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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2 - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3 - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 4 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4 - Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2015 5 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 6 - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 6 Inhaltsverzeichnis - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 6 - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 7 - Information der Friedhofsverwaltung 7 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung 7 Nicht Amtlicher Teil - Kinder- und Jugendarbeit 8 - Veranstaltungen 10 - Gratulationen 13 - Kirchliche Informationen 14 - Sport, Vereinstätigkeiten 15 - Austellung 17 - Buchtipp 17 - Aus den Unternehmen 18

Bru 2015 ausgabe 05

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Page 1: Bru 2015 ausgabe 05

Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 2- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 4- Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4- Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2015 5- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 6- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 6

Inhaltsverzeichnis- Beschlüsse der Gemeinde Göritz 6- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden- verbandes „Uckerseen“ Prenzlau 7- Information der Friedhofsverwaltung 7- Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung 7

Nicht Amtlicher Teil - Kinder- und Jugendarbeit 8- Veranstaltungen 10- Gratulationen 13- Kirchliche Informationen 14- Sport, Vereinstätigkeiten 15- Austellung 17- Buchtipp 17- Aus den Unternehmen 18

Page 2: Bru 2015 ausgabe 05

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Beschluss 16/2015 lt. Beschlussvorlage 0016/15Pachtpreisanpassung Kleingartenanlage Brüssow Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow be-schließt den Pachtpreis der stadteigenen Grundstücke in der Kleingartenanlage „Wochenendfreude“ Brüssow ab dem 01.01.2016 auf 0,06 €/m² zu erhöhen.

Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 17/2015 lt. Beschlussvorlage 0017/152. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenver-bandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe unten)Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow be-schließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbands-beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.

Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 18/2015 lt. Beschlussvorlage 0018/15Abstimmung zur Fördergebietskulisse, Programm KLS/ Mittelbereich PrenzlauMit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung aller 5 beteiligten Kommunen ist die Zielsetzung, die abgestimmte

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 14.04.2015

städtebauliche Zielplanung über das Landesamt für Bauen und Verkehr umzusetzen.Um die Umsetzung der Vorhaben mit der Priorität 1 und 2 zu ermöglichen, wird durch das MIL/LBV eine Übersicht der Zielplanung inklusive Bewertung und die entsprechende För-dergebietskulisse für die entsprechenden Ortschaften per Beschluss verlangt.Es ergeben sich z. Z. insgesamt 10 Fördergebietskulissen, davon 3 im Amt Brüssow, 1 im Amt Gramzow, 1 in der Stadt Prenzlau und 4 in der Gemeinde Uckerland.

Die Fördergebietskulisse für die Stadt Brüssow beinhaltet die Maßnahme:- Grundschule Brüssow-Fassadensanierung, Sonnen-

schutz, Sockelsanierung

Alle aufgeführten Maßnahmen wurden durch den Bezug zum Förderschwerpunkt „Bildung und Erziehung“ in die Priorität 1 aufgenommen.

Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow stimmen der vorliegenden Fördergebietskulisse für das aufgeführte Vorhaben zu.

Dafürstimmen 13 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässe-runterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Stadtverord-netenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 14.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverban-des „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 14.04.2015

des „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR.

Artikel 2Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 15.04.2015

Neumann Amtsdirektor

Page 3: Bru 2015 ausgabe 05

Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 Fassung des Abwägungs- u. Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde SchönfeldFür die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Ucker-mark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltprüfung ist nach § 2 (4) BauGB erfolgt.Durch die Verwaltung wurde ein Abwägungsvorschlag erarbei-tet. Die sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergebenden Änderungen berühren nicht die Grund-züge der Planung, so dass eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich ist.Es konnten sämtliche Einwendungen, Hinweise und Anregun-gen in das Planverfahren ordnungsgemäß eingestellt werden; inhaltliche Änderungen, die die Grundzüge der Planung be-treffen könnten, ergeben sich daraus nicht.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und anschließend zur Ge-nehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde eingereicht werden.

Den Gemeindevertretern liegen zur Beurteilung folgende Un-terlagen vor:- Materialien zur Abwägung (Abwägungsbericht und Ände-

rungsübersicht)- 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark,

Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A) sowie seine Begründung (Teil B) in der Fassung vom März 2015

- Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Plan in der Fas-sung vom März 2015 mit Anlagen: - (Zusammenstellung der Kompensationsmaßnahmen

(Maßnahmeblätter)- Karten Karte 1: Bestand/Konflikte „Biotope“ Karte 2: Bestand/Konflikte „Fauna/Landschaftsbild“ Karte 3: Bestand und Konflikte „Boden“ Karte 4: Maßnahmenübersicht

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld stellen fest, dass der von der Verwaltung erarbeitete Abwägungs-vorschlag alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt hat, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind. Sie stellen ferner fest, dass diese Belange nach dem Abwä-gungsvorschlag gegeneinander und untereinander ge-recht abgewogen sind. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Windfeld Ucker-mark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld, beste-hend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen wird mit dem vorgeschlagenen Inhalt als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt. Die Verwaltung wird angewiesen den Plan nach § 10 (2) BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungs-behörde einzureichen.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen

Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom 09.04.2015

Beschluss 17 lt. Beschussvorlage 17Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für die Errichtung 1 WKA mit der Bezeichnung UM L1 in der Ge-markung Klockow, Flur 1, Flst. 445Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstück 445, (Reg.-Nr. G02914) eingereicht.Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ NORDEX N 100 mit einer Nabenhöhe von 140 m über Grund.Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 1001,02 m.Bei Vorhaben, die nach §§ 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich. Anlage I: Kurzbeschreibung des VorhabensAnlage II: ÜbersichtslageplanDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung 1 WKA mit der Bezeichnung UM L1 in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstück 445.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen

Beschluss 18 lt. Beschlussvorlage 182. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schön-feld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe Seite 4)Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 14 lt. Beschlussvorlage 14Kooperationsvertrag „Kommunalservice“ mit der Ländli-chen Arbeitsförderung Prenzlau e. V.Die Gemeindevertretung beschließt den Kooperationsvertrag über die Realisierung des Teilprojektes „Kommunalservice“ im Rahmen der Gesamtinitiative „Dorfgemeinschaft Schönfeld“ – Projektjahr 2015.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12Finanzielle Unterstützung Reitertag am 11.04.15Zuschuss Reitverein für die Veranstaltung Reitertag am 11.04.2015Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt einen finanzi-ellen Zuschuss für den Reitertag am 11.04.2015 in Höhe von 100,00 €.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässe-runterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindever-tretersitzung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Sitzung am 09.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverban-des „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

2. § 6 der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 09.04.2015

des „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013; geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR.

