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. 6 1 Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019 Bundesinformatik 20162019 Faktenblatt Nr. 16 – Stand: 18. Dezember 2019 Im zweiten Halbjahr 2019 hat sich in der Bundesinformatik und damit in der Digitalen Transforma- tion der Bundesverwaltung einiges getan. Die E-Government-Strategie Schweiz für die kommenden vier Jahre wurde vom Bundesrat verabschiedet, die Eckwerte für die IKT-Strategie 2020–2023 wur- den festgelegt und der Aufbau des Kompetenzzentrums für die Cybersicherheit hat begonnen. Die letzten verbliebenen Meilensteine der bisherigen IKT-Strategie sind nun abzuschliessen oder in die neue Strategieperiode zu überführen. 1. Einleitung und Schwerpunkte Die Umsetzung der IKT-Strategie des Bundes 20162019 befindet sich im Schlussspurt. Viele Meilensteine werden erreicht, aber nicht alle Ziele der vierjährigen Strategieperiode können erfüllt werden. Diese werden, wo sinnvoll, in die neue Strategieperiode einfliessen oder innerhalb der verschiedenen Projekte und Programme an- gegangen werden, wie beispielsweise der Auf- bau der Unternehmensarchitektur. IKT-Masterplan 2019 Am 22. März hat der Bundesrat den IKT-Master- plan 2019 und somit den letzten der aktuellen Strategieperiode verabschiedet. Dieser enthält noch acht Meilensteine, darunter die Erneuerung der IKT-Strategie des Bundes. Über den Umset- zungsstand der Meilensteine in den drei Stoss- richtungen der IKT-Strategie 20162019 infor- mieren die nachfolgenden Kapitel 24: - Stossrichtung 1: Geschäftsausrichtung der IKT - Stossrichtung 2: Steuerung und Führung der IKT - Stossrichtung 3: Erbringung der IKT-Leistungen. IKT-Strategie des Bundes 20202023 Die Erarbeitung der IKT-Strategie für die nächs- ten vier Jahre läuft auf Hochtouren. Am 6. De- zember 2019 hat der Bundesrat deren Eckwerte festgelegt. Die künftige Strategie geht vom Ziel- bild für die digitale Transformation in der Bun- desverwaltung aus, das der Bundesrat am 30. Ja- nuar 2019 verabschiedet hat. Zugleich knüpft die Strategie an den bisherigen strategischen Grundsätzen an: Auch weiterhin soll mit den fi- nanziellen Mitteln effizient umgegangen wer- den, so dass die Geschäftsprozesse durch IKT- Leistungen mit einer hohen Wirkung und Wirt- schaftlichkeit unterstützt werden. Hauptziel der Strategie 20202023 ist, die Bun- desinformatik an den künftigen Bedürfnissen des Verwaltungsgeschäfts auszurichten und dieses bei der digitalen Transformation optimal zu un- terstützen. Folgende vier Stossrichtungen wur- den festgelegt, welche mit der Strategie Digitale Schweiz, der Nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken und der neuen E-Government- Strategie Schweiz abgestimmt sind: - A: Informations-, Daten-, und Prozessmanage- ment - B: Innovations- und Changemanagement - C: Kunden- und Dienstleistungsorientierung - D: Zusammenwirken von Geschäft und IKT. Die vorliegenden Eckwerte zur IKT-Strategie wur- den ausserdem mit der Personalstrategie der Bundesverwaltung 20202023 abgestimmt. Diese fokussiert auf die Herausforderungen des Personalmanagements bei der digitalen Transfor- mation. Die IKT-Strategie des Bundes 20202023 wird im Frühjahr 2020 dem Bundesrat zur Verabschie- dung vorgelegt.

Bundesinformatik 2016 2019...ECC 6.0 wird von SAP nur noch bis Ende 2025 unterstützt. Ein Wechsel ist für die Bundesver-waltung unumgänglich, da ein Weiterbetrieb mit erheblichen

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

Bundesinformatik 2016−2019 Faktenblatt Nr. 16 – Stand: 18. Dezember 2019

Im zweiten Halbjahr 2019 hat sich in der Bundesinformatik und damit in der Digitalen Transforma-tion der Bundesverwaltung einiges getan. Die E-Government-Strategie Schweiz für die kommenden vier Jahre wurde vom Bundesrat verabschiedet, die Eckwerte für die IKT-Strategie 2020–2023 wur-den festgelegt und der Aufbau des Kompetenzzentrums für die Cybersicherheit hat begonnen. Die letzten verbliebenen Meilensteine der bisherigen IKT-Strategie sind nun abzuschliessen oder in die neue Strategieperiode zu überführen.

