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    Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken,Herbert Behrens, Steffen Bockhahn, Christine Buchholz, Annette Groth, UllaJelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Jens Petermann, Paul Schfer, Dr.Petra Sitte, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Wernerund der Fraktion DIE LINKE vom 13. Apri l 2012

    Betreff: Strategische Fernmeldeaufklrung durch Geheimdienste des Bun-des

    BT-Drucksache 17/9305

    Hier: Antwortteil zur Verffentlichung als Bundestags-Drucksache

    Vorbemerkung der Fragesteller

    Das Bundesamt fr Verfassungsschutz (BfV), der BND (BND) und der Militrische Abschirm-

    dienst (MAD) drfen den elektronischen Datenverkehr unter anderem im Rahmen der Terrorab-wehr durchforsten. hnliches gilt fr das Zollkriminalamt (ZKA), das auch entsprechende nach-richtendienstliche Befugnisse hat. Am 25. Februar 2012 berichtete die Bild-Zeitung unter Berufungauf zwei Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG), dass im Jahr2010 mehr als 37 Millionen E-Mails und Datenverbindungen von den deutschen Geheimdienstenberprft wurden, weil darin bestimmte Schlagwrter wie Bombe vorkamen. Damit htte sich dieZahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfnffacht. Nach PKG-Angaben ergaben die berwa-chungsmanahmen insgesamt nur in 213 Fllen verwertbare Hinweise fr die Geheimdienste.

    Das PKG schreibt in seinem Bericht gem 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschrnkungdes Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz G 10) ber die Durchfhrungsowie Art und Umfang der Manahmen nach den 3, 5, 7a und 8 dieses Gesetzes (Bundestags-

    drucksache 17/8639), dass 2010 die Behrden in E-Mail und anderen Kommunikationen nach rund16.400 Begriffen gesucht htten. Der grte Teil (rund 13.000) entfiel dabei auf den Bereich desWaffenhandels, dort wurden auch mit 25 Millionen die meisten Gesprche und Mail-Konversationen erfasst. Davon wurden letztlich jedoch nur 180 als nachrichtendienstlich relevanteingestuft; hierbei handelte es sich um 12 E-Mail-, 94 Fax- und 74 Sprachverkehre, heit es indem Bericht. Das PKG fhrt das Verhltnis zwischen Aufwand und Erfolg unter anderem auf dasSpamaufkommen zurck: Die zur Selektion unerlssliche Verwendung von inhaltlichen Suchbeg-riffen, bei denen es sich auch um gngige und mit dem aktuellen Zeitgeschehen einhergehendeBegriffe handeln kann, fhrt unweigerlich zu einem relativ hohen Spam-Anteil, da viele Spam-Mails solche Begriffe ebenfalls beinhalten knnen. Es liegt nahe, dass Wrter, Satzteile oder Pho-neme gleicher Bedeutung parallel in mehr als einer Sprache verwendet werden.

    Nach Angaben von PKG-Mitgliedern handle es sich bei der Manahme nicht um eine Rasterfahn-dung im Telekommunikationsverkehr bestimmter deutscher Brger in Deutschland, sondern umeine strategische berwachung der gebndelten Funkbertragung etwa ber asiatischen oder afri-kanischen Lndern. Deutsche drften hiervon kaum betroffen sein. Falls doch, gelte fr sie prinzi-

    piell der Schutz des Grundgesetzes mit der Pflicht zur sofortigen Datenlschung. ber die Zuls-sigkeit und Notwendigkeit der Anordnung einschlielich der Verwendung von Suchbegriffen ent-schieden die im PKG vertretenen unabhngigen Fachleute (vgl. heise.de vom 27. Februar 2012).

    Das PKG schreibt in seinem Bericht Strategische Kontrolle bedeutet, dass nicht der Post- undFernmeldeverkehr einer bestimmten Person, sondern Telekommunikationsbeziehungen, soweit einegebndelte bertragung erfolgt, nach Magabe einer Quote insgesamt berwacht werden. Auseiner groen Menge verschiedenster Gesprchsverbindungen werden mit Hilfe von Suchbegriffeneinzelne erfasst und ausgewertet. Nach Ansicht der Fragesteller/innen und Angaben von Expertenmssen die Geheimdienste jedoch, wenn sie bestimmte Suchbegriffe in Emails finden wollen, jedeEmail filtern. Technisch bedient man sich hierbei einer Parsing genannten Syntaxanalyse.

