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Die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt

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Die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt

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Die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt

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Inhalt

Grußwort 4

Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland 6

Die verfassungsmäßige Stellung der Bundeskanzlerin 9

Das Bundeskanzleramt und seine Chefs 10

Die Staatsminister und der Staatssekretär 14

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 16

Planung und Bau des Bundeskanzleramtes – die Architektur des Bundeskanzleramtes 18

Die Kunst im Bundeskanzleramt 28

Die Galerie der Bundeskanzler 36

Die bisherigen Amtssitze der Bundeskanzler seit 1949 44

Impressum 48

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Der Mensch im Mittelpunkt

„Die Soziale Marktwirtschaft ist unser Kompass, weil sie wie keine zweite Wirtschaftsund Sozialordnung den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Genau darum hat es zu gehen: um den Menschen im Mittelpunkt unseres Handelns.

Das leitet mich seit meinem Amtsantritt im November 2005 in meinem Verständnis als Kanzlerin aller Deutschen und aller in Deutschland lebenden Menschen, gleich welcher Herkunft, das leitet mich auch in Zukunft, und das leitet die Regierung der Großen Koalition von CDU, CSU und SPD.“

ANGELA MERKEL

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Di e B � n D e� k a n z l e � i n D e � B � n D e� � e p � B l i k D e � � � c h l a n D

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Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

Angela Merkel, CDU, wurde am 22. November 2005 zur ersten Bundeskanzlerin Deutschlands gewählt.

Sie wurde am 17. Juli 1954 in Hamburg geboren, den größten Teil ihrer Jugend verbrachte sie in Templin in Brandenburg. Nach dem Studium der Physik in Leipzig (1973 bis 1978) forschte sie in Berlin am Zentralinstitut für Physikalische Chemie an der Akademie der Wissenschaften auf dem Gebiet der Quantenchemie. Mit einer Arbeit zur Berechnung von Geschwindigkeitskonstanten von Reaktionen einfacher Kohlenwasserstoffe promovierte sie 1986 zum Dr. rer. nat.

Ende 1989 trat Angela Merkel dem Demokratischen Aufbruch bei, wurde dessen Pressesprecherin und nach den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 stellvertretende Regierungssprecherin der Regierung Lothar de Maizière. Seit August 1990 ist sie Mitglied der CDU und seit Dezember 1990 als Direktkandidatin des Wahlkreises 15 (Stralsund, Nordvorpommern, Rügen) Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1991 bis 1994 war sie Bundesministerin für Frauen und Jugend und anschließend bis 1998 Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Vom Dezember 1991 bis zu ihrer Wahl zur CDU-Generalsekretärin am 7. November 1998 war sie stellvertretende CDU-Vorsitzende und parallel dazu von Mai 1993 bis Mai 2000 Vorsitzende des CDU-Landesverbandes MecklenburgVorpommern. Seit April 2000 ist sie die Vorsitzende der CDU Deutschlands. Von September 2002 bis zu ihrer ersten Wahl zur Bundeskanzlerin im November 2005 war sie Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Seit ihrer erneuten Wiederwahl zur Bundeskanzlerin am 17. Dezember 2013 leitet sie ein Regierungsbündnis von CDU/CSU und SPD.

Kernpunkte der Arbeit der Bundesregierung sind solide Finanzen, Investitionen in die Zukunft, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Deutschlands Verantwortung in Europa und der Welt.

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Die verfassungsmäßige Stellung der Bundeskanzlerin

Die Regierung gestaltet zusammen mit dem Parlament Gegenwart und Zukunft des Bundes. Innerhalb der Regierung hat die Bundeskanzlerin eine herausgehobene Stellung, sie „… bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“, wie es in Artikel 65 des Grundgesetzes heißt.