1. Einleitung und Schwerpunkte Die Umsetzung der IKT-Strategie des Bundes 2016−2019 befindet sich im Schlussspurt. Viele Meilensteine werden erreicht, aber nicht alle Ziele der vierjährigen Strategieperiode können erfüllt werden. Diese werden, wo sinnvoll, in die neue Strategieperiode einfliessen oder innerhalb der verschiedenen Projekte und Programme an-gegangen werden, wie beispielsweise der Auf-bau der Unternehmensarchitektur.

IKT-Masterplan 2019

Am 22. März hat der Bundesrat den IKT-Master-plan 2019 und somit den letzten der aktuellen Strategieperiode verabschiedet. Dieser enthält noch acht Meilensteine, darunter die Erneuerung der IKT-Strategie des Bundes. Über den Umset-zungsstand der Meilensteine in den drei Stoss-richtungen der IKT-Strategie 2016−2019 infor-mieren die nachfolgenden Kapitel 2−4:

- Stossrichtung 1: Geschäftsausrichtung der IKT - Stossrichtung 2: Steuerung und Führung der IKT - Stossrichtung 3: Erbringung der IKT-Leistungen. IKT-Strategie des Bundes 2020−2023

Die Erarbeitung der IKT-Strategie für die nächs-ten vier Jahre läuft auf Hochtouren. Am 6. De-zember 2019 hat der Bundesrat deren Eckwerte festgelegt. Die künftige Strategie geht vom Ziel-bild für die digitale Transformation in der Bun-desverwaltung aus, das der Bundesrat am 30. Ja-nuar 2019 verabschiedet hat. Zugleich knüpft die Strategie an den bisherigen strategischen Grundsätzen an: Auch weiterhin soll mit den fi-nanziellen Mitteln effizient umgegangen wer-den, so dass die Geschäftsprozesse durch IKT-

Leistungen mit einer hohen Wirkung und Wirt-schaftlichkeit unterstützt werden.

Hauptziel der Strategie 2020−2023 ist, die Bun-desinformatik an den künftigen Bedürfnissen des Verwaltungsgeschäfts auszurichten und dieses bei der digitalen Transformation optimal zu un-terstützen. Folgende vier Stossrichtungen wur-den festgelegt, welche mit der Strategie Digitale Schweiz, der Nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken und der neuen E-Government-Strategie Schweiz abgestimmt sind:

- A: Informations-, Daten-, und Prozessmanage-ment

- B: Innovations- und Changemanagement - C: Kunden- und Dienstleistungsorientierung - D: Zusammenwirken von Geschäft und IKT.

Die vorliegenden Eckwerte zur IKT-Strategie wur-den ausserdem mit der Personalstrategie der Bundesverwaltung 2020−2023 abgestimmt. Diese fokussiert auf die Herausforderungen des Personalmanagements bei der digitalen Transfor-mation.

Die IKT-Strategie des Bundes 2020−2023 wird im Frühjahr 2020 dem Bundesrat zur Verabschie-dung vorgelegt.

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

E-Government Die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 wurde am 20. November 2019 vom Bundesrat verabschiedet. Mit deren Umset-zung soll gemäss dem strategischen Leitbild «Digital First» der digitale Kanal zur ersten Wahl bei der Kontaktnahme mit der öffentlichen Ver-waltung werden. Dazu sieht die Strategie vier strategische Handlungsfelder vor:

- «Interaktion und Partizipation»

- «Basisdienste und Infrastruktur»

- «Organisation und rechtliche Grundlagen»

- «Vertrauen und Wissen». Die Digitalisierung der Prozesse erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanto-nen und Gemeinden. Mit der dritten gemeinsa-men E-Government-Strategie Schweiz streben die drei Staatsebenen eine solche engere Zu-sammenarbeit an. Wo nötig wollen sie diese auf neue rechtliche und organisatorische Grundla-gen stellen. Die vom Bundesrat ebenfalls verab-schiedete öffentlich-rechtliche Rahmenvereinba-rung über die E-Government-Zusammenarbeit zur Umsetzung der Strategie ist daher auf zwei Jahre begrenzt und soll danach durch eine neue Rechtsgrundlage abgelöst werden. Jene soll eine noch verbindlichere Zusammenarbeit unter und zwischen den föderalen Ebenen verfolgen. Die E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Vorstände des Städte- und des Gemeindever-bandes ihr zustimmen.

