eindeutige Artbestimmung möglich. Zudem wurde vom Boden eine Kontrolle des Baumbestandes auf Hinweise möglicher Quartiere durchgeführt.

Es fanden insgesamt 7 nächtliche Begehungen zwischen April und September 2011, statt (Kartiertage: 19.04., 13.05., 20.05., 07.06., 17.08., 03.09. und 28.09.). Alle Fledermausbeobachtungen wurden mit Uhrzeit und wenn möglich Flugrichtung dokumentiert, um Flugbewegungen möglichst genau zu bestimmen.

Die Erfassung möglicher Bäume mit als Quartier geeigneten Strukturen fand bei den Begehungen für die Kartierung der Fledermäuse und auch der Brutvögel statt.

Die Angabe der Gefährdungskategorien entspricht der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten, 1. Fassung (Stand 1991, HECKENROTH et al. 1993). Die bundesweite Gefährdung wird nach MEINIG et al. (2009) angegeben.

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3 Ergebnisse

3.1 Flora und Biotoptypen Im Zuge der Kartierung wurde eine Gefäßpflanzenart nachgewiesen, die nach der Roten Liste Niedersachsens (GARVE 2004) als gefährdet (RL Nds. 3) gilt (s. Tabelle 2 und Karte 1). Hierbei handelt es sich um die Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), von der auf der Grünlandfläche im äußersten Osten des Untersuchungsgebietes insgesamt ca. 30 blühende Exemplare gefunden wurden. Auf der südlichen Uferböschung des Baches wurde im westlichen Teil des Gebietes ein junges Exemplar der Stechpalme (Ilex aquifolium) kartiert. Diese Art ist gemäß BNatSchG besonders geschützt.

Tabelle 2: Nachgewiesene gefährdete Pflanzenarten sowie Arten der Vorwarnliste. Gefährdungsstatus (GARVE 2004): H = Hügel- und Bergland, Nds. = Niedersachsen und Bremen, 3 = gefährdet, - = ungefährdet. Status: § = gesetzlich besonders geschützt. Anzahl (s. SCHACHERER 2001): a = Sprosse, b = blühende/sporentragende Sprosse: 1 = 1, 4 = 26 – 50.

Art Rote Liste Wissenschaftlicher Name Deutscher Name H Nds.

Status Anzahl

Campanula patula Wiesen-Glockenblume 3 3 b4 Ilex aquifolium Stechpalme - - § a1

Die Kartierung der Biotoptypen erfolgte nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (V. DRACHENFELS 2011). Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden 25 verschiedene Biotoptypen (teilweise als Zweit- oder Nebencode) abgegrenzt (s. Tabelle 3 und Karte 1). Aufgrund seiner Bedeutung für Vögel und Fledermäuse wurde ein Heckenabschnitt, der sich am Ostrand außerhalb des Untersuchungsgebietes befindet, zusätzlich erfasst.

Im Gebiet kommen weder gesetzlich geschützte Biotoptypen noch Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie vor. Eine Fläche mit mesophilem Grünland im östlichen Teil ist jedoch einem FFH-Lebensraumtyp zuzuordnen.

Im Folgenden werden die kartierten Biotoptypen in ihrer räumlichen Verteilung, Ausprägung und anhand ihrer kennzeichnenden Pflanzenarten vorgestellt.

Gebüsche und Gehölzbestände einschließlich der Gehölze und Baumbestände der Grünanlagen

Rubus-/Lianen-Gestrüpp (BRR)

An der Grenze zwischen den im Westen gelegenen Hausgärten und dem Weideland befindet sich ein schmaler Streifen eines ca. 80 cm hohen Brombeergebüsches.

Kennzeichnende Pflanzenart: Rubus fruticosus agg. (Artengruppe Echte Brombeere)

Strauch-Baumhecke (HFM)

Im Osten grenzt von außen eine dichte Feldhecke an das Untersuchungsgebiet an, die sich aus Haselsträuchern und Stiel-Eichen zusammensetzt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Corylus avellana (Gewöhnliche Hasel), Quercus robur (Stiel-Eiche)

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Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zu Wertigkeit, Gefährdung, Schutz und Zuordnung zu FFH-Lebensraumtypen. Wertstufen nach BIERHALS et al. (2004): Erläuterungen s. Kap.2.1. Gefährdung: RL = Rote Liste, Nds = Niedersachsen, Gefährdungsstatus: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, S = schutzwürdig, aber noch nicht landesweit gefährdet, d = Degenerationsstadium, () = gilt nicht für diese Ausprägung. Schutz: 1 = geschützt gemäß § 22 Abs. 3 und 4 NAGBNatSchG. Angaben zu Gefährdung und Schutz aus V. DRACHENFELS (1996, 2011).

Biotoptyp Kürzel Wertstufe RL Nds. Schutz FFH-LRT Gebüsche und Gehölzbestände Rubus-/Lianengestrüpp BRR III - - - Strauch-Baumhecke (nicht im UG) HFM III 2 - - Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe HBE -1) - - - Einzelstrauch BE -1) - - - Standortgerechte Gehölzpflanzung HPG II - - - Binnengewässer Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat FMH III 3d - -

Grünland Mageres mesophiles Grünland kalkarmer Standorte GMA IV 2 (1) 6510

Sonstiges mesophiles Grünland GMS IV 3 (1) 6510 Artenarmes Extensivgrünland trockener Mineralböden GET III - - -

Intensivgrünland trockener Mineralböden GIT II - - -

Sonstige Weidefläche GW I - - - Stauden- und Ruderalfluren Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UHM III Sd - -

Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte UHT III 3d - -

Nitrophiler Staudensaum UHN - - - - Artenarme Brennnesselflur UHB - - - - Ruderalflur trockener Standorte URT II 3 - - Acker- und Gartenbaubiotope Basenarmer Lehmacker AL II (3) - - Grünanlagen Artenreicher Scherrasen GRR I S - - Trittrasen GRT I - - - Ziergebüsch aus überwiegend einheimischen Gehölzarten BZE I - - -

Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten BZN I - - -

Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs HEB -1) - - -

Obst- und Gemüsegarten PHO I - - - Neuzeitlicher Ziergarten PHZ I - - - Gebäude und Verkehrsflächen Weg OVW I - - - Hütte OYH I - - -

1) Verzicht auf Wertstufen. Für beseitigte Einzelbäume/Baumgruppen/Einzelsträucher ist in entsprechender Art, Zahl und Länge Ersatz zu schaffen.