Die Bundeskanzlerin hat außerdem das Recht zur Regierungsbildung: Sie schlägt dem Bundespräsidenten die Ernennung und die Entlassung der Bundesminister vor. Eine Mitwirkung des Bundestages bei der Kabinettsbildung gibt es nicht. In der Praxis allerdings ist die Kanzlerin bei der Regierungsbildung auf Absprachen mit ihrer eigenen Partei, ihrer Fraktion und dem Koalitionspartner angewiesen.

Die Bundeskanzlerin wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag in geheimer Wahl gewählt.

Anders als in der Weimarer Republik kann der Bundestag den einmal gewählten Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht einfach abwählen, auch nicht mit der Mehrheit seiner Stimmen. Erforderlich ist vielmehr, dass das Parlament sich gleichzeitig auf einen neuen Amtsinhaber einigt und ihn mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählt (konstruktives Misstrauensvotum).

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Das Bundeskanzleramt und seine Chefs

Das Bundeskanzleramt ist – wie die Bundesministerien –eine oberste Bundesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik hat es eine herausragende politische Bedeutung. Es sorgt für die Einhaltung der politischen Vorgaben der Bundeskanzlerin und für die Einheitlichkeit der Regierungspolitik.

Das Bundeskanzleramt ist wie die meisten Bundesministerien nicht ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt. Seine Funktion beruht rechtlich auf der verfassungsrechtlichen Stellung der Bundeskanzlerin gemäß Artikel 65 des Grundgesetzes. Der Haushaltsplan der Bundeskanzlerin beschreibt die Aufgaben des Bundeskanzleramtes: „Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die Bundeskanzlerin des

Bundeskanzleramtes, das der Chef des Bundeskanzleramtes leitet. Das Bundeskanzleramt hat die Bundeskanzlerin über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und die Arbeit der Bundesministerien zu unterrichten. Es hat die Entscheidungen der Bundeskanzlerin vorzubereiten und auf ihre Durchführung zu achten.“

Chef des Bundeskanzleramtes ist Bundesminister Peter Altmaier. Er leitet das Bundeskanzleramt, ist enger Berater der Bundeskanzlerin und koordiniert das Zusammenwirken der Ministerien. Er ist eine wichtige Verbindungsstelle zum Parlament, zu den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten.

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Im Bundeskanzleramt arbeiten etwa 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Referaten, das sind die Arbeitseinheiten, und halten Verbindung zu den jeweils verantwortlichen

Bundesministerien. Die Referate sind in sechs Abteilungen gebündelt, die fachlich für folgende Politikbereiche zuständig sind:

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An der Spitze des Bundeskanzleramtes standen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 20 Staatssekretäre oder Bundesminister. Erster Chef des Bundeskanzleramtes wurde am 17. Oktober 1949 Staatssekretär Franz-Josef Wuermeling. Zahlreiche Chefs des Bundeskanzleramtes haben später den jeweiligen Bundesregierungen auch noch in anderen Ämtern gedient. Der damalige Staatssekretär Karl Carstens wurde 1979 Bundespräsident.

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Prof. Dr. Karl Carstens, Chef des Bundeskanzleramtes 1968 –1969

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Die Staatsminister und der StaatssekretärDer Staatsminister, die beiden Staatsministerinnen und der Staatssekretär gehören zum Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes.

Staatsminister Helge Braun

ist verantwortlich für die Bund-Länder-Koordination. Er ist auch Koordinator für den Bürokratieabbau, ein zentrales Politikvorhaben. Es geht darum, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Freiräume für Bürger und Wirtschaft zu schaffen.Helge Braun arbeitet eng mit dem Normenkontrollrat,einem unabhängigen Kontroll- und Beratungsgremium, zusammen.

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Staatsministerin Monika Grütters

ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die kulturelle Vielfalt prägt Deutschland nach innen und nach außen. Kulturelle Einrichtungen und Projekte von gesamtstaatlicher Bedeutung zu fördern, ist deshalb Teil der Aufgaben von Monika Grütters. Sie ist dafür zuständig, die Rahmenbedingungen von Kunst, Kultur und Medien zu verbessern.