Cybersicherheit Das am 30. Januar 2019 vom Bundesrat be-schlossene «Kompetenzzentrums für Cybersi-cherheit» soll auf bestehenden Kompetenzen, wie der gut etablierten Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI), im EFD aufge-baut werden (siehe Faktenblatt Nr. 15). Der Aufbau ist in vollem Gang: Mitte August hat der Delegierte des Bundes für Cybersicherheit, Florian Schütz, seine Arbeit aufgenommen. Er ist direkt dem Departementsvorsteher EFD unter-stellt und hat die Leitung des Kompetenzzent-rums, dem «Nationalen Zentrum für Cybersicher-heit» (NCSC), inne. Als wichtige Basis für die

bundesinterne Zusammenarbeit im Bereich Cy-ber werden zurzeit die rechtlichen Grundlagen in Form einer Cyberverordnung erarbeitet. Bereits Anfang 2020 wird die Nationale Anlaufstelle des NCSC in Betrieb genommen. Sie nimmt Meldun-gen zu Cybervorfällen entgegen und analysiert diese, damit ein möglichst genaues Lagebild er-stellt sowie die entsprechenden Massnahmen getroffen werden können. Die Anlaufstelle sen-sibilisiert Unternehmen und die Bevölkerung be-treffend Cybersicherheit und informiert diese bei einer konkreten Gefährdung. Um die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Cyberbereich voranzutreiben, diskutierten Bun-despräsident Ueli Maurer und der Delegierte des Bundes für Cybersicherheit, Florian Schütz, am 27. November 2019 bereits zum zweiten Mal im Rahmen eines runden Tischs mit interessierten Kantonen über die Ausgestaltung des Kompe-tenznetzwerks Cybersicherheit. Des Weitern hat der Bundesrat am 13. Dezember 2019 den Bericht «Varianten für Meldepflichten für kritische Infrastrukturen bei schwerwiegen-den Sicherheitsvorfällen» gutgeheissen. Da in der Schweiz heute keine generelle Meldepflicht für Cybervorfälle besteht, behandelt der Bericht die Kernfragen in Bezug auf die Einführung von Meldepflichten und zeigt mögliche Modelle zu ihrer Umsetzung auf. Basierend auf dem Bericht und Diskussionen mit den interessierten Kreisen soll der Bundesrat bis Ende 2020 Grundsatzent-scheide über die Einführung von Meldepflichten fällen.

Die im vergangenen Mai ge-startete Kampagne für die Sensibilisierung der Bundes-mitarbeitenden im Umgang mit Informaktiksicherheit ist erfolgreich am Laufen. Am 5. Dezember wurde mit

«Klick» ein weiterer Schwerpunkt ausgewählt. Die Mitarbeitenden wurden darauf aufmerksam gemacht, bei E-Mails vorsichtig zu sein und bei dubiosen Mails weder Links noch Anhänge zu öffnen.

Dokumentation

IKT-Strategie des Bundes 2016−2019, IKT-Masterplan

E-Government Schweiz

Sensibilisierungskampagne IKT-Sicherheit

Bisherige Faktenblätter Nr. 1-15

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

Aktueller Stand in den 3 Stossrichtungen der ak-tuellen Strategie:

2. Stossrichtung 1: Geschäftsausrichtung der IKT

Ziel dieser Stossrichtung ist, den IKT-Einsatz kon-sequent am Geschäft auszurichten. Gemäss IKT-Masterplan waren in diesem Jahr noch drei Mei-lensteine umzusetzen: die erste Umsetzungs-etappe der IKT-Sourcing-Strategie, die Initialisie-rung der Umsetzungsprogramme zur ERP-IKT-Strategie 2023 sowie die Studie «IKT-Planung für Aufgaben mit erhöhten Anforderungen».