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Sonstiger Einzelbaum/Baumgruppe (HBE), Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungs-bereichs (HEB)

Im Bereich des Grünlands kommen mehrere einheimische Arten, u. a. Berg-Ahorn, Gewöhnliche Esche, Stiel-Eiche und Eberesche, vor. Hervorzuheben ist eine Stiel-Eiche im Süden des Gebietes, deren Alter hinsichtlich ihres Stammdurchmessers mehr als 100 Jahre beträgt. Der Gehölzbestand am Nordufer des Baches setzt sich zwar teilweise aus standortgemäßen Eschen zusammen, kann aber hinsichtlich seines sonstigen Arteninventars nicht als auentypischer Galeriewald abgegrenzt werden. Neben der Esche stehen hier Grau-Erle, Stiel-Eiche, Vogel-Kirsche und Rosskastanie sowie Sträucher aus Hartriegel, Hasel und Weißdorn. Innerhalb des Siedlungsbereichs wurden zahlreiche Obstbäume (u a. Kultur-Apfel, Pflaume, Vogel- und Sauer-Kirsche) sowie fremdländische Tannen abgegrenzt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn), Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche), Prunus avium (Vogel-Kirsche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Sorbus aucuparia (Eberesche), Tilia cordata (Winter-Linde), Tilia platyphyllos (Sommer-Linde), Abies sp. (Tanne), Aesculus hippocastanum (Gewöhnliche Rosskastanie), Malus domestica (Kultur-Apfel), Prunus cerasus ssp. acida (Sauer-Kirsche), Prunus domestica ssp. domestica (Pflaume)

Einzelstrauch (BE)

Im Gebiet wurden ein größerer Strauch der Falschen Hunds-Rose sowie mehrere Hasel-, Weißdorn-, Eschen- und Holunder-Sträucher abgegrenzt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Corylus avellana (Gewöhnliche Hasel), Crataegus laevigata (Zweigriffeliger Weißdorn ), Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn), Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche), Rosa subcanina (Falsche Hunds-Rose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Sambucus racemosa (Trauben-Holunder)

Standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG)

Hierbei handelt es sich um eine kleine, relativ junge Anpflanzung aus überwiegend standortheimischen Straucharten. Das schmale Gebüsch befindet sich am nördlichen Rand des Gebietes im Bereich eines kleinen Geräteschuppens.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Crataegus laevigata (Zweigriffeliger Weißdorn), Forsythia suspensa (Goldflieder), Rosa canina (Hunds-Rose), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)

Ziergebüsch aus überwiegend einheimischen Gehölzarten (BZE)

Zwischen zwei Hausgärten im Westen des Geländes befindet sich ein Saum aus verschiedenen Gehölzarten, von denen der überwiegende Teil einheimisch, aber wie der Liguster nicht unbedingt standorttypisch ist.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Ligustrum vulgare (Liguster), Carpinus betulus (Hainbuche)

Ziergebüsch aus überwiegend nicht heimischen Gehölzarten (BZN)

Am Rand des im Nordwesten aus dem Untersuchungsgebiet ragenden Ziergartens befindet sich ein dichter Gehölzsaum mit nitrophilem Schöllkraut (Chelidonium majus) im Unterwuchs, der sich zum Großteil aus nicht heimischen Arten wie Jasmin, Flieder und Lebensbaum zusammensetzt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Jasminum officinale (Echter Jasmin), Syringa vulgaris (Gewöhnlicher Flieder), Thuja sp. (Lebensbaum), Corylus avellana (Gewöhnliche Hasel), Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)

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Binnengewässer

Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat (FMH)

Bei dem das Untersuchungsgebiet querenden, in der Kartengrundlage als „Graben“ bezeichneten Gewässer handelt es sich hinsichtlich seines Gesamtverlaufs offensichtlich um einen Bach, der kurz oberhalb des Untersuchungsgebiets am südwestlichen Ortsrand von Bantorf entspringt bzw. zutage tritt. Das Gewässer ist ca. 50 cm breit, stark begradigt aber kaum befestigt. An zwei Stellen ist es über eine kurze Distanz hinweg verrohrt. Als Sohlsubstrate kommen Sand, Löss, Fein- und Mittelkies, Totholz in Form kurzer Zweigstücke sowie im Herbst/Winter Falllaub vor. Eine gewisse Tiefenvarianz ist vorhanden, da sich im vegetationslosen Gewässerbett flache Bänke und Rinnen gebildet haben. Die Uferstaudenflur ist nicht naturnah, sondern besteht aus einem nitrophilen Staudensaum (s.u.). Der bachbegleitende, relativ standortgerechte Gehölzsaum (s. o.) verläuft vorwiegend einseitig auf der nördlichen Gewässerseite, bietet aber aufgrund überhängender Äste und Zweige eine fast durchgehende Beschattung, die an lichteren Stellen von der uferbegleitenden Staudenflur übernommen wird.

Grünland

Sonstiges Mesophiles Grünland (GMS) mit Übergängen zum Mageren mesophilen Grünland kalkarmer Standorte (GMA)

Der von seiner Artenzusammensetzung her wertvollste Teil des Gebietes stellt die zur Zeit der Kartierung ausgezäunte Grünlandfläche im Osten dar. Hier finden sich neben zahlreichen weit verbreiteten Grünlandarten und Kennarten mesophiler Bereiche insbesondere auch Arten kalkarmer Standorte. Auf dieser Fläche wurde auch die in Niedersachsen gefährdete Wiesen-Glockenblume (RL Nds. 3) nachgewiesen.

Da sich die Fläche durch typische Mähwiesenarten auszeichnet, ist sie dem FFH-Lebensraumtyp „Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)“ zuzuordnen. Darüber hinaus gehört mesophiles Grünland bei Erreichen einer Mindestgröße von 5 ha als „sonstige naturnahe Fläche“ zu den geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 22 Abs. 4 NAGBNatSchG (Schutz vor Umwandlung in Ackerland oder Intensivgrünland). Da diese Mindestgröße im Untersuchungsgebiet nicht erreicht wird, ist die Fläche nicht gesetzlich vor Umbruch geschützt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Neben den weithin verbreiteten Grünlandarten Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Cerastium holosteoides (Gewöhnliches Hornkraut), Dactylis glomerata (Gewöhnliches Knäuelgras), Holcus lanatus (Wolliges Honiggras), Phleum pratense (Wiesen-Lieschgras), Poa trivialis (Gewöhnliches Rispengras), Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß), Taraxacum officinale agg. (Artengruppe Gewöhnlicher Löwenzahn), Trifolium repens (Weiß-Klee) sind hier die Kennarten für mesophiles Grünland Bellis perennis (Gänseblümchen), Campanula patula (Wiesen-Glockenblume, RL Nds. 3), Cardamine pratensis (Wiesen-Schaumkraut), Lotus corniculatus (Gewöhnlicher Hornklee), Rumex acetosa (Großer Sauerampfer), Trifolium pratense (Rot-Klee) und die Magerkeitszeiger Agrostis capillaris (Rotes Straußgras), Crepis capillaris (Kleinköpfiger Pippau), Festuca ovina agg. (Artengruppe Schaf-Schwingel), Festuca rubra (Gewöhnlicher Rot-Schwingel), Hypericum perforatum (Tüpfel-Johanniskraut), Trifolium campestre (Feld-Klee) zu nennen. Darüber hinaus kommen mit Cerastium glomeratum (Knäuel-Hornkraut), Cirsium arvense (Acker-Kratzdistel), Equisetum arvense (Acker-Schachtelhalm), Matricaria recutita (Echte Kamille) und Sisymbrium officinale (Weg-Rauke) erwartungsgemäß auch einige Weideunkräuter vor.

