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Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 142 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Neu- und Ausbau der Kantons- strasse K 10, Schwanderholz- stutz, Gemeinden Entlebuch und Werthenstein 20. August 2002

Botschaft des Regierungsrates - Lu · Das Projekt umfasst den 2,79 km langen Abschnitt auf der Kantonsstrasse K 10 von der Rossei (Gemeinde Werthenstein) bis Ebnet (Gemeinde Entlebuch)

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Page 1: Botschaft des Regierungsrates - Lu · Das Projekt umfasst den 2,79 km langen Abschnitt auf der Kantonsstrasse K 10 von der Rossei (Gemeinde Werthenstein) bis Ebnet (Gemeinde Entlebuch)

Botschaft des Regierungsratesan den Grossen Rat B 142

zum Entwurf eines Dekrets übereinen Sonderkredit für den Neu- und Ausbau der Kantons-strasse K 10, Schwanderholz-stutz, Gemeinden Entlebuch undWerthenstein

20. August 2002

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Übersicht

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Neu- und Ausbau der Kantons-strasse K 10, Schwanderholzstutz, Abschnitt Rossei bis Ebnet, in den Gemeinden Ent-lebuch und Werthenstein zu beschliessen und für die Baukosten einen Kredit von 38 Millionen Franken zu bewilligen. Das Dekret des Grossen Rates unterliegt derVolksabstimmung.

Das Bedürfnis für den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 10 am Schwander-holzstutz sowie die Sanierung von Unfall- und Gefahrenstellen ist seit langem ausge-wiesen. Die Bausubstanz der heutigen Kantonsstrasse mit ihren Stützkonstruktionen istauf verschiedenen Strassenabschnitten sehr schlecht. Die geologischen Verhältnisse mittypischen Kriech- und Rutschbewegungen, die klimatischen Verhältnisse wie Frost- undTauperioden haben zusammen mit dem Einsatz von Streusalz (Winterdienst) der Stras-seninfrastruktur stark zugesetzt.

Schwere Nutzfahrzeuge können zum Teil nur im Schritttempo kreuzen, enge Kur-ven und unübersichtliche Einfahrten bilden Unfall- und Gefahrenstellen. Anlagen fürRad Fahrende und zu Fuss Gehende sowie normgerechte Überholmöglichkeiten feh-len, was zu riskanten Überholmanövern verleitet. Eine Gefahrenstelle stellt auch derNiveauübergang der SBB-Linie Luzern–Bern dar. Vom 1. Januar 1996 bis 16. August2000 rapportierte die Kantonspolizei im Abschnitt Schwanderholzstutz 51 Unfälle mit 9 Schwer- und 23 Leichtverletzten. Die Strassenanlage und der derzeitige Strassenzu-stand führen zudem zu hohen betrieblichen Aufwendungen für den Winterdienst.

Mit dem Projekt sollen Kunstbauten und Strasse massvoll erneuert und ausgebautsowie die Verkehrssicherheit für alle Strassenbenützerinnen und -benützer durch Ver-kehrstrennung, Sanierung von Gefahren- und Unfallstellen und Schutzmassnahmenfür die schwächeren Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.

Das Bauvorhaben umfasst den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse auf einerLänge von 2790 Metern mit einer Verbreiterung der Fahrbahn sowie einem Radstreifentalwärts, die Errichtung eines kombinierten Rad-/Gehwegs bergwärts, den Neubau ver-schiedener Stützkonstruktionen, den Neubau der Rossei- und der Sagilibrücke, die An-lage von Zusatzstreifen bergwärts (Überholstreifen) und die Neugestaltung mehrererHofzufahrten. Das Projekt enthält im Weiteren Massnahmen für den Umweltschutz,insbesondere für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärmimmissio-nen, eine neue Strassenentwässerung mit ökologischer Abwasserbehandlungsanlage,die Vergrösserung bestehender Bachdurchlässe für eine Verbesserung der Abflussver-hältnisse und der Durchgängigkeit für Tiere, die Öffnung von Bächen und Massnah-men für die Eingliederung der Strasse in die Landschaft.

Nach der Zustimmung des Luzerner Volkes zum Kredit für den Neu- und Ausbaudes Schwanderholzstutzes wird das Bundesamt für Strassen über einen Bundesbeitragentscheiden. Es wird ein Bundesbeitrag von ungefähr 60 Prozent an die anrechenbarenKosten erwartet, sodass die Kosten für den Kanton Luzern noch rund 15 MillionenFranken betragen.

Der Baubeginn richtet sich nach den für den Kantonsstrassenbau verfügbaren Mit-teln und dem weiteren Verlauf des Kredit- und Projektbewilligungsverfahrens. Er ist imJahr 2004 vorgesehen.

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Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat

Sehr geehrte Frau PräsidentinSehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für denNeu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 10, Schwanderholzstutz, im Abschnitt Rosseibis Ebnet in den Gemeinden Entlebuch und Werthenstein.

