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Buchbesprechungen

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Page 1: Buchbesprechungen

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© Verlag Österreich 2012

bbl2012, Heft 3

Juni

Buchbesprechungen

Pürgy, Erich (Hrsg): Das Recht der Länder, 3 Bände. 2647 Seiten. Jan Sramek Verlag, Wien 2012. Geb. € 378.–.

Erich Pürgy, Universitätsassistent am Institut für Österreichi-sches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirt-schaftsuniversität Wien, hat ca 50 Autoren aus Wissenschaft und Praxis zu einem Autorenteam zusammenspannen kön-nen, das in rund 90 Beiträgen auf fast 3000 Seiten das gesam-te Recht der Bundesländer (Landesverfassungen einschließ-lich des Organisationsrechts sowie sämtliche Bereiche des besonderen Landesverwaltungsrechts) aufgearbeitet hat. In diesem Rahmen finden sich viele Rechtsbereiche, die bislang kaum systematisch dargestellt worden sind (zB Fischerei-, Jagd-, Bienenzucht-, Weinbaurecht uä, das Berufsrecht, das Glückspielrecht oder etwa das Wirtschafts-, Wohnbau-, Kul-tur- und Sportförderungsrecht). Insbesondere Generalisten wird das „Recht der Länder“ eine große Hilfe in der Praxis sein, ermöglicht es ihnen doch einen raschen und profunden Einblick in die verschiedensten Regelungsgegenstände und -systeme sowie die bundesländerweisen Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Darüber hinaus finden sich aber in den einzelnen Beiträgen immer wieder auch einzelne dogmati-sche Vertiefungen (zB in Zusammenhang mit kompetenz-rechtlichen Abgrenzungsfragen), die in der Regel auch für Spezialisten von Interesse sein können. Genau darin liegt mE auch die große Kunst, die der Herausgeber beherrschen muss und mE für den Gesamterfolg eines Großvorhabens wie dem vorliegenden „Recht der Länder“ ausschlaggebend ist, näm-lich einerseits die Autoren zu einem einheitlichen Aufbau (zB unter Berücksichtigung des Europa- und Verfassungsrechts), Stil und Umfang der Darstellung zu verpflichten, andererseits genug „Freiräume“ zur Vertiefung in ausgewählten Detailfra-gen einzuräumen.

Natürlich enthält das vorliegende „Recht der Länder“ auch Darstellungen des Raumordnungs- und Baurechts. Sie gehen – was auch nicht erwartet werden kann – nicht wesentlich über den üblichen Umfang der systematischen Darstellungen in Lehrbüchern zum Besondern Verwaltungsrecht (des Bun-des und der Länder – vgl zB Lienbacher und Jahnel in Bach-mann ua, Besonderes Verwaltungsrecht8 oder Klingenbrun-ner und Strejcek in Hammer ua, Besonderes Verwaltungs-recht1) hinaus. Auch Lösungen zu spezifischen Rechtsfragen (zB zur Rechtmäßigkeit von Flächenwidmungen, Rückwid-mungen, Widmungsverboten uä oder zum Nachbarschutz) finden sich in diesem Rahmen naturgemäß nicht.

Karim Giese

Jabloner, Clemens / Kucsko-Stadlmayer, Gabriele / Muzak, Gerhard / Perthold-Stoitzner, Bettina / Stöger, Karl (Hrsg): Festschrift Heinz Mayer. Vom praktischen Wert der Me-thode. 904 Seiten. Manz, Wien 2011. Geb. EUR 188.–.

Es entspricht einer alten akademischen Tradition, bedeu-tenden Persönlichkeiten des Wissenschaftsbetriebes zum 65. Geburtstag eine Festschrift („liber amicorum“) zu wid-men. Mit der vorliegenden Festschrift wird Heinz Mayer (Universität Wien) geehrt, der mit seinen zahlreichen Lehr-büchern, Monographien, Kommentaren und um die 200 Auf-sätzen seit vielen Jahrzehnten die österreichische Rechtswis-

senschaft markant (mit-) geprägt hat. Der Titel der Festschrift soll zum Ausdruck bringen, dass Heinz Mayers Wirken stets bemüht war, Rechtsprobleme mit einem wissenschaftlich fundierten Instrumentarium klar und nachvollziehbar zu lösen.