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Artenarmes Extensivgrünland trockener Mineralböden (GET)

Hierbei handelt es sich um relativ artenreiches Grünland im Süden des Gebietes, dem jedoch für eine Zuordnung zum mesophilen Grünland die Anzahl entsprechender Kennartenexemplare fehlt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Neben den allgemein verbreiteten Grünlandarten Anthriscus sylvestris (Wiesen-Kerbel), Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Bromus hordeaceus (Weiche Trespe), Cerastium holosteoides (Gewöhnliches Hornkraut), Dactylis glomerata (Gewöhnliches Knäuelgras), Festuca pratensis (Wiesen-Schwingel), Holcus lanatus (Wolliges Honiggras), Lolium perenne (Ausdauerndes Weidelgras), Poa trivialis (Gewöhnliches Rispengras), Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß), Rumex obtusifolius (Gewöhnlicher Stumpfblättriger Ampfer), Taraxacum officinale agg. (Artengruppe Gewöhnlicher Löwenzahn) und Trifolium repens (Weiß-Klee) kommen mit Achillea millefolium (Gewöhnliche Schafgarbe), Bellis perennis (Gänseblümchen), Cardamine pratensis (Wiesen-Schaumkraut), Hieracium pilosella (Kleines Habichtskraut), Medicago lupulina (Hopfenklee), Ranunculus acris (Scharfer Hahnenfuß) und Veronica chamaedrys (Gamander-Ehrenpreis) auch mehrere Kennarten für mesophiles Grünland vor. Die Anzahl der einzelnen Exemplare reicht jedoch nicht für eine entsprechende Einstufung aus. Auch das Vorkommen der Weideunkräuter Capsella bursa-pastoris (Gewöhnliches Hirtentäschel), Cirsium arvense (Acker-Kratzdistel), Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel), Geranium pyrenaicum (Pyrenäen-Storchschnabel), Lamium purpureum (Purpurrote Taubnessel), Lapsana communis (Gewöhnlicher Rainkohl) und Thlaspi arvense (Acker-Hellerkraut) weist auf eine extensive Bewirtschaftungsweise hin.

Intensivgrünland trockener Mineralböden (GIT)

Der zentrale Bereich des Untersuchungsgebietes wird von relativ artenarmem Intensivgrünland eingenommen. Vermutlich wird er auch am stärksten genutzt. Es dominieren nährstoffbedürftige Süßgräser, während krautige Pflanzen zurücktreten. Stellen mit verletzter Grasnarbe werden von Ackerwildkräutern, vor allem der Echten Kamille besetzt. Aufgrund der Beanspruchung der Grasnarbe wurde teilweise der Zusatzcode GW (Sonstige Weidefläche) vergeben, da auch stark zerwühlte Bereiche festgestellt wurden.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Anthriscus sylvestris (Wiesen-Kerbel), Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Dactylis glomerata (Gewöhnliches Knäuelgras), Festuca pratensis (Wiesen-Schwingel), Lolium perenne (Ausdauerndes Weidelgras), Poa trivialis (Gewöhnliches Rispengras), Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß), Rumex obtusifolius (Gewöhnlicher Stumpfblättriger Ampfer), Taraxacum officinale agg. (Artengruppe Gewöhnlicher Löwenzahn), Trifolium repens (Weiß-Klee)

Stauden- und Ruderalfluren

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM)

Der Zufahrtsbereich zu den Pferdeweiden wird an beiden Rändern von mosaikartig wechselnden, hoch- bis niedrigwüchsigen Mischbeständen aus Arten des mesophilen Grünlands, des Intensivgrünlands und anderen Nährstoffzeigern gesäumt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Dactylis glomerata (Gewöhnliches Knäuelgras), Festuca rubra (Gewöhnlicher Rot-Schwingel), Glechoma hederacea (Gundermann), Hieracium aurantiacum (Orangerotes Habichtskraut), Lapsana communis (Gewöhnlicher Rainkohl), Poa pratensis (Wiesen-Rispengras), Taraxacum officinale agg. (Artengruppe Gewöhnlicher Löwenzahn), Trifolium dubium (Kleiner Klee), Veronica serpyllifolia (Thymian-Ehrenpreis), Vicia hirsuta (Rauhaarige Wicke)

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Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte (UHT)

Hierbei handelt es sich um einen relativ artenarmen, südexponierten Saum am nördlichen Rand des Geländes. Mit dem Kleinen Habichtskraut und dem Gewöhnlichen Ferkelkraut sind jedoch sogar zwei Magerrasen-Arten vertreten.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Achillea millefolium (Gewöhnliche Schafgarbe), Bromus sterilis (Taube Trespe), Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel), Hieracium pilosella (Kleines Habichtskraut), Holcus lanatus (Wolliges Honiggras), Hypochaeris radicata (Gewöhnliches Ferkelkraut)

Nitrophiler Staudensaum (UHN)

Statt einer standortgerechten Uferstaudenflur wird der das Untersuchungsgelände querende Bach von einer stickstoffbedürftigen Staudenflur gesäumt. Auch in anderen Bereichen des Gebietes - vornehmlich unter Gehölzen und an Sammelstellen für Pferdemist - befinden sich entsprechende Bestände.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Aegopodium podagraria (Giersch), Allium ursinum (Bär-Lauch), Artemisia vulgaris (Gewöhnlicher Beifuß), Ballota nigra (Schwarznessel), Calystegia sepium (Gewöhnliche Zaunwinde), Galium aparine (Kletten-Labkraut), Geranium robertianum (Stinkender Storchschnabel), Geum urbanum (Echte Nelkenwurz), Glechoma hederacea (Gundermann), Hedera helix (Efeu), Lamium album (Weiße Taubnessel), Lamium galeobdolon (Gewöhnliche Goldnessel), Lamium maculatum (Gefleckte Taubnessel), Lapsana communis (Gewöhnlicher Rainkohl), Poa nemoralis (Hain-Rispengras), Poa palustris (Sumpf-Rispengras), Silene dioica (Rote Lichtnelke), Urtica dioica (Große Brennnessel), Veronica hederifolia (Efeublättriger Ehrenpreis)

Artenarme Brennnesselflur (UHB)

An mehreren Stellen des Untersuchungsgebiets wurden kleine Vegetationsbestände kartiert, die sich aus reinen Brennnesselfluren zusammensetzen.

Kennzeichnende Pflanzenart: Urtica dioica ssp. dioica (Große Brennnessel)

Ruderalflur trockenwarmer Standorte (URT)

Der Ackerrand wird von einer schmalen, anspruchslosen und artenarmen Ruderalflur gesäumt.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Bromus sterilis (Taube Trespe), Lamium purpureum (Purpurrote Taubnessel), Veronica hederifolia (Efeublättriger Ehrenpreis), Viola arvensis (Acker-Stiefmütterchen)

Acker- und Gartenbaubiotope

Basenarmer Lehmacker (AL)

Die Klassifizierung des nur zu einem sehr kleinen Teil im Untersuchungsgebiet liegenden Getreideackers erfolgte in Hinblick auf die Bodenverhältnisse und die Zusammensetzung der Saumvegetation im Ackerrandbereich (s o.). Eine typische Ackerwildkrautflur fehlt allerdings.