2.1 IKT-Sourcing-Strategie

Die am 9. März 2018 vom Bundesrat gutgeheis-sene IKT-Sourcing-Strategie des Bundes für die Jahre 2018–2023 legt die Rahmenbedingungen fest für den Bezug von internen oder externen Leistungen sowie für den internen oder externen Betrieb von IKT-Anwendungen. Die Ausgestaltung der Sourcing-Steuerung sowie die Umsetzungsmassnahmen werden im Rah-men der Hybrid-Cloud Bund und dem «Zielbild Betriebsmodell Rechenzentren-Verbund 2025» erarbeitet werden, siehe Kapitel 4.1. Wie in der Strategie vorgesehen, sollen spezifi-sche Fachleistungen, welche die Bedürfnisse von mehreren Departementen abdecken in einem «Center of Expertise» (CoE) gebündelt werden. Die Bundeskanzlei hat für den bundesweiten Ein-satz von professioneller Übersetzungssoftware einen entsprechenden CoE gebildet.

2.2 Umsetzung ERP-IKT-Strategie

Die zivile Bundesverwaltung und die Armee set-zen insbesondere im Bereich der Supportpro-zesse Finanzen, Logistik, Beschaffung, Immobi-lien und Personalwesen seit rund 20 Jahren die Standard-Software der Firma SAP ein. Die aktuell in der Bundesverwaltung eingesetzte ERP-Suite ECC 6.0 wird von SAP nur noch bis Ende 2025

unterstützt. Ein Wechsel ist für die Bundesver-waltung unumgänglich, da ein Weiterbetrieb mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Der Bun-desrat hat sich bereits am 28. Juni 2017 auf Basis einer umfassenden Marktanalyse entschieden, zukünftig die SAP-Technologie S/4HANA einzu-setzen. Die Migration wird in der Bundesverwaltung in zwei separaten, aber eng abgestimmten Pro-grammen durchgeführt: - «SUPERB» für die Modernisierung der Informa-tiksysteme zur Unterstützung der Supportpro-zesse Finanzen, Logistik, Beschaffung, Immobi-lien und Personalwesen für die zivile Bundesver-waltung -«ERP Systeme V/ar» für die Erneuerung der ein-satzrelevanten SAP-Systeme der Armee. Am 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zu den Verpflichtungskrediten für die Programme «SUPERB» und «ERP Systeme V/ar» verabschiedet. Der beantragte Verpflichtungs-kredit für «SUPERB» umfasst 320 Millionen Franken und derjenige für das Programm «ERP Systeme V/ar» 240 Millionen Franken.

Mit der verabschiedeten Botschaft gehen die bisher strategisch geprägten Arbeiten nun im-mer stärker ins Operative über. Mit diesem Übergang vom Strategischen ins Operative sol-len die Supportprozessämter des EFD (BBL, EFV, EPA) für die weiteren Arbeiten stärker in die Verantwortung genommen werden, weshalb Mitte Oktober 2019 die Auftraggeberschaft bei «SUPERB» vom ISB ins BBL übergeben wurde. Als weiteren Schritt wird dem Bundesrat der Entwurf von Weisungen unterbreitet, welche die Aufgaben und Kompetenzen innerhalb des Programms «SUPERB» und des durch das Pro-gramm tangierten Umfelds regeln.

2.3 Studie «Erhöhte Anforderungen»

Mit der Studie «IKT-Planung für Aufgaben des Bundes mit erhöhten Anforderungen» werden bei kritischen IKT-Abläufen und -Infrastrukturen ge-eignete Ansätze für ein koordiniertes Vorgehen sowie eine mögliche Synergienutzung aufgezeigt. Dies betrifft insbesondere die Armee, aber auch andere Bundesstellen, wo spezifische Resilienzan-forderungen im IKT-Einsatz erfüllt sein müssen.

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

Die wesentlichen Erkenntnisse des Studienent-wurfs können in die Fertigstellung der IKT-Strate-gie des Bundes sowie in entsprechende Umset-zungsaktivitäten einfliessen. 2.4 Standarddienste

IKT-Standarddienste (SD) sind Informatikleistun-gen, welche alle Verwaltungseinheiten des Bun-des in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen. Sie werden vom Bundesrat festgelegt und zentral vom ISB geführt. Bestehende IKT-Standarddienste Zurzeit führt das ISB folgende SD:

- Datenkommunikation (DAKO) - Büroautomation/UCC (BA/UCC) - Verzeichnisdienste - Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM).