Artikel 2Inkraftsetzung

2. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 15.04.2015

Neumann Amtsdirektor

Beschluss 7/2015 lt. BV 0007/15Radwegneubau von Kleptow nach Carmzow und Übernah-me in die kommunale BaulastDie Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den Fördermittelantrag zum Radwegneubau zwischen Kleptow und Carmzow zu stellen.Die erforderlichen Eigenmittel sind vorhanden und werden in den Haushalt 2015/2016 eingestellt.

Dafürstimmen: 1 Gegenstimmen: 5 Enthaltungen: 0

Beschlüsse vom 22.04.2015

Beschluss Nr. 12/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 0012/15Haushaltssatzung 2015 (siehe Seite 5)Den Gemeindevertretern der Gemeinde Carmzow/Wallmow liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow/Wallmow beschließen auf der Sitzung am 22.04.2015 die Haushalts-satzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss Nr. 13/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 0013/15Kassenkredit 2015Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Ge-meinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 166.900,00 € festgesetzt.

Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-WallmowDie Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow/Wallmow beschließen auf der Sitzung am 22.04.2015 zur Sicherstel-lung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassen-kreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss Nr. 14/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 14/2015Programm KLS/ Mittelbereich Prenzlau, Abstimmung zur Fördergebietskulisse für die Gemeinde Carmzow-WallmowMit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung aller 5 beteiligten Kommunen ist die Zielsetzung, die abgestimmte städtebauliche Zielplanung über das Landesamt für Bauen und Verkehr umzusetzen.

Um die Umsetzung der Vorhaben mit der Priorität 1 und 2 zu ermöglichen, wird durch das MIL/LBV eine Übersicht der Zielplanung inklusive Bewertung und die entsprechende För-dergebietskulisse für die entsprechenden Ortschaften per Beschluss verlangt.

Es ergeben sich z. Z. insgesamt 10 Fördergebietskulissen, davon 3 im Amt Brüssow, 1 im Amt Gramzow, 1 in der Stadt Prenzlau und 4 in der Gemeinde Uckerland.

Die Fördergebietskulisse beinhaltet für die Gemeinde Carm-zow-Wallmow die Maßnahme:- MFH (Mehrfamilienhaus) Carmzow 82–85

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wall-mow stimmt der vorliegenden Fördergebietskulisse für das aufgeführte Vorhaben zu.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltung 1

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Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.063.900,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.196.400,00 €

außerordentlichen Erträge auf - € außerordentlichen Aufwendungen auf - €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.036.800,00 € Auszahlungen auf 1.097.600,00 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.001.600,00 €Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.084.600,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 35.200,00 €Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 13.000,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 49.800,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-derungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-tung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für In-vestitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v.Hb) für die Grundstücke (Grundstücke B) 350 v.H

2. Gewerbesteuer 350 v.H

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow - Wallmow für das Haushaltsjahr 2015

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszah-lungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei

Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investionsförder- maßnahmen von mehr als 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leis-tung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu er-

wartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbe-trages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 23.900,00 €

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 €

festgesetzt.

Carmzow - Wallmow, den 23.04.2015

NeumannAmtsdirektor

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow- Wallmow für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015 vom 22.04.2015) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird dar-auf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 04.05.2015

NeumannAmtsdirektor

Page 6: Bru 2015 ausgabe 05

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 vom 16.02.2015Radwegneubau von Kleptow nach Carmzow und Übernah-me in die kommunale BaulastDie Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den För-dermittelantrag zum Radwegneubau zwischen Kleptow und Carmzow zu stellen.Die erforderlichen Eigenmittel sind vorhanden und werden in den Haushalt 2015/ 2016 eingestellt.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15 vom 20.04.20152. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schen-kenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe unten)

Beschlüsse der Gemeinde SchenkenbergDie Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-schließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbands-beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 16 vom 20.04.20151. Änderung der AufwandsentschädigungssatzungDie Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schenkenberg. Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 1

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässe-runterhaltungsverbänden (GUVG)vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindever-tretersitzung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung am 20.04.2015 folgende 2 . Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenver-bandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

3. § 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Um-lage der Verbandsgebühren des Wasser- und Boden-

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 20.04.2015

verbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt ge-macht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR.

Artikel 2Inkraftsetzung

3. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 04.05.2015

Neumann Amtsdirektor

Beschluss 16 lt. Beschlussvorlage 162. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bo-denverbandes „Uckerseen“ Prenzlau (siehe Seite 7)Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträ-ge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom 29.04.2015

Beschluss 17 lt. Beschlussvorlage 17 Bezuschussung der Uckermärkischen MusikwochenDie Gemeinde Göritz beschließt, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Malchow mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 200,00 € zu unterstützen.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Page 7: Bru 2015 ausgabe 05

Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Bran-denburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Ge-setzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 29.04.2015 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

4. § 6 der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverban-

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 29.04.2015

des „Uckerseen“ vom 28.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR.

Artikel 2Inkraftsetzung

4. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 04.05.2015

Neumann Amtsdirektor

Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinengem. VSG 4.7. §9 der Gartenbau – Berufsgenossenschaftauf den Friedhöfen des Amtes Brüssow.