    Vorbemerkung der Bundesregierung

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    Strategische Fernmeldeaufklrung dient der Aufklrung einzelner Gefahrenbereiche, indem unterbestimmten Voraussetzungen gebndelt bertragene internationale Telekommunikationsverkehreerfasst werden knnen. Nach dem Gesetz zur Beschrnkung des Brief-, Post- und Fernmeldege-heimnisses (Artikel 10-Gesetz G10) ist dieser Aufklrungsansatz ausschlielich dem BND vor-

    behalten (vgl. Abschnitt 3 des G10). Smtliche Antworten, ausgenommen diejenigen zu den Fragen9c/d, 15 und 17, beziehen sich demnach ausschlielich auf die strategische Fernmeldeaufklrung

    des BND im Geltungsbereich des G10.

    1. Inwieweit werden neben dem Internetverkehr, Emails, Faxverbindungen, Webforen undSprachverkehre durch deutsche Geheimdienste weitere Kommunikationskanle im Rahmender strategischen Fernmeldeaufklrung ausgespht?

    a)Auf welche Art und Weise wurden die 12 E-Mail-, 94 Fax- und 74 Sprachverkehre imBereich Proliferation und konventionelle Rstung sowie die 7 Metadatenerfassun-gen, 17 Webforenerfassungen und 5 Sprachverkehre im Bereich Internationaler Ter-rorismus erhoben (Bundestagsdrucksache 17/8639)?

    b)Was ist mit der Metadatenerfassung gemeint, und auf welche Art und Weise wird diesevorgenommen?

    c)Welche weiteren sechs Kommunikationsverkehre wurden im Gefahrenbereich IllegaleSchleusung neben ausspionierten E-Mails erfasst?

    Zu 1.a) und b)Einzelheiten zu den technischen Fhigkeiten des BND knnen in diesem Zusammenhang nichtffentlich dargestellt werden, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatli-che Akteure Rckschlsse auf den Modus Operandi, die Fhigkeiten und Methoden der Behrdeziehen und so eine Erfassung vermeiden knnten. Bei der Beantwortung findet u.a. entsprechendesoperatives Vorgehen Erwhnung. Im Ergebnis knnte dies fr die Funktionsfhigkeit der Sicher-heitsbehrde und mithin fr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schdlich sein oderaber die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefhrden. Gleichwohl wird die Bundesregie-rung nach grndlicher Abwgung dem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtig-ter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.

    Die Informationen werden als Geheim und VS Vertraulich eingestuft und dem DeutschenBundestag zur Einsichtnahme bermittelt.1

    c)Im Jahr 2010 wurden fr den Gefahrenbereich Illegale Schleusung neben E-Mails Sprachverkehreerfasst.

    2. Nach welchem technischen Verfahren werden die Kommunikationsverkehre durchforstet?a)Trifft es zu, dass BND, MAD und das BfV sowie das ZKA hierfr Software der Firmen Tro-

    vicor, Utimaco, Ipoque oder ATIS Uher einsetzen und falls ja, um welche konkreten An-wendungen handelt es sich?

    b)Wenn nicht, von welchen Firmen oder welcher Firma stammt die eingesetzte Software?c)Handelt es sich dabei um ein Parsing, Tagging, Stringvergleich oder anderer Verfahren

    der Zuordnung von Wortklassen?

    d)Wie viele Mitarbeiter sind jeweils mit der Durchfhrung dieser Manahme betraut?

    1Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Ma-gabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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    Zu 2.Einzelheiten zu den technischen Fhigkeiten des BND sowie der Zahl der eingesetzten Mitarbeiterknnen in diesem Zusammenhang nicht ffentlich dargestellt werden, da aus ihrem Bekanntwerdensowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rckschlsse auf den Modus Operandi, die F-higkeiten und Methoden der Behrde ziehen knnten. Bei der Beantwortung der hiesigen Fragewird auf entsprechende Fhigkeiten, Methoden sowie auf Kapazitten der strategischen Fernmelde-

    aufklrung eingegangen. Es steht zu befrchten, dass eine offene Beantwortung entsprechendenAkteuren die Mglichkeit erffnen wrde, eine Erfassung zu vermeiden. Im Ergebnis knnte diesfr die Funktionsfhigkeit der Sicherheitsbehrde und mithin fr die Interessen der BundesrepublikDeutschland schdlich sein. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach grndlicher Abwgungdem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressennachkommen.