Aktuelles zu den bestehenden SD:

Datenkommunikation (DAKO) Mit der Verabschiedung der Strategie «Netz-werke des Bundes» im November 2018 wurde das EFD (ISB) beauftragt, das Marktmodell Da-tenkommunikation gemäss dem in der Strategie festgelegten Portfolio zu aktualisieren. Das über-arbeitete Marktmodell wird dem Bundesrat An-fang 2020 zur Verabschiedung vorgelegt.

Büroautomation/UCC (BA/UCC) Der SD BA/UCC beinhaltet die Ausgestaltung der Arbeitsplatzsysteme (APS) des Bundes. Zurzeit ist die BA-Strategie 2020–2023 in Erarbeitung. Diese hat zum Ziel, den Bereich BA betreffend Cloud-Anbindung und Cloud-Nutzung zu prüfen und schliesslich das Marktmodell BA/UCC ent-sprechend anzupassen.

Programm APS2020 Mit dem Programm «APS2020» wurde die Mig-ration der über 44'500 Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf Windows 10 sowie auf Office 2016 durchgeführt und Ende März 2019 erfolgreich abgeschlossen. Verzögert auf Grund von Ressourcenengpässen und der Komplexität des Vorhabens, hat sich das Projekt «Harmonisie-rung Produktions-Plattformen (HPP)». Mit HPP sollen die Produktionsplattformen von BIT, IT-EDA und FUB für den SD Büroautomation bis Ende 2020 vereinheitlicht werden. Infolge Trans-formation und Reorganisation in der FUB hat sich diese aus dem Projekt zurückgezogen.

Programm MDM Mit dem Programm «Mobile Device Management (MDM)» wurde ein Gesamtinventar der in der Bundesverwaltung eingesetzten und verwalteten SmartDevices (iPhones und Tablets) erstellt und für die auf diesen Geräten gehaltenen Bundesdaten eine sichere Umgebung (Sandbox) zur Verfügung gestellt. Nach letzten Arbeiten (Bereitstellung Zu-satzfunktionalitäten, Zugriffe auf GEVER) im 2019 konnte das Programm erfolgreich abgeschlossen werden.

Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM) Der SD IAM stellt die nötigen Funktionalitäten bereit, damit nur die dazu autorisierten Perso-nen, Maschinen und Services auf die Daten und Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können. Auf Ende 2019 konnte die Integration des neuen ePortals EFD in den Service eIAM fertiggestellt werden. Damit wird das «Once only»-Prinzip auch konsequent für die Zoll- und Steueranwen-dungen weiterverfolgt: Bürgerinnen, Bürger, Fir-menvertertende und Mitarbeitende von Behör-den sollen mit nur einer elektronischen Identität auf alle Anwendungen der Bundesverwaltung zugreifen können. Im weitern wurde Mitte 2019 für Swissmedic das delegierte Management für Benutzer und Rechte eingeführt. Die neue Op-tion wird von den Swissmedic-Partnern weltweit genutzt. Ab März 2020 wird der Fernsignaturserver für qualifizierte Signaturen und geregelte Siegel für alle Ämter der Bundesverwaltung bereitstehen. Aktuell erfolgt dazu noch die notwendigeZertifi-

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

zierung nach ZertES1. Interessierte Projekte kön-nen sich bereits jetzt beim ISB für eine Erstbera-tung zu Funktion und Integrationsmöglichkeiten melden.

Künftige Standarddienste:

GEVER Mit dem von der BK geführten Programm «GE-NOVA» wird bis 2020 für die elektronische Ge-schäftsverwaltung (GEVER) in der ganzen Bun-desverwaltung die einheitliche Lösung «Acta-Nova» eingeführt. Die Einführung ist in vollem Gang. Nach Programmabschluss wird das ISB, wie vom Bundesrat im Juni 2016 beschlossen, die zentrale Führung des SD GEVER überneh-men. Das Anforderungsmanagement für neue Anforderungen übernimmt das ISB ab dem 1. April 2020.