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Grünanlagen

Artenreicher Scherrasen (GRR)

Im Bereich der Hausgärten befinden sich ausgedehnte Scherrasen mit einem verhältnismäßig großen Arteninventar.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Achillea millefolium (Gewöhnliche Schafgarbe), Bellis perennis (Gänseblümchen), Cardamine pratensis (Wiesen-Schaumkraut), Cerastium holosteoides (Gewöhnliches Hornkraut), Crepis capillaris (Kleinköpiger Pippau), Festuca rubra (Rot-Schwingel), Hypochoeris radicata (Gewöhnliches Ferkelkraut), Plantago lanceolata (Spitz-Wegerich), Poa pratensis (Wiesen-Rispengras), Prunella vulgaris (Kleine Braunelle), Taraxacum officinale agg. (Artengruppe Gewöhnlicher Löwenzahn), Trifolium dubium (Kleiner Klee), Trifolium repens (Weiß-Klee), Veronica serpyllifolia (Thymian-Ehrenpreis)

Trittrasen (GRT)

Der Zufahrtsweg zu den Pferdeweiden wird zu einem großen Teil von einem lückigen Trittrasen bedeckt, der zu den Seiten hin dichtwüchsiger wird. Beigemischt sind einige Ruderalarten. Ein weiterer Trittrasen führt im nördlichen Grünlandabschnitt um einen Bereich herum, der offensichtlich auch als Sammelstelle für Pferdemist gedient hat.

Kennzeichnende Pflanzenarten: Bellis perennis (Gänseblümchen), Capsella bursa-pastoris (Gewöhnliches Hirtentäschel), Conyza canadensis (Kanadisches Berufkraut), Elymus repens (Kriechende Quecke), Geranium dissectum (Schlitzblättriger Storchschnabel), Geranium pusillum (Kleiner Storchschnabel), Lolium perenne (Ausdauerndes Weidelgras), Matricaria discoidea (Strahlenlose Kamille), Plantago major (Breit-Wegerich), Poa annua Einjähriges Rispengras), Polygonum aviculare (Acker-Vogelknöterich), Ranunculus repens (Kriechender Hahnenfuß), Stellaria media (Vogelmiere), Trifolium repens (Weiß-Klee)

Zur Kennzeichnung der Nutzungsform wurden per Zweitcode drei Hausgärten als Neuzeitlicher Ziergarten (PHZ) und ein stark verwildertes Grundstück als Obst- und Gemüsegarten (PHO) kartiert.

Gebäude- und Verkehrsflächen Im Bereich des Untersuchungsgebietes wurden neben den vegetationsbestimmten Biotoptypen die Einheiten Weg (OVW) und Hütte (OYH) kartiert. Bei den Hütten handelt es sich um einen Unterstand für Pferde und zwei Geräteschuppen.

3.2 Brutvögel Im Untersuchungsgebiet wurden 16 Brutvogelarten (Status Brutnachweis bzw. Brutverdacht) nachgewiesen (s. Tabelle 4). Dazu kommen drei weitere Arten, für die lediglich der Status Brutzeitfeststellung erbracht wurde. Damit zählen diese nicht zum Brutbestand des Gebietes, obwohl grundsätzlich die Strukturanforderungen an ihren Brutplatz innerhalb des Untersuchungsgebietes erfüllt wären.

Für ein Gebiet dieser Größe und strukturellen Ausstattung ist die Artenzahl als durchschnittlich und den Erwartungen entsprechend einzuschätzen. Es ist vor dem Hintergrund der durch die Ortsnähe und die aus der Betreuung der weidenden Pferde folgenden vergleichsweise hohen Störungsintensität zu sehen. Arten, die im weitesten Sinne auf Gehölze in Parkanlagen oder ähnliche Strukturen in den Gärten der dörflichen Umgebung entweder als Brutplatz oder als Teil des Bruthabitats angewiesen sind, dominieren. Dazu zählen allgemein häufige Arten wie z.B. Amsel, Fitis, Grünfink,

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Heckenbraunelle, verschiedene Meisenarten, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig und Zilpzalp.

Auch eine sonst typischerweise im Offenland brütende Art, die Dorngrasmücke, wurde mit einem Revier im Westen des Gebietes in einer Hecke an der Straße Im Dorfe beobachtet, weitere Offenlandarten wie z.B. die Feldlerche oder Wiesenschafstelze wurden jedoch nicht nachgewiesen und waren wegen der Lage innerhalb der geschlossenen Ortschaft auch nicht zu erwarten.

Mit der Kohl-, der Blaumeise und dem Star wurden in Baumhöhlen oder anderen Hohlräumen (z.B. an Gebäuden) brütende Arten nachgewiesen.

Der Girlitz hatte seine Singwarten auf hohen Bäumen in der westlichen östlichen Umgebung und am östlichen Rand des Plangebietes, der Haussperling ist in Bezug auf seinen Nistplatz den Gebäuden der Umgebung zuzuordnen.

Nachtigall, Grün- und Buntspecht wurden nur einmalig beobachtet. Die Nachtigall sang am 23.04. in deutlicher Entfernung zum westlichen Untersuchungsgebietsrand, der Grünspecht wurde ebenfalls im April an zwei Stellen wechselnd bei der Futtersuche beobachtet und der Buntspecht warnte im März nahe der nordöstlichen Untersuchungsgebietsecke. Unter strukturellen Gesichtspunkten könnte das Gebiet allen drei Arten als Bruthabitat dienen, bei keinem von ihnen reicht jedoch die Nachweisdichte für die Einstufung als Brutvogel aus. Es ist davon auszugehen, dass sie das Gebiet als Teilhabitat nutzen, ihr Brutplatz jedoch außerhalb liegt.

Tabelle 4: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Brutvögel. Gefährdung in Niedersachsen (RL Nds.) und im niedersächsischen Bergland mit Börden (RL BB) nach KRÜGER & OLTMANNS (2007): 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet. BP: Anzahl Reviere (Brutnachweis + Brutverdacht); BZ = Brutzeitfeststellungen (zählen nicht zum Brutbestand); G = Arten, die das Gebiet zur Nahrungssuche aufsuchen, deren Nistplatzansprüche jedoch nicht erfüllt sind. BArtSchV: § = besonders, §§ = streng geschützt gemäß Bundesartenschutzverordnung; VRL: Anh I = Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie; EG-VO: EG-Artenschutzverordnung.

Artname deutsch Artname wissenschaftlich

RL

Nds

.