    Die Informationen werden als VS Vertraulich eingestuft und dem Deutschen Bundestag zurEinsichtnahme bermittelt.2

    3. Ist die eingesetzte Technik auch in der Lage, verschlsselte Kommunikation (etwa per SSHoder PGP) zumindest teilweise zu entschlsseln und/oder auszuwerten?

    Zu 3.Ja, die eingesetzte Technik ist grundstzlich hierzu in der Lage, je nach Art und Qualitt der Ver-schlsselung.

    4. Wie hoch sind die Kosten fr die Kommunikationsberwachung im Rahmen der strategi-schen Fernmeldeaufklrung? Bitte auflisten nach

    - Kosten fr die Anschaffung der technischen Ausrstung,

    - den laufenden Kosten fr die technische Ausrstung,

    - den Personalkosten

    - und sonstigen Kosten?

    Zu 4.Eine Auflistung der konkreten Kosten fr die Kommunikationsberwachung im Rahmen der stra-tegischen Fernmeldeaufklrung kann Rckschlsse auf die technischen Fhigkeiten sowie auf dasAufklrungspotential des BND zulassen. Aus diesem Grund muss ausnahmsweise der parlamenta-rische Auskunftsanspruch vor dem Geheimhaltungsinteresse des BND insoweit zurcktreten als dienachstehende Antwort mit einem Verschlusssachengrad Geheim eingestuft und zur Auslage inder Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bestimmt wird.

    5. Auf welche Art und Weise werden die Stichproben der strategischen Fernmeldeaufkl-rung bestimmt?

    a)Was ist mit der Magabe einer Quote gemeint, nach der Gesprchsverbindungen lautBundestagsdrucksache 17/8639 ausgespht werden?

    b)Nach welchen Kriterien werden die Rasterungen gem dieser Quote vorgenommen?Zu 5. insgesamtDer Bundesregierung ist im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklrung der Begriff Stichpro-

    ben nicht bekannt. Der in Bundestagsdrucksache 17/8639 verwendete Begriff der Quote beziehtsich auf die in 10 Abs. 4 S. 3, 4 G10 gesetzlich vorgegebene Kapazittsbegrenzung. Danach darfin den Fllen strategischer Beschrnkungen nach 5 G10 hchstens 20 % der auf den angeordne-ten bertragungswegen insgesamt zur Verfgung stehenden bertragungskapazitt berwacht

    werden. Hierzu fordert der BND gem 2 Abs. 1 S. 3 G10 in Frage kommende Telekommunika-2Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Ma-gabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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    tionsdienstleister auf, an bergabepunkten gem 27 TKV eine vollstndige Kopie der Tele-kommunikationen bereitzustellen, die in den angeordneten bertragungswegen vermittelt wird.Innerhalb dieser Quote werden durch Abfolge festgelegter Bearbeitungsschritte und anhand derebenfalls antragsgem angeordneten Suchbegriffsprofile bzw. Filterkriterien meldungswrdigeErgebnisse aus dem erfassten Kommunikationsaufkommen selektiert.

    6. Wie wurden die 16.400 Begriffe, nach denen die Kommunikation durchforstet wird, be-stimmt?

    a)Welche Abteilung ist hierfr jeweils zustndig?b)Auf welche weiteren Analysen welcher weiteren Behrden oder Institutionen wird dabei

    zurckgegriffen?

    Zu 6 und 6a)Die zur Beantragung vorgeschlagenen Suchbegriffe werden durch die zustndigen auswertendenAbteilungen LA, LB, TE und TW des BND anhand am Aufklrungsprofil orientierter, fachlicherund technischer Erwgungen unter Bercksichtigung der gesetzlichen Vorgaben festgestellt. Die

    Anordnung erfolgt durch das Bundesministerium des Innern nach Magabe der 9, 10 G10 mitZustimmung der G10-Kommission, 15 Abs. 5, 6 G10.

    b)Einzelheiten zur Frage knnen in diesem Zusammenhang nicht ffentlich dargestellt werden, daaus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure wiederum Rck-schlsse auf den Modus Operandi, die Fhigkeiten, Methoden und hier auch zu mglichen Koope-rationsverhltnissen der Behrden ziehen knnten. Im Ergebnis knnte dies fr die Funktionsf-higkeit der Sicherheitsbehrden und mithin fr die Interessen der Bundesrepublik Deutschlandschdlich sein. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach grndlicher Abwgung dem Informati-onsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.