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Staatsministerin Aydan Özoğuz

ist die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Unabhängig und beratend unterstützt sie die Regierung bei der Integrationspolitik und der Förderung des Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen. Seit 2005 ist diese Aufgabe im Bundeskanzleramt angesiedelt.

Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche

ist Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. Ihm obliegt die Koordinierung und Intensivierung der Zusammenarbeit dieser Dienste untereinander und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen.

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Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Der Bundeskanzlerin untersteht das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA). Es wird geleitet von Staatssekretär Steffen Seibert, der zugleich Sprecher der Bundesregierung ist. Das BPA ist Schnittstelle zwischen Politik und Öffentlichkeit. Das Amt hat zwei Kernaufgaben: Einerseits informiert es die Medien, Bürgerinnen und Bürger über die Politik der Bundesregierung. Andererseits unterrichtet es die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung und den Bundespräsidenten über die Berichterstattung im In- und Ausland. Darüber hinaus koordiniert es die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien.

Die Internetangebote des BPA informieren auf den Seiten www.bundesregierung.de und www.bundeskanzlerin.de vielfältig, aktuell und zuverlässig über die Arbeit der Bundesregierung.

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Planung und Bau des Bundeskanzleramtes –die Architektur des Bundeskanzleramtes

Die Hauptstadt Berlin ist nach Vollendung der deutschen Einheit wieder Zentrum deutscher Politik. Der Bundestag hatte 1991 beschlossen, Parlament und Regierungssitz nach Berlin zu verlegen. Städtebauliche Grundlage für die Planung im Spreebogen, dem Standort von Parlament und Kanzleramt in der Mitte Berlins, ist der 1993 preisgekrönte Entwurf der Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank. Ein 102 Meter breites „Band des Bundes“ verbindet über die Spree hinweg Ost und West der lange geteilten Stadt.

Symbolischer Mittelpunkt ist der Sitz des Deutschen Bundestages, das Reichstagsgebäude. Im östlichen Teil des Bandes befinden sich die Neubauten des Deutschen Bundestages, das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Südöstlich vom Reichstag liegt das Jakob-Kaiser-Haus. Den westlichen Abschluss des Bandes bildet das Bundeskanzleramt mit dem zentralen Leitungsgebäude, den beiden Verwaltungsflügeln sowie den Gärten und Parkanlagen beiderseits der Spree.

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Der Entwurf von Axel Schultes und Charlotte Frank überzeugte auch beim Architektenwettbewerb für das Kanzleramt: „Die architektonische Gestaltung“, so das Preisgericht, „ist von einer eigenständigen, einprägsamen Grundhaltung bestimmt und strahlt überzeugende Eleganz aus.“

Am 4. Februar 1997 setzte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl den ersten Spatenstich. Am 2. Mai 2001 fand die feierliche Schlüsselübergabe an den nachfolgenden Bundeskanzler Gerhard Schröder und anschließend die erste Kabinettssitzung im neuen Kabinettssaal statt. Mit dem Einzug in das Bundeskanzleramt war der Regierungsumzug nach Berlin abgeschlossen.

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Markant und unverwechselbar ist das zentrale Leitungsgebäude. Ein 36 Meter hoher, klar gegliederter Kubus überragt die beiden Verwaltungsflügel um einige Stockwerke, bleibt jedoch unter der Höhe des Reichstagsgebäudes, das den Maßstab für die Bebauung im Spreebogen vorgibt.

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Im 5. bis 8. Obergeschoss des Gebäudes liegen die Büros der Bundeskanzlerin, des Chefs des Bundeskanzleramtes, der Staatsministerin und der Staatsminister sowie die ihrer engsten Mitarbeiter. Im 6. Obergeschoss befinden sich der große und der kleine Kabinettssaal sowie im 5. Obergeschoss der Bankettsaal. Im 4. Obergeschoss sind abhörsichere Räume für das Lagezentrum eingerichtet, im 2. und 3. Technikräume, im 1. Obergeschoss der große Internationale Konferenzsaal sowie der Presse- und Informationssaal.