Friedhof Brüssow 24. Juni 2015 08.00 UhrFriedhof Battin 24. Juni 2015 09.50 UhrFriedhof Bagemühl 24. Juni 2015 10.30 UhrFriedhof Woddow 24. Juni 2015 11.00 UhrFriedhof Wollschow 24. Juni 2015 11.30 Uhr

Information der Friedhofsverwaltung

Friedhof Menkin 24. Juni 2015 12.00 UhrFriedhof Grimme 24. Juni 2015 12.30 UhrFriedhof Klockow 24. Juni 2015 13.15 UhrFriedhof Malchow 24. Juni 2015 14.00 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Am Sonnabend, den 27.06.2015 um 19.00 Uhr führt die Jagd-genossenschaft Göritz eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie und Ihren Ehepartner herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Abstimmung über die Tagesordnung4. Bericht des Vorsitzenden 01.04.2014–31.03.20155. Bericht des Kassenführers6. Bericht des Kassenprüfers7. Entlastung des Vorstandes

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung8. Sonstiges9. Gemütliches Zusammensein mit gemeinsamen Abend-

essen

Tagungsort: Gaststätte Helmholz, Göritz

Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Versammlung teilnehmen können, kann ein Bevollmächtigter sein Stimmrecht ausüben, wenn vor der Versammlung eine Vollmacht vorgelegt wird. Der Vorstand bittet um telefonische Rückmeldung über die Teilnahme an der Versammlung bis zum 19.06.2015 unter Telefon 0173/2075181.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Göritz

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Auf ging es am 25.03.2015 für die Eltern, Kinder und Erzieher unserer Einrichtung zum Frühjahrsputz. Pünktlich um 15Uhr kamen einige Muttis und ein Vati mit Harken, Rechen, Spaten, Pinsel, Farbe und waren bereit zu helfen. Das Wetter machte mit, die Sonne strahlte und der Himmel zeigte sich in einem leuchtenden blau. Die größeren Kinder halfen fleißig mit, hark-ten und fuhren das Laub weg. Der Spielzeugbungalow wurde entrümpelt und bekam dann einen neuen Innenanstrich. Hier-bei zeigten die Muttis Kreativität und seitdem schmückt eine riesige Blume die Wand. Immer wieder schauten die Kinder

Frühjahrsputz in der Kita ,,Sonnenschein‘‘neugierig in den Bungalow und staunten wie toll er nun aus-sieht. Unser gesamter Spielplatz erstrahlt im neuen Glanz. Nach getaner Arbeit gab es für alle fleißigen Helfer in gemüt-licher Runde Kaffee, Tee oder Saft und leckeren Kuchen, den die Muttis selbst gebacken haben.

Noch einmal sagen wir hiermit allen Dank, die sich die Zeit genommen haben um uns zu unterstützen!

Die Kinder und Erzieher der Kita „Sonnenschein“

Voller Spannung erwarteten die Sonnenkinder von Marlies den 27. April 2015. Ein Ausflug wurde angekündigt, aber, wohin …? Ins Schwimmbad, ins Rumtollhaus, oder …? Das große Geheimnis wurde am Montagmorgen gelüftet. Ein großer Ju-belschrei zog durch unser Kindergartenhaus als es hieß: „Wir fahren nach Schmarsow zur Landtechnik Steinhage.“ Einige Kinder konnten sich noch gut an unseren ersten Besuch vor drei Jahren erinnern, ganz besonders an die Fahrt mit dem rie-sigen Traktor mit der Drehkabine. Im Spiel und vielen anderen Situationen zeigen nicht nur die Jungs ihr großes Interesse an den Landmaschinen, nein auch unsere Mädels kennen sich gut damit aus. Und wer träumt schon nicht davon, einmal in einem echten Fendt oder Claas zu sitzen? Gleichzeitig wollten wir erkunden, welchen Beruf man erlernen muss, um eines Tages bei der Landtechnik Steinhage zu arbeiten. Vom Landmaschi-nenschlosser, Lager- und Werkstattmeister, Bürokaufmann/frau und nicht zu vergessen den Geschäftsführer lernten wir alle kennen. In der Empfangshalle wurden der große Traktor von Claas und die vielen Rasenmähertraktoren bestaunt und

Wo geht es hin?

erobert. Unser Rundgang führte uns von dort ins Lager und in die Werkstatt. Hier sollte ein reparierter Fendt aus der Halle gefahren werden. Doch ein kaputter Mähdrescher blockierte den Eingangsbereich und für uns war es unfassbar, wie der

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Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

In der Woche vom 23.03. bis zum 27.03.2015 führten die Mäd-chen und Jungen der Regenbogengrundschule in Brüssow ein Zirkusprojekt durch.

Unter dem Motto „Kinder sind unsere Stars“ trainierten uns die Zirkusleute vom Zirkus Flip Flop und brachten uns viele Tricks bei. Jeder gab sein Bestes, denn bei der großen Abend-vorstellung wollten wir uns schließlich nicht blamieren. Wir waren sehr aufgeregt, aber es klappte alles und der Applaus war unser schönster Lohn. Jeder Schüler und jede Schülerin konnten zeigen, was in ihnen steckt. So gab es die verschiedensten Auftritte: Bodenakro-baten, Jongleure und Hula-Hoop-Mädchen tummelten sich in der Manege. Geduld und Gefühl waren bei den Tiernummern mit den Tauben und Ziegen gefragt. Die Musikclowns und

Kinder sind unsere Stars

… und die Bodenakrobaten (Fotos Agnieszka Piskorz)Die Taubenbändiger …

der starke Samson sorgten für Stimmung und keiner konnte sich ihrer witzigen Einlage entziehen. Besonders spannend wurde es mit den Piraten und Cowboys. Da stieg schon mal gespenstischer Rauch auf, aber die Akteure waren sicher im Umgang mit ihren Waffen und so traf jeder Schuss das Ziel. Etwas ruhiger und entspannter sorgten dann die Kinder mit den Tüchern für eindrucksvolle Bilder. Lichteffekte, bunte Kostüme und Musik sorgten auch dafür, dass wir großen Spaß hatten. Unsere Zirkusdirektorin Antonia führte redegewandt durch das Programm und das Finale am Ende zeigte uns deutlich, dass wir gemeinsam etwas bewegen können.

Wir bedanken uns beim Team des Zirkus Flip Flop für die aufregende Woche.