    Die Informationen werden als VS Vertraulich eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur

    Einsichtnahme bermittelt.3

    7. Wie viele TK-Verkehre werden / wurden tatschlich gefiltert, um auf die angegebenen Zahlenzu kommen (Bitte aufschlsseln nach Emails, Fax und Sprachverkehre)?

    Sofern keine Angabe zur konkreten Zahl mglich sein soll, in welcher Grenordnung bewegtsich die Zahl?

    Zu 7.Der Anteil der mittels Suchbegriffen auf den angeordneten bertragungswegen zu berwachendenbertragunskapazitt ( 10 Abs. 4 S. 3 G10) liegt als Rohdatenstrom vor, nicht aber in Form ein-zelner Verkehre. Aus diesem qualifizierten sich im Jahr 2010 ca. 37 Mio. Emails anhand der Such-

    begriffe. Diese wurden einer anschlieenden SPAM-Filterung zugefhrt. Die Grenordnung vari-iert abhngig von bertragungstechnischen Gegebenheiten und jeweils angeordnetem Suchbeg-riffsprofil. Bei den erfassten E-Mailverkehren lag der Anteil an SPAM bei etwa 90%.

    Einzelheiten im brigen knnen in diesem Zusammenhang nicht ffentlich dargestellt werden. Ausihrem Bekanntwerden knnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure wiederum Rck-schlsse auf die Fhigkeiten und Methoden der Behrde ziehen. Im Ergebnis wrde dadurch dieFunktionsfhigkeit der Sicherheitsbehrde und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch-land beeintrchtigt. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach grndlicher Abwgung dem Infor-mationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.

    Die Informationen werden als Geheim eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsicht-

    nahme bermittelt.

    3Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Ma-gabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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    Die Informationen werden als Geheim eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsicht-nahme bermittelt.4

    c)Die Bundesregierung versteht unter Webblog ein ffentliches Forum, dessen Inhalte nicht als Indi-

    vidualkommunikation zu qualifizieren sind.d)Eine Differenzierung zwischen innerdeutscher und anderer Kommunikation erbrigt sich. Aufdie Antwort zu 9c) wird insoweit verwiesen.

    e)Die Filterung und Selektion des BND zu Zwecken der strategischen Fernmeldeaufklrung richtetsich primr nach objektiven und ggf. konkret zuordenbaren Telekommunikationsmerkmalen gem 5 Abs. 2 G10.

    10.Inwieweit wird unterschieden, ob ein Kommunikationsverkehr fr die weitere Beobachtungoder Strafverfolgung relevant ist?

    a)Werden auch firmeninterne Kommunikationsverkehre berwacht, indem etwa Mails zwi-schen gleichen Domains ausgespht werden?

    b)Inwieweit wird sichergestellt, dass Abgeordnete, Rechtsanwlt/innen, Journalist/innen oderDiplomaten von den Spionagemanahmen ausgeschlossen werden?

    Zu 10.In einem mehrstufigen Bewertungsverfahren wird nach Abschluss des automatisierten Selektions-und Filterungsprozess durch die fachlich zustndigen Auswerter die Relevanz der Kommunikati-onsverkehre geprft. Anschlieend wird gesondert geprft, ob eine bermittlung gem 7, 7a, 8G10 in Betracht kommt.

    a)Im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklrung, die nur auf angeordneten bertragungswegenansetzt, gelten fr firmeninterne Kommunikationsverkehre keine gesonderten Regelungen, 10Abs. 4 Satz 2 G10.

    b)Sofern im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklrung nach Abschnitt 3 des G10 Anhaltspunk-te dafr bestehen, dass Angehrige des entsprechend geschtzten Personenkreises als Teilnehmererfasst werden, wird durch zustzliche Recherchemanahmen abgeklrt, ob ein materiell vergleich-

    barer Fall zu 3b G10 vorliegt und die Erfassung gegebenenfalls rckstandslos gelscht.