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An die Westfassade schließen unmittelbar der Kanzleramtsgarten und der sogenannte Kanzleramtspark an der Spree an. Hier gibt es auch Landemöglichkeiten für Hubschrauber.

Die Nord- und Südseite des Leitungsgebäudes schmücken große, bogenförmige Fassadenöffnungen. Im 5. Obergeschoss der Westseite wird das Leitungsgebäude von zwei 18 Meter hohen Verwaltungsflügeln flankiert. Hier befinden sich 370 Büros für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kanzleramtes, deren Fenster sich zu zwölf verglasten Wintergärten mit immergrüner Baumbepflanzung öffnen. Die Büros sind gleich ausgestattet und ca. 20 qm groß.

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Bedingt durch den Lauf der Spree, sind die beiden Büroflügel unterschiedlich lang; sie sind mit hellem Sandstein verkleidet. Die Ost-West-Fassaden sind in weißem Sichtbeton gehalten.

Die Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank haben eine kreative, zukunftsgerichtete Idee in ein funktionales, modernes Bauwerk umgesetzt.

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Die Anschrift des Bundeskanzleramtes lautet: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin.

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Die Kunst im Bundeskanzleramt

Ausgangspunkt für alle Überlegungen zur Kunst im Kanzleramt war die Architektur selbst. Die klaren, geometrischen Formen des weitläufigen Baus gegenüber dem Reichstag stehen für die Modernität des vereinigten Deutschlands in der Hauptstadt Berlin. Von Anfang an war es deshalb Ziel der Kunstkommission, nicht nur Werke der klassischen Moderne mit einzubeziehen. Auch zeitgenössische Künstler wurden eingeladen, Kunstwerke für diesen Ort zu schaffen. Dabei wollte man sich nicht auf deutsche Kunst allein beschränken. Denn Deutschland ist auch ein Forum für Strömungen der internationalen Kunst.

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So stammt das künstlerische Hauptwerk im Kanzleramt von einem baskischen Spanier: Der Bildhauer Eduardo Chillida (1924 bis 2002) schuf die eindrucksvolle, monumentale Skulptur im Ehrenhof des Gebäudes, eine 5,5 Meter hohe und 87,5 Tonnen schwere Eisenarbeit mit dem Titel „Berlin“. Mit ihren zwei Armen, die sich gegenseitig nahezu berühren und durchdringen, verkörpert die Skulptur den Gedanken von „Teilung“ und „Vereinigung“ – durchaus auch im politischen Sinne. Sie ist Symbol für das Kanzleramt und zugleich ein Zeichen der verbindenden Kräfte der Toleranz und des politischen Ausgleichs. Sie nimmt eine ähnlich bedeutende Stellung ein wie die berühmten „Large Two Forms“ von Henry Moore vor dem alten Bundeskanzleramt in Bonn. Während das Material in Bonn Bronze war, ist es hier Stahl. Statt der runden, geschlossenen Formen hier nun ein offenes, anspielungsreiches Sinnbild.

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Für den inneren Eingangsbereich wurde der bekannte Maler Markus Lüpertz eingeladen, ein Programm für die sechs gewölbten Wände des zentralen Treppenhauses zu entwickeln. Lüpertz schlug sechs „Farbräume“ vor, die nach dem Muster alter Malerhandbücher sowie der mittelalterlichen Tugend- und Temperamentenlehre gestaltet sind. So verweist die Farbe Blau auf Weisheit, Umbra (als sogenannte Löwenfarbe) auf Kraft und Stärke, Rot auf die Tugend der Tapferkeit, OckerGold auf Gerechtigkeit und die Kombination von Grün und Weiß auf Klugheit.

Vor der nördlichen Freitreppe steht eine Bronzestatue des Künstlers, „Die Philosophin“, die als Inbegriff des nachdenklichen Menschen zu ver stehen ist.

