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Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau - 5. März 2015 - Potsdam Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Informationsveranstaltung Ressourceneffizienz im Straßenbau Aktualisierung der Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14) 5. März 2015 in Potsdam

Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau · Die BTR RC-StB regeln in der Einbauklasse 1 nur den Einbau bei ungünstigen hydrogeologischen Standortbedingungen (Einhaltung der Zuordnungswerte

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Prof. Dr. Rüdiger Schultz-Sternberg Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau - 5. März 2015 - Potsdam

Umweltrelevante Anforderungen an den Einbau

Prof. Dr. Rüdiger Schultz-SternbergLandesamt für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz

Informationsveranstaltung Ressourceneffizienz im StraßenbauAktualisierung der Brandenburgischen Technischen Richtlinien

für Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14)5. März 2015 in Potsdam

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Umweltrelevante Anforderungen für den Einbau

7 Einbau7.1 Umweltrelevante Anforderungen für den Einbau

Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling -Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) Ausgabe 2014

• Einbauklassen• Straßenunterbau und begleitende Erdbaumaßnahmen• Straßenoberbau• Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch

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Einbauklassen

Einbauklasse 0Uneingeschränkter Einbau

Einbauklasse 1Eingeschränkter offener Einbau

Einbauklasse 2Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen

Einbauklassen nach LAGA M20 (2004)

Kap. 7.1.1

Einbau-klassen

Die BTR RC-StB regeln in der Einbauklasse 1 nur den Einbau bei ungünstigen hydrogeologischen Standortbedingungen (Einhaltung der Zuordnungswerte 1.1). Der Einbau bei günstigen Standortbedingungen (Einhaltung der Zuordnungswerte 1.2) ist im Einzelfall mit dem örtlich zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt abzustimmen.

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Einbauklassen

Einbauklasse 0: Uneingeschränkter Einbau

Der Einbau des Materials kann uneingeschränkt in technischen Bauwerken oder als Rohbodenböschung erfolgen. Bei der Verwertung in einer bodenähnlichen Anwendung muss das Bodenmaterial im Endzustand natürliche Bodenfunktionen erfüllen können. Dies ist bei der Verfüllung von Senken und bei Geländenivellierungen außerhalb technischer Bauwerke der Fall.

► nur für die Abfallart/Materialgruppe Boden bei Einhaltung der Zuordnungswerte Z 0 (Anhang A 1)

Kap. 7.1.1

Einbau-klassen

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Einbauklassen

Materialien dürfen in technischen Bauwerken so eingebaut werden, dass diese von Wasser durchsickert werden können (ungebundene oder wasserdurchlässige Bauweise).

Der Einbau erfolgt unter den in Abschnitt 7.1.2 und 7.1.3 genannten Einschränkungen.

► Die zur Verwertung vorgesehenen Materialien müssendie Zuordnungswerte für die Einbauklasse 1 einhalten(Anhänge A1- A3).

Einbauklasse 1: Eingeschränkter offener Einbau:

Kap. 7.1.1

Einbau-klassen

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Definierte technische Sicherungsmaßnahmen müssen eine Durchsickerung des Materials mit Wasser verhindern bzw. auf ein geringfügiges Maß beschränken

Einbau in nicht oder nur gering wasserdurchlässige Bauweise bzw. unter einer wasserundurchlässigen Deckschicht .

Der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand soll mindestens 1 m betragen.

► Die zur Verwertung vorgesehenen Materialien müssendie Zuordnungswerte für die Einbauklasse 2 einhalten(Anhänge A1- A3).

Einbauklasse 2 : Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen

Kap. 7.1.1

Einbau-klassen

Einbauklassen

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Einbauklassen

Einschränkungen:• sollte nicht auf Flächen eingesetzt werden, bei denen mit

häufigen Aufbrüchen zu rechnen ist• Einschränkungen gemäß Abschnitt 7.1.2 und 7.1.3.