    11.Auf welche Art und Weise und wie lange wurden bzw. werden die Kommunikationsverkehrefr die Auswertung gespeichert oder kurzzeitig vorgehalten?a)Auf welche Art und Weise werden gefundene Treffer weiter bearbeitet?b)Wo werden vermeintliche Treffer, also Kommunikationsverkehre mit verdchtigem

    Vokabular weiter gespeichert und wer hat darauf Zugriff?

    c)Wie lange bleiben die TK-Verkehre bei diesem Prozess (ggf.auch nur in einem temporrenSpeicher) gespeichert (Bitte aufschlsseln nach Emails, Fax und Sprachverkehre)?

    d)Wie ist der Umgang mit nicht relevanten, aber erfassten TK-Daten?e)Wie viele der erfassten TK-Verkehre waren unbrauchbar auf Grund von Spam?

    4Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Ma-gabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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    Zu 11.Der Anteil der mittels Suchbegriffen auf den angeordneten bertragunsgswegen zu berwachendenbertragunsgskapazitt ( 10 Abs. 4 S. 3 G10) wird als Datenmenge nicht gespeichert. Eine Spei-cherung erfolgt erst nach dem Suchdurchlauf.

    a)

    Als Treffer werden G10-Nachrichten mit angeordnetem Suchbegriff verstanden. Ist ein angeordne-ter Suchbegriff in einer Kommunikation enthalten, wird die entsprechende Nachricht durch denhierzu besonders ermchtigten Bearbeiter erstmals auf nachrichtendienstliche Relevanz geprft.Bei festgestellter Relevanz wird die Meldung einer nochmaligen berprfung sowie einer zweitenRelevanzprfung durch den fachlich zustndigen Auswertebereich zugefhrt. Es werden nur Tref-fer bearbeitet.

    b) und c)Einzelheiten zu den Fragen knnen in diesem Zusammenhang nicht ffentlich dargestellt werden,da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure wiederum Rck-schlsse auf Verfahren, Methoden und Fhigkeiten der Behrde ziehen und Verdeckungsmglich-keiten ableiten knnten. Im Ergebnis knnte dies fr die Funktionsfhigkeit der Sicherheitsbehrde

    und mithin fr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schdlich sein. Gleichwohl wird dieBundesregierung nach grndlicher Abwgung dem Informationsrecht des Parlaments unter Wah-rung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.

    Die Informationen werden als VS Vertraulich eingestuft und dem Deutschen Bundestag zurEinsichtnahme bermittelt.5

    d)Sofern keine Relevanz festgestellt wird, erfolgt eine unverzgliche und rckstandslose Lschung.

    e)Im Jahr 2010 lag der Anteil an SPAM bei den erfassten E-Mailverkehren bei etwa 90 %.

    12.Inwieweit werden Kommunikationsverkehre auch durch die Auswertung gesprochener Wrterausgespht?

    a)Werden Worte bzw. Satzteile oder Phoneme gleicher Bedeutung parallel in mehr als einerSprache als Suchbegriff verwendet?

    b)Welche Abteilungen bei BND, MAD und BfV sind zustndig fr die Entwicklung von Sys-temen zur Spracherkennung?

    Zu 12.Teile der Antwort zu Frage 12 knnen in diesem Zusammenhang nicht ffentlich dargestellt wer-den, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rckschlsse

    auf den Modus Operandi, die Fhigkeiten und Methoden der Behrde ziehen und ihr Verhaltenentsprechend ausrichten knnten. Im Ergebnis wrde dadurch die Funktionsfhigkeit der Sicher-heitsbehrde und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeintrchtigt. Gleichwohlwird die Bundesregierung nach grndlicher Abwgung dem Informationsrecht des Parlaments un-ter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen.

    Die Informationen werden als Geheim eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsicht-nahme bermittelt.

    a)Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.

    b)5Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Ma-gabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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    Abteilung TK des BND wre zustndig.

    13.Worauf sttzt die Bundesregierung die Behauptung, der Anstieg der berwachten Kommuni-kationsverkehre sei dem steigenden Versand von Spam-Mails geschuldet, obschon dieser im

    fraglichen Zeitraum laut anderen Statistiken eher zurckgegangen war?