Klasse 5 der Regenbogengrundschule

riesige Traktor durch den kleinen Spalt nach draußen gelan-gen könnte. Ein Arbeiter jonglierte ihn unter Anleitung seiner Kollegen hin und her, vor, zurück … dann endlich, geschafft. Von uns gab es einen tosenden Applaus. Wir lernten einen Ambos, eine Drehmaschine, eine riesige Bohrmaschine und viele andere Werkzeuge kennen, sahen bei der Reparatur des Mähdreschers zu, stellten fest, dass das kleinste Schneidwerk so lang ist, wie wir als Kette. Auch im Büro hatten wir viel Spaß. Voller Stolz entdeckten wir unser Foto von 2012 und als wir mit einem Stempel „tätowiert“ wurden, wollte jeder der Erste sein. Das Highlight war der neue Mähdrescher mit Ketten. Leider konnten wir diesen, während einer kleinen Re-genpause nur kurz in Augenschein nehmen. Vielleicht klappt es

ja ein anderes Mal mit einer Probefahrt. Nachdem alle unsere Fragen beantwortet waren, zeigten wir unser musikalisches Talent und bedankten uns mit einem kleinen Ständchen für den interessanten Vormittag. Nun hieß es Abschied nehmen. Dieser wurde uns mit einem Überraschungstütchen für jedes Kind erleichtert. Mit leuchtenden Augen und vielen Eindrücken im Gepäck ging es zurück in die Kita.Vielen Dank sagen wir, allen Mitarbeitern der Landtechnik Steinhage, ganz besonders Herrn Kamrath, unseren Taxifah-rerinnen Frau Schulze und Frau Dobbert sowie Frau Labes, die uns mit Getränken versorgt hat.

DANKESCHÖN! sagen die Sonnenkinder der Kita „Gänseblümchen“

Private Anzeigen

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 30. MaiStadtmauerfest in Brüssow, ab 10.00 Uhr

Samstag, 6. JuniBaumfest in Baumgarten

Samstag, 13. JuniDorffest in Göritz

Samstag, 20. Juni- Heimattag, Brüssow Marktplatz - 25 Jahre SV Blau-Weiß Klockow, inkl. Dorffest Klockow

Samstag, 4. JuliSport- und Dorffest in Carmzow, ab 11.00 Uhr

6. Brüssower Stadtmauerfest und große Kindertags-Party am 30.05.2015

Hier geht die Party richtig ab! Zum 6. Stadtmauerfest am 30.05.2015 laden die Alttechnikfreunde Brüssow schon jetzt herzlich ein.Wir feiern gleichzeitig eine große „Kindertags-Party“ mit Un-terstützung der Stadt Brüssow. Neben Spiel und Spaß können sich alle Kinder auf Geschenke und Überraschungen freuen. Bei uns gibt es eine Spagetti-Party, Hüpfburg, Puppentheater, Kinder-Disco mit Mini-Playbackshow und vieles mehr. Eröffnung ist um 10.00 Uhr. Eine kleine Oldtimerausstellung wird es natürlich auch wieder geben. Also wer seinen Oldi gerne präsentieren möchte, ist bei uns genau richtig.

Brüssower Alttechnik-Freunde und ein Deutz, Baujahr 1936

Ab 11.30 Uhr gibt es unseren traditionellen Erbseneintopf mit Musik. Am Nachmittag frisch gebackenen Kuchen mit musikali-scher Unterhaltung. Durch eine Imkereiausstellung führt auch dieses Jahr unser Opa Hamann. Trödelmarkt und Verkaufs-stände sind mit dabei. Ab 16.00 Uhr wackelt die Stadtmauer, denn dann präsentieren die Züsedomer Oldtimer Mädels ihr „Neues Show-Programm“. Sie freuen sich schon jetzt, auf das super Brüssower Publikum.

Ab 20.00 Uhr tanzt wieder der Brüssower Storch mit DJ Ha-Jo. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Die Anreise für Camper ist schon am Freitag möglich. Anmeldungen und Fragen unter 01789/702505 oder 01789/702246. Ein Ausflug und ein Besuch lohnen sich! Vielen Dank an die Stadt Brüssow, denn dieses Jahr ist der Eintritt frei!

Züsedomer Oldtimer-Mädels

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, den 18.06.2015 Redaktionsschluss: 01.06.2015WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 05.06.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

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Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

… das sagen sich die Bürger der Dörfer Göritz und Malchow und nehmen aus diesem Anlass am selbigen Wettbewerb teil. Nachdem im letzten Jahr ein 1. Platz im Kreiswettbewerb er-rungen wurde, geht es nun in die 2. Runde und die Orte stellen sich den kritischen Blicken der Landesbewertungskommission.

Diese wird am 02.07.2015 im Laufe des Nachmittags durch die Orte geführt. Göritz und Malchow wollen natürlich ein gutes Bild abgeben und bereiten sich deshalb auf diesen Besuch akribisch vor.

Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl ruft alle Bür-gerinnen und Bürger der Gemeinde Göritz auf, sich für ihre Dörfer einzubringen und wird Ende Juni noch mal zu einer Einwohnerversammlung einladen.

Unser Dorf hat Zukunft …

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

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Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Juni 2015

Brüssow03.06. Barbara Lemke zum 65.03.06. Ingrid Wruck zum 77.04.06. Ilse Gombert zum 73.04.06. Annemarie Schröder zum 89.06.06. Christian Felbrich zum 62.07.06. Ursula Gärtner zum 85.09.06. Helmut Köppen zum 61.10.06. Gerhard Wende zum 64.11.06. Manfred Maahs zum 60.11.06. Günter Vohs zum 87.17.06. Elisabeth Behnke zum 87.17.06. Ursula Döhring zum 85.18.06. Manfred Blomberg zum 66.21.06. Herbert Schulz zum 75.22.06. Hannelore Stübke zum 64.23.06. Vera Dollerschell zum 62.25.06. Alwine Holzkämper zum 79.26.06. Hella Sellenthin zum 83.27.06. Horst Zander zum 81.

Brüssow OT Bagemühl08.06. Monika Dittmann zum 65.

Brüssow OT Grünberg06.06. Henri Schulze zum 61.

Brüssow OT Woddow11.06. Inge Brandt zum 60.12.06. Gerhard Zimmermann zum 64.