Einsatzverbot:• in Zone III A von Trinkwasser- und Zone III von

Heilquellenschutzgebieten• in Wasservorranggebieten• in Gebieten mit häufigen Überschwemmungen (z.B. Flussauen,

Außendeichflächen, Hochwasserrückhaltebecken)• in Dränschichten• zur Verfüllung von Leitungsgräben

bevorzugter Einbau:• in Großbaumaßnahmen (< 1.000 Mg), unvermischt

Einbauklasse 2 : Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen

Kap. 7.1.1

Einbau-klassen

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Verwertung im Straßenunterbau (unterhalb Planum)

Einbauklasse 1 :

Bodenmaterial und sonstige RC-Baustoffe müssen unabhängig von der Abfallart dieZ 1.1-Werte der Materialgruppe Boden einhalten(Anhang A1)

Einbauklasse 2 :

Abhängig von der Abfallart des Ausgangsmaterials sind die Zuordnungswerte Z2 nach Anhang A1, A2 bzw. A3einzuhalten.

MTSE-Bauweisen A bis E sind möglich

Kap. 7.1.2

Straßen-unterbau

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Z2 - Einbauweisen nach MTSE

Grundsätzliches:• Fahrbahndecken werden als dicht angesehen

• es ist durch Abdichtungen bis unter die Fahrbahndecke sicher-zustellen, dass das Straßenoberflächenwasser nicht in das zusichernde Material eindringen und es auslaugen kann,

• Dichtungselemente sind so tief anzuordnen, dass sie vor Durchstoßung (z.B. durch Pfosten) gesichert sind,

• Der Bereich zwischen Fahrbahnbefestigung und abgedichte tem Straßenseitenbereich ist mit einer Kunststoffdichtungsbahn KDBoder einer geosynthetischen Tondichtungsbahn GTD zu überbrücken. Ausnahmen bei Dichtung durch verformungs-unempfindliche Baustoffen

• Mittelstreifen sind mit einer dichten Deckschicht oder analog dem Seitenstreifenbereich auszubilden

• ausreichender Abstand zum höchsten Grundwasserstand ist sicherzustellen

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

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Durchlässigkeitsbeiwert k f

Intervalle Durchlässigkeit nach DIN 18130

Beispiele

> 10−2 m/s sehr stark durchlässig Kies

> 10−4 m/s stark durchlässig grob-mittelkörniger Sand

> 10−6 m/s durchlässig feinkörniger bis schluffigerSand

> 10−8 m/s schwach durchlässig schluffiger Sand, toniger Schluff

> 10−9 m/s sehr schwach durchlässig

toniger Schluff, Ton

< 10−9 m/s nahezu völlig

wasserundurchlässig

Ton

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2 - Einbauweisen nach MTSE

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Z2 - Einbauweise MTSE A

mit witterungsbedingten Dichtungselementen ohne Sickerschicht

nahezu undurchlässigk < 5x10 -10 m/s

k > 5x10 -7 m/sschwach durchlässig

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2

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Z2 - Einbauweise MTSE B

mit witterungsbedingten Dichtungselementen und Sickerschicht

sehr schwach durchlässigk < 5x10 -9 m/s

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2

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Z2 - Einbauweise MTSE C

mit witterungsunempfindlichen Dichtungselementen

KDBmind. 2mm Dicke

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2

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Z2 - Einbauweise MTSE D

mit Kern aus Böden / Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen

Stützkörper

k1 > 50 x k2

Kern Planum

DammbaustoffMulde, Ableitungwenn

k1 < 10-4 ist

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2

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Z2 - Einbauweise MTSE E

mit schwach durchlässigem Baukörper aus Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen – Variante 1

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2

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Z2 - Einbauweise MTSE E

mit schwach durchlässigem Baukörper aus Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen – Variante 2

Bauweisen des Straßenunterbaus

MTSE 2009

Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau

FGSV

Z2

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Beispielhafter Aufbau eines Straßenoberbaus

Kap. 7.1.3

Straßen-oberbau

Verwertung im Straßenoberbau (oberhalb Planum)

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Verwertung im Straßenoberbau (oberhalb Planum)

Einbauklasse 1 :

Bodenmaterial und sonstige RC-Baustoffe müssen unabhängig von der Abfallart dieZ 1.1-Werte der Materialgruppe Boden einhalten(Anhang A1)

Ausnahmen (linienhafte oder temporäre Bauwerke):• Bankette• Tragschichten unter Pflasterdecken ohne Fugenabdichtung,

sowie das Bettungs- und Fugenmaterial der Pflasterdecke• Tragschichten unter Deckschichten ohne Bindemittel aus

natürlichen Gesteinskörnungen bei Geh- und Radwegen, Abstellflächen, ländlichen Straßen und Wegen

• temporäre Baustraßen.