Die gesammelten Beiträge von ca 50 Autoren aus Wissen-schaft und Praxis sind – so wie das Werk des Jubilars – sehr vielfältig und von hoher Qualität. Sie machen diese Festgabe zu einem wirklichen „Fest“ für Heinz Mayer, aber auch für alle (Mit-) Leser. Kaum vorstellbar, dass nicht der eine oder andere Beitrag für den Leser von besonderem Interesse ist.

Zahlreiche Beiträge beschäftigen sich – dem Motto der Festschrift folgend – mit Grundfragen der Rechtswissen-schaft (zB Dreier, Zerrbild Rechtspositivismus Kritische Be-merkungen zu zwei verbreiteten Legenden), speziellen Me-thoden- und Auslegungsfragen im öffentlichen und Zivil-recht (zB Potacs, Erkenntnisinteresse und Methodenwahl; Holoubek, Gedanken zur Auslegungslehre) sowie Argumen-tationsmustern und -stilen in der Rechtsprechung der Höchst-gerichte (zB Stelzer, Proportionalität oder Plausibilität; Reb-hahn, Auf der Suche nach der ratio decidendi). Daneben finden sich aber weitere Abhandlungen in großer Zahl zu allen denkbaren Bereichen des Unions-, Verfassungs-, Ver-waltungs- sowie des Zivil- und Strafrechts. Die Themen rei-chen vom Gesundheitswesen im Unionsrecht (Hempel), dem Amtsverzicht des Bundespräsidenten (Jabloner), der präven-tiven Rechtskontrolle in der Gesetzgebung (Lienbacher) bis hin zur Ausschreibung von Glückspielkonzessionen (Schwartz), dem neuen Bundesamt zur Korruptionsprävention und -be-kämpfung (Stolzlechner) und Neuerungen im Universitäts-recht (Kucsko-Stadlmayer).

Obwohl der Jubilar zahlreiche Beiträge auch zum Bau- und Raumordnungsrecht verfasst hat, haben sich zu diesem speziellen Themenbereich leider keine Autoren gefunden. Besonders hervorgehoben werden sollen daher noch jene Bei-träge, die sich mit Fragen des Verwaltungsverfahrens be-schäftigen und in der einen oder anderen Form auch im Bau- und Raumordnungsrecht von Bedeutung sein könnten: Wiederin nimmt eine Bestandaufnahme zu den vielfältigen Bestimmungen der Verfahrens- und Entscheidungskonzent-ration vor und analysiert einige aus den Konzentrationsbe-mühungen neu entstandene Rechtsprobleme (zB in Zusam-menhang mit der Mitanwendung von anderen Materienge-setzen). Schulev-Steindl befasst sich mit dem Wesen und Wert der Parteistellung im Verwaltungsrecht, Thienel widmet sich offenen Fragen bei der Parteistellung des Haftungspflichtigen nach § 9 Abs 7 VStG, Kolonovits dem Säumnisschutz im Verwaltungsstrafverfahren im Lichte der EMRK.

Karim Giese

Larcher, Albin (Hrsg), Handbuch UVS. Organisation, Ver-fahren und Zuständigkeiten der Unabhängigen Verwal-tungssenate. Facultas. 457 Seiten. WUV 2012. Geb. EUR 68.–.

Das vorliegende Buch, das von einem Autorenteam aus Wis-senschaft (Uni Wien, Innsbruck, Linz, Salzburg) und Praxis (UVS-Mitglieder, Mitarbeiter aus verschiedenen Verfas-sungsdiensten, Rechtsanwälten) erarbeitet worden ist, geht das Thema „Unabhängige Verwaltungssenate“ breiter als üb-

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Buchbesprechungen

lich an und bezieht – neben Organisation und Verfahren ieS – auch verfassungs- und unionsrechtliche Rahmenbedingun-gen sowie ausgewählte Bereiche des Besonderen Verwaltungs-rechts, die von den UVS (als Rechtsmittel- oder Kontrollins-tanz) vollzogen werden (zB Gewerbe-, Abfallwirtschafts-, Sicherheitspolizei-, Fremden-, Vergabe-, Finanzmarkrecht), mit ein. Letzteres soll – ausweislich des Vorwortes – vor allem der Aufarbeitung der Rechtsprechung der UVS dienen, die bislang etwas im „Schatten“ der Rechtsprechung der Höchst-gerichte verblieben ist.