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Köpfe, Stelen oder Kopfzeichen nannte der in Plauen im Vogtland geborene Bildhauer Rainer Kriester (1935 bis 2002) seine Skulpturen, die er zumeist im italienischen Albenga, einem kleinen Ort im ligurischen Hügelland, geschaffen hat. Hier lebte und arbeitete er von 1982 an im Wechsel mit Berlin.

Das Material ist der an Ort und Stelle gewachsene Kalkstein: porös, stumpfweiß, mit einem kaum wahrnehmbaren Hauch von Rosa. Kriester hielt sich an die geschlossene Form des Blocks so, wie er aus dem Steinbruch kam, und verwandelte allein seine Oberfläche.

Die Liniengefüge folgen einer intuitiven Geometrie: Dreiecksformen, Kreise und Sterne überkreuzen einander und durchdringen sich gegenseitig. Sie geben den Skulpturen ein geheimnisvolles, archaisches Aussehen. Die Skulptur steht zentral im Foyer des Leitungsgebäudes.

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Für den Pressesaal wurde eine große, dreiteilige Arbeit des abstrakten Malers Ernst Wilhelm Nay (1902 bis 1968) ausgewählt. Es handelt sich hierbei um jene „Augenbilder“, die auf der Kasseler Ausstellung „documenta III“ im Jahr 1964 weltweites Aufsehen erregten.

Zugleich ist die Ausstellung des Werks im Bundeskanzleramt auch eine symbolische Geste an den Künstler. Auch er wurde in der Ausstellung „Entartete Kunst“ 1937 in München diffamiert, mit der die Nationalsozialisten Kunstwerke verfemten, die nicht ihrer Vorstellung von deutscher Kunst entsprachen.

Dazu gehörten auch die Bilder „Orientalisches Märchen“ von August Macke (1887 bis 1914) und der „Sonntag der Bergbauern“ des expressionistischen Malers Ernst Ludwig Kirchner (1880 bis 1938), die schon im Bonner Kanzleramt zu sehen waren.

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Für die Ebenen der Büros und Konferenzräume wurde eine große Bandbreite an Kunstwerken ausgewählt. Bei diesen Werken handelt es sich um Ankäufe und Leihgaben, aber auch um Werke aus der Sammlung des Bundes. Traditionen, die seit Langem bestehen, konnten auf diese Weise im neuen Bau fortgesetzt werden.

Besondere Bedeutung für die Ausstattung des Kanzleramtes hat die sogenannte „SkyLobby“, die sich über drei Etagen erstreckt: im 7. Stock die Etage der Kanzlerin, im 6. Stock die Etage des Kabinetts und im 5. Stock der Bankettsaal. Die weitläufigen, lichtdurchfluteten Räume mit den großen Wandflächen sind ideale Auftrittsorte für ein anspruchsvolles internationales Programm der Gegenwartskunst.

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Die Galerie der Bundeskanzler

Die Porträts der ehemaligen Bundeskanzler haben ihren Platz in der ersten Etage des Kanzleramtes gefunden:

Konrad Adenauer (1949 –1963) CDU

wurde 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Er blieb 14 Jahre im Amt. Vor seiner Kanzlerschaft war Adenauer Präsident des Parlamentarischen Rates, der 1948 das Grundgesetz erarbeitete. Der demokratische und wirtschaftliche Wiederaufbau Westdeutschlands nach dem 2. Weltkrieg ist untrennbar mit dem Namen Adenauer verbunden, ebenso die feste Verankerung in die Gemeinschaft der freien Länder des Westens.