Einhaltung der Materialwerte für die Einbauklasse 1 entsprechend der jeweiligen Materialgruppe (Z1.1, HOS1, SWS1, SWLS z1.1, HS, SKG siehe Anhang 1-3)

Kap. 7.1.3

Straßen-oberbau

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Aufbau des Straßenoberbaus

Einbauklasse 2 :

Abhängig von der Abfallart des Ausgangsmaterials sind die Zuordnungswerte Z2 nach Anhang A1, A2 bzw. A3einzuhalten

Kap. 7.1.3

Straßen-oberbau

Verwertung im Straßenoberbau (oberhalb Planum)

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Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch

Verwertungsklasse A:PAK (EPA): ≤ 25 mg/kg Phenolindex ≤ 0,1 mg/l

Verwertungsklasse B PAK (EPA) > 25 mg/kg und ≤ 100 mg/kg

Phenolindex ≤ 0,1 mg/l

Verwertungsklasse CPAK (EPA) ≤ 100 mg/kgPhenolindex > 0,1 mg/l und ≤ 50 mg/l

Verwertungsklassen entsprechend RuVA-StB 01• kein Vermischen unterschiedlicher Verwertungsklassen• kein Einsatz in ungebundenen Schichten der Z1-Bauweise

Kap. 7.1.4

Ausbau-asphaltund pech-haltigerStraßen-aufbruch

Ausbauasphalt

pechhaltiger Straßenaufbruch

Einbau von Heißmischgut bzw. hydraulisch oder mit Bitumenemulsion gebundene Tragschichten ohne gesonderte umweltrelevante Anforderungen

nur in Kaltbauweise mit wirksamer Einbindung;kein Kontakt mit Sickerwasser oder mit aufsteigendem Wasser(z.B. über Frostschutzschicht);

Probekörper müssen folgende Eluatwerte einhalten:- PAK nach EPA ≤ 0,03 mg/l- Phenolindex ≤ 0,1 mg/l

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Abfalleinstufung zur Verwertung

Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycli ng-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) 2014

A 5: Verwertungsklassen und Schwellenwerte für Ausbauasphalt und pechhaltige Straßenausbaustoffe

Kap. 2.3Anhang A5

Ausbau-asphalt

pechhaltigeStraßen-ausbaustoffe

Abfallart 17 03 02

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen

Verwertung als

Zusatzmaterial für die

Asphaltheißmischgut-

herstellung

Verwertung mit hydraulischen

Bindemitteln

Verwertung mit kationischer

(saurer) Bitumenemulsion und

hydraulischem Bindemittel

Thermische Verwertung als Abfall

(pechhaltige Straßenausbaustoffe der Verwertungsklasse B und C)

Parameter

Ausbauasphalt

Verwertungsklasse A

Pechhaltige Straßenausbaustoffe

Verwertungsklasse B Verwertungsklasse C

Feststoff Eluat Feststoff Eluat Feststoff Eluat

PAK nach EPA ≤ 25 mg/kg

TS---- > 25 mg/kg TS ---- ist anzugeben ----

Benzo[a]pyren ---- ---- ≤ 50 mg/kg ---- ≤ 50 mg/kg ----

Phenolindex ---- ≤ 0,1 mg/l ---- ≤ 0,1 mg/l ---- > 0,1 mg/l

Verwertungsklassen und abfallrechtliche Zuordnung für Asphalt bzw. pechhaltige Straßenausbaustoffe

PAK nach EPA ---- ---- ---- ≤ 0,03 mg/l ---- ≤ 0,03 mg/l

Phenolindex ---- ---- ----kein Nachweis

erforderlich---- ≤ 0,1 mg/l

A 5 a: Umweltrelevante Anforderungswerte an pechhaltige Verfestigungen

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Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycli ng-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) 2014

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Erfolg bei der Anwendung