I. Vorgeschichte

Im Planungsbericht vom 6. Dezember 1994 über die Verkehrserschliessung des Am-tes Entlebuch und die Umfahrung Wolhusen untersuchten wir die Verkehrsproblemein der Talschaft Entlebuch und im Raum Wolhusen. Die von uns 1986 und 1988 ein-gesetzten Arbeitsgruppen haben in ihren Berichten Anfang der Neunzigerjahre Mass-nahmen vorgeschlagen, die einer weitgehenden Neuanlage der A 10 östlich von Wer-thenstein (Langnauerbrücke) bis südlich von Schüpfheim gleichkamen. Die Kostenwurden auf mehrere 100 Millionen Franken geschätzt. Eine Realisierung der zentra-len Projektbestandteile in einem absehbaren Zeitraum konnte aus finanziellen Über-legungen nicht in Betracht gezogen werden. Im Planungsbericht wurde deshalb vor-geschlagen, höchstens Abschnitte zu erstellen, die einerseits zur Problemlösungbeitragen und andererseits weitere Ausbauten nicht präjudizieren. Das vorliegendeProjekt Neu- und Ausbau Schwanderholzstutz entspricht diesem Anliegen.

Zusammenfassend stellten wir damals fest, dass die hohen Kosten den zur Verfü-gung stehenden Mitteln, den Bedürfnissen der anderen Regionen und den verkehrs-und umweltpolitischen Zielen gegenüberzustellen seien und Ihr Rat im Rahmen derVollzugsprogramme über entsprechende Projekte befinden und die notwendigenKredite zur Verfügung stellen werde. In der Januarsession 1996 haben Sie den Berichtzur Kenntnis genommen. In den Jahren 1989 und 1990 haben wir vorsorglich Land er-worben.

II. Bedürfnis

Die Notwendigkeit und Dringlichkeit baulicher Massnahmen an der Kantonsstrasse K 10, Schwanderholzstutz, Abschnitt Rossei bis Ebnet, sind offensichtlich. Der Stras-senabschnitt genügt den heutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und dieFunktionsfähigkeit einer Kantonsstrasse wie auch den Erfordernissen des Umwelt-schutzes nicht mehr.

– Schlechter baulicher ZustandDie geologischen Verhältnisse mit typischen Kriech- und Rutschbewegungen, die kli-matischen Verhältnisse wie Frost und Tauperioden haben zusammen mit dem Einsatzvon Streusalz für den Winterdienst der Strasseninfrastruktur im unteren und mittle-ren Streckenabschnitt stark zugesetzt. Die Strasse wurde seit Jahrzehnten baulichnicht mehr erneuert. Werterhaltende Investitionen wurden im Hinblick auf einenkünftigen Strassenausbau hinausgeschoben. Die Massnahmen beschränkten sich aufeinen bescheidenen betrieblichen Unterhalt, um die Funktionsfähigkeit sicherzustel-len.

– Zahlreiche GefahrenstellenEnge Kurven, vor allem im Bereich Sagili, viele unübersichtliche Hoferschliessungenund der Niveauübergang der SBB-Linie Luzern–Bern sind Unfall- und Gefahrenstel-len. Schwere Nutzfahrzeuge und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge können zudeman vielen Stellen nur schwer kreuzen. Langsam fahrende Motorfahrzeuge könnenkaum überholt werden. Vom 1. Januar 1996 bis 16. August 2000 verzeichnete dieKantonspolizei 51 Unfälle, überwiegend Schleuder-, Selbst- und Überholunfälle, mit9 Schwer- und 23 Leichtverletzten.

– Gefährdete schwächere Verkehrsteilnehmende Zu Fuss Gehenden und Rad Fahrenden stehen keine eigenen Anlagen zur Verfügung.Diese schwächeren Verkehrsteilnehmenden, vor allem Kinder, sind durch den moto-risierten Verkehr stark gefährdet.

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– Gefährdete Umwelt Der Boden, die Bäche und bei einem grösseren Ereignis auch die Kleine Emme wür-den bei Unfällen mit Gefahrengütern (Öl, Benzin, Chemikalien) stark beeinträchtigt.Ferner werden die Amphibienwanderungen zu den Laichplätzen an der KleinenEmme durch die bestehende Kantonsstrasse stark beeinträchtigt. Vorhandene Stras-sendurchlässe sind zu klein und werden daher kaum genutzt.

– Fehlender Lärmschutz Bei dreizehn Liegenschaften werden die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzver-ordnung überschritten. Der Strassenabschnitt ist auch ohne Neu- und Ausbau lärm-technisch sanierungspflichtig.

– Aufwändiger Winterdienst Der Strassenabschnitt weist ein ungünstiges Quergefälle auf. Es fehlen eine Strassen-entwässerung sowie der nötige Platz für den geräumten Schnee. Dies führt zu hohenAufwendungen für den Winterdienst. Die Unfallgefahr erhöht sich infolge Schneeund Glatteis.

III. Beschlüsse des Grossen Rates

Ihr Rat hat diesem ausgewiesenen Bedürfnis bereits mit entsprechenden BeschlüssenRechnung getragen:

– Bauprogramm 1999–2002 für die KantonsstrassenSie haben das Projekt in das geltende Bauprogramm 1999–2002 für die Kantonsstras-sen mit folgendem Wortlaut aufgenommen: K 10 Entlebuch–Werthenstein Schwan-derholzstutz, Strassenausbau. Fahrbahn 6,5 m, Strassenausbau, teilweise Kriechspur3,0 m, Rad-/Gehweg westseits 2,5 m, Kunstbauten (Mauern, Auskragungen), Sanie-rung Belag, Entwässerung, Länge 2950 m.