    Zu 13.Die Aussage ergibt sich aus den tatschlichen Ergebnissen der strategischen Fernmeldeaufklrung.

    14.In wie vielen Fllen waren die erlangten Erkenntnisse ermittlungsrelevant oder trugen we-sentlich zur Aufklrung oder Abwehr schwerer Straftaten bei?

    a)Sofern hierzu keine Statistiken mitgeteilt werden knnen, in welcher Grenordnung bewe-gen sich etwaige positive Ergebnisse?

    b)Wie verteilten sich die gefundenen Treffer auf die Kriminalittsphnomene BewaffneterAngriff auf die Bundesrepublik Deutschland, Begehung internationaler terroristischer

    Anschlge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, InternationaleVerbreitung von Kriegswaffen, Unbefugte gewerbs- oder bandenmig organisierteVerbringung von Betubungsmitteln, Beeintrchtigung der Geldwertstabilitt im Eu-ro-Whrungsraum durch im Ausland begangene Geldflschungen, International orga-nisierte Geldwsche, Gewerbsmig oder bandenmig organisiertes Einschleusenvon auslndischen Personen?

    Zu 14.Es gibt Flle, in denen die erlangten Erkenntnisse sich nach bermittlung gem 7 Abs. 4 G10als ermittlungsrelevant erwiesen haben oder wesentlich zur Aufklrung oder Abwehr schwererStraftaten beigetragen haben. Statistiken sind hierzu nicht vorhanden.

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die grundstzlich anders geartete Zielrichtung vonManahmen der strategischen Fernmeldeaufklrung und Mitteln der Erkenntnisgewinnung imStrafverfahren. Zweck der strategischen Fernmeldeaufklrung ist die Auslandsaufklrung im Hin-

    blick auf bestimmte auen- und sicherheitspolitisch relevante Gefahrenlagen (BVerfG, NJW 2000,S. 55ff., 63). Dem nachrichtendienstlichen Trennungsgebot entsprechend zielt sie nicht auf dieErmittlung eines konkreten Sachverhalts innerhalb des Gefges der Verfahrensregeln des Strafpro-zessrechts. Die bermittlungsvorschriften der 7, 7a und 8 Abs. 6 G10 sind Ausdruck diesesTrennungsgebots sowie Beleg der mangelnden Eignung strafprozessualer Statistiken zur Feststel-lung der Sinnhaftigkeit der gefahrenbereichsbezogenen Vorschriften der 5 ff. G10.

    15.Durch welche weiteren Manahmen nehmen BND, MAD und BfV ihre gesetzlichen Aufgabenzur berwachung des Telekommunikationsverkehrs wahr?

    Zu 15.BfV, MAD und BND knnen entsprechend dem Abschnitt 2 des Gesetzes zur Beschrnkung desBrief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10) nur in Einzelfllen Beschrnkungen zur Telekom-munikationsberwachung beantragen. Daneben knnen auch Manahmen nach 8a BVerfSchG(ggf. in Verbindung mit 4 MADG und 2a BNDG) zur Erlangung von Telekommunikationsver-kehrsdaten (keine Inhaltsdaten) im Einzelfall beantragt werden.

    Der BND ist gem 1 Abs. 2 S. 1 BNDG mit der Gewinnung von Erkenntnissen ber das Aus-land, die von auen- und sicherheitspolitischer Bedeitungs sind, beauftragt. Hierzu setzt er auch dasMittel der strategischen Fernmeldeaufklrung im Ausland sowie informationstechnische Operatio-nen ein.

    16.An welchem Ort stehen die vom BND genutzten Informationssysteme bzw. die zur strategi-schen Fernmeldeaufklrung genutzte Hardware?

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    a)Inwieweit greifen Bundesbehrden zur berwachung von Telekommunikation auf den Ver-kehr ber den Frankfurter Netzknoten DE-CIX zu?

    b)Inwieweit arbeiten Bundesbehrden zur strategischen Fernmeldeaufklrung auch mitden kommerziellen Telekommunikationsprovidern zusammen?

    Zu 16.Einzelheiten zu den technischen Fhigkeiten des BND knnen in diesem Zusammenhang nichtffentlich dargestellt werden. Es wird wiederum auf Fhigkeiten, Methoden und Verfahren derstrategischen Fernmeldeaufklrung eingegangen. Gleichzeitig werden operative Details beschrie-

    ben, deren Offenlegung negative Folgen fr den BND haben knnte. Im Ergebnis wrde dadurchdie Funktionsfhigkeit der Sicherheitsbehrde und mithin die Sicherheit der BundesrepublikDeutschland beeintrchtigt. Gleichwohl wird die Bundesregierung nach grndlicher Abwgungdem Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressennachkommen.

    Die Informationen werden als Geheim eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsicht-nahme bermittelt.6

    17.Inwieweit wird fr die berwachung von internationalen Telekommunikationsverbindungenauf die Verbindungsstellen zum Ausland (die sogenannte Auslandskopfberwachung) zu-gegriffen?

    a)Wie viele Auslandskpfe werden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Regulie-rungsbehrde fr Telekommunikation und Post von welchen Netzbetreibern betrieben?

    Zu 17.Die Verpflichtung der Netzbetreiber technische Vorrichtungen zur Durchfhrung einer Auslands-kopfberwachung (AK) vorzuhalten, ergibt sich aus 4 Abs. 2 Telekommunikations-berwachungsverordnung (TKV). Eine AK steht grundstzlich in allen Fllen zur Verfgung,in denen eine entsprechende Beschrnkungsmanahme angeordnet wurde. Im brigen wird auf die

    Beantwortung der Frage 16 verwiesen.a)

    Derzeit sind der Bundesnetzagentur folgende Unternehmen als Betreiber von sog. Auslandskpfenbekannt: BT Germany, Cable & Wireless, Colt Telecom GmbH, EPlus, M-net GmbH, TelefonicaGermany GmbH, Telekom Deutschland GmbH, TeliaSonera International GmbH, VerizonDeutschland GmbH und Vodafone D2 GmbH.

    Die Anzahl der jeweils betriebenen Auslandskpfe ist hingegen nicht bekannt, da sie fr die Frageder Verpflichtung nicht relevant und daher auch nicht Gegenstand der nach 110 Absatz 1 Satz 1

    Nummer 3 TKG und 19 TKV bei der Bundesnetzagentur einzureichenden Unterlagen ist.

    18.Gilt das Briefgeheimnis aus Sicht der Bundesregierung auch fr elektronische Kommunikati-on?

    a)Falls ja, wie wird dann die vorsorgliche Spionage elektronischer Kommunikation ge-genber herkmmlichem Briefverkehr abgegrenzt, der ja nicht anlasslos ausgeforschtwird?

    Zu 18.Nein, elektronische Kommunikation unterliegt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, nicht aberdem Briefgeheimnis. Beide Grundrechte werden von Art. 10 Abs. 1 GG geschtzt.

    19.Welches sind die im PKG vertretenen unabhngigen Fachleute?6Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Ma-gabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

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    a)Wer benennt diese Fachleute?b)Auf welcher Grundlage wurden diese Fachleute ausgewhlt?

    Zu 19.Das Verfahren zur Auswahl seiner Mitglieder und die Zusammensetzung des ParlamentarischenKontrollgremiums ist im Gesetz ber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Ttig-

    keit des Bundes - Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) festgelegt.

    20.Kann die Bundesregierung anhand ausgewhlter Treffer illustrieren, ob es sich bei derstrategischen Fernmeldeaufklrung tatschlich um ein sinnvolles Instrument zur Feststel-lung schwerer Straftaten handelt?

    Zu 20.Unter den Voraussetzungen des 7 Abs. 4 G10 hat der BND personenbezogene Daten, die er imRahmen von G10-Beschrnkungsmanahmen erlangen konnte, bermittelt. Damit hat er unter Be-rcksichtigung des in den bermittlungsvorschriften verkrperten Trennungsgebots zur Abwehroder Aufklrung schwerer Straftaten einen Beitrag geleistet. Im brigen wird auf die Ausfhrun-

    gen zu Frage 14 verwiesen.Der Aufklrungsansatz wird insbesondere zur Gefahrenbereichsaufklrung im Sinne von 5 Abs. 1S. 3 G10 als notwendig und sinnvoll erachtet.