RL

BB

Sta

tus

BP

BArtS

chV

VR

L

EG

-VO

Amsel Turdus merula * * BV 4 § Blaumeise Parus caeruleus * * BV 1 § Buchfink Fringilla coelebs * * BV 2 § Buntspecht Dendrocopos major * * BZ 1 § Dorngrasmücke Sylvia communis * * BV 1 § Girlitz Serinus serinus V V BV 1 § Grünfink Carduelis chloris * * BV 2 § Grünspecht Picus viridis 3 3 BZ 1 §§ Haussperling Passer domesticus V V BV 2 § Heckenbraunelle Prunella modularis * * BV 2 § Kohlmeise Parus major * * BV 5 § Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * BV 4 § Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 3 BZ 2 § Ringeltaube Columba palumbus * * BV 2 § Rotkehlchen Erithacus rubecula * * BV 1 § Singdrossel Turdus philomelos * * BV 1 § Star Sturnus vulgaris V V BV 1 § Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * BV 1 § Zilpzalp Phylloscopus collybita * * BV 2 §

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3.3 Fledermäuse Im Untersuchungsgebiet wurden drei Fledermausarten, die Zwergfledermaus, der Große Abendsegler und die Breitflügelfledermaus (s. Tabelle 5) beobachtet. Hinzu kommen einzelne Nachweise von mittels Ultraschalldetektor nicht näher zu identifizierenden Tieren der Gattung Myotis.

Bei den Kartiergängen im Gebiet wurden im westlichen Bereich über den Erfassungszeitraum kontinuierlich vor allem durchfliegende, z. T. aber auch kurzfristig jagende Tiere beobachtet. Hier waren alle drei oben erwähnten Arten und auch Tiere der Gattung Myotis beteiligt. Im östlichen Teil war die Beobachtungshäufigkeit etwas geringer, hier waren ebenfalls vor allem durchfliegende, in einigen Fällen aber auch über den Garten- und Wiesenbereichen ausdauernder jagende Tiere vor allem der Zwergfledermaus, aber auch der Breitflügelfledermaus zu beobachten.

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Artnachweise im Untersuchungsgebiet im einzelnen und über deren Lebensraumansprüche gegeben werden.

Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist eine typische „Hausfledermaus“, die als Sommerquartier bzw. Wochenstube fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden nutzt. Die im Gebiet nachgewiesenen Tiere sind deshalb wahrscheinlich zumindest teilweise Quartieren im angrenzenden Siedlungsbereich zuzuordnen.

Tabelle 5: Nachgewiesene Fledermausarten und Raumnutzung im Gebiet. RL Nds.: Gefährdung nach Roter Liste Niedersachsen (HECKENROTH et al. 1993); RL D: Gefährdung nach Roter Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009). FFH: IV = Art des Anhangs IV FFH-Richtlinie (keine Anhang II-Arten festgestellt), damit gleichzeitig streng geschützt gemäß § 10 BNatSchG. RL Nds. u. RL D: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, aber Ausmaß unbekannt, V = Art der Vorwarnliste, * = ungefährdet.

Art RL Nds.

RL D FFH Raumnutzung im Gebiet

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

2 G IV vereinzelt Durchflüge in Ost-West-Richtung (und umgekehrt) über dem aufgelassen Obstgarten und entlang des Baches; über dem alten Obstgarten ganz vereinzelt kurze Jagdsequenzen

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2 V IV

vereinzelt Beobachtungen von kurzen Jagdsequenzen über dem westlichen Untersuchungsgebiet (Bereich des alten Obstgartens und im Korridor zur Straße „Im Dorfe“

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

3 * IV

Am häufigsten beobachtate Art; im Frühjahr ausdauernde Jagdtätigkeit über dem nordöstlichen Untersuchungsgebietsteil; ständig Durchflüge in Ost-West-Richtung (und umgekehrt) über dem aufgelassenen Obstgarten und entlang des Baches; über dem ehem. Obstgarten häufig kurze Jagdsequenzen

Myotis (unbestimmt)

im September mehrere Beobachtungen von Einzeltieren über dem ehemaligen Obstgarten; hauptsächlich Durchflüge analog Zwergfledermaus, aber auch kurze Jagdsequenzen in etwas höherem Anteil

Der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) hat sein Jagdhabitat vor allem in Wäldern bzw. in deren Umfeld, aber auch in größeren Parks. Sommerquartiere (Wochenstuben) werden in Baumhöhlen und z. T. auch in Fledermauskästen bezogen, Winterquartiere befinden sich ebenfalls in Baumhöhlen, aber u. a. auch in Gebäuden. Die Art jagt vor allem im freien Luftraum, wobei die Jagdreviere bis ca. 6 km vom Quartier entfernt liegen können. Im Untersuchungsgebiet erfolgten im Spätsommer einzelne Beobachtungen von

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durchfliegenden Tieren über dem westlichen Untersuchungsgebietsteil, die Tiere flogen dabei von Westen und Nordwesten an und in Richtung Osten weiter (bzw. umgekehrt).

Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) jagt vorwiegend in Siedlungen, Parks, Gärten und an Waldrändern. Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich an und in Gebäuden, häufig werden Dachstühle genutzt. Die Überwinterung erfolgt unterirdisch in Kellern, Stollen etc., häufig sind „Umzüge“ im selben Gebäude. Massenquartiere kommen nicht vor, die Entfernung zwischen Quartier und Jagdhabitat kann 6 bis 8 km betragen. Innerhalb des Untersuchungsgebietes flog die Art mit einem zeitlichen Schwerpunkt im Sommer und Spätsommer, vereinzelt wurde kurzzeitig über dem aufgelassenen Obstgarten gejagt, sonst wurden – wie bei den anderen Arten auch – Durchflüge in Ost-West-Richtung und umgekehrt registriert.

Bei den Arten der Gattung Myotis bereitet die Artdiagnose bei Fledermauserfassungen mittels Ultraschalldetektor regelmäßig Probleme, da die verschiedenen Arten sehr ähnlich rufen und weil sich die Rufcharakteristik der Arten überschneidet. Eine Bestimmung setzt deshalb günstige Beobachtungsbedingungen voraus, die häufig nicht gegeben sind, etwa wenn eine Fledermaus nur sehr kurz verhört werden kann. Im September erfolgten mehrfach kurze Registrierungen von Überflügen im westlichen Untersuchungsgebiet, eine Richtung war dabei nur schwer auszumachen, wahrscheinlich entsprach sie der der Beobachtungen der anderen Arten.

Im Gebiet sind besonders in den alten, z. T. abgestorbenen Obstbäumen Hohlräume vorhanden, die potentiell als Quartierplätze für Fledermäuse dienen könnten. Bei den abendlichen und morgendlichen Kontrollen gab es jedoch keine Anzeichen von aus- bzw. einfliegenden oder am Quartier schwärmenden Tieren. Es kann daher mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass keine aktuell genutzten Quartiere vorhanden sind.

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4 Naturschutzfachliche Bewertung

4.1 Flora und Biotoptypen Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch einen hohen Reichtum an grünlandtypischen Pflanzenarten aus. Jedoch finden sich mit einer Ausnahme keine Arten der Roten Liste bzw. Vorwarnliste (GARVE 2004) oder andere seltene Arten (vgl. GARVE 2007). Nur die im Osten des Geländes nachgewiesene Wiesen-Glockenblume (Campanula patula) gilt in Niedersachsen als gefährdet (RL Nds. 3). Sie ist mit zahlreichen Exemplaren im mesophilen Grünland verteilt. Des Weiteren wurde mit der Stechpalme (Ilex aquifolium) eine gesetzlich besonders geschützte Art gefunden. Sie ist an ihrem Wuchsort, der Uferböschung des Baches, nicht standorttypisch, jedoch in den nahegelegenen bodensauren Buchenwäldern des Deisters.