Im Herbst 2002 werden wir Ihrem Rat das Bauprogramm 2003–2006 für die Kan-tonsstrassen zur Beschlussfassung unterbreiten. Das Projekt ist in diesem Programmin der Rubrik «Vorhaben, die im Bauprogramm 1999–2002 enthalten waren und insneue Bauprogramm aufzunehmen sind» aufgeführt.

– Radroutenkonzept 1994Sie haben mit der Genehmigung des Radroutenkonzepts 1994 Massnahmen zuguns-ten der Rad Fahrenden auf diesem Strassenabschnitt gutgeheissen. Das Radrouten-konzept bildet die behördenverbindliche Grundlage für die Aufstellung der Mehrjah-resprogramme für die Kantonsstrassen.

IV. Planung und Projektierung

1997 lud das Baudepartement nach einem Vorauswahlverfahren sieben Planungs-teams zu einem Ideenwettbewerb über die Sanierung des Schwanderholzstutzes ein.Das Preisgericht beurteilte die eingereichten Arbeiten im Januar 1998 und stelltediese anschliessend im Rahmen einer Ausstellung der Öffentlichkeit vor. In der Folgebeauftragte das Baudepartement eine Arbeitsgruppe mit einer vertieften Überprü-fung der eingereichten Arbeiten. Diese Arbeitsgruppe legte im August 1998 einen Be-richt vor und beantragte eine Linienführung, die sich aus verschiedenen Elementender eingereichten Wettbewerbsarbeiten zusammensetzte. Am 4. September 1998 ha-ben wir den Vorschlag der Arbeitsgruppe zur Vernehmlassung freigegeben und am 7. Dezember 1999 die Arbeiten für die Ausarbeitung des Auflageprojekts vergeben.

Im Rahmen des Wettbewerbs und der darauf folgenden vertieften Überprüfungwurden alle möglichen Varianten beurteilt und die Vor- und Nachteile gegeneinanderabgewogen. Das vorliegende Projekt ist unter allen Gesichtspunkten die beste Lö-sung.

In der Zeit vom 25. Juni bis 24. Juli 2001 lagen das Strassenprojekt, der Berichtüber die Umweltverträglichkeit, die Rodungsgesuche und die Erleichterungsgesucheim Sinn von Artikel 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung öffentlich auf.Die Einspracheverhandlungen wurden im Juli 2002 abgeschlossen. Im August 2002hat unser Rat über die Einsprachen entschieden und die Projektbewilligung erteilt.

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V. Projekt

1. Projektziele

Mit dem Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse sollen folgende Ziele erreicht werden:– massvolle Erneuerung und teilweise Neubau der Strasse sowie der sanierungsbe-

dürftigen Kunstbauten,– Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden durch Verkehrs-

trennung (Strasse, Schiene, Rad Fahrende, zu Fuss Gehende), Sanierung von Ge-fahren- und Unfallstellen sowie Schutzmassnahmen für schwächere Strassen-benützerinnen und -benützer,

– umweltverträglicher Ausbau, der sich in die Landschaft eingliedert, die Anwoh-nerinnen und Anwohner besser vor den Verkehrsimmissionen schützt, natürlicheLebensräume bewahrt oder aufwertet und den Bodenverbrauch minimiert,

– Verbesserung der Erreichbarkeit des Entlebuchs,– wirtschaftlich optimaler Mitteleinsatz bezüglich Investitions- und Betriebskosten

(Winterdienst).

2. Strassenführung

Die wesentlichen Elemente der Linienführungen resultieren aus dem Ideenwettbe-werb. Der geplante Neu- und Ausbau folgt der bestehenden Strasse und überquertmit neuen Brücken die SBB-Linie Luzern–Bern und den Sagilibach. Mit dieser Lini-enführung bleibt der Charakter einer typischen Bergstrecke erhalten. Unter Ausnut-zung der Topographie wird das Trassee sorgfältig ins Gelände gelegt. Es beeinträch-tigt dadurch kaum neue Landschaftsbereiche, minimiert den Landverbrauch undvermeidet aufwändige neue Hoferschliessungen.

3. Massnahmen für die Verkehrssicherheit

Wesentliche bauliche Massnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit. DerNiveauübergang der SBB-Linie Luzern–Bern soll aufgehoben und damit die Schienevon der Strasse getrennt werden. Die Trennung von Schiene und Strasse bei neuenProjekten ist auch ein zentrales Anliegen des Bundes. Für Rad Fahrende und zu FussGehende ist bergwärts ein durchgehender Rad-/Gehweg vorgesehen, für Rad Fah-rende soll talwärts ein Radstreifen markiert werden. Für bergwärts fahrende Perso-nenwagen soll eine Überholmöglichkeit geschaffen werden.

4. Umfang des Projekts und Bauteile

Das Projekt umfasst den 2,79 km langen Abschnitt auf der Kantonsstrasse K 10 vonder Rossei (Gemeinde Werthenstein) bis Ebnet (Gemeinde Entlebuch).

