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Charakter des Dreißigjährigen Krieges Kriegsende und Friedensverhandlungen Ergebnisse Konfessionsfrage Verfassungsfrage Territoriale Bestimmungen Bewertung

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Charakter des Dreißigjährigen Krieges Kriegsende und Friedensverhandlungen Ergebnisse

Konfessionsfrage Verfassungsfrage Territoriale Bestimmungen

Bewertung des Friedens Im 19. Jahrhundert Aktuelle Forschungsmeinung Eigenes Urteil

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•„Der Krieg ernährt den Krieg.“

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• 1644 bis 1648

• 176 europäische Fürsten mit ihren Gesandtschaften

• multilaterale Separatverhandlungen des Kaisers

• in Osnabrück: mit Schweden und den protestantischen Reichsständen

• in Münster: mit den Niederlanden, Franzosen, Spaniern und den deutschen Katholiken

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KonfessionsfrageKonfessionsfrage

•Gleichberechtigung der drei Konfessionen Katholizismus, Protestantismus, Calvinismus•Restitution der geistlichen und weltlichen Rechtsverhältnisse gemäß des 1.1.1624•Konfessionswechsel des Landesherren keine Auswirkung auf Untertanen•Konfessionswechsel eines katholischen Landesherrn führt zum Verlust des Amtes •Modifikation der Reichsverfassung:paritätische Besetzung des Reichskammergerichtes und der Ämter bi-konfessioneller Reichsstädte•religiöse Angelegenheiten auf Reichstagen werden nicht durch Majoritätsprinzip sondern freundschaftliche Einigung (amicabilis compositio)

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VerfassungsfrageVerfassungsfrage

•Aufwertung der Reichsfürsten:

• freie Ausübung ihrer Landeshoheit • Bündnisrecht vorausgesetzt Bündnisse sind nicht gegen

Kaiser und Reich gerichtet• korporatives Mitbestimmungsrecht in allen

Reichsangelegenheiten, Entscheidung über Krieg und Frieden auf dem Reichstag

•„Staatenbildungskrieg“:

• Anerkennung der Schweizer Eidgenossenschaft und der Republik der Vereinigten Niederlande als souveräne Staaten

• dennoch weiterhin Mitglieder des Reichs

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Ergebnisse: Territoriale BestimmungenErgebnisse: Territoriale Bestimmungen

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Forschungsmeinung im 19. Jhd.

•„Flickenteppich Deutschland“: souveräne Kleinstaaten mit

Partikularinteressen, schwache Zentralinstanz Reich

•Verlust wichtiger Gebiete

•nur noch ein geografischer Begriff

•spätere französische Expansion Folge der inneren

Schwäche und unklarer Rechtsverhältnisse im Vertrag

•Brille: Nationalstaatsidee

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•historischer Beitrag zur Etablierung einer europäischen Friedens- und Rechtsordnung gleichberechtigter Staaten•Beitrag zur friedlichen Toleranz der Konfessionen•Vorbereitung des heutigen Föderalismus•Brille Europa: Modell internationaler Konfliktlösung und -zusammenarbeit, Modell eines Kollektivs souveräner Staaten

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•Einbindung sämtlicher wichtiger Konfliktparteien in den Friedensprozess sowie gegenseitige Anerkennung als legitime Verhandlungspartner•Lösung der Konfliktfragen, die zum Ausbruch des Krieges geführt haben in Form eines Kompromissfriedens (längere Friedensperiode)•ausreichende Autorität/ Macht der Verhandlungspartner Zusagen intern durchzusetzen•Eindeutigkeit und Einhaltbarkeit der Friedensbestimmungen (z.B. Fristen)•Akzeptanz des Verhandlungsergebnisses bei den Konfliktparteien •Kontrollmechanismen oder –organe•keine Konfliktlösung auf Kosten Unbeteiligter

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Pax sit Christiana, universalis et perpetua ...

(Es soll ein christlicher, allgemeiner und fortdauernder Friede sein ...)

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Erörtern Sie, inwiefern der Westfälische Friede von 1648 ein gelungenes Friedensmodell darstellt.

Material:Im 19. Jahrhundert wurde der Friede als Schande und Erniedrigung für Deutschland abqualifiziert; das Heilige Römische Reich als wehrlose Beute des „Erbfeinds“ Frankreichs gesehen. Dies zeigt sich noch in der Wertung in Meyers Konversationslexikon von 1889: Das Reich verlor durch den Frieden eine Ländermasse von mehr als 100.000 km² mit 4,5 Millionen Menschen und erhielt eine ganz zerstückelte, wehrlose Grenze gegen Frankreich.Der Kaiser musste im Frieden auf den letzten Rest seiner Macht verzichten.  aus: Meyers Konversationslexikon, 4. Aufl., 1888, Band 16, Seite 558 f.

10 DM Gedenkmünze der BRD, 1998