Dieses Handbuch bietet unzweifelhaft eine wertvolle Hil-festellung für die Praxis. Es finden sich unter den fast 20 Beiträgen wahre „Perlen“, so etwa der Beitrag von Frischhut/Ranacher zu den Aufgaben und Befugnissen des UVS im Rahmen des Rechtsschutzsystems der Europäischen Union. Viele Beiträge zeichnen sich durch ihre sorgfältige Aufarbei-tung und Systematisierung der Rechtsprechung (zB betref-fend die unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) aus, wenngleich – entgegen dem eigentlichen Ziel des Buches – mitunter nicht die wohl ebenso umfangrei-che Rechtsprechung der UVS (zB bei der Maßnahmenbe-schwerde und der Qualifikation von Akten als unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt) in Vor-dergrund gerückt wurde, sondern jene der Höchstgerichte (VfGH, VwGH). Welche (An-) Spannungen sich in der Recht-sprechung zwischen UVS und Gerichtsbarkeit des öffentli-chen Rechts in einzelnen Sachfragen ergeben können, zeigen aber einzelne Beiträge, wie jener von Helm („Die Maßnah-menbeschwerde seit 1991 – Entwicklung und offene Fragen“), durchaus auf.

Eine kleine Kritik verlangen verschiedene Lücken oder Schwerpunktsetzungen im Detail. So finden sich im gesam-ten Buch zB zur kassatorischen Entscheidungspflicht der UVS

im Gefolge des Widerspruchs der belangten Behörde (§ 67h AVG) keine nennenswerten Ausführungen, obwohl diesbe-züglich bis heute vieles unklar geblieben ist (und im Schrift-tum durchaus unterschiedlichste Standpunkte vertreten wer-den). Das Kapitel zur „Gewerblichen Betriebsanlage im Ver-fahren vor dem UVS“ (Ziermann) wiederum, das sich sehr umfangreich mit dem Nachbarschutz im Betriebsanlagenver-fahren auseinandersetzt, lässt zB Ausführungen zur sehr pra-xisrelevanten Frage vermissen, in welchen Fällen die UVS zum Zwecke des Nachbarschutzes das Recht des Genehmi-gungswerbers auf Errichtung (Inbetriebnahme) einer ge-werblichen Betriebsanlage vor Rechtskraft (§ 78 Abs 1 GewO) in der Praxis ausschließen. Die Beurteilung hat nach den verbia legalia „auf Grund der besonderen Situation des Einzel-falles“ zu erfolgen. Beispiele könnten dieser Regelung eine genauere Kontur verleihen. Dass an die UVS bislang keine diesbezüglichen Anträge der Nachbarn herangetragen wor-den wären, kann wohl ausgeschlossen werden.

Umgekehrt erscheinen manche Darstellungen zu umfang-reich ausgefallen zu sein. Warum etwa das gewerberechtliche Berufsrecht (mit seinen allgemeinen und besonderen An-trittsvoraussetzungen und Bezügen zu den Grundrechten) dargestellt werden muss, erhellt sich mangels Zuständigkei-ten der UVS nicht. Die Darstellung des Rechts verschiedener Gesundheitsberufe wiederum, in denen Zuständigkeiten der UVS als Berufungsbehörden bestehen, erschöpft sich in rela-tiv kursorischen Beschreibungen (ohne besondere Tiefe und Hinweise auf die Rechtsprechung). Vorrangiger als das „Rauchverbot nach dem Tabakgesetz“ (Larcher) erschiene mE die Darstellung ausgewählter Rechtsfragen zum Verwal-tungsstrafrecht des Bau- und Raumordnungsrechts, das hof-fentlich nur in dieser 1. Auflage noch keine Beachtung gefun-den hat.

Karim Giese

Medieninhaber: Verlag Österreich GmbH, Bäckerstraße 1, 1010 Wien, Österreich. – Herausgeber: Ass.-Prof. Dr. Karim Giese, ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Salzburg, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich. – Satz: b+R satzstudio, Graz, Österreich. – Druck: Ferdinand Berger & Söhne Gesellschaft m.b.H., 3580 Horn, Österreich. – Verlagsort: Wien. –

Herstellungsort: Horn. Printed in Austria

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