Brüssow OT Wollschow07.06. Wolfram Fielitz zum 60.19.06. Brigitte Seiler zum 74.26.06. Joachim Fielitz zum 64.30.06. Ingelore Wachtmeister zum 65.

Brüssow OT Grimme03.06. Ilse Westphal zum 92.04.06. Norbert Plagge zum 67.21.06. Elfriede Groß zum 75.

27.06. Gertrud Mehlhorn zum 88.

Brüssow OT Frauenhagen23.06. Ingrid Penkuhn zum 64.

Brüssow OT Petersruh02.06. Regina Fischer zum 63.23.06. Manfred Tillack zum 73.

Brüssow OT Stramehl13.06. Ryszard Bielas zum 69.

Brüssow OT Butterholz29.06. Norbert Engel zum 61.

Brüssow OT Moor20.06. Brigitte Ehmer zum 66.

Brüssow OT Battin07.06. Hans-Jochen Leonhardt zum 70.

Brüssow OT Trampe01.06. Ingeborg Ruthenberg zum 65.

Brüssow OT Menkin04.06. Gudrun Wolff zum 65.09.06. Herbert Preuß zum 80.12.06. Ingrid Bewersdorff zum 60.13.06. Walter Gueffroy zum 86.18.06. Marlene Kunz zum 63.19.06. Johanna Mohns zum 86.19.06. Elsa Radant zum 74.23.06. Helmut Winter zum 71.29.06. Hans-Jürgen Herrmann zum 64.

Carmzow05.06. Brunhilde Becker zum 74.

Wallmow10.06. Gerhild Passow zum 63.15.06. Helmut Schulz zum 80.

22.06. Willi Rückert zum 76.23.06. Axel-Heiko Schröder zum 60.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow07.06. Roswitha Noe zum 65.

Carmzow-Wallmow OT Wendtshof05.06. Gisela Butterling zum 74.

Göritz06.06. Manfred Bethke zum 61.06.06. Maria Kohn zum 60.08.06. Ludwig Dähn zum 68.09.06. Astrid Maaß zum 60.10.06. Eduard Wesoly zum 61.14.06. Kurt Küther zum 79.17.06. Brigitte Görk zum 65.17.06. Gerhard Hinz zum 82.17.06. Ursula Zummack zum 86.19.06. Joachim Bachner zum 66.20.06. Renata Wesoly zum 63.21.06. Inge Münchow zum 86.22.06. Karin Schmohl zum 61.24.06. Jürgen Stoldt zum 64.27.06. Walter Magnus zum 67.27.06. Reinhold Schwarz zum 63.28.06. Sigrid Grundmann zum 62.

Göritz OT Malchow23.06. Alfons Jaroschewski zum 85.

Schenkenberg22.06. Friedrich Tauchert zum 84.

Schenkenberg OT Ludwigsburg20.06. Ruth Schönfeldt zum 66.

Schenkenberg OT Baumgarten04.06. Waltraud Pitulle zum 80.17.06. Christel Rix zum 87.25.06. Marga Rix zum 79.

Schenkenberg OT Kleptow08.06. Adelheid Theel zum 67.13.06. Heinz Gierke zum 81.

Schönfeld09.06. Annegret Behm zum 61.16.06. Siegfried Dobbert zum 60.25.06. Edelgard Kohli zum 82.

Schönfeld OT Klockow08.06. Rainer Schultz zum 64.12.06. Dieter Bultmann zum 74.17.06. Friedhelm Teucher zum 65.25.06. Peter Glöde zum 61.

Schönfeld OT Neuenfeld01.06. Rainer Hess zum 65.

Gratulationen

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Kirchliche Informationen

Gottesdienste Mai/Juni24.05.2015 10.00 Uhr Pfingsten, Brüssow mit Taufe 14.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmation und

Posaunenchor31.05.2015 10.00 Uhr Brüssow 16.00 Uhr Orgelfrühling in Wodddow07.06.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl 14.00 Uhr Bagemühl14.06.2015 10.00 Uhr Brüssow mit Taufe 14.00 Uhr Brüssow mit Taufe 15.30 Uhr Grimme mit Preußischen Kammer-

orchester 21.06.2015 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Woddow

Arbeitseinsätze30.05.2015 09.00 Uhr Woddow, Kirchplatz06.06.2015 09.00 Uhr Menkin, Kirchplatz13.06.2015 09.00 Uhr auf dem in Brüssow, Kirchplatz

Ohne ihre Hilfe schaffen wir die Pflege unserer 11 Kirchen nicht mehr. Wir sind dankbar, dass so viele Menschen uns unterstützen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt!

Konfirmation 24.05.2015 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche mit Posau-

nenchor

Konfirmiert werden: Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem Irmler und Michelle Michaelis

Orgelfrühling am 31. Mai 2015 in der Woddower KircheProgramm16:00 Uhr Konzert des 6. Uckermaerkischen Orgelfrühlings

mit Kantor Rainer Rafalsky. Er spielt Variationen auf der Orgel.

17.00 Uhr Kaffee, Kuchen und Wildschweinvariationen

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Evangelisches Pfarramt Brüssow

Preußisches Kammerorchester in Grimme am 14. Juni 2015 um 15.30 UhrDas ganze Dorf Grimme und viele Menschen darüber hinaus haben Geld für das Dach in Grimme gesammelt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir das Dach neu decken können. Es fehlen noch ca. 6.000 Euro und wir werden an diesen Tag über die nächsten Schritte informieren. Nach dem Konzert in der Kirche gibt es Kaffee und Kuchen auf dem Kirchplatz.

Heimattag auf dem MarktplatzAuch in diesem Jahr findet am 20. Juni 2015 um 14.00 Uhr auf dem Marktplatz wieder ein Heimattag statt. Alles wird sich um unser Handwerk drehen. Viele Handwerksbetriebe haben sich bereit erklärt sich auf dem Markt zu präsentieren. Es wird viele Vorführungen geben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt und am Abend findet ein Tanz auf dem Markt statt.