Webauftritte (WEB) Die IKT-Leistungen für die Bewirtschaftung von Webauftritten der zentralen Bundesverwaltung sollen ab 2023 als SD geführt werden. Bis dahin sollen die heute eingesetzten Content Manage-ment Systeme (CMS) amortisiert und durch eine neu zu beschaffende Lösung mit externalisier-tem Betrieb ersetzt werden. Für die Umsetzung der am 16. März 2018 vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Teilstrategie «IKT für die Webauftritte Bund – Bereich Online-Kommuni-kation» sowie dem gutgeheissenen Marktmo-dell «IKT-Standarddienst Webauftritte» hat das ISB Mitte 2018 die Initialisierung des Programms «SD-WEB» gestartet. Bis Ende 2019 wurden die Anforderungen der Departemente und der BK durch das ISB erhoben und ein möglicher Lö-sungsvorschlag für die Umsetzung des Auftrags ausgearbeitet. Dieser ist zurzeit bei den Departe-menten und der BK in Konsultation.

1 Bundesgesetz über die elektronische Signatur, (ZertES)

3. Stossrichtung 2: Steuerung und Führung der IKT

Der Schwerpunkt dieser Stossrichtung liegt in der weiteren Optimierung des IKT-Managementsys-tems auf Stufe Bund. Die operative Führung be-treffend Vorgaben, Schlüsselprojekte usw. hat sich gut eingespielt. Ungeplante neue Aufträge, wie die Stammdatenverwaltung, kamen hinzu. Wichtige Meilensteine, wie die Weisungen zur Unternehmensarchitektur und die integrale Pla-nung, konnten hingegen nicht erreicht werden und sollen mindestens in Teilen im Rahmen von laufenden Projekten realisiert werden. Der Fokus 2019 lag auf der Erarbeitung der «IKT-Strategie des Bundes 2020–2023».

3.1 Steuerung und Führung

Strategische Informatikplanung Stufe Bund Zum Stand der strategischen Informatikplanung wurde im Eingangskapitel ausführlich berichtet. Ziel ist, die IKT-Strategie des Bundes 2020-2023 dem Bundesrat im Frühjahr 2020 zur Genehmi-gung vorzulegen.

Gemeinsame Stammdatenverwaltung Die Massnahmen fokussieren zurzeit auf den Be-reich «Unternehmen» und sollen erste, sichtbare Erfolge schaffen. Die Ausweitung der Aktivitäten auf weitere Datenobjekte (insbesondere Personen und Gebäude bzw. Wohnungen) ist zukünftig vor-gesehen. Am 14. Juni 2019 hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass die Daten im Betriebs- und Un-ternehmensregister (BUR) als Grundlage für die Stammdatendefinition zu Unternehmen verwen-det werden können. Gleichzeitig hat der Bundes-rat die Departemente und die Bundeskanzlei be-auftragt, ihre unternehmensbezogenen Ge-schäftsprozesse, die sich für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung eignen, mit dem EDI (BFS) laufend abzustimmen, so dass redundante

Dokumentation Programm «SUPERB»

IKT-Standarddienste

Programme: APS2020, MDM

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

Datenerhebung, -bewirtschaftung und -haltung vermieden wird. Im zweiten Halbjahr 2019 er-folgte eine vertiefte Prüfung rechtlicher, techni-scher und organisatorischer Aspekte zur Verwen-dung der BUR-Daten. Das Steuerungsgremium «Gemeinsame Stamm-datenverwaltung Bund» mit Vertretungen aus al-len Departementen und der BK wurde initiali-siert. Es wurden Massnahmen zur Umsetzung der Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes festgelegt und drei Arbeitsgruppen (Recht, Organisation und IKT) gebildet. Die Arbeitsgruppe Recht überprüft, inwiefern be-stehende gesetzliche Grundlagen (insbesondere die BUR-Verordnung) angepasst werden müssen, damit die Unternehmensstammdaten für die Supportprozesse innerhalb der Bundesverwal-tung genutzt werden dürfen. Die Arbeitsgruppe Organisation entwickelt ein Organisationskonzept zur gemeinsamen Stamm-datenverwaltung, welches die Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten festlegt. Die Arbeitsgruppe IKT hat ein Zielbild zu Daten-haltung und -austausch im Bereich «Unterneh-men» erarbeitet und analysiert im ersten Halb-jahr 2020 die Schnittstellen und Datenflüsse.

IKT-Vorgaben Die geltenden «IKT-Vorgaben Stufe Bund» sind auf dem IKT-Vorgabenportal publiziert und wer-den laufend aktualisiert.