Abschnitt Rossei bis Chappelboden, Länge ca. 1100 m:Rad-/Gehweg bergwärts 2,1 m breit, Fahrbahn 8,5 m breit mit einem Radstreifen tal-wärts 1,5 m breit, Einmündung der Kantonsstrasse K 35 nach Doppleschwand undRomoos mit Mittelinseln und Linksabbiegespur, Ausstellfläche für Kettenmontageim Winter, Rossei-Brücke über die Bahnlinie 210 m lang mit integrierten Lärm-schutzwänden, Höhe 1,2 und 1,8 m, zum Schutz benachbarter Liegenschaften vorLärmimmissionen, ökologische Strassenabwasserbehandlungsanlage mit Ableitungin die Kleine Emme, Stützmauern im Bereich von Kilometer 0.550 und Kilometer0.670, Anpassung unübersichtlicher Hofzufahrten.

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Abbildung 1: Typischer Querschnitt mit Stützmauer im Bereich Rossei nach derÜberquerung der Bahnlinie

Abschnitt Chappelboden bis Ebnet, Länge ca. 1690 m:Rad-/Gehweg bergwärts 2,1 m breit, Fahrbahn 7,7 m breit mit einem Radstreifen tal-wärts 1,5 m breit, Zusatzstreifen (Überholspur) bergwärts 3,3 m breit von Kilometer1.500 bis Kilometer 2.000, Sagili-Brücke 110 m Länge, Rückbau der alten Kantons-strasse im Sagili, Stützmauern im Bereich von Kilometer 2.300, Anpassung unüber-sichtlicher Hofzufahrten.

Abbildung 2:Typischer Querschnitt mit Stützmauer im Bereich Salzloch nach der Sagili-Brücke

Abbildung 3: Typischer Querschnitt mit Überholstreifen bergwärts vor der Sagili-Brücke

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5. Massnahmen für den Umweltschutz

Das Projekt für den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 10, welche zum schwei-zerischen Hauptstrassennetz gehört, unterliegt der Umweltverträglichkeitsprüfung(Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPV). DiePrüfung wird von uns im Rahmen der Projektbewilligung durchgeführt (Art. 5 Abs. 1UVPV). Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ist anzuhören (Art. 13aUVPV).

Der Bericht zur Umweltverträglichkeit enthält Aussagen zu den Bereichen Ver-kehr,Aushub,Abfälle,Altlasten, Störfälle, Luft,Wasser, Boden, Flora, Fauna, Lebens-räume, Landschaft, Lärm, Wanderwege und historische Verkehrswege. Er wurde mitdem Strassenprojekt aufgelegt. Das Projekt kann unter Berücksichtigung aller im Be-richt erwähnten Massnahmen als umweltverträglich beurteilt werden.

– Keine wesentlichen VerkehrsverlagerungenDer Bericht prognostiziert keine wesentlichen Verkehrsverlagerungen aufgrund desStrassenausbaus, weil dieser den überregionalen Verkehr Luzern–Bern wegen zahl-reicher Engpässe zwischen Ebnet und Escholzmatt kaum beeinflusst. Wenn der Ver-kehr zunimmt, dann zufolge der allgemein zunehmenden Tendenz und der Fahrten,die auf die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe zurückzuführen sind.

– Ökologische AbwasserbehandlungDas Strassenabwasser wird gesammelt, in einer ökologischen Strassenabwasserbe-handlungsanlage gereinigt und anschliessend in die Kleine Emme abgeleitet. EineBehandlung des Abwassers ist aus Sicht des Störfall- und Gewässerschutzes notwen-dig.

– Ökologische AufwertungMit dem Projekt wird das Gebiet ökologisch aufgewertet, und die Bedingungen fürverschiedene Tierarten, namentlich für Amphibien, werden verbessert. Insbesonderewerden eingedolte Bäche freigelegt und Strassendurchlässe für Kleintiere passierbargemacht.

– Schutz vor LärmimmissionenDas Projekt führt auch zu einer Verbesserung der Lärmsituation. Auf der Rossei-Brücke werden Lärmschutzwände erstellt, und bei elf Wohngebäuden werden Schall-schutzfenster eingebaut.

VI. Geprüfte Varianten

In der Planungs- und Projektierungsphase wurden für einzelne Bauteile und Ab-schnitte alle möglichen Varianten untersucht. Abgeklärt wurden zudem die Konse-quenzen einer blossen Sanierung des Schwanderholzstutzes sowie die Folgen einervorausgehenden Realisierung einer Umfahrung Wolhusen Süd.