Die naturschutzfachliche Bewertung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen orientiert sich vor allem an Angaben in V DRACHENFELS (1996 und 2011). Weiterhin erfolgt die Einteilung der kartierten Einheiten in Wertstufen gemäß BIERHALS et al. (2004). Insgesamt wurden im Bereich des Untersuchungsgebietes 26 verschiedene Biotoptypen erfasst, von denen zwei die Wertstufe IV (von besonderer bis allgemeiner Bedeutung) und sechs die Wertstufe III (von allgemeiner Bedeutung) erhalten (s. Tabelle 3). Vier Biotoptypen wurden als „allgemein bis gering bedeutsam“ (Wertstufe II) und neun weitere als „gering bedeutsam“ (Wertstufe I) eingestuft. Sonstige Einzelbäume/Baumgruppen (Biotoptyp HBE), Einzelbäume/Baumgruppen des Siedlungsbereichs (Biotoptyp HEB) sowie Einzelsträucher (Biotoptyp BE) erhalten nach BIERHALS et al. (ebd.) keine Wertstufen. Für beseitigte Bäume, Baumgruppen und -reihen ist ebenso wie für Einzelsträucher in entsprechender Art, Anzahl und Länge Ersatz zu schaffen. Wege und Hütten erhalten grundsätzlich keine Wertstufen. Nitrophile Staudensäume (UHN) und Artenarme Brennnesselfluren (UHB) können zurzeit ebenfalls nicht nach BIERHALS et al. (ebd.) bewertet werden, da diese Biotoptypen dort noch nicht aufgeführt sind.

Von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV) ist das „Magere Mesophile Grünland kalkarmer Standorte“ (GMA) im Osten des Gebietes. Da dieser Biotoptyp nur stellenweise deutlich ausgeprägt ist, wurde er als Nebencode vergeben, um die als „Sonstiges mesophiles Grünland“ (GMS) kartierte Fläche besser zu charakterisieren. Diese artenreiche Mähweide zeichnet sich durch zahlreiche Mähwiesenarten aus und ist dementsprechend dem FFH-Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)“ zuzuordnen. Hinsichtlich der raumbezogenen Beurteilung ihrer Schutzwürdigkeit besitzt die Fläche eine regionale Bedeutung.

Bei den der Wertstufe III (von allgemeiner Bedeutung) zugeordneten Biotoptypen handelt es sich um das „Rubusgestrüpp“ (BRR), die „Strauch-Baumhecke“ (HFM) außerhalb des Untersuchungsgebietes, den „Mäßig ausgebauten Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat“ (FMH), das „Artenarme Extensivgrünland trockener Mineralböden“ (GET) sowie die „Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM) und die „Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte“ (UHT). Hinsichtlich ihres Arteninventars ist sowohl die Extensivweide als auch die halbruderale Staudenflur trockener Standorte hervorzuheben. Während erstere außerordentlich artenreich ist und das Entwicklungspotenzial zum mesophilen Grünland besitzt, zeigt letztere Tendenzen zu einem Magerrasen. Der besondere Wert der Feldhecke liegt in ihrer guten strukturellen Ausstattung. Auch der Bach zeigt trotz seines geradlinigen Verlaufs zahlreiche naturnahe Strukturen, die für die Gewässerfauna ein relativ großes Habitatangebot bereithalten dürften, zumal das Gewässerbett trotz seines einseitigen Gehölzsaums fast auf der gesamten Länge beschattet wird. Hinsichtlich der raumbezogenen Beurteilung ihrer Schutzwürdigkeit sind die entsprechenden Einheiten von lokaler Bedeutung.

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Von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II) sind die „Standortgerechte Gehölzpflanzung“ (HPG), das „Intensivgrünland trockener Mineralböden“ (GIT) und die „Ruderalflur trockener Standorte“ (URT) am Ackerrand sowie der „Basenarme Lehmacker“ (AL) selbst. Einfluss auf die Gesamtbewertung des Untersuchungsgebietes hat von diesen Einheiten aufgrund seiner Ausdehnung vor allem das Intensivgrünland.

Von den relativ zahlreichen Biotoptypen der Wertstufe I (von geringer Bedeutung) sind aus naturschutzfachlicher Sicht die Hausgärten gesondert zu betrachten. So besitzen der verwilderte Garten und auch die Ziergärten einen relativ wertvollen Bestand aus teilweise abgestorbenen Obstbäumen und anderen Gehölzen, der insbesondere aus faunistischer Sicht einen wertvollen Lebensraum darstellt.

Fazit: Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch einen hohen Reichtum an standorttypischen Pflanzenarten aus. Allerdings wird mehr als die Hälfte des Geländes von Biotoptypen der Wertstufen I und II eingenommen und ist deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht zunächst von geringer bis allgemeiner Bedeutung. Demgegenüber stellt vor allem das mesophile Grünland einen relativ wertvollen Bereich dar, der für den Arten- und Biotopschutz von besonderer und hinsichtlich der raumbezogenen Beurteilung seiner Schutzwürdigkeit von regionaler Bedeutung ist. Hier wurde auch mit der Wiesen-Glockenblume die einzige Rote-Liste-Art gefunden. Das benachbarte Extensivgrünland könnte sich bei entsprechender Bewirtschaftung ebenfalls zu mesophilem Grünland entwickeln. Wichtige Lebensraumfunktionen besitzen des Weiteren die umfangreichen Baumbestände im Bereich der kartierten Hausgärten sowie im näheren Umfeld des Baches, die Feldhecke am Ostrand des Gebietes sowie der Bach selbst.

4.2 Brutvögel Die Avifauna des Untersuchungsgebietes ist der strukturellen Ausstattung entsprechend als durchschnittlich einzuschätzen und von allgemein häufigen, nicht gefährdeten Arten geprägt. Drei Arten, der Girlitz, der Haussperling und der Star sind gemäß Roter Liste auf der Vorwarnliste verzeichnet, Grünspecht und Nachtigall, die beide als Brutzeitfeststellung gewertet und daher nicht zum Brutbestand zu zählen sind, sind als gefährdet (KRÜGER & OLTMANNS, 2007) eingestuft.

Aus avifaunistischer Sicht wird der Erhalt der im Gebiet vorhandenen Bäume und Gebüschstrukturen als Brut- und Nahrungshabitat von Vögeln empfohlen, unter artenschutzrechtlichen Aspekten wäre eine Rodung bzw. Fällung mit Bezug auf die Vögel außerhalb der Brutsaison jedoch möglich, da davon ausgegangen werden kann, dass die hier vorkommenden allgemein häufigen Arten auch im Umfeld Bruthabitate besitzen, so dass die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungsstätten gewahrt bliebe.