Gemeindeausflug 2015Da es in diesem Jahr viele Reisen in den Spreewald gibt, haben wir uns überlegt eine anderen Ausflug zu unternehmen. Wir wollen in diesem Jahr am 28. Juni 2015 nun nach Lobetal zu den Hoffnungstaler Anstalten fahren. Die Abfahrt ist um 8.00 Uhr. Dort haben wir eine Führung gebucht und uns wird die Ar-beit und das Gelände gezeigt. Ebenfalls werden wir das Kloster Chorin besuchen und dort zu Abendbrot essen. (Kosten: 30 Euro inkl. Fahrt, Führungen Kaffee und Abendbrot, Kinder: 15 Euro), Anmeldungen unter: 80237 (Frau Bruch)

Weitere TermineMännerkreis Das nächste Treffen findet am 24.Juni

statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow.

Seniorenkreis Unser nächstes Treffen findet am 1. Juni 2015 um 14.00 Uhr im Alten Pfarr-haus statt!

50plus Das nächste Treffen findet am 27. Mai um 13.00 Uhr. Wir wollen zum Ro-sengarten und nach Bandelow in die Käserei fahren! Bitte bei Frau Bruch anmelden: 80237.

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr. 22.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-

schlussSa. 23.05. Pfingsten 10.30 Uhr Klockow (Trauung) 15.00 Uhr Baumgarten (Taufe)So. 24.05. 09.30 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) Festgottesdienst mit Konfirmation

von Cay-Caspar von Zitzewitz, Ju-lia Mett und Angus Rode, Singkreis Schönfeld Ltg. Lukas Popialkiewicz

Fr. 29.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

19.30 Uhr Göritz Orgelfrühling, Violine und Or-gel

So. 31.05. 09.00 Uhr Baumgarten 10.15 Uhr Göritz (Pfr. H. Albruschat, Berlin, für

alle Gemeinden)

Fr. 05.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

Sa. 06.06. 13.00 Uhr Malchow, Trauung und TaufeSo. 07.06. 10.00 Uhr Baumgarten, Carmzow, Cremzow,

Göritz, Kleptow, Klockow, Malchow, Neuenfeld, Schenkenberg, Schön-feld, Tornow (Gottesdienst nicht im-mer – aber überall! In allen Dörfern finden Gottesdienste statt!)

Fr. 12.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg, Begrüßungs-

abend mit Preisträgern, AbendbrotSa. 13.06. 09.30 Uhr Klockow, Andacht anlässlich des 10.

Stiftungstages (Pfr. Jan Rohland, Lützelsachsen)

18.00 Uhr Carmzow, Preisträgerkonzert des 7.Internationalen Malchower Kir-chenpreises

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Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

So. 14.06. 10.00 Uhr Kirche Schenkenberg, Festgot-tesdienst 10.Stiftungsfest der Carl Büchsel-Stiftung mit Altbischof Prof. Axel Noack (Halle /S.), Singkreis Schönfeld, Bläserkreis Schönfeld, Preisträger des 7. Internationalen Malchower Kirchenpreis

Fr. 19.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochen-schluss

So. 21.06. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin)

Weitere Termine- Kirchentag in Stuttgart, vom 4. bis 7. Juni 2015, Fahrt der

Jungen Gemeinde- 10.Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, am 13.

und 14. Juni 2015, 7. Internationaler Malchower Kirchen-preis-Preisträgerkonzert Festgottesdienst anlässlich der

Fertigstellung der Sanierung der Glasfenster in der Schen-kenberger Kirche mit Altbischof Prof. Dr. Axel Noack

- Sommerfreizeit für Kinder der 1. bis 5. Klasse, vom 20. bis 24. Juli 2015 in Groß Dölln

- Jugendfreizeit 2015 (ab 6. Klasse), Radtour vom 19. bis 25. Juli 2015, Insel Bornholm

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Kon-firmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis, Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde (23.04. und 21.05.) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat (27.04. 19.30 Uhr im Malchower Labyrinthpark)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an.Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Neues aus unseren Vereinen

An alle fußballinteressierten Kinder! Seit nunmehr drei Jahren nimmt der SV Eintracht Göritz wieder mit Juniorenteams am regulären Spielbetrieb teil. Auch wenn wir uns bereits über regen Zulauf freuen können, sind wir dennoch für die neue Spielzeit (2015/16) weiterhin auf der Suche nach männlichen und weiblichen (!) Nach-wuchsspielern für folgende Altersklassen:

- Bambini (Jahrgang 2008 oder jünger),- F-Jugend (Jahrgang 2007–2008),- E-Jugend (Jahrgang 2005-2006) und- D-Jugend (Jahrgang 2003–2004).

Auch wenn ihr nicht in die genannten Geburtenjahrgänge passt, ihr dennoch aber gerne bei uns trainieren möchtet, seid ihr bei uns herzlich willkommen. Schaut einfach bei unseren Trainingseinheiten vorbei. Die Trainer werden euch und euren Eltern bei Fragen gerne weiterhelfen.

Nachwuchsspieler für den SV Eintracht Göritz gesucht!Trainingszeiten- Bambini und F-Jugend immer mittwochs, 17.00–18.30

Uhr (Trainer: Stephan Neitzel, Christian Meyer)- E-Jugend und D-Jugend immer dienstags und freitags,

17.00–18.30 Uhr (Trainer: Andre Helmholz)- Rückfragen gerne auch bei Stephan Neitzel (Vorstand,

Sport) unter: 0152/33586840; [email protected]

An alle Fußballinteressierten!Du möchtest Kreisoberliga-Fußball spielen und Teil einer eingeschworenen Truppe werden? Du willst intensive Trai-ningseinheiten und qualifiziertes Trainerpersonal?

Dann komm zu uns!

Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei. Training ist immer dienstags und donnerstags um 19.00 Uhr auf dem Sportplatz in Göritz. (Treffpunkt, Sporthalle Goethe-Grund-schule Göritz) Ansprechpartner: Nico Dähn, Telefon: 0172/ 3804731.

Im Rahmen des Kreisoberligaspiels gegen Eintracht Haßleben am Sonnabend, den 11.04.15, erhielt die Männermannschaft des SV Ein-tracht Göritz einen neuen, durch die Agrargenossenschaft Uckermark agrar e.G. Göritz gesponserten, Trikotsatz. Gleichzeitig erhielten wir als Sportverein von der Sparkasse Uckermark eine Unterstützung in Höhe von 200 € für die Anschaffung eines neuen Medizinkoffers.