– Aufhebung Niveauübergang RosseiJeder Niveauübergang ist ein Unfall- und Gefahrenschwerpunkt. So wurden und wer-den laufend Niveauübergänge aus Sicherheitsgründen aufgehoben oder saniert. DieTrennung des motorisierten Verkehrs vom übrigen Verkehr wird im Strassengesetzals Grundsatz aufgeführt (§ 2 Abs. 2c StrG). Ohne Rossei-Viadukt (Baukosten vonrund 6 Millionen Franken) wären für den Ausbau der Kantonsstrasse am Schwander-holzstutz verschiedene Massnahmen in diesem Abschnitt erforderlich: mehr Lander-werb für die Strassenverbreiterung und die ökologische Strassenabwasserreinigungs-anlage,Verbreiterung des Bahnübergangs sowie Unterquerung der Bahnlinie mit derneuen Strassenentwässerungsleitung. Zudem ist die Trennung von Schiene undStrasse bei neuen Projekten vom Bund ausdrücklich gefordert und stellt damit einBeitragskriterium dar.

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs wurde für die Aufhebung des Niveauüber-gangs Rossei auch eine Unterführung geprüft. Die Nachteile einer Unterführungsind: steile Rampe bergwärts; aufwändigere provisorische Massnahmen für die Ver-kehrsführung während der Bauphase; ein hoher Grundwasserspiegel zusammen mitschwierigem Baugrund, die zu einem aufwändigen Bauverfahren führen; kostenin-tensive Massnahmen zum Schutz der Unterführung vor Hochwasserüberflutungenund ein erhöhtes Risiko, die Bahnlinie während des Baus zu beeinträchtigen. Insge-samt sind die Kosten einer Unterführung im Vergleich zu den Kosten eines Viaduktshöher.

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Untersucht wurden auch die Auswirkungen einer Variante, die das Bahntrasseenicht bei der Rossei überquert, sondern statt dessen parallel zum Bahntrassee hang-seits geführt würde. Auch mit dieser Variante könnte eine Querung des Bahntrasseesnicht vermieden werden. Die Querung müsste im Raum Wolhusen Markt realisiertwerden. Wegen schwierigen Baugrundes in Hangabschnitten, unsicheren Vorinvesti-tionen im Raum Wolhusen Markt für eine künftige Umfahrung Wolhusen Süd undumfangreichen Landerwerbs würden erhebliche Mehrkosten entstehen. Die beste-hende Kantonsstrasse von Wolhusen nach Doppleschwand und Romoos müsste auf-rechterhalten und baulich und betrieblich unterhalten werden. Nebst dem land-schaftlichen Nachteil, der sich aus der parallelen Führung von zwei Strassen ergäbe,wären auch die Kosten für den Strassenunterhalt grösser.

– Blosse Sanierung des Schwanderholzstutzes Das Bau- und Verkehrsdepartement hat auch die Variante einer Sanierung desSchwanderholzstutzes geprüft und dazu ein Vorprojekt ausgearbeitet. Die Instand-setzungsmassnahmen umfassen soweit noch möglich die Sanierung und ansonstenden Neubau von Stützmauern, Strassendurchlässen und -entwässerungen sowie denErsatz des Strassenoberbaus und den Bau von Strassenentwässerungsanlagen. DieKosten hierfür wurden auf 14,1 Millionen Franken geschätzt (Genauigkeit +/–25%).Diese Kosten hätte der Kanton Luzern allein zu tragen. Der Bund leistet nur Beiträgean den Neu- und Ausbau von schweizerischen Hauptstrassen. Der Bundesbeitrag be-trägt rund 60 Prozent der beitragsberechtigten Kosten von 38 Millionen Franken. Da-mit führen eine Instandsetzung und ein Neu- und Ausbau des Schwanderholzstutzeszu ungefähr gleichen finanziellen Nettobelastungen des Kantons Luzern. Bei einerblossen Sanierung würde jedoch an den Abmessungen der bestehenden Strassenin-frastruktur nichts geändert. Die Strasse bliebe schmal. Es würden keine Massnahmenfür die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer, die Anwohnerinnen undAnwohner, den Umweltschutz und gegen die Unfall- und Gefahrenstellen realisiert.

– Realisierung der Umfahrung Wolhusen vor dem Neu- und Ausbau des Schwander-holzstutzes

Der Schwanderholzstutz muss unabhängig von einer Umfahrung Wolhusen verkehrs-sicherer ausgestaltet und erneuert werden. Ein weiteres Hinausschieben dieser dring-lichen Massnahmen ist nicht zu verantworten. Die Planung für eine Umfahrung Wol-husen Süd liegt gegenüber dem Projekt Schwanderholzstutz um Jahre zurück.Würdendie Projekte voneinander abhängig gemacht, müsste der Ausbau der Kantonsstrasseam Schwanderholzstutz für längere Zeit zurückgestellt werden. Da der Bund sichwesentlich an den Kosten des Neu- und Ausbaus dieser Strasse beteiligt, sind bei derPlanung der Arbeiten auf dieser schweizerischen Hauptstrasse auch die Planungendes Bundes zu berücksichtigen. Würden wir heute die Prioritäten ändern, wären fürlängere Zeit keine Bundesmittel mehr erhältlich, da mit dem neuen Finanzausgleichdes Bundes diese Subventionen entfallen dürften.

Das Bau- und Verkehrsdepartement prüfte mit den Gemeinderäten Wolhusenund Werthenstein Linienführungen einer Umfahrung Wolhusen Süd im Raum Wol-husen Markt. Keine Umfahrungsvariante kommt in den Bereich des Neu- und Aus-baus der Kantonsstrasse am Schwanderholzstutz zu liegen.