Aufgrund der festgestellten hohen Dichte von Revieren von Höhlenbrütern (Star, Blau- und Kohlmeise) einerseits und der tatsächlichen vorhandenen hohen Dichte von Höhlenstrukturen in den alten Bäumen andererseits erscheint die Ausbringung von künstlichen Nisthilfen sinnvoll um für diese Arten den möglichen Verlust solcher Strukturen auszugleichen.

Der Girlitz hatte seine Singwarten auf hohen Bäumen in der südöstlichen Umgebung oder am westlichen Rand des Plangebietes. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Art das Untersuchungsgebiet wenn auch nicht als Brutplatz, so doch als Teilhabitat nutzt. Damit wäre ein konkretes Argument für den Erhalt der größeren Laubbäume im Gebiet gegeben, da die Art in ihrem Vorkommen an das Vorhandensein größerer, älterer Bäume gebunden ist.

Die gleiche Aussage gilt für den Grünspecht, wobei zu betonen ist, dass Veränderungen innerhalb des Plangebietes wegen der durchschnittlichen Größe der Reviere der Art, die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungsstätte nicht gefährden würden. Der Grünspecht

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besiedelt insbesondere halboffenes Gelände und Waldränder, ist dabei jedoch recht tolerant gegenüber menschlichen Aktivitäten und kommt u.a. auch in Dörfern und Städten vor, wenn sie ausreichend große Grünzonen aufweisen. Die Struktur der Umgebung der Nachbarschaft des beplanten Bereiches im Zusammenhang mit den nicht fernen Waldrandbereichen des Deisters und den z.T. mit Altholzbestand ausgestatten umliegenden Gärten und Höfen lassen die Bedingungen für diese Art insgesamt nicht ungeeignet erscheinen.

Der Haussperling ist in Bezug auf seine Nistplatzwahl hauptsächlich den Gebäuden der Umgebung zuzuordnen und nutzt die Gebüsch- und Baumbestände des Untersuchungsgebietes ebenfalls als Nahrungshabitat. Auch die lokale Population dieser Art könnte den Verlust der Strukturen innerhalb des Gebietes sicherlich in der Umgebung oder auch durch die später wieder entstehenden Strukturen innerhalb der Gärten eines Wohngebietes kompensieren.

Die Nachtigall wurde nicht im Untersuchungsgebiet sondern aus einiger Entfernung aus westlicher Richtung singend verhört. Sie ist hier der Vollständigkeit halber erwähnt, ein konkreter Bezug zum Untersuchungsgebiet konnte aber nicht nachgewiesen werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle wildlebenden europäischen Brutvogelarten laut Bundesnaturschutzgesetz als „besonders geschützt“ eingestuft sind.

4.3 Fledermäuse Alle Fledermäuse sind nach der – schon recht alten – Roten Liste Niedersachsen (Stand 1991) als bedroht zu bezeichnen (im Gebiet wurden zwei in Niedersachsen stark gefährdete und eine gefährdete Arten beobachtet). Zum Vergleich sei hier auf die deutlich aktuellere bundesweit geltende Rote Liste nach MEINIG et al (2010) hingewiesen (s. Tabelle 5). Danach ist der Gefährdungsgrad für die Breitflügelfledermaus aufgrund einer schlechten Datenlage nicht festlegbar, von einer Gefährdung ist jedoch auszugehen. Der Große Abendsegler ist dort auf der Vorwarnliste verzeichnet. Die Zwergfledermaus gilt aufgrund ihres noch relativ häufigen Vorkommens in einem großen Verbreitungsgebiet hingegen bezogen auf die Bundesebene als ungefährdet.

Alle heimischen Fledermausarten sind gemäß § 7 Absatz 2 BNatSchG in Zusammenhang mit Anhang IV der FFH – Richtlinie streng geschützt.

Das Untersuchungsgebiet wird insgesamt gesehen von Fledermäusen stark genutzt, dabei lässt sich der westliche Bereich vom östlichen unterscheiden. Im Westen erfolgten Fledermausbeobachtungen von zumeist einzelnen Tieren in recht hoher Nachweisfrequenz, dieser Bereich wurde häufig überflogen und in einzelnen Fällen auch für jedoch jeweils nur kurze Jagsequenzen benutzt. Der östliche Bereich wies Beobachtungen in geringerer Dichte auf, auch hier fanden Durchflüge statt. Ganz vereinzelt jagten einzelne Tiere auch über den Gärten und dem nordöstlichen Wiesenbereich. Die im östlichen Bereich durchfliegenden Tiere schienen klar dem den durchfließenden Bach begleitenden Uferrandgehölz, das hier eine lineare Struktur bildet, zu folgen. Offenbar besteht eine Flugroute durchfliegender Tiere, was durch Beobachtungen von dort entlang fliegenden Tieren belegt wird und durch im westlichen Bereich in Richtung auf den Bach zufliegenden (bzw. aus dieser Richtung kommenden) Tieren gestützt wird.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass sich im Bereich der untersuchten Bäume keine Wochenstuben von Fledermäusen befinden, denn sonst hätte im Untersuchungszeitraum ein entsprechender Nachweis erfolgen müssen. Allerdings wechseln Fledermäuse während der Saison regelmäßig ihre Quartiere, und für verschiedene Funktionen werden unterschiedliche Quartiere genutzt. Deshalb ließ sich mit diesen Ergebnissen das Vorhandensein anderer Quartiertypen, insbesondere von Paarungs- und Winterquartieren nur begrenzt ausschließen. Von den drei

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nachgewiesenen Arten bezieht der Große Abendsegler Quartiere in Bäumen, während Zwerg- und Breitflügelfledermäuse in der Regel Gebäude bewohnen.

Deshalb sollte unbedingt unmittelbar vor einer eventuellen Fällung von Bäumen eine Untersuchung der Hohlräume mittels Videoendoskop durchgeführt werden, um eventuell dann vorhandene Tiere ausschließen zu können.

Insgesamt lässt sich das Fazit ziehen, dass das Untersuchungsgebiet zwar als Nahrungshabitat und als Flugroute für Fledermäuse bedeutsam ist, Quartiere jedoch nicht nachweisbar waren.

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5 Zusammenfassung

Im Barsinghäuser Ortsteil Bantorf wird für eine innerörtlich gelegene, ca. 2 ha große Fläche, die aktuell als Pferdeweide und Garten genutzt wird, die Erstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet. In diesem Rahmen wurde das Büro Abia mit der Durchführung einer Untersuchung und naturschutzfachlichen Bewertung von Biotoptypen, Brutvögeln und Fledermäusen im betroffenen Bereich beauftragt, um die Beurteilung der Empfindlichkeit des Raumes gegenüber dem geplanten Eingriff zu ermöglichen.

Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch einen hohen Reichtum an standorttypischen Pflanzenarten vor allem des Grünlands aus. Mit der Wiesen-Glockenblume (Campanula patula) wurde jedoch nur eine Gefäßpflanzenart nachgewiesen, die nach der Roten Liste Niedersachsens (GARVE 2004) als gefährdet (RL Nds. 3) gilt. Des Weiteren wurde ein Exemplar der Stechpalme (Ilex aquifolium) kartiert. Diese Art ist gemäß BNatSchG besonders geschützt. Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie kommen nicht vor.