Ab 1955 war die Bundesrepublik Deutschland wieder ein souveräner Staat. Adenauer setzte sich im Rahmen der Europäischen Einigung besonders für die Aussöhnung mit Frankreich ein. Mit dem israelischen Ministerpräsidenten David Ben Gurion legte er die Grundlagen für die deutsch-jüdische Versöhnung. In Adenauers Kanzlerschaft gelang auch die schwierige Integration der Vertriebenen und Kriegsflüchtlinge.

von Hans Jürgen Kallmann, 1963

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von Günter Rittner, 1974

Ludwig Erhard (1963 – 1966) CDU

hatte 1948 die Währungsreform durchgesetzt. Der Professor der Volkswirtschaft trat frühzeitig für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung ein. Als Wirtschaftsminister unter Adenauer gilt Erhard als Vater des deutschen „Wirtschaftswunders“ und der Sozialen Marktwirtschaft.

Nach dem Rücktritt Konrad Adenauers wurde Ludwig Erhard 1963 Bundeskanzler. Außenpolitisch setzte sich Erhard besonders für gute Beziehungen zu den USA und Israel ein. Nach den Wahlen 1965 ging die CDU/CSU eine Koalition mit der FDP ein. Wirtschaftliche und außenpolitische Probleme führten 1966 zum Ende der Regierung aus Union und FDP.

Di e � a l e � i e D e � B � n D e� k a n z l e �

Kurt Georg Kiesinger (1966 – 1969) CDU

war 1958 bis 1966 Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Er wurde 1966 Bundeskanzler einer Koalitionsregierung aus CDU/CSU und SPD. Die Regierung Kiesinger war besonders auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik erfolgreich. Sie nahm außenpolitisch Kurskorrekturen zur Verbesserung des Verhältnisses zu den europäischen Nachbarn vor.

Bereits unter Kiesinger wurde die Grundlage für eine neue Ostpolitik vorbereitet. Das wichtigste innenpolitische Thema, die Verabschiedung der umstrittenen Notstandsgesetzgebung, wurde von vehementen Studentenprotesten der sogenannten außerparlamentarischen Opposition begleitet.

von Günter Rittner, 1976

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von Oswald Petersen, 1985

Willy Brandt (1969 –1974) SPD

war bereits Vizekanzler in der großen Koalition. Im Oktober 1969 bildeten SPD und FDP eine Regierung und wählten Brandt zum ersten sozialdemokratischen Bundeskanzler. Gesellschaftspolitische Liberalisierung, „mehr Demokratie wagen“ und eine neue Ostpolitik kennzeichnen seine Kanzlerschaft. Die endgültige Anerkennung der Oder-NeißeGrenze traf auch knapp 30 Jahre nach Kriegsende auf großen politischen Widerstand.

1971 wurde Willy Brandt für die Aussöhnung zwischen West und Ost mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Innenund wirtschaftspolitische Probleme fielen zusammen mit der Entdeckung eines DDR-Spions in seiner unmittelbaren Umgebung: Brandt trat 1974 vom Amt des Bundeskanzlers zurück.

Helmut Schmidt (1974 –1982) SPD

wurde als Nachfolger von Willy Brandt vom Deutschen Bundestag zum Kanzler gewählt. Er führte die sozial-liberale Koalition fort. Zuvor war er in den Kabinetten Brandts bereits Verteidigungs- bzw. Wirtschafts- und Finanzminister gewesen. Schmidts Kanzlerschaft war vor allem von der Bewältigung wirtschaftlicher Krisen, der Auseinandersetzung mit dem Terrorismus der RAF und der umstrittenen Stationierung neuer amerikanischer Raketen in Deutschland („NatoDoppelbeschluss“) geprägt.

Schmidt regierte in einer Koalition mit der FDP, die 1982 die Regierung verließ und in eine Koalition mit der CDU/CSU wechselte. Helmut Schmidt wurde durch ein konstruktives Misstrauensvotum im Deutschen Bundestag abgewählt.

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- von Bernhard Heisig, 1986

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von Albrecht Gehse, 2003

Helmut Kohl (1982 – 1998) CDU

wurde 1982 vom Deutschen Bundestag durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Bundeskanzler gewählt. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 1983 wurde die Koalition aus CDU/CSU und FDP bestätigt. In der Regierungskoalition mit der FDP setzte Kohl die Entspannungspolitik fort und vertiefte die transatlantischen Beziehungen. Nach der friedlichen Revolution in der DDR ergab sich 1990 die historische Chance zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands.