VII. Auflage- und Bewilligungsverfahren

1. Planauflage

Das Strassenprojekt, das Rodungsgesuch, der Bericht über die Umweltverträglichkeitund die Gesuche um Sanierungserleichterungen lagen vom 25. Juni bis 24. Juli 2001auf den Gemeindekanzleien Entlebuch und Werthenstein öffentlich auf.Während derAuflagefrist gingen beim Gemeinderat Entlebuch sechs und beim Gemeinderat Wer-thenstein zehn Einsprachen ein.

An den vom Verkehrs- und Tiefbauamt mit Beizug der Gemeindeammänner vonEntlebuch und Werthenstein durchgeführten Einspracheverhandlungen zeigte sich,dass die Einsprecher privaten Interessen Nachdruck verleihen wollten, sich aber, miteiner Ausnahme, nicht grundsätzlich gegen das Projekt wandten.

Aufgrund der Einspracheverhandlungen wurde das Projekt teilweise überarbei-tet. Dabei wurden die Erschliessung und die Möglichkeit zur Bewirtschaftung ver-schiedener an die Kantonsstrasse anstossender Liegenschaften verbessert und dieverlegte Einmündung der Kantonsstrasse K 35 in die ausgebaute Kantonsstrasse K 10geometrisch ausgeweitet.

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Gegen das Projekt sind 16 Einsprachen eingereicht worden. Davon konnten 13gütlich erledigt werden. Eine Einsprache ist gegenstandslos geworden. Die beidenverbliebenen Einsprachen betreffen die Rossei-Brücke und die vorgesehene Bach-öffnung im Chappelboden.

2. Stellungnahmen

Die Gemeinderäte von Werthenstein und Entlebuch stimmen dem Projekt grund-sätzlich zu.

Die folgenden kantonalen Ämter haben zum Projekt Stellung genommen: Amtfür Natur- und Landschaftsschutz,Amt für Umweltschutz, Fischerei- und Jagdverwal-tung, Raumplanungsamt, Kantonspolizei, Kantonsforstamt, Denkmalpflege und Ar-chäologie. Sie stimmen dem Projekt mit Anträgen zu, die bei der Projektbewilligungund der Detailprojektierung berücksichtigt werden können. Es handelt sich im We-sentlichen um Bodenschutzmassnahmen während der Bauarbeiten, die Entsorgungder Bauabfälle, die Einhaltung der Richtlinien zur Luftreinhalteverordnung auf Bau-stellen, die Öffnung von Bachläufen, Anforderungen an die Bach- und Kleintier-durchlässe, die Bepflanzung der Böschungen und Massnahmen zur Erhaltung derWildwechsel.

Das Bundesamt für Strassen hat vom Projekt Kenntnis genommen und keine Ein-wendungen vorgebracht.

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft unterstützt die Anträge deskantonalen Amtes für Natur- und Landschaftsschutz und beantragt zusätzliche Auf-lagen in Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz, die Luftreinhaltung und denWald.

Die SBB AG stimmt der Aufhebung des Niveauübergangs Rossei unter Beibe-haltung der bestehenden Barrierenanlage für die Erschliessung der Liegenschaftenzu. Sie behält sich aber eine Einigung über die im Rahmen eines Vertrags festzule-gende Kostentragung für die Unterhalts- und Erneuerungskosten vor.

3. Projektbewilligung

Wir haben im August 2002 das Projekt für den Ausbau der Kantonsstrasse K 10,Schwanderholzstutz, Rossei bis Ebnet, bewilligt und die zwei verbliebenen Einspra-chen abgewiesen. Im Rahmen der Projektbewilligung haben wir das Bauvorhaben alsumweltverträglich beurteilt.

VIII. Kosten und Finanzierung

1. Kostenvoranschlag (Mai 2002)

1. Landerwerb Fr. 780 000.—Erwerb von Grund und Rechten, Verzinsung, Inkonvenienzen,Ertragsausfall, Vermarchung, Vermessung und bereits getätigter vorsorglicher Landerwerb

2. Baukosten2.1 Strassenbauarbeiten (exkl. Brücken) Fr. 14 587 000.—

Fahrbahn, Rad-/Gehweg, Entwässerung(Schächte, Leitungen, ökologische Strassenabwasser-behandlungsanlage), Verlegung Doppleschwandstrasse

2.2 Kunstbauten Fr. 11 630 000.—Brücke Rossei (inkl. Lärmschutzwände) Fr. 6 077 000.—Stützmauern Rossei I + II,Grabenhüsli, Salzloch Fr. 2 067 000.—Brücke Sagili Fr. 3 486 000.—

2.3 Erschliessungen / Hofzufahrten Fr. 1 214 000.—Anpassung der Hofzufahrten, Rückbau Kantonsstrasse

2.4 Lärmschutzmassnahmen (Schallschutzfenster) Fr. 272 000.—2.5 Bachöffnung Chappelboden Fr. 155 000.—

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3. Honorare und übrige Kosten Fr. 3 488 000.—