3.2 Architektur

Da der Meilenstein «Weisungen zur Unterneh-mensarchitektur» in der Strategieperiode nicht wie geplant erreicht werden konnte, sollen nun wichtige Aspekte daraus innerhalb von Program-men und Projekten aufgenommen und die Un-ternehmensarchitektur auf diese Weise aufge-baut werden. So soll beispielsweise in den Pro-grammen «SUPERB» und «ERP Systeme V/ar» si-chergestellt werden, dass die Unternehmensar-chitektur für die Supportprozesse aufgebaut wird. Im vergangenen Halbjahr haben die beiden Programme hierzu einen wichtigen Beitrag ge-leistet und die Architektur stark vorangetrieben. Im Programm «SUPERB» wird zur Modellierung der Unternehmensarchitektur und Geschäftspro-

zesse mit der Modellierungsplattform «Innova-tor» gearbeitet. Diese wurde im vergangenen August vom ISB als Standardprodukt für die Bun-desverwaltung festgelegt. Die Einführung von «Innovator» fordert die Bun-desverwaltung stark heraus, denn mangels auf-gebauter Unternehmensarchitektur fehlen ge-meinsame Konventionen zur Modellierung. Wei-ter müssen – durch die dezentrale Modellierung – betreffend Modellmanagement sehr viele Ver-antwortungsbereiche geklärt werden. Eine erste Version von Konventionen konnte mittlerweile aber soweit festgelegt werden, dass diese nun in einzelnen Projekten geprüft werden können. Um den Austausch zwischen den Architekten der Leistungsbezüger und Leistungserbringer zu ver-stärken, hat das Architekturboard Bund seine Ar-beit wieder aufgenommen.

3.3 IKT-Projekte

IKT-Schlüsselprojekte des Bundes Projekte und Programme, die eine verstärkte übergeordnete Aufsicht erfordern, werden vom Bundesrat als IKT-Schlüsselprojekte festgelegt. Bei diesen führt die Eidgenössische Finanzkon-trolle (EFK) regelmässige Prüfungen durch. Zur-zeit zählen 17 Vorhaben zu den IKT-Schlüsselpro-jekten des Bundes.

Prüfberichte der EFK

Seit Juli 2019 hat die EFK folgende Prüfberichte zu IKT-Schlüsselprojekten und zu weiteren IKT-Themen publiziert:

- Arbeitsplatzsysteme 2020 - ISB - Programm DaziT - EZV - ASALfutur - Aufsichtskommission der ALV / SECO

Assessments: Freigabe von IKT-Grossprojekten Gemäss den «Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes» führt das ISB bei allen IKT-Grossprojekten in der Bundesverwal-tung (Gesamtvolumen grösser als 5 Millionen Franken) vor der Projektfreigabe ein Assessment durch. Seit Mitte 2019 hat das ISB zur Freigabe folgender Vorhaben Empfehlungen abgegeben: - Projekt Message Handler NG - fedpol - Sechs Projekte des Programms SUPERB - BBL/EFV/EPA/ISB - Projekt Transport Management System - V/ar - Projekt Informations- und Einsatzsystem - V/ar - Projekt «Infofito» - BLW

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

4. Stossrichtung 3: Erbringung der IKT-Leistungen

Diese Stossrichtung hat zum Ziel, die Leistungen der internen IKT-Leistungserbringer (IKT-LE) möglichst komplementär anzubieten, damit Sy-nergien genutzt und die Betriebskosten gesenkt werden können. Schwerpunkte bilden der Auf-bau und das Betriebsmodell des Rechenzentren-Verbundes, die Strategie «Hybrid-Cloud des Bun-des» sowie der «Digital Backbone».

4.1 Rechenzentren-Verbund

Der Bundesrat hat mit dem im Juli 2014 be-schlossenen Konzept «Rechenzentren-Verbund für die zentrale Bundesverwaltung» beschlos-sen, dass künftig noch vier Rechenzentren vor-gesehen sind, davon ein Neubau namens «CAMPUS» in Frauenfeld. Der Bau des «CAM-PUS» wird per Ende 2019 abgeschlossen. An-schliessend wird das Rechenzentrum (RZ) schrittweise in Betrieb genommen. In den letzten fünf Jahren gab es neue Erkennt-nisse, was den prognostizierten Bedarf an RZ-Leistungen und die RZ-Architekturen betrifft. Zudem muss berücksichtigt werden, dass mit ei-nem potentiellen Bezug von Diensten aus der öffentlichen Cloud und/oder anderweitigem Outsourcing weniger RZ-Leistungen aus bun-deseigenen RZ bereitgestellt werden müssten und ein Leerstand in den bundeseigenen RZ zu vermeiden ist. Damit entspricht das Konzept aus

dem Jahr 2014 nicht mehr den aktuellen Gege-benheiten. Das Konzept «Rechenzentren-Ver-bund für die zentrale Bundesverwaltung» soll deshalb durch die departementalen IKT-LE unter der Federführung des ISB bis Ende März 2020 überarbeitet werden.