Kohl setzte sie innenpolitisch durch und sicherte sie außenpolitisch ab. Dabei waren für ihn deutsche Einheit und europäische Einigung untrennbar miteinander verbunden. Die Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union und die Einführung des Euro kennzeichnen seine Regierungspolitik in den 90er Jahren.

Gerhard Schröder (1998 – 2005) SPD

wurde am 27. Oktober 1998 erstmals mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen zum Bundeskanzler gewählt. Ein reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht und der Ausstieg aus der Kernenergie waren zentrale politische Maßnahmen. Außenpolitisch stand der Nato-Einsatz im Kosovo als erster Kriegseinsatz deutscher Soldaten nach dem 2. Weltkrieg im Vordergrund. Das Nein zu einem Militäreinsatz im Irak und das Reformprogramm der Agenda 2010 prägten nach gewonnener Wiederwahl im Jahre 2002 die zweite Kanzlerschaft Schröders.

Nach verlorenen Landtagswahlen stellte Gerhard Schröder im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes. Daraufhin erfolgten die Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten und vorgezogene Bundestagswahlen am 18. September 2005.

von Jörg Immendorff, 2007

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Die bisherigen Amtssitze der Bundeskanzler seit 1949

Nach Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 und der Entscheidung für Bonn als vorläufige Bundeshauptstadt wurde das Palais Schaumburg, eine

Villa aus dem Jahre 1860, zum Amtssitz des Bundeskanzlers bestimmt. Trotz einiger Anbauten war das Haus bald zu klein.

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Das Kanzleramt in Bonn diente von 1976 bis 1999 als Amtssitz der Bundeskanzler Helmut Schmidt, Helmut Kohl und Gerhard Schröder. Nachdem der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 beschlossen hatte, den Sitz von Regierung und

Parlament nach Berlin zu verlegen, begannen die Vorbereitungen für den Neubau des Kanzleramtes in der Hauptstadt.

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Von 1999 bis zur Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes im Mai 2001 war das Gebäude des ehemaligen Staatsrats der DDR provisorischer Amtssitz des Bundeskanzlers. Das Haus war 1964 errichtet worden. In seine Fassade hatten die

DDR-Machthaber ein Portal des 1950 gesprengten Stadtschlosses eingefügt, von dessen Balkon Karl Liebknecht am 9. November 1918 die „freie sozialistische Republik Deutschland“ ausgerufen hatte.

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Impressum

Herausgeber Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 11044 Berlin

Stand Juni 2014

Gestaltung MediaCompany GmbH

Druck Zarbock GmbH & Co. KG, 60386 Frankfurt am Main

Servicetelefon 030 18 272 272 1

Internet www.bundesregierung.de www.bundeskanzlerin.de

Bildnachweis Bundesregierung/Bergmann: Seite 11 Bundesregierung/Bienert: Seite 30, 47 Laurence Chaperon: Seite 8 Bundesregierung/Denzel: Seite 15 links u. rechts Bundesregierung/Faßbender: Seite 46 Bundesregierung/Gräfingholt: Seite 37, 39 Bundesregierung/Krünkelfeldt: Seite 35 Bundesregierung/Kugler: 5, 14 links Bundesregierung/Kühler: Seite 19, 42 Stefan Müller: Titel, Seite 20, 21, 23, 24, 25, 27, 28, 29, 31, 32 Christof Rieken: Seite 14 rechts Bundesregierung/Reineke: Seite 41 Henning Schacht: Seite 17 Bundesregierung/Schambeck: Seite 44 Bundesregierung/Steins: Seite 43 Bundesregierung/Unterberg: Seite 13 Bundesregierung/Wienke: Seite 38, 40

Publikationsbestellung Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 RostockServicetelefon: 030 18 272 272 1 Servicefax: 030 18 10 272 272 1 E-Mail: [email protected]

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