4. Unvorhergesehenes ca. 10% und Mehrwertsteuer 7,6% Fr. 5 874 000.—

Gesamtkosten (inkl. MwSt.) Fr. 38 000 000.—Erwarteter Bundesbeitrag 60% Fr. 22 800 000.—

2. Beitrag des Bundes

Für den Kanton Luzern beträgt der Grundbeitragssatz des Bundes für Alpenstrassen 55 Prozent. Hinzu kommt ein Zuschlag zum Grundbeitragssatz für «Kosten des Bau-vorhabens» von 5 Prozent. Für unzumutbare hohe Kosten kann zusätzlich ein varia-bler ausserordentlicher Zuschlag von höchstens weiteren 5 Prozent gewährt werden(Art. 3 und Anhang 2 der Verordnung über die Hauptstrassen). Der Beitrag des Bun-des an den Neu- und Ausbau des Schwanderholzstutzes dürfte folglich 55 bis 65 Pro-zent der anrechenbaren Kosten betragen. Anrechenbar sind die Kosten der Projek-tierung, der Bauleitung, der Bauausführung, der Anpassungsarbeiten einschliesslichder Kosten für den Ersatz von Flur- und Forststrassen sowie Zweirad-, Fuss- undWanderwegen, des Landerwerbs und der Umweltschutz- und Landschaftsschutzmass-nahmen (Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebun-denen Mineralölsteuer). Voraussetzung für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen istdie Aufnahme des Bauvorhabens ins nächste Mehrjahresprogramm 2004–2007 für dieschweizerischen Hauptstrassen des Bundes. An Sanierungs- oder Unterhaltsmass-nahmen von schweizerischen Hauptstrassen richtet der Bund keine Beiträge aus.

3. Finanzierung

Die Kosten für den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 10, Schwanderholzstutz,stellen freibestimmbare Ausgaben dar, für die ein Sonderkredit bewilligt werdenmuss. Beschlüsse des Grossen Rates, die freibestimmbare Ausgaben für einen be-stimmten Zweck bewilligen, unterliegen bei einer Ausgabenhöhe von mehr als 25 Millionen Franken der Volksabstimmung (§ 39bis Abs. 1 Staatsverfassung, § 6 Abs. 1und § 21 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz, § 46 Abs. 1 Strassengesetz). Der Volksabstim-mung ist der Gesamtkredit zu unterbreiten, obwohl nach Abzug des Bundesbeitragsvon 60 Prozent der Kanton nur rund 15 Millionen Franken aufzuwenden hat.

Nach der Zustimmung der Luzerner Stimmberechtigten zum Kredit für den Neu-und Ausbau der Kantonsstrasse K 10, Schwanderholzstutz, werden wir dem Bund dasGesuch um Ausrichtung eines Bundesbeitrags und Aufnahme ins Mehrjahrespro-gramm 2004–2007 für die schweizerischen Hauptstrassen einreichen.

Die auf 38 Millionen Franken veranschlagten Kosten des Bauvorhabens sindzunächst dem Vorschusskonto 61.20.53.501.00.390 zu belasten und jeweils auf Jahres-ende sowie nach Abschluss auf Konto 61.20.53.501.00, Kantonsstrassenbau, zu über-tragen. Der Beitrag des Bundes von voraussichtlich 22,8 Millionen Franken ist demKonto 61.23.53.660.00 gutzuschreiben.

IX. Ausführung

Nach der Beschlussfassung durch Ihren Rat ist folgender Zeitplan vorgesehen:– 1. Halbjahr 2003 Volksabstimmung– 2003/2004 Erarbeitung des Ausführungsprojekts und Ausschreibung der

Bauarbeiten– 2004 BaubeginnDie Bauzeit bis zur Inbetriebnahme beträgt voraussichtlich drei Jahre. Dieser Zeit-plan setzt voraus, dass im Kredit- und im Projektbewilligungsverfahren sowie im Ver-gabeverfahren keine Rechtsmittel ergriffen werden, die erforderlichen finanziellenMittel zur Verfügung stehen und die Witterungsbedingungen günstig sind.

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X. Schlussfolgerungen und Antrag

Der Neu- und Ausbau des Schwanderholzstutzes entspricht den in § 2 des kantonalenStrassengesetzes (StrG) festgelegten Grundsätzen. Er trägt zur Sicherstellung derVerkehrsverbindung und der Erschliessung des Entlebuchs bei und ist damit einewichtige regional- und wirtschaftspolitische Massnahme. Dabei werden die Anforde-rungen der Raumplanung, des Umwelt-, Natur- und des Landschaftsschutzes sowie derVerkehrssicherheit und des öffentlichen und privaten Verkehrs berücksichtigt. DasProjekt ist baulich optimiert. Es ist nach Abzug der Kostenbeteiligung des Bundes mitNettokosten von rund 15 Millionen Franken für den Staat Luzern finanziell tragbar.