Im Namen unserer Spieler, Mitglieder und Fans möchten wir uns für diese Hilfe und Unterstützung ganz herzlich bedanken!Nur durch solches Sponsoring ist es uns als kleiner Verein möglich, unseren Auftrag als wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens in Gö-ritz und darüber hinaus gerecht zu werden.Wollen auch Sie den SV Eintracht Göritz fördern oder unterstüt-zen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, telefonisch (Telefon: 0172/3804731) oder per Mail ([email protected])

SV Eintracht Göritz erhält neuen Trikot-Satz

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2015

Am 18.04.2015 nahmen Mitglieder des Kampfkunst Dojo Ucke-mark e. V. an einem Karate und Kobudu Seminar, unter der Leitung des japanischen Großmeister T. Oshiro (9. Dan), in Aschersleben teil.

Annähernd 100 Karatekas aus der ganzen Bundesrepublik und dem angrenzenden Ausland waren der Einladung des Ascherslebener Dojo zum Seminar mit Sihan Oshiro gefolgt.Nach einem ersten gemeinsamen Grundlagentraining wurde in einzelnen Trainingsgruppen Karate-KATA sowie Bo- und Sai-KATA trainiert. Entsprechend dem einzelnen Leistungsstand konnte hier jeder seine speziellen Fertigkeiten trainieren. Sehr viel Wert legte Sihan Oshiro auf die genaue Ausführung der einzelnen Kata.

Karateseminar in AscherslebenIn einzelnen kleinen Pausen berichtete er von seinen Erfah-rungen während seines langjährigen Trainings.Dabei erklärte er anhand praktischer Beispiele, den Unter-schied zwischen Sportkarate und traditioneller Kampfkunst. Sihan Oshiro erläuterte die Notwendigkeit des Waffentrainings im Karate.Der Trainingstag wurde nach dem gemeinsamen Training mit dem Tonfa beendet.

Nach dem anstrengenden Training wurde die Heimreise an-getreten. Viele neue Eindrücke und Erfahrungen gaben den Ansporn, die eigenen Fertigkeiten im Karate und Kobudu weiter zu verbessern.

B. Fellwock

Was sich Kinder unter Schule vorstellen, ist ganz verschie-den. Die meisten freuen sich darauf – und sei es nur, weil der Tag der Einschulung bedeutet: Ich bin jetzt groß, ich bin kein Kita-Kind mehr! Für die Eltern mischt sich in die Vorfreude oft auch etwas Wehmut: Fängt jetzt die Paukerei an, der Stress mit den Hausaufgaben, der sprichwörtliche Ernst des Lebens? Sicher ist: Für Ihr Kind beginnt jetzt eine aufregende Zeit. Es wird lernen, sich in einem großen Gebäude voller Kinder zurechtzufinden, bald schon wird es dort ganz allein auf die Toilette gehen, zielsicher in die Turnhalle laufen und sich ohne Hilfe umziehen. Es wird alle Ecken des Schulhofs kennen, mit neuen Kindern spielen und seinen Platz in der Klasse finden. Viele Kinder bewältigen diese Herausforderungen mit Begeisterung und Lernfreude, sie blühen richtig auf: „Die Kita war soo langweilig“, sagt Sergio schon nach drei Schultagen, „in der Schule lernen wir richtig was.“ Andere Kinder tun sich schwerer, weil sie etwa in ihrer Klasse keine bekannten Ge-sichter vorfinden, wenig Deutsch können, ihre Lehrerin einmal etwas streng mit ihnen war oder weil sie jünger oder weniger reif sind als der Durchschnitt.

Nicht alles werden Sie beeinflussen können. Trotzdem können Eltern einiges dafür tun, um ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen. Wichtig ist, dass sie Ihrem Kind eine positive Einstellung zur Schule vermitteln. Sie brauchen ihm nicht zu sagen, dass dort immer alles toll ist – natürlich wird es in der Schule mal Ärger geben, und nicht jede Aufgabe macht Spaß.

Elternbrief 37:5 Jahre, 10 Monate: Sie haben (bald) ein Schulkind!

Aber grundsätzlich sollte Ihr Kind das Gefühl haben: Die Schu-le ist wichtig, meine Eltern interessieren sich dafür.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Bran-denburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Sozi-ales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeits-kreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an [email protected], über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030/259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda, Elternbriefe Brandenburg

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Ausstellung

Die Ausstellung im Rahmen der Tage des Offenen Ateliers im Brüssower Gutshaus am 2./3. Mai 2015 stand unter dem Thema: „Volkmar Haase – Zirkular“. Die Witwe des Künstlers Ingrid Haase und deren Tochter Kat-ja begrüßten die Gäste im Gutshaus und dem weitläufigen Skulpturenpark.

Der 1930 in Berlin geborene Volkmar Haase, der seit 1958 freischaffender Bildhauer in Berlin, von 1965-2012 mit eige-nem Atelier in Berlin-Kladow war, entdeckte im Jahr 2003 das Gutshaus in Brüssow für sich und seine Familie als Refugium und lebte darin und schuf weiterhin bis zu seinem Tode 2012 rastlos seine Werke.

Bestimmte formale Grundformen wie die „Woge“ beschäftigten ihn stetig. Dabei entwickelte er in seinen abstrakten Werken auch neue Themen. „Zirkular“ war eines davon. Es war das letzte in seinem Schaffen, das er direkt aus dem Woge-Thema ableitete.Unter dem Titel „Volkmar Haase – Zirkular“ stellten Ingrid Haa-se und Tochter Katja einige der in den Jahren 2003–2009 ent-standenen Modelle der 17 Skulpturen zum Zirkular-Thema vor. Die gezeigte Auswahl der Skulpturen zeigt alle verwendeten Materialien, Edelstahl, Bronze und ein speziell für diese zir-kulierenden Formen mit ihren engen Windungen entwickeltes System und Materialien für die Bronze-Gussmodelle.