Im Zuge der Biotoptypenkartierung wurden im Bereich des Untersuchungsgebietes insgesamt 26 verschiedene Biotoptypen abgegrenzt. Darunter befinden sich keine gesetzlich geschützten Einheiten. Eine Fläche mit mesophilem Grünland ist jedoch dem FFH-Lebensraumtyp 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)“ zuzuordnen. Mehr als die Hälfte des Geländes wird von Biotoptypen von relativ geringer naturschutzfachlicher Bedeutung eingenommen. Demgegenüber stellt vor allem das mesophile Grünland einen verhältnismäßig wertvollen und erhaltenswerten Bereich dar, der für den Arten- und Biotopschutz von besonderer und hinsichtlich der raumbezogenen Beurteilung seiner Schutzwürdigkeit von regionaler Bedeutung ist. Das benachbarte Extensivgrünland könnte sich bei entsprechender Bewirtschaftung ebenfalls zu mesophilem Grünland entwickeln. Wichtige Lebensraumfunktionen besitzen ebenso die umfangreichen Baumbestände im Bereich der kartierten Hausgärten sowie im näheren Umfeld des Baches, die Feldhecke am Ostrand des Gebietes sowie der Bach selbst.

Es wurden 16 Brutvogelarten nachgewiesen, drei weitere waren lediglich als Brutzeitfeststellung einzustufen. Unter den Brutvögeln sind keine gefährdeten Arten, der Girlitz, der Haussperling und der Star sind auf der Vorwarnliste der Roten Liste verzeichnet. Die Nachtigall und der Grünspecht, zwei gefährdete Arten waren als Brutzeitfeststellung einzustufen und gehören als solche nicht zum Brutbestand. Insgesamt ist die Avifauna des Untersuchungsgebietes der strukturellen Ausstattung entsprechend als durchschnittlich einzuschätzen und von allgemein häufigen, nicht gefährdeten Arten geprägt. Der Erhalt der im Gebiet vorhandenen Bäume und Gebüschstrukturen als Brut- und Nahrungshabitat von Vögeln wird empfohlen, eine Rodung bzw. Fällung wäre unter artenschutzrechtlichen Aspekten mit Bezug auf die Vögel außerhalb der Brutsaison jedoch möglich.

Im Untersuchungsgebiet wurden drei Fledermausarten beobachtet, eine weitere, nicht weiter bestimmbare Gattung kommt hinzu. Alle durchflogen das Gebiet auf einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Flugroute, als Jagdhabitat wurden Teile des Bereiches genutzt. Trotz einer Vielzahl vorhandener Hohlräume in Bäumen wurden keine aktuell genutzten Fledermausquartiere nachgewiesen. Trotzdem ist im Falle einer notwendigen Fällung von Bäumen eine vorherige Kontrolle der Höhlen mithilfe eines Endoskops dringend anzuraten, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden.

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Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchungen im B-Plangebiet „Dorfwiesen“ in Bantorf _________

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Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchungen im B-Plangebiet „Dorfwiesen“ in Bantorf _________

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7 Anhang

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HBE(Es)1

Ia, §, a1

Cp, RL 3, b4

Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des B-Planes Nr. 196 „Dorfwiesen“

im Ortsteil Bantorf / Stadt Barsinghausen

Biotoptypen und RL-Arten Flora

Auftraggeber: Herr K. Matthias - Obernkirchen

Karte 1 Datum Name Maßstab 1 : 900 gezeichnet 10.10.2011 Schmidtke Grundlage: geändert 20.10.2011 Schmidtke Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs - und Katasterverwaltung

Hans-Scharoun-Weg 1 31535 Neustadt Tel. 05032 / 67 42 3 Fax. 05032 / 800 404

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Kürzel der Biotoptypen:BRR=Rubusgestrüpp, HFM=Strauch-Baumhecke, HBE=Einzelbaum/Baumgruppe, HEB=Einzelbaum/Baumgruppe des Siedlungsbereichs, BE=Einzelstrauch, HPG=Standortgerechte Gehölzpflanzung, BZE=Ziergebüsch aus überw. einheimischen Gehölzarten, BZN=Ziergebüsch aus überw. nicht heimischen Gehölzarten, FMH=Mäßig ausgebauter Bach des Berg- und Hügellands mit Feinsubstrat, GMA=Mageres mesophiles Grünland kalkarmer Standorte, GMS=Sonstiges mesophiles Grünland, GET=Artenarmes Extensivgrünland trockener Mineralböden, GIT= Intensivgrünland trockener Mineralböden, GW=Sonstige Weidefläche, UHM=Halbruderale Gras- u. Staudenflur mittlerer Standorte, UHT=Halbruderale Staudenflur trockener Standorte, UHN=Nitrophiler Staudensaum, UHB=Artenarme Brennnesselflur, URT=Ruderalflur trockener Standorte, AL=Basenarmer Lehmacker, GRR=Artenreicher Scherrasen, GRT=Trittrasen, PHO=Obst- und Gemüsegarten, PHZ=Neuzeitlicher Ziergarten, OVW=Weg, OYH=Hütte.

Weitere Kürzel:§=gesetzlich geschützt, RL=Rote Liste Niedersachsen, 3=gefährdet, Cp=Campanula patula (Wiesen-Glockenblume), Ia=Ilex aquifolium (Stechpalme), a=Sprosse, b=blü-hende Sprosse, Anzahl: 1=1, 4=26–50. Baum- u. Straucharten: Ah=Ahorn, Ei=-Eiche, Es=Esche, Hb=Hainbuche,Hr=Hartriegel, Hs=Hasel, Ho=Holunder, Lg=Liguster, Li=Linde, Ob=Obstbaum, Ro=Rose, Ta=Tanne, Wd=Weißdorn, We=Weide, Brusthöhen-durchmesser Bäume: 1=7-<20 cm (10-40 Jahre alt), 2=20-<50 cm (40-100 Jahre alt), 3=50-<80cm (>100 Jahre alt), Altersstadien Gebüsche, Hecken u. Sträucher: 1=junge Bäume/Sträucher, 2=mittelalte Bäume/Sträucher, z=abgestorben. Grünland: mw=Mähweide, w=Beweidung. Staudenfluren: 1=niedrigwüchsig, 2=mosaikartig zw. niedrig- u. hochwüchsig wechselnd, 3=hochwüchsig, v=gehölzreich. Acker: g=Getreide. Ober-flächenbefestigungen: w=wassergebunden/lehmig-kiesig, v=Pflaster mit engen Fugen.

BR Ruderalgebüsch/Sonstiges GebüschHF Feldhecke

HB,HE,BE Einzelbaum/Baumgruppe, EinzelstrauchHP GehölzpflanzungBZ Ziergebüsch

FM Mäßig ausgebauter BachG Grünland

UH Halbruderale StaudenflurUR RuderalflurA Acker

GR ScherrasenPH HausgartenO Gebäude und Verkehrsflächen

Geschützte und gefährdete PflanzenartenUntersuchungsgebiet

Biotoptypen: