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BTR RC-StB 14 Dipl.-Ing. Thomas Plehm Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau, Bauwerkserhaltung Veranlassung / inhaltliche Schwerpunkte

BTR RC-StB 14 - mil.brandenburg.de RC-StB 14 Überblick.pdf · Chronologie der Einführung BTR RC-StB 14 05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14 September 2014

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BTR RC-StB 14

Dipl.-Ing. Thomas Plehm

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Dezernat Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau,

Bauwerkserhaltung

Veranlassung / inhaltliche Schwerpunkte

Chronologie der Einführung BTR RC-StB 14

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

September 2014 Einleitung des Notifizierungsverfahren bei der EU unter Nummer 2014/0452/D

16.12.2014 Ende der Stillhaltefrist

bis Juli 2014 inhaltliche Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz

August 2014 Mitzeichnung von

Ministerium für ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Landwirtschaft (MLUL)

und

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

20.01.2015 Runderlass Nr. 1/2015 des MIL gemeinsam mit MLUL (Abl. Nr.4 vom 04.02.2015)

BTR RC-StB 04 Einführung mit RE 10/2005 vom 13.05.2005

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Brandenburgische Technische Richtlinien

für Recycling-Baustoffe im Straßenbau

(BTR RC-StB)

Ausgabe 2014

Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums

für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

des Landes Brandenburg

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Überarbeitungen von

bautechnischer Regelungen

Veränderungen von Regelungen

des Umweltschutzes

TL Gestein-StB 04/07

TL / ZTV SoB-StB 04/07

TL G SoB-StB 04/07

TL BuB E-StB 09

TL AG-StB 09

TL / ZTV Asphalt-StB 07/13

TL / ZTV Beton-StB 07

RStO 12

LAGA TR Boden (2004)

div. Erlasse der brandenburg.

Umweltbehörden

BbgAbfBodG (2010)

KrWG (2012)

Vollzugshinweise zur Zuordnung von

Abfällen zu den Abfallarten eines

Spiegeleintrages in die AVV (2012)

strengere Grenze zur Gefährlichkeit:

kein Wiedereinbau von pechhaltigen

Ausbaustoffen mit PAK > 100 mg/kg

(RE 08/2012)

aufgrund von Schadenshäufungen

Beschränkung sulfathaltiger Anteile

aus Gips, Anhydrit

(RE 27/2010)

Überarbeitsbedarf für BTR RC-StB 04

Geltungsbereich

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

BTR RC-StB gelten für:

- Bundesfernstraßen,

- Landesstraßen,

- Kreisstraßen und

- Gemeindestraßen i.S.d. Brandenburgischen Straßengesetzes

BTR RC-StB regeln den Umgang mit:

- mineralischen Recycling-Baustoffen,

- Bodenmaterialien,

- Gleisschotter,

- den konkret aufgeführten Schlacken bzw. Aschen,

- Ausbauasphalt und

- pechhaltigen Ausbaustoffen.

BTR RC-StB regeln nicht:

- Geländenivellierungen

- Verfüllen von Senken u. ä.

- Verwertung von Oberboden

Gliederung

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

BTR RC-StB 14

Abfalleinstufung / Abfallrechtliche

Zuordnung (Tabelle 1)

Registerpflichten

gefährlich / nicht gefährlich

nach Anhang A 4

Einstufung zur Verwertung (Tabelle 2)

Ausgangsmaterial für RC-Baustoffe

Bautechnische Anforderungen an die RC-Baustoffe

Bezug zu jeweiliger TL mit Ergänzungen

Güteüberwachung

Umweltrelevante Anforderungen

an den Einbau (Einbauklassen)

Bautechnische Anforderungen

an die eingebauten Schichten

Bezug zur jeweiligen ZTV mit Ergänzungen

Eignungsbeurteilung

Nachweis- und Andienpflichten

Gliederung der Anlagen

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Anhang A – Umweltrelevante Merkmale

- A 1: Z - Werte Materialgruppe Boden

- A 2: Z - Werte Materialgruppe Bauschutt

- A 3: Z - Werte Materialgruppe Schlacken/Aschen

- A 4: Schwellenwerte für Abfälle Boden und Bauschutt

- A 5: Verwertungsklassen u. Schwellenwerte f. Ausbauasph. u. pechh. Ausbaust.

- A 5a: umweltrel. Anforderungswerte an pechh. Verfestigungen

Anhang C – Abfallrechtliche Nachweise und Dokumentationen

Anhang B – Probenahme, Analyse und Prüfverfahren

Anhang D – Güteprüfung und Überwachung

Anhang E – Gesetze, Rechtsverordnungen und Regelwerke

Begriffsbestimmungen

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

neu „Bodenmaterial“

ist ein Baustoff zur Herstellung von technischen Bauwerken im Straßenbau.

umfasst

• Material von natürlichen Böden aus Gewinnungsstätten,

• Seitenentnahmen oder

• anderen Baumaßnahmen.

wichtig „Technische Bauwerke“

• mit dem Boden verbundene Bauwerke

• aus Materialgruppen i.S.d. Richtlinie hergestellt

• besitzt technische Funktion (z. B. Straßen, Wege , Verkehrs- Industrie-,

Gewerbeflächen)

• Umfasst Ober- und Unterbau von Straßen, einschließlich begleitender

Erdbauwerke

Begriffsbestimmungen

Bodenmaterial

• Fremdbestandteile ≤ 10 Vol.-%

Bodenmaterial mit Fremdbestandteilen

• Fremdbestandteile >10 Vol.-%, < 50 M.-%

• Asphaltgranulat ≤ 10 M.-% (kein pechhaltiges Material)

• nichtmineralische Stoffe < 0,2 M.-%

Rezyklierte Baustoffe nach TL BuB E-StB

• Fremdbestandteile ≥ 50 M .-%

• Asphaltgranulat ≤ 10 M.-% (kein pechhaltiges Material)

• nichtmineralische Stoffe < 0,2 M.-%

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Güteüberwachung

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Güteüberwachung von Bodenmaterial

besteht aus

• Umfang und Häufigkeit nach TL BuB E-StB 09

• Eigenüberwachung der Herstellers (WPK)

• Fremdüberwachung durch eine RAP Stra Prüfstelle

Güteüberwachung von RC-Baustoffen

für Schotter- od. Frostschutzschichten

besteht aus

• Eigenüberwachung der Herstellers (WPK)

• Fremdüberwachung durch eine RAP Stra Prüfstelle

• Umfang und Häufigkeit nach BTR RC-StB 14, Anlage D 1

Fremdüberwachung

Güteüberwachung für mineralische RC-Baustoffe nach BTR RC-StB Fremdüberwachungsbericht

Prüfdatum: Prüfzeitraum:

Firma:

Lieferwerk:

Ansprechpartner:

Werkleiter:

Tel.: Fax:

Tel.: Fax:

1. Eigenüberwachung

Die bautechnischen Untersuchungen werden durchgeführt:

- im Labor des Werkes Name des Laboranten:

ja/nein

- von Prüfstelle Name der Prüfstelle:

ja/nein

- Lieferscheine mit allen Angaben gemäß BTR RC-StB ja/nein

2. Ergebnisse der Eigenüberwachung

- liegen im Lieferwerk vor ja/nein

- Abweichungen werden dokumentiert ja/nein

Monat/Jahr Materialbe-zeichnung

Soll Proben-anzahl

Ist Proben-anzahl

Materialbe-zeichnung

Soll Proben-anzahl

Ist Proben-anzahl

3. Bemerkungen:

Ort, Datum

Für das Werk

Für die Prüfstelle

• gleiche Prüfhäufigkeit für alle

Prüfungen 3 x jährlich

(alle 4 Monate)

• Fremdüberwachungsbericht von

RC-Baustoffen

Formblatt wird bei jeder Fremdüberwachung

vom Fremdüberwacher gemeinsam mit dem

Hersteller ausgefüllt, unterzeichnet und mit

den Prüfberichten dem LS zur Verfügung

gestellt.

Änderungen bei der

Fremdüberwachung

von RC-Baustoffen

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Eignungsbeurteilung

________________________________

Adresse Hersteller _______________________________ (Anschrift der Firma )

Prüfstelle

Adresse der RAP Stra anerkannten Prüfstelle 1.Ausfertigung für die Firma

2.Ausfertigung für die Prüfstelle

3.Ausfertigung für den LS

Eignungsbeurteilung aufgrund der 1/2-,2-jährlichen

Fremdüberwachung

nach BTR RC StB 14

Prüfzeugnis Nummer:..................................vom: Datum über die Untersuchung der Korngruppen:........................

Probenahme durch: Name des Probenehmers......................am: Datum

Antrgsteller: Firmenname

Hersteller.....................................

Werk: Ort des Werkes......................Mineralstoff: Bauabbruchrecy-

cling Ohne Angabe der Nummer im grau unterlegten Feld ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

unter Nr.: R-D-….. beurteilt und als geeignet befunden.

Bezeichnung

Korngruppen (mm) auf Grundlage der

BTR RC-StB 04

Verwendungszweck

Mineral-

stoffgem.

0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0

FSS Z 1.1

Mineral-

stoffgem.

0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0

STS Z 1.1

Bemerkungen:

Ändern sich Art oder Eigenschaften der Ausgangsmateria-lien ist eine erneute Prüfung einschließlich der umweltrelevanten Parameter auch zwischenzeitlich nachzuweisen. In Wasserschutzgebieten gelten die RiStWag in Verbindung mit den LAGA TR. In Brandenburg gelten für die Herstellung von Straßenbaustoffen aus RC-Baustoffen die BTR RC-StB 14.

Die Eignungsbeurteilung

vom: Datum

wird hiermit aufgehoben.

Diese Beurteilung verliert ihre Gültigkeit

am: Datum Zwischenzeitliche Änderungen bleiben

vorbehalten.

Im Auftrag

Datum

L A N D B R A N D E N B U R G

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

Nach Prüfung der Unterlagen wird

Eignungsbeurteilung mit Gültigkeitsdauer und

Verwendungszweck erstellt.

Gültigkeit ab Probenahmedatum für

• Bodenmaterial 4 Monate (3+1)

• RC-Baustoffe 6 Monate (4+2)

• Industrielle Nebenprodukte 8 Monate (6+2)

Die Originale der Eignungsbeurteilung werden

Fremdüberwacher und Hersteller zugesandt.

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

Listenführung

Bekanntmachung der güteüberwachten Hersteller

• wird monatlich

aktualisiert

• gilt auch für Hersteller

aus anderen

Bundesländern, die ihre

RC-Baustoffe nach

Brandenburg liefern

möchten

• auch für Hersteller von

natürlichen

Gesteinskörnungen und

deren Gemischen

05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14

für

RC-Baustoffe,

industrielle Nebenprodukte,

Bodenmaterialien und

natürliche Gesteinskörnungen

bzw. Baustoffgemische

für

Ausbauasphalt,

pechhaltige Straßenausbaustoffe

und Abfallmanagement

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