Zielbild Betriebsmodell RZ-Verbund 2025 Im Februar 2017 wurde das ISB vom Bundesrat beauftragt, zusammen mit den departementalen IKT-LE, das «Zielbild Betriebsmodell RZ-Verbund 2025» auszuarbeiten, um weitere Synergien zu nutzen. Dieses Zielbild basiert auf dem Konzept «Rechenzentren-Verbund» und ist integraler Be-standteil der «Hybrid-Cloud des Bundes». Es wird bis Ende 2020 erarbeitet werden.

4.2 Strategie/Architektur «Hybrid-Cloud des Bundes»

Die Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» soll die Ausrichtung der Nutzung von bundesinternen und externen Cloud-Diensten sowie ihr Zusam-menspiel festlegen. Dies soll eine flexiblere und wirtschaftlichere Bereitstellung von IKT-Leistun-gen für die Bundesverwaltung ermöglichen. Gleichzeitig mit der Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» wird auch die entsprechende Zielarchi-tektur erarbeitet werden. Wie das «Zielbild Betriebsmodell RZ-Verbund 2025» soll auch die Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» Ende 2020 vorliegen.

4.3 Strategie «Netzwerke des Bundes»

Datenkommunikationsnetzwerke bilden eine es-sentielle technische Grundlage für die Übertra-gung von Daten innerhalb der Bundesverwal-tung sowie zwischen der Bundesverwaltung und ihren Kommunikationspartnern. Zur Umsetzung der im November 2018 vom Bundesrat gutge-heissenen Strategie «Netzwerke des Bundes» wurde das ISB beauftragt, das Marktmodell des SD Datenkommunikation bis Ende 2019 zu aktu-alisieren, siehe Kapitel 2.4.

4.4 Digital Backbone

Um die Digitale Transformation seitens der IKT-LE optimal zu unterstützen, bedarf es einer stra-tegischen Ausrichtung, auf welchen Plattformen welche Typen von Anwendungen und Diensten künftig auf welche Art und Weise entwickelt und

Dokumentation Strategie Stammdatenverwaltung

IKT-Vorgabenportal

IKT-Schlüsselprojekte

Prüfberichte der EFK

Meilensteine gemäss Masterplan 2020 - Q1: Genehmigung neue IKT-Strategie

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Umsetzung IKT-Strategie des Bundes 2016–2019

bereitgestellt werden. Dies gewinnt auch im Lichte der grösseren Anzahl an zu ersetzenden Anwendungen an Bedeutung. Die IKT-LE wur-den deshalb beauftragt, gemeinsam Eckwerte für einen «Digital Backbone» festzulegen, als Ba-sis für eine sichere und stabile IKT auf der einen sowie für eine agile, flexible und innovationsge-triebene IKT auf der anderen Seite. Wegen Ab-hängigkeiten von den Entwicklungen in mehre-ren anderen strategischen Vorhaben (u. a. Hyb-rid-Cloud, RZ-Verbund, Programm SUPERB und Strategische Informatikplanung Bund) sind die Arbeiten noch nicht formal gestartet worden. Diese Abhängigkeiten gilt es nun soweit wie möglich zu bereinigen, damit die Arbeiten ange-gangen werden können.

Faktenblatt: bisherige Ausgaben Faktenblätter Nr. 1 - 15

Impressum:

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB

Schwarztorstrasse 59

3003 Bern

www.isb.admin.ch / [email protected]

Dokumentation

RZ-Verbund

Meilensteine gemäss Masterplan

2020 – Q2: Design «Digital Backbone».

2020 – Q4: Strategie und Zielarchitektur «Hybrid-Cloud des Bundes» ist verabschiedet.

2020 – Q4: «Betriebsmodell RZ-Verbund Zielbild 2025».