Ingrid und Katja Haase sagen dazu: Die Titel geben Hinweise oder Hilfestellungen für den Betrachter, mal zur Gleichnishaf-tigkeit der Welt der Formen, wie bei „der Musik gewidmet“ oder

Bildhauer-Lebenswerk von Volkmar Haase

„der weite Weg zur Harmonie“, mal auf das Formale gerichtet z. B. „offene in sich geschlossene Form“, „zirkular – durch-dringend“ und „zirkulär – wachsend“. Und gaben Hilfe und Hinweise für die Betrachter.

Faszinierend auch die Acrylbilder und Zeichnungen in den Räumen, ebenso wie der weitläufige Skulpturenpark mit den Skulpturen, zumeist in der Wogeform geschaffen, die sein Lebenswerk bedeuteten.

Wie in jedem Jahr waren es viele Besucher, die diese Voll-kommenheit und Vielfalt betrachteten.

H.R.

Einladung zu den nächsten Treffen der Selbsthilfegruppe „leben lernen mit Depressionen“Jeden Dienstag um 16.30 Uhr

An der Kürassierkaserne (Pasewalk), Haupteingang 1. Stock, Raum 121Telefon: 03834/87602461, Herr Illner, Rückruf garantiert!

Jede, Jeder ist herzlich willkommen!

BuchtippZu der im vergangenen Monat im Amtsblatt vor-gestellten Publikation Das Ende des Zweiten Welt-krieges in der Randow-Uecker-Region im April 1945 heute nun einige Ergänzungen für die Orte des Amtsbereiches Brüs-sow:Der Hauptteil des Buches besteht aus diversen Er-innerungsberichten von Zeitzeugen über die krie-gerischen Ereignisse in der Randow-Region im April 1945. Diese Berich-te basieren auf den in den Jahren 2000 bis 2002 vom

Brüssower Bürger Erwin Kieselbach erfolgten Interviews von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in den Orten Menkin, Wollschow, Woddow, Bagemühl, Battin und auch

Brüssow im April 1945. Diese Orte waren im April 1945 Teile er damaligen Wotanstellung, der Randow-Verteidigungsfront (s. a. Kartenausschnitt). Hier tobten damals erbitterte Kämpfe mit hohen Verlusten auf beiden Seiten. Die Berichte über die Orte unterleiten sich jeweils in Verteidigungsmaßnahmen und Kampfhandlungen.Das Buch enthält auch als Beispiel für die Flucht der Bevölke-rung aus dem Kriegsgebiet den Bericht einer Familie aus Brüs-sow, die mit dem Treck der Mackenschen Domäne flüchtete. Im letzten Teil des Buches werden Berichte von Zeitzeugen über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung wiedergege-ben, und zwar der Erlebnisbericht einer Bürgerin aus Bage-mühl über die Zeit im Dorf nach der Rückkehr von der Flucht sowie Tagebuchaufzeichnungen einer Brüssower Bürgerin über die Zeit vom Mai bis Dezember 1945.Die Publikation ist in Brüssow im Heimatmuseum der Stadt sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhalten.

Kontakt zum Autor:Joachim Hartfiel, Telelfon: 03976/203711E-Mail: [email protected]

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Aus den Unternehmen

Anfang April haben sich die zwei jungen Frauen Julia Kischkel und Franziska Junghans mit einem Dienstleistungsservice rund um Texte und integriertem Verlag mit dem Namen Ka&Jott selbstständig gemacht. Die Entscheidung, den Standort dabei in die Heimat zu verlegen, fiel nicht schwer. Nach mehreren Jahren des Studiums in Cottbus und Tübingen war es an der Zeit, wieder in die Uckermark zurückzukehren, wo sie nun beruflich Fuß fassen möchten. Für Autoren, Unternehmen und Verlage bieten sie professio-nelle Textkorrekturen an, beraten bei Stil und Ausdruck und unterstützen Autoren, die ihr Buch unabhängig von einem Verlag selbst veröffentlichen möchten. Zu finden sind die zwei Jungunternehmerinnen in Prenzlau in der Brüssower Allee 91 oder im Internet unter www.ka-und-jott.de

Kontakt: Ka&JottBrüssower Allee 91, 17291 PrenzlauTel.: 03984/8308903, E-Mail: [email protected]

Junge Uni-Absolventen zieht es zum Gründen zurück in die Heimat

Bücher aus dem Schibri-Verlag

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Nr. 05/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19

Direkt am Marktplatz in Brüssow befindet sich die Seniorenbe-gegnungsstätte des DRK. Die Senioren in Brüssow sind sehr aktiv. Unter dem Motto „Gemeinsam statt einsam“ treffen sie sich jeden Dienstag und Donnerstag um 14.00 Uhr, um ihre Freizeit miteinander zu verbringen. Die Programmvielfalt reicht vom Erzählcafé und Blutdruckmessen über ein regelmäßiges Frühstücksbüfett (jeden ersten Mittwoch im Monat) bis hin zu gemeinsamen Ausflügen.

Frau Waldow bereitet die gemeinsamen Nachmittage vor, sie backt den Kuchen und deckt die Tische liebevoll ein, sie ist die „gute Seele“ des Hauses.Das Stöbern in der Kleiderstube, die sich direkt neben der Begegnungsstätte befindet, bereitet den Senioren ebenfalls große Freude.Haben Sie Fragen zum persönlichen Wohlbefinden, steht ih-nen eine qualifizierte Mitarbeiterin zur Verfügung.

Jeden 1. Mittwoch im Monat findet um 17.00 Uhr in der Be-gegnungsstätte eine Beratung für pflegende Angehörige statt und Sie erhalten Hilfe bei der Bewältigung aller Formalitäten und bei der Pflege.

Willkommen in der Begegnungsstätte des Deutschen Roten Kreuz in Brüssow

Besuchen Sie uns, wir freuen uns auf Sie!Natürlich können Sie auch telefonisch mit uns in Kontakt treten.Frau Ursula Wagner hilft Ihnen gern weiter (Häusliche Kran-kenpflege Prenzlau, Friedrichstraße 37, 17291 Prenzlau, Te-lefon: 03984/8720-33.

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehö-

renden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter

www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgRedaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757

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