Das Projekt trägt den Sicherheitsbedürfnissen aller VerkehrsteilnehmendenRechnung. Insbesondere wird der motorisierte Verkehr vom Rad- und Fussgänger-verkehr getrennt und der Niveauübergang der SBB-Linie aufgehoben. Unfallstellenwerden saniert, Gefahrenstellen entschärft und die negativen Auswirkungen des Ver-kehrs auf die angrenzenden Wohngebäude reduziert. Die Linienführung des geplan-ten Neu- und Ausbaus folgt der bestehenden Strasse. Die neuen Brücken überquerendie SBB-Linie Luzern–Bern und den Sagilibach. Mit dieser Linienführung bleibt derCharakter einer typischen Bergstrecke erhalten. Für den Motorfahrzeugfahrer ent-steht ein klarer Streckeneindruck, der eine angepasste Fahrweise unterstützt.

Das Trassee kann unter Ausnutzung der Topographie sorgfältig ins Gelände ge-legt werden. Es beeinträchtigt dadurch kaum neue Landschaftsbereiche und mini-miert den Landverbrauch. Aufwändige neue Hoferschliessungen können vermiedenwerden.

Die Baugrundverhältnisse sind vor allem im mittleren Streckenabschnitt mit lo-kalen Rutschgebieten schwierig. Mit der gewählten Linienführung können tiefe Ein-schnitte und grosse Schüttungen weitgehend vermieden werden. Dadurch wird dieHangstabilität wenig beeinträchtigt.

Durch die generelle Verbreiterung, die Begradigung der Strasse beim Sagili, dieAufhebung des Bahnübergangs und die Einrichtung einer Überholspur wird dieStrecke insgesamt attraktiver. Für den überregionalen Verkehr spielt dies angesichtsder zahlreichen weiteren Engpässe oberhalb des Projektabschnitts jedoch kaum eineRolle. Es sind deshalb keine wesentlichen Verkehrsverlagerungen zu erwarten. Eineleichte Zunahme des lokalen und regionalen Verkehrs ist aber nicht auszuschliessen.Im Bericht über die Umweltverträglichkeit wurde eine Verkehrszunahme von 10 Pro-zent berücksichtigt.

Das Bau- und Verkehrsdepartement hat über Jahre verschiedene Schutzmassnah-men in Ortsdurchfahrten und zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer reali-siert.Weitere Massnahmen sind im Bauprogramm 2003–2006 für die Kantonsstrassenvorgesehen.

Die Verkehrsführung während des Baus wurde im vorliegenden Projekt berück-sichtigt. An Sonn- und Feiertagen ist die Baustelle zweistreifig befahrbar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir empfehlenIhnen, dem Dekretsentwurf zuzustimmen.

Luzern, 20. August 2002

Im Namen des RegierungsratesDer Schultheiss: Ulrich FässlerDer Staatsschreiber: Viktor Baumeler

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Dekretüber einen Sonderkredit für den Neu- und Ausbauder Kantonsstrasse K 10, Schwanderholzstutz,Gemeinden Entlebuch und Werthenstein

vom

Der Grosse Rat des Kantons Luzern,

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 20. August 2002,

beschliesst:

1. Dem Projekt für den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 10, Schwander-holzstutz, Abschnitt Rossei bis Ebnet, Gemeinden Entlebuch und Werthenstein,wird zugestimmt und dessen Ausführung beschlossen.

2. Der erforderliche Kredit von 38 Millionen Franken (Preisstand Mai 2002) wirdbewilligt.

3. Die Aufwendungen sind dem Vorschusskonto 61.20.53.501.00.390 zu belasten undjeweils auf Jahresende sowie nach Abschluss auf Konto 61.20.53.501.00, Kantons-strassenbau, zu übertragen. Der Bundesbeitrag ist dem Konto 61.23.53.660.00 gut-zuschreiben.

4. Das Dekret unterliegt der Volksabstimmung.

Luzern,

Im Namen des Grossen RatesDie Präsidentin:Der Staatsschreiber:

Entwurf

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Beilagen

1. Fotodokumentation Mängel der heutigen Strassenanlage am Schwanderholzstutz2. Ausbau Schwanderholzstutz, Bauprojekt, Situation 1:2000 mit Fotos

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1. Fotodokumentation Mängel der heutigen Strassenanlage am Schwanderholzstutz

Foto 1:km 1 + 500.00Richtung Wolhusen

Schlechter baulicher Zustand

Foto 2:km 1 + 300.00Richtung Entlebuch

Schlechter baulicher Zustand

Foto 3:km 1.350Detailansicht Stützmauer von Foto 2

Schlechter baulicher Zustand

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Foto 4:km 1 + 650.00Richtung Entlebuch

Schlechter baulicher Zustand

Foto 5:km 2 + 700.00Richtung Wolhusen

Unübersichtliche Kurven und Hofeinfahrten

Foto 6:km 2Richtung Wolhusen

Unübersichtliche Kurven und Hofeinfahrten

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Foto 7:km 2 + 300.00Richtung Wolhusen

Unübersichtliche Kurven und Hofeinfahrten

Foto 8:km 2 + 700.00Richtung Wolhusen

Keine separaten Radverkehrsanlagen

Foto 9:km 1 + 500.00Richtung Entlebuch

Keine separaten Fussgängeranlagen

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Foto 10:km 0 + 200.00Richtung Entlebuch

Keine Trennung öffentlicher Verkehr undIndividualverkehr

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2. Ausbau Schwanderholzstutz, Bauprojekt, Situation 1:2000 mit Fotos